Was hilft gegen Rechtspopulismus? Ein Diskussionsbeitrag

In der Matinee „Was hilft gegen Rechtspopulismus?“ am 19. Januar 2025 im Club Voltaire in Frankfurt am Main haben Herbert Storn und Reiner Diederich Thesen zum Thema referiert und mit dem Publikum diskutiert. Die von ihnen zugrunde gelegten Texte / Materialien sind hier dokumentiert:

Angesichts des Veranstaltungstitels könnte man ja gegenfragen: Ist etwa ‚Linkspopulismus‘ eine Alternative? Und sollte nicht überhaupt die vox populi in einer Demokratie einen besseren Klang haben als es sie derzeit hat? Oder ist vielmehr der Begriff ‚Populismus‘ nicht ohnehin eine Irreführung? Ich meine: Ja.

Praktisch keine Aussage von Politikerinnen und Politikern kommt heute ohne Dechiffrierung aus.

Meine Kernthese: Ein Großteil der kritischen Öffentlichkeit verengt den „Kampf gegen Rechts“ auf die AfD – während es in Wirklichkeit um eine Systemfrage geht, um grundlegende Widersprüche und die damit verbundene Verschärfung der Auseinandersetzungen zwischen Klassen.

Und: Gefühle zu mobilisieren reicht nicht. Ohne Problemerfassung ist keine Problemlösung zu erwarten. Und selbst dann wird es schwierig.

Also: Wir haben eine eklatante Schieflage bei Vermögen, Macht, Einfluss und Repräsentanz der Bevölkerung.

Zunächst die Fakten:

Reiner Diederich hat bereits die Zahlen genannt.

Was es bedeutet, wenn sich über 400 Milliarden Dollar bei 1 Person konzenrtrieren, kann gegenwärtig an Elon Musk studiert werden. Bisher konnten sich die Gates, Zuckerbergs, Bezos oder Larry Fink von BlackRock einigermaßen gut verstecken. Das ist seit Trumps zweitem Wahlsieg anders geworden. Sie wollen sich gar nicht mehr verstecken.

In Deutschland ist es noch etwas anders: Vermögen und Einfluss wurden bisher möglichst nicht zur Schau gestellt. Ganz anders in den USA, wie im US-Wahlkampf und danach vor Augen geführt, wie gesagt.

Und das wenige Gute an Trump/Musk ist: Die Katze ist aus dem Sack oder Der Kaiser ist nackt.

Jens Berger, Chefredakteur der Nachdenkseiten, liefert in der Neuauflage seines Buchs „Wem gehört Deutschland?“ folgende Zahlen:

1,5 % der Bevölkerung (enthalten in den obersten 25 %) kommen auf 45 % des Vermögens.

Die obersten 25 % der Bevölkerung kommen auf: 88.9 % des Vermögens

Mittlere 25 % der Bevölkerung kommen auf 11 % des Vermögens

Unterste 50 % der Bevölkerung kommen auf 1,1 % des Vermögens

Unterste 20 % der Bevölkerung: 0 % Anteil am Vermögen

Die soziale Spaltung nimmt fortlaufend zu, begünstigt durch eine Steuerpolitik, welche die Umverteilung von unten nach oben begünstigt. Das alles ist unbestritten.

Soziale Spaltung bedeutet sowohl Privilegierung als auch Diskriminierung oder bei Mayer-Ahuja (aus der Rede beim DGB-FFM-Neujahrsempfang am11. Januar 2025):

zwei Prinzipen herrschen vor: „Unterschiedlichkeit und Konkurrenz“

An dieser Stelle ist es interessant, auf die Frage einzugehen, wer eigentlich die AfD bzw. die Rechten wählt bzw. wer überhaupt (noch) wählt.

Aus Untersuchungen wissen wir, dass der Anteil der Wählerinnen und Wähler mit dem Einkommen und formaler Bildung wächst.

Wir haben auch eine Untersuchung zum Wahlverhalten von Gewerkschaftsmitgliedern, die nämlich bei der Landtagswahl 2023 in Hessen überdurchschnittlich AfD gewählt haben.

Das könnte darauf hindeuten, dass es weniger die prekär Beschäftigten oder die Ärmeren der Gesellschaft sind, die überhaupt wählen oder AfD wählen, sondern eher die Mittelschicht, die den Abstieg fürchtet.

Bei den Gewerkschaftsmitgliedern sind es vermutlich die gegenüber prekär Beschäftigten besser abgesicherten Facharbeiterinnen und Facharbeiter oder entsprechende Angestellte.

Weitere Zahlenbeispiele:

Bsp.: USA 2024

Trump wurde von 77,3 Millionen zum US-Präsidenten gewählt. An der Wahl haben sich 88,6 Millionen gar nicht beteiligt.

Trump stützt sich also auf knapp 32 % der Wahlberechtigten.

Beispiel Landtagswahl 8.10.2023 in Hessen

Die Regierungskoalition in Wiesbaden wurde von 1,397 463 Millionen Stimmen gewählt, an der Wahl haben sich 1,446 527 Millionen gar nicht beteiligt.

Die Landesregierung stützt sich also auf knapp 33 % der Wahlberechtigten.

Wir sehen: in beiden Fällen kann sich die jeweilige Regierung nicht mehr auf eine Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung berufen. Das gilt inzwischen für die Mehrzahl der westlichen Demokratien.

Die Klassengesellschaft hat also – wie oben gezeigt – durchaus eine statistische und ökonomische Basis.

Was wir gegenwärtig feststellen müssen, ist ein verschärfter Klassenkampf dafür, dass das so bleibt.

Erinnert sei an die Worte des heute 94-jährigen Warren Edward Buffett – mit geschätzten 141 Milliarden US-$ Privatvermögen (Forbes 2025) einer der erfolgreichsten Vermögensvermehrer der Welt:

„There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.“ – Ben Stein: Interview New York Times, November 26, 2006. (Es herrscht Klassenkrieg, verstanden, aber es ist meine Klasse, die reiche Klasse, die den Krieg führt, und wir gewinnen.)

Die gegenwärtigen Auseinandersetzungen bei VW können das ganz gut illustrieren:

Wie verrückt ist das denn? Zu VW

Ein paar Zahlen zum Vergleich

1 Milliarde Euro soll durch Gehaltsverzicht bei den regulär Beschäftigten eingespart werden, „um Arbeitsplätze zu retten“

1,2 Milliarden Euro musste VW bislang an Bußgeld in Deutschland zahlen

40 Milliarden Euro musste VW an Bußgeld in den USA zahlen

1,58 Milliarden Euro betrug der Gewinn nach Steuern bei VW im 3. Quartal 2024

4.5 Milliarden Euro schüttete die Volkswagen AG am 4. Juni 2024 für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt an seine Aktionäre aus

Die Dividendenrendite liegt aktuell bei 11,05%, die Ausschüttungen haben sich in den letzten 3 Jahren um 78,88% erhöht

40 Millionen Euro verdienten die zehn Mitglieder des VW-Vorstands 2023, davon  VW-Vorstandsvorsitzender Oliver Blume 9,7 Millionen

Solche Verhältnisse können durchaus in Wut und Gegenwehr umschlagen.

Um allen Gefahren vorzubeugen, hat die „postfaschistische“ Partei der Ministerpräsidentin Meloni in Italien jetzt eine Gesetzesvorlage eingebracht, die dazu dient, alle möglichen Protestformen gegen Sozialabbau rechtlich zu sanktionieren. Es gab Proteste von Hunderttausenden dagegen.

In den Medien scheint es hauptsächlich um eine Verwilderung von Moral und Diskurs zu gehen. Das stimmt, aber es reicht für eine Analyse nicht aus:

Meines Erachtens haben wir es mit einer besonderen Politik-Variante der verschärften Auseinandersetzung um Macht und Gestaltung zu tun!

Stephan Hebel beispielsweise, der regelmäßig in der FR seine Analyse veröffentlicht, meint: Die Mitte-Parteien machen „erhebliche Anleihen beim Neoliberalismus“. Das ist viel zu zurückhaltend ausgedrückt!

Maier-Ahuja sieht „zwei Prinzipien, die nicht zueinander passen: Demokratie und Kapitalismus“.

Deshalb spreche ich von der „Fiktion Demokratie“ (wenn nämlich Demokratie mit prinzipiell gleichen Einflussmöglichkeiten gleichgesetzt wird – statt nur mit ‚Institutionen‘ oder Prinzipien wie Gewaltenteilung).

Konrad Ege sagt im Freitag (2/25) über Trump: „Da braucht es keinen „Faschismus“ im traditionellen Sinn. Das Bündnis mit der Oligarchie reicht.“

In Frankreich sagte der ehemalige Vizepräsident des französischen Unternehmerverbandes Medef, Denis Kessler schon vor 18 Jahren: „Es geht darum, die zwischen 1944 und 1952 formulierten ‚Reformen‘ zu verlassen und mit Methode das gesamte Programm des Conseil nationale de la Résistance auseinanderzunehmen (…); ohne Ausnahme.“

Auf Deutschland übertragen hieße das, alle Fundamente des Sozialstaats, die als Antwort auf den Hitler-Faschismus und seine Kollaboration mit dem Kapital nach dem Ende des 2. Weltkriegs erfolgten, zu schleifen.

Manche kennen noch das „Ahlener Programm“ der CDU von 1947, das mit den Worten beginnt:

Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund aus erfolgen. Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinwirtschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.

Mein Fazit: Darum geht es gegenwärtig – und die AfD ist nur eine Schraube, die das wieder zurückdrehen soll.

Hebel sagt: Eine wirkliche Reformpolitik, wie er sie versteht, sei bei den Parteien der vermutlich nächsten Bundesregierung kaum vertreten. Er meint damit eine Reformpolitik, wie sie in Meinungsumfragen immer wieder mehrheitlich geäußert wird.

Der Bevölkerung bleibt nicht mehr viel Spielraum.

Für die demokratische Einflussnahme bleiben nur noch drei Möglichkeiten:

  • entweder einer nachteiligen Politik entgegentreten oder
  • sie als „alternativlos“ akzeptieren, oder:
  • sie achselzuckend über sich ergehen lassen, weil man sich nicht in der Lage sieht, daran etwas zu ändern.

Aber was heißt entgegentreten?

Hier kommt die Systemfrage wieder ins Spiel – ohne die wir bei der Beantwortung der Frage der Veranstaltung nicht auskommen.

Es geht nämlich nicht nur – und nicht einmal vorrangig nur – um Privatpersonen (wie es gegenwärtig den Anschein hat), sondern mehr noch um juristische Personen, um Unternehmen und ihre Antriebsmechanismen, die Kapitalrendite.

Damit wird der politische Spielraum noch mehr eingeschränkt, insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, dass die deutsche Wirtschaft von ausländischen Unternehmen dominiert wird. (Statt Erdgas aus Russland: Frackinggas aus den USA; Nordstream 2 ist nur ein Haufen Schrott auf dem Meeresgrund – so Victoria Nuland, damals US-Außenministerium, aber auch der Einfluss von BlackRock, den IT-Unternehmen usw. Vgl. dazu etwa das Buch von Dohnanyi, Nationale Interessen)

Das ist kein Wunder, denn die wahren Entscheider sind längst die großen multinationalen Player und die Regierungen, die sie stützen.

„Die führenden multinationalen Konzerne sind längst politische Akteure und nicht bloß Zaungäste in globalen Angelegenheiten.“ (Makronom 2018)

Wenn die Einkünfte von Unternehmen mit denen von Staaten verglichen werden, lässt sich feststellen:

69 der reichsten Einheiten des Planeten seien Unternehmen und nicht Regierungen.

(Global Justice Now, 2018 mit Zahlen zu 2017)

Das hat auch etwas zu tun mit der „Systemrelevanz“ unserer Unternehmen und demzufolge mit ihrem tatsächlichen Einfluss jenseits der üblichen Demokratiemodelle mit ihrer „Gewaltenteilung“.

Weiterer Baustein für die Beantwortung der Frage „Was hilft …“ :

Parallel zur Machtzunahme der Unternehmen schrumpft der Spielraum für gewählte Politik. Erfahrung von Ohnmacht oder Einflussverlust begünstigt aber die AfD.

Der verstorbene Soziologe Ulrich Beck beschrieb in seinen Büchern  („Riskiogesellschaft“ und „Gegengifte – Die organisierte Unverantwortlichkeit“) eine Situation, die eigentlich eine politische Methode ist: „Ein weitverzweigtes Labyrinth-System, dessen Konstruktionsplan nicht etwa Unzuständigkeit oder Verantwortungslosigkeit ist, sondern die Gleichzeitigkeit von Zuständigkeit und Unzurechenbarkeit, genauer: Zuständigkeit als Unzurechenbarkeit oder: organisierte Unverantwortlichkeit.“ (Herbert Storn in: Makroskop 31/24)

Die Folgen äußern sich oft in der Zunahme von Krisensituationen

Am 8. Dezember 2023 gab die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden das von ihr ausgewählte Wort des Jahres 2023 bekannt: Krisenmodus.

Ulrich Beck schlug deshalb vor: „Die zentrale Frage, auf die die politische Entwicklung in der Gefahrenzivilisation sich zuspitzt, ist die Neuverteilung und demokratische Gestaltung der Definitionsmacht (…) andere Kontroll- und Steuerungsverhältnisse, andere Mitbestimmungsverhältnisse“ seien nötig.

Damit bin ich bei der Beantwortung der Frage Was hilft gegen Rechtspopulismus?

  1. Ich halte es für hilfreicher, unscharfe Begriffe gegen klare Begriff auszutauschen, in diesem Fall Links/Rechts gegen Kapital/Arbeit.

Das würde den Blick neu ausrichten und ungeeignete Bündnispartner gegen geeignete austauschen.

  1. Wer Demokratie realisieren will, muss die Machtverhältnisse in den Blick nehmen und Macht einhegen.

Dafür gibt es viele Wege:

  • Zusammenschlüsse statt Individualisierung, Gewerkschaften, Solidarität statt Konkurrenz.
  • Erhalt der Gemeingüter, Kampf gegen Privatisierung, weil Privatisierung den gesellschaftlichen Einfluss entzieht und den Antriebsmechanismus verändert.
  • Engagement in gemeinschaftlichen Initiativen.
  • Interesse für gesellschaftliche Fragen statt nur für private Kreise
  • Mitbestimmen wollen statt auf Anweisungen zu warten.
  • Aber auch Lust auf Widerspruch.
  • Verzicht auf Etikettierungen.

Das sollte erst mal reichen.

 

Was hilft gegen Rechtspopulismus? Thesen zur Diskussion

In der Matinee „Was hilft gegen Rechtspopulismus?“ am 19. Januar 2025 im Club Voltaire in Frankfurt am Main haben Herbert Storn und Reiner Diederich Thesen zum Thema referiert und mit dem Publikum diskutiert. Die Beiträge werden hier dokumentiert.

Eine Mehrheit (etwa Zwei-Drittel) der Bundesbürger:innen sagt seit langem bei Meinungsumfragen, dass Einkommen und Vermögen sowie die Steuerzahlungen sehr ungleich und ungerecht verteilt sind.

Eine Mehrheit (etwa Zwei-Drittel) sagt auch, dass zu wenig für den Umweltschutz und gegen die Ursachen und Folgen des Klimawandels getan wird.

Eine weltweite Umfrage zum Thema wirtschaftliche Ungleichheit erbrachte folgendes Ergebnis: „In keinem der untersuchten Länder gab ein höherer Prozentsatz der Befragten an, dass Ungleichheit mindestens ein ‚einigermaßen großes Problem‘ sei, als in Deutschland mit 92 Prozent. 61 Prozent sagten sogar, dass sie ein ‚sehr großes Problem‘ sei. – Die Reichen sorgen dafür, dass die Kluft so groß bleibt, indem sie die Politiker bearbeiten: Das ist die Ursachendeutung der wirtschaftlichen Ungleichheit, die in der Umfrage am meisten Anklang fand. Rund 60 Prozent teilen die Analyse, dass reiche Personen zu viel politischen Einfluss haben und dadurch in großem Maße zur Ungleichheit beitragen.“ („Deutsche finden Ungleichheit besonders gravierend“, in: F.A.Z., 10. Januar 2025)

Das zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen durchaus ein zumindest ansatzweise realistisches Bild von den Verhältnissen hat und diejenigen nicht Recht haben, die davon ausgehen, dass das Bewusstsein der Menschen weitgehend von Meinungsmachern und Einflussagenturen bestimmt wird.

Wie kommt es dann, dass dennoch über die Hälfte der Wähler:innen Parteien wählte und demnächst im Februar nach allem, was wir wissen, wieder wählen wird, die an diesen Missständen wenig oder nichts ändern wollen, die sich gegen Vermögens- und Erbschaftssteuern und gegen zureichende Maßnahmen zum Klimaschutz wenden und wehren?

Dafür gibt es verschiedene Erklärungsansätze. Dazu später.

Zunächst einmal: Die Einkommens- und Vermögensverteilung spiegelt die soziale Schichtung der Bevölkerung und das wider, was als Klassenspaltung bezeichnet werden kann. Die einen verfügen über die Produktionsstätten und -mittel, über die Unternehmen und Banken – die anderen nur über ihre Arbeitskraft, müssen sich deshalb in Lohn- und Gehaltsabhängigkeit begeben.

Die daraus folgenden Interessenkonflikte können entweder wahrgenommen und ausgefochten oder verdeckt und verschleiert werden. Schon die Rede von „der Wirtschaft“, „dem Markt“ oder „dem Wohlstand“ dient dazu, unterschiedliche Positionen und Interessen zum Verschwinden zu bringen. Geradezu grotesk sind Artikelüberschriften wie „Private Haushalte so reich wie nie“ im Wirtschaftsteil der ansonsten nicht unkritischen Frankfurter Rundschau (2. Januar 2025).

Nur zur Erinnerung: In den 1990er Jahren „lag der Spitzensteuersatz noch bei rund 57 Prozent (heute bei 45 Prozent) und es wurden auch die Erträge aus größeren Vermögen besteuert. Mit der Senkung des Spitzensteuersatzes und der Aussetzung der Vermögenssteuer 1997 nahm in Deutschland die soziale Ungleichheit systematisch zu. Heute liegt die Armut bei 16,7 Prozent, während die reichsten zehn Prozent zwei Drittel der Privatvermögen besitzen.“ (Thomas Gebauer: „Gerecht besteuern. Ein Plädoyer aus Sorge um die Demokratie“, in: Frankfurter Rundschau. 4./5. Januar 2025)

Man kann versuchen, die Kluft zwischen Armut und Reichtum durch globale oder durchschnittliche Zahlenangaben zu überdecken. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten. Die Schicht- und Klassenstrukuren der Gesellschaft können umdefiniert und umetikettiert werden.

Ethnisierung sozialer Konflikte

Charakteristisch für rechtspopulistische und extrem rechte Auffassungen ist es, dass die gesellschaftliche Spaltungs- und Konfliktlinie aus der Vertikalen in die Horizontale gedreht, also quasi verdreht wird. Aus dem Gegensatz zwischen Oben und Unten, Mächtigen und Abhängigen, Kapital und Arbeit wird so ein Gegensatz zwischen Innen und Außen, Einheimischen und Fremden. Fremd sind dabei nicht nur Einwandernde und Asylsuchende, sondern auch „globalistische Eliten“, die von außen hineinregieren und steuern wollen.

Dagegen müsse sich die Gemeinschaft der Einheimischen schützen und zur Wehr setzen. Zu dieser Gemeinschaft gehören nicht nur abhängig Arbeitende, sondern auch Selbstständige und die „nationale“ Unternehmerschaft. Tendenziell ausgeschlossen aus ihr werden „asoziale Elemente“, „nicht Arbeitswillige“ und „nicht Integrationsfähige“. Diese Vorstellung entspricht einer Ethnisierung und Kulturalisierung sozialer Konflikte, während ihr sozialstruktureller, systemischer und ökonomischer Hintergrund verleugnet wird.

Damit verbunden ist auch eine Ethnisierung des Kapitals – es wird in „gutes“, nationales und „schlechtes“, internationales (vorzugsweise „angelsächsisches“ oder, bei den Neonazis, „jüdisches“ Finanzkapital) unterschieden. Wem das nützt, dürfte auf der Hand liegen.

Die Ethnisierung des Sozialen verwandelt gesellschaftliche Verhältnisse in solche der Natur und der Kultur – die festliegende biologische oder kulturelle Herkunft und Zugehörigkeit der Beteiligten werden wichtiger als ihre veränderbare soziale und politische Position.

Wenn man sich das Programm und die Propaganda der AfD anschaut, so findet man darin weder Forderungen nach einer gerechteren Einkommens- und Vermögensverteilung noch nach mehr Steuergerechtigkeit. Stattdessen wird gefordert, die Zuwanderung zu begrenzen, aus der EU auszutreten, um finanzielle Belastungen zu vermeiden, das Bürgergeld abzuschaffen und weitere Kürzungen an den Sozialausgaben vorzunehmen. In abgeschwächter Form finden sich solche Forderungen – abgesehen von einem Austritt aus der EU – auch bei der CDU/CSU und der FDP.

Die Verteilungsfragen werden hier nicht auf der vertikalen Oben/Unten-Achse, sondern auf der horizontalen Innen/Außen-Achse verortet. Man könnte dies als „die große Ablenkung“ bezeichnen. Der Politikwissenschaftler Claus Leggewie hat es einmal „verschobenen Klassenkampf“ genannt.

Eine Folge davon ist es, dass weniger finanzielle Mittel für Gemeinschaftsaufgaben und sozialen Ausgleich generiert bzw. diese gekürzt werden können. Die ungleiche und ungerechte Verteilung zwischen Oben und Unten wird nicht angegangen.

Steuerentlastungen – für wen?

Nach den jetzt im Wahlkampf vorgestellten Plänen der AfD soll alles sogar noch krasser werden: „Laut den Recherchen des DIW-Experten Stefan Bach schlägt die AfD insgesamt Steuerentlastungen in Höhe von 182 Milliarden Euro im Jahr vor. Davon würden allein schon 68 Milliarden Euro an die reichsten 10 Prozent gehen. Das oberste Prozent der Bestverdiener würde nach Wünschen der AfD mit satten 34 Milliarden Euro entlastet werden. So soll nicht nur der Soli für Hochverdiener komplett wegfallen, sondern das Steuerrecht insgesamt stark vereinfacht werden. Auch die Erbschafts- und Grundsteuer soll abgeschafft werden. Ökonom Bach kommt via X zum Urteil, dass die versprochenen Entlastungen in Höhe von 182 Milliarden Euro ‚fiskalisch utopisch‘ seien. Wenn man diese Agenda umsetzen und gegenfinanzieren wolle, würde das ‚umfassende Einsparungen in den öffentlichen Haushalten, deutliche Kürzungen bei öffentlichen Leistungen, Sozialleistungen und Subventionen‘ bedeuten. Dies wiederum würde vor allem die Armen und die Mitte belasten.“ (Marcel Görmann: „AfD: Alice Weidel will den Reichsten 34 Milliarden Euro Steuern schenken“, in: Der Westen, 2. Januar 2025)

Da Steuern immer unpopulär sind, weil alle sich gleich betroffen fühlen, wettern rechte Parteien vehement pauschal gegen Steuererhöhungen und versprechen Steuererleichterungen. Wer die Zeche letzten Endes zahlen soll, wie die Gesamtrechnung genau aussieht, das ist für viele schwer zu durchschauen. Sie werden darüber auch nicht aufgeklärt. Der Chef des Deutschen Wirtschaftsforschungsinstituts, Marcel Fratzscher wirft den Parteien sogar vor, sie wollten mit ihren Wahlversprechen die Wählerinnen und Wähler bewusst hinters Licht führen. „Spitzenreiter sei die FDP mit 138 Milliarden Euro Steuererleichterungen größtenteils für die Topverdiener, gefolgt von der Union mit 99 Milliarden, sowie SPD und Grüne mit Entlastungen von 30 Milliarden und 48 Milliarden Euro.“ („Leere Versprechen?“, in: Frankfurter Rundschau, 3. Januar 2025)

Wie das finanziert werden soll und woher, bei Aufrechterhaltung der Schuldenbremse, die Mittel für die dringend notwendigen Investitionen in die Infrastruktur (Straßen, Schienen, Brücken, Schulen usw.) kommen sollen, bleibe unklar, so Fratzscher. Der AfD-Propaganda, die das alles noch überbietet, kann auf diese Weise wenig entgegen gesetzt werden.

Immerhin fordern SPD und Grüne – wie die Linke und das BSW – die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und, zum Teil, eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes, während die AfD wie die CDU/CSU und die FDP nur weniger Geld für Arbeitslose, Arme und Asylsuchende ausgeben will, um den Haushalt zu sanieren.

Die Verschleierung und Umdefinierung des Verteilungskonflikts entspricht dem, was der in rechten Kreisen und Medien bis hin zur FAZ anerkannte, ansonsten wegen seiner NS-Verstrickung umstrittene Staatsrechtslehrer Carl Schmitt als „Wesen des Politischen“ benannt hat: Es gehe dabei immer darum, den Gegner oder Feind zu bestimmen. Schmitt meinte dies durchaus instrumentell, dezisionistisch und machiavellistisch – nicht etwa in dem Sinn, dass es darum gehe, herauszufinden, wer der wirkliche bzw. objektive Gegner oder Feind ist. Die falsche Feindbestimmung gehört, wenn es nützt, vielmehr zum politischen Handwerkszeug.

Aufklärung über rechtspopulistische Propaganda

Über rechtspopulistische Propagandamethoden und Diskursstrategien aufzuklären bleibt eine ständige Aufgabe. Wenn man die Umdefinierung und Verschiebung des Verteilungskonflikts als Trick kenntlich machen und aufdecken kann, ergibt sich vielleicht die Möglichkeit, mit potentiellen Wähler:innen der AfD ins Gespräch über ihre Sorgen und Nöte zu kommen. Keiner wird schließlich einen Cent mehr Lohn oder Rente bekommen oder weniger Miete zahlen müssen, wenn die Grenzen gegen Zuwanderer noch dichter gemacht werden oder ihre „Remigration“ gefördert bzw. erzwungen wird.

Damit sollen die realen Probleme, die durch die Migration entstehen, nicht verschwiegen oder weggewischt werden. Deren Lösung ist ebenfalls mit der Verteilungsfrage verbunden – national wie international. Schließlich ist die Migration eine Folge der weltweiten Ungleichheit von Lebenschancen, die selbst unter anderem auch ein Resultat kolonialer und neokolonialer Ausbeutung ist. Die Migration ist nicht die „Mutter aller Probleme“, wie es der Innenminister Horst Seehofer von der CSU seinerzeit verkündete und wie es alle Rechtspopulisten nachsprechen – jüngst gerade wieder in einem Interview nach dem AfD-Parteitag Björn Höcke. Diese Vertauschung von Ursache und Wirkung ist typisch für rechte Propaganda.

Wenn die FDP im Wahlkampf plakatiert: „Migration: Auch guter Wille muss Grenzen setzen“, dann spricht sie eine Binsenwahrheit aus, deren Betonung in diesem Zusammenhang aber bedeutet, dass sie wie andere Parteien der „Mitte“ in der Migrationsfrage dem Druck von rechts nachgibt. Denn es geht ihr hier wie den anderen keineswegs darum, die Ursachen von Flucht und illegaler Zuwanderung in den Blick zu nehmen und etwas dagegen zu tun, sondern nur um „Grenzen setzen“, d.h. um Abwehr und Abschiebung. Das Migrationsthema eignet sich wie kein anderes als Projektionsfläche für Ängste vor Krisen, sozialem Abstieg und Kontrollverlust und als Spielfeld für Ersatzhandlungen.

Einen anderen Propaganda-Trick hat Alice Weidel gerade im Gespräch mit Elon Musk vorgeführt. Um die Vorwürfe gegen die AfD, rechts oder „Nazi“ zu sein abzuwehren, drehte sie den Spieß um und behauptete, Hitler sei „Kommunist“ gewesen. Beweis: Er habe schließlich seine Partei „sozialistisch“ genannt und Unternehmen verstaatlicht. Sie nahm damit nicht nur die sozialdemagogische Maskierung der Nazis ernst, die den Zweck hatte, Lohnabhängige und kleine Selbstständige für sich zu gewinnen, sondern setzte noch einen drauf. Machten Hitler und die Seinen aus Antikapitalismus Antisemitismus, so versuchte Weidel aus Antifaschismus Antikommunismus zu machen, um das gängigste Feindbild zu bedienen und sich selbst und die AfD aus dem Schneider zu bringen.

Was zu tun wäre

Gegen die angebliche „Alternative für Deutschland“ hilft letzten Endes nicht eine für die meisten eher abstrakt bleibende Beschwörung von Freiheit und Demokratie, sondern eine wirklich alternative Politik: Umverteilung von oben nach unten statt umgekehrt; Maßnahmen gegen die fortschreitende Umweltzerstörung und drohende Klimakatastrophe nicht auf Kosten Geringverdienender, sondern mit sozialem Ausgleich; Einschränkung und demokratische Kontrolle wirtschaftlicher Macht; Orientierung auf eine Gemeinwohlökonomie. .

Eine solche Politikwende wäre im Interesse der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Warum gelingt es gegenwärtig kaum oder nicht genügend, dieses Interesse geltend zu machen? Warum verzeichnen stattdessen rechte Parteien Wahlerfolge? Dafür gibt es verschiedene Erklärungen – einige Aspekte seien hier genannt.

Einer ist sicherlich, dass es bequemer und ungefährlicher erscheint, den eigenen Unmut auf dafür bereitgestellte Sündenböcke zu lenken, statt auf die tatsächlichen Ursachen der Beschwerden. Auch gibt es die bekannte Kluft zwischen objektiv richtigen Erkenntnissen und subjektivem Handeln. So sind viele für mehr Umweltschutz, kaufen sich aber Waren, die sie bei kritischer Überprüfung gar nicht unbedingt benötigen oder deren ökologischer Fußabdruck im Verhältnis zu ihrem Gebrauchswert viel zu hoch ist.

Diese Widersprüche im Bewusstsein hat Antonio Gramsci einmal mit der Überlagerung von Schichten des Denkens, Wissens und Fühlens erklärt, die sich aus vielfältigen Einwirkungen und Erfahrungen herausbilden. So macht in der eingangs zitierten Umfrage zur wirtschaftlichen Ungleichheit einerseits eine Mehrheit den „Einfluss von Reichen“ für diese Ungleichheit verantwortlich, andererseits glauben immerhin 40 Prozent, „dass einige Menschen einfach härter arbeiten als andere und damit eine Einkommenskluft entsteht. Für weitere 39 Prozent spielt dieser Faktor zumindest eine gewisse Rolle.“ Das heißt, dass die meritokratische Ideologie von der Leistungsgesellschaft immer noch so tief verankert ist, dass sie sich entgegen allen Tatsachen und sogar entgegen dem besseren Wissen behauptet. Denn wer könnte im Ernst meinen, dass die Quandt-Erbin Susanne Klatten ihren „Stundenlohn“ von 1,15 Mio. Euro durch „harte Arbeit“ verdient hat?

Auch erschwert bisher die Aufsplitterung in Szenen und Milieus, die Vereinzelung der Menschen und die zunehmende Virtualisierung sozialer Kontakte, das sich Einschließen in „Meinungsblasen“ und „Echokammern“ Gleichgesinnter, dass sich ein breiteres gesellschaftliches Protestpotential bilden kann.

Es gibt außerdem immer die Versuchung, sich vom Schein, von der Performance blenden zu lassen. Wutsprüche gegen das Establishment und radikales Auftreten täuschen darüber hinweg, dass es sich bei neurechten Bestrebungen – wie schon ihre Bezugnahme auf die „Konservative Revolution“ der 1920er Jahre zeigt – letzten Endes nur um eine Rebellion im Dienste des Bestehenden handelt.

Rechte Verschwörungsmythen werden attraktiv, wenn man den Geheimnissen der Kapitalverwertung nicht auf die Spur kommen kann oder will. Dann erscheinen die Gewinnmacherei und deren politische Absicherung als Ergebnis der Machenschaften mächtiger Personen, nicht als etwas Systemisches und Systembedingtes, in dem man selbst als Lohn- oder Gehaltsabhängiger und als Konsument eine Rolle spielt, also auch die Chance hätte, etwas zu verändern oder anders zu machen.

Der Rechtspopulismus und die extreme Rechte formulieren eine in Ansätzen vorhandene Kritik am kapitalistischen Wirtschaftssystem und die wachsende Desillusionierung über Parteien und ihre Politik in personalisierende und dämonisierende Narrative um. Diese sind wirkungsvoll, für viele faszinierend und verführerisch. Deshalb werden Organisationen und Agenturen, die sie verbreiten, wie man nicht nur in den USA gerade sieht, auch von Reichen und Mächtigen unterstützt und finanziert.

 

 

 

Rechtsbrüche ohne Konsequenzen: Der Wohnungsmarkt im Jahr 2024

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schaut optimistisch in die Zukunft. Denn vor allem wegen der für das Jahr 2025 prognostizierten steigenden Mietpreise sei der Wohnungsmarkt für Kapitalanleger wieder interessant. Der fehlende Neubau würde die Nachfrage auf dem Mietmarkt hochhalten und damit in den kommenden Jahren die Immobilienpreise insgesamt „stabilisieren“. Für viele Investoren, ergänzt ein Manager des Immobiliendienstleisters CBRE, seien auch „besonders Nischenmärkte“ für die Erzielung einer Rendite interessant ‒ und meint damit unter anderem die Vermietung kleiner möblierter Apartments. (Handelsblatt vom 13./14. Dezember 2024)

Was der Vertreter der Wohnungswirtschaft dabei verschweigt: Gerade die letztgenannte „Nische“, das zeitlich befristete Wohnen mit fremden Möbeln, ist längst kein Ausnahmephänomen mehr, sondern bildet ein großflächiges Geschäftsmodell für die Maximierung der Renditen und die Verknappung von bezahlbarem Wohnraum. Die Vermietung möblierter Wohnungen steht auch beispielhaft dafür, dass der Immobilienbereich systematisch von wirtschaftskriminellen und rechtlich fragwürdigen Aktivitäten durchzogen ist. Schlimmer noch: Die Rechtsbrüche werden zumeist juristisch nicht sanktioniert.

„Vermieter sein“, schreibt etwa die taz am 20. Dezember 2024, „heißt Recht brechen, straffrei davonkommen und abkassieren. Das gilt im Fall von Eigenbedarfskündigungen wie auch in allen anderen Fällen von Vermieter-Unrecht. Vor dem Gesetz sind alle gleich? Vermieter sind gleicher. (…) Die Liste an Beispielen, wie Vermieter:innen gegen Gesetze verstoßen, ist ellenlang: verbotene Sanierungsmaßnahmen, unerlaubter Leerstand, nicht genehmigte Vermietung als Ferienwohnung, Abzocke mit Möblierung, unbegründete Befristungen, Einbehaltung der Kaution, Vernachlässigung von Häusern und Wohnungen oder gar Sabotage, um Mieter:innen zu vertreiben.“

Es folgen vier Beispiele, über die im Laufe des Jahres 2024 berichtet wurde.

Beispiel Möblierung

In einer Stadt wie Berlin wird mittlerweile der größte Teil der angebotenen Wohnungsinserate möbliert und befristet vermietet. In der Vergangenheit vergaben Online-Plattformen wie Airbnb dabei Wohnraum zunehmend an Touristen. Die Stadt Berlin reagierte, indem sie 2014 das Zweckentfremdungsverbot einführte (2018 novelliert), um unter anderem zu verhindern, dass Wohnraum  dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt wird. Findige Unternehmen und Privatleute nutzen aber rechtliche Schlupflöcher, um weiterhin hohe Renditen zu erreichen, die mit der klassischen langfristigen Vermietung nicht möglich sind.

Die taz verweist am 20. Juni 2024 auf den kriminellen Aspekt:

„Grundsätzlich gilt: Wohnmietverträge sind hierzulande unbefristet. Ausnahmen davon sind nur legal, wenn der Vermieter nach Ablauf der Befristung Eigenbedarf hat, die Wohnung abreißen bzw. renovieren will oder sie für Angestellte wie Hausmeister zur Verfügung stellen will. Dass einer dieser drei Gründe auf die Masse der offerierten Wohnungen zutrifft, darf getrost bezweifelt werden. Üblich ist vielmehr, dass Wohnungen immer wieder neu befristet vermietet werden, sich der Rechtsbruch also ständig wiederholt – und zwar ohne jede Kontrolle oder gar Konsequenzen.“

Nach dem Berliner MieterEcho zeichnen sich auf dem Portal Airbnb.com zwei auffällige Trends ab:

„Zum einen gibt es eine wachsende Zahl sogenannter Superhosts, die zahlreiche Wohnungen über die Plattform anbieten. Zum anderen werden Wohnungen oftmals nun erst ab einer Mindestmietdauer von 90 Tagen vermietet, denn auf diese Weise umgeht man das Verbot der Kurzzeitvermietung, das eigentlich zum Schutz des Wohnungsmarktes eingeführt wurde.“ (MieterEcho, Seite 12)

So würden durch die fehlende Preisregulierung „Fantasiepreise“ insbesondere durch die Möblierungszuschläge ermöglicht. Denn die monatlichen Mieten für die fremden Möbel unterlägen keinen klaren Regeln: Die Superhosts verlangten deshalb „horrende Beträge“, weit über jenen, die für den regulären Mietmarkt zulässig seien. Beispiel: Für eine Einzimmerwohnung mit 40 qm im Berliner Bezirk Neukölln müssten 2.000 Euro warm pro Monat entrichtet werden ‒ „eine regulär vermietete Wohnung mit ähnlicher Größe und höchstem Ausstattungsstandard würde laut Mietspiegel zwischen 336 und 635 Euro kosten. (…) Ein Aufschlag von mindestens 1.362 Euro monatlich für die Möblierung und die Nebenkosten“. (MieterEcho, Seite 13)

Derart exorbitant hohe Mieten im Vergleich zu unmöblierten Wohnungen sind illegal, denn es darf zwar ein „angemessener“ Zuschlag für die Möblierung gefordert werden, aber die eigentliche Miete unterliegt der Mietpreisbremse, so dass die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent überschritten werden darf. „Eine Ausnahme davon“, schreibt die taz, „gibt es bei einer Vermietung zum ‚vorübergehenden Gebrauch‘. Dieser aber kann nicht einfach vereinbart werden, sondern muss tatsächlich vorliegen – auch auf Mieterseite. Ohne triftigen Grund, warum Mieter:innen eine Wohnung nur bis zu einen befristeten Zeitpunkt brauchen, ist ein Abweichen von der Mietpreisbremse unzulässig“. (taz vom 20. Juni 2024)

Nach einer aktuellen Studie über den möblierten Wohnungsmarkt, so die taz weiter, trifft dies für die Mehrzahl der Fälle aber nicht zu. Demnach hätten zwei Drittel der Mieter:innen möblierter und zumeist befristeter Wohnungen in Deutschland nicht gezielt nach diesen gesucht. Stattdessen wären sie notgedrungen auf diese ausgewichen. Dabei hätte nur ein Drittel von ihnen gewusst, dass die Mietpreisbremse auch für ihre Wohnungen gilt. Die wenigsten würden zudem Wohnungen belegen, die entsprechend der Rechtsprechung zum „vorübergehenden Gebrauch“ für maximal sechs Monate überlassen werden, sondern hätten Zeitverträge über ein, zwei oder noch mehr Jahre (vgl. ebd.).

Das Fazit des taz-Kommentators lautet denn auch, dass ein Blick auf Immoscout und andere Wohnungsportale „den organisierten und von der Politik geduldeten Rechtsbruch“ offenbare.

Beispiel Eigenbedarfskündigungen

Bundesweit berichten Mietervereine davon, dass die Zahl von Beratungen wegen Eigenbedarfskündigungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen seien. Der Berliner Mieterverein geht für ganz Berlin von rund 10.000 Fällen pro Jahr aus, mit existenzbedrohenden Folgen für die Mieter:innen. Bei einem Viertel bis einem Drittel der Fälle sei der Eigenbedarf vorgeschoben (vgl. taz vom 17. Dezember 2024). Diese Form der Kündigung ermöglicht es Vermietern, einen Mietvertrag ganz legal und auf relativ einfache Art zu beenden, um die Wohnung selbst zu nutzen oder an nahe Verwandte zu vermieten (§ 573 Abs. 2 BGB). Weigert sich der Mieter oder die Mieterin auszuziehen, ist auch eine Räumungsklage möglich – ggf. mit der Folge einer Zwangsräumung. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um einen vorgetäuschten Eigenbedarf, da kein Einzug des Eigentümers erfolgt. Denn schließlich lässt sich eine leere Wohnung oder ein leeres Haus teurer vermieten oder verkaufen.

So berichtet das MieterMagazin, Zeitschrift des Berliner Mietervereins, in seiner Dezember-Ausgabe von einem Gerichtsverfahren, in dem der Fall einer Familie im Stadtteil Westend verhandelt wurde, deren Wohnung nach dem Verkauf des Hauses wegen Eigenbedarfs gekündigt worden war.

„Der Käufer, ein 26-Jähriger, der angeblich im 12 Quadratmeter großen Kinderzimmer der elterlichen Villa wohnt, will selber einziehen. Angeschaut hat er sich die Wohnung nicht. Auch sonst erscheint der behauptete Eigenbedarf dubios. Die großzügige Villa der Eltern hat mehrere Wohneinheiten, zudem besitzt die Familie weitere Immobilien. Bei der ersten Verhandlung in dieser Sache vor dem Amtsgericht Charlottenburg wurde der junge Mann von seinem Vater Alexander Ollendorff vertreten. Der ist als Anwalt auf Immobilienrecht spezialisiert. ‚Ich würde ja ausziehen, wenn ich etwas finden würde‘, erklärt Monika Smolarek. Die Mutter von drei Kindern ist mit den Nerven am Ende. Über 1000 Bewerbungen hat sie bisher geschrieben – allerdings sucht sie nur in Wilmersdorf und Umgebung, weil ihre neunjährige Tochter dort zur Schule geht. Sie müsste auch bereit sein, nach Marzahn umzuziehen, sagt die Richterin.“

Die gerichtliche Auseinandersetzung wird sich wohl noch länger hinziehen, denn die Anwältin stieß zumindest mit ihren Zweifeln an der Korrektheit der Unterschrift unter der Kündigung bei der Richterin auf offenen Ohren. Ein Schriftgutachten soll in Auftrag gegeben werden.

Über einen anderen Fall berichtet die taz Mitte Dezember 2024:

„Mehr als ein Jahrzehnt lang wohnte Ronny Stach (Name geändert) in einer Vierer-WG in der Kreuzberger Manteuffelstraße; 140 Quadratmeter für eine Warmmiete von zuletzt 1.300 Euro. Der Vermieter, zugleich Eigentümer des Hauses, kündigte der WG. Angeblich, weil seine Tochter mit ihrer Familie einziehen wollte – Eigenbedarf. ‚Wir haben das für vorgeschoben gehalten‘, sagt Stach. Der Vermieter habe gleichzeitig begonnen, das Haus zu sanieren und das Dachgeschoss auszubauen: ‚Der wollte uns raushaben, um mehr Geld zu machen‘, war sich Stach schon damals sicher.

Anderthalb Jahre nach ihrem Auszug – mit ihrem Einspruch vor dem Amtsgericht war die WG gescheitert – scheint sich Stachs Vermutung zu bewahrheiten. Der Vermieter teilte die Wohnung auf. In der einen Hälfte wohnen jetzt neue Mieter, die andere steht weiterhin leer. Von der Tochter, deren Bedarf nach großem Wohnraum in Kreuzberg so dringend schien, keine Spur. Alles spricht dafür: Der behauptete Eigenbedarf war vorgeschoben.“

Mittlerweile scheint sich jedoch eine Veränderung in der Rechtsprechung anzubahnen, die die Aussichten, sich wirksam gegen rechtswidrige Kündigungen wehren zu können, verbessern.

„(..) vor Gericht waren die Aussichten auf Wiedergutmachung bislang überschaubar. Das Recht, die Wohnung, aus der man rechtswidrig geworfen wurde, wieder in Besitz zu nehmen, findet in der Praxis keine Anwendung. Das wird durch die neuen Mieter:innen verunmöglicht. Stattdessen können Mieter:innen in Fällen, in denen sich nicht vorher schon auf einen Vergleich geeinigt wurde, die Differenz zu ihrer neuen, höheren Miete einklagen, allerdings wird diese im Regelfall nur für dreieinhalb Jahre gewährt. Der Schaden für die Getäuschten bleibt.

Doch genau das könnte sich jetzt ändern: mit einem Urteil der 66. Zivilkammer des Berliner Landgerichts, zuständig für Kreuzberg und Lichtenberg. Erstmals entschied ein Gericht, dass durch behaupteten Eigenbedarf getäuschten, ehemaligen Mieter:innen nicht nur ein zeitlich begrenzter Schadenersatzanspruch zusteht, sondern auch der Gewinn aus der neuen, höheren Miete.“ (ebd.)

Beispiel Mietpreisbremse

Seit 2015 gilt in Deutschland die sogenannte Mietpreisbremse, die vorschreibt, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen von Wohnungen der Preis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Die Regelung wird jedoch häufig als „zahnloser Tiger“ bezeichnet.

„Ein Grund für die Entwicklung: Die Mietpreisbremse greift nicht automatisch. Wenn ein Vermieter doch eine höhere Miete verlangt, müssen Mieter ihr Recht auf das Zehn-Prozent-Limit anmahnen oder gar einklagen. Aber das machen bisher nur wenige Menschen. Die TU München und Ludwig-Maximilians-Universität München haben dazu rund 10.000 Mieterinnen und Mieter befragt. Etwa 25 Prozent davon hätten ihre Mieten anfechten können. Die meisten Betroffenen hatten aber Bedenken. Nur 2,4 Prozent sind wirklich gegen eine zu hohe Neumiete vorgegangen. Viele scheuen einen Konflikt mit ihrem Vermieter – auch weil sie eine Eigenbedarfskündigung fürchten.“ (Deutschlandfunk)

Bestätigt wird diese Einschätzung auch vom Berliner Mieterverein. In seiner Rechtsberatung im Jahr 2021 konnten die Fälle mit dem Anfangsverdacht auf eine überhöhte Miete zu 98 Prozent bestätigt werden. In fast der Hälfte der Fälle würden Mietpreise um mehr als 50 Prozent überschritten, ohne dass die Vermieter:innen Konsequenzen zu befürchten hätten. Pro Jahr führt der Mieterverein etwa 6.000 Beratungen zu Mietpreisüberhöhungen durch.

Was sagt die Politik dazu? Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hält nichts von der Möglichkeit, dass die Mietpreisbremse automatisch greift, damit nicht die Mieter:innen selbst aktiv werden müssen. In einem Rechtsstaat, so Geywitz, setze der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen, indem er die Gesetze erlässt.

„Das heißt, man kann vor Gericht gehen, wenn diese Gesetze verletzt sind. Aber wir haben natürlich keinen Babysitter-Nanny-Staat, der sich in Vertragsbeziehungen zwischen zwei Privatpersonen mischt.“ (Bayerischer Rundfunk)

Beispiel Wuchermieten

Seit 1954 ermöglicht in Deutschland § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, gegen „unangemessen“ hohe Mieten vorzugehen und Vermieter:innen zu sanktionieren. Wer also Mieten erhebt, die mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldstrafe rechnen.

In einer Studie vom Mai 2024 führt der Deutsche Mieterbund (DMB) aus:

„Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine erhebliche Geldstrafe (§ 291 Strafgesetzbuch). Bis Mitte der 2000er Jahre wurden unerlaubte Mietpreise durch § 5 Wirtschaftsstrafgesetz regelmäßig geahndet, seitdem ist in Folge zweier Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Durchsetzung kaum praktikabel. Denn seit einem BGH-Urteil von 2004 müssen Mieterinnen nachweisen, welche Bemühungen sie bei der Wohnungssuche konkret unternommen haben und dass sie mangels Alternativen auf die Anmietung der überteuerten Wohnung angewiesen waren. Zudem müssen die Vermieterinnen diese Zwangslage gekannt und ausgenutzt haben. Ein solcher Nachweis ist aber in der Praxis kaum möglich. Seitdem ist die Durchsetzung des Gesetzes fast vollständig zum Erliegen gekommen. So wurde in Berlin seit 2017 in einem einzigen Fall ein Bußgeld wegen überhöhter Mieten verhängt. In anderen Städten wie Hamburg oder München sind lediglich Einzelfälle bekannt, bei denen es sich um besonderes drastische Überschreitungen handelt. In Frankfurt am Main geht das zuständige Amt für Wohnungswesen systematischer vor und bearbeitet bis zu 200 Fälle pro Jahr.“

Der Mietwucherparagraph ist also alles andere als anwenderfreundlich, so dass viele Mieter:innen gar nicht erst versuchen, gegen die überteuerten Miete gerichtlich vorzugehen. Da alle Bundesländer gleichermaßen von dem Problem betroffen sind, legte der Bundesrat einen entbürokratisierten Gesetzesentwurf vor, der zum Beispiel auf den bislang notwendigen Nachweis der Mieter:innen, eine Mangellage werde ausgenutzt, verzichtet. Der DMB unterstützt die geforderte Gesetzesreform, Vertreter:innen der Immobilienwirtschaft und das FDP-geführte Bundesjustizministerium verweigern sich dem Anliegen hartnäckig.

Das Neue Deutschland berichtete in seiner Ausgabe vom 19. Dezember über skandalöse Fälle von überhöhten Kosten für die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Brandenburg. Beispiel Dilagha S., 1996 in Afghanistan geboren:

„2015 flüchtete er nach Deutschland und wurde in einem Asylheim in Bärenklau untergebracht. 2016 fand S. einen Job in einer Reinigungsfirma und verdiente damit 1600 Euro brutto im Monat. Daraufhin wollte der Landkreis Oberhavel ab 2018 eine monatliche Gebühr von 288,43 Euro für die Unterkunft in Bärenklau von ihm. Dabei lebt S. dort mit drei anderen Flüchtlingen auf nur 19,4 Quadratmetern. Sie schlafen in Doppelstockbetten.

Für seine Rechtsanwältin Anja Lederer ist das eine ‚Wuchermiete‘. Dem Mietspiegel für die Stadt Hennigsdorf zufolge wären 154 Euro angemessen gewesen. Die Klage gegen die geforderte Summe wird am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt. Eine Entscheidung will Richter Reiner Roeling später treffen. Es sieht aber nicht danach aus, dass die Sache zugunsten von S. ausgeht. ‚Es gibt keine Vergleichbarkeit mit der normalen Mietsituation. Das gibt es einfach nicht‘, bedauert Roeling. Er erläutert, die Landkreise würden insgesamt keinen Gewinn mit der Unterbringung der Asylbewerber machen, sondern draufzahlen. Es gebe Kosten, beispielsweise für den Wachschutz, die bei einer Mietwohnung nicht anfallen. (…) Nach seiner Übersicht haben sich Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht bereits mit der Gebührensatzung des Landkreises befasst und sie nicht beanstandet. ‚Da ich nicht schlauer bin als ein Oberverwaltungsgericht und ein Bundesverwaltungsgericht, müssten Sie mich jetzt überzeugen, warum ich es anders sehen sollte.‘“

Auch wenn hier kein offensichtlicher Rechtsbruch vorliegt, springt das Missverhältnis zwischen der verlangten „Gebühr“ und der erbrachten Leistung sofort ins Auge.

Die taz vom 20. Dezember 2024 resümiert abschließend die staatliche Weigerung, im Wohnungsbereich geltende Gesetze um- bzw. durchzusetzen und menschenwürdige Regelungen einzuführen:

„Diese strukturelle Bevorteilung der besitzenden Klasse – vom Gesetzgeber so gewollt und von den meisten Gerichten exekutiert – ist einem rechtsstaatlichen System unwürdig. Wenn Vermieter:innen fehlerhafte Abrechnungen vorlegen oder Reparaturen hinauszögern, gehören auch sie abgemahnt. Wenn sie Gesetze brechen, gehören sie bestraft. Wer sich der Vermietung von Wohnraum und damit den Pflichten des Eigentums als unwürdig erweist, muss in Konsequenz auch die freie Hand bei der Vermietung bis hin zum Recht am Eigentum verlieren können.“

Quellen:

Deutscher Mieterbund: „Reform des Mietwucherparagraphen ist rechtlich möglich und politisch notwendig“, Studie im Auftrag des Deutschen Mieterbundes vom 14. Mai 2024, Seite 3

Andreas Fritsche: „Wuchermiete im Asylheim“, Neues Deutschland (Online) vom 19. Dezember 2024

Laura Goudkamp: „Die Mietpreisbremse – Ein ‚zahnloser‘ Tiger gegen Wuchermieten?“, Bayerischer Rundfunk vom 13. Mai 2024

Birgit Leiß: „Das Bangen geht weiter“, MieterMagazin (Berliner Mieterverein e.V.), 12/2024, Seite 9

„Mietpreisbremse – an der Realität vorbei!“, Pressemitteilung Nr. 32/24 (17. Oktober 2024) des Berliner Mieterverein e.V.

Erik Peter: „Kriminellen das Handwerk legen“, taz (Online) vom 20. Juni 2024

ders.: „Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren“, taz (Online) vom 17. Dezember 2024

ders.: „Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher“, taz (Online) vom 20. Dezember 2024

Jasper Reidt: „Zweckentfremdung unterm Radar“, MieterEcho (Berliner Mietergemeinschaft e.V.) vom September 2024, Seite 12-13

Julian Trauthig: „Kapitalanleger kehren an den Wohnungsmarkt zurück“, Handelsblatt vom 13./14. Dezember 2024

„Wie geht es weiter mit der Mietpreisbremse?“, Deutschlandfunk vom 8. Dezember 2024