(Zu wenig) Bewegung bei der Verfolgung von „Cum-Ex“-Steuerbetrug

In Dänemark tut sich etwas bei der juristischen Aufarbeitung des „Cum-Ex“-Skandals. Wie das Handelsblatt berichtete, soll der britische Investmentbanker Sanjay Shah wegen Steuerbetrug vor Gericht gestellt werden. Der dänische Generalstaatsanwalt für schwere Wirtschaftsverbrechen und internationale Kriminalität wirft ihm vor, den dänischen Staat zwischen 2012 und 2015 um 1,5 Milliarden Euro Steuergelder betrogen zu haben. Insgesamt werden ihm und einen zweiten Angeklagten 3000 Einzeltaten zur Last gelegt. Da es sich laut Staatsanwaltschaft um „äußerst schwere und außerordentlich umfangreiche Verbrechen gegen den dänischen Staat“ (Handelsblatt vom 7. Januar 2021) handele, müssten die Angeklagten mit einer Höchststrafe von bis zu zwölf Jahren Haft rechnen. Allerdings ist es sehr fraglich, ob sie im Falle einer Verurteilung tatsächlich ins Gefängnis kommen. Shah hat sich nach Dubai abgesetzt; der andere Beschuldigte hält sich derzeit wohl in Großbritannien auf.

Beraten ließ sich der Banker Shah nach eigenen Angaben von international bekannten Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsunternehmen. „So gesehen“, resümiert das Handelsblatt, „ist Shah in guter Gesellschaft. Viele der hellsten Köpfe des internationalen Steuerrechts halfen beim Griff in die Staatskassen – und fast alle Banken“.

Offensichtlich stehen auch deutsche Behörden bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals vor einem Erfolg. Denn der Insolvenzverwalter der 2008 im Zuge der Finanzkrise in den Konkurs geratenen US-Investmentbank Lehman Brothers hat sich laut Handelsblatt grundsätzlich bereit erklärt, einen Großteil der Profite zurückzuzahlen, die das Geldhaus mit „Cum-Ex“-Geschäften erzielt hatte (Handelsblatt vom 5. Januar 2021). Wie das Blatt schreibt, stehe die Staatsanwaltschaft Köln kurz vor einem Deal mit der ehemaligen US-Investmentbank. Fast 50 Millionen Euro könnten so in die Staatskasse zurückfließen – einer der höchsten Beträge, die je eine Bank wegen ihrer Beteiligung an „Cum-Ex“-Geschäften an den Staat gezahlt hätte.

Die beiden Journalisten des Handelsblattes schreiben weiter:

„Lehman strich für die Deals üppige Provisionen von den Geschäftspartnern ein. Die ‚German Trades‘, wie sie bankintern genannt wurden, waren äußerst lukrativ. Vor allem in den Jahren 2007 und 2008 war die britische Einheit der US-Investmentbank auf der Seite der Leerverkäufer einer der wichtigsten Akteure in den Cum-Ex-Geschäften. Ihr Anteil an der Beute aus dem Staatssäckel soll nach Recherchen des Handelsblatts mehr als 100 Millionen Euro schwer gewesen sein. (…) Das Kapitel Cum-Ex will der Lehman-Insolvenzverwalter zumindest finanziell abschließen. Noch ungeklärt ist, was die finanzielle Einigung mit Lehman Brothers für die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls bedeutet.“

Für die Behörde, so schreibt das Blatt, sei der Zwischenerfolg jedoch nur ein Mosaikstein in einem riesigen Puzzle. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittle gegen etwa 70 Finanzinstitute und mehr als 900 Beschuldigte. Hinzu kämen die Ermittlungen und Anklagen der Behörden in Frankfurt, München, Wiesbaden und Bonn: „Auf den Listen der Staatsanwälte finden sich Investmentbanker, Bankvorstände, Steueranwälte und Wirtschaftsprüfer, insgesamt sind es rund 1.000 Verdächtige.“

Die Tageszeitung junge Welt bleibt allerdings skeptisch und fasst die Auswirkungen des „Cum-Ex“-Komplexes wie folgt zusammen:

„Insgesamt wurde durch den großen Steuerdiebstahl allein der deutsche Fiskus um mindestens 32 Milliarden Euro geprellt. Wieviel davon sich der Staat letztlich wieder holt, ist ungewiss. Bislang wurde nur ein Bruchteil zurückgefordert. Die juristische Aufarbeitung läuft schleppend. In NRW, wo die meisten Fälle angesiedelt sind, stehen 50 Ermittler mittlerweile rund 900 Beschuldigten und ihren Heerscharen von Anwälten gegenüber. Viele Fälle werden bis zur Verjährung liegenbleiben oder mit außergerichtlichen Deals enden. Die Politik steuert nur zögerlich nach: Weiterhin sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften hoffnungslos überlastet, weil an allen Ecken und Enden Personal fehlt. Weiterhin geben Bundes- und Landesbehörden wichtige Informationen nicht an die Ermittler weiter. Und weiterhin bestehen nach Experteneinschätzung Gesetzeslücken, die Cum-Ex-ähnliche Geschäfte möglich machen.“

In einem Gastbeitrag für die Wirtschaftswoche kritisiert auch Gerhard Schick, ehemaliger Grünen-Bundestagsabgeordneter und Vorstand von Finanzwende e.V., das offenbar fehlende Interesse der Politik an einer konsequenten Verfolgung der kriminellen „Cum-Ex“-Geschäfte. So führten etwa NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Jens Spahn in ihrem Anfang Januar vorgelegten „Zehn-Punkte-Plan“ für Deutschland die Forderung nach „Null Toleranz gegen Kriminalität“ an. Neben den Delikten Kindesmissbrauch und Clankriminalität fehle allerdings ein großes Problemfeld: die Finanzkriminalität. Schick schreibt in der Wirtschaftswoche: „Auch Armin Laschet müsste als Ministerpräsident von NRW davon gehört haben, dass fast 1.000 Beschuldigte wegen Cum-Ex im Fokus der Staatsanwaltschaft Köln stehen. Was muss in Deutschland, so fragt man sich nach dem Fall Wirecard, eigentlich noch passieren, damit auch Finanzkriminalität endlich Erwähnung findet? Halten Laschet und Spahn das alles für Kavaliersdelikte? Oder ist für die Formulierung politischer Ziele die mediale Aufmerksamkeit doch das einzig Relevante? Denn da bieten ausländische Clans sicher mehr als weiße Männer in Anzügen.“ (Wirtschaftswoche Online vom 14. Januar 2021)

So blieben nach Schick bei der Verfolgung der illegalen Geschäfte, die der organisierten Kriminalität zuzuordnen seien, die zuständigen Ermittlungsstellen unterbesetzt. Bei den Staatsanwaltschaften etwa fehle es an Personal für die Bearbeitung der komplexen Fälle. In den Jahren nach 2013 hätte zunächst nur eine einzige Staatsanwältin in NRW an den Fällen gearbeitet; erst öffentlicher Druck habe den dortigen Justizminister dazu gebracht, die Zahl der Staatsanwälte auf 15 aufzustocken. Inzwischen seien von Innenminister Reul bis zu 40 zusätzliche Stellen angekündigt worden. Doch Finanzminister Lienenkämper blockiere noch. „Ministerpräsident Laschet“, so Schick, „hat es bei diesem Querschnittsthema versäumt, die Zügel in die Hand zu nehmen und rechtzeitig die Behörden zu stärken. Bis heute kann auch von einer effektiven Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden in seinem Bundesland nicht die Rede sein.“

Quellen:

Sönke Iwersen: „Historische Anklage in Dänemark: Banker soll wegen Milliarden-Steuerbetrugs vor Gericht“, Handelsblatt Online vom 7. Januar 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-historische-anklage-in-daenemark-banker-soll-wegen-milliarden-steuerbetrugs-vor-gericht/26777084.html

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Skandalbank Lehman Brothers will einen Großteil ihrer Cum-Ex-Profite zurückzahlen“, Handelsblatt Online vom 5. Januar 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steueraffaere-skandalbank-lehman-brothers-will-einen-grossteil-ihrer-cum-ex-profite-zurueckzahlen/26769190.html

„Cum-Ex: Zwei britische Banker in Dänemark angeklagt“, Wirtschaftswoche Online vom 7. Januar 2021

https://www.wiwo.de/steuerskandal-cum-ex-zwei-britische-banker-in-daenemark-angeklagt/26777292.html

Steffen Stierle: „Trickser blechen“, junge Welt vom 11. Januar 2021

https://www.jungewelt.de/artikel/print.php?id=394051

Gerhard Schick: „Laschet und Spahn: Kulant bei Finanzkriminalität“, Wirtschaftswoche Online vom 14. Januar 2021

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/cdu-laschet-und-spahn-kulant-bei-finanzkriminalitaet/26794290.html

Bürgerbewegung Finanzwende e.V. über den Einfluss der Finanzlobby

„Deutschland erlebt wie in so vielen Jahren auch 2020, wie immer neue Finanzskandale an die Öffentlichkeit kommen oder juristisch aufgearbeitet werden: Wirecard, CumEx, FinCEN-Files. Finanzwende hat die Häufung dieser Skandale und den mangelnden politischen Aufklärungs- sowie Reformwillen zum Anlass genommen, um einen Gesamtüberblick über die Finanzlobby in Deutschland zu erstellen. Wir wollten wissen, wie es um die Interessenvertretung im Themenfeld Finanzmarkt bestellt ist. Wer kommentiert Gesetze und wer wird zu Ausschüssen geladen? Wie viele Mitarbeiter arbeiten für die Interessenvertretung eines Sektors, der immer wieder mit Skandalen und dem Ausnutzen gesetzlicher Schlupflöcher auffällt?“ (Finanzwende, Seite 6)

Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. hat aus oben zitierten Gründen am 9. Dezember 2020 eine – nach eigenen Angaben „erste systematische“ – Studie vorgelegt, die den Einfluss und die Größe der Finanzlobby in Deutschland untersucht. Das Ergebnis: Nach Einschätzung des Vereins gibt die Finanzindustrie insgesamt mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr für Lobbyarbeit in Deutschland aus und beschäftigt dabei mehr als 1.500 Mitarbeiter*innen. Rechnerisch stehen jeder/m der 41 Abgeordneten des Bundestags-Finanzauschusses etwa 36 Mitarbeiter*innen der Finanzlobby gegenüber. Insbesondere in der frühen Phase der Gesetzgebung, also bevor die erste Fassung eines Gesetzes veröffentlicht wird, dominieren Aktivitäten der Branchenverbände. Rund 290 verschiedene Organisationen aus dem erweiterten Bereich der Finanzlobby haben allein in den Jahren 2014 bis 2020 auf ihre privilegierte Weise versucht, Einfluss auf die deutsche Politik zu nehmen.

Finanzwende e.V. belegt konkret die Einflussnahme dieser Organisationen auf die Parlaments- und Regierungsarbeit: Für 34 Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses von 2014 bis 2020 sowie für 33 Referentenentwürfe mit Finanzmarktbezug im gleichen Zeitraum kann im Einzelnen gezeigt werden, welche Verbände und Unternehmen Kommentare und Stellungnahmen abgegeben haben. Mehr als 500 Kommentare zu Referentenentwürfen und mehr als 500 Einladungen bei Ausschusssitzungen wurden gesichtet. Ebenso lässt sich nachweisen, wer Zugang zum Bundestag über sogenannte Hausausweise besitzt. Gegenüber Organisationen der Zivilgesellschaft war die Finanzlobby in allen Phasen der Gesetzgebung deutlich überrepräsentiert.

Die Studie schließt mit den Worten:

„Die wahre Größe der Finanzlobby dürfte deutlich über den hier vorgelegten Zahlen liegen. Die Intransparenz ist gewollt, denn sie verschleiert die tatsächliche Schieflage. Ein verpflichtendes Lobbytransparenzregister würde hier einiges Licht ins Dunkel bringen. Neben der Transparenz darüber, wer hier für wen mit welchem Budget tätig ist, brauchen wir auch Transparenz bezüglich der Herkunft bestimmter Ideen oder Formulierungen in Gesetzen. (…) Transparenz reicht aber nicht aus. Es braucht eine Korrektur dieses Ungleichgewichts der Kräfte. Durch eine Politik, die auf jeder Stufe von Entscheidungsvorbereitung bis -findung auf eine gleichmäßige Repräsentanz der verschiedenen Betroffenen achtet und durch eine starke Zivilgesellschaft, die in der Lage ist, sich der Lobbyübermacht der Finanzindustrie entgegenzustellen.“ (Finanzwende, Seite 19)

Quelle:

Bürgerbewegung Finanzwende e.V. (Hg.): Ungleiches Terrain. Eine Studie zu Größe und Einfluss der Finanzobby in Deutschland, 9. Dezember 2020

https://www.finanzwende.de/themen/finanzlobbyismus/wir-fordern-transparenz/?L=0

Klinikabbau in Coronazeiten

Die Covid-19-Pandemie hat bisher bei der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland zu einem (im Vergleich zu anderen Teilen der Welt) prozentual eher geringen Anteil an ernsthaften Erkrankungen und Todesfällen geführt. Die Ursache liegt wohl bei dem immer noch in großen Teilen intakten deutschen Gesundheitswesen begründet. Eher selten wird in der Öffentlichkeit thematisiert, dass die seit Jahren laufende Demontage medizinischer Infrastruktur seit Beginn der Pandemie kaum gebrochen fortgesetzt wird.

In dem in unserer Beilage zu Nr. 4/2020 von „Stichwort BAYER“ veröffentlichten Beitrag „Big Business und die Krankenhausmisere“ von Joachim Maiworm wurde ausführlich auf die im Graubereich zwischen legalem und kriminellem Handeln liegenden Praktiken von Unternehmen der Gesundheitsindustrie eingegangen. Zu letzteren gehört zweifelsfrei die auch im Jahr 2020 andauernde Schließung „unrentabler“ Krankenhausstandorte sowie die permanente Überlastung des in großen Teilen unterbezahlten Personals der verbliebenen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Der Verein „Gemeingut in BürgerInnenhand“, der schon seit langer Zeit gegen die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur kämpft, initiierte kürzlich eine Petition an die Adresse der Bundesregierung, in der unter anderem ein Stopp der weiteren Schließungen, eine Aufstockung des Krankenhauspersonals sowie eine Verbesserung von dessen Bezahlung und Arbeitsbedingungen gefordert wurde. Im diesbezüglichen Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn hieß es: Wir brauchen „umgehend eine veränderte Krankenhauspolitik, wir benötigen eine solidarische Finanzierung“.

Am 21. Dezember 2020 konstituierte sich dann bundesweit ein „Bündnis Klinikrettung“ mit dem Ziel, den „sofortigen Stopp von Schließungen von Krankenhäusern zu bewirken“. In dem Aufruftext heißt es weiter: „In Deutschland werden zum Jahresende zwanzig Krankenhäuser geschlossen sein, doppelt so viele wie im Durchschnitt der letzten Jahre. Betroffen sind im Corona-Jahr 2.144 Betten und circa 4.000 Stellen“.

Laura Valentukeviciute vom Vorstand von „Gemeingut in BürgerInnenhand“ als Trägerorganisation des Bündnisses ging in einer Pressemitteilung detailliert auf die Notwendigkeit der Initiative ein: „Die Menschen in Deutschland brauchen wohnortnahe stationäre Versorgung. Durch die aktuelle Politik gibt es immer weniger Kliniken. Aber es gibt nicht weniger Kranke. Im Gegenteil: Aktuell füllen sich die Intensivstationen mit beängstigendem Tempo.“

Am 2. Januar 2021 kursierte eine Meldung durch die Medien, in der der Chef einer privaten Krankenversicherung die weitere Reduzierung von Krankenhausbetten forderte. Begründet wurde dies damit, dass es „zu viele medizinisch unnötige“ Operationen“ gäbe, welche „die Versichertengemeinschaft Milliarden“ kosten würden.

Quellen:

„Bundesweite Krankenhausschließungen jetzt stoppen!“

„Neues Bündnis Klinikrettung.de fordert sofortigen Stopp der Schließungen von Krankenhäusern“

„Der Chef der Techniker Krankenkasse fordert auch nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie einen Abbau von Betten in den Krankenhäusern“

 

 

Illegale Geschäfte im großen Stil

„Der Erfolg von Airbnb an der Börse zeigt die Zukunft des Reisemarktes auf“ lautet der Titel eines Kommentars im Handelsblatt vom 11. Dezember 2020. Trotz Reisewarnungen und Beherbergungsverboten hatte das als weltweit größte Online-Plattform zur Vermietung von Ferienunterkünften agierende US-Unternehmen im vergangenen Dezember einen fulminanten Börsenstart hingelegt. Rund 3,5 Milliarden US-Dollar brachte die Emission von Anteilsscheinen ein. Wegen seines Geschäftsmodells ist Airbnb im Gegensatz zu traditionellen Reiseveranstaltern zurzeit bei Investoren stark angesagt. Denn, so der Autor des Handelsblatts, „Airbnb ist in der Investorensprache ‚asset light‘, ist anders als Tui keine Verträge mit Hotels, Fluglinien oder Kreuzfahrt-Anbietern eingegangen. Die hängen wie Bleigewichte an den Reiseveranstaltern“. Tatsächlich meistert Airbnb die Coronakrise deutlich besser als die klassische Konkurrenz. Denn das Unternehmen zeigt sich als ausgesprochen flexibel: Es profitiert offensichtlich von einer steigenden Nachfrage von Menschen, die der Stadt entfliehen wollen, um in ländlichen Ferienwohnungen im Homeoffice arbeiten zu können. Dazu kommen die im Vergleich zu Hotel- und Reiseanbietern geringen Fixkosten. So werden die Aufwendungen für leerstehende Häuser und Wohnungen in Zeiten der Pandemie ausschließlich von den Vermietern getragen.

Die rein ökonomische Betrachtung des Dreiecksverhältnisses von Online-Plattform, Vermietern und Kunden blendet jedoch die Folgen des Geschäftsmodells für das „Umfeld“, das heißt für die Bewohner*innen vor allem der touristisch attraktiven Großstädte aus. Dringend benötigter Wohnraum wird zweckentfremdet, die Mieten steigen weiter und Nachbarschaften leiden unter den Wirkungen eines „Overtourism“. Dieser Zusammenhang wird bereits seit mehreren Jahren kritisch diskutiert – politische Initiativen bekämpfen weltweit die Praktiken der Online-Plattformen. So wurden im November und Dezember des vergangenen Jahres zwei neue international ausgerichtete Studien veröffentlicht. Diese beschreiben, wie Städte bisher weitgehend in ihren Bestrebungen scheiterten, die Kurzzeitvermietungen von Wohnungen und Zimmern gemeinwohlorientiert zu regulieren.

Die im Auftrag der Fraktion der Linken im Europaparlament erstellte Studie „Platform Failure“ (Plattformversagen) von Murray Cox und Kenneth Haar verdeutlicht, dass die Verflechtung der Bereiche Wohnen und Tourismus bei den Kurzzeitvermietungen zu einem gefährlichen Trend geführt habe. Die Analyse der acht Städte Amsterdam, Barcelona, Berlin, Paris, Prag, Wien, New York und San Francisco ergab ein deutliches Übergewicht der rein kommerziellen Vermietung gegenüber der ursprünglichen Form des „Home Sharing“, bei dem Privatpersonen nur gelegentlich vermieten. In Barcelona beispielsweise machte der kommerzielle Anteil der Einnahmen aus Vermietungen (Vermietung eines Hauses für mehr als 90 Tage im Jahr bzw. mehrerer Häuser oder Zimmer durch einen Anbieter) 89 Prozent aus. In Berlin waren es knapp 74 Prozent, in Prag dagegen sogar über 94 Prozent. Der durchschnittliche Anteil an den Einnahmen aus der Vermietung von Häusern, Wohnungen oder Einzelzimmern, die für weniger als 30 Tage im Jahr Besucher*innen überlassen wurden, betrug in den acht untersuchten Städten dagegen gerade einmal 12,5 Prozent (Seite 10). Nicht wenige Städte bemühen sich jedoch seit Jahren, die Nutzung des „normalen“ Wohnraums für touristische Zwecke einzudämmen, indem sie zunächst versuchen, eine Offenlegung aller relevanten Daten des Angebots auf der Plattform zu erwirken (zum Beispiel die genauen Adressen der Unterkünfte). Teilweise sind Vermieter auch verpflichtet, eine Genehmigung bei den Stadtverwaltungen einzuholen und bei den Buchungsplattformen eine Registrierungsnummer anzugeben. Mit mäßigem Erfolg: Bei 60 Prozent der in Paris von Airbnb gelisteten Wohnungen fehlen die dort seit 2017 erforderlichen Registriernummern. In Berlin sind es rund 80 Prozent, in New York gar 85 Prozent (Seite 12).

Die von Sarah Coupechoux und Clotilde Clark-Foulquier verfasste Studie „The City is ours!“, herausgegeben von der europäischen Obdachlosenorganisation Feantsa und der französischen Abbé-Pierre-Stiftung, die sich ebenfalls für Obdachlose engagiert und sich um das Thema Wohnungsnot kümmert, bestätigt diese Ergebnisse. Ihre Recherchen ergaben, dass ein erheblicher Teil der Zimmer- und Wohnungsangebote auf der Airbnb-Plattform nicht von privaten Personen geschaltet wurde, sondern von Unternehmen, die über mehrere Wohnungen verfügen (Seite 5). In Bezirken mit einem hohen Anteil an Kurzzeitvermietungen schwinde so das Angebot an klassischen Vermietungen, was die Mieten und die Verkaufspreise in die Höhe treibe. Die ursprüngliche Idee einer „Sharing economy“ sei pervertiert worden und das Airbnb-Modell Teil der weiteren Finanzialisierung des Wohnungsmarkts geworden, nach der Wohnungen lediglich als Anlageobjekte betrachtet werden (Seite 7).

Die vorliegenden Studien belegen einmal mehr, dass in den untersuchten europäischen und US-amerikanischen Städten trotz Regulierungsversuche der dortigen Verwaltungen ein erheblicher Bestand an Wohnungen illegal vermietet wird. Zum Teil, weil sie nicht registriert werden, zum Teil aber auch, weil von Airbnb ausgehändigte Daten unvollständig oder schlicht unbrauchbar sind.

Die meisten Städte, so hält die Studie „Plattform failure“ fest, berichten über eine sehr geringe Bereitschaft, die jeweils vorhandenen Regelungen für Kurzzeitvermietungen tatsächlich einzuhalten. In der Regel gilt das nur für 10 bis 20 Prozent der Anbieter, da Airbnb einen Schutzschirm bildet, hinter dem sich die illegalen Gastgeber verstecken können (Seite 29). Als zentraler Lösungsansatz erscheint die Durchsetzung des Prinzips der Datentransparenz. Der Zugang zu den Daten erscheint allein auch deshalb notwendig, um gegen die Steuervermeidungspolitik von Airbnb vorgehen zu können. Der öffentlichen Hand gehen nach Aussagen von Expert*innen jährlich Millionen von Euro verloren, weil mit Hilfe der Online-Plattform das Zahlen von Einkommens-, Übernachtungs- und Umsatzsteuern umgangen wird.

Die Autor*innen beider Studien sind sich einig, dass auch die 20 Jahre alte und damit völlig überholte e-Commerce-Richtlinie der EU nicht ausreicht, um Plattformen wie Airbnb innerhalb Europas in die Schranken zu weisen. Damit Regulierungsversuche nicht mehr durch fehlende Transparenz unterwandert werden können, wurden im vergangenen Dezember mit viel Hoffnung die neuen Regulierungsvorschläge der EU-Kommission zur Kontrolle von Internetgiganten wie Amazon, Apple und Facebook (Digital Service Act) erwartet. Die neuen Spielregeln sollen unter anderem dafür sorgen, dass Online-Plattformen für Inhalte, die dort veröffentlicht werden, verstärkt in die Verantwortung genommen werden können. Ob die neuen Regelungen auch dazu führen werden, dass Daten über die von Airbnb vermittelten Vermietungen wirklich offengelegt werden, ist bislang jedoch unklar. Es wird ohnehin noch Jahre dauern, bis der Digital Service Act Realität wird. Zunächst stehen Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und innerhalb des Europaparlaments an. Danach müssen das Parlament und die Mitgliedstaaten zu einer Einigung kommen. Bis dahin wird Airbnb weiter mit jedem – auch illegalen – Angebot Geld verdienen.

Quellen:

Svenja Bergt: „Vermietung illegal, Amt machtlos“, taz vom 9. Dezember.2020

Murray Cox/Kenneth Haar: Platform Failures. How short-term rental platforms like Airbnb fail to cooperate with cities and the need for strong regulations to protect housing, 9. Dezember 2020

https://www.dielinke-europa.eu/de/article/12887.airbnb-mitschuld-an-hohen-mieten.html

„EU bläst zum Kampf gegen die Tech-Riesen“: Frankfurter Rundschau vom 15. Dezember 2020

https://www.fr.de/wissen/eu-blaest-zum-kampf-gegen-die-tech-riesen-zr-90131743.html

FEANTSA and the Foundation Abbé Pierre (Hg.): The city is ours! How to regulate Airbnb in the face of a housing crisis, November 2020 (Autorinnen: Sarah Coupechoux/Clotilde Clark-Foulquier)

https://www.feantsa.org/en/report/2020/11/18/the-city-is-ours-how-to-regulate-airbnb-in-the-face-of-a-housing-crisis?bcParent=27

Thomas Jahn: „Der Erfolg von Airbnb an der Börse zeigt die Zukunft des Reisemarktes auf“, Handelsblatt vom 11. Dezember 2020

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-der-erfolg-von-airbnb-an-der-boerse-zeigt-die-zukunft-des-reisemarktes-auf/26707736.html

Raphaël Schmeller: „Wohnungen für Spekulanten“, junge Welt vom 12. Dezember 2020

https://www.jungewelt.de/artikel/392385.krisengewinner-wohnungen-f%C3%BCr-spekulanten.html?sstr=airbnb

 

Weitere Informationen zu Airbnb

Airbnb…

…ist die Abkürzung für „Air Bed and Breakfast“ (Luftmatratze mit Frühstück), wurde 2008 in San Francisco gegründet und entwickelte sich zu einem der am höchsten bewerteten Startups der vergangenen zehn Jahre.

…listet als Online-Plattform nach eigenen Angaben mehr als vier Millionen Gastgeber und bietet jede Art von Unterkunft in nahezu jeder Region der Welt an (in mehr als 190 Ländern; inzwischen auch Luxusappartements und Suiten in teuren Hotels).

…teilte Anfang Mai 2020 mit, in Folge der Pandemie rund ein Viertel ihrer weltweit 7.500 Mitarbeiter entlassen zu wollen (insgesamt 1.900 Angestellte). Das Unternehmen erwartete für das Jahr 2020 einen Gesamtumsatz von rund 2,4 Milliarden US-Dollar, nur etwa die Hälfte des Umsatzes aus dem letzten Jahr (laut Statista). Airbnb hat sich mittlerweile jedoch schnell erholt. Trotz Reisebeschränkungen suchen die Menschen wieder zunehmend Mietwohnungen und Zimmer auf der Online-Plattform.

…verweigert weitgehend den für öffentliche Kontrollzwecke notwendigen Datenaustausch mit den örtlichen Behörden. Airbnb betont selbst, dass mit zahlreichen Behörden jedoch eine freiwillige Weitergabe von Daten vereinbart worden ist.

…wurde Ende August 2020 erstmals von einem irischen Gericht nach einem mehrjährigen Verfahren dazu verpflichtet, Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herauszurücken. Die Steuerfahndung Hamburg erreichte dies zusammen mit anderen Bundesländern und dem Bundeszentralamt für Steuern mit einem sogenannten internationalen Gruppenersuchen.

(Anmerkung: „Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag [9.408 Euro für Singles] liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.“ [Berliner Zeitung vom 2. September 2020])

…musste im September 2020 eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hinnehmen, nach der eine Genehmigungspflicht für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen mit dem EU-Recht vereinbar ist. Zwei Vermieter aus Frankreich hatten geklagt, wo seit 2018 eine gesetzliche Genehmigungspflicht für den Großraum Paris sowie für alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern gilt.

Wer ist Friedrich Merz?

Am 16. Januar 2021 will die CDU im Rahmen eines digitalen Bundesparteitags über den künftigen Parteivorsitzenden entscheiden. Grund genug, sich mit einem der Kandidaten zu beschäftigen: Friedrich Merz.

Die Tageszeitung taz widmete ihm am 16. Dezember 2020 einen bissigen Artikel. Wir zitieren nachfolgend einige Auszüge:

„Arme Menschen sterben früher und sind öfter krank, sie haben ein mehrfach erhöhtes Risiko, an Diabetes oder Krebs zu erkranken, einen Herzinfarkt zu erleiden oder einen Schlaganfall. Armut demütigt und setzt Menschen unter enormen Stress, sie prägt ein Leben lang. (…) Schalten wir deshalb aus gegebenem Anlass zu Friedrich Merz, dem Mann, der Vorsitzender der wichtigsten Regierungspartei in Deutschland und der nächste Bundeskanzler werden will. Was würde er tun, um die Schere zwischen Arm und Reich zu verkleinern? Als er dies am Montag bei einem CDU-Talk der Bewerber um den Parteivorsitz gefragt wurde, antwortete er mit ein paar denkwürdigen Sätzen: ‚Man muss allerdings auch mal sagen, wenn wir die Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 in die Sozialsysteme nicht gehabt hätten, hätten wir heute in Deutschland eine Million Hartz-IV-Empfänger weniger.‘ (…) Merz unterstellt: Die Flüchtlinge sind schuld, dass weniger Geld für arme Deutsche bleibt. Diese gedankliche Verbindung ist gleich auf mehreren Ebenen perfide. Sie schiebt implizit Angela Merkel die Verantwortung zu, weil sie die Geflüchteten ins Land gelassen hat. Sie ist verlogen, weil ein Friedrich Merz natürlich auch ohne einen einzigen Flüchtling nicht für höhere Hartz-IV-Regelsätze plädieren würde.“

Auch sein zweiter Einfall zur Armutsbekämpfung, so der taz-Autor weiter, sei wenig hilfreich. Nach Merz werde die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank Auswirkungen auf die Ersparnisse haben. „Na klar, die Nullzinsen sind das Problem! Dass arme Menschen in der Regel keinen Cent sparen und all ihr Geld sofort wieder in den Konsum stecken müssen, ist in Merz’ Welt offenbar undenkbar. So stellt man sich die Probleme des Landes vor, wenn man im Privatflugzeug darüberfliegt.“

In der Monatszeitung ak (analyse & kritik: Zeitung für linke Debatte & Praxis) beschreibt die Berliner Autorin Anne Seeck den Werdegang des Politikers:

„Friedrich Merz wurde 1955 geboren. Schon sein Vater war Jurist. Als Stipendiat der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung studierte Merz Rechtswissenschaften. Vor seiner politischen Karriere war er für den Verband der Chemischen Industrie (VCI) tätig, der ‚aufstrebende Leute mit politischen Ambitionen‘ (Lobbypedia) in seinem Lobbybereich arbeiten ließ, bevor sie in die Politik wechselten. Von 1989 bis 1994 gehörte Friedrich Merz dem Europäischen Parlament an, von 1994 bis 2009 dem Deutschen Bundestag – mit verschiedenen Funktionen. So war er von 2000 bis 2002 als CDU-Fraktionsvorsitzender Oppositionsführer. Wegen parteiinterner Differenzen, vor allem mit Angela Merkel, zog er sich schließlich komplett aus der Politik zurück. Aber er bewegte sich in neoliberalen ‚Denkfabriken‘ und Netzwerken, unter anderem bei der Atlantik-Brücke und der Stiftung Marktwirtschaft. Merz war auch Gründungsmitglied des Fördervereins der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Im Jahre 2018 dann folgte sein Comeback als Politiker. Er kandidierte für den Parteivorsitz der CDU und verlor die Wahl gegen Annegret Kramp-Karrenbauer. Diese gibt nun ihren Posten auf – der machtfixierte Merz will sie unbedingt als CDU-Vorsitzender beerben und Kanzlerkandidat der Union werden. Er witterte jüngst eine Verschwörung des CDU-Partei- ‚Establishments‘ gegen sich, als der ursprünglich für Dezember 2020 geplante CDU-Parteitag verschoben wurde; seine Umfragewerte sollen prächtig sein.“

Im Jahr 2006, so die ak-Autorin, habe Merz mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Veröffentlichung von Nebeneinkünften eingelegt. Demnach übte er damals elf Nebentätigkeiten aus. So sei er von 2005 bis 2014 für die Anwaltskanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP tätig gewesen. Diese vertrete vor allem Wall-Street-Firmen und gehöre mit einem Jahresumsatz in Milliardenhöhe zu den 20 größten Anwaltskanzleien der Welt. „Die Kanzlei ist auch einer der ersten Anlaufpunkte, um Steuern zu ‚optimieren‘. Qualifiziert hatte sich Merz zuvor mit seinem Vorschlag für ein vereinfachtes Einkommenssteuersystem für Deutschland, das vor allem den (Super-)Reichen Milliardenersparnisse bescheren würde. 2003 ging seine ‚Steuererklärung auf einem Bierdeckel‘ durch die Medien. Als Repräsentant der Kanzlei Mayer & Co wurde Merz 2010 beauftragt, ein*e Käufer*in für die marode WestLB zu finden. Dafür kassierte er eine Vergütung von 5.000 Euro am Tag, bezahlt von Steuerzahler*innen. Den Zuschlag der WestLB-Aktiva bekam das Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt. Als Dank dafür erhielt Merz den gut dotierten Vorsitz des Verwaltungsrats von HSBC. 2016 geriet das Bankhaus HSBC schließlich ins Zentrum der Ermittlung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zu Cum-Cum-und Cum-Ex-Straftaten.“

Insbesondere setzt sich Merz für die Interessen der Finanzbranche ein. Von 2016 bis März 2020 wirkte er als Aufsichtsratsvorsitzender beim deutschen Ableger des Vermögensverwalters BlackRock. „Dessen Konzernchef Larry Fink hofft nach eigener Aussage auf eine weitere Zusammenarbeit mit Merz, sollte es mit dem Vorsitz der CDU nicht klappen. 2017 wurde Merz zum Aufsichtsratsvorsitzenden des Flughafens Köln-Bonn benannt, was gegen den Ethikkodex des Landes NRW verstieß, denn er hatte zu der Zeit mehr als zwei Aufsichtsratsposten inne. Um Millionen reicher wurde der 65-Jährige durch seinen Posten im Verwaltungsrat des schweizerischen Zugherstellers Stadler Rail. Er erhielt im April 2019 anlässlich des Börsengangs 150.000 Aktien im Wert von damals 5,7 Millionen Euro. Merz selbst ordnet sich übrigens der ‚gehobenen Mittelschicht‘ zu.“

Quellen:

Ulrich Schulte: „Der Flüchtling ist schuld“, taz vom 16. Dezember 2020

https://taz.de/Kampf-um-den-CDU-Vorsitz/!5734053/

Anne Seeck: „Kenne deinen Gegner. Friedrich Merz stellt sich zur Wahl – woher er kommt und was er will“, ak 666, 15. Dezember 2020

https://www.akweb.de/politik/kenne-deinen-gegner-friedrich-merz-stellt-sich-zur-wahl/

Friedrich Merz im Originalton

(Zitate für BIG zusammengestellt von Anne Seeck, Berlin)

Deregulierung der Arbeitswelt

„Neben der Verkrustung der Systeme zur Lohnfindung und zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen behindert eine weitere Überregulierung den Arbeitsmarkt in Deutschland und beeinträchtigt die Chancen zu mehr Beschäftigung: Wir haben mit das strengste Kündigungsschutzrecht auf der Welt.“ (Seite 124)

„Seit Anfang 2004 gilt das Kündigungsschutzrecht nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten statt bisher fünf, wenn die Beschäftigten neu eingestellt worden sind. Es müssten weitere Änderungen folgen, denn der Blick auf andere Länder zeigt: Je niedriger der Kündigungsschutz ist, umso niedriger ist die Arbeitslosigkeit. In vielen Ländern Europas gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer – und es herrscht Vollbeschäftigung. Beides hat nach meiner festen Überzeugung etwas miteinander zu tun.“ (Seite 125)

Entmachtung der Funktionäre

„Gewerkschaftliche Zuschusspflichten zur Arbeitslosenversicherung würden überzogene Lohn- und Tarifforderungen der Gewerkschaften in Grenzen halten.“ (Seite 156)

Quelle:

Friedrich Merz: Nur wer sich ändert, wird bestehen. Vom Ende der Wohlstandsillusion – Kursbestimmung für unsere Zukunft, Freiburg im Breisgau, 2004

Staatliche Subventionierung des Niedriglohnsektors

„Wenn der politische Druck heute groß wird, den Abstand zwischen Transferleistungen und Arbeitseinkommen durch staatlich festgesetzte Mindestlöhne wiederherzustellen, so ist dies nur die konsequente Folge der Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Die Beschäftigungschancen für die Problemgruppen des Arbeitsmarktes werden sich aber noch einmal verschlechtern, wenn etwa gesetzliche Mindestlöhne höher angesetzt sind als die Produktivität, die diese Beschäftigten in der Lage sind zu erzielen. Aber selbst wenn wir dies alles ändern könnten, wäre damit wohl nicht viel geholfen. Denn angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten und vor allem angesichts der Erwartung, dass unser Lebensstandard weiter steigt, gibt es keinen realistischen Weg zurück zu einem Niedriglohnsektor, der ohne staatliche Transferleistungen auskommt. (…)

Zunächst werden wir uns an den Gedanken gewöhnen müssen (und im Stillen haben wir dies längst getan), dass wir auf Dauer eine bestimmte Zahl von prekären Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen behalten werden, die zusätzliche Sozialleistungen brauchen und weder in der Zeit der Erwerbsfähigkeit noch danach ganz ohne staatliche Hilfe auskommen werden.“  (Seite 77f.)

Alle werden Aktionäre

„Der große Schritt zur Überwindung der zu Recht beklagten strukturellen Benachteiligung der Arbeitnehmer gegenüber den berechtigten Renditeerwartungen der Aktionäre wird aber erst getan sein, wenn auch Arbeitnehmer Aktionäre werden.“ (Seite 87)

„Verbindet sich die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft mit der Bereitschaft der Arbeitnehmer, selbst Aktionär und Anteilseigner an ihrem oder an anderen Unternehmen zu werden, dann ist der ohnehin schon längst nur noch künstlich am Leben erhaltene Klassengegensatz von Kapital und Arbeit endgültig überwunden. In der Kombination aus guter Bildung, guten staatlichen Rahmenbedingungen, der Bereitschaft breiter Schichten der Bevölkerung zu unternehmerischem Denken sowie in einem grundlegend optimistischen gesellschaftspolitischen Klima liegt der Schlüssel zur Lösung der Einkommens- und Vermögensfrage. Wer dagegen meint, mit noch mehr Umverteilung, mit noch weiter ausgeklügelter Sozialpolitik und mit noch höherem Staatsverbrauch am Sozialprodukt die sozialen Ungleichheiten beseitigen zu können, wird keines seiner Ziele erreichen und am Ende mit leeren Händen vor seiner enttäuschten Anhängerschaft stehen.“ (Seite 100)

Quelle:

Friedrich Merz: Mehr Kapitalismus wagen. Wege zu einer gerechten Gesellschaft, München, 2008

Umbau der Krankenversicherung: Kopfpauschale

„Aber es führt kein Weg daran vorbei, die Kranken- und Pflegeversicherung vom Beschäftigungsverhältnis zu lösen. (…) Die Alternative ist eine private Versicherung mit Sozialausgleich. Man mag die Versicherungsprämie noch so lange als ‚Kopfpauschale‘ verunglimpfen, aber sie ist – wie heute schon in der privaten Krankenversicherung – die einzige realistische Chance für ein Gesundheitssystem, das jedem Erkrankten den Zugang zur modernen Medizin ermöglicht.“ (Seite 120f.)

Keine Zuwanderung in Sozialsysteme, aber Zuwanderung qualifizierter Migrant*innen

„Es hat jedenfalls nach 1973 eine Zuwanderung in die Sozialsysteme stattgefunden: Die Arbeitslosigkeit von Migranten ist mit rund 20 Prozent doppelt so hoch wie die der Nichtmigranten, von den türkischstämmigen Erwerbsfähigen ist nahezu jeder zweite arbeitslos. Der Leiter des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, hat den deutschen Sozialstaat vor diesem Hintergrund als einen ‚Zuwanderungsmagneten‘ bezeichnet. Erst langsam und in kleinen Schritten wird darauf reagiert: Die Entscheidung, Migranten mit einem Duldungsstatus ein Aufenthaltsrecht zu geben, wenn sie Arbeit nachweisen können, ist ein Anfang.“ (Seite 152f.)

„Auf der anderen Seite muss Deutschland für die Zuwanderung qualifizierter Ausländer viel stärker geöffnet werden. (…) Es gibt deshalb überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund, sich gegen ein modernes Zuwanderungsrecht zu sperren.“ (Seite 155)

Quelle:

Wolfgang Clement/Friedrich Merz: Was jetzt zu tun ist. Deutschland 2.0., Freiburg im Breisgau, 2010

Umbau der Rentenversicherung als zentrales Projekt

„Wenn unser Sozialstaat allerdings so leistungsfähig bleiben soll, wie er es in der Vergangenheit nachweislich war, dann muss sich einiges ändern. Das gilt in besonderem Maße für unsere Alterssicherungssysteme.“ (Seite 91)

„Dagegen ist in Deutschland das System einer kapitalgedeckten zusätzlichen privaten Altersvorsorge unterentwickelt.“ (Seite 151)

„Wenn wir aus Deutschland, dem Land der Sparbücher, ein Land von Aktionären machen würden, dann hätten wir damit gleich zwei Ziele erreicht: hohe Alterseinkommen für breite Schichten der Bevölkerung und einen Kapitalmarkt, der hilft, die Unternehmen in Deutschland stark und zukunftsfähig zu machen.“ (Seite 156)

Quelle:

Friedrich Merz: Neue Zeit. Neue Verantwortung. Demokratie und Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert, Berlin 2020

Hohe Haftstrafen im Wiener Buwog-Prozess

 Am 4. Dezember 2020 verurteilte das Landgericht Wien den früheren österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Untreue zu acht Jahren Haft. Grasser war von Anfang 2000 bis Anfang 2007 im Amt. Im Jahr 2004 waren 60.000 Wohnungen der Buwog (Bauen und Wohnen GmbH), die sich zuvor im Eigentum der öffentlichen Hand befunden hatten, privatisiert worden. Fünf Jahre später begann die österreichische Justiz mit ihren Ermittlungen sowohl gegen den früheren Finanzminister als auch gegen einzelne Lobbyisten, die den Privatisierungsdeal eingefädelt hatten. Denn erst 2009 waren die Ermittler zufällig im Rahmen eines anderen Verfahrens auf Unstimmigkeiten bei der Buwog-Privatisierung gestoßen. Zunächst war die Firma CA Immo als meistbietender Käufer favorisiert worden – den Zuschlag erhielt dann jedoch überraschenderweise die Immofinanz-Gruppe. Offenbar hatte Grasser dem Immobilienkonzern Informationen über das Angebot des bis zu diesem Zeitpunkt meistbietenden Unternehmens CA Immo gegeben. Dank der Insiderinformation konnte das Konsortium um die Immofinanz mit einem kleinen Aufschlag die Immobilien in Besitz nehmen. Im Gegenzug floss Schmiergeld. Laut Urteilsverkündung hätten Grasser und andere Verdächtige rund 9,6 Millionen Euro erhalten – ein Prozent des Kaufpreises von 961 Millionen Euro. Das Gerichtsverfahren selbst begann Ende 2017. Das in erster Instanz gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus Presseberichten (Online) zum Ausgang des Verfahrens:

Der Standard (Wien)

„An drei Jahreszahlen lässt sich die Causa Buwog festmachen: 2004, 2009 und 2017 bis 2020. Im Jahr 2004, unter der ÖVP-FPÖ-Regierung Schüssel II und Finanzminister Grasser (bis 2003 FPÖ), wurden die staatlichen Bundeswohnungsgesellschaften (darunter die Buwog) in einer überraschend ausgerufenen zweiten Bieterrunde um 961 Millionen Euro ans Österreich-Konsortium aus Immofinanz, Raiffeisenlandesbank (RLB) OÖ und Wiener Städtische verkauft. Die CA Immo, in der ersten Runde weit voran, hatte mit einem hauchdünnen Unterschied von nur einer Million Euro das Nachsehen. Meischberger (Walter Meischberger, ehemaliger Lobbyist und Ex-Politiker der FPÖ, Anm. d. Red.) und Lobbyist Peter Hochegger kassierten abseits des Lichts der Öffentlichkeit zusammen fast zehn Millionen Euro an Erfolgshonorar.

2009, Grasser war längst selbstständig tätig, flog das Honorar im Verfahren zur Pleite der Constantia Privatbank auf. Es folgten: sieben Jahre an Ermittlungen durch die WKStA, Hausdurchsuchungen, Kontoöffnungen, Telefonüberwachungen, Rechtshilfeersuchen in der halben Welt, Rechtsmittel der Beschuldigten, Staatsanwaltswechsel. Bis 2016 Anklage erhoben wurde und am 12. Dezember 2017 die Hauptverhandlung zum größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik begann.“

Renate Graber: „Schuldig oder nicht? Grasser-Urteil 16 Jahre nach der Privatisierung“, Der Standard vom 4. Dezember 2020 (Online)

https://www.derstandard.at/story/2000122225081/schuldig-oder-nicht-grasser-urteil-16-jahre-nach-der-privatisierung

 kurier.at (Wien)

 „Es war ein Urteil, mit dem im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts wohl wenige gerechnet hatten. (…) Der Ex-Finanzminister ist in erster Instanz nicht rechtskräftig wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte und Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß fällt deswegen relativ hoch aus, weil bei einem ehemaligen Minister die Höchststrafe nicht bei zehn, sondern bei 15 Jahren liegt.“

Ida Metzger: „Grasser & Meischberger: Eine schicksalhafte Allianz“, kurier.at (Wien), 5. Dezember 2020

https://kurier.at/politik/inland/eine-schicksalhafte-allianz/401120703

Handelsblatt

„Alles an diesem Prozess war monströs: Die Ermittlungen hatten sieben, die Verhandlungen vor einem Wiener Schöffengericht drei Jahre gedauert. Die Anklageschrift weist einen Umfang von 825 Seiten auf. Die Staatsanwälte stellten im Verlauf des Verfahrens 40 Rechtshilfegesuche an ausländische Staaten, unter anderem weil die vermuteten Bestechungsgelder via einer zypriotischen Firma nach Liechtenstein geflossen waren.

Und episch war am Schluss der Richterspruch: Hohenecker (die Richterin, Anm. d. Red.) benötigte mehr als zweieinhalb Stunden, um das Urteil zu verkünden und zu begründen. Wirtschaftsverfahren sind komplex und dauern, das hat sich einmal mehr gezeigt. (…) Laut Hohenecker gelang es der Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass Grasser dem siegreichen Konsortium über Mittelsmänner einen Tipp gegeben hatte, wie viel die Konkurrenz für die Wohnungen geboten hatte. Dafür ließ er sich belohnen. Er und drei Kumpane sollen als Provision 9,6 Millionen Euro bekommen haben, also ein Prozent der Transaktionssumme.

Einer dieser Mitwisser, der Lobbyist und Grasser-Freund Walter Meischberger, hatte dafür laut Staatsanwaltschaft in Liechtenstein für den Finanzminister das Konto 400.815 eingerichtet – eine Nummer, die in Österreich mittlerweile manche so gut kennen wie ihre eigene Geheimzahl.

Daniel Imwinkelried: „Ex-Finanzminister Grasser wegen Korruption zu acht Jahren Haft verurteilt“, Handelsblatt vom 6. Dezember 2020 

https://www.handelsblatt.com/politik/international/oesterreich-ex-finanzminister-grasser-wegen-korruption-zu-acht-jahren-haft-verurteilt/26690074.html

taz

„Grasser, selbst parteilos aber von Jörg Haider im Jahr 2000 zum jüngsten Finanzminister der Republik bestellt, galt anfangs als smarter Shooting Star der Politik, geriet aber immer heftiger in den Ruch der Bestechlichkeit.

Seine private Homepage ließ er sich von der Industriellenvereinigung sponsern, beim Kauf von Abfangjägern änderte er über Nacht seine Position von der billigsten Variante zu den teuren Eurofightern. Der Konzern EADS gab bei einem Prozess in den USA zu, dass bei dem Deal Schmiergeld geflossen sei. (…) In ihrer Urteilsbegründung zitierte die Richterin Legionen von Zeugen, die Grasser und seine Spezis belastet hatten. Verschleierungshandlungen und Beweismittelfälschungen konnten nachgewiesen werden. Wer rechtmäßig Zahlungen in Österreich bekommt, ‚braucht keine Konten in Liechtenstein oder Delaware‘, so Richterin Hohenecker. Neben den Prozesskosten müssen die Verurteilten auch den Schaden von 9,6 Millionen Euro plus 4 Prozent Zinsen berappen.“

Ralf Leonhard: „Acht Jahre Haft für Grasser“, taz vom 4. Dezember 2020

https://taz.de/Korruption-in-Oesterreich/!5736679/

Süddeutsche Zeitung

„Auch wenn Grasser und seine Spezis Berufung angemeldet haben, so wird damit offiziell, was viele stets vermutet haben. Die Truppe der rechten FPÖ, die sogenannte Buberlpartie unter Jörg Haider, hat den Staat als Selbstbedienungsladen betrachtet. (…) Dieses Gerichtsverfahren hat die Abzocker-Praktiken von Politikern öffentlich gemacht. Für einen Tipp zur Privatisierung von Bundeswohnungen kassierten Grasser und seine Freunde Millionen, die über getarnte Konten ins Ausland geschleust wurden. Vor Gericht versuchte der Ex-Minister, alle für dumm zu verkaufen – mit seiner Erklärung, dass die halbe Million Euro in einem Koffer, die er nach Liechtenstein geschafft hatte, Geld seiner Schwiegermutter sei.

Abgestraft wurde ein System, das in Österreich weit verbreitet ist, dort aber nicht Korruption genannt wird, sondern Freunderlwirtschaft. Zum ersten Mal wurde ein Politiker wegen eines ‚Tatplans zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik‘ mit einer so hohen Haftstrafe belegt. Dieses Urteil hat Signalwirkung und zeigt, dass der Rechtsstaat in Österreich funktioniert.“

Alexandra Föderl-Schmid: „Der Rechtsstaat lebt“, Süddeutsche Zeitung vom 4. Dezember 2020

https://www.sueddeutsche.de/meinung/karl-heinz-grasser-korruption-urteil-haft-oesterreich-fpoe-joerg-haider-1.5137867

Über Grasser schrieb das Handelsblatt bereits am 13. November 2020:

„Als junger Mann war Grasser einst ähnlich schnell aufgestiegen wie später der heutige Bundeskanzler Sebastian Kurz. Im Alter von nur 25 Jahren wurde er 1994 Vizelandeshauptmann von Kärnten, und zwischen 2000 und 2007 bekleidete er unter Kanzler Wolfgang Schüssel das Amt des Finanzministers. Schüssel hielt viel vom forschen Jungpolitiker; dieser hatte sich ganz dem Ziel eines ausgeglichenen Budgets verschrieben, wobei umstritten ist, ob er als Minister mehr zustande brachte als bloße Budgetkosmetik.

Aber während Kurz weithin eine gewisse Bewunderung genießt und als politisches Naturtalent gilt, schlugen Grasser stets Neid und Missgunst entgegen. Die einen hielten das Auftreten des jungen Finanzministers für forsch und besserwisserisch. Selbst seinem frühen Förderer, dem FPÖ-Präsidenten Jörg Haider, soll er über den Mund gefahren sein. Andere warfen dem gut aussehenden Jungpolitiker Eitelkeit vor.

Am meisten eckte Grasser bei Politikern und Journalisten aber mit seinem Hang zum Glamour an. 2005 heiratete er Fiona Swarovski, ein Mitglied der weitverzweigten Besitzerfamilie des gleichnamigen Herstellers von Kristallglas. Für den ehemaligen Kanzler Franz Vranitzky war Grasser von da an der ‚Badehosen-Finanzminister der Spaßgesellschaft‘.

Dabei scheinen die Kritiker zu vergessen, wie sehr Grasser ein Produkt von Österreichs politischer Kultur ist. Ob wahr oder falsch – es gibt unzählige Geschichten, die Grasser als einen Meister der ‚Freunderlwirtschaft‘ zeigen und zumindest Zweifel an seinem Gebaren in Geldfragen wecken.“

Daniel Imwinkelried: „Bestechung beim Immobiliendeal? Prozess gegen Österreichs Sunnyboy-Finanzminister vor dem Urteil“, Handelsblatt vom 13. November 2020

https://www.handelsblatt.com/politik/international/karl-heinz-grasser-bestechung-beim-immobiliendeal-prozess-gegen-oesterreichs-sunnyboy-finanzminister-vor-dem-urteil/26619070.html

Hintergrundinformationen zur Buwog-Affäre:

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/was-in-der-buwog-aff%C3%A4re-bisher-geschah/vi-BB1a4qG8

https://www.puls24.at/video/florian-klenk-zur-verurteilung-von-karl-heinz-grasser-im-buwog-prozess/short

https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/BUWOG-Aff%C3%A4re

https://kurier.at/politik/inland/was-sie-ueber-den-buwog-prozess-wissen-muessen/301.619.969

 

Wirecard-Skandal: Wirtschaftsprüfer von EY immer weiter unter Druck

Die Prüfer von Ernst & Young (EY) wollen nun doch im Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Ob das allerdings noch im Dezember 2020 geschehen wird, gilt als eher unwahrscheinlich. Nachdem bereits der von 2002 bis Juni 2020 als CEO des Unternehmens amtierende Markus Braun die Mitglieder des Gremiums durch sein hartnäckiges Schweigen in Wut versetzt hatte, verweigerten auch zwei weitere EY-Mitarbeiter in der Sitzung am 26. November die Aussage. Als Grund gaben sie an, sie seien nicht rechtskräftig von ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden gewesen. Damit provozierten sie einen Konflikt mit dem Gremium des Bundestages. Weil sie sich nicht konkret zu dem Fall einlassen wollten, wurden sie mit einem Bußgeld von jeweils 1.000 Euro belegt. Beide haben dagegen Beschwerde bei dem für Untersuchungsausschüsse zuständigen Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Dort soll jetzt schnell ein letztinstanzliches Urteil zur aktuellen Verschwiegenheitspflicht gesprochen werden.

Das Handelsblatt kommentierte Ende November den Vorgang wie folgt: „In der Causa Wirecard wird es für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY eng. Bisher waren es nur Vermutungen, dass die Abschlussprüfer beim Bilanztestat Fehler begangen haben. Nun aber erhärtet sich der Verdacht. Die Prüfer-Aufsichtsbehörde Apas sieht Straftatbestände bei der Abschlussprüfung von Wirecard. EY droht nun ein Ermittlungsverfahren. Dazu kommen Details, die der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages in seiner letzten Sitzung offengelegt hat.“ (Handelsblatt vom 29. November 2020)

Alexander Geschonneck, Compliance-Chef der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und verantwortlich für ein von KPMG erstelltes Sondergutachten zu den Wirecard-Bilanzen, sagte im Unterschied zu seinen EY-Kollegen vor dem Untersuchungsausschuss aus. Danach hatte EY nicht ausreichend genug geprüft, vor allem mit Blick auf die Treuhandkonten Wirecards in Asien. „Man habe keine ausreichenden Prüfungsnachweise für die Konten von Wirecard vorgefunden, sagt er, was wie ein Tritt in Richtung EY wirkte“, so das Handelsblatt vom 27. November. Die Zeitung fährt fort: „Für EY wird es nun allerdings immer gefährlicher. Die Vorwürfe häufen sich, werden konkreter – und die Firma schweigt weiter dazu. Für die mehr als 11.000 deutschen Mitarbeiter, die nichts mit dem Fall Wirecard zu tun haben, ist diese Situation unerträglich, denn ihr Arbeitgeber verliert an Image.“ (ebd.)

Die grundsätzliche Rolle der Wirtschaftsprüfer-Gesellschaften reflektiert ein Artikel der jungen Welt vom 15. Juli 2020. Danach gehören EY als auch KPMG zu den „Big Four“, die die Branche der Wirtschaftsprüfer weltweit dominieren. Wie eine Studie der Brüsseler NGO „Corporate Europe Observatory“ (CEO) vom Sommer 2018 gezeigt hätte, würden die „großen Vier“ auch von öffentlichen Aufträgen der EU-Kommission sowie der EU-Mitgliedstaaten profitieren. Besonders anrüchig sei, dass die Konzerne bei der Steuergesetzgebung mitwirken würden – so zum Beispiel bei der Formulierung grenzüberschreitender Steuergesetze. Vor allem würde EY gerne mit seiner Expertise beim Thema Steuervermeidung werben.

Die Macht dieses Oligopols und zahlreiche Skandale unter Beteiligung dieser Gesellschaften würden es nahelegen, dass es dringend einer strikten Regulierung und klarer Grenzen für die Wirtschaftsprüfung bedürfe, so die junge Welt. „ Doch solange die ‚Big Four‘ regelmäßig direkte Aufträge von den EU-Institutionen und den nationalen Regierungen erhalten“, schlussfolgert die linke Tageszeitung, „müssen sich die Berater und jene, die sich von ihrer Beratung Profite erhoffen, kaum Sorgen machen“. (junge Welt vom 15. Juli 2020)

Quellen:

Bert Fröndhoff: „EY-Prüfer ziehen nach Eklat im Wirecard-Ausschuss vor den BGH“, Handelsblatt vom 1. Dezember 2020

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/verschwiegenheitspflicht-ey-pruefer-ziehen-nach-eklat-im-wirecard-ausschuss-vor-den-bgh/26676962.html

ders.: „Für EY wird das Schweigen im Fall Wirecard immer gefährlicher“, Handelsblatt vom 29. November 2020

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-fuer-ey-wird-das-schweigen-im-fall-wirecard-immer-gefaehrlicher/26670046.html

Steffen Stierle: „Komplizen der Macht“, junge Welt vom 15. Juli 2020

https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/382260.im-zweifel-ahnungslos-komplizen-der-macht.html?sstr=komplizen

Allgemeine Informationen zu Wirecard unter:

https://www.handelsblatt.com/themen/wirecard

Ludwig Erhard und die Legende von der „sozialen Marktwirtschaft“

 „Unsere Bücher informieren, provozieren, nehmen Stellung, eröffnen neue Blickwinkel, greifen in eine aktuelle Debatte ein oder lösen sie aus und erweitern den Horizont des Lesers.“ So heißt es auf der Webseite des Econ-Verlags, der am 25. November 2020 seinen 70. Jahrestag beging. Auf den ersten Blick überrascht es, dass er zum Unternehmensjubiläum ausgerechnet Ludwig Erhards angestaubten Klassiker „Wohlstand für alle“ aus dem Jahr 1957 im schwarz-gelben Originalumschlag neu auflegte. [1] Das Buch wurde bislang in 14 Sprachen übersetzt und verkaufte sich mit insgesamt 250.000 Exemplaren hervorragend. Tatsächlich beziehen sich auch heute manche Politiker*innen aller Couleur positiv auf den angeblichen Erfinder der „sozialen Marktwirtschaft“ ‒ von CDU- und FDP-Mandatsträger*innen über Sarah Wagenknecht (Die Linke) und Lisa Paus (finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen). [2]

„Dabei sind eigentlich nur die Passagen über den Kampf zwischen Plan- und Marktwirtschaftlern heute noch lesenswert“, schreibt selbst das wirtschaftsliberale Handelsblatt. „Ansonsten lässt der Inhalt des Buchs sich in einem Satz bündeln: Wohlstand wächst von allein, wenn der Staat den Wettbewerb schützt und keine Umverteilungspolitik betreibt. Erhard polemisiert gegen den ‚modernen Wahn‘ eines Versorgungstaats, der das Individuum zum ‚sozialen Untertan‘ mache, und sagt voraus, seine ‚Marktwirtschaft moderner Prägung‘ werde das Auf und Ab des Konjunkturzyklus überwinden. Dann sei ‚Entscheidendes für die Mehrung des Wohlstandes aller gewonnen‘.“ [3]

In den vergangenen Jahren bereits wurde der „Mythos Erhard“ bereits von mehreren Autor*innen auseinandergenommen.

Die Wirtschaftsjournalistin Ulrike Herrmann etwa schreibt über Erhard:

„Er gilt als der Vater der Währungsreform und soll mit seinem Buch ‚Wohlstand für alle‘ angeblich ein theoretisches Meisterwerk hinterlassen haben. In diesem Heldennarrativ ist Erhard ein überragender Ökonom und Staatsmann, der Deutschland aus tiefster Not gerettet hat. Nichts davon stimmt. Erhard war weder ein interessanter Theoretiker noch ein besonders befähigter Praktiker, sondern vor allem ein geschickter Opportunist und Lobbyist.“ [4]

Die deutsche Mark sei keine westdeutsche Erfindung, führt Herrmann an anderer Stelle aus, sondern wurde von den US-Amerikanern durchgesetzt. Auch hätte es ein rein bundesdeutsches ‚Wirtschaftswunder‘ nicht gegeben – denn fast alle westeuropäischen Staaten wären rasant gewachsen. „Und die ‚soziale Marktwirtschaft‘ war ebenfalls ein Märchen, denn die Bundesrepublik war nie besonders sozial; und eine ‚Wirtschaftsreform‘ hatte nach dem Krieg auch nicht stattgefunden.“ [5]

Diese Sicht auf Erhard bestätigt der Historiker Uwe Fuhrmann:

„Die ‚soziale Marktwirtschaft‘ erfreut sich allgemeiner Beliebtheit, auch weil oft geglaubt wird, dass damit Sozialpolitik gemeint sei. Dies ist jedoch ein fundamentales Missverständnis: Ludwig Erhards Programm lässt sich durchaus als neoliberal bezeichnen. Der Markt hatte bei ihm immer recht. Die Idee war, dass der Wettbewerb zu niedrigen Preisen führe, von denen Kunde König dann profitieren würde. Oder wie Ludwig Erhard es ausdrückte: ‚Ich meine, dass der Markt an sich sozial ist, nicht dass er sozial gemacht werden muss.‘ Sozialpolitik hat in diesem Verständnis keinen Platz.“ [6]

Zur Zeit der Währungsreform im Juni 1948 war Erhard Wirtschaftsdirektor der Bizone. [7] Im Rahmen seiner Politik der „freien Marktwirtschaft“ verfügte er, fast alle Preise freizugeben. Nur Mieten, Energie, Verkehrsmittel und ein paar Grundnahrungsmittel blieben weiterhin staatlich gedeckelt. Wenig überraschend kam es zu einem starken Preisanstieg, der vor allem arme Haushalte traf. „Erhard reagierte mit dem neoliberalen Mantra, die Preise würden sich mit der Zeit schon ‚einpendeln‘. Das taten sie nicht. (…) Schnell regte sich Unmut. Marktstände wurden geplündert, und Hausfrauen ‚sozialisierten‘ die besonders begehrten Eier. Große ‚Kaufstreiks‘ wurden durchgeführt, um die Händler zu Preisnachlässen zu bewegen, und in fast allen Städten kam es zu Protestdemonstrationen.“ [8]

Der Höhepunkt des Protests ereignete sich am 12. November 1948 mit dem ersten und bislang letzten Generalstreik in Deutschland: Über neun Millionen Menschen legten für 24 Stunden die Arbeit nieder, obwohl nur vier Millionen einer Gewerkschaft angehörten und es auch kein Streikgeld gab.

„Es war dieser politische Aufruhr“, erläutert Fuhrmann, „der die Verantwortlichen veranlasste, sich wirtschaftspolitisch und diskursiv von der ‚freien Marktwirtschaft‘ zu verabschieden: Erhard und andere CDU-Verantwortliche zogen panisch die Notbremse. Durch verschiedene Hintertüren wurden Preisbindungen wieder eingeführt. (…) Erhards ‚freie Marktwirtschaft‘ war damit vorerst aufgegeben. Just in diesem Moment tauchte der Begriff ‚soziale Marktwirtschaft‘ erstmals in der Öffentlichkeit auf. Zur Ironie der Geschichte gehört, dass die Forderung nach ‚sozialer Marktwirtschaft‘ im Herbst 1948 gegen Erhard und seine Agenda gerichtet war. Denn mit diesem Slogan forderten die SPD, die Gewerkschaften und die Sozialausschüsse der CDU eine deutliche Kursänderung und eine sozial orientierte Wirtschaftspolitik. (…) Durch die Kräfteverhältnisse auf der Straße und in der CDU dazu gezwungen, schwenkte schließlich auch Erhard widerwillig auf die ‚soziale Marktwirtschaft‘ um.“ [9]

Darstellungen wie die von Ulrike Herrmann und Uwe Fuhrmann, die mit der Ikonisierung Ludwig Erhards und den Gründungsmythen der Bundesrepublik aufräumen, verdeutlichen einmal mehr, dass „die freie Welt“ auf Konkurrenz gründet. So huldigt auch der Econ-Verlag auf seiner Webseite dem Wettbewerbsgedanken in seiner Buchankündigung: „Der Titel des Buches ‚Wohlstand für Alle‘ ist zu einem verbreiteten Slogan geworden. (…) Und in der Tat sind seine beiden Kernideen bis heute aktuell und gültig: Die freie Wirtschaft muss vor staatlichen Eingriffen sowie vor Kartellen und Monopolen geschützt werden und die überkommene Situation einer dünnen Oberschicht, die einer breiten Unterschicht gegenübersteht, muss durch Wettbewerb überwunden werden.“

Anmerkungen:

[1] Das Buch schrieb allerdings ein Ghostwriter, der Handelsblatt-Redakteur Wolfram Langer. Zum Dank für seine Arbeit stieg dieser dann zum Leiter der Grundsatzabteilung im Bundeswirtschaftsministerium auf. Ludwig Erhard (1897 bis 1977) war von 1945 bis 1946 Wirtschaftsminister in Bayern, von 1948 bis 1949 Direktor für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Bizone), und von 1949 bis 1963 Bundesminister für Wirtschaft. Außerdem fungierte er von 1957 bis 1963 als Vizekanzler und von 1963 bis 1966 als zweiter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Weithin gilt er als „Vater des deutschen Wirtschaftswunders“, der der entstehenden Bundesrepublik die „soziale Marktwirtschaft“ beschert hat.

[2] vgl. „‚Wer Erhards Anspruch ernst nimmt, müsste die Linke wählen‘“: Interview von Christian Schlesiger mit Sarah Wagenknecht, Wirtschaftswoche vom 22. Juni 2017
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/sahra-wagenknecht-wer-erhards-anspruch-ernst-nimmt-muesste-die-linke-waehlen/19970036.html

Sarah Wagenknecht: „Der Kompromisslose“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Mai 2014
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/die-weltverbesserer/ludwig-erhard-der-kompromisslose-12933218.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Lisa Paus: „Ludwig Erhard wäre heute für die sozial-ökologische Marktwirtschaft“ (Gastbeitrag für die Wirtschaftswoche), 9. März 2020
https://lisa-paus.de/2020/mein-gastbeitrag-in-der-wirtschaftswoche-ludwig-erhard-waere-heute-fuer-die-sozial-oekologische-marktwirtschaft/

[3] Michel Brackmann: „Hat uns Ludwig Erhards ‚Wohlstand für alle‘ heute noch etwas zu sagen?“, Handelsblatt vom 20. November 2020
https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/literatur/wirtschaftsbuch-klassiker-hat-uns-ludwig-erhards-wohlstand-fuer-alle-heute-noch-etwas-zu-sagen/26638916.html

[4] Ulrike Herrmann: Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung, Bonn 2017, Seite 210

[5] dies.: „Mythos Erhard: Die Legende vom deutschen Wirtschaftswunder“, Blätter für deutsche und internationale Politik, 1/2020, Seite 86
https://www.blaetter.de/ausgabe/2020/januar/mythos-erhard-die-legende-vom-deutschen-wirtschaftswunder

[6] Uwe Fuhrmann: „Die Ironie der Geschichte“, taz vom 10. Mai 2019
https://taz.de/70-Jahre-soziale-Marktwirtschaft/!5591244&s=fuhrmann/

[7] Als Bizone bezeichnete man die von britischen und US-Truppen besetzten westdeutschen Gebiete, die später den Großteil der alten Bunderepublik ausmachten.

[8] Uwe Fuhrmann: „Die Ironie der Geschichte“, taz vom 10. Mai 2019
https://taz.de/70-Jahre-soziale-Marktwirtschaft/!5591244&s=fuhrmann/

[9] ebd.

Weitere Literaturtipps:

Ukrike Herrmann: Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen. Warum es kein Wunder ist, dass wir reich geworden sind, Frankfurt/M., 2019

Rudolf Walther: „1949: Legendenversessen“, Der Freitag vom 6. Juni 2019
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/1949-legendenversessen

Negativpreis für Amazon-Gründer

 

Beim diesjährigen (per Livestream verbreiteten) Treffen der Stiftung für Ethik und Ökonomie (Ethecon) am 21. November wurde die kenianische Menschenrechts- und Umweltaktivistin Phyllis Omido mit dem internationalen „Blue Planet Award 2020“ ausgezeichnet. Omido engagiert sich seit Jahren in ihrem Land gegen das hochgradig gesundheitsgefährdende und umweltzerstörende Einschmelzen von Altbatterien zwecks Bleigewinnung und erzwang kürzlich auf dem Rechtsweg die Schließung der Bleischmelzanlagen.

Der zeitgleich verliehene Negativpreis „Black Planet Award 2020“ ging an den ultrareichen Großaktionär und Amazon-Gründer Jeffrey Bezos. In der Begründung der Jury hieß es, dieser habe „im Spannungsfeld Ethik und Ökonomie grundlegende ethische und moralische Prinzipien in herausragender Weise“ mit Füßen getreten. Er fördere „in erschreckender Weise Unterdrückung, Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen, Zerstörung der Natur und soziales Elend“.

In den detaillierten Ausführungen der Jury heißt es unter anderem, Bezos habe es zu verantworten, „wenn AMAZON Millionen Existenzen von Einzelhändlern zerstört, zunehmend den Einzelhandel kontrolliert, die Arbeitsbedingungen in Handel und Logistik systematisch verschlechtert, gewerkschaftliche Organisation verhindert und Steuern umgeht. (…)  Jeffrey Bezos verschlechtert mit AMAZON die sowieso bereits unmenschlichen Arbeitsbedingungen in der Dritten Welt, insbesondere bei der Förderung von Seltenen Erden und Mineralien wie Lithium, Coltan oder Kobalt für die Herstellung von Robotern, automatisierten Lagerhallen oder internetfähigen Haushaltsgeräten, aber auch bei der Verarbeitung und Entsorgung von Elektro-Schrott.“

 

Quellen:

Internationaler ethecon Dead Planet Award 20120, Begründung

https://www.ethecon.org/wp-content/uploads/2020/09/200825-Begruendung-Dead-PA-de-final.pdf

Peter Nowak: „Stiftung für Ethik und Ökonomie ehrt Umweltaktivistin aus Kenia“, Neues Deutschland vom 22. November 2020

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1144762.amazon-schmaehpreis-geht-an-amazon-gruender.html

Markus Bernhardt: „Klatsche für Amazon-Gründer“, junge Welt vom 23. November 2020

Die Fleischlobby greift wieder an… und blockiert das „Arbeitsschutzgesetz“

Im Frühjahr 2020 beherrschten im Kontext der Corona-Krise die skandalösen Arbeitsbedingungen in deutschen Schlacht- und Zerlegebetrieben vorübergehend die Schlagzeilen. So wurden im Juni mehr als 1.500 Beschäftigte der Firma Tönnies im ostwestfälischen in Rheda-Wiedenbrück positiv auf das Coronavirus getestet und der Betrieb für rund vier Wochen geschlossen.

Zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen beschloss die Bundesregierung am 27. Juni 2020 den Entwurf eines Gesetzes, das Werkvertragsbeschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung in industriellen Schlachtbetrieben unterbinden soll. Einen zentralen Punkt des Gesetzesentwurfs zum Arbeitsschutzkontrollgesetz bildet dabei das Verbot der Beschäftigung auf Basis von Werkverträgen ab Januar 2021 und von Leiharbeit ab April 2021 in Betrieben mit über 50 Beschäftigten.

Die Gewerkschaft NGG beschreibt den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens:

„Das Gesetz wäre ein Meilenstein auf dem Weg zu ordentlichen Bedingungen in der deutschen Fleischwirtschaft. Ob die wirklich kommen, steht allerdings in den Sternen. Der Gesetzgebungsprozess ist ins Stocken geraten (…) Zuletzt war auf Betreiben von CDU/CSU die Beratung über das Arbeitsschutzkontrollgesetz von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden. Hinter den Kulissen wird weiter zwischen den Mitgliedern der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD um die Zukunft des Gesetzes gerungen. Ob es wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann, ist unklar. Ebenso unklar ist, ob das Gesetz dann noch seinen Zweck erfüllen kann: Es droht die Gefahr, dass das Arbeitsschutzkontrollgesetz weichgespült, durchwässert und zum zahnlosen Tiger wird (…) Es bleibt abzuwarten, ob den schönen Worten aus dem Frühjahr doch noch Taten folgen. Oder, ob die Fleischlobby einmal mehr ganze Arbeit geleistet hat und das geplante Gesetz dank ihres Engagements so durchlöchert wird, dass in der Fleischwirtschaft der Ausbeutung weiterhin Tür und Tor offen stehen.“

Auch Peter Birke warnt in einem Beitrag der Zeitung express (Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit) vor der Macht der Branchenlobby:

„Zwar ist das Verbot der Werkverträge und der Leiharbeit ein Schritt in die richtige Richtung. Doch Betriebe, die Werkverträge unlängst abgeschafft haben, greifen oft auf kurzzeitige Befristungen zurück. Andere Forderungen, die die Position der ArbeiterInnen stärken würden, standen in der Debatte nicht einmal auf der Tagesordnung: so der Zugang zu Lohnersatzleistungen und sozialen Rechten für alle hier Arbeitenden, eine wirksame Kontrolle der Arbeitszeiten und -bedingungen, etwa durch ein Verbandsklagerecht, eine Amnestie für alle Beschäftigten, die bei Razzien als illegalisiert identifiziert werden. Schließlich ist – Stand 9. November 2020 – zudem offen, ob ein Verbot der Leiharbeit gegen die Fleischindustrie-Lobby in der CDU/CSU durchsetzbar ist. Der vorgesehene Gesetzesentwurf wurde deshalb zunächst auf Eis gelegt, und es ist derzeit unklar, ob der Zeitplan noch gehalten werden kann. (…) Es wird deutlich, dass die Fleischindustrie strategisch Werkverträge teilweise durch Leiharbeit ersetzen möchte und ein Comeback der Leiharbeit für die Fleischwirtschaft vorbereitet. Dabei wird argumentiert, dass die Leiharbeit im Unterschied zur Werkvertragsarbeit formal in die Betriebe und die Verantwortung der Fleischunternehmer integriert ist. Wird also die Reform noch einmal halbiert?“

Aus Protest gegen die Entwicklung wurde am 6. November 2020 ein von 142 Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen unterschriebener offener Brief an die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag übermittelt.

Quellen:

„Fleischwirtschaft: Schöne Worte, keine Taten: CDU/CSU blockiert“, Meldung der Gewerkschaft NGG vom 13. November 2020
https://www.ngg.net/alle-meldungen/meldungen-2020/fleischwirtschaft-schoene-worte-keine-taten-cducsu-blockiert/

Peter Birke: „Eine halbe halbierte Reform in der Fleischindustrie?“, express (Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 11/2020
https://express-afp.info/wp-content/uploads/2020/11/birke_eine-halb-halbierte-reform_express112020.pdf

„Offener Brief an die Regierungsfraktionen: Keine Verwässerung der Gesetzesinitiative zur Fleischindustrie!“ vom 6. November 2020
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/11/fleischgesetz-offenerbrief.pdf

In welchen Unternehmen herrschen besonders schlechte Arbeitsbedingungen?

Das Online-Portal Kununu, selbsternanntes „Stimmungsbarometer für Unternehmenskultur“, ermöglicht es Angestellten, ihre „Arbeitgeber“ zu bewerten. Für die Tageszeitung Handelsblatt ermittelte die Bewertungsplattform jüngst exklusiv, welchen Unternehmen besonders schlechte Arbeitsbedingungen attestiert werden. So unterliegen offensichtlich vor allem die Beschäftigten in den Bereichen Handel und Pflege einer starken Belastung. Wegen Corona haben sich in einigen Branchen die Arbeitsbedingungen zusätzlich verschlechtert. Das Negativ-Ranking umfasst ausschließlich Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiter*innen, die seit dem 1. April 2020 mindestens 50 Bewertungen erhalten haben.

Mehrere Kritikpunkte ziehen sich durch viele der Bewertungen: extremer Leistungsdruck (Überstunden und personelle Unterausstattung), Arbeitszeiten (Erwartung einer erhöhten Einsatzbereitschaft), Unzufriedenheit mit den Büroräumlichkeiten (Zum Beispiel „Käfighaltung“ in den Büros – trotz Corona), IT-Ausstattungen „aus der Steinzeit“.

Die zehn Unternehmen mit den schlechtesten Bewertungen in der Kategorie Arbeitsbedingungen sind:

Platz 10: Asklepios Kliniken

Platz 9:  Aida Cruises

Platz 8:  Postbank

Platz 7:  Galeria Karstadt Kaufhof

Platz 6:  Aldi Nord

Platz 5:  Kik (Textildiscounter)

Platz 4:  Netto Marken-Discount

Platz 3:  Tedi (Ein-Euro-Shop-Kette)

Platz 2:  Tom Tailor Group (Bekleidungsunternehmen)

Platz 1:  ZAG Personal & Perspektiven

 

Quelle:

Philipp Frohn: „Mitarbeiter packen aus: In diesen Unternehmen herrschen die schlechtesten Arbeitsbedingungen“, Handelsblatt vom 19. November 2020

https://www.handelsblatt.com/karriere/negativ-ranking-mitarbeiter-packen-aus-in-diesen-unternehmen-herrschen-die-schlechtesten-arbeitsbedingungen/26612168.html

Bestechungsaffäre um Frankfurter Staatsanwalt

Mehrere Unternehmen, die in die Korruptionsaffäre um einen Frankfurter Oberstaatsanwalt verwickelt sind, müssen Insolvenz anmelden. Das berichtet das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe am 15. Oktober. Eine der Firmen mit 30 Mitarbeiter*innen war auf IT-Forensik spezialisiert, unterstützte also Unternehmen und Behörden bei der Sicherung von Datenbeständen. Unter anderem kümmerte sie sich auch für mehrere Staatsanwaltschaften um sichergestellte digitale Beweismittel im Cum-Ex-Skandal.

Das Handelsblatt schreibt: „Das Unternehmen ist gestürzt über einen der größten Justizskandale Hessens seit Jahren, die Korruptionsaffäre um einen Oberstaatsanwalt. Den bisherigen Ermittlungen zufolge war der hochrangige Beamte Alexander B., einer der obersten Korruptionsbekämpfer der Generalsstaatsanwaltschaft Frankfurt, jahrelang selbst korrupt und soll auch von zwei Geschäftsführern der IT-Forensik-Firma Schmiergeldzahlungen kassiert haben.“

Der mutmaßliche Bestechungsskandal wurde bereits im Juli 2020 bekannt. Dem Staatsanwalt wird gewerbsmäßige Bestechlichkeit vorgeworfen. Er soll Geld unter anderem von einer Firma erhalten haben, die von ihm beauftragt worden war, in einer Reihe von Strafermittlungsverfahren im Gesundheitswesen ärztliche Abrechnungen zu überprüfen. Im Jahr 2014 soll die Firma finanzielle Probleme gehabt haben; der Staatsbeamte habe ihr daraufhin gegen „Sonderzahlungen“ eine „vertiefte Zusammenarbeit“ angeboten.

Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen stoppten verschiedene Auftraggeber, wie zum Beispiel weitere Staatsanwaltschaften, ihre Aufträge an das Unternehmen. Laut Handelsblatt-Informationen erkannten sie darüber hinaus noch ausstehende Forderungen der IT-Firma für bisherige Aufträge nicht an. In der Folge musste sie Insolvenz anmelden. Das Handelsblatt weiter: „2005 soll B. seinem Schulfreund den Anstoß gegeben haben die Firma zu gründen. Durch die Aufträge B.s soll das Unternehmen einen Umsatz in Höhe von mehr als 12,5 Millionen Euro erzielt haben – rund 90 Prozent der Gesamteinnahmen. Schmiergeldzahlungen sollen dabei an der Tagesordnung gewesen sein. Aus dieser Firma sollen allein seit 2015 Gelder in Höhe von 240.000 Euro an den Beamten geflossen sein. Monatlich dürfte er rund 4.000 Euro kassiert haben.“ (Handelsblatt vom 15. Oktober 2020)

Der Fall belastet die hessische Justiz schwer und beschäftigte bereits den Justizausschuss des hessischen Landtags. Der Beschuldigte galt offensichtlich als „in höchstem Maße seriös und integer“, wie das Handelsblatt am 24. Juli 2020 schrieb. Er arbeitete seit 1998 als Staatsanwalt in Frankfurt und lehrte seit 15 Jahren an der Deutschen Richterakademie und der Polizeiakademie Hessen.

Als anerkannter Fachmann hielt er Vorträge zur Korruption im Gesundheitswesen und war  im Januar 2020 in der von Business Crime Control und der KunstGesellschaft veranstalteten Matinee im Frankfurter Club Voltaire zu Gast zum Thema „Weiße Kittel – schwarze Millionen. Wie unser Gesundheitssystem Betrug begünstigt“.

Quellen:

René Bender, Bestechungsaffäre: „Verdächtigte Firmen im hessischen Justizskandal müssen Insolvenz anmelden“, Handelsblatt Online vom 15. Oktober 2020

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/frankfurt-bestechungsaffaere-verdaechtigte-firmen-im-hessischen-justizskandal-muessen-insolvenz-anmelden/26277342.html

René Bender. „Verdacht auf Bestechlichkeit“. Spitzenbeamter der Frankfurter Staatsanwaltschaft verhaftet“, Handelsblatt Online vom 24. Juli 2020

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/verdacht-auf-bestechlichkeit-spitzenbeamter-der-frankfurter-staatsanwaltschaft-verhaftet/26035256.html

 

„Schweinesystem“

Im Rahmen einer bundesweiten Aktion demonstrierten am 17. Oktober 2020 Tierschützer in Nürnberg gegen die Haltung von Schweinen in sogenannten Kastenständen. Dabei kritisierte die Organisation Deutsche Tierlobby e. V., dass die Kastenstände für die Tiere viel zu eng seien und forderte deshalb deren komplette Abschaffung. Im Juli hatte der Bundesrat einer Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt. Danach soll künftig das Fixieren von Sauen in Kastenständen, in denen sich die Tiere kaum bewegen können, teilweise beschränkt werden. Im sogenannten Deckbereich der Ställe sollen sie nach einer Übergangszeit von acht Jahren nicht mehr zulässig sein, eine Gruppenhaltung generell mehr Platz im Stall gewährleisten. Den Tierschützern dauert die Übergangsfrist jedoch zu lang.

Unter anderen hatte auch Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, die Neuregelung scharf kritisiert, weshalb Sachsen-Anhalt in der Länderkammer auch nicht zustimmte. „Die Grünen-Ministerin sieht in der langen Übergangsfrist eine unnötig lange Ausweitung eines rechtswidrigen Zustandes. Denn: Eigentlich entsprechen die engen Käfige schon seit 1992 nicht mehr dem geltenden Tierschutzrecht und hätten damit abgeschafft werden müssen; 2015 und 2016 bestätigten dies Gerichte. Die Neuregelung räumt den Haltern nun weitere acht Jahre für die Haltung im Kastenstand ein. ‚Das hat mich wirklich zutiefst empört‘, sagte Dalbert. ‚Das Gesetz gilt seit 1992. Und nun soll die Tierqual noch mal acht Jahre verlängert werden.‘ Die engen Käfige seien mit einer tiergerechten Haltung unvereinbar.“

Auch der WDR-Journalist Tobias Zacher kritisierte wenige Tage nach dem Bundesratsbeschluss, dass geltendes Recht nicht umgesetzt, vielmehr seit Jahrzehnten gegen Schweinehaltungsvorschriften verstoßen werde. Gültige Gesetze und Verordnungen würden seit vielen Jahren von der Industrie nicht beachtet – unbehelligt von Politik und Behörden, die nicht kontrollierten und sanktionierten. Durch die Zustimmung des Bundesrates zur neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wäre der illegale Zustand für weitere acht Jahre legalisiert worden. 

Was ist ein Kastenstand? Wikipedia erklärt: „Ein Kastenstand ist ein Bestandteil eines Schweinestalls, welcher in der Schweineproduktion genutzt wird, um Zuchtsauen während der Trächtigkeit und Säugezeit zu halten. In der Abferkelbucht soll der Kastenstand verhindern, dass Ferkel durch die Sauen erdrückt werden. Neben der geringeren Mortalität der Ferkel lassen sich auch mehr Sauen auf einer geringeren Fläche halten und die Ausgaben pro Tier (darunter die Personalkosten) senken. Der Boden, auf dem die Tiere gehalten werden, kann entweder ein teilperforierter und mit Kunststoff ummantelter Spaltenboden oder eingestreut sein.“

Quellen:

Deutsche Tierlobby e.V.: Pressemitteilung zum bundesweiten Aktionstag „Lasst die Sau raus!“ vom 14. Oktober 2020

https://www.deutsche-tier-lobby.de/download/pressemitteilung-aktion-17-10-2020/

„Umstrittene Schweine-Haltungsform: Dalbert hofft auf Ende“, Süddeutsche Zeitung vom 24. August 2020

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/agrar-magdeburg-umstrittene-schweine-haltungsform-dalbert-hofft-auf-ende-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200824-99-281454

„Das kranke Schweinesystem“, WDR RheinBlick vom 9. Juli 2020

https://www1.wdr.de/mediathek/audio/rheinblick/audio-das-kranke-schweinesystem-100.html

 

 

 

 

Illegale Einschleusung von Arbeiter*innen

Bei einer Razzia am 23. September 2020 wurden rund 70 Objekte, darunter Wohn- und Geschäftsräume, wegen des Verdachts der illegalen Einschleusung von Arbeitskräften für die Fleischindustrie durchsucht. Dabei waren in fünf Bundesländern rund 800 Beamte im Einsatz, vor allem in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen. „Im Fokus der Ermittler steht ein Konstrukt aus verschiedenen Zeitarbeitsfirmen, über die in den vergangenen sechs Monaten mindestens 82 Menschen geschleust worden sein sollen. Es geht den Angaben nach um den Vorwurf der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung und der Urkundenfälschung“, heißt es in einer Meldung der Süddeutschen Zeitung.

https://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsmarkt-naumburg-saale-razzia-in-fleischbranche-ermittler-sichten-datenmengen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200924-99-696320

Wieder einmal ging es unter anderem um den Großkonzern Tönnies. „Die Ermittlungen wegen Urkundenfälschung sowie der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung richten sich vor allem gegen die Berkana GmbH, die auch für Tönnies tätig ist. Sie hat ihren Sitz im niedersächsischen Twist. Der Geschäftsführer wohnt in Weißenfels in Sachsen-Anhalt. Dort liegt auch der zweitgrößte Tönnies-Standort, den Berkana mit Arbeitskräften versorgte“, schrieb das Handelsblatt.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/fleischindustrie-razzia-in-der-fleischindustrie-beschuldigte-waren-auch-fuer-toennies-taetig/26214620.html?ticket=ST-3801838-y0MJfgcaFqqKhDmjWfwi-ap1

Die Zeitung kommentiert:

„Wie kann das passieren in einem Land wie Deutschland, in einem wohlhabenden Rechtsstaat? (…) Erst seit dem massiven Corona-Ausbruch im Tönnies-Stammwerk hat sich die Haltung vom Wegsehen zum Hinschauen geändert. Das aber auch eher zwangsweise und aus einem Grund, für den wir alle uns schämen sollten – weil die Sorge der Deutschen wegen Corona groß genug war, um die Zustände in der Fleischindustrie nicht gleich wieder zu vergessen.“ Jan Keuchel meint, dass die Razzia sich deshalb auch im Kontext von politischem Druck erkläre. Gleichwohl sei das Vorgehen richtig: „Wer den Schleusern dauerhaft das Handwerk legen will, der muss sich allerdings intensiv mit denjenigen Großunternehmen beschäftigen, die Schleusern und Leiharbeitsfirmen erst den Spielraum schaffen – um am Geschäft mit der Ware Mensch gut zu verdienen.“

(Jan Keuchel, „Die Zustände in der Fleischindustrie sind eine Einladung an Schleuserbanden“, Handelsblatt Online vom 24. September 2020)

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-die-zustaende-in-der-fleischindustrie-sind-eine-einladung-an-schleuserbanden/26211260.html

Ein Kommentar der Süddeutsche Zeitung zielt in die gleiche Richtung:

„Wie eifrig sich nun alle um die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Helfer bemühen! Gesetze werden verschärft, Unternehmen angeprangert, und die Bundespolizei holt aus zur Razzia in der Fleischindustrie“, wundert sich der Journalist Michael Bauchmüller. Ganz Deutschland interessiere sich plötzlich für das Schicksal der Erntehelfer und Zerlegetrupps, die für wenig Geld schuften und oft erbärmlich leben müssten. Ein Raunen gehe durchs Land – als ob das alles so neu wäre. „Ist es natürlich nicht“, fährt er fort. „Erst Corona rückte sie ins Rampenlicht – allerdings nicht vorrangig als die armen Menschen, die sie sind, sondern als potenzielle Infektionsherde. Und plötzlich geht auch Arbeitsschutz. Was aber ist mit den kleinen Rädchen, die jenseits der Grenzen ihren Dienst im großen Getriebe versehen? (…) Ein ‚Lieferkettengesetz‘ soll deutsche Unternehmen verpflichten, auch bei Zulieferern Mindeststandards durchzusetzen. Jeder weiß, dass die allzu oft nicht gelten. Doch das Gesetz hängt fest. Die Wirtschaft blockt, und das Wirtschaftsministerium blockt mit. Es ist traurig.“

(Michael Bauchmüller, „Spitze des Eisbergs“, Süddeutsche Zeitung Online, 23. September 2020)

https://www.sueddeutsche.de/politik/ausbeutung-spitze-des-eisbergs-1.5041656

BlackRock-Tribunal in Berlin

Am 26. und 27. September 2020 fand an der Freien Universität Berlin eine Veranstaltung statt, in der die US-amerikanische Fondsgesellschaft BlackRock, die über sieben Billionen US-Dollar an Kapital verwaltet, symbolisch „an den Pranger“ gestellt wurde. Initiiert wurde das Tribunal von dem emeritierten Berliner Politikprofessor Peter Grottian. BlackRock wurde „stellvertretend für andere Schattenbanken“ für nachfolgend aufgezählte Vergehen angeklagt: Erstens wegen der „Zerstörung der wirtschaftlichen und politischen Demokratie“ und der Verletzung von Völker- und Menschenrechten. Zweitens wegen Mietpreistreiberei und Niedriglöhnerei, insbesondere bei Beschäftigten der von ihr kontrollierten Firmen. Drittens wegen der „Erhöhung der globalen Kriegsgefahr durch Profitmacherei in den wichtigsten Rüstungskonzernen der USA und der EU“. Viertens wegen „Profitmacherei in den wichtigsten Kohle-, Braunkohle- und Ölkonzernen“.

Nach Aussage der Veranstalter ist BlackRock Aktionär bei 18.000 Banken und Unternehmen weltweit und damit der „einflussreichste Kapitalorganisator des US-geführten Westens“. BlackRock habe die jetzt aufbrechende Systemkrise mitverursacht, trete nun als Retter auf und betreibe als Berater der EZB die größte Staatsverschuldung der europäischen Geschichte.

Dennoch gilt das Unternehmen weithin noch als unbekannter Finanzgigant.

Der Politikwissenschaftler Lutz Mez eröffnete die Verhandlung vor 150 Besucher*innen mit einem bekannten Aphorismus des französischen Schriftstellers Honoré de Balzac: „Hinter jedem großen Vermögen steht ein Verbrechen“. Weitere „Richter*innen“ des Tribunals analysierten die Rolle BlackRocks auf den Feldern Umwelt, Ökonomie und Rüstung. Unter ihnen: Karin Baumert, Soziologin und Teil des Berliner „Bündnis Zwangsräumung verhindern“, der ehemalige Professor für Politik und Wirtschaft, Mohssen Massarrat, der Wittener Mieteraktivist Knut Unger, der Politologe Philipp Metzger sowie Niklas Hover von der Stiftung Ethecon.

Es wurde folgendes symbolisches Urteil gefällt:

„Das Unternehmen Blockrock mit dem juristischen Sitz in der US-amerikanischen Finanzoase Wilmington/Delaware und dem operativen Hauptsitz in New York wird aufgelöst. Das betrifft auch alle Tochtergesellschaften in den USA und im Ausland.“

Quellen:

https://www.blackrocktribunal.de/

Raphaël Schmeller: „‚Black Rock‘ am Pranger“, junge Welt vom 28. September 2020

https://www.jungewelt.de/artikel/387213.finanzwirtschaft-black-rock-am-pranger.html

Peter Nowak: „Verschärfter Klassenkampf“, taz vom 27. September 2020

https://taz.de/Blackrock-Tribunal-in-Berlin/!5712958&s/

 

Yannic Walther: „Schuldig auch am Mietenwahnsinn“, Neues Deutschland vom 27. September 2020

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1142373.blackrock-tribunal-schuldig-auch-am-mietenwahnsinn.html?

 

Überhöhte Mieten bei Geflüchteten / Kleingerechnete Hartz IV-Regelsätze

In einer Anhörung am 7. September 2020 im Haushaltsausschuss des Bundestages kritisierte der Bundesrechnungshof, dass die Kommunen in vielen Fällen vom Bund überhöhte Mietzahlungen für Wohnungen von Flüchtlingen verlangen. In einer schriftlichen Stellungnahme der Behörde heißt es:

„So lagen bei den KdU*-Leistungen für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe ‒ oft mehr als 100 %.“ Der Rechnungshof ist dabei weniger um die Situation der geflüchteten Menschen besorgt als um die hohen Ausgaben der Kommunen und des Bundes. Da viele Geflüchtete keine Mietwohnungen finden, werden sie in Heimen und Hostels untergebracht. Bei Geflüchteten übernimmt der Bund seit 2016 die gesamten Wohnkosten.

(*Kosten der Unterkunft)

https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/2020/Stellungnahme_KdU

https://taz.de/Miete-fuer-Gefluechtete/!5712653&s=rechnungshof/

Bekannt ist, dass Vermieter mit der Wohnungsnot von Geflüchteten viel Geld verdienen können. Die junge Welt schreibt dazu: „Das Problem endet nicht bei den satten Gewinnen für Vermieter auf Kosten der Steuerzahler. Erzielen Geflüchtete Einkommen, müssen sie sich an den Wuchermieten selbst beteiligen. Zudem taucht die Mietsumme auch in den Leistungsbescheiden für Asylsuchende auf, was von Rechtspopulisten und Neonazis immer wieder für Propaganda missbraucht wurde. Denn Hartz-IV-Bezieher bekommen oft nur einen Bruchteil dieser Summe für ihre Miete zugebilligt.“ (junge Welt vom 8. September 2020)

https://www.jungewelt.de/artikel/385920.wohnungspolitik-geförderte-abzocke.html

Laut Pressemitteilungen vom 8. September steigt der Regelsatz von alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger*innen zum 1. Januar 2021 um 14 Euro auf 446 Euro im Monat. Die im August vom Bundeskabinett beschlossene Neuberechnung der Regelsätze hatte noch eine Erhöhung um mindestens sieben Euro vorgesehen. Das zusätzliche Plus resultiert aus der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Anpassung der Leistungshöhe an die durchschnittliche Lohn- und Preisentwicklung. Unter anderem kritisieren Sozialverbände und Gewerkschaften die Anhebung als bei weitem nicht ausreichend.

Und wieder einmal werden die Regelbedarfe gezielt kleingerecht. Arme, alte, kranke Menschen sollen vorzeitig ableben, arbeitsfähige durch gezielte Unterdeckung in prekäre Beschäftigung gehungert werden. Anders ist das Regierungskalkül nicht zu verstehen, genau so schafft es die Bundesregierung und das BMAS in einem der reichsten Länder der Erde einen immer größer werdenden Niedriglohnsektor durchzusetzen.“

So kommentiert der Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht Harald Thomé das systematische Kleinrechnen der Regelbedarfe für das Jahr 2021.

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2688/

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die geplante Anhebung der Regelsätze zum neuen Jahr als „realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig“. Sie sei „geradezu lächerlich niedrig angesichts der bitteren Lebensrealität armer Menschen in diesem Land“. Laut einer Pressemitteilung vom 8. September wirft der Verband der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor. Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben.

https://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-gesamtverband-kritisiert-geplante-erhoehung-der-regelsaetze-als-viel-zu-niedri/

Auszug aus einer bereits am 31. August 2020 erfolgten Stellungnahme des von mehreren Erwerbslosenorganisationen getragenen „Bündnis ‚Auf Recht Bestehen‘“:

„Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV-Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag. Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. (…) Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich ‚nicht regelsatzrelevant‘ überwiegend politisch motiviert abzuziehen. Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!“

https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/Aufruf_Aktionstage_10-2020.pdf

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, nahm am 8. September dazu Stellung:

„Der schöne Schein angehobener Regelsätze trügt. Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen.

Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibt unverändert: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibt es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liegt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.“

https://www.dgb.de/presse/++co++8d4a0830-f1da-11ea-bff8-001a4a160123

Die Gewerkschaft ver.di erklärte:

„Die Vorschriften über die Regelbedarfe gelten für über 7,2 Millionen Menschen, darunter rund 5,7 Millionen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung SGB II. (…) Aktuell hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass ohne all die zusätzlichen kostenlosen Unterstützungsangebote, wie Kleiderkammern und Suppenküchen, die Betroffene nicht über die Runden kämen. Bereits die derzeitigen Regelsätze leisten keinen Beitrag für die dringend notwendige Bekämpfung der Armut in Deutschland. (…) Die tatsächlichen Bedarfe der Betroffenen sind wesentlich höher als die nun vom Kabinett beschlossenen Regelsätze.“

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++8d6cecd2-eeb1-11ea-8c98-001a4a160100

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, beanstandet, dass bei der im August vom Bundeskabinett beschlossenen Ermittlung der Regelbedarfe vom Bedarf der Vergleichsgruppe 160 Euro willkürlich gestrichen wurden. Dabei befänden sich in der Vergleichsgruppe die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte. „In der Corona-Krise hat sich die Situation weiter verschärft“, so Loheide. „Darum sind mindestens 100 Euro mehr pro Monat als Soforthilfe für Menschen mit Grundsicherung dringend nötig.“

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/armut-verschaerft-sich-hartz-iv-regelsaetze-sinken-soforthilfe-dringend-noetig

Cum-Ex und kein Ende

Olaf Scholz, Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat der SPD, gab am 9. September 2020 gegenüber dem Finanzausschuss des Bundestages zu, dass es im Jahr 2016 ein weiteres Treffen mit dem ehemaligen Miteigentümer der Hamburger Privatbank M. M. Warburg gegeben hat. Bis dahin war nur ein Treffen von Scholz – zu der Zeit Hamburgs Erster Bürgermeister ‒ mit Christian Olearius bekannt gewesen. Schon damals liefen gegen die Bank und gegen Olearius Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Die Warburg Bank hatte über Jahre hinweg Cum-Ex-Deals abgewickelt und sich einmal bezahlte Steuern mehrfach zurückerstatten lassen. Das Hamburger Finanzamt ließ damals die Rückforderung von 47 Millionen Euro, die sich die Warburg Bank durch Cum-Ex-Geschäfte erschlichen hatte, verjähren. Scholz war in diesem Zusammenhang vorgeworfen worden, auf die Entscheidung der Hamburger Behörde politisch Einfluss genommen zu haben. Im Bundestag wies Scholz erneut alle derartigen Vorwürfe zurück: Er habe keine konkrete Erinnerung an diese Meetings und ihnen offensichtlich nur geringe Bedeutung beigemessen.

Eintragungen im Tagebuch des Bankers Olearius, in dem dieser mehrere Gespräche mit Scholz (SPD) dokumentiert hatte, brachten den SPD-Politiker in Erklärungsnöte. Die Tageszeitung taz kommentierte:

„Nicht verwunderlich, dass die Opposition bereits den Geruch von Korruption wahrgenommen und ‚schmutzige Deals zu Lasten der Steuerzahler‘ erkannt haben will. Einen Untersuchungsausschuss vermeiden ließe sich wohl nur noch, wenn Senat und Warburg-Bank der Aufhebung des Steuergeheimnisses zustimmen würden, wie es die Linke fordert. Das wäre aber eine Überraschung.“ (taz vom 4. September 2020)

 

http://big.businesscrime.de/nachrichten/stadt-hamburg-verzichtet-auf-rueckforderung-von-47-millionen-euro/)

https://www.sueddeutsche.de/politik/scholz-cum-ex-warburg-1.5026142

https://taz.de/Scholz-und-die-Cum-Ex-Affaere/!5709394&s=olearius/

 

Aber Cum-Ex-Geschäfte sind weiterhin möglich. Das belegt eine am 7. September veröffentlichte und von der Initiative Finanzwende bei dem Wirtschaftsanwalt und Steuerexperten Alexander Heist in Auftrag gegebene Untersuchung. Sie kommt zu dem Ergebnis, „dass steuergetriebene Geschäfte über den Dividendenstichtag nach den bekannten CumEx- und CumCum-Muster weiterhin möglich scheinen“.

https://www.finanzwende.de/themen/cumex/geht-der-steuerraub-mit-cumex-weiter/?L=0

„Auch heute erscheint es möglich, dass so gut wie keine Kapitalertragsteuer auf Dividendenauszahlungen beim Fiskus ankommt“, schreibt Heist auf der ersten Seite seiner Untersuchung. Und weiter: „Steuergetriebene Cum/Ex-Trades sollten mit einer Gesetzesänderung zum Jahresbeginn 2012 endgültig abgeschafft werden. (…) Lange Zeit wurde nach der öffentlichen Berichterstattung erhebliches Steuervolumen, teilweise in dreistelliger Millionenhöhe, unter anderem an ‚Briefkastenfirmen‘ ausbezahlt. Dies führte zum Aufgriff durch die Finanzverwaltung und letztlich zur Aufdeckung des Cum/Ex-Skandals. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung mit der Auszahlung an diese Stellen und in diesem Umfang den Verlautbarungen nach aufgehört. Es besteht jedoch Anlass anzunehmen, dass die Cum/Ex-Geschäfte mit veränderter Struktur bis zum heutigen Tage weiterlaufen.“ 

https://www.finanzwende.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Staatsanwaltschaft/Strategien_Aktienhandel_nach_OGAW_IV_final.pdf

Das Neue Deutschland vom 7. September 2020 zitiert Gerhard Schick von Finanzwende: „Bei organisierter Finanzkriminalität muss Deutschland endlich mit der ganzen Härte des Gesetzes durchgreifen“. Jeder Täter müsse vor Gericht landen. Doch hapere schon an der juristischen Aufarbeitung der alten Cum-Ex-Deals, die den Fiskus mindestens zehn Milliarden Euro kosteten. Nach sieben Jahren Ermittlungen wären erst zwei Täter verurteilt worden ‒ zu Bewährungsstrafen. Nur ein Bruchteil des Milliardenschadens sei bisher zurückgeholt worden, viele Taten drohten zu verjähren.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1141467.steuertricks-cum-ex-ist-nicht-geschichte.html

Finanzwende fordert deshalb auch eine bessere personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden ‒ zum Beispiel von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Schaffung einer „Soko Cum-Ex“ mit mindestens 150 Ermittlern. Um Druck aufzubauen hat, hat Finanzwende eine Petition im Internet gestartet. Diese richtet sich direkt an Laschet: „Holen Sie unser Steuergeld zurück und ermöglichen Sie eine Bestrafung aller Täter!“

https://www.finanzwende.de/kampagnen/armin-laschet-holen-sie-unser-steuergeld-zurueck/?L=0

Unternehmen nutzen Gesetzeslücken bei Mitbestimmung

Der in einen Bilanzskandal verwickelte Finanzdienstleiter Wirecard verfügte bis zu seiner Insolvenz über keinerlei Mitbestimmung, weder durch einen Betriebsrat noch durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Bis Ende 2018 hatte das Unternehmen rund 5.000 Beschäftigte, davon etwa ein Drittel in Deutschland. Für deutsche Kapitalgesellschaften mit 501 bis 2.000 inländischen Beschäftigten gilt aber die gesetzliche Regel, dass Arbeitnehmer*innen ein Drittel der Mitglieder im Aufsichtsrat stellen. Offenbar nutzte Wirecard aber eine Lücke im Drittelbeteiligungsgesetz aus, um die Arbeitnehmermitsprache in dem Kontrollgremium zu verhindern. Das belegt eine Analyse von Sebastian Sick, Experte für Unternehmensrecht und Corporate Governance am Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) der Hans-Böckler-Stiftung.

Laut Sick unterlief das Management von Wirecard die Arbeitnehmerbeteiligung mittels der so genannten „Drittelbeteiligungslücke“. Denn im Drittelbeteiligungsgesetz ist keine automatische Konzernzurechnung von Beschäftigten in Tochterunternehmen vorgesehen. Gliedert sich ein Konzern in eine Holding und verschiedene Töchter auf, die jeweils maximal 500 Beschäftigte haben und die nicht über formale „Beherrschungsverträge“ miteinander verbunden sind, kann er eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat vermeiden. Das gilt auch wenn die verschiedenen abhängigen Unternehmen zusammengenommen über weit mehr als 500 Mitarbeiter*innen beschäftigen. „Gewinne der Töchter können trotzdem über isolierte ‚Gewinnabführungsverträge‘ an die Holding fließen“, erläutert Sick.

Zwischen der personell kleinen Holding Wirecard AG und der relativ großen Tochter „Wirecard Technologies GmbH“ bestand ursprünglich ein Beherrschungsvertrag. Der wurde dann zum Ende des Jahres 2018 gekündigt. Sick vermutet, dass die Kündigung mitbestimmungsrechtlich motiviert war.

Aber Wirecard agiert nicht allein auf diese Weise. „Allein in Unternehmen mit mehr als 2.000 inländischen Mitarbeitern, für die grundsätzlich eine paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorgesehen ist, sind mindestens 2,1 Millionen Beschäftigte davon betroffen (…). Als weitere ‚Mitbestimmungsvermeider‘ (…), die in letzter Zeit für viel Aufsehen sorgten, nennt Sick mehrere der großen deutschen Schlachtkonzerne, angefangen beim Marktführer Tönnies“, heißt es weiter in der Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung.

Nach Sick sind die Schwachstellen in den deutschen Mitbestimmungsgesetzen seit langem bekannt und könnten mit nur geringem gesetzgeberischen Aufwand geschlossen werden. Beim Drittelbeteiligungsgesetz würde es etwa schon reichen, eine automatische Konzernzurechnung von Tochterunternehmen zu ergänzen, wie sie im Mitbestimmungsgesetz von 1976 längst existiere.

Quelle:

Hans-Böckler-Stiftung: „Wirecard: Mitbestimmung im Aufsichtsrat über Rechtslücke umgangen – Auch Schlachtkonzerne haben Arbeitsnehmer im Kontrollgremium verhindert“, Pressemitteilung vom 22. September 2020
https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-wirecard-mitbestimmung-im-aufsichtsrat-uber-rechtslucke-umgangen-27045.htm