Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle scheidet im Mai 2020 nach 12-jähriger Amtszeit aus. Sein Nachfolger an der Spitze des höchsten deutschen Gerichts soll der ehemalige CDU-Spitzenpolitiker und Wirtschaftsanwalt Stephan Harbarth werden.
Während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter (2009 bis 2018) sollen seine „Nebeneinkünfte“ als Miteigentümer der Anwaltskanzlei Schilling Zutt & Anschütz (SZA) jährlich Millionen Euro betragen haben. Seit dem Jahre 2000 ist SZA die deutsche Niederlassung der US-Großkanzlei Shearman & Stirling. Über SZA beriet Shearman & Stirling unter anderem auch sogenannte Heuschrecken-Investoren.
Nach Angaben des Kölner Publizisten Werner Rügemer vertrat Harbarth in seiner Eigenschaft als Anwalt Konzerne wie Daimler, Allianz, die Pharmakonzerne Sanofi-Aventis und Merck, Südzucker, Springer Science, MVV Energie, Gruner & Jahr, Klett, Crop Energies sowie den Roboterhersteller Kuka. „Da ging es um Fusionen und Übernahmen, Verkauf von Unternehmensteilen, Joint Ventures und Platzierung von Anleihe-Paketen.“
Auf den Nachdenkseiten führt Rügemer sechs Gründe an, die gegen Harbarth als neuen „Hüter des Grundgesetzes“ sprechen:
- „Als CDU-Abgeordneter im Bundestag hat er nach aller Kenntnis gegen das Abgeordneten-Gesetz verstoßen. Es legt fest: Das Mandat ist die Haupttätigkeit. Doch Harbarth war hauptamtlich als Anwalt tätig mit jährlichen Millioneneinkommen.
- In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.
- Shearman & Stirling ist führende Kanzlei bei den internationalen privaten Schiedsgerichten – keine Gewähr für den Schutz des deutschen Grundgesetzes.
- Harbarth hat ab 2008 als Anwalt der Wirtschaftskanzlei SZA große Unternehmen vertreten, die Kanzlei vertritt bis heute die Abgas-Betrüger von VW. Im Bundestag verhinderte Harbarth eine Befassung mit VW.
- Harbarths Kanzlei war und ist zugleich als Steuer-Berater für Unternehmen und für vermögende Privatpersonen tätig. Auch Harbarth war hier tätig.
- Als Abgeordneter trat er für harte Sanktionen bei Arbeitslosen ein. Er verzögerte möglichst lange den gesetzlichen Mindestlohn – dessen millionenfache, straflose Nichtzahlung durch Unternehmer hat der Rechtskundige nie kritisiert.“
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer (Lahr/Schwarzwald), unter anderem mit einer Musterfeststellungsklage gegen VW aktiv, hatte am 28. November 2019 eine Beschwerde gegen die Ernennung des ehemaligen Bundesabgeordneten zum Bundesverfassungsrichter eingelegt – beim Bundesverfassungsgericht selbst. Die Begründung lautete, Harbarth könne aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Anwalt für die Lobbyisten-Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz nicht objektiv Recht sprechen. Das Gericht stellte jedoch am 18. Februar 2020 mit Beschluss unanfechtbar fest, dass die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte nicht dargelegt hätten. Die Kanzlei prüft derzeit einen Gang zum Europäischen Gerichtshof.
Quellen:
Werner Rügemer: „Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes?“, 9. März 2020
https://www.nachdenkseiten.de/?p=59130
„Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung von Harbarth zum Bundesverfassungsrichter nicht angenommen. Kanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft weitere Schritte auf europäischer Ebene“, 12. März 2020