Schatzkammer von Kriminellen in der Schweiz offenbart

Nach Mitteilung der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) wurden ihr vor etwa einem Jahr von einem anonymen Informanten geheime Unterlagen zu etwa 18.000 Konten der zweitgrößten Schweizer Bank „Credit Suisse“ (CS) mit einem Umfang von etwa 100 Milliarden Dollar zugespielt. Wie die Autoren der SZ nach erfolgter Sichtung schreiben, „konnte die Öffentlichkeit (noch nie) einen so tiefen Einblick in das Innerste der Schweizer Finanzwelt nehmen“. Die Auswertung des Datenleaks habe ergeben, dass sich unter den insgesamt 30.000 Konteninhabern kriminelle Personen befänden.

In der den Daten beigefügten und von der SZ nur auszugsweise dokumentierten Erklärung des oder der anonymen Lieferant*innen heißt es: „Ich glaube, dass das Schweizer Bankgeheimnis unmoralisch ist. Der Vorwand, die finanzielle Privatsphäre zu schützen, ist lediglich ein Feigenblatt, um die schändliche Rolle der Schweizer Banken als Kollaborateure von Steuerhinterziehern zu verschleiern. (…) Ich bin sicher, dass einige der Konten (…) aus legitimen Gründen existieren oder den Steuerbehörden im Einklang mit der relevanten Gesetzgebung angezeigt wurden. Dennoch ist es wahrscheinlich, dass eine signifikante Zahl dieser Konten mit der einzigen Absicht gegründet wurden, das Vermögen der Kontoinhaber vor Steuerbehörden zu verstecken und/oder Steuern auf Kapitalerträge zu vermeiden.“

Die SZ schreibt: „Zu den Kontoinhabern, die durch diese Recherche bestätigt werden konnten, zählen etliche ehemalige Staats- und Regierungschefs, zahlreiche Minister und andere hochrangige Politiker sowie deren nahe Verwandte, dazu Kardinäle, Menschenhändler, Oligarchen, wegen Korruption verurteilte Manager, prominente Superreiche, Sportstars und mehrere Monarchen. (…) Unter den Staats- und Regierungschefs, die in den Daten zu finden sind, sind der amtierende jordanische König Abdullah II., der 2021 gestorbene algerische Autokrat Abdelaziz Bouteflika sowie der armenische Ex-Präsident Armen Sarkissian. Eine von Abdullah II. beauftragte Anwaltskanzlei bestätigte die Existenz von Konten bei der Credit Suisse.“

In dem Artikel heißt es weiter: „Ein auf den Philippinen verurteilter Menschenhändler und ein ägyptischer Mörder finden sich ebenso in den Daten wie mutmaßlich in krumme Geschäfte verwickelte Kardinäle und der 2008 wegen Bestechung verurteilte frühere Siemens-Manager Eduard Seidel.“

Gemäß Mitteilung auf der Homepage www.finanzen.ch wies die CS in einer ersten Stellungnahme alle Vorwürfe über „angebliche Geschäftspraktiken der Bank entschieden zurück“. Die Sachverhalte würden auf veralteten, unvollständigen, selektiven und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen beruhen.

Die SZ hat nach eigenen Angaben die Credit-Suisse-Daten zusammen mit dem „Organized Crime and Corruption Reporting Project“ (OCCRP) sowie 46 Medienpartnern aus aller Welt ausgewertet. In der Schweiz registrierte Medien hatten gemäß www.finanzen.ch auf eine Teilnahme verzichtet. Nach der aktuellen Schweizer Gesetzeslage droht Journalist*innen eine Haftstrafe, wenn sie über geleakte Bankdaten berichten.

Quellen:

Johannen Korsch, Vinzent-Vitus Leitgeb und Carolin Lenk: „Suissse Secrets“, Stand vom 20. Februar 2022, 18.00 Uhr
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/suisse-secrets-podcast-leak-credit-suisse-1.5532656 

„‘CS-Leaks‘ belastet CS-Aktie: Credit Suisse soll Kriminelle als Kunden akzeptiert haben – Bank im Visier der Finma“, Stand vom 21. Februar 2022, 12.58 Uhr
https://www.finanzen.ch/nachrichten/aktien/cs-leaks-belastet-cs-aktie-credit-suisse-soll-kriminelle-als-kunden-akzeptiert-haben-bank-im-visier-der-finma-1031210733 

Konzerne, Pandemie, Profite

Über die Entwicklung des Reichtums in Zeiten des grassierenden Coronavirus berichtete BIG zuletzt am 25. Januar 2022 („Goldrausch für Superreiche“). Am 12. Februar stellte die junge Welt fest, dass die Pandemie auch „das Gewinnstreben der größten französischen Unternehmen im vergangenen Jahr erfolgreich angeheizt zu haben“ scheint.

Die Profite der 40 wichtigsten an der Pariser Börse notierten französischen Aktiengesellschaften bewegten sich Ende des letzten Jahres mit 137 Milliarden Euro auf Rekordniveau. Rund die Hälfte des Profits, so die junge Welt mit Bezug auf eine Pariser Wirtschaftsagentur, fließt als Dividenden an die jeweiligen Großaktionäre. Die andere Hälfte wird vor allem in Aktienrückkäufe investiert. Ermöglicht wird diese Unternehmensstrategie offensichtlich durch die Covid-Politik der Regierung Macron. Rund 80 Milliarden Euro pumpte diese laut junge Welt zur Finanzierung pandemiebedingter Teilzeitarbeit und Kreditsicherung in die Wirtschaft des Landes.

Hauptprofiteur war der Erdölgigant Total Energies. Dieser konnte im Jahr 2021 den Gewinn des Vorjahres von 7,3 auf 15 Milliarden Euro mehr als verdoppeln. Das Handelsblatt bestätigt, dass mit Ausnahme von Exxon Mobil und BP „alle Supermajors“ ihre Dividende deutlich erhöhen konnten. Seit einem Jahr stiegen die Kurse der Ölkonzerne kräftig. Fast alle Unternehmen hätten den massiven Kursabsturz bei Ausbruch der Coronapandemie mittlerweile kompensieren können. Der Grund läge vor allem „an der neu entdeckten Ausgabendisziplin“:

„2020 verbrachten die Unternehmen mit aggressiven Kostensenkungen, kündigten Zehntausende Entlassungen an und kürzten in einigen Fällen ihre Dividenden. Damit waren sie gut für 2021 gerüstet, als sich der Einbruch in eine bemerkenswerte Rallye verwandelte.“ (Handelsblatt vom 11. Februar 2022)

Nach Einschätzung des Chefs von Total Energies würden die Ölpreise hoch bleiben, wie das Handelblatt berichtet. Die Situation in Frankreich sei so angespannt, dass der Ölkonzern am 10. Februar ankündigte, Kunden einen Gutschein über je 100 Dollar auszuzahlen, um bei der Bewältigung hoher Energierechnungen zu helfen. Ein Kostenfaktor in Höhe von 50 Millionen Euro, „also mickrige 0,4 Prozent des Nettogewinns“, wie die junge Welt kommentierte.

Ein Zitat aus der jungen Welt zur Gewinnverteilung (die eine Hälfte des Profits wird als Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet, die andere in den Aktienkauf investiert):

„Bereits 2009 hatte der damalige, rechtskonservative Präsident Nicolas Sarkozy – heute einer der Berater Macrons und von französischen Medien zur ‚grauen Eminenz‘ hinter dem aktuellen Staatschef erklärt – eine andere Verteilung der Gewinne angemahnt: Seiner Meinung nach sollten sie ‚gedrittelt‘ werden – ein Drittel für das Unternehmen, eines für die Beschäftigten, eines für die Aktionäre. Jean-Luc Mélenchon, Führer der parlamentarischen Linken und Präsidentschaftskandidat für die Wahl am 10. April, sieht das pragmatischer: Auf Wahlkampfreise im westfranzösischen Tours kündigte er in der vergangenen Woche drastische Maßnahmen für den Fall seines Einzugs in den Élysée-Palast an: ‚Total hat die größten jemals von einem französischen Unternehmen gemachten Gewinne kassiert – wir brauchen sie ihnen nur wegzunehmen.‘

Mélenchons Generalangriff auf die Steuerpolitik Macrons, der den großen Konzernen zu Beginn seiner Regierungszeit als Unternehmenssteuer eine ‚Flat-Tax‘ von lediglich 30 Prozent gönnte, unterstützt auch der kommunistische Kandidat Fabien Roussel in einer Mitteilung: ‚Die Unternehmer müssen gezwungen werden, mit dem Geld Ausbildung und Weiterentwicklung zu fördern und auf umweltfreundliche Produktion umzustellen.‘“

Auch die größten börsennotierten Konzerne Deutschlands wollen laut Handelsblatt für den Rückkauf eigener Aktien so viel Geld ausgeben wie nie zuvor. Darunter auch solche, die bis vor kurzem noch Coronahilfen kassierten (vgl. Handelsblatt vom 14. Januar 2022). Zur Erklärung: Der Rückkauf von Aktien verknappt das Angebot und pusht deshalb den Kurs. Selbst das wirtschaftsliberale Handelsblatt kommentierte kritisch:

„Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 insgesamt 52 Milliarden Euro für zusätzliche Leistungen infolge der Coronakrise ausgegeben. Allein für Kurzarbeit stellte sie 42 Milliarden Euro bereit, wie eine Auswertung der BA zum Jahreswechsel zeigt. Hohe Dividenden von Unternehmen, die Coronahilfen in Anspruch genommen haben, stoßen vielfach auf Kritik – erst recht gilt das für Aktienrückkäufe. Sie zeigen schließlich, dass ein Unternehmen zu viel Geld hat und nicht zu wenig. Rechtlich ist Adidas Wechselstrategie – Aktienrückkäufe, dann Staatshilfen, dann wieder Rückkäufe – aber nicht zu beanstanden. Gelder für Kurzarbeit sind keine Steuermittel, sondern fließen aus den BA-Kassen, in die das Unternehmen und die Mitarbeiter jeden Monat einzahlen.“ (Handelsblatt vom 14. Januar 2022)

Quellen:

Hansgeorg Hermann: „Konzerne im Profitrausch“, junge Welt vom 12. Februar 2022

https://www.jungewelt.de/artikel/420525.krisengewinnler-konzerne-im-profitrausch.html

Ulf Sommer: „Neuer Rekord: Dax-Konzerne kaufen für fast 18 Milliarden Euro eigene Aktien zurück“, Handelsblatt vom 14. Januar 2022

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/adidas-sap-und-andere-neuer-rekord-dax-konzerne-kaufen-fuer-fast-18-milliarden-euro-eigene-aktien-zurueck/27968326.html

Kathrin Witsch: „Big Oil schreibt Milliardengewinne – eine schlechte Nachricht für Verbraucher“, Handelsblatt vom 11. Februar 2022

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/oel-und-gas-big-oil-schreibt-milliardengewinne-eine-schlechte-nachricht-fuer-verbraucher/28060918.html

 

Investigativ-Journalist Schröm zum Cum-Ex-Skandal

Seit 2013 klärt der Investigativ-Journalist Oliver Schröm die Öffentlichkeit über die kriminellen Cum-Ex-Geschäfte auf. Am 1. Februar 2022 sprach er im Rahmen eines Livestreams mit Daphne Weber von der Rosa-Luxemburg-Stiftung über das Thema. Einige seiner Aussagen sind im Folgenden zusammengefasst.

Zur Frage, welche Banken in Cum-Ex-Geschäften involviert waren:

Eigentlich sei jede Bank involviert gewesen, selbst „irgendwelche Sparkassen im Hinterland“. „Natürlich auch die großen Banken, die großen Investmentbanken, die amerikanischen Banken. Aber zum Beispiel auch die Commerzbank.“ Und es sei ziemlich makaber, dass Letztere nach der Finanzkrise Milliardenzuschüsse vom Bund bekommen und gleichzeitig Cum-Ex-Geschäfte betrieben habe. Sie habe sich quasi vom Staat zwei Mal Milliardenbeträge auszahlen lassen. Es sei eigentlich unfassbar, dass eine Landesbank den Bund ausraube.

Zur Frage, ob es sich um einzelne oder viele Täter handelt:

Allein in Köln sei eine Staatsanwaltschaft dabei,  gegen mittlerweile über tausend Personen zu ermitteln. Weitere Beschuldigte gäbe es in Frankfurt und München. Es handele sich dabei um die „Spitze des Eisbergs“. „Bislang wird eigentlich nur gegen die Möglichmacher von Cum-Ex ermittelt. Also gegen Banker, gegen Anwälte, gegen Broker. Wer bisher strafrechtlich außen vor ist, das sind die Investoren, also die Privatinvestoren, also die Carsten Maschmeyers. Der Grund ist ganz einfach: Es ist eine Frage der Kapazitäten. Man kann nicht von Einzelnen sprechen, es waren sehr, sehr viele.“

 

Zum Hamburger Untersuchungsausschuss zur Rolle der Hamburger Privatbank Warburg:

 

Der Untersuchungsausschuss sei vor über einem Jahr eingesetzt worden, habe aber bisher einen „Dornröschenschlaf“ geführt. Auch medial hätte der Ausschuss bisher wenig Aufmerksamkeit erregt. „Ein Skandal im Skandal ist: Als die Entscheidung gefällt wurde, dass man die Gelder nicht zurückhaben will*, hat diese Bank insgesamt 45.500 Euro an die SPD gespendet – und zwar an den Wahlkreis von Johannes Kahrs. Als das publik wurde jetzt im Ausschuss, ist herausgekommen, dass in dem Gremium, das über die Annahme des Geldes entschieden hat, just der Ausschuss-Vorsitzende saß wie auch der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss. Also die haben damals zugestimmt, diese Gelder entgegenzunehmen, und zwar im Jahr 2017, da wurde schon seit anderthalb Jahren gegen die Bank ermittelt. Wie man quasi Gelder entgegennehmen kann, Spenden von einer Bank, die wegen schwerster Steuerhinterziehung im Fokus der Staatsanwaltschaft steht, ist mir ein Rätsel. Und noch seltsamer ist, dass genau zwei Personen, die in dieser Entscheidung eingebunden waren, jetzt im Ausschuss sitzen und (…) sich quasi selber aufklären sollen.“

Zur Frage, ob noch weitere Enthüllungen im Cum-Ex-Zusammenhang zu erwarten sind:

Die Aufarbeitung von Cum-Ex habe erst so richtig Fahrt aufgenommen. „Es gab jetzt zwei Urteile letztes Jahr, und es wird schon in zwei Wochen ein weiteres Urteil in Köln geben. Und dann wird es Anklagen hageln. (…) Die Strafermittlungsbehörden machen ihren Job – und das finde ich auch ziemlich beeindruckend. Weil, die haben teilweise über zehn Jahre an diesen Fällen gearbeitet und jetzt zur Anklage gebracht. (…) Da geht es jetzt Schlag auf Schlag.“ Es sei jetzt auch wirklich Eile geboten, weil teilweise Verjährung drohe.

Zum Auftreten von Olaf Scholz (SPD) vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss:

Der Auftritt von Scholz am 30. April 2021 sei peinlich gewesen. Schröm selbst habe eine Strichliste geführt. „Er hat über 40-mal geantwortet: ‚Ich kann mich nicht erinnern.‘ (…) Sein Auftritt war eine einzige Amnesie.“ Schröm bedauere es sehr, dass solche Anhörungen in Deutschland nicht wie in den USA live übertragen würden.

* Die Hamburger Finanzverwaltung verzichtete nach einem Gespräch zwischen dem damaligen Ersten Bürgermeister Scholz und dem Chef der Warburg-Bank auf eine Rückzahlung von Geldern, die die Bank sich zuvor durch illegale Cum-Ex-Geschäfte hatte erstatten lassen.

Quelle:

„Der Cum-Ex-Clan. Der Steuerraub der Reichen und die Politik“, Daphne Weber im Gespräch mit Oliver Schröm, Rosa-Luxemburg-Stiftung: Ausnahme&Zustand#39‚ 1. Februar 2022

Das Gespräch ist in der Mediathek der Rosa-Luxemburg-Stiftung zu finden:

https://www.rosalux.de/ausnahmeundzustand

Ka’apor-Indigene in Brasilien in Gefahr

Die Organisation POEMA e.V. berichtete kürzlich über die prekäre Lage der Ka’apor-Indigenen im brasilianischen Bundesstaat Maranhão. Diese würden derzeit massiv von Land- und Holzräubern bedroht. POEMA kooperiert seit 30 Jahren partnerschaftlich mit den Indigenen und unterstützt sie.

 Im Folgenden Auszüge eines Berichts der betroffenen Indigenen:

 „Am Samstagmorgen, dem 22. Januar 2022, umstellten illegale Holzfäller in der Gemeinde Santa Luzia do Parua im Bundesstaat Maranhão das Auto, in dem sich zwei Personen befanden. Unter ihnen war ein Anführer der Ka’apor (…). Die Holzfäller wollten sie angreifen, aber sie suchten Schutz in einem Restaurant und gingen dann zur Polizeiwache. Die Spannungen sind hoch und es kann in den nächsten Tagen zu gewalttätigen Konflikten kommen. (…)

Das indigene Reservat Alto Turiaçu ist nur ein Teil eines ausgedehnten Gebiets, das dem Volk der Ka’apor gehört. Es liegt an der Grenze zum Bundesstaat Pará im östlichen brasilianischen Amazonas. Es ist eines der letzten Gebiete des Amazonas-Regenwaldes im Bundesstaat Maranhão. Obwohl das Reservat offiziell anerkannt ist, leidet das Gebiet weiterhin unter illegalen Invasionen durch Holzfäller, Jäger, Landraub sowie unter dem Druck von Bergbauunternehmen.

Holzfäller schlagen illegal Holz im Reservat und zählen dabei auf die Untätigkeit der Landesregierung sowie der örtlichen und föderalen Polizei. Geduldet werden die illegalen Aktionen auch von Bundesbehörden wie der Umweltschutzbehörde Ibama und der Bundesbehörde Funai, die eigentlich für den Schutz indigener Völker zuständig sind.

Als ob das nicht genug wäre, erhalten die Aggressoren weiterhin die Unterstützung der Bolsonaro-Regierung, die versucht, die Zerstörung von Wäldern und den Bergbau auf indigenem Territorium zu legalisieren. Einige Bürgermeister in der Region, die derselben Partei angehören wie der Präsident der Republik, der Liberalen Partei (PL), haben bereits den Bergbau in einer Gemeinde genehmigt und unterstützen den illegalen Holzeinschlag.

Das aus indigenen Gebieten gewonnene Holz und Gold wird auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene vermarktet. Die Presse berichtete, dass der ehemalige Umweltminister Ricardo Salles den Export von kriminell aus dem Amazonas gewonnenem Holz ermöglichte und dass sogar der Vizepräsident der Republik, Hamilton Mourão, an Verhandlungen über den illegalen Holzeinschlag beteiligt war. (…)

Die Anspannung wächst mit der Untätigkeit der Regierung. Die zahlreichen Angriffe auf das Ka’apor-Territorium sowie auf andere indigene Gebiete und Quilombolas (Nachkommen entflohener Sklavengemeinschaften) sind dem Gouverneur von Maranhão, Flávio Dino bekannt. Er, sowie die zuständigen Stellen, tun so gut wie nichts gegen die Angriffe auf das Reservat.

Als eine Reaktion darauf erhöhten die Ka’apor die Zahl der Ureinwohner in der neu geschaffenen Schutzzone, während sie gleichzeitig erklärten, dass sie ihr Territorium weiterhin mit der Stärke verteidigen werden, die sie im Laufe ihrer Geschichte bei mehreren Gelegenheiten gezeigt haben.“

Wer auf den zuständigen Gouverneur des betreffenden Bundesstaates Einfluss nehmen möchte, kann eine vorformulierte Email verschicken und zeigen, dass die dortigen Vorgänge auch in Deutschland wahrgenommen werden.

Quelle:

„Aktueller Bericht zur Situation der Ka’apor-Indigenen im brasilianischen Bundesstaat Maranhao“

(mit Entwurf eines in portugiesische Sprache verfassten Anschreibens mit deutscher Übersetzung an den Gouverneur des Bundesstaates Maranhão), Januar 2022

http://www.poema-deutschland.de/files/kaapor_1_2022.pdf

DeutschlandfunkKultur berichtete im Januar über eine indigene Gemeinde in Brasiliens nördlichstem Bundestaat Roraima, die sich ebenfalls gegen die Politik von Präsident Bolsonaro wehrt:

Lisa Kuner: „Landraub in Brasilien. Bolsonaros Politik gegen Indigene“, Deutschlandfunk Kultur, 19. Januar 2022

https://www.deutschlandfunkkultur.de/landraub-in-brasilien-100.html

 

Justiz und Lobbyismus

Eine im Januar 2022 veröffentlichte Studie der Finanzwende Recherche (Tochtergesellschaft der Bürgerbewegung Finanzwende) analysiert die Einflussmöglichkeiten von finanzstarken Akteuren auf Justiz und Rechtswissenschaft – auch anhand „hochproblematischer Einzelfälle von Interessenkonflikten und Beeinflussung“.

Lobbyisten aus der Wirtschaft bieten Richter*innen lukrative Nebenjobs an oder attraktive Anschlussbeschäftigungen. Banken- oder Versicherungsunternehmen finanzieren Lehrstühle an Universitäten oder geben teure Gutachten in Auftrag, die Gerichtsentscheidungen beeinflussen können. Auch werden die „Drehtüreffekte“ (Justizbeschäftigte wechseln in die Privatwirtschaft) und die politische Einflussnahme auf die Justiz thematisiert.

Ein Auszug aus der Studie zur Unabhängigkeit der Justiz:

„Es wäre naiv anzunehmen, dass das Gefälle zwischen verschiedenen Interessengruppen vor dem Justizsystem und der Entwicklung der rechtswissenschaftlichen Meinungen, die richterlichen Entscheidungen zugrunde liegen, Halt macht. Schließlich geht es bei gerichtlichen Grundsatzentscheidungen im Banken-, Versicherungs- oder Steuerrecht immer wieder um Milliardensummen. (…) Das deutsche Justizsystem insgesamt kann als fair und funktionstüchtig angesehen werden. Und doch gilt es, alles zu tun, um eine wirklich faire und unabhängige Justiz sicherzustellen und mögliche Einfallstore zu schließen. (…) Höchst bedenkliche Einzelbeispiele zeigen, dass Justiz und Wissenschaft, strukturell bedingt, Gelegenheiten für eine Einflussnahme durch Lobbyisten bieten und daraus Gefahr für den Rechtsstaat resultiert. Es ist deshalb wichtig, sich mit der Thematik des Finanzlobbyismus und der Interessenkonflikte im Bereich der Justiz zu beschäftigen.“ (Seite 3)

Ein Auszug aus der Studie zum Einfluss der Wirtschaft auf Richter*innen:

„Jenseits der finanziellen Komponente verschärft sich der Eindruck eines ungesunden Näheverhältnisses, wenn Richter*innen zusammen mit namhaften Vertretern aus der Wirtschaftslobby nach außen hin auftreten. Auffällig ist, dass in den Rechtsbereichen, in denen eine starke Lobbyvertretung existiert, also insbesondere im Finanz- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht auch häufig gemeinsame Publikationen von Richter*innen und Rechtsanwälten als Fachexperten aus der Wirtschaft erfolgen.“ (Seite 13)

Ein Auszug aus der Studie zur Rolle der Rechtswissenschaft beim Cum-Ex-Skandal:

„Die Beraterschaft vertrat insbesondere ab dem Jahr 2007 die Ansicht, CumEx-Geschäfte seien per se legal. Flankierend hatte Steueranwalt Dr. Berger seine Beratung zu CumEx-Geschäften durch Gutachten und Aufsätze von Steuerrechtsprofessoren untermauern lassen. Hierzu titelte das Handelsblatt am 2. August 2017: ‚In der größten Finanzaffäre der Republik spielen Wissenschaftler mit bezahlten Gutachten eine unrühmliche Rolle‘.“ (Seite 27)

Ein Auszug aus der Studie zum Problem der Nebentätigkeit von Juristen:

„Problematisch werden solche Nebentätigkeiten allerdings immer dann, wenn eine klare Trennung zwischen wissenschaftlicher (und in der Regel staatlich finanzierter) Arbeit einerseits und Tätigkeiten für Privatinteressen aus der Wirtschaft andererseits nicht mehr möglich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn öffentliche Äußerungen von Wissenschaftlern in Form von Fachaufsätzen oder Urteilskommentierungen auf privatwirtschaftliche Beauftragungen zurückgehen und dies nicht entsprechend gekennzeichnet wird.“ (Seite 29)

Ein Auszug aus der Studie zur politischen Einflussnahme auf die Justiz (am Beispiel der Beeinflussung von Richterkarrieren):

„Bis heute hält etwa die Kritik an der Berufung von Stephan Harbath zum Bundesverfassungsgericht an. Rechtsanwalt Dr. Stephan Harbarth war für die CDU im Bundestag und bis zu seinem Wechsel in das Bundesverfassungsgericht Vize-Fraktionsvorsitzender. Er war zugleich Partner der Mannheimer Kanzlei SZA Schilling Schutt Anschütz, die etwa Volkswagen in der Dieselaffäre vertrat. Die Höhe seiner neben seinem Bundestagsmandat erzielten Nebeneinkünfte und der damit im Zusammenhang stehende Zeiteinsatz sind hoch umstritten und bis heute nicht aufgeklärt.“ (Seite 40f.)

 

Quelle:

Finanzwende Recherche (Hg.): Lobbyismus in Justiz- und Rechtswissenschaft, Januar 2022 (58 Seiten)

https://www.finanzwende-recherche.de/wp-content/uploads/Report_Lobbyismus-in-Justiz-und-Rechtswissenschaft.pdf

siehe auch:

https://www.finanzwende-recherche.de/unsere-themen/finanzlobbyismus/lobbyismus-in-justiz-und-rechtswissenschaft/

https://www.finanzwende.de/themen/finanzlobbyismus/lobbyismus-im-rechtsbereich/forderungspapier-zum-lobbyismus-im-rechtsbereich/

System Saisonarbeit

Am 20. Januar 2022 stellte das Agrarbündnis e.V. sein Jahrbuch „Der Kritische Agrarbericht 2022“ vor. Darin enthalten ist auch ein Text über prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der deutschen Landwirtschaft. Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Feststellungen und Forderungen.

Saisonarbeiter*innen aus Südost- und Osteuropa sind seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Landwirtschaft in Deutschland. Seit Jahren lassen sich massive Probleme wie Lohnbetrug, überlange Arbeitszeiten und schlechte Unterkünfte in der Branche feststellen. Von rund 937.900 Beschäftigten in der Landwirtschaft waren im Jahr 2019 etwa 274.700 Saisonarbeiter*innen (rund ein Drittel).

Da der Anbau von Obst- und Gemüsekulturen arbeitsintensiv und der Anteil der Lohnkosten an den Produktionskosten sehr hoch ist, stehen die betroffenen Agrarbetriebe unter einem besonderen Preisdruck. Um kostengünstig produzieren zu können, findet eine starke Spezialisierung der Betriebe statt. Im Rahmen vergleichsweise kurzer Zeiträume werden viele Arbeitskräfte benötigt, beispielsweise für die Zeit der Spargelernte. Die Arbeitsspitzen werden bis zu 95 Prozent von Wander- oder Saisonarbeiter*innen übernommen. Diese kommen überwiegend aus Rumänien, Polen, Bulgarien, Kroatien und der Ukraine.

Folgende Probleme stehen seit Jahren im Fokus der Kritik (vgl. Jahrbuch, Seite 87):

  • Lohnbetrug und überhöhte Lohnabzüge
  • fehlende Sozial- und Krankenversicherung aufgrund von kurzfristiger Beschäftigung
  • intransparente Arbeitszeitaufzeichnungen und fehlende Arbeitsverträge
  • mangelhafte Unterkünfte
  • Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz (inkl. Infektionsschutzmaßnahmen)
  • hohe Kosten durch private Vermittlungsagenturen

Zur ausbleibenden sozialen Absicherung schreibt der Bericht, dass Saisonarbeiter*innen während der kurzfristigen Beschäftigung gar nicht rentenversichert sind und dass ihnen dadurch Lücken im Rentenversicherungsverlauf entstehen. Das größte Problem stellt jedoch die häufig fehlende Krankenversicherung dar. Die Kosten für eine Behandlung müssen bei einer Erkrankung im Zweifelsfall aus eigener Tasche bezahlt werden. Im Kontext der Corona-Pandemie ist dies besonders verantwortungslos.

Wollen die mobilen Beschäftigten einen Betrieb wegen der schlechten Bedingungen verlassen, werden sie schnell obdachlos. Werden sie gekündigt oder kündigen selbst, müssen sie umgehend ihre Unterkunft räumen und stehen auf der Straße – ohne Ortskenntnis, ohne Lohn, teilweise ohne Pass. Fällt der gezahlte Lohn zu niedrig aus, stehen die Betroffenen vor dem Problem, die Differenz einzufordern. Um sie im Zweifelsfall gerichtlich geltend machen zu können, sind sie auf eine eigene Arbeitszeitdokumentation angewiesen und müssen sich länger in Deutschland aufhalten.

Offensichtlich finden viel zu wenige staatliche Betriebskontrollen statt, um arbeitsrechtliche Verstöße aufzudecken zu können. In den letzten Jahren führte beispielsweise der Zoll in Bayern im Spargelerntemonat April nur jeweils zwei bis vier Kontrollen durch. In Niedersachsen belief sich die Zahl der Kontrollen durch den Zoll im Jahr 2020 auf lediglich 105.

Der Bericht schließt mit folgenden Forderungen (vgl. längere Fassung auf Seite 89 des Jahrbuchs):

  • Saisonarbeiter*innen mit einer kurzfristigen Beschäftigung in der Landwirtschaft müssen in Deutschland vollumfänglich sozialversichert sein.
  • Eine deutliche Ausweitung konzertierter staatlicher Kontrollen ist notwendig.
  • Die verpflichtende Einführung eines manipulationssicheren, digitalen Zeiterfassungssystems ist notwendig.
  • Die Kosten für angemessene Unterkünfte müssen von Arbeitgeberseite übernommen werden.
  • Eine striktere Regulierung der Arbeitsvermittlung von Saisonarbeiter*innen als bislang ist erforderlich. Es müssen Mindeststandards für Vermittlungsakteure gelten und es dürfen für die Saisonarbeiter*innen keine Gebühren für eine Vermittlung anfallen.

Quellen:

Katharina Varelmann / Benjamin Luig „Das System Saisonarbeit. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch fehlende soziale Absicherung“, in: Der Kritische Agrarbericht 2022 (herausgegeben vom AgrarBündnis e.V.), Seite 86-90

https://www.kritischer-agrarbericht.de/fileadmin/Daten-KAB/KAB-2022/KAB_2022_86_90_VArelmann_Luig.pdf

vgl. auch:

https://igbau.de/Binaries/Binary16991/2021-InitiativeFaireLandarbeit-Saisonarbeitsbericht.pdf

Atomkraft und Uranabbau vor einem Comeback

Laut Wikipedia definiert die Taxonomie-Verordnung der EU vom Juni 2020 die Vorgaben für sogenannte nachhaltige Investitionen. Anhand von Kriterien lässt sich danach bestimmen, „ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können“. Durch die in der Verordnung rechtlich geregelte Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte soll ein Beitrag zum „European Green Deal“ geleistet werden.

Ende 2021 legte die EU-Kommission einen Entwurf vor, der Atomkraft und Gas in die Taxonomie aufnehmen soll. Der Entwurf sieht vor, dass die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die NGO „.ausgestrahlt e.V.“ kommentierte diesen Vorgang:

„Der veröffentlichte Vorschlag ist ein unglaubliches Greenwashing längst überholter und gefährlicher Technologien. Er untergräbt das ursprüngliche Ziel der Taxonomie, Investitionen für einen ökologischen Umbau der Gesellschaft – den Green Deal – bereitzustellen. Stattdessen erhält der Vorschlag die an der Realität längst gescheiterte Atomtechnologie weiter am Leben und verleitet dazu, zu lange auf fossiles Gas zu setzen. Jeder Euro, der aufgrund dieser Einstufung in Atom und Gas fließt, fehlt für echte Nachhaltigkeit und wirksamen Klimaschutz.“

Grundlage des EU-Vorschlags ist offensichtlich ein Deal zwischen den französischen Atominteressen und dem Wunsch Deutschlands, fossiles Gas einzubeziehen. Mit einem klaren Standpunkt hätten die deutschen Politiker*innen während der Taxonomie-Verhandlungen wohl erreichen können, so „.ausgestrahlt“, auf europäischer Ebene Mehrheiten gegen die Aufnahme von Atomenergie als auch fossilem Gas zu gewinnen. Stattdessen hätten die alte und die neue Bundesregierung dazu beigetragen, dass sich die auf Atomenergie setzenden Staaten mit den Ländern verbünden konnten, die weiter auf klimaschädliches Gas setzen wollen.

Besonders schlimm sei diese Einstufung, weil die Taxonomie Auswirkungen weit über den Finanzsektor im engeren Sinne hinaus haben könne, beispielweise staatliche Subventionen begünstigen. Eine direkte Förderung der Atomkraft, wie sie Frankreichs Präsident Macron zusammen mit mehreren osteuropäischen Regierungschefs gefordert habe, rücke damit einen Schritt näher.

Völlig ausgeblendet im Taxonomie-Kompromiss, so „.ausgestrahlt“ weiter, würden die dem Anspruch der Nachhaltigkeit zuwiderlaufenden ökologischen Folgen des Uranbergbaus. Da dieser außerhalb der EU stattfände, wäre er auch nicht von deren Vorschriften erfasst: „Uranbergbau findet statt und liefert den für die Kernspaltung nötigen Rohstoff. Wie ein Atomkraftwerk nachhaltig sein soll, wenn dessen Rohstoff es nicht ist – eine Erklärung hierfür bleibt die Kommission schuldig“. (Julian Bothe, 5. Januar 2022)

Passend dazu berichtete das Portal „Aktiencheck“ am 28. Januar über das zu erwartende „große Comeback von Uran“ im Börsenjahr 2022. Da die EU die Atomkraft als nachhaltige Übergangstechnologie einstufe, würde ein neuer „Uran-Super-Zyklus“ angefeuert. Die „Börsenstars Bill Gates und Warren Buffet“ wollten deshalb hunderte Atomkraftwerke bauen lassen. Unter anderem planten sie, ein „grünes Atomkraftwerk“ zu errichten. Gebaut werde es von Terrapower, einem von Bill Gates gegründeten Start-up, und Pacificorp, einem Energieunternehmen von Warren Buffett.

„Aktiencheck“ im Wortlaut:

„Urananalysten erwarten vor dem Hintergrund für die kommenden Jahre wieder dreistellige Uranpreise. Perspektivisch erscheint Urananalysten auch das Erreichen des Allzeithochs von 140 USD pro Pfund aus dem Jahre 2007 möglich. Für zusätzlichen Aufschwung beim Uranpreis sorgen die aktuellen Unruhen in Kasachstan. Kasachstan steht für 40% der weltweiten Jahresproduktion. Der globale Uran-Markt steht nach Einschätzung von Branchenanalysten vor einem massiven Angebots-Defizit. Der Uran-Preis dürfte daher in den kommenden Jahren erneut deutlich steigen. (…) An Atomstrom führt als Säule einer wirtschaftlichen, umweltverträglichen, wettbewerbsfähigen Energieversorgung kein Weg vorbei. Im vergangenen Jahr waren 442 Reaktoren in 33 Ländern rund um den Globus in Betrieb, die zusammen eine Leistung von 391 Gigawatt erbrachten. Aktuell befinden sich 53 weitere Atomkraftwerke in Bau, vorwiegend im asiatischen Raum, die dieser Bilanz weitere 56 Gigawatt hinzufügen werden. In Planung sind insgesamt 108 neue Kraftwerke. Allein China plant den Neubau von 44 Atommeilern. Branchenexperten erwarten daher schon jetzt ein massives Uran-Defizit.“

Quellen:

Julian Bothe: „EU-Taxonomie analysiert: Yellow Deal statt Klimaschutz“, 5. Januar 2022

https://www.ausgestrahlt.de/blog/2022/01/05/eu-taxonomie-analysiert-yellow-deal-statt-klimaschutz/

„Uran-Super-Zyklus startet – B. Gates und W. Buffet steigen ein. Uran Hot Stock mit sens. Übernahme – Massives Kaufsignal“, Aktiencheck, Bericht vom 28. Januar 2022

https://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-Uran_Super_Zyklus_startet_B_Gates_und_W_Buffet_steigen_Uran_Hot_Stock_sens_Uebernahme_Massives_Kaufsignal-14101163