Korruptionsverdacht gegen Deutsche Bahn AG

Nach einem Bericht der Financial Times (FT) haben zwei interne Hinweisgeber die Compliance-Abteilung der Bahn offenbar erfolglos vor einem möglichen Betrug beim Megaprojekt „Stuttgart 21“ gewarnt. Die beiden ehemals am Projekt beteiligten Mitarbeiter behaupten, so die britische Tageszeitung, dass ein erheblicher Teil der Kostenexplosion des Projekts auf massives Missmanagement und mögliche Korruption zurückzuführen sei. Leitende Angestellte des Staatsunternehmens hätten unnötige Arbeiten in Auftrag gegeben, wobei Mehrkosten in Höhe von 600 Millionen Euro entstanden seien. Die Whistleblower vermuteten laut FT, dass die hochrangigen Manager dafür auch Gegenleistungen erhielten.

„Als Beispiel hätten sie ein elektrisches Umspannwerk genannt, das nicht Teil der ursprünglichen Planungen gewesen sei“, schreibt das Manager Magazin. „Einer der Ingenieure sei von seinen Vorgesetzten dazu gedrängt worden, den Auftrag im Wert von rund 2,5 Millionen Euro zu vergeben, obwohl eine Alternativlösung für nur 30.000 Euro verfügbar war. In diesem Fall habe sich der Mitarbeiter erfolgreich gegen das Ansinnen gewehrt. In anderen Fällen hätten hochrangige Manager aber die Hinweise auf unnötige Kosten ignoriert – etwa als es um die Verlegung einer U-Bahn-Haltestelle ging, deren Kosten normalerweise mit der Kommune geteilt worden wären.“

Die Deutsche Bahn wies die Vorwürfe gegenüber der FT zurück und erklärte, dass eine mehr als einjährige Untersuchung der vermeintlichen Unregelmäßigkeiten kein Fehlverhalten zutage gebracht habe. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Deutsche Bahn dennoch aufgefordert, die Vorwürfe schnell aufzuklären. Das Land leiste schließlich den erheblichen finanziellen Beitrag von fast zwei Milliarden Euro für das Projekt und für die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm.

Das Handelsblatt bemerkt grundsätzlich dazu:

„Stuttgart 21, die Verlegung des Bahnhofs und der umliegenden Gleise unter die Erde, ist eines der umstrittensten Bauvorhaben der Deutschen Bahn. Es gab und gibt nach wie vor heftige Bürgerproteste. Einst mit Baukosten von 2,5 Milliarden Euro beziffert, wird der Neubau wohl mindestens 8,2 Milliarden Euro kosten, vielleicht sogar zehn Milliarden Euro. Auch wird der neue Hauptbahnhof deutlich später eröffnet als geplant, statt im Jahr 2019 nun erst 2025. (…) Projekte dieser Größenordnung sind chronisch anfällig für Korruption und Betrug. So gab es in der mittlerweile langen Geschichte von Stuttgart 21 Strafanzeigen von zwei Rechtsanwälten gegen den damaligen Bahnchef Rüdiger Grube und seinen Vorstandskollegen Volker Kefer sowie den aktuellen Infrastrukturvorstand Roland Pofalla, allerdings bislang ohne weitere Folgen. Der Vorwurf: Die Top-Manager würden dem Bahnkonzern Schaden zufügen, weil sie das unwirtschaftliche Projekt fortführen.“

Anmerkung:

Die Deutsche Bahn ist seit ihrer Gründung im Jahr 1994 eine Aktiengesellschaft, die sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befindet.

 

Quellen:

„Bahn-Mitarbeiter warnten vor Korruption bei Stuttgart 21“, Manager Magazin (Online) vom 25. November 2021

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/industrie/stuttgart-21-kostenexplosion-bahn-mitarbeiter-warnten-vor-korruption-laut-ft-bahn-widerspricht-a-b563dbd4-9069-485d-b629-18a68401f84e

Simon Zeise: „Korruptionsvorwürfe gegen Bahn AG“, junge Welt (Online) vom 25. November 2021

https://www.jungewelt.de/artikel/415366.milliardengrab-korruptionsvorw%C3%BCrfe-gegen-bahn-ag.html

Jens Koenen: „Bahn wehrt sich gegen Korruptionsvorwürfe bei Stuttgart 21“, Handelsblatt (Online) vom 25. November 2021

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/grossprojekt-in-stuttgart-bahn-wehrt-sich-gegen-korruptionsvorwuerfe-bei-stuttgart-21/27833970.html

„Korruptionsvorwürfe bei Stuttgart 21: Hermann für Aufklärung“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 26. November 2021

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-stuttgart-korruptionsvorwuerfe-bei-stuttgart-21-hermann-fuer-aufklaerung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211126-99-153070

 

Ausbau des betrugsanfälligen Minijobsektors

Beschäftigte in etwa 8,6 Millionen Arbeitsverhältnissen verdienen aktuell weniger als 12 Euro brutto pro Stunde, stellte Ende Oktober 2021 die Hans Böckler Stiftung fest. Vor diesem Hintergrund kommentierte jüngst das Neue Deutschland Ankündigungen des Koalitionsvertrages: „Einerseits soll der Mindestlohn auf zwölf Euro steigen. Andererseits wollen SPD, Grüne und FDP die Minijobgrenze erhöhen. Faktisch sichern sie Unternehmen damit eine Option, den höheren Mindestlohn zu umgehen.“ Ob die Erhöhung des Mindestlohns überhaupt schnell erfolge, sei ungewiss. Denn, so die Autorin der linken Tageszeitung, im Sondierungspapier des Dreierbündnisses vom Oktober hätte es noch geheißen, dass der Mindestlohn „im ersten Jahr“ erhöht werde. Im Koalitionsvertrag fehle diese zeitliche Festlegung jedoch.

Ein Schlupfloch sei aber bereits beschlossen. Die Minijobgrenze wird laut Koalitionsvertrag mit Anhebung des Mindestlohns von 450 auf 520 Euro steigen. Minijobs bei einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden sollen damit möglich bleiben. Die FDP habe sich durchgesetzt und das Dreierbündnis die Empfehlung von zahlreichen Forschenden in den Wind geschlagen, die sich für eine Begrenzung dieser Beschäftigungsform aussprechen. Das IAQ (Institut Arbeit und Qualifikation) etwa plädiert dafür, dass Minijobs auf bestimmte Gruppen wie Studierende, Schülerinnen und Rentner beschränkt werden. Der Arbeitsmarktforscher Gerhard Bosch (IAQ), so das Neue Deutschland, halte das Vorhaben der Ampelparteien für einen großen Fehler. Denn die meisten Verstöße gegen den Mindestlohn gebe es bei Minijobs. Das sei bekannt. „So würden geringfügig Beschäftigte in der Regel nur bei Anwesenheit bezahlt. ‚Sie erhalten meist keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, obwohl sie Anspruch darauf haben. Dies gilt vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, wo die meisten tätig sind.‘ Finanziell sei dies eine erhebliche Einbuße, dadurch würden um die 35 Tage pro Jahr nicht bezahlt, die eigentlich vergütet werden müssten. Faktisch seien Minijobs damit für Unternehmen eine ‚Exitoption aus dem Mindestlohn‘. Und diese Möglichkeit soll nun ausgebaut werden.“

Nach einer aktuellen Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit (IAB) übten im Jahr 2019 insgesamt mehr als sieben Millionen Erwerbstätige Minijobs entweder als Haupt- oder Nebenbeschäftigung aus. In der Corona-Krise sank die Zahl auf rund sechs Millionen – immerhin noch etwa 13,5% aller Erwerbstätigen in Deutschland. Laut IAB-Studie verdrängen sie allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen.

Quellen:

Matthias Collischon/Kamila Cygan-Rehm/Regina T. Riphahn: „Minijobs in Kleinbetrieben: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt“, IAB-Forum, 20. Oktober 2021
https://www.iab-forum.de/minijobs-in-kleinbetrieben-sozialversicherungspflichtige-beschaeftigung-wird-verdraengt/?pdf=23532

„Neue Studie des WSI: Rund 8,6 Millionen Beschäftigte verdienen aktuell weniger als 12 Euro in der Stunde – vor allem in Jobs ohne Tarifvertrag“, Pressemitteilung der Hans Böckler Stiftung vom 28. Oktober 2021

Eva Roth: „Rauf mit dem Mindestlohn, raus aus dem Mindestlohn“, Neues Deutschland (Online) vom 27. November 2021
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159019.minijobs-rauf-mit-dem-mindestlohn-raus-aus-dem-mindestlohn.html

 

 

 

 

 

Wirecard-Prüfer unter Kritik

Der Zusammenbruch des Milliardenkonzerns Wirecard AG gilt als einer der größten Finanzskandale der Neuzeit. Das Unternehmen meldete im Juni 2020 Insolvenz an, weil angeblich in Ostasien geparkte Vermögenswerte in Höhe von 1,9 Milliarden Euro unauffindbar waren. Bis heute ist ungeklärt, ob die Gelder in dubiosen Kanälen versickerten oder ob sie niemals existiert hatten, nur zur Täuschung der Finanzmärkte erfunden waren. Dem ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun wird mittlerweile bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

In diesem Zusammenhang geriet auch das global agierende Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young (EY) ins Feuer der Kritik. Deren Prüfer hatten über Jahre hinweg die Abschlüsse von Wirecard testiert – auch noch, als sich Berichte über die dubiosen Geschäfte des Finanzriesen häuften. Inzwischen wurden umfängliche Schadensersatzklagen geschädigter Anlieger gegen EY eingereicht.

Ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages beauftragte Martin Wambach, den Vorsitzenden des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW), mit einer Untersuchung des Vorgangs. Dessen Bericht listet zahlreiche Fehler und Versäumnisse der EY-Prüfer auf, wurde bis auf weiteres als geheim eingestuft und sollte unter Verschluss bleiben. Tatsächlich wurde der 168 Seiten umfassende sogenannte Wambach-Report kürzlich auf der Homepage des Handelsblattes veröffentlicht.

Es ist derzeit juristisch strittig, ob eine ungeschwärzte Veröffentlichung des Reports zulässig sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dies im August 2021 verneint. Gegen diese Entscheidung läuft allerdings eine Beschwerde, über die noch nicht entschieden ist.

Das Prüfunternehmen EY reagierte auf die Veröffentlichung mit einer Strafanzeige gegen unbekannt. Gemeint seien Personen, die den als geheim eingestuften Bericht an das Handelsblatt weitergegeben hätten. Wie die FAZ berichtete, sieht das Unternehmen die „persönlichen Schutzrechte seiner Mitarbeiter und Mandanten“ verletzt. Außerdem handele es sich bei der Weitergabe um eine „Umgehung des rechtsstaatlichen Verfahrens“.

Nach einem weiteren Bericht des Handelsblattes ermittelt die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) derzeit gegen sieben ehemalige oder aktuelle EY-Mitarbeiter wegen „mutmaßlicher berufsrechtlicher Pflichtverletzungen“. Bei einem dieser Mitarbeiter handele es sich um den ehemaligen Deutschlandchef Hubert Barth. Dieser habe bereits am 6. Februar 2019 von unbekannten Whistleblowern einen Brief mit Informationen über dubiose Geschäfte in der Wirecard-Zweigstelle in Singapur erhalten.

Quellen:

Bernd Müller: „Milliarden versickert?“, junge Welt vom 24. November 2021
https://www.jungewelt.de/artikel/415176.finanzskandal-milliarden-versickert.html?sstr=Wirecard

Mark Fehr und Marcus Jung: „Wirecard-Skandal: EY erstattet Anzeige wegen Wambach-Bericht“, FAZ vom 22. November 2021
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wirecard-skandal-ey-erstattet-anzeige-wegen-wambach-bericht-17647144.html

Bender, Fröndhoff, Holtermann, Iwersen, Votsmeier: „EY und der Wirecard-Skandal – Immer Prüfer geraten ins Visier der Aufsicht“, Handelsblatt vom 26. November 2021
https://www.handelsblatt.com/finanzen/auch-ex-deutschlandchef-betroffen-ey-und-der-wirecard-skandal-immer-mehr-pruefer-geraten-ins-visier-der-aufsicht/27828336.html

 

Weltweite Versklavung

„Wenn wir an Sklaverei denken, sehen wir in Ketten gelegte Menschen, die aus Afrika gewaltsam in alle Welt verschifft werden. Nur selten verbinden wir die Sklaverei mit den Arbeits- und Lebensbedingungen der Gegenwart. Tatsächlich ist die Sklaverei als rechtlich abgesichertes Arbeitssystem heute fast weltweit abgeschafft. (…) Doch die Annahme, es gäbe heutzutage keine Sklaverei mehr, geht an der Realität vorbei. Tatsächlich sind heute – in absoluten Zahlen – mehr Menschen versklavt als jemals zuvor in der Geschichte.“ 

So beginnt der von der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) im November 2021 vorgelegte „Atlas der Versklavung“, der anhand von zahlreichen Daten und Fakten die vielen heutigen Gesichter der Zwangsarbeit und Ausbeutung aufzeigt. „Kriminelle, die mit Menschen handeln, beuten ihre Opfer auf vielfältige Weise aus und beeinflussen auch die globalisierte legale Wirtschaft. Sklaverei existiert in vielen Wirtschaftszweigen, sie wird genutzt bei der Produktion unserer Smartphones, des Palmöls in unseren Kosmetika und Shampoos, der Meeresfrüchte, die wir im Supermarkt kaufen; sie ist in unsere Kleidung eingewebt und in der globalen Sexindustrie sowie unter Haushaltshilfen verbreitet“, heißt es im Vorwort der Broschüre.

Der Atlas geht auf 50 Seiten unter anderem auf die Definitionsprobleme des Themas ein, beschreibt Zwangsarbeit in den globalen Lieferketten und untersucht weltweit einzelne Branchen (Fischerei, Baugewerbe, Landwirtschaft). Einzelne Länder und Regionen werden beispielhaft in den Fokus gerückt (zum Beispiel Mauretanien, Mali, Haiti, Brasilien, Nordkorea, aber auch Europa). Auch wird der vielfältige zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die verschiedenen Formen der Sklaverei thematisiert.

Sklaverei könne nur dadurch beendet werden, dass die Wirtschaft reguliert, der Zugang zu sozialen Rechten verbessert und legale Formen der Migration ermöglicht würden, hieß es im Rahmen der Präsentation der Studie in Berlin. Nur etwa 0,2 Prozent der weltweiten Fälle von Sklaverei würden juristisch untersucht und strafrechtlich verfolgt. Nötig seien deshalb auch in Deutschland der Ausbau und die langfristige Finanzierung von Beratungsstellen für Betroffene von Arbeitsausbeutung sowie regelmäßige Kontrollen des Zolls.

Quellen:

„Atlas der Versklavung. Daten und Fakten über Zwangsarbeit und Ausbeutung“, Rosa-Luxemburg-Stiuftung (Hg.), November 2021

https://www.rosalux.de/publikation/id/45336/atlas-der-versklavung?cHash=2b22333b1bfd69112e0f017fe48d06bc

Haidy Damm: An unsichtbaren Ketten, Neues Deutschland vom 10. November 2021

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158489.moderne-sklaverei-an-unsichtbaren-ketten.html?sstr=versklavung

 

 

Eldorado für Geldwäsche

 „Deutschland hat ein gewaltiges Problem mit schmutzigem Geld“ – so lautet das Urteil des ARD-Magazins Plusminus. Dieses hat sich am 10. November 2021 in einem Beitrag mit dem Delikt der Geldwäsche als dem Herzstück organisierter Kriminalität auseinandergesetzt. Danach geht das Bundesfinanzministerium von 100 Milliarden Euro kriminellem Geld aus, welches hier pro Jahr gewaschen wird. Allerdings landen kaum Fälle vor Gericht; nur ein paar Hundert Urteile werden pro Jahr gesprochen. Das Problem ist, dass die sogenannten Vortaten, aus denen das schmutzige Geld stammt, oft nicht zu ermitteln sind. Diese strafbaren Handlungen müssen aber zumeist vor Gericht nachgewiesen werden, um Urteile wegen Geldwäsche zu erwirken. Ein anonym bleibender Ermittler wird mit den Worten zitiert: „Die Bereitschaft vieler Staatsanwaltschaften, ein Verfahren wegen Geldwäsche ohne bekanntes Grunddelikt zu führen, ist vielfach gleich Null.“

Allerdings ist eine generelle Pflicht zur Offenlegung der Vermögensherkunft bisher juristisch nicht möglich. Frank Buckenhofer von der Gewerkschaft der Polizei fordert deshalb eine neue Behörde mit ausreichenden Befugnissen. Gemeint ist eine Finanzpolizei, die präventive Finanzermittlungen aufnehmen kann. Personen oder Unternehmen, die als Dienstleister Geldwäsche für die organisierte Kriminalität betreiben, seien so abgeschottet, dass sie nie in eine Beziehung zu einer Vortat gesetzt werden könnten. „Und da hilft dann diese präventive Finanzermittlung, weil, wenn die dann trotzdem nicht erklären können, woher sie diese Mengen Geld haben, dann sage ich: Wenn du nicht erklärst, wo das Geld her ist, dann nehme ich es dir weg.“ (Zitat Frank Buckenhofer)

Quelle:

Sabina Wolf: „Unternehmen im Visier der Geldwäscher“, Plusminus (ARD) vom 10. November 2021

https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/geldwaesche-unternehmen-100.html