Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Völkerrechtlich unverbindlich mussten sie erst durch die einzelnen Staaten rechtlich verankert werden, um tatsächlich wirksam werden zu können. Die deutsche Bundesregierung hatte damit keine Eile und setzte lange Zeit auf das freiwillige Engagement von Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen (wie Kinder- oder Zwangsarbeit) entlang ihrer weltweiten Produktionsketten einzudämmen – offensichtlich ohne erkennbaren Erfolg. Erst seit Anfang 2023 gibt es daher ein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG).
Vor allem die Initiative Lieferkettengesetz kritisierte das LkSG: Weil es unter anderem die Unternehmen nicht verpflichtet, existenzsichernde Löhne in den Lieferketten zu garantieren; weil Betroffenen verwehrt wurde, Schadenersatzansprüche rechtlich durchzusetzen; weil das Gesetz bis Ende 2023 nur Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten betraf (ab 2024: mindestens 1.000 Beschäftigten).
Am 20. Dezember 2023 zog die für die Umsetzung zuständige Behörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; BAFA) Bilanz. Die junge Welt schreibt in ihrer Ausgabe vom 28. Dezember, dass es laut BAFA seit Inkrafttreten des Gesetzes 486 Kontrollen bei Unternehmen gegeben habe und 38 Beschwerden eingegangen seien. Die Behörde habe aber nach eigenen Angaben keine Sanktionen wegen Verstößen verhängen müssen. So trage das Gesetz nach Auffassung der BAFA zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in den globalen Lieferketten bei, ohne die Unternehmen „zu überfordern“.
Dass die deutsche Wirtschaft die gesetzlichen Regelungen nicht zu fürchten haben, unterstreicht folgendes Zitat aus der jungen Welt:
„Wie jW aus BAFA-Kreisen erfuhr, wurde ein beträchtlicher Anteil der Angestellten, die für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes eingestellt wurden, für andere Aufgaben abgezogen. Und das von Anfang an. Im Dezember 2022 wurde in Borna bei Leipzig eine Außenstelle der BAFA zur Umsetzung des LkSG eröffnet und 100 Stellen bewilligt. Im November 2023 waren demnach bereits 25 Prozent der Angestellten in Borna mit anderen Aufgaben wie Förderprogrammen oder Strukturentwicklungsprogrammen befasst, im Dezember sollen es bereits 40 Prozent gewesen sein.“ Unter anderem, weil das Bundeswirtschaftsministerium diesen anderen Aufgaben eine höhere Priorität zugeordnet habe.
Schärfere Regelungen als sie das nationale Gesetz vorsehen, wurden auf EU-Ebene Mitte Dezember des vergangenen Jahres beschlossen. Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Ministerrats einigten sich auf eine Richtlinie, der noch von den Gremien formal zugestimmt werden muss und die wohl erst ab 2029 gelten wird. Sie betrifft im Vergleich zum deutschen Gesetz mehr Unternehmen, denn sie gilt bereits für Firmen mit über 500 Angestellten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Unternehmen sollen zudem für Menschenrechtsverstöße in Lieferketten vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. Banken, Versicherungen und Investoren sind von den Vorschriften jedoch nicht betroffen.
„Aus Sicht von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie FIAN, Südwind oder dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre wird dem Gesetz damit die Kraft genommen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung wiesen sie am Mittwoch auf den Stellenwert hin, den gerade Finanzinstitute im Ausbeutungsprozess haben. So seien in Kolumbien für die Cerrejón-Steinkohlemine Tausende Indigene gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben worden. Die Antapaccay-Kupfermine in Peru setze mehr als 50.000 Menschen hohen Belastungen durch Schwermetalle aus. ‚Finanziell möglich gemacht werden diese Projekte von Banken und Investoren‘.“ (junge Welt vom 15. Dezember 2023)
Dennoch geht die deutsche Wirtschaft auf die Barrikaden. Nach Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), ist die europäische Richtlinie der „nächste Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie“. Bereits bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes hätten sich viele negative und unbeabsichtigte Auswirkungen und hohe bürokratische Belastungen gezeigt, ergänzte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Viele Großunternehmen würden die Bürokratielast einfach an ihre kleineren Zulieferer weiterreichen. Viele kleine und mittelständische Unternehmen klagten so über eine Überforderung, müssten Verwaltungsstellen schaffen und könnten nicht „in Wachstumsfelder investieren“. Auch Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands Die Familienunternehmer, beklagt ein bevorstehendes Bürokratiemonster: „In unseren vernetzten Volkswirtschaften werden nahezu alle Mittelständler von ihren großen Kunden über die Verträge zur Übernahme der Richtlinie gezwungen und so mit unfassbarer Bürokratie überzogen werden.“ Die Ankündigung des Bürokratieabbaus von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sei offensichtlich „völlig wertlos“. (Alle Zitate: Handelsblatt vom 14. Dezember 2023)
Der Ökonom Sebastian Thieme stellt aus wirtschaftsethischer Sicht die grundsätzliche Frage:
„Wie lässt sich sicherstellen, dass Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland unter den Bedingungen eines unerbittlichen globalen und auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Marktwettbewerbs ethische, menschenrechtliche, soziale und umweltpolitische Standards einhalten? Ist das überhaupt möglich?“
Seine Antwort lautet:
„Wer den Konflikt nicht durch eine wirtschaftsliberale Anpassung zu Gunsten des Primats der Ökonomik und unter Verlust der ethischen Substanz entscheiden will, wird unter den Bedingungen eines auf Profitmaximierung ausgerichteten globalen Marktwettbewerbs die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verändern müssen. Damit wäre eine Veränderung gemeint, die das mit diesem Marktwettbewerb verbundene System zur Disposition stellt und in ein humanes Gesellschaftskonzept zu transformieren versucht. Die Humanisierung des Wirtschaftens ist dann gleichbedeutend mit der Abkehr vom dominanten System eines globalen und unerbittlichen Marktwettbewerbs.“
Quellen:
Susanne Knütter: „Ein Jahr Lieferkettengesetz“, junge Welt (Online) vom 28. Dezember 2023
dies.: „Rahmen für Ausbeutung“, junge Welt (Online) vom 15. Dezember 2023
https://www.jungewelt.de/artikel/465307.lieferketten-rahmen-für-ausbeutung.html?
Björn Finke: „EU-Konzerne sollen für Verbrechen der Zulieferer haften“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 14. Dezember 2023
Moritz Koch/Carsten Volkery/Julian Olk: „EU-Lieferkettengesetz löst Proteststurm der Wirtschaft aus“, Handelsblatt (Online) vom 14. Dezember 2023
Sebastian Thieme: „Ethisches Verhalten im globalen Wettbewerb?“, in: maldekstra #18, März 2023, Seite 10f.
https://www.rosalux.de/publikation/id/50107/lieferketten-und-welt-kapitalismus