Seit über vier Jahren gilt mittlerweile das Gesetz zur Mietpreisbremse. Sie legt fest, dass die Wohnungsmiete bei einer Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Berliner Mieterverein geht nach eigenen Recherchen allerdings davon aus, dass große Wohnungsunternehmen wie Vonovia und Deutsche Wohnen mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin gegen die Regulierung verstoßen. Der Verein hatte zuletzt am Beispiel zahlreicher Wohnungen in verschiedenen Berliner Bezirken herausgefunden, dass die beiden größten deutschen börsennotierten Immobilien AGs bei Neuvermietungen mehr Geld verlangen als gesetzlich erlaubt. Beide Unternehmen sind aktuell bemüht, gegen ihr stark ramponiertes Image in der Öffentlichkeit anzugehen. Neben einer Vielzahl von Mieterprotesten in der Vergangenheit setzen ihnen zurzeit die von Berlin ausgehende Enteignungsdebatte sowie die Diskussionen um den Berliner „Mietendeckel“ stark zu. Die Deutsche Wohnen hatte deshalb jüngst eine eigene zeitlich befristete Mieten-Obergrenze angekündigt (keine Mieterhöhung, wenn ein Haushalt mehr als 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss). Vonovia will der Kritik unter anderem mit einer Wohngarantie für Mieter ab 70 Jahren und einer Begrenzung der Mieterhöhung nach Modernisierungen entgegentreten (maximal zwei Euro pro Quadratmeter). Die Meldung über den angenommenen Mietenbetrug kommt ihnen deshalb sehr ungelegen. Beide Konzerne wiesen den Vorwurf der systematischen Missachtung gesetzlicher Vorschriften umgehend zurück.

 

Quellen:

Berliner Mieterverein: „Vonovia und Deutsche Wohnen. Massive Verstöße gegen die Mietpreisbremse“, Pressemitteilung Nr. 26/2019

https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/vonovia-und-deutsche-wohnen-pm1926.htm

 Nicolas Šustr, „Für Mieter wird nicht gebremst“, in: Neues Deutschland, 12. Juli 2019

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1122803.mietpreisbremse-fuer-mieter-wird-nicht-gebremst.html?sstr=vonovia