Nach ihren Interviews vom 27. Juni mit der Wochenzeitung Die Zeit und vom 4. Juli mit der Süddeutschen Zeitung führte Ex-Staatsanwältin Anne Brorhilker auch ein längeres Gespräch mit dem Düsseldorfer Handelsblatt: über ihre „erstaunlichen Erfahrungen mit der Finanzelite“ und der deutschen Justiz.
Hier folgen einige Zitate.
Brorhilker auf die Frage, ob sie mehr Beamte im Kampf gegen Cum-Ex fordern würde:
„Mehr und besser ausgebildet. Wenn man als Staat eine Kontrolle haben möchte, müsste man erst mal ganz genau wissen, was die Banken da machen. Dieses ganze Geplapper erst mal übersetzen. Normalerweise sitzt da ein Finanzbeamter, der völlig alleingelassen ist und der jetzt konfrontiert wird mit einer teuren Anwaltskanzlei und 1000 Seiten Gutachten, vollgestopft mit Fremdwörtern. Wie soll der das in seinem Alltag schaffen neben Dutzenden anderen Fällen?
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Der Staat muss ernst nehmen, welche Interessen da auf der anderen Seite im Hintergrund stehen. Wie wichtig dieser Bereich, also steuergetriebene Geschäfte, für Banken ist. Weil sie einen erheblichen Teil ihrer Profite mit solchen Tax-Trades erzielen. Geschäfte, die einfach darauf abzielen, den Staat auszuplündern. Wenn wir das so behandeln wie normale Einkommensteuererklärungen, können wir das nicht abwehren.
Brorhilker auf den Hinweis des Handelsblatts, betroffene Banken, Wirtschaftsprüfer und Kanzleien hätten gegenüber der Redaktion immer wieder behauptet, sie würden „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenarbeiten.
„Meine Erfahrung ist anders. Im Gegenteil: Es wurde häufig alles getan, um unsere Arbeit zu erschweren und in die Länge zu ziehen. Wir haben etwa häufig erlebt, dass Dokumente ins Ausland geschafft wurden und angeblich nicht mehr nach Deutschland zurückgeholt werden konnten. In einem Fall kamen rund 100 Anwälte einer Kanzlei herbeigeeilt. Die haben sich uns teilweise in den Weg gestellt und die Durchsuchung aktiv gestört. Einmal habe ich einen bewaffneten Polizisten zur Hilfe geholt. Grundsätzlich gilt außerdem, dass bei Durchsuchungen maximal drei Anwälte erlaubt sind. Das habe ich ihnen klargemacht.“
Brorhilker zur Ankündigung des ehemaligen NRW-Justizministers Biesenbach vom 17. September 2019, „Anklagen im Akkord“ folgen zu lassen (das Handelsblatt hat mitgezählt: Bislang sind es zwölf):
„Also, von mir hätten Sie so etwas nicht gehört. Ich glaube, da war der Wunsch Vater des Gedankens. Ermittlungen in komplexen und sehr umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren sind immer langwierig, und die Beschuldigten haben oft exzellente finanzielle Möglichkeiten für massive Konfliktverteidigung.
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Eine sehr laute und destruktive Art, Mandanten zu verteidigen. Angriffe auf die Staatsanwaltschaft, auf das Gericht. Eine Flut von Anträgen, Medienstrategien. Sie legt es darauf an, von der Sache abzulenken und auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen. Das frisst unglaublich viele Ressourcen, und darauf zielt die Strategie ab. Da kann man als Staatsanwalt oder als Richter so eingearbeitet sein, wie man will. Das Verfahren wird in die Länge gezogen.“
Brorhilker zur Frage, ob unter diesen Umständen nicht vollkommen unrealistisch erscheint, die noch offenen 130 Ermittlungsverfahren mit 1.700 Beschuldigten jemals abzuschließen:
„Die Zahl mag auf den ersten Blick hoch erscheinen. Aber warum eigentlich? Weil man sich nicht vorstellen kann, dass so viele Banker und Berater beteiligt waren? Die Steuerhinterziehung mit Cum-Ex-Geschäften hatte industriellen Charakter, das haben auch die Strafgerichte festgestellt. Das waren eben nicht wenige schwarze Schafe. Außerdem kann man nicht einfach so Ermittlungen einleiten. Dafür braucht es einen begründeten Anfangsverdacht. Den hat die Staatsanwaltschaft in jedem Fall sorgfältig geprüft. Bei Beschwerden, die häufig eingelegt wurden, ist dies von Gerichten überprüft und bisher in allen Fällen bestätigt worden.
Brorhilker zur Aussicht, dass die Welle von Anklagen jemals kommt:
„Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Man darf nicht vergessen, dass die Staatsanwaltschaft Köln zahlreiche Banken erst 2021 und 2022 durchsucht hat. Meist dauert es eine Zeit, bis die beschlagnahmten Daten ausgewertet werden können, auch weil sich die Banken dagegen mit Händen und Füßen wehren.
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Drehen wir das doch mal um. Was wäre denn, wenn es hier um Drogenkriminalität ginge? Wenn ein Händler bei der Vernehmung sagt: ‚Ich hatte mit denen und denen und denen zu tun, und die haben das Zeug abgenommen. Hier sind dazu meine Unterlagen.‘ Soll der Staatsanwalt dann sagen: ‚Nein, 100 Abnehmer sind uns zu viel, dafür haben wir keine Kapazitäten?‘ Was würde das wohl für einen öffentlichen Aufschrei geben, wenn der Staat sich weigert, dem nachzugehen?“
Brorhilker zur Weigerung der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Cum-Ex zu ermitteln, obwohl sich mehrere Fälle direkt vor ihrer Haustür abspielten:
„Das liegt sicherlich nicht an mangelnder fachlicher Expertise. Es ist daher zu vermuten, dass andere Gründe dafür ausschlaggebend waren. Ich befürchte, es hat mit einer zu großen Nähe zwischen Politik und Banken in Hamburg zu tun.“
Brorhilker zu der Tatsache, dass Steuerhinterziehung seit einigen Jahren nicht mehr als Verbrechen gilt, sondern als milder Betrug:
„Ich halte das nicht für sinnvoll. Bei organisierter Steuerhinterziehung entstehen unfassbar hohe Schäden für uns alle. Es ist deshalb ungerecht, derart schwere Fälle – anders als beim Betrug – nicht als Verbrechen einzustufen. Der Gesetzgeber sollte das ändern. Auch, damit Einstellungen gegen Geldbuße bei derart schweren Fällen organisierter Steuerhinterziehung nicht mehr möglich sind.“
Brorhilker zu den sogenannten Cum-Cum-Geschäften:
„Hier ist leider bisher viel zu wenig passiert. Dabei sind die Schäden aus Cum-Cum-Geschäften nach Schätzungen ungefähr dreimal so hoch wie bei Cum-Ex. Sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesfinanzministerium haben längst klargestellt, dass auch diese Geschäfte rechtswidrig sind. Ich würde mir hier mehr Anstrengungen von den Finanzämtern wünschen, das Geld für uns alle zurückzuholen.“
Quelle:
Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „‚Die Banken wehren sich mit Händen und Füßen‘“, Interview mit Anne Brorhilker, Handelsblatt (Online) vom 10. Juli 2024