Am 21. März 2019 hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Grünen ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen. Der ursprüngliche Entwurf war zunächst umstritten, weil kritisiert worden war, Whistleblower und Journalisten könnten in ihrer Arbeit kriminalisiert werden. Neu ist jetzt vor allem, dass beide Personengruppen ausdrücklich gesetzlich vor Strafverfolgung geschützt sind, wenn sie Geschäftsgeheimnisse offenbaren. Der Schutz gilt nicht nur, wenn sie „rechtswidriges“ Verhalten eines Unternehmens aufdecken, sondern auch bei der Enthüllung „sonstigen Fehlverhaltens“. Journalisten können nicht wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie aus internen Firmenunterlagen zitieren.
Während des Gesetzgebungsverfahrens hatten sich viele Organisationen und Verbände aus dem bürgerrechtlichen Spektrum für die Rechte von Hinweisgebern und Journalisten eingesetzt. Im Parlament taten sich deshalb Abgeordnete aus der Großen Koalition zusammen, beantragten Änderungen an der Gesetzesvorlage und setzten sich im Sinne eines verbesserten Schutzes von Journalisten und Whistleblowern gegen den Willen der Regierung durch.
Correctiv, nach Selbstauskunft „das erste gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum“, sprach deshalb in einem Artikel von einer „Sternstunde des Parlaments“.
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