Die Bundesregierung erwartet offiziell von deutschen Unternehmen, dass sie Menschenrechts- und Sozialstandards auch bei ihren Zulieferern im Ausland in den Blick nehmen. Einmal mehr zeigt sich jedoch: Das Prinzip der Freiwilligkeit funktioniert nicht.

Im Dezember 2016 hatte die Bundesregierung dazu ihren „Nationalen Aktionsplan“ (NAP) verabschiedet. Dieser soll die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011 umsetzen. Unter anderem wird dort die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte in globalen Lieferketten definiert. Das Ziel des geplanten Gesetzes ist, deutsche Unternehmen dafür in die Pflicht nehmen, dass ihre Lieferanten im Ausland soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Ausgelöst wurde die Initiative durch die Brandkatastrophe in der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013, bei der über 1.100 Arbeiter*innen ums Leben kamen. Hungerlöhne, Kinderarbeit und fehlende Sicherheitsstandards in Fabriken entlang der Lieferketten sollen so unterbunden werden.

Der NAP sieht vor, dass „weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen“ durchgeführt werden, wenn weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die deutsche Regierung hat bislang auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen gesetzt und zur Überprüfung ein Monitoring eingerichtet.  Nach dpa-Informationen, so schreibt das Magazin Wirtschaftswoche, erfüllen die deutschen Unternehmen die an sie gesetzten Anforderungen aber nach wie vor nicht. Das sei das Ergebnis einer am 14. Juli veröffentlichten zweiten Fragerunde, die die Regierung unter großen Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten organisiert hatte. 2.250 Unternehmen waren demnach befragt worden. Davon antworteten nur 455. Die Gruppe der „Erfüller“ hat sich im Vergleich zu 2019 in ihrer Größenordnung offensichtlich nicht maßgeblich verändert. Im vergangenen Jahr hatten nur etwa 20 Prozent der Unternehmen die Vorgaben erfüllt, das heißt Vorkehrungen dafür getroffen, dass ihre Geschäftspartner die jeweils geltenden Umwelt- und Sozialstandards einhalten.

Da das geplante Lieferkettengesetz nun wahrscheinlicher wird, laufen die Spitzenverbände der Wirtschaft gegen das Vorhaben „Sturm“, wie die Wirtschaftswoche mit Bezug auf die dpa schreibt. Die Lobbyvertreter befürchten, das Gesetz gehe zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen. Auch unter Verweis auf die Coronakrise müssten „nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen“ vermieden werden. Nach einem Statement Steffen Kampeters von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verhalte sich die deutsche Wirtschaft bei ihren Aktivitäten im Ausland vorbildlich und fühle sich auch dort den Menschenrechten verpflichtet. Problematisch sei aber, wenn Unternehmen für Missstände aufkommen müssten, die auf Dritte zurückzuführen seien und nicht in ihrem eigenen Verschulden lägen.

Unterstützung erhält die Kapitallobby von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Auf dessen Betreiben hin wurde offenbar schon der Fragebogen entschärft. In einer Pressemitteilung der von zahlreichen NGOs getragenen „Initiative Lieferkettengesetz“ vom 14. Juli 2020 heißt es:

„Die Wirtschaftsverbände haben durch massive Lobbyarbeit in Wirtschaftsministerium und Kanzleramt die Methodik der Befragung schon im Vorfeld völlig verwässert. Trotz der niedrigen Anforderungen der Befragung schaffen es nur 22 Prozent der Unternehmen, diese zu erfüllen. Dieses Ergebnis ist ein Offenbarungseid und zeigt den Stellenwert, den Menschenrechte bei den meisten deutschen Unternehmen haben. Die Bundesregierung muss nun ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode für ein nationales Lieferkettengesetz sorgen.“

Die Initiative hat im Juli 2020 ein „Briefing“ zum Thema veröffentlicht:

„Verwässern – Verzögern – Verhindern: Wirtschaftslobby gegen Menschenrechte und Umweltstandards“

(https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2020/07/Initiative-Lieferkettengesetz-Briefing-Wirtschaftslobby-gegen-Menschenrechte.pdf)

 

 

 

Quellen:

 

 

„Sorgfalt in Lieferketten: Deutsche Unternehmen erfüllen Anforderungen nicht“, Wirtschaftswoche vom 14. Juli 2020 (Online)

 

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/menschenrechte-sorgfalt-in-lieferketten-deutsche-unternehmen-erfuellen-anforderungen-nicht/26002886.html

 

 

Ralf Wurzbacher: „Freiheit für Ausbeuter“, junge welt vom 14. Juli 2020

 

https://www.jungewelt.de/artikel/382168.wrtschaft-gegen-menschenrechte-freiheit-f%C3%BCr-ausbeuter.html

 

 

„Initiative Lieferkettengesetz“: „‚Ergebnis ist ein Offenbarungseid‘: Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz zur Menschenrechts-Befragung deutscher Unternehmen“, Pressestatement vom 14. Juli 2020

 

Presse