Rund 100 Milliarden Euro aus illegalen Transaktionen gelangen schätzungsweise jedes Jahr in der Bundesrepublik in den legalen Wirtschaftskreislauf, werden also „gewaschen“. Der Bundesrechnungshof, so schreibt das Handelsblatt, „kommt in einem als geheime Verschlusssache eingestuften Bericht zur Geldwäschebekämpfung, der dem Handelsblatt vorliegt, zu einem nahezu vernichtenden Urteil: Bund und Länder bekommen demnach das Problem überhaupt nicht in den Griff“. Da es nach Auffassung der Bundesbehörde keine wirksame Geldwäscheaufsicht gibt, fordert sie drastische Konsequenzen: Neben einer Neuorganisation dieser Aufsicht plädieren die Rechnungsprüfer auch für die Einführung einer Bargeldobergrenze.

Für die Kontrolle der Geldwäsche-Verdachtsfälle sind die Bundesländer zuständig. Dafür aber, so der Rechnungshof, setzten die Länder zu wenig Personal ein. Deshalb könne die hohe Zahl derjenigen, die einen Verdacht auf Geldwäsche melden müssen (wie Banken, Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler) kaum beaufsichtigt werden. Die Entdeckungsgefahr bei Verstößen sei gering, vorgesehene Bußgeldsanktionen seien wegen fehlender Kontrollen der Aufsichtsbehörden weitgehend wirkungslos.

Der Bundesrechnungshof fordert daneben eine Obergrenze für Barzahlungen von 5.000 Euro. Denn eine Bargeldhöchstgrenze könne ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein und auch die Steuerhinterziehung erschweren. In anderen EU-Staaten gäbe es solche Obergrenzen längst. Italien habe eine Höchstgrenze von 2999,99 Euro, Frankreich eine von 1.000 bis 10.000 Euro, je nachdem, ob ein In- oder Ausländer in bar zahle. In Deutschland aber sei bereits im Jahr 2016 die Idee gescheitert, eine Obergrenze von 2.000 bis 5.000 Euro einzuführen

Die Süddeutsche Zeitung berichtete in diesem Zusammenhang darüber, dass die EU-Kommission am 22. Januar 2021 aus gleichen Gründen über die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung zu den Bargeldobergrenzen in allen Mitgliedsstaaten diskutierte. Nach einem dort präsentierten Diskussionspapier, so die Zeitung, verzerrten die großen Unterschiede bei den Obergrenzen für Barzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten zudem den Wettbewerb im Binnenmarkt. „Händler in Ländern mit hohen Limits könnten sich über zusätzliches Geschäft freuen, wenn Kriminelle Staaten mit niedrigen Obergrenzen meiden – zum Nachteil der dortigen Händler. So würden belgische Juweliere schätzen, dass ihnen 20 bis 30 Prozent Umsatz entgehe, weil Nachbarländer Barzahlungen laxer handhabten.“ (Süddeutsche Zeitung vom 22. Januar 2021)

Die Kommission favorisiert eine EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro, wobei Mitgliedsstaaten das Recht haben sollen, niedrigere Limits zu setzen. Bis März dieses Jahres will die Kommission neue Gesetzesvorschläge gegen Geldwäsche präsentieren

Quellen:

Martin Greive/Jan Hildebrand: „Geheimes Gutachten: Deutschland ist ein Paradies für Geldwäscher“, Handelsblatt Online vom 24. Januar 2021

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuerkriminalitaet-geheimes-gutachten-deutschland-ist-ein-paradies-fuer-geldwaescher/26846022.html

Björn Finke: „EU diskutiert Limit für Barzahlungen“, Süddeutsche Zeitung vom 22. Januar 2021

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-bargeld-grenze-1.5183566