Steuertricks der DAX-Konzerne

Die Linke im Bundestag veröffentlichte im Juni 2020 eine Studie, die – nach ihren eigenen Worten – darüber Aufschluss geben will, „ob auch DAX-Konzerne in Steueroasen präsent sind und wie transparent sie dabei vorgehen“. Aus dem Vorwort des finanzpolitischen Sprechers der Fraktion, Fabio de Masi:

„Steuertricks gehören zum Geschäftsmodell aller 30 DAX-Konzerne. Unsere Studie zeigt, dass die Flaggschiffe der deutschen Wirtschaft von Delaware bis Luxemburg mit tausenden Töchtern in Steuerparadiesen vertreten sind. Selbst Unternehmen mit Bundesbeteiligungen verfügen über hunderte Töchter in Steueroasen. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung bei der internationalen Steuerdiplomatie gegen Steuervermeidung von Konzernen. Es ist ein Skandal, dass bei Bahn, Post, Telekom und Commerzbank nicht einmal Einfluss auf die Geschäftspolitik genommen wird, wenn es um Steuervermeidung geht.
Auch Gewinne aus Deutschland sind in den Steueroasen geparkt. Steueroasen und Schattenfinanzplätze scheuen das Licht der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung blockiert seit Jahren die Einführung einer Veröffentlichungspflicht von Kennzahlen wie Beschäftigte, Umsätze, Gewinne und gezahlte Steuern pro Land.“

Quelle:

Der DAX in Steueroasen. Studie für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Juni 2020 (Autor: Steffen Redeker)
https://www.fabio-de-masi.de/de/article/2757.studie-der-dax-in-steueroasen.html

Wissenschaft für wen?

 Eine Meldung aus der Frankfurter Rundschau vom 22./23. August 2020: „Weltbank rechnet mit steigender Armutsquote: Durch die Corona-Pandemie könnten laut Schätzung der Weltbank 100 Millionen Menschen weltweit in extreme Armut abrutschen. Die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen werde laut neuester Schätzung der auf Entwicklungsförderung spezialisierten Organisation um 70 bis 100 Millionen zunehmen, sagte Weltbank-Chef David Malpass. ‚Die Zahl kann sogar noch weiter steigen‘, wenn sich die Pandemie weiter verschlimmere und noch lange hinziehe.“

Bei dieser Nachricht über das weltweite Anwachsen absoluter Armut fehlt ein Hinweis auf die relative Armut, die nach allem, was man weiß oder wissen könnte, ebenfalls wächst. Und vor allem wird als Ursache fälschlicherweise die Corona-Pandemie angegeben – während es doch in Wirklichkeit die Art des Umgangs mit der Pandemie ist, die Armut verursacht. Unter kapitalistischen Verhältnissen hat jeder Einzelne die Folgen unerwarteter Ereignisse zu tragen, allenfalls abgefedert durch finanzielle und andere Hilfen, sofern es eine funktionierende Sozialpolitik gibt. Statt diesen Verhältnissen die Schuld an der Verarmung zu geben, ist es einfacher und bequemer, das Virus als angebliche Naturplage dafür verantwortlich zu machen.
Große Konzerne wie Google und Amazon konnten in der Corona-Krise ihre Umsätze und Gewinne immens steigern. Andere mussten durch die staatichen Krisenprogramme unterstützt werden. Bei mittleren und kleineren Unternehmen und bei den kleinen Selbstständigen hingegen wird die drohende Pleitewelle nur dank staatlicher Hilfe noch etwas hinausgezögert. Krisen – ganz gleich, ob sie konjunkturell, strukturell oder anders begründet sind – haben unter den gegebenen ökonomischen Bedingungen nun einmal die Funktion, den Markt zu „bereinigen“ und die Konzentration des Kapitals zu fördern.
Die Kluft zwischen Armut und Reichtum wird national wie international durch die Corona-Krise und die ihr gegensteuernde Wirtschaftspolitik nicht verringert – sie wird weiter anwachsen.

Wie steht es aber schon gegenwärtig mit den Verteilungsverhältnissen in einem hochindustrialisierten Land wie der Bundesrepublik Deutschland? Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, deren Ergebnisse im Juli 2020 veröffentlicht wurden. Aus einer früheren Studie des DIW stammt die Angabe, dass weniger als 45 hyperreiche (Unternehmer-)Familien mehr besitzen als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, also mehr als über 40 Millionen Menschen. Inzwischen entfallen 67 Prozent des Nettogesamtvermögens auf das oberste Zehntel der Bevölkerung, 35 Prozent dieses Vermögens konzentriert sich auf das reichste Prozent der Bevölkerung und das reichste Promille kommt noch auf 20 Prozent des Vermögens.

Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge schreibt in einem Bericht über diese Untersuchung, dass die Forscher des DIW „auf eine Spezialstichprobe von Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) zurückgriffen, eine Sonderbefragung von Vermögensmillionären vornahmen und die Reichenliste eines Wirtschaftsmagazins einbezogen. … Aufgrund der neuen Untersuchungsmethode beziffert das DIW den Gini-Koeffizienten auf 0,83. Dabei handelt es sich um ein Maß, das bei Gleichverteilung (alle Personen besitzen das gleiche) 0 und bei extremer Ungleichverteilung (eine Person besitzt alles) 1 beträgt. Das 0,83 entspricht fast dem US-Vergleichswert, was die ganze Dramatik der Verteilungsschieflage zeigt.“ („Hunde, die bellen, aber nicht beißen“, Frankfurter Rundschau vom 14. August 2020)

Die Ergebnisse der DIW-Studie legen nahe, eine Rückverteilung von oben nach unten über Erbschafts- und Vermögenssteuern zu fordern und wenigstens einen Lastenausgleich zur Finanzierung der riesigen staatlichen Hilfsprogramme, die in der Corona-Krise aufgelegt wurden. Das entspräche auch dem, was sich die Mehrheit der deutschen Bevölkerung seit langem bei Meinungsumfragen zum Thema Vermögensverteilung wünscht. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des DIW lehnen aber eben dies ab. Ihre Argumente sind die altbekannten: Die Fähigkeit der Vermögenden, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, werde durch jede Art von höheren Abgaben eingeschränkt.
Das in spekulativen Kreisläufen weltweit zirkulierende überschüssige Kapital, das keine produktive Anlage mehr findet und längst keine mehr nötig hat, spricht einer solchen Argumentation Hohn.
Christoph Butterwegge meint dazu: „Wenn es um die Verhinderung einer höheren Besteuerung von Reichen und Hyperreichen geht, ist diesen wie ihren publizistischen und wissenschaftlichen Steigbügelhaltern kein Vorwand zu fadenscheinig.“ Schere im Kopf oder vorauseilender Gehorsam, um Aufträge und Reputation im Mainstream nicht zu gefährden?

Einer der Autoren der DIW-Studie, Markus Grabka, war 2017 Referent auf einer Fachtagung von Business Crime Control zum Thema „Soziale Ungleichheit und Kapitalkriminalität“. Dort stellte Grabka empirisch exakte Daten zum Auseinanderdriften sowohl von Einkommen wie auch von Vermögen in der Bundesrepublik vor. Während die mittleren Einkommen in den Jahren von 1991 bis 2014 um mehr als acht Prozent stiegen, legten die höchsten Einkommen zeitgleich um bis zu 26 Prozent zu. Die unteren Einkommen gingen dagegen real zurück. Folglich hatte die Einkommensungleichheit insgesamt zugenommen. Auch das Risiko, arm zu sein, war zuletzt wieder gestiegen. Grabka betonte, wie unvollständig die Daten bei der Vermögensverteilung seien. Über die Superreichen sei wenig bekannt. Die gut erfassten unteren 50 Prozent der Bevölkerung hätten einen verschwindend geringen Anteil am Gesamtvermögen. Ganz unten gebe es kein Vermögen, sondern nur Schulden. Die Bundesrepublik schneide auch im internationalen Vergleich schlecht ab, was die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen und die ungleiche Verteilung der Steuerlast zwischen Lohn- und Gewinneinkommen betrifft.
Es ist immer wieder erstaunlich, welche geringe Rolle gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in der politischen Auseinandersetzung spielen und wie wenig praktische Konsequenzen aus ihnen selbst diejenigen ziehen, die sie erarbeitet haben.

Bei den sich abzeichnenden Konflikten darum, wer die Kosten der Corona-Krise zu tragen hat, könnten und sollten die Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Aufklärung genutzt werden. Wenn der Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat der SPD Olaf Scholz neuerdings davon spricht, dass die Besserverdienenden und Vermögenden stärker zur Kasse gebeten werden müssten, so ist das ein kleines Zeichen der Einsicht, das aber nicht ausreicht. Ohne eine breite Mobilisierung für mehr Steuergerechtigkeit und gegen die legale oder illegale „Steuerverkürzung“ der Reichen und Superreichen wird sich kaum etwas ändern.

Ungleichheit in Coronazeiten

Vorab: Vom Titel des kürzlich erschienenen schmalen Bändchens „Ungleichheit in der Klassengesellschaft“ sollte man sich nicht irritieren lassen – bekanntlich setzt schon der Begriff „Klassengesellschaft“ die Existenz sozialer Ungleichheit voraus.

Der Kölner Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge gilt als erbitterter Kritiker des modernen Kapitalismus und als Analytiker von dessen sozialen Abgründen. Seine kürzlich beim PapyRossa Verlag erschienene Studie ist insofern besonders lesenswert, als sie sich auch schon mit den bisher absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die soziale Ungleichverteilung auseinandersetzt.

Der Autor untersucht in der ersten Hälfte des Bandes die gesellschaftlichen Ursachen von Ungleichheit. Als wesentliche Triebkraft der immer weiter auseinander klaffenden Schere zwischen Arm und Reich macht er – unter Berufung auf Karl Marx – die Klassenstruktur einer Gesellschaft aus. Allein eine an Marx angelehnte Gesellschaftsanalyse sei in der Lage, nicht nur Herrschaftsverhältnisse offenzulegen, sondern auch deren Wurzeln in den jeweiligen Produktionsverhältnissen aufzuzeigen. Nur so könnten „Armut oder sozialer Abstieg als kollektives Schicksal begriffen (werden), das strukturelle Ursachen hat, und nicht als individuelles Versagen der Betroffenen missdeutet“.

Butterwegge benennt in der Folge weitere Ansätze namhafter Theoretiker, die sich gleichfalls an einer Analyse der modernen kapitalistischen Gesellschaft versucht haben. Sehr lesenswert ist ein längerer Abschnitt, der sich mit der Fundamentalkritik des Psychologen Rainer Mausfeld an der kapitalistischen Elitendemokratie beschäftigt. Laut Mausfeld beruhe diese nämlich auf einer mittels umfänglicher Manipulationstechniken erreichten Umwandlung von ökonomischer in politische Macht. Das Resultat sei eine Verrechtlichung, durch welche die „organisierte Kriminalität der besitzenden Klasse (…) nicht nur legalisiert, sondern auch zeitlich verfestigt und gegen mögliche demokratische Eingriffe abgedichtet“ werde. Butterwegge beschränkt sich leider nur auf eine Wiedergabe dieser These.

Im folgenden Abschnitt über moderne Finanzmärkte und die Entwicklung der sozialen Klassen beschreibt Butterwegge die letzten Jahrzehnte in der Bundesrepublik als einen „Wandel vom ‚rheinischen‘ zum schweinischen Kapitalismus“. Letzteren charakterisiert er unter ausdrücklichem Bezug auf den im Juni/Juli 2020 aufgedeckten Skandal beim Tönnies-Fleischkonzern als System, das „brutale Ausbeutung, drastische Entrechtung der Beschäftigten, systematisches Lohn- und Sozialdumping, skrupellose Leuteschinderei und massenhafte Tierquälerei duldet“. Starke Worte, aber treffsicher.

Den Abschluss dieses Kapitels bildet die Zusammenfassung einer – ursprünglich von Werner Rügemer vorgenommenen – Strukturanalyse des derzeit bereits sehr dichten und immer umfangreicher werdenden Beziehungsgeflechts weltweit agierender Finanzmarktakteure. Ob die von Butterwegge sehr zu Recht angeprangerten sozialen Grausamkeiten des Neoliberalismus nun auf perfiden Strategien dieser Finanzunternehmen basieren oder ob die explosionsartige Vermehrung des auf der Suche nach profitablen Anlagemöglichkeiten um den Globus vagabundierenden Finanzkapitals nicht ein spätes Produkt der schon vor Jahrzehnten losgetretenen neoliberalen Welle ist – darüber lässt sich sicher streiten.

Das abschließende Kapitel des Buches untersucht die „Haupterscheinungsformen der Ungleichheit“ bei den Einkommen und Vermögen, im Gesundheitsbereich, im Bildungssektor und beim Wohnen. Butterwegge liefert hier zahlreiche Daten und Analysen zur akuten Verschlechterung der Lage der Bevölkerungsmehrheit, darunter auch viele, die im allgemeinen Nachrichtenbrei entweder untergegangen oder gar nicht vorgekommen sind.

Dass die deutsche Wiedervereinigung des Jahres 1990 eine riesige soziale Umverteilung zugunsten der großen Kapitalgruppen bewirkt hat, ist an sich bekannt. Die von Butterwegge dokumentierte Befürchtung namhafter Ökonomen, auf die Pandemie und den im März 2020 bundesweit verfügten Lockdown könne langfristig gesehen eine weitere massive Vertiefung der Kluft zwischen Arm und Reich folgen, wird von den meisten Medien derzeit ausgeblendet.

Auch, dass das Infektionsrisiko durchaus nicht gleich verteilt ist – Arbeitslose und Arme trifft es eher. Butterwegge erinnert in diesem Zusammenhang an die Pestepidemien des ausgehenden Mittelalters, bei deren Ausbruch die Reichen sich schnell auf ihre Landsitze zurückzogen und so meist einer Ansteckung entgingen. Hauptopfer einer Pandemie seien immer die Armen der jeweils heimgesuchten Gesellschaft. Der Autor bringt es an anderer Stelle noch treffender auf den Punkt: „Wer arm ist, muss eher sterben.“

Christoph Butterwegge: Ungleichheit in der Klassengesellschaft.
Papyrossa Verlag, Köln 2020, 183 Seiten, 14,90 Euro

 

 

 

Big Business und die Krankenhausmisere

Corona hat die Missstände im deutschen Gesundheitswesen einmal mehr offenbart. Deshalb folgt an dieser Stelle ein kurzer Abriss über die wichtigsten Problemzonen der Krankenhausökonomie.

Spätestens seit dem Beginn der Pandemie hat sich der Fokus der Diskussion um die Zukunft der medizinischen Versorgung verschoben. Noch vor wenigen Jahren wurde die Gefahr einer finanziell aus dem Ruder laufenden Krankenversicherung und damit eine angebliche „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen beschworen. „Überkapazitäten“ an Krankenhausbetten und Klinikstandorten wurden ins Zentrum der politischen und wissenschaftlichen Debatte gestellt. Mittlerweile jedoch wird daran gezweifelt, ob die Ausstattung der Krankenhäuser hierzulande überhaupt einer langanhaltenden Pandemie standhalten kann. Und seit langem erregen sich die Menschen über die dramatischen Pflegemängel in Kliniken und Altenheimen.

1. Die „Kostenexplosion“ als politischer Kampfbegriff

Schon Mitte der 1970er Jahre wurde politisch über eine „Kostenexplosion“ gestritten, die sich zu einem „Mythos in der Gesundheitspolitik“ (Reiners, S. 8) verfestigt hat. Bei den steigenden Gesundheitsausgaben handelt es sich aber keineswegs um ein Krisensymptom. Dahinter steht vielmehr „eine Mischung aus wachsendem Lebensstandard, medizinischem Fortschritt, wirtschaftlichem Strukturwandel und ökonomischen Besonderheiten des Gesundheitswesens“ (ebd.). Richtig ist, dass es nie eine „Kostenexplosion“ gegeben hat. Seit Jahrzehnten belaufen sich die Aufwendungen für den gesamten Gesundheitssektor auf zehn bis elf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Trotz steigender Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen deren Ausgaben seit über 20 Jahren konstant bei 6,5 Prozent des BIP. Das Problem besteht nicht in den steigenden Ausgaben, sondern in der Einnahmeentwicklung der Kassen (sinkende Lohnquote, wachsende Einkommensungleichheit).

2. Das System der Fallpauschalen

Für das Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“ (KstF) bildet die Finanzierung nach so genannten Fallpauschalen den Kern der deutschen Krankenhausmisere. (1) Danach erhalten deutsche Krankenhäuser nur ein Minimum ihres Budgets, um Kapazitäten vorzuhalten. Da sie nach der Anzahl behandelter Patienten bezahlt werden, wäre es betriebswirtschaftlich unverantwortlich, die eigenen Kapazitäten nicht so weit wie möglich auszulasten. Leere Betten für den Krisenfall sind aus der Sicht eines einzelnen Krankenhauses schlicht Erlösausfälle. „Es wäre, wie wenn die Feuerwehr nur für jeden gelöschten Brand bezahlt werden würde“, kommentiert der Gewerkschafter Kalle Kunkel bissig (Kunkel, 13. März 2020).

Bis zur Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2003 galt das Selbstkostendeckungsprinzip, so dass diese Aufwendungen vollständig refinanziert wurden. Mit den Fallpauschalen wurden die Behandlungen, das heißt die einzelnen „Fälle“, pauschaliert entgolten. Können die Kosten unter die Pauschalen gedrückt werden, lassen sich dabei Gewinne erzielen. „Vor allem kommerzielle Klinikbetreiber erreichen das, indem sie sich auf besonders lukrative Fälle spezialisieren, aus Tarifverträgen aussteigen, Personal abbauen und die Arbeit verdichten. Auf der anderen Seite stehen die Verlierer: zumeist kommunale und freigemeinnützige Kliniken, die im Preiswettbewerb nicht mithalten können und Pleite gehen (oder privatisiert werden)“, schreibt dazu der Journalist Daniel Behruzi.

3. Krankenhausschließungen

Genau darauf zielte die Einführung des Fallpauschalen-Systems ab. Der Krankenhaus-„Markt“ sollte „bereinigt“ werden, um angebliche Überkapazitäten abzubauen. 1991 gab es noch 2.411 Krankenhäuser mit insgesamt 665.565 Betten, 2017 dagegen nur noch 1.942 Krankenhäuser mit 497.200 Betten. Der Abbau von Betten erfolgte vor allem in öffentlichen und freigemeinnützigen Einrichtungen. Seit 1991 hat sich dagegen die Anzahl der privaten Krankenhäuser mehr als verdoppelt: von 358 auf 720 (vgl. KstF, Seite 104).

Die Bertelsmann-Stiftung empfahl jedoch in einer Mitte 2019 erschienenen Studie einen weiteren Schritt beim rigorosen Umbau der Krankenhauslandschaft: Die Anzahl der deutschen Kliniken sei auf etwa ein Drittel zu reduzieren und die Versorgung auf größere und leistungsfähigere Krankenhäuser zu konzentrieren. Begründet wurde dies wie folgt: Würde die Zahl der Kliniken auf weniger als 600 sinken, könnten die Patienten deutlich besser versorgt werden. Die verbleibenden Häuser verfügten dann über mehr Personal und eine bessere Ausstattung.

Die Studie stellte die wohnortnahe Versorgung im Namen einer gesteigerten wirtschaftlichen Effizienz radikal infrage. Kritiker*innen aus den Reihen der Gewerkschaft ver.di wiesen darauf hin, dass die Entscheidungen über Klinikstandorte und die notwendigen Kapazitäten nicht dem „Markt“ überlassen werden dürften, sondern im Rahmen einer regionalen Krankenhausplanung mit den Akteuren vor Ort festzulegen wären. Nur wenige Monate nach Veröffentlichung der Studie scheint der Ausbruch der Pandemie diese Pläne vorerst vereitelt zu haben.

4. Personalabbau bei den Pflegekräften

Während seit Einführung des dualen Finanzierungssystems Anfang der 1970er Jahre die Bundesländer für die Investitionskosten zuständig sind, müssen die laufenden Betriebskosten, wozu auch die Personalaufwendungen gehören, mit den Einnahmen pro Patient, das heißt den Vergütungen durch die Krankenkassen, bestritten werden. (2) Der Gesundheitsökonom Hartmut Reiners weist darauf hin, dass dieses Modell jedoch schon lange nicht mehr funktioniert, da die Länder ihre Fördermittel für die Krankenhäuser in den vergangenen 20 Jahren halbiert hätten. Die Lücken bei den Investitionen würden aus den Zahlungen der Krankenversicherungen gestopft. Mit der Folge eines weiter steigenden Drucks auf die Personalkosten, die etwa zwei Drittel der laufenden Kosten ausmachten. (Reiners, Seite 35)

Die Sprecherin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen bei der ver.di-Bundesverwaltung, Astrid Sauermann, teilte der BIG-Redaktion auf Anfrage mit, dass schon vor einigen Jahren bundesweit 162.000 Stellen über die Berufsgruppen hinweg fehlten. Das habe ein Personalcheck in Krankenhäusern ergeben. Inzwischen seien es noch mehr. Ver.di geht allein von etwa 80.000 bis 100.000 zusätzlichen Pflegekräften aus, die für eine sichere Patientenversorgung notwendig sind. Der Personalmangel, so die ver.di-Sprecherin, würde unter anderem zum Weglassen von notwendigen Leistungen, dem Verzicht auf Pausen und einem laschen Umgang mit Hygienevorschriften führen. (3)

5. Defizite in der medizinischen Versorgung

Das herrschende Finanzierungssystem, das maßgeblich von den erlösorientierten Fallpauschelen geprägt ist, führt jedoch nicht einfach zu einer medizinisch mangelhaften Versorgung, sondern, wie seit Jahren regelmäßig wissenschaftlich belegt wird, zu einer Mischung aus Unter-, Über- und Fehlversorgung. Leistungen werden in den Bereichen reduziert, die keinen Erlös bringen, wie bei der Pflege. So verlangt etwa die „neue Volkskrankheit“ Diabetes eine lange Wundbehandlung, die sich im Gegensatz zu einer möglichen Fuß-Amputation für die Häuser aber nicht rechnet. Wo Gewinne zu machen sind, werden Leistungen dagegen ausgeweitet (zum Beispiel bei den profitablen Kniegelenksoperationen, Kaiserschnitten oder Herzkatheter-Behandlungen).

Zu den Versorgungsmängeln lässt sich auch der gesteigerte bürokratischer Effekt zählen, der dann entsteht, wenn Gewinnmöglichkeiten mit Versichertengeldern möglich sind. Denn diese machen Kontrollen notwendig: Das Fallpauschalen-System „hat in den letzten Jahren geradezu zu einem Abrechnungskrieg zwischen Kassen und Krankenhäusern geführt. Würde nur ein Teil der Ressourcen, die dieser Kleinkrieg verschlingt, in die gesellschaftliche Planung der Krankenhauslandschaft investiert, wäre für die Gesellschaft viel gewonnen.“ (Kunkel, 24. März 2020) Es ließe sich ergänzen: Mehr Mittel in die patientennahe Pflege zu lenken, wäre dann auch einfacher.

6. Privatisierungen

Der Gedanke hinter der Einführung des Fallpauschalen-Systems war, über die Schließung zahlreicher Krankenhäuser Bettenzahlen zu reduzieren und eine „Stabilisierung“ der Kosten zu erreichen. Gewinner sollten die Häuser sein, die die Durchschnittskosten unterschreiten, Verlierer diejenigen, die diese Kosten überschreiten. Im Fokus stand, die Zentralisierung und Privatisierung der Kliniken voranzutreiben (vgl KstF, S. 56).

Auf der Suche nach profitablen Anlagemöglichkeiten haben internationale Finanzinvestoren deshalb seit Jahren sämtliche Versorgungbereiche des Gesundheitswesens in den Blick genommen, auch den Krankenhaussektor. Ein eher wenig bekanntes Beispiel bildet der niederländische Private-Equity-Investor Waterland, der seit 2011 Kliniken verschiedener Träger kauft und sie unter dem Namen „Median“ in einer Kette bündelt (vgl. die Darstellung bei Rügemer, Seite 94ff.). Da die Einführung der Fallpauschalen häufig zu möglichst frühen Entlassungen aus den stationären Krankenhäusern führt, steigt der Bedarf an nachstationären Reha-Plätzen. Letzteres spielt dem Investor in die Hände. Denn Waterland brüstet sich damit, einen der fünf bedeutendsten Krankenhauskonzerne und den größten Reha-Konzern in Deutschland geschaffen zu haben. Der Immobilienverkauf hat an den geschäftlichen Aktivitäten einen großen Anteil. 2014 übernahm der US-Immobilienfonds Medical Properties Trust (MPT) für etwa 700 Millionen Euro 40 Median-Rehakliniken von Waterland ‒ unter Umgehung der Grunderwerbssteuer, die nicht anfällt, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden. Median musste zudem die Gebäude von MPT für eine jährliche Miete zwischen 8 und 11 Prozent des Kaufpreises plus Inflationsaufschlag zurückmieten: „Neben dem Gewinn für Median und dessen Kapitalgeber müssen auch die überhöhten Mieten für MPT nun von den Median-Kliniken ‒ also vor allem von den angestellten und outgesourcten Mitarbeitern und Rententrägern – zusätzlich aufgebracht werden.“ (Rügemer, S. 96)

7. Krankenhäuser im Konkurrenzverhältnis

Die Fallpauschalen als das wichtigste Instrument zur Verstärkung der Marktorientierung der Krankenhäuser fördern aber nicht nur Geschäfte rund um die Privatisierungen, sondern auch die Konkurrenz der Krankenhäuser untereinander. Auch bei der Personalbeschaffung. Denn der gestiegene Arbeitsdruck äußert sich in Fehlzeiten wegen Burnout, Flucht in die Teilzeit und Abwanderung von Arbeitskräften. Die Kliniken jagen sich gegenseitig das Personal ab und verschärfen damit die Arbeitsbedingungen derjenigen weiter, die bleiben. So verließen im vergangenen Februar 40 Fachkräfte den Berliner Klinikkonzern Vivantes und ließen sich von einem katholischen Träger im gleichen Stadtteil anwerben. Zuerst kündigte der Chefarzt, dann erfolgte eine Massenkündigung des Teams (11 Ärzte und 27 Pflegekräfte). 2019 wechselte das Personal einer Kinderklinik von Asklepios in Sankt Augustin zur nahe gelegenen Uni-Klinik nach Bonn (vgl. Lühring). Über ähnliche Erfahrungen wird in Sachsen-Anhalt berichtet. Dort betreibt der Konzern Ameos, mehrheitlich im Besitz des Private-Equity-Fonds Carlyle, an mehreren Standorten Kliniken, deren Beschäftigte zuletzt nach vielen Monaten des Tarifkonflikts erste substanzielle Lohnerhöhungen durchsetzen konnten. Das Unternehmen war nach Angaben der Gewerkschaft ver.di zuvor immer wieder durch ruppiges Vorgehen gegen Beschäftigtenrechte aufgefallen. Wegen schlechter Bezahlung und hoher Arbeitsbelastung waren auch dort Beschäftigte an tarifgebundene Kliniken abgewandert.

8. Wirtschaftskriminelles Handeln

Seit vielen Jahren berichten Pflegekräfte vom „Tatort“ Krankenhaus, das heißt von einem System, das die so genannte gefährliche Pflege auslöst. Darunter ist in Fachkreisen die Pflege gemeint, die nicht einmal dem Minimalstandard genügt und den Patienten vermeidbare Schäden zufügt. Im Jahr 2015 erstellte die Gewerkschaft ver.di einen „Nachtdienstreport“, der auf einer Befragung von Pflegekräften zu ihren Nachtschichten basierte. Ein Ergebnis war, dass fast zwei Drittel der Pflegefachkräfte nachts vollkommen allein viele Patientinnen und Patienten betreuen mussten. Nach Angaben von ver.di ist diese Personalsituation völlig legal, da es offensichtlich keine Vorschriften für den Einsatz von Pflegefachkräften in Krankenhäusern gibt. Allein das Management entscheidet darüber, wie viele Personen mit welcher Qualifikation für die Pflege eingesetzt werden (ggf. auch ganz ohne Fachkräfte).

Entsprechend vorsichtig äußern sich Gewerkschaftsvertreter*innen über die juristischen Konsequenzen aus dieser Konstellation im Graubereich zwischen Legalität und Kriminalität. Wenn auch für einen Laien die Nähe zu § 223 StGB augenscheinlich ist. Dort heißt es: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So bewertet auch ver.di-Vertreterin Astrid Sauermann gegenüber BIG Business Crime den Pflegenotstand im strafrechtlichen Sinne zurückhaltend. Beschäftigte würden beispielsweise unterhalb des (Pflege)Mindestlohns vergütet und müssten unbezahlte Überstunden leisten. Ebenfalls sei es auch nicht erlaubt, Auszubildende als volle Arbeitskräfte einzusetzen. „Das würde ich in meinem Werteraster als kriminell bezeichnen, im strafrechtlichen Sinne ist es das aber nicht“, so Sauermann.

Am Rande der Legalität bewegen sich auch Steuertricks von Gesundheitskonzernen und die Behinderung von Betriebsratsarbeit („Union Busting“). Von einem Gesetzesbruch geht die Initiative „Krankenhaus statt Fabrik“ bei der zweigeteilten Finanzierung der Kliniken aus. Wegen der abschmelzenden öffentlichen Förderung werden 44,3 Prozent der Investitionsmittel, etwa 2,8 Milliarden Euro, aus den laufenden Einnahmen finanziert (Eigenmittel und Kredite), „die eigentlich für die Patientenversorgung und für Personal vorgesehen sind. Umgerechnet auf Beschäftigte bedeutet das über 51.000 Stellen, die diesem Gesetzesbruch geopfert wurden. Baustellen werden mit Personalstellen finanziert.“ (KstF, Seite 43)

 

Anmerkungen:

1) Die Arbeitskosten der Pflegekräfte wurden aktuell (2020) aus den Fallpauschalen herausgenommen und werden seitdem separat über das so genannte Pflegebudget in ihrer tatsächlichen Höhe finanziert. Für die Gewerkschaft ver.di stellt dies den ersten Ansatz eines Bruchs mit der markförmigen Steuerung der Krankenhäuser dar ‒ nicht zuletzt ermöglicht durch Streiks und andere Proteste für mehr Personal in den Krankenhäusern in den letzten Jahren. Daneben wurden Personaluntergrenzen für bestimmte Bereiche eingeführt, die von gewerkschaftlicher Seite, aber auch von Berufs- und Patientenverbänden, als völlig unzureichend kritisiert werden.

2) Tatsächlich sinken die öffentlichen Fördermittel seit vielen Jahren fast kontinuierlich. Nach Michael Wendl betrugen sie 1990 noch knapp 10 Prozent, 2017 nur noch 3,2 Prozent der Klinikumsätze. Notwendig seien sieben bis acht Prozent. Damit, so Wendl, lebten die öffentlichen Krankenhäuser von der Substanz. (vgl. Michael Wendl, „Wie kapitalistisch sind Kliniken?“, Oxi Nr, 6/2020, Seite 9)

3) Die gefährliche Unterbesetzung in Krankenhäusern wird anschaulich belegt durch den ver.di-Nachtdienstcheck – vgl. www.nachtdienstreport.verdi.de
Erst in den letzten Jahren wurden wieder mehr Pflegekräfte eingestellt. Ver.di verbucht dies als ein Erfolg der Streiks von Pflegekräften in mehreren Bundesländern.

 

Literatur:

Daniel Behruzi: „Covid-19. Geschwächtes System“, Text vom 27. April 2020, Webseite „Lernen im Kampf“

COVID-19: Geschwächtes System

„Krankenhaus statt Fabrik“: Das Fallpauschalensystem und die Ökonomisierung der Krankenhäuser – Kritik und Alternativen, V.i.S.d.P. Dr. Nadja Rakowitz, 5., erweiterte und komplett überarbeitete Neuauflage Maintal, April 2020, Seite 9

https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53187

Kalle Kunkel: „Der Kern der deutschen Krankenhausmisere“, der Freitag vom 13. März 2020

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-kern-der-deutschen-krankenhausmisere

Ders.: „Ein Weckruf für die Krankenhauspolitik“, der Freitag vom 24. März 2020

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/ein-weckruf-fuer-die-krankenhauspolitik

Marion Lühring: „Fluch(t) aus der Klinik“, in: ver.di Publik Nr. 2/2020, Seite 3

Hartmut Reiners: Gesundheit und Geld, Supplement der Zeitschrift Sozialismus, Heft 4/2020

Werner Rügemer: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts, Köln, 2018

Michael Wendl: „Wie kapitalistisch sind Kliniken“, Oxi Nr. 6/2020, Seite 8f.

 

Zitate

Der Arzt und Publizist Bernd Hontschik sprach sich im Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 16. August 2020 für alternative Lösungswege aus:

„Wer jetzt immer noch Krankenhausschließungen propagiert, hat nichts verstanden. Hausarztmedizin, die Allgemeinmedizin muss ins Zentrum rücken. Um diese Basis herum gruppieren sich Pflegestützpunkte, Fachärzt*innen aller Art und stationäre Einrichtungen. Niedergelassene und Krankenhausärzt*innen behandeln ihre Patient*innen gemeinsam. Integrierte Versorgungskonzepte genießen absoluten Vorrang. Krankenhäuser werden in Kategorien eingeteilt, vom kleinen 50-Betten-Haus der Grundversorgung bis hin zu universitären Einrichtungen mit allen Spezialabteilungen. Die Finanzierung baut nicht auf Fallpauschalen auf, sondern geschieht entsprechend dem Auftrag beziehungsweise der Größe des Krankenhauses mit pauschalen Budgets. Bezahlt wird die Erfüllung des gesellschaftlichen Auftrages, nicht eine konkrete medizinische Tat.“

(Stephan Hebel, „Schwere Vorwürfe gegen Jens Spahn: „Bevölkerung immer wieder in die Irre geführt‘“, Interview mit Bernd Hontschik, Frankfurter Rundschau vom 18. August 2020)

 

Hartmut Reiners richtet seinen Blick auf die Umverteilungsfrage:

„Für Prävention und Gesundheitsförderung werden nur 3 % der Gesundheitsausgaben verwendet. Gesundheitsgerechte Arbeits- und Lebensbedingungen und die Bekämpfung sozialer Ungleichheit sind mindestens ebenso wichtige gesundheitspolitische Faktoren wie die Bereitstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung.“

(Hartmut Reiners: „Gesundheit und Geld“, Supplement der Zeitschrift Sozialismus, Heft 4/2020, Seite 43f.)

 

Harald Weinberg, Gesundheitsexperte für die Fraktion Die Linke im Bundestag, kritisiert die krankmachende kapitalistische Wirtschaftsweise:

„Kritik am Gesundheitssystem im Kapitalismus sollte nicht beim Krankenhaus anfangen – das ist deutlich zu spät. Gesundheit ist in der kapitalistischen Gesellschaft nur mittelbar ‚systemrelevant‘, nämlich als Bedingung einer Wirtschaftsweise, die die Gesundheit ihrer Mitglieder im Interesse der Profitproduktion systematisch schädigt und zugleich braucht. Die sogenannten Volkskrankheiten, deren Ursachen und Verlauf wesentlich von dieser Produktionsweise bestimmt werden, sind insofern der eigentliche Kern des Problems.“

(Harald Weinberg: „Das ‚Krankenhaus-Monopoly‘ greiser Patriarchen“, Neues Deutschland vom 20. Juli 2020)

Überausbeutung allerorten

Fehlender Mindestlohn in Bayern

Das Projekt „Faire Mobilität“ des DGB teilte der Tageszeitung taz im August 2020 mit, ein großer Gemüsehof im bayerischen Mamming mit etwa 500 Saisonarbeitskräften – vor allem aus Rumänien – habe den gesetzlichen Mindestlohn umgangen, den Arbeiter*innen ihre Personalausweise weggenommen und die Menschen ohne Corona-Sicherheitsabstand untergebracht. In dem Großbetrieb hatten sich 250 Erntehelfer*innen mit Corona infiziert. Der Hof gilt als einer der größten Infektionsherde in Deutschland. Die dort Beschäftigten hätten teilweise nur sechs Euro pro Stunde statt der vorgeschriebenen 9,35 Euro erhalten. Ein Teil des Lohns musste demnach noch für die Unterkunft und die Endreinigung abgegeben werden. Außerdem hätten die Menschen 200 bis 300 Euro an einen Vermittler zahlen müssen. Der Ausweis sei erst nach Bezahlung der Vermittlungsgebühr zurückgegeben worden.

Quelle:

Jost Maurin: „Vorwürfe gegen Gemüsehof in Bayern“, taz vom 13. August 2020

https://taz.de/Vorwuerfe-gegen-Gemuesehof-in-Bayern/!5707029/

 

 

Menschenrechtsverstöße in Südafrika

Die aktuelle Studie „Günstiger Wein, bitterer Nachgeschmack“, unter anderem herausgegeben von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Gewerkschaft ver.di, beschreibt die Lieferverbindungen von südafrikanischen Weinfarmen nach Deutschland und stellt dabei elementare Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen fest. Die Marktmacht des hiesigen Lebensmitteleinzelhandels setzt die Kellereien und Weinfarmen in Südafrika unter Preisdruck. Diese wiederum drücken als Reaktion darauf die Löhne, ersetzen Festangestellte durch Leiharbeiter*innen und vertreiben Arbeiter*innen willkürlich aus ihren Unterkünften.

Die Preismargen entlang der Zulieferkette der Supermarktkonzerne sind extrem ungleich. Ein Beispiel dafür sei für einen bestimmten Lieferkettentyp angegeben, bei dem die Kellereien (die die Trauben von den Winzerbetrieben zu Wein verarbeiten) den Wein als Tankwein weiterverkaufen. Die Weine werden erst in Deutschland von deutschen Kellereien in Flaschen abgefüllt.

Verkaufspreis für eine 0,75-Liter-Flasche Wein:                        2,49 Euro

Darin enthalten

Mehrwertsteuer:                                          19,0 Prozent             (0,47 Euro)

Discounter:                                                  24,2 Prozent             (0,60 Euro)

Kellerei in Deutschland (füllt Wein ab):   39,4 Prozent             (0,98 Euro)

Fracht und Import:                                         1,7 Prozent             (0,05 Euro)

Kellerei in Südafrika (produziert Wein):    7,6 Prozent             (0,19 Euro)

Weinfarm:                                                       6,7 Prozent             (0,17 Euro)

Farmarbeiter*in:                                            1,4 Prozent             (0,03 Euro)

(Idealtypische Berechnung für eine 0,75-Liter-Flasche Wein nach Preisen von 2017, vgl. Studie, Seite 15)

Es kann nicht überraschen, dass der Mindestlohn in der südafrikanischen Landwirtschaft aktuell nur 18,68 Rand pro Arbeitsstunde (rund 1,16 Euro) beträgt. Der Wochenlohn bei einer angenommenen 45-Stunden-Arbeitswoche liegt damit etwa ein Drittel unter dem von einer Nichtregierungsorganisation errechneten notwendigen existenzsichernden Einkommen eines Haushalts. Die Studie belegt anhand von Untersuchungen auf vier Farmen, dass grundlegende Menschenrechte verletzt werden (Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen; Recht auf Gesundheit; Recht auf soziale Sicherheit; Recht, sich zu organisieren/Recht auf Kollektivverhandlungen; Recht auf angemessene Unterkunft). Diese Farmen beliefern sowohl Einzelhandelskonzerne wie Edeka und Kaufland/Real als auch den Weinfachhandel in Deutschland (vgl. Studie, Seite 3f.).

Der Autor der Studie fordert unter anderem, dass die deutsche Bundesregierung ein nationales Lieferkettengesetz verabschiedet, das menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von transnational agierenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland festschreibt. Eigentlich sollte das Gesetz Ende August im Bundeskabinett beschlossen werden. Was aber wegen der ablehnenden Haltung des Bundeswirtschaftsministers Altmaier, der das Gesetz offensichtlich mit allen Mitteln verhindern will, nicht geschah (vgl. neues deutschland vom 27. August 2020).

Quellen:

Benjamin Luig: „Günstiger Wein, bitterer Nachgeschmack. Weinexporte von Südafrika nach Deutschland, Studie der Rosa-Luxemburg-Stifung, von ver.di u.a., August 2020

https://www.rosalux.de/publikation/id/42827/guenstiger-wein-bitterer-nachgeschmack?cHash=9d47285a335b824c179f83fcd8e2bc80

Haidy Damm: „Lieferkettengesetz stockt“, neues deutschland vom 27. August 2020

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1140950.lieferkettengesetz-stockt.html?sstr=haidy|damm

 

 

Rechtlose Saisonarbeiter*innen in Süditalien

Mindestens dreitausend Menschen leben im Slum von Borgo Mezzanone, der größten illegalen Siedlung Italiens. Die hygienischen Bedingungen in dem Ort im süditalienischen Apulien kann man nur als prekär bezeichnen: Wasser muss von außerhalb des Camps beschafft werden, Strom gibt es nicht. Seit mehr als zwanzig Jahren werden hier Erntehelfer*innen für die Tomatenernte ausgebeutet, mit täglichen Arbeitszeiten von zehn bis zwölf Stunden. In den Sommermonaten halten sich rund siebentausend Menschen aus Afrika, aber auch Osteuropa in den informellen Siedlungen rund um Foggia auf. In der Zeitschrift der Freitag berichtet eine Gewerkschafterin dazu: “Die Erntehelfer*innen aus Rumänien und Bulgarien in den Orten in der Umgebung stehen immer unter Bewachung. Da sie nur als Saisonarbeiter*innen kommen, haben sie kein großes Interesse daran, ihre Rechte einzufordern. Sie akzeptieren sehr niedrige Löhne, um Geld für zu Hause zu verdienen. Gleichzeitig leben im Slum viele nigerianische Frauen, die für einen sogenannten anderen Markt vorgesehen sind.“

Eine Reporterin der Zeitung Die Welt nannte die Siedlung „den hoffnungslosesten Ort des Landes, vielleicht sogar ganz Europas“.

Quellen:

Alessia Manzi: „Apuliens Slum“, der Freitag vom 27. August 2020

Virginia Kirst: „Europas Ernte-Sklaven“, Die Welt vom 13. Juli 2020

https://www.welt.de/politik/ausland/plus211539447/Migranten-in-Italien-Europas-Ernte-Sklaven.html

„Von den Amerikanern lernen“

 

Nach AfD, FDP und Die Linke haben sich nun auch die Grünen für die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Fall Wirecard entschieden. Dabei geht es bekanntlich um Bilanzbetrug in Milliardenhöhe bei einem deutschen Vorzeigeunternehmen, das es bis in den DAX, dem wichtigsten deutschen Börsenindex, geschafft hatte.

In der Augustausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik analysiert der Frankfurter Anwalt und Bankenexperte Wieslaw Jurczenko das „Totalversagen der deutschen Finanzaufsicht“.

Wirecard unterstand elf Jahre lang der BaFin als Aufsichtsbehörde. Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde von Ernst & Young (EY), einem der vier bedeutendsten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bis einschließlich 2018 regelmäßig abgesegnet. 1,9 Milliarden Euro fehlen in der Bilanz. Jurczenko geht jedoch davon aus, dass sich das Loch in Wirecards Kasse noch als erheblich größer herausstellen könnte, als derzeit öffentlich bekannt geworden sei. „All das ist mehr als nur eine Unternehmenspleite. Es ist ein gewaltiger Schlag ins Kontor, ein Desaster, wie es selbst der Präsident der deutschen Finanzaufsicht BaFin, Felix Hufeld, einräumt. Ein Desaster für die Aufsicht, für die Wirtschaftsprüfer, für die Anleger, die Mitarbeiter von Wirecard und – nicht zuletzt – den gesamten Finanzplatz“, so Jurczenko.

Der Autor stellt Wirecard in eine Reihe von Skandalen der vergangenen Jahre, in denen die „Crème de la Crème des deutschen Kapitalmarkts“ im Fokus der Öffentlichkeit standen: Zum Beispiel die Hypo Real Estate, „die es mit ihrer Tochter Depfa in Irland zu bunt trieb“, die Deutsche Bank, „die bei praktisch jedem Finanzverbrechen der vergangenen zwanzig Jahre dabei war“, oder VW, „das nach dem Skandal um seine illegale Abgastechnik zehntausende Kunden entschädigen muss.

Was es dagegen nicht gegeben habe in Deutschland, sei bislang eine passende Reaktion des Gesetzgebers gewesen. Jurczenko schlägt deshalb vor, sich an den USA zu orientieren. Denn die hätten auf Krisen im Banken- und Finanzmarkt stets konsequent und bisweilen radikal reagiert.

Im Jahr 2001 wurde dort beispielsweise die Bilanzfälschung des Energiekonzerns Enron aufgedeckt. Tausende Mitarbeiter*innen verloren ihre Jobs, der Schaden ging in die Milliarden. Der Gesetzgeber reagierte schnell und verschärfte schon ein Jahr später mit dem Sarbanes-Oxley Act (SOX) massiv die rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung von Bilanzfälschungen börsennotierter Gesellschaften. Seitdem, so der Autor, habe es in den USA keinen großen Fall von Bilanzfälschung mehr gegeben. Auch EY kenne diese Standards sehr genau und prüfe sie bei SOX-regulierten Unternehmen. Umso unverständlicher erscheint es Jurczenko, dass die EY-Prüfer mit Blick auf die Bilanzierungsmethoden von Wirecard über Jahre keinen Verdacht geschöpft haben.

In den USA reagieren die Behörden offensichtlich konsequent: mit exorbitanten Bußgeldern und schnell verhängten, in manchen Fällen langen Haftstrafen. „Im Vergleich dazu ist die deutsche BaFin ein zahnloser Tiger, kaum mehr als eine Art spezialisiertes Ordnungsamt mit geringer Bußgeldkompetenz. (…) Nicht nur ist ihr Aufsichtsbereich wesentlich beschränkter als jener der US-Aufsicht, sie verfügt darüber hinaus über vergleichsweise wenige Ermittlungskompetenzen.“ Strafverfahren mit Bezug zum Kapitalmarkt würden nahezu ewig dauern und nicht selten mit lauen Deals enden oder im Sande verlaufen. Säßen in den USA einzelne VW-Manager längst hinter Gittern, würde in Deutschland noch langwierig ermittelt – alles in allem „eine Farce ohnegleichen“.

Der Fall Wirecard könnte im Laufe der Ermittlungen zudem ergeben, dass auch Geldwäsche eine Rolle gespielt haben könnte. Bei deren Bekämpfung sehe es hierzulande aber besonders düster aus. „Schätzungen zufolge werden in Deutschland pro Jahr etwa 100 Mrd. Euro gewaschen. Die italienische Mafia ist heilfroh, ein solches Paradies vor ihrer Haustür zu haben.“

Quelle:

Wieslaw Jurczenko: „Der Wirecard-GAU. Das Totalversagen der deutschen Finanzaufsicht“, Blätter für deutsche und internationale Politik, 8/2020, Seite 71-77

https://www.blaetter.de/ausgabe/2020/august/der-wirecard-gau