Ex-Chefjurist von BAYER und die Verbindungen zum Rechtsextremismus

Die Correctiv-Recherche zu dem exklusiven Potsdamer Treffen Rechtsextremer Ende November schlug hohe mediale Wellen und löste Demonstrationen in vielen deutschen Städten aus. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich, Martin Sellner, soll dabei über seinen Masterplan zur massenhaften Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland referiert haben. Er lese dessen Buch zum Thema „Remigration“ gerade „mit großer Freude“, ließ der prominente AfD-Politiker Roland Hartwig bei der Versammlung wissen. Der Verein „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (CBG) hat Hartwig deshalb genauer unter die Lupe genommen.

Über den beruflichen Hintergrund Hartwigs berichtet detailliert Jan Pehrke, Vorstandsmitglied von CBG, in einer Pressemitteilung des Vereins vom 19. Januar. Danach begann Hartwigs im Jahr 1984 seine Laufbahn für BAYER zunächst in der Rechtsabteilung, ab 1997 leitete er die Patent-Abteilung und stieg 1999 zum Chef-Juristen des Konzerns auf. Damit, so Pehrke, sei Hartwig auch für den „menschenverachtenden juristischen Umgang mit Millionen Opfern der BAYER-Produkte im Rahmen der LIPOBAY-, DUOGYNON- und unzähliger anderer Skandale“ mitverantwortlich.

Wegen Kartell-Absprachen und Medikamenten-Nebenwirkungen wurde der Pharma-Konzern von US-Gerichten schon vor der Glyphosat-Ära von US-Gerichten zu Milliarden-Strafen verurteilt. Von diesen Erfahrungen hätte Hartwig dann später auf AfD-Veranstaltungen unter dem Titel ‚Deutsche Unternehmen im Fadenkreuz der US-Justiz“ berichtet.

„Spätestens seit 2013 sind die AfD-Mitgliedschaft und die rechtsradikalen Ambitionen des BAYER-Topjuristen in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Mit Übernahme eines AfD-Mandats im Bundestag ging Roland Hartwig bei BAYER mit guten Altersbezügen in den Ruhestand und widmete sich fortan gänzlich seiner rechtsradikalen Laufbahn. U. a. wurde er persönlicher Referent der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und damit dem Recherche-Netzwerk Correctiv zufolge so etwas wie der ‚inoffizielle Generalsekretär‘ der AfD.“

Als Beleg für dessen Verbindungen zu rechtsradikalen Netzwerken führt Pehrke u. a. eine Rede beim „Staatspolitischen Kongress“ im Jahr 2019 an, „einer Veranstaltung des von Götz Kubitscheck und Karlheinz Weißmann gegründeten ‚Instituts für Staatspolitik‘, das der Verfassungsschutz als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ einstuft“.

Pehrkes Fazit:

„Es ist mehr als skandalös, dass ein Konzern, der dem Hitler-Faschismus mit Geld und persönlicher Unterstützung den Weg bereitet hat und dessen Führungskräfte 1949 als Nazi-Verbrecher verurteilt wurden, bis heute ungebrochen Rechtsradikalen, Nazis und Faschisten eine sichere Heimstätte, gute finanzielle Einkommen und sichere Karrieren bis in die Unternehmensspitze hinein gewährt.“

Axel Köhler-Schnura, Gründer und Ehrenvorstand der CGB, wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert:

„Faschismus ist ein politisches Konzept der Konzerne. Das wird nicht nur, aber eben immer wieder bei Bayer deutlich. In Person des Bayer-Chefs und Hitler-Förderers Carl Duisberg in den 1920er und 1930er Jahren bis zum Bayer-Chefjuristen Roland Hartwig heute.“

Quelle:

„Die BAYER-Karriere eines AfD-Nazi-Geheimbündlers“, Presse-Information Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. vom 18. Januar 2024

https://cbgnetwork.org/8266.html

vgl. auch:

Jan Pehrke: „Roland Hartwig, AfD-Politiker und Teilnehmer des Potsdamer Treffens, bekleidete jahrzehntelang hohe Posten beim Bayer-Konzern“, junge Welt (Online) vom 24. Januar 2024

https://www.jungewelt.de/artikel/467879.kapital-und-faschismus-nazis-in-nadelstreifen.htmlin Nadelstreifen.html

Ein Sammelband zerlegt den Mythos Clankriminalität

Im Herbst des vergangenen Jahres schlug Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, Angehörige sogenannter Clanstrukturen künftig unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung abschieben zu können. Der Vorstoß sorgte für Furore und kritische Stimmen wiesen darauf hin, dass völlig unschuldige Menschen ins Visier genommen würden, bloß weil sie mit mutmaßlich oder tatsächlich kriminell agierenden Personen in verwandtschaftlichen Beziehungen stünden. Das gesellschaftliche Umfeld für solche Forderungen ist derzeit jedoch günstig. Denn für die Mainstream-Medien und den Großteil der deutschen Kriminalistik scheint die Sache seit Jahren klar zu sein: „Clan“-Mitglieder schotten sich ab, leben demnach in sozialen Parallelstrukturen, verachten das staatliche Gewaltmonopol und erklären ganze Stadtteile zu No-Go-Areas. Kurz: „Islamisch-arabische Familienverbände“ bilden die Hauptgefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland und zersetzen den Rechtsstaat.

Einen völlig anderen Blick wirft ein im Oktober 2023 veröffentlichter Sammelband auf die Debatte – denn er präsentiert vor allem die Perspektive der Betroffenen. Die Prämisse des Buches ist, dass „Clankriminalität“ als Konzept zu begreifen ist, das von Politik, Justiz, Polizei und Medien konstruiert wurde, um die Betroffenen rassistisch kriminalisieren und stigmatisieren zu können. Werden ethnisch homogene und zugleich kriminell aktive „Clans“ herbeiphantasiert und Ängste geschürt, so ein Fazit des Buches, lassen sich staatliche Kontrolle, Überwachung und erweiterte Befugnisse für Polizei und Justiz leicht legitimieren. 

In 20 analytischen Beiträgen bietet der Band eine kritische Bestandsaufnahme der laufenden Diskussion und überprüft dabei die zentralen Annahmen, die dem Etikett „Clankriminalität“ zugrunde liegen. Daneben dokumentieren Erfahrungsberichte Betroffener die von ihnen erlebte Polizeipraxis (Großrazzien bei Gewerbetreibenden, Hausdurchsuchungen) oder diskriminierende Erfahrungen vor Gericht. 

Die Herausgeber:innen stellen einleitend fest, dass die Verknüpfung von Kriminalität mit ethnischen Zugehörigkeiten den titelgebenden „Generalverdacht“ gegen hunderttausende Menschen geschaffen habe, was empirisch falsch und zugleich „brandgefährlich“ sei. Denn auch die Anschläge der extremen Rechten (zum Beispiel in Hanau) folgen politisch-medialen Kampagnen, basieren auf völkischen Vorstellungen und haben „aus Menschen potenzielle Terrorist*innen, ‚Clanmitglieder‘, Islamist*innen und Staatsfeinde gemacht“. (Seite 137) 

Eines der fünf Kapitel des Sammelbandes beschreibt ausführlich die Geschichte der „Clan“-Kriminalisierung. Danach wurden vor allem Menschen, die dem Bürgerkrieg im Libanon entkamen, in den 1990er Jahren in Deutschland systematisch diskriminiert. Ein Mittel war die Praxis der Kettenduldungen, das heißt die wiederholte, befristete Aussetzung der Abschiebung. Den daraus folgenden engen Familienzusammenhalt erklärt der Mitherausgeber Mohammed Ali Chahrour so: „Wer ohne Schutz und Zugehörigkeit lebt, wem Identität und Daseinsberechtigung abgesprochen werden, dem bleibt nur die Familie. (…) Wenn Menschen keinen Schutz durch Institutionen erfahren, dann kann nur noch der engste Kreis der Nächsten jenes Gefüge von Verantwortung und Solidarität bieten, jene Umwelt, die es zum Überleben schlichtweg braucht.“ (Seite 43) 

Die These liegt nahe, dass „Clankriminalität“ vornehmlich als politischer Kampfbegriff zu werten ist – ein Aspekt, dem sich ein weiteres Kapitel widmet. Die Kriminologin und Juristin Laila Abdul-Rahman bestreitet dabei aus wissenschaftlicher Sicht die behauptete besondere Gefährlichkeit des Phänomens. Die amtlich registrierten Straftaten und Tatverdächtigen unterschieden sich kaum von der Allgemein- und insbesondere der Jugendkriminalität. Nur sieben Prozent der Verfahren wegen Organisierter Kriminalität richteten sich bundesweit gegen „Clan-Gruppierungen“. (Seite 117) Familien selbst würden zum Problem gemacht, die es zu bekämpfen gelte: „Somit kommt es am Ende kaum noch darauf an, wer tatsächlich Straftaten begeht, sondern eher darauf, ob man herkunftsbedingt einer Familie angehört, die dem Konstrukt der ‚Clankriminalität‘ zugeordnet wird.“ (Seite 118) Auch andere Beiträge des Bandes stellen sich der emotional aufgeladenen Debatte und dem Aufbau des Feindbildes „arabische Clans“ mit weiteren empirischen Daten entgegen. So kontrastiere der hohe Verfolgungsdruck mit den maximal 0,6 Prozent, die die „Clankriminalität“ an allen Straftatermittlungen ausmache. (Seite 14) 

Die Juristin Mitali Nagrecha zieht gemeinsam mit dem Kulturwissenschaftler Anthony Obst die Verbindung zum sogenannten Sozialbetrug, das heißt dem gesetzeswidrigen Bezug von Sozialleistungen. Detailliert weisen die Autor:innen in ihrem Artikel die verbreitete Darstellung zurück, nicht-deutsche und nicht-weiße Täter würden mittels großflächiger Betrugsnetzwerke zu Reichtum gelangen, indem sie das Sozialleistungssystem missbrauchten. (Seite 231) Es handele sich dabei um ein Mediennarrativ, das nicht ohne politische Wirkung sei und nicht nur von der AfD für ihr rassistisches Programm ausgeschlachtet würde. Einmal mehr wird auch in diesem Beitrag deutlich, wie konstruierte Delikte empirisch nicht zu belegen sind. Denn der häufig skandalisierte „Sozialbetrug mit Clan-Bezug“ lässt sich anhand offizieller polizeilicher Statistiken schlicht nicht begründen. Das heißt: er kommt eher selten vor. (Seite 240) 

Das umfangreiche Buch setzt einen dringend notwendigen Kontrapunkt zum herrschenden – weitgehend rassistisch geprägten  – Diskurs über „Clankriminalität“ und versorgt die interessierte Leserschaft mit breit gefächertem und wissenschaftlich fundiertem Wissen, um sich dadurch gut gewappnet in die Auseinandersetzungen um die „Innere Sicherheit“ und die aktuelle deutsche Migrationspolitik einzumischen.

 

Mohammed Ali Chahrour/Levi Sauer/Lina Schmid/Jorinde Schulz/Michèle Winkler (Hrsg.):

Generalverdacht. Wie mit dem Mythos Clankriminalität Politik gemacht wird.
Hamburg, Nautilus Flugschrift, 320 Seiten, 2023, 22 Euro

 

 

 

 

 

Wirtschaft bekämpft Lieferkettengesetz

Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Völkerrechtlich unverbindlich mussten sie erst durch die einzelnen Staaten rechtlich verankert werden, um tatsächlich wirksam werden zu können. Die deutsche Bundesregierung hatte damit keine Eile und setzte lange Zeit auf das freiwillige Engagement von Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen (wie Kinder- oder Zwangsarbeit) entlang ihrer weltweiten Produktionsketten einzudämmen – offensichtlich ohne erkennbaren Erfolg. Erst seit Anfang 2023 gibt es daher ein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG).

Vor allem die Initiative Lieferkettengesetz kritisierte das LkSG: Weil es unter anderem die Unternehmen nicht verpflichtet, existenzsichernde Löhne in den Lieferketten zu garantieren; weil Betroffenen verwehrt wurde, Schadenersatzansprüche rechtlich durchzusetzen; weil das Gesetz bis Ende 2023 nur Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten betraf (ab 2024: mindestens 1.000 Beschäftigten).

Am 20. Dezember 2023 zog die für die Umsetzung zuständige Behörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; BAFA) Bilanz. Die junge Welt schreibt in ihrer Ausgabe vom 28. Dezember, dass es laut BAFA seit Inkrafttreten des Gesetzes 486 Kontrollen bei Unternehmen gegeben habe und 38 Beschwerden eingegangen seien. Die Behörde habe aber nach eigenen Angaben keine Sanktionen wegen Verstößen verhängen müssen. So trage das Gesetz nach Auffassung der BAFA zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in den globalen Lieferketten bei, ohne die Unternehmen „zu überfordern“.

Dass die deutsche Wirtschaft die gesetzlichen Regelungen nicht zu fürchten haben, unterstreicht folgendes Zitat aus der jungen Welt:

„Wie jW aus BAFA-Kreisen erfuhr, wurde ein beträchtlicher Anteil der Angestellten, die für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes eingestellt wurden, für andere Aufgaben abgezogen. Und das von Anfang an. Im Dezember 2022 wurde in Borna bei Leipzig eine Außenstelle der BAFA zur Umsetzung des LkSG eröffnet und 100 Stellen bewilligt. Im November 2023 waren demnach bereits 25 Prozent der Angestellten in Borna mit anderen Aufgaben wie Förderprogrammen oder Strukturentwicklungsprogrammen befasst, im Dezember sollen es bereits 40 Prozent gewesen sein.“ Unter anderem, weil das Bundeswirtschaftsministerium diesen anderen Aufgaben eine höhere Priorität zugeordnet habe.

Schärfere Regelungen als sie das nationale Gesetz vorsehen, wurden auf EU-Ebene Mitte Dezember des vergangenen Jahres beschlossen. Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Ministerrats einigten sich auf eine Richtlinie, der noch von den Gremien formal zugestimmt werden muss und die wohl erst ab 2029 gelten wird. Sie betrifft im Vergleich zum deutschen Gesetz mehr Unternehmen, denn sie gilt bereits für Firmen mit über 500 Angestellten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Unternehmen sollen zudem für Menschenrechtsverstöße in Lieferketten vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. Banken, Versicherungen und Investoren sind von den Vorschriften jedoch nicht betroffen.

„Aus Sicht von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie FIAN, Südwind oder dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre wird dem Gesetz damit die Kraft genommen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung wiesen sie am Mittwoch auf den Stellenwert hin, den gerade Finanzinstitute im Ausbeutungsprozess haben. So seien in Kolumbien für die Cerrejón-Steinkohlemine Tausende Indigene gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben worden. Die Antapaccay-Kupfermine in Peru setze mehr als 50.000 Menschen hohen Belastungen durch Schwermetalle aus. ‚Finanziell möglich gemacht werden diese Projekte von Banken und Investoren‘.“ (junge Welt vom 15. Dezember 2023)

Dennoch geht die deutsche Wirtschaft auf die Barrikaden. Nach Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), ist die europäische Richtlinie der „nächste Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie“. Bereits bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes hätten sich viele negative und unbeabsichtigte Auswirkungen und hohe bürokratische Belastungen gezeigt, ergänzte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Viele Großunternehmen würden die Bürokratielast einfach an ihre kleineren Zulieferer weiterreichen. Viele kleine und mittelständische Unternehmen klagten so über eine Überforderung, müssten Verwaltungsstellen schaffen und könnten nicht „in Wachstumsfelder investieren“. Auch Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands Die Familienunternehmer, beklagt ein bevorstehendes Bürokratiemonster: „In unseren vernetzten Volkswirtschaften werden nahezu alle Mittelständler von ihren großen Kunden über die Verträge zur Übernahme der Richtlinie gezwungen und so mit unfassbarer Bürokratie überzogen werden.“ Die Ankündigung des Bürokratieabbaus von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sei offensichtlich „völlig wertlos“. (Alle Zitate: Handelsblatt vom 14. Dezember 2023)

Der Ökonom Sebastian Thieme stellt aus wirtschaftsethischer Sicht die grundsätzliche Frage:

„Wie lässt sich sicherstellen, dass Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland unter den Bedingungen eines unerbittlichen globalen und auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Marktwettbewerbs ethische, menschenrechtliche, soziale und umweltpolitische Standards einhalten? Ist das überhaupt möglich?“

Seine Antwort lautet:

„Wer den Konflikt nicht durch eine wirtschaftsliberale Anpassung zu Gunsten des Primats der Ökonomik und unter Verlust der ethischen Substanz entscheiden will, wird unter den Bedingungen eines auf Profitmaximierung ausgerichteten globalen Marktwettbewerbs die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verändern müssen. Damit wäre eine Veränderung gemeint, die das mit diesem Marktwettbewerb verbundene System zur Disposition stellt und in ein humanes Gesellschaftskonzept zu transformieren versucht. Die Humanisierung des Wirtschaftens ist dann gleichbedeutend mit der Abkehr vom dominanten System eines globalen und unerbittlichen Marktwettbewerbs.“

Quellen:

Susanne Knütter: „Ein Jahr Lieferkettengesetz“, junge Welt (Online) vom 28. Dezember 2023

https://www.jungewelt.de/artikel/466084.deutsches-lieferkettengesetz-ein-jahr-lieferkettengesetz.html?

dies.: „Rahmen für Ausbeutung“, junge Welt (Online) vom 15. Dezember 2023

https://www.jungewelt.de/artikel/465307.lieferketten-rahmen-für-ausbeutung.html?

Björn Finke: „EU-Konzerne sollen für Verbrechen der Zulieferer haften”, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 14. Dezember 2023

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-lieferkette-parlament-safe-harbour-haftung-menschenrechte-1.6319678?reduced=true

Moritz Koch/Carsten Volkery/Julian Olk: „EU-Lieferkettengesetz löst Proteststurm der Wirtschaft aus“, Handelsblatt (Online) vom 14. Dezember 2023

https://www.handelsblatt.com/politik/international/europaeische-union-eu-lieferkettengesetz-loest-proteststurm-der-wirtschaft-aus/100003381.html

Sebastian Thieme: „Ethisches Verhalten im globalen Wettbewerb?“, in: maldekstra #18, März 2023, Seite 10f.

https://www.rosalux.de/publikation/id/50107/lieferketten-und-welt-kapitalismus