Am 26. Mai 2025, rund zehn Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, verhängte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig nach über vier Jahren Verhandlungsdauer ihre Urteile gegen vier ehemalige VW-Manager. Der ehemalige Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, der ehemalige Leiter der Antriebselektronik soll für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Das Urteil für den ehemaligen Entwicklungsvorstand der Marke VW – der Höchste in der Hierarchie der Ex-Manager auf der Anklagebank – lautet ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung. 22 Monate Gefängnis auf Bewährung erhält ein ehemaliger Abteilungsleiter. Die Verteidigung hatte auf drei Freisprüche und eine Verwarnung plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legt Revision ein.
Den Angeklagten war unter anderem vorgeworfen worden, gewerbs- und bandenmäßig mit manipulierter Software in Millionen Dieselfahrzeugen betrogen zu haben. Bei Tests täuschten die Autos einen geringen Schadstoffausstoß vor, im Alltagsbetrieb auf der Straße wurde dagegen ein Mehrfaches der schädlichen Stickoxide ausgestoßen. Neben VW sind auch die Konzerntöchter Audi, Škoda und Porsche betroffen. Bereits im Juni 2023 wurde der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro verurteilt – wenn auch nicht als Urheber des Betrugs, sondern weil er den Verkauf der manipulierten Fahrzeuge nicht schnell genug gestoppt hatte.
Die juristische Aufarbeitung ist aber auch nach den aktuellen Schuldsprüchen nicht abgeschlossen. Am Landgericht Braunschweig stehen noch Strafverfahren gegen weitere 31 Angeklagte aus. Zu ihnen gehört auch der ehemalige Konzernchef Winterkorn. Der sollte eigentlich bei dem nun vorerst beendeten Verfahren ebenfalls auf der Anklagebank sitzen. Aus gesundheitlichen Gründen war sein Prozess jedoch abgetrennt worden. Als Grund für seine andauernde fehlende Verhandlungsfähigkeit wurde ein häuslicher Unfall angegeben (angeblicher Oberschenkelbruch nach einem Sturz in der Dusche). Ob und wann das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen wird, ist zurzeit unklar.
Auszüge aus Presseberichten
Süddeutsche Zeitung vom 27. Mai 2025:
„Das Justizsystem ist nichts für ungeduldige Menschen. Zehn Jahre sind vergangen, seit aufgeflogen ist, dass Volkswagen seine Dieselmotoren manipuliert hat, um bei Abgastests bessere Werte vorzutäuschen. Das ist eine lange Zeit, dennoch darf man nicht vergessen, welche Dimensionen diese Affäre hat: Viele Millionen manipulierter Fahrzeuge waren jahrelang auf den Straßen unterwegs. Das ist keine Lappalie, und das war kein Versehen. Volkswagen, der vermeintliche Inbegriff deutscher Ingenieurskunst, verursachte einen Industriebetrug von historischer Dimension.
Deshalb ist es richtig, dass das Landgericht Braunschweig im Verfahren gegen ehemalige Spitzenmanager von Volkswagen auch Haftstrafen ohne Bewährung ausgesprochen hat. Auch wenn es quälend lang gedauert hat: Wenn die Verantwortlichen für einen solchen Betrug nicht ins Gefängnis müssen, aus welchen Gründen dann? Volkswagen hat mit diesen manipulierten Abgaswerten viele hintergangen: Kunden, die dachten, sie würden blitzsaubere Autos kaufen. Aktionäre, die glaubten, in ein integres Unternehmen investiert zu haben. Hunderttausende Mitarbeiter, die sich nichts hatten zuschulden kommen lassen – und sich plötzlich für ihren Arbeitgeber schämten. Von der Umweltbelastung ganz zu schweigen.
Am schlimmsten aber ist die Hybris, die der Nährboden für diese Manipulation war. Sich einen Betrug dieser Dimension zuzutrauen, zu denken, dass man damit schon durchkommen werde – das zeigt, wie kaputt die Unternehmenskultur bei Volkswagen gewesen sein muss. Wie wenig Bewusstsein für ihre Verantwortung bei den Spitzenkräften geherrscht hat. Die Angeklagten, die nun verurteilt wurden, gaben sich vor Gericht wenig einsichtig. Man muss hoffen, dass jene, die die nun die Geschicke von Volkswagen leiten, die Lehre aus diesem Skandal besser verstanden haben: Ein Konzern, so groß und mächtig er auch sein mag, ist keine moralfreie Zone.“
Taz vom 26. Mai 2025:
„Bei VW konnten Ingenieure jahrelang systematisch täuschen. Aber sollten sie auch systematisch täuschen? Beantworten kann das wohl nur der ehemalige Konzernchef Martin Winterkorn, der jedes Wissen über die Manipulation von sich weist. Das Strafverfahren gegen den 78-Jährigen, gesundheitlich Angeschlagenen ruht allerdings. In seiner aktiven Zeit galt er als jemand, der sich gern auch in Einzelheiten einmischte.
Das Arbeitsklima bei VW scheint nicht besonders produktiv gewesen zu sein: Entweder konnten die Ingenieure ohne große Kontrolle tun und lassen, was sie wollten. Statt eine smarte Lösung zu finden, wählten sie in diesem Fall die Manipulation. Oder es herrschten Druck und Angst von oben, sodass die Ingenieure gar nicht anders konnten, als zu tricksen.“
junge Welt vom 26. Mai 2025:
„Während die Manager mit Bewährungsstrafen davonkommen, wandern die Ingenieure hinter schwedische Gardinen. (…) In ihren Schlussplädoyers zeigten sich die Angeklagten schockiert über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß – dem die Richter dann jedoch weitgehend entsprachen. (…) Während des Prozesses erhoben die Angeklagten vor allem Vorwürfe gegeneinander – und gegen den damaligen Konzernchef Martin Winterkorn. Die Frage, wer wann was wusste, konnte nicht abschließend geklärt werden. Als damaliger Boss des Konzerns trägt Winterkorn offensichtlich die Hauptverantwortung für den 2015 von der US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency aufgedeckten Skandal. Ursprünglich sollte auch er sich in dem nun vorläufig beendeten Prozess verantworten. Aus ‚gesundheitlichen Gründen‘ war sein Verfahren jedoch ausgelagert worden.
Seither wurde der Prozess gegen den mittlerweile 78jährigen immer weiter hinausgezögert, bis es 2024 zu einer Anhörung kam. Bei dieser Gelegenheit bestritt Winterkorn sämtliche Vorwürfe gegen ihn und betonte, der Skandal habe seine erfolgreiche Karriere beschädigt. Einige Monate später wurde das Verfahren erneut unterbrochen, Winterkorn hatte im häuslichen Umfeld einen Unfall erlitten. Anfang 2025 sollte das Verfahren fortgeführt werden, doch auch daraus wurde nichts. Ob irgendwann noch ein Urteil gegen den seinerzeit bestbezahlten Konzernchef Deutschlands ergeht, steht in den Sternen. Ein in den USA anhängiger Prozess gegen Winterkorn scheiterte derweil an der Auslieferung durch die BRD.
Nach Bekanntwerden der kriminellen Machenschaften im September 2015 hatte Winterkorn noch Fehler eingeräumt und eine umfassende Aufklärung angekündigt. ‚Manipulieren und Volkswagen – das darf nie wieder vorkommen‘, sagte er damals. Einen Tag später trat er zurück und hat seither wenig zur Aufklärung beigetragen. Vielmehr zeigte sich das verantwortliche Topmanagement in den folgenden Jahren vor allem erfolgreich darin, die eigenen Köpfe geschickt aus der Schlinge zu ziehen und dafür frühere Untergebene als Bauernopfer über die Klinge springen zu lassen.“
FAZ vom 26. Mai 2025:
„Während amerikanische Behörden zügig ermittelten, hohe Geldstrafen verhängten und Beschuldigte ins Gefängnis brachten, gibt es hierzulande bis heute kein rechtskräftiges Urteil in einem Strafprozess. Zwei Jahre lang wurde im sogenannten Audi-Verfahren verhandelt, bevor sich der frühere Chef der Marke, Rupert Stadler, und weitere mitangeklagte Manager auf eine Absprache zur Verkürzung des Strafverfahrens in München einließen, die sie kurz darauf wieder platzen ließen. (…) Die Revision liegt nun beim Bundesgerichtshof. In Braunschweig wurde sogar vier Jahre lang verhandelt. Jetzt hat die Kammer teils mehrjährige Gefängnisstrafen gegen frühere Manager und Ingenieure von Volkswagen verhängt. Doch das Verfahren gegen den prominentesten Angeklagten, den früheren Konzernchef Martin Winterkorn, kommt wegen dessen angeschlagener Gesundheit nicht in Gang. Es ist fraglich, ob jemals ein Urteil gegen ihn fällt.
Ein solches Vorgehen untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Denn für die normalen Bürger ist nicht ersichtlich, warum sie wegen deutlich kleinerer Vergehen zügig abgestraft werden, während hochbezahlte Manager mit ihren Anwälten die Verfahren über Jahre in die Länge ziehen können. Immerhin: In Braunschweig wird das Verfahren nicht mit einem ‚Deal‘ abgeschlossen, sondern mit Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren und sechs Monaten für zwei der vier Angeklagten. (…)
Um schneller zu werden, müssen die Ermittlungsbehörden mehr Personal bekommen. Zehn Staatsanwälte, die in Braunschweig am Dieselskandal bohren, sind zu wenig. Zum Vergleich: Die Behörden in Köln haben für ihre Cum-ex-Ermittlungen 35 Planstellen. Die Staatsanwaltschaften müssten außerdem enger kooperieren, statt in München, Stuttgart und Braunschweig mit vielen Überschneidungen am selben Themenkomplex zu arbeiten. In der jetzigen Struktur, das zeigt der Dieselskandal mehr als deutlich, ist Deutschland mit der Aufarbeitung großer Wirtschaftsstrafverfahren überfordert.“
Neues Deutschland vom 26. Mai 2025:
„Als Bauernopfer fühlen sich die‚Verurteilten im Volkswagen-Prozess‘. Nicht nur für sie kam überraschend, dass es für zwei Ex-Manager Gefängnisstrafen gibt. Die Verfahren gegen zahlreiche Mitangeklagte waren im Laufe der Jahre sang- und klanglos eingestellt worden. Die Kritik der übrig gebliebenen Angeklagten ist daher nachvollziehbar. Aber nicht als Rechtfertigung für ihre Taten, sondern nur als Beleg fehlenden Aufklärungswillens. Deutlich machte der Prozess vor allem den Corpsgeist von VW-Leuten, die sich offenbar auch mittels Falschaussage gegenseitig deckten und immer noch kein bisschen Einsicht und Reue zeigen. Dies ist das Ergebnis der komplexen Entscheidungsstrukturen in einem Großkonzern, der sich schier unantastbar fühlt.
Doch der eigentliche Skandal ist, dass fast zehn Jahre ins Land zogen, bis die ersten strafrechtlich belangt werden. In Sachen Börsenkursmanipulation und Schaden für Kunden ging es zügiger. Die niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden taten sich zusammen mit der Landes- und der Bundespolitik schwer, die Machenschaften bei VW als illegal zu werten. Dass Niedersachsen am größten privaten Arbeitgeber im Land selbst beteiligt ist, war natürlich alles andere als hilfreich. Selbst im konservativen, konzernfreundlichen Bayern wurde beim Dieselskandal die schützende Hand über Audi schneller weggezogen.“
Handelsblatt (Online) vom 26. Mai 2025:
„Die lange Verfahrensdauer ist letztlich der Grund dafür, dass das Verfahren gegen Martin Winterkorn getrennt werden musste. Nun wird es mit einiger Wahrscheinlichkeit nie abgeschlossen, da Winterkorn erkrankt ist. Daneben untergräbt die lange Dauer das berechtigte Interesse an einer breiten strafrechtlichen Klarheit in einem Komplex solcher Tragweite – nicht nur das der Öffentlichkeit, sondern auch das der Angeklagten. Am Ende könnte es sogar darauf hinauslaufen, dass bei der weiteren Aufarbeitung mit zweierlei Maß gemessen wird, weil der Komplex aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit verschwunden ist. Der Verdacht liegt jedenfalls nahe – sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, dass bereits vorliegende Anklagen lediglich gegen Auflagen eingestellt werden sollen.“
Wirtschaftswoche (Online) vom 27. Mai 2025:
„Erinnern Sie sich noch an Oliver Schmidt? Das ist der VW-Ingenieur, der in den USA wegen Beteiligung am Dieselskandal vor Gericht kam und 2017 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. 2020 wurde er nach Deutschland überstellt, 2021 aus der Haft entlassen. So geht das in den USA: 2015 fliegt der Skandal auf, zwei Jahre später ist Schmidt im Gefängnis. Für Schmidt ist die Sache seit über vier Jahren ausgestanden.
Und im Heimatland des Dieselskandals? Von ‚German Autobahn‘ keine Spur: Fast ein Jahrzehnt nach dem Beginn der Ermittlungen sind noch nicht mal die ersten Verfahren gegen die Hauptverantwortlichen in Wolfsburg abgeschlossen. Das Landgericht Braunschweig, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger verloren sich in einem Mega-Prozess, der den größten deutschen Wirtschaftsskandal aufarbeiten sollte – und doch schon seit Jahren kaum noch jemanden interessiert. Es geht gefühlt ja auch gar nicht mehr um Zeitgeschehen, sondern um Wirtschaftshistorie. (…)
Nun haben wir seit Montagmorgen Urteile mit den ersten Haftstrafen, aber rechtskräftig sind sie nicht.
Jetzt geht es erst mal weiter mit zähen, wahrscheinlich jahrelangen Berufungsverfahren – und mit neuen Krankschreibungen des bekanntesten Angeklagten, Martin Winterkorn. Der (…) war mal VW-Chef. Der Vor-vor-letzte, um genau zu sein. Er ist heute 78, gesundheitlich angeschlagen und wird deshalb womöglich nie mehr zur Verantwortung gezogen.
Klar, es gibt viele sachliche Gründe für so eine lange Prozessdauer, aber so geht es einfach nicht. Weil die Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt, wenn Angeklagte sich allein aufgrund der Verfahrensdauer aus der Affäre ziehen können. Weil andere, nicht minder wichtige Verfahren, durch solche epischen Prozesse verzögert oder verhindert werden. (…)
2017 berechnete die Europäischen Umweltbehörde EEA, dass allein in Deutschland jährlich über 12.000 Menschen vorzeitig durch die Luftbelastung mit Stickoxiden sterben. Das waren fast viermal so viele, wie durch Unfälle im Straßenverkehr. Hauptverursacher der Luftverschmutzung waren mit großem Abstand Diesel-Pkw – und hier eben die verbrecherisch manipulierten Autos von VW und anderen Herstellern.
Straftäter müssten allein schon aus pädagogischen Gründen so schnell zur Verantwortung gezogen werden, dass noch ein Zusammenhang zwischen Tat und Urteil erkennbar ist, heißt es immer wieder, wenn es um Kleinkriminelle und junge Straftäter geht. Und was für Dealer gilt, sollte nicht weniger für die mit den großen Deals gelten.“
Die Zeit vom 27. Mai 2025:
„Eins ist gewiss: Die Dieselaffäre um Volkswagen wird nie das Zeug zum Bestseller haben. War da was? Ach ja, das Landgericht Braunschweig hat am Montag vier frühere Führungskräfte des Autoherstellers wegen Betrugs verurteilt. Zwei von ihnen müssen ins Gefängnis, zwei erhalten Bewährung. Doch das sind nur Leute aus der zweiten Reihe. Der Strafprozess gegen den einstigen Mann ganz oben an der Konzernspitze hängt noch. Es ist ja auch erst zehn Jahre her, seit der größte Wirtschaftsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte aufflog. Und darin liegt die eigentliche Tragik dieser besonderen Verbrechensform.
Wirtschaftskriminalität ist jener Teil der Kriminalität, der so gut wie nie Gegenstand der vielen True-Crime-Storys ist. Jener ‚wahren‘ Verbrechensgeschichten, die sich popkulturell so gut und erfolgreich ausschlachten lassen, weil sie zwar einerseits auf echten Kriminalfällen basieren, andererseits aber meist einem simplen Schema von Gut und Böse folgen: Mord, Totschlag, Entführung, Erpressung, Vergewaltigung. Aus Eifersucht, Habgier oder einfach nur Lust an der Gewalt. Ein Täter, (mindestens) ein Opfer, klare Beweisführung, idealerweise durch DNA-Spuren am Tatort. Am Ende siegt die Gerechtigkeit. Wenngleich die meisten dieser Geschichten mit der Verhaftung des Täters enden. Nicht mit dessen Verurteilung.
Wirtschaftskriminalität aufzuklären bedeutet: langweilige Aktenfresserei. In aller Regel geht es darum, nachzuweisen, wer wann was gewusst, gesagt oder getan hat. Das dauert, was zum Gutteil erklärt, warum sich Prozesse wie der gegen die vier Volkswagenmanager so lange hinziehen. Dem steht auch nicht entgegen, dass der einstige Audi-Chef Rupert Stadler 2023 und damit vergleichsweise zügig wegen Betrugs in der Dieselaffäre verurteilt worden ist. Denn das war nur die erste Instanz. Die Revision läuft, und wann der Fall wirklich mal abgeschlossen ist, weiß niemand. (…)
Wirtschaftsstrafverfahren bis zum Ende durchzustehen, ist also eine Sache von Jahren, manchmal auch Jahrzehnten. Das erklärt auch, warum das mediale Interesse so gering ist: Nur zur Verfahrenseröffnung und zur Urteilsverkündung sind die Kamerateams im Gerichtssaal. Was dazwischen passiert, interessiert kaum.
Das steht im krassen Widerspruch zu den ökonomischen Folgen von Wirtschaftskriminalität: Das Institut der Deutschen Wirtschaft beziffert den jährlichen Schaden auf weit mehr als zwei Milliarden Euro, was ein Drittel des Gesamtschadens aller Straftaten im Land ausmacht.“
Quellen:
René Bender: „Die Aufarbeitung bei VW bleibt unbefriedigend“, Handelsblatt (Online) vom 26. Mai 2025
Sebastian Edinger: „Die Kleinen hängt man“, junge Welt (Online) vom 28. Mai 2025
Björn Hartmann: „Ein bisschen Genugtuung für die Geschädigten“, taz (Online) vom 26. Mai 2025
Christian Müßgens: „Die Qual mit dem Dieselskandal“, FAZ (Online) vom 26. Mai 2025
Marcus Rohwetter: „Diese Trägheit kann Deutschland sich nicht leisten“, Die Zeit vom 27. Mai 2025
Martin Seiwert: „Das ist Geschichtsschreibung, nicht Gerechtigkeit“, Wirtschaftswoche (Online) vom 27. Mai 2025
Angelika Slavik: „VW ist keine moralfreie Zone“, Süddeutsche Zeitung vom 27. Mai 2025
Kurt Stenger: „Fehlender Aufklärungswille“, Neues Deutschland (Online) vom 26. Mai 2025