In einem Artikel im Handelsblatt vom 1. November 2019 berichteten Volker Votsmeier und Sönke Iwersen über die Aussage des Kronzeugen Benjamin Frey (Name geändert) im Prozess zu dem wohl größten Steuerbetrug der deutschen Wirtschaftsgeschichte vor dem Landgericht Bonn. Frey war 2011 Partner in einer der einflussreichsten Rechtsanwaltskanzleien Deutschlands. Zu ihren Kunden zählten viele der vermögendsten Deutschen. Sie hatte gute Verbindungen zu den größten Banken.
Als Jana S., Sachbearbeiterin im Bundeszentralamt für Steuern, mit Frey und dessen Kollegen zu tun bekam, stoppte sie beantragte Steuererstattungen in dreistelliger Millionenhöhe. Das Handelsblatt beschrieb den Vorgang wie folgt: „Sie schob damit einen Keil in die Maschine, mit der Frey für sich und seine Geschäftspartner Unsummen verdiente. Die Maschine hieß Cum-Ex. Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch wurden dabei so gehandelt, dass die Beteiligten sich das Mehrfache dessen von den Finanzämtern ‘erstatten’ ließen, das sie abführten. Eine ganze Dekade lang kamen schwerreiche Investoren, ihre Steuerberater, Rechtsgutachter und Banken damit durch. Dann stellte sich Jana S. quer.“
Frey und seine Kollegen drohten der Sachbearbeiterin damit, sie persönlich auf Schadensersatz zu verklagen und finanziell zu ruinieren. Jana S. ließ sich jedoch nicht einschüchtern. Sie weigerte sich, Steuern zu erstatten, die gar nicht abgeführt worden waren. Das löste schließlich ein Ermittlungsverfahren aus. Die Aufklärung eines riesigen Skandals begann.
Der Schaden, der durch Cum-Ex-Geschäfte entstand, soll zwölf Milliarden Euro betragen. Diese Schätzung wird von Benjamin Frey als zu niedrig angesehen. Der Abfluss von Steuergeldern sei deutlich größer gewesen. Frey ist Beschuldigter in mehreren Strafverfahren und einer der ersten Insider, die bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre auspackten. Im Bonner Prozess trat er als Kronzeuge gegen zwei britische Aktienhändler auf. Sie werden beschuldigt, für eine Schadenssumme von rund 400 Millionen Euro verantwortlich zu sein.
„Quer durch die Republik ermitteln Staatsanwaltschaften in mehr als 70 Komplexen gegen rund 500 Beschuldigte. Dem Handelsblatt liegt die Aufstellung eines Whistleblowers vor, der sich zwischen 2014 und 2015 intensiv mit der Steuerfahndung Wuppertal austauschte. Seine Liste enthält die Namen von 130 Banken, die an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein sollen. Es gibt kaum ein Geldhaus, das darauf fehlt.“
Benjamin Frey arbeitete zu Beginn seiner Karriere als Anwalt in einer US-amerikanischen Sozietät. Später machte er sich zusammen mit Partnern selbstständig. „Ihre Kanzlei wurde in Cum-Ex-Kreisen zu einer Art Zentrale. Sein Schreibtisch stand im 32. Stock des Frankfurter Bürohochhauses Skyper. Frey: ‘Wir fühlten uns wie die Größten.’ Ab 2006 gehörten Frey und seine Partner zu den nachgefragtesten Namen in der Cum-Ex-Beratung – und akquirierten selbst häufig neue Investoren. Viele zufriedene Kunden brachten neue in die Kanzlei, das Geschäft brummte.“
Dann reagierte endlich das Justizministerium. Es wurden Regelungen eingeführt, die deutschen Banken vorschrieben, bei Cum-Ex-Aktiendeals für eine korrekte Versteuerung zu sorgen. Das sei aber nur ein Brandbeschleuniger gewesen, sagt Frey. Weil in den entsprechenden Paragrafen von inländischen Banken die Rede war, wickelte man die krummen Geschäfte nun eben über ausländische Banken ab. „Frey erinnert sich an das Credo seines ehemaligen Partners Hanno Berger: Was nicht ausdrücklich im Gesetz steht, gilt nicht… Wer Zweifel an der Maschine Cum-Ex äußerte, wurde von Berger scharf angegangen. Frey erinnert sich an die Worte des Star-Juristen: ‘Wer ein Problem damit hat, dass wegen unserer Arbeit weniger Kindergärten gebaut werden: Da ist die Tür!’“
In dem Artikel des Handelsblatts hieß es weiter: „Lüge ist ein wiederkehrendes Motiv in dieser Affäre. Viele Investoren behaupten bis heute, sie hätten nie gewusst, woher die sagenhaften Gewinne bei der Cum-Ex-Methode stammten. Die einen beteuern, sie hätten auch nie gefragt, die anderen sagen, man habe sie auf Nachfrage falsch informiert. Frey berichtet freilich auch von einem Fall, wo ein Kunde seiner Kanzlei genau nachrechnete, und sich gerade deshalb beschwerte. Dann drohte er mit Gewalt… ‘Der Mann wollte zehn Millionen Euro Nachschlag’, erinnert sich Frey. ‘Andernfalls würde er eine bekannte Rockergang einschalten.’“
Frey erinnerte sich weiter, dass schließlich 2,5 Millionen Euro an den Kunden gezahlt wurden. Man habe bei den Steuerdeals eben auch noch versucht, sich gegenseitig zu übervorteilen, nach dem Motto: „Jeder bescheißt jeden.“
Nach 2012 gab es, als Folge vermehrter Betriebsprüfungen, immer mehr juristische Fachaufsätze, die Cum-Ex-Geschäfte als legal einstuften. Auch Freys Kanzlei vergab solche Aufträge gegen gutes Honorar an geeignete Experten, bekannte Jura-Professoren und renommierte Anwälte. Frey: „Das war letztlich alles Mietschreiberei.“
Auch die Lobbyarbeit über Kontakte in die Finanzverwaltung, die Justiz und in Ministerien sei wichtig gewesen. Man wollte alle Gesetzesänderungen schon kennen, bevor sie stattfanden. Frey sagte aus, er sei auch vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband mit Informationen versorgt worden.
„Dann dürfen ihn auch die Anwälte der fünf Finanzinstitute befragen, die das Gericht dem Bonner Verfahren hinzugezogen hat: die Hamburger Privatbank M. M. Warburg, deren Tochter Warburg Invest, das US-Institut BNY Mellon, die französische Société Generale sowie die Fondsgesellschaft Hansa Invest. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Zusammenarbeit mit den beiden Angeklagten bei Cum-Ex-Geschäften vor – und den daraus entstandenen Gewinn. Im Raum steht eine mögliche Vermögensabschöpfung von rund 389 Millionen Euro. Die fünf davon bedrohten Banken verwehren sich gegen dieses Ansinnen des Gerichts.“