Der promovierte Jurist und Redakteur der Süddeutschen Zeitung, Ronen Steinke, zeigt in seinem Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“ systematische Ungerechtigkeiten im Strafsystem auf – und spricht deshalb von einer „neuen Klassenjustiz“. Während einkommensarme Menschen, die schwarzfahren oder einen kleinen Ladendiebstahl begehen, mit harten Strafen rechnen müssen, werden Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität häufig eingestellt oder es wird milde geurteilt. Für sein Buch recherchierte der Autor bei allen relevanten Akteur:innen, das heißt bei Staatsanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Richter:innen und Verurteilten. Dabei geht der Autor die einzelnen Stationen der rechtlichen Verfahren durch. Er beschreibt die Rolle der Anwält:innen, untersucht Urteile (zum Beispiel die Bedeutung verhängter Geldstrafen) und analysiert die Auswirkungen der Untersuchungshaft und anschließender Gefängnisaufenthalte. Danach folgen Kapitel zur Wirtschafts- und „Elendskriminalität“; am Schluss seines Buches stellt er Forderungen auf, wie es gerechter zugehen könnte.

 „Je teurer der Verteidiger, desto unschuldiger der Angeklagte“*

Die Erfolgsaussichten von angeklagten Personen hängen wesentlich davon ab, welcher Anwalt bzw. welche Anwältin zur Verteidigung zur Verfügung steht – oder ob sich überhaupt einer oder eine finden und finanzieren lässt. „Anwälte haben einen langen Atem, solange jemand das Geld hat, für ihre Zeit zu zahlen“, schreibt Steinke. Die privaten Anwälte beantragen im Gerichtssaal in 30,8 Prozent der Fälle einen Freispruch für ihre Mandanten. Pflichtverteidiger:innen tun das nur in 11,6 Prozent der Fälle. Auf diese sind Ärmere aber angewiesen. Pflichtverteidiger:innen werden jedoch von der Staatskasse finanziell kurzgehalten. Und Gerichte bestellen ihre „Lieblingsanwälte“, wenn vermieden werden soll, dass arme Menschen von „bissigen“ und engagierten Strafverteidiger:innen vertreten werden.

„Je vermögender man ist, desto billiger kommt man davon“

Zwischen den Strafverfolgungs- und Finanzbehörden steht das Steuergeheimnis. Meistens gibt das Finanzamt keine Auskünfte zu Einkommensverhältnissen von Angeklagten. Darum fallen Geldstrafen für Reiche oft zu niedrig aus. Deren finanzielle Verhältnisse werden offensichtlich sehr zurückhaltend eingestuft.

Früher ermittelten in Berlin die Sozialen Dienste der Justiz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Straftätern. Diese Dienstleistung wurde mittlerweile eingespart; jetzt schätzen die Gerichte „ins Blaue hinein“.

„Gefängnisstrafen wegen Schwarzfahrens, jährlich: 7.000. Gefängnis wegen Cum-ex-Milliardenbetrug: 1“

 Fußballfunktionär Uli Hoeneß saß wegen Betrugs am Fiskus in Höhe von mehreren Millionen Euro als einer der wenigen Reichen tatsächlich im Gefängnis. Er überwies fünf Millionen Euro Kaution und kam aus der U-Haft wieder frei. Das ihn betreffende Urteil lautete: Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen sieben „tatmehrheitlicher“ Fälle der Steuerhinterziehung in Höhe von 28,4 Millionen Euro. Als Vergleich zieht der Autor eine Strafe für eine Hartz IV-Empfängerin in Osnabrück heran, die den Fiskus um 84.000 Euro geschädigt hatte. Sie erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Buches war im Übrigen erstmals ein deutscher Banker im Rahmen des seit Jahren bekannten Cum-Ex-Skandals zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

„Anteil der Wirtschaftskriminalität an der Gesamtzahl aller Delikte: 0,9 Prozent, Anteil der Wirtschaftskriminalität am Gesamtschaden: 44,9 Prozent“

Wohlhabende rechnen ihre Geldstrafen zudem als Spesen ab, zahlen fast nie selbst. Konzerne wie VW setzen die Geldstrafen als Betriebsausgaben von der Steuer ab. Deshalb tragen letztlich alle Steuerzahler:innen den Schaden. Wirtschaftsdelinquenten haben daher gute Karten, weil sie sich freikaufen (lassen) können. „Je größer der Konzern, desto lauter ist sein Lachen über diese Sümmchen“, fasst Steinke den skandalösen Zustand zusammen.

Oftmals liefern sich die Anwälte Materialschlachten, die die Justiz verzweifeln lassen. Aus Bequemlichkeit lässt sich das Gericht dann auf eine gütliche Einigung ein und verfügt lediglich Geldauflagen. „Spätestens seit den 2000er-Jahren gelten Deals mit Tatverdächtigen als  ‚unverzichtbares Instrument‘ zur Bewältigung komplexer Wirtschaftsstrafverfahren, sprich: als leider alternativlos.“ So musste Deutsche-Bank-Manager Josef Ackermann für die Einstellung eines Verfahrens im Jahr 2006 (Mannesmann-Prozess) nur ein Bußgeld in Höhe von etwa vier Monatsgehältern zahlen, also 3,2 Millionen Euro. Der Top-Manager konnte so eine Vorstrafe vermeiden.

Das Buch schließt mit einer Reihe konkreter Vorschläge des Autors, die das deutsche Justizsystem ein wenig gerechter machen könnten. So fordert er etwa Pflichtverteidiger für alle sowie die Entkriminalisierung von Drogen- und Schwarzfahrdelikten. Die Einkommen von solventen Tätern sollten zudem nicht geschätzt, sondern tatsächlich ermittelt werden. Zu beenden sei auch das Vorgehen von Unternehmen, die Prozesskosten ihrer delinquenten Manager:innen zu übernehmen und dann sogar von der Steuer abzusetzen. 

Es ließen sich sicherlich auch einige noch radikalere Forderungen aufstellen. Und dass die Klassenjustiz nicht so neu ist, wie der Untertitel des Buches behauptet, darf auch festgehalten werden. Dennoch ist das Buch lesens- und empfehlenswert!

*Alle Zwischenüberschriften sind als Zitate aus dem Buch übernommen.

Ronen Steinke „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz“ Berlin 2022, Berlin Verlag, 20 Euro