„Überausbeutung und Rechtsnihilismus“ ‒ Eine Medienschau zu den Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen
Seit vielen Jahren schon prangern kritische Journalisten, Gewerkschaftsvertreter*innen und auch viele ehrenamtlich arbeitende Initiativen die skandalösen Arbeits- und Wohnbedingungen von Werkvertragsbeschäftigten in der Fleischindustrie an. Aber erst die Ausbreitung des Coronavirus und die staatlichen Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens – vor allem im Umfeld einiger Schlachtbetriebe – rückten in den vergangenen Wochen die dort herrschenden menschenunwürdigen Zustände in den medialen Fokus. Nachfolgend bringen wir eine Zusammenstellung von Beiträgen aus Presse, Radio- und TV-Sendungen zum Thema (in eigenen Zusammenfassungen mit ausgewählten Zitaten). Die ethische Frage der Tötung und Ausbeutung von Tieren bleibt in der Medienschau unberücksichtigt.
Jens Berger von den NachDenkSeiten empfiehlt drei Beiträge des Kölner Publizisten Werner Rügemer, die „eigentlich alles bieten, was man zum Thema wissen muss“. (https://www.nachdenkseiten.de/?p=62164) Die Ankündigung macht neugierig. Daher folgt zunächst eine Zusammenfassung wesentlicher Aussagen aus Rügemers Rede, die er bereits im September 2019 anlässlich der Kampagne „Schwarzer Freitag, der 13.“ der „Aktion gegen Arbeitsunrecht“ in Rheda-Wiedenbrück, dem Hauptsitz des Tönnies-Konzerns, hielt. Die Rede wurde vorab veröffentlicht.
Das „System Tönnies“: Grundstruktur der deutschen Schlachtindustrie
Rügemer geht davon aus, dass es sich beim Unternehmen Tönnies, dem europäischen Marktführer bei der Schweineschlachtung, um ein umfassendes „System“ handelt, das sich „nicht nur in die Arbeitsverhältnisse eingefressen [hat], sondern auch in die Natur, in die Lebensgrundlage Wasser, in die Tierwelt und nicht zuletzt in die politischen Verhältnisse in Deutschland und in der Europäischen Union, auch in die Kommunen, die mit Tönnies-Standorten gesegnet beziehungsweise belastet sind“. Der Konzern würde „systematischen Lohnraub“ betreiben, vor allem, weil die Arbeiter nicht beim Unternehmen selbst, sondern bei Werkvertragsfirmen angestellt sind. Selbst Leiharbeiter seien für Tönnies zu teuer und hätten zu viele Rechte. Denn immerhin müssten diese nach neun Monaten Arbeit den regulär Beschäftigten gleichgestellt werden. Werksvertragler könnten keinen Betriebsrat wählen. Der Mindestlohn bestünde nur auf dem Papier, denn er werde vielfach unterlaufen (Überstunden würden weder dokumentiert noch bezahlt, Umkleide- und Wegezeiten nicht berücksichtigt). Das Kündigungsschutzgesetz gelte nicht. Es gebe kein tariflich vereinbartes Recht auf Kranken-, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Tönnies würde sich weigern, mit der zuständigen Gewerkschaft NGG überhaupt zu verhandeln.
Einen weiteren Baustein für den „Lohnraub“ sieht Rügemer in den überteuerten Mieten bei der Unterbringung der osteuropäischen Beschäftigten. Dabei bezieht er sich auf Aussagen des Chefs der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT) in Paderborn, Friedhelm Koch. Dieser habe Clemens Tönnies im August 2019 gegenüber der Neuen Westfälischen indirekt als Sklavenhalter bezeichnet. In Deutschland gebe es noch zwei Branchen, „die Sklaverei haben“, wurde der christdemokratische Politiker in der Zeitung zitiert: „Die eine ist die Prostitution, die andere die Fleischzerlegung.“ So würden Beschäftigten „schon einmal 200 Euro vom Lohn abgezogen für ein Bett in einer überfüllten Wohnung“. (Sigrun Müller-Gerbes: „CDU-Mittelstandspolitiker: Tönnies macht Profit mit ‚Sklaverei‘“, Neue Westfälische, 16. August 2019; https://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/22536149_CDU-Mittelstandspolitiker-Toennies-macht-Profit-mit-Sklaverei.html) Außerdem führt Rügemer die „Gebühren“ an, welche die Arbeiter schon in ihren Heimatländern an ihre Werkvertragsfirmen bezahlen: „Sie müssen dieses teure Eintrittsticket kaufen, um überhaupt zu Tönnies zugelassen zu werden.“
Verantwortlich für die „Niedriglohnwüste Deutschland“ sind nach Auffassung des Publizisten die Bundesregierungen mit den jeweiligen Regierungsparteien CDU, CSU, SPD und Grüne. Auch dafür, dass rechtsverletzende Unternehmen nicht bestraft würden. Schlachtereien aus anderen EU-Staaten wie Dänemark und den Niederlanden hätten deshalb Produktionsbetriebe nach Deutschland verlegt: „So wurde der führende Niedriglohnstaat Deutschland zum führenden Schlachtzentrum Europas und Tönnies dessen Marktführer.“
Rügemer verweist auch darauf, dass das Bundeskartellamt im Jahr 2014 gegen 21 Wursthersteller wegen Preisabsprachen Bußgelder von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt hat. Der größte Anteil davon (128 Millionen Euro) entfiel dabei auf den „Haupttäter Tönnies“. Doch dieser „trickste und löste die betroffenen Tochterfirmen Böklunder Plumrose und Könecke schnell auf. Das Kartellamt resignierte. Tönnies brauchte nicht zu zahlen.“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=54770
Das zentrale Instrument bei der Ausbeutung in der Fleischindustrie ist für Rügemer der Werkvertrag. Damit würden „zusätzlich gezielt weitere flächendeckende, hunderttausendfache Rechtsbrüche ermöglicht“ und der Gewinn bei Vion, Westfleisch, Müller Fleisch, Anhalter Fleischwaren, Danish Crown, Tönnies & Co. ließe sich entsprechend steigern. Der Autor fasst die Merkmale von Werkverträgen wie folgt zusammen: Sie bedeuteten den in Deutschland niedrigsten arbeitsrechtlichen Status, noch unterhalb der Leiharbeit. Die Arbeitenden sind weder in dem Betrieb angestellt, in dem sie tätig sind, noch bei einer Leiharbeitsfirma, sondern „bei einer Werkvertragsfirma, die mit Vermittlungsgebühr, Abzügen für Fahrservice, Schutzausrüstung und Unterkunftsvermietung ihre Angestellten in Mehrfach-Abhängigkeit hält“. Werkvertragsfirmen seien „prinzipielle Feinde von Gewerkschaften, von Betriebsräten und von sonstigen Formen der gemeinschaftlichen Vertretung der Interessen der Beschäftigten“.
Rügemer schlussfolgert: „Es sieht ganz so aus, dass die Konstruktion der Werkverträge betrügerisch ist“. Die Werkvertragsfirmen seien in Wirklichkeit gar keine solchen, sondern sie vermittelten Leiharbeiter, denen jedoch ein ihnen an sich zustehender besserer arbeitsrechtlichen Status vorenthalten würde. Da die angeblichen Werkvertragsfirmen keine Lizenz für Leiharbeit hätten, würden sie sich seit Jahrzehnten strafbar machen. Bei den sie beauftragenden Fleischkonzernen könne man von deren Beihilfe zu einer Straftat ausgehen. Die staatliche Aufsicht sei zudem weitgehend untätig geblieben. „Aber auch bei seinen bisher erstmaligen Ermittlungen in der Fleischindustrie 2019 hat das Arbeitsministerium von NRW die (Un)Rechtmäßgkeit der Werkverträge gar nicht als Frage verfolgt“, schreibt der Autor und spricht darum von einem „dauerhaften Unrechts-Zustand“.
(Werner Rügemer: „Hoch-Risikogruppe: Fleischarbeiter“, NachDenkSeiten – Die kritische Website, 13. Mai 2020). https://www.nachdenkseiten.de/?p=60935
In einem dritten Beitrag resümiert der Vorsitzende von „Aktion Arbeitsunrecht e. V.“: Die Bundesregierung, alle Aufsichtsbehörden und auch der direkt zuständige Zoll hätten dauerhaft und flächendeckend Werkverträge geduldet, und zwar gesetzwidrig. Unter allen bisherigen Regierungen wäre bisher ein dauerhafter, flächendeckender Rechtsbruch festzustellen gewesen, „durch die Parteien CDU, CSU, Grüne, FDP, durch Bundesregierungen und Landesregierungen und Aufsichtsbehörden, durch die BundesarbeitsministerInnen Riester, Müntefering, Clement, von der Leyen, Scholz, Nahles, Barley, Heil“.
(Werner Rügemer: „Werkverträge in der Fleischindustrie abschaffen? Das vordergründige Skandal-Management der Bundesregierung – Lügen inbegriffen“, NachDenkSeiten – Die kritische Website, 5. Juni 2020) https://www.nachdenkseiten.de/?p=61638
Politik als Teil des Systems
Das betrügerische Geschäftsgebaren vieler Unternehmen thematisiert auch der sozialpolitische Blog von Stefan Sell. Der Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften verweist auf „eine der traurigen Täuschungsmanöver in der Fleischindustrie“. Im Jahr 2015 beschlossen die sechs größten deutschen Fleischkonzerne unter Federführung des damaligen Wirtschaftsministers Gabriel (SPD) und von Clemens Tönnies eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung sozialer Standards in der Fleischwirtschaft. Danach sollten in Zukunft auch alle Werkvertragsarbeitnehmer nach deutschem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht beschäftigt, die Zahl der Werkverträge reduziert und in eine Verbesserung der Unterkunftssituation investiert werden. „Herausgekommen ist bekanntlich nicht viel mehr als heiße Luft“, so Sell. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nutzte im vergangenen Mai „die Gunst der mediengeschwängerten Stunden und konnte gegen erhebliche Widerstände im Bundeskabinett die Absichtserklärung durchsetzen, jetzt aber wirklich aufzuräumen in dieser Branche“. Sell zitiert aus dem Papier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem Titel „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ vom 20. Mai 2020:
„Ab dem 1. Januar 2021 soll das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft im Sinne des § 6 Absatz 10 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich. Bei der Ausgestaltung ist auf eine rechtssichere Branchenabgrenzung zu achten, die sicherstellt, dass eine gesetzliche Regelung nur Unternehmen trifft, deren Kerngeschäft Schlachten und Fleischverarbeitung ist.“
Sell zweifelt an der tatsächlichen Realisierung dieser gesetzlichen Regulierung: „Man sollte bei aller berechtigten Freude über den nun gefassten Beschluss aber mit der zugleich vor allen Gesetzgebungsverfahren angezeigten Skepsis hinsichtlich dessen, was am Ende hinten rauskommt, darauf hinweisen, dass 1.) es ein Verbot geben soll, 2.) das Verbot erst ab dem 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten soll 3.) und dass bei der Ausgestaltung auf eine ‘rechtssichere’ Branchenabgrenzung geachtet werden soll.“ Und er verweist auf ein grundsätzliches Problem: „Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher expliziten Begründung entzieht man den Unternehmen der hier im Mittelpunkt stehenden Branche an sich rechtlich zulässige Instrumente wie den Werkvertrag und die Arbeitnehmerüberlassung, die aber in anderen Branchen weiterhin in Gebrauch sein dürfen und werden?“
Sell ist nicht davon überzeugt, selektiv nur auf die großen Schlachthöfe verändernd einzuwirken und dämpft implizit die Erwartung, die Politik würde sich gegen die Überausbeutung in der Fleischindustrie durchsetzen wollen und können. „Wenn man insgesamt eine Bilanz ziehen muss“, schreibt er, „dann müsste die ganze Kette in den Blick genommen und bearbeitet werden. Also von der Produktion der Tiere bei den Landwirten über die Organisation des Schlachtens, Zerlegens und der Weiterverarbeitung bis auf die Absatzseite, hier also vor allem bei den großen Vier, die den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland beherrschen“. Letztere seien die „Quelle der betriebswirtschaftlich zwangsläufigen Effizienzsteigerungsmaßnahmen und Konzentrationsprozesse bei den Produzenten sowie der Marktmacht der großen Ketten, die sich untereinander in einem harten oligopolistischen Wettbewerb befinden und einen enormen Preisdruck auf ihre Lieferanten ausüben“.
(Stefan Sell: „Wenn Tönnies & Co. ihre Arbeiter nicht mehr über Subunternehmen und Werkverträge ausbeuten würden, dann kostet das eine Handvoll Cent. Zugleich aber ist die Engführung auf Werkverträge problematisch“, 5. Juli 2020, Aktuelle Sozialpolitik – Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik)
(Ders.: „Werkverträge soll es in der Fleischindustrie nicht mehr geben. Ab dem kommenden Jahr. Vorhang wieder runter vor der Schlachthausszenerie. Aber Fragezeichen bleiben“, 21. Mai 2020, ebd.) https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/07/05/werkvertraege-in-der-fleischindustrie-und-mehr/
„Systemrelevanz“ von Tönnies und Co.
Ob die deutsche Politik und die EU angesichts der ökonomischen Macht, der außenwirtschaftlichen Bedeutung und damit des politischen Einflusses der Fleischindustrie tatsächlich umfassend regulierend tätig werden, scheint eher unwahrscheinlich. Das Magazin Der Spiegel beleuchtet die regionale Bedeutung der Branche: Vom nördlichen Nordrhein-Westfalen über das westliche Niedersachsen erstrecke sich eine Region, von manchen „Schweinegürtel“ genannt. Die Nähe zu den Seehäfen gelte als wichtig, um billig Futter importieren zu können. Es sei die wohl deutscheste aller denkbaren Kopien des amerikanischen Belt-Konzepts entstanden: Allein in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg lebten rund sechsmal so viele Schweine wie Menschen, jeder dritte Job hänge an der Tierhaltung. Doch während in der Fleischbranche die Anzahl der geschlachteten Tiere hoch bleibe, sinke die Zahl der Betriebe, unter Mästern wie unter Schlachtern. Die großen Konzerne bauten ihre Macht immer mehr aus. „Laut Interessengemeinschaft der Schweinehalter werden bereits fast 80 Prozent aller Schweine von den zehn größten Konzernen geschlachtet. Allein Tönnies kommt demnach auf einen Marktanteil von einem Drittel.“
(Alexander Preker: „So funktioniert die Schlachtbank Europas“, Der Spiegel vom 28. Juni 2020)
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-fleischfabriken-in-der-corona-krise-schlachtbank-europas-a-bc67c942-27ce-4668-8908-ecde4af86619)
Seitdem kürzlich bekannt wurde, dass es Clemens Tönnies gelungen war, den ehemaligen Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) als Berater zu engagieren, wurden auch die Asiengeschäfte des Unternehmens stärker thematisiert. Denn Gabriel, so berichteten die Medien, sollte als Berater für den chinesischen Markt fungieren und u. a. neue Transportmöglichkeiten mit der Eisenbahn nach China ausloten. Auch das Handelsblatt analysiert die Exportoffensive der Firma Tönnies. Danach beeinträchtigt die coronabedingte Stilllegung des Stammwerks lukrative Exporte. „Ein Drittel des aus Deutschland exportierten Schweinefleischs ging im April 2020 nach China. Tönnies als mit Abstand größter deutscher Schweineschlachter profitierte davon besonders. Die Gruppe fuhr 2019 einen Rekordumsatz von 7,3 Milliarden Euro ein – ein Plus von fast zehn Prozent bei fast gleichbleibender Schlachtmenge. Der Umsatz war getrieben vom Exportboom nach China.“
(Dana Heide, Katrin Terpitz: Tönnies‘ große Pläne in China, Handelsblatt [Printausgabe] vom 3./4./5. Juli 2020)
Die junge Welt bestätigt diese Feststellung: Der Fleischkonsum scheine ungebrochen, trotz Coronakrise und Infektionswellen unter Beschäftigten in Schlachthöfen. Die Produktion hierzulande laufe nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Hochtouren. In den ersten vier Monaten dieses Jahres sei danach der Umsatz des Gewerbes um 14,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Grund dafür sei unter anderem die hohe Nachfrage aus der Volksrepublik China gewesen, die ihren Import von Fleischprodukten mehr als verdoppelt hätte.
(Oliver Rast: „Mafiöse Strukturen“, junge Welt vom 2. Juli 2020)
https://www.jungewelt.de/artikel/381366.nahrungsmittelbranche-in-der-brd-mafiöse-strukturen.html
Die linke politische Wochenzeitung Jungle World beschrieb die Situation schon im letzten Jahr ähnlich: „Und die Zeichen stehen auf Expansion. Zwar sank der durchschnittliche Fleischkonsum der Deutschen zuletzt leicht, doch Tönnies geht es um andere Absatzmärkte. ‚Der Weltmarkt hat eine sehr, sehr intensive Mengensteigerung im Bedarf für Fleisch‘, sagte er bereits 2012.“ Tatsächlich, so die Zeitung, sei der Umfang der deutschen Fleischexporte in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen. Deutschland verfüge über den fünftgrößten Bestand an Schweinen weltweit. Seit Jahren würde hierzulande mehr Fleisch hergestellt als verbraucht. Vor allem China sei zuletzt als Abnehmer immer wichtiger geworden. Seit einem Jahr würde dort das Afrikanische Schweinefieber wüten. „In normalen Jahren wurden zuletzt rund 300.000 Tonnen Schweinefleisch nach China exportiert. Wir gehen davon aus, dass sich diese Zahl in diesem Jahr annähernd verdoppeln dürfte“, sagte ein Branchenvertreter im Mai der „Tagesschau“, wie der Autor berichtet.
(Paul Simon, „Der Fleischkonzern Tönnies geht juristisch gegen seine Kritiker vor“, Jungle World vom 19. September 2029)
https://jungle.world/artikel/2019/38/protest-gegen-die-knochenarbeit?page=all)
Die Verfilzung von Politik und Wirtschaft wird in folgendem Zitat deutlich: „Firmenpatriarch Clemens Tönnies, der es dank rücksichtsloser Ausbeutungsmethoden vom Metzgerssohn zum Milliardär gebracht hat, ist bestens in der Politik vernetzt. Er ist seit 19 Jahren Aufsichtsratsvorsitzender des Erstligaclubs FC Schalke 04 [Anm. BIG-Red.: bis 30. Juni 2020] und verfügt damit über ein dichtes Beziehungsgeflecht. Der CDU, die mit Armin Laschet in NRW den Ministerpräsidenten stellt, hat seine Firma insgesamt 147.000 Euro gespendet. Prominentestes Mitglied im Beirat der Tönnies Holding ist Siegfried Russwurm, amtierender Aufsichtsratschef von Thyssenkrupp und Voith, sowie früheres Vorstandsmitglied von Siemens. Russwurm wurde vergangene Woche als neuer Präsident des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) vorgeschlagen.“ Obwohl gegen Tönnies selbst und seine Firma zahlreiche Ermittlungsverfahren gelaufen seien – u. a. wegen Betrugs, Steuerhinterziehung, Preisabsprachen, Bestechung, Falschetikettierung und Videoüberwachung von Mitarbeitern –, sie auch mehrmals zu hohen Geldstrafen verurteilt worden seien und die skandalösen Zustände in den Betrieben immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hätten, „schadete das ihrem Aufstieg nicht“.
(Marianne Arens und Peter Schwarz, „Corona-Hotspot Tönnies: Profit vor Gesundheit und Leben“, trend onlinezeitung, 07/2020)
http://www.trend.infopartisan.net/trd0720/t210720.html
Warum die Politik nicht grundsätzlich gegen die Ausbeutungsverhältnisse in der Fleischindustrie vorgeht, zeigt auch eine Rezension des Buches „Das Schweinesystem“, das von der „Jour Fixe – Gewerkschaftslinke Hamburg“ herausgegeben wurde und kürzlich im Verlag „Die Buchmacherei“ in Berlin erschien. Dort heißt es: „Dieter Wegner, Aktivist bei der Hamburger Gewerkschaftslinken, ergänzt in seinem Aufsatz, dass maßgeblich die deutschen Bundesregierungen und die Europäische Union diese Arbeits- und Lebensverhältnisse in den letzten Dekaden geschaffen hätten. Daher sei der aktuelle Wirbel des Politikestablishments wegen der Coronainfektionswelle in der Fleischindustrie schlicht ein ‚Schauspiel im Bundestag‘. Angesichts der bisherigen Geschichte des ‚System Tönnies‘ überrascht es auch nicht, dass in vollem Wissen um die die Ansteckungszahlen hochtreibenden Arbeits- und Lebensverhältnisse die Fleischherstellung als ‚systemrelevant‘ eingestuft wurde, als der SARS-CoV- 2-Erreger sich hierzulande ausbreitete. Profite über alles.“
(Christian Stache: „Moderner Klassenkampf“, junge welt vom 6. Juli 2020)
https://www.jungewelt.de/artikel/381616.ausbeutung-moderner-klassenkampf.html)
Das Geschäftsmodell der Werkverträge und der Subunternehmen
Matthias Brümmer von der Gewerkschaft NGG referierte Ende Januar 2020 in Oldenburg bei einer Veranstaltung zu den Missständen in der Fleischindustrie. Das Thema Werkverträge sei seit fast 40 Jahren in Deutschland ein Problem. Dies begann in der Bauindustrie und sei zunächst in verschiedene andere Bereiche „rübergschwappt“, dann innerhalb der Fleischwirtschaft „zur absoluten perversen Qualität“ geführt worden. In den letzten 30 bis 40 Jahren seien in der deutschen Schlachtindustrie rundweg bis zu 90 Prozent der Arbeitsplätze eines jeden Betriebes ausgegliedert und in Werkverträge umgemünzt worden. Mit der Folge, dass sich teilweise bis zu 30, 40 Firmen an einem Standort befinden. Dies habe zu einer Entsolidarisierung der Beschäftigten geführt. Es könne davon ausgegangen werden, dass von den 200.000 in der Fleischwirtschaft in Deutschland arbeitenden Menschen mittlerweile 80.000 nicht mehr in normalen Arbeitsverhältnissen beschäftigt seien. Das habe zu einem massiven Druck auf die Festbeschäftigung geführt (Löhne, Arbeitszeit, Nachtschicht- und Mehrarbeitszuschläge, Samstags- und Sonntagsarbeit). Auch Brümmer spricht vom „System Tönnies“: „Dieser Mann ist dabei, nicht nur die gesamte Fleischbranche, sondern mittlerweile auch viele andere Branchen umzukrempeln in der Frage der grundsätzlichen Beschäftigung. Und das hat massive Auswirkungen.“ Die Folgen zeigt der Abschlussbericht einer Untersuchung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom Dezember 2019 auf. Dort werden „gravierende Verstöße“ bei 85 Prozent der insgesamt 30 untersuchten Fleischbetriebe festgestellt. In seinem Vortrag geht der Gewerkschafter eingehend darauf ein. Weiteres dazu im Anschluss an die Medienschau.**
Brümmer stellt abschließend fest: Es fehlten gesetzliche Bestimmungen darüber, was ein Werkvertrag wirklich sei (die Bestimmungen des BGB reichten nicht). Firmen müssten daran gehindert werde, ihre Kernkompetenzen an fremde Unternehmen auszugliedern. Grundsätzlich fehle es an einer wirtschaftlichen Mitbestimmung in diesem Land.
(Vortrag von Mathias Brümmer bei der Veranstaltung „Sprengt die Fleischindustrie jegliche Menschenrechte?“, organsisiert von Attac und ALSO [Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V.] am 31. Januar 2020) https://youtu.be/sUbvi6xUFOI
Den Trend der Informalisierung der Arbeitsbeziehungen thematisiert auch Stefan Dietl, Autor der Wochenzeitung Jungle World. Er legt den Schwerpunkt allerdings auf das Verhältnis der industriellen Peripherie und der klassischen Industrieländer. Zunächst stellt er fest, dass nur darüber spekuliert werden könne, wie viele Menschen in solchen prekären Werkvertragsverhältnissen stecken würden. Genaue Zahlen habe selbst das Bundesarbeitsministerium nicht. Denn da diese Arbeitskräfte nicht den Status von Arbeitnehmern hätten, würden sie in der Buchhaltung der Unternehmen auch nicht im Personalkostenbudget, sondern unter Sachkosten – „wie der Gabelstapler im Lager oder das Kopierpapier im Büro“ – geführt.
Dietl führt weiter aus, dass das Subunternehmertum aus der Ökonomie des postmodernen Kapitalismus kaum noch wegzudenken sei und am deutlichsten aufzeigen würde, wie sich in den industriellen Zentren die Arbeitsbeziehungen immer weiter informalisieren. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, wie sie seit langem die Ökonomie der ehemaligen industriellen Peripherie prägten, würden seit Jahren auch in die klassischen Industrieländer einziehen. „Kurz gesagt: In den Branchen – zum Beispiel der Nahrungsmittelindustrie oder der Bauwirtschaft –, die nicht nach Asien oder Osteuropa ausgelagert wurden, findet eine Übertragung der dortigen Lohnbedingungen und Arbeitsbeziehungen nach Deutschland statt.“ Prekäre, informelle Arbeitsverhältnisse wie die Scheinselbständigkeit mittels Werkvertrag rückten immer weiter in die verbliebenen Kernbereiche der Produktion vor. So steige die Zahl der Werkvertragsnehmer an den Bändern der deutschen Automobilindustrie ebenso an wie bei deren Zulieferern oder im Maschinenbau. Alle denen jedoch würde das jüngste Vorhaben des Arbeitsministers nicht helfen.
(Stefan Dietl, „Schöne neue Arbeitswelt“, Jungle World vom 25. Juni 2020)
https://jungle.world/artikel/2020/26/schoene-neue-arbeitswelt
Gemeint ist ein Gesetzentwurf, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil noch im Juli 2020 vorlegen will. Danach sollen ab 1. Januar 2021 in Fleischfabriken keine Werkvertragler, sondern nur eigene Mitarbeiter Tiere schlachten und Fleisch verarbeiten dürfen. Kommentatoren bleiben skeptisch:
„Nach anfänglichem Widerstand hat sogar der Verband der Fleischwirtschaft dem von der Bundesregierung geplanten Verbot der Werkverträge in den Kernbereichen von Schlachthöfen zugestimmt. Plötzlich behauptet die Lobbyorganisation nicht mehr, dass viele Betriebe ohne Subunternehmer ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren und Teile der Branche ins Ausland abwandern würden“, schreibt etwa die taz. Dass diese Kehrtwende ehrlich gemeint sei, dürfe allerdings bezweifelt werden. Denn Anfang Juli habe der maßgeblich von der Firma Wiesenhof beeinflusste Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft vorgeschlagen, die Werkverträge nicht per Gesetz, sondern durch einen Tarifvertrag aus seiner Branche zu verbannen. Mit der Begründung, es wäre verfassungswidrig, Werkverträge nur in einer Branche gesetzlich zu untersagen. Die NGG spreche von einer „Nebelkerze“ einer Industrie, die schon mehrmals aufgefallen sei, weil sie Versprechen nicht gehalten hätte.
(Jost Maurin: „Für eine Handvoll Cent“, taz vom 4. Juli 2020)
https://taz.de/Arbeit-in-der-Fleischindustrie/!5693754&s=fleischindustrie/
Auch für Stefan Dietl von der Jungle World scheint die Hoffnung wenig realistisch, dass das Vorgehen gegen das Subunternehmertum in der Fleischbranche eine allgemeine Zurückdrängung von Werkverträgen einläuten könnte: „Denn der Grund für die staatliche Intervention bei in den Schlachthöfen sind nicht primär die bereits seit Jahren bekannten katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen der Betroffenen, sondern es ist die Angst davor, dass die Infektionen in den Schlachthöfen in manchen Regionen zu einer neuerlichen Beschränkung der Kontaktmöglichkeiten mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft führen konnten.“ Unklar sei auch, wie die gesetzliche Neuregelung genau aussehen soll und wie wirksam sie sein würde. CDU-Politiker und Industrieverbände würden bereits öffentlich auf die Verschiebung und Verwässerung der Gesetzesinitiative hinarbeiten.
(Stefan Dietl, „Schöne neue Arbeitswelt“, Jungle World vom 25. Juni 2020)
https://jungle.world/artikel/2020/26/schoene-neue-arbeitswelt
Katastrophale Unterkünfte für osteuropäische Arbeiter*innen
Nach Angabe von Adrian Peter, Leiter der SWR-Rechercheredaktion und Buchautor zum Thema, bilden an osteuropäische Fleischarbeiter vermietete Schrottimmobilien „mittlerweile ein zweites Standbein für viele Subunternehmer“ in der Branche. Sie würden Schrottimmobilien kaufen und dann „wahnsinnig hohe Mieten für Schlafplätze nehmen“. Auch er stellt fest, dass auf dem Papier der richtige Mindestlohn bezahlt würde, aber das Geld wieder über überzogene Mieten von den Arbeitern zurückgeholt würde. Theoretisch sei das ein „total legales“ Geschäft. Und auch er bestätigt, dass die Politik seit vielen Jahren davon gewusst habe.
(WDR 5 Morgenecho-Interview mit Adrian Peter vom 9. Juli 2020: „Das wusste die Politik seit etlichen Jahren“)
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-interview/audio-fleischindustrie-das-wusste-die-politik-seit-etlichen-jahren-100.html
Inge Bultschnieder, die in Rheda-Wiedenbrück – dem Stammsitz von Tönnies – lebt, gründete 2013 die „Interessengemeinschaft WerkFAIRträge“, eine lokale Initiative für die Rechte von Fleischarbeitern. In einem Interview mit der „sozialistischen Wochenzeitung“ UZ – Unsere Zeit beschreibt sie die Wohnungsmisere. Besonders im Falle von Entlassungen stünden die Menschen vor einem großen Problem. Denn die Wohnung sei an den Arbeitsplatz gebunden. Auf die Frage, ob sich die Arbeiter aus dem Fleischwerk nicht selbst aussuchen könnten, wo sie wohnen, antwortet sie: „Das hier ist eine Kleinstadt mit 50.000 Einwohnern – hier gibt es keinen freien Wohnraum. Natürlich können sie es sich nicht aussuchen, dazu müsste erst mal ein sozialer Wohnungsbau geschaffen werden. Wenn ich ein Geschäft aufmache, muss ich nachweisen, dass ich ausreichend Parkplätze habe. Wenn ich 5.000 Leute einstelle, sollte ich auch nachweisen müssen, dass ich die unterbringen kann.“
(Olaf Matthes, „Deutschland ist schrecklich“, Interview mit Inge Bultschnieder, UZ–Unsere Zeit vom 3. Juli 2020)
https://www.unsere-zeit.de/deutschland-ist-schrecklich-131828/)
Am 8. Juli 2020 berichteten auch überregionale Zeitungen über eine Untersuchung für den Landtag in NRW, der die desaströsen Bedingungen der Unterbringung von Arbeitern in der Fleischindustrie aufzeigt. Die FAZ nennt die Details des Berichts, den der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister vorlegte, „abermals schockierend“. Bei der Kontrolle von 650 Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften oder Werkswohnungen in Nordrhein-Westfalen, in denen insgesamt 5.300 Personen lebten, wurden bis Ende Mai rund 1.900 „mittlere und gravierende“ Mängel festgestellt. In extremen Fällen seien Schimmelpilzbefall, Einsturzgefahr, undichte Dächer, katastrophale Sanitäreinrichtungen, Ungezieferbefall und Brandschutzmängel festgestellt worden. Vier Wohnungen an verschiedenen Orten hätten wegen erheblicher Baumängel sowie Gesundheitsgefahren geräumt werden müssen. Auch 250 Unterkünfte mit 5.800 dort untergebrachten Erntehelfern wurden kontrolliert. Hier kam es hingegen nur zu 170 Beanstandungen.
(Reiner Burger: „Schlimmste Befürchtungen werden bestätigt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. Juli 2020)
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/laumanns-bericht-zur-schlimmen-lage-in-der-fleischindustrie-16851683.html#void
Umgehung der Mitbestimmung
Ein Baustein des Geschäftsmodells von „Tönnies & Co.“ besteht in der systematisch betriebenen Umgehung der unternehmensbezogenen und betrieblichen Mitbestimmung. In einer Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung heißt es: „Ein verbreitetes Vehikel, um Mitbestimmungsrechte über eine juristische Lücke legal zu unterlaufen, sind nach der I.M.U.-Analyse [Anm. BIG-Red.: Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung] gesellschaftsrechtliche Konstruktionen mit ausländischen Rechtsformen wie beispielsweise die B.V. & Co. KG oder die Ltd. & Co. KG. Hintergrund: Die deutschen Mitbestimmungsgesetze stammen aus einer Zeit, als die weitgehende europäische Niederlassungsfreiheit noch nicht absehbar war. Deshalb beziehen sie sich in ihrem Wortlaut auf Unternehmen in deutscher Rechtsform.“
Kombinierten Firmen deutsche und ausländische Rechtsformen, fielen sie nach herrschender juristischer Meinung nicht mehr unter das Mitbestimmungsgesetz. Das sei nach europäischem Recht auch Firmen möglich, die ihren Sitz und den Schwerpunkt ihrer Geschäfte in Deutschland haben. So firmierten im Februar 2020 insgesamt 62 Unternehmen mit jeweils mehr als 2.000 inländischen Beschäftigten in einer hybriden Rechtsform, was ein Zuwachs um 9 Prozent gegenüber 2015 bedeutet. „Mindestens rund 432.000 dort Beschäftigten blieb dadurch die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat versagt. Als Beispiele nennt der Report etwa den Entsorger ALBA, die Meyer Werft oder den Fleischfabrikanten Tönnies.“
(Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 29. April 2020: „Mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland wird paritätische Mitbestimmung vorenthalten – starker Anstieg seit 2015“)
https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-23239.htm
Nach Ansicht von Werner Rügemer stehen die Fleischkonzerne an der Spitze beim Vermeiden der gesetzlichen Mitbestimmung. Rügemer holt etwas weiter aus: „Das paritätische Mitbestimmungsgesetz von 1976 (Regierung Brandt) verpflichtet Unternehmen ab 2.000 Beschäftigten zur Bildung eines Aufsichtsrats, in dem die Beschäftigten die Hälfte der Mitglieder stellen (allerdings hat der Vorsitzende, der geheimnisvoller Weise von der Unternehmerseite kommt, die ausschlaggebende Stimme). Das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004 (Regierung Schröder) legt für Unternehmen ab 500 Beschäftigten einen Aufsichtsrat fest, in dem die Beschäftigten zumindest ein Drittel der Mitglieder stellen. Das sind bekanntlich eher Abnicker-Gremien. Aber selbst das ist hunderten Unternehmen zu viel.“
Entweder würden sie in die Societas Europaea (SE), eine von der Europäischen Union geschaffene Aktiengesellschaft, flüchten, die zu keiner Mitbestimmung verpflichtet. Oder die Unternehmen verlegten ihre Zentrale rechtlich in eine europäische Finanzoase wie die Niederlande oder Luxemburg. „Oder die Unternehmen ignorieren die Gesetze einfach: Im ‚Rechtsstaat Deutschland‘ dürfen insbesondere Arbeitsgesetze nachhaltig und flächendeckend und straflos gebrochen werden.“ Alle Fleischkonzerne in Deutschland würden die Mitbestimmung umgehen. So habe Tönnies, obwohl die meisten Betriebe des Unternehmens sich in Deutschland befinden würden, seine zentrale Holding in die Briefkastenfirma Tönnies Holding Verwaltungs ApS ins dänische Städtchen Brorup verlegt.
(Werner Rügemer, „Hoch-Risikogruppe: Fleischarbeiter“, NachDenkSeiten – Die kritische Website, 13. Mai 2020). https://www.nachdenkseiten.de/?p=60935
Mafiöse Strukturen
„Das gesamte System der Wohnungs- und Arbeitsvermittlung ist mit organisierter Kriminalität verstrickt“, schreibt die syndikalistische orientierte Zeitschrift wildcat. „ArbeiterInnen werden im Betrieb und außerhalb eingeschüchtert – auch mit physischer Gewalt. Sie sind abhängig vom Subunternehmer, weil sie in einer Art Schuldknechtschaft Abzahlungen leisten müssen. Und weil durchaus nicht feststeht, dass sie im Streitfall ihren Lohn kriegen. Vielleicht haben sie auch selbst mal schwarz gearbeitet und fühlen sich erpressbar. In den Fängen dieses Milieus wird es schwieriger, sich Informationen und Hilfe zu holen, sich zusammenzutun und kämpferisch aufzutreten.“
(„Stachel im Fleisch“, Wildcat 106, Sommer 2020). https://www.wildcat-www.de/wildcat/106/w106_fleisch.html
Dass Beschäftigte auch körperlich massiv unter Druck gesetzt werden, berichten auch frühere Beschäftigte aus der Fleischindustrie. Gegenüber der ARD-Sendung „Report Mainz“ erhebt ein ehemaliger Mitarbeiter bei Tönnies schwere Vorwürfe gegen den Subunternehmer: „Konntest du nicht zur Arbeit gehen, weil du Schmerzen hattest oder krank warst, wurdest du trotzdem gezwungen. Sonst hätte es eine Ohrfeige oder einen Tritt gegeben. Oder noch schlimmer.“ Aus einer Krankenakte eines anderen Arbeiters aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass er von seinen Vorarbeitern mit einer Eisenstange zusammengeschlagen wurde. Auch die Gewerkschaft NGG wird häufig über solche Fälle mutmaßlicher Gewalt in der Fleischbranche informiert. Für den NGG-Vertreter Matthias Brümmert ist das „auch das klare Zeichen, dass wir hier über mafiöse Strukturen reden.“ Report Mainz: „Wir konfrontieren zunächst das Subunternehmen und dann auch den Tönnies-Konzern mit den Vorwürfen. Eine Antwort erhalten wir nicht.“
(ARD, Report Mainz: „Alles Wurst? Warum Schweinebaron Tönnies kritische Berichterstattung jahrelang nichts anhaben konnte“, Sendung vom 7. Juli 2020). https://www.swr.de/report/alles-wurst-warum-schweinebaron-toennies-kritische-berichterstattung-jahrelang-nichts-anhaben-konnte/-/id=233454/did=25301338/nid=233454/1494g1i/index.html
Peter Kossen, katholischer Pfarrer im münsterländischen Lengerich und wegen seiner Protestaktionen gegen die desaströsen Zustände in der Fleischindustrie mittlerweile bundesweit bekannt, äußerte sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er spricht von einer Grauzone, die durch Werkverträge, Leiharbeit und Subunternehmer in Großschlachtereien entstanden und von politischer Seite zugelassen worden sei. Dadurch habe man kriminellen und mafiösen Strukturen, die in der Arbeitnehmerüberlassung Züge von Menschenhandel hätten, Tür und Tor geöffnet. In der ARD -Sendung „Hart aber fair“ am 22. Juni sprach Kossen in diesem Kontext von „organisierter Kriminalität“ und auf die Frage des Moderators, was er von der Ankündigung Tönnies‘ halte, selber die Branche zu verändern: „Man kann mit der Mafia nicht die Mafia bekämpfen.“ Mit Kriminellen könne auch kein Vertrag für mehr Rechtssicherheit gemacht werden.
(Markus Decker: „Pfarrer Kossen zur Fleischindustrie: ‚Das ist moderne Sklaverei‘“, Redaktionsnetzwerk Deutschland, 22.5.20)
https://www.rnd.de/politik/pfarrer-kossen-zur-fleischindustrie-das-ist-moderne-sklaverei-KXA5XJ3SRZF2DA6U7SZEEFHXGY.html
(ARD, „Hart aber fair“, „Massenerkrankung in der Fleischfabrik: Gefahr fürs ganze Land?“, Sendung vom 22. Juni 2020)
https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/videos/video-massenerkrankung-in-der-fleischfabrik-gefahr-fuers-ganze-land-100.html
Ähnlich äußert sich Adrian Peter vom SWR. Bei den Subunternehmern habe man es mit einem zum Teil hochkriminellen Milieu zu tun. Er hält wenig von Kontrollen und schärferen Auflagen, die schon in der Vergangenheit schlicht nichts gebracht hätten. In den vergangenen Jahren haben es immer wieder Selbstverpflichtungen gegeben, der Mindestlohn sei eingeführt worden. „Wenn Sie es mit einem Milieu zu tun haben“, meint Peter, „dass sich zum Teil aus ehemaligen Zuhältern, Rockern oder Drogenkriminellen rekrutiert, dann bringen Selbstverpflichtungen oder schärfere Kontrollen überhaupt nichts. Die Leute können damit umgehen, die zu umgehen.“ Der einzig gangbare Weg sei, die Leute, die das Fleisch produzieren, dort anzustellen, wo das Fleisch auch verkauft würde.
(„Milieu aus ehemaligen Zuhältern, Rockern oder Drogenkriminellen“, Interview von Michael Lueg mit Adrian Peter, SWR 1, 20. Mai 2020)
https://www.swr.de/swr1/rp/fleischmafia-100.html
Institutioneller Rassismus
Im Folgenden sei auf zwei Artikel in der klassenkämpferisch ausgerichteten Monatszeitung ak – analyse & kritik verwiesen, in der grundsätzlich auf die Situation der Arbeitsmigranten und die polit-ökonomischen Rahmenbedingung ihrer Überausbeutung eingegangen wird.
Nach Auffassung von Sebastian Friedrich und Jens Zimmermann werden Arbeitsmigranten in der Fleischindustrie eingesetzt, „um erstens massiv die Lohn- und damit Produktionskosten zu senken, zweitens Lohndruck auf die sozialversicherungspflichtig angestellte Rumpfbelegschaft auszuüben, drittens die Arbeitskraft strategisch und politisch durch eine Vielzahl prekärer Arbeitsverhältnisse zu fragmentieren und viertens soziale Verhältnisse zu produzieren, die durch rassistische Diskurse kapitalistische Ausbeutung legitimieren. Alle vier genannten Dimensionen bilden die Grundlage des exportbasierten Akkumulationsmodells der hiesigen Fleischindustrie“.
Sebastian Friedrich, Jens Zimmermann: „Empörung reicht nicht“, ak – analyse & kritik vom 20. Januar 2015)
https://www.akweb.de/ak_s/ak601/27.htm
Elmar Wiegand, Pressesprecher der „Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V.“, fasst in der Ausgabe vom 16. Juni 2020 thesenartig seine Schlussfolgerungen aus der Ausbeutung osteuropäischer Wanderarbeiter zusammen.
„Erstens: In Deutschland existiert eine Schattenarmee, die wesentliche Teile der Produktion stemmt. Arbeiter*innen aus Osteuropa sind anzutreffen in den Bereichen Landwirtschaft, Fleisch-Industrie, Schiffbau (Meyer-Werft), Reinigung, häusliche Pflege, Bau-Industrie. (…) Der industrielle Rassismus besteht vor allem in systematischer Ungleichbehandlung, Ausbeutung, Rechtsnihilismus und Vertuschung.
Zweitens: Wir dürften uns nicht durch liberale Multi-Kulti-PR täuschen lassen, die für Ausbeuter*innen wie den Schweine-Baron Clemens Tönnies und viele andere inzwischen zum guten Ton gehört. Der industrielle Rassismus hat nichts gegen Ausländer*innen, solange sie brav den Platz einnehmen, der für sie vorgesehen ist. (…)
Drittens: Diese industrielle Schattenarmee und das verschämte Verschweigen ihrer Existenz (…) hat ihren direkten Vorläufer in der Zwangsarbeit, die im 1. Weltkrieg begann und im 2. Weltkrieg perfektioniert wurde. Danach kamen die ‚Fremdarbeiter‘, die zu ‚Gastarbeitern‘ wurden. Heute: Werkverträge, Leiharbeit, sachgrundlose Befristung. Das Verschweigen, Verdrängen, Ignorieren ist eine überlieferte Verhaltensweise.
Viertens: Die Grundlage des industriellen Rassismus ist die Zerstörung vormals intakter Regionen: de-industrialisierte, bankrotte, privatisierte und von Land-Grabbing betroffene EU-Regionen vor allem Bulgariens und Rumäniens. Viele Obdachlose und Bettler*innen in deutschen Städten dürften eine Vorgeschichte als Wanderarbeiter*innen haben (…) Da sie als EU-Staatsbürger*innen Freizügigkeit genießen, haben sie zwar einerseits ein Recht hier zu bleiben, genießen aber andererseits viel weniger Aufmerksamkeit und Sympathie als Geflüchtete.
Fünftens: Die Behörden greifen nicht ein. Sie sehen zu, auch wenn offensichtlich rechtswidriges Verhalten, Straftaten und sogar organisierte Kriminalität selbst für Laien schon erkennbar sind. Zudem sind wichtige Kontrollinstanzen systematisch unterversorgt mit Personal und Ressourcen. Die Folge sind Rechtsnihilismus, Straflosigkeit bis hin zu mafiösen Strukturen. (…)“
(Elmar Wigand, „Verschweigen, verdrängen, ignorieren“, ak – analyse & kritik vom 16. Juni.2020). https://www.akweb.de/ak_s/ak661/07.htm
Wirtschaftsdemokratie
In der Süddeutschen Zeitung vom 5. Juli erinnert Oliver Nachtwey, der als Professor an der Universität Basel zum digitalen Kapitalismus, neuen Autoritarismus und zum Wandel der Arbeitsgesellschaft forscht, an die alte und zugleich aktuelle Idee der Wirtschaftsdemokratie.
Der mangelnde Arbeits- und Gesundheitsschutz habe seine Ursache weniger in der Liberalisierung des Arbeitsmarkts in den letzten 30 Jahren, sondern in der Unternehmensverfassung selbst. Im Innern seien Unternehmen so etwas wie eine „private Regierung“, wie es die US-Philosophin Elizabeth Anderson genannt habe. „Die Beschäftigten treten zwar freiwillig (dies allerdings nur halb, denn sie brauchen ja einen Job) in das Unternehmen ein, aber mit Abschluss des Arbeitsvertrages unterliegen sie dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Die Unternehmen verfügen, wie man sich auf der Arbeit zu kleiden hat, durchsuchen den Mailverkehr ihrer Mitarbeiter und bestimmen, wie mit Gefahren am Arbeitsplatz umgegangen wird. Bei Amazon wird fast jede Bewegung der Beschäftigten überwacht.“
Arbeit sei in einer modernen Gesellschaft jedoch keine rein private Angelegenheit mehr. Anderson fordere deshalb, die private Regierung durch eine öffentliche zu ersetzen. Solch eine öffentliche Regierung gebe es eigentlich schon, sie sei jedoch durch den Neoliberalismus unter die Räder gekommen: Die gesetzlichen Regelungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz seien auf dem Papier recht gut, würden jedoch zu wenig umgesetzt. Und die Gewerbeaufsicht habe wegen der Sparpolitik der vergangenen Jahre ihre Kontrollen massiv zurückgefahren. Gewerkschaften und Betriebsräte bewirkten nur wenig und seien im Niedriglohnsektor zu schwach.
Nachtwey schließt mi den Worten: „Im Niedriglohnsektor ist Wasser in den Keller gelaufen, die Fundamente werden unterspült. Vor allem dort brauchen wir einen neuen Anlauf für wirtschaftliche Bürgerrechte. Und diese müssen für alle Menschen gelten, die hier arbeiten. Bürgerrechte, die man an die Staatsbürgerschaft bindet (…), würden nur neue Ausschlüsse produzieren. (…) Demokratie darf nicht mehr am Betriebstor haltmachen, egal, ob dieses der Eingang zu einem Schlachthof oder virtuell der Algorithmus eines Plattformunternehmens ist.“
(Oliver Nachtwey: „Die Demokratie darf nicht am Betriebstor enden“, Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2020)
https://www.sueddeutsche.de/politik/toennies-fleischindustrie-niedriglohnsektor-buergerrechte-nachtwey-gastkommentar-1.4955863)
* Im Sinne besserer Lesbarkeit haben wir in unseren Ausführungen die männliche Geschlechtsform verwendet, die selbstverständlich gleichberechtigt alle Geschlechter umfassen soll.
** Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.):
Überwachungsaktion. „Faire Arbeit in der Fleischindustrie“. Abschlussbericht, Dezember 2019
Auszüge aus dem Abschlussbericht (von den Seiten 5 bis 9):
„Im Aktionszeitraum Juli bis September 2019 sind von der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen 30 Betriebe der Fleischindustrie und die in der Produktion eingesetzten Werkvertragsfirmen überprüft worden.
- Es wurden 30 Großbetriebe überprüft.
- In den 30 Großbetrieben wurde 90 Mal Werkvertragnehmer eingesetzt.
- Im Rahmen der Prüfung wurden die Arbeitsplätze von ca. 17.000 Beschäftigten überprüft.
- Bei den Werkvertragnehmern werden vorwiegend Arbeitnehmer aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Polen beschäftigt.
- Anzahl der Verstöße gesamt: 8.752.
- 5.863 Einzelverstöße im Bereich des Arbeitszeitrechts.
- 2.481 Mal fehlten arbeitsmedizinische Vorsorgen.
- 296 technische Arbeitsschutzmängel.
- 112 Mängel in der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Die Bilanz:
In 85 Prozent der überprüften Betriebe wurde von den Aufsichtsbeamtinnen und -beamten eine hohe Anzahl teils gravierender Arbeitsschutzmängel ermittelt.(…) Die Werkvertragsnehmer haben mit den Schlachthofbetreibern Werkverträge geschlossen, die beispielsweise die Anzahl der zu schlachtenden Tiere oder Gewichtstonnen an zu zerlegenden Tieren zu einem bestimmten Preis vertraglich regeln. Damit verbleibt die Verantwortung für das Personal und für die Umsetzung des Arbeitsschutzes beim Werkvertragsnehmer, der Schlachthofbetreiber übernimmt rechtlich keine Verantwortung. Der Großteil der Beschäftigten der Werkvertragsnehmer stammt nach den Erkenntnissen aus der Aktion aus Osteuropa (insbesondere Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn).
Bei nur vier Betrieben wurden wenige relevante Arbeitsschutzmängeln festgestellt.
Folgende Verstöße wurden festgestellt:
- mehr als 5.800 Arbeitszeitverstöße (dabei wurden unter anderem gravierende Verstöße gegen die werktägliche Arbeitszeit ermittelt, z. B., dass Beschäftigte über 16 Stunden an einem Arbeitstag gearbeitet haben, die Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten worden ist oder keine Pausen gemacht wurden). Diese Verstöße ergaben sich bereits aufgrund der handschriftlichen oder selbst in Dateiform erfassten Stundenbelege. Eine elektronische Zeiterfassung gab es nur in ganz wenigen Einzelfällen.
- in mehr als 2.400 Fällen wurde keine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt (z. B. Untersuchungen im Zusammenhang mit sogenannter Feuchtarbeit, damit dauerhafte Schädigungen der Haut durch das ständig feuchte Arbeitsumfeld bei der Fleischverarbeitung verhindert werden oder bei Tätigkeiten in Lärmbereichen, damit lärmbedingten irreversiblen Hörschäden vorgebeugt wird)
- fast 300 technische Arbeitsschutzmängel mit teilweise hohem Gefährdungspotenzial (z. B. entfernte Schutzeinrichtungen, gefährlicher Umgang mit Gefahrstoffen, abgeschlossene Notausgänge, zugestellte Fluchtwege, gefährlich abgenutzte und nicht geprüfte Arbeitswerkzeuge, fehlende persönliche Schutzausrüstung).
- über 100 Mängel in der Arbeitsschutzorganisation (z.B. fehlende Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Betriebsanweisungen in der Sprache der Beschäftigten, keinen Betriebsarzt oder keine Fachkraft für Arbeitssicherheit). Die Schlachthofbetreiber sind in der Regel für die technischen Mängel verantwortlich. Durch direkte mündliche Anordnungen der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten ist die sofortige Beseitigung der gefährlichen technischen Mängel durch die Schlachthofbetreiber veranlasst worden. Die Werkvertragsnehmer haben grundsätzlich die Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften und die fehlenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu verantworten.
Mit Stand von Anfang Dezember 2019, sind 86 Bußgeldverfahren eingeleitet worden und erste Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig geworden. Hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns sind Verdachtsmomente bzgl. der Nichteinhaltung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) und des Mindestlohns im Zusammenhang mit folgenden Umständen erhoben worden:
- Lohneinbehalt für persönliche Schutzausrüstung,
- Lohneinbehalt für Miete,
- Lohneinbehalt für Fahrservice,
- Lohneinbehalt für die Einarbeitung, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig sein Arbeitsverhältnis beenden möchte und • Kürzung des Lohns wegen Fehlverhaltens.“
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/191220_abschlussbericht_fleischindustrie_druckdatei.pdf