Hochkriminelle Straftaten: Neues zu Cum-Ex und der HSH Nordbank

BIG berichtete am 19. Dezember 2022, dass die Hamburgische Bürgerschaft im Monat zuvor beschlossen hatte, den Arbeitsauftrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex-Affäre zu erweitern. Neben den illegalen Geschäften der Warburg-Bank sollten nun auch die Aktivitäten der früheren landeseigenen HSH Nordbank ab 2008 untersucht werden. Die HSH wurde 2018 an eine Investorengruppe um den US-Hedgefonds Cerberus verkauft und firmiert heute als Hamburg Commercial Bank. Jetzt endlich, fast ein Jahr nach dem Beschluss der Bürgerschaft, soll die Aufklärungsarbeit über die HSH im November dieses Jahres tatsächlich beginnen.

BIG erwähnte auch eine große internationale Wirtschaftskanzlei, die bei der HSH bereits im Jahr 2013 Transaktionen festgestellt hatte, bei denen etwa 112 Millionen Euro an Kapitalertragsteuern zu Unrecht erstattet worden waren. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 26. August 2023 berichtet, liegt dem Untersuchungsausschuss dieses Geheimgutachten („Saturn“-Bericht) der Kanzlei Clifford Chance vor, das die Details der gigantischen Steuerhinterziehung aufzeigt. Auch die Redaktion der Düsseldorfer Wirtschaftszeitung konnte die 450 Seiten starke Untersuchung mittlerweile einsehen.

Das Handelsblatt schreibt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg trotz des immensen Steuerschadens nie ermittelt habe, obwohl sie nach dem Legalitätsprinzip bei Kenntnis einer möglichen Straftat dazu  verpflichtet sei: „Die Staatsanwaltschaft gibt keine Auskunft dazu, warum das nicht geschah und wann sie so entschied.“

Nach dem Bericht von Clifford Chance habe die HSH Nordbank im Jahr 2008 insgesamt 17 Handelsgeschäfte abgewickelt und sich 35,4 Millionen Euro beim Finanzamt erstatten lassen. 2009 seien bei sechs Cum-Ex-Geschäften 19,9 Millionen Euro Steuern rückerstattet worden, 2010 bei zwei Deals weitere 23,2 Millionen Euro, 2011 folgten fünf Geschäfte mit 33,1 Millionen Euro an Erstattungszahlungen.

„Die Verantwortlichen der HSH Nordbank“, so das Handelsblatt, „dürften sich damit im hochkriminellen Bereich bewegt haben. Die Schwelle zur ‚schweren Steuerhinterziehung‘ ist laut Bundesgerichtshof bereits bei einem Schaden von 50.000 Euro überschritten, ab einer Million Euro sind Haftstrafen üblich. Eine Selbstanzeige kann Betroffene nur bei Beträgen unter 25.000 Euro vor einer Strafe schützen.‘“

Es hätte nicht an der Bank gelegen, dass die Fahnder und Staatsanwälte die Steuerhinterziehung nicht verfolgt und geahndet hätten. Die Zeitung zitiert auf Nachfrage eine Sprecherin der Nachfolgerin der HSH-Nordbank (Hamburg Commercial Bank): „Die seinerzeitige HSH hat das Finanzamt und die Staatsanwaltschaft ab 2013 fortlaufend über die Erkenntnisse aus der internen Untersuchung informiert“. Warum keine Ermittlungen folgten, könne die Bank nicht sagen.

Erst lange nachdem das  Bundesfinanzministerium im Mai 2009 alle Banken darüber informiert hatte, dass Cum-Ex-Geschäfte illegal waren, erteilten die HSH-Verantwortlichen im Januar 2013 der Kanzlei Clifford Chance den Auftrag, die Risiken der jahrelang durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte einzuschätzen. Nachdem die Anwälte Ende 2013 einen Zwischenbericht vorgelegt hatten, beschloss der Vorstand der HSH, vorsorglich 127 Millionen Euro zurückzustellen und eine Rückzahlung zu veranlassen (112 Millionen Euro illegal kassierte Erstattungen plus 15 Millionen Euro für die aufgelaufenen Zinsen). Nach eigener Auffassung hatte die HSH Nordbank damit einen sauberen Strich gezogen. Zu strafrechtlichen Konsequenzen kam es jedoch nie.

„Der Saturn-Bericht wurde nach Fertigstellung an das Hamburger Finanzamt für Großunternehmen geschickt – und an die Staatsanwaltschaft der Hansestadt. Eine Behördensprecherin wollte nicht sagen, wann genau das geschah. Es seien ‚seinerzeit Beobachtungsvorgänge angelegt‘ worden. Dabei blieb es. Eine strafrechtliche Aufarbeitung der HSH-Affäre begann erst, als Ermittler von der Staatsanwaltschaft Köln 2018 den Saturn-Bericht im Zuge anderer Ermittlungen fanden. Anders als ihre Hamburger Kollegen erkannten sie sofort eine mögliche Straftat. (…) Im Juli 2021 kamen die Kölner zu einer Razzia nach Hamburg. Nach Handelsblatt-Informationen sind etwa 15 Personen beschuldigt – darunter viele Führungskräfte, bis hinauf zum ehemaligen Kapitalmarkt-Vorstand Joachim Friedrich, der die Vorwürfe als unbegründet zurückweist. Es soll zudem Hinweise geben, dass der Clifford Chance-Bericht nicht das ganze Ausmaß der Steuerhinterziehung zeigt.“

Vor dem Hintergrund der Privatisierung der HSH im November 2018 wollte offenbar die Staatsanwaltschaft „die Kreise der Stadtregierung unter ihrem damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher und Bürgermeister Olaf Scholz nicht stören“, wie der bekannte Hamburger Strafrechtsanwalt Gerhard Strate vom Handelsblatt zitiert wird. „Die Beachtung von Gesetz und Recht wäre wohl eine solche Störung gewesen.“ Strate meinte weiter: „Die gänzliche Tatenlosigkeit der Staatsanwaltschaft Hamburg in diesem Fall dürfte den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen.“ Auch deshalb, weil der „Saturn“-Bericht dem Hamburger Untersuchungsausschuss erst kürzlich vorgelegt wurde, die Staatsanwaltschaft aber die finale Version bereits kurz nach Fertigstellung im Dezember 2014 erhalten hatte.

„Die Geschäfte erfüllen ohne jeden Zweifel den objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung“, befand damals übrigens auch Wolfgang Kubicki, zu dieser Zeit Abgeordneter der FDP im Landtag von Schleswig-Holstein – und selbst Rechtsanwalt. Schon kurze Zeit später erhielt Kubicki ein Mandat von Cum-Ex-Strippenzieher Hanno Berger und änderte seine rechtliche Einschätzung grundlegend. Im März 2014 sagte er, es handele sich bei den Cum-Ex-Ermittlungen um „Gesinnungsstrafrecht“. Der Staat wolle damit nur sein eigenes Versagen verschleiern, diese Geschäfte zugelassen zu haben (Handelsblatt-Podcast vom 10. September).

Resümee: Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die HSH Nordbank bzw. gegen einzelne Personen, während die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Hamburg sich weiter im „Beobachtungsstatus“ befindet, die Behörde also untätig bleibt. Der bereits in der Affäre Warburg-Bank tätige Cum-Ex-Untersuchungsausschuss in Hamburg wird jetzt auch – auf Antrag der Fraktionen von CDU und Die Linke in der Bürgerschaft – die Geschäfte der HSH Nordbank untersuchen. Der Erste Bürgermeister Tschentscher (SPD) hält offensichtlich nur wenig davon.

Quellen:

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Hamburg als Paradies für Steuersünder“, Handelsblatt vom 26. August 2023

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-hamburg-als-paradies-fuer-steuersuender/29343810.html

Lena Jesberg/Volker Votsmeier/Sönke Iwersen: „Hamburg: Paradies für Steuerhinterzieher“, Handelsblatt Crime (Podcast), 10. September 2023

https://www.handelsblatt.com/audio/crime/handelsblatt-crime-hamburg-paradies-fuer-steuerhinterzieher/29375644.html

Deutsche Industriepolitik – legal, illegal, dubios

Seit geraumer Zeit sei in Wirtschaftspolitik und -wissenschaft vom Comeback des Staates die Rede, heißt es in einem Beitrag in der Septemberausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik. Dahinter verberge sich aber keinesfalls eine linke Agenda, sondern eine auf die Profitinteressen großer Konzerne  ausgerichtete Politik. Insbesondere während der Corona-Pandemie und im Zuge des Ukrainekriegs sei den Rufen nach „mehr Staat“ von der Politik im großen Stile gefolgt worden. Als Beispiel wird die Subventionspolitik der Bundesregierung angeführt, so etwa die Förderung des Baus der Intel-Chipfabrik in Magdeburg. Dabei gehe es um fast zehn Milliarden Euro, ergänzt die Süddeutsche Zeitung (SZ), „eine Summe, die doppelt so groß ist wie der gesamte Bau- und Wohnungsetat des Bundes in diesem Jahr“. Im vergangenen Jahr, so die SZ mit Bezug auf den jüngsten Subventionsbericht der Regierung, seien Finanzhilfen von knapp 21 Milliarden an die gesamte deutsche Wirtschaft geflossen – „also gerade einmal das Doppelte dessen, was nun ein einziges Unternehmen erhalten soll“. Industriepolitik sei wieder ganz klar en vogue.

Diese hilft allerdings nicht der Armutsbevölkerung oder den im Niedriglohnsektor Beschäftigten, sondern ist einseitig auf Unternehmen und ihre Kapitalgeber ausgerichtet. Die Förderung der IT-Branche mittels  Subventionen ist so gigantisch wie legal – die illegale Verstrickung staatlicher Stellen mit der Digitalwirtschaft zeigt jedoch die andere, „schmutzige“ Seite des engen Zusammenspiels von Unternehmen, Märkten und Staat auf. Als Paradebeispiel lässt sich – wenig überraschend – das Verhältnis der Geheimdienste zum ehemaligen Dax-Konzern Wirecard anführen. 

Vor allem der ehemalige Abgeordnete der Partei Die Linke im Bundestag, Fabio De Masi, widmet sich seit Jahren der Aufklärung des Wirecard-Skandals. In einem Interview mit der österreichischen Zeitung Falter betonte er jüngst, dass Finanzkonzerne im digitalen Zeitalter nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine geopolitische Rolle spielen würden. Auf diesem Spielfeld hätte sich auch Wirecard getummelt. Der flüchtige ehemalige Chef für das operative Geschäft bei Wirecard, Jan Marsalek, habe versucht, in allen möglichen Ländern, die sicherheitspolitisch exponiert sind – China, Saudi-Arabien, Naher und Mittlerer Osten – Zahlungsströme abzuwickeln. Nach De Masi würden Experten die These vertreten, dass Marsalek vielleicht ein Strohmann sei, der versucht habe, in die Zahlungsströme dieser Länder hineinzukommen. Es gebe Indizien dafür, dass er das mit Unterstützung der Bundesregierung getan habe. Schließlich habe die Bundesregierung ihr volles diplomatisches Gewicht für Wirecard in die Waagschale geworfen, die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel eingeschlossen.

Gegenüber dem WDR zeigte sich De Masi überzeugt davon, dass Marsalek auch Kontakt mit deutschen Sicherheitsbehörden hatte, die das allerdings abstreiten würden. Zwei ehemalige deutsche Geheimdienstkoordinatoren seien schließlich im Umfeld von Wirecard aufgetaucht. Es sei daher keinesfalls zufällig, dass Deutschland nicht genug tun würde, um Marsalek zu finden. Für Sicherheitsbehörden sei es ein „Jackpot“, so De Masi mit Blick auf den Aspekt der Geldwäsche, „wenn sie einmal im trüben Teich des Online-Glückspiels und der Online-Pornografie fischen können“.

Kein Wunder also, dass die staatlichen Instanzen recht wenig Interesse an einer umfassenden Aufklärung des Falls Wirecard zeigen – und vielleicht nicht allzu freudig auf ein Wiederauftauchen des weltweit gesuchten Jan Marsalek warten. Denn laut De Masi könnte Marsalek „ein paar schmutzige Geheimnisse an die Öffentlichkeit zerren“ und den laufenden Prozess gegen den Ex-CEO Markus Braun beeinflussen. Als „Finanzdetektiv“ ziemlich auf sich allein gestellt wendet sich De Masi direkt an den flüchtigen Marsalek, den er in einem offenen Brief fragt:

„Hat mittelbar oder unmittelbar eine Zusammenarbeit zwischen Ihnen und deutschen, österreichischen oder anderen Sicherheitsbehörden stattgefunden? Haben Sie die Kundendaten damals tatsächlich für den BND oder eine andere Sicherheitsbehörde angefordert, wie aus Ihrer Kommunikation überliefert ist? Waren Sie gar ein Strohmann von Sicherheitsbehörden? Wenn ja, welche Verantwortlichen oder Politiker hatten Kenntnis über eine solche Zusammenarbeit?“

Von Antworten ist bislang nicht bekannt. Über ein anderes industriepolitisches Feld, dem Energiesektor, sprach De Masi mit dem Nachrichtendienst Business Insider. Er kritisiert, dass Bundeskanzler Scholz versuche, „dubiose“ Termine mit zwei Unternehmern aus Potsdam, dem Wahlkreis von Scholz, zu verheimlichen. Scholz behaupte, die Treffen mit den beiden Betreibern von LNG-Terminals in Lubmin (Ostsee) seien in seiner Funktion als Bundestagsabgeordneter erfolgt, weshalb die Termine nicht hätten veröffentlicht werden müssen. „Der Kanzler wäre größenwahnsinnig, wenn er die Zuverlässigkeit zweier Glücksritter auf dem Gas-Markt persönlich überprüfen wollte. Das ist die Aufgabe von Sicherheitsbehörden“, wird De Masi zitiert. Die beiden bislang branchenfremden Unternehmer Stephan Knabe und Ingo Wagner, ein Steuerberater und ein Immobilienmanager, hatten im Frühjahr 2022 die Deutsche Regas gegründet und erhielten mittlerweile auch den Zuschlag für den Bau eines Flüssigerdgas-Terminals im Industriehafen Mukran (Rügen).

Die SZ schrieb im Juli: „Fragen richten sich auch an den Kanzler, der dieses Projekt quasi zur Chefsache gemacht hat. Je tiefer man sich in die Vorgeschichte der Regas, in die immer wieder umbenannten, neu gegründeten Gesellschaften eingräbt, desto größer werden die Fragezeichen. Gerade auch mit Blick auf einen von Wagner geführten Fonds namens Cirsio auf den Cayman Islands. Die Regas betont, daraus seien keine Geldmittel geflossen, um die LNG-Projekte zu finanzieren.“

Es sei, so die SZ, ungewöhnlich, dass sich ein Kanzler so stark in ein privatwirtschaftliches Projekt einschalten würde, aber aus dessen Sicht seien die von der Deutschen Regas geplanten LNG-Terminals auf Rügen wegen der ausbleibenden russischen Gaslieferungen essenziell für die Energieversorgung. Aus Sorge für den Tourismus und die Umwelt, so die Zeitung weiter, habe eine vom Ostseebad Binz beauftragte Anwaltskanzlei im Juli bei der Staatsanwaltshaft Stralsund eine Strafanzeige „wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldwäsche“ gegen den Geschäftsführer der Regas gestellt.

Quellen:

Jonas Becker/Rouven Reinke: „Die Rückkehr des Staates – fürs Kapital“, in: „Blätter für deutsche und internationale Politik“, 9/2023, Seite 41-44

https://www.blaetter.de/ausgabe/2023/september/die-rueckkehr-des-staates-fuers-kapital

Caspar Busse/Alexander Hagelüken/Claus Hulverscheidt: „Deutschland haut die Milliarden raus“, Süddeutsche Zeitung vom 24./25. Juni 2023

Georg Ismar: „Volldampf im ‚Deutschlandtempo‘“, Süddeutsche Zeitung vom 24. Juli 2023

Fabio de Masi, „Brief an Jan Marsalek, 1. August 2023

https://www.fabio-de-masi.de/de/topic/110.wirecard.html

„Jan Marsalek und Wirecard: Das perfekte Verbrechen?“, Fabio De Masi spricht mit Falter-Politikchefin Eva Konzett, Falter-Radio vom 30. Juli 2023

https://www.falter.at/falter/radio/64c3afad8ad4d40011398f15/jan-marsalek-und-wirecard-das-perfekte-verbrechen-981

„Scholz versucht, dubiose Termine zu verheimlichen“, Gespräch von Fabio De Masi mit Business Insider vom 3. August 2023

https://www.fabio-de-masi.de/de/article/4328.scholz-versucht-dubiose-termine-zu-verheimlichen.html

 

 

Maut-Desaster: Ex-Minister Scheuer (CSU) muss wohl nicht haften

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) steht unter Druck, denn gegen einen seiner Abteilungsleiter werden aktuell Vorwürfe wegen möglicher Vetternwirtschaft erhoben (wegen der Vergabe von Fördermittel für Wasserstoffprojekte). Wahrscheinlich auch, um von dem Filzverdacht in seinem Haus abzulenken, lässt Wissing deshalb derzeit Regressforderungen gegen seinen Amtsvorgänger Andreas Scheuer (CSU) prüfen. Denn der habe, so der Vorwurf, staatliches Geld veruntreut, weil er im Dezember 2018 Aufträge an Unternehmen für ein Pkw-Mautsystem vergeben hatte – trotz damals bereits bekannter europarechtlicher Bedenken. Ein halbes Jahr später, im Juni 2019, erklärte der Europäische Gerichtshof dann auch das deutsche Gesetz für rechtswidrig, weil es Bürger:innen aus anderen EU-Staaten benachteilige. Daraufhin kündigte Scheuer die Verträge mit den Maut-Betreibern. Das beteiligte Konsortium verklagte jedoch die Bundesrepublik auf 560 Millionen Euro Schadensersatz. Verhandelt wurde vor einem privaten Schiedsgericht, das 2022 feststellte, die Vertragskündigung sei rechtswidrig. Im Jahr darauf wurde der Rechtsstreit beigelegt und eine Einigung über einen reduzierten Schadensersatz von 243 Millionen Euro erzielt, den Deutschland an die beiden Maut-Unternehmen zahlen muss.

Die Zeit bezeichnet das Vorgehen des damaligen CSU-Ministers als populistisch:

„Seine Pkw-Maut hätte nämlich nur von Ausländern bezahlt werden müssen, was in Bayern zu jener Zeit sehr populär war. Juristen rieten damals angesichts dieser Diskriminierung zur Vorsicht. Auch die EU-Kommission mahnte, dass das EU-Recht so etwas verbiete, und sie klagte schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof. Scheuer aber interessierte das nicht. Er und seine CSU-Chefs wollten das Projekt unbedingt. Und deshalb verteilte er Aufträge, während das Gerichtsverfahren noch lief und für die nach dem für ihn negativem Urteil der Schadensersatz an die Maut-Betriebe fällig wurde. Aber gehört Scheuer deswegen vor Gericht?“

Die taz erklärt, warum es unwahrscheinlich ist, dass der Bund das Geld von Scheuer tatsächlich eintreiben kann.

„Wenn Amtsträger Bürger:innen schädigen, haben diese einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem (leistungsfähigeren) Staat. Das steht in Artikel 34 Grundgesetz. Danach kann sich der Staat das Geld aber von den Amtsträgern zurückholen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig handelten.
Da es um Eingriffe gegenüber den Amtsträgern geht, ist für einen solchen Regress ein Gesetz erforderlich. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht aber nur für Regresse gegenüber Beamten (Paragraf 75 Bundesbeamtengesetz). Dagegen gibt es im Bundesministergesetz keine Rechtsgrundlage für Regresse gegenüber Ministern. Diese sollen in ihrer Entschlussfreudigkeit nicht gehemmt werden.“

Die WirtschaftsWoche referiert die Ansicht eines Anwalts für Verwaltungsrecht, der den Fall ähnlich bewertet. Die Rechtslage gibt es danach nicht her, Scheuer in Regress zu nehmen:

„Der damalige Verkehrsminister habe zwar versucht, politisch Profit zu schlagen. Ihm nachweisen, dass er sich bereichern wollte, könne man aber nicht. Anders wäre der Fall gelagert (…) wenn Scheuer nicht Minister gewesen wäre, sondern ein einfacher Beamter, etwa Oberbürgermeister. In solchen Fällen sehe das Bundesbeamtengesetz eine Regresshaftung schon bei grober Fahrlässigkeit vor.“ Der Status von Ministern unterscheide sich aber grundsätzlich von einfachen Beamten, denn es sei ein Unterschied, ob jemand eine ganze Volkswirtschaft steuere oder „nur“ für eine Stadt Verantwortung trage. Das Gesetz, so der Jurist, wolle Minister nicht „in ihrer Entscheidungsfreiheit“ lähmen, um handlungsfähig bleiben zu können.

Für Heribert Prantl, Kolumnist der Süddeutschen Zeitung, stellt das „Haftungsprivileg für Minister“ ein „Skandal im Skandal“ dar:

„Die Mauterei der CSU war ein Wahlkampfgag – sauteuer, aber politisch erfolgreich: Die CSU gewann damit Wahlen. Der ehemalige CSU-Vorsitzende Horst Seehofer war die treibende Kraft dieses Bierzeltprojekts, er hat es entwickelt und aus rechtswidrigen Ingredienzen zusammengebraut; der Vorgänger von Scheuer im Ministeramt, Alexander Dobrindt, hat es dann angezapft, und Scheuer, der beim Anzapfen noch CSU-Generalsekretär gewesen war, hat es ausgeschenkt. Die drei haben in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken gehandelt. Sie waren Mittäter der Mauterei. Aber aus der politischen Haftung ergibt sich keine juristisch-finanzielle.“

Quellen:

Jan Lutz: „Ein politisches Signal, das in der Sache wenig bringt“, WirtschaftsWoche (Online) vom 31. Juli 2023
https://www.wiwo.de/erfolg/management/maut-affaere-ein-politisches-signal-das-in-der-sache-wenig-bringt/29289094.html

Petra Pinzler: „Scheuer in die Insolvenz“, Die Zeit vom 3. August 2023

Heribert Prantl: „Die Mauterei“, Süddeutsche Zeitung vom 5./6. August 2023

Christian Rath: „Muss Ex-Minister Scheuer zahlen?“, taz (Online) vom 3. August 2023
https://taz.de/Gescheiterte-Pkw-Maut/!5948076/

Erfolgreicher SPD-Lobbyist

Anfang Januar 2022 wurde in Deutschland das Lobbyregister eingeführt. Die Internetplattform abgeordnetenwatch.de erklärt in diesem Zusammenhang:

„Ein Registereintrag ist so etwas wie ein Freifahrtschein, um beim Bundestag oder der Bundesregierung zu lobbyieren. Oder, wie es im Gesetz heißt, um ‚unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss (…) auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess‘ nehmen zu dürfen. Mehr als 32.000 Personen sind dazu dank eines Eintrags im Register berechtigt. (…) Ob und wie intensiv sie Lobbyarbeit betreiben, lässt sich im Register nicht sehen: Lobbygespräche mit der Regierung oder Abgeordneten müssen Interessenvertreter:innen hierzulande nicht offenlegen. Das ist nicht der einzige blinde Fleck im deutschen Register. Recherchen von abgeordnetenwatch.de zeigen, dass ehemalige Spitzenpolitiker:innen selbst dann bei der Bundesregierung lobbyieren können, wenn sie nicht im Register stehen. Ein solcher Fall ist Sigmar Gabriel.“

Schuld daran, so abgeordnetenwatch.de, sei eine Gesetzeslücke, die Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen von einer Eintragungspflicht im Lobbyregister befreie. Auch der frühere SPD-Chef und ehemalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel konnte deshalb seine Aktivitäten als Industrielobbyist im Kanzleramt ganz legal geheim halten – im Lobbyregister steht sein Name bis heute jedenfalls nicht.

Im April 2023 wurde Gabriel als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat von Thyssen-Krupp Steel Europe berufen und zum neuen Vorsitzenden gewählt. „In den kommenden Monaten und Jahren stehen wegweisende Entscheidungen mit wirtschaftlicher, industriepolitischer und umweltbezogener Relevanz an“, sagte Gabriel damals (Handelsblatt vom 7. April 2023). Nirgendwo, zitiert die Zeitung den Lobbyisten Gabriel weiter, könne man exemplarisch so überzeugend zeigen wie beim Stahl, dass wirtschaftlicher Erfolg und Nachhaltigkeit in der Klimapolitik in Deutschland zusammengebracht werden könnten. Laut Handelsblatt steht die Stahlindustrie mit der Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion tatsächlich vor dem größten Umbau ihrer Geschichte.

In seiner Funktion als Industrielobbyist soll sich Gabriel laut abgeordnetenwatch.de im vergangenen Jahr mehrfach mit Entscheidungsträgern im Kanzleramt getroffen haben, einmal auch mit Bundeskanzler Olaf Scholz selbst. Offensichtlich nicht ohne Erfolg. Wirtschaftsminister Habeck eilte im Juli 2023 persönlich ins Ruhrgebiet und überreichte dem Chef der Stahlsparte des Konzerns Thyssen-Krupp die frohe Botschaft: Der Konzern wird bei der klimafreundlichen Umstellung der Stahlproduktion mit insgesamt zwei Milliarden Euro gefördert (Handelsblatt vom 26. Juli 2023).

Konzernbetriebsratschef Tekin Nasikkol erklärte, es sei ein langer Weg gewesen. Fast zwei Jahre habe es gebraucht, um den Förderbescheid zu erhalten. Nasikkol appellierte an die Politik, den Konzern bei der weiteren Transformation des Stahlstandortes zu unterstützen.  „Als Dankeschön für den Förderbescheid überreichte Nasikkol dem Bundeswirtschaftsminister ein Herz aus Stahl, gefertigt im Stahlwerk in Duisburg.“ (Handelsblatt, ebd.)

Quellen:

Martin Reyher: „Diese Liste zeigt, für wen über 100 Ex-Politiker:innen heute arbeiten“, abgeordnetenwatch.de, 21. Juli 2023

https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/lobbyismus/diese-liste-zeigt-fuer-wen-ueber-100-ex-politikerinnen-heute-arbeiten

„Sigmar Gabriel neuer Aufsichtsratschef bei Thyssen-Krupp Steel Europe“, Handelsblatt vom 7. April 2023

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ehemaliger-bundeswirtschaftsminister-sigmar-gabriel-neuer-aufsichtsratschef-bei-thyssen-krupp-steel-europe/28236178.html

Isabelle Wermke/Julian Olk: „Thyssen-Krupp erhält Milliardenförderung“, Handelsblatt vom 26. Juli 2023

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/gruene-stahlproduktion-thyssen-krupp-erhaelt-milliardenfoerderung/29278802.html

„Staatliche Sabotage“

Die Wirtschaftszeitschriften Manager Magazin und Capital widmen sich in ihren aktuellen Ausgaben den großen Steuerskandalen um Cum-Ex und den Luxemburg-Leaks. Die versagende staatliche Kontrolle bzw. der fehlende staatliche Wille zur Aufklärung der kriminellen Machenschaften bildet dabei den roten Faden, der die Artikel thematisch durchzieht.

Cum-Ex, die Politik und das Justizsystem

Im Mittelpunkt des Artikels im Manager Magazin steht einmal mehr die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die nach Darstellung der Autorin auch zehn Jahre nach Beginn der Cum-Ex-Affäre die „Hauptrolle in der True-Crime-Story rund um die Cum-ex-Aufklärung“ spielt. Danach ermittelt sie gegen etwa 1.700 der insgesamt mehr als 1.800 Beschuldigten, darunter auch große Namen innerhalb der Finanzbranche. Acht Anklagen hat die Staatsanwältin bisher vorgelegt; fünf Prozesse führten zu fünf Verurteilungen, darunter auch von Hanno Berger, der Cum-Ex-Schlüsselfigur. Im September 2023 werden zwei weitere wichtige Gerichtsverfahren folgen: gegen den ehemaligen Steuerchef der Großkanzlei Freshfields und gegen den einstigen Chef und Miteigentümer der Hamburger Warburg Bank.

Dennoch, so das Manager Magazin, steige die Gefahr, dass etliche Cum-Ex-Betrüger davonkommen könnten. Denn alles dauere länger als gedacht; die deutsche Justiz scheine den Dimensionen des historischen  Steuerverbrechens nicht gewachsen zu sein. Aber noch viel bedenklicher sei es, dass Politik und Behördenapparat die Aufarbeitung des Skandals sogar noch ausbremsen würden (BIG berichtete mehrfach darüber). Die Kölner Ermittlungsbehörde verfüge nicht einmal über das ihnen zugesagte Personal. „Zugleich“, heißt es weiter, „versucht im Auftrag der Beschuldigten eine ganze Armee der besten Wirtschaftsanwälte der Republik, Strafverfolger und Gerichte mit juristischen Winkelzügen und Verfahrenstricks schwindelig zu spielen. Es droht ein zweites Staatsversagen.“

In beschlagnahmten Dokumenten schlüge den Strafverfolgern die ganze Arroganz der Finanzbranche entgegen. „Häme und Hohn auf Hunderten Seiten. Brorhilker persönlich wird darin als ‚dumme Kuh‘ oder ‚graues Mäuschen‘ tituliert, üblere Beschimpfungen werden in Abschriften abgehörter Telefonate teils nur mit ‚auf Wiedergabe wird verzichtet‘ wiedergegeben.“ Zuerst hätten das Bundesfinanzministerium und andere Behörden die Augen vor den „stümperhaft gestrickten Gesetzen“ verschlossen und so den Steuerraub erleichtert. Nun würde sich die juristische Aufarbeitung dahinschleppen. „Teilweise wurden Brorhilker und ihr Team sogar gezielt ausgebremst“, schreibt das Wirtschaftsmagazin. So im Sommer 2020, als ihr Vorgesetzter eine von langer Hand vorbereitete Razzia beim Hamburger Finanzamt für Großunternehmen, das für die Warburg-Bank zuständig war, verhinderte. Angeblich hätte es keinen begründeten Anfangsverdacht gegeben.

Der ehemalige NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hatte im März 2023 bei seinem Nachfolger Benjamin Limbach (Die Grünen) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Kölner Staatsanwaltschaft eingereicht, um gegen die Verschleppung der Ermittlungen vorzugehen und mehr Tempo bei den Ermittlungen einzufordern (vgl. BIG-Nachricht vom 13. März 2023). Dazu gehörte auch eine Frageliste zur Arbeit und Ausstattung von Brorhilkers Abteilung. „Detaillierte Antworten auf Biesenbachs Fragen ist der Neue im Amt bis heute schuldig. Nur soviel: Ein Bescheid an Biesenbach werde vorbereitet.“

Steuerparadies Luxemburg

In der letzten Folge einer Serie über die größten Whistleblower beschäftigt sich die Zeitschrift Capital in ihrer Ausgabe vom August 2023 mit Antoine Deltour, einem ehemaligen Bilanzprüfer bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Er hatte dabei geholfen, die Steuerdeals aufzudecken, „die Luxemburg mit Großkonzernen weltweit augekungelt hatte“. „Mithilfe seines Materials“, so das Magazin, „ließ sich belegen, dass 343 multinationale Unternehmen über Jahre hinweg für Abermilliarden Euro Gewinne so gut wie keine Steuern bezahlten – bei 0,0156 Prozent lag der niedrigste Satz. ‚Lux-Leaks‘ war 2014 die erste Enthüllung systematisch organisierter Steuervermeidung im großen Stil“. Konzerne wie Amazon, Apple, Pepsi, Vodafone oder Deutsche Bank hatten Briefkastenfirmen in Luxemburg angemeldet, um dorthin Profite zu verschieben und so Steuern zu sparen. Unter anderen gerieten hochrangige Politiker wie der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Verdacht, die Geschäfte gekannt oder sogar unterstützt zu haben.

Der TV-Sender France 2 sendete im Mai 2012 eine Reportage, die auf Antoine Deltours weitergereichten Dokumenten basierte. PwC suchte anschließend nach dem internen „Leak“ und kam Deltour auf die Spur. Er wurde angezeigt, unter anderem wegen Diebstahl: „Die Strafprozesse wurden zum Schaukampf zwischen Konzernen, Wirtschaftsprüfern, NGOs, EU-Parlamentariern und Steuerzahlern – und zur Qual für Deltour: Anzeige, Festnahme, Untersuchungshaft, drei Gerichtsprozesse durch alle Instanzen –  sechs Jahre lang.“ Erst im Jahr 2018 wurde er als Whistleblower anerkannt und freigesprochen. Von den Verantwortlichen für die Steuerdeals, so Capital, wurde jedoch keiner zur Rechenschaft gezogen. Whistleblower Deltour sieht aktuell keine Kehrtwende in der Steuerpolitik, „und Luxemburg gilt nach wie vor als Steueroase“.

Quellen:

Katharina Slodczyk: „Der zweite Cum-Ex-Skandal“, Manager Magazin, August 2023, Seite 24-30

Die Online-Ausgabe der Titelstory des Magazins trägt den Titel: „Die sabotierte Cum-ex-Jägerin“ und wird mit den Worten eingeleitet: „Das Nichtstun des Staates grenzt an Sabotage“.

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/cum-ex-skandal-wie-politik-behoerden-und-staranwaelte-die-ermittler-ausbremsen-a-06f2abb1-6932-4dfa-b68a-5b59008e08e7

Monika Dunkel: „Abgeluxt“, Capital, August 2023, Seite 77-81

 

Der Niedergang des Immobilienkonzerns Adler Group

Am 28. Juni 2023 führten die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt eine Großrazzia gegen die Adler Real Estate durch – deutsche Tochtergesellschaft der in Luxemburg ansässigen Adler Group. Zu den schwerwiegenden Vorwürfen gehören Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Untreue. Bei den Ermittlungen geht es um Geschäfte der Adler Real Estate bis zum Jahr 2020.[1]

Mit Bezug auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt schrieb die FAZ:

„Ziel der von 175 Beamten durchgeführten umfangreichen Durchsuchung sind demnach insgesamt 21 Geschäftsräume, Wohnungen und eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, Düsseldorf, Köln und Erfstadt sowie in Österreich, den Niederlanden, Portugal, Monaco, Luxemburg und Großbritannien. Beschuldigt würden deutsche, österreichische und englische Staatsangehörige im Alter zwischen 38 und 66 Jahren. Ihnen werde vorgeworfen als Vorstände des Immobilienunternehmens mit Sitz in Berlin im Zeitraum 2018 bis 2020 die Bilanzen falsch dargestellt oder dazu Beihilfe geleistet zu haben. Zudem sollen sie zum Nachteil des Unternehmens im Namen der Gesellschaft Beraterverträge abgeschlossen haben, für die es nach derzeitigem Stand der Ermittlungen keine Gegenleistungen gegeben habe.“

Laut Staatsanwaltschaft bestehe daneben der Verdacht, dass die Beschuldigten mit Gefälligkeitsangeboten und Scheingeschäften die Preise für Immobilienprojekte in die Höhe getrieben hätten, um einen günstigen Loan to Value zu erreichen. Diese Kennzahl zeigt den Anteil des Kreditbetrages am Verkehrswert einer Immobilie an. Durch den verzerrten Loan to Value (LTV), so die FAZ, seien laut Staatsanwaltschaft dem Kapitalmarkt falsche Signale für Anlageentscheidungen sowie zur Höhe des Marktpreises gesendet worden. Das Handelsblatt ergänzt in einem Artikel, dass der LTV für Adler zentral sei: Würden Schwellenwerte gerissen, könnten Gläubiger die Rückzahlung ihrer Anleihen fordern.

Der öffentliche Niedergang des Immobilienkonzerns begann im Herbst 2021, als der britische Leerverkäufer Fraser Perring die Adler Group mit schweren Vorwürfen konfrontierte (Bilanzmanipulation, Geschäfte mit nahestehenden Personen zum Schaden der Investoren). Daraufhin brach der Aktienkurs ein. Im April 2023 wurde berichtet, dass Adler versuche, sich zur Abwendung einer Pleite nach britischem Recht und auf Kosten der Gläubiger zu sanieren (Umstrukturierung von Schulden in Milliardenhöhe) – was auf erheblichen Widerstand bei den Aktionären stieß.

Fabio de Masi, ehemaliges Mitglied des Bundestages für die Partei Die Linke und Finanzexperte, bemerkt zur Adler Gruppe:

„Adler hat eine traditionsreiche Vergangenheit. Die Adler-Werke in Frankfurt am Main wurden zunächst mit Fahrrädern und später mit Schreibmaschinen bekannt. Die Tasten einer solchen Adler-Schreibmaschine wurden etwa von dem verzweifelten Jack Nicholson im 1980er-Jahre Horror-Streifen ‚The Shining‘ des US-Regisseurs Stanley Kubrick in einer ikonischen Szene bearbeitet, wie Der Spiegel vor einiger Zeit erinnerte. Mittlerweile hat Adler nur noch Wohnungen statt Schreibmaschinen. Aber es droht ein Wirtschaftshorror aus Schulden und Bauruinen. Einst verfügte Adler über 70.000 Objekte mit Schwerpunkt Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Darunter etwa der Steglitzer Kreisel in Berlin, das Areal der ehemaligen Holsten Brauerei in Hamburg sowie Objekte im Düsseldorfer Glasmacherviertel. Nunmehr sind es laut Adler ‚nur‘ noch rund 27.500 Einheiten. (…)
Es ist nicht das erste Mal, dass der Konzern in den Schlagzeilen ist. Die Adler Group erlitt im Jahr 2022 einen Verlust von knapp 1,7 Milliarden Euro. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte 2021 das Testat für die Bilanzen der Adler Real Estate mit Verweis auf mangelnde Informationen über Geschäfte mit Adler nahestehenden Personen verweigert. Auch eine Bestellung durch das Amtsgericht Charlottenburg für die Bücher des Jahres 2022 lehnte KPMG ab. Sämtliche andere großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hatten das Mandat ebenfalls abgelehnt, bis sich die Wirtschaftsprüfer Rödl und Partner bereit erklärten wenigstens die Adler Real Estate zu prüfen.“

De Masi erkennt – wie viele Brancheninsider – bei der Adler Group ein Netzwerk, welches an den ehemaligen Dax-Konzern Wirecard erinnert. So soll der österreichische Multimillionär Cevdet Caner in dem Immobilienkonzern die Strippen ziehen, ohne ein formales Amt im Konzern zu bekleiden. Caner ist jedoch Chef der Investmentgesellschaft Aggregate Holding, die lange Zeit größter Adler-Aktionär war. Zudem kontrolliert seine Frau bis heute ein größeres Aktienpaket. De Masi beschreibt die dubiose Gestalt Caner im Detail:

„Caner war ehemals bei den Jusos in Österreich politisch engagiert und nahm neben Hertha-BSC-Investor Lars Windhorst und Kaufhauskönig René Benko am Spendendinner für den einstigen CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet teil. Er brach sein BWL-Studium ab und gründete 1998 die Call und Logistik Center GesmbH (CLC), die es mit Österreichs erster privater Telefonauskunft an die Wiener Börse schaffte. 2002 verkaufte Caner seine Anteile und das Unternehmen schlitterte kurze Zeit später in die Insolvenz.
Im Jahr 2004 gründete Caner dann den Immobiliendienstleister Level One mit Steuersitz der Holding auf der Kanalinsel Jersey. Level One kaufte etwa das Falkenberger Viertel in Berlin-Hohenschönhausen. Level One profitierte auch von der Privatisierung von landeseigenen Wohnungsbeständen in Nordrhein-Westfalen unter Ex-CDU Ministerpräsident Jürgen Rüttgers. 2008 meldete der Immobilienkonzern für seine deutschen Objektgesellschaften Insolvenz an, nachdem die Banken Level One unter Zwangsverwaltung gestellt hatten. Von der Insolvenz waren rund 20.000 Wohnungen sowie 500 Gewerbeobjekte – mit Schwerpunkt Berlin und Ostdeutschland – betroffen. Level One kollabierte unter 1,2 Milliarden Euro Schulden und galt als größte Immobilienpleite Deutschlands, nach Jürgen Schneiders Konkurs in den 1990er-Jahren. Caner musste sich auch vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien mit weiteren Angeklagten wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Geldwäsche verantworten. Er wurde 2020 jedoch von allen Vorwürfen freigesprochen.“

Die Süddeutsche Zeitung ergänzt, dass Verbindungen und Entwicklungen dieser Art das Vertrauen in Adler inzwischen weitgehend zerstört hätten. Auch der Einstieg von Vonovia als Großaktionär und die Bestellung des ehemaligen Vonovia-Finanzvorstands Stefan Kirsten zum Verwaltungsratschef könnten daran nichts ändern. So hätte der Konzern rund ein Jahr lang niemanden gefunden, der seine Bilanzen hätte prüfen und testieren wollen.

Anmerkung: Auch Branchenführer Vonovia hat derzeit erhebliche Probleme – aber das ist nun wieder eine andere Geschichte (vgl. BIG-Nachricht vom 12. April 2023: „Korruptionsvorwürfe gegen den Skandalkonzern Vonovia“).

Quellen:

Fabio De Masi: „Adler im Sinkflug? Ein Blick hinter die Kulissen eines undurchsichtigen Immobiliengeflechts (Teil 1), Berliner Zeitung (Online) vom 8. Juli 2023

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/adler-group-skandal-ein-blick-hinter-die-kulissen-eines-undurchsichtigen-immobiliengeflechts-fabio-de-masi-li.366941

ders.: „Adler im Sinkflug? Über die Hintergründe eines undurchsichtigen Immobiliengeflechts (Teil 2)“, Berliner Zeitung (Online) vom 10. Juli 2023

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/adler-group-skandal-ueber-die-hintergruende-eines-undurchsichtigen-immobiliengeflechts-teil-2-li.367025

Mark Fehr: „Riesen-Razzia bei Tochterfirma von Adler“, FAZ (Online) vom 28. Juni 2023

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vorwurf-der-bilanzfaelschung-und-untreue-razzia-bei-adler-group-18995831.html

Stephan Radomsky: „Großrazzia beim Immobilienkonzern Adler“, Süddeutsche Zeitung vom 29. Juni 2023

Michael Verfürden/Lars-Martin Nagel/Volker Votsmeier/René Bender: „Großrazzia bei Adler Real Estate wegen Verdachts der Marktmanipulation“, Handelsblatt (Online) vom 28. Juni 2023

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienkonzern-grossrazzia-bei-adler-real-estate-wegen-verdachts-der-marktmanipulation/29229100.html

[1] vgl. auch den BIG-Artikel vom 4. Juli 2022 („Die Adler Group: aktuell Skandalunternehmen Nummer eins in der deutschen Immobilienbranche“)

Blick aus dem Kosmos

Die Erkundung von Rohstofflagerstätten mittels hochauflösbarer Satellitenfotos ist dem Grunde nach seit Jahrzehnten bekannt. Ungewöhnlich ist, dass neuerdings auch das Anwachsen von Lagerstätten mit nicht vermarktbaren Produkten unseres grandiosen Industriezeitalters aus dem Kosmos beobachtet werden kann.

So wurde am 10. Mai 2023 von der Satellitenfoto-App SkyFi das Bild eines gigantischen Müllberges, gelegen in einer Wüstenregion im Norden Chiles, veröffentlicht.

Wie es in einer diesbezüglichen Netzmeldung erläuternd heißt, bestehe der Berg aus mindestens 39.000 Tonnen Kleidung, „die in Geschäften in den USA, Europa und Asien nicht verkauft werden konnte“.

Da die Kleidungsstücke nicht biologisch abbaubar seien, erklärte der Sprecher eines zuständigen Unternehmens, wollte man versuchen, sie „durch die Herstellung von Isolierplatten wiederzuverwenden“. Die Mülldeponie ziehe „manchmal Migranten und einheimische Frauen an, die dort nach Kleidungsstücken suchen, die sie tragen oder verkaufen können“.

Wie es weiter erläuternd heißt, ziele die Fast-Fashion-Industrie darauf ab, „den Verbrauchern einen erschwinglichen Zugang zu Modetrends zu ermöglichen“.

Fast 85 Prozent der Textilien würden aber jedes Jahr auf der Müllhalde landen; die Modeproduktion verbrauche große Mengen an Wasser und verschmutze Flüsse und Bäche.

Quelle:

https://www.businessinsider.de/leben/international-panorama/chile-riesige-altkleider-muellhalde-ist-vom-weltraum-sichtbar/#:~:text=Mindestens%2039.000%20Tonnen%20dieser%20Kleidungsst%C3%BCcke%20landen%20auf%20M%C3%BClldeponien,SkyFi%2C%20den%20Entwicklern%20einer%20Satellitenfoto-%20und%20Video-App%2C%20ver%C3%B6ffentlicht

Teure geheime Deals

Ab Ende 2020 bestellten die 27 Mitgliedstaaten der EU gemeinsam bei Pfizer und anderen Pharmakonzernen die damals dringend benötigten Impfstoffe gegen das Corona-Virus. Seitdem erhielt Pfizer bei neuen Bestellungen mehrfach den Zuschlag, wohl auch, weil ihr Impfstoff beim deutschen Unternehmen Biontech produziert wird.

Die Verträge wurden mittlerweile überarbeitet, weil ein großer Teil der georderten Impfstoffe nicht mehr gebraucht wird. So muss Deutschland statt der ursprünglich für 2023 bestellten 92 Millionen Impfdosen nur noch etwa die Hälfte abnehmen.

In Nachverhandlungen mit Pfizer und Biontech Ende Mai 2023 einigten sich die Vertragspartner allerdings nur auf eine Verringerung der Zahlungsverpflichtung um weniger als 25 Prozent. Ein Insider spricht von 10 Euro „Stornogebühr“, die vom Steuerzahler pro abbestellter Dosis zu bezahlen sind – umgerechnet fast eine halbe Milliarde Euro.

Besonders interessant: Seit 2021 bereits fordern das Europaparlament und andere politische Akteure die Offenlegung der von der EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) mit Pfizer verhandelten Impfstoffverträge, laufen damit aber gegen eine Wand. Denn die milliardenschweren Deals bleiben geheim, selbst das Europaparlament erhält wegen vertraglicher Verschwiegenheitspflichten keinen vollen Einblick.

„Die New York Times biss bei ihren Nachfragen ebenso auf Granit wie die Europäische Staatsanwaltschaft, die EU-Bürgerbeauftragte oder der Rechnungshof. Auch die taz hat nachgefragt: Was die Kommission denn zu der jüngsten strafrechtlichen Klage einer Privatperson aus Belgien und zu den Vorwürfen gegen von der Leyen sage, wollten wir wissen. ‚No comment‘, kein Kommentar, antwortete von der Leyens Chefsprecher Eric Mamer – nicht einmal, sondern mehrfach.“ (taz vom 23. Mai 2023)

Die Süddeutsche Zeitung kommentierte am 30. Mai:

„Deutschland muss offenbar mehrere Hundert Millionen Euro Stornogebühr dafür zahlen, dass mehrere zehn Millionen ehedem bestellte Impfdosen nicht mehr abgenommen werden. (…) Die EU hat neue Verträge mit Biontech und Pfizer ausgehandelt, die weitreichende Schweigeklauseln enthalten sollen. Schweigeklauseln, die zulasten jener gehen, die mit ihren Steuern den Staat finanzieren. Und die keinen Anspruch darauf haben, zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht. Nicht einmal die Volksvertretung, den Bundestag, hat Lauterbach bis ins letzte Detail informieren dürfen. Und nicht einmal in einer ohnehin nicht öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses. Der Minister will sich und sein Ministerium nicht juristisch haftbar machen. (…) Konzerne lassen sich den Umstand, dass die Pandemie abgeflaut ist und nicht mehr so viele Impfstoffe nötig sind, teuer bezahlen. Konzernjuristen bestimmen, dass dies weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht. Parlamente haben kein Mitspracherecht.“

Martin Sonneborn, Mitglied des Europäischen Parlaments, und seine Co-Autorin Claudia Latour machen in einem Artikel des Online-Magazins Jacobin folgende Rechnung auf – mit Blick auf die europäische Dimension:

„Der Financial Times zufolge sieht der nachverhandelte Vertrag nun vor, die abzunehmende Impfstoffmenge von 500 Millionen Einheiten auf insgesamt 280 Millionen zu reduzieren. Abgenommen werden sollen künftig 70 Millionen Dosen pro Jahr bei gleichzeitiger Streckung des Lieferzeitraums bis 2026. Pfizer sei bereit, die ursprünglich bestellten, nun aber nicht abgenommenen Einheiten gegen eine ‚Stornogebühr‘ von 10 Euro pro Dosis zu streichen – aber nur, wenn die EU im Gegenzug einen höheren Preis für die bis 2026 zu liefernden Dosen akzeptiere. (…)

Wenn wir uns nicht verrechnet haben, dann macht das bei 220 Millionen in Abweichung zum ursprünglichen Vertrag zu streichenden Impfdosen einen Betrag von 2,2 MILLIARDEN Euro. 2,2 MILLIARDEN Stornogebühr für eine nicht zu erbringende Leistung – das klingt nach einem Geschäft, das wir auch gern mal machen würden, zumal es sich hier um den reinsten aller Reingewinne handelt, denn unternehmensseitig dürften noch nicht einmal die Stückkosten von rund 70 Cent anfallen. Es sei denn natürlich, Pfizer stellte die stornierten Impfdosen trotzdem her, nur um den eigenen Schöpfungsakt dann umgehend mit vollständiger Vernichtung zu torpedieren – nur so aus Jux vielleicht.“

Quellen:

Eric Bonse: „Streit über Pfizer-Stornogebühr“, taz vom 6. Juni 2023

https://taz.de/Corona-Impfstoff-in-der-EU/!5936100&s

Eric Bonse: „Impfschaden in Brüssel“, taz vom 23. Mai 2023

https://taz.de/EU-Impfstoffdeal-mit-Pfizer/!5933318&s

Markus Grill/Klaus Ott: „Hohes Storno für Corona-Impfstoffe“, Süddeutsche Zeitung vom 27./28./29. Mai 2023

Klaus Ott: „Unanständiger Deal“, Süddeutsche Zeitung vom 30. Mai 2023

Martin Sonneborn/Claudia Latour: „Der lausigste Deal der EU-Geschichte“, 25 Mai 2023, Jacobin Magazin

https://jacobin.de/artikel/der-lausigste-deal-der-eu-geschichte-pfizer-ursula-von-der-leyen-eu-sms-impfstoff-korruption-martin-sonneborn-claudia-latour/

 

Die Mafia und der Krieg

In einem Artikel auf der Homepage des Österreichischen Rundfunks wird berichtet, welche Auswirkungen der Krieg in der Ukraine auf die bisher „eingespielte Zusammenarbeit zwischen russischer und ukrainischer Mafia“ hat: „Sie funktioniert nicht mehr – mit Folgen für das organisierte Verbrechen auf der ganzen Welt.“

Laut der NGO GI-TOC (Global Initiative Against Transnational Organized Crime – Globale Initiative gegen grenzüberschreitendes organisiertes Verbrechen) bildeten die Ukraine und Russland zusammen bis zum Beginn des Krieges das „größte kriminelle Ökosystem Europas“:

„Die russischen und ukrainischen Mafia-Gruppen kontrollierten die einträglichen Schmuggelrouten zwischen Russland und Westeuropa, auf denen von Gold über Zigaretten, Holz, Kohle und Drogen bis hin zu Menschen alles geschmuggelt wurde. Die Schwarzmeer-Metropole Odessa war zudem ein wichtiger Umschlaghafen für Schmuggelware. Entsprechend groß war der politische und wirtschaftliche Einfluss proukrainischer wie prorussischer Oligarchen.

Neben dem Balkan und dem Kaukasus war die Ukraine die wichtigste Route für Heroin aus Afghanistan nach Europa. Kokain aus Lateinamerika wurde vielfach via Schwarzmeer-Häfen angeliefert. Umgekehrt wurden Waffen von dort in Richtung Afrika und Asien verladen. In der Ukraine selbst boomte die Produktion von Amphetaminen und illegaler Tabakprodukte.“

Nach 2014 habe es in der Ukraine zwar vermehrte Anstrengungen im Kampf gegen die Mafia und die Korruption gegeben. „Vor allem bei der Justizreform gab es aber vergleichsweise wenig Fortschritt.“ Der russische Angriffskrieg im Februar 2022 habe nun aber beim organisierten Verbrechen einen „schweren Schock“ ausgelöst, wie die NGO GI-TOC feststellt. Zwischen russischen und ukrainischen Mafia-Gruppen war plötzlich keine Kooperation mehr möglich. „Verbrecher zu sein ist das eine. Aber als Verräter zu gelten ist etwas ganz anderes“, wird der Experte Mark Galeotti dazu aus dem britischen Wochenmagazin „Economist“ zitiert.

„Die Schwarzmeer-Häfen wurden geschlossen und sind es großteils heute noch. Die Fronten machen das Schmuggeln fast unmöglich. Dazu kommen nächtliche Ausgangssperren. Und die Mafia hat laut GI-TOC auch ein Personalproblem, da viele Männer zur Armee rekrutiert wurden. Viele Oligarchen verließen zudem bereits zu Kriegsbeginn das Land.“

Allerdings hätten die Verbrechenssyndikate, so die NGO, längst begonnen, alternative Routen aufzubauen. Und auch innerhalb der Ukraine gebe es Anzeichen für ein Wiedererstarken organisierter Kriminalität. „Die Schmugglertätigkeit habe sich stark in den Westen an die Grenze etwa zu Polen, der Slowakei und Moldawien verlagert. Und nicht zuletzt würden Soldaten an der Front mit synthetischen Drogen versorgt.“

Neue Geschäftsfelder seien „der Transport kommerzieller Waren unter Vortäuschung humanitärer Hilfe und der Schmuggel von Mangelwaren wie Treibstoff aus Nachbarstaaten in die Ukraine. Geplünderte Ware wie Getreide würde ebenso gehandelt. Auch der Menschenhandel hat zugenommen – laut GI-TOC aber bisher weniger stark als befürchtet. Auch das Außerlandesbringen von Männern, die der Einberufung zur Armee entgehen wollen, ist ein neu entstandener Geschäftszweig.“

Die NGO fordert daher durchgreifende Veränderungen in der Justiz und im Sicherheitsapparat der Ukraine. „Der noch in sowjetischen Strukturen verharrende Geheimdienst SBU versuche gegenwärtige Erfolge in der Spionageabwehr bereits politisch dazu zu nutzen, um künftige Reformen und eine eventuelle Aufspaltung von vornherein zu verhindern. Entscheidend für den Erfolg von Reformen könnte hier der Druck der westlichen Alliierten werden.“ 

In Russland wiederum seien im Verlauf des Krieges „die Verbindungen zwischen der Unterwelt und dem Staat enger geworden… Kriminelle würden teils für den Staat Geheimdiensttätigkeiten ausüben und etwa beim Umgehen von Sanktionen helfen, insbesondere den Import von Halbleitern organisieren.“

Für die Ukraine sieht die NGO im günstigsten Fall die Chance, dass durch „die erzwungene Abnabelung des Landes von Russland“ oligarchische Strukturen aufzubrechen und ihre kriminellen Begleiterscheinungen besser zu bekämpfen seien.

Quelle: https://orf.at/stories, 20. Mai 2023

 

„Recht des Stärkeren“

Vor fast acht Jahren wurde der „Dieselskandal“ aufgedeckt, seit zweieinhalb Jahren müssen sich der frühere Audi-Chef Rupert Stadler sowie weitere Ex-Manager des Autokonzerns vor Gericht verantworten. „Der Vorwurf: Die Manager hätten betrogen. Sie hätten entweder Diesel-Autos entwickeln lassen, deren Abgasreinigung sich nur ordentlich einschaltete, wenn die Wagen auf dem Prüfstand waren. Oder sie hätten – im Falle Stadler – zumindest seit dem Herbst 2015 davon gewusst und den Verkauf solcher Wagen dennoch nicht unterbunden. Gewerbsmäßiger Betrug durch Unterlassen heißt das auf Juristendeutsch.“ (Die Zeit vom 17. Mai 2023)

Mitte Mai 2023 legte Stadler nun im Rahmen einer Absprache mit dem Landgericht München II ein Geständnis ab – nachdem er über die gesamte Prozessdauer alle Vorwürfe bestritten hatte. Vor allem, dass er trotz Kenntnis der Manipulationen nichts dagegen unternommen habe, dass weiter schmutzige Diesel als sauber verkauft wurden.

Auszüge aus Zeitungskommentaren:

Henning Peitsmeier in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

„Rupert Stadler kommt glimpflich davon. Der frühere Audi-Chef, der sich im Dieselskandal des Betrugs schuldig bekannt hat, erhält eine Bewährungsstrafe. Immerhin, muss man nach 168 Verhandlungstagen konstatieren. Denn lange hatte es so ausgesehen, als könne dem prominentesten der vier Angeklagten vor dem Landgericht München nichts nachgewiesen werden. Zu komplex waren die Ermittlungen, zu schleppend verlief die Beweisaufnahme (…). Dass Stadlers Geständnis nur durch einen Deal zustande kam, mag bedauerlich sein. Aber es ist das erste Mal, dass ein früherer Vorstand zugibt, von den Dieselmanipulationen im Volkswagen-Konzern gewusst zu haben. Das kann bedeutend sein für alle laufenden und künftigen Strafverfahren.“

Thomas Fromm, Klaus Ott und Stephan Radomsky in der Süddeutschen Zeitung:

„Und jetzt? Räumt er eben doch alles ein und will auch 1,1 Millionen Euro bezahlen. Im Gegenzug darf er mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Das ist der Deal, den das Gericht ausgehandelt hat mit Stadlers Anwälten und dem auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat. Ein gigantischer Wirtschaftsskandal, Millionen getäuschter Kunden in aller Welt, Milliarden Euro an Strafzahlungen für den Konzern – und der einzige Top-Manager, der dafür bisher vor Gericht stand, kommt mit so einem milden Urteil davon? Mit dem Segen der Ankläger? (…)
Für VW war die Rechnung klar: Je weniger Schuld ganz oben lag, desto besser war es für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Das gilt bis heute vor allem für den Prozess von zahlreichen Aktionären beim Oberlandesgericht Braunschweig, die einen Ausgleich dafür fordern, dass sie vom VW-Vorstand zu spät über die Abgasprobleme informiert worden seien. Streitwert: mehr als vier Milliarden Euro. Der Prozess läuft ziemlich zäh. Und Stadlers Geständnis hilft den klagenden Investoren auch nicht. Zwar saß er als Audi-Chef auch mit im VW-Vorstand. Sein Geständnis aber gilt nur für die Zeit ab 2016, als Audi schmutzige Diesel-Autos weiter als vermeintlich saubere Fahrzeuge verkaufte. Bei den Aktionärsklagen geht es dagegen um die Zeit vor September 2015, als US-Behörden die Abgasmanipulationen öffentlich machten.“

René Bender im Handelsblatt:

„Am Ende schickte Rupert Stadler seine Verteidigerin vor. Die Anwältin verlas für den wegen Betrugs angeklagten früheren Audi-CEO dessen Geständnis. Fünf Wochen lang hatte Stadler überlegt, ob er im ersten deutschen Strafprozess um den Dieselskandal den Vorschlag des Gerichts annehmen würde: eine noch zur Bewährung ausgesetzte Strafe gegen ein umfängliches Geständnis und eine Geldauflage. (…) Nun folgten lediglich ein paar dürre Sätze dazu, dass Stadler von den Manipulationen an den Motoren zwar nichts gewusst, sie aber zumindest billigend in Kauf genommen habe. Und dass er dies sehr bedauere.
Die Hürde des Gerichts hat er damit zwar übersprungen, wirklich glaubwürdig ist seine Haltung aber nicht.
Die späte Kehrtwende ist das eine. Die Art und Weise, wie zwei Führungskräfte in einem der größten deutschen Wirtschaftsskandale am Ende des ersten Strafprozesses Verantwortung übernehmen, ist das andere. Insbesondere Stadler, der unter anderem elf Wohnungen und zwei Häuser besitzt, feilschte bis zum Schluss um die Höhe der Geldauflage.
Dann schaffte es der Mann, der einst gar als möglicher Nachfolger an der VW-Spitze galt, nicht einmal, sein Geständnis selbst zu erklären (…). Das lässt nicht nur Glaubwürdigkeit vermissen. Es ist auch kein gutes Signal für die weitere Aufarbeitung im Dieselskandal. Im nächsten Diesel-Strafprozess sollten die Richter einen Verständigungsvorschlag weit früher machen oder ihn sich ganz sparen.“

Kai Schöneberg in der taz:

„Der Deal zeigt, dass die deutsche Justiz wieder gescheitert ist. Zwei Jahre Haft auf Bewährung und 1 Million Euro Strafe: Dazu wurde vor 14 Jahren der einstige Postchef Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verurteilt, ein ähnliches Strafmaß winkt nun Rupert Stadler, bis 2018 Audi-Boss. Beide haben gestanden. Zumwinkel damals seine Steuerhinterziehung, Stadler am Dienstag, dass er auch noch nach dem Auffliegen des ‚Dieselgates‘ im September 2015 weiter Autos verkaufte, die so manipuliert waren, dass sie auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausstießen als auf der Straße.
Betrug durch Unterlassung wird es im wohl vergleichsweise läppischen Urteil gegen Stadler heißen, das bald erwartet wird. Der ‚Deal‘ mit dem Gericht – Geständnis gegen milde Strafe – wird einen weiteren Beweis dafür erbringen, wie die deutsche Justiz bei der Aufarbeitung eines der größten Wirtschaftsskandale gescheitert ist.
Das zeigten schon die Strafverfahren gegen die VW-Vorstände Herbert Diess und Hans Dieter Pötsch, die gegen Geldauflagen eingestellt wurden. Auch der zusammen mit Stadler angeklagte Motorenentwickler Wolfgang Hatz kann nach seinem Geständnis mit Bewährung rechnen. Gegen viele Chefs von Mercedes, Porsche oder Bosch wurde ermittelt, dann aber wurden sie nicht angeklagt. (…)
Millionenfacher systematischer Betrug und Kuschelstrafen – das passt aber nicht zusammen. Die deutsche Justiz setzt mit dem Stadler-Deal einen weiteren Haken in der unendlich zähen, für Umwelt und betroffene Kunden völlig unbefriedigenden Aufarbeitung einer der größten Wirtschaftsaffären der Nachkriegsgeschichte. (…)
Nicht mal die Staatsanwaltschaft warf Stadler nach 30 Monaten Verhandlung noch vor, von allem gewusst zu haben. Dabei gilt Audi als Keimzelle des Skandals. Ein weiterer Skandal liegt darin, dass das deutsche Rechtssystem solche evident kriminellen Handlungen nicht adäquat ahndet.“

Thomas Magenheim-Hörmann in der Frankfurter Rundschau:

„Betrug durch Unterlassung: Der Ex-Audi-Chef räumt die Vorwürfe im Dieselskandal ein.
Rupert Stadler brachte die Worte nicht selbst über die Lippen. Der Ex-Chef von Audi hat gestehen lassen. Wenige Minuten lang trug Anwältin Ulrike Thole-Groll am 168. Tag des Münchner Audi-Betrugsprozesses eine Erklärung vor, die ein Gerichtssprecher später ein voll umfängliches Geständnis nennen sollte. Auch Richter Stefan Weickert und die Staatsanwaltschaft sahen es so. Für nicht juristisch Geschulte war dabei nicht leicht zu erkennen, dass der 60-jährige gerade Betrug durch Unterlassung zugegeben hatte. ‚Ich habe die Vorwürfe insgesamt einzuräumen‘, erklärte Thole-Groll im Namen ihres ohne erkennbare Regung neben ihr sitzenden Mandanten. Der ließ auch mitteilen, dass er alles sehr bedauere, wobei Reue nicht gerade in sein Gesicht geschrieben stand.
‚Es war ein bemerkenswertes Geständnis‘, meinte Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Erstmals habe ein Angeklagter in der hohen Position eines ehemaligen Vorstandschefs eingeräumt, im Dieselskandal Unrecht getan und vorsätzlich gehandelt zu haben. Man musste allerdings viel juristisches Feingespür mitbringen, um das aus den Worten herauszuhören, die Stadler von seiner Strafverteidigerin verlesen ließ. (…)
Auch zum Vorwurf der Unterlassung äußerte sich Stadler sehr verklausuliert. Er habe feststellen müssen, unterlassen zu haben, dafür Sorge zu tragen, dass Käufer der Fahrzeuge über eine möglicherweise in ihnen verbaute Fehlfunktion informiert wurden, ließ er mitteilen. Jurist:innen haben indessen eine Erklärung für diese Art von Geständnis. Denn im jetzt zu Ende gehenden Strafprozess ist es für Stadler zwar Garant dafür, nicht ins Gefängnis zu müssen. Diese Zusage hatte er vorab von Richter Weickert erhalten. Bei einem allzu freimütigen Geständnis bestünde aber die Gefahr, dass dadurch Schadenersatzklagen begünstigt werden, merkt ein Verbraucheranwalt an. Die relativierenden Einschränkungen, die jetzt ins Geständnis eingeflochten wurden, erschweren das.“

Martin Seiwert in der WirtschaftsWoche:

„Ex-Audi-Chef Rupert Stadler will in seinem Prozess wegen manipulierter Audis einer Haftstrafe entgehen und hat deshalb am Dienstagmorgen etwas verlesen lassen, das ein Geständnis sein soll. Bei genauerem Hinsehen aber ist es – eine Manipulation. (…)
Ich habe kürzlich über die ‚Kehrtwende‘ des Ex-Audi-Chefs in seinem Strafverfahren geschrieben. Ich gestehe, das war falsch. Was sich am Dienstag am Landgericht München II abspielte, war keine Kehrtwende. Höchstens ein Kehrtwenderl. Eigentlich ist Stadler bloß abgebogen, nicht gewendet. Ich gestehe, ich hätte das zumindest ahnen können und nicht vollmundig eine Kehrtwende ankündigen dürfen.
Was das Gericht zu hören bekam, war schon von der Form her bestenfalls ein Kehrtwenderl – Stadler sprach die Worte nicht selbst, sondern ließ sie von seiner Anwältin vortragen – und inhaltlich sowieso: ‚Ich sehe für mich ein, dass es ein Mehr an erforderlicher Sorgfalt bedurft hätte‘, sprach die Anwältin.

Herr Stadler war also nicht immer und überall optimal sorgfältig? Das ist kein Geständnis. Das ist ein Allgemeinplatz. Können wir streichen.
Weiter im Text: Dass Fahrzeuge manipuliert worden seien und dadurch Käufer geschädigt worden seien, ‚habe ich zwar nicht gewusst, aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen‘. Der Mann, der zweieinhalb Jahre lang mit Verve behauptet hat, dass er nicht wusste, dass die Fahrzeuge illegal manipuliert waren, macht im Geständnis trotzig weiter: ‚Ich habe es nicht gewusst‘.

Aber weil Stadler ja unbedingt einer Haftstrafe entgehen will, musste doch noch etwas angefügt werden, das sich zumindest nach Geständnis anhört: Stadler hat die Manipulation ‚als möglich erkannt‘. (…)
So bleibt als wirklich einzige neue Erkenntnis nach dem Kehrtwenderl von München: Stadler gibt zu, er hätte etwas genauer hinschauen müssen, bevor er die Autos verkaufen ließ. Oder lassen Sie es mich so ausdrücken: Sogar ein so gründlicher, erfahrener und erfolgreicher Automanager wie Herr Stadler ist nicht ganz perfekt.
Das ist kein Geständnis. Aber es sieht ein wenig danach aus. So wie die Diesel von Audi im Verkaufsprospekt mal wie ein Beitrag zu Klimaschutz und Luftreinhaltung aussahen.“

Ronen Steinke in der Süddeutschen Zeitung:

„Noch bis vor wenigen Jahren galt dies als schmutziges Geheimnis der Justiz. Nur unter Pseudonym brach ein Anwalt (…) in einem Fachaufsatz das Schweigen. In Wirtschaftsprozessen, so schrieb er, sei die unterfinanzierte Justiz oft schlicht überfordert mit jahrelanger Beweisführung. Also werde gefeilscht. Ein schnelles Geständnis gegen großzügigen Strafverzicht. (…)
Wenn jetzt der frühere Audi-Chef Rupert Stadler in seinem Betrugsprozess gesteht, nachdem er vorher haarklein eine mildere Bewährungsstrafe für sich aushandeln konnte, dann ist das ein kleiner Fortschritt für den Rechtsstaat, der mit seinen Aufklärungsbemühungen sonst vielleicht noch jahrelang festgesteckt hätte. (…) Um einen Beschuldigten zu bewegen, gegen andere auszupacken, musste der Staat ihm schon immer etwas anbieten. (…)
Aber es sollte einem klar sein: Ein Rupert Stadler weiß, dass das, was er an Informationen hat, wertvoll ist. Und er lässt sich das vom Gericht vergüten. Der Strafprozess ist dann eine weitere Transaktion. Wohl dem, der dabei mit so einer starken Verhandlungsposition gesegnet ist. Es ist ein Recht des Stärkeren.“

Quellen:

Max Hägler: „Es bleibt schmutzig“, Die Zeit (Print) vom 17. Mai 2023

Henning Peitsmeier: „Ende in Sicht“, Frankfurter Allgemeine Zeitung (Print) vom 17. Mai 2023

Thomas Fromm/Klaus Ott/Stephan Radomsky: „Das Geständnis“, Süddeutsche Zeitung (Print) vom 17./18. Mai 2023

René Bender: „Stadlers unglaubwürdiges Geständnis“, Handelsblatt (Online) vom 16. Mai 2023
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-stadlers-unglaubwuerdiges-gestaendnis-/29155016.html

Kai Schöneberg: „Ein Deal, aber keine Gerechtigkeit“, taz (Online) vom 16. Mai 2023
https://taz.de/Diesel-Gestaendnis-des-Ex-Audi-Chefs/!5931938/ 

Thomas Magenheim-Hörmann: „Rupert Stadler lässt gestehen“, Frankfurter Rundschau (Online) vom 16. Mai 2023
https://www.fr.de/hintergrund/rupert-stadler-laesst-gestehen-92282258.html 

Martin Seiwert: „Sogar Stadlers Geständnis ist manipuliert“, WirtschaftsWoche (Online) vom 16. Mai 2023
https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/dieselgate-sogar-stadlers-gestaendnis-ist-manipuliert/29154442.html 

Ronen Steinke: „Der Handel“, Süddeutsche Zeitung (Print) vom 17./18. Mai 2023

 

Hessens ehemaliger oberster Korruptionsbekämpfer kommt in Haft

Am 12. Mai 2023 verurteilte das Landgericht Frankfurt den ehemaligen Oberstaatsanwalt Alexander Badle wegen Steuerhinterziehung, Untreue und Bestechlichkeit in 86 besonders schweren Fällen zu sechs Jahren Haft. Als Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt genoss er bis zu seiner Festnahme im Juli 2020 höchstes Ansehen. So veröffentlichte er in Fachzeitschriften Artikel zur Korruption im Gesundheitswesen und hielt Vorträge auf Tagungen (vgl. auch BIG-„Nachricht“ vom 3. November 2020: https://big.businesscrime.de/nachrichten/bestechungsaffaere-um-frankfurter-staatsanwalt/).

Das Handelsblatt schreibt in seiner Onlineausgabe vom 12. Mai:

„Badle, der als oberster Korruptionsbekämpfer Hessens als Koryphäe auf dem Feld galt, hatte im Prozess gestanden, mehr als ein Jahrzehnt lang selbst Schmiergelder kassiert zu haben. Angeklagt waren aber nur die Taten aus dem nicht verjährten Zeitraum zwischen 2015 und 2020. Der Anklage zufolge kassierte Badle in dieser Zeit Bestechungsgelder von rund 350.000 Euro. Die Gelder in Höhe von insgesamt mehreren Hunderttausenden Euro flossen für die Vergabe von Gutachteraufträgen an externe Dienstleister – vor allem an die Firma eines ehemaligen Schulfreundes. Diese existierte fast ausschließlich von Aufträgen der Staatsanwaltschaft: 90 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaftete sie laut Anklage mit staatlichen Aufträgen.“

Die Staatsanwaltschaft attestierte Badle ein „hohes Maß an krimineller Energie“. In seiner Position als Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen habe er seine Position „vorsätzlich missbraucht“ und „dem Land Hessen erheblichen Schaden zugefügt“.

Badle hatte in der Generalstaatsanwaltschaft die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen“ offensichtlich unter unprofessionellen Bedingungen geleitet. „Vor Gericht“, schreibt die Süddeutsche Zeitung, „sagte der Angeklagte B., wie wenig Hilfe er bei den Ermittlungsverfahren gehabt habe. Als er 2002 als Korruptionsbekämpfer anfing, hätten ihn noch die Beamtinnen und Beamte des LKA unterstützt, aber die seien bald abgezogen worden. Ihm blieben die Sachverständigen, meist ehemalige Arzthelferinnen. Die prüften die Rezeptabrechungen, Patientenakten, Stundenprotokolle, die schrieben die Gutachten – aber sie arbeiteten auf Honorarbasis“.

Der ehemalige Leiter der Generalstaatsanwaltschaft und damit damalige Vorgesetzte von Badle sollte vor Gericht erläutern, warum niemandem aufgefallen sei, dass Badle an den Aufträgen mitverdiente, „und was er sagt, ist dann doch beschämend: Es habe in all den Jahren keine Kontrolle gegeben, nur 2013 eine ‚kleine Innenrevision‘. Und nein, es habe auch kein Vier-Augen-Prinzip gegeben, deswegen konnte B. die Rechnungen allein abzeichnen, auch er, der Behördenleiter, habe deren Höhe nie geprüft. Die Kosten trug meistens das Land Hessen, Kontrollen seien unüblich“. (Süddeutsche Zeitung)

Der Hessische Landesrechnungshof stellte in einem Prüfbericht 2022 ebenfalls fest, dass damals Kontrollmechanismen fehlten. In einer Pressemitteilung der Behörde vom 16. Dezember 2021 heißt es anlässlich der Korruptionsvorwürfe:

„Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, wie einfach Korruption entstehen kann: Das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft nahmen ihre Fach- und Dienstaufsicht nicht ausreichend wahr. Zudem führte die Generalstaatsanwaltschaft trotz verbindlicher Vorgaben seit 2013 keine Innenrevisionen durch. Dies trug dazu bei, dass über die Jahre hinweg unbeaufsichtigte Vergaben und Abrechnungen von Gutachten im Medizinstrafrecht möglich waren.

Auch in den Staatsanwaltschaften zeigte sich vor Bekanntwerden der Verdachtsfälle eine bedenkliche Situation: Bei der Beauftragung von Sachverständigen war ein Vier-Augen-Prinzip nicht verpflichtend vorgegeben und auch weitgehend nicht vorhanden. Zudem gab es keine nachträglichen Kontrollen durch die Innenrevision. In der Folge konnten Staatsanwälte ohne interne Kontrolle und ungestört von Aufsicht und Revision des Ministeriums Aufträge allein vergeben und abrechnen.“

Mittlerweile, stellt der Rechnungshof fest, seien die Prozesse nach den Vorfällen vom Sommer 2020 „deutlich optimiert“ worden. Die Generalstaatsanwaltschaft habe im Juni 2021 die Einhaltung und Dokumentation des Vier-Augen-Prinzips bei der Sachverständigenbeauftragung verbindlich vorgegeben und lasse dessen Einhaltung seither flächendeckend kontrollieren. Damit sei bei der Vergabe das Vier-Augen-Prinzip gesichert und eine wesentliche Grundlage für die Revision geschaffen worden.

 

Quellen:

Gianna Niewel: „War ja sein Spezialgebiet“, Süddeutsche Zeitung vom 12. Mai 2023 (Printausgabe)

René Bender: „Sechs Jahre Haft für korrupten Oberstaatsanwalt aus Hessen“, Handelsblatt (Online) vom 12. Mai 2023

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/justizskandal-sechs-jahre-haft-fuer-korrupten-oberstaatsanwalt-aus-hessen/29149748.html

Hessischer Rechnungshof: „Fehlende Kontrollen führen zu Korruption und Vermögensschäden“, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2021

https://rechnungshof.hessen.de/presse/fehlende-kontrollen-fuehren-zu-korruption-und-vermoegensschaeden

 

Klimaverbrechen und Gesetzesbrüche

Mitte März 2023 stellte der im Regierungsauftrag tätige Expertenrat für Klimafragen in einem Bericht zur Emissionsbilanz des Bundes fest, Deutschland werde – bleibe es beim bisherigen Tempo im Klimaschutz – seine Klimaziele bis 2030 um etwa 40 Prozent verfehlen. Diese Feststellung sei eine „schallende Ohrfeige“ für die Klimapolitik der Bundesregierung, ließ der Chef von Greenpeace daraufhin wissen (Süddeutsche Zeitung vom 14. April 2023). Um die politisch Verantwortlichen endlich zu mehr Klimaschutz zu bewegen, kündigten Aktivisten der „Letzten Generation“ an, ab dem 19. April die Bundeshauptstadt mittels Protestveranstaltungen, Klebeaktionen und weiteren Blockaden teilweise lahmzulegen.

Vertreter:innen der politischen Klasse zeigen sich über den „zivilen Ungehorsam“ von  Akteuren, wie denen der „Letzten Generation“, regelmäßig empört und lassen durchblicken, dass sie für Rechtsbrüche jeglicher Art kein Verständnis aufbringen würden. „Gar nicht zum Lachen ist dem Justizminister. Marco Buschmann sieht einmal mehr das Abendland untergehen, denn die Kleber erinnern ihn an die Weimarer Zeit, als sich ‚Menschen am linken und rechten politischen Rand selbst ermächtigt fühlten, sich über die Rechtsordnung zu stellen‘.“ (junge Welt vom 22. April 2023)

Starke Worte angesichts der sehr gemäßigten Forderungen und des alles andere als militante Auftretens der Aktivisten. Von einer angeblichen Demokratiefeindlichkeit findet sich bei ihnen keine Spur. So heißt es auch auf der Webseite der „Letzten Generation“: „Rasend eskaliert die Klimakrise und an so vielen Tagen bleibt nichts als dieses Gefühl der Hilflosigkeit, wenn man die Zerstörung sieht und dazu das Nichtstun unserer Regierung. (…) Sie schützt Wirtschaftsprofite statt unserer Lebensgrundlagen, bricht ihre eigenen Versprechen und unsere demokratische Verfassung.“ Und in einem „Brief an die Bundesregierung“ vom April 2023 unterstreichen die Aktivisten, dass es „beim Abwenden einer Klimakatastrophe auch um den Erhalt unserer Demokratie, unseres Rechtsstaats und den Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ gehe.

Darüber, wie der Rechtsstaat mit „zivilem Ungehorsam“ umzugehen hat, wird derzeit auch einmal mehr im juristischen Fachdiskurs verhandelt. So pocht Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, auf den Rechts- und Gesetzesgehorsam der Staatsbürger:innen. Die „Letzte Generation“ stellt für ihn eine Protestbewegung dar, „die letzten Ende keine Rücksicht auf gerichtliche Entscheidungen zu nehmen bereit ist, die auch Ausdruck einer Negation des Rechtsstaats zur Durchsetzung partikularer Interessen unter dem Mantel vorgeblich grundrechtlich geschützter Freiheit ist“. (Schwarz, Seite 275) Beim „zivilen Ungehorsam“ gehe es in Wahrheit gerade nicht um die Beseitigung etwaiger Mängel, sondern um die „undemokratische, weil nicht im Parlament beschlossene Durchsetzung individueller Vorstellungen“. (Schwarz, Seite 279f.) Er warnt gar vor der „Kapitulation des Rechtsstaats vor der Macht der Straße“. (Seite 276)

In Erwiderung dazu stellt dagegen Lorenz Leitmeier, Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, fest:

„Tatsächlich wird die existenzielle Dimension der Klimakrise verschleiert oder gar geleugnet, wenn man plump die Mehrheit-ist-Mehrheit-Regel bemüht, um die Spannung zwischen Rechtsstaat und zivilem Ungehorsam einseitig aufzulösen. Die ‚bestimmten Ziele‘, von denen Schwarz spricht, sind nämlich keine Privatinteressen einer Minderheit mit ‚Verhinderungsstrategie‘ – es sind rechtlich verbindliche Ziele: Bekanntlich wurde in Paris am 12.12.2015 im Rahmen der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) ein Abkommen geschlossen (Pariser Abkommen), das die EU am 5.10.2016 mit dem Beschluss (EU) 2016/18414 umsetzte, woraufhin es am 4.11.2016 in Kraft trat.“ (Leitmeier, Seite 71)

Auch die Bundesrepublik habe das Pariser Abkommen unterzeichnet und ratifiziert, so dass eine rechtlich verbindliche Verpflichtung zu einem gewissen Verhalten vorliege. Der Jurist und Journalist Ronen Steinke betont in einem Artikel für die Süddeutsche Zeitung ebenfalls, dass die Bundesregierung selbst gegen verbindliches Recht verstoße – was nicht wegzudiskutieren sei. Das Klima-Abkommen von Paris, wonach die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad begrenzt werden soll, sei nach seiner Ratifizierung durch den Bundestag unmittelbar geltendes Bundesrecht. „Und die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgericht“, konstatiert Steinke bissig, „haben der Regierung, die dies nicht ganz ernst zu nehmen schien, in ihrem Klimabeschluss vom März 2021 die Lage noch einmal deutlich auseinandergesetzt – Verfassungsrecht für Dummies, quasi: Das Abkommen ist verbindlich, dagegen zu verstoßen, ist verboten. Die Bundesregierung, die sogar laut ihrem eigenen Expertenrat für Klimafragen ihre bescheidenen, selbstgesteckten Ziele laufend verfehlt, bricht Recht.“

In dieser Situation würden die Klima-Aktivisten sich entscheiden, ihrerseits Recht zu brechen. „Sie tun das mit einer, rechtlich betrachtet, eigentlich ungewöhnlich bescheidenen Forderung. Sie wollen nur, dass sich die mächtigsten Menschen im Staatsapparat an die rechtlichen Pflichten halten, die für diese gelten.“ Die Täter verlangten nichts, was die Regierung nicht ohnehin längst zu tun verpflichtet wäre. „Rein rechtlich ist es hier so, als zwänge jemand den Bundeskanzler bloß dazu, an eine Fußgängerampel nicht mehr über Rot zu gehen.“

Steinke verweist zum Schluss seines Artikels auf den dynamischen Charakter der Rechtsentwicklung. Wenn die Bürger keine Hoffnung mehr haben könnten, dass der Staat ein Unrecht stoppe, habe das rechtliche Folgen. Bei einer Aussichtslosigkeit behördlichen Einschreitens könne ausnahmsweise doch einmal ein rechtfertigender Notstand nach Paragraf 34 StGB denkbar sein, so habe es zum Beispiel das Oberlandesgericht Naumburg vor einer Weile festgestellt. „Mit dieser Begründung hat es Tierschützer freigesprochen, die mit ‚zivilem Ungehorsam‘ auf illegale Zustände in der Massentierhaltung hingewiesen hatten, die den Behörden seit Jahren egal waren. Und das heißt: Je länger die Klima-Aktivisten mit ihrer Verzweiflung tatsächlich recht behalten, desto eher erwächst für ihren ‚zivilen Ungehorsam‘ irgendwann doch eine auch rechtliche Legitimation.“

Quellen:

Felix Bartels: „Döpfner des Tages: Marco Buschmann“, junge Welt (Online) vom 22. April 2023

https://www.jungewelt.de/artikel/449346.döpfner-des-tages-marco-buschmann.html?sstr=letzte%7Cgeneration

Michael Bauchmüller: „Klima-Experten warnen Regierung“, Süddeutsche Zeitung vom 18. April 2023 (Printausgabe)

„Brief an die Bundesregierung, April 2023“, verfasst von „Die Bürger:innen der Letzten Generation“

https://letztegeneration.de/brief-an-die-bundesregierung/

Dr. Lorenz Leitmeier: „Ziviler Ungehorsam und autoritärer Legalismus?“, in: HRRS – Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, März 2023, Seite 70-73 (PDF-Ausgabe)

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/23-03/index.php?sz=6

Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz: „Rechtsstaat und ziviler Ungehorsam“, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 5/2023, Seite 275-280

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160031/2023/NJW_2023_05_Forum_Schwarz.pdf

Ronen Steinke: „Alles, was Recht ist“, Süddeutsche Zeitung vom 21. April 2023 (Printausgabe)

 

 

Versagende Finanzkontrolle

BIG berichtete zuletzt am 13. Februar 2023 über die gravierenden Mängel bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland. In der Aprilausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik skizzieren die Journalisten Andreas Frank und Markus Zydra das „politische Desinteresse Deutschlands am Kampf gegen die Finanzkriminalität“, wie es in dem Text heißt.*

Wesentliche Aussagen werden im Folgenden – inklusive ausgewählter Zitate – zusammengefasst:

– Die wichtigste Behörde bei der Geldwäschebekämpfung ist die FIU (Financial Intelligence Unit), die alle Verdachtsmeldungen zu prüfen hat. Sie ist eine Bundesbehörde, die der Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums untersteht und bei der Generalzolldirektion angesiedelt ist. An ihrem Standort beim Zollkriminalamt in Köln arbeiten zurzeit etwa 400 Personen, bis 2026 sollen dort und in Dresden insgesamt rund 700 Fachleute tätig sein.

– Neben Banken und Finanzdienstleistern sind auch Unternehmen bzw. Gewerbetreibende des Nichtfinanzsektors (Immobilienmakler, Notare, Juweliere usw.) verpflichtet, der FIU zu melden, wenn ihnen Kunden verdächtig erscheinen, Geldwäsche betreiben zu wollen. Der Großteil der stetig anwachsenden Verdachtsmeldungen stammt von den Banken, nur drei Prozent der Hinweise kamen in den letzten Jahren vom Nichtfinanzsektor.

– Die FIU ist mit der Menge der Verdachtsmeldungen überfordert, für eine effiziente Bearbeitung fehlen Personal und Informationszugänge. Gemäß einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke von 2023 wurden insgesamt 525.000 Geldwäschemeldungen nicht bearbeitet, die allermeisten, weil sie nicht als prüfungswürdig eingestuft worden waren. Den Grund dafür sehen die Autoren in dem sogenannten risikobasierten Ansatz: „Eine Software trifft die Vorauswahl der Meldungen. Weil die Datenbasis fehlt, gehen der Behörde viele prüfungswürdige Verdachtsmeldungen durch die Lappen, die – wenn überhaupt – erst später händisch bearbeitet werden.“

– Dieser „risikobasierte Ansatz“ der FIU könnte laut Staatsanwaltschaft Osnabrück den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen. Im Februar 2020 leitete sie deshalb ein Ermittlungsverfahren ein und durchsuchte wenige Monate später die FIU-Zentrale in Köln.

– Nach einem an den Haushaltsausschuss des Bundestages gerichteten Bericht des Bundesrechnungshofs vom September 2020 über die Bekämpfung der Geldwäsche durch die FIU kann Letztere die in sie gesetzten Erwartungen nur unzureichend erfüllen, weil sie unter anderem nicht auf regionale Polizeidaten oder wichtige Steuerdaten der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes elektronisch zugreifen kann. „Der Bericht des Bundesrechnungshofs war ein Alarmsignal: Selten ist das Versagen einer Bundesregierung von der Konzeption bis zu Umsetzung einer auch international wichtigen Kontrollbehörde so schonungslos offengelegt worden.“

– Die Financial Action Task Force (FATF), die oberste internationale Antigeldwäsche-Behörde, präsentierte im Sommer 2022 ihren aktuellen Bericht. „Die Experten bemängeln das Kompetenzwirrwarr von über 300 Behörden und sehen Defizite bei der Überwachung des Bargeldschmuggels. Die wenigsten der vielen Tausend Verdachtsmeldungen, die die Sammelstelle FIU jedes Jahr an die Behörden weiterleite, würden zu knallharten Ermittlungsverfahren führen. Von rund 36.000 Geldwäscheverfahren 2020 mündeten dem Bericht zufolge nur 629 in eine Anklage und 773 in einen Strafbefehl.“

– Auch der Skandal um das ehemalige Vorzeigeunternehmen Wirecard verdeutlicht, „wie schlimm es um die Geldwäschekontrolle durch die deutsche FIU steht“. Die Commerzbank hatte der FIU bereits im Februar 2019 eine umfangreiche Geldwäsche-Verdachtsmeldung übermittelt. Die FIU reagierte nicht, es dauerte fast dreieinhalb Jahre, bis sie die Verdachtsmeldungen an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiterreichte. Zu diesem Zeitpunkt war Wirecard bereits insolvent und der Betrugsskandal offenbar. „Der Wirecard-Skandal hätte vielleicht verhindert werden können, wenn die deutschen Aufsichtsbehörden ihre Pflicht zur Geldwäschebekämpfung ernst genommen hätten.“

– Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wurde die Bundesregierung bereits in den 2000er Jahren angewiesen, das Geldwäschegesetz korrekt anzuwenden. „Danach wurden in den Bundesländern die bis dahin fehlenden Aufsichtsbehörden bestimmt, allerdings in jedem Bundesland anders: Die Zuständigkeiten gingen hier an Regierungspräsidien, dort an Bezirksregierungen, anderswo an Ministerien und Ordnungsämter. Die Bundesländer merkten bald, dass sie mit dieser Aufgabe überfordert waren. Geldwäsche passiert international, was soll da ein kleiner Beamter im Regierungspräsidium schon tun? In Wolfsburg kümmerte sich damals eine einzige Person im Ordnungsamt um die Aufsicht im Fall des VW-Konzerns und aller anderen zur Meldung an die FIU Verpflichteten des Nichtfinanzsektors. Eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche ist so nicht möglich.“

– Länderaufsichten setzen im Nichtfinanzsektor nach wie vor zu wenig Personal ein, besonders bei Vor-Ort-Prüfungen der über 1,1 Millionen zur Meldung an die FIU Verpflichteten – 30 Jahre nach Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes. „Bei einer jährlichen Vor-Ort-Kontrollquote von deutlich unter 0,5 Prozent muss ein Verpflichteter durchschnittlich nur höchstens alle zweihundert Jahre mit einer Vor-Ort-Prüfung rechnen.“

– Vor allem im Bereich des Glücksspiels zeigen sich Aufsichtsschwächen. Denn bei Onlinecasinos sind Geldflüsse schwer nachvollziehbar. „Die Geldwäschegefahr im Glücksspielsektor steht in scharfem Kontrast zu der Freiheit, die dieser Sektor in Europa und auch in Deutschland genießt. Dies ist politisch gewollt; die Konsequenzen werden sehenden Auges in Kauf genommen. (…) Seit der Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie 2007 gibt es neben den Vollbanken, die Spareinlagen annehmen dürfen, auch Zahlungsdienstleister. Diese Anbieter übernehmen den Zahlungspart zwischen Kunden und Händlern. Es ist ein weniger streng regulierter Bereich des Finanzsektors, der politisch gewollt war, um den ‚alten‘ Banken Konkurrenz zu machen.“

Quelle:

Andreas Frank/Markus Zydra: „Geldwäsche leicht gemacht. Das Versagen der deutschen Finanzkontrollbehörden“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 4/2023

https://www.blaetter.de/ausgabe/2023/april/geldwaesche-leicht-gemacht

* Laut Information der Redaktion der Zeitschrift basiert der Artikel von Frank und Zydra auf einem kürzlich erschienenen Buch der Autoren: „Dreckiges Geld. Wie Putins Oligarchen, die Mafia und Terroristen die westliche Demokratie angreifen“ (Piper-Verlag).

 

Korruptionsvorwürfe gegen den Skandalkonzern Vonovia

 

Razzia im Ruhrgebiet: Am 7. März 2023 durchsuchten die Staatsanwaltschaft Bochum und das Landeskriminalamt NRW unter anderem die Zentrale von Deutschlands größtem Immobilienkonzern. Gegen mehrere Mitarbeiter des Konzerns, die offensichtlich dem mittleren Management zuzuordnen sind, und weitere Beteiligte werde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung, der Untreue und des Betrugs ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Vier Personen wurden in dem Zusammenhang verhaftet. Die beschuldigten Mitarbeiter sollen danach für das Wohnungsunternehmen tätige Firmen bei der Auftragsvergabe bevorteilt und dafür als Gegenleistung Geld oder Sachleistungen erhalten haben. Die beauftragten Subunternehmen ihrerseits werden verdächtigt, die Vonovia-Mitarbeiter bestochen und überhöhte Preise verlangt zu haben. Dabei sollen sogenannte Leistungsverzeichnisse manipuliert worden sein, um den beauftragten Unternehmen zu ermöglichen, nicht erbrachte Leistungen abzurechnen. Das so erschlichene Geld wurde, so die bisherigen Ermittlungen, untereinander aufgeteilt. Über die Schadenshöhe äußerten sich die Ermittler bislang nicht.

Rolf Buch, CEO von Vonovia, sieht den Konzern als alleinigen Geschädigten: „Wir sind erschüttert. Offenbar haben sich einzelne Mitarbeiter bei unseren Tochterunternehmen zum Schaden von Vonovia bestechen lassen – das ist nicht akzeptabel.“ (Pressemitteilung Vonovia vom 7. März 2023) Denn es handele sich um Leistungen, die dem Unternehmen zwar in Rechnung gestellt worden seien, aber nicht unmittelbar zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen würden. Laut Konzernmitteilung schätzt Vonovia die Auswirkungen als sehr gering ein. Denn die Aufträge, die an die von den Untersuchungen betroffenen Drittunternehmen vergeben wurden, hätten im vergangenen Jahr weniger als ein Prozent des von Vonovia insgesamt ausgegebenen Auftragsvolumens betragen. Und von den kriminellen Machenschaften sei nur ein Teil der Aufträge betroffen. Der Vorstand habe die unabhängige Prüfungsgesellschaft Deloitte sowie die Kanzlei Hengeler Mueller mit einer internen Untersuchung der Vorgänge beauftragt. Gegenstand der Untersuchungen sei, ob es sich hier um Kostenpositionen handele, „die in den Folgeprozessen auch in Teilen weiterverrechnet wurden“. Das Abwenden von Schaden für die Mieterinnen und Mieter sei für Vonovia besonders wichtig, heißt es weiter im Presseportal des Konzerns.

Dem widersprechen Vertreter:innen von Mieterorganisationen vehement. Denn diese bekämpfen seit Jahren die undurchsichtige Vorgehensweise von Vonovia und anderen Wohnungsunternehmen etwa bei der Berechnung von Betriebskosten und der Umlage von Modernisierungsmaßnahmen. So weist der „MieterInnenverein Witten“ darauf hin, dass auch in diesem mutmaßlichen Korruptionsfall in erster Linie die Mieter:innen die Geschädigten sind, denn sie würden schließlich die gefälschten Rechnungen über Modernisierungsmieterhöhungen und Nebenkosten bezahlen müssen.

„Als Mieterverein kommen uns die Vorwürfe bekannt vor. Seit Jahren entdecken MieterInnen in Betriebskosten- und Modernisierungsabrechnungen immer wieder Positionen, für die es nach ihrer Beobachtung keine Leistung gab. Zum Beispiel wurden den Mietern Winterdiensteinsätze berechnet, die nie stattgefunden haben. Seit vielen Jahren werden ausgerechnet in zugemüllten Wohnvierteln in Witten-Heven Kosten für mehrfach wöchentlich durchgeführte ‚Mülldienstleistung‘ verlangt, die noch nie beobachtet wurden. Es wurden auch Modernisierungsarbeiten mieterhöhungswirksam abgerechnet, obwohl sie noch gar nicht abgeschlossen waren. Jeder Mieter, der die ‚Vonovia-App‘ nutzt, kann beobachten, dass die dort mitgeteilten Arbeitseinsätze oft nicht stimmen. Es handelt sich bei diesen ‚Phantomabrechnungen‘ offensichtlich nicht um Einzelfälle. Sie werden durch das intransparente ‚Abrechnungssystem‘ der Vonovia zumindest begünstigt. Ein System, das wir nicht akzeptieren.“ (8. März 2023)

Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert die fehlende Transparenz bei der Umlage von Betriebskosten durch Vonovia und die Umlage von Kosten auf Mieterinnen und Mietern für Arbeiten, die nie stattfanden. In einer Pressemitteilung des DMB heißt es:

„Der Deutsche Mieterbund erwartet, dass die Konzernspitze den möglicherweise kriminellen Machenschaften in den eigenen Reihen entschlossen entgegentritt, über entstandene und auf Mieterinnen und Mieter in der Vergangenheit umgelegte Kosten umfassend Rechenschaft ablegt und zu Unrecht umgelegte Kosten zügig erstattet. Zudem muss Vonovia bei der Umlage von Kosten endlich transparent und in einer prüffähigen Form handeln, eine Forderung, die der Deutsche Mieterbund und seine Mietervereine seit Jahren an den Konzern richten, bislang leider erfolglos.“

Stellten sich die Vorwürfe als wahr heraus, so Lukas Siebenkotten, Präsident des DMB, seien die Geschädigten in erster Linie Mieterinnen und Mieter, auf deren Rücken sich die Mitarbeitenden bereichert hätten. Diesen Skandal solle die Konzernspitze in den Fokus rücken und mit allen Mitteln vergangenes Unrecht aufklären, die Schäden erstatten und illegale Machenschaften in Zukunft verhindern.

Die staatsanwaltlichen und polizeilichen Ermittlungen treffen Vonovia zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Der Konzern war zuletzt stark für die Ankündigung kritisiert worden, wegen gestiegener Finanzierungskosten (steigende Baukosten und -zinsen) im laufenden Jahr keine Neubauprojekte mehr durchzuführen – trotz des gravierenden Wohnungsmangels in Deutschland. Zudem kündigte Vonovia-Chef Buch Mitte März bei der Vorstellung des Geschäftsberichts 2022 an, der nächsten Hauptversammlung am 17. Mai vorzuschlagen, die Dividende je Aktie deutlich zu kürzen, von 1,66 Euro auf 85 Cent. Zwar konnten Umsatz und operatives Ergebnis im letzten Jahr kräftig zulegen, unter dem Strich aber stand ein dickes Minus. Denn wegen sinkender Immobilienpreise mussten die Buchwerte der Immobilien nach unten korrigiert werden.

Die börsennotierten Wohnungskonzerne stecken aktuell offensichtlich in der Klemme. Knut Unger, Sprecher des „MieterInnenvereins Witten“, beschreibt die Voraussetzungen für die weitere Handlungsfähigkeit Vonovias:

„Für das bisherige wachstumsorientierte Geschäftsmodell stellt die Halbierung der Dividende (..) einen radikalen Bruch dar. Der Konzern ist mehr denn je auf steigende Mieten angewiesen. Deren Basis ist die immer schärfere Wohnungsnot. Zweites Standbein sind potenzielle Käufer, einschließlich Kommunen, die auch weiterhin spekulativ hohe Immobilienwerte zahlen können und zahlen wollen. Und das dritte Standbein sind die staatlichen Wohnungsbau- und Klimaziele. Mangels vorhandener Alternativen könnten sie die öffentliche Hand zwingen, dem größten europäischen Wohnungskonzern noch mehr als bislang schon üblich unter die Arme zu greifen.“ (17. März 2023)

Das Überleben des finanzmarktorientierte Geschäftsmodell der Vonovia ist nach Auffassung Ungers offenbar zunehmend darauf angewiesen, dass öffentliche Gelder nachgeschossen werden. „Wäre es da politisch nicht sinnvoller“, schlussfolgert er, „den Konzern von der Börse zu nehmen und seine Immobilien und Produktionsmittel – gegen eine Entschädigung weit unterhalb der labilen spekulativen Verkehrswerte – in die Gemeinwirtschaft zu überführen?“

Quellen:

„Korruptionsverdacht: Durchsuchungen bei Vonovia“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 7. März 2023
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-bochum-korruptionsverdacht-durchsuchungen-bei-vonovia-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230307-99-862393 

Carsten Herz/Volker Votsmeier: „Razzia beim Wohnungskonzern Vonovia“, Handelsblatt (Online) vom 7. März 2023
https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-betrugsvorwuerfe-razzia-beim-wohnungskonzern-vonovia/29022180.html 

„Razzia in der Vonovia-Konzernzentrale“, MieterInnenverein Witten und Umg. e. V., 8. März 2023
https://www.mvwit.de/razzia-in-der-vonovia-konzernzentrale/ 

„Razzia bei Vonovia: Mieterbund fordert lückenlose Aufklärung und transparentes Handeln“, Pressemeldung des deutschen Mieterbundes (DMB) vom 9. März 2023
https://www.mieterbund.de/startseite/news/article/75117-razzia-bei-vonovia-mieterbund-fordert-lueckenlose-aufklaerung-und-transparentes-handeln.html 

Knut Unger: „Zeitenwende bei der Vonovia?“, MieterAKTIOnärIn, 17. März 2023
https://mieteraktionärin.de/zeitenwende-bei-der-vonovia/ 

 

 

 

 

Protest gegen Klinikschließungen

Das Handelsblatt konstatierte in der Ausgabe vom 20. Januar 2023, Deutschland habe „viele Kliniken und oft mittelmäßige Qualität bei enormen Kosten“. Das deutsche Krankenhaussystem schaffe es, gleichzeitig „Über- und Unterversorgung zu produzieren“. Das kürzlich vorgestellte und planmäßig ab 2024 in Kraft tretende Reformpaket, welche das bisher gültige System von Fallpauschalen zurückdrängen soll, stoße jedoch schon heute auf heftige Kritik. Das Blatt zitiert den Vorstandsvorsitzenden des kirchlichen Klinikbetreibers Agaplesion: „Durch die Reform werden in vielen Kliniken wichtige Abteilungen schließen müssen.“ Wie das Handelsblatt an anderer Stelle schreibt, beträfe ein solcher Abbau 17 der 20 von Agaplesion betriebenen Kliniken

Wie das Handelsblatt weiter schreibt, wird als Vorbild für die in Deutschland angestrebte Gesundheitsreform Dänemark genannt. Unser nördliches Nachbarland musste eine solche Reform schon seit Jahren über sich ergehen lassen. Demnächst soll es nur noch 18 über das Land verteilte hochspezialisierte Klinikzentren geben. Ähnliche Vorstellungen werden für das deutsche Gesundheitssystem schon seit längerer Zeit diskutiert.

Der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), der schon seit langer Zeit gegen die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur kämpft, gehört zu den wenigen Organisationen, die auch während der Covid-19-Restriktionen die Gesundheitspolitik der derzeitigen Regierung kritisierte. In seinem Fadenkreuz stand insbesondere die ungeachtet der Pandemie weiter betriebene Demontage von Kliniken und anderer öffentlicher Gesundheitseinrichtungen – seit 2020 mussten in Deutschland 40 Krankenhäuser schließen, davon 13 allein im Jahr 2022. Laut dem kürzlich erschienenen neuen Bulletin des vom GiB initiierten „Bündnis Klinikrettung“ sind derzeit 74 Kliniken akut von Schließung bedroht. 657 Krankenhäusern drohe außerdem die Herabstufung zu Pflegeeinrichtungen. Wie es im Bulletin weiter heißt, sei die Reduktion von Standorten und somit die Schließung von Kliniken politisch gewollt: „Auch die am 6. Dezember 2022 vorgestellte Reform zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft umzubauen und die Zahl der Krankenhäuser zu dezimieren. Prof. Dr. Augurzky, einer der Urväter der Reform, bezifferte die Zahl der zu schließenden Kliniken auf 20 Prozent.“

In einem anderen Beitrag des Bulletins werden die Ergebnisse der Reform in Dänemark kritisch untersucht. Seit 2007 hat man dort die Zahl der Krankenhäuser wesentlich reduziert, um sie durch die angestrebten „Superkrankenhäuser“ ersetzen zu können. Von den geplanten Riesenkliniken wurden aber nur wenige termingerecht fertiggestellt – gleichzeitig explodierten die Kosten. „Aufgrund steigender Baukosten und erheblicher Pannen sind enorme Mehrkosten für die öffentliche Hand entstanden. Bisher hat die unvollendete Reform fast sechs Milliarden Euro verschlungen, und das in einem Land mit nur 5,9 Millionen EinwohnerInnen. Die gestiegenen Kosten verursachen Sparzwänge beim Krankenhausbetrieb, die Arbeitsbelastung des Personals erhöht sich. Der Kahlschlag der Krankenhäuser hat Dänemarks  Gesundheitsversorgung verschlechtert. Besonders in strukturschwachen Regionen müssen die Menschen nun lange Wege zurücklegen, um versorgt zu werden, da es weder nahegelegene Krankenhäuser noch genügend Arztpraxen gibt. Auf dieses Szenario steuert auch Deutschland zu (…).“

Quellen:

Bündnis Klinikrettung: „Die Zeit ist reif. Wo bleibt die Revolution? “ (Sonderveröffentlichung gegen Klinikschließungen)

https://www.gemeingut.org/die-zeit-ist-reif-wo-bleibt-die-revolution-die-neue-zeitung-vom-buendnis-klinikrettung/

Jürgen Klöckner/Maike Telgheder: „Warum Deutschland viel zu viele Kliniken hat – und die Notaufnahmen trotzdem überfüllt sind“, Handelsblatt (Online) vom 20. Januar 2023

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/krisengebiet-klinik-warum-deutschland-viel-zu-viele-kliniken-hat-und-die-notaufnahmen-trotzdem-ueberfuellt-sind/28931386.html

 

Lahmes staatliches Engagement gegen Finanzkriminalität

Ende August 2022 hatte Finanzminister Lindner (FDP) angekündigt, eine neue Bundesbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität aufzubauen. Neben einem neuen Bundesfinanzkriminalamt soll die Financial Intelligence Unit (FIU), bislang beim Zoll angesiedelt, dazu gehören. Damit reagierte der Minister auf die zunehmende Kritik an der Vielzahl unbearbeiteter Verdachtsfälle bei der obersten Geldwäschebehörde. Wohl auch deshalb gab Mitte Dezember des letzten Jahres FIU-Chef Christof Schulte sein Amt auf – wenn auch offiziell aus persönlichen Gründen. Schulte stand wegen einer Reihe von Pannen schon länger unter Druck. Er hatte sein Amt erst im Herbst 2018 angetreten, um die Behörde in ruhige Bahnen zu lenken – offensichtlich ohne Erfolg. Die angekündigte grundlegende Reform der FIU aber lässt weiter auf sich warten.

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) beschreibt in ihrer Ausgabe vom 3. März 2023 Aufgaben und Versagen der FIU: 

„Die Behörde fungiert als Sammel- und Verteilstelle aller Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland. Banken, Finanzdienstleister, Makler, Juweliere, Notare und viele andere Güterhändler sind verpflichtet, verdächtige Zahlungen von Kunden an die FIU zu melden. Die Behörde sortiert dann aus und schickt die dringendsten Fälle an die Landeskriminalämter zur Ermittlung. Soweit die Theorie.

In der Praxis aber sieht es anders aus: Die FIU ist nicht mehr auf die Beine gekommen, seit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Behörde 2017 entgegen allem fachlichen Ratschlag vom Bundesfinanzkriminalamt zum Zoll verlegte, wo allerdings die Kompetenz völlig fehlte. Der vorläufige Tiefpunkt: 2018 verbummelten es FIU-Mitarbeiter Verdachtsmeldungen der Commerzbank weiterzugeben, die sich gegen die mittlerweile bankrotten Finanzkonzern Wirecard gerichtet hatten. Es war eine von vielen verpassten Chancen, den bislang wohl schlimmsten Betrugsfall der deutschen Wirtschaftsgeschichte früher auffliegen zu lassen.“

Mittlerweile, so die SZ weiter, sitze die Behörde auf rund 290.000 unbearbeiteten Verdachtsfällen. Gesetzlich sei zwar geregelt, dass Banken innerhalb von Tagen verdächtige Zahlungen melden müssten, aber nicht, wie schnell die FIU die Meldungen zu bearbeiten hätte. In einem großen Rückstau befände sich auch eine vierstellige Zahl von Meldungen ausländischer Behörden, die die FIU nur an die Landeskriminalämter hätte weiterleiten müssen. Doch selbst das sei nicht geschehen. „Die Versäumnisse sind so gravierend“, schreibt die SZ, „dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück seit Jahren sogar wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt ermittelt. Die FIU, die damals noch dem von SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz geleiteten Ministerium untergeordnet war, soll Hinweise auf mutmaßliche Terrorfinanzierung zu spät oder gar nicht an Behörden weitergereicht haben.“

Bis zum Frühjahr 2023 möchte die FIU die Bearbeitungsrückstände nun abarbeiten. 149 zusätzliche Beschäftigte aus anderen Bereichen der Zollverwaltung sollen dafür eingesetzt werden. Personen, die an ihren angestammten Plätzen fehlen werden und zunächst mehrere Monate für ihre Aufgaben geschult werden müssen.  Ihr Auftrag  hat es in sich: „Mafiöse Organisationen, Diktatoren, autokratische Geheimdienste, Oligarchen und Kleptokraten waschen in Deutschland etwa 100 Milliarden Euro – aus ihren kriminellen Geschäften mit Menschen, Drogen, Waffen und Umweltzerstörung.“ Die Wahrscheinlichkeit bleibt groß, dass die Kreise der Finanzkriminellen weiterhin kaum gestört werden.

Quellen:

Meike Schreiber/Marku Zydra: „Eine Behörde versinkt im Chaos“, Süddeutsche Zeitung vom 3. März 2023

Dietmar Neuerer: „Nach Rücktritt des Chefs der Anti-Geldwäsche-Einheit: Lindner gerät unter Handlungsdruck“, Handelsblatt (Online) vom 16. Dezember 2022 

Cum-Ex-Steuerskandal: Ehemaliger Justizminister gegen verschleppte Aufklärung

„Die Aufklärung des größten deutschen Steuerskandals Cum-Ex wird von einem beispiellosen Justizeklat erschüttert“, schreibt das Handelsblatt am 10. März 2022. Danach hat der ehemalige nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Kölner Staatsanwaltschaft und dessen Stellvertreter eingereicht. Nach Auffassung des Ex-Ministers werde das Verfahren von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ausgebremst. Denn die Verantwortlichen hätten die Cum-Ex-Abteilung mit zu wenig Personal und Ressourcen ausgestattet. Biesenbach sehe deshalb die Gefahr einer „Strafvereitelung im Amt“. Einzelne Ermittlungen würden so lange dauern, dass Beschuldigte wegen der langen Verfahren mit niedrigeren Strafen davonkommen könnten. Zudem kritisiere Biesenbach, dass er in seiner Amtszeit der Staatsanwaltschaft zusätzliche Ermittler geradezu hätte aufdrängen müssen.*

Wie das Handelsblatt weiter schreibt, weist sein Nachfolger, der jetzige NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), die Vorwürfe zurück. Aus dessen Sicht bestünden auch mit Blick auf die zeitlichen Abläufe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft Köln in zu geringem Umfang Anklagen erheben würde. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln würde sich hingegen zu den Vorwürfen nicht äußern wollen.

Zum aktuellen Stand und zur Genese der juristischen Aufarbeitung schreibt das Handelsblatt:

„Die Staatsanwaltschaft Köln gilt als mit Abstand wichtigste Aufklärungsbehörde in dem Fall: 117 der bundesweit etwa 130 bekannten Cum-Ex-Verfahren werden in der Domstadt geführt. 1592 der mehr als 1700 Beschuldigten stehen in Akten mit einem Stempel aus Köln. Als Peter Biesenbach Mitte 2017 Justizminister einer schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf wurde, fragte er nach, wer die Ermittlungen in Sachen Cum-Ex vorantreibe. Als Antwort fiel nur ein Name: Anne Brorhilker. Die Oberstaatsanwältin und ihr Team klagten rund ein Dutzend Personen an. Es gibt vier Strafurteile. Der Bundesgerichtshof hat alle Urteile bestätigt, die ihm zur Überprüfung vorlagen. (…)

Im Herbst 2019 waren für 56 Verfahrenskomplexe mit mehr als 400 Beschuldigten 4,7 Stellen im Kölner Personalplan reserviert. (…) Es sei schon ganz richtig gewesen, den größten Steuerskandal Deutschlands mit einer minimalen Personalstärke anzugehen, erklärte Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich. Die Fälle seien komplex. Es hätte daher ‚nichts gebracht, wenn zehn Staatsanwälte Akten gewälzt hätten, ohne zu wissen, wonach sie suchen sollten‘. (…) Nicht jeder verstand diese Logik. Biesenbach jedenfalls verkündete eine Verdoppelung der Cum-Ex-Ermittlertruppe und versprach ‚Anklagen im Akkord‘. Das zuständige Landgericht Bonn war gewappnet. Gerichtspräsident Stefan Weismann sagte: ‚Wir sind in der Lage, in der Spitze bis zu zehn Strafkammern für Cum-Ex-Verfahren zu eröffnen und mehrere Hauptverhandlungen parallel zu führen.‘“

Biesenbach, so das Handelsblatt, steigerte die Zahl der Cum-Ex-Planstellen auf 36, beförderte Brorhilker zur Hauptabteilungsleiterin und unterstellte ihr im Frühjahr 2021 eine eigene Einheit, die Hauptabteilung H. Die arbeite laut Biesenbach aber offensichtlich nicht so wie gedacht. Längst nicht alle Planstellen seien besetzt, viele der Ermittler hätten kaum Berufserfahrung. Nach Anweisung des Behördenleiters Roth sollte die Cum-Ex-Hauptabteilung statt ausschließlich den Steuerskandal zusätzlich noch Corona-Betrugsfälle bearbeiten: „So können sich die Cum-Ex-Beschuldigten zurücklehnen, auch in nächster Nachbarschaft zu den Ermittlern.“ (Handelsblatt)

Nach Angaben der Zeitung hätten die Ermittelnden in der Cum-Ex-Abteilung in Köln im Durchschnitt je zwei bis drei große Fälle auf dem Tisch, oft internationale Komplexe mit Dutzenden von Verdächtigen. Bei der WestLB sei eine Anklage frühestens 2024 zu erwarten. Dann würden deren Taten bis zu 19 Jahre zurückliegen. Ex-Justizminister Biesenbach initiiere deshalb einen „fast einmaligen Vorgang“ (Handelsblatt):  Eine Dienstaufsichtsbeschwerde eines (Ex-)Justizministers gegen einen Oberstaatsanwalt einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere die personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den komplexen und umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren angemessen ermittelt werden kann.

Justizminister Limbach rechnet derweil damit, dass die Cum-Ex-Ermittlungen noch 15 Jahre in Anspruch nehmen werden. „Als das Landgericht Bonn im Dezember 2022 den Steueranwalt Hanno Berger verurteilte, rechnete der Richter Roland Zickler ihm vor: ‚Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung beginnt bei 50.000 Euro. Sie haben die Schwelle um mehr als das 5.000-Fache überschritten.‘ Berger erhielt aber nicht die Höchststrafe von fünfzehn Jahren Haft, sondern acht. Einer der Gründe für Strafmilderung: die vielen Jahre, die zwischen Tat und Urteil lagen.“ (Handelsblatt)

Der Journalist Volker Votsmeier kommentiert für das Handelsblatt:

„Wir schreiben das Jahr 2038. Die Staatsanwaltschaft Köln schließt ihre letzte Cum-Ex-Akte. 25 Jahre sind seit dem Beginn der Ermittlungen im größten Steuerskandal der Republik vergangen. Die Taten liegen teils 33 Jahre zurück. Dieses Szenario ist kein Fiebertraum eines Angeklagten, sondern offizielle Erwartungshaltung der Justiz. Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach hat gerade mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft für ihre 117 Verfahren noch 15 Jahre veranschlagt. 90 Prozent der Cum-Ex-Verfahren liegen in Köln. Die große Zeitspanne ist ein Armutszeugnis. (…)

Cum-Ex war organisierte Kriminalität auf ihrer höchsten Entwicklungsstufe. Daran gibt es keine juristischen Zweifel. Der Bundesgerichtshof, der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben Cum-Ex-Geschäfte allesamt als illegal verurteilt. Alle Strafverfahren endeten in Schuldsprüchen. Alle überprüften Urteile wurden vom Bundesgerichtshof bestätigt. (…)

Es ist eine Schande, dass der Staat nicht alles dafür tut, in dem Milliardenskandal schneller zu ermitteln. Ein Scheitern der Aufklärung hilft nicht nur den Beschuldigten. Es untergräbt auch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Das ist schon brüchig genug.“

* Vgl. auch BIG-Nachricht vom 27. Januar 2023 und BIG-Artikel vom 19. Dezember 2022

Quellen:

Julia Leonhardt/Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Chef der Kölner Staatsanwaltschaft“, Handelsblatt (Online), 10. März 2023

Volker Votsmeier: „Die Cum-Ex-Aufarbeitung ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat“, Handelsblatt (Online) vom 10. März 2023

 

Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern gescheitert

Am 10. Februar 2023 verweigerte der Bundesrat einem Bundestagsbeschluss zum Schutz von so genannten Whistleblowern die Zustimmung. Widerstand von Seiten der Landesregierungen mit CDU/CSU-Beteiligung führte dazu, dass das Gesetz nicht in Kraft treten kann. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort erneut über die Vorlage zu verhandeln. Eine erneute Abstimmung im Bundesrat würde aber weitere Monate dauern und das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend verzögern.

„In der aktuellen Fassung sieht der Gesetzentwurf vor, dass Hinweisgeber sich an interne wie auch externe Meldesysteme wenden können. Diese werden ab einer Unternehmensgröße von 50 Mitarbeitern verpflichtend. Dazu soll es die Möglichkeit geben, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, die zusätzlich zu den bestehenden in der Finanzaufsicht Bafin und dem Bundeskartellamt eingerichtet werden soll. Unter Umständen soll der Whistleblower die Missstände auch öffentlich machen dürfen. Kündigungen aufgrund einer Meldung sollen dann ebenso verboten werden wie andere Vergeltungsmaßnahmen.“ (Süddeutsche Zeitung vom 9. Februar 2023)

Die EU hatte bereits 2019 eine Richtlinie erlassen, die von den Mitgliedsstaaten bis zum Dezember 2021 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Bis heute hat Deutschland das nicht hinbekommen, auch weil die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich nicht auf einen Gesetzesentwurf einigen konnte. Unter anderem war ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene die Folge.

Die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, kommentierte:

CDU/CSU lassen Whistleblower mit ihrer Blockadehaltung im Bundesrat erneut im Stich, wie bei allen früheren Anläufen für ein Hinweisgeberschutzgesetz. Den Schaden davon haben nicht nur die Whistleblower, sondern auch Demokratie, Rechtsstaat und die Wirtschaft selber. (…) Die soeben im Bundesrat vorgetragenen Argumente gegen den vorliegenden Gesetzentwurf wegen einer vermeintlich zu hohen Belastung der Wirtschaft in Krisenzeiten sind der ewig gleiche alte Wein in neuen Schläuchen.“

Weiter heißt es in einer Meldung der Organisation:

„Whistleblower sorgen mit ihren Meldungen für die frühzeitige Aufdeckung von Missständen in Unternehmen – bevor der Schaden zu Reputationsverlust und Haftungsansprüchen führt. Zudem weisen sie die Gesellschaft auf staatliche Kontroll- und Regelungslücken hin (z.B. bei Cum-Ex). Deswegen liegt es im ureigensten Interesse von Gesellschaft, Whistleblower zu ermutigen. Derzeit werden sie jedoch durch fehlende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit abgeschreckt.“

Auch Finanzwende e.V. kritisiert die Union dafür, die die Hinweisgeber „im Regen stehen“ lasse:

„‚Es ist beschämend, dass wir Hinweisgebern immer noch nicht den von der EU vorgeschriebenen Mindestschutz bieten. Es ist eigentlich überfällig, dass wir Whistleblower besser schützen‘, erklärte Konrad Duffy, Referent Finanzkriminalität bei der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Organisation machte noch vor der Bundesrats-Abstimmung bei einer Aktion deutlich, dass sich die CDU nicht auf die Seite von Finanzkriminellen und Co. stellen solle. ‚Sei es CumEx, Wirecard oder andere Skandale – immer wieder haben Whistleblower zu deren Aufdeckung und Aufklärung beigetragen. Der Dank ist, dass die CDU sie erneut im Regen stehen lässt‘, kritisierte Konrad Duffy von Finanzwende.

Immer wieder riskieren Hinweisgeber viel, um Betrug, Korruption und Missbrauch ans Licht zu bringen. Mit dem neuen Gesetz sollte sich die Lage zumindest etwas bessern. (…) Aus Sicht von Finanzwende hätte das Gesetz trotz Mängeln einen wichtigen Fortschritt bedeutet. ‚Die CDU hatte in ihrer Zeit der Regierungsverantwortung die Chance, die EU-Vorgaben nach eigenen Vorstellungen umzusetzen. Jetzt zu blockieren, ist in hohem Maße unverantwortlich‘, machte Duffy die Position seiner Organisation deutlich.“

Transparency International kommentiert die Entscheidung des Bundesrats wie folgt:

„Was für ein Trauerspiel! Die Union hat heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert. Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis. Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten. Das beschert in Unternehmen und Behörden sowie den Hinweisgebenden weiterhin große rechtliche Unsicherheit. Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen.“

Das Handelsblatt schrieb am 11. Februar:

„Wie wichtig Whistleblowing ist, belegen Fälle wie der des Zahlungsdienstleisters Wirecard oder der Fondstochter der Deutschen Bank, DWS, wo jeweils Mitarbeitende auf Missstände aufmerksam gemacht hatten. Pav Gill, damaliger Leiter der Asien-Rechtsabteilung bei Wirecard, brachte den Bilanzskandal ins Rollen, indem er Journalisten die entscheidenden Dokumente zukommen ließ. Die ehemalige DWS-Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler ging mit Vorwürfen des Greenwashings bei nachhaltigen Geldanlageprodukten an die Öffentlichkeit.“

Das Wirtschaftsblatt wies am 10. Februar darauf hin, dass auch Wirtschaftskreise den Gesetzentwurf unterstützen:

„Für die Wirtschaft könnte hingegen ein besserer Schutz von Hinweisgebern große Vorteile haben. Die Versicherer versprechen sich davon langfristig einen Rückgang der Wirtschaftskriminalität: ‚Zum einen erhöhen Whistleblowing-Systeme das Risiko, entdeckt zu werden, und schrecken potenzielle Täter ab‘, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem Handelsblatt. Außerdem würden Taten früher erkannt und können so weniger Schaden anrichten. Das werde ‚positive Effekte für die deutsche Wirtschaft‘ haben. In mittelgroßen Unternehmen sind Hinweisgebersysteme bisher kaum vorhanden. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV gab es im Frühjahr 2022 nur in jedem vierten mittelgroßen Unternehmen ein Hinweisgebersystem, wie es jetzt vorgeschrieben werden soll.“

Auch das Neue Deutschland kommentierte das Versagen der deutschen Politik beim Schutz des Whistleblowings:

„Sieben Anläufe gab es seit 2008, in Deutschland ein Gesetz zu verabschieden, das Hinweisgeber*innen vor Repressionen schützen soll, die auf Missstände in Unternehmen oder bei Behörden aufmerksam machen. Versuch Nummer acht scheiterte am Freitag im Bundesrat am Widerstand jener Länder, in denen die Union mitregiert. Die fadenscheinigen Argumente der Konservativen gegen effektiven Whistleblowerschutz haben sich in all den Jahren nicht geändert und bleiben ebenso falsch wie politisch durchschaubar.

CDU und CSU bemühen auch jetzt wieder mantraartig den Klassiker schlechthin aller wirtschaftsnahen Parteien: Das Gesetz verursache für Unternehmen hohe Kosten und personellen Aufwand! Nun ist Bürokratie in der Öffentlichkeit ein negativ besetztes Wort, klingt es doch nach einem überregulierten, alles in Akten erstickenden Staat. Doch der Schutz von Personen, die mutmaßliche Gesetzesverstöße – und nur darum geht es – mitbekommen und melden wollen, ist etwas, wovon am Ende alle profitieren und wofür es staatliche Vorgaben braucht. (…)  Was die Union betreibt, ist Blockadepolitik zum Schutz von Unternehmensinteressen. Man darf nicht vergessen: Bis 2021 saßen CDU und CSU 16 Jahre in der Regierung. Ein Whistleblower-Gesetz haben sie in all der Zeit nie umgesetzt.“

Quellen:

„Unionsparteien lassen Whistleblowerschutzgesetz erneut scheitern“, Meldung des Whistleblower Netzwerk e.V. vom 9. Februar 2023

https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2023/02/09/bundesrat-blockiert-hinweisgeberschutzgesetz/

„CDU schützt Finanzkriminelle statt Hinweisgeber“, Pressemitteilung von Finanzwende e.V. vom 10. Februar 2023

https://www.finanzwende.de/presse/cdu-schuetzt-finanzkriminelle-statt-hinweisgeber/

„Bundesrat lehnt das Hinweisgeberschutz-Gesetz ab“, Pressemitteilung von Transparency International Deutschland e.V. vom 10. Februar 2023

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/bundesrat-lehnt-das-hinweisgeberschutz-gesetz-ab

Mona Fromm: „Whistleblowing-Gesetz bleibt umstritten – bietet aber auch Chancen für Unternehmen“, Handelsblatt (Online) vom 11. Febraur 2023

https://www.handelsblatt.com/karriere/hinweisgeberschutzgesetz-whistleblowing-gesetz-bleibt-umstritten-bietet-aber-auch-chancen-fuer-unternehmen/28973896.html?

Robert D. Meyer: „Union verhindert Schutz von Whistleblower*innen“, Neues Deutschland (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170877.informantenschutz-union-verhindert-schutz-von-whistleblower-innen.html?

Dietmar Neuerer: „Unions-Länder stoppen besseren Schutz von Whistleblowern – SPD und Grüne halten an Regelungen fest“, Handelsblatt (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-mehrheit-unions-laender-stoppen-besseren-schutz-von-whistleblowern-spd-und-gruene-halten-an-regelungen-fest/28975540.html

Nils Wischmeyer: „Whistleblower bitte warten“, Süddeutsche Zeitung vom 9. Februar 2023

Herber Rückschlag beim Kampf gegen Geldwäsche

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Ende November 2022 soll in EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr für jedermann einsehbar sein, wer als Eigentümer hinter einer bestimmten Firma steht. Die EU muss nun ihre Geldwäsche-Richtlinie überarbeiten, um die Privatsphäre von Firmeneigentümern besser zu schützen. In der Folge haben bereits viele Länder ihre Transparenzregister geschlossen oder den Zugang eingeschränkt.

Die Wiener Tageszeitung DER STANDARD schrieb in seiner Onlineausgabe vom 10. Februar:

„Das Urteil war kaum publik, da ging das sogenannte Transparenzregister in Luxemburg bereits offline. Es folgten die entsprechenden Datenbanken in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Damit wurden mit einem Richterentscheid jahrelange, wenn nicht jahrzehntelange Anstrengungen zunichtegemacht. Von einem Tag auf den anderen war nicht mehr öffentlich einsehbar, wer sich hinter verworrenen Konstruktionen aus Briefkastenfirmen, Stiftungen und Trusts versteckt.

Es sei eine ‚perverse Entscheidung‘, kritisiert der Steueroasen-Experte Andres Knobel von der Nichtregierungsorganisation Tax Justice Network. Andere sprechen von einem ‚totalen Desaster‘. Ausgerechnet in einer Zeit, in der Ermittler, Journalisten und Aktivistinnen auf der ganzen Welt versuchen, Vermögen von sanktionierten Russen aufzuspüren und einzufrieren, wird eines der wichtigsten Werkzeuge für diese Detektivarbeit kaputt gemacht.“

Auch Deutschland zog entsprechende Konsequenzen: Derzeit müssen Personen, die einen Antrag auf Einsicht ins deutsche Transparenzregister stellen, ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen und zwar für jede einzelne zu recherchierende Firma, was sehr aufwändig ist. Auf den Antragsbescheid muss gegebenenfalls Wochen gewartet werden, was bei umfangreichen Recherchen eine massive Behinderung darstellt.

Weitere Reaktionen auf das Urteil:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin kritisiert genau diese Wirkung der Gerichtsentscheidung, da somit auch Ermittlungsbehörden begründete Anträge für eine Einsicht ins deutsche Transparenzregister stellen müssten – was die Nutzung umständlich mache. Ein Oberstaatsanwalt beklagt, dass gerade in größeren Wirtschaftsverfahren eine Vielzahl von Einzelfirmen und Firmenverbünden eine Rolle spielen würden, für die dann jeweils einzelne Anfragen mit jeweiligen Begründungen anfielen (vgl. tagesschau.de).

Die NGO Finanzwende stellt fest, dass „das Urteil ein herber Schlag ins Gesicht sei“ (Süddeutsche Zeitung). Bei Enthüllungen wie den Panama Papers  oder anderen Leaks sehe man, wie wichtig dieser Zugang zu den Transparenzregistern sei – auch für Privatpersonen, die wissen wollten, wem ihr Haus eigentlich gehöre. Viele große Immobilienunternehmen versteckten ihre wahren Eigentümer hinter anonymen Offshore-Konstruktionen (ebd.).

Eine Vertreterin von Transparency International kritisiert das Urteil, weil es die Möglichkeiten der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft einschränke, Korruption, Geldwäsche, Umweltverbrechen und organisierte Kriminalität aufzudecken (ebd.). Auf ausländische Transparenz-Register hätten deutsche Ermittlungsbehörden jetzt auch keinen automatischen Zugriff mehr, erklärt Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Sie könnten zwar ein Rechtshilfeersuchen stellen, was aber vermutlich wieder zu mehr Bürokratie und Verzögerung bei den Ermittlungen führe (vgl. tagesschau.de).

Der Hintergrund der Entscheidung:

Vor dem EuGH geklagt hatte unter anderen Patrick Hansen, Chef der Luxemburger Firma Luxaviation. Vorgeblich, weil die EU-Gesetzgebung seine Privatsphäre und Sicherheit sowie den Schutz seiner persönlichen Daten verletzt hätte. Das EuGH-Urteil wird aktuell von den Medien aufgegriffen, weil internationale Recherchen, koordiniert vom Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP), nun nachweisen, dass Hansen in den vergangenen 15 Jahren Eigentümer, Direktor oder Verwaltungsratsvorsitzender von rund 100 Offshore-Firmen in einschlägig bekannten Steueroasen wie Luxemburg, den Britischen Jungferninseln oder Belize war (vgl. Süddeutsche Zeitung).

Offenbar war er auch in Geschäfte mit zwei russischen Milliardären aus dem Ölbusiness involviert. Vom Sohn eines dieser Milliardäre scheint Luxaviation auch Darlehen in Höhe vieler Millionen Dollar bekommen zu haben. Das, so zeigen die Recherchen, könnte den schnellen Aufstieg von Luxaviation zur Nummer Zwei im Privatjetgeschäft erklären.

Die Richtlinie, deren Regelung durch Hansens Klage außer Kraft gesetzt wurde, hatte die EU erst 2018 beschlossen – „eher zum Unmut jener Finanzplätze und EU-Länder, die häufig von nicht ganz sauberen Finanzpraktiken profitieren“ (DerStandard). Letztlich ausgelöst wurde die Richtlinie durch die Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers, die den milliardenschweren Missbrauch anonymer Firmenkonstruktionen in Steueroasen offengelegt hatten.

Quellen:

Carina Huppertz/Frederik Obermaier/Michael Sauga/Jakob Pflügl: „Wie ein Luxemburger Geschäftsmann Europas Kampf gegen Geldwäsche ausbremste“, DerStandard (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.derstandard.de/story/2000143404703/wie-ein-luxemburger-geschaeftsmann-europas-kampf-gegen-geldwaesche-ausbremste

Mauritius Much: „Dämpfer im Kampf gegen Geldwäsche“, Süddeutsche Zeitung vom 11./12. Februar 2023

Benedikt Strunz/Sebastian Pittelkow/Palina Milling/Petra Blum: „Weniger Transparenz nach EuGH-Urteil“, tagesschau.de, 10. Februar 2023

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/eugh-urteil-schliessung-register-klaeger-russland-101.html