Zwei Jahre hatte die Financial Action Task Force (FATF) die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland geprüft. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: In einem umfangreichen Bericht vom August 2022 stellt das wichtigste internationale Gremium gegen Geldwäsche fest, dass es trotz einzelner Fortschritte auch große Defizite beim Aufspüren und der Verfolgung vieler Fälle gibt. Schon vor Veröffentlichung der Studie ging deshalb Bundesfinanzminister Lindner in die Offensive und propagierte einen „Paradigmenwechsel“ beim Kampf gegen Finanzkriminalität. Vor allem soll laut „Eckpunktepapier“ des Ministeriums vom 23. August eine neue zentrale Bundesbehörde aufgebaut werden, um die bislang zersplitterten Kompetenzen zu bündeln – noch sind rund 300 Aufsichtsbehörden, vom Bund bis in die Kommunen, mit der Ermittlungsarbeit gegen die Finanzkriminalität betraut.

Laut FATF hätte es vor allem Erfolge bei den kleinen Fällen gegeben, Vollzugsbedarf dagegen beim Aufspüren der großen, international verzweigten Finanzkriminalität. Einen von mehreren Strängen der neuen Oberbehörde soll deshalb ein neues Bundesfinanzkriminalamt bilden, „das gezielt komplexe Fälle von illegalen Finanzflüssen aufklärt, sich auf den ‚follow-the-money‘-Ansatz fokussiert und bei der Sanktionsdurchsetzung den Hut aufhat“, wie es im Eckpunktepapier heißt.

Der Vorstoß des FDP-Ministers stieß überwiegend auf positive Resonanz. Der rechtspolitische Sprecher der oppositionellen Union, Günter Krings, bezeichnete die Vorschläge als „richtig und überfällig“. Zustimmung kam ebenfalls von den Grünen: Marcel Emmerich, Obmann im Innenausschuss, hält allerdings auch die Einrichtung eines Immobilienregisters für nötig, da viele Kriminelle mit ihrem „schmutzigen Geld“ Häuser, Wohnungen oder auch Grundstücke bar und ohne Nachweis bezahlen würden und deshalb nicht nur eine Bundesbehörde erforderlich sei. Ähnlich argumentierte der Bundestagsabgeordnete der Linken, Pascal Meiser, der eine Pflicht zur Offenlegung der tatsächlichen Eigentümer von Immobilien und Unternehmensanteilen sowie der Herkunft größerer Vermögen fordert (vgl. Stern vom 23. August 2022).

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, begrüßte den politischen Vorstoß zwar generell, zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Behörde. Er forderte, die bereits bestehenden polizeilichen Teile des Zolls besser zu organisieren. Entscheidend seien eine gute organisatorische Einbindung der neuen Behörde in die deutsche Sicherheitsarchitektur und zusätzliche Befugnisse, um verdächtiges Vermögen aufzuspüren und zu konfiszieren (vgl. junge Welt vom 26. August 2022 und Handelsblatt Online vom 23. August 2022).

Frank Buckenhofer, bei der Gewerkschaft der Polizei für den Zoll zuständig, fand es zwar gut, dass sich die Regierungskoalition verstärkt für die Bekämpfung der Geldwäsche interessiert. Er zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Einrichtung eines Bundesfinanzkriminalamtes, das zunächst „nur eine sperrige Worthülse“ sei. Die Behörde könnte ihren Zweck verfehlen, sollte sie sich nur durch einen zentralen Charakter auszeichnen. „Neben einer koordinierenden Zentralstelle“, so Buckenhofer, „brauchen wir auch Fahnder vor Ort, quasi an der Front, die mit ausreichenden polizeilichen Kompetenzen ausgestattet werden.“ So wie es bei der Guardia di Finanza in Italien der Fall sei. Buckenhofer sprach sich auch für eine Darlegungspflicht aus: Besitzer großer Vermögen sollten im Zweifelsfall erklären können, woher diese stammten. Doch genau davor scheine das FDP-geführte Finanzministerium zurückzuschrecken. Diese Art der Beweislastumkehr sei offensichtlich nicht vorgesehen (vgl. Wirtschaftswoche Online vom 24. August 2022).

Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte die Pläne Lindners für eine stärker zentralisierte Geldwäscheaufsicht, hielt sie jedoch auch nicht für weitreichend genug. Schwere Steuerkriminalität à la Cum-Ex würde offensichtlich ausgeklammert. Zudem müssten den Behörden auch die richtigen Werkzeuge in die Hand gegeben werden. Er plädierte für mehr Möglichkeiten bei der Abschöpfung von Vermögenswerten. In Zukunft sollte der Grundsatz gelten, dass diese beschlagnahmt werden, wenn deren wirtschaftlich Berechtigte nicht transparent gemacht werden könnten (rp-online.de vom 23. August 2022).

Für Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit kann eine neue Behörde durchaus ein Beitrag zur Lösung des Problems darstellen. Bislang ermittele das Bundeskriminalamt im Fall einer der Geldwäsche vorausgehenden Straftat und würde so nur „die kleinen Fische“ fangen. Es reiche aber nicht, den Drogendealer zu verfolgen, nicht aber den Anwalt, den Notar oder den Mitarbeiter einer Bank, der das Geld wasche. Das Finanzministerium habe richtig erkannt, dass es einen Paradigmenwechsel geben müsse – es sei vom verdächtigen Geldfluss ausgehend zu ermitteln, damit die professionellen Geldwäscher, die organisiert Kriminalität betrieben, von den Behörden nicht unerkannt bleiben (vgl. junge Welt vom 1. September 2022).

Im Interview mit der jungen Welt antwortete Trautvetter auf die Frage, woher plötzlich der Wille der Bundesregierung komme, Finanzkriminalität zu verfolgen, die sonst Unternehmen willfährig Geld hinterherwerfen würde:

„Der politische Wille, den Schattenfinanzmarkt auszutrocknen, ist erst vorhanden, seit die Financial Action Taskforce droht, Deutschland vom internationalen Finanzmarkt abzukoppeln. Die bisherige Untätigkeit ist auch darauf zurückzuführen, dass das Geld im Fall von Geldwäsche meist nicht dem deutschen Staat direkt entgeht, sondern oft aus Straftaten aus anderen Ländern stammt. Man sagt einfach: Geld stinkt nicht; die dahinterstehende Kriminalität ist nicht unser Problem! Ich bin aber optimistisch, dass der Druck etwas bewirkt.“