Wer ist Friedrich Merz?

Am 16. Januar 2021 will die CDU im Rahmen eines digitalen Bundesparteitags über den künftigen Parteivorsitzenden entscheiden. Grund genug, sich mit einem der Kandidaten zu beschäftigen: Friedrich Merz.

Die Tageszeitung taz widmete ihm am 16. Dezember 2020 einen bissigen Artikel. Wir zitieren nachfolgend einige Auszüge:

„Arme Menschen sterben früher und sind öfter krank, sie haben ein mehrfach erhöhtes Risiko, an Diabetes oder Krebs zu erkranken, einen Herzinfarkt zu erleiden oder einen Schlaganfall. Armut demütigt und setzt Menschen unter enormen Stress, sie prägt ein Leben lang. (…) Schalten wir deshalb aus gegebenem Anlass zu Friedrich Merz, dem Mann, der Vorsitzender der wichtigsten Regierungspartei in Deutschland und der nächste Bundeskanzler werden will. Was würde er tun, um die Schere zwischen Arm und Reich zu verkleinern? Als er dies am Montag bei einem CDU-Talk der Bewerber um den Parteivorsitz gefragt wurde, antwortete er mit ein paar denkwürdigen Sätzen: ‚Man muss allerdings auch mal sagen, wenn wir die Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 in die Sozialsysteme nicht gehabt hätten, hätten wir heute in Deutschland eine Million Hartz-IV-Empfänger weniger.‘ (…) Merz unterstellt: Die Flüchtlinge sind schuld, dass weniger Geld für arme Deutsche bleibt. Diese gedankliche Verbindung ist gleich auf mehreren Ebenen perfide. Sie schiebt implizit Angela Merkel die Verantwortung zu, weil sie die Geflüchteten ins Land gelassen hat. Sie ist verlogen, weil ein Friedrich Merz natürlich auch ohne einen einzigen Flüchtling nicht für höhere Hartz-IV-Regelsätze plädieren würde.“

Auch sein zweiter Einfall zur Armutsbekämpfung, so der taz-Autor weiter, sei wenig hilfreich. Nach Merz werde die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank Auswirkungen auf die Ersparnisse haben. „Na klar, die Nullzinsen sind das Problem! Dass arme Menschen in der Regel keinen Cent sparen und all ihr Geld sofort wieder in den Konsum stecken müssen, ist in Merz’ Welt offenbar undenkbar. So stellt man sich die Probleme des Landes vor, wenn man im Privatflugzeug darüberfliegt.“

In der Monatszeitung ak (analyse & kritik: Zeitung für linke Debatte & Praxis) beschreibt die Berliner Autorin Anne Seeck den Werdegang des Politikers:

„Friedrich Merz wurde 1955 geboren. Schon sein Vater war Jurist. Als Stipendiat der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung studierte Merz Rechtswissenschaften. Vor seiner politischen Karriere war er für den Verband der Chemischen Industrie (VCI) tätig, der ‚aufstrebende Leute mit politischen Ambitionen‘ (Lobbypedia) in seinem Lobbybereich arbeiten ließ, bevor sie in die Politik wechselten. Von 1989 bis 1994 gehörte Friedrich Merz dem Europäischen Parlament an, von 1994 bis 2009 dem Deutschen Bundestag – mit verschiedenen Funktionen. So war er von 2000 bis 2002 als CDU-Fraktionsvorsitzender Oppositionsführer. Wegen parteiinterner Differenzen, vor allem mit Angela Merkel, zog er sich schließlich komplett aus der Politik zurück. Aber er bewegte sich in neoliberalen ‚Denkfabriken‘ und Netzwerken, unter anderem bei der Atlantik-Brücke und der Stiftung Marktwirtschaft. Merz war auch Gründungsmitglied des Fördervereins der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Im Jahre 2018 dann folgte sein Comeback als Politiker. Er kandidierte für den Parteivorsitz der CDU und verlor die Wahl gegen Annegret Kramp-Karrenbauer. Diese gibt nun ihren Posten auf – der machtfixierte Merz will sie unbedingt als CDU-Vorsitzender beerben und Kanzlerkandidat der Union werden. Er witterte jüngst eine Verschwörung des CDU-Partei- ‚Establishments‘ gegen sich, als der ursprünglich für Dezember 2020 geplante CDU-Parteitag verschoben wurde; seine Umfragewerte sollen prächtig sein.“

Im Jahr 2006, so die ak-Autorin, habe Merz mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Veröffentlichung von Nebeneinkünften eingelegt. Demnach übte er damals elf Nebentätigkeiten aus. So sei er von 2005 bis 2014 für die Anwaltskanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP tätig gewesen. Diese vertrete vor allem Wall-Street-Firmen und gehöre mit einem Jahresumsatz in Milliardenhöhe zu den 20 größten Anwaltskanzleien der Welt. „Die Kanzlei ist auch einer der ersten Anlaufpunkte, um Steuern zu ‚optimieren‘. Qualifiziert hatte sich Merz zuvor mit seinem Vorschlag für ein vereinfachtes Einkommenssteuersystem für Deutschland, das vor allem den (Super-)Reichen Milliardenersparnisse bescheren würde. 2003 ging seine ‚Steuererklärung auf einem Bierdeckel‘ durch die Medien. Als Repräsentant der Kanzlei Mayer & Co wurde Merz 2010 beauftragt, ein*e Käufer*in für die marode WestLB zu finden. Dafür kassierte er eine Vergütung von 5.000 Euro am Tag, bezahlt von Steuerzahler*innen. Den Zuschlag der WestLB-Aktiva bekam das Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt. Als Dank dafür erhielt Merz den gut dotierten Vorsitz des Verwaltungsrats von HSBC. 2016 geriet das Bankhaus HSBC schließlich ins Zentrum der Ermittlung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zu Cum-Cum-und Cum-Ex-Straftaten.“

Insbesondere setzt sich Merz für die Interessen der Finanzbranche ein. Von 2016 bis März 2020 wirkte er als Aufsichtsratsvorsitzender beim deutschen Ableger des Vermögensverwalters BlackRock. „Dessen Konzernchef Larry Fink hofft nach eigener Aussage auf eine weitere Zusammenarbeit mit Merz, sollte es mit dem Vorsitz der CDU nicht klappen. 2017 wurde Merz zum Aufsichtsratsvorsitzenden des Flughafens Köln-Bonn benannt, was gegen den Ethikkodex des Landes NRW verstieß, denn er hatte zu der Zeit mehr als zwei Aufsichtsratsposten inne. Um Millionen reicher wurde der 65-Jährige durch seinen Posten im Verwaltungsrat des schweizerischen Zugherstellers Stadler Rail. Er erhielt im April 2019 anlässlich des Börsengangs 150.000 Aktien im Wert von damals 5,7 Millionen Euro. Merz selbst ordnet sich übrigens der ‚gehobenen Mittelschicht‘ zu.“

Quellen:

Ulrich Schulte: „Der Flüchtling ist schuld“, taz vom 16. Dezember 2020

https://taz.de/Kampf-um-den-CDU-Vorsitz/!5734053/

Anne Seeck: „Kenne deinen Gegner. Friedrich Merz stellt sich zur Wahl – woher er kommt und was er will“, ak 666, 15. Dezember 2020

https://www.akweb.de/politik/kenne-deinen-gegner-friedrich-merz-stellt-sich-zur-wahl/

Friedrich Merz im Originalton

(Zitate für BIG zusammengestellt von Anne Seeck, Berlin)

Deregulierung der Arbeitswelt

„Neben der Verkrustung der Systeme zur Lohnfindung und zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen behindert eine weitere Überregulierung den Arbeitsmarkt in Deutschland und beeinträchtigt die Chancen zu mehr Beschäftigung: Wir haben mit das strengste Kündigungsschutzrecht auf der Welt.“ (Seite 124)

„Seit Anfang 2004 gilt das Kündigungsschutzrecht nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten statt bisher fünf, wenn die Beschäftigten neu eingestellt worden sind. Es müssten weitere Änderungen folgen, denn der Blick auf andere Länder zeigt: Je niedriger der Kündigungsschutz ist, umso niedriger ist die Arbeitslosigkeit. In vielen Ländern Europas gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer – und es herrscht Vollbeschäftigung. Beides hat nach meiner festen Überzeugung etwas miteinander zu tun.“ (Seite 125)

Entmachtung der Funktionäre

„Gewerkschaftliche Zuschusspflichten zur Arbeitslosenversicherung würden überzogene Lohn- und Tarifforderungen der Gewerkschaften in Grenzen halten.“ (Seite 156)

Quelle:

Friedrich Merz: Nur wer sich ändert, wird bestehen. Vom Ende der Wohlstandsillusion – Kursbestimmung für unsere Zukunft, Freiburg im Breisgau, 2004

Staatliche Subventionierung des Niedriglohnsektors

„Wenn der politische Druck heute groß wird, den Abstand zwischen Transferleistungen und Arbeitseinkommen durch staatlich festgesetzte Mindestlöhne wiederherzustellen, so ist dies nur die konsequente Folge der Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Die Beschäftigungschancen für die Problemgruppen des Arbeitsmarktes werden sich aber noch einmal verschlechtern, wenn etwa gesetzliche Mindestlöhne höher angesetzt sind als die Produktivität, die diese Beschäftigten in der Lage sind zu erzielen. Aber selbst wenn wir dies alles ändern könnten, wäre damit wohl nicht viel geholfen. Denn angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten und vor allem angesichts der Erwartung, dass unser Lebensstandard weiter steigt, gibt es keinen realistischen Weg zurück zu einem Niedriglohnsektor, der ohne staatliche Transferleistungen auskommt. (…)

Zunächst werden wir uns an den Gedanken gewöhnen müssen (und im Stillen haben wir dies längst getan), dass wir auf Dauer eine bestimmte Zahl von prekären Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen behalten werden, die zusätzliche Sozialleistungen brauchen und weder in der Zeit der Erwerbsfähigkeit noch danach ganz ohne staatliche Hilfe auskommen werden.“  (Seite 77f.)

Alle werden Aktionäre

„Der große Schritt zur Überwindung der zu Recht beklagten strukturellen Benachteiligung der Arbeitnehmer gegenüber den berechtigten Renditeerwartungen der Aktionäre wird aber erst getan sein, wenn auch Arbeitnehmer Aktionäre werden.“ (Seite 87)

„Verbindet sich die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft mit der Bereitschaft der Arbeitnehmer, selbst Aktionär und Anteilseigner an ihrem oder an anderen Unternehmen zu werden, dann ist der ohnehin schon längst nur noch künstlich am Leben erhaltene Klassengegensatz von Kapital und Arbeit endgültig überwunden. In der Kombination aus guter Bildung, guten staatlichen Rahmenbedingungen, der Bereitschaft breiter Schichten der Bevölkerung zu unternehmerischem Denken sowie in einem grundlegend optimistischen gesellschaftspolitischen Klima liegt der Schlüssel zur Lösung der Einkommens- und Vermögensfrage. Wer dagegen meint, mit noch mehr Umverteilung, mit noch weiter ausgeklügelter Sozialpolitik und mit noch höherem Staatsverbrauch am Sozialprodukt die sozialen Ungleichheiten beseitigen zu können, wird keines seiner Ziele erreichen und am Ende mit leeren Händen vor seiner enttäuschten Anhängerschaft stehen.“ (Seite 100)

Quelle:

Friedrich Merz: Mehr Kapitalismus wagen. Wege zu einer gerechten Gesellschaft, München, 2008

Umbau der Krankenversicherung: Kopfpauschale

„Aber es führt kein Weg daran vorbei, die Kranken- und Pflegeversicherung vom Beschäftigungsverhältnis zu lösen. (…) Die Alternative ist eine private Versicherung mit Sozialausgleich. Man mag die Versicherungsprämie noch so lange als ‚Kopfpauschale‘ verunglimpfen, aber sie ist – wie heute schon in der privaten Krankenversicherung – die einzige realistische Chance für ein Gesundheitssystem, das jedem Erkrankten den Zugang zur modernen Medizin ermöglicht.“ (Seite 120f.)

Keine Zuwanderung in Sozialsysteme, aber Zuwanderung qualifizierter Migrant*innen

„Es hat jedenfalls nach 1973 eine Zuwanderung in die Sozialsysteme stattgefunden: Die Arbeitslosigkeit von Migranten ist mit rund 20 Prozent doppelt so hoch wie die der Nichtmigranten, von den türkischstämmigen Erwerbsfähigen ist nahezu jeder zweite arbeitslos. Der Leiter des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, hat den deutschen Sozialstaat vor diesem Hintergrund als einen ‚Zuwanderungsmagneten‘ bezeichnet. Erst langsam und in kleinen Schritten wird darauf reagiert: Die Entscheidung, Migranten mit einem Duldungsstatus ein Aufenthaltsrecht zu geben, wenn sie Arbeit nachweisen können, ist ein Anfang.“ (Seite 152f.)

„Auf der anderen Seite muss Deutschland für die Zuwanderung qualifizierter Ausländer viel stärker geöffnet werden. (…) Es gibt deshalb überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund, sich gegen ein modernes Zuwanderungsrecht zu sperren.“ (Seite 155)

Quelle:

Wolfgang Clement/Friedrich Merz: Was jetzt zu tun ist. Deutschland 2.0., Freiburg im Breisgau, 2010

Umbau der Rentenversicherung als zentrales Projekt

„Wenn unser Sozialstaat allerdings so leistungsfähig bleiben soll, wie er es in der Vergangenheit nachweislich war, dann muss sich einiges ändern. Das gilt in besonderem Maße für unsere Alterssicherungssysteme.“ (Seite 91)

„Dagegen ist in Deutschland das System einer kapitalgedeckten zusätzlichen privaten Altersvorsorge unterentwickelt.“ (Seite 151)

„Wenn wir aus Deutschland, dem Land der Sparbücher, ein Land von Aktionären machen würden, dann hätten wir damit gleich zwei Ziele erreicht: hohe Alterseinkommen für breite Schichten der Bevölkerung und einen Kapitalmarkt, der hilft, die Unternehmen in Deutschland stark und zukunftsfähig zu machen.“ (Seite 156)

Quelle:

Friedrich Merz: Neue Zeit. Neue Verantwortung. Demokratie und Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert, Berlin 2020

BIG Online-Ausgabe

BIG Business Crime wurde als vierteljährlich erscheinende Zeitschrift des Vereins Business Crime Control von dem Politikwissenschaftler und Wirtschaftskriminologen Prof. Dr. Hans See gegründet. Bis 2009 war er verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift. Er hatte bereits die Gründung des Vereins im Jahr 1991 maßgeblich initiiert, war viele Jahre dessen Vorsitzender und ist seit 2011 Ehrenvorsitzender. Unter seiner Leitung wurde BIG Business Crime zu einem Forum für investigative Journalisten, Wissenschaftler und Fachpraktiker auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität und ihrer Bekämpfung. Auch Opfer wirtschaftskrimineller Machenschaften kamen zu Wort.

Nachdem Hans See die Erstellung der Zeitschrift abgegeben hatte, übernahm Verena Herzberger die Herstellung (Satz, Layout, Montage) und verantwortliche Redaktion. 2011 wurde sie von Victoria Knopp abgelöst. Bei der Redaktionstätigkeit unterstützte sie Reiner Diederich, der vorher schon Mitglied der Redaktion war. Später kamen die Journalisten Gerd Bedszent und Joachim Maiworm mit in die Redaktion.

Die Printausgabe der Zeitschrift endete mit dem Heft 2/2018. Seit Ende 2018 erscheint BIG als Internetausgabe.

In der von der Coordination gegen BAYER-Gefahren herausgegebenen Zeitschrift “Stichwort BAYER” gibt es ab der Nr. 4/2019 eine achtseitige Beilage mit Artikeln, die in der Internetausgabe von BIG Business Crime erschienen sind.

Der deutschen Schmiergeldindustrie auf der Spur

 Ende November 2020 berichteten Medien über die korrupten Machenschaften ranghoher israelischer Politiker und Militärs beim Kauf mehrerer U-Boote von der Firma ThyssenKrupp. Mehrere Personen aus dem direkten Umfeld von Ministerpräsident Netanjahu sollen an Schmiergeldzahlungen bei dem Milliardengeschäft beteiligt gewesen sein. So soll ein Cousin von Netanjahu das brisante Geschäft massiv vorangetrieben haben, obwohl der damalige Verteidigungsminister sowie hochrangige Militärs sich gegen den Kauf ausgesprochen hatten. Die politische Spitze Israels drückte den Deal offenbar dennoch durch.

Eine aktuelle Meldung wie diese illustriert die Relevanz des im vergangenen September erschienenen Buches „Geheimsache Korruption“ des für das Recherchezentrum Correctiv tätigen investigativen Journalisten Frederik Richter. Der Autor belegt an diesem Beispiel und ähnlich gelagerten Fällen, warum beim Export von Rüstungsgütern Bestechungsgelder verbreiteter sind als im zivilen Bereich.

Daneben untermauert der Autor anhand von fünf Beispielen seine zentrale These, dass von Deutschland ausgehende Schmiergeldzahlungen demokratische Prozesse in anderen Ländern massiv behindern und beschädigen. So hätten Bestechungsgelder aus Deutschland den autokratischen Herrschaftsanspruch Wladimir Putins gestützt, mit deutschem Schmiergeld durchgezogene Rüstungsdeals die griechische Staatsschuldenkrise angeheizt. Das Renommee des African National Congress in Südafrika wäre Ende der 1990er Jahre durch schmiergeldgelenkte Rüstungsgeschäfte belastet worden – unter Mitwirkung der Hamburger Werft Blohm + Voss sowie der Firma Thyssen Rheinstahl Technik. Brasilien sei um die Jahrtausendwende in einem Korruptionssumpf der Superlative rund um den Ölkonzern Petrobras versunken (in dem auch der Essener Industriekonzern Ferrostaal AG verstrickt war). Ein weiteres Schlaglicht wirft Richter auf die arabische Welt, die ihm als ehemaliger Korrespondent einer Nachrichtenagentur besonders vertraut ist. So erhielt ThyssenKrupp Ende 2011 den Auftrag, zwei Fregatten im Wert von etwa zwei Milliarden Euro an Algerien zu liefern, gefördert durch eine Exportbürgschaft durch die Bundesregierung. Die Munition für die Schiffe kaufte der Konzern bei der Rüstungsschmiede Rheinmetall, die wiederum selbst einen Teil davon aus dem Ausland bezog. Der Verkauf der Kriegsschiffe wurde letztlich mittels eines kaum durchschaubaren Geldkreislaufs außerhalb Deutschlands, unter anderem über Tochterfirmen und durch dubiose Zahlungen an „Vermittler“, abgewickelt.

Richter legt seinen Finger in verschiedene offene Wunden der Fachdiskurse. Während in der Literatur zum Korruptionsgeschehen in der Regel der Nehmer, das heißt der Korrumpierte im Mittelpunkt des Interesses steht, fokussiert der Autor auf den Geber, also dem Korrumpierenden. Beispielsweise listet Transparency International (TI) in ihrem jährlich herausgegebenen Korruptionsindex (CPI) Staaten nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf. In diesem Ranking belegt Deutschland regelmäßig einen der oberen Plätze, zeichnet sich nach Meinung der NGO also durch Rechtsstaatlichkeit und starke demokratische Institutionen aus. Somalia, Syrien oder Südsudan dagegen rangieren als „failed States“ und Konfliktregionen ganz unten. Richter wendet sich, ohne TI zu nennen, gegen diesen Ansatz und räumt mit dem Bild des „sauberen“ Deutschland auf: „Im Falle der Schmiergeldindustrie versagen Politik und Justiz jedoch. Wenn es um die Exportwirtschaft geht, versteht die Politik in Berlin ihre Aufgabe allein darin, der Wirtschaft den Rücken freizuhalten.“ (Seite 7)  

Mehrfach verweist der Autor auf ein besonderes Datum – den 15. Februar 1999 – den Tag, „an dem mit dem Ende der steuerlichen Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen im Ausland angeblich der große Einschnitt in der Geschichte der Schmiergeldbranche Gesetz werden sollte“ (Seite 84). Bestechungsgelder für Entscheidungsträger im Ausland waren bis dahin noch als „nützliche Aufwendungen“ steuerlich geltend zu machen. Die Vielzahl der von Richter angeführten Korruptionsfälle unter deutscher Beteiligung beweisen jedoch, dass auch trotz gesetzlichem Verbot seitdem kräftig weiter bestochen wird. Und das mit dem Segen des Staates. Denn der übernimmt weiterhin die Risiken beim Export von Rüstungsgütern, so dass „sogar eine Art von staatlicher Bürgschaft für Korruption besteht“ (Seite 163).

Politisch relevante Korruption scheint allgegenwärtig zu sein. Die Presse berichtet fast täglich darüber und das Skandalisierungspotenzial ist enorm. Frederik Richter verzichtet jedoch wohltuend darauf, auf dieser Welle mitzureiten. Der Grundton seines Buches ist betont sachlich, die Fülle der differenziert erzählten Fälle beeindruckend und sein Ausblick keineswegs resignativ. So bietet der Autor der Leserschaft am Schluss zehn Ideen an, wie seiner Meinung nach gegen die Schmiergeldindustrie vorgegangen werden könnte – unter anderem schlägt er die Einführung eines Unternehmensstrafrechts vor, auch die Förderung von Whistleblowern und die Stärkung der Gewaltenteilung.

Wer sich für die Rolle Deutschlands im internationalen Korruptionsgeschehen interessiert, dem oder der sei das Buch ausdrücklich empfohlen.

Frederik Richter:
„Geheimsache Korruption. Wie die deutsche Schmiergeldindustrie weltweit die Demokratie verrät“, Correctiv-Verlag, Essen 2020, 198 Seiten, 20 Euro

Hohe Haftstrafen im Wiener Buwog-Prozess

 Am 4. Dezember 2020 verurteilte das Landgericht Wien den früheren österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Untreue zu acht Jahren Haft. Grasser war von Anfang 2000 bis Anfang 2007 im Amt. Im Jahr 2004 waren 60.000 Wohnungen der Buwog (Bauen und Wohnen GmbH), die sich zuvor im Eigentum der öffentlichen Hand befunden hatten, privatisiert worden. Fünf Jahre später begann die österreichische Justiz mit ihren Ermittlungen sowohl gegen den früheren Finanzminister als auch gegen einzelne Lobbyisten, die den Privatisierungsdeal eingefädelt hatten. Denn erst 2009 waren die Ermittler zufällig im Rahmen eines anderen Verfahrens auf Unstimmigkeiten bei der Buwog-Privatisierung gestoßen. Zunächst war die Firma CA Immo als meistbietender Käufer favorisiert worden – den Zuschlag erhielt dann jedoch überraschenderweise die Immofinanz-Gruppe. Offenbar hatte Grasser dem Immobilienkonzern Informationen über das Angebot des bis zu diesem Zeitpunkt meistbietenden Unternehmens CA Immo gegeben. Dank der Insiderinformation konnte das Konsortium um die Immofinanz mit einem kleinen Aufschlag die Immobilien in Besitz nehmen. Im Gegenzug floss Schmiergeld. Laut Urteilsverkündung hätten Grasser und andere Verdächtige rund 9,6 Millionen Euro erhalten – ein Prozent des Kaufpreises von 961 Millionen Euro. Das Gerichtsverfahren selbst begann Ende 2017. Das in erster Instanz gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus Presseberichten (Online) zum Ausgang des Verfahrens:

Der Standard (Wien)

„An drei Jahreszahlen lässt sich die Causa Buwog festmachen: 2004, 2009 und 2017 bis 2020. Im Jahr 2004, unter der ÖVP-FPÖ-Regierung Schüssel II und Finanzminister Grasser (bis 2003 FPÖ), wurden die staatlichen Bundeswohnungsgesellschaften (darunter die Buwog) in einer überraschend ausgerufenen zweiten Bieterrunde um 961 Millionen Euro ans Österreich-Konsortium aus Immofinanz, Raiffeisenlandesbank (RLB) OÖ und Wiener Städtische verkauft. Die CA Immo, in der ersten Runde weit voran, hatte mit einem hauchdünnen Unterschied von nur einer Million Euro das Nachsehen. Meischberger (Walter Meischberger, ehemaliger Lobbyist und Ex-Politiker der FPÖ, Anm. d. Red.) und Lobbyist Peter Hochegger kassierten abseits des Lichts der Öffentlichkeit zusammen fast zehn Millionen Euro an Erfolgshonorar.

2009, Grasser war längst selbstständig tätig, flog das Honorar im Verfahren zur Pleite der Constantia Privatbank auf. Es folgten: sieben Jahre an Ermittlungen durch die WKStA, Hausdurchsuchungen, Kontoöffnungen, Telefonüberwachungen, Rechtshilfeersuchen in der halben Welt, Rechtsmittel der Beschuldigten, Staatsanwaltswechsel. Bis 2016 Anklage erhoben wurde und am 12. Dezember 2017 die Hauptverhandlung zum größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik begann.“

Renate Graber: „Schuldig oder nicht? Grasser-Urteil 16 Jahre nach der Privatisierung“, Der Standard vom 4. Dezember 2020 (Online)

https://www.derstandard.at/story/2000122225081/schuldig-oder-nicht-grasser-urteil-16-jahre-nach-der-privatisierung

 kurier.at (Wien)

 „Es war ein Urteil, mit dem im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts wohl wenige gerechnet hatten. (…) Der Ex-Finanzminister ist in erster Instanz nicht rechtskräftig wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte und Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß fällt deswegen relativ hoch aus, weil bei einem ehemaligen Minister die Höchststrafe nicht bei zehn, sondern bei 15 Jahren liegt.“

Ida Metzger: „Grasser & Meischberger: Eine schicksalhafte Allianz“, kurier.at (Wien), 5. Dezember 2020

https://kurier.at/politik/inland/eine-schicksalhafte-allianz/401120703

Handelsblatt

„Alles an diesem Prozess war monströs: Die Ermittlungen hatten sieben, die Verhandlungen vor einem Wiener Schöffengericht drei Jahre gedauert. Die Anklageschrift weist einen Umfang von 825 Seiten auf. Die Staatsanwälte stellten im Verlauf des Verfahrens 40 Rechtshilfegesuche an ausländische Staaten, unter anderem weil die vermuteten Bestechungsgelder via einer zypriotischen Firma nach Liechtenstein geflossen waren.

Und episch war am Schluss der Richterspruch: Hohenecker (die Richterin, Anm. d. Red.) benötigte mehr als zweieinhalb Stunden, um das Urteil zu verkünden und zu begründen. Wirtschaftsverfahren sind komplex und dauern, das hat sich einmal mehr gezeigt. (…) Laut Hohenecker gelang es der Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass Grasser dem siegreichen Konsortium über Mittelsmänner einen Tipp gegeben hatte, wie viel die Konkurrenz für die Wohnungen geboten hatte. Dafür ließ er sich belohnen. Er und drei Kumpane sollen als Provision 9,6 Millionen Euro bekommen haben, also ein Prozent der Transaktionssumme.

Einer dieser Mitwisser, der Lobbyist und Grasser-Freund Walter Meischberger, hatte dafür laut Staatsanwaltschaft in Liechtenstein für den Finanzminister das Konto 400.815 eingerichtet – eine Nummer, die in Österreich mittlerweile manche so gut kennen wie ihre eigene Geheimzahl.

Daniel Imwinkelried: „Ex-Finanzminister Grasser wegen Korruption zu acht Jahren Haft verurteilt“, Handelsblatt vom 6. Dezember 2020 

https://www.handelsblatt.com/politik/international/oesterreich-ex-finanzminister-grasser-wegen-korruption-zu-acht-jahren-haft-verurteilt/26690074.html

taz

„Grasser, selbst parteilos aber von Jörg Haider im Jahr 2000 zum jüngsten Finanzminister der Republik bestellt, galt anfangs als smarter Shooting Star der Politik, geriet aber immer heftiger in den Ruch der Bestechlichkeit.

Seine private Homepage ließ er sich von der Industriellenvereinigung sponsern, beim Kauf von Abfangjägern änderte er über Nacht seine Position von der billigsten Variante zu den teuren Eurofightern. Der Konzern EADS gab bei einem Prozess in den USA zu, dass bei dem Deal Schmiergeld geflossen sei. (…) In ihrer Urteilsbegründung zitierte die Richterin Legionen von Zeugen, die Grasser und seine Spezis belastet hatten. Verschleierungshandlungen und Beweismittelfälschungen konnten nachgewiesen werden. Wer rechtmäßig Zahlungen in Österreich bekommt, ‚braucht keine Konten in Liechtenstein oder Delaware‘, so Richterin Hohenecker. Neben den Prozesskosten müssen die Verurteilten auch den Schaden von 9,6 Millionen Euro plus 4 Prozent Zinsen berappen.“

Ralf Leonhard: „Acht Jahre Haft für Grasser“, taz vom 4. Dezember 2020

https://taz.de/Korruption-in-Oesterreich/!5736679/

Süddeutsche Zeitung

„Auch wenn Grasser und seine Spezis Berufung angemeldet haben, so wird damit offiziell, was viele stets vermutet haben. Die Truppe der rechten FPÖ, die sogenannte Buberlpartie unter Jörg Haider, hat den Staat als Selbstbedienungsladen betrachtet. (…) Dieses Gerichtsverfahren hat die Abzocker-Praktiken von Politikern öffentlich gemacht. Für einen Tipp zur Privatisierung von Bundeswohnungen kassierten Grasser und seine Freunde Millionen, die über getarnte Konten ins Ausland geschleust wurden. Vor Gericht versuchte der Ex-Minister, alle für dumm zu verkaufen – mit seiner Erklärung, dass die halbe Million Euro in einem Koffer, die er nach Liechtenstein geschafft hatte, Geld seiner Schwiegermutter sei.

Abgestraft wurde ein System, das in Österreich weit verbreitet ist, dort aber nicht Korruption genannt wird, sondern Freunderlwirtschaft. Zum ersten Mal wurde ein Politiker wegen eines ‚Tatplans zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik‘ mit einer so hohen Haftstrafe belegt. Dieses Urteil hat Signalwirkung und zeigt, dass der Rechtsstaat in Österreich funktioniert.“

Alexandra Föderl-Schmid: „Der Rechtsstaat lebt“, Süddeutsche Zeitung vom 4. Dezember 2020

https://www.sueddeutsche.de/meinung/karl-heinz-grasser-korruption-urteil-haft-oesterreich-fpoe-joerg-haider-1.5137867

Über Grasser schrieb das Handelsblatt bereits am 13. November 2020:

„Als junger Mann war Grasser einst ähnlich schnell aufgestiegen wie später der heutige Bundeskanzler Sebastian Kurz. Im Alter von nur 25 Jahren wurde er 1994 Vizelandeshauptmann von Kärnten, und zwischen 2000 und 2007 bekleidete er unter Kanzler Wolfgang Schüssel das Amt des Finanzministers. Schüssel hielt viel vom forschen Jungpolitiker; dieser hatte sich ganz dem Ziel eines ausgeglichenen Budgets verschrieben, wobei umstritten ist, ob er als Minister mehr zustande brachte als bloße Budgetkosmetik.

Aber während Kurz weithin eine gewisse Bewunderung genießt und als politisches Naturtalent gilt, schlugen Grasser stets Neid und Missgunst entgegen. Die einen hielten das Auftreten des jungen Finanzministers für forsch und besserwisserisch. Selbst seinem frühen Förderer, dem FPÖ-Präsidenten Jörg Haider, soll er über den Mund gefahren sein. Andere warfen dem gut aussehenden Jungpolitiker Eitelkeit vor.

Am meisten eckte Grasser bei Politikern und Journalisten aber mit seinem Hang zum Glamour an. 2005 heiratete er Fiona Swarovski, ein Mitglied der weitverzweigten Besitzerfamilie des gleichnamigen Herstellers von Kristallglas. Für den ehemaligen Kanzler Franz Vranitzky war Grasser von da an der ‚Badehosen-Finanzminister der Spaßgesellschaft‘.

Dabei scheinen die Kritiker zu vergessen, wie sehr Grasser ein Produkt von Österreichs politischer Kultur ist. Ob wahr oder falsch – es gibt unzählige Geschichten, die Grasser als einen Meister der ‚Freunderlwirtschaft‘ zeigen und zumindest Zweifel an seinem Gebaren in Geldfragen wecken.“

Daniel Imwinkelried: „Bestechung beim Immobiliendeal? Prozess gegen Österreichs Sunnyboy-Finanzminister vor dem Urteil“, Handelsblatt vom 13. November 2020

https://www.handelsblatt.com/politik/international/karl-heinz-grasser-bestechung-beim-immobiliendeal-prozess-gegen-oesterreichs-sunnyboy-finanzminister-vor-dem-urteil/26619070.html

Hintergrundinformationen zur Buwog-Affäre:

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/was-in-der-buwog-aff%C3%A4re-bisher-geschah/vi-BB1a4qG8

https://www.puls24.at/video/florian-klenk-zur-verurteilung-von-karl-heinz-grasser-im-buwog-prozess/short

https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/BUWOG-Aff%C3%A4re

https://kurier.at/politik/inland/was-sie-ueber-den-buwog-prozess-wissen-muessen/301.619.969

 

Wirecard-Skandal: Wirtschaftsprüfer von EY immer weiter unter Druck

Die Prüfer von Ernst & Young (EY) wollen nun doch im Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Ob das allerdings noch im Dezember 2020 geschehen wird, gilt als eher unwahrscheinlich. Nachdem bereits der von 2002 bis Juni 2020 als CEO des Unternehmens amtierende Markus Braun die Mitglieder des Gremiums durch sein hartnäckiges Schweigen in Wut versetzt hatte, verweigerten auch zwei weitere EY-Mitarbeiter in der Sitzung am 26. November die Aussage. Als Grund gaben sie an, sie seien nicht rechtskräftig von ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden gewesen. Damit provozierten sie einen Konflikt mit dem Gremium des Bundestages. Weil sie sich nicht konkret zu dem Fall einlassen wollten, wurden sie mit einem Bußgeld von jeweils 1.000 Euro belegt. Beide haben dagegen Beschwerde bei dem für Untersuchungsausschüsse zuständigen Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Dort soll jetzt schnell ein letztinstanzliches Urteil zur aktuellen Verschwiegenheitspflicht gesprochen werden.

Das Handelsblatt kommentierte Ende November den Vorgang wie folgt: „In der Causa Wirecard wird es für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY eng. Bisher waren es nur Vermutungen, dass die Abschlussprüfer beim Bilanztestat Fehler begangen haben. Nun aber erhärtet sich der Verdacht. Die Prüfer-Aufsichtsbehörde Apas sieht Straftatbestände bei der Abschlussprüfung von Wirecard. EY droht nun ein Ermittlungsverfahren. Dazu kommen Details, die der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages in seiner letzten Sitzung offengelegt hat.“ (Handelsblatt vom 29. November 2020)

Alexander Geschonneck, Compliance-Chef der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und verantwortlich für ein von KPMG erstelltes Sondergutachten zu den Wirecard-Bilanzen, sagte im Unterschied zu seinen EY-Kollegen vor dem Untersuchungsausschuss aus. Danach hatte EY nicht ausreichend genug geprüft, vor allem mit Blick auf die Treuhandkonten Wirecards in Asien. „Man habe keine ausreichenden Prüfungsnachweise für die Konten von Wirecard vorgefunden, sagt er, was wie ein Tritt in Richtung EY wirkte“, so das Handelsblatt vom 27. November. Die Zeitung fährt fort: „Für EY wird es nun allerdings immer gefährlicher. Die Vorwürfe häufen sich, werden konkreter – und die Firma schweigt weiter dazu. Für die mehr als 11.000 deutschen Mitarbeiter, die nichts mit dem Fall Wirecard zu tun haben, ist diese Situation unerträglich, denn ihr Arbeitgeber verliert an Image.“ (ebd.)

Die grundsätzliche Rolle der Wirtschaftsprüfer-Gesellschaften reflektiert ein Artikel der jungen Welt vom 15. Juli 2020. Danach gehören EY als auch KPMG zu den „Big Four“, die die Branche der Wirtschaftsprüfer weltweit dominieren. Wie eine Studie der Brüsseler NGO „Corporate Europe Observatory“ (CEO) vom Sommer 2018 gezeigt hätte, würden die „großen Vier“ auch von öffentlichen Aufträgen der EU-Kommission sowie der EU-Mitgliedstaaten profitieren. Besonders anrüchig sei, dass die Konzerne bei der Steuergesetzgebung mitwirken würden – so zum Beispiel bei der Formulierung grenzüberschreitender Steuergesetze. Vor allem würde EY gerne mit seiner Expertise beim Thema Steuervermeidung werben.

Die Macht dieses Oligopols und zahlreiche Skandale unter Beteiligung dieser Gesellschaften würden es nahelegen, dass es dringend einer strikten Regulierung und klarer Grenzen für die Wirtschaftsprüfung bedürfe, so die junge Welt. „ Doch solange die ‚Big Four‘ regelmäßig direkte Aufträge von den EU-Institutionen und den nationalen Regierungen erhalten“, schlussfolgert die linke Tageszeitung, „müssen sich die Berater und jene, die sich von ihrer Beratung Profite erhoffen, kaum Sorgen machen“. (junge Welt vom 15. Juli 2020)

Quellen:

Bert Fröndhoff: „EY-Prüfer ziehen nach Eklat im Wirecard-Ausschuss vor den BGH“, Handelsblatt vom 1. Dezember 2020

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/verschwiegenheitspflicht-ey-pruefer-ziehen-nach-eklat-im-wirecard-ausschuss-vor-den-bgh/26676962.html

ders.: „Für EY wird das Schweigen im Fall Wirecard immer gefährlicher“, Handelsblatt vom 29. November 2020

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-fuer-ey-wird-das-schweigen-im-fall-wirecard-immer-gefaehrlicher/26670046.html

Steffen Stierle: „Komplizen der Macht“, junge Welt vom 15. Juli 2020

https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/382260.im-zweifel-ahnungslos-komplizen-der-macht.html?sstr=komplizen

Allgemeine Informationen zu Wirecard unter:

https://www.handelsblatt.com/themen/wirecard