„Bürger, schützt Eure Banken!“

Im Caricatura Museum in Frankfurt am Main ist bis 19. März eine Ausstellung zur Geschichte der satirischen Zeitschrift „Pardon“ zu sehen, die von 1962 bis 1982 erschien. Einer der beiden Kuratoren der Ausstellung ist Gerhard Kromschröder, der als „Pardon“-Redakteur zusammen mit Nikolaus Jungwirth 1971 die satirische Initiative „Bürger, schützt Eure Banken!“ gründete. Prominente, die gebeten wurden, die Initiative zu unterstützen, fielen prompt auf sie herein, wie Alfred Dregger, der stramm rechte damalige Vorsitzende der CDU Hessen, sowie der damalige Chef des Bundeskriminalamts Horst Herold. Wir haben Gerhard Kromschröder im Rückblick auf diese Aktion ein paar Fragen gestellt.

Mit Ihrer vermeintlichen Bürgerinitiative war damals der Schutz vor Bankräubern gemeint, die man angeblich an verdächtigem Verhalten vor Banken erkennen sollte. Erscheint heute angesichts von Cum-Ex-Betrügereien und Geldwäsche auch mit Hilfe von Banken eine derartige satirische Aktion überhaupt noch denkbar, und wenn ja, wie könnte sie aussehen?

Kromschröder: Aber immer! Die Leute sind ja viel leichtgläubiger als wir wahrhaben wollen. Und die Banken umgibt in der allgemeinen Wahrnehmung immer noch, trotz aller Skandale, eine Aura der Seriosität. Was sich im Moment abspielt, könnte man durchaus mit einer Satire verdeutlichen, die unserer damaligen Aktion ähnelt: Die Banken werden geschützt, diesmal von oben, trotz aller Betrügereien; sie werden gepampert, und ihre Schulden übernimmt die Allgemeinheit.

Am Schluss des damaligen Artikels in „Pardon“ zu Ihrer Aktion wurde der Brecht-Spruch zitiert: „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“ Sind die Banken inzwischen nicht längst in gewisser Weise selber zu Räubern geworden?

Kromschröder: Natürlich, denn sie sind das, was sie schon immer waren: eher mafiöse Vereinigungen als selbstlose, dem Allgemeinwohl verpflichtete Verwahr- und Vermehrungsanstalten von ihnen anvertrautem Geld.

Könnte oder sollte man „Bürger, schützt Eure Banken!“ heute nicht zeitgemäß neu interpretieren, zum Beispiel als präventive Aufforderung, die Geldinstitute unter öffentliche, demokratische Kontrolle zu nehmen?

Kromschröder: Das ist längst überfällig. Es wird endlich Zeit, dass sich die Bankkunden nicht länger an der Nase herumführen und abmelken lassen, zum Beispiel durch hohe Gebühren und wenig Zinsen; es geht nicht an, dass die Banken weiter die Politik vor sich hertreiben und es so immer wieder schaffen, die Schäden, die sie verursachen, auf die Gesamtbevölkerung abzuwälzen. Statt „Bürger, schützt Eure Banken!“, wie bei uns vor 50 Jahren, könnte der Slogan heute dann vielleicht lauten: „Bürger, übernehmt Eure Banken!“

 

Gerhard Kromschröder hat als investigativer Journalist unter anderem Reportagen über Neonazis, Giftmüll-Skandale und zur Flick-Spendenaffäre gemacht. Mit Günter Wallraff zusammen entwickelte er die Methode der Undercover-Recherche. Berichte darüber veröffentlichte er unter dem Titel „Ich war einer von ihnen“ 1987 im Eichborn Verlag. Ab 1989 war Kromschröder dann Nahost-Korrespondent des Stern. Während des ersten Irak-Kriegs arbeitete er als einziger deutscher Journalist und Fotoreporter im bombardierten Bagdad. Zum zweiten Irak-Krieg erschien sein Buch „Bilder aus Bagdad – Mein Tagebuch“, in dem er seine Erfahrungen als Kriegsreporter beschrieb. Zuletzt veröffentlichte er zusammen mit dem Schriftsteller Gerhard Henschel mehrere Fotobände, bei denen sie sich auf die Lebensspuren verschiedener Dichter begaben, von Wilhelm Busch bis Arno Schmidt.

Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern gescheitert

Am 10. Februar 2023 verweigerte der Bundesrat einem Bundestagsbeschluss zum Schutz von so genannten Whistleblowern die Zustimmung. Widerstand von Seiten der Landesregierungen mit CDU/CSU-Beteiligung führte dazu, dass das Gesetz nicht in Kraft treten kann. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort erneut über die Vorlage zu verhandeln. Eine erneute Abstimmung im Bundesrat würde aber weitere Monate dauern und das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend verzögern.

„In der aktuellen Fassung sieht der Gesetzentwurf vor, dass Hinweisgeber sich an interne wie auch externe Meldesysteme wenden können. Diese werden ab einer Unternehmensgröße von 50 Mitarbeitern verpflichtend. Dazu soll es die Möglichkeit geben, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, die zusätzlich zu den bestehenden in der Finanzaufsicht Bafin und dem Bundeskartellamt eingerichtet werden soll. Unter Umständen soll der Whistleblower die Missstände auch öffentlich machen dürfen. Kündigungen aufgrund einer Meldung sollen dann ebenso verboten werden wie andere Vergeltungsmaßnahmen.“ (Süddeutsche Zeitung vom 9. Februar 2023)

Die EU hatte bereits 2019 eine Richtlinie erlassen, die von den Mitgliedsstaaten bis zum Dezember 2021 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Bis heute hat Deutschland das nicht hinbekommen, auch weil die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich nicht auf einen Gesetzesentwurf einigen konnte. Unter anderem war ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene die Folge.

Die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, kommentierte:

CDU/CSU lassen Whistleblower mit ihrer Blockadehaltung im Bundesrat erneut im Stich, wie bei allen früheren Anläufen für ein Hinweisgeberschutzgesetz. Den Schaden davon haben nicht nur die Whistleblower, sondern auch Demokratie, Rechtsstaat und die Wirtschaft selber. (…) Die soeben im Bundesrat vorgetragenen Argumente gegen den vorliegenden Gesetzentwurf wegen einer vermeintlich zu hohen Belastung der Wirtschaft in Krisenzeiten sind der ewig gleiche alte Wein in neuen Schläuchen.“

Weiter heißt es in einer Meldung der Organisation:

„Whistleblower sorgen mit ihren Meldungen für die frühzeitige Aufdeckung von Missständen in Unternehmen – bevor der Schaden zu Reputationsverlust und Haftungsansprüchen führt. Zudem weisen sie die Gesellschaft auf staatliche Kontroll- und Regelungslücken hin (z.B. bei Cum-Ex). Deswegen liegt es im ureigensten Interesse von Gesellschaft, Whistleblower zu ermutigen. Derzeit werden sie jedoch durch fehlende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit abgeschreckt.“

Auch Finanzwende e.V. kritisiert die Union dafür, die die Hinweisgeber „im Regen stehen“ lasse:

„‚Es ist beschämend, dass wir Hinweisgebern immer noch nicht den von der EU vorgeschriebenen Mindestschutz bieten. Es ist eigentlich überfällig, dass wir Whistleblower besser schützen‘, erklärte Konrad Duffy, Referent Finanzkriminalität bei der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Organisation machte noch vor der Bundesrats-Abstimmung bei einer Aktion deutlich, dass sich die CDU nicht auf die Seite von Finanzkriminellen und Co. stellen solle. ‚Sei es CumEx, Wirecard oder andere Skandale – immer wieder haben Whistleblower zu deren Aufdeckung und Aufklärung beigetragen. Der Dank ist, dass die CDU sie erneut im Regen stehen lässt‘, kritisierte Konrad Duffy von Finanzwende.

Immer wieder riskieren Hinweisgeber viel, um Betrug, Korruption und Missbrauch ans Licht zu bringen. Mit dem neuen Gesetz sollte sich die Lage zumindest etwas bessern. (…) Aus Sicht von Finanzwende hätte das Gesetz trotz Mängeln einen wichtigen Fortschritt bedeutet. ‚Die CDU hatte in ihrer Zeit der Regierungsverantwortung die Chance, die EU-Vorgaben nach eigenen Vorstellungen umzusetzen. Jetzt zu blockieren, ist in hohem Maße unverantwortlich‘, machte Duffy die Position seiner Organisation deutlich.“

Transparency International kommentiert die Entscheidung des Bundesrats wie folgt:

„Was für ein Trauerspiel! Die Union hat heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert. Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis. Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten. Das beschert in Unternehmen und Behörden sowie den Hinweisgebenden weiterhin große rechtliche Unsicherheit. Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen.“

Das Handelsblatt schrieb am 11. Februar:

„Wie wichtig Whistleblowing ist, belegen Fälle wie der des Zahlungsdienstleisters Wirecard oder der Fondstochter der Deutschen Bank, DWS, wo jeweils Mitarbeitende auf Missstände aufmerksam gemacht hatten. Pav Gill, damaliger Leiter der Asien-Rechtsabteilung bei Wirecard, brachte den Bilanzskandal ins Rollen, indem er Journalisten die entscheidenden Dokumente zukommen ließ. Die ehemalige DWS-Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler ging mit Vorwürfen des Greenwashings bei nachhaltigen Geldanlageprodukten an die Öffentlichkeit.“

Das Wirtschaftsblatt wies am 10. Februar darauf hin, dass auch Wirtschaftskreise den Gesetzentwurf unterstützen:

„Für die Wirtschaft könnte hingegen ein besserer Schutz von Hinweisgebern große Vorteile haben. Die Versicherer versprechen sich davon langfristig einen Rückgang der Wirtschaftskriminalität: ‚Zum einen erhöhen Whistleblowing-Systeme das Risiko, entdeckt zu werden, und schrecken potenzielle Täter ab‘, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem Handelsblatt. Außerdem würden Taten früher erkannt und können so weniger Schaden anrichten. Das werde ‚positive Effekte für die deutsche Wirtschaft‘ haben. In mittelgroßen Unternehmen sind Hinweisgebersysteme bisher kaum vorhanden. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV gab es im Frühjahr 2022 nur in jedem vierten mittelgroßen Unternehmen ein Hinweisgebersystem, wie es jetzt vorgeschrieben werden soll.“

Auch das Neue Deutschland kommentierte das Versagen der deutschen Politik beim Schutz des Whistleblowings:

„Sieben Anläufe gab es seit 2008, in Deutschland ein Gesetz zu verabschieden, das Hinweisgeber*innen vor Repressionen schützen soll, die auf Missstände in Unternehmen oder bei Behörden aufmerksam machen. Versuch Nummer acht scheiterte am Freitag im Bundesrat am Widerstand jener Länder, in denen die Union mitregiert. Die fadenscheinigen Argumente der Konservativen gegen effektiven Whistleblowerschutz haben sich in all den Jahren nicht geändert und bleiben ebenso falsch wie politisch durchschaubar.

CDU und CSU bemühen auch jetzt wieder mantraartig den Klassiker schlechthin aller wirtschaftsnahen Parteien: Das Gesetz verursache für Unternehmen hohe Kosten und personellen Aufwand! Nun ist Bürokratie in der Öffentlichkeit ein negativ besetztes Wort, klingt es doch nach einem überregulierten, alles in Akten erstickenden Staat. Doch der Schutz von Personen, die mutmaßliche Gesetzesverstöße – und nur darum geht es – mitbekommen und melden wollen, ist etwas, wovon am Ende alle profitieren und wofür es staatliche Vorgaben braucht. (…)  Was die Union betreibt, ist Blockadepolitik zum Schutz von Unternehmensinteressen. Man darf nicht vergessen: Bis 2021 saßen CDU und CSU 16 Jahre in der Regierung. Ein Whistleblower-Gesetz haben sie in all der Zeit nie umgesetzt.“

Quellen:

„Unionsparteien lassen Whistleblowerschutzgesetz erneut scheitern“, Meldung des Whistleblower Netzwerk e.V. vom 9. Februar 2023

https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2023/02/09/bundesrat-blockiert-hinweisgeberschutzgesetz/

„CDU schützt Finanzkriminelle statt Hinweisgeber“, Pressemitteilung von Finanzwende e.V. vom 10. Februar 2023

https://www.finanzwende.de/presse/cdu-schuetzt-finanzkriminelle-statt-hinweisgeber/

„Bundesrat lehnt das Hinweisgeberschutz-Gesetz ab“, Pressemitteilung von Transparency International Deutschland e.V. vom 10. Februar 2023

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/bundesrat-lehnt-das-hinweisgeberschutz-gesetz-ab

Mona Fromm: „Whistleblowing-Gesetz bleibt umstritten – bietet aber auch Chancen für Unternehmen“, Handelsblatt (Online) vom 11. Febraur 2023

https://www.handelsblatt.com/karriere/hinweisgeberschutzgesetz-whistleblowing-gesetz-bleibt-umstritten-bietet-aber-auch-chancen-fuer-unternehmen/28973896.html?

Robert D. Meyer: „Union verhindert Schutz von Whistleblower*innen“, Neues Deutschland (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170877.informantenschutz-union-verhindert-schutz-von-whistleblower-innen.html?

Dietmar Neuerer: „Unions-Länder stoppen besseren Schutz von Whistleblowern – SPD und Grüne halten an Regelungen fest“, Handelsblatt (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-mehrheit-unions-laender-stoppen-besseren-schutz-von-whistleblowern-spd-und-gruene-halten-an-regelungen-fest/28975540.html

Nils Wischmeyer: „Whistleblower bitte warten“, Süddeutsche Zeitung vom 9. Februar 2023

Herber Rückschlag beim Kampf gegen Geldwäsche

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Ende November 2022 soll in EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr für jedermann einsehbar sein, wer als Eigentümer hinter einer bestimmten Firma steht. Die EU muss nun ihre Geldwäsche-Richtlinie überarbeiten, um die Privatsphäre von Firmeneigentümern besser zu schützen. In der Folge haben bereits viele Länder ihre Transparenzregister geschlossen oder den Zugang eingeschränkt.

Die Wiener Tageszeitung DER STANDARD schrieb in seiner Onlineausgabe vom 10. Februar:

„Das Urteil war kaum publik, da ging das sogenannte Transparenzregister in Luxemburg bereits offline. Es folgten die entsprechenden Datenbanken in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Damit wurden mit einem Richterentscheid jahrelange, wenn nicht jahrzehntelange Anstrengungen zunichtegemacht. Von einem Tag auf den anderen war nicht mehr öffentlich einsehbar, wer sich hinter verworrenen Konstruktionen aus Briefkastenfirmen, Stiftungen und Trusts versteckt.

Es sei eine ‚perverse Entscheidung‘, kritisiert der Steueroasen-Experte Andres Knobel von der Nichtregierungsorganisation Tax Justice Network. Andere sprechen von einem ‚totalen Desaster‘. Ausgerechnet in einer Zeit, in der Ermittler, Journalisten und Aktivistinnen auf der ganzen Welt versuchen, Vermögen von sanktionierten Russen aufzuspüren und einzufrieren, wird eines der wichtigsten Werkzeuge für diese Detektivarbeit kaputt gemacht.“

Auch Deutschland zog entsprechende Konsequenzen: Derzeit müssen Personen, die einen Antrag auf Einsicht ins deutsche Transparenzregister stellen, ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen und zwar für jede einzelne zu recherchierende Firma, was sehr aufwändig ist. Auf den Antragsbescheid muss gegebenenfalls Wochen gewartet werden, was bei umfangreichen Recherchen eine massive Behinderung darstellt.

Weitere Reaktionen auf das Urteil:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin kritisiert genau diese Wirkung der Gerichtsentscheidung, da somit auch Ermittlungsbehörden begründete Anträge für eine Einsicht ins deutsche Transparenzregister stellen müssten – was die Nutzung umständlich mache. Ein Oberstaatsanwalt beklagt, dass gerade in größeren Wirtschaftsverfahren eine Vielzahl von Einzelfirmen und Firmenverbünden eine Rolle spielen würden, für die dann jeweils einzelne Anfragen mit jeweiligen Begründungen anfielen (vgl. tagesschau.de).

Die NGO Finanzwende stellt fest, dass „das Urteil ein herber Schlag ins Gesicht sei“ (Süddeutsche Zeitung). Bei Enthüllungen wie den Panama Papers  oder anderen Leaks sehe man, wie wichtig dieser Zugang zu den Transparenzregistern sei – auch für Privatpersonen, die wissen wollten, wem ihr Haus eigentlich gehöre. Viele große Immobilienunternehmen versteckten ihre wahren Eigentümer hinter anonymen Offshore-Konstruktionen (ebd.).

Eine Vertreterin von Transparency International kritisiert das Urteil, weil es die Möglichkeiten der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft einschränke, Korruption, Geldwäsche, Umweltverbrechen und organisierte Kriminalität aufzudecken (ebd.). Auf ausländische Transparenz-Register hätten deutsche Ermittlungsbehörden jetzt auch keinen automatischen Zugriff mehr, erklärt Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Sie könnten zwar ein Rechtshilfeersuchen stellen, was aber vermutlich wieder zu mehr Bürokratie und Verzögerung bei den Ermittlungen führe (vgl. tagesschau.de).

Der Hintergrund der Entscheidung:

Vor dem EuGH geklagt hatte unter anderen Patrick Hansen, Chef der Luxemburger Firma Luxaviation. Vorgeblich, weil die EU-Gesetzgebung seine Privatsphäre und Sicherheit sowie den Schutz seiner persönlichen Daten verletzt hätte. Das EuGH-Urteil wird aktuell von den Medien aufgegriffen, weil internationale Recherchen, koordiniert vom Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP), nun nachweisen, dass Hansen in den vergangenen 15 Jahren Eigentümer, Direktor oder Verwaltungsratsvorsitzender von rund 100 Offshore-Firmen in einschlägig bekannten Steueroasen wie Luxemburg, den Britischen Jungferninseln oder Belize war (vgl. Süddeutsche Zeitung).

Offenbar war er auch in Geschäfte mit zwei russischen Milliardären aus dem Ölbusiness involviert. Vom Sohn eines dieser Milliardäre scheint Luxaviation auch Darlehen in Höhe vieler Millionen Dollar bekommen zu haben. Das, so zeigen die Recherchen, könnte den schnellen Aufstieg von Luxaviation zur Nummer Zwei im Privatjetgeschäft erklären.

Die Richtlinie, deren Regelung durch Hansens Klage außer Kraft gesetzt wurde, hatte die EU erst 2018 beschlossen – „eher zum Unmut jener Finanzplätze und EU-Länder, die häufig von nicht ganz sauberen Finanzpraktiken profitieren“ (DerStandard). Letztlich ausgelöst wurde die Richtlinie durch die Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers, die den milliardenschweren Missbrauch anonymer Firmenkonstruktionen in Steueroasen offengelegt hatten.

Quellen:

Carina Huppertz/Frederik Obermaier/Michael Sauga/Jakob Pflügl: „Wie ein Luxemburger Geschäftsmann Europas Kampf gegen Geldwäsche ausbremste“, DerStandard (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.derstandard.de/story/2000143404703/wie-ein-luxemburger-geschaeftsmann-europas-kampf-gegen-geldwaesche-ausbremste

Mauritius Much: „Dämpfer im Kampf gegen Geldwäsche“, Süddeutsche Zeitung vom 11./12. Februar 2023

Benedikt Strunz/Sebastian Pittelkow/Palina Milling/Petra Blum: „Weniger Transparenz nach EuGH-Urteil“, tagesschau.de, 10. Februar 2023

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/eugh-urteil-schliessung-register-klaeger-russland-101.html

 

Krisengewinner: Neues über die Corona-Profiteure

Maskendeals: Die bayerische CSU-Connection

Die PR-Unternehmerin Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, hatte zu Beginn der Corona-Pandemie Schutzmasken-Deals der Schweizer Firma Emix mit den Gesundheitsministerien in Bayern und NRW sowie dem Bundesgesundheitsministerium vermittelt (zum stolzen Preis von 8,90 Euro pro Maske) – dabei CSU-Kanäle genutzt und insgesamt 48 Millionen Euro an Provisionen kassiert. Seit 24. Januar 2023 sitzt sie in München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe im Zusammenhang mit den Maskengeschäften in Untersuchungshaft. Zudem ermittelt die dortige Staatsanwaltschaft gegen sie nun auch wegen Subventionsbetrug bei den staatlichen Corona-Hilfen. Im Mai 2020 hatte Tandler für ihre Münchner PR-Agentur 9.000 Euro Staatshilfe in Anspruch genommen – nachdem sie mit den Maskendeals bereits steinreich geworden war. Gemäß einer Richtlinie des bayerischen Wirtschaftsministeriums war die Corona-Soforthilfe als Höchstsumme für in Not geratene Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten gedacht. Im Mai 2020 wurde die Summe ausbezahlt, erst ein Jahr später zahlte Tandler die Corona-Hilfe zurück. Die Staatsanwaltschaft in München geht jetzt von Subventionsbetrug aus und wirft Tandler vor, dem Staat ihre Masken-Provisionen bewusst verschwiegen zu haben (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 2. Februar 2023).

Quellen:

Klaus Ott: „Justiz sieht Fluchtgefahr bei Andrea Tandler“, Süddeutsche Zeitung vom 26. Januar 2023

ders.: „Verdacht auf Subventionsbetrug“, Süddeutsche Zeitung vom 2. Februar 2023

 

Überhöhte Preise für PCR-Tests

Im Januar 2023 berichtete ein Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) von einer Milliardenverschwendung bei PCR-Tests. Hersteller und Labore konnten demnach während der Pandemie mit den Krankenkassen stark überhöhte Preise für die Corona-Tests vereinbaren. Ende Januar 2020 schrieb die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Mail an den Verband der Krankenkassen und das Gesundheitsministerium. „Darin schlagen die Ärztevertreter vor, die Kosten für PCR-Tests auf das neue Coronavirus auf 59 Euro festzulegen. Damit orientierten sie sich am Preis für einen vergleichsweise seltenen Hepatitis-Test – und nicht etwa an PCR-Tests für Influenza- oder RS-Viren. Letztere werden mit 19,90 Euro vergütet. Nur zwei Tage später, vom 1. Februar an, zahlten die Kassen den Laboren dann die 59 Euro pro Test.“ (Süddeutsche Zeitung vom 9. Januar 2023) Offensichtlich hatte das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) darauf gedrängt, die 59 Euro zu akzeptieren.

Laut SZ brachten selbst Warnungen von Herstellern und Experten das Ministerium und die Krankenkassen nicht davon ab, die überteuerten Preise zu bezahlen und dafür bis heute etwa sechs Milliarden Euro auszugeben. So hatte der Chef des Berliner Testherstellers TIB Molbiol seit Januar 2020 gegenüber Medien wiederholt bestätigt, dass PCR-Tests einschließlich Auswertung für zehn Euro zu machen seien. Heute erhalten die Labore nach Angaben der SZ noch 27,30 Euro plus Transportkosten für die Tests.

Die SZ schrieb weiter: „Dass Tests deutlich billiger zu haben waren, zeigt das Beispiel Wien. Dort wurde gepoolt, um die Kosten niedrig zu halten. Beim Poolen werden Tests von zum Beispiel zehn Personen zu einer Probe vermischt. Ist die gemischte Probe negativ, kann eine Infektion für alle zehn Personen ausgeschlossen werden. Nur wenn eine der Personen positiv ist, müssen alle Personen noch mal getestet werden, um herauszufinden, wer positiv war. So konnte Wien allen Einwohnern PCR-Tests anbieten und zahlte sechs Euro pro Test.“

Einer der Profiteure der Milliarden-Verschwendung in Deutschland ist die Laborfirma Sonic Healthcare. Ende Juli des vergangenen Jahres teilte das Unternehmen mit, dass ihr Gewinn „förmlich explodiert“ sei, von 82 auf 274 Millionen Euro.

Quellen:

Daniel Drepper/Markus Grill/Sarah Wippermann: „Mit 59 Euro fing alles an“, Süddeutsche Zeitung vom 9. Januar 2023

David Maiwald: „Milliarden im Teströhrchen“, junge Welt vom 13. Januar 2023

 

Enorme Preissteigerungen für Impfstoffe mitten in der Pandemie

Die Pharmafirmen Biontech, Pfizer und Moderna haben den Preis für ihre Corona-Impfstoffe während der Pandemie um mehr als 50 Prozent erhöht. Das, so die SZ in ihrer Ausgabe vom 27. Januar 2023, gehe aus bisher geheim gehaltenen Zahlen hervor, die dem Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ vorliegen. Beim US-Konzern Moderna bestellte Deutschland im Dezember 2020 rund 15 Millionen Impfdosen für je 19,50 Euro. Drei Monate später lagen die Kosten für weitere 38 Millionen Dosen bereits bei 29,70 Euro pro Dosis. Die Kooperationspartner Biontech und Pfizer kassierten 15,50 Euro pro Impfdose, als Deutschland Ende 2020 eine Bestellung von 39 Millionen Dosen aufgab. Im September 2021 wurden 168 Millionen Dosen zu einem Preis von je 23,20 Euro geordert. Insgesamt hat der deutsche Staat inzwischen Vakzine für 13,1 Milliarden Euro bestellt, das heißt acht Dosen pro Einwohner. Nach Expertenmeinung ist diese Menge jedoch viel zu hoch. Ein Großteil der Lieferungen muss voraussichtlich wegen Überschreiten des Verfallsdatums vernichtet werden.

Diese Entwicklung führte dazu, dass die Corona-Pandemie der Pharmabranche in den vergangenen beiden Jahren den stärksten Umsatzschub seit Jahrzehnten bescherte. Wie das Handelsblatt Anfang des Jahres in einem Branchenbericht feststellte. muss sich die Branche jedoch für das Jahr 2023 auf eine „Wachstumsdelle“ einstellen. Insbesondere die Umsätze mit Impfstoffen und Medikamenten gegen Covid dürften sich nach bisherigen Schätzungen von Analysten etwa halbieren – nachdem sie im vergangenen Jahr noch sehr deutlich auf etwa 100 Milliarden Dollar gestiegen waren (Handelsblatt vom 4. Januar 2023). Dennoch erwartet der Chef des US-Unternehmens Pfizer, das 2022 den bisher höchsten Umsatz und Gewinn in der Geschichte der Pharmaindustrie verzeichnen konnte, dass das Covidgeschäft trotz des Einbruchs im laufenden Jahr längerfristig eine milliardenschwere Einnahmequelle bleiben wird. 2023 werde wohl bereits der Tiefpunkt des Geschäfts erreicht sein; in den nächsten Jahren seien wieder höhere Erlöse zu erwarten. Pfizer geht davon aus, dass die staatlichen Vorratsbestände an Impfstoffen im Verlauf des Jahres 2023 aufgebraucht sein werden (Handelsblatt vom 31. Januar 2023).

Quellen:

Markus Grill/Klaus Ott: „Geschwärzte Verträge und Milliardenprofite“, Süddeutsche Zeitung vom 27. Januar 2023

Siegfried Hofmann: „Pfizers Covid-Umsatz schrumpft stark, bleibt aber ein Milliardengeschäft“, Handelsblatt (Online) vom 31. Januar 2023

ders.: „Die Pharmaindustrie steht nach dem Corona-Boom vor einer Wachstumsdelle“, Handelsblatt (Online) vom 4. Januar 2023

 

Beschäftigte zweiter und dritter Klasse: Zur Arbeitssituation von Saisonarbeitskräften in Deutschland

Anfang Februar 2023 legten die Gewerkschaft IG Bau und der Deutsche Gewerkschaftsbund den seit 2018 regelmäßig erscheinenden Jahresbericht „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ der Initiative Faire Landarbeit vor. Die Initiative ist nach eigener Darstellung ein Bündnis gewerkschaftsnaher Beratungsstellen, der IG BAU, kirchlicher Beratungsstellen und weiterer Organisationen.

Danach kamen etwa 60 Prozent der insgesamt knapp über 135.000 Beschäftigten (Stand 30. Juni 2021), wie in den Vorjahren, aus Rumänien. Als weitere Herkunftsländer gibt der Bericht Polen, Ungarn und Bulgarien an. Saisonarbeiter:innen reisten aber auch vermehrt aus der Ukraine, aus Kirgisistan und Usbekistan an.

In einer Pressemitteilung vom 3. Februar 2023 heißt es:

„In vielen Betrieben stellt nicht die Arbeitszeit, sondern die Dokumentation der geernteten Menge die Grundlage für die Lohnabrechnung dar. Arbeitsstunden werden oftmals von Hand von der Betriebsleitung aufgeschrieben. So lässt sich nur schwer nachvollziehen, wie sich das Entgelt zusammensetzt und ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Hinzu kommt, dass Überstunden nicht bezahlt werden und hohe Mieten sowie ‚Arbeitsmaterialien‘ vom Lohn abgezogen werden. Da die Löhne meistens erst kurz vor der Abreise ausbezahlt werden, ist eine erfolgreiche Reklamation schwierig. Nötig wäre eine transparente digitale Zeiterfassung.“

Infolge des Klimawandels sind Saisonbeschäftigte immer stärker von Hitzestress und UV-Strahlung betroffen. „Zwar waren die damit einhergehenden Risiken in unserer Beratungsarbeit in diesem Jahr kein Schwerpunkt“, heißt es in dem Bericht, „aufgrund der Hitze waren sie jedoch sehr präsent in unseren Gesprächen bei Feldbesuchen“. Wichtige Schutzmaßnahmen seien auf vielen Feldern noch nicht umgesetzt worden. So fehlten Schattenplätze zum Abkühlen und Trinkwasser sowie Schutzmittel wie Sonnencreme und Kopfbedeckungen. „Wir gehen zudem davon aus, dass die Bezahlung nach Akkord Beschäftigte unter Druck setzt, auf gesundheitlich relevante Pausen in den heißen Phasen des Tages zu verzichten.“

Die Statistiken des Zolls zeigten für die Landwirtschaft zudem eine äußerst geringe Dichte an Mindestlohnkontrollen. So wurden im Jahr 2021 nur 1,1 Prozent der Betriebe mit abhängig Beschäftigten kontrolliert, in der ersten Hälfte 2022 noch weniger. In 8,6 Prozent aller Kontrollen in der Landwirtschaft führten diese 2021 zu einem Verfahren wegen Mindestlohnverstoß –  im Baugewerbe oder im Bereich Spedition und Logistik war die Quote geringer. Auch die Dichte der Arbeitsschutzkontrollen in der Landwirtschaft hält die Initiative für nicht ausreichend. Sie liege branchenübergreifend in Deutschland bei lediglich 40 Prozent der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) geforderten Dichte. 

Die Initiative stellt in ihrem Bericht folgende Forderungen an die Bundesregierung auf:

1) Kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen in Deutschland Anspruch auf den vollen, gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben.

2) Die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns und zum Arbeitsschutz müssen deutlich ausgeweitet werden.

3) Die verpflichtende Einführung eines manipulationssicheren, digitalen Arbeitszeiterfassungssystems muss sichergestellt werden.

4) Die Kosten für Unterkünfte müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

5) Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Feldern der Landwirtschaft muss konsequent umgesetzt und verstärkt werden.

6) Die reguläre Beschäftigung für ukrainische Geflüchtete und die Einhaltung der Standards der EU-Saisonarbeiterrichtlinie für alle Saisonbeschäftigten aus Drittstaaten müssen sichergestellt werden.

Quellen:

„Keine ausreichende Krankenversicherung und undurchsichtige Lohnzahlungen“, Medieninfo der IG Bau-Agrar-Umwelt vom 3. Februar 2023

https://igbau.de/Binaries/Binary18587/2023-PM-02-Jahresbericht-Saisonarbeit-2022.pdf

„Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Bericht 2022“, hrsg. von der Initiative Faire Landarbeit (Autor: Benjamin Luig), Februar 2023

https://igbau.de/Binaries/Binary18586/InitiativeFaireLandarbeit-Saisonbericht2022-A4-web.pdf