Die staatliche Finanzaufsicht unter Beschuss. Eine Medienschau zum Wirecard-Skandal

Der Name Wirecard steht für den größten Bilanzskandal der jüngeren deutschen Geschichte. Denn bei dem Dax-Unternehmen fehlen 1,9 Milliarden Euro, die in der Bilanz ausgewiesen sind. Immerhin 25 Prozent der Bilanzsumme sind damit entweder verschwunden oder aber haben nie existiert. Über Unregelmäßigkeiten bei dem Zahlungsdienstleister berichteten Medien allerdings schon seit Jahren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)* blieb jedoch lange Zeit untätig. Mittlerweile hat Wirecard als erster DAX-Konzern Insolvenz anmelden müssen. Das Unternehmen war im Herbst 2018 in den wichtigsten deutschen Aktienindex aufgenommen worden – sein Wert betrug damals mehr als 20 Milliarden Euro.

Das offensichtliche Versagen der staatlichen Finanzaufsicht, die den mutmaßlich gigantischen Schwindel und damit den auf Betrug basierenden Aufstieg von Wirecard nicht verhinderte, wird in der Presse ausführlich kommentiert.

Marc Beise zeigt in der Süddeutschen Zeitung ein gewisses Verständnis für die Defizite der Finanzaufsicht. Es gelte genau zu ergründen, warum der große Wirecard-Betrug soweit getragen habe, ehe er aufgedeckt werden konnte. Auch bei den Zockereien der Banken, die zur Finanzkrise 2008 führten, sei diese Frage nachträglich gestellt worden. Die Antwort lautete damals: Behörden, Politik und Öffentlichkeit hätten angesichts eines komplizierten, aber zunächst erfolgreichen Geschäftsmodells nicht alles verstanden und deshalb nicht genau genug hingesehen. Dieses Muster würde sich nun wiederholen: Dass die Wirtschaftsprüfer über Jahre Bilanzen durchwinkten, die Finanzaufsicht sich zurückhielt und die sogenannte Bilanzpolizei mit nur kleinstem Aufwand prüfte. All das sei nicht zu entschuldigen, wohl aber zu erklären. Und zwar damit, dass man das Geschäftsmodell nur erahnte und sich die sich potenzierende kriminelle Energie nicht vorzustellen vermochte. (Marc Beise: „Wie konnte das passieren?“, Süddeutsche Zeitung vom 3. Juli 2020)

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kommentar-wie-konnte-das-passieren-1.4955909

Ähnlich sieht es sein Kollege Klaus Ott, ebenfalls von der Süddeutschen Zeitung. Dieser verweist auf fehlendes Verständnisvermögen der Behörden. Es sei bezeichnend, dass zuerst Ermittler Firmen durchsuchten und Haftbefehle erwirkten ‒ und dann erst die Politik „daher hinkt“. Das sei bei anderen Skandalen auch so gewesen. Beispielsweise bei den Abgasmanipulationen von VW, die nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt, sondern von US-Behörden entdeckt worden seien. Oder beim Cum-Ex-Steuerskandal. Ott verweist in diesem Zusammenhang auf die Finanzkrise 2007/8, als zahlreiche Großbanken sich verspekuliert hatten und vom deutschen Staat gerettet werden mussten, um noch größeren Schaden für das Finanzsystem und die Gesellschaft abzuwenden: „Staatsanwaltschaft und Justiz werden notgedrungen zum Reparaturbetrieb der Politik“. Wie Ott weiter schreibt, hätte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags im Jahr 2009 als eine Ursache für die Bankenkrise die „mangelnde Übersicht der Behörden“ über das Zusammenspiel von Finanzakteuren ausgemacht. Spekulanten in Großbanken konnten dadurch solange auf einen unendlichen Immobilienboom und steigende Preise setzen, bis die Blase geplatzt war. „Aufsichtsbehörden, die keinen Durchblick haben, was windige Finanzakrobaten treiben ‒ das ist die Linie von der Bankenkrise über Cum-Ex bis Wirecard. Und es gibt eine Linie bei den politischen Verantwortlichen ‒ von Peer Steinbrück über Wolfgang Schäuble bis Olaf Scholz.“ (Klaus Ott: „Der Wirecard-Skandal ist eine Pleite für alle“, Süddeutsche Zeitung vom 25. Juni 2020)

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-insolvenz-kommentar-1.4947377www.sz.de/1.4947377

Fabio de Masi, Finanzexperte der Linksfraktion im Bundestag, vermutet hingegen, dass die BaFin im Interesse des Standortes Deutschland agierte. In einem Interview im Neuen Deutschland geht der Politiker davon aus, dass die Bafin neben der Aufsicht über die Finanzunternehmen auch den Finanzplatz Deutschland pflegen will. Man sei ja stolz darauf gewesen, dass Wirecard als ein ehemaliges Schmuddelkind der Branche, das in der Zahlungsabwicklung für die Porno- und Onlinewetten-Industrie groß geworden sei, auf einmal weltweit in der ersten Liga der Fintechs mitspielen konnte. Solche Firmen werteten zum Beispiel große Mengen an Finanzdaten aus, um mittels Künstlicher Intelligenz Ausfallrisiken zu ermitteln. Je größer die Datenmacht und die Umsätze seien, desto besser würden sich Zahlungsausfälle verkraften lassen. Das Ziel von Wirecard sei daher gewesen, um jeden Preis zu wachsen. In dem Zusammenhang habe man wohl auch Umsätze vorgetäuscht. Vielleicht hätte die Bafin nicht zu viel Staub aufwirbeln wollen, um den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens nicht zu gefährden. Auch dass die Bafin ein Aufsichtsproblem habe, sei schon lange bekannt und müsse den Minister interessieren. Das habe auch der Cum-Ex-Skandal gezeigt, wo es um die Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging. Die Finanzaufsicht habe immer wieder beim Schutz der Verbraucher vor betrügerischen Anlageprodukten versagt. (Kurt Stenger: „Wenn der Finanzpolizist schläft“, Neues Deutschland vom 29. Juni 2020)

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1138453.wirecard-wenn-der-finanzpolizist-schlaeft.html?sstr=bafin

Auch Jörg Kronauer von der jungen Welt setzt voraus, dass die Aufsichtsbehörde Wirecard schützen und daher nicht gegen sie vorgehen wollte. Die Bafin habe inzwischen eingeräumt, dass sie schon im Januar 2019 von einem Insider über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard informiert worden sei – genau zu der Zeit, zu der auch die Financial Times detailliert über die Geschäftspraktiken des Konzerns berichtete. Die Bafin sei tatsächlich auch eingeschritten: Sie hätte Wirecard mit dem Verbot von sogenannten Leerverkäufen geschützt und Anzeige gegen einen Journalisten der Financial Times erstattet. Zu Schritten gegen die deutsche Firma dagegen hätte sie sich nicht veranlasst gesehen. Kronauer stellt fest, dass Wirecard bis vor kurzem nicht nur als eine der erfolgreichsten hiesigen Unternehmensgründungen galt, sondern zudem neben der in die Jahre gekommenen SAP die einzige Aktiengesellschaft in Deutschland gewesen sei, die sich Hoffnungen hätte machen können, in der immer wichtigeren Sparte der Internet- und IT-Konzerne in die Weltspitze vorzustoßen. „Sie gab dem Ansehen des Finanzplatzes Deutschland Auftrieb, dessen Traditionsfirmen – Deutsche Bank, Commerzbank – international nicht eben glänzen. Am Lack von Wirecard zu kratzen, das hätte dem Finanzplatzimage natürlich geschadet. Jetzt ist es ruiniert.“ (Jörg Kronauer: „Der Lack ist ab“, junge Welt vom 29. Juni 2020)

https://www.jungewelt.de/artikel/381130.crash-der-lack-ist-ab.html?sstr=lack

Die gleiche Stoßrichtung verfolgt die Internetzeitung German Foreign Policy, indem sie betont, dass die Aufsichtsbehörde eine umfassende Untersuchung der Wirecard-Praktiken unterließ, um die Position des Finanzplatzes Deutschland nicht zu gefährden. Wirecard Deutschland schien sich die Chance zu bieten, im Schnittfeld der Finanz- und der Digitalbranche zur Weltspitze aufzuschließen. Nachdem Journalisten Anfang 2019 Unregelmäßigkeiten im Südostasiengeschäft des Unternehmens aufdeckten, hätten zwar die Behörden in Singapur, dem Regionalstandort der Firma, umfassende Ermittlungen aufgenommen, nicht jedoch die zuständigen deutschen Stellen. Vielmehr sei ein recherchierender Journalist von der Finanzaufsicht BaFin angezeigt und Wirecard mit dem raschen Verbot von „Leerverkäufen“ unter die Arme gegriffen worden. Wirecard würde zwar nur über eine eher kleine Bank verfügen, dafür aber dem Anschein nach alle sonstigen Voraussetzungen haben, mit der Abwicklung von Kartenzahlungen auf dem Fintech-Sektor in die Weltspitze vorzustoßen.

Andernorts sei dagegen etwas gegen Wirecard unternommen worden. Besonders intensiv hätte die Londoner Financial Times recherchiert und bereits Anfang 2019 mehrere kritische Berichte über die Praktiken des Unternehmens publiziert. Dabei sei es unter anderem um offenbar vorgetäuschte Umsätze im Konzerngeschäft in Singapur gegangen. Die Behörden des südostasiatischen Stadtstaats hätten daraufhin Wirecard aufs Korn genommen und im Februar vergangenen Jahres eine Hausdurchsuchung in den dortigen Räumlichkeiten der Firma durchgeführt. Die deutschen Behörden reagierten hingegen ganz anders auf die Vorwürfe gegen Wirecard. Die BaFin schaltete im Februar 2019 zunächst die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ein, um sie mit einer umfassenden Überprüfung der Konzernbilanz zu beauftragen. Die Überprüfung sei bis heute nicht abgeschlossen. Nicht weiter überraschend, denn die DPR, so die Internetzeitung, habe dafür ‒ wie bei ihr üblich ‒ nur einen einzigen Mitarbeiter abgestellt. Und dies, obwohl die Wirecard-Bilanz unter Experten als extrem undurchsichtig gelte. Demgegenüber habe die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG später für eine Sonderprüfung bei Wirecard 40 Mitarbeiter eingesetzt. Wirecard selbst sei in Deutschland also ‒ anders als in Singapur ‒ ohne ernsthafte behördliche Ermittlungen davongekommen. („Der Fall Wirecard“, Foreign German Policy, 2. Juli 2020)

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8322/

Die Behauptung, der – auch betrügerische – Erfolg eines Unternehmens wie Wirecard läge durchaus im Interesse des Staates und seiner Aufsichtsbehörden selbst, erscheint plausibel angesichts der umfangreichen Steuerzahlungen des Konzerns. Christian Schnell beschreibt im Handelsblatt, wie der Fiskus bisher von Wirecard profitiert habe. Das Unternehmen sei über viele Jahre ein willkommener Steuerzahler gewesen.  297,2 Millionen Euro habe der Konzern nach Berechnungen des Handelsblatts seit dem Jahre 2001 an die Steuerbehörden überwiesen. Das Geld sei in Gestalt von Lohn- und Einkommensteuern, Kapitalertrags-, Körperschafts- und Gewerbesteuern an den Bund, den Freistaat Bayern und die Gemeinde Aschheim, wo sich die Firmenzentrale befindet, geflossen. Die Ausgangslage dafür sei eindeutig: Laut Gesetz bilde das wirtschaftliche Ergebnis die Grundlage jeder Unternehmensbesteuerung. Wenn das wirtschaftliche Ergebnis viel zu hoch in der Steuererklärung angesetzt war, seien Steuern für Gewinne gezahlt worden, die es gar nicht gab. „Und der Staat wäre womöglich Profiteur einer Scheinwelt“, so Schnell, „die so nur auf dem Papier existiert hat.“ Dass Steuereinnahmen, auch wenn sie auf falschen Gewinnannahmen basierten, jemals zurückerstattet würden, sei unwahrscheinlich. (Christian Schnell: „Fiskus profitierte von Wirecard – Anleger bleiben wohl auf Verlusten sitzen“, Handelsblatt vom 2. Juli 2020)

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/trotz-insolvenz-fiskus-profitierte-von-wirecard-anleger-bleiben-wohl-auf-verlusten-sitzen/25970110.html?ticket=ST-9776811-Rdzrkaeugt6A9bifwmgJ-ap4

Die Taz-Autorin Anja Krüger erkennt in der Verfilzung der verschiedenen Branchen und in der beruflichen Biografie des BaFin-Chefs Hufeld einen Grund für das passive Verhalten der Behörde. Hufeld verkörpere das Problem der deutschen Finanzaufsicht, da er zu wenig Distanz zu den Branchen habe, die er überwachen solle. Das habe Folgen für die Kontrolle, denn die Unternehmen bekämen von der Aufsicht einen Vertrauensvorschuss, den sie nicht verdient hätten. Die Autorin beschreibt die berufliche Laufbahn des BaFin-Chefs: „Hufeld begann seine Karriere bei einem Unternehmensberater. Später war er Deutschland-Chef bei Marsh, einem der größten Versicherungsmakler der Welt. In dieser Funktion hatte er geschäftlich viel mit den wichtigsten Managern der deutschen Assekuranz zu tun – die er später kontrollieren sollte. Denn nach einer kurzen Episode bei Finanzunternehmen wurde der Vater zweier Kinder Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht bei der BaFin. Seit März 2015 ist er Präsident der BaFin.“ (Anja Krüger: „BaFin-Chef kämpft um seinen Job“, Taz vom 1. Juli 2020)

https://taz.de/Versagen-der-Finanzaufsicht-bei-Wirecard/!5693367/

Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende e.V., verweist in der Frankfurter Rundschau auf einen grundsätzlichen Interessenkonflikt in der Branche der Wirtschaftsprüfer. Die Bafin habe bereits bei früheren Skandalen gezeigt, dass sie zu mutlos, langsam und formal agiere und für eine Bekämpfung von Finanzkriminalität völlig falsch aufgestellt sei. Als ein Beispiel führt Schick die kriminellen Cum-ex-Geschäfte an, an denen eine Vielzahl von Banken und Fonds in Deutschland beteiligt gewesen sind. Die Finanzaufsicht hätte sich nicht zuständig gefühlt. Auch bei der Pleite der Firma P&R, die Anlagen in Schiffscontainer vermittelte, die teilweise gar nicht vorhanden waren, hätte die Aufsicht trotz vorliegender Hinweise nicht durchgegriffen. Schon bei der Bankenkrise 2008 seien die Wirtschaftsprüfer in die Kritik geraten. Die von der EU-Kommission anschließend geplante Reform des Prüferwesens sei jedoch insbesondere von den vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fast komplett ausgebremst worden. Der Autor wundert sich nicht darüber, dass dieselben schon vor zwölf Jahren thematisierten Probleme bei Wirecard wieder sichtbar würden. Zentral sei etwa der Interessenkonflikt, der daraus resultiert, dass Prüfungsunternehmen auch Beratungsleistungen anbieten dürfen: „Wer legt sich schon gern mit potenziellen Kunden an? Die verhinderte Reform muss deshalb schleunigst nachgeholt werden.“ (Gerhard Schick: „Wirecard: Das Versagen der Aufsicht“, Frankfurter Rundschau vom 2. Juli 2020)

https://www.fr.de/wirtschaft/gastwirtschaft/versagen-aufsicht-13819427.html

Hendrik Zörner vom Deutschen Journalistenverband (DJV) spekuliert im Deutschlandfunk über die Gründe, die die BaFin bewogen haben, juristisch gegen die Financial Times vorzugehen. Nachdem diese zuvor massive Unregelmäßigkeiten bei dem Finanzdienstleister aufgedeckt hatte, stand Wirecard vor dem Aus. Nach Zörner habe das Blatt seine Kompetenzen dabei jedoch nicht überschritten. Dass die Financial Times sich bei ihrer Berichterstattung hätte Fehler zu Schulden kommen lassen, kann Hendrik Zörner nicht erkennen. Die Zeitung habe sehr sorgfältig und sehr lange recherchiert. Zörner vermutet gegenüber dem Deutschlandfunk, dass die Bafin gegenüber dem Journalisten, der alles ins Rollen gebracht hat „den dicken Maxen“ zu machen versuche. Er könne sich allerdings nicht vorstellen, dass es wirklich zu einem Verfahren komme, an dessen Ende die Financial Times verurteilt würde.

(„Von der Presse in den Ruin geschrieben? Hendrik Zörner im Gespräch mit Ute Welty“, Interview im Deutschlandfunk Kultur vom 1. Juli 2020)

https://www.deutschlandfunkkultur.de/wirecard-von-der-presse-in-den-ruin-geschrieben.1008.de.html?dram:article_id=479649

Thomas Magenheim-Hörmann erläutert in der Frankfurter Rundschau, wie das „Systemversagen“ der Finanzaufsicht offenbar zielgerichtet organisiert wurde. Gegen die Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY (Ernst & Young) sowie die Ratingagentur Moody’s seien Schadenersatzklagen auf den Weg gebracht worden oder in Vorbereitung. Aber auch der Bafin drohe Ärger, obwohl sie gesetzlich eigentlich von Haftung ausgenommen sei.

Dies könne europarechtswidrig sein, wie der Berliner Anlegeranwalt Marc Liebscher zitiert wird: „Wir sind von internationalen Investoren beauftragt worden, Staatshaftungsklage zu prüfen“, erklärt der Anwalt. Wenn man diese dann vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringe, könne dort der Haftungsausschluss kippen. Liebscher meinte gegenüber der Frankfurter Rundschau: „Die Aufsicht wurde so organisiert, dass sie scheitern musste.“ Magenheim-Hörmann meint, dass man das so sehen könne. Bei Gründung der Bafin im Jahr 2002 sei etwa die Digitalisierung der Finanzwirtschaft kaum berücksichtigt worden. Die Bafin sei nur für die Prüfung der Wirecard Bank und nicht des Gesamtkonzerns zuständig, habe sich Bafin-Chef Felix Hufeld vor dem Finanzausschuss des Bundestags verteidigt. Im Einvernehmen mit Bundesbank und Europäischer Zentralbank (EZB) sei Wirecard als technologiegetriebenen Konzern und nicht als Finanzholding eingestuft worden. Bei Letzterem hätten volle Kontrollmöglichkeiten bestanden, bei Ersterem nur solche über die Wirecard-Bank. Die mutmaßlich kriminellen Machenschaften aber hätte es abseits der Bank gegeben. Somit wäre die Deutsche Prüfungsstelle für Rechnungslegung (DPR), der die Bafin Anfang 2019 einen Prüfauftrag zu Wirecard erteilt hatte, aufsichtsrechtlich für die Konzernbilanzen zuständig gewesen. „Die DPR“, so der Autor, „gilt als chronisch unterbesetzt. Ihre Mittel und Möglichkeiten sind sehr beschränkt. Gut ein Jahr nach Prüfauftrag an die DPR liegt noch kein Ergebnis vor.“ Nach Angaben des BaFin-Chefs Hufeld würde die DPR im Schnitt 13,5 Monate für eine Prüfung benötigen. (Thomas Magenheim-Hörmann: „Der Totalausfall der Bafin muss Konsequenzen haben“, Frankfurter Rundschau vom 3. Juli 2020)

https://www.fr.de/wirtschaft/totalausfall-bafin-muss-konsequenzen-haben-13821027.html

Antonia Mannweiler verweist in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ebenfalls auf das Problem der Zuständigkeit bei Unternehmen, die sowohl als Finanz- als auch als Technologieunternnehmen firmieren. „Wenn es sogar einem Dax-Konzern wie Wirecard gelingt, die Behörden hinters Licht zu führen, wie steht es dann um die Regulierung der vielen anderen jungen, aufstrebenden Finanz-Start-ups?“, fragt die Autorin. Vor drei Jahren habe die Europäische Bankenaufsicht (EBA) die Regulierung des Fintech**-Marktes untersucht und sei zu dem Schluss gekommen, dass 31 Prozent aller Fintechs weder einer EU-weiten noch einer nationalen Regulierung unterliegen, das heißt gar nicht reguliert würden. Nach Christina Bannier, Professorin für Banking and Finance an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, bestehe ein Problem der Kontrolle von Fintechs darin, dass nur ein kleiner Teil ‚Fin‘, der größere aber ‚Tech‘ sei, weil das Finanzgeschäft letztlich eine untergeordnete Rolle spiele. Sally Sfeir Tait, Chefin des Reg-Techs Regulaition in London, ginge davon aus, dass sich viele Fintechs eher als Tech-Unternehmen sähen denn als Finanzinstitute. „Viel wichtiger sind aus Banniers Sicht aber die Dienstleistungen, die die Fintechs anbieten. Die Schwierigkeit bei der Regulierung der jungen Unternehmen liege daher in der Fragestellung, wer eigentlich für sie zuständig sei.“

(Antonia Mannweiler: „Der blinde Fleck der Bafin“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. Juli 2020)

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/warum-die-bafin-bei-wirecard-einen-blinden-fleck-hatte-16840091.html

Michael Findeisen von der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. unterstreicht in einer ausführlichen Analyse, dass die bisherige Arbeitsweise der Aufsichtsbehörde der komplexen Firmenstruktur von Wirecard nicht gerecht wurde und deshalb viele „blinde Flecken“ aufgewiesen habe. Die Unternehmensstruktur von Wirecard sei keiner laufenden Aufsicht durch die BaFin unterworfen. Diese gelte nur bei der Wirecard Bank AG, einer Tochter der Wirecard AG. Eine Gesamtschau der Aufsicht auf das Unternehmen und eine Gruppenaufsicht existiere aufgrund dieses Konstrukts nicht.

„Die BaFin blickt also schon wegen dieser Firmenstruktur durch eine Art Strohhalm auf die Wirecard Bank AG. Die viel größere Wirecard AG hingegen mit ihren (erlaubnisfreien) Teilakten, die sie in der Zahlungsverkehrsabwicklung erbringt, unterliegt lediglich der Wertpapieraufsicht der BaFin und damit qualitativ anderen Regeln.“ Erschwerend komme hinzu, dass auch die Geschäftsaktivitäten der Wirecard Bank AG in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union nicht der Aufsicht unterworfen seien. „Die Aufsicht durch die BaFin war von vielen blinden Flecken geprägt.“ (Michael Findeisen, Bürgerbewegung Finanzwende e. V.: „Der Fall (von) Wirecard – und seine Lehren für die Finanzaufsicht“, 24. Juni 2020)

https://www.finanzwende.de/blog/der-fall-von-wirecard-und-seine-lehren-fuer-die-finanzaufsicht/?L=0

Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex – ein Instrument zur Selbstregulierung der Wirtschaft – zieht im Handelsblatt-Interview seine rein marktapologetischen Schlüsse aus dem Fall Wirecard. Die interne Überwachung durch den Aufsichtsrat und die externe Überwachung durch den Markt habe im Fall Wirecard nicht funktioniert. Daher solle nicht eine Behörde oder Institution überwachen, dass die Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex eingehalten würden, sondern der Kapitalmarkt selbst solle es richten. Nonnenmacher: „Wir brauchen eine auf Transparenz beruhende und wirksame Überwachung der Corporate Governance durch den Markt, aber keine Behördenlösung.“ (Dieter Fockenbrock, Tanja Tewes: „Rolf Nonnenmacher: Der Fall Wirecard ist wie ein Brennglas“, Handelsblatt vom 3./4./5. Juli 2020)

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/deutscher-corporate-governance-kodex-rolf-nonnenmacher-der-fall-wirecard-ist-wie-ein-brennglas/25966450.html?ticket=ST-9810355-JgiBcwfegb9EvJsz190o-ap4

* „Die BaFin „ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland.“ (Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesanstalt_f%C3%BCr_Finanzdienstleistungsaufsicht)

„Es geht um eine Superbehörde mit 2700 Mitarbeitern, die hierzulande mehr als 1500 Kreditinstitute, 6100 inländische Fonds, 400 Kapitalverwaltungsgesellschaften und rund 550 Versicherer beaufsichtigt. Damit spielt die BaFin eine wichtige Rolle im Leben fast aller Bürger, die schließlich auch Bankkundinnen, Anleger oder Versicherte sind.“ (Bürgerbewegung Finanzwende e.V., https://www.finanzwende.de/themen/finanzaufsicht-bafin/finanzwende-report-die-akte-bafin/?L=0

** „Der Begriff Fintech setzt sich aus den Anfangssilben von Finanzdienstleistungen und Technologie zusammen. Mit Fintech wird die Branche bezeichnet, in der Finanzdienstleistungen mit Technologie verändert werden. Fintechs sind die Unternehmen, die das tun. Fintechs sind häufig Start-ups, aber nicht immer.“

https://finletter.de/fintech-definition/

Alle wollen mehr Transparenz

Wer als Bürger*in wissen will, wer in wessen Auftrag Einfluss auf seine oder ihre Abgeordneten und damit auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen nimmt, ist bislang auf die investigative Recherche von Journalisten oder die aufklärende Arbeit von NGOs angewiesen. Denn bislang weist kein Lobbyregister nach, welche Lobbyisten wann und wie oft Kontakte zur Politik gesucht und gefunden haben. Die Affäre um den CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor hat die schon seit vielen Jahren diskutierte Forderung nach einem Lobbyregister, welches solche Vorgänge nachvollziehbar machen soll, wieder einmal auf die politische Agenda gesetzt.

Amthor hatte für die New Yorker Firma „Augustus Intelligence“ welche nach eigenen Angaben „sichere Lösungen für Künstliche Intelligenz“ an ihre Kunden verkauft, Lobbyarbeit betrieben. In diesem Zusammenhang schrieb er im Herbst 2018 einen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und bat um politische Unterstützung für das Unternehmen. Im Gegenzug erhielt der Politiker Aktienoptionen sowie einen Direktorenposten in dem Unternehmen.

Nach Pressemeldungen erarbeitet die Große Koalition unter dem Eindruck der vom Magazin Spiegel aufgedeckten Affäre derzeit einen Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause vorliegen soll. Vermutlich wird erst Ende September oder Anfang Oktober über diesen Entwurf weiter beraten. Die parlamentarische Opposition wirft den Koalitionsfraktionen deshalb vor, den Gesetzgebungsprozess verzögern zu wollen. Marco Bülow, seit seinem Austritt aus der SPD im November 2018 fraktionsloser Abgeordneter im Bundestag, sieht in der Ankündigung eines Lobbyregisters in erster Linie politisches Kalkül: „Union und SPD wollen die Amthor-Debatte jetzt offensichtlich mit dem Hinweis auf das Lobbyregister schnell runterkochen.“ Timo Lange, Campaigner bei LobbyControl, warnt vor einem „Schmalspur-Lobbyregister“, mit dem man sich aber nicht zufriedengeben werde (taz vom 25. Juni 2020). Er liegt auf gleicher Linie mit Bülow, der meint: „Ich wette übrigens, dass das Lobbyregister eine Lightform sein wird.“ (Neues Deutschland vom 24.  Juni 2020)

Der Abgeordnete Bülow antwortet auf die Frage des taz-Autors Georg Sturm, ob wir angesichts der Tatsache, dass der Bundestag systematisch im Sinne einflussreicher Interessengruppen und Vermögender entscheidet, überhaupt in einer Demokratie leben und wie es um die Notwendigkeit einer Demokratisierung der Wirtschaft stehe:

„Natürlich leben wir de facto in einer Demokratie. Ich glaube jedoch, dass es immer mehr eine Fassadendemokratie ist. Es gibt Wahlen und Gewaltenteilung. Hinter den Kulissen findet jedoch eine Aushöhlung der Demokratie statt. Die Menschen dürfen alle vier, fünf Jahre wählen. Das halte ich nicht für einen großen demokratischen Akt, vor allem in einem Staat, in dem so viel Lobbying betrieben wird und die Menschen sonst von politischer Teilhabe ausgeschlossen sind. (…) Die Wirtschaft muss ein Instrument dafür sein, dass es den Menschen gut geht, dass sie in einer intakten Umwelt leben und eine zu große Ungleichheit verhindert wird. Eine Demokratisierung der Wirtschaft, aber auch aller Lebensverhältnisse wäre daher unglaublich wichtig. Wir erleben jedoch das Gegenteil, die Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Nur wenn das umgekehrt wird, kann es eine wirkliche Demokratie geben.“ (ebd.)

Taz-Autor Sturm resümiert die aktuelle Transparenz-Debatte wie folgt: „Auch wenn die Einführung eines Lobbyregisters durch den Amthor-Skandal nun erstmals realistisch erscheint, zeigt der Fall doch auch die sich schon jetzt abzeichnenden Grenzen eines solchen Gesetzes. Amthors Verstrickungen mit der Wirtschaft wäre nämlich auch in einem solchen Lobbyregister nicht angabepflichtig gewesen. Transparenzorganisationen fordern daher weitere Maßnahmen wie die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, Einschränkungen und Veröffentlichungspflichten bei Nebentätigkeiten sowie eine Karenzzeitregelung für Abgeordnete und Regierungsmitglieder nach dem Ausscheiden aus der Politik.“

Kritische Stimmen zum Thema wie die angeführten erscheinen mehr als notwendig, da aktuell selbst Superlobbyisten wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sich für die schnelle Einführung eines Lobbyregisters in Deutschland ausgesprochen hat und „maximale Transparenz in der Vertretung von Interessen und Weitergabe von Informationen aus der Wirtschaft an die Politik“ fordert. Es dürfe, so der BDI-Präsident, „kein Eindruck unsauberen Verhaltens entstehen“. (Der Spiegel vom 22. Juni 2020) Der Spiegel berichtet zudem über eine – auf den ersten Blick – überraschende Konstellation, in der sich kürzlich sechs Verbände zu einer Allianz für Lobbytransparenz zusammengeschlossen haben, um einen Appell an die Fraktionen des Bundestags zu richten. Zu den Initiatoren gehören neben Transparency International auch Unternehmensverbände wie der BDI und der Verband der Chemischen Industrie (VCI), aber auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Naturschutzbund Nabu. Danach sorgen sie sich um den Vertrauensverlust in die „Politik“ im Allgemeinen und die Politiker*innen im Besonderen und streben mittels eines Eckpunktepapiers „Transparenz und Chancengleichheit im politischen Interessenwettstreit“ an.

Auch wenn ein Lobbyregister vermutlich nur ein wenig mehr Klarheit über die Verfilzung der Interessen von Wirtschaft und Politik schaffen kann, hilft weichgespülte politische Rhetorik solcher Art sicher nicht weiter. Ganz praktisch fordert deshalb der Verein LobbyControl ein verpflichtendes Lobbyregister mit schärferen Regeln und Offenlegungspflichten.

Wer möchte, kann einen offenen Brief an die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung, in dem ein „umfassendes Lobbyregister ohne Schlupflöcher“ gefordert wird, unterschreiben:

https://www.lobbycontrol.de/2020/01/lobbyregister-aktion/

 

Quellen:

Georg Sturm: „Mehr Transparenz wagen“, taz vom 25. Juni 2020

https://taz.de/Lobbyregister-fuer-Abgeordnete/!5697092&s=amthor/

Ders.: „In der Fassadendemokratie“, Neues Deutschland vom 24. Juni 2020

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1138286.marco-buelow-in-der-fassadendemokratie.html?sstr=amthor

„Industrie fordert schnelle Einführung eines Lobbyregisters“, Der Spiegel vom 22. Juni 2020

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/industrie-fordert-schnelle-einfuehrung-eines-lobbyregisters-a-3045292f-ca85-490c-aab9-2ffceada8e9f

Gerald Trautvetter: „Jetzt fordern Lobbyisten das Lobbyregister“, Der Spiegel vom 29. Juni 2020

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/folgen-der-affaere-amthor-lobbyisten-fordern-lobbyregister-a-fface995-61c8-4c3c-83db-dfceaae915fb

Annette Sawatzki (LobbyControl): „Amthor: Ein segensreicher Skandal?“, 29. Juni 2020

https://www.lobbycontrol.de/2020/06/amthor-ein-segensreicher-skandal/

 

 

Deutsche Vermögen in Steueroasen

 Die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke offenbart, welch unfassbaren Geldsummen von deutschen Vermögenden bzw. Superreichen legal und illegal in die wichtigsten Steueroasen der Welt verschoben werden. Darüber berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 24. Juni 2020. Danach haben im Jahr 2018 Bundesbürger*innen insgesamt 180,8 Milliarden Euro auf Konten der britischen Kanalinsel Jersey geparkt. Die Schweiz hat ebenfalls für das Jahr 2018 Kontoeinlagen von Deutschen in Höhe von 133,1 Milliarden Euro gemeldet; Luxemburg meldete 125,8 Milliarden Euro. Insgesamt hatten deutsche Firmen oder Privatpersonen in den vom Finanzministerium aufgelisteten Steueroasen mindestens 591,3 Milliarden Euro auf entsprechenden Konten deponiert.

Die Statistik des Finanzministeriums sagt auch nichts darüber aus, ob das ins Ausland geschaffte Geld legal oder illegal ist. Die zuständigen Finanzämter überprüfen dies erst nach Eingang und Auswertung der Daten.

Die Informationen basieren auf einem sogenannten automatischen Informationsaustausch. Zur Erschwerung der Steuerhinterziehung informieren sich dabei Staaten gegenseitig über Konten, die ausländische Steuerpflichtige bei ihnen unterhalten. Allerdings fehlen laut SZ in der zugänglichen Liste wichtige Steueroasen. Die Cayman Islands und die Bahamas etwa halten die betreffenden statistischen Angaben zu ihren Ländern geheim.

Quellen:

Bastian Brinkmann: „Deutsches Geld liebt Jersey“, Süddeutsche Zeitung vom 24. Juni 2020

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steueroasen-jersey-schweiz-luxemburg-1.4945206?reduced=true

Simon Zeise: „Geld ins Ausland verschoben“, junge Welt vom 25. Juni 2020

https://www.jungewelt.de/artikel/380917.steuerdeals-geld-ins-ausland-verschoben.html

ders.: „Steuerbetrug mit System“, Junge Welt vom 25. Juni 2020

https://www.jungewelt.de/artikel/380914.steuerbetrug-mit-system.html?sstr=steuerbetrug

„Mehr deutsches Geld in Jersey als in Schweiz oder Liechtenstein“, FAZ vom 24. Juni 2020

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/mehr-deutsches-geld-in-steueroase-jersey-als-in-schweiz-16829786.html#void

Wuchermieten für prekäre Unterkünfte

Gemeinsame Recherchen der Nordwest-Zeitung (NWZ) und des NDR zeigen am Beispiel Oldenburgs, wie Städte und Gemeinden einen sogenannten Grauen Wohnungsmarkt finanzieren, um zu verhindern, dass Menschen auf der Straße landen. Für einkommensarme Menschen wird es bekanntermaßen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb, so der NDR in einer Reportage am 16. Juni 2020, habe sich eine Vermieterszene etabliert, die mit denjenigen ihr Geld verdient, die sonst kaum eine Chance auf dem freien Wohnungsmarkt haben: Drogenabhängige, Menschen mit Mietschulden und vormals Obdachlose.

„Sie werden in nicht selten winzigen Zimmern untergebracht, die überhöhten Mieten zahlt das Sozialamt direkt an die Vermieter. Gleichzeitig fehlt es offenbar an Kontrollen: Manche der Mieter wohnen in menschenunwürdigen Verhältnissen“, heißt es dort. Vermieter bieten danach einzelne Zimmer in Gebäuden an, die sich in einem hygienisch oder baulich unzumutbaren Zustand befinden. Die NWZ ergänzt:

„In vielen Fällen entsprechen die in den Verträgen angegebenen Zimmergrößen nicht der tatsächlichen Größe der Wohnräume, die selten 15 Quadratmeter überschreiten. Kostenpunkt: Zwischen 300 und 580 Euro pro Monat.“ Der Trick der Vermieter: Sie lassen sich sogenannte Beherbergungsverträge unterschreiben, die Mieter*innen ihrer Rechte berauben. Diese gelten nur als „Gäste“ und können jederzeit vor die Tür gesetzt werden.

Das Problem ist seit Jahren Politik und Behörden bekannt. Neu ist aber, dass sich der Graue Wohnungsmarkt auch in einer Stadt wie Oldenburg mit knapp 170.000 Einwohnern von einer Randerscheinung hin zu einem nicht mehr übersehbaren Problem entwickelt hat. Mittlerweile werden dort nicht weniger als etwa 20 prekäre Häuser mit 150 bis 300 Bewohnern angeboten.

„In einigen prekären Gemeinschaftsunterkünften leben bis zu 20 Personen Tür an Tür. Sie müssen sich Bad und Küche in fragwürdigem Zustand teilen. Das ist nicht ihr einziges Problem, denn die Vermieter lassen sich juristisch fragwürdige Verträge unterschreiben, die eher von Hotels und Pensionen genutzt werden. Mieterrechte wie Kündigungsschutz bleiben dabei häufig außen vor. Das System bewegt sich im Graubereich der Legalität, so Experten. Daher sei es schwierig, juristisch gegen die Vermieter vorzugehen. Der Verwaltung der Stadt Oldenburg sind die Probleme schon lange bekannt. Sie versucht nun mit einer Deckelung der Quadratmeter-Preise auf 13,50 Euro, der Lage Herr zu werden.“ (NWZ, 16. Juni 2020)

Mittels der Beherbergungsverträge sollen, so eine Vertreterin des Deutschen Mieterbundes gegenüber dem NDR, rechtliche Regelungen wie die Mietpreisbremse ausgehebelt werden. Das sei rechtlich fragwürdig, so die Juristin betont zurückhaltend.

Quellen:

Christian Ahlers, Wolfgang Alexander Meyer: „Grauer Wohnungsmarkt: Mietabzocke in Oldenburg“, NWZonline, 16. Juni 2020

https://www.nwzonline.de/wirtschaft/oldenburg-grauer-wohnungsmarkt-mietabzocke-in-oldenburg_a_50,8,2765115217.html

 

Lea Busch, Peter Hornung, Tobias Zwior: „Oldenburg: Geschäft mit Wohnungsnot der Verzweifelten“, Panorama 3, 16. Juni 2020

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Oldenburg-Geschaeft-mit-Wohnungsnot-der-Verzweifelten,oldenburg1734.html

Die TOP-Liga der deutschen Aktiengesellschaften und die Steuerparadiese

Die Linke im Bundestag veröffentlichte im Juni 2020 eine Studie, die – nach ihren eigenen Worten – darüber Aufschluss geben will, „ob auch DAX-Konzerne in Steueroasen präsent sind und wie transparent sie dabei vorgehen“. Wir zitieren nachfolgend aus dem Vorwort des finanzpolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke im Bundestag Fabio de Masi:

„Steuertricks gehören zum Geschäftsmodell aller 30 DAX-Konzerne. Unsere Studie zeigt, dass die Flaggschiffe der deutschen Wirtschaft von Delaware bis Luxemburg mit tausenden Töchtern in Steuerparadiesen vertreten sind. Selbst Unternehmen mit Bundesbeteiligungen verfügen über hunderte Töchter in Steueroasen. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung bei der internationalen Steuerdiplomatie gegen Steuervermeidung von Konzernen. Es ist ein Skandal, dass bei Bahn, Post, Telekom und Commerzbank nicht einmal Einfluss auf die Geschäftspolitik genommen wird, wenn es um Steuervermeidung geht.

Auch Gewinne aus Deutschland sind in den Steueroasen geparkt. Steueroasen und Schattenfinanzplätze scheuen das Licht der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung blockiert seit Jahren die Einführung einer Veröffentlichungspflicht von Kennzahlen wie Beschäftigte, Umsätze, Gewinne und gezahlte Steuern pro Land.“

Quelle:

Der DAX in Steueroasen. Studie für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Juni 2020 (Autor: Steffen Redeker)

https://www.fabio-de-masi.de/de/article/2757.studie-der-dax-in-steueroasen.html

Umkämpfte Privatisierung der S-Bahn Berlin

Am 26. Mai 2020 beschloss der rot-rot-grüne Berliner Senat, die Verkehrsleistungen von zwei Teilnetzen der S-Bahn (Nord-Süd und Stadtbahn, zusammen etwa zwei Drittel des Gesamtnetzes) auszuschreiben. Damit besteht die Möglichkeit, dass auch private Anbieter zum Zug kommen. Die Ausschreibung gestaltet sich als recht kompliziert, denn sie enthält vier sogenannte Lose, je zwei für Wartung bzw. Instandhaltung sowie für den Zugbetrieb auf jedem der zwei Teilnetze. Der Zuschlag könnte also unter Umständen an vier verschiedene Betreiber gehen. Die S-Bahn Berlin GmbH, hundertprozentige Tochter der Deutschen Bahn AG, hat als bisheriger Gesamtbetreiber des Netzes allerdings auch die Möglichkeit, alle vier Lose zu gewinnen und den gesamten Betrieb einschließlich Wartung weiter zu verantworten. Im Nord-Süd-Netz soll der neue (bzw. der bisherige) Betreiber im Dezember 2027 starten, auf der Stadtbahn im Februar 2028. Die in Berlin sehr wichtige Ringbahn wird seit Jahren langfristig von der S-Bahn GmbH betrieben.

„Kritiker wie die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG äußerten zuletzt wiederholt die Befürchtung, dass bei der gestückelten Ausschreibung andere Anbieter als die Bahn zum Zuge kommen und sich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verschlechtern“, schreibt die Berliner Morgenpost am 26. Mai. Auch Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. wehrt sich gegen die beschlossene „Zerschlagung und Privatisierung“ der S-Bahn in insgesamt drei Teilnetze. „Wollen wir eine öffentliche Daseinsvorsorge, die öffentlich betrieben wird, oder lassen wir zu, dass Private auch in den Bereich der S-Bahn eindringen, dort Gewinne erzielen und eine klimafreundliche Weiterentwicklung stören oder verhindern“, heißt es in einem Aufruf vom 28. Mai. Mittels möglichst vieler Einzelpetitionen soll „diese gewaltige Privatisierung“ noch gestoppt werden.

Auf der Webseite des Vereins stellt GiB verschiedene Petitionsentwürfe bereit, die von Interessierten – auch in Teilen – übernommen werden können.

Quellen:

„Größte Ausschreibung der S-Bahn-Geschichte kann starten“, Berliner Morgenpost, 26. Mai 2020

https://www.morgenpost.de/berlin/article229210774/Groesste-Ausschreibung-der-S-Bahn-Geschichte-kann-starten.html 

Gemeingut in Bürgerinnenhand e. V.: „GiB-Infobrief: Jetzt aktiv werden gegen die Zerschlagung und Privatisierung der S-Bahn Berlin“, 28. Mai 2020

https://www.gemeingut.org/gib-infobrief-jetzt-aktiv-werden-gegen-die-zerschlagung-und-privatisierung-der-s-bahn-berlin/

 

 

Mangelhafte Aufarbeitung des „Cum-Ex“-Skandals: Verjährungen drohen

Laut Stefan Weismann, Präsident des Bonner Landgerichts, kommt der Staat bei der juristischen Aufarbeitung des milliardenschweren „Cum-Ex“-Steuerbetrugs nicht hinterher. „Weil es um bandenmäßigen Betrug geht, beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre“, sagte Weismann gegenüber dem Handelsblatt. Das sei im Prinzip eine lange Zeit. Aber die Mehrheit der juristisch zu bewertenden „Cum-Ex“-Geschäfte würde zwischen 2007 und 2009 liegen. Die erste Verjährung wäre also 2027. Weismann: „Bei der Vielzahl und Komplexität der Fälle ist das nicht mehr allzu fern.“ (Handelsblatt, 25. Mai 2020)

Nach Angaben des Handelsblatts sind in den „Cum-Ex“-Skandal mehr als 100 Banken mit etwa 1.000 Verantwortlichen auf vier Kontinenten verwickelt. Die Speerspitze der Aufklärung bildet die Staatsanwaltschaft Köln. Diese versinkt aber offenbar in einer Vielzahl von immer neuen Fällen, weil die ihr zur Verfügung stehenden Stellen für deren Bearbeitung nicht ausreichen.

„Das erste Urteil im Cum-Ex-Skandal liegt zwei Monate zurück. Die Staatsanwälte bereiten nun die nächste Anklage vor. Das Strafverfahren betrifft vier aktuelle und ehemalige Banker der M.M. Warburg Gruppe. Anders als im ersten Prozess bestreiten die Beschuldigten eine Schuld – das macht das Verfahren nicht kürzer. Frühestens im Herbst, schätzen Insider, könnte eine dritte Anklage folgen. Würde weiterhin jeder Fall sukzessive abgehandelt, wären noch sehr viele Jahre erforderlich. (…) Insider berichten von einem Stimmungswechsel unter den Steuersündern. Habe es angesichts des Aufmarsches in Bonn vor einem Jahr noch die Neigung gegeben, sich bloß schnell und glimpflich mit der Justiz zu einigen, würden mehrere Beschuldigte auf Konfrontation und Verzögerung umschalten. Ihre Botschaft an den Rechtsstaat: Ihr werdet ja doch nicht rechtzeitig fertig.“ (Handelsblatt, 25. Mai 2020)

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) bestätigt diese pessimistische Perspektive anhand eines „Cum-Ex“-Falles in Frankfurt:

„Monatelang saß Wolfgang Schuck, einst Chef des Frankfurter Bankhauses Maple, in Untersuchungshaft. Das Geldinstitut soll den Fiskus um 388 Millionen Euro geprellt haben, der Ex-Chef ist einer der Hauptverdächtigen in einem riesigen Wirtschaftskrimi, der Cum-Ex-Affäre. Doch vergangene Woche kam Schuck frei, gegen eine Kaution in Höhe von 1,8 Millionen Euro und weitere Auflagen. Das habe auch mit Corona zu tun, glauben Anwälte, die mit dem Fall Maple zu tun haben. ‚Ein voller Gerichtssaal, wie soll das gehen?‘ Wäre der Ex-Maple-Chef weiter im Gefängnis, dann müsste das Landgericht Frankfurt bald einen Prozess gegen Schuck und sechs weitere Angeschuldigte ansetzen. Haftfälle haben Vorrang.“

Offensichtlich schiebt die Justiz in Corona-Zeiten lange Verhandlungen mit vielen Beteiligten wegen des Infektionsrisikos gerne auf (während die Verjährungsfristen selbstverständlich weiterlaufen). Und sie lässt eine auffallende Milde gegenüber mutmaßlichen Straftäter*innen walten.

Die SZ schreibt: „In München zeichnet sich ein rasches Ende eines Prozesses um Schwarzarbeit in der Baubranche ab. Die vier Angeklagten, die einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben sollen, dürfen auf ein mildes Urteil hoffen. In Köln habe ein Verfahren um den Verkauf von Doping-Mitteln plötzlich keine Eile mehr, nachdem der Hauptverdächtige aus der Untersuchungshaft freigekommen sei, erzählt ein beteiligter Jurist. (…) Das Coronavirus hilft mutmaßlichen Betrügern und Steuerhinterziehern, die in großer Zahl und großem Stil Straftaten begangen haben sollen. ‚De facto entwickeln wir uns durch Corona zurück in die Zeit, als Fälle von Wirtschaftskriminalität weniger deutlich verfolgt wurden als andere Verbrechen‘, warnt Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor an der Universität Augsburg. (…) Auf große Wirtschaftsprozesse spezialisierte Verteidiger haben in Corona-Zeiten jedenfalls meist leichtes Spiel. ‚Wir bekommen fast jeden Antrag durch‘, sagen mehrere Anwälte. Ob das nun um Haftverschonung gehe oder um Vernehmungstermine, die verschoben werden sollen. Ein Anwalt sagt, ‚wir haben derzeit in weiten Teilen des Wirtschaftsstrafrechts einen Corona-bedingten Stillstand der Rechtspflege‘.“

Quellen:

Volker Votsmeier / Sönke Iwersen: „Staat kommt bei Aufarbeitung des historischen Steuerbetrugs nicht hinterher – Verjährungen drohen“, Handelsblatt, 25. Mai 2020

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-staat-kommt-bei-aufarbeitung-des-historischen-steuerbetrugs-nicht-hinterher-verjaehrungen-drohen/25851282.html

Klaus Ott / Jörg Schmitt / Nils Wischmeyer: „Wirtschaftsprozesse: Coronavirus hilft mutmaßlichen Betrügern“, Süddeutsche Zeitung, 3. Mai 2020

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pandemie-gericht-verfahren-1.4895394

Intransparente Immobilienmärkte

Geldwäsche und andere dubiose Geschäfte werden oft durch undurchsichtige Eigentümerstrukturen auf den Immobilienmärkten begünstigt. In einer am 12. Mai 2020 veröffentlichten und von der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebenen Studie nehmen die Autoren Christoph Trautvetter und Markus Henn die Umsetzung des seit Anfang des Jahres öffentlichen deutschen Tranzparenzregisters unter die Lupe. Sie ziehen ein sehr kritisches Fazit.

In der Zusammenfassung gleich am Anfang der Studie heißt es:

„Anhand einer Auswahl von über 400 Gesellschaften, die in Berlin Immobilien besitzen, und 15 illustrativen Beispielen zeigt diese Studie, wie groß das Problem von anonymen Immobilieneigentümern und intransparenten Eigentümerstrukturen in der Stadt ist, welche Formen die Anonymität annimmt und warum das 2017 eingeführte Transparenzregister, das eigentlich für mehr Transparenz bei den Eigentümerstrukturen sorgen sollte, seinen Namen (noch) nicht verdient. (…) Für immerhin 135 der untersuchten Gesellschaften konnte trotz umfassender Recherche in den verfügbaren Registern keine natürliche Person als Eigentümer identifiziert werden. Diese Gesellschaften bleiben also weiterhin anonym und verstoßen dabei in vielen Fällen gegen das 2017 erlassene Gesetz.“ (Seite 5)

Und im Resümee am Ende der Studie ist dann zu lesen:

„Als deutsche Hauptstadt und als Mieterstadt (mit einem Anteil von 83 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes) mit im deutschlandweiten und internationalen Vergleich extremen Preissteigerungen im Immobilienbestand steht Berlin besonders im Fokus. Der Anteil internationaler, finanzmarktorientierter und anonymer Investor*innen ist hier besonders hoch, die Gefahr der Geldwäsche auch. Für eine effektive Strafverfolgung, für die politische Regulierung ebenso wie für die Selbstregulierung des Marktes und nicht zuletzt für eine informierte öffentliche Debatte über Vermögen und Verantwortung braucht es mehr Transparenz auf dem Berliner Immobilienmarkt.“ (Seite 15)

Quellen:

Christoph Trautvetter: „Warum viele Immobilieneigentümer in Berlin weiter anonym bleiben: Keine Transparenz trotz Transparenzregister“, 12. Mai 2020

https://blog-steuergerechtigkeit.de/2020/05/immobilientransparenzstudie/

Christoph Trautvetter / Markus Henn: Keine Transparenz trotz Transparenzregister. Ein Recherchebericht zu Anonymität im Berliner Immobilienmarkt, Mai 2020 (Studie im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung)

https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Studien_5-20_Immobilien-Transparenz.pdf

Katastrophale Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen

Drei Faktoren machen das Coronavirus für die Menschen gefährlich: das Alter, mögliche Vorerkrankungen und – zumeist ausgeblendet – der sozioökonomische Status der Betroffenen. In den letzten Tagen und Wochen geriet allerdings ein bisher weitgehend ignorierter Personenkreis in den öffentlichen Fokus: die osteuropäischen Arbeiter in deutschen Schlachthöfen. Im Rahmen einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde im Bundestag am 13. Mai sah sich schließlich auch Bundesarbeitsminister Heil genötigt, die Arbeitsbedingungen in der Branche zumindest verbal zu kritisieren. Die diesbezüglichen Nachrichten der vergangenen Tage seien beschämend und nicht zu tolerieren, so der SPD-Politiker.

Der Hintergrund: Die Gewerkschaft NGG geht davon aus, dass rund 30.000 Menschen in der Fleischwirtschaft über Werkverträge beschäftigt sind, darunter 5.000 aus anderen EU-Ländern entsandte Arbeitnehmer mit ausländischem Arbeitsvertrag. Da die Arbeitskräfte in der Regel in sehr beengten Sammelunterkünften von Subunternehmen leben müssen, sind Ansteckungen schlicht unvermeidbar. So waren beispielsweise in einer Fleischfabrik in Coesfeld bis zum 12. Mai 260 der rund 1.200 Arbeiter positiv getestet worden. (Handelsblatt, 12. Mai 2020)

Überraschen kann die Häufung der Infektionen indes nicht. Die oft desaströsen Lebens- und Arbeitsbedingungen führten laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts bereits im Jahr 2018 zu einer „auffälligen Häufung“ von Tuberkulosefällen unter rumänischen Schlachthof-Beschäftigten. Dass seitdem die Situation der Arbeiter weiterhin ignoriert wurden, befördert nun die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie. (German Foreign Policy, 12. Mai 2020)

Ein treffender Kommentar des Deutschlandfunks zur Lage sei hier ausführlich dokumentiert:
„Seit Jahren werden vor unseren Augen zehntausende Osteuropäer in einer Art und Weise ausgebeutet, die an moderne Sklaverei grenzt. Sie verschulden sich, um nach Deutschland zu kommen, zahlen an dubiose deutsche Firmen Vermittlungsgebühren, um sich dann in deutschen Schweinefabriken zu Grunde zu schuften. Zehn bis zwölf Stunden am Tag, sechs Tage die Woche. Dann geht es zum Schlafen in verschimmelte Schrottimmobilien, für die sie dann noch ein paar Hundert Euro an Miete an den Subunternehmer abdrücken müssen. Den gesetzlichen Mindestlohn bekommen die Arbeiter oft nur auf dem Papier. Überstunden werden nicht gezahlt, es gibt Abzüge für Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe und Dinge, die gar nicht existieren. (…) Wir reden hier nicht von ein paar schwarzen Schafen in der Branche, denn diese Ausbeutung hat System und war und ist von der Politik geduldet, wenn nicht sogar gewollt. Denn der Fleischindustrie wird es extrem leicht gemacht, die Ausbeutung outzusourcen an eine Riege dubioser Subunternehmer. Die organisierte und von der Politik geduldete Ausbeutung hat einen Namen: Werkverträge. Statt Schlachter direkt anzustellen, vernünftig zu bezahlen und nach deutschem Arbeitsrecht zu beschäftigen, vergeben fast alle Großschlachtereien Werkverträge an Subunternehmer, die tricksen, um Lohn betrügen, ihre Arbeiter abzocken, wo sie können. (…) Dass der Aufschrei jetzt so groß ist, hat auch nur zum Teil mit aufkommender Empathie für die Arbeitern zu tun. Durch die Coronafälle in den Schrottimmobilien müssen manche Regionen schlicht ein bisschen länger auf die ersehnten Coronalockerungen warten. Es geht um Eigeninteressen.“ (Deutschlandfunk, 13. Mai 2020)

Warum der deutsche Staat kaum gegen die kriminellen Verhältnisse in der Fleischbranche vorgeht, beschreibt folgender Beitrag:

„Die desaströsen Verhältnisse in den Schlachthöfen ermöglichen es der deutschen Fleischindustrie nicht nur, im Inland billiges Fleisch auf den Markt zu werfen. Sie eröffnen auch die Chance, auf dem Weltmarkt um Exportanteile zu konkurrieren. Dabei hatten deutsche Unternehmen zuletzt durchaus Erfolg. Die Bundesrepublik ist, gemessen am Wert der Ausfuhr, der fünftgrößte Fleischexporteur der Welt (nach den USA, Brasilien, Australien und den Niederlanden) sowie der drittgrößte Schweinefleischexporteur (nach Spanien und den USA); der Umsatz, den alleine die Ausfuhr von Schweinefleisch erzielte, lag 2019 bei rund 5 Milliarden US-Dollar. Der größte deutsche Schlachtbetrieb, Tönnies aus dem nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück, erzielte im vergangenen Jahr mit der Verarbeitung von 20,8 Millionen Schweinen davon mehr als drei Viertel in Deutschland sowie von 440.000 Rindern einen Rekordumsatz in Höhe von um die 7,3 Milliarden Euro.“ (German Foreign Policy, 12. Mai 2020)

Schon weit vor der Corona-Krise machte der katholische Pfarrer Peter Kossen aus dem nordrhein-westfälischen Lengerich immer wieder auf die katastrophalen Zustände in der Branche aufmerksam. Mit seinem Anfang des vergangenen Jahres gegründeten Verein „Aktion Würde und Gerechtigkeit“ engagiert er sich dafür, Arbeitsmigranten aus Ost- und Südosteuropa zu unterstützen und über ihre Rechte aufzuklären. Und er macht konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation. In einem Interview mit der ZEIT thematisiert er die beengten Wohnverhältnissen der Werkarbeiter:

„Es gibt eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Corona-Krise, die besagt: ‚ein Mensch – ein Raum‘. Damit könnte man schon mal anfangen. (…) Jetzt, in der akuten Situation, könnte man freie Hotelkapazitäten nehmen. Das ist teuer, aber dann könnte man vielleicht noch Menschen retten. Das kann natürlich nur vorübergehend sein, langfristig braucht es sozialen Wohnungsbau, grundsätzliche Strukturen. Eine Gefahr sind auch die Transfers. Häufig werden die Menschen in Kleintransportern zur Arbeitsstätte gefahren, in denen keine Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden können.“

Ebenfalls äußert er sich zur Rolle der Subunternehmer, die auch für die Unterkünfte verantwortlich sind: „Man sollte schon mal fragen, inwieweit Unternehmen ihre Verantwortung delegieren können, wie sie es seit Jahren tun. Immer heißt es: ‚Wir können nichts für Sozial- und Lohndumping.‘ Das ist ein bisschen billig. Es herrscht meiner Einschätzung nach unter vielen Subunternehmern allerdings auch eine hohe Kriminalität: Es gibt dort Menschenhandel, Sozialbetrug und verschiedene andere Delikte. Dadurch, dass man sie im Graubereich belässt, ermöglicht man den Missbrauch.“

Quellen:

Katrin Terpitz: „Tönnies baut eigenes Corona-Testlabor auf“, Handelsblatt vom 12. Mai 2020

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/fleischwirtschaft-toennies-baut-eigenes-corona-testlabor-auf/25823748.html

German Foreign Policy: „Bleibende Schäden (II)“, 12. Mai 2020

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8272/

Manfred Götzke: Kommentar im Deutschlandfunk (13. Mai 2020, 19:15 Uhr)

https://www.deutschlandfunk.de/deutschlandfunk-alles-von-relevanz.4210.de.html

 

 

Wenke Husmann: „Die Leute haben große Angst“ (Interview mit Peter Kossen), ZEIT Online vom 10. Mai 2020

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-05/coronavirus-schlachthoefe-arbeitsschutzgesetz-fleischwirtschaft-abstand-hygiene

 

 

Diskussion um Auflagen für Konzerne bei Corona-Hilfen

Im Zusammenhang mit der Coronakrise setzen sich aktuell insbesondere Nichtregierungsorganisationen (NGO) dafür ein, dass staatliche Hilfen an Unternehmen und Konzerne an Auflagen geknüpft werden. Als wichtigste Gründe, die gegen massive „Rettungspakete“ für Unternehmen sprechen, werden angeführt: die jährlichen milliardenschweren Gewinnausschüttungen (Dividenden) an Anteilseigner, das Verschieben von Gewinnen in Steueroasen und das Umgehen von klimaschützenden Maßnahmen.

Das Umweltinstitut München etwa wendet sich in Kooperation mit den NGOs Campact und der Bürgerbewegung Finanzwende in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel, Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier:

„Unternehmen dürfen nur Staatshilfen erhalten, wenn sie

– keine Boni und Dividenden an ihre Vorstände und AktionärInnen auszahlen,

– keine Gewinne in Schattenfinanzzentren bzw. Steueroasen verlagern (…)

– einen verbindlichen Klimaschutzplan vorlegen, der sie an das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klima-Abkommens bindet.“

In einer Pressemitteilung von Ende April fordert auch das Netzwerk Steuergerechtigkeit, Beihilfen nur an Konzerne auszuzahlen, „die sich öffentlich dazu bekennen, keine Gewinne zu verschieben.“ Empfänger von Staatshilfen sollten dazu verpflichtet werden, „der Öffentlichkeit ihre Steuerpraktiken detailliert darzulegen und aggressive Steuervermeidung zu beenden“.

Lobbycontrol hatte zum „Autogipfel“ am 5. Mai im Bundeskanzleramt einen Online-Appell gestartet: „Corona-Hilfen: Keine Vorfahrt für die Autolobby!“. Fast 28.000 Unterschriften wurden am Vortag des Treffens von Bundesregierung und den Chefs der deutschen Autokonzerne dem Kanzleramt übergeben. Die NGO kritisiert massiv die privilegierte Behandlung der Autoindustrie, die in der Vergangenheit zu verheerenden Folgen für das Gemeinwohl geführt habe (Stichwort Dieselskandal).

In einem weiteren Beitrag schreibt die NGO: „Auch die Definition dessen, was als ‚systemrelevant‘ gilt, hat sich verschoben: Die Schlüsselindustrie Auto, von der hierzulande besonders viele (meist männlich besetzte) Arbeitsplätze und (relativ hohe) Einkommen abhängen, ist im Zeichen des Klimawandels zum Problemfall mutiert, dessen Geschäftsmodell als überholt und sogar systemgefährdend erscheint. Im Gegenzug machte der Lockdown offenbar, wie sehr das Leben und Überleben unserer Gesellschaft von schlecht bezahlten, mit wenig Lobbymacht ausgestatteten und deshalb meist übersehenen Berufsgruppen abhängt. Die Geduld, mit der viele Bürger:innen der bevorzugten Behandlung von ‚König Auto‘ früher zuschauten, ist offensichtlich erschöpft.“ (Lobbycontrol, 7. Mai 2020)

Quellen:

Umweltinstitut München e. V.: „Keine Staatshilfen für Steuertrickser und Klimasünder“, Newsletter vom 7. Mai 2020

http://www.umweltinstitut.org/newsletter-ausgaben/archiv/newsletter-07052020.html

Netzwerk Steuergerechtigkeit c/o WEED e. V.: „Keine Staatshilfen für private Gewinne in Steueroasen“, Pressemitteilung vom 27. April 2020  

https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2020/04/2020_04_27-Pressemitteilung-Corona-und-Tax.pdf

Lobbycontrol e. V.: „Corona-Hilfen: Keine Vorfahrt für die Autolobby!“, 27.April 2020

https://www.lobbycontrol.de/2020/04/autogipfel-aktion/?pk_campaign=20200508&pk_source=nl

Anette Sawatzki (Lobbycontrol e. V.), „Nach dem Autogipfel ist vor dem Autogipfel: Das Klüngeln geht weiter“, 7. Mai 2020

https://www.lobbycontrol.de/2020/05/vor-dem-autogipfel-ist-nach-dem-autogipfel/?pk_campaign=20200508&pk_source=nl

Schluckt Vonovia die Deutsche Wohnen?

Vier Jahre nachdem der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen eine feindliche Übernahme durch den Branchenprimus Vonovia gerade noch verhindern konnte, entzündet sich eine erneute Debatte um einen Zusammenschluss der börsennotierten Wohnungsgiganten. Ein mit 37 Milliarden Euro bewerteter Immobilienriese könnte so entstehen und dem Konzentrationsprozess auf dem deutschen Immobilienmarkt einen weiteren Schub geben. Die Deutsche Wohnen wird derzeit an der Börse mit rund 12,7 Milliarden Euro, Vonovia mit etwa 24,3 Milliarden Euro bewertet. Die Deutsche Wohnen hat bundesweit rund 161.000 Wohnungen im Portfolio, davon befinden sich fast 112.000 in Berlin. Vonovia besitzt mehr als 400.000 Wohnungen in Deutschland, Schweden und Österreich, davon rund 40.000 in der deutschen Hauptstadt.

Vonovia erklärte in einer Stellungnahme vom 23. April 2020, dass Akquisitionen generell ein „integraler Bestandteil“ der Firmen-Strategie seien und „fortlaufend geprüft“ würden. Eine derartige Transaktion in Berlin „wäre aber überhaupt nur realistisch, wenn fundamentale Fragen geklärt wären und sie von einem entsprechenden Willen der Berliner Politik getragen würde, die derzeit mit Hochdruck an der Bewältigung der Corona-Krise“ arbeite. Die WirtschaftsWoche glaubt entsprechend zu wissen, dass Vonovia aktuell mit Beratern an einer Machbarkeitsstudie für eine freundliche Übernahme arbeite, die sowohl den Segen des Deutsche-Wohnen-Managements als auch des Berliner Senats hätte.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, wies laut Tageszeitung junge Welt darauf hin, dass in manchen Berliner Quartieren, wie zum Beispiel im Stadtteil Tempelhof, bei einer Fusion fast drei Viertel des Wohnbestandes in die Hand eines einzigen Eigentümers gelangen würden. Die auf möglichst hohe Rendite zielende Marktstrategie beider Konzerne sei dabei das Hauptproblem.

Die Berliner Mietergemeinschaft ergänzt: „Der Zeitpunkt des Vonovia-Vorstoßes dürfte auch damit zu tun haben, dass die Deutsche Wohnen bald in den Leitindex DAX aufgenommen werden könnte, was den Unternehmenswert beträchtlich erhöhen und eine Übernahme entsprechend teurer machen würde. (…) Für Berliner Mieter/innen würde eine Übernahme mit Sicherheit nichts Gutes bedeuten, da der neue Branchenriese seine Marktmarkt rigoros zur Profitmaximierung einsetzen würde. Daher bleibt die Vergesellschaftung aller privaten Wohnungsbaukonzerne für die Mieterbewegung ebenso auf der Tagesordnung wie die Verteidigung und Umsetzung des Mietendeckels, eine langfristige durchgreifende Mietenbegrenzung im Bestand sowie ein engagiertes kommunales Neubauprogramm.“

Laut Rouzbeh Taheri, Sprecher der Berliner Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen, scheint der Konzentrationsprozess in der Immobilienbranche einen neuen Schub zu bekommen. Die Vonovia wolle offenbar als Krisengewinnler die gesunkenen Aktienkurse nutzen und die Deutsche Wohnen schlucken. Werde aber ein Miethai durch einen anderen Miethai geschluckt, dann würden die Mieter unter noch größeren Druck geraten. (Berliner Zeitung vom 24. April 2020)

Seit Jahren wird Vonovia wegen überteuerter Mieten, schlechter Instandsetzung und fehlerhafter Nebenkostenabrechnungen scharf kritisiert. Auch hatten Wohnungs- und Gebäudemodernisierungen, die teilweise mit horrenden Mietsteigerungen verbunden waren, überregional zu immer mehr Mieterprotesten geführt und das Image des Konzerns ruiniert.

Quellen:

„Vonovia erwägt neuen Anlauf zur Übernahme von Deutsche Wohnen“, Wirtschaftswoche, 23. April 2020

https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/wohnungskonzern-vonovia-erwaegt-neuen-anlauf-zur-uebernahme-von-deutsche-wohnen/25766320.html

Joachim Jachnow: „Monopoly auf dem Wohnungsmarkt“, Junge Welt, 24. April 2020

https://www.jungewelt.de/artikel/377055.immobilienriesen-monopoly-auf-dem-wohnungsmarkt.html?sstr=vonovia

Rainer Balcerowiak: „Vonovia will erneut Deutsche Wohnen übernehmen“, MieterEcho online, 24. April 2020

https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/uebernahme/

Ulrich Paul: „Übernimmt Vonovia die Deutsche Wohnen?“, Berliner Zeitung, 24. April 2020

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/debatte-um-moegliche-uebernahme-der-deutsche-wohnen-li.81928

Hohe Gewinne ‒ hochgefährliche Pestizide

Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer hat laut Mitteilung vom 27. April seinen Gewinn im ersten Quartal 2020 kräftig steigern können. Und das nicht nur trotz, sondern auch wegen der Coronakrise. Denn vor allem im Geschäft mit rezeptfreien Arzneimitteln ‒ von Vitaminpräparaten bis Schmerztabletten ‒ profitierte Bayer von Vorratskäufen vieler Verbraucher*innen. Daneben waren ein starkes Wachstum im Agrargeschäft zu verzeichnen sowie hohe Zuwächse beim Gerinnungshemmer Xarelto. Im ersten Quartal stieg der Umsatz um 4,8 Prozent auf rund 12,9 Milliarden Euro, der Gewinn sogar um 20 Prozent auf knapp 1,5 Milliarden Euro.

„Möglich war das dank Hamsterkäufen von Bayer-Medikamenten und -Saatgut. Der Konzern verdiente zudem erneut hohe Summen mit dem Verkauf von Pestiziden, darunter solche, die in der EU verboten sind, aber in Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas satte Profite erzielen. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung hervor, die mehrere Nichtregierungsorganisationen vergangene Woche publizierten. Pro Jahr sterben zwischen 20.000 und 40.000 Menschen durch Pestizidvergiftung am Arbeitsplatz. Beste Bedingungen findet Bayer in Brasilien unter dem extrem rechten Präsidenten Bolsonaro. Der Konzern ist zudem bemüht, Schadensersatzklagen von Glyphosat-Opfern in den USA definitiv abzuwehren: Die Opfer müssten einsehen, heißt es, dass der Konzern wegen der Coronakrise kaum zahlungsfähig sei.“ (German Foreign Policy)

Laut der erwähnten Studie der NGOs vertreiben die Unternehmen Bayer und BASF in Südafrika und Brasilien zusammen mindestens 28 Wirkstoffe (Pestizide), die in der EU nicht genehmigt sind – bei BASF sind es mindestens 13 und bei Bayer mindestens 15. Für sieben der Wirkstoffe (fünf von Bayer, zwei von BASF) wurde die Genehmigung entweder nach dem Prüfungsverfahren abgelehnt oder von der EU ausdrücklich widerrufen (vgl. „Gefährliche Pestizide“, S. 2). Jährlich werden schätzungsweise drei Millionen Menschen weltweit wegen einer akuten Pestizidvergiftung behandelt, rund 25 Millionen erleiden weniger akute Vergiftungen. 99 Prozent der Todesfälle ereignen sich in Afrika, Asien und Lateinamerika. Das heißt, in den Ländern, in denen unter anderem Bayer die hochgefährlichen Pestizide vermarktet, die in der EU nicht zugelassen sind („Gefährliche Pestizide“, S. 4).

Quellen:

German Foreign Policy, „Profitable Pestizide“, 29. April 2020

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8259/

Benjamin Luig, Fran Paula de Castro u.a.: „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“ (hrsg. u.a. von Misereor, Inkota, Rosa Luxemburg Stiftung), 2. überarbeitete Auflage, April 2020

https://www.misereor.de/fileadmin/publikationen/Broschuere_Gerfaehrliche_Pestizide.pdf

Bayer AG: Quartalsmitteilung zum 31. März 2020

https://www.bayer.de/de/quartalsberichte.aspx

 

 

Organisierte Kriminalität als Profiteur der Corona-Krise (Teil 2)

Nach Auffassung des Generalstaatsanwalts von Siziliens Hauptstadt Palermo, Lo Voi, nimmt die Organisierte Kriminalität (OK) nicht nur Italien, sondern ganz Europa ins Visier, um in Zeiten der grassierenden Covid-Pandemie das große Geschäft zu machen. Die Mafia sei daran interessiert, sich „die Wirtschaft einzuverleiben“, wie es Italiens Antimafia-Staatsanwalt Federico Cafiero De Raho formuliert. Gemeint ist damit unter anderem, dass Organisationen wie die ’Ndrangheta die aktuelle Gelegenheit vor allem dazu nutzen wollen, ihre Gelder zu waschen. Die Mafia will außerdem ihre Aktivitäten in Branchen verstärken, die vom Corona-Lockdown besonders betroffen sind: im Transportgeschäft, Großhandel, Gaststättengewerbe und Tourismus.

In einem Beitrag des Nachrichtensenders n-tv vom 11. April 2020 heißt es dazu:

„Dabei bewegt sie sich gleichzeitig auf drei Ebenen, auf der lokalen, der nationalen und der internationalen. Auf lokaler Ebene bedeutet das, sich als Wohltäter zu stilisieren und Geschäftsinhabern zum Beispiel Überbrückungskredite zu gewähren. Angeblich aus reiner Nächstenliebe. Doch irgendwann wird daraus Wucher oder es werden Gefälligkeiten abverlangt. Auf noch niedrigerer Ebene heißt es, denen unter die Arme zu greifen, die normalerweise von Schwarzarbeit leben und jetzt nicht einmal mehr das Geld haben, um Lebensmittel einzukaufen. Wo der Staat zu langsam handelt, sind Cosa Nostra, ’Ndrangheta oder Camorra zur Stelle. Und das stärkt natürlich die Loyalität der Hilfebedürftigen gegenüber den Mafiosi.“

Generalstaatsanwalt Lo Voi unterstreicht, dass die Mafia erfahrungsgemäß bei jeder Krise sofort zur Stelle ist, auch auf internationaler Ebene. Gesetze und Kontrollmaßnahmen mit Blick auf Geldflüsse und Investitionen seien deshalb nicht nur in Italien, sondern in ganz Europa zu verschärfen ‒ vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen.

Die Corona-Krise erschwert zugleich den Kampf gegen die OK. So verweist der Staatsanwalt in Kalabrien, Nicola Gratteri, darauf, dass hunderte Prozesse gegen mutmaßliche Mafiosis zum Stillstand gekommen seien. Seit dem Beginn der Pandemie werden in Italien offenbar nur noch die dringendsten Prozesse weitergeführt.

Quellen:

Andrea Affaticati: „Einmalige Geldwäsche-Möglichkeit. Mafia wird in ganz Europa einkaufen“, n-tv 11. April 2020

https://www.n-tv.de/panorama/Mafia-wird-in-ganz-Europa-einkaufen-article21707786.html

 „Mafia will von Corona-Krise profitieren“, n-tv, 1. April 2020
https://www.n-tv.de/panorama/Mafia-will-von-Corona-Krise-profitieren-article21684306.html 

 

 

 

 

 

Organisierte Kriminalität als Profiteur der Corona-Krise (Teil 1)

Auch die Organisierte Kriminalität (OK) reagiert auf die Corona-Pandemie: Da bestimmte Geschäftsfelder wie Drogenhandel und Prostitution derzeit nicht funktionieren, orientieren sich organisiert Kriminelle um. Sie versuchen, aus der Krise Profit zu schlagen.

Nach Angaben von Oliver Huth vom Bund Deutscher Kriminalbeamter ziehen beispielsweise die Milliarden-Förderprogramme von Bund und Ländern das organisierte Verbrechen an: „Wir kennen das aus der Vergangenheit, da haben Kriminelle relativ schnell die entsprechenden Gesetzeslücken erkannt, um dieser Subventionen habhaft zu werden.“ (Tagesschau) Laut NRW-Innenminister Herbert Reul konnten schon zwischen 3.500 bis 4.000 gefälschte Anträge aufgedeckt werden, die „frappierend echt“ wirkten (n-tv). Huth, der beim Landeskriminalamt NRW Ermittlungsgruppen gegen die Organisierte Kriminalität leitet, geht davon aus, dass Mafiosi in Deutschland mittels Brandstiftung Versicherungsprämien kassieren (zum Beispiel werden Restaurants, die sich derzeit nicht mehr rechnen, kurzerhand angezündet). Und auch, dass die OK zum Zwecke der Geldwäsche in akut von Insolvenz bedrohten Cafés und Restaurants investiert (Tagesschau). Als weiteres Geschäftsmodell nennt Huth die illegale Müllentsorgung. Besitzer seien gerade jetzt froh, leerstehende Gebäude vermieten zu können. „Plötzlich ist die Lagerhalle voll mit Bauschutt und der Mieter verschwindet auf Nimmerwiedersehen.“ (n-tv) Zudem glaubt Huth mit „absoluter Sicherheit“, dass das Geschäft mit Wucherzinsen und Schutzgelderpressung zunehmen werde. „Egal ob Kriminelle oder unbedarfte Bürger, denen es an Geld fehlt: Sie erhalten Angebote, sich Geld gegen Wahnsinnszinsen zu leihen.“ (n-tv)

Quellen:

Thomas Schmoll: „Geldwäsche-Boom erwartet. Organisierte Kriminalität feiert gerade“, n-tv 21. April 2020

https://www.n-tv.de/politik/Organisierte-Kriminalitaet-feiert-gerade-article21729569.html

Volkmar Kabisch/Jan Lukas Strozyk/Benedikt Strunz: „Organisierte Kriminalität: Auf der Suche nach neuen Geschäften“, NDR 31. März 2020

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/organisierte-kriminalitaet-corona-101.html

Arbeiter*innen in Großbritannien trotzen Antigewerkschaftsgesetzen

 Mit Verweis auf einen aktuellen Artikel in dem linken britischen Magazin Tribune berichtet die junge Welt in ihrer Ausgabe vom 22. April 2020 von mehr als 50 spontanen Streiks, die es in den letzten Wochen in Großbritannien im Zusammenhang mit der Coronakrise gegeben haben soll. Als Gründe für diese Vielzahl an rechtswidrigen Arbeitsniederlegungen werden angeführt: fehlende Schutzausrüstung, Angriffe auf Löhne und Urlaubsansprüche sowie allgemein verschlechterte Arbeitsbedingungen. Neben dem Gesundheitswesen seien die Post, Lieferdepots großer Handelsketten und Großbaustellen betroffen.

Die Streiks sind illegal, da legale Urabstimmungen per Briefwahl erfolgen müssen. Diese sind aber zurzeit nicht möglich, weil die zu ihrer Ausführung gesetzlich vorgeschriebenen Organisationen („balloting organisations“) wegen der Corona-Pandemie nicht arbeitsfähig sind. Arbeitsrechtsexperte Gregor Gall betont in seinem Tribune-Beitrag, dass deshalb derzeit keine rechtmäßigen Streiks bzw. Arbeitskampfmaßnahmen in Großbritannien realisierbar seien.

In der jungen welt beschreibt Christian Bunke die zu den illegalen Streiks führenden unzumutbaren Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Branchen:

„Bei der Post entzünden sich die Spontanstreiks rund um die großen Zentraldepots. So wurde in Kent wegen mangelnder Desinfektionsmittel gestreikt. In Warrington legten die Postler die Arbeit nieder, weil sich ein Kollege mit SARS-CoV-2 infiziert hatte, die Leitung aber weiterarbeiten ließ, als sei nichts geschehen (…). Im Gesundheitswesen sorgt die Unfähigkeit der Regierung zunehmend für Unmut. So stecken 400.000 Einheiten von Schutzkleidung derzeit auf einem Flughafen in der Türkei fest. Die englische Gesundheitsbehörde ‚Public Health England‘ hat die Beschäftigten angewiesen, die Ausrüstung mehrfach zu verwenden, wenn nicht genügend vorhanden ist. Mehr als 50 im Gesundheitsbereich Tätige sind inzwischen an der Lungenkrankheit Covid-19 verstorben (…). Nun zirkuliert laut dem in der Baubranche sehr bekannten Aktivisten Dave Smith ‚auf allen großen Baustellen‘ ein Video, das die Arbeitsbedingungen anprangert. Hunderte Bauarbeiter würden in den kommenden Wochen sterben, weil diese zur Arbeit auf sogenannten nicht essentiellen Baustellen gezwungen würden, heißt es in dem von der Londoner Aktivistengruppe ‚Reel News‘ produzierten Kurzfilm. Von ‚individuellen Beschwerden‘ über die Zustände wird in dem Video abgeraten, weil dies schnell den Job kosten könne. Wichtig sei es, sich mit anderen zusammenzutun und Forderungen kollektiv vorzutragen. Diese Methode habe an manchen Orten bereits zu Baustellenschließungen geführt.“

Quellen:

Christian Bunke: „Streiks in Großbritannien“, junge welt, 22. April 2020

https://www.jungewelt.de/artikel/376922.gro%C3%9Fbritannien-streiks-in-gro%C3%9Fbritannien.html?sstr=streiks 

Gregor Gall: „Right Now in the UK, Strikes Are Effectively Illegal“, Tribune, 16. April 2020

https://www.tribunemag.co.uk/2020/04/right-now-in-the-uk-strikes-are-effectively-illegal

Sozialer Status und Existenzsicherung in Zeiten der Pandemie

Um „die Wirtschaft“ abzusichern, werden Milliardenpakete geschnürt und Zuschüsse sowie billige Kredite an Unternehmen verteilt. Die Armen aber müssen warten. Seit Beginn der Ausbreitung des Coronavirus haben sich deshalb Gruppen und Organisationen, die sich für Menschen in prekären Lebenssituationen einsetzen, zu Wort gemeldet, die sich abzeichnende Notsituation Betroffener gegenüber Politik und Öffentlichkeit geschildert und sozialpolitische Forderungen erhoben.

Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. veröffentlichte bereits am 21. März 2020 „29 Vorschläge“, die zum Teil sofort oder aber nach vorheriger Gesetzesänderung umgesetzt werden könnten, um die Versorgung aller einkommensschwacher Haushalte sicherzustellen. Um Preissteigerungen und Mehrkosten (Schließung vieler Tafeln) zu kompensieren, wird beispielsweise eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro für alle Beziehenden von Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder einer niedrigen Rente vorgeschlagen. Daneben sollte während der laufenden Coronakrise der jeweilige Regelbedarf dieser Gruppen temporär um einen Zuschlag von 100 Euro erhöht werden. Damit könnten anfallende Mehrkosten für gesundes, vitaminreiches Essen abgefedert und die wegfallende kostenlose Essensversorgung von Kindern wegen Kita- und Schulschließungen ersetzt werden. Außerdem wären zu erwartende steigende Lebensmittelpreise auszugleichen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert laut Pressemitteilung vom 31. März 2020 ebenfalls „eine sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen“. Zusätzlich hält er eine Einmalzahlung von 200 Euro für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen für notwendig (etwa für Arzneimittel oder zur Begleichung erhöhter Energiekosten).

Auch für den Politologen und Armutsforscher Christoph Butterwegge wirkt sich die Corona-Krise nicht allein auf die Immunschwachen, sondern ebenfalls auf die Einkommensschwachen fatal aus. So verweist er darauf, dass die Einnahmen von Bettler*innen, Pfandsammler*innen und Verkäufer*innen von Straßenzeitungen sinken würden, da die Straßen wegen der Infektionsgefahr leergefegt seien und alle Leute eine Infektion fürchteten. Damit, so Butterwegge, werde die ohnehin brüchige Lebensgrundlage der Ärmsten vollends zerstört. Deshalb fordert auch er einen Rettungsschirm für die Allerärmsten. Konkret erwarte er einen „Ernährungszuschlag“ von monatlich 100 Euro für Hartz-IV-Bezieher*innen sowie Empfänger*innen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Über 940 gemeinnützige Tafeln in Deutschland sammeln überschüssige Lebensmittel von Händlern bzw. Herstellern und verteilen diese regelmäßig an mehr als 1,6 Millionen bedürftige Menschen. Über 400 davon wurden bis Ende März 2020 wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Auch die Dachorganisation der politisch durchaus umstrittenen Tafelbewegung, die Tafel Deutschland e.V., forderte in einem Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil unter anderem eine vorübergehende Erhöhung der ALG-II-Sätze.

Die Folgekosten der Corona-Krise könnten sich auch für Teile der Mieterschaft dramatisch entwickeln. Unter dem Eindruck der akuten Krisenlage verbesserte die Bundesregierung zwar den Kündigungsschutz für Mieter*innen. Danach dürfen coronabedingte Mietrückstände aus dem Zeitraum von April bis Juni 2020 nicht zu Kündigungen der Wohnungen führen. Die entstandenen Mietschulden müssen jedoch bis Juli 2022 beglichen werden, zuzüglich etwa vier Prozent Zinsen. Die Regelung bedeutet also lediglich eine Verschiebung der Mietzahlungen für Betroffene der Krise, jedoch keinen Erlass. Am 27. März 2020 veröffentlichten deshalb mehr als 150 Wissenschaftler*innen einen offenen Brief „zur Wohnungsfrage in Zeiten von Corona“, in dem die alleinige Übernahme der angefallenen Mietschulden durch die Immobilienwirtschaft als Folgekosten der Pandemie gefordert wird. Neben einem sofortigen Moratorium von Kündigungen, Zwangsräumungen, Mieterhöhungen, Energie- und Wassersperren für Wohn- und Gewerbemieter*innen wird zudem die Unterbringung Wohnungs- und Obdachloser in Hotels und leeren Wohnungen gefordert.

Mit der Mitteilung vom 7. April 2020 schließt sich ein Zusammenschluss mehrerer sozialer Organisationen (Flüchtlingsrat Berlin, Bündnis solidarische Stadt, Wohnungslosenparlament u.a.) diesen Forderungen an und stellt fest:

“Während zahlreiche Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung zum Schutz vor dem Coronavirus verordnet werden, leben zehntausende Menschen in Berlin in Geflüchteten-, Wohnungslosen- und Obdachlosenunterkünften, auf engstem Raum in Mehrbettzimmern, mit Gemeinschaftsbädern und/oder Gemeinschaftsküchen (…) Kontakt- und Abstandsverbote einzuhalten ist in dieser Situation unmöglich. Hinzu kommen mehrere tausend obdachlos auf der Straße lebende Menschen, die sich so gut wie gar nicht vor dem Virus schützen können.“

Deshalb setzen sich die Organisationen für die umgehende Unterbringung aller Wohnungs- und Obdachlosen in Wohnungen, leerstehenden Hotelzimmern und Ferien- oder Businessappartements ein und fordern die Auflösung von Massenunterkünften, in denen der Infektionsschutz nicht umsetzbar ist.

Quellen:

„Tacheles ‒ Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte. Ein umfassendes Forderungspaket an die Politik und Verwaltung, 21. März 2020

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2626/

„Corona-Krise: Paritätischer fordert Notprogramm für Menschen in Hartz IV“, Pressemeldung vom 31. März 2020

https://www.der-paritaetische.de/presse/corona-krise-paritaetischer-fordert-notprogramm-fuer-menschen-in-hartz-iv/

Christoph Butterwegge: „Weniger Ungleichheit durch die Corona-Krise? Wirtschaftliche und soziale Folgen der Pandemie“, 8. April 2020

https://www.blickpunkt-wiso.de/post/weniger-ungleichheit-durch-die-corona-krise-wirtschaftliche-und-soziale-folgen-der-pandemie–2362.html

Thoralf Cleven: „Armutsforscher fordert ‚Rettungsschirm für die Allerärmsten‘“, 31. März 2020

https://www.rnd.de/politik/armut-in-der-corona-krise-armutsforscher-fordert-rettungsschirme-fur-die-allerarmsten-XV6L5CYRD5FV3KRUFBCPJHQ7TQ.html

„Immobilienwirtschaft an den Kosten der Corona-Krise beteiligen. Offener Brief von Wissenschaftler*innen zur Wohnungsfrage in Zeiten von Corona“, 27. März 2020

https://zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/announcement/view/72

„Tafeln fordern stärkere Hilfen für arme Menschen in der Corona-Krise“, Pressemitteilung der Tafel Deutschland e.V. vom 30. März 2020

https://www.tafel.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/tafeln-fordern-staerkere-hilfen-fuer-arme-menschen-in-der-corona-krise/

„Menschenleben schützen! Massenunterkünfte auflösen! Wohnungen statt Lager!“

Gemeinsame Pressemitteilung von We’ll Come United Berlin und Brandenburg, AK Wohnungsnot, Unter Druck e.V., Women in Exile, Selbstvertretung wohnungsloser Menschen/Wohnungslosentreffen, Wohnungslosenparlament, Bündnis solidarische Stadt, Flüchtlingsrat Berlin e.V., 7. April 2020

https://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/07-04-2020-menschenleben-schuetzen-massenunterkuenfte-aufloesen-wohnungen-statt-lager/

 

 

Fehlender Gesundheitsschutz beim Krisengewinner Amazon

Zu den größten ökonomischen Gewinnern der Corona-Pandemie gehören die großen amerikanischen internetbasierten Konzerne. Von der Verlagerung des Konsums in den Onlinehandel profitiert vor allem Amazon. Der Online-Konzern kündigte deshalb an, allein in den USA 100.000 neue Mitarbeiter*innen einzustellen (aktuell beschäftigt das Unternehmen dort rund 800.000 Menschen). Zugleich wächst aber die Wut der Beschäftigten über die Arbeitsbedingungen. Weltweit protestieren Angestellte des Unternehmens gegen einen offensichtlich mangelhaften Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz, also in den großen Hallen, in denen zum Teil Tausende Menschen mit dem Verpacken und Verschicken von Waren beschäftigt sind.

Ein Lagerarbeiter in New York hatte deshalb einen spontanen Streik mitorganisiert und wurde aus diesem Anlass Ende März dieses Jahres entlassen. Die Reaktion des Konzerns erwies sich allerdings als PR-Desaster, denn sowohl der Bürgermeister Bill de Blasio als auch die zuständige Generalstaatsanwältin zeigten sich verärgert. De Blasio gab bekannt, dass er eine Untersuchung des Vorfalls durch den Menschenrechtsbeauftragten der Stadt angeordnet habe; die Staatsanwältin bezeichnete die Entlassung als „unmoralisch und unmenschlich“. (Wirtschaftswoche, 1. April 2020)

Auch in Deutschland stehen die Arbeitsbedingungen bei Amazon in der Kritik. Die taz berichtet, dass viele Angestellte an einzelnen Standorten mit Bussen zur Arbeit gefahren würden. An den Haltestellen und in den Bussen ließen sich Kontakte zwischen den oft dicht an dicht gedrängt stehenden Menschen kaum vermeiden. Am Arbeitsplatz sei der Mindestabstand zwischen den Beschäftigten nicht einhaltbar. Eine Mitarbeiterin wirft dem Management vor, dieses würde sich aus der Verantwortung stehlen, „schön sicher in ihrem Homeoffice, während sich das Fußvolk infiziert“. (taz, 3. April 2020)

Andreas Gangl, Beschäftigter bei Amazon in Bad Hersfeld und Gewerkschaftsaktivist, fordert deshalb wie viele seiner Kolleg*innen, das Lager dort komplett zu schließen und die Leute bezahlt freizustellen. Bad Hersfeld sei letztlich nicht versorgungsrelevant: „Wegen Klamotten und Alkohol muss man nicht weiterarbeiten.“ (SoZ 03/2020)

Die taz beschreibt die wirtschaftliche Bedeutung des Konzerns: „Wie kaum ein anderes Unternehmen profitiert Amazon von der Coronakrise. Insgesamt 13 Logistikzentren mit mehr als 13.000 festangestellten Mitarbeiter*innen gibt es in Deutschland. Allein in den vergangenen zwei Wochen hat der Konzern weltweit rund 10 Milliarden Dollar Gewinn erzielt, die Amazon-Aktie ist mitten in einer der schwärzesten Börsenzeiten um 15 Prozent in die Höhe geschnellt. (…)

Das Vermögen von Amazon-Gründer Jeff Bezos liegt nach aktueller Schätzung bei 119,9 Milliarden US-Dollar. Tendenz: steigend. Allein der deutsche Ableger von Amazon hat im zweiten Halbjahr 2019 einen Umsatz von 15,6 Milliarden Euro erzielt. Theoretisch könnte der Händler den Versand von nicht systemrelevanten Produkten bis zum Ende der Pandemie einstellen – und so eine weitere Verbreitung des Virus unter Mitarbeitenden eindämmen. Doch niemand hat an der Coronakrise bislang mehr verdient als der reichste Mann der Welt.“ (taz, 3. April 2020)

Quellen:

„Amazon gerät wegen Kündigung von Streik-Organisator unter Druck“, WirtschaftsWoche, 1. April 2020

https://www.wiwo.de/unternehmen/handel/online-haendler-amazon-geraet-wegen-kuendigung-von-streik-organisator-unter-druck/25702256.html

Sarah Ulrich: „Die Angst geht um: Amazon-Mitarbeiter in Coronakrise“, taz, 3. April 2020

https://taz.de/Amazon-Mitarbeiter-in-Coronakrise/!5673469/

„Corona Prime bei Amazon. Damit das Geschäft läuft“, Gespräch mit Andreas Gangl, SoZ 03/2020

https://www.sozonline.de/2020/03/corona-prime-bei-amazon/

 

 

Gegen Demokratieabbau in der Corona-Krise

In den letzten Wochen wurden mit Blick auf den Gesundheitsschutz im politischen Schnellverfahren elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt oder massiv eingeschränkt. LobbyControl e.V. verweist in aktuellen Beiträgen darauf, dass die Corona-Krise die Gefahr in sich berge, gesellschaftliche Machtungleichgewichte zu verstärken und soziale Spaltungen zu vergrößern. „Uns treibt dabei die Frage um: Wer nimmt Einfluss auf die Lastenverteilung in der Krise – und wer profitiert am Ende davon? Wir wollen in dieser schwierigen Zeit einmal mehr verhindern, dass finanzstarke Lobbygruppen politische Entscheidungsprozesse einseitig verzerren oder ausnutzen. Deswegen brauchen wir Transparenz, Ausgewogenheit und eine breite Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen.“

Insbesondere müssten die eingeführten Grundrechtseinschränkungen laufend überprüft und hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit kritisch diskutiert werden. Das Ziel des Schutzes der Gesundheit der Menschen sei gegen die Einschränkungen von Freiheitsrechten sorgsam abzuwägen und einschränkende Maßnahmen seien zeitlich klar zu befristen.

In bisher zwei Ausgaben der „Lobby-News rund um Corona“ bietet LobbyControl auf seiner Webseite ausgewählte Artikel und Kommentare zur aktuellen Krisensituation. 

Quelle:

LobbyControl, „Lobbyismus und Demokratie in der Corona-Krise“, 3. April 2020

(https://www.lobbycontrol.de/2020/04/lobbyismus-und-demokratie-in-der-corona-krise/?pk_source=nl&pk_campaign=20200403)