Strengere Regulierung der Wirtschaftsprüfer

Die EU-Kommission möchte im nächsten Jahr einen Gesetzesvorschlag zur strengeren Regulierung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorlegen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 16. September 2022. Der politische Vorstoß reagiert damit auf ein Problem, dass die SZ wie folgt beschreibt:

„Die Experten der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften EY, KPMG, PwC und Deloitte (Big Four) nehmen nicht nur die Bücher der Konzerne unter die Lupe, sie beraten auch. Und die Beratung ist sehr lukrativ, was folgende Frage aufwirft: Möchte man profitable Beratungsmandate bei einem Konzern gefährden, indem man die Bilanzen dieses Kunden sehr streng prüft? Dieser Interessenkonflikt ist seit Jahrzehnten ein politisches Streitthema, bereits nach der Finanzkrise 2008 war geplant, die Bereiche Beratung und Prüfung abzutrennen. Doch die Lobby der anderen Seite war zu stark.“

Das Jacques Delors Centre in Berlin schlägt deshalb in einem „Policy Paper“ (Strategiepapier) vor:

„Der europäische Markt für Abschlussprüfungen ist schon viel zu lange kaputt. Nach mehreren massiven Bilanzskandalen stehen die Rechtsvorschriften erneut auf dem Prüfstand. Um die anhaltenden Mängel zu beheben, sind tiefgreifende Reformen in drei Bereichen erforderlich. Um den Wettbewerb zu stärken und die beherrschende Stellung der Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einzudämmen, sollten Joint Audits mit mindestens einer kleineren Prüfungsgesellschaft verpflichtend werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte es Abschlussprüfern untersagt werden, für ihre Prüfungsmandanten zugleich auch Beratungsleistungen zu erbringen. Und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sollte die größten Prüfungsgesellschaften direkt überwachen, um eine wirksame Aufsicht zu gewährleisten.“

Die Forderung – Wirtschaftsprüfer sollten zukünftig bei ihren großen Prüfungsmandanten keine Beratungsdienstleistungen mehr anbieten dürfen – erfolgt just zu dem Zeitpunkt, an dem die Prüfungsgesellschaft EY anstrebt, ihr Beratungsgeschäft vom Prüfgeschäft abzuspalten. Diesen strategischen Plan will EY insbesondere deshalb umsetzen, weil die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) seit mehr als zwei Jahre gegen EY wegen Verletzung von Berufspflichten bei ihrer Arbeit für den ehemaligen Dax-Konzern Wirecard ermittelt – und mögliche Strafen auf das Unternehmen warten (vgl. Handelsblatt vom 26. August 2022).

„Auch wenn es jenseits der Ankündigung noch wenig Konkretes gibt, allein der Wille, eine Trennung von Prüfung und Beratung zu vollziehen, wird die Zukunft der Wirtschaftsprüferbranche neu definieren“, kommentiert das Handelsblatt am 9. September. „Stimmen die Partner dem Vorhaben zu, hat EY die Chance, die Spielregeln in der Branche neu zu bestimmen und sich als modern zu präsentieren. Denn letztlich setzt die Gesellschaft das um, was nach den zahlreichen Bilanzskandalen der vergangenen Jahre vielen in Öffentlichkeit, Politik und Regulierungsbehörden notwendig erscheint: In ihrer Wahrnehmung passt es nicht zusammen, dass Wirtschaftsprüfer im großen Stil zugleich Berater sind.“

Die drei anderen Konzerne der „Big Four“ ziehen jedoch nicht mit und halten an der Mischstruktur fest. „Diese ermöglicht Ihnen“, so das Handelsblatt weiter, „hohe Kapazitäten an Mitarbeitenden und Kompetenzen vorzuhalten und dort einzusetzen, wo sie gerade gebraucht werden. Motto: Wer das ausgeklügelte Steuersparmodell eines Prüfungsmandanten versteht und prüft, der kann seine Kompetenz bei anderen Kunden in der Beratung einbringen. Mit der Verzahnung bietet das Mischmodell jungen Wirtschaftsprüfern Karriereoptionen in der quirligen Beratung, wenn denen das Testat von Bilanzen zu öde wird. EY als ‚Pure Play‘ wird dies nicht anbieten können. Die Gefahr ist groß, dass die auf Prüfung gestutzte EY auf junge wie ältere Talente wenig attraktiv wirkt und somit der benötigte Strom an neuen Mitarbeitenden abreißt.“

Verlöre EY aber stark an Bedeutung, resümiert das Handelsblatt, wenn also aus den vier nur noch drei global tätige Firmen würden, dann hätten große internationale Kunden noch weniger Auswahl bei der Suche nach einem Abschlussprüfer: „Prüfung und Beratung ziehen sich magisch an.“ (Handelsblatt vom 9. September 2022)

Quellen:

René Bender/Bert Fröndhoff/Volker Votsmeier: „Aufsicht findet Pflichtverletzungen bei EY-Mitarbeitern – harte Strafen drohen“, Handelsblatt (Online) vom 26. August 2022
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/wirecard-skandal-aufsicht-findet-pflichtverletzungen-bei-ey-mitarbeitern-harte-strafen-drohen/28618976.html 

Bert Fröndhoff: „EY wagt die Revolution – und das ist trotz aller Risiken richtig“, Handelsblatt (Online) vom 9. September 2022
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-ey-wagt-die-revolution-und-das-ist-trotz-aller-risiken-richtig/28670558.html 

Sebastian Mack: „Den Auftrag zu Ende bringen: Wie Europa den kaputten Markt für Abschlussprüfungen reparieren kann“, Jacques Delors Centre, 16. September 2022
https://www.delorscentre.eu/de/publikationen/eu-audit-market 

Markus Zydra: „Mehr Aufsicht, weniger Skandale?“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 16. September 2022
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirtschaftspruefer-wirecard-kontrolle-1.5657862 

Deutlicher Anstieg bei Korruptionsstraftaten

Laut Bundeskriminalamt (BKA) definiert die kriminologische Forschung den Begriff „Korruption“ als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“. (Bundeslagebild, Seite 6)

Nach Angaben des BKA sind derartige „Missbrauchsfälle“, also Korruptionsstraftaten, in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Die Polizei registrierte eine Zunahme der Delikte von fast 35 Prozent auf insgesamt 7.433. Auch die Anzahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte wie Betrug, Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen und Verletzungen des Dienstgeheimnisses nahm um über 10 Prozent zu.

Die Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen lag 2021 bei 2.457 und stieg damit im Vergleich zum Jahr 2020 (2.171 Tatverdächtige) um rund 13 Prozent. Die Summe des durch Korruption entstandenen Schadens ist dagegen um fast 25 Prozent gesunken und lag 2021 bei 61 Millionen Euro (2020: 81 Millionen Euro).

Daneben, so das BKA, seien auch kaum quantifizierbare immaterielle Schäden aus korruptiven Handlungen nicht zu vernachlässigen: „So kann Korruption das Grundvertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit,
Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates bzw. die Integrität der Wirtschaft erheblich beeinträchtigen.“ (Bundeslagebild, Seite 19)

Wie es weiter heißt, könne das tatsächliche Ausmaß der Korruption jedoch nur eingeschränkt wiedergeben werden. Denn bei Korruptionstaten handele es sich in der Regel um so genannte Täter-Täter-Delikte, bei denen keine Seite Interesse an einer Anzeige habe, so dass in diesem Bereich von einem großen Dunkelfeld auszugehen sei.

Quellen:

„Zahl der in Deutschland registrierten Korruptionsstraftaten erneut gestiegen“, Pressemitteilung des Bundeskriminalamts vom 15. September 2022
https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2022/Presse2022/220915_PM_BLB_Korruption.html;jsessionid=7C3947D6A0851A4E69DC3D779574D788.live612 

„Korruption: Bundeslagebild 2021“, hrsg. vom Bundeskriminalamt (Stand: August 2022)

„Frühgeburten bringen Geld!“ – Krankenhausökonomie versus medizinische Vernunft

Deutschland hat eine der höchsten Raten an zu früh Geborenen in Europa. Fast neun Prozent aller Neugeborenen (rund 70.000) kommen hier jedes Jahr zu früh auf die Welt. Neben medizinischen, psychischen und sozialen Faktoren gibt es einen Grund dafür, der nichts mit Medizin zu tun hat – das Abrechnungssystem der Krankenhäuser. Denn für Kliniken lohnt es sich nicht, Frühgeburten zu verhindern. „Frühchen sind äußerst lukrative Patienten“, heißt es denn auch in einem Film, der am 5. September 2022 in der ARD lief.

„Je kleiner und leichter ein Frühchen zur Welt kommt, umso mehr Geld überweist die Krankenkasse. Für die Behandlung eines Frühgeborenen, das (…) mit rund 2.400 Gramm geboren wird, erhält die Klinik pauschal rund 11.000 Euro. Viel mehr wäre es, wenn die Ärzte die Geburt früher eingeleitet hätten. Bei einem Frühchen unter 1.000 Gramm sind es rund 150.000 Euro und für die ganz Kleinen unter 600 Gramm fast 200.000. Komplikationen und Eingriffe können den Betrag deutlich erhöhen.“ (Süddeutsche Zeitung vom 5. September 2022)

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Anton Scharl stellt klar: „Wenn Sie das medizinisch Richtige tun und eine Frühgeburt verhindern, werden Sie ökonomisch bestraft.“ (ebd.) Der Grund dafür liegt im Finanzierungssystem der Krankenhäuser, dem System von Fallpauschalen. Dieses wurde im Jahr 2004 eingeführt und führt dazu, dass Kliniken in Deutschland nur dann Umsatz machen, wenn sie Patienten behandeln. Sie werden also nicht einfach dafür bezahlt, dass sie Leistungen vorhalten, einfach da sind. Letztlich zwingen die Fallpauschalen Kliniken dazu, mehr als nötig zu behandeln. Klaus-Peter Zimmer, ehemaliger Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin an der Uniklinik Gießen (der einzigen privatisierten Uniklinik Deutschlands), geht davon aus, dass die Erlöse der jeweiligen Frühchenstation oft andere Bereiche der Kliniken mitfinanzieren müssen.   

Doch offensichtlich ist nicht feststellbar, wie viele Frühchen aus rein ökonomischen Gründen auf die Welt geholt werden, denn fast immer mischen sich medizinische und wirtschaftliche Erwägungen. Die Fehlanreize bei der Versorgung von Frühgeborenen, so das Fazit der TV-Reportage, würden auf besonders drastische Weise zeigen, dass das Fallpauschalensystem dringend reformiert werden müsse.

Quellen:

„Wieviel Geld bringt ein Frühchen?  Warum Kliniken in Deutschland Gewinne machen (müssen)“. Ein Film von Claudia Ruby, ARD am 5. September 2022

https://www.ardmediathek.de/video/dokus-im-ersten/die-story-im-ersten-wie-viel-geld-bringt-ein-fruehchen/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuLzAxNDAxYWU4LTQ1NWMtNDRjNC1iMzZhLWJiMTg4MzNhODc1OA

Claudia Ruby: „Profite an der Grenze des Lebens“, Süddeutsche Zeitung vom 5. September 2022

(der Text des Artikels basiert auf Recherchen für den ARD-Film der Autorin vom 5. September) https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/fruehgeburten-fallpauschalen-deutschland-1.5650092?reduced=true

 

Der Finanzmarkt muss schrumpfen

In einem Artikel in der Septemberausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik betont Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende mit Nachdruck die Notwendigkeit einer „sozialökologischen Transformation“, um der Klimakrise begegnen zu können.

Er stützt sich auf zwei Thesen: Zum einen sei das Geld für die notwendigen Investitionen da, zum anderen fehle bisher ein radikales Schrumpfungs- und Umbauprogramm für den Finanzsektor. Statt die erforderlichen klimafreundlichen Investitionen vorzunehmen, lenke der Finanzsektor das Kapital zu häufig in klimaschädliche Bereiche oder in die Taschen reicher Vermögender. Dabei wären die meisten großen Unternehmen in der Lage, die im Kampf gegen den Klimawandel erforderlichen Investitionen aus ihren Gewinnen zu decken. Das aber geschehe nicht, weil Sinn und Zweck von Unternehmen in den vergangenen Jahren zunehmend auf die Befriedigung von kurzfristigen Aktionärsinteressen reduziert worden sei.

Mit dem heutigen Finanzsektor könne die sozialökologische Transformation nicht gelingen. Der Finanzsektor sei zu groß und beschäftige sich zu sehr mit sich selbst. Über 70 Prozent ihrer Aktivitäten gingen nicht auf die Kreditvergabe an die Haushalte und die Realwirtschaft zurück. Viele Finanzgeschäfte fänden ausschließlich innerhalb des Finanzsektors statt. Dessen Wachstum habe sich in großen Teilen von der realen Wirtschaft abgekoppelt. Zugleich orientierten sich Unternehmen der Realwirtschaft immer stärker an kurzfristigen Finanzkennzahlen statt an langfristigen Geschäftsmodellen. Dringend benötigte Investitionen in neue klimaneutrale Technologien stellten deshalb oftmals ein wirtschaftlich hohes Risiko dar, da sie kurzfristig keinen Profit abwerfen würden.

„Sie sind daher in der finanzialisierten Logik noch schwieriger zu rechtfertigen – mehr noch: Etliche große Banken haben ihre Investitionen in fossile Energien seit dem Pariser Klimaabkommen sogar noch ausgeweitet. Finanzakteure befeuern derzeit also die Klimakrise, zumal die Investitionen von heute die Wirtschaft der nächsten Jahre prägen.“ (Seite 31)

Aber auch die Rolle der Finanzakteure bei der „Umgehung von Regeln“ stehe einer Transformation entgegen:

„Die ist alles andere als eine Petitesse: Große Teile der Finanzmarktaktivitäten dienen der legalen Steuervermeidung sowie der kriminellen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Das Geschäftsmodell heutiger Großbanken ist ohne den Bezug zur organisierten Kriminalität kaum denkbar, sind sie doch in den Schattenfinanzzentren dieser Welt präsent, in denen Kriminelle ihr Geld über Briefkastenfirmen legalisieren können. (…) Stattdessen muss der Finanzsektor geschrumpft und wieder auf die Realwirtschaft ausgerichtet werden. Das würde auch dazu beitragen, die schädliche Umverteilung von unten nach oben zu bremsen und kriminelle Machenschaften zu bändigen. Nur so kann der Finanzsektor zur überfälligen Transformation beitragen, statt selbst ständiger Krisenherd zu sein.“ (Seite 32)

Quelle:

Gerhard Schick: „Finanzmarkt schrumpfen, Klima retten“, Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/2022, Seite 29-32 https://www.blaetter.de/ausgabe/2022/september/finanzmarkt-schrumpfen-klima-retten

Übergewinnsteuern gegen missbrauchte Marktmacht

Am 8. Juli 2022 stimmte der Bundesrat gegen den Antrag von Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen auf die befristete Einführung einer Übergewinnsteuer. Dabei handelt es sich um eine Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg (Kriegsprofiteure, vor allem im Energiesektor). Diese sollte zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen dienen. Die Bundesländer, in denen die CDU/CSU-Union oder die FDP an der Regierung beteiligt sind, stimmten gegen den Entschließungsantrag. Damit muss die Bundesregierung keinen Vorschlag für die Erhebung der Steuer für das laufende Jahr vorlegen. In der Frage zeigt sich auch die Bundesregierung gespalten: SPD und Grüne unterstützen die Idee, die FDP und Finanzminister Christian Lindner positionierten sich klar gegen eine derartige Steuer.

„Der Bürgermeister der Hansestadt, Andreas Bovenschulte, sieht vor allem im Energiesektor Handlungsbedarf: ‚Allein im ersten Quartal dieses Jahres konnten die vier Ölriesen Shell, BP, Exxon und Total ihren Nettogewinn gegenüber dem Vorjahr von etwa 15 Milliarden auf rund 34 Milliarden US-Dollar mehr als verdoppeln‘, sagte der SPD-Politiker. ‚Nach Berechnungen der Internationalen Energieagentur dürften die gestiegenen Energiepreise den Konzernen in diesem Jahr 200 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen spülen.‘“ (tagesschau.de vom 10. Juni 2022)

Auch die EU-Kommission prüft mehrere Optionen zur Einführung einer Übergewinnsteuer. Die sogenannte „Windfall Profits Tax“, schreibt die taz am 7. Juli 2022, werde von der EU-Kommission auf ihre Machbarkeit geprüft. Es gehe um eine koordinierte Herangehensweise in den 27 EU-Staaten. Denn für die Steuerpolitik seien die Mitgliedsländer zuständig. Brüssel wolle laut EU-Kommissarin Věra Jourová verhindern, dass es zu nationalen Alleingängen und damit zu Marktverzerrungen komme. Italien und Rumänien hätten die Übergewinnsteuer bereits eingeführt, bald werde Spanien folgen.

Nach Berechnungen der Entwicklungsorganisation Oxfam würde eine einmalige Sondersteuer von 90 Prozent auf Extraprofite allein bei den größten Unternehmen der G7-Länder über 430 Milliarden US-Dollar einbringen. „Das ist genug Geld,“ so Oxfam, „um die Finanzierungslücken aller humanitären Hilfsaufrufe der Vereinten Nationen zu schließen, einen 10-Jahres-Plan zur Beendigung des Hungers zu finanzieren und den ärmsten zehn Prozent der Bevölkerungen der G7-Staaten einen einmaligen Zuschuss von über 3.000 US-Dollar zu zahlen, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken.“ Laut einer aktuellen von Oxfam beauftragten Umfrage sind drei Viertel der Bundesbürger:innen dafür, Extraprofite von Unternehmen stärker zu besteuern.

Auch der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel hält eine Übergewinnsteuer für machbar:

„Die EU empfiehlt sie. Etliche Länder in Europa trauen sie sich zu. In den USA ist sie von Renommierten der Wirtschaftswissenschaft durchdekliniert worden. Historische Erfahrungen mit ihr liegen in den USA und Großbritannien vor. Sie, das ist die zeitlich befristete Sondersteuer auf Übergewinne, zielgenauer auf Extraprofite vor allem in den Kassen der Mineralölkonzerne. Diese Steuer richtet sich gegen die missbrauchte Marktmacht von der Ölquelle über die Raffinerien und Transporte bis zur Tankstelle. (…) Die am Markt monopolistisch auftretenden Big Five-Mineralölkonzerne haben jüngst selbst gezeigt, wie sie ihre Übergewinne staatlich subventioniert steigern. Es handelt sich um die Tankrabatte, die großteils mit preispolitischen Tricks in die Konzernkassen gelenkt wurden. Auch das Ifo-Institut irrt mit seiner zweifelhaften Vergleichsstudie, die die nahezu komplette Weitergabe der Rabatte auf Kraftstoffe behauptet. (…) Deshalb ist klar: Da die CDU zusammen mit der FDP die Sondersteuer auf Extraprofite abgelehnt hat, sollten diese staatlichen Subventionen per missbrauchter Tankrabatte unverzüglich abgeschafft werden. Natürlich wäre es am besten, statt die Übergewinne zusätzlich zu besteuern, deren Ursachen zu beseitigen. Sie sind das Ergebnis monopolistisch eingesetzter Marktmacht durch die Konzerne.“ (taz vom 10. Juli 2022)

Das Handelsblatt versucht, der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen:

„In Berlin“, kommentiert Redakteurin Kathrin Witsch, „diskutiert man jetzt öffentlich über die Zerschlagung der Ölmultis und die Besteuerung von Übergewinnen. Doch das scheint schon juristisch schwer durchsetzbar, schnelle Preissenkungen durch diese Initiativen gegen die international agierenden Milliardenkonzerne sind darum nicht zu erwarten. Vielmehr sollte sich die Politik darum darauf konzentrieren, weitere steuerliche Erleichterungen für diejenigen zu schaffen, die sie bei den hohen Spritpreisen wirklich brauchen – wie Pendler und Gewerbetreibende“.

Eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema bietet das Magazin für Wirtschaftspolitik Makroskop:

Gerd Grötzinger: „Übergewinnsteuer? Ja, bitte!“ vom 6. Juli 2022
https://makroskop.eu/spotlight/versailles-durch-die-hintertur/ubergewinnsteuer-ja-bitte/ 

Quellen:

Eric Bonse: Brüssel für Steuer auf Extragewinne , taz vom 7. Juli 2022
https://taz.de/Hohe-Profite-hohe-Energiepreise/!5862682/ 

„Bundesrat befasst sich mit Übergewinnsteuer“, Tagesschau vom 10. Juni 2022
https://www.tagesschau.de/inland/bundesrat-uebergewinnsteuer-101.html 

Rudolf Hickel: „Subventionierte Extraprofite“, taz vom 10. Juli 2022
https://taz.de/Sondersteuer-auf-Uebergewinne/!5866498/ 

„Oxfam fordert Übergewinnsteuer, um Hunger- und Klimakrise zu bekämpfen“, Pressemitteilung von Oxfam vom 24. Juni 2022
https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2022-06-24-oxfam-fordert-uebergewinnsteuer-um-hunger-klimakrise-bekaempfen 

Kathrin Witsch: „Aktionismus zwecklos: Benzin und Diesel bleiben teurer“, Handelsblatt vom 14. Juni 2022
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-aktionismus-zwecklos-benzin-und-diesel-bleiben-teurer/28423526.html 

 

Deutschland: Weiterhin ein sicherer Hafen für schmutziges Geld

Kriminologen können lediglich vermuten, wieviel Geld jährlich in Deutschland gewaschen wird. Nach seriösen Schätzungen handelt es sich dabei in Deutschland jedes Jahr um bis zu 100 Milliarden Euro. Am 25. August 2022 veröffentlichte die bei der OECD angesiedelte Financial Action Task Force (FATF) einen 320-seitigen Prüfbericht, der Deutschland weiterhin einen großen Nachholbedarf beim Kampf gegen die Finanzkriminalität bescheinigt. Die FATF gilt als das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

„Die Experten“, schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 26. August, „bemängeln das Kompetenzwirrwarr von über 300 Behörden, sehen Defizite bei der Überwachung des Bargeldschmuggels und beklagen insgesamt, dass Deutschlands zuständige Behörden viel zu wenig tun, um die Finanztransaktionen großer Verbrechersyndikate zu ermitteln und gerichtlich zu verurteilen.“

Der Bericht kritisiert vor allem die personelle Ausstattung sowie den fehlenden effizienten Austausch zwischen den Behörden. Das Ergebnis seien zu wenige Ermittlungen und Verurteilungen. Die SZ schlussfolgert: „Geldwäscher müssen bislang kaum Angst vor dem Rechtsstaat haben: Die wenigsten der vielen tausend Verdachtsmeldungen, die die Sammelstelle Financial Intelligence Unit (FIU) jedes Jahr an die Behörden weiterleitet, führen zu knallharten Ermittlungsverfahren, Von den rund 36.000 Geldwäscheverfahren des Jahres 2020 mündeten nur 629 in eine Anklage und 773 in einen Strafbefehl.“

Das Strafmaß für Geldwäsche in Deutschland, berichtet die Zeitung weiter, reiche von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und 15 Jahren. Im Falle von Verurteilungen erhielten 78 Prozent eine Geldstrafe und 13 Prozent eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr. Lediglich drei Personen wurden zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt.

Am Tag vor Veröffentlichung des Berichts legte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) seine Ideen für eine große Reform der Geldwäsche-Bekämpfung vor. Zum einen soll ein mit echten Ermittlungsbefugnissen ausgestattetes Bundesfinanzkriminalamt geschaffen werden. Die zweite Säule bildet weiterhin die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU, die künftig in die neue Bundesbehörde integriert werden könnte. Als drittes Standbein soll eine koordinierende Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht arbeiten, die den Nichtfinanzsektor, wie etwa die Immobilien- und Glücksspielbranche, zu beaufsichtigen hätte (vgl. Handelsblatt vom 23. August 2022).

Sebastian Fiedler, SPD-Innenpolitiker und ehemaliger Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter, sprach sich im Deutschlandfunk jedoch gegen die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Behörde aus. Er forderte, den Zoll und die polizeilichen Teile des Zolls, die ja schon existieren würden, besser zu organisieren (vgl. junge Welt vom 26. August 2022). Die SZ dringt in ihrer Ausgabe vom 25. August auf die Einführung einer sogenannten Beweislastumkehr. „Diese bedeutet: Bei Verdacht auf kriminelle Herkunft konfiszieren die Behörden das infrage stehende Geld oder andere Vermögensgegenstände wie eine Immobilie. Sollte das beschlagnahmte Vermögen einem rechtschaffenen Bürger gehören, wird er leicht belegen können, wie er es verdient und wo er es versteuert hat. Ansonsten geht das Geld an den Staat.“ Italien habe mit dieser Methode seit den 1980er-Jahren Milliarden Euro an Mafiavermögen konfisziert.

Quellen:

Martin Greive/Jan Hildebrand: „Wie Lindner mit einer neuen Behörde große Geldwäscher fassen will“, Handelblatt (Online) vom 23. August 2022

Susanne Knütter: „Sicherer Hafen für Geldwäscher“, junge Welt vom 26. August 2022

Meike Schreiber/Markus Zydra: „Deutschland, Paradies für Geldwäscher“, Süddeutsche Zeitung vom 26. August 2022

Markus Zydra: „Das reicht nicht, Herr Lindner!“, Süddeutsche Zeitung vom 25. August 2022

Wie die Mafia

Dass Donald Trump beim Aufbau seines Immobilien-Imperiums auch Deals mit Mafiakreisen gemacht hat, ist derzeit wohl nicht zu beweisen. Dass er sich aber vor der Justiz so verhält, wie sich nach seiner eigenen Einschätzung nur Mafiosi verhalten, hat er nun selbst belegt.

Seit Jahren laufen Untersuchungen zu betrügerischen Geschäftspraktiken seiner Firmen. Die Frankfurter Rundschau schreibt dazu: „Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen der Milliardär und seine Helfer:innen über Jahre den Wert seiner Golfclubs, Hotels und sonstigen Besitztümer je nach Bedarf fälschlich klein- oder großgerechnet haben. Gegenüber dem Finanzamt wurden vor allem Verluste präsentiert. Bei Versicherungen und Banken aber sollen mit überzogenen Angaben günstige Kredite und Konditionen erschlichen worden sein.“ („Der Selbstdarsteller schweigt“, FR vom 12. August 2022)

Während einer vierstündigen Vernehmung unter Eid im Büro der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James wegen dieser Vorwürfe nannte er nur seinen Namen und berief sich im übrigen mehr als 400-mal auf den fünften Verfassungszusatz. Dieser erlaubt es Beschuldigten, die Aussage zu verweigern, wenn sie sich ansonsten selbst belasten könnten. Trump hatte gute Gründe dafür. Allzu leicht hätte er sich in Widersprüche verwickeln können.

Als Hillary Clinton, seine Konkurrentin um den Präsidentenposten, vor ein paar Jahren das Gleiche tat, meinte er nur: „Warum beruft man sich auf den fünften Zusatzartikel, wenn man unschuldig ist?

Es versteht sich, dass Trump die Generalstaatsanwältin, eine Afroamerikanerin, nun vorab als Rassistin beschimpfte und die Untersuchung seiner Geschäfte als „die größte Hexenjagd der Geschichte“ bezeichnete.

Die FR kommentierte den Vorgang wie folgt: „Politisch und rechtlich könnte die Aussageverweigerung für den Mann jedoch zum Problem werden. Immerhin hatte er noch 2016 erklärt: ‚Nur die Mafia beruft sich auf den fünften Zusatz.’“

Eine neue Studie befeuert die Debatte um Übergewinnsteuern

Die aktuell massiven Preissteigerungen für Gas, Strom, Öl und Nahrungsmittel, ausgelöst vor allem durch den Krieg gegen die Ukraine, stürzen viele Menschen in finanzielle Not. Andererseits erzielen vor allem Mineralölkonzerne und Stromproduzenten (und Rüstungskonzerne) extrem hohe Extraprofite, ohne dass sich ihre Produktionskosten verteuert hätten. Europäische Nachbarländer aber zeigen, dass etwas gegen diesen Prozess der sozialen Polarisierung unternommen werden kann – beispielsweise durch die Einführung einer temporären Übergewinnsteuer auf Extraprofite. In Deutschland aber, so heißt es im Vorwort einer jüngst vorgelegten Studie des Netzwerks Steuergerechtigkeit, würde die Ampelkoalition vor allem auf Betreiben der FDP und durch das Stillhalten von Grünen und SPD diesen Weg blockieren. Als wenig stichhaltige Argumente werde etwa angeführt, dass eine Übergewinnsteuer rechtlich nicht möglich oder technisch nicht realisierbar sei oder zu wenig einbringe.

Zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags würden dagegen das Gegenteil belegen: Eine Übergewinnsteuer in Deutschland ist juristisch machbar. Auch der Einwand von Bundesfinanzminister Lindner (FDP), Übergewinne ließen sich „amtlicherseits“ nicht feststellen, sei widerlegt. Ökonomisch und politisch gäbe es eine Reihe von Ansätzen, Übergewinne zu ermitteln und die Übergewinne der Mineralölkonzerne in Deutschland zu besteuern. Die Gegenargumente seien vor allem „eine ideologisch und verteilungspolitisch motivierte Verteidigung des Status Quo“. (Seite 6)

Die vorliegende Studie analysiert deshalb die Preisentwicklung und die Gewinne ausgewählter Mineralölkonzerne, belegt die Höhe der Kriegsgewinne in Deutschland und weltweit und zeigt, wo sie bisher versteuert werden.

Auf Seite 5 heißt es:

„Die sechs analysierten Mineralölkonzerne (Saudi Aramco, BP, Total, Shell, ExxonMobile und Wintershall Dea) haben ihre Gewinne im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum trotz hoher Abschreibungen auf Nord Stream 2 und das russische Geschäft um rund 60 Milliarden US-Dollar erhöht. Auf den gesamten Mineralölmarkt hochgerechnet ergibt sich ein Übergewinn von rund 430 Milliarden US-Dollar; für das ganze Jahr wären es sogar rund 1.160 Milliarden US-Dollar. Aus dem Preisanstieg seit Kriegsbeginn (…) ergeben sich aus den deutschen Verbrauchswerten rechnerisch Übergewinne von 38 Milliarden Euro (Öl) beziehungsweise 25 Milliarden Euro (Gas) für ein Jahr. Bei den Produzenten von Strom aus Kernkraft und erneuerbaren Energien entstehen aus dem Preisanstieg um 140 Euro pro MWh zusätzliche Übergewinne von etwa 50 Milliarden Euro – ein großer Teil davon bei den vier großen Stromkonzernen. Weil aber BP und die anderen Mineralölkonzerne einen beträchtlichen Teil ihrer Gewinne in Steueroasen wie Singapur oder die Schweiz verschieben, und ein anderer großer Teil der Gewinne in den Produktionsländern verbucht wird, würde die nach traditioneller Methode berechnete Unternehmenssteuer nur einen kleinen Teil der Gewinne erfassen. Je nach Ausgestaltung und Steuersatz (25, 50 oder 90 Prozent) könnte eine Übergewinnsteuer trotzdem Einnahmen von rund 30 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr generieren.“

Die EU-Kommission, so die Studie, erwäge eine europäische Übergewinnsteuer, einige europäische Länder, darunter Großbritannien, Italien, Spanien, Griechenland, Rumänien und Ungarn, hätten solche Steuern eingeführt, entwickelten sie gerade oder weiteten sie aus (etwa Spanien mit Blick auf die Banken). Auch Deutschland sollte deshalb kurzfristig eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne und Stromproduzenten einführen. Diese sollte nach dem Vorbild nationaler Digitalsteuern anderer Länder gestaltet werden, also die in Deutschland zu versteuernden Gewinne anhand des Umsatzes, der in Deutschland anfällt, ermittelt werden. Mittelfristig sollte die Bundesregierung auf eine allgemeingültige, international abgestimmte Steuer hinwirken.

Die linke Tageszeitung junge Welt kommentiert die Studie wie folgt:

„Fünf Monate sind vergangen, seit die EU-Kommission Leitlinien für Übergewinnsteuern veröffentlicht hat. In Italien gibt es sie inzwischen für Mineralöl- und Stromunternehmen, in Griechenland, Rumänien und Spanien für Stromerzeuger. Spanien hat zudem gerade die Sonderbesteuerung des Bankensektors angekündigt, Ungarn besteuert eine Vielzahl von Branchen, das aus der EU ausgetretene Großbritannien wenigstens die lokale Öl- und Gasförderung. EU-weit scheint wenig und in der BRD nichts zu machen.
Dafür steht Finanzminister Christian Lindner (FDP), der mit fadenscheinigen Argumenten nicht nur die Existenz von Übergewinnen in Abrede stellt, sondern auch die von Konzernen.“

Kathrin Witsch, Redakteurin des wirtschaftsliberalen Handelsblatt, zeigte sich Mitte Juni noch ablehnend gegenüber einer Besteuerung von Übergewinnen
(http://big.businesscrime.de/nachrichten/uebergewinnsteuern-gegen-missbrauchte-marktmacht/) Die vorliegende Studie scheint sie nun davon überzeugt zu haben:
„Länder wie Italien, Griechenland oder Großbrtitannien haben eine Form der Steuer auf Übergewinne längst eingeführt, die EU-Kommission hat dafür schon im Frühjahr grünes Licht gegeben. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lehnen das Instrument bislang hartnäckig ab. Schließlich sei eine solche Steuer ‚technisch sehr herausfordernd‘. Dabei behauptet niemand, dass eine solche Übergewinnsteuer einfach umsetzbar wäre. Das ist die Gasumlage allerdings auch nicht. Aber siehe da – es geht. Darum sollte wenigstens eine Diskussion über eine solche Steuer geführt werden.
Vielleicht hilft ja etwas Motivation. Eine neue Studie des Netzwerks Steuergerechtigkeit für die Linken-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung kommt jetzt zu einem interessanten Ergebnis: Je nach Ausgestaltung und Steuersatz könnte eine Besteuerung der Öl-, Gas- und Stromkonzerne dem Staat ‚Einnahmen von rund 30 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr generieren‘.“

Quellen:

Christoph Trautvetter/David Kern-Fehrenbach: „Kriegsgewinne besteuern: Ein Beitrag zur Debatte um Übergewinnsteuern“. Studie des Netzwerk Steuergerechtigkeit im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin, August 2022
https://www.rosalux.de/publikation/id/46854/uebergewinnsteuer 

Alexander Reich: „Es wäre das mindeste“, junge Welt vom 17. August 2022
https://www.jungewelt.de/artikel/432727.energiekrise-es-w%C3%A4re-das-mindeste.html 

Kathrin Witsch: „RWE und Shell: Der Verzicht auf die Gas-Umlage ist alles andere als selbstlos“, Handelsblatt vom 16. August 2022

Das Versagen der Analysten

Im Juni 2020 kollabierte der börsennotierte deutsche Zahlungsabwickler und Finanzdienstleister Wirecard. Schon Jahre zuvor, 2015, hatte ein Journalist der Financial Times Hinweise über Unstimmigkeiten in den Bilanzen des Konzerns erhalten und in der Folge darüber berichtet. Auch der britische Shortseller Fraser Perring warf im Jahr 2016 Wirecard betrügerische Machenschaften und Bilanzfälschung vor. Dass viele Analystinnen und Analysten bis zuletzt auf Wirecard gesetzt hatten und damit kolossal versagten, ohne aber mit Konsequenzen rechnen zu müssen, beschreibt ein Artikel der WirtschaftsWoche vom 22. Juli 2022. Dort heißt es: „Die Worte und Reports von Analysten können Millionen und Milliarden bewegen, Kleinsparer wie Großinvestoren legen ihr Geld entsprechend den Empfehlungen an – solange die Börsenbeobachter glaubwürdig erscheinen.“ 

Der Wirecard-Skandal aber habe dem Ruf der Aktienanalysten einmal mehr schwer geschadet, denn schon nach dem Zusammenbruch des Neuen Markts um die Jahrtausendwende habe er schwer gelitten. So erhielt eine Analystin der Commerzbank Ende 2019 den „Schmäh-Preis“ einer Investmentfirma: Sie wurde „zur besten Analystin für die schlechteste Wertpapieranalyse“ ausgezeichnet. Selbst danach, noch einen Monat vor dem Kollaps von Wirecard, erwartete sie, deren Aktie könne auf 230 Euro steigen, damit einen Aufschlag von 173 Prozent auf den damaligen Aktienkurs erreichen. Die „Expertin“ war jedoch mit ihrer (Fehl-)Einschätzung nicht allein.

„Besonders kurios wirken etwa die Empfehlungen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Noch 2017 riet deren Analyst zum Verkauf der Aktie, 2018 wechselte er zu einem ‚Halten‘-Votum. Erst nachdem in der ‚Financial Times‘ zwei Berichte zu Bilanzfälschungsvorwürfen erschienen waren und der Kurs eingebrochen war, empfahl er die Aktie zum Kauf. Dieses ‚Kaufen-Rating‘ behielt der Analyst der LBBW sogar noch bei, als im April 2020 der KPMG-Bericht zu Wirecard erschien. Der Bericht offenbarte schwere Mängel: Die KPMG-Leute konnten eine Milliarde Euro Bankguthaben und entsprechende Umsätze nicht aufspüren.“

Auch andere Banken (wie die Warburg-Bank) präsentierten Wirecard-freundliche Analysen. Zum Beispiel die Münchner Baader-Bank, die die Aktie zwischen dem „erschreckenden KPMG-Bericht“ im April 2020 bis zur Pleite Mitte des Jahres sieben Mal empfahl. Offensichtlich arbeitet der Analyst weiterhin bei Baader. Auch ein Analyst der Privatbank Hauck Aufhäuser, der dem Betrug Wirecards ebenfalls auf den Leim ging, arbeitet weiter für die Bank, „beobachtet derzeit etwa die SDax-Titel 1&1 und Hypoport. Zu seinen vier ‚Kaufen‘-Empfehlungen zählt unter anderem die Wallstreet Online AG, die durch Verbindungen zu einem verurteilten Anlagebetrüger auffiel“.

Quelle:

Georg Buschmann/Lukas Zdrzalek: „Gezielte Desinformation“, WirtschaftsWoche vom 22. Juli 2022, Seite 78-80 (Printausgabe)

Kontrolleure mit (etwas mehr) Biss

Als weithin skandalös gilt, dass Unstimmigkeiten in den Bilanzen großer Konzerne in der Vergangenheit eher von Shortsellern als von der Finanzaufsicht BaFin entdeckt und veröffentlicht wurden.

In einem Report aus dem Herbst 2019 schrieb die Bürgerbewegung Finanzwende:

„Die BaFin bleibt in vielen Aufgabenbereichen deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück. Häufig fehlt es ihr an Tatkraft oder dem Willen einzugreifen. Oder wie es ein genervter Rechtsanwalt kürzlich ausdrückte: Die Finanzaufsicht sei zu oft ‚schuldig durch Nichtstun‘. Als harte Truppe sind die Aufseher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nicht gerade bekannt. Im Gegenteil: Ihnen agiert die Aufsicht oft nicht energisch genug, vielen gilt sie als ‚zahnloser Tiger‘.“

Nach dem Versagen der Behörde im Wirecard-Skandal des Jahres 2020, welcher gravierende Mängel bei den Kontrollmechanismen offenlegte, kündigte der Bundesfinanzminister deshalb eine Reform der BaFin an. Mitte des letzten Jahres beschloss der Bundestag ein entsprechendes Gesetz. Unter anderem wurde die Zahl der Mitarbeiter um etwa 150 aufgestockt, so dass die BaFin aktuell rund 2.800 Personen beschäftigt.

„Die reformierte Finanzaufsicht will härter, schneller und risikobereiter werden“, heißt es auf tagesschau.de. Die BaFin wirke entschlossener als bisher, so eine Expertin von Finanzwende gegenüber dem ARD-Nachrichtenportal; eine härtere Gangart sei schon sichtbar.

Das Wirtschaftsmagazin Finance weist in seiner aktuellen Ausgabe darauf hin, dass die Bilanzen deutscher Unternehmen 17 Jahre lang von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) unter die Lupe genommen worden seien. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit Wirecard habe die Institution aber wegen einer zu schlechten Ausstattung ihre Unfähigkeit gezeigt, Bilanzmanipulationen großen Ausmaßes zu erkennen. Seit Januar 2022 ist nun die BaFin für die Bilanzkontrolle zuständig. Finance beschreibt das bisherige, unbefriedigende Prozedere:

„An die Kontrolle durch die DPR hatten sich Konzerne, ihre CFOs und Abschlussprüfer über die Jahre hinweg gewöhnt. Das Vorgehen: Die Prüfstelle wurde per Stichprobe oder auf einen Anlass hin aktiv, der Prüfung musste das Unternehmen dann erst einmal zustimmen, danach lief eine ausreichend lange Frist, um die angeforderten Dokumente vorzulegen. (…) Waren die Geprüften mit dem Urteil der DPR nicht einverstanden, folgte noch ein langes Ringen, und erst in einem finalen Schritt wurde die Bafin eingeschaltet. Fand die DPR einen Fehler, wurde dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht – für die Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar und in einer derart kryptischen Formulierung, dass die meisten Anleger damit ohnehin nichts anfangen konnten. Vor allem aber dauerten die Untersuchungen meist so lange, dass der Fehler am Ende eine Bilanz betraf, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon mehrere Jahre alt war. Die Folge: Kaum ein Investor interessierte sich noch dafür, den Unternehmen drohte nur in den seltensten Fällen wirkliches Ungemach.“

Die BaFin forciert jetzt offensichtlich den Druck. So sollen Bilanzmanipulationen möglichst früh identifiziert und strafrechtlich relevante Sachverhalte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aufgeklärt werden. Auch kann die BaFin bereits mit Beginn der Prüfung sowohl den Namen des Unternehmens als auch den Grund für die Untersuchung bekannt geben. Prüfungen sollen in drei bis sechs Monaten abgeschlossen sein und sich nicht mehr über Jahre hinziehen. Außerdem hat die BaFin nun ein Vorlade- und Vernehmungsrecht gegenüber Organmitgliedern, Mitarbeitern und Abschlussprüfern, so das Magazin Finance.

Die „neue Kampfeslust der Bafin-Beamten“ (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2022) zeigt sich offenbar in der Konfrontation mit einem Immobilienriesen, der Adler Group. Der Konzern, so der Vorwurf, habe sich ein großes Entwicklungsprojekt in Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim schöngerechnet, das heißt, es sei um eine Viertelmilliarde Euro zu hoch bewertet worden (vgl. Artikel zur Adler Group vom 4. Juli 2022;  http://big.businesscrime.de/category/artikel/). Nach Angaben der BaFin, so berichtet die Süddeutsche Zeitung, veröffentliche die Behörde zum ersten Mal „eine solche Teil-Fehlerfeststellung“. Die Behörde untersuche also nicht mehr im Stillen so lange vor sich hin, bis es zu spät sei und Anleger alles verloren hätten. Allerdings – so die Einschränkung – stammten die Vorwürfe rund um Adler aus dem vergangenen Herbst und die Aktie hätte seitdem mehr als drei Viertel an Wert verloren.

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert:

„Für ein Lob der neuen Bafin ist es noch zu früh; die Adler-Bilanzkontrolle ist ein erster Test, den die Behörde noch nicht bestanden hat. (…) Es waren stets andere, die zuerst auf Missstände hinwiesen. Die Finanzaufsicht deckt selten etwas auf. Immerhin verspricht sie jetzt, allen Hinweisen konsequent nachzugehen. (…) Bis die Bafin gefürchtet sein wird wie die US-Börsenaufsicht SEC mit ihren Megabußgeldern, ist es aber noch ein weiter Weg.“ (Süddeutsche Zeitung vom 4. August)

Quellen:

Bürgerbewegung Finanzwende e. V (Hg.):  „Die Akte BaFin. Zu mutlos, zu langsam, zu formal – wie die deutsche Finanzaufsicht besser werden kann“, Oktober 2019.

https://www.finanzwende.de/themen/finanzaufsicht-bafin/finanzwende-report-die-akte-bafin/

Ursula Mayer (HR): „Finanzaufsicht nach Reform: Der Riese BaFin erwacht allmählich“, tagesschau.de vom 3.Mai 2022

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/bafin-119.html

Julia Schmitt: „Das Ende des zahnlosen Tigers“, Finance vom Juli/August 2022, Seite 64-65 (Printausgabe)

Jan Diesteldorf/Stephan Radomsky: „Die Kontrolleure beißen zu“, Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2022 (Online)

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/adler-immobilien-bafin-1.5633156

Jan Diesteldorf: „Jetzt wir kontrolliert“, Süddeutsche Zeitung vom 4. August 2022 (Online)

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bafin-kommentar-adler-wirecard-1.5633893

 

 

Private Fluchtprogramme der Superreichen

„Galoppierende Preise. Der Zusammenbruch des Finanzsystems. Das nächste Virus. Vielleicht sogar ein Atomkrieg. Alles möglich. Und jeder reagiert auf die Unsicherheit, auf seine Weise (…) Und die Superreichen?“

Das Wochenmagazin Wirtschaftswoche (WiWo) beschreibt in seiner Ausgabe vom 15. Juli 2022 die Vorsorgestrategie Superreicher gegen „die Bedrohungen unserer Zeit: Kriege, Killerviren und Klimakatastrophen“. Nach einer Erhebung der Beratungsfirma Capgemini, so die WiWo, gab es 2021 weltweit 22,5 Millionen Dollar-Millionäre, acht Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten davon leben in den USA (7,46 Millionen), 1,63 Millionen in Deutschland.

Offensichtlich strebt die Geldelite danach, sich verschiedene Aufenthaltsrechte zu sichern. So vermittelt ein Züricher Geschäftsmann Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel – mit 300 Mitarbeitern und in 35 Büros weltweit. Seine Firma ließ die Fluchtbewegungen der Reichen untersuchen. Danach werden in diesem Jahr rund 88.000 Millionäre in andere Staaten auswandern – darunter mehr als 15.000 Superreiche aus Russland,  10.000 aus China und etwa 8.000 aus Indien.

„Amazon-Gründer Jeff Bezos, laut ‚Forbes‘ 135 Milliarden Dollar schwer, hat ein Refugium auf Hawaii. PayPal-Gründer Peter Thiel (4,8 Milliarden) ist Staatsbürger Neuseelands, Google-Gründer Larry Page (98 Milliarden) hat dort einen ständigen Wohnsitz. Für Thiel ist Neuseeland ‚die Zukunft‘, also der Ort, an den er wohl fliehen wird, wenn es soweit ist.“ (WiWo vom 15. Juli 2022)

Ein weiteres Beispiel für einen „Flüchtling de Luxe“ ist der Multimilliardär Roman Abramovich. Neben der russischen Staatsbürgerschaft verfügt er auch über einen Aufenthaltstitel in Großbritannien, eine israelische und eine portugiesische Staatsbürgerschaft, die ihm Freizügigkeit im gesamten Schengen-Raum ermöglicht (WiWo Online vom 18. Juli 2022).

„Die Zahlen spiegeln auch die zunehmende Ungleichheit wider: Wenn’s ums Geld der Menschen geht, ist Mobilität über Grenzen hinweg willkommen. Wenn’s ums Überleben der Menschen geht, dann werden Grenzen immer strikter geschlossen“, stellt der Soziolge Steffen Mau im Interview mit der WiWo fest (ebd.).

Von den weltweit reichsten Menschen haben nach Angaben von Mau rund 30 bis 40 Prozent mindestens einen zweiten Pass. „Seit Jahren hat sich über diese goldenen Pässe ein globaler Mobilitätsadel entwickelt, für den Grenzen keine Bedeutung mehr haben. Diese Personen schweben quasi im Privatjet über Grenzen hinweg, sie bilden damit eine eigenständige, sehr privilegierte Kaste, zugleich gibt es auch Personen aus der gehobenen Mittelschicht, die so versuchen, politische und wirtschaftliche Risiken zu minimieren. (…) Wer verschiedene Aufenthaltsrechte hat, kann damit sein gesamtes Portfolio optimieren, also gewissermaßen Ortsrenditen so generieren, wie sie gebraucht werden. Etwa, indem dort Steuern gezahlt werden, wo es günstiger ist. Oder jemand lässt sich dort nieder, wo er mehr Rechte und Freiheiten bekommt und sich nicht der Willkür ausgesetzt sieht. Im Idealfall gibt es beides auf einmal.“ (ebd.)

Durch die „goldenen Pässe“ werde, so Mau, die Staatsbürgerschaft kommerzialisiert und tendenziell entwertet. Dass, was eigentlich eine Loyalitätsbeziehung sei, werde jetzt zu einem handelbaren Gut – das sich allerdings sich nur einige wenige Menschen leisten können. So werde eine extreme Ungleichheit produziert zwischen denjenigen, die sich eine Staatsbürgerschaft kaufen können, und den Menschen, die mühsam an einer Einbürgerung arbeiten müssen (Nachweis festes Einkommen, Sprach- und Integrationstests).

Quellen:

Volker Ter Haseborg u. a.: „Flüchtlinge De Luxe: Geldwerter Vorsprung“, Wirtschaftswoche vom 15. Juli 2022 (Print), Seite 16-21

„Der Mobilitätsadel schwebt im Privatjet über Grenzen hinweg“, Interview von Sonja Álvarez mit Steffen Mau, Wirtschaftswoche (Online) vom 18. Juli 2022

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/millionaere-kaufen-goldene-paesse-der-mobilitaetsadel-schwebt-im-privatjet-ueber-grenzen-hinweg/28507518.html

 

„Skandal im Skandal“: Cum-Ex und die Landesbanken

„Der sichtbare Teil des ‚Cum-Ex‘-Sumpfs wird umso größer, je länger die juristische Aufarbeitung des größten Steuerraubs in der Geschichte Europas andauert. Immer wieder geraten neue kriminelle Substrukturen in den Fokus der Ermittler, immer wieder bringen Razzien in dubiosen Geldhäusern neue Details ans Licht.“ Das schreibt die junge Welt in ihrer Ausgabe vom 23. Juli 2022. In der Tat kann nicht bestritten werden, dass die kriminellen Finanzgeschäfte seit geraumer Zeit öffentlich diskutiert werden. Immerhin werden mehr als 100 Banken und mindestens 1.500 Personen verdächtigt, den Staat ausgeplündert zu haben. Auch haben mittlerweile sowohl der Bundesfinanzhof, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Cum-Ex-Geschäfte als illegal und strafbar eingestuft.

Einen bislang jedoch unterbelichteten Aspekt rekonstruiert das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 20. Juli 2022: den Stand der Ermittlungen gegen die an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Landesbanken. „Das Ergebnis ist ein Skandal im Skandal“, konstatiert die Wirtschaftszeitung und fragt, ob die Justiz schlicht mit zweierlei Maß misst.

„Der Cum-Ex-Steuerschaden, den deutsche Landesbanken schon zugegeben haben, kratzt an der Milliardengrenze. Doch die juristische Aufarbeitung kriecht. Kein einziger Landesbanker wurde bislang wegen Cum-Ex-Geschäften verurteilt, kein einziger angeklagt. ‚Ausgerechnet bei den Banken in öffentlicher Hand wird sehr nachlässig aufgeklärt. Offensichtlich geht der Staat gegen Landesbanken weniger entschlossen vor als gegen Privatbanken‘, sagt Christoph Spengel, Steuerprofessor an der Universität Mannheim.“ (ebd.)

Allein die ehemalige Landesbank WestLB, so die Zeitung, habe im Zuge von Cum-Ex-Geschäften mutmaßlich 600 Millionen Euro an Steuern hinterzogen, ein Vielfaches mehr als die in der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Hamburger Warburg Bank. Ähnliche Geschäfte liefen offenkundig auch bei anderen Landesbanken: In Hessen geht es um 22 Millionen Euro (Landesbank Hessen-Thüringen: Helaba), in Hamburg um 112 Millionen (HSH Nordbank, heute Hamburg Commercial Bank), in Baden-Württemberg (LBBW) um 166 Millionen. Die Ursache für die offensichtlich fehlende Motivation der Staatsanwälte, aktiv zu werden, ist für viele Insider des Cum-Ex-Komplexes klar: Bei den Landesbanken sitzen und saßen so manche noch aktive und ehemalige Politiker im Aufsichtsrat.

Das Handelsblatt schließt seinen detailreichen Artikel wie folgt:

„Jahrelange Steuerhinterziehung mit anschließend bestenfalls behäbiger Strafverfolgung ist ein öffentliches Ärgernis. Kenner der Vergangenheit freilich ärgern sich gleich doppelt: Die Landesbanken, die den Steuerzahler schädigten, ließen sich zuvor vom Steuerzahler retten.

Die HSH Nordbank beantragte 2008 in der Finanzkrise Staatsgarantien in Höhe von 30 Milliarden Euro. Später wurde bekannt, dass die Führung Risiken in eine Tochtergesellschaft auf den kanarischen Inseln ausgelagert hatte, um ihre Bilanz aufzuhübschen. Die Rettung der HSH kostete den Steuerzahler drei Milliarden Euro. Das hielt die Bank nicht davon ab, mit ihren Cum-Ex-Aktiengeschäften Steuern in dreistelliger Millionenhöhe zu hinterziehen.

Ähnliche Geschichten gibt es aus anderen Bundesländern. In Berlin kostete die Rettung der Landesbank rund zwei Milliarden Euro; dort sorgten unter anderem üppige Abfindungen an gescheiterte Vorstände für Unmut.

Alles in den Schatten stellte die Rettung der WestLB. Auf bis zu 18 Milliarden Euro bezifferte Finanzminister Walter Borjans 2018 die möglichen Belastungen für den Fiskus durch die Skandalbank.

Die Führung der WestLB dankte dem Steuerzahler die Rettung, indem sie ihn anschließend auch noch betrog: Laut Staatsanwaltschaft liefen die Cum-Ex-Geschäfte der Landesbank zwischen 2007 und 2011. Wenn die mehrheitlich staatseigene Nachfolgegesellschaft Portigon nun Rückstellungen für die Rückzahlung bildet, landet die Rechnung dort, wo sie immer landete: beim Steuerzahler.“

 

Quellen:

Sebastian Edinger: „Aufarbeitung des Steuerraubs“, junge Welt vom 23. Juli 2022

https://www.jungewelt.de/artikel/431035.finanzwirtschaft-aufarbeitung-des-steuerraubs.html?sstr=cumex

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Schäden in Milliardenhöhe: Landesbanken versinken in Cum-Ex-Affäre“,  Handelsblatt (Online) vom 20. Juli 2022

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steuerskandal-schaeden-in-milliardenhoehe-landesbanken-versinken-in-cum-ex-affaere/28521106.html?

Sönke Iwersen: „Cum-Ex-Skandal: Landesbanken und ihre Kontrolleure in der Politik verraten die Steuerzahler“ (Kommentar), Handelsblatt (Online) vom 21. Juli 2022

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-cum-ex-skandal-landesbanken-und-ihre-kontrolleure-in-der-politik-verraten-die-steuerzahler-/28537822.html

 

 

Übergewinnsteuern gegen missbrauchte Marktmacht

Am 8. Juli 2022 stimmte der Bundesrat gegen den Antrag der Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen auf die befristete Einführung einer Übergewinnsteuer. Dabei handelt es sich um eine Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg (Kriegsprofiteure, vor allem im Energiesektor). Diese Übergewinnsteuer sollte zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen dienen. Die Bundesländer, in denen die CDU/CSU oder die FDP an der Regierung beteiligt sind, stimmten gegen den Entschließungsantrag. Damit muss die Bundesregierung keinen Vorschlag für die Erhebung der Steuer für das laufende Jahr vorlegen. In der Frage zeigt sich auch die Bundesregierung gespalten: SPD und Grüne unterstützen die Idee, die FDP und Finanzminister Christian Lindner positionieren sich klar gegen eine derartige Steuer.

„Der Bürgermeister der Hansestadt, Andreas Bovenschulte, sieht vor allem im Energiesektor Handlungsbedarf: ‚Allein im ersten Quartal dieses Jahres konnten die vier Ölriesen Shell, BP, Exxon und Total ihren Nettogewinn gegenüber dem Vorjahr von etwa 15 Milliarden auf rund 34 Milliarden US-Dollar mehr als verdoppeln‘, sagte der SPD-Politiker. ‚Nach Berechnungen der Internationalen Energieagentur dürften die gestiegenen Energiepreise den Konzernen in diesem Jahr 200 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen spülen.‘“ (tagesschau.de vom 10. Juni 2022)

Auch die EU-Kommission prüft mehrere Optionen zur Einführung einer Übergewinnsteuer. Die sogenannte „Windfall Profits Tax“, schreibt die taz am 7. Juli 2022, werde von der EU-Kommission auf ihre Machbarkeit geprüft. Es gehe um eine koordinierte Herangehensweise in den 27 EU-Staaten. Denn für die Steuerpolitik seien die Mitgliedsländer zuständig. Brüssel wolle laut EU-Kommissarin Věra Jourová verhindern, dass es zu nationalen Alleingängen oder Marktverzerrungen komme. Italien und Rumänien hätten die Übergewinnsteuer bereits eingeführt, bald werde Spanien folgen.

Nach Berechnungen der Entwicklungsorganisation Oxfam würde eine einmalige Sondersteuer von 90 Prozent auf Extraprofite allein bei den größten Unternehmen der G7-Länder über 430 Milliarden US-Dollar einbringen. „Das ist genug Geld,“ so Oxfam, „um die Finanzierungslücken aller humanitären Hilfsaufrufe der Vereinten Nationen zu schließen, einen 10-Jahres-Plan zur Beendigung des Hungers zu finanzieren und den ärmsten zehn Prozent der Bevölkerungen der G7-Staaten einen einmaligen Zuschuss von über 3.000 US-Dollar zu zahlen, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken.“ Laut einer aktuellen von Oxfam beauftragten Umfrage sind drei Viertel der Bundesbürger:innen dafür, Extraprofite von Unternehmen stärker zu besteuern.

Auch Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel hält eine Übergewinnsteuer für machbar:

„Die EU empfiehlt sie. Etliche Länder in Europa trauen sie sich zu. In den USA ist sie von Renommierten der Wirtschaftswissenschaft durchdekliniert worden. Historische Erfahrungen mit ihr liegen in den USA und Großbritannien vor. Sie, das ist die zeitlich befristete Sondersteuer auf Übergewinne, zielgenauer auf Extraprofite vor allem in den Kassen der Mineralölkonzerne. Diese Steuer richtet sich gegen die missbrauchte Marktmacht von der Ölquelle über die Raffinerien und Transporte bis zur Tankstelle. (…) Die am Markt monopolistisch auftretenden Big Five-Mineralölkonzerne haben jüngst selbst gezeigt, wie sie ihre Übergewinne staatlich subventioniert steigern. Es handelt sich um die Tankrabatte, die großteils mit preispolitischen Tricks in die Konzernkassen gelenkt wurden. Auch das Ifo-Institut irrt mit seiner zweifelhaften Vergleichsstudie, die die nahezu komplette Weitergabe der Rabatte auf Kraftstoffe behauptet. (…) Deshalb ist klar: Da die CDU zusammen mit der FDP die Sondersteuer auf Extraprofite abgelehnt hat, sollten diese staatlichen Subventionen per missbrauchter Tankrabatte unverzüglich abgeschafft werden. Natürlich wäre es am besten, statt die Übergewinne zusätzlich zu besteuern, deren Ursachen zu beseitigen. Sie sind das Ergebnis monopolistisch eingesetzter Marktmacht durch die Konzerne.“ (taz vom 10. Juli 2022)

Das Handelsblatt versucht, der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen:

„In Berlin“, kommentiert Redakteurin Kathrin Witsch, „diskutiert man jetzt öffentlich über die Zerschlagung der Ölmultis und die Besteuerung von Übergewinnen. Doch das scheint schon juristisch schwer durchsetzbar, schnelle Preissenkungen durch diese Initiativen gegen die international agierenden Milliardenkonzerne sind darum nicht zu erwarten. Vielmehr sollte sich die Politik darum darauf konzentrieren, weitere steuerliche Erleichterungen für diejenigen zu schaffen, die sie bei den hohen Spritpreisen wirklich brauchen – wie Pendler und Gewerbetreibende“.

Eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema bietet das Magazin für Wirtschaftpolitik Makroskop:

Gerd Grötzinger: „Übergewinnsteuer? Ja, bitte!“ vom 6. Juli 2022
https://makroskop.eu/spotlight/versailles-durch-die-hintertur/ubergewinnsteuer-ja-bitte/

Quellen:

Eric Bonse: „Brüssel für Steuer auf Extragewinne“, taz vom 7. Juli 2022
https://taz.de/Hohe-Profite-hohe-Energiepreise/!5862682/

„Bundesrat befasst sich mit Übergewinnsteuer“, Tagesschau vom 10. Juni 2022
https://www.tagesschau.de/inland/bundesrat-uebergewinnsteuer-101.html

Rudolf Hickel: „Subventionierte Extraprofite“, taz vom 10. Juli 2022
https://taz.de/Sondersteuer-auf-Uebergewinne/!5866498/

„Oxfam fordert Übergewinnsteuer, um Hunger- und Klimakrise zu bekämpfen“, Pressemitteilung von Oxfam vom 24. Juni 2022
https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2022-06-24-oxfam-fordert-uebergewinnsteuer-um-hunger-klimakrise-bekaempfen

Kathrin Witsch: „Aktionismus zwecklos: Benzin und Diesel bleiben teurer“, Handelsblatt vom 14. Juni 2022
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-aktionismus-zwecklos-benzin-und-diesel-bleiben-teurer/28423526.html

Finanzkriminalität auf dem deutschen Immobilienmarkt

Vom 27. bis 29. Mai 2022 fand an der TU Berlin eine Konferenz zum Thema Enteignung  und Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen statt. Organisator war die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Kooperation mit dem Asta der TU Berlin und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Im Rahmen der Veranstaltung „Follow the money – Der deutsche Immobilienmarkt als Tummelplatz für Oligarchen, Kriminelle und Steuerhinterzieher“ sprachen am 28. Mai Christoph Trautvetter (Netzwerk Steuergerechtigkeit e.V.; externer Projektleiter „Wem gehört die Stadt?“ bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung) und Gabriela Keller (Investigativreporterin bei Correctiv). Moderiert wurde die Veranstaltung von Katalin Gennburg (MdA DIE LINKE Berlin).

In der Ankündigung hieß es:

„In Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden zahlreiche ‚Oligarchen‘ durch die EU und andere Staaten sanktioniert. Ihre Geschäftsaktivitäten sollten unterbunden und ihre Vermögenswerte eingefroren werden. Doch insbesondere bei Immobilien verschleiern verschachtelte Firmen- und Beteiligungskonstrukte, die bis in das außereuropäische Ausland reichen, oft die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigen und ermöglichen so die Umgehung von Sanktionen, aber auch ganz allgemein Steuerhinterziehung und Geldwäsche. So ist der Immobilienmarkt Tummelplatz für organisierte Kriminalität und dubiose Kapitalflüsse aus autoritären Regimen – nicht nur aus Russland.“

So verwies Trautvetter auf den neuen „Schattenfinanzindex“ des Tax Justice Network. Danach stellen nicht die bekannten Steueroasen in der Karibik das Hauptproblem dar. Vielmehr seien in den G7-Staaten geschätzt zehn Billionen US-Dollar in Finanzkonstrukten versteckt – und keiner wisse, woher die Gelder stammten. Die Hälfte der Schattenfinanzplätze würde sich in den G7-Staaten finden (USA, Großbritannien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan). Deutschland sei der siebtgrößte Schattenfinanzplatz der Welt. Das Vermögen weltweit würde unterschiedliche Formen annehmen und nur zu einem ganz kleinen Teil in Form von Villen und Jachten auftreten. Wegen der fehlenden Transparenz sei insbesondere der Immobilienmarkt außer Kontrolle.

Die bestehende Intransparenz, so Trautvetter, müsse abgeschafft werden. Auch um in Berlin die Enteignungsfrage zu klären und „im gleichen Schritt die russischen Oligarchen, die Steuerhinterzieher und die anderen Kriminellen auszugraben“. So wisse der Berliner Senat derzeit nicht, wer die Besitzer von mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt seien (Anmerkung der Redaktion: Private profitorientierte Immobiliengesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin sollen gemäß des Volksentscheids vom Herbst 2021 nach Artikel 15 GG enteignet werden, um ihre Bestände in Gemeineigentum zu überführen).

Trautvetter äußerte sich verhalten optimistisch zum zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz, das die Bundesregierung für den Herbst 2022 plant und die Rechtsgrundlage für eine neu zu schaffende Behörde bietet soll. Deren Aufgabe bestehe darin, systematisch nach verdächtigen Vermögen zu suchen und komplexe Eigentümerstrukturen zu ermitteln. Die Behörde solle dafür den Zugriff auf alle notwendigen Register und Steuerdaten erhalten. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz könne ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung geleistet werden – über die anti-russischen Sanktionen hinaus. Mit dem Fortschritt auf Bundesebene könne dann hoffentlich bald auch die Frage nach den Eigentümern der mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin beantwortet werden. „Im Prinzip“, so Trautvetter, „haben die russischen Oligarchen das Volksbegehren rechts überholt“.

Quellen:

„Enteignungskonferenz: Tag 2 (Follow the Money + Abendpodium)“, live übertragen am 28. Mai 2022

https://www.youtube.com/watch?v=k1z4xoVpCaQ

Pressemitteilung vom Netzwerk Steuergerechtigkeit e.V. vom 17. Mai 2022 zum Schattenfinanzindex 2022:
„Der Schattenfinanzmarkt torpediert Sanktionen und Rechtsstaat“

https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/infothek/pressemitteilung-zum-schattenfinanzindex-2022-schattenfinanz-torpediert-sanktionen-und-rechtsstaat/

Putschpräsidentin verurteilt

Evo Morales, gewählter Präsident der Republik Boliviens, wurde am 10. November 2019 von der Militärführung seines Landes zum Rücktritt gezwungen. Dem Umsturz vorausgegangen waren massive Proteste des städtischen Bürgertums. Morales, der als Interessenvertreter der indigenen Agrarbevölkerung gilt, hatte zuvor einen Joint-Venture-Vertrag mit einem  deutschen Bergbauunternehmen annulliert. BIG Business Crime berichtete in der Beilage 1/2020 zu Stichwort BAYER ausführlich über den „Putsch für mehr Elektronikschrott“.

Nach einem erneuten Wahlsieg der Linkspartei MAS im Oktober 2020 konnte Morales aus dem Exil heimkehren. Nachdem eine ehemalige MAS-Abgeordnete gegen den „Staatsstreich“ vor Gericht gezogen war, wurden Angehörige der selbsternannten „Übergangsregierung“ im März 2021 in Untersuchungshaft genommen. Die stockkonservativ-bürgerliche „Übergangspräsidentin“ Jeanine Áñez ist nun von einem Gericht wegen „ Pflichtverletzungen“ und „verfassungswidriger Beschlüsse“ in ihrer Amtszeit zu 10 Jahren Haft verurteilt worden. Áñez hatte zuvor der MAS-Regierung wegen ihrer Festnahme „politische Verfolgung“ vorgeworfen. Die Urteile zu weiteren ihr vorgeworfenen Anklagepunkten stehen noch aus.

Quellen:

Thomas Milz in der Neuen Züricher Zeitung vom 14. Juni 2022

https://www.nzz.ch/international/bolivien-proteste-gegen-verurteilung-von-ex-praesidentin-anez-ld.1688717

Kommentar Euronews vom 11. Juni 2022

https://de.euronews.com/2022/06/11/bolivien-ex-interimsprasidentin-anez-zu-10-jahren-haft-verurteilt

 

Zur Verflechtung von organisiertem Verbrechen und Politik

Der britisch-irische Journalist und Autor Misha Glenny hat als Journalist unter anderem für die BBC gearbeitet und lehrte als Experte für den Balkan, organisiertes Verbrechen und Cyberkriminalität an der Columbia University in New York sowie am University College in London. Seit Anfang Mai 2022 ist er Rektor des sozialwissenschaftlichen Instituts für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) in Wien Sein Buch „McMafia“, seit 2008 auch auf Deutsch erhältlich, diente als Vorlage für eine Krimiserie, deren 2. Staffel bald anlaufen soll. In einem Interview mit der österreichischen Zeitung „der Standard“ äußerte er sich zu der Frage, ob im Ukrainekrieg Korruption und mafiose Strukturen eine Rolle spielen: „Ich habe keine speziellen Recherchen mit Blick auf den Krieg in der Ukraine angestellt. Was ich aber über die letzten dreißig Jahre, als Fazit meiner Arbeit am Buch ‚McMafia‘ sagen kann, ist, dass die Verflechtung von organisiertem Verbrechen und Politik stetig zugenommen hat. Trump hat nachgewiesene Verbindungen zur Mafia in New Jersey; die Konservative Partei im Vereinigten Königreich hat beträchtliche Summen aus russischen Quellen erhalten, die von den Geheimdiensten als dubios eingestuft wurden. In Russland hat dieses Zusammenwirken seit 1989 tiefe Wurzeln geschlagen und ist für Putins Regime nach wie vor eines der wichtigsten Instrumente der Machterhaltung.“ (der Standard, 21. Mai 2022)

Kriminelle Machenschaften von Oligarchen und ihr Einfluss auf die Politik waren auch in der Ukraine vor Kriegsbeginn immer beträchtlich. Präsident Selenskyj wurde mit großer Mehrheit gewählt, weil er versprach, dagegen vorzugehen. Bei der Veröffentlichung der „Pandora Papers“ im letzten Jahr kam allerdings heraus, dass auch er Konten in Steuerparadiesen besitzt. Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegte die Ukraine im Jahr 2020 Platz 117 (von 179 Ländern). Russland kam auf Platz 129.

Zeitungsbeilage des „Bündnisses Bahn für Alle“ erschienen

Beim „Bündnis Bahn für Alle“ handelt es sich um einen 2006 gegründeten Zusammenhang von globalisierungskritischen Gruppen, Gewerkschaften und Umweltschutzverbänden. Erklärtes Ziel des Bündnisses ist es, die geplante Privatisierung des deutschen Eisenbahnnetzes zu verhindern und dessen Verbleib im Besitz der öffentlichen Hand sicherzustellen. Die formelle Trägerschaft des Bündnisses hat der Verein „Gemeingut in Bürgerinnenhand“. Die Publikationen des Bündnisses können gegen Spende bezogen werden.

In der am 12. Mai 2022 als Beilage zur Tageszeitung taz erschienenen neuen Publikation setzen sich Pascal Zern und Katrin Kusche kritisch mit der Bahnpolitik der derzeitigen Bundesregierung auseinander. Diese habe sich im Koalitionsvertrag für mehr Elektromobilität auf der Straße ausgesprochen – als Ergebnis erhielte die Autoindustrie weitere großzügige Förderungen. Wie die Autor:innen meinen, könne von einer Verkehrsvermeidung oder wenigstens von „einer Verkehrsverlagerung von der Straße und aus der Luft auf den öffentlichen Verkehr plus Fahrrad- und Fußverkehr“ derzeit keine Rede sein. Die privatwirtschaftlich organisierte DB AG kranke „seit ihrer Gründung an dem Zielkonflikt zwischen der Gewinnerzielung einerseits und dem Wunsch nach einem attraktiven, zuverlässigen und bezahlbaren Bahnverkehr für alle Menschen und Güter“. Dieser Konflikt könne nur aufgehoben werden, wenn „die Regierung die DB vom Ziel der Gewinnorientierung befreien und ganz auf einen guten Bahnverkehr ausrichten“ würde.

Weitere Beiträge informieren über den neuesten Stand der beabsichtigten Zerschlagung des Berliner S-Bahn-Netzes sowie über die per Ausschreibung erzielte Beteiligung der DB AG an der Modernisierung des Nahverkehrsnetzes der kanadischen Millionenstadt Toronto. Zu letztgenanntem Milliardenprojekt meint der Autor Carl Waßmuth, dass die versprochenen Gewinne bei den beteiligten Banken anfallen werden, aber „sicher nicht dem Schienenverkehr zugutekommen – nicht in Deutschland und auch nicht in Kanada“.

Quelle:
Bündnis Bahn für Alle, Ausgabe Frühjahr/Sommer 2022
https://bahn-fuer-alle.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jurist will „Miethaie“ vom Berliner Wohnungsmarkt ausschließen

Vor über einem Jahr kassierte das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Berliner Mietendeckel. Nun eröffnet ein Jurist in der Hauptstadt eine neue Diskussion. Stefan Klinski, Professor für Wirtschaftsrecht an der dortigen Hochschule für Wirtschaft und Recht, schlägt dem Land Berlin in einem auf eigene Initiative entstandenen 52-seitigen Rechtsgutachten vor, alle Unternehmen vom Immobilienmarkt auszuschließen, „von denen in besonderer Weise Druck auf den Wohnungsmarkt ausgeht“. Die bisher im Eigentum solcher Unternehmen stehenden Mietwohnungen müssten, so die Idee, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an Dritte (Private oder Unternehmen in anderen Rechtsformen) veräußert werden. Ziel sei es, „den durch einen ausgeprägten Mangel an preiswertem Wohnraum extrem belasteten Berliner Wohnungsmarkt zu entspannen“.

Klinski denkt bei seiner Initiative insbesondere an „Unternehmen, deren eigene Anteile an einem Kapitalmarkt gehandelt werden (typischerweise börsennotierte Aktiengesellschaften, Hedgefonds, Immobilienfonds) sowie Unternehmen verschiedener Rechtsformen mit intransparenten Eigentumsverhältnissen und/oder Gewinnverlagerung in Steueroasen“. Gesetzliche Marktzugangsbeschränkungen, so der Jurist, würde es in anderen Rechtsbereichen – etwa der Energiewirtschaft oder des Personennahverkehrs – schon seit langem geben. Für seinen Vorschlag sehe er weder verfassungsrechtlich noch EU-rechtlich ernstliche Bedenken. Vielmehr erfülle das Konzept die im Artikel 28 der Berliner Verfassung verankerte öffentliche Aufgabe, „die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum auch für Menschen mit geringem Einkommen“ zu fördern. Bei einer Marktzugangsbeschränkung und der Pflicht, sich innerhalb des Übergangszeitraums von den Immobilien zu trennen, handelt es sich laut Klinski zwar um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff der betroffenen Unternehmen, keineswegs jedoch um eine Enteignung nach Art. 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie). Deshalb müsse der Staat auch keine Entschädigungen aufbringen wie im Rahmen einer Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen (vgl. Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“).

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), der auch die Interessen von börsennotierten Konzernen wie Vonovia vertritt, lehnt den Vorschlag erwartungsgemäß ab. Der Berliner Mieterverein hingegen spricht sich für diese Idee aus: „Neben dem Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen sei dies ‚nun ein weiterer interessanter Vorschlag, um kapitalmarktgetriebene Wohnungsunternehmen in die Schranken zu verweisen und deren Expansionsgelüste zu stoppen‘, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.“ (Berliner Zeitung vom 9. Mai 2022).


Quellen:

Stefan Klinski: „Zur Zulässigkeit eines Landesgesetzes zur sozialverträglichen Ordnung des Berliner Wohnungsmarkts, durch das bestimmte Unternehmen vom Mietwohnungsmarkt ausgeschlossen werden“, Rechtsgutachten, Berlin, Februar 2022

https://gesellschaftfuernachhaltigkeit.de/wp-content/uploads/2022/03/Klinski-Gutachten-Wohnungsmarkt-2022-02-11.pdf

ders.: „Wohnungsmarkt ohne Börsendruck. Zur rechtlichen Machbarkeit von Zugangsbeschränkungen für den Wohnungsmarkt“, 25. April 2022, verfassungsblog.de

https://verfassungsblog.de/wohnungsmarkt-ohne-borsendruck/

Ulrich Paul: „Ein Vorschlag, Miethaie vom Berliner Wohnungsmarkt zu vertreiben“, Berliner Zeitung vom 9. Mai 2022

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/kein-platz-mehr-fuer-deutsche-wohnen-und-co-in-berlin-li.226905

Erik Peter: „Vermieter richtig deckeln“, taz vom 9. Mai 2022

https://taz.de/Neue-Idee-fuer-Berliner-Mietenmarkt/!5850965&s=klinski/

Nicolas Šustr: „Vonovia einfach vom Markt ausschließen“, Neues Deutschland vom 9. Mai 2022

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163620.mietenwahnsinn-vonovia-einfach-vom-markt-ausschliessen.html