Stadt Hamburg verzichtet auf Rückforderung von 47 Millionen Euro

Seit einigen Jahren bereits gelten die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte als ein „milliardenschweres Staatsversagen“ bzw. als einer der „größten bundesdeutschen Steuerskandale“ (Benedict Ugarte Chacón). Andere Experten nennen sie den „größten Steuerraubzug der deutschen Geschichte“ (NDR-Magazin Panorama). So wickelte die Hamburger Warburg Bank über Jahre Cum-Ex-Deals ab und ließ sich einmal bezahlte Steuern mehrfach zurückerstatten.

Nach Angaben von Panorama und der Wochenzeitung Die Zeit wusste die Stadt Hamburg spätestens seit 2016 von ihren Ansprüchen gegen Warburg. Das Hamburger Finanzamt unter der Aufsicht des damaligen Finanzsenators und heutigen Bürgermeisters Tschentscher (SPD) verzichtete jedoch auf die Erstattung von insgesamt 47 Millionen Euro, die sich die Warburg Bank durch Cum-Ex-Geschäfte erschlichen hatte. Ende 2016 verjährten dann die Ansprüche steuerrechtlich. Die Hamburger Behörde blieb untätig, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits finanzgerichtliche Urteile gab, die Cum-Ex-Geschäfte als illegal bewertet hatten – so Christoph Spengel, Mannheimer Steuerprofessor und Sachverständiger im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestag.

Brisant ist zudem, dass sich nach den Recherchen von Panorama und Die Zeit sowohl Tschentscher als auch der zu der Zeit amtierende Erste Bürgermeister und heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz während der laufenden Ermittlungen mit Verantwortlichen der Warburg Bank getroffen hatten, um über den Fall zu reden. Ein Sprecher des SPD-Politikers ließ mittlerweile jedoch verlauten, Scholz habe dabei keinen Einfluss auf das Steuerverfahren genommen.

Dem widerspricht der ehemalige Chef der Warburg Bank Christian Olearius. Aus dessen staatsanwaltlich beschlagnahmten Tagebüchern geht hervor, dass er Scholz bei einem Treffen im November 2017 über den Sachstand des Ermittlungsverfahrens gegen Warburg unterrichtet hatte. Scholz hinterließ in dem Gespräch offensichtlich den Eindruck, dass sich die Bank und auch Olearius selbst „keine Sorgen“ zu machen bräuchten.

Quellen:

Salewski/O. Schröm/B. Strunz, „Cum Ex: Hamburg verzichtete auf 47 Millionen von Warburg Bank“, Panorama (NDR-Magazin) vom 13. Februar 2020

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Hamburg-verzichtete-auf-47-Millionen-von-Warburg-Bank,cumex204.html

Oliver Hollenstein/Karsten Polke-Majewski: „Cum-Ex-Skandal: Cum-Ex wird zum Wahlkampfthema in Hamburg“, Die Zeit vom 14.Februar 2020

https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-02/cum-ex-skandal-olaf-scholz-m-m-warburg

Malte Kreutzfeldt: „Cum-Ex-Skandal: Vorwürfe gegen Hamburger SPD, taz vom 13. Februar 2020

https://taz.de/Cum-Ex-Skandal/!5660012&s=cum+ex/

„Cum-Ex-Vorwürfe beschäftigen Hamburger Wahlkampf“, Neues Deutschland vom 13. Februar 2020

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1132845.cum-ex-cum-ex-vorwuerfe-beschaeftigen-hamburger-wahlkampf.html?sstr=cum

Benedict Ugarte Chacón: „Milliardenschweres Staatsversagen“, BIG, 22. November 2018

http://big.businesscrime.de/artikel/milliardenschweres-staatsversagen/

„Lohnender Betrug“

Zwei aktuelle Studien belegen, dass hierzulande weiterhin Millionen von Erwerbstätigen um den gesetzlichen Mindestlohn gebracht werden und Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern nach wie vor bei der Lohnuntergrenze deutlich hinterherhinkt.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) wertete die Daten des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1995 bis 2018 aus. Nachfolgendes Zitat stammt aus einer Pressemitteilung des DIW vom 12. Februar 2020:

„Im Niedriglohnsektor erhielten den Daten zufolge auch im Jahr 2018 auf Basis des vereinbarten Stundenlohns rund 2,4 Millionen Beschäftigte noch keinen Mindestlohn. Zieht man den tatsächlichen Stundenlohn, also inklusive Überstunden, heran, sind es sogar 3,8 Millionen Beschäftigte. Das deutet darauf hin, dass der Mindestlohn häufig auch mit Hilfe von Überstunden umgangen wird.“

Die Tageszeitungen Junge Welt und Neues Deutschland verweisen auf fehlende Kontrollen beim Mindestlohn bzw. auf Verstöße bei der Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten:

„Um die Lohndrückerei zu unterbinden, müsste die Arbeitszeit präzise dokumentiert werden. Genau dies hat auch der Europäische Gerichtshof im Mai vergangenen Jahres in einem Grundsatzurteil gefordert. Würden die Vorgaben aus Luxemburg hierzulande umgesetzt, hätten die Beschäftigten ein gesetzliches Instrument, mit dem sie sich gegen die Tyrannei an der Konzernspitze wehren und ihren Lohn im Zweifel einklagen könnten. Der DGB fordert zum Beispiel eine Beweislastumkehr beim Nachweis der geleisteten Arbeitszeit. Bislang sind die Beschäftigten verpflichtet, nachzuweisen, wie viele Arbeitsstunden sie geleistet haben.“ (Junge Welt vom 13. Februar 2020)

„Nach aktuellen Zahlen von Wirtschaftsforschern dürften bis zu 3,8 Millionen Beschäftigte um das Lohnminimum betrogen werden. Wie viele es genau sind, ist schwer zu sagen, denn der Mindestlohn wird zu wenig kontrolliert und wo doch, scheitern die Beamten (…) oftmals an unklaren Aufzeichnungen von Arbeitszeit und Dienstplänen. Und Wirtschaftsverbände, FDP wie auch Union haben nichts Besseres zu tun, als solche Verstöße gegen Dokumentationspflichten auch noch mit ihrer Kritik an ‚zu viel Bürokratie‘ zu legitimieren. Dabei braucht es strengere Vorgaben. Aber auch die Sanktionen sind ein Problem. So sind die Strafen derart niedrig, dass sie geradezu Anreiz sind, auf Dokumentation zu verzichten.“ (Neues Deutschland vom 13. Februar 2020)

Der neue Mindestlohnreport des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung analysiert den deutschen Mindestlohn in Relation zu anderen EU-Ländern. Dazu folgender Auszug aus einer Pressmitteilung des WSI vom 13. Februar 2020:

„Der deutsche Mindestlohn ist mit 9,35 Euro pro Stunde weiterhin spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die alle 9,66 Euro und mehr Stundenlohn vorsehen. In vier Euro-Ländern beträgt der Mindestlohn nun mehr als 10 Euro, in Luxemburg sogar 12,38 Euro. Auch in Großbritannien wird der Mindestlohn ab April deutlich über dem deutschen Niveau liegen (…) Bislang liegen aber nur in zwei EU-Ländern, Frankreich und Portugal, die Mindestlöhne bei mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns. Dieses Niveau ist aus Sicht vieler Experten die Untergrenze für ein existenzsicherndes Entgelt. Der EU-Durchschnitt beträgt dagegen laut WSI lediglich knapp 51 Prozent, in Deutschland ist das Niveau mit knapp 46 Prozent noch niedriger und war in den vergangenen Jahren rückläufig.“

Quellen:

„Lohnschere in Deutschland schließt sich langsam – Zahl der Geringverdienenden geht zurück“, Pressemitteilung des DIW vom 12. Februar 2020

Steuervermeidung bei Fresenius

Der deutsche Gesundheitsunternehmen Fresenius vermeidet Steuern ebenso wie Amazon und Google. Das stellt eine neue Studie fest, die im Januar 2020 vom Netzwerk Steuergerechtigkeit in Kooperation mit dem Center for International Corporate Tax Accountability & Research (CICTAR) und den europäischen und globalen Dienstleistungsgewerkschaftsbünden (EPSU & PSI) herausgegeben wurde.

Demnach konnte der DAX-Konzern durch „aggressive Steuergestaltung“ in den vergangenen zehn Jahren weltweit die Zahlung von bis zu 2,9 Milliarden Euro Steuern umgehen. Unter anderem verschiebt das Unternehmen Gewinne in fast alle bekannten Steueroasen der Welt und vermeidet damit höhere Unternehmenssteuern in Deutschland und anderen Ländern. Ein Zitat aus der Pressemitteilung:

„Fresenius entzieht sich seiner Steuerpflicht, indem es hohe Gewinne dort ausweist, wo die Unternehmenssteuern niedrig sind. In wichtigen Märkten wie Deutschland und den USA werden die Gewinne künstlich kleingerechnet. Fresenius erzielt seine Umsatzerlöse zwar vorrangig in solchen Ländern mit einem Unternehmenssteuersatz von mindestens 30 Prozent, der globale Steuersatz des Unternehmens betrug im Jahr 2018 nach Angaben von Fresenius selbst aber lediglich 18,2 Prozent vom Gewinn.“

Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit fordert unter anderem, dass Fresenius seine Tochtergesellschaften in Steueroasen auflöst und seine Steuerpraktiken transparent macht. Die Bundesregierung solle „auf eine echte Reform des Systems der internationalen Unternehmensbesteuerung drängen anstatt einseitig die Interessen der deutschen Konzerne zu vertreten und sich dem ruinösen Steuersenkungswettbewerb anzuschließen“.

Quelle:

„Beim Steuertricksen gehören deutsche Unternehmen zur Weltspitze“, Pressemitteilung des Netzwerk Steuergerechtigkeit vom 21.1.2020 

https://netzwerk-steuergerechtigkeit.de/pm_fresenius/

Whistleblower*innen unter Druck

„Gepanschte Krebsmedikamente in der Apotheke. Steuer-Oasen. Doping im Gewichtheber-Weltverband. Ekelfleisch in Wurst und Döner. BSE-Skandal. Weltweite Überwachungs- und Spionagepraxis von Geheimdiensten. Machenschaften im Deutschen Fußballverband und im Weltfußballverband Fifa… die Liste ist lang. Ohne Whistleblower wäre all dies nie aufgedeckt worden“, heißt es in einem Feature des Deutschlandfunks vom 28. Januar 2020.

Die massiven Schwierigkeiten, mit denen Whistleblower*innen konfrontiert wurden, werden am Beispiel von drei Fällen exemplarisch aufgezeigt:

Oliver Schröm, ehemaliger Chefredakteur des gemeinnützigen Recherchezentrums „Correctiv“, deckte für das investigative Netzwerk die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte auf. An den Geschäften beteiligt war auch eine Schweizer Privatbank. In der Schweiz wurde jedoch nicht gegen die Täter ermittelt, sondern gegen den Journalisten, der den Steuerraub aufdeckte, und seine Informanten (unter anderem wegen Wirtschaftsspionage).

Im vergangenen Jahr wurde das Radiofeature „Täter in Uniform. Polizeigewalt in Deutschland“ von Marie von Kuck ausgestrahlt. Bei ihren Recherchen sprach die Autorin unter anderem mit einem Polizisten, der ihr über die Gewaltbereitschaft innerhalb des Polizeiapparats berichtete und dabei ein hohes berufliches und persönliches Risiko einging.

Brigitte Heinisch hatte vor Jahren als Pflegefachkraft in einer Einrichtung des Berliner Gesundheitskonzerns „Vivantes“ gearbeitet – und sich dort gegen die Arbeits- und Pflegebedingungen gewehrt. Ihr wurde mehrfach gekündigt. Wegen fehlender Loyalität zum Arbeitgeber gab ein Arbeitsgericht dem Gesundheitskonzern recht. Heinisch zog bis vor den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ in Straßburg. Über den Fall hatten die Medien ausführlich berichtet; die Altenpflegerin wurde für ihren Mut als Whistleblowerin mit Preisen gewürdigt.

In der Sendung vom 28. Januar kamen außerdem noch zu Wort: Tobias Gostomzyk (Professor für Medienrecht der Technischen Universität Dortmund), Annegret Falter vom Whistleblower-Netzwerk, Sven Giegold (Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament) und Martin Herrnkind (Dozent für Kriminologie an der „Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung“ in Altenholz bei Kiel).

Quelle:

Charly Kowalczyk, „Aufklärer unter Verdacht. Was Whistleblowern und investigativen Journalistinnen droht“, Deutschlandfunk: „Das Feature“, 28. Januar 2020 (https://www.deutschlandfunkkultur.de/was-whistleblowern-und-investigativen-journalistinnen-droht.3720.de.html?dram:article_id=465573)