Deutschland: Weiterhin ein sicherer Hafen für schmutziges Geld
Kriminologen können lediglich vermuten, wieviel Geld jährlich in Deutschland gewaschen wird. Nach seriösen Schätzungen handelt es sich dabei in Deutschland jedes Jahr um bis zu 100 Milliarden Euro. Am 25. August 2022 veröffentlichte die bei der OECD angesiedelte Financial Action Task Force (FATF) einen 320-seitigen Prüfbericht, der Deutschland weiterhin einen großen Nachholbedarf beim Kampf gegen die Finanzkriminalität bescheinigt. Die FATF gilt als das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
„Die Experten“, schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 26. August, „bemängeln das Kompetenzwirrwarr von über 300 Behörden, sehen Defizite bei der Überwachung des Bargeldschmuggels und beklagen insgesamt, dass Deutschlands zuständige Behörden viel zu wenig tun, um die Finanztransaktionen großer Verbrechersyndikate zu ermitteln und gerichtlich zu verurteilen.“
Der Bericht kritisiert vor allem die personelle Ausstattung sowie den fehlenden effizienten Austausch zwischen den Behörden. Das Ergebnis seien zu wenige Ermittlungen und Verurteilungen. Die SZ schlussfolgert: „Geldwäscher müssen bislang kaum Angst vor dem Rechtsstaat haben: Die wenigsten der vielen tausend Verdachtsmeldungen, die die Sammelstelle Financial Intelligence Unit (FIU) jedes Jahr an die Behörden weiterleitet, führen zu knallharten Ermittlungsverfahren, Von den rund 36.000 Geldwäscheverfahren des Jahres 2020 mündeten nur 629 in eine Anklage und 773 in einen Strafbefehl.“
Das Strafmaß für Geldwäsche in Deutschland, berichtet die Zeitung weiter, reiche von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und 15 Jahren. Im Falle von Verurteilungen erhielten 78 Prozent eine Geldstrafe und 13 Prozent eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr. Lediglich drei Personen wurden zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt.
Am Tag vor Veröffentlichung des Berichts legte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) seine Ideen für eine große Reform der Geldwäsche-Bekämpfung vor. Zum einen soll ein mit echten Ermittlungsbefugnissen ausgestattetes Bundesfinanzkriminalamt geschaffen werden. Die zweite Säule bildet weiterhin die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU, die künftig in die neue Bundesbehörde integriert werden könnte. Als drittes Standbein soll eine koordinierende Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht arbeiten, die den Nichtfinanzsektor, wie etwa die Immobilien- und Glücksspielbranche, zu beaufsichtigen hätte (vgl. Handelsblatt vom 23. August 2022).
Sebastian Fiedler, SPD-Innenpolitiker und ehemaliger Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter, sprach sich im Deutschlandfunk jedoch gegen die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Behörde aus. Er forderte, den Zoll und die polizeilichen Teile des Zolls, die ja schon existieren würden, besser zu organisieren (vgl. junge Welt vom 26. August 2022). Die SZ dringt in ihrer Ausgabe vom 25. August auf die Einführung einer sogenannten Beweislastumkehr. „Diese bedeutet: Bei Verdacht auf kriminelle Herkunft konfiszieren die Behörden das infrage stehende Geld oder andere Vermögensgegenstände wie eine Immobilie. Sollte das beschlagnahmte Vermögen einem rechtschaffenen Bürger gehören, wird er leicht belegen können, wie er es verdient und wo er es versteuert hat. Ansonsten geht das Geld an den Staat.“ Italien habe mit dieser Methode seit den 1980er-Jahren Milliarden Euro an Mafiavermögen konfisziert.
Quellen:
Martin Greive/Jan Hildebrand: „Wie Lindner mit einer neuen Behörde große Geldwäscher fassen will“, Handelblatt (Online) vom 23. August 2022
Susanne Knütter: „Sicherer Hafen für Geldwäscher“, junge Welt vom 26. August 2022
Meike Schreiber/Markus Zydra: „Deutschland, Paradies für Geldwäscher“, Süddeutsche Zeitung vom 26. August 2022
Markus Zydra: „Das reicht nicht, Herr Lindner!“, Süddeutsche Zeitung vom 25. August 2022