“Das hässliche Gesicht des Kapitalismus“. Zwei neue Bücher über den Konzern Amazon

In der Ausgabe des Handelsblatts vom 22. Mai 2021 rezensierte Florian Kolf zwei neu erschienene Bücher über den weltweit größten Online-Versandhändler Amazon.

Nach Meinung des Wirtschaftsjournalisten hätte das vergangene Jahr für Amazon eine Zeit der „Heiligsprechung“ werden können. Denn ein großer Teil des öffentlichen Lebens war pandemiebedingt stillgelegt und der US-Konzern verfügte über die erforderlichen Warenlager und Logistik, um die Bevölkerung ausreichend versorgen zu können. Das Gegenteil sei aber eingetreten: „Mitarbeiter rebellierten gegen die Arbeitsbedingungen, Politiker forderten die Begrenzung der Macht des Konzerns, Händler auf dem Amazon Marketplace wetterten gegen die Geschäftspraktiken des Plattformbetreibers. Was war geschehen?“

Auf die Frage, warum das Unternehmen „plötzlich als hässliches Gesicht des Kapitalismus“ galt, gibt nach Auffassung des Handelsblatt-Autors das Buch „Amazon unaufhaltsam“ des amerikanischen Journalisten Brad Stone, der für das US-Wirtschaftsmagazin Bloomberg Businessweek arbeitet, die richtigen Antworten.

Kolf schreibt: „Stone liefert eine faszinierende Innenansicht des amerikanischen Tech-Konzerns, gespickt mit Details, Szenen und Anekdoten, die dem Leser ein Gefühl dafür geben, welche Kräfte dieses Erfolgsunternehmen antreiben. Er zeichnet zugleich aber auch ein schonungsloses Bild des brutalen Führungsstils von Bezos und seinen Top-Managern, die mit künstlichen Deadlines und massivem Druck Mitarbeiter regelmäßig in 80-Stunden-Wochen und häufig fast in den Wahnsinn treiben.“

Brad Stone sieht demnach den Kern des Unternehmenserfolgs im Streben nach permanenter Innovation. Konzernchef Bezos trieb offenbar in den vergangenen zehn Jahren neue Projekte mit unermüdlichem Einsatz voran – so etwa die digitale Spracherkennung Alexa.

Der zweite Teil des Buches von Stone führe aus, wie in kurzer Zeit aus einem innovativen Unternehmen einer der mächtigsten Konzerne der Welt werden konnte: „Und hier zeigt Stone, dass Konzernchef Bezos nicht nur eine kreative und technikverliebte Seite hat, sondern auch eine skrupellose, wenn es dem Erfolg dient.“ Ein Hebel für den rasanten Wachstumskurs sei das Heer von Lagerarbeitern und unterbezahlten Subunternehmern, die unter Bedingungen arbeiten, die einer an sich notwendigen Qualität kaum förderlich seien.

Das Buch des amerikanischen Autors fokussiert nach Meinung des Handelsblatt-Journalisten auf die Schattenseiten der rücksichtslosen Unternehmensexpansion. Im Verlauf der Corona-Pandemie etwa wurde Amazon vorgeworfen, Profiteur der Krise zu sein. Zugleich aber hätten sich Meldungen über unzureichende Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 – insbesondere in den Auslieferungslagern – gehäuft. Auch wenn Amazon jetzt wirtschaftlich so gut wie nie zuvor dastehe, sei das Image des Unternehmens deutlich ramponiert.

Als perfekte Ergänzung zu „Amazon unaufhaltsam“ bezeichnet Florian Kolf das jüngst auf Deutsch erschienene Buch „Ausgeliefert. Amerika im Griff von Amazon“ von Alec MacGillis. Das Werk lege den Schwerpunkt darauf, die regionale Ungleichheit und den zunehmenden Konzentrationsprozess der US-Wirtschaft am Beispiel der Entwicklung Amazons zu analysieren.

Kolf schreibt über MacGillis‘ Buch: „Der preisgekrönte Journalist ist dafür durchs Land gereist, hat mit Bandarbeitern, Kleinunternehmern, Künstlern, Aktivisten, Politikern und Lobbyisten gesprochen. Das Buch ist in einem packenden Reportage-Stil geschrieben und zeigt an vielen Beispielen, wie sich die Gesellschaft immer stärker verändert, wie sich das Land spaltet – und welchen Anteil Amazon daran hat. Für Amazon sind die Ergebnisse seiner Recherchen wenig schmeichelhaft: Er listet genau auf, welche Steuererleichterungen der Konzern mit den Milliardengewinnen hinter verschlossenen Türen aushandeln konnte, wie er Kommunen gegeneinander ausspielte, unter welchen Bedingungen die Arbeiter in den Auslieferungszentren arbeiten, wie Einzelhändler unter dem Druck des Riesen aufgeben mussten.“

In einer Buchkritik des DeutschlandfunkKultur legt die Rezensentin Vera Linß den Schwerpunkt auf die These von MacGillis, dass der Erfolg von Amazon den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den USA bedrohe. Die Spaltung des Landes, die Trump viele Wähler gebracht habe, gehe weiter. Bis 2030 würden laut einer Analyse des McKinsey Global Institute 25 Metropolen weiter boomen, 54 US-Städte und mehr als 2.000 Landkreise hingegen wirtschaftlich abgehängt. Schuld an dieser Ungleichheit, so zitiert der DeutschlandfunkKultur den US-Investigativ-Journalisten, sei die ungebremste Konzentration von Marktmacht des Konzern Amazon. Das Fazit von MacGillis lautet: Amerika steht im Schatten des Onlineriesen. Denn dessen Dienstleistung krempelt die amerikanische Wirtschaft radikal um. 76.000 Arbeitsplätze vernichtet Amazon jährlich im Einzelhandel, doppelt so viele, wie es selbst geschaffen habe.

In der Süddeutsche Zeitung schreibt Felix Ekardt, dass in „Ausgeliefert“ von MacGillis Amazon auch als Metapher für die großen IT-Konzerne und die globalisierte Wirtschaft steht, die in der Corona-Lockdown-Gesellschaft noch mächtiger geworden sind. Das Buch reihe Beispiel an Beispiel, man erfahre von kleinen Buchhändlern, die – von Amazon Marketplace bedrängt – zwar mehr Kunden erreichen würden, während zugleich aber ihre Gewinnspannen schrumpfen.

In einer Besprechung des eingangs genannten Buches „Amazon unaufhaltsam“ von Brad Stone im MDR wird betont, dass Stone die vergangenen Jahre des Konzerns detailliert nachzeichne: „Wie entstand Amazons Sprachassistent Alexa, warum sind Amazons Smartphones ein Flop gewesen, wie geht es mit dem Konzern weiter, wenn der Chef im Juli abtritt?“ Stone wird zitiert: „Amazon reagiert allergisch auf organisierte Arbeiterschaft. Das war schon immer so. Es beginnt mit Jeff Bezos. Er will nicht, dass eine eingefahrene und verärgerte Belegschaft seine Flexibilität einschränkt. Sie versuchen darum herumzutanzen, aber sie sind gewerkschaftsfeindlich. Eine Sache, die sie tun, wenn Arbeiter sich organisieren – sie verlangsamen das Wachstum in einem Land und liefern Produkte aus anderen Ländern. Das haben wir in Deutschland schon gesehen, wo sie einige Fulfillment Centers vorübergehend geschlossen und Produkte aus Polen eingeführt haben. Sie spielen also mit harten Bandagen.“

„Und das wird sich wohl auch nicht ändern“, wie der Redakteur der Sendung abschließend bemerkt, „wenn der Amazon-Chef nicht mehr Jeff Bezos heißt.“

Quellen:

Florian Kolf: „Kreativ und rücksichtslos: Die Geheimnisse des Erfolgs von Amazon – und die Schattenseiten“, Handelsblatt (Online) vom 22. Mai 2021

https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/literatur/analyse-kreativ-und-ruecksichtslos-die-geheimnisse-des-erfolgs-von-amazon-und-die-schattenseiten/27208618.html

Vera Linß: „Wie Amazon die USA spaltet“, DeutschlandfunkKultur, Buchkritik vom 7. Mai 2021

https://www.deutschlandfunkkultur.de/alec-macgillis-ausgeliefert-wie-amazon-die-usa-spaltet.950.de.html?dram:article_id=496687

Felix Ekardt: „Supermarkt für Ungleichheit“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 13. April 2021

https://www.sueddeutsche.de/politik/amazon-macgillis-1.5260717

MDR aktuell: Buchkritik zu „Amazon unaufhaltsam“ von Brad Stone vom 29. Mai 2020

https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-1750114.html

Brad Stone: Amazon unaufhaltsam. Wie Jeff Bezos das mächtigste Unternehmen der Welt erschafft.
Ariston, München 2021, 544 Seiten, 26 Euro

Alec MacGillis: Ausgeliefert. Amerika im Griff von Amazon.
S. Fischer, Frankfurt 2021, 448 Seiten, 26 Euro

 

Wie die Europäische Union extreme Ausbeutung organisiert

Politische Vertreter*innen in der EU pochen offiziell gerne und mit Nachdruck auf die Einhaltung der Menschenrechte für erwerbsarbeitende Menschen in anderen Regionen der Welt. Ausgeblendet wird dabei, dass Arbeitnehmer*innen auch innerhalb der EU millionenfach und weitgehend unterhalb der öffentlichen Aufmerksamkeitsschwelle in extremer Form ausgebeutet und gedemütigt werden.

Dieses „große Tabu“ bildet den Ausgangspunkt des bereits im Herbst 2020 erschienenen Buches „Imperium EU“ des Kölner Publizisten Werner Rügemer. Seine These lautet: Die Ausbeutung, Entrechtung, Verunsicherung und Verarmung abhängig Beschäftigter wird von den dominierenden Institutionen der EU zielgerichtet organisiert, zugleich von den herrschenden Medien „komplizenhaft“ verschwiegen und damit auch der politischen Rechtsentwicklung in Europa entscheidend Vorschub geleistet (Seite 31ff.). Genau dieser Zusammenhang, so der Autor, bleibt in der verbreiteten Kritik an der EU zumeist unberücksichtigt.

Im ersten Teil des Buches beschreibt Rügemer, wie rechtlich fixierte Arbeitsbedingungen und menschenrechtlich geforderte Normen nicht nur für Millionen von Wanderarbeiter*innen massenhaft straflos verletzt werden können – sowohl von den westeuropäischen Gründungsmitgliedern der EU als auch in den neuen EU-Staaten Osteuropas und des Balkans. Der Autor verfolgt die Ursprünge des Arbeitsunrechts bis in die Vorstufen der EU in den 1950er Jahren (Montanunion, EG, EWG) zurück. So wurden etwa nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der von den USA initiierten Montanunion grenzüberschreitend europäische Kohle- und Stahlkonzerne mit billigen Arbeitskräften versorgt. Die EU trieb dann auch in der Folgezeit die Prekarisierung der Erwerbsarbeit und deren Verrechtlichung Zug um Zug voran.

Rügemer analysiert weiter die wichtigsten verantwortlichen Institutionen, die „heutige Kapital-Bürokratie“ (Seite 111). Vor allem die Europäische Kommission mit ihren 32.000 Beamten steht im Zentrum seiner Kritik. Denn hier, und nicht im weitgehend ohnmächtigen EU-Parlament, laufen die politischen Fäden zusammen. Nicht umsonst lieben die „professionellen Heuchler der Unternehmerlobby, (…) die ansonsten überall gegen ‚zu viel Bürokratie‘ polemisieren und für ‚Bürokratieabbau‘ kämpfen“, (…) die größte Bürokratie in Europa herzinnigst!“ – wie Rügemer süffisant feststellt. (Seite 114)

Er geht im Folgenden auf die Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen ein, die direkt und indirekt in die Arbeitsverhältnisse eingreifen, um sie im Sinne der Unternehmer zu gestalten. Als Instrumente führt Rügemer Privatisierungen und Subventionen (ohne jede Auflage für Arbeitsrechte) an, aber auch die EU-Richtlinien zur Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und des Arbeitsrechts. Vor allem der „führende ArbeitsUnrechts-Staat in der EU“ (Seite 137), die Bundesrepublik Deutschland, sei führend darin, Richtlinien zu ignorieren. Wenn sich der Europäische Gerichtshof EuGH mit arbeitsrechtlichen Konflikten befasst, fallen die Urteile nur in seltenen Fällen zugunsten der abhängig Beschäftigten aus – und auch diese werden zumeist nicht umgesetzt. (Seite 154) Einen zentralen Grund dafür nennt der Autor: „Die EU übt keine Kontrolle auf dem Gebiet der Arbeitsrechte aus. Sie überlässt die Kontrolle den nationalen Arbeits- und Gewerbeaufsichten, wohl wissend und duldend, dass diese wie Zoll, Gewerbe- und Gesundheitsaufsicht in Deutschland personell unterbesetzt sind.“ (Seite 140)

Im zweiten Teil des Buches beschreibt der Autor in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Kämpfe von Betroffenen in den einzelnen Mitglieds-, Anwärter- und assoziierten Staaten der EU (unter anderem in Großbritannien, Deutschland, den Benelux-Staaten, dem Baltikum, Kroatien, Ungarn, Skandinavien, der Schweiz und Nordmazedonien). Estland, Lettland und Litauen gelten zum Beispiel als die im neoliberalen Sinne am meisten umgekrempelte Region in der EU (Seite 275ff.). Alle drei Länder befinden sich, so Rügemer, im Griff der USA und der NATO. Sie dienen als digitale Zulieferer für ausländische Investoren, zugleich florieren dort Geldwäsche und Schattenwirtschaft. Litauen bezeichnet der Autor als eine steuerbefreite Sonderwirtschaftszone, in der Unternehmer willkürlich herrschen können, da es dort praktisch keine Branchentarifverträge gibt. Als positiven Lichtblick verweist Rügemer auf Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst der drei baltischen Staaten, insbesondere bei Lehrer*innen, Ärzt*innen und Beschäftigten der Kindergärten.

In einer Besprechung des Buches in der sozialistischen Wochenzeitung UZ (Unsere Zeit) vom Dezember 2020 kritisiert der Jurist und Autor Rolf Geffken, dass Rügemers zentraler Begriff des Arbeitsunrechts „merkwürdig unklar und wenig erhellend“ sei und die Leserschaft am Ende ratlos zurückließe. [1] Er bezieht sich dabei auf verschnörkelt wirkende Formulierungen wie etwa: „EU – das bedeutet weltweit verrechtlichtes und auch außerrechtliches ArbeitsUnrecht“ (Seite 132). In seinem Buch misst Rügemer das von ihm so bezeichnete „ArbeitsUnrecht“ aber tatsächlich an der Umsetzung der universellen Menschenrechte der UNO sowie der Kriterien, die von der International Labor Organisation (ILO) vorgegeben werden. In einem früheren Text bezieht der Autor allerdings als Maßstab für Recht und Unrecht auch das geltende materielle Arbeitsrecht mit ein. [2] Insofern ist die Kritik nachvollziehbar.

Die von Geffken bemängelte fehlende scharfe Kontur des Begriffs liegt aber offensichtlich darin begründet, dass die Unterscheidung von legalen, kriminellen und lediglich moralisch zu verurteilenden Handlungen in der Arbeitswirklichkeit in der Praxis oftmals nur schwer möglich ist. Dazu ein weiteres Zitat von Rügemer:

„Kein Bereich des Rechts in der EU kennt ein solches verrechtliches Unrecht und ein solches Vollzugsdefizit und eine solche Grau- und Dunkelzone der systemischen Illegalität – außer vielleicht beim sexuellen Missbrauch in der für ein solches Unrechtssystem systemrelevanten katholischen Kirche.“ (Seite 32)

Diese von den Instanzen der EU absichtsvoll komplex und unübersichtlich konstruierte rechtliche Regulierung der abhängigen Arbeit ermöglicht es letztlich Politik und Kapital, menschenunwürdige Niedriglohnarbeit weitgehend reibungslos zu organisieren.

Rügemer hat mit seinem „Imperium EU“ ein beeindruckendes, detailliert recherchiertes Handbuch zum Klassencharakter der EU vorgelegt. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein nüchtern verfasstes juristisches Lehrbuch – vielmehr beschreibt der Autor kämpferisch und oft polemisch zugespitzt die „Lage der arbeitenden Klasse in der EU“ und motiviert damit nicht zuletzt zum widerständigen Handeln gegen die vielfältigen Mechanismen des „ArbeitsUnrechts“ mitten in Europa.

 

Anmerkungen:

[1] Rolf Geffken: „Zerstörung des Normalen. Der Kampf ums Arbeitsrecht ist Klassenkampf“, UZ vom 24. Dezember 2020

https://www.unsere-zeit.de/trashed-6-139756/

[2] Werner Rügemer: „Unternehmer als straflose Rechtsbrecher“, BIG Business Crime Nr. 4/2017, Seite 28

Werner Rügemer: Imperium EU: ArbeitsUnrecht, Krise, Neue Gegenwehr. Köln 2020, PapyRossa, 319 Seiten, 19,90 Euro

 

 

 

Verfassungsgericht kippt Versuch sozialer Mietenpolitik

Im Mai 2020 hatten über 280 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen das Berliner Mietendeckel-Gesetz eingereicht. Das BVerfG hat deshalb am 15. April 2021 den Mietendeckel für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt, weil das Mietpreisrecht nur auf Bundesebene geregelt werden könne. Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln) war am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Rückwirkend zum Juni 2019 waren damit Mieterhöhungen untersagt worden, bei Wiedervermietungen griffen Höchstwerte einer Mietentabelle. Ab November des vergangenen Jahres mussten deshalb überhöhte Mieten für etwa 340.000 Wohnungen abgesenkt werden. Unter anderem wird in dem Beschluss des Zweiten Senats des Gerichts darauf verwiesen, dass der Bund bereits im Jahr 2015 die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen und damit „eine umfassende Abwägung aller berührten Belange“ mit dem Ziel „eines abschließenden Interessenausgleichs zwischen den Mietvertragsparteien“ vorgenommen habe. (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021)

Nach der Mietpreisbremse darf in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei einer Wiedervermietung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gelten jedoch zahlreiche Ausnahmen. Tatsächlich stiegen in Berlin die Angebotsmieten zwischen 2015 und 2020 um nicht weniger als 44 Prozent – wie im Fünfjahreszeitraum davor. „Die Wirkung der Mietpreisbremse: null“, schlussfolgerte der Berliner Mieterverein. Das höchste deutsche Gericht ignorierte also völlig, dass die bundesweite Mietpreisbremse im Ergebnis den Mieter*innen keinerlei Schutz bietet. Sie „gehört aufgrund vieler Ausnahmen und mangelnder Kontrolle zu den wirkungslosesten Gesetzen dieses Landes. Geradezu zynisch mutet es da an, wenn das Gericht nun mit Hinweis auf diese Fehlleistung von einer abschließenden Regelung durch den Bund spricht“, kommentiert etwa die taz (Erik Peter in der taz vom 16. April 2021).

Die Berliner Zeitung stößt ins gleiche Horn:

„Die Mietpreisbremse (..) bleibt trotz mehrfacher Nachbesserungen noch immer eine Stotter-Bremse. Das liegt auch an fehlenden Sanktionen. Die größte Strafe, die Vermietern bei einem Gesetzesverstoß droht, ist, dass sie die zu Unrecht kassierten Mieten zurückzahlen müssen. Ein Witz. Jeder Schwarzfahrer in Bus und Bahn wird stärker bestraft, wenn er ohne Fahrschein angetroffen wird. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Hier stimmen die Verhältnisse nicht. Verstöße im Mietrecht müssen endlich strenger bestraft werden.“ (Berliner Zeitung vom 17. April 2021)

Unverantwortlich erscheint manchen kritischen Stimmen zudem, dass die Richter*innen das Gesetz nicht ab sofort, sondern auch rückwirkend für ungültig erklärt haben. Auf die betroffenen Mieter*innen warten deshalb zum Teil erhebliche Nachzahlungsforderungen der Vermieter. Jeder zehnte von ihnen, schätzt die Berliner Verwaltung, könnte nun bei der Rückzahlung auf einen Schlag in eine wirtschaftliche Notsituation oder Schuldenfalle geraten.

Die Immobilienkonzerne dagegen ließen die Sektkorken knallen. Die Aktienkurse der im Dax notierten Unternehmen Vonovia und Deutsche Wohnen (42.000 bzw. 114.000 Wohnungen in Berlin) konnten nach Bekanntwerden der Entscheidung des BVerfG deutlich anziehen. Am 16. April kündigte Vonovia-Chef Rolf Buch den Aktionären auf der Hauptversammlung eine Steigerung der Dividende um acht Prozent an. „Karlsruhe garantiert die Profite“, merkte die Tageszeitung junge Welt sarkastisch an (junge Welt vom 17. April 2021).

Der Triumph der reinen Marktwirtschaft spiegelt sich auch in einem Kommentar des Spitzenverbands der Immobilienwirtschaft, des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), wider. Der konnte seinen Spott über die von überhöhten Mieten drangsalierten Menschen kaum verbergen. In einer Pressemitteilung des Lobbyverbands wird Stefanie Frensch, ehemals Chefin der landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaft Howoge (!) und Vorsitzende der Region Ost des ZIA, wie folgt zitiert:

„Die Bilanz des Mietendeckels ist negativ: Das Angebot an Mietwohnungen ist stark eingebrochen und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden. Investoren sind verunsichert worden und Sanierungen wurden zulasten des Klimaschutzes und des Berliner Handwerks ausgesetzt. Besonders schlimm: Der Deckel hat nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen mussten weniger zahlen. Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung. Auch wenn der Berliner Senat sehenden Auges dieses Problem geschaffen hat, bittet der ZIA seine Mitglieder soziale Lösungen zu finden und hat daher mit dem Deutschen Mieterbund eine Erweiterung des gemeinsamen Wohnungskodex vereinbart. Die Mieterinnen und Mieter dürfen nicht die Leidtragenden dieses verfassungswidrigen Gesetzes werden.“

 

Quellen:

„Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (‚Berliner Mietendeckel‘) nichtig“, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 28/2021 vom 15. April 2021

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html

Gareth Joswig: „Deckel-Kater in Berlin“, taz vom 16. April 2021

https://taz.de/Die-Abwicklung-des-Mietendeckels/!5763089/

Stephan Kaufmann: „Die Börse feiert“, Neues Deutschland vom 17. April 2021

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1150886.mietendeckel-die-boerse-feiert.html

Ulrich Paul/Marcus Pfeil: „Der Berliner Mietmarkt blutet wieder am offenen Herzen“, Berliner Zeitung vom 17. April 2021

https://www.berliner-zeitung.de/wochenende/der-berliner-mietmarkt-blutet-wieder-am-offenen-herzen-li.153096

Erik Peter: „Der Deckel ist weg“, taz vom 15. April 2021

https://taz.de/Mietendeckel-Gesetz-in-Berlin/!5766576/

ders.: „Klassenkampf von oben“, taz vom 16. April 2021

https://taz.de/Berliner-Mietendeckel-gekippt/!5763152&s=mietendeckel/

Jens Sethmann: „Null Wirkung“, MieterMagazin, September/2020, Seite 9

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0920/bilanz-nach-fuenf-jahren-mietpreisbremse-zeigt-null-wirkung-092009b.htm

„Mietendeckel gekippt – Mieter dürfen nicht die Leidtragenden sein“, Pressemitteilung des Zentralen Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) vom 15. April 2021

https://www.zia-deutschland.de/presse-aktuelles/presse-detail/news-single-pfad/mietendeckel-gekippt-mieter-duerfen-nicht-die-leidtragenden-sein/

Der Fall Wirecard – Banden und Komplizen im digitalen Kapitalismus

Der Fall Wirecard bietet genügend Stoff für nicht nur einen Krimi. Die meisten Medienberichte fokussieren sich deshalb auf das betrügerische Verhalten der beiden Spitzenmanager Markus Braun und Jan Marsalek. Der eine sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft, der andere steht als einer der meistgesuchten Verbrecher Europas auf internationalen Fahndungslisten.

Diese dominierende individualisierende Perspektive lenkt jedoch von strukturellen Faktoren ab, die überhaupt erst die Voraussetzungen dafür schufen, dass der Konzern mutmaßlich über viele Jahre seine Bilanzen in gigantischem Ausmaß frisieren konnte, um sich gegenüber Banken und Investoren finanzstärker und attraktiver präsentieren zu können, als er es jemals war.

Es muss aber vor allem das gesellschaftliche und politische Umfeld untersucht werden, um kriminelles Verhalten in der Wirtschaft analysieren zu können. Wie verhalten sich Staat, Politik, Kapital und gesellschaftliche Gruppen zueinander? Wie ist es letztlich möglich, dass die Staatsanwaltschaft München I erst im Sommer 2020, fünf Jahre nachdem die Londoner Financial Times bereits Betrugsvorwürfe gegen Wirecard vorgebracht hatte, im Vorstandsvorsitzenden Markus Braun den „Kopf einer hierarchisch organisierten Bande“ erkannte, dem inzwischen „gewerbsmäßiger Betrug“ zur Last gelegt wird? (FAZ vom 13. Dezember 2020

„Wir haben es mit einem klaren Fall von Markt- und Staatsversagen zu tun.“ So lautet eine beliebte Antwort auf diese Frage. Das „Versagen“ eines Staates muss sich aber an dem messen lassen, was als „normal“ oder „erfolgreich“ gilt. Nach der statistischen Norm sind illegale Aktionen aufseiten von Unternehmen durchaus an der Tagesordnung. [1] Wann also beginnt das „Staatsversagen“? Offensichtlich erst dann, wenn der Öffentlichkeit klar wird, welch gigantischen Ausmaß der Betrug eines Unternehmens angenommen hat. Bis dahin verläuft alles ganz „normal“ unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle. Wesentliche Faktoren dieser die Wirtschaftskriminalität ermöglichende oder begünstigende Normalität lassen sich am Beispiel Wirecard benennen.

 

Fehlende externe und interne Kontrolle

Auf rein legalem Weg wäre der Wachstumskurs von Wirecard nicht möglich gewesen. Bereits als Start-up setzte das Unternehmen ab den 2000er Jahren auf die Zahlungsabwicklung im Pornogeschäft und beim Online-Glücksspiel, bewegte sich damit schon früh im Umfeld krimineller Milieus. Dennoch schauten die staatlichen Behörden in den folgenden Jahren weitgehend weg. Dem zunehmend global agierenden deutschen FinTech-Unternehmen sollten offensichtlich auf seiner Erfolgsspur keine Steine in den Weg gelegt werden. Mit wichtigen Kontrollmaßnahmen betraute öffentliche Institutionen spielten darum im Fall Wirecard eine schlicht erbärmliche Rolle: vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).

So soll etwa die dem Bundesfinanzminister unterstehende BaFin überwachen, ob sich Unternehmen gesetzeskonform verhalten, damit Geldwäsche, Anlagebetrug, Insiderhandel und Marktmanipulation verhindert werden können. Die Behörde war auch für Wirecard zuständig, allerdings nur für die hauseigene Bank. Sie versagte nach einhelliger Meinung der meisten Analysten vollständig. Denn zum einen blieb der weitaus größte Teil des Unternehmens außerhalb des Radars der externen Prüfer. Zum anderen sprach die BaFin Anfang 2019 ein Verbot für alle Leerverkäufe von Wirecard-Aktien aus. Sie stoppte damit Wetten auf Kursverluste – was von „den Märkten“ als Vertrauensbeweis für den Konzern gewertet wurde – und täuschte so potenzielle Anleger. Zudem stellte sich die BaFin vor den Skandal-Konzern, indem sie Strafanzeigen gegen kritische Journalisten stellte und damit den Eindruck erweckte, deren Enthüllungen seien haltlos. Als besonders pikant erwies sich die Meldung, dass BaFin-Mitarbeiter, die mit der Prüfung des Dax-Unternehmens betraut waren, offenbar ihr Insiderwissen nutzten, um privat mit deren Aktien zu handeln.

Auch die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS geriet in die Kritik, weil ihr Leiter im Frühjahr 2020, als die APAS bereits im Fall Wirecard ermittelte, privat mit Wirecard-Aktien spekuliert hatte. Dies musste er später vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages einräumen. Erst im Sommer 2020 leitete die Behörde ein förmliches Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfergesellschaft EY ein, lange nachdem EY selbst im öffentlichen Kreuzfeuer der Kritik stand.

Das Wirtschaftsprüferunternehmen EY, einer der „Big Four“ der Branche, prüfte von 2009 bis 2020 die Jahresabschlüsse und Bilanzen. Es bestand also eine große Nähe zum Konzern. Dass die Prüfer selbst 2019, als die kritischen Stimmen zu Unregelmäßigkeiten bei Wirecard nicht mehr zu überhören waren, das gewünschte Testat ohne Bedenken ausstellten, wundert daher nicht. Die Wirtschaftsprüfung ist zudem „oft nur die Eintrittskarte zu den lukrativen Geschäftsfeldern: Managementberatung, Steuerstrategien, Anlagemöglichkeiten“, wie es in einer ZDF-Reportage heißt. Der Beratungsanteil habe sich bei den großen Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften in den letzten zehn Jahren stetig erhöht. Da bislang eine strikte Trennung von Beratung und Prüfung fehlt und die Unternehmen die privaten Prüfungsunternehmen als Auftraggeber bezahlen, scheint wegen der Interessenkollision eine objektive Prüfung der Bilanzen kaum möglich.

Der Aufsichtsrat bildete ebenfalls einen Teil des „Kontrollversagens“. Für die Überwachung des operativen Geschäfts des Dax-Unternehmens war er mit sechs Personen zu klein und der Vorsitzende Wulf Matthias viel zu lang im Amt, um unabhängig sein zu können. Er leitete das Kontrollgremium von 2008 bis Januar 2020. Kritische Stimmen verweisen auf die engen freundschaftlichen Verbindungen aller Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Management. Einige verfügten offensichtlich über keinerlei Erfahrung mit der Beaufsichtigung eines großen Unternehmens. Einen im Rahmen des Aufsichtsrats arbeitenden Prüfungsausschuss, in Dax-Konzernen eigentlich Standard, gab es nicht. Ein solcher hätte, mit Bilanzexpertise ausgestattet, eng mit den Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten müssen.

 

Opportunistische Wirtschaftspresse

Besonders fatal war, dass auch der größte Teil der deutschen Wirtschaftspresse darauf verzichtete, den von britischen Reportern und Börsenprofis aufgedeckten Betrügereien nachzugehen. So wurde Wirecard-Chef Braun noch Ende 2018 vom Handelsblatt als „Aufsteiger des Jahres“ gefeiert. Im Herbst desselben Jahres kommentierte die FAZ ehrfurchtsvoll die positive Geschäftsentwicklung unter dem Titel „Wirecard – eine Ermutigung“ (FAZ vom 31. August 2018). Eine Ausnahme im medialen Mainstream bildete die Redaktion des Magazins WirtschaftsWoche, welches sich, nachdem die Londoner Financial Times bereits umfängliche Aufklärung betrieben hatte, ebenfalls mit kritischen Beiträgen profilieren konnte. „Das ist definitiv ein Image-GAU für die deutsche Wirtschaftspresse“, stellte Beat Balzli, Chefredakteur der Zeitschrift, gegenüber ZDF-Redakteuren gelassen fest. Er erkannte „eine Art Paktieren der Wirtschaftspresse mit der Wirecard“, denn einen Börsenstar „runterzuschreiben“ sei offenbar vielen zu riskant gewesen. [2]

 

Unternehmenskultur

Nach Aussagen von Mitarbeitenden wurde das Unternehmen von Markus Braun, seit 2002 Boss von Wirecard, sowie den drei anderen Vorständen streng hierarchisch geführt. Corpsgeist und Treueschwüre gegenüber ihm als Führungsperson seien offenbar wichtig gewesen, wie die Münchner Staatsanwaltschaft feststellte. Nach Recherchen des Handelsblatts wussten im Unternehmen offensichtlich viele Angestellte von den betrügerischen Machenschaften oder ahnten zumindest davon. Kaum überraschend – es gab weder einen Betriebsrat noch eine Mitbestimmung auf Unternehmensebene.

Auch Aktionäre wandten sich auf Hauptversammlungen zumeist vehement gegen kritische Stimmen. Sie störten sich weniger an der fehlenden Transparenz des Geschäftsmodells, sondern ließen sich von der Bilderbuchgeschichte des kometenhaften Aufstiegs eines ehemaligen Start-up-Unternehmens blenden. Kritiker galten dagegen als Nestbeschmutzer. Die Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Daniela Bergdolt, hatte etwa im Mai 2019 auf der Hauptversammlung des Konzerns ihre Skepsis am Geschäftsmodell (nicht nachvollziehbare hohe Gewinne) geäußert – und als Reaktion wütende Aktionäre erlebt, die ihr vorwarfen, das angeblich tolle Unternehmen schlechtzureden. [3]

Anleger investierten bei Wirecard noch bis kurz vor dessen Absturz. Der US-amerikanische Finanzinvestor Apollo bot Wirecard noch am 17. Juni 2020 an, bis zu einer Milliarde Euro zu investieren – nur acht Tage vor dessen Insolvenz (Der Spiegel vom 23. Januar 2021). Auch der sportlich ruhmreiche FC Bayern München entging nach einer Recherche von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR offenbar nur knapp einem Debakel. Im vergangenen Jahr stand das Management des Vereins kurz davor, eine Partnerschaft mit Wirecard einzugehen. Das Unternehmen sollte ab Juli 2020 jährlich einen Sponsoringbetrag von sieben Millionen Euro an den Münchener Klub zahlen. Noch am 10. Juni 2020 schrieb das verantwortliche Vorstandsmitglied des Fußballklubs per E-Mail an die Firmenzentrale des Finanzdienstleisters, dass sich der Verein auf die „Partnerschaft mit Wirecard“ freue (Die Welt vom 9. Februar 2021). Dabei hatten die Wirtschaftsprüfer der Firma KPMG bereits Ende April 2020 in einem Sondergutachten eine vernichtende Bewertung der Geschäftspolitik von Wirecard vorgelegt.

 

Nähe zur geheimdienstlichen Halbwelt…

Nach ZDF-Informationen könnte Marsalek als Zahlungskurier für verschiedene Geheimdienste im Einsatz gewesen sein und ihnen Kreditkarten zur Verfügung gestellt haben. Auch geostrategische Aspekte spielen eine Rolle: „In der Tat ist eine Firma wie Wirecard für Geheimdienste interessant: Laufen doch über Zahlungsabwickler Geldströme in alle Teile der Welt: Israelis wollen wissen, wohin der Iran seine Gelder lenkt. Amerikaner wollen wissen, wohin die Russen und die Chinesen Geld überweisen.“ [4]

Fabio de Masi, für die Partei Die Linke Mitglied des Wirecard-Untersuchungsauschusses, kann sich sogar vorstellen, dass Geheimdienste Marsalek frühzeitig in das Unternehmen gesetzt haben könnten, um an „spannende Informationen“ zu kommen und Aktivitäten der Nachrichtendienste zu verschleiern. Im Gegenzug hätte sich das Unternehmen „die Taschen vollmachen“ können. [5]

Geheimdienste, so berichteten Medien, hätten sicher Interesse an Informationen des Finanzdienstleisters gehabt, um personalisierte Geldbewegungen zur Aufdeckung von Geldwäsche-Aktivitäten krimineller Gruppierungen oder Einzelpersonen auswerten zu können. Wirecard – selber als Dienstleister entsprechender Milieus agierend und direkt an deren Aktivitäten beteiligt – könnte demnach staatlichen Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche geholfen haben. Paradox ist dabei, dass das Unternehmen im Zuge seiner Geschäfte in der Porno- und Glücksspielbranche verbotene Zahlungen abwickelte, die vermutlich selbst dem Delikt der Geldwäsche entsprechen.

 

…und zur organisierten Kriminalität

Missliebige Kritiker wurden zum Teil mit Mafia-Methoden unter Druck gesetzt. Der britische Börsenexperte und Shortseller Fraser Perring hatte bereits im Jahr 2016 betrügerische Machenschaften von Wirecard enthüllt. Er warf deshalb Marsalek vor, kriminelle Aktionen gegen ihn und andere gesteuert zu haben. Bei Perring wurde beispielsweise eingebrochen, seine Krankenakte gehackt und ins Internet gestellt. Er fühlte sich massiv verfolgt und bedroht. [6] Ähnlich erging es dem Reporter von Financial Times, Dan McCrum. Wirecard warf kritischen Journalisten regelmäßig Betrug und Lüge vor. Sie würden gemeinsame Sache mit Shortsellern machen, mit ihren kritischen Berichten den Börsenwert des Unternehmens „nach unten schreiben“ und damit den Aktienpreis manipulieren. 

Erhärten sich die derzeit von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Manager von Wirecard, kann das Unternehmen ohne weiteres als Teil der organisierten Kriminalität  betrachtet werden. Denn nach der offiziellen deutschen Definition handelt sich bei organisierter Kriminalität (oK) um „die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, (…) wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Zeit arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentlicher Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken“. [7]

 

„Privilegierte Komplizenschaft“ das politische Netzwerk

Tatsächlich verfügten die beiden Spitzenleute von Wirecard, Markus Braun und Jan Marsalek, über ausgezeichnete informelle und formelle Kontakte in die Politik Österreichs und Deutschlands. Es wurden von Beginn an aber auch intensive Beziehungen zur „Halbwelt“, gepflegt. Durch seinen Sitz im Beirat der „Denkfabrik“ des Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) hatte CEO Braun einen unmittelbaren Zugang zur österreichischen Regierung. Auch Marsalek stammt aus Wien, gilt als undurchsichtige Figur mit guten Kontakten in die rechte Szene Österreichs (z. B. zur FPÖ) und stand mutmaßlich mit mehreren Geheimdiensten in Verbindung. [8]

Im August 2019 setzte sich der ehemalige deutsche Verteidigungsminister und heutige Unternehmensberater Karl-Theodor zu Guttenberg bei Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür ein, das China-Geschäft des Unternehmens zu unterstützen. Merkel warb tatsächlich bei einer Chinareise für Wirecard, betonte später aber, dass sie damals keine Kenntnis von möglichen Betrügereien des Unternehmens gehabt habe. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vorwürfe gegen den Konzern allerdings bereits seit vielen Monaten öffentlich bekannt.

Einen persönlichen Kontakt gab es auch zu Staatssekretär Jörg Kukies, Leiter des Verwaltungsrats der BaFin und enger Mitarbeiter von Finanzminister Scholz. Am 5. November 2019 trafen sich Kukies und Markus Braun zu einem Gespräch am Firmensitz von Wirecard, „ohne Zeugen, ohne Protokoll. In einer Phase, in der Prüfer der KPMG bereits Unregelmäßigkeiten festgestellt haben“, wie es in der ZDF-Doku vom 14. Januar 2021 hieß. 

Formelle und informelle Verbindungen von Großunternehmen und herrschender Politik und die intensive Verflechtung von staatlichen, wirtschaftlichen, legalen und illegalen Strukturen werden deshalb gern als „privilegierte Komplizenschaft“ (Theodor W. Adorno) bezeichnet.

 

Fehlende Unterscheidbarkeit

Der Fall Wirecard zeigt anschaulich, wie die Grenzen zwischen legalen und illegalen Praktiken – vor allem bei global tätigen Konzernen – zerfließen. Dauerhaft kriminell agierende Wirtschaftsunternehmen lassen sich von Mafia-Organisationen kaum mehr unterscheiden. Wirecard verfolgte ein nach außen sichtbares legales Kerngeschäft und kombinierte es mit illegalen bzw. rein erfundenen Geschäften. [9] Auch Mafia-Gruppen verknüpfen illegale und legale Geschäftsaktivitäten, indem sie kriminell erwirtschaftete Gewinne in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen (Geldwäsche). Gewinn und Beute werden so ununterscheidbar. Eine Ironie der Geschichte ist, dass neben der Berichterstattung der Financial Times ausgerechnet die Analysen britischer und US-amerikanischer Shortseller das kriminelle Vorgehen von Wirecard erst publik machten. In Deutschland sind die Shortseller, die auf sinkende Aktienkurse wetten, dennoch weithin verrufen. So wurden sie auch von der staatlichen Aufsichtsbehörde BaFin unter Beschuss genommen, um den digitalen Champion aus Aschheim bei München zu schützen.

 

Fazit

Der Rechts- und Staatswissenschaftler Wolfgang Hetzer stellte schon vor einigen Jahren die Frage, ob sich die oK nicht als „Wirtschaftsform“ und „politisches Prinzip“ längst etabliert habe. [10] Das Konstrukt Wirecard spricht dafür. Es hielt so lange, wie unterschiedliche Interessengruppen glaubten, davon profitieren zu können. Die ehemalige Konzernspitze konnte sich deshalb als Gangsterbande aufführen, setzte sich offensichtlich ohne große Widerstände und über viele Jahre gegen alle rechtsstaatlichen Mechanismen durch und steht unter Verdacht, sogar Gewalt gegen ihre Kritiker eingesetzt zu haben.

Die Hoffnung, dass die Politik dem Bandenwesen im digitalen Kapitalismus entschieden entgegentritt, ist dagegen gering. Aus industriepolitischen Gründen stellten sich die zuständigen Behörden vor das Unternehmen. Denn das Bekanntwerden des „bandenmäßigen Betrugs“ hätte schon frühzeitig einen Vertrauensverlust für den Finanzplatz Deutschland bedeutet. Und von politischen Vertretern wie Finanzminister Scholz, Kanzlerkandidat der SPD, sollte ohnehin nicht allzu viel erwartet werden. Schließlich spielte er selber als Erster Bürgermeister Hamburgs im Cum-Ex-Skandal eine unrühmliche Rolle. Kritiker werfen ihm vor, mitverantwortlich dafür zu sein, dass sich eine stadtbekannte Bank Millionenbeträge auf Kosten der Steuerzahler erschleichen konnte.

Anmerkungen:

[1] So wurden zum Beispiel Schmiergeldzahlungen an Entscheidungsträger im Ausland bis 1999 vom deutschen Staat gedeckt. Da ihnen ein volkswirtschaftlicher Nutzen zugesprochen wurde, konnten sie von der Steuer abgesetzt werden. (vgl. BIG-Beilage in „Stichwort Bayer“ 1/2021)

[2] ZDFinfo Doku „Wirecard – Game Over, Geldgier, Größenwahn und dunkle Geheimnisse“ von Volker Wasmuth und Patrick Zeilhofer, 14. Januar 2021

[3] „Podcast Handelsblatt Crime: Der Fall Wirecard – Folge 4: Kritik wurde im Keim erstickt“ von Ina Karabasz und Felix Holtermann, 16. September 2020

[4] Volker ter Haseborg/Melanie Bergermann: Die Wirecard-Story. Die Geschichte einer Milliarden-Lüge, München, 2021, Seite 185

 [5] ZDFinfo Doku, 14. Januar 2021

 [6] ebd.

 [7] Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2019, hrsg. vom Bundeskriminalamt (BKA), Seite 11

[8] „Podcast Handelsblatt Crime: Der Fall Wirecard – Folge 2: Die Männer hinter Wirecard – Markus Braun und Jan Marsalek“ von Ina Karabasz und Felix Holtermann, 2. September 2020 

[9] So betrug der Teil des Umsatzes, der auf fiktiven Kundenbeziehungen basierte, im Jahr 2019 etwa 1,07 Milliarden Euro ‒ der offizielle Gesamtumsatz lag bei rund 2,77 Milliarden Euro. (vgl. Handelsblatt vom 2. Dezember 2020)

[10] Wolfgang Hetzer: „Finanzindustrie oder Organisierte Kriminalität?“, ApuZ, 38-39/2013, Seite 27

Die Schattenwelt der extremen Ausbeutung

„Die Ökonomie der Werkverträge und Subunternehmen spielt im postmodernen Kapitalismus eine zentrale Rolle.“ (Die modernen Wanderarbeiter*innen. Arbeitsmigrant*innen im Kampf um ihre Rechte, Seite 83)

So sehr die deutsche Wirtschaft auf die innereuropäischen Wanderarbeiter*innen angewiesen ist, so wenig sind deren prekäre Lebens- und Arbeitsbedingungen öffentlich sichtbar. Anliegen der beiden Autor*innen Kathrin Birner und Stefan Dietl ist es, über die extreme Ausbeutung der Menschen aufzuklären, die vorübergehend ihre Heimatländer verlassen, um in Deutschland zu arbeiten. Das gelingt ihnen sehr gut – sie bieten auf nur 139 Seiten in konzentrierter Form einen gründlichen Einblick in die prekären Arbeitsverhältnisse der wichtigsten Branchen: der Landwirtschaft, des Pflegebereichs, der Bauwirtschaft, des Transport- und Logistiksektors, der (jüngst in den medialen Fokus gerückten) Fleischindustrie und des Sektors der industriellen Produktion.

Zunächst wird im Buch die Entwicklung der Arbeitsmigration der letzten Jahre innerhalb der EU im Kontext der EU-Osterweiterung beleuchtet. Deutlich wird, dass die Unternehmen dabei vor allem zwei Modelle prekärer Arbeit extensiv nutzen: die Entsendung, bei der die Beschäftigten offiziell bei Agenturen oder Subunternehmen eines anderen Land angestellt sind, und die Scheinselbständigkeit. Danach beschreiben die Autor*innen auf Basis empirischen Materials die katastrophale Situation der migrantischen Beschäftigten in den einzelnen Wirtschaftssektoren. Sie gehen auf die unterschiedlichen europarechtlichen Regelungen ein und gehen der Anschaulichkeit halber detailliert auf mehrere Beispiele ein.

Kein Zweifel wird daran gelassen, dass die staatlichen Kontrollinstanzen, wie die dem Zoll angegliederte „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, kaum als Bündnispartner im Kampf für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der mobilen Beschäftigten gelten können. So ist die Behörde zum einen aufgrund fehlender materieller und personeller Ausstattung kaum in der Lage, effektive Kontrollen durchzuführen. Zum anderen sind die meisten Machenschaften der deutschen Unternehmen zur Ausbeutung der Arbeitsmigrant*innen keineswegs illegal, sondern politisch gewollt. Verdeutlicht wird das am Beispiel der europäischen Entsenderichtlinie, die nicht mit dem Ziel geschaffen wurde, gleiche Arbeitsbedingungen zu fördern, sondern für den Nachschub billiger Arbeitskräfte aus Osteuropa in die industriellen Zentren der EU zu sorgen.

Dass angesichts der im Buch beschriebenen empörenden Zustände öffentlich wahrnehmbare Proteste weitgehend fehlen, erklären Birner und Dietl mit der Verbindung von Rassismus und Ausbeutung bei der Beschäftigung der Wanderarbeiter*innen. Tief in der deutschen Mehrheitsgesellschaft verankerte rassistische Ressentiments und Stereotype würden dafür sorgen, dass Diskriminierungen als „normal“ gelten und damit akzeptiert werden. Erst wenn auch die Mehrheitsgesellschaft – wie in Folge der Ausbreitung des Coronavirus in deutschen Schlachthöfen – betroffen ist, sei eine erkennbare Skandalisierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Migrant*innen zu erwarten.

Unter der Überschrift „Die Peripherisierung der Zentren“ beschreiben die Autor*innen abschließend, wie informelle Beschäftigungsverhältnisse zunehmend auch in Kernbereiche des industriellen Sektors vordringen. Als Beleg gilt hier das Ansteigen von Leiharbeit und Werkverträgen in den Schlüsselbereichen Maschinenbau und Automobilproduktion. Das einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung entnommene Beispiel eines deutschen Automobilzulieferers illustriert laut Birner und Dietl, wie die prekär Beschäftigten im industriellen Produktionssektor ausgebeutet werden. Mehr als hundert kroatische Wanderarbeiter*innen, die auf Basis eines Werkvertrags bei einer kroatischen Firma beschäftigt waren, polierten, schliffen und montierten Aluminiumteile für führende deutsche Autohersteller. Formell mit Stundenlohn bezahlt, mussten sie faktisch im Akkord arbeiten. Aus den Vorgaben resultierten extrem lange Arbeitszeiten – aus diesen wieder eine ganze Reihe von Arbeitsunfällen. Eine zuverlässige elektronische Zeiterfassung fehlte, Krankheitsausfälle wurden vom Lohn abgezogen. Und von dem geringen Lohn müssen dann noch Kosten für die Unterkünfte beglichen werden. Das Vorgehen der Firma war offensichtlich größtenteils legal, da es den gesetzlichen Rahmen in Deutschland und der EU nicht überschritt. Aber: „Faktisch sind die innereuropäischen Wanderarbeiter*innen weitgehend rechtlos“ – so bringen es die beiden Autor*innen treffend auf den Punkt (Seite 70).

Das Buch beschränkt sich jedoch nicht nur auf die bei aller Anschaulichkeit komprimiert präsentierte Darstellung der Fakten zur europäischen Arbeitsmigration. So stehen im Schlusskapitel die in der Regel öffentlich kaum beachteten kollektiven Kämpfe der Wanderarbeiter*innen im Mittelpunkt. Birner und Dietl, selbst gewerkschaftlich aktiv, knüpfen sich das paternalistische Denken der Gewerkschaften vor, die die von extremer Ausbeutung Betroffenen zwar schützen wollen, sie aber nicht ausreichend als selbständig handelnde politische Subjekte anerkennen. Es reiche eben nicht, sich nur für die Interessen von Wanderarbeiter*innen einzusetzen, sondern es müsse auch möglich sein, sich gemeinsam mit ihnen für ihre Rechte zu engagieren und ihre gesellschaftliche Isolation zu durchbrechen. Im abschließenden Teil des Buches werden deshalb konkrete Arbeitskämpfe aus den verschiedenen Branchen vorgestellt, die zumindest teilweise erfolgreich verliefen und in denen wichtige Forderungen durchgesetzt werden konnten.

Vier Kernaussagen der beiden Autor*innen lassen sich zusammenfassend benennen. Erstens: Die prekär beschäftigten Menschen erleben sich selbst als rechtlos, während die Methoden der profitierenden Unternehmen sich oft in legalem Rahmen bewegen. Zweitens: Es handelt sich letztlich um politische Entscheidungen, die die Voraussetzungen für die systematische Ausbeutung der Wanderarbeiter*innen schaffen. Drittens: Nicht nur in Schlachthöfen oder im Pflegebereich werden Wanderarbeiter*innen ausgebeutet. Deutsche Unternehmen sind in zahlreichen Sektoren der Wirtschaft für die katastrophalen Lebens- und Arbeitsbedingungen hunderttausender Menschen aus ost- und südeuropäischen Ländern verantwortlich, um den Status des Landes als „Exportweltmeister“ aufrechterhalten zu können. Viertens: Die deutschen Gewerkschaften sollten ihr ambivalentes Verhältnis zur Arbeitsmigration klären (Interesse an restriktiver Zuwanderungspolitik bei gleichzeitiger Unterstützung der migrantischen Arbeiter*innen) und in kollektiven Kämpfen einen partizipatorischen Ansatz vertreten, bei dem der Wille der Betroffenen im Zentrum steht.

Kathrin Birner/Stefan Dietl: Die modernen Wanderarbeiter*innen. Arbeitsmigrant*innen im Kampf um ihre Rechte, Unrast-Verlag, Münster, 2021, 139 Seiten, 12,80 Euro, ISBN 978-3-89771-299-7

Der deutschen Schmiergeldindustrie auf der Spur

 Ende November 2020 berichteten Medien über die korrupten Machenschaften ranghoher israelischer Politiker und Militärs beim Kauf mehrerer U-Boote von der Firma ThyssenKrupp. Mehrere Personen aus dem direkten Umfeld von Ministerpräsident Netanjahu sollen an Schmiergeldzahlungen bei dem Milliardengeschäft beteiligt gewesen sein. So soll ein Cousin von Netanjahu das brisante Geschäft massiv vorangetrieben haben, obwohl der damalige Verteidigungsminister sowie hochrangige Militärs sich gegen den Kauf ausgesprochen hatten. Die politische Spitze Israels drückte den Deal offenbar dennoch durch.

Eine aktuelle Meldung wie diese illustriert die Relevanz des im vergangenen September erschienenen Buches „Geheimsache Korruption“ des für das Recherchezentrum Correctiv tätigen investigativen Journalisten Frederik Richter. Der Autor belegt an diesem Beispiel und ähnlich gelagerten Fällen, warum beim Export von Rüstungsgütern Bestechungsgelder verbreiteter sind als im zivilen Bereich.

Daneben untermauert der Autor anhand von fünf Beispielen seine zentrale These, dass von Deutschland ausgehende Schmiergeldzahlungen demokratische Prozesse in anderen Ländern massiv behindern und beschädigen. So hätten Bestechungsgelder aus Deutschland den autokratischen Herrschaftsanspruch Wladimir Putins gestützt, mit deutschem Schmiergeld durchgezogene Rüstungsdeals die griechische Staatsschuldenkrise angeheizt. Das Renommee des African National Congress in Südafrika wäre Ende der 1990er Jahre durch schmiergeldgelenkte Rüstungsgeschäfte belastet worden – unter Mitwirkung der Hamburger Werft Blohm + Voss sowie der Firma Thyssen Rheinstahl Technik. Brasilien sei um die Jahrtausendwende in einem Korruptionssumpf der Superlative rund um den Ölkonzern Petrobras versunken (in dem auch der Essener Industriekonzern Ferrostaal AG verstrickt war). Ein weiteres Schlaglicht wirft Richter auf die arabische Welt, die ihm als ehemaliger Korrespondent einer Nachrichtenagentur besonders vertraut ist. So erhielt ThyssenKrupp Ende 2011 den Auftrag, zwei Fregatten im Wert von etwa zwei Milliarden Euro an Algerien zu liefern, gefördert durch eine Exportbürgschaft durch die Bundesregierung. Die Munition für die Schiffe kaufte der Konzern bei der Rüstungsschmiede Rheinmetall, die wiederum selbst einen Teil davon aus dem Ausland bezog. Der Verkauf der Kriegsschiffe wurde letztlich mittels eines kaum durchschaubaren Geldkreislaufs außerhalb Deutschlands, unter anderem über Tochterfirmen und durch dubiose Zahlungen an „Vermittler“, abgewickelt.

Richter legt seinen Finger in verschiedene offene Wunden der Fachdiskurse. Während in der Literatur zum Korruptionsgeschehen in der Regel der Nehmer, das heißt der Korrumpierte im Mittelpunkt des Interesses steht, fokussiert der Autor auf den Geber, also dem Korrumpierenden. Beispielsweise listet Transparency International (TI) in ihrem jährlich herausgegebenen Korruptionsindex (CPI) Staaten nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf. In diesem Ranking belegt Deutschland regelmäßig einen der oberen Plätze, zeichnet sich nach Meinung der NGO also durch Rechtsstaatlichkeit und starke demokratische Institutionen aus. Somalia, Syrien oder Südsudan dagegen rangieren als „failed States“ und Konfliktregionen ganz unten. Richter wendet sich, ohne TI zu nennen, gegen diesen Ansatz und räumt mit dem Bild des „sauberen“ Deutschland auf: „Im Falle der Schmiergeldindustrie versagen Politik und Justiz jedoch. Wenn es um die Exportwirtschaft geht, versteht die Politik in Berlin ihre Aufgabe allein darin, der Wirtschaft den Rücken freizuhalten.“ (Seite 7)  

Mehrfach verweist der Autor auf ein besonderes Datum – den 15. Februar 1999 – den Tag, „an dem mit dem Ende der steuerlichen Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen im Ausland angeblich der große Einschnitt in der Geschichte der Schmiergeldbranche Gesetz werden sollte“ (Seite 84). Bestechungsgelder für Entscheidungsträger im Ausland waren bis dahin noch als „nützliche Aufwendungen“ steuerlich geltend zu machen. Die Vielzahl der von Richter angeführten Korruptionsfälle unter deutscher Beteiligung beweisen jedoch, dass auch trotz gesetzlichem Verbot seitdem kräftig weiter bestochen wird. Und das mit dem Segen des Staates. Denn der übernimmt weiterhin die Risiken beim Export von Rüstungsgütern, so dass „sogar eine Art von staatlicher Bürgschaft für Korruption besteht“ (Seite 163).

Politisch relevante Korruption scheint allgegenwärtig zu sein. Die Presse berichtet fast täglich darüber und das Skandalisierungspotenzial ist enorm. Frederik Richter verzichtet jedoch wohltuend darauf, auf dieser Welle mitzureiten. Der Grundton seines Buches ist betont sachlich, die Fülle der differenziert erzählten Fälle beeindruckend und sein Ausblick keineswegs resignativ. So bietet der Autor der Leserschaft am Schluss zehn Ideen an, wie seiner Meinung nach gegen die Schmiergeldindustrie vorgegangen werden könnte – unter anderem schlägt er die Einführung eines Unternehmensstrafrechts vor, auch die Förderung von Whistleblowern und die Stärkung der Gewaltenteilung.

Wer sich für die Rolle Deutschlands im internationalen Korruptionsgeschehen interessiert, dem oder der sei das Buch ausdrücklich empfohlen.

Frederik Richter:
„Geheimsache Korruption. Wie die deutsche Schmiergeldindustrie weltweit die Demokratie verrät“, Correctiv-Verlag, Essen 2020, 198 Seiten, 20 Euro

Big Business und die Krankenhausmisere

Corona hat die Missstände im deutschen Gesundheitswesen einmal mehr offenbart. Deshalb folgt an dieser Stelle ein kurzer Abriss über die wichtigsten Problemzonen der Krankenhausökonomie.

Spätestens seit dem Beginn der Pandemie hat sich der Fokus der Diskussion um die Zukunft der medizinischen Versorgung verschoben. Noch vor wenigen Jahren wurde die Gefahr einer finanziell aus dem Ruder laufenden Krankenversicherung und damit eine angebliche „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen beschworen. „Überkapazitäten“ an Krankenhausbetten und Klinikstandorten wurden ins Zentrum der politischen und wissenschaftlichen Debatte gestellt. Mittlerweile jedoch wird daran gezweifelt, ob die Ausstattung der Krankenhäuser hierzulande überhaupt einer langanhaltenden Pandemie standhalten kann. Und seit langem erregen sich die Menschen über die dramatischen Pflegemängel in Kliniken und Altenheimen.

1. Die „Kostenexplosion“ als politischer Kampfbegriff

Schon Mitte der 1970er Jahre wurde politisch über eine „Kostenexplosion“ gestritten, die sich zu einem „Mythos in der Gesundheitspolitik“ (Reiners, S. 8) verfestigt hat. Bei den steigenden Gesundheitsausgaben handelt es sich aber keineswegs um ein Krisensymptom. Dahinter steht vielmehr „eine Mischung aus wachsendem Lebensstandard, medizinischem Fortschritt, wirtschaftlichem Strukturwandel und ökonomischen Besonderheiten des Gesundheitswesens“ (ebd.). Richtig ist, dass es nie eine „Kostenexplosion“ gegeben hat. Seit Jahrzehnten belaufen sich die Aufwendungen für den gesamten Gesundheitssektor auf zehn bis elf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Trotz steigender Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen deren Ausgaben seit über 20 Jahren konstant bei 6,5 Prozent des BIP. Das Problem besteht nicht in den steigenden Ausgaben, sondern in der Einnahmeentwicklung der Kassen (sinkende Lohnquote, wachsende Einkommensungleichheit).

2. Das System der Fallpauschalen

Für das Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“ (KstF) bildet die Finanzierung nach so genannten Fallpauschalen den Kern der deutschen Krankenhausmisere. (1) Danach erhalten deutsche Krankenhäuser nur ein Minimum ihres Budgets, um Kapazitäten vorzuhalten. Da sie nach der Anzahl behandelter Patienten bezahlt werden, wäre es betriebswirtschaftlich unverantwortlich, die eigenen Kapazitäten nicht so weit wie möglich auszulasten. Leere Betten für den Krisenfall sind aus der Sicht eines einzelnen Krankenhauses schlicht Erlösausfälle. „Es wäre, wie wenn die Feuerwehr nur für jeden gelöschten Brand bezahlt werden würde“, kommentiert der Gewerkschafter Kalle Kunkel bissig (Kunkel, 13. März 2020).

Bis zur Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2003 galt das Selbstkostendeckungsprinzip, so dass diese Aufwendungen vollständig refinanziert wurden. Mit den Fallpauschalen wurden die Behandlungen, das heißt die einzelnen „Fälle“, pauschaliert entgolten. Können die Kosten unter die Pauschalen gedrückt werden, lassen sich dabei Gewinne erzielen. „Vor allem kommerzielle Klinikbetreiber erreichen das, indem sie sich auf besonders lukrative Fälle spezialisieren, aus Tarifverträgen aussteigen, Personal abbauen und die Arbeit verdichten. Auf der anderen Seite stehen die Verlierer: zumeist kommunale und freigemeinnützige Kliniken, die im Preiswettbewerb nicht mithalten können und Pleite gehen (oder privatisiert werden)“, schreibt dazu der Journalist Daniel Behruzi.

3. Krankenhausschließungen

Genau darauf zielte die Einführung des Fallpauschalen-Systems ab. Der Krankenhaus-„Markt“ sollte „bereinigt“ werden, um angebliche Überkapazitäten abzubauen. 1991 gab es noch 2.411 Krankenhäuser mit insgesamt 665.565 Betten, 2017 dagegen nur noch 1.942 Krankenhäuser mit 497.200 Betten. Der Abbau von Betten erfolgte vor allem in öffentlichen und freigemeinnützigen Einrichtungen. Seit 1991 hat sich dagegen die Anzahl der privaten Krankenhäuser mehr als verdoppelt: von 358 auf 720 (vgl. KstF, Seite 104).

Die Bertelsmann-Stiftung empfahl jedoch in einer Mitte 2019 erschienenen Studie einen weiteren Schritt beim rigorosen Umbau der Krankenhauslandschaft: Die Anzahl der deutschen Kliniken sei auf etwa ein Drittel zu reduzieren und die Versorgung auf größere und leistungsfähigere Krankenhäuser zu konzentrieren. Begründet wurde dies wie folgt: Würde die Zahl der Kliniken auf weniger als 600 sinken, könnten die Patienten deutlich besser versorgt werden. Die verbleibenden Häuser verfügten dann über mehr Personal und eine bessere Ausstattung.

Die Studie stellte die wohnortnahe Versorgung im Namen einer gesteigerten wirtschaftlichen Effizienz radikal infrage. Kritiker*innen aus den Reihen der Gewerkschaft ver.di wiesen darauf hin, dass die Entscheidungen über Klinikstandorte und die notwendigen Kapazitäten nicht dem „Markt“ überlassen werden dürften, sondern im Rahmen einer regionalen Krankenhausplanung mit den Akteuren vor Ort festzulegen wären. Nur wenige Monate nach Veröffentlichung der Studie scheint der Ausbruch der Pandemie diese Pläne vorerst vereitelt zu haben.

4. Personalabbau bei den Pflegekräften

Während seit Einführung des dualen Finanzierungssystems Anfang der 1970er Jahre die Bundesländer für die Investitionskosten zuständig sind, müssen die laufenden Betriebskosten, wozu auch die Personalaufwendungen gehören, mit den Einnahmen pro Patient, das heißt den Vergütungen durch die Krankenkassen, bestritten werden. (2) Der Gesundheitsökonom Hartmut Reiners weist darauf hin, dass dieses Modell jedoch schon lange nicht mehr funktioniert, da die Länder ihre Fördermittel für die Krankenhäuser in den vergangenen 20 Jahren halbiert hätten. Die Lücken bei den Investitionen würden aus den Zahlungen der Krankenversicherungen gestopft. Mit der Folge eines weiter steigenden Drucks auf die Personalkosten, die etwa zwei Drittel der laufenden Kosten ausmachten. (Reiners, Seite 35)

Die Sprecherin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen bei der ver.di-Bundesverwaltung, Astrid Sauermann, teilte der BIG-Redaktion auf Anfrage mit, dass schon vor einigen Jahren bundesweit 162.000 Stellen über die Berufsgruppen hinweg fehlten. Das habe ein Personalcheck in Krankenhäusern ergeben. Inzwischen seien es noch mehr. Ver.di geht allein von etwa 80.000 bis 100.000 zusätzlichen Pflegekräften aus, die für eine sichere Patientenversorgung notwendig sind. Der Personalmangel, so die ver.di-Sprecherin, würde unter anderem zum Weglassen von notwendigen Leistungen, dem Verzicht auf Pausen und einem laschen Umgang mit Hygienevorschriften führen. (3)

5. Defizite in der medizinischen Versorgung

Das herrschende Finanzierungssystem, das maßgeblich von den erlösorientierten Fallpauschelen geprägt ist, führt jedoch nicht einfach zu einer medizinisch mangelhaften Versorgung, sondern, wie seit Jahren regelmäßig wissenschaftlich belegt wird, zu einer Mischung aus Unter-, Über- und Fehlversorgung. Leistungen werden in den Bereichen reduziert, die keinen Erlös bringen, wie bei der Pflege. So verlangt etwa die „neue Volkskrankheit“ Diabetes eine lange Wundbehandlung, die sich im Gegensatz zu einer möglichen Fuß-Amputation für die Häuser aber nicht rechnet. Wo Gewinne zu machen sind, werden Leistungen dagegen ausgeweitet (zum Beispiel bei den profitablen Kniegelenksoperationen, Kaiserschnitten oder Herzkatheter-Behandlungen).

Zu den Versorgungsmängeln lässt sich auch der gesteigerte bürokratischer Effekt zählen, der dann entsteht, wenn Gewinnmöglichkeiten mit Versichertengeldern möglich sind. Denn diese machen Kontrollen notwendig: Das Fallpauschalen-System „hat in den letzten Jahren geradezu zu einem Abrechnungskrieg zwischen Kassen und Krankenhäusern geführt. Würde nur ein Teil der Ressourcen, die dieser Kleinkrieg verschlingt, in die gesellschaftliche Planung der Krankenhauslandschaft investiert, wäre für die Gesellschaft viel gewonnen.“ (Kunkel, 24. März 2020) Es ließe sich ergänzen: Mehr Mittel in die patientennahe Pflege zu lenken, wäre dann auch einfacher.

6. Privatisierungen

Der Gedanke hinter der Einführung des Fallpauschalen-Systems war, über die Schließung zahlreicher Krankenhäuser Bettenzahlen zu reduzieren und eine „Stabilisierung“ der Kosten zu erreichen. Gewinner sollten die Häuser sein, die die Durchschnittskosten unterschreiten, Verlierer diejenigen, die diese Kosten überschreiten. Im Fokus stand, die Zentralisierung und Privatisierung der Kliniken voranzutreiben (vgl KstF, S. 56).

Auf der Suche nach profitablen Anlagemöglichkeiten haben internationale Finanzinvestoren deshalb seit Jahren sämtliche Versorgungbereiche des Gesundheitswesens in den Blick genommen, auch den Krankenhaussektor. Ein eher wenig bekanntes Beispiel bildet der niederländische Private-Equity-Investor Waterland, der seit 2011 Kliniken verschiedener Träger kauft und sie unter dem Namen „Median“ in einer Kette bündelt (vgl. die Darstellung bei Rügemer, Seite 94ff.). Da die Einführung der Fallpauschalen häufig zu möglichst frühen Entlassungen aus den stationären Krankenhäusern führt, steigt der Bedarf an nachstationären Reha-Plätzen. Letzteres spielt dem Investor in die Hände. Denn Waterland brüstet sich damit, einen der fünf bedeutendsten Krankenhauskonzerne und den größten Reha-Konzern in Deutschland geschaffen zu haben. Der Immobilienverkauf hat an den geschäftlichen Aktivitäten einen großen Anteil. 2014 übernahm der US-Immobilienfonds Medical Properties Trust (MPT) für etwa 700 Millionen Euro 40 Median-Rehakliniken von Waterland ‒ unter Umgehung der Grunderwerbssteuer, die nicht anfällt, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden. Median musste zudem die Gebäude von MPT für eine jährliche Miete zwischen 8 und 11 Prozent des Kaufpreises plus Inflationsaufschlag zurückmieten: „Neben dem Gewinn für Median und dessen Kapitalgeber müssen auch die überhöhten Mieten für MPT nun von den Median-Kliniken ‒ also vor allem von den angestellten und outgesourcten Mitarbeitern und Rententrägern – zusätzlich aufgebracht werden.“ (Rügemer, S. 96)

7. Krankenhäuser im Konkurrenzverhältnis

Die Fallpauschalen als das wichtigste Instrument zur Verstärkung der Marktorientierung der Krankenhäuser fördern aber nicht nur Geschäfte rund um die Privatisierungen, sondern auch die Konkurrenz der Krankenhäuser untereinander. Auch bei der Personalbeschaffung. Denn der gestiegene Arbeitsdruck äußert sich in Fehlzeiten wegen Burnout, Flucht in die Teilzeit und Abwanderung von Arbeitskräften. Die Kliniken jagen sich gegenseitig das Personal ab und verschärfen damit die Arbeitsbedingungen derjenigen weiter, die bleiben. So verließen im vergangenen Februar 40 Fachkräfte den Berliner Klinikkonzern Vivantes und ließen sich von einem katholischen Träger im gleichen Stadtteil anwerben. Zuerst kündigte der Chefarzt, dann erfolgte eine Massenkündigung des Teams (11 Ärzte und 27 Pflegekräfte). 2019 wechselte das Personal einer Kinderklinik von Asklepios in Sankt Augustin zur nahe gelegenen Uni-Klinik nach Bonn (vgl. Lühring). Über ähnliche Erfahrungen wird in Sachsen-Anhalt berichtet. Dort betreibt der Konzern Ameos, mehrheitlich im Besitz des Private-Equity-Fonds Carlyle, an mehreren Standorten Kliniken, deren Beschäftigte zuletzt nach vielen Monaten des Tarifkonflikts erste substanzielle Lohnerhöhungen durchsetzen konnten. Das Unternehmen war nach Angaben der Gewerkschaft ver.di zuvor immer wieder durch ruppiges Vorgehen gegen Beschäftigtenrechte aufgefallen. Wegen schlechter Bezahlung und hoher Arbeitsbelastung waren auch dort Beschäftigte an tarifgebundene Kliniken abgewandert.

8. Wirtschaftskriminelles Handeln

Seit vielen Jahren berichten Pflegekräfte vom „Tatort“ Krankenhaus, das heißt von einem System, das die so genannte gefährliche Pflege auslöst. Darunter ist in Fachkreisen die Pflege gemeint, die nicht einmal dem Minimalstandard genügt und den Patienten vermeidbare Schäden zufügt. Im Jahr 2015 erstellte die Gewerkschaft ver.di einen „Nachtdienstreport“, der auf einer Befragung von Pflegekräften zu ihren Nachtschichten basierte. Ein Ergebnis war, dass fast zwei Drittel der Pflegefachkräfte nachts vollkommen allein viele Patientinnen und Patienten betreuen mussten. Nach Angaben von ver.di ist diese Personalsituation völlig legal, da es offensichtlich keine Vorschriften für den Einsatz von Pflegefachkräften in Krankenhäusern gibt. Allein das Management entscheidet darüber, wie viele Personen mit welcher Qualifikation für die Pflege eingesetzt werden (ggf. auch ganz ohne Fachkräfte).

Entsprechend vorsichtig äußern sich Gewerkschaftsvertreter*innen über die juristischen Konsequenzen aus dieser Konstellation im Graubereich zwischen Legalität und Kriminalität. Wenn auch für einen Laien die Nähe zu § 223 StGB augenscheinlich ist. Dort heißt es: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So bewertet auch ver.di-Vertreterin Astrid Sauermann gegenüber BIG Business Crime den Pflegenotstand im strafrechtlichen Sinne zurückhaltend. Beschäftigte würden beispielsweise unterhalb des (Pflege)Mindestlohns vergütet und müssten unbezahlte Überstunden leisten. Ebenfalls sei es auch nicht erlaubt, Auszubildende als volle Arbeitskräfte einzusetzen. „Das würde ich in meinem Werteraster als kriminell bezeichnen, im strafrechtlichen Sinne ist es das aber nicht“, so Sauermann.

Am Rande der Legalität bewegen sich auch Steuertricks von Gesundheitskonzernen und die Behinderung von Betriebsratsarbeit („Union Busting“). Von einem Gesetzesbruch geht die Initiative „Krankenhaus statt Fabrik“ bei der zweigeteilten Finanzierung der Kliniken aus. Wegen der abschmelzenden öffentlichen Förderung werden 44,3 Prozent der Investitionsmittel, etwa 2,8 Milliarden Euro, aus den laufenden Einnahmen finanziert (Eigenmittel und Kredite), „die eigentlich für die Patientenversorgung und für Personal vorgesehen sind. Umgerechnet auf Beschäftigte bedeutet das über 51.000 Stellen, die diesem Gesetzesbruch geopfert wurden. Baustellen werden mit Personalstellen finanziert.“ (KstF, Seite 43)

 

Anmerkungen:

1) Die Arbeitskosten der Pflegekräfte wurden aktuell (2020) aus den Fallpauschalen herausgenommen und werden seitdem separat über das so genannte Pflegebudget in ihrer tatsächlichen Höhe finanziert. Für die Gewerkschaft ver.di stellt dies den ersten Ansatz eines Bruchs mit der markförmigen Steuerung der Krankenhäuser dar ‒ nicht zuletzt ermöglicht durch Streiks und andere Proteste für mehr Personal in den Krankenhäusern in den letzten Jahren. Daneben wurden Personaluntergrenzen für bestimmte Bereiche eingeführt, die von gewerkschaftlicher Seite, aber auch von Berufs- und Patientenverbänden, als völlig unzureichend kritisiert werden.

2) Tatsächlich sinken die öffentlichen Fördermittel seit vielen Jahren fast kontinuierlich. Nach Michael Wendl betrugen sie 1990 noch knapp 10 Prozent, 2017 nur noch 3,2 Prozent der Klinikumsätze. Notwendig seien sieben bis acht Prozent. Damit, so Wendl, lebten die öffentlichen Krankenhäuser von der Substanz. (vgl. Michael Wendl, „Wie kapitalistisch sind Kliniken?“, Oxi Nr, 6/2020, Seite 9)

3) Die gefährliche Unterbesetzung in Krankenhäusern wird anschaulich belegt durch den ver.di-Nachtdienstcheck – vgl. www.nachtdienstreport.verdi.de
Erst in den letzten Jahren wurden wieder mehr Pflegekräfte eingestellt. Ver.di verbucht dies als ein Erfolg der Streiks von Pflegekräften in mehreren Bundesländern.

 

Literatur:

Daniel Behruzi: „Covid-19. Geschwächtes System“, Text vom 27. April 2020, Webseite „Lernen im Kampf“

COVID-19: Geschwächtes System

„Krankenhaus statt Fabrik“: Das Fallpauschalensystem und die Ökonomisierung der Krankenhäuser – Kritik und Alternativen, V.i.S.d.P. Dr. Nadja Rakowitz, 5., erweiterte und komplett überarbeitete Neuauflage Maintal, April 2020, Seite 9

https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53187

Kalle Kunkel: „Der Kern der deutschen Krankenhausmisere“, der Freitag vom 13. März 2020

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-kern-der-deutschen-krankenhausmisere

Ders.: „Ein Weckruf für die Krankenhauspolitik“, der Freitag vom 24. März 2020

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/ein-weckruf-fuer-die-krankenhauspolitik

Marion Lühring: „Fluch(t) aus der Klinik“, in: ver.di Publik Nr. 2/2020, Seite 3

Hartmut Reiners: Gesundheit und Geld, Supplement der Zeitschrift Sozialismus, Heft 4/2020

Werner Rügemer: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts, Köln, 2018

Michael Wendl: „Wie kapitalistisch sind Kliniken“, Oxi Nr. 6/2020, Seite 8f.

 

Zitate

Der Arzt und Publizist Bernd Hontschik sprach sich im Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 16. August 2020 für alternative Lösungswege aus:

„Wer jetzt immer noch Krankenhausschließungen propagiert, hat nichts verstanden. Hausarztmedizin, die Allgemeinmedizin muss ins Zentrum rücken. Um diese Basis herum gruppieren sich Pflegestützpunkte, Fachärzt*innen aller Art und stationäre Einrichtungen. Niedergelassene und Krankenhausärzt*innen behandeln ihre Patient*innen gemeinsam. Integrierte Versorgungskonzepte genießen absoluten Vorrang. Krankenhäuser werden in Kategorien eingeteilt, vom kleinen 50-Betten-Haus der Grundversorgung bis hin zu universitären Einrichtungen mit allen Spezialabteilungen. Die Finanzierung baut nicht auf Fallpauschalen auf, sondern geschieht entsprechend dem Auftrag beziehungsweise der Größe des Krankenhauses mit pauschalen Budgets. Bezahlt wird die Erfüllung des gesellschaftlichen Auftrages, nicht eine konkrete medizinische Tat.“

(Stephan Hebel, „Schwere Vorwürfe gegen Jens Spahn: „Bevölkerung immer wieder in die Irre geführt‘“, Interview mit Bernd Hontschik, Frankfurter Rundschau vom 18. August 2020)

 

Hartmut Reiners richtet seinen Blick auf die Umverteilungsfrage:

„Für Prävention und Gesundheitsförderung werden nur 3 % der Gesundheitsausgaben verwendet. Gesundheitsgerechte Arbeits- und Lebensbedingungen und die Bekämpfung sozialer Ungleichheit sind mindestens ebenso wichtige gesundheitspolitische Faktoren wie die Bereitstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung.“

(Hartmut Reiners: „Gesundheit und Geld“, Supplement der Zeitschrift Sozialismus, Heft 4/2020, Seite 43f.)

 

Harald Weinberg, Gesundheitsexperte für die Fraktion Die Linke im Bundestag, kritisiert die krankmachende kapitalistische Wirtschaftsweise:

„Kritik am Gesundheitssystem im Kapitalismus sollte nicht beim Krankenhaus anfangen – das ist deutlich zu spät. Gesundheit ist in der kapitalistischen Gesellschaft nur mittelbar ‚systemrelevant‘, nämlich als Bedingung einer Wirtschaftsweise, die die Gesundheit ihrer Mitglieder im Interesse der Profitproduktion systematisch schädigt und zugleich braucht. Die sogenannten Volkskrankheiten, deren Ursachen und Verlauf wesentlich von dieser Produktionsweise bestimmt werden, sind insofern der eigentliche Kern des Problems.“

(Harald Weinberg: „Das ‚Krankenhaus-Monopoly‘ greiser Patriarchen“, Neues Deutschland vom 20. Juli 2020)

Perfides System Fleischindustrie

Die erbärmlichen Arbeits- und Lebensbedingungen osteuropäischer Arbeiter*innen in der deutschen Fleischindustrie sind im Grunde genommen schon seit vielen Jahren bekannt. Sie führten jedoch erst ab Mai 2020 zu einer öffentlichen Entrüstung – vor allem weil vermutet wurde, dass sie die Ausbreitung des Corona-Virus unter den dort Beschäftigten forciert und damit auch die weitere Bevölkerung gefährdet hätten. Um die Wogen zu glätten, legte Bundesarbeitsminister Heil Ende Juli einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ab 2021 in der Branche vorsieht. Scharfe Kritik daran kam erwartungsgemäß von der betroffenen Fleischindustrie und aus wirtschaftsliberalen Kreisen, während das gewerkschaftliche Spektrum, Linke und auch Grüne die Pläne unterstützen.

Weitgehend ausgeblendet in der Diskussion wird jedoch, dass die aktuell breite Kritik an der Ausbeutung der Arbeitenden (und der Quälerei von Tieren) auch einen langen Vorlauf hat. Darauf weist ein neues, vom kleinen Berliner Verlag Die Buchmacherei veröffentlichtes Buch hin. Denn so stark die Machenschaften von „Tönnies und Co.“ derzeit auch im medialen Fokus stehen – die politische und soziale Arbeit von Initiativen, Vereinen und Einzelpersonen, die sich aufgrund der Untätigkeit des Staates seit Jahren gegen die Verhältnisse in der Fleischindustrie wehren, ist überwiegend unbekannt. Der vorliegende Sammelband bietet deshalb auf vergleichsweise wenigen Seiten einen eindrucksvollen Einblick in die verschiedenen Perspektiven engagierter Aktivisten, die eben nicht erst seit den massiv auftretenden Corona-Fällen in den Großschlachtereien gegen die oft als „sklavenähnlich“ beschriebene Situation der Werkvertragsbeschäftigten Position beziehen.

Bei den insgesamt 14 Beiträgen des Bandes handelt es sich meist um Auszüge aus zuvor andernorts veröffentlichten Interviews, Artikeln und Reden, aber auch um einzelne Originalbeiträge. So berichtet beispielsweise Inge Bultschnieder aus Rheda-Wiedenbrück, einem Zentrum der deutschen Fleischindustrie, über ihre Begegnung mit einer „total heruntergewirtschafteten“ bulgarischen Werkvertragsarbeiterin, die sie im Jahr 2012 in einem Krankenhaus kennenlernte (Seite 19). Deren Erfahrungsberichte motivierten sie zu ihrem Engagement in der IG WerkFAIRträge, die sich seit mittlerweile mehreren Jahren für die praktische Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Betroffenen einsetzt.

Christin Bernhold und John Lütten vom Bündnis Marxismus und Tierbefreiung reflektieren in ihrem Beitrag ein Gespräch mit zwei ehemaligen Werkvertragsarbeitern bei Tönnies. Die hatten ihnen berichtet, dass sie wie Sklaven behandelt wurden, über gewalttätige Vorarbeiter und davon, wie insbesondere der extreme psychische Stress den Arbeitenden zusetzte.

Der mittlerweile bundesweit bekannte Lengericher Pfarrer Peter Kossen spricht mit Blick auf die osteuropäischen Arbeitskräfte von „Verschleißmaterial“, „Wegwerfmenschen“ und einer „Geisterarmee“: „Sie leben unter uns und sind doch Bürger in einer dunklen Parallelwelt (…).“ (Seite 50). Um Lohnkosten zu drücken werde „ein Sumpf von kriminellen Subunternehmern und dubiosen Leiharbeitsfirmen“ genutzt. Wer aber mit Kriminellen Geschäfte mache, so Kossen, sei selbst kriminell (ebd.).

Abgedruckt wurde auch die Rede von Werner Rügemer, die er als Vorsitzender der Aktion gegen Arbeitsunrecht bei einer Kundgebung am 13. September 2019 am Schlachtstandort von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück hielt. Rügemers Beitrag schlägt dabei einen großen Bogen. Er fordert das Ende des „System Tönnies“. Denn dieses, so der Kölner Publizist, „hat sich nicht nur in die Arbeitsverhältnisse eingefressen, sondern auch in die Natur, in die Lebensgrundlage Wasser, in die Tierwelt und nicht zuletzt in die politischen Verhältnisse in Deutschland und in der Europäischen Union, auch in die Kommunen, die mit Tönnies-Standorten gesegnet beziehungsweise belastet sind.“ (Seite 63)

Guido Grüner, seit vielen Jahren für die ALSO (Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg) in der Erwerbslosenbewegung aktiv, verweist in seinem – zuerst in der Sozialistischen Zeitung (SoZ) erschienenen – Artikel auf die positiven Effekte der hartnäckigen Arbeit unterschiedlicher Organisationen, Initiativen und Projekte zur Verbesserung der Situation in der Fleischindustrie. So habe etwa die Durchsetzung des Mindestlohns in den Aktionen dort ihren Ausgang genommen. „Zum Verbot der Werkverträge hat es bislang nie etwas gegeben, aber allein die Tatsache, dass es dazu jetzt so schnell einen Kabinettsbeschluss gibt [vom 20. Mai; Anmerkung des Verfassers], zeigt, dass die jahrelange Arbeit Spuren hinterlassen hat.“ (Seite 97) 

Peter Birke, Experte für die Geschichte der Arbeitskämpfe und gewerkschaftlicher Politik, thematisiert in seinem Beitrag unter anderem die Verknüpfung von Aufenthaltsrecht, Sozialrecht und Arbeitszwang, die in den letzten Jahren enorm verschärft worden sei. Die Empörung vieler Politiker*innen über die untragbaren Verhältnisse in der Fleischindustrie habe bislang immer das „peinliche“ Thema des Migrationsregimes umschifft, das dem System der Arbeitsausbeutung ebenso zugrunde liege wie die Abgabe von Verantwortung und Kontrolle an Subunternehmen. „Denn jene Ausbeutung“, schreibt Birke, „über die er in seiner Arbeitspolitik die Nase rümpft, bringt der Staat durch seine Migrationspolitik regelmäßig und systematisch selbst mit hervor.“ (Seite 101) Auch er hält das Verbot von Werkverträgen für einen wichtigen Schritt mit dem Potenzial, in weitere Bereiche auszustrahlen.

Nach der gesetzgeberischen Initiative des Bundesarbeitsministers kann tatsächlich eine anhaltende kontroverse parlamentarische und öffentliche Auseinandersetzung erwartet werden. Das vorliegende Buch bietet dafür auch jenseits der Ebene der reinen Empörung über die unzumutbaren Verhältnisse sachliche Analysen und politisch relevantes Hintergrundwissen. Die unterschiedlichen Herangehensweisen und inhaltlichen Schwerpunkte politisch aktiver Gruppen und Menschen werden verdeutlicht. Und nicht zuletzt werden auch die Stimmen der betroffenen Arbeitenden als Hauptleidtragende des Systems wahrnehmbar.

Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg (Hg.):
Das „System Tönnies“ – organisierte Kriminalität und moderne Sklaverei“

Die Buchmacherei, Berlin 2020 (2. Auflage)
124 Seiten, 10 Euro
ISBN 978-3-9822036-3-8 

Steuervermeidung zur Gewinnoptimierung: Der Fall Fresenius

Vor allem Leitunternehmen des digitalen Kapitalismus wie Google, Apple, Facebook oder Amazon standen bislang im Fokus der Kritik, wenn es um die systematische Vermeidung von Steuerzahlungen ging. In den letzten Monaten gerieten jedoch auch in Deutschland ansässige Firmen in die Diskussion. Es wurde darüber gestritten, ob es legitim sei, dass Unternehmen staatliche Corona-Hilfen kassieren, während sie gleichzeitig in Steueroasen aktiv sind.

So wird auch Fresenius als einer der führenden, weltweit tätigen Gesundheitskonzerne für seine aggressive Steuergestaltung gerügt. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit veröffentlichte im Januar 2020 eine wegweisende Studie zu dem Unternehmen aus Bad Homburg, das seine Umsätze und Gewinne größtenteils im Rahmen des staatlich regulierten Gesundheitswesens erwirtschaftet. Obwohl die Einnahmen überwiegend durch Steuern und Versicherungsbeiträge finanziert werden, verschiebt das Unternehmen Gewinne in fast alle bekannten Steueroasen der Welt – und vermeidet damit höhere Unternehmenssteuern in den Ländern, in denen es seine Umsatzerlöse vorrangig erzielt hat. Gewinne werden dort künstlich kleingerechnet, wo Unternehmenssteuern vergleichsweise hoch sind, dagegen hohe Gewinne an Standorten ausgewiesen, an denen niedrige Steuersätze gelten.

Laut dieser Studie entfallen 23 Prozent des weltweiten erwirtschafteten Umsatzes und 32 Prozent der Konzernbelegschaft auf Deutschland – aber nur 10 Prozent der ausgewiesenen Gewinne. Fresenius zahlte danach in den letzten zehn Jahren durchschnittlich nur 25,2 Prozent Steuern, obwohl die Steuersätze in den wichtigsten Märkten – Deutschland und den USA – bei 30 bzw. 35 Prozent lagen. Hätte Fresenius in diesem Zeitraum seine Gewinne regulär versteuert, wären bis zu 2,9 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern fällig geworden.

Eine auch von Fresenius favorisierte Methode zur „Steueroptimierung“ besteht darin, konzerninterne Kredite zu vergeben. Auf diese Weise, so die Autoren der Studie, konnten beispielsweise die beiden irischen Tochtergesellschaften im Jahr 2017 einen Gewinn von 47 Millionen Euro erzielen – ganz ohne Mitarbeiter*innen und allein durch die Vergabe von Darlehen an Konzerngesellschaften in Spanien und den USA. Der Konzern nahm über Finanzierungsgesellschaften in Luxemburg, Irland, den Niederlanden und dem US-Bundesstaat Delaware neun Milliarden Euro an Fremdkapital auf und reichte die Darlehen innerhalb der Gruppe weiter. „Dabei kommt ihnen (den multinationalen Konzernen, d. Verf.) das gegenwärtige Steuerrecht entgegen, demzufolge Gewinne und Steuern für jede einzelne Einheit, Tochtergesellschaft oder Gruppe von Tochtergesellschaften innerhalb eines Konzerns auszuweisen sind. Die Tochtergesellschaften stellen sich also gegenseitig Rechnungen über Darlehen, Warenlieferungen, Dienstleistungen oder die Nutzung von Patenten, Technologien und Markennamen. (…) Die Konzerne betonen, die Transaktionen würden zu ‚marktüblichen Konditionen‘ abgewickelt, ganz so, als seien die Vertragsparteien nicht wirtschaftlich miteinander verflochten. Für die Steuerbehörden ist es oft schwierig, solche Behauptungen anzufechten.“ (Fresenius-Studie, Seite 7)

Dieses Vorgehen scheint legal zu sein: Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht deshalb bei der Vorgehensweise von Fresenius lediglich von angewandten „Steuertricks“ und von „Steuervermeidung“. Diese sind zwar ebenso wie das kriminelle Delikt der Steuerhinterziehung darauf ausgerichtet, Gewinne zu verschieben und Steuerzahlungen zum Teil drastisch zu senken, erfolgen aber auf rechtmäßige und nicht strafbare Weise. Jedoch kollidiert dieses Geschäftsgebaren zumindest mit dem konzerneigenen „Bekenntnis zu rechtlicher und ethischer Verantwortung als Unternehmen“, das Fresenius auf seiner Website als eine „strategische Priorität“ angibt. 

Da bislang als Regel gilt, dass Geldflüsse von und zu Tochterfirmen in Steueroasen nicht veröffentlicht werden müssen, drängen die Autoren der Studie als Schlussfolgerung ihrer Analyse darauf, dass der Konzern seine Steuerpraktiken transparent machen sollte und die Tochtergesellschaften in Steueroasen auflöst. Die Bundesregierung solle auf eine echte Reform des Systems der internationalen Unternehmensbesteuerung hinwirken statt ausschließlich Interessen der deutschen Konzerne zu vertreten und einen destruktiven Steuersenkungswettbewerb zu fördern.

„Da viele der Steuervermeidungstricks legal sind, sind letztlich globale Steuerreformen erforderlich. Die internationalen Fresenius-Tochtergesellschaften agieren nicht unabhängig, sondern als Teil einer globalen Konzernstruktur. Sie sollten entsprechend behandelt werden, auch steuerlich. Anstatt jedes Unternehmen separat zu besteuern und die Verrechnungspreise für den innerbetrieblichen grenzüberschreitenden Handel festzulegen, sollte derjenige Anteil am globalen Konzerngewinn, der der tatsächlichen Geschäftstätigkeit im Land entspricht, Grundlage der einzelstaatlichen Besteuerung sein. Dies würde eine Änderung des derzeitigen internationalen Steuersystems erfordern.“ (Fresenius-Studie, Seite 18)

Die Ergebnisse der Fresenius-Studie lassen sich verallgemeinern: Alle 30 im deutschen Aktienindex Dax gelisteten und damit führenden Unternehmen im Land sind über Tochterfirmen in Niedrigsteuerländern vertreten, von denen manche als Steueroasen genutzt werden dürften (Stand 2. Juni 2020).

Quellen:

Pressemitteilung des Netzwerk Steuergerechtigkeit vom 21. Januar 2020:

„Fresenius und Steuervermeidung. Beim Steuertricksen gehören deutsche Unternehmen zur Weltspitze“

https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/pressemitteilung-fresenius-und-steuervermeidung-21-1-2020/

CICTAR & Netzwerk Steuergerechtigkeit – Deutschland: Fresenius. Ungesunde Geschäftspraktiken. Globale Steuervermeidung eines multinationalen Gesundheitskonzerns aus Deutschland, Januar 2020

https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2020/02/fresenius_ungesunde-geschc3a4ftspraktiken_deu200120.pdf 

Joachim Maiworm lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime

 

 

Fakten zu Fresenius

 „Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die ambulante Versorgung. Mit über 290.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in mehr als 100 Ländern und einem Jahresumsatz von über 35 Milliarden Euro ist Fresenius heute eines der führenden Unternehmen im Gesundheitsbereich weltweit.

 Zur Fresenius-Gruppe gehören vier eigenständig agierende Unternehmensbereiche, die Marktführer in Wachstumsbereichen des Gesundheitssektors sind: Fresenius Medical Care ist weltweit führend bei der Behandlung von chronischem Nierenversagen. Fresenius Helios ist Europas größte private Kliniken-Gruppe. Fresenius Kabi bietet lebensnotwendige Medikamente, Medizinprodukte und Dienstleistungen für kritisch und chronisch Kranke. Fresenius Vamed ist spezialisiert auf das Projekt- und Managementgeschäft von Gesundheitseinrichtungen.“

(Selbstdarstellung Fresenius, Webseite des Konzerns)

 Der größte Anteilseigner von Fresenius ist die gemeinnützige Else Kröner-Fresenius-Stiftung mit 26,6%. Vermögensverwalter wie BlackRock und Allianz Global Investors halten 4,74% bzw. 4,98% der Anteile.

(vgl. boerse.de, 31. Mai 2020)

 Fresenius startete trotz der Corona-Krise mit Zuwächsen bei Umsatz und Gewinn ins Jahr 2020. Im ersten Quartal 2020 stieg der Umsatz um acht Prozent auf 9,1 Milliarden Euro. Der auf die Aktionäre entfallende Gewinn kletterte um etwa 1,3 Prozent auf 459 Millionen Euro. Alle Unternehmensbereiche trugen zum Umsatzwachstum bei.

(Fresenius: Quartalsfinanzbericht Q1/2020, erschienen am 7. Mai 2020)

Zwischen Medienhype, staatlicher Repression und realer Bedrohung ‒ „Clans“ im Visier von Politik und Öffentlichkeit

Aktuell steht die sogenannte Clan-Kriminalität (CK) als Teil der organisierten Kriminalität (OK) verstärkt im Fokus von Polizei und medialer Öffentlichkeit. [1] Neben den um ein Vielfaches größeren Flächenländern Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt Berlin als eine Hochburg der OK. Unabhängig von ihrer parteipolitischen Provenienz verfolgen die zuständigen Innenminister und -senatoren in den Zentren der OK eine „Null-Toleranz-Politik“ vornehmlich gegen arabische Gruppierungen. Vor allem die Boulevardpresse feiert in weiten Teilen das konsequente Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen die „Clans“. Zugleich wehren sich Kritiker*innen gegen die stigmatisierende Pauschalisierung arabischstämmiger Menschen als kriminelle Bedrohung und die von ihnen als hysterisch erlebte Berichterstattung. „In den Medien wird unser Stadtteil nur in Blaulicht gebadet gezeigt. Bilder von Polizist*innen, die junge Männer abführen, begleitet von bedrohlicher Musik und alarmistischen Überschriften zu Kriminalität und Gewalt. Die Debatte um die sogenannte Clan-Kriminalität ist gezeichnet durch Vorurteile und malt ein verzerrtes Bild von Neukölln als Gefahrenzone“, heißt es beispielsweise in einem Aufruf zu einer Kundgebung, die anlässlich einer von der Fraktion der AfD initiierten Debatte über polizeiliche Razzien Ende Februar 2020 in der Bezirksverordnetenversammlung des Berliner Bezirks stattfand.

Neben den zuletzt intensivierten öffentlichen und politischen Auseinandersetzungen soll im Folgenden auch der polizeiliche und (populär-)wissenschaftliche Diskurs zur Rolle und Bedeutung der OK bzw. krimineller „Clans“ beleuchtet werden

 

OK, Clan-Kriminalität und Mafia – eine Begriffsklärung

Sogenannte polizeiliche Lagebilder fassen mittels Statistiken und exemplarischer Falldarstellungen die zu einem bestimmten Zeitpunkt aktuellen Erkenntnisse und Entwicklungen in einzelnen Themenfeldern zusammen. Die offizielle Definition organisierter Kriminalität, die den Erhebungen für die Lagebilder im Bund und in den Ländern zugrunde gelegt wird, wurde im Mai 1990 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Justiz und Polizei vorgelegt. Organisierte Kriminalität ist danach „die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“

Nach Meinung vieler Rechtswissenschaftler*innen und Praktiker*innen zeichnet sich die Formulierung durch eine mehrfache Unschärfe aus, die sie für eine exakte Abgrenzung organisierter gegenüber nicht organisierter Kriminalität wertlos macht. Denn zur Bildung einer Gruppe organisierter Krimineller reicht bereits das arbeitsteilige Zusammenwirken von lediglich drei Personen aus. Die durch das Wort „oder“ markierten alternativen Definitionskriterien eröffnen zudem eine Vielzahl von Konstellationen, in denen OK erkennbar sein soll. Bei einer Anhörung im Bundestag im Oktober 1993 spottete denn auch der damalige Präsident des Bundeskriminalamts, Hans-Ludwig Zachert, über diese Definition, die „selbst Eingeweihten nur in glücklichen Stunden verständlich“ sei. [2] Auch die Kriminolog*innen Klaus von Lampe und Susanne Knickmeier sprechen dem Terminus einen relevanten juristischen und polizeilichen Bedeutungsgehalt ab: „Die Definition dient hauptsächlich der Klärung von Zuständigkeiten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden sowie der Erstellung von Lagebildern. Demgegenüber ist ihre Bedeutung für die konkrete Ermittlungsarbeit, aber auch für die Gesetzgebung und Rechtsprechung eher gering.“ [3] Insofern sei es problematisch, von „der“ OK zu sprechen oder OK überhaupt als eine analytische Kategorie zu verstehen.

Der Verzicht auf eine begriffliche Eingrenzung eröffnet den Strafverfolgungsbehörden vielmehr die Möglichkeit, je nach Interessenlage Delikte willkürlich als OK zu kategorisieren oder darauf zu verzichten. Damit wird zugleich einer politischen Instrumentalisierung des Phänomens Vorschub geleistet. Von Lampe empfiehlt deshalb, den Begriff „als analytische Kategorie zu verwerfen und die als ‚organisierte Kriminalität‘ etikettierten Erscheinungen jeweils gesondert zu betrachten, ohne sich durch die Annahme eines übergeordneten Zusammenhangs, der durch den OK-Begriff suggeriert wird, den Blick auf die Dinge verstellen zu lassen“. [4]

Ebenso wenig existiert bislang eine bundesweit verbindliche Definition des Begriffs CK. Um diese aber ansatzweise greifbar zu machen, verständigten sich die Bundes- und Landesbehörden auf einzelne Zuordnungskriterien. Laut Bundeslagebericht Organisierte Kriminalität 2018 ist CK „die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen. Sie ist bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen, (…) und einem hohen Maß an Abschottung der Täter (…) Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung“.  CK kann dabei einen oder mehrere der folgenden Indikatoren aufweisen: „Eine starke Ausrichtung auf die zumeist patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur, eine mangelnde Integrationsbereitschaft mit Aspekten einer räumlichen Konzentration, das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen, die Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotentiale“.

Im Lagebild Organisierte Kriminalität Berlin 2018 heißt es ergänzend:

„Der Phänomenbereich ist von einer in weiten Teilen der arabischstämmigen Community bestehenden Parallelgesellschaft geprägt und geht einher mit einer mangelnden Akzeptanz oder sogar Ablehnung des in Deutschland vorherrschenden Werte- und Normensystems. Vielfach treten die kriminellen Clanmitglieder mit Ordnungsverstößen und Straftaten im Bereich der Allgemeinkriminalität in Erscheinung, aber auch im Bereich der Organisierten Kriminalität.“

Kurz gesagt: BKA und LKA Berlin legen den Fokus auf eine bestimmte „Subkultur“, der arabischen, und der von ihr etablierten „Parallelordnung“, getragen von „Clans“ oder „Großfamilien“ als feste, geschlossene Gruppe. Bei der Vorstellung des neuen Lagebilds Organisierte Kriminalität des LKA für Berlin im Dezember 2019 führte Innensenator Andreas Geisel (SPD) diesen Punkt weiter aus. Nicht der Großteil der arabischen Community sei gemeint, sondern nur die Clan-Familien. Eigentlich gehörten nur Teile der „Clans“ zur OK. In diesen Großfamilien bis zu 1.000 Personen seien nicht alle kriminell, aber es gebe eine hohe Zahl von auffälligen Personen. Einige davon seien im Bereich OK unterwegs, andere würden „in der zweiten Reihe parken“ und trügen Rolex. Das sei nicht kriminell, höhle aber den Rechtsstaat aus. Barbara Slowik, Berlins Polizeipräsidentin, ergänzte, CK habe auch damit zu tun, „dass wir gegen ein Dominanzverhalten vorgehen wollen“. Gemeint seien neben dem „Parken in der zweiten Reihe“ auch Hochzeitskorsos. Das sei zwar nicht kriminell, aber da würde es „anfangen“. Auch die Großrazzien in Neuköllner Shisha-Bars und Geschäften seien keine Maßnahmen gegen OK, sondern gegen nicht akzeptable „Regelverstöße“ wie Verletzung des Immissionsschutzes oder Tabakschmuggel. [5]

„Dominanzverhalten“ und „Regelverstöße“: Die Polizeipräsidentin und der Innensenator betonen zwar unisono, dass es wichtig sei, zwischen CK und OK zu unterscheiden. Offensichtlich steht nicht der wirtschaftliche Schaden, sondern das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Mittelpunkt des polizeilichen und politischen Vorgehens. Der Lagebericht aus Berlin bestätigt entsprechend, dass die kriminellen Clanangehörigen mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in Erscheinung treten, „die zu einem überwiegenden Teil auf den Bereich der Allgemein- und Massenkriminalität entfallen“. Aber auch Aktivitäten unterhalb der Schwelle zur Kriminalität stellen nach Auffassung der Polizeichefin und des Senators einen Angriff auf den Rechtsstaat dar.

Italienische Familien, die der klassischen Mafia zugerechnet werden, spielen dagegen in Berlin laut Lagebericht kaum eine Rolle. Denn anders als die libanesischen und andere „Clans“, als deren Markenzeichen die lautstarke Protzerei mit aufgemotzten Luxuskarossen und anderem Machogehabe gilt, bewegt sich die Mafia weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. „Kritiker sehen darin die bewusst erklärte Stille eines kriminellen Geschäfts, das vor allem wegen dieser Ruhe prosperiert. So sei es durchaus politisch gewollt, dass die Mafia in Deutschland strukturell unterschätzt wird, damit deren Geld auch weiterhin in den deutschen Wirtschaftskreiskauf fließt.“ [6] Das in der offiziellen OK-Definition zuletzt genannte Kriterium, also die Einflussnahme auf staatliche Institutionen oder die Medien, fehlt bei dem Phänomen der CK. Es ist hingegen charakteristisch für die Mafia in Italien, die bis in die höchsten politischen Kreise hinein vernetzt ist.

Während die „Clans“ nach Darstellung von Polizei und Medien die Rechtsordnung und den angeblich von ihnen als schwächlich erlebten Rechtsstaat verachten, zielt die Mafia nicht primär auf eine Schwächung oder gar Vernichtung der herrschenden Staatsordnung. Mafiagruppierungen verstehen sich eher als Wirtschaftsunternehmen, welche die politischen Verhältnisse indirekt zu beeinflussen suchen, um die Rahmenbedingungen für das eigene (kriminelle) wirtschaftliche Handeln positiv zu gestalten. „In diesem Sinne“, schreibt Martin Ludwig Hofmann, „dürfte sich die Mehrzahl der ‚Ehrenmänner‘ durchaus als Bürger und Mitglieder des Staates empfinden, dem sie so lange Loyalität entgegenbringen, so lange die staatlichen Interessen nicht mit den eigenen kollidieren. Die Mafia-Clans positionieren sich damit selbst ‚innerhalb‘ des staatlichen Gefüges befindlich und knüpfen zur Festigung dieses ‚Innerhalb‘ den Kontakt zu lokalen (und darüber hinaus) Vertretern der Politik und der staatlichen Administration. Dieser Kontakt wiederum scheint oft von beiden Seiten gesucht zu werden, da er nicht nur den Vertretern der Mafia einen Nutzen verspricht“. [7] Auch Sandro Mattioli vom Verein Mafianeindanke, nach eigenen Angaben die wichtigste Antimafia-Organisation hierzulande, bestätigt, dass die italienische Mafia in Deutschland „möglichst unter dem Radar“ agiert und sich im legalen Wirtschaftsleben etabliert hat, etwa im Baugewerbe oder in der Gastronomie. [8]

Die durchlässige Grenze zwischen Mafia-Organisationen und staatlichen Institutionen sowie dem regulären Wirtschaftsleben ist sicherlich ein entscheidender Grund dafür, dass der Staat im Gegensatz zum entschlossenen Durchgreifen gegen vornehmlich arabischstämmige „Clans“ kaum Interesse zeigt, die italienische Mafia effektiv zu verfolgen. So moniert Mafianeindanke, dass der Berliner Senat kein Personal bereitstellt, um in der Hauptstadt gegen die ‘Ndrangheta als eine der global bedeutendsten kriminellen Organisationen vorzugehen. Auch kritisiert der Verein die Ergebnisse des aktuellen Bundeslageberichts zur OK. Laut BKA wurde 2018 gegen 124 Mitglieder der ‘Ndrangheta in Deutschland ermittelt, während nach Informationen der Bundesregierung von mindestens 800 bis 1.000 Mitglieder der kalabrischen Mafia auszugehen ist. Der weitaus größte Teil der Mafiosi in Deutschland bleibt danach also unbehelligt. [9]

 

Defizitäre Forschung

Im Februar 2018 erschien eine wissenschaftliche Einschätzung der OK-Forschungslandschaft in Deutschland. Das Ergebnis war niederschmetternd: Die Forscher*innen stellten eine ausgeprägte Diskrepanz zwischen der relativ großen Zahl „einschlägiger“ Veröffentlichungen und dem vergleichsweise geringen Umfang empirischer Forschung fest. Die bisherige Forschung sei „insulär“, die wenigen Untersuchungen bauten also nicht aufeinander auf und könnten nur begrenzt den Erkenntnisstand erweitern. [11] Ein wesentliches Forschungsproblem besteht offensichtlich in dem schwierigen Datenzugang der Kriminolog*innen, denn diese seien nahezu ausschließlich auf Ermittlungsergebnisse von Polizei- und Justizbehörden angewiesen. Die exekutiven Organe, die sich praktisch mit der OK auseinandersetzen, bieten jedoch nicht die für die wissenschaftliche Reflektion nötige Distanz zum Untersuchungsobjekt. Zudem stellen Polizei und Staatsanwaltschaften ihre zum Teil geheimen Ermittlungsergebnisse nur ungern Externen zur Verfügung. Die „Beobachtungsferne“ der Kriminologie führt deshalb naturgemäß zu unbefriedigenden empirischen Forschungsergebnissen.

Hinzu kommt, dass die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas in erster Linie im Bereich der Rechtswissenschaften erfolgt, die notwendige interdisziplinäre Kooperation von Kriminologie, Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft aber offensichtlich nur rudimentär stattfindet. Soziologische Leerstellen, wie die Frage nach der tatsächlichen Lebenswirklichkeit (krimineller) Milieus jenseits von Klischeevorstellungen über sogenannte Clans oder Großfamilien, werden deshalb durch sensationslüsterne TV-Reportagen oder reißerisch aufgemachte Presseartikel ausgefüllt, bei denen nicht selten die Tendenz zu einer Ethnisierung der Kriminalität auszumachen ist.

Daneben bewegen sich an der Schnittstelle von Forschung und polizeilicher Arbeit Fachorgane wie etwa die „Kriminalistik: Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis“, die ein wichtiges Forum für die polizeiliche Diskussion um OK darstellt. Im Editorial des Heftes 5/2019, dessen Schwerpunkt der CK gewidmet ist, beschwört der Chefredakteur „das immense Gefahrenpotential krimineller arabischer Clans“ und betont, dass es „allerhöchste Zeit“ wird, „konsequent gegen Clans unter Einsatz aller rechtlichen Möglichkeiten“ vorzugehen. [12] Auch Magazine wie dieses prägen den Diskurs um OK und CK neben populärwissenschaftlichen Monografien und vor allem der Boulevardpresse entscheidend mit.

 

Wie reagiert die Politik

Einen Eindruck von der herrschenden „Null-Toleranz-Politik“ zur Bekämpfung von OK und Clan-Kriminalität vermittelt das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte wiederholt in der Öffentlichkeit, dass der eingeschlagene Weg, regelmäßig Razzien durchzuführen, fortgesetzt und sogar intensiviert werden soll (so zum Beispiel am 23. Dezember 2019 im Radiosender WDR 5). Zur bisher größten Razzia Anfang 2019 rückten über 1.300 Beamte von Polizei sowie Zoll- und Ordnungsamt aus und durchsuchten Shisha-Bars, Wettbüros und Teestuben im Ruhrgebiet. Diese Großaktion bildete den Auftakt zu der mittlerweile viel zitierten „Strategie der 1.000 Nadelstiche“ gegen „Clans“ in Nordrhein-Westfalen. Passend dazu schlug im Herbst letzten Jahres eine von der NRW-Regierung eingesetzte Kommission vor, Polizei und Justiz mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten. Sowohl die personellen wie die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sollten erweitert und den beteiligten Behörden dadurch eine bessere Zusammenarbeit ermöglicht werden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll- und Steuerfahndung, Ausländer- und Ordnungsämter).

In NRW gibt es laut LKA rund 100 kriminelle Familienclans, die sich lokal auf Essen, Duisburg, Gelsenkirchen und Recklinghausen konzentrieren. 36 Prozent der Tatverdächtigen, so heißt es weiter, seien deutsche Staatsbürger, die man nicht abschieben könne. „Gegen diejenigen Straftäter, die keine deutschen Staatsbürger sind, müssen die ausländerrechtlichen Maßnahmen allerdings konsequent ausgeschöpft werden“, forderte die Kommission. (General-Anzeiger Bonn vom 23. September 2020) Mitte 2020 wird deshalb in Essen im Rahmen der neuen Sicherheitskooperation Ruhr gegen CK eine behördenübergreifende Dienststelle ihre Arbeit aufnehmen, in der Maßnahmen gebündelt und koordiniert werden sollen. (vgl. General-Anzeiger Bonn vom 12. Januar 2020)

Begründet wird das rabiate Durchgreifen vor allem mit einem angeblich von der Öffentlichkeit als Bedrohung empfundenes Auftreten krimineller Familienclans. Denen werden laut aktuellem Lagebild zur OK in NRW Straftaten wie eine „vermeintliche Besetzung des öffentlichen Raums“, „häufig fehlenden Respekt gegenüber der Polizei und Rettungsdiensten“ sowie ein „aggressives Auftreten im Rahmen von sogenannten ‚Tumultlagen‘“ vorgeworfen. Zudem sei die Etablierung einer Parallelgesellschaft und -justiz (mit claninternen Streitschlichtern) feststellbar. Dieser Entwicklung soll durch einen „maximalen Kontroll- und Verfolgungsdruck“ entgegengewirkt werden.

Teile der Medien assistierten der staatlichen Repressionsstrategie, als Anfang Februar im Rahmen einer Razzia in Bottrop, Recklinghausen und anderen Orten insgesamt 20 Shisha-Bars und Cafés von Polizei und Zoll kontrolliert worden waren. „NRW: Nächster Schlag gegen Clans im Ruhrgebiet“ titelte etwa das Onlineportal DerWesten.de (Funke Mediengruppe). Das Missverhältnis von Großaufgebot an eingesetztem Personal und Ermittlungsergebnis wird am Ende des Artikels deutlich. Ein „verbotenes Messer“, unverzollter Shisha-Tabak und 39 Päckchen Tabletten, „die noch überprüft werden müssen“, wurden konfisziert.

Im Juli 2018 beschlagnahmte die Polizei in Berlin bei einer aus dem Libanon eingewanderten Familie vorläufig 77 Immobilien im Gesamtwert von rund 9,3 Millionen Euro. Dieses von Boulevard-Blättern als großen Schlag gegen die Clan-Kriminalität gefeierte polizeiliche Vorgehen entspricht der Erkenntnis, dass die Geldwäschebekämpfung die wichtigste, aber auch kontrollintensivste Komponente bei der Bekämpfung der OK darstellt. So richtig aber der Ansatzpunkt ist, mit Maßnahmen gegen die Sekundärkriminalität auch implizit die Primärkriminalität einzudämmen, so verhalten agiert der Staat letztlich auf diesem Feld. „Ein perfider Grund für die Nonchalance ist: Die deutsche Wirtschaft profitiert von dem schmutzigen Geld. Der Immobilienboom beschert dem Bausektor güldene Zeiten“, kommentierte die Süddeutsche Zeitung am 27. Oktober 2019.

Notare und Makler werden in Deutschland offenkundig nicht kontrolliert, obwohl sie bei Immobiliengeschäften eine entscheidende Rolle spielen. Michael Findeisen von der Bürgerbewegung Finanzwende etwa kritisiert die Situation in Berlin. „Da gab es früher einen Wirtschaftssenator von den Linken, jetzt ist es eine grüne Senatorin. Beide Parteien erklären sich ja immer als Schild und Speer im Kampf gegen Geldwäsche. Das ist halt ernüchternd. Da sitzen wirklich auf fünf Planstellen, da sind ein bis zwei immer krank, Leute rum, die zigtausende Gewerbeunternehmen, die unter das Geldwäschegesetz fallen, durch Prüfungen, Vor-Ort-Prüfungen prüfen sollen.“ [13] Aus politischen Gründen (auch illegale Investitionen sind Investitionen) und wegen der Stärke der Finanzlobby weicht der Staat offenbar davor zurück, die Vermögensabschöpfung aus kriminellen Geschäften in den Griff zu bekommen.

 

Schluss

Von „Clans“ verübte Kriminalität in Deutschland ist nichts Neues. Sie wird dabei schon seit vielen Jahren als „importierte Kriminalität“ vornehmlich libanesischer oder auch türkisch-kurdischer Herkunft thematisiert und skandalisiert. [14] Diese Variante der OK gilt insofern als Phänomen, das gleichsam von außen einen ansonsten „gesunden“ Rechtsstaat attackiert und gefährdet. OK und Wirtschaftskriminalität generell sind aber aus der gesellschaftlichen Mitte erwachsen. Unbestritten ist ein wichtiger Grund für kriminelles Verhalten von sogenannten Clans die bewusst unterbliebene Integrationspolitik gegenüber arabischen Menschen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge seit Ende der 1970er Jahre in die Bundesrepublik einreisten.  Mafia-Gruppen bleiben dagegen weitgehend unbehelligt, da sie zumeist unauffällig agieren und keine Provokation der Mehrheitsbevölkerung darstellen, somit auch nicht nach offizieller Lesart den „Rechtsfrieden“ bedrohen. Aber auch Deutsche ohne Migrationshintergrund sind wirtschaftskriminell – und verursachen damit das Gros des wirtschaftlichen Schadens. Sie verfügen jedoch über wirksamere Verschleierungsmöglichkeiten als diejenigen, die pauschal den „Clans“ zugerechnet werden und sichtbarer Teil des öffentlichen Lebens sind. Dieser Teil der Wirklichkeit wird weitgehend verdrängt, da sich viele Menschen von Delikten wie Subventionsbetrug oder Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zudem nicht direkt betroffen fühlen.

Deshalb sind übersteigerte Bedrohungsszenarien populärwissenschaftlicher Art ärgerlich. „Unterdessen ist längst der soziale Frieden in Gefahr. Deshalb ist es an der Zeit, sich ehrlich zu machen, gegenüber Kriminellen, die unseren Wohlstand – mittelbar aber auch unsere Freiheit – bedrohen“, warnt zum Beispiel der Journalist Olaf Sundermeyer in seinem Buch „Bandenland“ mit Blick auf die CK. [15] „Clans verhalten sich in ihrer deutschen Umgebung wie die Stämme in der Wüste: Alles, was außerhalb der Clans liegt, ist Feindeslands und frei zu erobern“, ergänzt der Migrationsforscher Ralph Ghadban. [16] Nicht OK und CK aber stellen eine fundamentale Bedrohung für die Gesellschaft dar, vielmehr das – „mafiöse“ – Zusammenspiel von kriminellen und gesellschaftlichen Eliten.

Eine besonders zynische Note erhält die alarmierende und effekthascherische Darstellung der CK schließlich vor dem Hintergrund der Morde an Menschen mit migrantischem Hintergrund. Anlässlich der Bekanntgabe seiner Kandidatur für den CDU-Vorsitz verknüpfte Friedrich Merz die Bekämpfung von Rechtsradikalismus mit einem härteren Vorgehen gegen „Clans“ in sogenannten Problemvierteln. Ganz im Sinne des Bundesinnenministers Horst Seehofer, der schon im Herbst 2018 vor dem Hintergrund der rassistischen Demonstrationen in Chemnitz die Migration als „Mutter aller Probleme“ bezeichnete.

Äußerungen wie diese trugen und tragen dazu bei, dass ein gesellschaftliches Klima entsteht, das Rechtsradikale zusätzlich motiviert, in die Offensive zu gehen. Seit 2010 wurden beispielsweise im Berliner Bezirk Neukölln immer wieder Wohnungen, Cafés und Autos beschädigt oder sogar angezündet. Auch erhielten Menschen, die sich gegen rechts engagieren, wiederholt Morddrohungen. Bewohner*innen des Kiezes sprechen seitdem von einem durch die Anschläge erzeugten „Klima der Angst“. Das Verhalten der Polizei trug dabei nicht zur Bildung eines Sicherheitsgefühls bei. Denn Anschlagswarnungen wurden nicht ernst genommen, manche glauben sogar an eine Verwicklung von Beamten in die Taten. Der Verfolgungsdruck muss also verstärkt werden – dort, wo gesellschaftlich integrierte Bürger*innen ihre wirtschaftskriminellen Geschäfte abwickeln und Nazi-Banden ganze Stadtbezirke in Angst versetzen.

 

Anmerkungen:

[1] Kritiker*innen lehnen die Begriffe „Clan“ oder „arabische Großfamilien“ aus guten Gründen als politische Kampfbegriffe ab.

[2] Zitiert nach Klaus von Lampe: „Geschichte und Bedeutung des Begriffs ‚organisierte Kriminalität‘“, in: Meropi Tzanetakis/Heino Stöver (Hrsg.), Drogen, Darknet und Organisierte Kriminalität. Herausforderungen für Politik, Justiz und Drogenhilfe, Baden-Baden, 2019, Seite 37

[3] Klaus von Lampe/Susanne Knickmeier: Organisierte Kriminalität: Die aktuelle Forschung in Deutschland, Berlin, Februar 2018, Seite 8

[4] von Lampe, 2019, Seite 38

[5] Vgl. Susanne Memarnia: „Organisierte Kriminalität in Berlin: Zweite-Reihe-Parken ist nicht OK“, taz vom 11. Dezember 2019

[6] Olaf Sundermeyer: Bandenland. Deutschland im Visier von organisierten Kriminellen, München, 2017, Seite 15

[7] Martin Ludwig Hofmann: Monopole der Gewalt. Mafiose Macht, staatliche Souveränität und die Wiederkehr normativer Theorie, Bielefeld, 2003, Seite 96f.

[8] Peter Podjavorsek: „Organisierte Kriminalität. Warum sich die Politik so schwertut“, Deutschlandfunk Kultur – Zeitfragen, 17. Februar 2020

[9] Vgl. Text vom 24. September 2019 unter https://mafianeindanke.de/category/mafia-de/ndrangheta-de/

[10] von Lampe/Knickmeier, Seite 73

[11] Vgl. Peter Podjavorsek

[12] Bernd Fuchs: „Editorial“, in: Kriminalistik 5/2019, Seite 274

[13] Vgl. Peter Podjavorsek

[14] Vgl. Markus Henninger: „‚Importierte Kriminalität‘ und deren Etablierung“, in: Kriminalistik 12/2019, S. 282-296; Nachdruck aus dem Jahr 2002)

[15] Olaf Sundermeyer, Seite 13

[16] Ralph Ghadban: Arabische Clans. Die unterschätzte Gefahr, Berlin, 2020, Seite 183

 

Joachim Maiworm
lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime. Eine kürzere Fassung seines Artikels ist in der BIG-Beilage zur Nr. 2/2020 der Zeitschrift Stichwort BAYER erschienen.

Anhang

Offizielle Kennzahlen der OK und der Clan-Kriminalität
(am Beispiel des Bundes und Berlins)

 

 

 

 

 

„Sabotage durch Verfahren“

 Die Folgen des Coronavirus bekommt auch die Reiseplattform Airbnb deutlich zu spüren. So erwarten Experten, dass viele Eigentümer Wohnungen, die sie bislang entweder direkt an Touristen oder aber an das Unternehmen vermietet haben, wieder in reguläre Mietwohnungen umwandeln. Die Erlöse von Airbnb sollen deshalb in den Monaten Februar und März dieses Jahres regelrecht eingebrochen sein. Die Hoffnung, dass der Virus das Problem der kriminellen Zweckentfremdung von Wohnraum für immer beseitigt, dürfte sich jedoch als trügerisch erweisen. Denn nach dem Ende der Krise wird das Geschäftsmodell der Onlineplattformen wohl wieder volle Fahrt aufnehmen.

Die Politik bleibt also am Zug – und versagt weitgehend bei der mieterfreundlichen Regulierung des Wohnungsmarkts. So sind seit dem August 2018 im Bundesland Berlin Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, mit dem der Leerstand und die Überlassung von Wohnungen als Ferienapartments reduziert werden soll, bußgeldbewehrt. Die Umsetzung des Gesetzes aber bleibt weitgehend wirkungslos. „Nach Untersuchungen des rbb und des Tagesspiegel sind rund 85% aller Angebote nicht bei den Bezirksämtern registriert worden und somit illegal. Bei vielen Anwohner/innen wächst der Frust über die Tolerierung von Zweckentfremdung und Leerstand. Bürgerhinweise versanden in Schubladen, die Arbeit der zuständigen Amtsstellen ist alles andere als transparent“, schreibt etwa das Berliner MieterEcho Anfang des Jahres.

Dass es kaum gelingt, mit dem Gesetz zweckentfremdete Wohnungen auf den Wohnungsmarkt zurückzuführen, liegt in erster Linie an der teils völlig überlasteten Verwaltung in den zuständigen Bezirken der Hauptstadt. Die für Recherchen und Vor-Ort-Kontrollen zuständigen Fachabteilungen sind personell stark unterbesetzt, so dass die geforderte Anmeldepflicht der zeitweise an Touristen vermieteten Wohnungen kaum überprüft werden kann. Zudem fehlt es den Bezirken offenbar am Mut, die vorgesehenen Ordnungsgelder (die bis zu 500.000 Euro betragen können) im Falle von Verstößen tatsächlich zu verhängen.

Die gleichen Defizite zeigen sich bei der Durchsetzung der Regelungen des seit 1990 geltenden Wohnungsaufsichtsgesetzes. Die Bezirke sollen unter anderem prüfen, wo in Berlin Eigentümer ihre Wohnungen vernachlässigen und sie verfallen lassen. Für die knapp 1,5 Millionen Mietwohnungen in der Stadt sind in den Verwaltungen der zwölf Bezirken zurzeit nur etwas mehr als 20 Stellen vorhanden, deren Inhaber die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen von Immobilien auf ihre Umsetzung zu kontrollieren haben. In einigen Bezirken steht offensichtlich nur ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin für die Kontrolle von jeweils über 100.000 Wohnungen bereit. „Es scheint wie so oft in Berlin: Die Regeln sind da, aber die Personalausstattung ist nicht bereit dafür.“ (Tagesspiegel, 1. Februar 2020)

Auch bei der Umsetzung des viel diskutierten Mietendeckels in Berlin werden den bezirklichen Wohnungsämtern wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehört vor allem die Überwachung der Einhaltung der Mietobergrenzen und das Feststellen von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelne bezirkliche Wohnungsämter werden von Stadträten geleitet, die der CDU bzw. der AfD angehören – von Parteien also, die den Mietendeckel für verfassungswidrig halten, „so dass es mit dem Willen zu seiner Durchsetzung nicht weit her sein dürfte“. (MieterEcho März 2020)

Gesetzliche Regelungen und Verordnungen bieten der Exekutive durchaus Möglichkeiten, gerade gegen kriminelle Akteure in der Wohnungswirtschaft und darüber hinaus effektiv vorzugehen. Aber der politische Wille dazu fehlt vielfach. Deshalb wird in einer Metropole wie Berlin, in der sich börsennotierte Wohnungskonzerne und international agierende Wohnraumvermittler tummeln, die Durchsetzung vieler rechtlicher Normen den Bezirken als dezentrale Einheiten aufgebürdet. Zum Teil geschieht dies gegen den erklärten Willen der zuständigen Bezirksbürgermeister*innen, die sehr genau wissen, dass sie Regularien umzusetzen haben, die materiell nicht ausreichend unterfüttert sind (unzureichendes Fachpersonal und IT-Kapazitäten).

Ein weiteres prominentes Beispiel verdeutlicht, wie die Substanz eines Gesetzes durch das perfide Agieren der zuständigen Landesregierung unterlaufen wird. Mitte des vergangenen Jahres übergaben Aktivisten dem Berliner Senat 77.000 Unterschriften, die für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ gesammelt worden waren. Durch einen anschließenden Volksentscheid sollen etwa 240.000 Wohnungen von Immobilienkonzernen vergesellschaftet werden. Die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens ist jedoch immer noch beim Innensenator anhängig – bereits seit mehr als acht Monaten. Der Publizist Matthias Greffrath nannte dieses taktische Verhalten der Berliner Regierung treffend „Sabotage durch Verfahren“.

Quellen:

Sha Hua, Astrid Dörner u.a.: „Wohnungsmarkt ist vorläufig außer Betrieb“, Handelsblatt, 28. März 2020

„Umsatz von Airbnb halbiert sich“, SPIEGEL Online, 24. März 2020

Heiko Lindmüller: „Zweckentfremdungsverbot: Ein zahnloser Tiger?“, MieterEcho, Januar 2020, Seite 19

Philipp Möller: „Wildwest in den Bezirken“, MieterEcho, März 2020, Seite 14

Julius Betschka: „Warum Berliner Bezirke an der Wohnungsaufsicht scheitern“, Tagesspiegel, 1. Februar 2020

Mathias Greffrath: „Saisonschluss“, Deutschlandfunk: Essay und Diskurs, 15. Dezember 2019

 

Der Autor
Joachim Maiworm
ist Redakteur von BIG Business Crime

Kampf um die Beute. Eine Theorie der Bandenherrschaft

„Die Grundform der Herrschaft ist das Racket“, schrieb Max Horkheimer um 1939/40 in einem Textentwurf zur „Dialektik der Aufklärung“. Er entlehnte diesen Begriff der US-amerikanischen Soziologie und bezeichnete damit rivalisierende hierarchisch organisierte Gruppen, die ihren Mitgliedern Schutz nach innen bieten, zugleich aber bedingungslose Loyalität von ihnen fordern. Synonyme sind Clique, Bande oder Gang. Horkheimer und seine Kollegen vom exilierten Institut für Sozialforschung gingen davon aus, dass sich mit dem Ende der liberalistischen Phase des Kapitalismus ein zunehmender ökonomischer Monopolisierungsprozess auf Kosten der Konkurrenz auf dem freien Markt durchgesetzt hatte. Die Sphäre der Zirkulation als Fundament bürgerlicher Demokratie büßte demnach an Bedeutung ein und die Instanzen der Vermittlung (z.B. das Recht) wurden durch Formen unmittelbarer Herrschaft ersetzt.

Gemäß dieser Prämisse verdrängten informelle und gewaltförmig-mafiotische Strukturen mehr und mehr die rechtsstaatlichen Mechanismen und setzten sich in jeder Pore des gesellschaftlichen Lebens fest. Die ganze Gesellschaft, so fasst Thorsten Fuchshuber Horkheimers Überlegungen zusammen, erweise sich sowohl historisch wie auch in der Gegenwart als durch die Gewalt der Rackets bestimmt (vgl. Seite 16).

Dieser universelle, zeitenthobene Ansatz erschließt sich aber heute – mehr als 80 Jahre später – nicht mehr vorbehaltlos. Denn das Besondere unterschiedlicher Formen von Herrschaft geht verloren, wenn sie allesamt unter der Bezeichnung des Rackets subsumiert werden und damit die begriffliche Schärfe schwindet. Andererseits jedoch bietet sich gerade die Offenheit des Racket-Begriffs für zeitgenössische Diagnosen von informeller und autoritärer Herrschaft an.

Fuchshuber bietet deshalb zunächst eine theoriegeschichtliche Einordnung der letztlich Fragment gebliebenen Racket-Theorie, um sie innerhalb des politischen und gesellschaftlichen Kontextes der 1930er Jahre darzustellen, in dem sie entstanden ist. Darauf aufbauend beschreibt der Autor die Verschränkung der Racket-Theorie mit Horkheimers Kritik der politischen Ökonomie, damit die Rackets als ein gesellschaftliches Strukturprinzip (zumindest in Deutschland) und nicht etwa als „eine Macht jenseits des Systems“ (Horkheimer) begreifbar werden. Als ein wesentliches Element der Theorie erläutert Fuchshuber die Subjektkonstitution der „sozial atomisierten Individuen“, die sich den Rackets unterwerfen müssen – als Preis für Protektion und Anteil der „Beute“.

Die unter Konformitätszwang stehenden und „sich so angleichenden atomisierten Einzelnen haben nichts mehr, was sie voneinander trennt und die ‚neue Weise von Unmittelbarkeit‘ (Horkheimer) bedeutet auch Identitätszwang und Hass auf alles Nichtidentische“. (Seite 386) Letzterer erweist sich als funktional, denn die miteinander konkurrierenden Rackets, die im Grunde keine übergeordnete Macht mehr anerkennen, können nur mittels Bestimmung eines gemeinsamen totalen Feindes befriedet werden. Darum erhält der Antisemitismus in diesem Kontext eine zentrale Bedeutung. Dass es in Deutschland zu einem Vernichtungsantisemitismus kommen konnte, deutet die Racket-Theorie als Folge des „im Nationalsozialismus radikalisierte(n) Modus von Inklusion und Exklusion als der jede Racketgesellschaft strukturierendes Moment“ (Seite 594).

Argumente für die Aktualität der Racket-Theorie, also des „Racket(s) als zeitgenössischer Form des Politischen“ (Seite 548), entwickelt der Autor gegen Ende der umfangreichen Studie unter der Überschrift „Staatszerfall, ‚Warlordisierung‘ und Autoritarismus“ – beispielhaft dargestellt anhand der Erosion des staatlichen Gewaltmonopols in Somalia und des autokratischen Herrschaftsstils in Russland („System Putin“). Dabei wird deutlich, dass sich das Auftreten von Rackets nicht nur als Folge eines Staatszerfalls wie am Horn von Afrika erklären lässt. Der Präsident der Russischen Förderation beispielsweise versteht sich als Stabilisator eines Riesenreiches. „Ist Putin also ein Anti-Racketeer“?, fragt Fuchshuber (Seite 551). Er verneint und stellt fest, dass sich Putin lediglich als „Meister an die Spitze der konkurrierenden Rackets“ (Seite 556) gestellt habe und sie keineswegs zerstören wolle. Der russische Präsident fungiere insofern als Vermittler der als Rackets strukturierten Machtfraktionen, wie Fuchshuber bereits in einem Artikel der Jungle World feststellte (vom 19. Januar 2017).

Publikationen aus den letzten Jahren bestätigen die zunehmende Bedeutung der Bildung von „Banden“ als ein die gegenwärtige Gesellschaft strukturierendes Prinzip, auch wenn nicht immer auf die Racket-Theorie und ihre Urheber direkt Bezug genommen wird. Der 2017 verstorbene Publizist Jürgen Roth beschrieb in seinem im selben Jahr veröffentlichten Buch „Die neuen Paten“, wie sich aus dem KGB und dem sowjetischen Staatsapparat hervorgegangene mafiöse kriminelle Vereinigungen in den höchsten Positionen wirtschaftlicher und politischer Macht etablieren konnten. Der Politologe Kai Lindemann interpretierte 2014 in den Blättern für deutsche und internationale Politik den Finanzkapitalismus als „Beutesystem“, dessen Gestalt durch eine Vielzahl informeller Verbindungen zwischen Rackets und ihrer intensiven Verflechtung mit staatlichen und wirtschaftlichen, legalen und illegalen Strukturen bedingt sei (Blätter, 9/2014, Seite 87f.).

BIG-Redakteur Gerd Bedszent verwies in seinem ebenfalls 2014 erschienenen Buch „Zusammenbruch der Peripherie“ darauf, dass in den Zusammenbruchsterritorien des globalen Südens an die Stelle staatlicher Souveränität ein länderübergreifendes „Geflecht informeller Netzwerke“ tritt, an die Stelle „repressiver Gesetzgebung und deren brutaler Durchsetzung ein durch nichts legitimiertes Faustrecht“ („Zusammenbruch der Peripherie“, Seite 32). Ein Aufgreifen der Racket-Theorie würde man sich auch von der Zunft der Wirtschaftskriminologen wünschen. So ist die Existenz der Korruptionsforschung zwar bereits ein Beleg für die Bedeutung von Rackets im Neoliberalismus. Die Disziplin blendet in ihrer Praxis jedoch weitgehend die gesellschaftlichen Grundlagen der Korruption aus.

Die auf über 670 Seiten ausgebreitete akribische Rekonstruktion der Racket-Theorie aus Texten, die zum Teil in den Gesammelten Schriften Horkheimers erschienen sind, aber auch einigen bisher unveröffentlichten und im Max-Horkheimer-Archiv erhaltenen Quellen, erscheint erfreulicherweise zu einer Zeit, in der ein steigendes Interesse am Nachdenken über informelle Herrschaftsformen festzustellen ist.

Thorsten Fuchshuber: Rackets. Kritische Theorie der Bandenherrschaft
ça ira-Verlag, Freiburg/Wien, 2019,
672 Seiten, 29 Euro,
ISBN 978-3-86259-145-9

 

Die Verbrechen der Pharmaindustrie

 

In der Ausgabe der Tageszeitung junge Welt vom 10. Dezember 2019 berichtet Jan Pehrke, Mitglied der Coordination gegen Bayer-Gefahren e. V., darüber, wie Bayer und andere Pharmakonzerne bis in die 1950er und 1960er Jahre hinein Arzneimittel, insbesondere Psychopharmaka, an Heimkindern testeten. Drei ehemals Betroffene forderten deshalb im April 2019 auf der letzten Bayer-Hauptversammlung eine Entschuldigung und eine Entschädigung von dem Leverkusener Konzern. Ohne Erfolg, der Bayer-Chef lehnte ab und bestritt, dass es überhaupt Studien in Heimen gegeben habe. Zu Entschädigungszahlungen erklärten sich bislang weder Bayer noch andere Unternehmen aus der Branche bereit. Über die Bewertung der Arzneierprobungen herrsche jedoch heute weitgehend Einigkeit, so der Autor. Er zitiert eine Kieler Medizinethikerin: „Das ist ethisch problematische Forschung. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: Das ist ethisch unzulässige Forschung“. Das Vorgehen der Ärzte hätte nach Ansicht der Wissenschaftlerin selbst damaligen Standards nicht entsprochen.

Liest man außer solchen eher medizinhistorischen Berichten weitere Publikationen, die über die gegenwärtigen (wirtschafts-)kriminellen Handlungen in der Branche Aufschluss geben, so zeigt sich deutlich: Die Pharmaindustrie ist nach wie vor für kriminelles Verhalten in besonderer Weise anfällig. Eine branchenspezifische Untersuchung aus dem Jahr 2013 etwa ergab, „dass Pharmaunternehmen bei der Vorbeugung gegen Wirtschaftskriminalität im Vergleich zu anderen Branchen noch Nachholbedarf haben“. Obwohl gerade die Pharmabranche einem erhöhten Korruptionsrisiko ausgesetzt sei, würde deren Bekämpfung im Vergleich zu anderen Branchen weniger Aufmerksamkeit gewidmet (Bussmann, Seite 5 und 16).

Korruption und Bestechung in der Pharmaindustrie sind natürlich nichts Neues. An der Einsicht in die Notwendigkeit, grenzüberschreitend und kooperativ gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen, fehlt es prinzipiell auch nicht. So führte das Europäische Netzwerk gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (EHFCN) am 19. November 2019 in Berlin bereits zum 13. Mal eine Expertentagung durch. Festgestellt wurde unter anderem, „dass nationale Alleingänge im Kampf gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen angesichts eines offenen Binnenmarktes und grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung nicht länger zielführend erscheinen“. Ein erfolgreiches Vorgehen gegen das wirtschaftskriminelle Agieren stärke hingegen das Vertrauen der EU-Bevölkerung in die Integrität von Gesundheitsversorgung, wie der Präsident des EHFCN-Netzwerks in einer Pressemitteilung erklärte.

Weniger banal und verhalten äußern sich kämpferische Wissenschaftler wie etwa der dänische Medizinforscher Peter Gøtzsche, der im September 2018 aus der renommierten Cochrane Collaboration ausgeschlossen wurde. Dabei handelt es sich laut Wikipedia um „ein globales, unabhängiges Netzwerk (…) aus Wissenschaftlern, Ärzten, Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, Patienten und weiteren an Gesundheitsfragen interessierten Personen“. Nach Transparency International sollte er mundtot gemacht werden, „weil er das wissenschaftliche Herangehen der Cochrane Collaboration grundsätzlich und die damit verbundene Pharma-Nähe kritisiert hat“. Gøtzsche kämpft seit Jahren gegen pharmagesponserte Studien und plädiert für die Transparenz klinischer Studiendaten. Denn Pharmafirmen halten seiner Auffassung nach immer wieder Daten zurück, um die Wirksamkeit von Medikamenten behaupten zu können.

In seinem 2015 veröffentlichten Buch “Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität”, welches für reichlich öffentliches Aufsehen sorgte, spricht er im Zusammenhang mit der Pharmaindustrie sogar von organisierter Kriminalität. Seine provokante These lautet, dass die Pharmaindustrie mehr Menschen umbringen würde als die Mafia. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung aus dem gleichen Jahr bestätigte er, dass Unternehmen Arzneimittel auf den Markt drückten, obwohl sie für viele Patienten sogar tödlich seien. Auf die Bitte des Journalisten, Beispiele zu nennen, führte Gøtzsche aus:
„Etwa Schmerzmittel wie Vioxx, von denen bekannt war, dass sie ein Herzinfarktrisiko darstellen und zum Tod führen können. Vioxx kam ohne ausreichende klinische Dokumentation auf den Markt, weshalb Merck vor Gericht stand und 2011 immerhin 950 Millionen Dollar zahlen musste. Bevor es vom Markt genommen wurde, wurde das Mittel bei Rückenschmerzen eingesetzt, bei Tennisarm, bei allen möglichen Leiden. Vielen Patienten wäre es aber schon mit Paracetamol oder auch ganz ohne Medikamente wieder gutgegangen − und jetzt sind sie tot. Das ist eine Tragödie.“

Betrug, Irreführung, Bestechung oder Vermarktung nicht zugelassener Mittel seien die Regel. Diese Straftaten erfüllten die Kriterien für das organisierte Verbrechen, deshalb könne man von Mafia reden.

US-Behörden ziehen offensichtlich praktische Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen und zeigen sich bei ihren Ermittlungen wenig zimperlich. Spiegel Online berichtete am 27. November 2019, dass Pharmakonzerne juristisch mit Drogendealern gleichgestellt werden sollen. „Den Pharmakonzernen wird vorgeworfen“, so das Magazin, „mit ihren Produkten zu der Schmerzmittelepidemie beigetragen zu haben, die in den vergangenen Jahren (…) zu Hunderttausenden Toten durch Überdosierungen führte“. Die Justizbehörden prüfen demnach, ob Hersteller und Händler abhängig machender Opioide gegen das bundesweite Suchtmittelgesetz „Controlled Substances Act“ verstoßen haben und entsprechend verfolgt werden können.

 

Quellen:

Kai Bussmann/Michael Burkhart/Steffen Salvenmoser: „Wirtschaftskriminalität – Pharmaindustrie“, hrsg. von PricewaterhouseCoopers AG und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2013
https://www.pwc.de/de/gesundheitswesen-und-pharma/assets/pharmabranche-fehlt-rezept-gegen-korruption.pdf

EHFCN, Gemeinsame Pressemitteilung vom 19. November 2019: Internationale Konferenz setzt auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Betrug und Korruption
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2019/Gm_PM_2019-11-19_Konferenz_Betrug_im_Gesundheitswesen.pdf

Jan Pehrke: „Bayers Menschenversuche“, in: junge Welt, 19. Dezember 2019
https://www.jungewelt.de/artikel/368448.medizingeschichte-bayers-menschenversuche.html?sstr=pharmaindustrie

Markus C. Schulte von Drach: „Kritik an Arzneimittelherstellern: Die Pharmaindustrie ist schlimmer als die Mafia“, Süddeutsche Zeitung, 6. Februar 2015
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/kritik-an-arzneimittelherstellern-die-pharmaindustrie-ist-schlimmer-als-die-mafia-1.2267631?print=true

„Plan der US-Behörden: Pharmakonzerne sollen mit Drogendealern gleichgestellt werden“, in: SPIEGEL Online, 27. November 2019
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/us-behoerden-wollen-pharmakonzerne-mit-drogen-dealern-gleichstellen-a-1298430.html

Transparency International Deutschland: „Erklärung zum Ausschluss von Peter Gøtzsche aus dem Cochrane-Netzwerk“, Berlin, 22. Januar 2019
https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Aktuelles/2019/19-01-22_Erklaerung_Goetzsche_Transparency_Deutschland.pdf


Joachim Maiworm
ist Redakteur von BIG Business Crime

 

 

„Organisierte Verantwortungslosigkeit“ – Die deutsche Textilindustrie und die Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes

Im April 2013 ereignete sich das bislang größte Unglück in der Bekleidungsindustrie: In Bangladesch stürzte das Gebäude der Textilfabrik Rana Plaza ein. Damals starben über 1.100 Menschen, 2.500 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Im Jahr zuvor kamen bei einem schweren Fabrikbrand der Firma Ali Enterprises im pakistanischen Karatschi 260 Menschen ums Leben.

Beide Fabriken produzierten für den Weltmarkt. Hauptkunde von Ali Enterprises war der deutsche Billiganbieter KiK, der damals nach eigenen Angaben für 70 Prozent der Aufträge verantwortlich war. Trotz des zweifellos vorhandenen Einflusses auf seine Zulieferer unterließ es der Discounter offensichtlich, auf einen ausreichenden Brand- und Arbeitsschutz hinzuwirken.

Als Reaktion auf diese Unglücke kam eine längst überfällige Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen aus den nördlichen Industriestaaten für die desaströsen Arbeitsverhältnisse im globalen Süden international in Gang. Debattiert wurde über fehlenden Arbeitsschutz, Hungerlöhne, überlange Arbeitstage, Kinderarbeit, den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und mangelhaften Brandschutz. Deutsche Textilfirmen lassen mittlerweile nahezu vollständig in Asien produzieren. Industrie und Politik versprechen seit geraumer Zeit, für bessere Bedingungen in den dortigen Zulieferfirmen zu sorgen.

Sechs bzw. sieben Jahre nach Rana Plaza und Ali Enterprises ist nach einhelliger Meinung kritischer Experten jedoch kaum etwas geschehen. Die Produktion läuft wie gehabt, Arbeitsausbeutung und Fabrikunfälle sind weiter an der Tagesordnung. KiK-Chef Patrick Zahn, der sein Unternehmen selbst als „echtes Schwergewicht“ im deutschen Einzelhandel bezeichnet, verteidigte die für die Arbeiter*innen verheerende Produktion in Ländern wie Bangladesch und Pakistan.

Im Nachhaltigkeitsbericht 2017 seines Unternehmens unterstrich Zahn klipp und klar die „oberste Priorität, das Unternehmen profitabel und auf Wachstumskurs zu halten. Denn nur, wenn der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens langfristig gesichert ist, kann nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden.“ An anderer Stelle erklärte er, es sei keine Option, sich aus diesen Ländern zurückzuziehen. Damit wäre den Menschen dort überhaupt nicht geholfen (vgl. SPIEGEL Online vom 29. November 2018).

Intransparente Produktionsstruktur

Umgekehrt wird wohl eher ein Schuh draus: Die Profite auch der deutschen Textilkonzerne werden durch die miserablen Arbeitsbedingungen in den verzweigten Lieferketten mit rechtlich selbständigen Subunternehmen überhaupt erst ermöglicht. Die Komplexität des Systems bietet den Auftraggebern zugleich eine gute Ausrede dafür, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Darauf verweist Thomas Seibert, bei medico international zuständig für Südasien und Referent für Menschenrechte. In einem Radiogespräch stellte er jüngst klar, die Undurchschaubarkeit der Produktionsstruktur bilde letztlich die Voraussetzung für die Gewinnerzielung der Unternehmen in den Industriestaaten (vgl. SWR2 Forum vom 9. September 2019).

Je weiter unten Betriebe in der Lieferkette der globalen Produktions- und Vertriebsnetze angesiedelt sind, desto ungeschützter sind die Arbeitsbedingungen bei ihnen. Aus der Debatte verdrängt wird, so Seibert, dass dieses System gewollt ist, weil nur auf diesem Wege die ungeheuren Profitmargen realisiert werden können. Die Produktion von Bekleidung wurde schließlich aus Gründen der Kostensenkung in andere Länder verlagert, zuletzt nach Südasien, wo sie am billigsten ist. Strikte Preisvorgaben und eng gesetzte Liefertermine sorgen dabei für einen verschärften Arbeitsdruck auf Kosten der Beschäftigten.

Die Hauptbetroffenen der Standortverlagerungen und des Preiskampfs in der Textilbranche sind darum nicht die Menschen hierzulande, sondern die Näher*innen vornehmlich in Bangladesch und Pakistan. Zunächst sorgte der Aufstieg der westlichen Wirtschaftsmächte für einen rapiden Verfall der traditionellen Wirtschaftsstrukturen des globalen Südens. Zwar schafft die Verlegung von Produktionsstätten bzw. die Vergabe von Aufträgen an dort ansässige Subunternehmen dann in diesen Regionen dringend benötigte Arbeitsplätze. Zugleich zeigen die Fabrikunfälle aber auf drastische Weise, wie unmenschlich die Arbeitsbedingungen entlang der globalen Produktionsketten sind.

Die Externalisierung der sozialen und ökologischen Kosten durch deutsche Textilkonzerne stellt deshalb grundsätzlich die Frage nach ihrer moralischen und rechtlichen Verantwortung. Über Jahre war beispielsweise KiK nach der vermeidbaren Katastrophe von Ali Enterprises einer scharfen öffentlichen Kritik ausgesetzt – juristisch aber nicht belangbar.

Betroffene von Menschenrechtsverstößen am Arbeitsplatz haben tatsächlich kaum eine Möglichkeit, die ausländischen mitverantwortlichen Unternehmen auf Schadensersatz zu verklagen. Diese können für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland nicht zur Rechenschaft gezogen werden. So wies etwa Anfang 2019 das Landgericht Dortmund die Klage von vier pakistanischen Betroffenen der Ali Enterprises-Katastrophe vom September 2012 wegen Verjährung ab. Da sich das Unglück in Pakistan ereignete, wurde der Fall nach pakistanischem Recht entschieden. Und danach waren die Ansprüche verjährt. Dieser Fall belegt, dass die Verantwortung deutscher Unternehmen für ihre Zulieferfirmen juristisch völlig unzureichend geregelt ist.

UNO-Leitlinien und Nationaler Aktionsplan

Die im Jahr 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedeten „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ reflektieren dieses Defizit, indem sie auf die Schutzpflicht des Staates zur Einhaltung der Menschenrechte – auch gegen Übergriffen von Dritten, zum Beispiel Unternehmen – verweisen. Allerdings sind die Vorgaben als nicht rechtlich bindend formuliert und setzen deshalb auf Empfehlungen als Steuerungsinstrument. So heißt es etwa: „Staaten sollten klar die Erwartung zum Ausdruck bringen, dass alle in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen und/oder ihrer Jurisdiktion unterstehenden Wirtschaftsunternehmen bei ihrer gesamten Geschäftstätigkeit die Menschenrechte achten“, oder so schlicht wie zahnlos: „Wirtschaftsunternehmen sollten die Menschenrechte achten“.

Im Dezember 2016 setzte Deutschland die UN-Leitprinzipien in Form des „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ um. Auch hier verzichtet die Bundesregierung auf verbindliche, strafbewehrte Regelungen für deutsche Unternehmen, baut stattdessen auf das Prinzip der „freiwilligen Selbstverpflichtung“. Originalton: „Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, den im Weiteren beschriebenen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in einer ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise einzuführen.“

In diesen Kontext gehört auch das von der Bundesregierung im Oktober 2014 als Reaktion auf die tödlichen Unfälle in Bangladesch und Pakistan ins Leben gerufene „Bündnis für nachhaltige Textilien“, das offiziell auf eine Verbesserung der Produktions- und Umweltbedingungen in der weltweiten Textilproduktion zielt – „von der Rohstoffproduktion bis zur Entsorgung“. Nach über fünf Jahren beteiligen sich aber nur etwa 50 Prozent der Unternehmen aus der Textilbranche an dem Zusammenschluss, bestehend aus Vertreter*innen der Wirtschaft, von Nichtregierungsorganisationen (NGO), Gewerkschaften und der Bundesregierung. Es überrascht nicht, dass sich auch das Textilbündnis an den unverbindlichen internationalen Vereinbarungen und Leitlinien orientiert und damit auf rein freiwillige Maßnahmen setzt.

Der „Grüne Knopf“

Im September 2019 brachte dann Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) mit dem „Grünen Knopf“ ein zusätzliches Steuerungsinstrument an den Start: ein staatliches Textilsiegel. Und reicherte damit den bereits bestehenden Siegel-Dschungel weiter an. Ein Siegel, das den Verbrauchern zwar Orientierung verspricht, aber angesichts Dutzender anderer Labels, die ebenfalls für „ökologische und soziale Nachhaltigkeit“ bürgen sollen, wohl eher für Verwirrung als für mehr Klarheit sorgen wird. Mit dem Siegel sollen die Produkte von Unternehmen ausgezeichnet werden, die – so der politische Fachjargon – in ihrem „Lieferketten-Management“ transparent sind und aufzeigen können, dass und wie ihre Produkte sozial und ökologisch „fair“ hergestellt werden.

Minister Müller bei der offiziellen Präsentation des „Grünen Knopfes“ am 9. September 2019: „Fair Fashion ist ein Mega-Trend. Für drei Viertel der Verbraucher ist faire Kleidung wichtig. Doch bisher fehlt die Orientierung. Mit dem Grünen Knopf ändert sich das. Mit jeder Kaufentscheidung können wir jetzt einen Beitrag leisten: Für eine gerechte Globalisierung, bei der Mensch und Natur nicht für unseren Konsum ausgebeutet werden. Für Menschlichkeit und Humanität“.

NGOs wie zum Beispiel medico international kritisieren das staatliche Siegel, weil einmal mehr an Unternehmen appelliert wird, bestimmte Standards einzuhalten, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet werden. Wer nicht mitmachen will, darf weiter schädlich für Mensch und Natur produzieren wie bisher. Im Fokus der Maßnahme stehen dagegen die Konsumenten, denen eine Entscheidungshilfe beim Kauf von Textilien angeboten wird. Letztlich wird ihnen die Verantwortung für Menschenrechtsverbrechen entlang der Lieferketten aufgebürdet.

Die Überprüfung der Unternehmen und ihrer Produkte erfolgt durch Privatfirmen, die von den Unternehmen als Auftraggeber bezahlt werden. Mit diesem System wurden bisher überwiegend negative Erfahrungen gemacht. Die entwicklungspolitische Expertin und Autorin Gisela Burckhardt stellt in ihrem 2014 erschienenen Buch „Todschick“ fest, dass sich das Geschäft mit Zertifikaten sowie Audits in asiatischen Bekleidungsfabriken zu einer „wahren Goldgrube für Prüfgesellschaften“ entwickelt habe und zu einem „Milliardengeschäft“ geworden sei. „Was zählt, ist das Stück Papier, das eine Überprüfung der jeweiligen Fabrik bescheinigt. Details will niemand wissen – auch nicht wie die Fabrik eigentlich zu diesem Zertifikat gekommen ist.“ (Seite 107f.)

Die Autorin führt in ihrem Buch eine Reihe von Unternehmen an, bei denen massive Defizite im sozialen Bereich (fehlende Organisationsfreiheit, erzwungene Überstunden) sowie beim Arbeits- und Gebäudeschutz auftraten mit zum Teil verheerenden Folgen (Brände, eingestürzte Gebäude). In allen Fällen lagen von „unabhängigen“ Prüfern ausgestellte Zertifikate vor, die die Einhaltung der Unternehmens- und Produktkriterien bescheinigten. Aber auch die definierten Standards selbst sind teilweise mehr als fraglich. Beispielsweise erhält den „Grünen Knopf“ bereits jedes Unternehmen, welches garantiert, dass die Beschäftigten vor Ort den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Der aber bewegt sich in asiatischen Ländern nicht annähernd auf existenzsicherndem Niveau.

Lieferkettengesetz anstatt freiwillige Standards

Damit deutsche Unternehmen nicht länger mit der Verlagerung der Produktion in Billigstlohnländer auch ihre unternehmerische Verantwortung abschütteln können, fordern Vertreter*innen entwicklungspolitischer NGOs seit Jahren eine gesetzliche Regelung mit klaren strafbewehrten Regelungen, die die rechtliche Lücke schließt und die Achtung der Menschenrechte in den globalen Lieferketten verbindlich vorgibt. Deshalb stellte sich im September 2019 in Berlin die „Initiative Lieferkettengesetz“ vor, ein breites Bündnis aus 64 zivilgesellschaftlichen Organisationen, zu deren Initiatoren unter anderen Brot für die Welt, Misereor, Greenpeace und Oxfam zählen, aber auch der DGB und die Gewerkschaft ver.di.

In einer Petition fordert das Bündnis die Bundeskanzlerin auf, „endlich einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen dazu verpflichtet werden, sich an Menschenrechte und Umweltstandards zu halten“. Ein eigener Gesetzesvorschlag wird zwar nicht präsentiert, aber zentrale Anforderungen für ein wirksames Lieferkettengesetz formuliert.

Danach sollen alle Unternehmen erfasst werden, die in Deutschland geschäftstätig und für die gesamte Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zur Abfallentsorgung verantwortlich sind. Sie werden verpflichtet, die Risiken und möglichen Auswirkungen ihrer Geschäfte für Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, sie zu analysieren und „angemessene Maßnahmen zur Prävention bzw. zur Abmilderung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden [zu] ergreifen“ (vgl. Hintergrundpaper: Die Initiative Lieferkettengesetz, September 2019).

Unternehmen haben zudem die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu dokumentieren und öffentlich darüber zu berichten. „Lückenhafte oder fehlerhafte Berichterstattung sollte dabei an Konsequenzen wie Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen geknüpft sein.“ Ein Lieferkettengesetz muss neben dem Präventionsgedanken („Sorgfaltspflicht“) außerdem eine Haftung vorsehen, „wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat, um einen vorhersehbaren und vermeidbaren Schaden zu verhindern“. Geschädigten ausländischen Betroffenen muss der Zugang zur bundesdeutschen Justiz ermöglicht werden, damit sie auch vor deutschen Gerichten ihr Recht einfordern können.

Beide Komponenten sollen über die Verwaltungsrechts- und die Zivilrechtsschiene durchgesetzt werden (mit verwaltungs- und zivilrechtlichen Sanktionsmitteln). Würde ein solches Gesetz eingeführt, hätten Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte ignorierten, zumindest Bußgelder und Zivilklagen zu fürchten. Der Fokus liegt ausdrücklich nicht auf dem Strafrecht. Vielmehr ergänzt die Intervention der Initiative die davon unabhängig laufende Forderung, endlich auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht als Mechanismus einzuführen, um juristische Personen wie Unternehmen und Verbände im Falle von Wirtschaftskriminalität mit strafrechtlichen Sanktionen belegen zu können.

Die derzeitige Praxis, Menschenrechtsverletzungen auf globaler Ebene in erster Linie mit den Mitteln des sogenannten Soft Laws, also mit Leitlinien und Übereinkünften, die im engeren Sinne nicht rechtsverbindlich sind, bewältigen zu wollen, „stellt letztlich eine Bankrotterklärung demokratischer Institutionen dar, die nicht (mehr) für einen Ausgleich zwischen Gemeinwohlbelangen und Wirtschaftsinteressen sorgen wollen“. (Kaleck/Saage-Maaß, Seite 43)

Während die internationalen Wirtschaftsbeziehungen über ein dichtes rechtliches Normenwerk abgesichert werden und sich dort unternehmerische Interessen über verbindliches Recht durchsetzen lassen (zum Beispiel mittels Investitionsschutzabkommen und Vertragsrecht), entledigen sich Unternehmen der Verantwortung gegenüber ihren Lohnarbeiter*innen über das System der globalen Lieferketten. Die Forderung nach einem Lieferkettengesetz zeigt einmal mehr, dass das Recht den herrschenden Machtbeziehungen immer wieder hinterherläuft.

Literatur:

Gisela Burckhardt: Todschick. Edle Labels, billige Mode – unmenschlich produziert, München 2014.

Wolfgang Kaleck/Miriam Saage-Maaß: Unternehmen vor Gericht. Globale Kämpfe für Menschenrechte, Berlin 2016.

Wirtschaft und Menschenrechte. Das Ende der Freiwilligkeit (ein Dossier von Brot für die Welt und Misereor in Zusammenarbeit mit der Redaktion „Welt-Sichten“), in: Welt-Sichten, 6/2019.

Joachim Maiworm
lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime.

Zähmung krimineller Unternehmen durch das Strafrecht?

Ende Juli 2019 überraschte die New York Times ihre Leserschaft mit einem provokanten Gastbeitrag: Der ehemalige Partner einer großen amerikanischen Anwaltskanzlei stellte in einem Artikel klipp und klar fest, dass Unternehmen rechtlich verpflichtet seien, wie „Soziopathen“ zu agieren. Sie dürften gar nicht anders, als allein dem Gebot der Profitmaximierung zu gehorchen, weil es die von Shareholdern einklagbare Pflicht verlange. Reine Profitmaximierung aber sei legalisiertes asoziales Verhalten. Sein Vorschlag: Zumindest Großunternehmen sollten neu verfasst werden. Die Erzielung höchst möglicher Gewinne als Unternehmensziel solle unangetastet bleiben, jedoch eingebunden werden in ein vom Unternehmen selbst zu definierendes aber rechtlich bindendes gemeinwohlorientiertes Statut. Das Management habe also die Interessen der Angestellten, der Kunden, der Umwelt und der künftigen Generationen bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Süddeutsche Zeitung zeigte sich von dem Vorschlag angetan, denn „ohne Gemeinwohlprinzipien systemisch auch in den Unternehmen zu verankern“, so der Autor Andreas Zielcke in einem Debattenbeitrag, ,,gräbt der Kapitalismus sich ‒ samt uns ‒ das Wasser ab“. (1)

Richtig ist, dass die von Unternehmen verursachten Schäden an Mensch und Natur überwiegend das Ergebnis juristisch zulässiger Geschäftsmodelle sind. Der US-Anwalt bietet denn auch eine pointierte Beschreibung der legalen aber „antisozialen“ Funktion von Unternehmen, koppelt sie jedoch mit der altbekannten Idee der Corporate Governance, das heißt damit, „Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung“ in Form einer Selbstverpflichtung in die geschäftliche Praxis zu implementieren. Das aber kommt letztlich einer Quadratur des Kreises gleich. Konsequenter, wenn auch weniger öffentlichkeitswirksam, ist dagegen der Versuch, zumindest die kriminellen Machenschaften von Unternehmen und Konzernen juristisch zu sanktionieren. So mehren sich in Folge der internationalen Finanzkrise und zahlreicher Unternehmensskandale in den letzten Jahren ‒ vor allem der illegalen Manipulationen verschiedener Autohersteller („Dieselgate“) ‒ die Stimmen, endlich auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.

Zum Beispiel hält der Deutsche Richterbund die Einführung eines Strafrechts, mittels dem Unternehmen und „Verbände“ mit einer Kriminalstrafe belegt werden können, für verfassungsrechtlich zulässig und begrüßt die aktuellen Diskussionen rund um das Thema. Kritische Stimmen aus der Rechtswissenschaft, einzelne politische Parteien, aber auch Organisationen wie Brot für die Welt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter oder Transparency Deutschland ‒ sie alle fordern die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Eine Forschungsgruppe legte 2017 den „Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes“ vor, die Landesregierung von NRW präsentierte bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf im Bundesrat, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken reichten 2016 bzw. im Februar 2019 entsprechende Anträge im Bundestag ein.

Das breite Spektrum von Akteuren aus Politik, Rechtswissenschaft und -praxis sowie Zivilgesellschaft, das sich pro Unternehmensstrafrecht positioniert, reagiert dabei nicht zuletzt auf eine veränderte öffentliche Wahrnehmung der Wirtschaftskriminalität. Zunehmend stößt auf Kritik, dass Unternehmen strafrechtlich immun sind und Konzerne nicht bestraft werden können, unabhängig davon, ob einzelne Manager oder Mitarbeiter wegen persönlichen Fehlverhaltens zur Rechenschaft gezogen werden. Denn Deutschland gehört weltweit zu den wenigen Ländern, in denen sich bisher nur natürliche Personen strafbar machen können, sich aber juristische Personen, also auch Unternehmen, durch Strafrecht nicht erreichen lassen. Lediglich Angestellte eines Unternehmens, aber nicht das Unternehmen als Gesamteinheit und eigentlicher Akteur hinter den Mitarbeitern, sind im Rahmen des Strafrechts haftbar.

Um strafrechtliche Sanktionen einzuführen zu können, müssen also verschiedene rechtsdogmatische Hürden übersprungen werden. Juristische Personen als solche sind nach geltendem Recht handlungs- und schuldunfähig. Sie können nur durch ihre Organe handeln (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitarbeiter) und lediglich mit Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht belegt werden (maximal zehn Millionen Euro nach § 30 OwiG). Großkonzerne können Geldbußen in dieser Größenordnung „aus der Portokasse“ bezahlen, wie kritische Stimmen vielfach monieren. Eine Präventivwirkung des Gesetzes entfällt deshalb weitgehend. Und das, obwohl Unternehmen und Verbände mehr Einfluss auf die Gesellschaft ausüben als einzelne Personen, und ihre Straftaten weitaus größere Schäden anrichten: „Es erscheint befremdlich, dass ein einfacher Fahrraddiebstahl eine Straftat darstellt, während kriminogene Aufsichtsmängel in einem Konzern ‚nur‘ als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld belegt werden können.“ (2)

Ein weiteres wesentliches Defizit besteht darin, dass bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bislang nicht das Legalitäts- sondern das Opportunitätsprinzip greift. Im ersten Fall sind Staatsanwaltschaften gezwungen, bei einem Anfangsverdacht zu ermitteln, im letzteren liegt es in ihrem Ermessen, ob sie aktiv werden wollen oder nicht. Mangels Personal und eigener Fachkenntnisse schrecken in der Folge viele Staatsanwaltschaften vor Verfahren gegen Unternehmen zurück, da ihnen unter anderem die oftmals verschleierten Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen von Unternehmen die Arbeit erschweren und der hohe Ermittlungsaufwand im Verhältnis zu den relativ schwachen Sanktionen kaum vertretbar erscheint. (3)

Kritiker des Ist-Zustandes erwarten deshalb nur von harten Sanktionen eines Unternehmensstrafrechts einen spürbaren präventiven Effekt, da angenommen werden darf, dass Unternehmen rational betriebswirtschaftlich vorgehen. (4) Denn Unternehmenskriminalität ist „kalkulierte Kriminalität“. (5) Die Frage der Gesetzestreue verengt sich aus dieser Sicht in der Wirtschaft zu einer Kosten-Nutzen-Rechnung, das heißt das Entdeckungsrisiko und die zu erwartenden Sanktionen werden dem erhofften Vorteil gegenübergestellt.

Tatsächlich will die Bundesregierung jetzt endlich das Sanktionsrecht für Unternehmen reformieren. Im Koalitionsvertrag vom März 2018 hatten Union und SPD bereits vereinbart, sicherzustellen, „dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden“. Justizministerin Lambrecht (SPD) legte, wenn auch reichlich spät, am 23. August 2019 einen neuen Gesetzentwurf vor, der für die Öffentlichkeit noch unter Verschluss gehalten wird (Stand: 23.8.2019). Für die Ermittlungsbehörden wird eine Verpflichtung zur Strafverfolgung eingeführt. Den Begriff „Unternehmensstrafen“ diskret meidend, sollen laut Medienberichten Unternehmen künftig bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes als Geldsanktion bezahlen, wenn eine „Leitungsperson“, so der Entwurf, eine vorsätzliche Straftat begeht. Vorgesehen ist allerdings auch, Sanktionen lediglich „unter Vorbehalt“ zu verhängen, wenn etwa das Unternehmen verspricht, strenge Compliance-Regeln einzuführen. Strafmildern kann danach wirken, wenn Unternehmen interne Untersuchungen anstellen und dabei mit der Staatsanwaltschaft kooperieren (vgl. Christian Rath, „Kriminelle Konzerne sollen zahlen“, in: taz vom 23.8.2019).

Summa summarum bleibt festhalten, dass ein Unternehmensstrafrecht als sinnvolle Ergänzung des Individualstrafrechts als wirklich „scharfes Schwert“ nur funktionieren kann, wenn es denn tatsächlich hinsichtlich krimineller Geschäftsführungspraktiken präventiv wirkt. Ob die geplanten Verschärfungen des vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebrachten Gesetzes wirklich kriminalitätsdämpfende Wirkungen entfalten werden, bleibt abzuwarten. Wenn Regierung und Gesetzgeber eine Politik der Deregulierung betreiben, sich aber im Nachhinein und auf Druck von außen vorsichtig für ein Strafrecht ins Zeug legen, um billigend in Kauf genommene kriminelle Effekte ihrer eigenen Politik zu mildern, darf das durchaus positiv bewertet werden. Mit einer „Bekämpfung“ der destruktiven Logik der kapitalistischer Marktwirtschaft hat die Einführung eines Unternehmensstrafrechts allerdings nichts zu tun. Und an der „Interessenkonformität der großen Konzerne mit den politischen Entscheidungsträgern“ (Thilo Bode) und der rechtlichen Privilegierung der Konzerne ändern die geplanten strafrechtlichen Maßnahmen grundsätzlich auch nichts.

Anmerkungen:

(1) Süddeutsche Zeitung vom 2. August 2019

(2) Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes, Köln, 2017, Seite 13

(3) vgl. Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke: „Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht“, Drucksache 19/7983, 21. Februar 2019, Seite 4

(4) So fordert beispielsweise Die Linke als oppositionelle Fraktion im Bundestag in ihrem Antrag unter anderem Geldsanktionen, die sich an der Wirtschaftskraft des Unternehmens und dem begangenen Unrecht orientieren, nach Begehung von Straftaten Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und öffentlichen Geldern auszuschließen, als letztes Mittel sogar Betriebsschließungen und die Auflösung von Unternehmen.

  • Christoph Kathollnig: Unternehmensstrafrecht und Menschenrechtsverantwortung, Wien/Graz, 2016, Seite 55

Der Autor
Joachim Maiworm
ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime. Sein Artikel ist in der BIG-Beilage zur Zeitschrift „Stichwort BAYER“ Nr. 4/2019 erschienen.

Demokratisierung der Wirtschaft – zentraler Hebel gegen Kapitalkriminalität?

            „Die Begrenztheit des Demokratiebegriffs der Kapitalseite wird vor allem deutlich,
wenn man ihr Verhältnis zum sozialen Rechtsstaat untersucht.
Daß dieser Rechtsstaat nach dem Grundgesetz ein sozialer und demokratischer ist,
wird akzeptiert. Aber nur, wenn der Demokratieanspruch nicht an die Wirtschaft
selbst gerichtet ist. Dies ist die bedingungslose Voraussetzung
der Kapitaleigner zur Anerkennung der Demokratie überhaupt.“ (1)

 

Die repräsentative Demokratie steht gegenwärtig massiv unter Druck. Auf der einen Seite nutzen rechtsautoritäre Kräfte den Frust vieler Menschen über „die Politik“ für ihre politischen Ziele, auf der anderen Seite wird immer deutlicher, dass die wirklich wichtigen politischen Entscheidungen von Akteuren bestimmt werden, die über keine politische Legitimation verfügen und in der Regel für die Öffentlichkeit unsichtbar bleiben. Da wirtschaftliche Macht in politischen Einfluss mündet, stellt die Demokratie für die ökonomischen Machtzentren, die sich auf politisch-industrielle Netzwerke stützen können, tatsächlich keine Gefahr dar. So wird das bürgerliche Ideal der politischen Gleichheit aufgrund der eigentumsbasierten ökonomischen Machtverteilung schlicht ad absurdum geführt. Wer also tatsächlich mehr Demokratie in der gesellschaftlichen und politischen Sphäre will, muss deshalb auch daran interessiert sein, die Macht der Wirtschaft so weit wie möglich zu beschränken.

Deshalb wird die Eigentumsfrage ‒ wie in Ansätzen heute bereits ‒ die zukünftigen Auseinandersetzungen immer stärker prägen. Denn die Befehlsgewalt der Kapitaleigner bzw. der Geschäftsführungen über die Organisation des Arbeits- und Produktionsprozesses basiert schließlich auf dem Recht auf Eigentum an Produktionsmitteln. So wird die Demokratisierung der „demokratiefreien“ Wirtschaft zu einer Schlüsselfrage, um den autoritären Kapitalismus bei seiner Entfaltung zu behindern oder gar zu stoppen.

Es zeigt sich jedoch ein weites Spektrum an Ideen und Praktiken, die unter dem Begriff der Wirtschaftsdemokratie gefasst werden können. Sollte aus historischer Sicht das Konzept gemäß gewerkschaftlicher Vorstellungen den Weg zum Sozialismus ebnen, verengte sich in der Folge unter dem Druck der Kapitalseite die Perspektive zunehmend auf die Institutionen der Mitbestimmung (die selbst permanent und massiv von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen unter Beschuss genommen werden). Den Gegenpol bilden seit vielen Jahren Theorie und Praxis einer „Solidarischen Ökonomie“, die auf den Willen der Menschen gründet, selbst zu entscheiden, was sie für wen herstellen und wie sie dies tun. Diese Vorstellung von wirtschaftlicher Demokratie auf Basis einer Kultur der Kooperation reicht also deutlich weiter als die gewerkschaftlichen Ansätze, die sich auf die Mitbestimmung der Beschäftigten in gewinnorientierten Unternehmen beschränken.

Als gemeinsame politische Anknüpfungspunkte, die eine Klammer der unterschiedlichen Aktivitäten für eine Demokratisierung der Wirtschaft bilden können, bieten sich somit zum einen die verschiedenen Kämpfe gegen den Demokratieabbau an: in den Betrieben (gegen prekarisierte Arbeitsverhältnisse) und in den Kommunen (gegen die Privatisierung der Daseinsvorsorge und die Verbetriebswirtschaftlichung landeseigener Unternehmen; Kampf gegen die Immobilienmafia aus Bauwirtschaft, Banken bzw. Kapitalorganisationen und Politik). Zum anderen sind die vielfältigen Formen eines „anderen Wirtschaftens“ (Gemeinwohlökonomie) zu fördern, das heißt alle Bereiche zu stärken, die auf Muster kooperativen Handelns setzen und nicht der Profitwirtschaft unterliegen.

Es fehlt also nicht an bereits bestehenden Konfliktfeldern, an denen angedockt werden könnte. Die Idee, das Wirtschafts- und Arbeitsleben radikal zu demokratisieren, ist wieder hochaktuell – auch wenn sie vielleicht zurzeit nur der kleinste gemeinsame Nenner auf der Suche nach Alternativen zur neoliberalen „Demokratie“ ist.

            „Eine Frage zum Schluss: (…) Wie wäre es, wenn wir uns die Definitionsmacht
darüber, was legitimerweise unter Wirtschaft verstanden werden kann, aneignen?
Wenn wir das, was gemeinhin unter Wirtschaft verstanden wird,
nicht mehr hinnehmen, sondern stattdessen darauf bestehen,
dass Wirtschaft dazu da sein muss, die Bedürfnisse aller Menschen auf
dieser Erde zu befriedigen, und dass dies eine Frage der Demokratie
und Menschenrechte ist? Müssten wir dann nicht aufhören,
die herrschende Ökonomie als Wirtschaft zu bezeichnen,
und stattdessen im Klartext sagen, dass es sich dabei
um Verbrechen handelt?“  (2)

 

Anmerkungen:

(1) Hans See: „Können wir Menschen gleichberechtigt zusammenarbeiten oder brauchen wir Chefs und Eigentümer? Erfahrungen bei der Glashütte Süßmuth GmbH“, in: Friedrich Heckmann/Eckart Spoo (Hg.): Wirtschaft von unten. Selbsthilfe und Kooperation, Heilbronn, 1997, S. 68

(2) Elisabeth Voß: „Solidarische Ökonomie“, in: Motz (Berliner Straßenmagazin), Ausgabe vom 8.5.2013, S. 5

 

Der Autor Joachim Maiworm
lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime.

 

 

Tag der Immobilienwirtschaft

 

Unter dem Motto „Miteinander statt gegeneinander“ fand am 27. Juni 2019 in Berlin der jährliche Immobilientag des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) statt. Der ZIA ist der wichtigste Lobbyverband der Branche und bündelt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Nach eigener Aussage spricht er für insgesamt 28 Verbände und 37.000 Unternehmen. Der ZIA betont in seiner Selbstdarstellung seine kapitalmarktorientierte Ausrichtung und teilt mit, dass er mit seinen Mitgliedsunternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft abbildet und diese mit Vertreter*innen von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft vernetzt (vgl. auch BIG Extra, Mai 2019, Seite 19-21).

Als prominente Gäste der Veranstaltung traten deshalb auch in diesem Jahr verschiedene Spitzenpolitiker*innen auf: Svenja Schulze (SPD, Bundesumweltministerin), Andreas Scheuer (CSU, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur), Ralph Brinkhaus (CDU-Fraktionschef im Bundestag), Christian Lindner (FDP-Fraktionschef im Bundestag), Marco Wanderwitz (parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium) und Oliver Wittke, parlamentarischer Staatssekretär, in Vertretung für den verhinderten Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Über 2.000 „Entscheider*innen“ nutzten die Gelegenheit, ihre Kontakte mit Vertreter*innen aus Politik und Wirtschaft zu intensivieren. Einigkeit bestand weitgehend darin, dass bereits vorsichtige staatliche Regulierungsversuche Investoren abschrecken und sich negativ auf die Stadtentwicklung auswirken würden. In seiner Eröffnungsrede spottete denn auch ZIA-Präsident Andreas Mattner (CDU) darüber, dass „in der ehemaligen Hauptstadt der DDR wieder über Enteignung und Mietendeckel gestritten“ werde. Zugeben musste er jedoch, dass sich das Image der Branche in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert hat. Als Reaktion auf diese Verschlechterung ist zu werten, dass Mattner die Bedeutung der Immobilienwirtschaft für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung unterstrich. Nur durch die energetischen Gebäudesanierungen seien die gemeinwohlorientierten Ziele überhaupt erreichbar. Dass in der Konsequenz dieser Sanierungen dann zum Teil exorbitante und profitmaximierende Mietpreissteigerungen anfallen, verschwieg der Oberlobbyist.

Der Immobilientag demonstriert Jahr für Jahr den engen Schulterschluss zwischen dem Spitzenverband der gesamten Immobilienwirtschaft und der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik. Folgt die Politik ausnahmsweise mal nicht den „Empfehlungen“ der Immobilienlobby beispielsweise hinsichtlich Steuerrecht und Vereinfachung bei Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, wird eine schärfere Ansprache gewählt und die „Systemrelevanz“ betont. So zeigte sich ZIA-Präsident Mattner jüngst einmal mehr verärgert: „Es scheint aus dem Blick geraten zu sein, dass die Politik auf die Akteure aus der Wirtschaft angewiesen ist, will sie die Herausforderungen stemmen.“ (Vorwort zum Frühjahrsgutachten 2019 des Rats der Immobilienweisen)

Mit Blick auf die Regelung des sogenannten Berliner Mietendeckels (keine Mieterhöhungen für die Dauer von fünf Jahren und für nicht preisgebundene Wohnungen) hatte der ZIA bereits zuvor von einem „fatalen Signal“ gesprochen (Pressemitteilung vom 6. Juni 2019). Niclas Karoff, Sprecher der ZIA-Region Ost, führte die üblichen Argumente der Immobilienwirtschaft an: Potenzielle Investoren würden verschreckt, Modernisierungen von Bestandswohnungen verhindert und als dessen Folge mehr Wohnungen verwahrlosen. Zudem hatte ein Staats- und Verfassungsrechtler in einem vom ZIA in Auftrag gegebenen Gutachten sowohl Verstöße gegen die Berufsfreiheit gewerblicher Vermieter als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien festgestellt. Dem Land Berlin fehle auch die entsprechende Gesetzgebungskompetenz.

ZIA-Vertreter Karoff forderte deshalb den Berliner Senat auf, „sich ebenso gesetzeskonform zu verhalten, wie er dies beispielsweise auch von den Wohnungsunternehmen verlangt“. Die skurrile Aussage stammt nun ausgerechnet von einem Lobbyisten, dessen Branche aus Gründen der Renditeorientierung von wirtschaftskriminellen Handlungen durchsetzt ist (vgl. auch BIG Extra, Mai 2019, Seite 33-35). Präsident Mattner wiegelte in Erwartung entsprechender Vorwürfe bei seinem Eröffnungsvortrag des Immobilientags vorsorglich ab: Nur wenige „schwarze Schafe“ in der Branche seien identifizierbar, die Mehrheit verhielte sich „verantwortungsvoll“.

Nach außen Unzufriedenheit mit der Politik zu dokumentieren, gehört zum Lobbygeschäft. Der Auftritt des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Ralph Brinkhaus, beim Tag der Immobilienwirtschaft zeigte hingegen die tatsächlich symbiotische Beziehung von Politik und Wirtschaft. In seinem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung bekannte er sich geradezu euphorisch zur Marktwirtschaft, gefolgt von einer unmissverständlichen Absage an alle „Verstaatlichungsphantasien“.

Joachim Maiworm lebt in Berlin und ist aktiv in der Berliner MieterGemeinschaft.

Radikale Demokratie: Im Hier und Jetzt beginnen

 

Joachim Maiworm über Alex Demirović (Hrsg.): Wirtschaftsdemokratie neu denken und Gustav Bergmann/Jürgen Daub/Feriha Özdemir (Hg.): Wirtschaft demokratisch. Teilhabe, Mitwirkung, Verantwortung

 „Warum bewegt die Wirtschaftsdemokratie immer noch die Linken? Und warum bewegt sie nicht viel mehr Leute im progressiven Lager?“ Die vom Journalisten Tom Strohschneider Ende des vorigen Jahres in einem Beitrag für die Zeitung Oxi aufgeworfenen Fragen verweisen auf ein grundlegendes Dilemma in der linken Auseinandersetzung um das Verhältnis von Demokratie und Wirtschaft. Das „klassische“ Grundproblem der Wirtschaftsdemokratie lautet dabei bekanntlich: Wie kann die auf das politische System beschränkte Demokratie in die von autoritären Praktiken geprägte Wirtschaft ausgedehnt werden? Wie lässt sich ein evolutionäres „Hineinwachsen“ demokratischer Bürgerrechte in die Sphäre der demokratiefreien Ökonomie denken?

Angesichts der anhaltenden kapitalistischen Vielfach-Krise sollte die zentrale Forderung der historischen Arbeiterbewegung – die Sicherstellung des Primats der Politik gegenüber der Ökonomie und damit deren Demokratisierung – eigentlich bei betroffenen und politisch engagierten Menschen dauerhaft ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Seit den 1920er Jahren, in denen vor allem sozialdemokratische Gewerkschafter*innen Ideen und Konzepte für eine Wirtschaftsdemokratie entwickelten, kann man hingegen beobachten, dass das Thema immer wieder in Vergessenheit gerät. Es pflegt aber auch periodisch neu zu erwachen und hin zu einer Aktualisierung zu drängen.

Die Frage einer möglichen Demokratisierung der Wirtschaft erregte im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2007/08 bei Gewerkschaften und linken Theoretikern vorübergehend wieder mehr Aufmerksamkeit. Bis dann die Debatten, wie stets, nach wenigen Jahren wieder abebbten. Wie zwei aktuell erschienene Sammelbände zeigen, scheint sich das Interesse am Gegenstand aber wieder einmal neu zu beleben. Beide Studien lassen sich gewinnbringend parallel lesen und helfen dabei, sich eine Orientierung über die Vielschichtigkeit des Themas zu verschaffen.

Beide Bücher bieten ein weit gefächertes Angebot an Sichtweisen, überschneiden sich allerdings teilweise in ihren Problemstellungen: Wenn es etwa um die verfassungsrechtlichen Bedingungen einer Demokratisierung der Ökonomie geht, eine Reform des Unternehmensrechts diskutiert und die Frage nach der Legitimität des privaten Eigentums an Produktionsmitteln aufgeworfen wird, oder aber wenn Überlegungen zu Möglichkeiten und Grenzen der Alternativökonomie angestellt werden.

Bemerkenswert ist, dass die erneut in Gang kommende Debatte diesmal nicht allein von Kreisen der politischen Linken ausgeht, sondern auch von Teilen des „aufgeklärten“ Managements und des universitären Forschungsbetriebs getragen wird. Aus Sicht unternehmerischer Führungskräfte sorgt die technologische Entwicklung der Produktivkräfte (Stichwort: „Digitalisierung“) bereits seit Jahren dafür, dass antiquierte Führungsstile in Unternehmen an Grenzen stoßen und in einzelnen Branchen Platz für ein neues intelligentes Management geschaffen wird.

Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften haben sich unter dem Label „Plurale Ökonomik“ Lehrende und Studierende zusammengefunden, die den Schulterschluss mit den Sozial- und Geisteswissenschaften suchen, um gesellschaftskritische Denkansätze (zum Beispiel Postwachstum und Ökologie) auch in ihrem Studiengang zu fördern – und dabei aufgeschlossenen Führungskräften in der Wirtschaft beratend zur Seite stehen. Der Begriff der Wirtschaftsdemokratie lässt sich dadurch allerdings nur noch schwer fassen und berührt mosaikartig eine Vielzahl von Aspekten.

 

„Wirtschaftsdemokratie neu denken“

Der vor allem in linken Kreisen bekannte Frankfurter Sozialwissenschaftler Alex Demirović gilt seit vielen Jahren als Experte für diesen Themenkomplex. Die meisten Beiträge des von ihm herausgegebenen Buches „Wirtschaftsdemokratie neu denken“ basieren auf der Prämisse, dass Defizite und Erosion von Mitbestimmung in den Betrieben oder Unternehmen eine kritische Überprüfung des Konzeptes von Wirtschaftsdemokratie nötig machen. Die beiden ersten Aufsätze, verfasst von Heinz Bierbaum und Richard Detje/Dieter Sauer, die jeweils im gewerkschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Umfeld arbeiten bzw. forschen, führen dabei überzeugend in wesentliche Schlüsselfragen des Themas ein.

Heinz Bierbaum, zwischen 1980 und 1996 Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall, vertritt ein Konzept von Wirtschaftsdemokratie, welches über den Kapitalismus hinausweist und eine gesellschaftliche Steuerung der Wirtschaft anstrebt. Für Bierbaum bildet die Mitbestimmung zunächst den Referenzpunkt: „Die Forderung nach Wirtschaftsdemokratie ergibt sich geradezu aus der Kritik und den Grenzen eben der Mitbestimmung. Ein wesentlicher Ausgangspunkt ist die fehlende wirtschaftliche Mitbestimmung, die auf der betrieblichen Ebene überhaupt nicht gegeben und auf Unternehmensebene nur in verkümmerter Form vorhanden ist.“ (Seite 14)

Der Autor reflektiert damit die historisch gescheiterten Versuche einer Umsetzung der Idee von der Demokratisierung der Wirtschaft. In den 1920er Jahren noch als Übergang in eine sozialistische Gesellschaftsordnung gedacht, mutierte sie nach 1945 zu einer zentralen Stütze der Integration der Arbeiter*innen in die betriebliche Herrschaft („Sozialpartnerschaft“). Wirtschaftsdemokratische Initiativen setzen nach Bierbaum zwar auf der einzelwirtschaftlichen Ebene an (steuernder und kontrollierender Einfluss auf die Investitions-, Beschäftigungs- und Arbeitspolitik der Unternehmen), müssen aber in übergreifende Konzepte eingebunden werden (zum Beispiel volkswirtschaftliche Rahmenplanung). Ein wesentliches Hindernis für die wirtschaftsdemokratischen Zielsetzungen sind für ihn die Eigentumsverhältnisse. Solange die Produktionsmittel sich in privaten Händen befinden, ließe sich eine Wirtschaft, die sich am gesellschaftlichen Bedarf orientiert, nicht verwirklichen.

Bierbaum zeigt sich somit als typischer Vertreter des ursprünglichen Konzepts der Wirtschaftsdemokratie, indem er sich für eine sozialistische Transformation einsetzt, also für eine Politik der schrittweisen Veränderungen, durch die die Bedingungen für einen Sozialismus nach und nach geschaffen werden sollen. Allerdings zweifelt er an der Konfliktbereitschaft von gewerkschaftlichen und betrieblichen Vertreter*innen als mögliche Träger einer ökonomischen Demokratisierung. Einen vorsichtigen Ausweg sieht er in der Mitarbeiterbeteiligung, womit er nicht eine Partizipation am Gewinn, sondern am Unternehmen selbst meint. Nur durch die Wiederaneignung der durch die Arbeit geschaffenen Werte könne wirksam Einfluss auf die Unternehmenspolitik genommen werden. Die Solidarwirtschaft würdigt der Autor, weil sie zeige – wenn auch in ihrer Reichweite sehr begrenzt –, dass innerhalb kapitalistischer Verhältnisse andere Formen des Wirtschaftens möglich seien.

An dieser negativen Einschätzung knüpfen die beiden Sozialforscher Richard Detje und Dieter Sauer an, die auf Basis eigener Befragungsstudien über die Auswirkungen jahrzehntelanger neoliberaler Herrschaft auf die „Tiefenstrukturen des Alltagsbewusstseins“ berichten. Sie bestätigen die Ergebnisse auch anderer sozialwissenschaftlicher Studien, nach denen eine zunehmende Delegitimierung des politischen Systems nicht zu einer Systemkritik am Kapitalismus geführt habe. Detje und Sauer sehen eine Ursache in einer fehlenden glaubwürdigen und offensiv vertretenen linken Alternative, die nur Passivität oder einen Rückzug ins Irrationale offen lässt (Seite 26).

Die pessimistische Krisenanalyse der beiden Autoren basiert unter anderem auf dem Formwandel der Herrschaft in der Arbeitswelt (indirekte Steuerung als neuer Zwangszusammenhang). Mitbestimmung sei heute „zu einem Governance-Konzept einer kooperierenden Modernisierung in den Unternehmen“ geworden. Dem Governance-Diskurs liegt bekanntlich die Prämisse zugrunde, es sei für das Management effizienter, autoritäre Anweisungen „von oben“ durch eine egalitäre Einbindung der Beschäftigten zu ersetzen – zweifellos eine mittlerweile etablierte Form innerbetrieblicher Herrschaft.

In einem weiteren Beitrag skizziert Andreas Fisahn, Professor für Öffentliches Recht, den wichtigen Zusammenhang von Wirtschaftsdemokratie und Rechtsgeschichte und klopft das Thema auf seine verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen ab, untersucht insbesondere die Frage, wie weit eine Demokratisierung der Wirtschaft verfassungsrechtlich gehen kann (Enteignung, Vergesellschaftung). Bezugnehmend auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts vertritt er den Standpunkt einer wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes, um die Idee des Primats der Politik gegenüber ökonomischer Entscheidungsgewalt zu stärken.

Alexandra Scheele, Arbeits- und Wirtschaftssoziologin, knüpft mit dem Begriff der Geschlechterdemokratie an den Begriff der Wirtschaftsdemokratie an. Sie moniert, dass die fehlende Beteiligung von Frauen an den wirtschaftlichen Entscheidungen auf allen Ebenen der Arbeitspolitik keine besondere Berücksichtigung erfährt. Die Demokratisierung der Wirtschaft müsse über den „klassischen“ Begriff der Wirtschaft hinausgehen, das „Ganze der Arbeit“ (also einschließlich der Reproduktionsarbeit) so zum Gegenstand demokratischer Entscheidungen werden. Wirtschaftsdemokratie sei insofern als Geschlechterdemokratie zu entwerfen. Martin Beckmann, Referent unter anderem für Dienstleistungspolitik bei der ver.di-Bundesverwaltung, unterstreicht in seinem Beitrag eine steigende Relevanz des öffentlichen Eigentums auf kommunaler Ebene für die letzten Jahre, will aber noch nicht von einer allgemeinen Trendumkehr bei der Privatisierungspolitik sprechen.

Weitere Beiträge des Buches behandeln die demokratischen Potenziale des Gesundheitssystems (Beispiel Krankenhaus) und des Bildungswesens, demokratische Unternehmen in Belegschaftsbesitz, selbstverwaltete Betriebe als alternative Wirtschaftsmodelle und internationale Erfahrungen (Selbstverwaltungssystem im sozialistischen Jugoslawien sowie Beispiel von Arbeiter*innen aus verschiedenen Kontinenten, die die kollektive Kontrolle über ihre Arbeitsplätze übernahmen).

 

„Wirtschaft demokratisch. Teilhabe, Mitwirkung, Verantwortung“

Die Herausgeberinnen des Bandes „Wirtschaft demokratisch. Teilhabe, Mitwirkung, Verantwortung“ sowie mehrere der insgesamt 16 Autorinnen forschen und lehren am Lehrstuhl für Innovations- und Kompetenzmanagement an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Siegen. Seit einigen Semestern werden einige der im Buch versammelten Forschungsfragen in Seminaren und Vorlesungen im dortigen Studiengang Plurale Ökonomie erörtert, den Herausgeber Bergmann mit initiiert hat. Im Mittelpunkt ihres Sammelbandes steht die bürgerrechtlich hergeleitete Idee, eine „demokratiekonforme Marktwirtschaft“ zu ermöglichen, die auf einer Vielfalt von Beteiligungs- und Partizipationsformen für die Beschäftigten sowie einer neuen Unternehmensform gründen soll.

Was muss geschehen, damit „Arbeitnehmerinnen“ in einem Betrieb oder Unternehmen ihren Bürgerstatus beibehalten können? Wie können sie mitgestalten und mitentscheiden? Die Herausgeberinnen definieren im einleitenden Beitrag drei wesentliche Forschungsfelder, die auch den Band inhaltlich strukturieren: „Teilhabe“, „Partizipation“ und „Verantwortung“. Zunächst wirft der erste Teil die Frage nach einer „gerechten“ Beteiligung der Mitwirkenden am ökonomischen Erfolg auf und bringt eine neue Rechtsform von Unternehmen ins Spiel, die eine solche Beteiligung ermöglichen soll. Im zweiten Abschnitt wird das Potenzial der deliberativen Entscheidungsfindung in Unternehmen oder Organisationen untersucht (moderne Partizipationskultur). Der letzte Teil schließlich diskutiert die gesellschaftliche Verantwortung bzw. die „mitweltverträgliche“ Unternehmenspolitik. Dabei spielt das Problem der gegenwärtigen Haftungsbegrenzung bei den Eigentümern eine entscheidende Rolle. Die drei Themenfeldern decken aus Sicht der Herausgeber*innen den Komplex „Wirtschaftsdemokratie“ angemessen ab. Der Fokus liegt eindeutig auf der einzelbetrieblichen Ebene, denn in sieben der 16 Texte werden Einzelaspekte des „demokratischen Unternehmens“ behandelt.

Andreas Neumann, Geschäftsführer eines AWO-Kreisverbandes, stellt seine Idee einer neuen Unternehmensform vor, die alle beteiligten Akteure am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lässt. Neben den bestehenden Unternehmensverfassungen soll eine weitere etabliert werden, die eine „faire“ Verteilung der Wertschöpfung unter den Stakeholdern (Kapitalgeber, Beschäftigte, Staat) garantiert. Sein Modell sieht vor, dass der Staat in einem ersten Schritt auf die gewinnbasierte Körperschaftssteuer verzichtet, wodurch der Verteilungsspielraum erhöht wird. Die Kapitalgeber erhalten einen Anspruch auf eine feste Verzinsung, da sie das unternehmerische Risiko tragen. Jeder darüber hinausgehende Gewinn wird nach einem festzulegenden Schlüssel an Beschäftigte und Staat verteilt. Der Autor will die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens in jedem Fall schützen, tritt aber zugleich dem Narrativ entgegen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erfordere eine anhaltende Lohnzurückhaltung. Aus Sicht Neumanns stellt sich auf diese Weise eine Win-Win-Win-Situation in einer „demokratiekonformen Marktwirtschaft“ bzw. in einem „demokratischen Unternehmen“ ein.

Der Beitrag von Heinz-J. Bontrup, Wirtschaftsprofessor in Gelsenkirchen und Sprecher der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik („Memorandum-Gruppe“), fällt insofern aus dem Rahmen des Sammelbandes, als er den Fokus nicht in erster Linie auf Veränderungen in den Unternehmen legt, sondern zunächst die ideologischen Verblendungen der Marktapologeten aufs Korn nimmt. Entgegen der „behaupteten ‚Wettbewerbswelt‘“ erkennt er „ungeheure Machtzusammenballungen“ bei den Kapitalgesellschaften und Konzernen, die die Welt beherrschen (Seite 41). Durch das neoliberale Dogma und die Herrschaft der Finanzmärkte sei der Einfluss von Politik und Gewerkschaften immer weiter erodiert, mit dem Ergebnis einer extremen Umverteilung beim Volkseinkommen. Daneben kritisiert er die Asymmetrie der Verfassung und des nachgeordneten Arbeitsrechts, da das Kapital einseitig dominiere. Ohne – auch verfassungsrechtliche – Einschränkungen der Kapitalmacht seien wirtschaftsdemokratische Verhältnisse als ein Gegenmittel gegen die „organisierte Verantwortungslosigkeit“ der „marktkonformen Demokratie“ nicht möglich.

Bontrup bietet insgesamt eine auf 33 Seiten angelegte und mit empirischem Material angereicherte fulminante Beschreibung der gegenwärtigen Verfassung der kapitalistischen Ökonomie. Allzu viel Hoffnung macht der Autor den Freundinnen und Freunden der Idee einer Wirtschaftsdemokratie jedoch nicht: „Die bisherigen Ausführungen haben deutlich gemacht, wie schwer die Umsetzung einer Wirtschaftsdemokratie in den Unternehmen ist.“ (Seite 52)

Im Anschluss an die weit angelegte polit-ökonomische Analyse von Bontrup diskutiert Jürgen Daub, wie eine Demokratisierung betrieblicher Sozialverhältnisse im Rahmen der veränderten Produktionsverhältnisse möglich ist. Mit seinem Ansatz des „Industrial Citizenship“ ist die Ausweitung allgemeiner Bürgerrechte auf den Produktionsbereich gemeint („Wirtschaftsbürger am Arbeitsplatz“). Mit dem Begriff grenzt sich Daub von der Mitbestimmung im klassischen Sinn ab, die als „Pazifizierung des Klassengegensatzes“ verstanden keine allgemeine staatsbürgerliche Demokratieerweiterung in die Unternehmen darstelle. Er zitiert aus einer Monographie von Alex Demirović aus dem Jahr 2007, in der dieser schreibt, dass beispielsweise Betriebsratsarbeit „nicht (…) als solche schon als demokratische Beteiligung aufgefasst“ werden kann (Seite 75). Wirtschaftsbürgerrechte bezeichnet Daub dagegen als einen „zutiefst liberalen Ansatz“ (Seite 78), der auf der Grundlage von Bildung für alle einen „fairen“ Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und Fürsorge garantieren soll. Wie dieser Ansatz praktische Umsetzung erfahren kann, erläutert der Autor in seinem Aufsatz allerdings nicht. Dies bleibt anderen Autoren und Autorinnen des Buches überlassen, die in mehreren Texten vielfältige Formen der Partizipation in Unternehmen beschreiben.

Begriffe wie „agile Unternehmen“, „soziokratische Unternehmensführung“, „holokratische Formen der Entscheidungsfindung“ oder schlicht „Scrum“ verweisen auf Managementmethoden, die vermutlich einem Großteil der Leserschaft dieser Rezension nicht viel sagen, aber allesamt bezwecken, die Mitarbeitenden jenseits einer autoritären Unternehmensführung in Prozesse der Entscheidungsfindung am Arbeitsplatz einzubeziehen. „Scrum“, so viel sei immerhin verraten, kommt aus dem Rugby und meint das dichte, angeordnete Gedränge und wird für die kleinen, selbstorganisierten Teams in Unternehmen verwendet (Seite 157). Die eigentliche Zielstellung der managementorientierten „Demokratisierungsansätze“ wird allerdings im Buch klar angesprochen. Der Abbau von Hierarchien in Unternehmen, in denen neue technologische Möglichkeiten (Digitalisierung) ein entscheidende Rolle spielen und deren Chefs auf die Entfaltung der Kreativität der Mitarbeitenden angewiesen sind, wird als notwendig erachtet, um wettbewerbsfähig zu bleiben (Seite 176).

 

Fazit

Die Idee der Wirtschaftsdemokratie wird mittlerweile nicht mehr allein aus sozialistischer oder gewerkschaftlicher Perspektive thematisiert. Mit ausgeklügelten Methoden versucht auch das moderne Management, mittels Anerkennung und einer Vielfalt an Partizipationsformen intensive Bindungen an die Unternehmen zu erzeugen und damit ein effektiveres Arbeiten zu ermöglichen. Dabei können zweifellos reale Freiheitsgewinne entstehen, wie sie insbesondere im Band „Wirtschaft demokratisch“ als eine Form der Demokratisierung gedeutet werden. Die sich aufdrängende Ambivalenz bleibt allerdings in den managementorientierten Beiträgen des Buchs weitgehend ausgeblendet. Die verschiedenen Blickwinkel, aus denen der Komplex Wirtschaftsdemokratie bearbeitet wird, erzeugt zudem eine problematische Unübersichtlichkeit.

Da die nicht nur von der Arbeiterbewegung vertretende tradierte Vorstellung, Demokratie einfach so auf das ökonomische Leben auszuweiten, nicht mehr trägt, muss – so der Tenor des von Alex Demirović herausgegebenen Buches – eine Erweiterung der Idee der Wirtschaftsdemokratie erfolgen. Das trägt allerdings dazu bei, den Sinngehalt des Begriffs weiter aufzulösen. „Wirtschaftsdemokratie“ droht somit zu einem Container-Begriff zu werden, dem beliebige Bedeutungen beigemessen werden können. Dieser Falle ist jedoch kaum zu entkommen. Es kann somit festgestellt werden: Die in den beiden Bänden versammelten Aufsätze tragen eine Fülle von relevanten Aspekten zum Thema zusammen, die die Leser*innen selbst zu einer brauchbaren Essenz umformen müssen, damit in ihren Köpfen ein fassbares „Konzept“ von Wirtschaftsdemokratie entstehen kann.

Aufgrund der zahlreichen vorgestellten Perspektiven lassen sich selbstverständlich weitere Kritikpunkte nennen. Zu erwähnen bleibt vor allem das grundsätzliche Problem, dass die Idee einer Demokratisierung auch der Wirtschaft Illusionen eines harmonischen Zusammenwirkens von Unternehmern und abhängig Beschäftigten fördern können. So schreiben Bergmann & Co in ihrer Einleitung, dass Lösungen eher akzeptiert werden und qualitativ besser sind, „wenn alle Interessen und Sichtweisen berücksichtigt werden“ (Seite 11). Gerät wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Theorie zu einer Konsensmaschine, werden allerdings reale Interessengegensätzen verschleiert.

Natürlich muss man konstatieren, dass die Autor*innen beider Bände keine Antwort auf eine der entscheidenden Schlüsselfragen geben können, die sich alle diejenigen zu stellen haben, die daran festhalten, dass die Demokratisierung von Betroffenen getragen und nicht für sie organisiert werden soll: Wie kann eine andere Form der Steuerung der Wirtschaft gekoppelt werden mit der (Selbst)Aktivierung „von unten“? Wer soll die Veränderungen herbeiführen? Dass angesichts des neoliberal geformten Alltagsbewusstsein der Menschen die Verfasserinnen der Aufsätze ebenso hilflos vor diesem Problem stehen wie die meisten Leserinnen und Leser, kann ihnen deshalb nicht angelastet werden.

Deutlich wird, dass ausgearbeitete (Denk-)Modelle lediglich Orientierungen bieten und nur begrenzt weiterhelfen können. Die Theoretiker*innen der Wirtschaftsdemokratie müssen letztlich darauf setzen, dass die Praxis der Menschen selbst emanzipatorische Politik in Bewegung setzt – und sich von deren Ideen durchaus inspirieren lässt. Beide Bücher bieten in jedem Fall genügend analytischen Stoff für eine intelligente Auseinandersetzung über Anachronismus und Aktualität der Wirtschaftsdemokratie.

Gustav Bergmann/Jürgen Daub/Feriha Özdemir (Hg.): Wirtschaft demokratisch. Teilhabe, Mitwirkung, Verantwortung
V&R unipress, Göttingen 2019
353 Seiten, 30,00 Euro
ISBN 978-3-8470-0927-6

download: https://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/downloads/productPreviewFiles/LP_978-3-8471-0927-3.pdf

 

Alex Demirović (Hrsg.): Wirtschaftsdemokratie neu denken
Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2018
341 Seiten, 35,00 Euro
ISBN 978-3-89691-283-1

download: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/Wirtschaftsdemokratie_Demirovic.pdf)

 

 

 

 

 

 

 

Geldwäsche im Immobiliensektor – Staat und Wirtschaft als Koproduzenten der Kriminalität

 

„Mafia-Käufe lassen Immobilienpreise explodieren“ – unter diesem Titel berichtete ein TV-Magazin des Bayerischen Rundfunks (BR) Ende März 2018 darüber, wie die italienische Mafia illegale Einnahmen aus Drogenhandel und anderen kriminellen Aktivitäten in die legale Wirtschaft schleust. Demnach drängt vor allem die organisierte Kriminalität in den deutschen Immobilienmarkt, der als beliebter, weil sicherer Anlageort für „schmutziges“ Geld gilt. Laut BR macht Europol die organisierte Kriminalität insbesondere für steigende Wohnungs- und Mietpreise mit verantwortlich. Und Burkhard Körner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, spricht in dem Fernsehbeitrag davon, dass die freie Marktwirtschaft und das Staatswesen insgesamt durch das Delikt der Geldwäsche bedroht werden.

 Die Reportage legt wie der Großteil der übrigen Medienberichterstattung den Fokus darauf, dass Geldwäsche die Bereiche von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gleichermaßen gefährdet. Danach schwappt erstens das Delikt in Form organisierter Kriminalität von „außen“ nach Deutschland und zersetzt die hiesige Demokratie, zweitens unterminiert die Geldwäsche das Spiel von Angebot und Nachfrage auf dem legalen Markt und drittens treibt sie redliche Bürgerinnen in existenzielle Nöte, da das investierte illegale Geld unter anderem die Mieterinnen unter Druck setzt.

 Die negativen Effekte von Geldwäsche sind grundsätzlich nicht zu bestreiten: Die Akkumulation „gewaschener“, sprich legalisierter Verbrechensgewinne honoriert kriminelles Verhalten im Bereich der Wirtschaft. Kriminelle Marktteilnehmer können sich aufgrund ihrer illegalen Gewinne gegen rechtskonforme Konkurrenten besser durchsetzen. Die Geldwäsche selbst wirkt dabei als „der wirtschaftliche Turbo der illegalen Wirtschaft“ (Bussmann, Seite 9). Zudem gehen Geldwäsche und Steuerhinterziehung Hand in Hand. Dem Fiskus vorenthaltene Steuerleistungen schädigen das Gemeinwohl, weil sie für die Bereitstellung öffentlicher Güter fehlen und dem Trend zu einer weiteren Privatisierung öffentlicher Güter Vorschub leisten. Schließlich sind auch die sogenannten Vortaten, also die Straftaten (z.B. Drogen-, Waffen-, Menschenhandel, Schutzgelderpressung), die den kriminellen Akteuren erst die zu legalisierenden Geldmittel beschaffen, nicht von der Geldwäsche zu trennen. Diese ist zudem nicht nur die Folge organisierter Kriminalität, sondern auch deren Voraussetzung, denn die legalisierten Gewinne stehen wieder einer neue kriminelle Gewinnerzielung zur Verfügung, so dass sich das Rad weiterdrehen kann.

 Tatsächlich lockt auch der boomende deutsche Immobilienmarkt verstärkt Kriminelle an. Dass sich der Anstieg der Mieten, wie jüngste Presseberichte bestätigen, ungebremst fortsetzt, ist nach Meinung von Strafverfolgungsbehörden, Kriminologen und politischen Parteien denn auch eine Auswirkung der Geldwäsche. Diesen Zusammenhang betonte im vergangenen Oktober unter anderen der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, bei einer Veranstaltung seiner Partei zum „Geldwaschsalon Deutschland“. Belegen lässt sich diese Behauptung jedoch nicht. Einzelne Stimmen widersprechen der unbewiesenen These bzw. zeigen sich deutlich zurückhaltender. Bei der gleichen Veranstaltung stellte Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit fest, dass es bislang unbekannt sei, ob oder wie sich die Geldwäsche auf die Mietenentwicklung auswirkt. Auch die Vorsitzende von Transparency International und Herausgeberin einer aktuellen Studie zum Thema, Edda Müller, konnte in einem Zeitungsinterview nicht bestätigen, dass der Kauf von Immobilien mit Geldern unklarer Herkunft die Kaufpreise und Mieten nach oben treiben. (vgl. taz, 8./9. Dezember 2018) Da das Ziel der Geldwäsche nicht in erster Linie darin besteht, Gewinne zu erzielen und die Täter bei der Einschleusung „schmutziger“ Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf sogar Verluste in Kauf nehmen, ist die Behauptung, Geldwäsche sei ein relevanter Mietpreistreiber, zumindest sehr fraglich (vgl. Transparency International, Seite 10).

Sind diese kritischen Stimmen jenseits des politischen und medialen Mainstreams ein Hinweis darauf, dass die Unterwanderung der angeblich sauberen legalen Immobilienwirtschaft durch „schmutziges“ Geld interessengeleitet hochgespielt wird? Die öffentliche Diskussion zur Geldwäsche blendet zumindest drei Punkte weitgehend aus:

  • Wenn politische Verantwortungsträger und andere die Schädlichkeit der Geldwäsche für die Entwicklung der Mieten betonen, dann lenken sie von den ganz legalen Möglichkeiten ab, die insbesondere große Wohnungsunternehmen und Finanzinvestoren nutzen, um Mietpreissprünge durchzusetzen oder Mieter*innen gewinnbringend aus ihren Wohnungen zu vertreiben. Legale Geschäfte auch im Immobilienbereich richten weitaus größere gesellschaftliche Schäden an als kriminelle Aktivitäten.

 • Medien und Politik befördern eine Ethnisierung der Kriminalität, wenn sie Geldwäsche in erster Linie als Geschäftsfeld einer jenseits der deutschen Grenzen wurzelnden Organisierten Kriminalität identifizieren – und dabei die Mitverantwortung des deutschen Staates ignorieren.

  • Die Geldwäsche ist mit den Geschäftsinteressen der legalen Wirtschaft so eng verwoben, dass sich die Grauzone zwischen legalem und illegalem wirtschaftlichem Handeln stetig vergrößert und eine Grenzziehung kaum möglich erscheint.

 

 Neoliberalisierung der Wohnungspolitik – Einfallstor für Geldwäsche

 Die legale Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte und eben nicht die Aktivitäten krimineller Akteure hat die Wohnungsnot zur zentralen sozialen Frage werden lassen. Vor allem ist sie eine Folge der seit Ende der 90er Jahre unter anderem von der rot-grünen Bundesregierung forcierten Liberalisierung der Finanzmärkte. Dadurch wurde der Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und den finanzmarktorientierten Wohnungsgesellschaften erst der Weg geebnet. In Berlin beispielsweise verkaufte im Jahre 2004 die damals in der Hauptstadt regierende Koalition aus SPD und Linkspartei die landeseigene „Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin“ (GSW) an internationale Finanzinvestoren, so dass die Bestände 2013 vom zweitgrößten Wohnungsunternehmen in Deutschland, der „Deutsche Wohnen“, übernommen werden konnten. Dieser Konzern ist dafür bekannt und verhasst, die Mietpreise konsequent hochzutreiben und seine regional marktmächtige Stellung systematisch auszubauen.

 Der Staat erleichterte als Gesetzgeber sowohl die legale wie die illegale Profitmaximierung auf Kosten der Mieter*innen. Soll kriminell erwirtschaftetes Geld als Betongold gewaschen werden, bieten sich in erster Linie die sogenannten Share Deals an. Diese ermöglichen Geldwäsche im großen Stil. Im Unterschied zu einem direkten Erwerb einer Immobilie (Asset Deal) erwirbt der Käufer bei einem Share Deal Anteile an einem Unternehmen, welches Grundstücke oder Gebäude besitzt. Solange wie die Grenze von 95 % der Unternehmensanteile nicht erreicht wird, entfällt die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Da aber auch die Namen der Eigentümer im Grundbuch nicht geändert werden, können die neuen tatsächlichen Eigentümer unsichtbar bleiben. Die wichtige Funktion des Grundbuchs, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu schaffen, wird durch das Grunderwerbssteuergesetz, das die Share Deals regelt, ad absurdum geführt. Eine gesetzliche Regelung ermöglicht es also, dass ein großer Teil des Immobiliengeschäfts – der Kauf von Anteilen an Gesellschaften – extrem anfällig für das Delikt der Geldwäsche ist.

 

Ethnisierung der organisierten Kriminalität

Das Bundeskriminalamt (BKA) wies auf diesen Zusammenhang bereits im Jahr 2012 in einer Fachstudie hin. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im vergangenen Jahr sprach auch die Bundesregierung von einem „Sektor mit herausgehobenem Risiko“. Eine hohe Wertstabilität, hohe Transaktionssummen, eine schwache staatliche Kontrolle und die fehlende Transparenz machen den Markt für kriminelle Geschäfte letzlich attraktiv. Unbestritten ist, dass zum Beispiel mafiöse Organisationen in Deutschland enorme Geldsummen waschen. Die mediale Berichterstattung stellt deshalb die Geldwäsche-Kriminalität zumeist als „von außen kommende“ Gefahr dar. Entweder als Geschäftsfeld der italienischen bzw. der osteuropäischen Organisierten Kriminalität oder im Zusammenhang mit sogenannten Clanstrukturen von Familien arabischer Herkunft. So berichtete die Berliner Zeitung am 28. Dezember wieder einmal, dass die Sicherheitsbehörden im letzten Jahr in der Hauptstadt insbesondere mit rund einem Dutzend arabischen „Clans“ zu tun hatten (Handel von Drogen und Waffen, Prostitution, Einbrüche und illegale Immobiliengeschäfte). Denn im vergangenen Sommer gehörte ein Schlag der Polizei gegen das organisierte Verbrechen über Wochen zu den Top-Themen nicht nur der Hauptstadtmedien. 77 Immobilien einer arabischen Großfamilie im Wert von zehn Millionen Euro waren beschlagnahmt worden. Bei der Berichterstattung fiel auf, dass die Aufmerksamkeit für diesen Fall in einem auffälligen Missverhältnis zur Bedeutung des grob geschätzten Gesamtvolumen der Geldwäsche im Nicht-Finanzsektor von mindestens 20 bis 30 Milliarden Euro (Bussmann, Seite 96) jährlich stand. Das Delikt schien bewusst „ethnisiert“ worden zu sein, um der Öffentlichkeit einen leicht zu markierenden Feind, dem die Zugehörigkeit zu Deutschland abgesprochen wird, präsentieren zu können. Auch wurde unterschlagen, dass Staat und Wirtschaft selbst an illegalen Investitionen im Immobilienbereich und anderswo gelegen sein könnte.

 Politik ohne Interesse an Strafverfolgung

 Die fortwährende Geldwäsche beweist, dass illegale Gewinne sichere Häfen für Kapitalanlagen benötigen und damit von legalen Märkten abhängen. Aber Politiker, die das Gemeinwesen repräsentieren, können auch an kriminell erzeugten Investitionssummen interessiert sein, wenn denn Arbeitsplätze geschaffen werden und in der Folge Steuereinnahmen zu erwarten sind: „Insbesondere viele Politiker auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, denen vor allem die Sicherung der eigenen Macht und die nächsten Wahlen wichtiger sind als die Herkunft von Geldern zu erfragen, die in ihrem Einflussbereich investiert werden, sind der Grund dafür, weshalb die Geldwäsche-Bekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland und in den meisten Industrienationen dieser Welt nicht effektiv und koordiniert betrieben werden kann. Angesichts dessen kann man nachvollziehen, weshalb der Wille zur Bekämpfung der Geldwäsche in Politik und Wirtschaft offensichtlich nicht besonders ausgeprägt ist.“ (Quedenfeld, Seite 22).

 Die Verwischung der Grenzen zwischen legaler und illegaler Wirtschaft bzw. die enge Verflechtung beider Bereiche ist eine Folge dieser Haltung. Die ökonomische Bedeutung der illegalen Investitionen wird auch durch die Aussage eines Mafiosi gegenüber einem Journalisten bestätigt, dass nämlich Deutschland ein gewaltiges Problem hätte, würde die Mafia ihre Gelder von hier abziehen (Transparency International, Seite 9). Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im August letzten Jahres wundert deshalb nicht: Die Financial Intelligence Unit (FIU: Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen) hatte innerhalb eines Jahres seit ihrem Umzug vom BKA zum Zoll im Sommer 2017 trotz etwa 70.000 eingegangener Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit vermuteter Geldwäsche lediglich in 25 Fällen Maßnahmen ergriffen, um verdächtige Transaktionen zu stoppen (vgl. „Geldwäsche-Paradies Deutschland: Nachricht von Fabio De Masi, 23. August 2018“, Webseite Die Linke im Bundestag). Offensichtlich war die Personaldecke der Behörde wesentlich zu dünn, um die Aufgabe auch nur im Ansatz stemmen zu können und neu eingestellte Mitarbeiter*innen verfügten über keine Erfahrung in diesem Bereich.

 In den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer sieht es nicht besser aus. Sie sind für die Einhaltung der Vorschriften, das heißt die Kontrollen außerhalb des Finanzsektors zuständig. „Dafür haben sie seit Jahren einschneidende Instrumente in der Hand, die sogar weiter gehen als die Kompetenzen von Staatsanwaltschaften. Sie können jedes Gewerbeunternehmen ohne besonderen Anlass betreten, dort die Bücher auf Verstöße prüfen, Unterlagen sicherstellen und Sanktionen verhängen, die Bußgelder in Millionenhöhe und Instrumente der Gewinnabschöpfung vorsehen“, erläutert der Journalist David Stein im Juli 2018 in der Soz 07/2018. Es fehlt aber auch hier an der Bereitschaft, die notwendigen Sachmittel und das erforderliche qualifizierte Personal einzusetzen. In Berlin beispielsweise waren im Jahre 2017 für die Aufsicht über den gesamten Nichtfinanz-Sektor, der Tausende Gewerbebetriebe inklusive der Immobilienmakler umfasst, gerade einmal 1,45 Planstellen vorgesehen (vgl. BT-Drucksache 19/3818). Dass die verantwortliche Wirtschaftssenatorin Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist und die Partei sich beim Thema Geldwäschebekämpfung derzeit bundesweit profilieren will, spielt bei ihrer praktischen Politik auf Landesebene offensichtlich keine Rolle. Auch Frank Buckenhofer von der Gewerkschaft der Polizei (GdP Bezirksgruppe Zoll) kommentierte das Versagen der Behörden im Rahmen der Veranstaltung der Grünen damit, dass die Politik schlicht kein Interesse an einer Verfolgung der Geldwäsche habe.

An den Möglichkeiten der europäischen und nationalen Gesetzgebung liegt es nicht, dass Deutschland ein Paradies für Geldwäscher ist. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde Mitte 2018 zum fünften Mal verschärft und muss in den Mitgliedsstaaten bis Januar 2020 umgesetzt werden. Aber beim Vollzug der rechtlichen Vorgaben in die Alltagspraxis hapert es weitgehend. „Deren Umsetzung scheitert auf breiter Front, und das ist kein Zufall“, resümiert Harald Schumann am 19. Oktober 2018 im Berliner Tagesspiegel. Auch er unterstreicht, dass das Interesse der nationalen Regierungen und ihrer Behörden zuallererst der Förderung ihrer Wirtschaft, nicht zuletzt durch ausländische Investoren, gilt. Da liege es nahe, nicht allzu genau hinzuschauen, woher das Geld komme. Offensichtlich kommen politischen Entscheidungsträger mit dem Dilemma, einerseits das Recht respektieren und durchsetzen zu müssen, andererseits Schaden von der „eigenen“ Wirtschaft abzuwenden, ganz gut zurecht und wissen ihre Priorität zu setzen.

Klar, dass ebenfalls bei den Vertreter*innen der Wirtschaft nach Ansicht des Kriminologen Bussmann im Bereich des Nicht-Finanzsektors (unter anderem der Immobilienbranche) von einer nur geringen Bereitschaft zur Umsetzung der Geldwäscherichtlinien auszugehen ist (Bussmann, Seite 30). Da nach dem deutschen Geldwäschegesetz alle an einem Immobiliendeal involvierten Akteure – Banken, Makler, Notare, Rechtsanwälte – verpflichtet sind, die Herkunft des Geldes ihrer Kunden zu prüfen und Verdachtsfälle den Behörden zu melden, darf die fehlende Meldebereitschaft auf das Profitstreben der jeweils Beteiligten zurückgeführt werden [1]. Auch die in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespeisten Gewinne aus Straftaten tragen schließlich zum Wirtschaftswachstum bei und kurbeln die Umsätze der Unternehmen an.

 

Fazit

Geldwäsche dient dazu, kriminell erwirtschaftete Gelder zu einem integralen Bestandteil der legalen Wirtschaft zu machen. Die Aufhebung oder zumindest zunehmende Durchlässigkeit der Grenze zwischen den illegalen und legalen Bereichen der Ökonomie erschwert zweifellos die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Die neoliberale Deregulierungspolitik der letzten Jahrzehnte förderte aber genau diesen Prozess. Dass die illegalen Praktiken auch im Immobiliensektor de facto nicht kontrolliert werden, ist eine bewusste politische Entscheidung, auch kriminelle Geldströme von Mafia & Co. ins „wertstabile“ Deutschland zu lenken. Die häufig artikulierte Behauptung, die Politik habe die Bedeutung der Geldwäsche lange unterschätzt, überzeugt deshalb nicht. Die im aktuellen Bundeslagebericht des BKA beklagten „möglichen Vertrauensverluste in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschaftsordnung“ durch die Wirtschaftskriminalität sind also die Folge des von der herrschenden Politik geförderten kriminellen Wirtschaftshandelns (BKA, Seite 6). Bereits vor mehr als 15 Jahren beschrieb Wolfgang Hetzer, wie die Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche in „ihrer Willkür, mit der sie umgesetzt wird, das heißt in der Vehemenz, mit der sie verhindert, andererseits aber nur sehr selektiv durchgesetzt wird, ein typisches Produkt der Deregulierungspolitik und deren Ambivalenz“ ist. „Funktionell“, so fuhr er fort, „ist die Geldwäsche eine finanztechnische Ergänzung zum ungehinderten Spiel der Marktkräfte und seinen illegalen Ausprägungen“. (Hetzer, Seite 357)

Die Fachleute gehen ausnahmslos von einem mittleren oder hohen Risiko für Geldwäsche im Immobiliensektor aus – dennoch ist eine Dramatisierung des Problems („Mafia-Käufe lassen Immobilienpreise explodieren!“) fehl am Platz. Denn die geht der Intention der politischen Klasse auf den Leim, von den Fehlern der neoliberalen Wohnungsmarktpolitik in den letzten Jahrzehnten abzulenken. Teile der Politik fördern zudem aus durchsichtigen Eigeninteressen die Geldwäsche selbst und skandalisieren sie zugleich mit massiver medialer Unterstützung, indem sie diese Form der Wirtschaftskriminalität einseitig zu einem Problem der „anderen“ („Ausländer“, „Clans“) machen und dabei auf rassistische Denkmuster zurückgreifen.

 

 Anmerkung:

 [1] Für den Bereich der Geldwäsche insgesamt wurden im Jahr 2017 genau 59.845 Verdachtsmeldungen an die FIU übermittelt. Davon kamen gerade einmal fünf von Notarinnen, 21 von Immobilienmaklerinnen, 23 von Rechtsanwält*innen (vgl. FIU, Seite 8).

Fakten zur Geldwäsche im Immobiliensektor

Im Zuge der Terror-Bekämpfung wurden die Geldwäsche-Gesetze in Deutschland für den Finanzsektor mehrfach verschärft. Wegen seiner mangelnden Kontrolldichte außerhalb dieses Bereichs, also beispielsweise im Immobiliensektor, ist Deutschland bei international agierenden Geldwäschern sehr beliebt.

 Beim Delikt der Geldwäsche handelt es sich wie bei allen Formen der Wirtschaftskriminalität um sogenannte Kontrollkriminalität, das heißt es besteht ein erhebliches Dunkelfeld. Das Hellfeld setzt sich aus der offiziellen Anzeigenstatistik zusammen, die keine seriöse Aussagekraft über das tatsächliche Ausmaß der Geldwäsche besitzt.

Nach dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ (Geldwäschegesetz – GwG) ergeben sich Meldepflichten für alle „die im Rahmen ihres Geschäfts oder Berufs handeln“, wie es im Gesetz heißt, das heißt zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der FIU (Financial Intelligence Unit – Zentralstelle bei der Zollverwaltung), wenn Tatsachen auf eine mögliche Geldwäsche hinweisen.

  Mit über 48.000 von insgesamt fast 60.000 Verdachtsmeldungen weisen Kreditinstitute einen Anteil von über 80% auf. (vgl. FIU Jahresbericht 2017, Seite 7f.) Aus dem Nicht-Finanzsektor gehen also nur relativ wenige Anzeigen ein.

 Die Bundesregierung gab im August 2018 laut einer Kleinen Anfrage der Partei Die Linke das gesamte Geldwäschevolumen in Deutschland für mit etwa 100 Milliarden Euro jährlich an (BT-Drucksache 19/3818). Genaue Zahlen über das tatsächliche Ausmaß gibt es aber nicht.

 Nach einer aktuellen Dunkelfeldstudie, die auf über tausend Experteninterviews basiert (das heißt auf den Wahrnehmungen der befragten Akteuren, die zu Verdachtsmeldungen verpflichtet sind), lässt sich grob ein Geldwäschevolumen im Dunkelfeld des Nicht-Finanzsektors von 20 bis 30 Milliarden Euro errechnen. Das absolute Dunkelfeld ist als sehr viel höher anzunehmen. Für den Immobiliensektor kommt die Studie auf ein Volumen von etwa 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich (vgl. Bussmann, Seite 96f. Auch dieser Wert dürfte tatsächlich höher ausfallen).

 Im Jahr 2016 hatte der Markt für Wohnimmobilien ein Volumen von 155,7 Milliarden Euro (Geldumsatz der Immobilien insgesamt: 237,5 Milliarden) (vgl. Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Seite 19). Die Dunkelfeldstudie weist somit einen Anteil der Geldwäsche von lediglich 2 bis 3% des Umsatzes bei Wohnimmobilien aus, der real aber höher anzusetzen ist.

 

Literatur:

Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland: Immobilienmarktbericht Deutschland 2017

Bundeskriminalamt (BKA): Managementfassung zur Fachstudie „Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“ 2012

Bussmann, K.-D.: Geldwäsche – Prävention im Markt. Funktionen, Chancen und Defizite, Berlin, 2018

Financial Intelligence Unit (FIU): Jahresbericht 2017 (hrsg. von der Generalzolldirektion, Köln, September 2018)

Hetzer, W.: „Finanzmärkte und Tatorte: Globalisierung und Geldwäsche“, in: MschrKrim, Heft 5, 2003, Seite 353-63

Quedenfeld, R. (Hg.): Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität. 4. völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin, 2017

Stein, David: „Der Berliner Immobilienmarkt: Wo die Spekulation blüht, sind Mafia und organisierte Kriminalität nicht weit“, in: Soz, 07/2018

Transparency International Deutschland e.V.: Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland

 

Der Autor
Joachim Maiworm lebt in Berlin und ist aktiv bei der Berliner MieterGemeinschaft.