Tag der Immobilienwirtschaft

 

Unter dem Motto „Miteinander statt gegeneinander“ fand am 27. Juni 2019 in Berlin der jährliche Immobilientag des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) statt. Der ZIA ist der wichtigste Lobbyverband der Branche und bündelt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Nach eigener Aussage spricht er für insgesamt 28 Verbände und 37.000 Unternehmen. Der ZIA betont in seiner Selbstdarstellung seine kapitalmarktorientierte Ausrichtung und teilt mit, dass er mit seinen Mitgliedsunternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft abbildet und diese mit Vertreter*innen von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft vernetzt (vgl. auch BIG Extra, Mai 2019, Seite 19-21).

Als prominente Gäste der Veranstaltung traten deshalb auch in diesem Jahr verschiedene Spitzenpolitiker*innen auf: Svenja Schulze (SPD, Bundesumweltministerin), Andreas Scheuer (CSU, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur), Ralph Brinkhaus (CDU-Fraktionschef im Bundestag), Christian Lindner (FDP-Fraktionschef im Bundestag), Marco Wanderwitz (parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium) und Oliver Wittke, parlamentarischer Staatssekretär, in Vertretung für den verhinderten Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Über 2.000 „Entscheider*innen“ nutzten die Gelegenheit, ihre Kontakte mit Vertreter*innen aus Politik und Wirtschaft zu intensivieren. Einigkeit bestand weitgehend darin, dass bereits vorsichtige staatliche Regulierungsversuche Investoren abschrecken und sich negativ auf die Stadtentwicklung auswirken würden. In seiner Eröffnungsrede spottete denn auch ZIA-Präsident Andreas Mattner (CDU) darüber, dass „in der ehemaligen Hauptstadt der DDR wieder über Enteignung und Mietendeckel gestritten“ werde. Zugeben musste er jedoch, dass sich das Image der Branche in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert hat. Als Reaktion auf diese Verschlechterung ist zu werten, dass Mattner die Bedeutung der Immobilienwirtschaft für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung unterstrich. Nur durch die energetischen Gebäudesanierungen seien die gemeinwohlorientierten Ziele überhaupt erreichbar. Dass in der Konsequenz dieser Sanierungen dann zum Teil exorbitante und profitmaximierende Mietpreissteigerungen anfallen, verschwieg der Oberlobbyist.

Der Immobilientag demonstriert Jahr für Jahr den engen Schulterschluss zwischen dem Spitzenverband der gesamten Immobilienwirtschaft und der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik. Folgt die Politik ausnahmsweise mal nicht den „Empfehlungen“ der Immobilienlobby beispielsweise hinsichtlich Steuerrecht und Vereinfachung bei Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, wird eine schärfere Ansprache gewählt und die „Systemrelevanz“ betont. So zeigte sich ZIA-Präsident Mattner jüngst einmal mehr verärgert: „Es scheint aus dem Blick geraten zu sein, dass die Politik auf die Akteure aus der Wirtschaft angewiesen ist, will sie die Herausforderungen stemmen.“ (Vorwort zum Frühjahrsgutachten 2019 des Rats der Immobilienweisen)

Mit Blick auf die Regelung des sogenannten Berliner Mietendeckels (keine Mieterhöhungen für die Dauer von fünf Jahren und für nicht preisgebundene Wohnungen) hatte der ZIA bereits zuvor von einem „fatalen Signal“ gesprochen (Pressemitteilung vom 6. Juni 2019). Niclas Karoff, Sprecher der ZIA-Region Ost, führte die üblichen Argumente der Immobilienwirtschaft an: Potenzielle Investoren würden verschreckt, Modernisierungen von Bestandswohnungen verhindert und als dessen Folge mehr Wohnungen verwahrlosen. Zudem hatte ein Staats- und Verfassungsrechtler in einem vom ZIA in Auftrag gegebenen Gutachten sowohl Verstöße gegen die Berufsfreiheit gewerblicher Vermieter als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien festgestellt. Dem Land Berlin fehle auch die entsprechende Gesetzgebungskompetenz.

ZIA-Vertreter Karoff forderte deshalb den Berliner Senat auf, „sich ebenso gesetzeskonform zu verhalten, wie er dies beispielsweise auch von den Wohnungsunternehmen verlangt“. Die skurrile Aussage stammt nun ausgerechnet von einem Lobbyisten, dessen Branche aus Gründen der Renditeorientierung von wirtschaftskriminellen Handlungen durchsetzt ist (vgl. auch BIG Extra, Mai 2019, Seite 33-35). Präsident Mattner wiegelte in Erwartung entsprechender Vorwürfe bei seinem Eröffnungsvortrag des Immobilientags vorsorglich ab: Nur wenige „schwarze Schafe“ in der Branche seien identifizierbar, die Mehrheit verhielte sich „verantwortungsvoll“.

Nach außen Unzufriedenheit mit der Politik zu dokumentieren, gehört zum Lobbygeschäft. Der Auftritt des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Ralph Brinkhaus, beim Tag der Immobilienwirtschaft zeigte hingegen die tatsächlich symbiotische Beziehung von Politik und Wirtschaft. In seinem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung bekannte er sich geradezu euphorisch zur Marktwirtschaft, gefolgt von einer unmissverständlichen Absage an alle „Verstaatlichungsphantasien“.

Joachim Maiworm lebt in Berlin und ist aktiv in der Berliner MieterGemeinschaft.

Radikale Demokratie: Im Hier und Jetzt beginnen

 

Joachim Maiworm über Alex Demirović (Hrsg.): Wirtschaftsdemokratie neu denken und Gustav Bergmann/Jürgen Daub/Feriha Özdemir (Hg.): Wirtschaft demokratisch. Teilhabe, Mitwirkung, Verantwortung

 „Warum bewegt die Wirtschaftsdemokratie immer noch die Linken? Und warum bewegt sie nicht viel mehr Leute im progressiven Lager?“ Die vom Journalisten Tom Strohschneider Ende des vorigen Jahres in einem Beitrag für die Zeitung Oxi aufgeworfenen Fragen verweisen auf ein grundlegendes Dilemma in der linken Auseinandersetzung um das Verhältnis von Demokratie und Wirtschaft. Das „klassische“ Grundproblem der Wirtschaftsdemokratie lautet dabei bekanntlich: Wie kann die auf das politische System beschränkte Demokratie in die von autoritären Praktiken geprägte Wirtschaft ausgedehnt werden? Wie lässt sich ein evolutionäres „Hineinwachsen“ demokratischer Bürgerrechte in die Sphäre der demokratiefreien Ökonomie denken?

Angesichts der anhaltenden kapitalistischen Vielfach-Krise sollte die zentrale Forderung der historischen Arbeiterbewegung – die Sicherstellung des Primats der Politik gegenüber der Ökonomie und damit deren Demokratisierung – eigentlich bei betroffenen und politisch engagierten Menschen dauerhaft ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Seit den 1920er Jahren, in denen vor allem sozialdemokratische Gewerkschafter*innen Ideen und Konzepte für eine Wirtschaftsdemokratie entwickelten, kann man hingegen beobachten, dass das Thema immer wieder in Vergessenheit gerät. Es pflegt aber auch periodisch neu zu erwachen und hin zu einer Aktualisierung zu drängen.

Die Frage einer möglichen Demokratisierung der Wirtschaft erregte im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2007/08 bei Gewerkschaften und linken Theoretikern vorübergehend wieder mehr Aufmerksamkeit. Bis dann die Debatten, wie stets, nach wenigen Jahren wieder abebbten. Wie zwei aktuell erschienene Sammelbände zeigen, scheint sich das Interesse am Gegenstand aber wieder einmal neu zu beleben. Beide Studien lassen sich gewinnbringend parallel lesen und helfen dabei, sich eine Orientierung über die Vielschichtigkeit des Themas zu verschaffen.

Beide Bücher bieten ein weit gefächertes Angebot an Sichtweisen, überschneiden sich allerdings teilweise in ihren Problemstellungen: Wenn es etwa um die verfassungsrechtlichen Bedingungen einer Demokratisierung der Ökonomie geht, eine Reform des Unternehmensrechts diskutiert und die Frage nach der Legitimität des privaten Eigentums an Produktionsmitteln aufgeworfen wird, oder aber wenn Überlegungen zu Möglichkeiten und Grenzen der Alternativökonomie angestellt werden.

Bemerkenswert ist, dass die erneut in Gang kommende Debatte diesmal nicht allein von Kreisen der politischen Linken ausgeht, sondern auch von Teilen des „aufgeklärten“ Managements und des universitären Forschungsbetriebs getragen wird. Aus Sicht unternehmerischer Führungskräfte sorgt die technologische Entwicklung der Produktivkräfte (Stichwort: „Digitalisierung“) bereits seit Jahren dafür, dass antiquierte Führungsstile in Unternehmen an Grenzen stoßen und in einzelnen Branchen Platz für ein neues intelligentes Management geschaffen wird.

Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften haben sich unter dem Label „Plurale Ökonomik“ Lehrende und Studierende zusammengefunden, die den Schulterschluss mit den Sozial- und Geisteswissenschaften suchen, um gesellschaftskritische Denkansätze (zum Beispiel Postwachstum und Ökologie) auch in ihrem Studiengang zu fördern – und dabei aufgeschlossenen Führungskräften in der Wirtschaft beratend zur Seite stehen. Der Begriff der Wirtschaftsdemokratie lässt sich dadurch allerdings nur noch schwer fassen und berührt mosaikartig eine Vielzahl von Aspekten.

 

„Wirtschaftsdemokratie neu denken“

Der vor allem in linken Kreisen bekannte Frankfurter Sozialwissenschaftler Alex Demirović gilt seit vielen Jahren als Experte für diesen Themenkomplex. Die meisten Beiträge des von ihm herausgegebenen Buches „Wirtschaftsdemokratie neu denken“ basieren auf der Prämisse, dass Defizite und Erosion von Mitbestimmung in den Betrieben oder Unternehmen eine kritische Überprüfung des Konzeptes von Wirtschaftsdemokratie nötig machen. Die beiden ersten Aufsätze, verfasst von Heinz Bierbaum und Richard Detje/Dieter Sauer, die jeweils im gewerkschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Umfeld arbeiten bzw. forschen, führen dabei überzeugend in wesentliche Schlüsselfragen des Themas ein.

Heinz Bierbaum, zwischen 1980 und 1996 Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall, vertritt ein Konzept von Wirtschaftsdemokratie, welches über den Kapitalismus hinausweist und eine gesellschaftliche Steuerung der Wirtschaft anstrebt. Für Bierbaum bildet die Mitbestimmung zunächst den Referenzpunkt: „Die Forderung nach Wirtschaftsdemokratie ergibt sich geradezu aus der Kritik und den Grenzen eben der Mitbestimmung. Ein wesentlicher Ausgangspunkt ist die fehlende wirtschaftliche Mitbestimmung, die auf der betrieblichen Ebene überhaupt nicht gegeben und auf Unternehmensebene nur in verkümmerter Form vorhanden ist.“ (Seite 14)

Der Autor reflektiert damit die historisch gescheiterten Versuche einer Umsetzung der Idee von der Demokratisierung der Wirtschaft. In den 1920er Jahren noch als Übergang in eine sozialistische Gesellschaftsordnung gedacht, mutierte sie nach 1945 zu einer zentralen Stütze der Integration der Arbeiter*innen in die betriebliche Herrschaft („Sozialpartnerschaft“). Wirtschaftsdemokratische Initiativen setzen nach Bierbaum zwar auf der einzelwirtschaftlichen Ebene an (steuernder und kontrollierender Einfluss auf die Investitions-, Beschäftigungs- und Arbeitspolitik der Unternehmen), müssen aber in übergreifende Konzepte eingebunden werden (zum Beispiel volkswirtschaftliche Rahmenplanung). Ein wesentliches Hindernis für die wirtschaftsdemokratischen Zielsetzungen sind für ihn die Eigentumsverhältnisse. Solange die Produktionsmittel sich in privaten Händen befinden, ließe sich eine Wirtschaft, die sich am gesellschaftlichen Bedarf orientiert, nicht verwirklichen.

Bierbaum zeigt sich somit als typischer Vertreter des ursprünglichen Konzepts der Wirtschaftsdemokratie, indem er sich für eine sozialistische Transformation einsetzt, also für eine Politik der schrittweisen Veränderungen, durch die die Bedingungen für einen Sozialismus nach und nach geschaffen werden sollen. Allerdings zweifelt er an der Konfliktbereitschaft von gewerkschaftlichen und betrieblichen Vertreter*innen als mögliche Träger einer ökonomischen Demokratisierung. Einen vorsichtigen Ausweg sieht er in der Mitarbeiterbeteiligung, womit er nicht eine Partizipation am Gewinn, sondern am Unternehmen selbst meint. Nur durch die Wiederaneignung der durch die Arbeit geschaffenen Werte könne wirksam Einfluss auf die Unternehmenspolitik genommen werden. Die Solidarwirtschaft würdigt der Autor, weil sie zeige – wenn auch in ihrer Reichweite sehr begrenzt –, dass innerhalb kapitalistischer Verhältnisse andere Formen des Wirtschaftens möglich seien.

An dieser negativen Einschätzung knüpfen die beiden Sozialforscher Richard Detje und Dieter Sauer an, die auf Basis eigener Befragungsstudien über die Auswirkungen jahrzehntelanger neoliberaler Herrschaft auf die „Tiefenstrukturen des Alltagsbewusstseins“ berichten. Sie bestätigen die Ergebnisse auch anderer sozialwissenschaftlicher Studien, nach denen eine zunehmende Delegitimierung des politischen Systems nicht zu einer Systemkritik am Kapitalismus geführt habe. Detje und Sauer sehen eine Ursache in einer fehlenden glaubwürdigen und offensiv vertretenen linken Alternative, die nur Passivität oder einen Rückzug ins Irrationale offen lässt (Seite 26).

Die pessimistische Krisenanalyse der beiden Autoren basiert unter anderem auf dem Formwandel der Herrschaft in der Arbeitswelt (indirekte Steuerung als neuer Zwangszusammenhang). Mitbestimmung sei heute „zu einem Governance-Konzept einer kooperierenden Modernisierung in den Unternehmen“ geworden. Dem Governance-Diskurs liegt bekanntlich die Prämisse zugrunde, es sei für das Management effizienter, autoritäre Anweisungen „von oben“ durch eine egalitäre Einbindung der Beschäftigten zu ersetzen – zweifellos eine mittlerweile etablierte Form innerbetrieblicher Herrschaft.

In einem weiteren Beitrag skizziert Andreas Fisahn, Professor für Öffentliches Recht, den wichtigen Zusammenhang von Wirtschaftsdemokratie und Rechtsgeschichte und klopft das Thema auf seine verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen ab, untersucht insbesondere die Frage, wie weit eine Demokratisierung der Wirtschaft verfassungsrechtlich gehen kann (Enteignung, Vergesellschaftung). Bezugnehmend auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts vertritt er den Standpunkt einer wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes, um die Idee des Primats der Politik gegenüber ökonomischer Entscheidungsgewalt zu stärken.

Alexandra Scheele, Arbeits- und Wirtschaftssoziologin, knüpft mit dem Begriff der Geschlechterdemokratie an den Begriff der Wirtschaftsdemokratie an. Sie moniert, dass die fehlende Beteiligung von Frauen an den wirtschaftlichen Entscheidungen auf allen Ebenen der Arbeitspolitik keine besondere Berücksichtigung erfährt. Die Demokratisierung der Wirtschaft müsse über den „klassischen“ Begriff der Wirtschaft hinausgehen, das „Ganze der Arbeit“ (also einschließlich der Reproduktionsarbeit) so zum Gegenstand demokratischer Entscheidungen werden. Wirtschaftsdemokratie sei insofern als Geschlechterdemokratie zu entwerfen. Martin Beckmann, Referent unter anderem für Dienstleistungspolitik bei der ver.di-Bundesverwaltung, unterstreicht in seinem Beitrag eine steigende Relevanz des öffentlichen Eigentums auf kommunaler Ebene für die letzten Jahre, will aber noch nicht von einer allgemeinen Trendumkehr bei der Privatisierungspolitik sprechen.

Weitere Beiträge des Buches behandeln die demokratischen Potenziale des Gesundheitssystems (Beispiel Krankenhaus) und des Bildungswesens, demokratische Unternehmen in Belegschaftsbesitz, selbstverwaltete Betriebe als alternative Wirtschaftsmodelle und internationale Erfahrungen (Selbstverwaltungssystem im sozialistischen Jugoslawien sowie Beispiel von Arbeiter*innen aus verschiedenen Kontinenten, die die kollektive Kontrolle über ihre Arbeitsplätze übernahmen).

 

„Wirtschaft demokratisch. Teilhabe, Mitwirkung, Verantwortung“

Die Herausgeberinnen des Bandes „Wirtschaft demokratisch. Teilhabe, Mitwirkung, Verantwortung“ sowie mehrere der insgesamt 16 Autorinnen forschen und lehren am Lehrstuhl für Innovations- und Kompetenzmanagement an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Siegen. Seit einigen Semestern werden einige der im Buch versammelten Forschungsfragen in Seminaren und Vorlesungen im dortigen Studiengang Plurale Ökonomie erörtert, den Herausgeber Bergmann mit initiiert hat. Im Mittelpunkt ihres Sammelbandes steht die bürgerrechtlich hergeleitete Idee, eine „demokratiekonforme Marktwirtschaft“ zu ermöglichen, die auf einer Vielfalt von Beteiligungs- und Partizipationsformen für die Beschäftigten sowie einer neuen Unternehmensform gründen soll.

Was muss geschehen, damit „Arbeitnehmerinnen“ in einem Betrieb oder Unternehmen ihren Bürgerstatus beibehalten können? Wie können sie mitgestalten und mitentscheiden? Die Herausgeberinnen definieren im einleitenden Beitrag drei wesentliche Forschungsfelder, die auch den Band inhaltlich strukturieren: „Teilhabe“, „Partizipation“ und „Verantwortung“. Zunächst wirft der erste Teil die Frage nach einer „gerechten“ Beteiligung der Mitwirkenden am ökonomischen Erfolg auf und bringt eine neue Rechtsform von Unternehmen ins Spiel, die eine solche Beteiligung ermöglichen soll. Im zweiten Abschnitt wird das Potenzial der deliberativen Entscheidungsfindung in Unternehmen oder Organisationen untersucht (moderne Partizipationskultur). Der letzte Teil schließlich diskutiert die gesellschaftliche Verantwortung bzw. die „mitweltverträgliche“ Unternehmenspolitik. Dabei spielt das Problem der gegenwärtigen Haftungsbegrenzung bei den Eigentümern eine entscheidende Rolle. Die drei Themenfeldern decken aus Sicht der Herausgeber*innen den Komplex „Wirtschaftsdemokratie“ angemessen ab. Der Fokus liegt eindeutig auf der einzelbetrieblichen Ebene, denn in sieben der 16 Texte werden Einzelaspekte des „demokratischen Unternehmens“ behandelt.

Andreas Neumann, Geschäftsführer eines AWO-Kreisverbandes, stellt seine Idee einer neuen Unternehmensform vor, die alle beteiligten Akteure am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lässt. Neben den bestehenden Unternehmensverfassungen soll eine weitere etabliert werden, die eine „faire“ Verteilung der Wertschöpfung unter den Stakeholdern (Kapitalgeber, Beschäftigte, Staat) garantiert. Sein Modell sieht vor, dass der Staat in einem ersten Schritt auf die gewinnbasierte Körperschaftssteuer verzichtet, wodurch der Verteilungsspielraum erhöht wird. Die Kapitalgeber erhalten einen Anspruch auf eine feste Verzinsung, da sie das unternehmerische Risiko tragen. Jeder darüber hinausgehende Gewinn wird nach einem festzulegenden Schlüssel an Beschäftigte und Staat verteilt. Der Autor will die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens in jedem Fall schützen, tritt aber zugleich dem Narrativ entgegen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erfordere eine anhaltende Lohnzurückhaltung. Aus Sicht Neumanns stellt sich auf diese Weise eine Win-Win-Win-Situation in einer „demokratiekonformen Marktwirtschaft“ bzw. in einem „demokratischen Unternehmen“ ein.

Der Beitrag von Heinz-J. Bontrup, Wirtschaftsprofessor in Gelsenkirchen und Sprecher der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik („Memorandum-Gruppe“), fällt insofern aus dem Rahmen des Sammelbandes, als er den Fokus nicht in erster Linie auf Veränderungen in den Unternehmen legt, sondern zunächst die ideologischen Verblendungen der Marktapologeten aufs Korn nimmt. Entgegen der „behaupteten ‚Wettbewerbswelt‘“ erkennt er „ungeheure Machtzusammenballungen“ bei den Kapitalgesellschaften und Konzernen, die die Welt beherrschen (Seite 41). Durch das neoliberale Dogma und die Herrschaft der Finanzmärkte sei der Einfluss von Politik und Gewerkschaften immer weiter erodiert, mit dem Ergebnis einer extremen Umverteilung beim Volkseinkommen. Daneben kritisiert er die Asymmetrie der Verfassung und des nachgeordneten Arbeitsrechts, da das Kapital einseitig dominiere. Ohne – auch verfassungsrechtliche – Einschränkungen der Kapitalmacht seien wirtschaftsdemokratische Verhältnisse als ein Gegenmittel gegen die „organisierte Verantwortungslosigkeit“ der „marktkonformen Demokratie“ nicht möglich.

Bontrup bietet insgesamt eine auf 33 Seiten angelegte und mit empirischem Material angereicherte fulminante Beschreibung der gegenwärtigen Verfassung der kapitalistischen Ökonomie. Allzu viel Hoffnung macht der Autor den Freundinnen und Freunden der Idee einer Wirtschaftsdemokratie jedoch nicht: „Die bisherigen Ausführungen haben deutlich gemacht, wie schwer die Umsetzung einer Wirtschaftsdemokratie in den Unternehmen ist.“ (Seite 52)

Im Anschluss an die weit angelegte polit-ökonomische Analyse von Bontrup diskutiert Jürgen Daub, wie eine Demokratisierung betrieblicher Sozialverhältnisse im Rahmen der veränderten Produktionsverhältnisse möglich ist. Mit seinem Ansatz des „Industrial Citizenship“ ist die Ausweitung allgemeiner Bürgerrechte auf den Produktionsbereich gemeint („Wirtschaftsbürger am Arbeitsplatz“). Mit dem Begriff grenzt sich Daub von der Mitbestimmung im klassischen Sinn ab, die als „Pazifizierung des Klassengegensatzes“ verstanden keine allgemeine staatsbürgerliche Demokratieerweiterung in die Unternehmen darstelle. Er zitiert aus einer Monographie von Alex Demirović aus dem Jahr 2007, in der dieser schreibt, dass beispielsweise Betriebsratsarbeit „nicht (…) als solche schon als demokratische Beteiligung aufgefasst“ werden kann (Seite 75). Wirtschaftsbürgerrechte bezeichnet Daub dagegen als einen „zutiefst liberalen Ansatz“ (Seite 78), der auf der Grundlage von Bildung für alle einen „fairen“ Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und Fürsorge garantieren soll. Wie dieser Ansatz praktische Umsetzung erfahren kann, erläutert der Autor in seinem Aufsatz allerdings nicht. Dies bleibt anderen Autoren und Autorinnen des Buches überlassen, die in mehreren Texten vielfältige Formen der Partizipation in Unternehmen beschreiben.

Begriffe wie „agile Unternehmen“, „soziokratische Unternehmensführung“, „holokratische Formen der Entscheidungsfindung“ oder schlicht „Scrum“ verweisen auf Managementmethoden, die vermutlich einem Großteil der Leserschaft dieser Rezension nicht viel sagen, aber allesamt bezwecken, die Mitarbeitenden jenseits einer autoritären Unternehmensführung in Prozesse der Entscheidungsfindung am Arbeitsplatz einzubeziehen. „Scrum“, so viel sei immerhin verraten, kommt aus dem Rugby und meint das dichte, angeordnete Gedränge und wird für die kleinen, selbstorganisierten Teams in Unternehmen verwendet (Seite 157). Die eigentliche Zielstellung der managementorientierten „Demokratisierungsansätze“ wird allerdings im Buch klar angesprochen. Der Abbau von Hierarchien in Unternehmen, in denen neue technologische Möglichkeiten (Digitalisierung) ein entscheidende Rolle spielen und deren Chefs auf die Entfaltung der Kreativität der Mitarbeitenden angewiesen sind, wird als notwendig erachtet, um wettbewerbsfähig zu bleiben (Seite 176).

 

Fazit

Die Idee der Wirtschaftsdemokratie wird mittlerweile nicht mehr allein aus sozialistischer oder gewerkschaftlicher Perspektive thematisiert. Mit ausgeklügelten Methoden versucht auch das moderne Management, mittels Anerkennung und einer Vielfalt an Partizipationsformen intensive Bindungen an die Unternehmen zu erzeugen und damit ein effektiveres Arbeiten zu ermöglichen. Dabei können zweifellos reale Freiheitsgewinne entstehen, wie sie insbesondere im Band „Wirtschaft demokratisch“ als eine Form der Demokratisierung gedeutet werden. Die sich aufdrängende Ambivalenz bleibt allerdings in den managementorientierten Beiträgen des Buchs weitgehend ausgeblendet. Die verschiedenen Blickwinkel, aus denen der Komplex Wirtschaftsdemokratie bearbeitet wird, erzeugt zudem eine problematische Unübersichtlichkeit.

Da die nicht nur von der Arbeiterbewegung vertretende tradierte Vorstellung, Demokratie einfach so auf das ökonomische Leben auszuweiten, nicht mehr trägt, muss – so der Tenor des von Alex Demirović herausgegebenen Buches – eine Erweiterung der Idee der Wirtschaftsdemokratie erfolgen. Das trägt allerdings dazu bei, den Sinngehalt des Begriffs weiter aufzulösen. „Wirtschaftsdemokratie“ droht somit zu einem Container-Begriff zu werden, dem beliebige Bedeutungen beigemessen werden können. Dieser Falle ist jedoch kaum zu entkommen. Es kann somit festgestellt werden: Die in den beiden Bänden versammelten Aufsätze tragen eine Fülle von relevanten Aspekten zum Thema zusammen, die die Leser*innen selbst zu einer brauchbaren Essenz umformen müssen, damit in ihren Köpfen ein fassbares „Konzept“ von Wirtschaftsdemokratie entstehen kann.

Aufgrund der zahlreichen vorgestellten Perspektiven lassen sich selbstverständlich weitere Kritikpunkte nennen. Zu erwähnen bleibt vor allem das grundsätzliche Problem, dass die Idee einer Demokratisierung auch der Wirtschaft Illusionen eines harmonischen Zusammenwirkens von Unternehmern und abhängig Beschäftigten fördern können. So schreiben Bergmann & Co in ihrer Einleitung, dass Lösungen eher akzeptiert werden und qualitativ besser sind, „wenn alle Interessen und Sichtweisen berücksichtigt werden“ (Seite 11). Gerät wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Theorie zu einer Konsensmaschine, werden allerdings reale Interessengegensätzen verschleiert.

Natürlich muss man konstatieren, dass die Autor*innen beider Bände keine Antwort auf eine der entscheidenden Schlüsselfragen geben können, die sich alle diejenigen zu stellen haben, die daran festhalten, dass die Demokratisierung von Betroffenen getragen und nicht für sie organisiert werden soll: Wie kann eine andere Form der Steuerung der Wirtschaft gekoppelt werden mit der (Selbst)Aktivierung „von unten“? Wer soll die Veränderungen herbeiführen? Dass angesichts des neoliberal geformten Alltagsbewusstsein der Menschen die Verfasserinnen der Aufsätze ebenso hilflos vor diesem Problem stehen wie die meisten Leserinnen und Leser, kann ihnen deshalb nicht angelastet werden.

Deutlich wird, dass ausgearbeitete (Denk-)Modelle lediglich Orientierungen bieten und nur begrenzt weiterhelfen können. Die Theoretiker*innen der Wirtschaftsdemokratie müssen letztlich darauf setzen, dass die Praxis der Menschen selbst emanzipatorische Politik in Bewegung setzt – und sich von deren Ideen durchaus inspirieren lässt. Beide Bücher bieten in jedem Fall genügend analytischen Stoff für eine intelligente Auseinandersetzung über Anachronismus und Aktualität der Wirtschaftsdemokratie.

Gustav Bergmann/Jürgen Daub/Feriha Özdemir (Hg.): Wirtschaft demokratisch. Teilhabe, Mitwirkung, Verantwortung
V&R unipress, Göttingen 2019
353 Seiten, 30,00 Euro
ISBN 978-3-8470-0927-6

download: https://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/downloads/productPreviewFiles/LP_978-3-8471-0927-3.pdf

 

Alex Demirović (Hrsg.): Wirtschaftsdemokratie neu denken
Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2018
341 Seiten, 35,00 Euro
ISBN 978-3-89691-283-1

download: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/Wirtschaftsdemokratie_Demirovic.pdf)

 

 

 

 

 

 

 

Geldwäsche im Immobiliensektor – Staat und Wirtschaft als Koproduzenten der Kriminalität

 

„Mafia-Käufe lassen Immobilienpreise explodieren“ – unter diesem Titel berichtete ein TV-Magazin des Bayerischen Rundfunks (BR) Ende März 2018 darüber, wie die italienische Mafia illegale Einnahmen aus Drogenhandel und anderen kriminellen Aktivitäten in die legale Wirtschaft schleust. Demnach drängt vor allem die organisierte Kriminalität in den deutschen Immobilienmarkt, der als beliebter, weil sicherer Anlageort für „schmutziges“ Geld gilt. Laut BR macht Europol die organisierte Kriminalität insbesondere für steigende Wohnungs- und Mietpreise mit verantwortlich. Und Burkhard Körner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, spricht in dem Fernsehbeitrag davon, dass die freie Marktwirtschaft und das Staatswesen insgesamt durch das Delikt der Geldwäsche bedroht werden.

 Die Reportage legt wie der Großteil der übrigen Medienberichterstattung den Fokus darauf, dass Geldwäsche die Bereiche von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gleichermaßen gefährdet. Danach schwappt erstens das Delikt in Form organisierter Kriminalität von „außen“ nach Deutschland und zersetzt die hiesige Demokratie, zweitens unterminiert die Geldwäsche das Spiel von Angebot und Nachfrage auf dem legalen Markt und drittens treibt sie redliche Bürgerinnen in existenzielle Nöte, da das investierte illegale Geld unter anderem die Mieterinnen unter Druck setzt.

 Die negativen Effekte von Geldwäsche sind grundsätzlich nicht zu bestreiten: Die Akkumulation „gewaschener“, sprich legalisierter Verbrechensgewinne honoriert kriminelles Verhalten im Bereich der Wirtschaft. Kriminelle Marktteilnehmer können sich aufgrund ihrer illegalen Gewinne gegen rechtskonforme Konkurrenten besser durchsetzen. Die Geldwäsche selbst wirkt dabei als „der wirtschaftliche Turbo der illegalen Wirtschaft“ (Bussmann, Seite 9). Zudem gehen Geldwäsche und Steuerhinterziehung Hand in Hand. Dem Fiskus vorenthaltene Steuerleistungen schädigen das Gemeinwohl, weil sie für die Bereitstellung öffentlicher Güter fehlen und dem Trend zu einer weiteren Privatisierung öffentlicher Güter Vorschub leisten. Schließlich sind auch die sogenannten Vortaten, also die Straftaten (z.B. Drogen-, Waffen-, Menschenhandel, Schutzgelderpressung), die den kriminellen Akteuren erst die zu legalisierenden Geldmittel beschaffen, nicht von der Geldwäsche zu trennen. Diese ist zudem nicht nur die Folge organisierter Kriminalität, sondern auch deren Voraussetzung, denn die legalisierten Gewinne stehen wieder einer neue kriminelle Gewinnerzielung zur Verfügung, so dass sich das Rad weiterdrehen kann.

 Tatsächlich lockt auch der boomende deutsche Immobilienmarkt verstärkt Kriminelle an. Dass sich der Anstieg der Mieten, wie jüngste Presseberichte bestätigen, ungebremst fortsetzt, ist nach Meinung von Strafverfolgungsbehörden, Kriminologen und politischen Parteien denn auch eine Auswirkung der Geldwäsche. Diesen Zusammenhang betonte im vergangenen Oktober unter anderen der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, bei einer Veranstaltung seiner Partei zum „Geldwaschsalon Deutschland“. Belegen lässt sich diese Behauptung jedoch nicht. Einzelne Stimmen widersprechen der unbewiesenen These bzw. zeigen sich deutlich zurückhaltender. Bei der gleichen Veranstaltung stellte Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit fest, dass es bislang unbekannt sei, ob oder wie sich die Geldwäsche auf die Mietenentwicklung auswirkt. Auch die Vorsitzende von Transparency International und Herausgeberin einer aktuellen Studie zum Thema, Edda Müller, konnte in einem Zeitungsinterview nicht bestätigen, dass der Kauf von Immobilien mit Geldern unklarer Herkunft die Kaufpreise und Mieten nach oben treiben. (vgl. taz, 8./9. Dezember 2018) Da das Ziel der Geldwäsche nicht in erster Linie darin besteht, Gewinne zu erzielen und die Täter bei der Einschleusung „schmutziger“ Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf sogar Verluste in Kauf nehmen, ist die Behauptung, Geldwäsche sei ein relevanter Mietpreistreiber, zumindest sehr fraglich (vgl. Transparency International, Seite 10).

Sind diese kritischen Stimmen jenseits des politischen und medialen Mainstreams ein Hinweis darauf, dass die Unterwanderung der angeblich sauberen legalen Immobilienwirtschaft durch „schmutziges“ Geld interessengeleitet hochgespielt wird? Die öffentliche Diskussion zur Geldwäsche blendet zumindest drei Punkte weitgehend aus:

  • Wenn politische Verantwortungsträger und andere die Schädlichkeit der Geldwäsche für die Entwicklung der Mieten betonen, dann lenken sie von den ganz legalen Möglichkeiten ab, die insbesondere große Wohnungsunternehmen und Finanzinvestoren nutzen, um Mietpreissprünge durchzusetzen oder Mieter*innen gewinnbringend aus ihren Wohnungen zu vertreiben. Legale Geschäfte auch im Immobilienbereich richten weitaus größere gesellschaftliche Schäden an als kriminelle Aktivitäten.

 • Medien und Politik befördern eine Ethnisierung der Kriminalität, wenn sie Geldwäsche in erster Linie als Geschäftsfeld einer jenseits der deutschen Grenzen wurzelnden Organisierten Kriminalität identifizieren – und dabei die Mitverantwortung des deutschen Staates ignorieren.

  • Die Geldwäsche ist mit den Geschäftsinteressen der legalen Wirtschaft so eng verwoben, dass sich die Grauzone zwischen legalem und illegalem wirtschaftlichem Handeln stetig vergrößert und eine Grenzziehung kaum möglich erscheint.

 

 Neoliberalisierung der Wohnungspolitik – Einfallstor für Geldwäsche

 Die legale Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte und eben nicht die Aktivitäten krimineller Akteure hat die Wohnungsnot zur zentralen sozialen Frage werden lassen. Vor allem ist sie eine Folge der seit Ende der 90er Jahre unter anderem von der rot-grünen Bundesregierung forcierten Liberalisierung der Finanzmärkte. Dadurch wurde der Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und den finanzmarktorientierten Wohnungsgesellschaften erst der Weg geebnet. In Berlin beispielsweise verkaufte im Jahre 2004 die damals in der Hauptstadt regierende Koalition aus SPD und Linkspartei die landeseigene „Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin“ (GSW) an internationale Finanzinvestoren, so dass die Bestände 2013 vom zweitgrößten Wohnungsunternehmen in Deutschland, der „Deutsche Wohnen“, übernommen werden konnten. Dieser Konzern ist dafür bekannt und verhasst, die Mietpreise konsequent hochzutreiben und seine regional marktmächtige Stellung systematisch auszubauen.

 Der Staat erleichterte als Gesetzgeber sowohl die legale wie die illegale Profitmaximierung auf Kosten der Mieter*innen. Soll kriminell erwirtschaftetes Geld als Betongold gewaschen werden, bieten sich in erster Linie die sogenannten Share Deals an. Diese ermöglichen Geldwäsche im großen Stil. Im Unterschied zu einem direkten Erwerb einer Immobilie (Asset Deal) erwirbt der Käufer bei einem Share Deal Anteile an einem Unternehmen, welches Grundstücke oder Gebäude besitzt. Solange wie die Grenze von 95 % der Unternehmensanteile nicht erreicht wird, entfällt die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Da aber auch die Namen der Eigentümer im Grundbuch nicht geändert werden, können die neuen tatsächlichen Eigentümer unsichtbar bleiben. Die wichtige Funktion des Grundbuchs, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu schaffen, wird durch das Grunderwerbssteuergesetz, das die Share Deals regelt, ad absurdum geführt. Eine gesetzliche Regelung ermöglicht es also, dass ein großer Teil des Immobiliengeschäfts – der Kauf von Anteilen an Gesellschaften – extrem anfällig für das Delikt der Geldwäsche ist.

 

Ethnisierung der organisierten Kriminalität

Das Bundeskriminalamt (BKA) wies auf diesen Zusammenhang bereits im Jahr 2012 in einer Fachstudie hin. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im vergangenen Jahr sprach auch die Bundesregierung von einem „Sektor mit herausgehobenem Risiko“. Eine hohe Wertstabilität, hohe Transaktionssummen, eine schwache staatliche Kontrolle und die fehlende Transparenz machen den Markt für kriminelle Geschäfte letzlich attraktiv. Unbestritten ist, dass zum Beispiel mafiöse Organisationen in Deutschland enorme Geldsummen waschen. Die mediale Berichterstattung stellt deshalb die Geldwäsche-Kriminalität zumeist als „von außen kommende“ Gefahr dar. Entweder als Geschäftsfeld der italienischen bzw. der osteuropäischen Organisierten Kriminalität oder im Zusammenhang mit sogenannten Clanstrukturen von Familien arabischer Herkunft. So berichtete die Berliner Zeitung am 28. Dezember wieder einmal, dass die Sicherheitsbehörden im letzten Jahr in der Hauptstadt insbesondere mit rund einem Dutzend arabischen „Clans“ zu tun hatten (Handel von Drogen und Waffen, Prostitution, Einbrüche und illegale Immobiliengeschäfte). Denn im vergangenen Sommer gehörte ein Schlag der Polizei gegen das organisierte Verbrechen über Wochen zu den Top-Themen nicht nur der Hauptstadtmedien. 77 Immobilien einer arabischen Großfamilie im Wert von zehn Millionen Euro waren beschlagnahmt worden. Bei der Berichterstattung fiel auf, dass die Aufmerksamkeit für diesen Fall in einem auffälligen Missverhältnis zur Bedeutung des grob geschätzten Gesamtvolumen der Geldwäsche im Nicht-Finanzsektor von mindestens 20 bis 30 Milliarden Euro (Bussmann, Seite 96) jährlich stand. Das Delikt schien bewusst „ethnisiert“ worden zu sein, um der Öffentlichkeit einen leicht zu markierenden Feind, dem die Zugehörigkeit zu Deutschland abgesprochen wird, präsentieren zu können. Auch wurde unterschlagen, dass Staat und Wirtschaft selbst an illegalen Investitionen im Immobilienbereich und anderswo gelegen sein könnte.

 Politik ohne Interesse an Strafverfolgung

 Die fortwährende Geldwäsche beweist, dass illegale Gewinne sichere Häfen für Kapitalanlagen benötigen und damit von legalen Märkten abhängen. Aber Politiker, die das Gemeinwesen repräsentieren, können auch an kriminell erzeugten Investitionssummen interessiert sein, wenn denn Arbeitsplätze geschaffen werden und in der Folge Steuereinnahmen zu erwarten sind: „Insbesondere viele Politiker auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, denen vor allem die Sicherung der eigenen Macht und die nächsten Wahlen wichtiger sind als die Herkunft von Geldern zu erfragen, die in ihrem Einflussbereich investiert werden, sind der Grund dafür, weshalb die Geldwäsche-Bekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland und in den meisten Industrienationen dieser Welt nicht effektiv und koordiniert betrieben werden kann. Angesichts dessen kann man nachvollziehen, weshalb der Wille zur Bekämpfung der Geldwäsche in Politik und Wirtschaft offensichtlich nicht besonders ausgeprägt ist.“ (Quedenfeld, Seite 22).

 Die Verwischung der Grenzen zwischen legaler und illegaler Wirtschaft bzw. die enge Verflechtung beider Bereiche ist eine Folge dieser Haltung. Die ökonomische Bedeutung der illegalen Investitionen wird auch durch die Aussage eines Mafiosi gegenüber einem Journalisten bestätigt, dass nämlich Deutschland ein gewaltiges Problem hätte, würde die Mafia ihre Gelder von hier abziehen (Transparency International, Seite 9). Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im August letzten Jahres wundert deshalb nicht: Die Financial Intelligence Unit (FIU: Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen) hatte innerhalb eines Jahres seit ihrem Umzug vom BKA zum Zoll im Sommer 2017 trotz etwa 70.000 eingegangener Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit vermuteter Geldwäsche lediglich in 25 Fällen Maßnahmen ergriffen, um verdächtige Transaktionen zu stoppen (vgl. „Geldwäsche-Paradies Deutschland: Nachricht von Fabio De Masi, 23. August 2018“, Webseite Die Linke im Bundestag). Offensichtlich war die Personaldecke der Behörde wesentlich zu dünn, um die Aufgabe auch nur im Ansatz stemmen zu können und neu eingestellte Mitarbeiter*innen verfügten über keine Erfahrung in diesem Bereich.

 In den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer sieht es nicht besser aus. Sie sind für die Einhaltung der Vorschriften, das heißt die Kontrollen außerhalb des Finanzsektors zuständig. „Dafür haben sie seit Jahren einschneidende Instrumente in der Hand, die sogar weiter gehen als die Kompetenzen von Staatsanwaltschaften. Sie können jedes Gewerbeunternehmen ohne besonderen Anlass betreten, dort die Bücher auf Verstöße prüfen, Unterlagen sicherstellen und Sanktionen verhängen, die Bußgelder in Millionenhöhe und Instrumente der Gewinnabschöpfung vorsehen“, erläutert der Journalist David Stein im Juli 2018 in der Soz 07/2018. Es fehlt aber auch hier an der Bereitschaft, die notwendigen Sachmittel und das erforderliche qualifizierte Personal einzusetzen. In Berlin beispielsweise waren im Jahre 2017 für die Aufsicht über den gesamten Nichtfinanz-Sektor, der Tausende Gewerbebetriebe inklusive der Immobilienmakler umfasst, gerade einmal 1,45 Planstellen vorgesehen (vgl. BT-Drucksache 19/3818). Dass die verantwortliche Wirtschaftssenatorin Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist und die Partei sich beim Thema Geldwäschebekämpfung derzeit bundesweit profilieren will, spielt bei ihrer praktischen Politik auf Landesebene offensichtlich keine Rolle. Auch Frank Buckenhofer von der Gewerkschaft der Polizei (GdP Bezirksgruppe Zoll) kommentierte das Versagen der Behörden im Rahmen der Veranstaltung der Grünen damit, dass die Politik schlicht kein Interesse an einer Verfolgung der Geldwäsche habe.

An den Möglichkeiten der europäischen und nationalen Gesetzgebung liegt es nicht, dass Deutschland ein Paradies für Geldwäscher ist. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde Mitte 2018 zum fünften Mal verschärft und muss in den Mitgliedsstaaten bis Januar 2020 umgesetzt werden. Aber beim Vollzug der rechtlichen Vorgaben in die Alltagspraxis hapert es weitgehend. „Deren Umsetzung scheitert auf breiter Front, und das ist kein Zufall“, resümiert Harald Schumann am 19. Oktober 2018 im Berliner Tagesspiegel. Auch er unterstreicht, dass das Interesse der nationalen Regierungen und ihrer Behörden zuallererst der Förderung ihrer Wirtschaft, nicht zuletzt durch ausländische Investoren, gilt. Da liege es nahe, nicht allzu genau hinzuschauen, woher das Geld komme. Offensichtlich kommen politischen Entscheidungsträger mit dem Dilemma, einerseits das Recht respektieren und durchsetzen zu müssen, andererseits Schaden von der „eigenen“ Wirtschaft abzuwenden, ganz gut zurecht und wissen ihre Priorität zu setzen.

Klar, dass ebenfalls bei den Vertreter*innen der Wirtschaft nach Ansicht des Kriminologen Bussmann im Bereich des Nicht-Finanzsektors (unter anderem der Immobilienbranche) von einer nur geringen Bereitschaft zur Umsetzung der Geldwäscherichtlinien auszugehen ist (Bussmann, Seite 30). Da nach dem deutschen Geldwäschegesetz alle an einem Immobiliendeal involvierten Akteure – Banken, Makler, Notare, Rechtsanwälte – verpflichtet sind, die Herkunft des Geldes ihrer Kunden zu prüfen und Verdachtsfälle den Behörden zu melden, darf die fehlende Meldebereitschaft auf das Profitstreben der jeweils Beteiligten zurückgeführt werden [1]. Auch die in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespeisten Gewinne aus Straftaten tragen schließlich zum Wirtschaftswachstum bei und kurbeln die Umsätze der Unternehmen an.

 

Fazit

Geldwäsche dient dazu, kriminell erwirtschaftete Gelder zu einem integralen Bestandteil der legalen Wirtschaft zu machen. Die Aufhebung oder zumindest zunehmende Durchlässigkeit der Grenze zwischen den illegalen und legalen Bereichen der Ökonomie erschwert zweifellos die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Die neoliberale Deregulierungspolitik der letzten Jahrzehnte förderte aber genau diesen Prozess. Dass die illegalen Praktiken auch im Immobiliensektor de facto nicht kontrolliert werden, ist eine bewusste politische Entscheidung, auch kriminelle Geldströme von Mafia & Co. ins „wertstabile“ Deutschland zu lenken. Die häufig artikulierte Behauptung, die Politik habe die Bedeutung der Geldwäsche lange unterschätzt, überzeugt deshalb nicht. Die im aktuellen Bundeslagebericht des BKA beklagten „möglichen Vertrauensverluste in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschaftsordnung“ durch die Wirtschaftskriminalität sind also die Folge des von der herrschenden Politik geförderten kriminellen Wirtschaftshandelns (BKA, Seite 6). Bereits vor mehr als 15 Jahren beschrieb Wolfgang Hetzer, wie die Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche in „ihrer Willkür, mit der sie umgesetzt wird, das heißt in der Vehemenz, mit der sie verhindert, andererseits aber nur sehr selektiv durchgesetzt wird, ein typisches Produkt der Deregulierungspolitik und deren Ambivalenz“ ist. „Funktionell“, so fuhr er fort, „ist die Geldwäsche eine finanztechnische Ergänzung zum ungehinderten Spiel der Marktkräfte und seinen illegalen Ausprägungen“. (Hetzer, Seite 357)

Die Fachleute gehen ausnahmslos von einem mittleren oder hohen Risiko für Geldwäsche im Immobiliensektor aus – dennoch ist eine Dramatisierung des Problems („Mafia-Käufe lassen Immobilienpreise explodieren!“) fehl am Platz. Denn die geht der Intention der politischen Klasse auf den Leim, von den Fehlern der neoliberalen Wohnungsmarktpolitik in den letzten Jahrzehnten abzulenken. Teile der Politik fördern zudem aus durchsichtigen Eigeninteressen die Geldwäsche selbst und skandalisieren sie zugleich mit massiver medialer Unterstützung, indem sie diese Form der Wirtschaftskriminalität einseitig zu einem Problem der „anderen“ („Ausländer“, „Clans“) machen und dabei auf rassistische Denkmuster zurückgreifen.

 

 Anmerkung:

 [1] Für den Bereich der Geldwäsche insgesamt wurden im Jahr 2017 genau 59.845 Verdachtsmeldungen an die FIU übermittelt. Davon kamen gerade einmal fünf von Notarinnen, 21 von Immobilienmaklerinnen, 23 von Rechtsanwält*innen (vgl. FIU, Seite 8).

Fakten zur Geldwäsche im Immobiliensektor

Im Zuge der Terror-Bekämpfung wurden die Geldwäsche-Gesetze in Deutschland für den Finanzsektor mehrfach verschärft. Wegen seiner mangelnden Kontrolldichte außerhalb dieses Bereichs, also beispielsweise im Immobiliensektor, ist Deutschland bei international agierenden Geldwäschern sehr beliebt.

 Beim Delikt der Geldwäsche handelt es sich wie bei allen Formen der Wirtschaftskriminalität um sogenannte Kontrollkriminalität, das heißt es besteht ein erhebliches Dunkelfeld. Das Hellfeld setzt sich aus der offiziellen Anzeigenstatistik zusammen, die keine seriöse Aussagekraft über das tatsächliche Ausmaß der Geldwäsche besitzt.

Nach dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ (Geldwäschegesetz – GwG) ergeben sich Meldepflichten für alle „die im Rahmen ihres Geschäfts oder Berufs handeln“, wie es im Gesetz heißt, das heißt zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der FIU (Financial Intelligence Unit – Zentralstelle bei der Zollverwaltung), wenn Tatsachen auf eine mögliche Geldwäsche hinweisen.

  Mit über 48.000 von insgesamt fast 60.000 Verdachtsmeldungen weisen Kreditinstitute einen Anteil von über 80% auf. (vgl. FIU Jahresbericht 2017, Seite 7f.) Aus dem Nicht-Finanzsektor gehen also nur relativ wenige Anzeigen ein.

 Die Bundesregierung gab im August 2018 laut einer Kleinen Anfrage der Partei Die Linke das gesamte Geldwäschevolumen in Deutschland für mit etwa 100 Milliarden Euro jährlich an (BT-Drucksache 19/3818). Genaue Zahlen über das tatsächliche Ausmaß gibt es aber nicht.

 Nach einer aktuellen Dunkelfeldstudie, die auf über tausend Experteninterviews basiert (das heißt auf den Wahrnehmungen der befragten Akteuren, die zu Verdachtsmeldungen verpflichtet sind), lässt sich grob ein Geldwäschevolumen im Dunkelfeld des Nicht-Finanzsektors von 20 bis 30 Milliarden Euro errechnen. Das absolute Dunkelfeld ist als sehr viel höher anzunehmen. Für den Immobiliensektor kommt die Studie auf ein Volumen von etwa 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich (vgl. Bussmann, Seite 96f. Auch dieser Wert dürfte tatsächlich höher ausfallen).

 Im Jahr 2016 hatte der Markt für Wohnimmobilien ein Volumen von 155,7 Milliarden Euro (Geldumsatz der Immobilien insgesamt: 237,5 Milliarden) (vgl. Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Seite 19). Die Dunkelfeldstudie weist somit einen Anteil der Geldwäsche von lediglich 2 bis 3% des Umsatzes bei Wohnimmobilien aus, der real aber höher anzusetzen ist.

 

Literatur:

Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland: Immobilienmarktbericht Deutschland 2017

Bundeskriminalamt (BKA): Managementfassung zur Fachstudie „Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“ 2012

Bussmann, K.-D.: Geldwäsche – Prävention im Markt. Funktionen, Chancen und Defizite, Berlin, 2018

Financial Intelligence Unit (FIU): Jahresbericht 2017 (hrsg. von der Generalzolldirektion, Köln, September 2018)

Hetzer, W.: „Finanzmärkte und Tatorte: Globalisierung und Geldwäsche“, in: MschrKrim, Heft 5, 2003, Seite 353-63

Quedenfeld, R. (Hg.): Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität. 4. völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin, 2017

Stein, David: „Der Berliner Immobilienmarkt: Wo die Spekulation blüht, sind Mafia und organisierte Kriminalität nicht weit“, in: Soz, 07/2018

Transparency International Deutschland e.V.: Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland

 

Der Autor
Joachim Maiworm lebt in Berlin und ist aktiv bei der Berliner MieterGemeinschaft.

 

 

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