Der Journalist Werner Rügemer gewinnt vor Gericht gegen die Berliner Zeitung

Nach einer Entscheidung des Oberlandgerichts Köln vom 27. März 2026 darf die Berliner Zeitung einen von Rügemer verfassten Artikel nicht ohne seine Zustimmung ändern. Die redaktionellen Eingriffe der Zeitung wertete das Gericht als Verletzung der Urheberrechte des Autors.

Rügemer selbst beschreibt, um was es eigentlich ging:

„Anfang April 2023 bestellte die Berliner Zeitung bei mir einen Artikel zum Rüstungskonzern Rheinmetall. Ich hatte mich darum nicht bemüht, hatte noch nie für diese Zeitung geschrieben, sagte aber zu, weil sie als kritisch galt. Ich schickte den Text mit dem Hinweis ‚Jegliche Änderungen sind nur in Absprache mit mir möglich‘. Und ich machte den Text um ein paar hundert Zeichen kürzer als die vereinbarten 10.000 Zeichen, um keinen Vorwand für Kürzungen zu bieten.

Vier Tage später, am 10.4.2023, erschien der Artikel in der Printausgabe, schon gekürzt um den Satz zum Verteidigungsminister Boris Pistorius: ‚Wendehälse mit schlechtem Gewissen sind für Richtungswechsel besonders geeignet‘. Ich hatte Pistorius‘ frühere Anhängerschaft für Willy Brandts Ostpolitik erwähnt, die er dann als Irrtum bedauerte.

Ab dem Folgetag erschien der Artikel digital, gekürzt um zehn weitere Sätze: Bei Agnes Strack-Zimmermann (FDP), damals Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, wurden gestrichen die Spenden von Rheinmetall an die FDP, ebenso die Vorstandsfunktionen von Strack-Zimmermann im Förderkreis Deutsches Heer und Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik, wo auch Rheinmetall Mitglied ist. Gestrichen wurde alles zu Henning Otte, damals CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Celle/Niedersachsen, wo die älteste und größte Rheinmetall-Fabrik steht, und wo auch schon mal eine Rheinmetall-Spende bei der CDU landet.“

Wegen der einseitigen Eingriffe der Zeitung zog Rügemer vor Gericht. Das Landgericht Köln verurteilte die Zeitung 2023 denn auch wegen Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung – ein Urteil, das die Berliner Zeitung akzeptierte. Daraufhin verklagte der Autor die Zeitung zur Zahlung einer Entschädigung. Das Landgericht Köln urteilte, dass eine Entschädigung in Höhe von 1.200 Euro gezahlt werden müsse, statt der von Rügemer geforderten 5.000 Euro.

Die Zeitung wiederum ging nach langer Bedenkzeit gegen das Urteil vor. Das Oberlandesgericht Köln entschied letztlich, dass das Urteil des Landgerichts Bestand hat, so dass die Zeitung zahlen muss.

Auch zur weiteren Bedeutung des Urteils äußert sich Rügemer. Es handele sich um ein grundsätzliches, weitverbreitetes Problem. Das hätte auch die Anwältin der Zeitung vor Gericht wiederholt bestätigt: Ihrer Auffassung nach seien solche redaktionellen Änderungen ohne Rücksprache mit den Autoren im Zeitungswesen ‚branchenüblich‘.

Rügemer weiter:

„Die Anwältin berichtete übrigens bei Gericht: Die Änderungen zu Strack-Zimmermann seien von der Berliner Medienkanzlei Schertz Bergmann erzwungen worden. Die Kanzlei, die Politiker, Unternehmer und sonstige Promis vertritt, drohte im Auftrag von Strack-Zimmermann der Zeitung mit einer Klage. Da müsse, so die Anwältin, doch eine verantwortungsvolle Redaktion nachgeben, um Nachteile für die Zeitung zu vermeiden!

Also würde dieses wegweisende Urteil überhaupt nichts ändern – denn das heutige Heer der ‚freien‘ Autoren liefert mehrheitlich nur Rohstoff, der dann von den Redaktionen auf Linie gebracht wird. Und wenn die ‚Freien‘ dann vor Gericht gehen, kriegen sie keine Aufträge mehr. Oder? Da müssen wir uns als ‚freie‘ Journalisten doch mal zusammentun!“

 

Quelle:

„Freier Autor siegt gegen ‚Berliner Zeitung‘“, 28. April 2026

https://mmm.verdi.de/beruf/freier-autor-siegt-gegen-berliner-zeitung-107479/

Einen längeren informativen Artikel zu Rügemers Auseinandersetzung mit der Berliner Zeitung finden Sie hier:

Benedikt Hopmann: „Pressefreiheit in unserem Land“, 15. Mai 2026

https://widerstaendig.de/pressefreiheit-in-unserem-land/