Nach einer gemeinsamen Recherche von Süddeutscher Zeitung und NDR speichert die Wirtschaftsauskunftei Schufa offenbar veraltete Daten von Millionen Menschen deutlich länger als diese annehmen. Die Betroffenen erfahren davon nichts, Datenschützer empören sich, die Auskunftei sieht sich im Recht.

Die Schufa bewertet bekanntlich die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher anhand von gesammelten Daten. Auf dieser Grundlage können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob Verbraucher:innen ihre Rechnungen bezahlen können. Banken, Kreditvermittler, Onlinehändler oder Energieversorger nutzen die Daten und zählen zu den Kunden der Auskunftei, die über Informationen zu etwa 68 Millionen Menschen in Deutschland verfügt.

Im März 2026 führte die Schufa ein neues System ein, das für die Verbraucher:innen verständlicher und vor allem transparenter sein soll.

Dazu schrieb das Neue Deutschland:

Die Schufa Holding AG als wichtigste Auskunftei hat nach eigenen Angaben bonitätsrelevante Daten über rund 70 Millionen Personen in Deutschland gespeichert. Doch immer wieder beschweren sich Konsumenten über dubiose Bewertungen, und Verbraucherschützer kritisieren seit Langem fehlende Transparenz.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1927 galt die Schufa als geheimnisumwitterte ‚Blackbox‘. Die genaue Funktionsweise und Berechnungsmethode zur Ermittlung der Bonität blieb lange im Dunkeln. Das soll sich ändern: Seit Mitte März wird ein vereinfachter ‚Score‘ (engl.: Punktestand) berechnet. Statt wie bisher über 250 Merkmale fließen künftig nur noch zwölf gewichtete Kriterien in die Bewertung ein. Das neue Endergebnis reicht von 100 bis 999 Punkten und kann von Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos eingesehen werden. Voraussetzung ist, dass man sich einmalig über das Internet registriert. Das neue System wird in der täglichen Praxis bis Ende 2028 vollständig eingeführt.“ (ND vom 17. Juni 2026)

Was die Schufa dagegen nicht öffentlich machen wollte: Dass sie neben dem riesigen Datenschatz über eine zweite Datensammlung über viele Millionen Personen verfügt – ohne deren Wissen.

Ein Zitat der Tagesschau zum aktuellen Schufa-Skandal:

„Es ist ein wahrer Schatz, den die Schufa besitzt, und er war bisher vielleicht ihr größtes Geheimnis. Denn neben der ‚offiziellen‘ Schufa-Datenbank gibt es noch eine zweite Sammlung, von der selbst viele Fachleute nichts wussten: ‚Historische‘ Daten von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern, veraltete Informationen, die Jahre zurückreichen und von denen die Betroffenen bislang annahmen, dass sie längst gelöscht seien.

Alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben. Sensible Informationen, die großen Schaden anrichten können, wenn sie in die falschen Hände geraten.

Im europäischen Datenschutzrecht gibt es deshalb ein ‚Recht auf Vergessenwerden‘, eine gesetzliche Verpflichtung, alte Daten nach einer bestimmten Zeit zu löschen. Wer seine Schulden einmal beglichen hat, der soll nicht immer wieder von seiner Vergangenheit eingeholt werden können. Trotzdem glaubt die Schufa, auch solche Daten dauerhaft speichern und verwenden zu dürfen.

So berechnet sie auf Wunsch von Unternehmenskunden, zum Beispiel Banken, die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern für einen bestimmten Tag in der Vergangenheit aber nur testweise, wie sie betont. Mit Hilfe solcher anhand historischer Daten berechneten Scores lasse sich den Kunden demonstrieren, wie zuverlässig der im Frühjahr mit großem Werbeaufwand vorgestellte neue Schufa-Score sei. Dieses neue Produkt will die Schufa nämlich gerade vermarkten und dabei hilft der Datenschatz.

(…)

Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren bislang nichts. Weder, dass ihre veralteten Daten noch gespeichert sind, noch von den Experimenten, die die Schufa und ihre Kunden damit machen. Selbst dann nicht, wenn sie eine Schufa-Auskunft, die sogenannte Datenkopie, anfordern.

Für diese alten Daten interessiere sich ohnehin keiner, so die Botschaft: ‚Verbraucherinnen und Verbraucher wollen vor allem wissen, wie es aktuell um ihre Bonität steht und welche Daten Einfluss auf ihren Score haben. Das ist bei historischen Daten nicht der Fall.‘ Das schrieb die Schufa vor einigen Tagen auf ihrer Website und machte damit selbst die Existenz solcher historischen Daten erstmals öffentlich ganz offenbar eine Reaktion auf vorige Anfragen von NDR und SZ zu diesem Thema.“ (tagesschau.de vom 15. Juli 2026)

Die Schufa, ein Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, hält die zusätzliche Speicherung historischer Daten neben seiner offiziellen Datenbank für rechtens. Das Handelsblatt dazu:

„Die Schufa bestätigte, dass sie neben diesen aktuellen Score-Daten weitere, ‚historische‘ Zahlungsdaten vorhält. Diese Werte würden benötigt, um neue Verfahren zur Risikoberechnung beispielsweise bei Banken abzusichern und zu überprüfen.

Dass die Daten ohne das Wissen der Verbraucher gespeichert würden, dementiert die Schufa und teilt mit: Richtig sei, dass Unternehmen, die am Schufa-Verfahren teilnehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Datenschutzhinweise der Schufa ‚als regelmäßigen Bestandteil ihrer Geschäftsprozesse‘ zur Verfügung stellen. Darin informiere die Schufa Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie Daten ‚auch zur Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen‘ nutze. Dazu zählten auch Score-Validierungen.

Die Schufa vertritt außerdem die Ansicht, dass sie die historischen Daten zu den genannten Zwecken verwenden darf. Dazu zitiert sie den Datenschutzexperten Tim Wybitul: ‚Die Vorwürfe gegen die Schufa treffen nicht zu. Daten sind zu löschen, wenn sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr benötigt werden. Allerdings dienen die Tests der Überprüfung der Richtigkeit der Scores. Das ist ein wichtiger und legitimer Zweck.‘“

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sehen andere Daten- und Verbraucherschützer:inne eine solche Sammlung mit historischen Daten dagegen kritisch:

„Matthias Spielkamp beispielsweise hält den Fall für ‚drastisch‘. Der Geschäftsführer von Algorithm Watch beobachtet die Schufa schon lange. Er sagt: ‚Meiner Einschätzung nach ist es ausgeschlossen, dass die Schufa einfach diese Millionen von Daten behält, um daraus eben weitere Berechnungen zu vollziehen.‘ Er sieht dafü also ‚keine Rechtsgrundlage‘. Diese Auffassung vertritt auch Ruth Janal, Expertin für Datenschutz und Professorin an der Universität in Bayreuth. Sie sagt, Daten würden immer zu einem Zweck erhoben. Wenn dieser nicht mehr bestehe, müsse man die Daten löschen. Eine ‚dauerhafte Speicherung‘ hält die mit Blick auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für ‚nicht zulässig‘. Sie verweist auf den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Datensparsamkeit und schlägt damit in die gleiche Kerbe wie Paul Nemitz, ebenfalls Jurist und bis vor Kurzem Berater für die Europäische Kommission. ‚Es gibt keinen Grund, alle Daten zu behalten‘, sagt der und erklärt, dass man zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften auch mit Testdaten und kleinen Samples arbeiten kann.“

Die Kampagnen-Organisation Campact spricht vom „womöglich größten Datenskandal der deutschen Geschichte“ und hat deshalb eine Initiative gestartet, die die sofortige Löschung der Schattendatenbank fordert:

https://weact.campact.de/petitions/schufa-skandal-schattendatenbank-sofort-loschen/

Quellen:

Lea Hampel/Nils Heck: „Das fast geheime Archiv der Schufa“, Süddeutsche Zeitung vom 15. Juli 2026

Peter Hornung: „Die Schattendatenbank der Schufa“, tagesschau.de vom 15. Juli 2026

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-verbraucher-daten-100.html

Hannah Krolle: „Schufa speichert historische Daten von Verbrauchern“, Handelsblatt (Online) vom 17. Juli 2026

https://www.handelsblatt.com/finanzen/kreditwuerdigkeit-schufa-speichert-historische-daten-von-verbrauchern/100240440.html

Hermannus Pfeiffer: „Juristisch umstrittener Schufa-Score“, Neues Deutschland (Online) vom 17. Juni 2026

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1200475.verbraucherschutz-juristisch-umstrittener-schufa-score.html