Suchtgefahr, aber wenig Kontrolle: Zur Lobbymacht der Pharmaindustrie

Mitte des Jahres 2026 veröffentlicht der YouTube-Kanal Simplicissimus den Beitrag „Der schlimmste Pharmakonzern Deutschlands“, der vor allem die Rolle des Pharmariesen Grünenthal aus Stolberg bei Aachen beim milliardenschweren Geschäft mit Opioiden reflektiert. Und dass deutsche Behörden statt die Vergabe von Opioden zu kontrollieren eher im Interesse der Industrie agieren. Zum selben Thema erschien vor über einem Jahr ein Podcast des Spiegel, in dem eine Investigativjournalistin des Magazins darüber berichtet, wie der Pharmakonzern und die zuständige Behörde ganz kooperativ dafür sorgen, dass das Opioid Tramadol nicht stärker reguliert wird.

Im Folgenden soll vor allem auf Basis der genannten Quellen auf verschiedene Fragen im Kontext des milliardenschweren Geschäfts mit Opioiden eingegangen werden:

– Wie hoch sind die Umsätze und wie viele opioidbedingte Todesfälle sind bekannt?

– Was sind Opioide?

– Was hat es mit dem Medikament Tramadol auf sich?

– Wie ist die Geschichte der Grünenthal GmbH?

– Welchen Einfluss nahm das Pharmaunternehmen auf die Kontrollbehörde?

– Die Parallele zur Opioid-Krise in den USA

Wie hoch sind die Umsätze und wie viele opioidbedingte Todesfälle sind bekannt?

Der Umsatz der Pharmaunternehmen in Deutschland betrug im Jahr 2023 rund 58 Milliarden Euro, innerhalb der EU etwa 221 Milliarden Euro, global 1,24 Billionen Euro. Grünenthal verzeichnete 2024 einen Rekordumsatz von 1,8 Milliarden Euro.

Im Jahr 2023 waren über alle Altersgruppen hinweg opioidhaltige Schmerzmittel an 8,3 Prozent aller drogenbedingten Todesfälle beteiligt. Bei 14- bis 20-Jährigen beträgt der Anteil 33 Prozent. In Deutschland ist insgesamt von 1,5 bis zwei Millionen medikamentenabhängigen Menschen auszugehen, eine Zahl ähnlich hoch wie die der Alkoholabhängigen.

Was sind Opioide?

Opioide werden als hochwirksame Schmerzmittel zur Behandlung akuter und chronischer Schmerzen, vor allem in der Krebsbehandlung, eingesetzt. Natürliche Opioide wie Morphin oder Codein werden aus dem Saft des Schlafmohns gewonnen, synthetische Opioide wie etwa Methadon, Tramadol, Fentanyl oder Tilidin dagegen chemisch im Labor hergestellt. Sie wirken zum Teil wesentlich stärker. Setzt man etwa die Wirksamkeit von Morphin (Morphium) bei 100 Prozent an, so liegt sie bei OxyContin bei 200 Prozent, bei Fentanyl bei 7.000 bis 10.000 Prozent (70 bis 100-mal stärker als Morphin). Letzere spielen bei der Opioid-Krise in den USA eine große Rolle.

Die Potenz des Grünenthal-Wirkstoffes Tramadol liegt bei 10 bis 20 Prozent. Es wird also die 10- bis 20-fache Menge des Wirkstoffes benötigt, um die gleiche schmerzstillende Wirkung wie Morphin zu erzielen.

Es gilt deshalb als „schwaches“ Opioid, weil es nicht so schnell süchtig machen soll wie zum Beispiel Morphium. Darum fällt es in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Dennoch gilt: Bei opioidhaltigen Schmerzmitteln besteht grundsätzlich die Gefahr einer sich entwickelnden Abhängigkeit.

Was hat es mit dem Medikament Tramadol auf sich?

Tramadol ist ein von Grünenthal entwickelter Wirkstoff, ein Opioid, das als starkes Schmerzmittel eingesetzt wird, aber nicht als betäubungsmittelpflichtig gilt. Damit ist es mit ganz normalen Rezepten in jeder Apotheke erhältlich. Es wird von Hausärzten zum Beispiel bei chronischen Rückenschmerzen verschrieben.

Gedacht ist es aber eigentlich im Widerspruch dazu für eine kurzfristige Schmerzlinderung, zum Beispiel nach Operationen. Angewendet wird es auch bei Palliativ- und Tumorpatienten. Auf die bestehende Suchtgefahr werden die Patienten oft nicht hingewiesen. Tramadol wird häufig auch mit gefälschten Rezepten gekauft und damit missbraucht. Das Suchtpotenzial wird quasi „mit behördlicher und ärztlicher Genehmigung“ unterschätzt – so dass das Medikament wegen seiner leicht euphorisierenden Wirkung auch bedenkenlos als Partydroge genutzt wird.

Wie ist die Geschichte der Grünenthal GmbH?

Die Grünenthal GmbH hat als führender Pharmakonzern für Schmerzmittel eine kontroverse Vergangenheit.

Dazu gehören die Verstrickungen mit dem NS-Regime. So beschäftigte das 1946 gegründete Unternehmen Heinrich Mückter als wissenschaftlichen Direktor (Leiter der Forschungsabteilung). Ihm wurde vorgeworfen, in der NS-Zeit tödliche Experimente an KZ-Häftlinge durchgeführt zu haben. Einer Verhaftung durch die polnische Justiz konnte er sich entziehen, damit auch einer Anklage oder Verurteilung. Unter seiner Leitung wurde das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan entwickelt (vgl. Wikipedia).

Nach 1965 war Heinz Baumkötter als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Grünenthal beschäftigt. Er  soll als Lagerarzt im KZ Sachsenhausen Experimente an Häftlingen durchgeführt haben (zum Beispiel Injiziierung von Hepatitiserregern und Verbrennungen mit Phosphor).

Der Chemiker Otto Ambros war unter anderem Hauptverantwortlicher für ein Außenlager des KZ Auschwitz, arbeitete nach 1945 im Vorstand mehrerer Unternehmen und wurde 1972 in den Beirat von Grünenthal berufen.

Insgesamt waren wohl mindestens fünf führende Nazis in der Nachkriegszeit bei Grünenthal beschäftigt.

Schlagzeilen erregte das Unternehmen erstmals Anfang der 1960er Jahre. Die Journalistin Susanne Amann beschreibt im Spiegel-Podcast die Geschichte des Contergan-Skandals wie folgt: 1957 brachte Grünenthal das Schlafmittel Contergan auf den Markt. Es enthielt den Wirkstoff Talidomid und wurde auch Schwangeren verschrieben. Unter verschiedenen Namen wurde es in fast 50 Ländern verkauft.

Es häuften sich Fehlbildungen bei Neugeborenen, so dass insgesamt über 12.000 sogenannte Contergan-Babys mit fehlenden oder verkümmerten Armen und Beinen zur Welt kamen. Ein Wirkstoff in Contergan hatte in den frühen Schwangerschaftswochen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigt. Nach vier Jahren wurde Contergan vom Markt genommen. Grünenthal musste Schadensersatz zahlen. Über eine in den 1970ern gegründete Stiftung erhielten Betroffene eine „Contergan-Rente“, die zum Teil von Grünenthal und ab Ende der 1990er Jahre komplett vom Bund finanziert wurde. Nach dem Skandal war der Konzern ökonomisch am Ende, heute aber ist er einer der größten Schmerzmittelproduzenten der Welt.

Welchen Einfluss nahm das Pharmaunternehmen auf die Kontrollbehörde?

Die Abgabe von Tramadol wird, so Susanne Amann, in Ländern wie Großbritannien, Frankreich Kanada, den USA und Schweden strenger reguliert als in Deutschland. In Frankreich darf es beispielsweise maximal für drei  Monate verschrieben werden, in Frankreich ist es nur mit einem fälschungssicheren Spezialrezept erhältlich. Auch die Europäische Medikamentenaufsichtsbehörde (EMA) wurde aktiv und sorgte dafür, dass zumindest auf den Beipackzetteln ein Hinweis auf die Suchtgefahren bei Tramadol erschien.

Warum aber handelt die zuständige Behörde in Deutschland, die Patienten schützen soll, so zurückhaltend? Die Journalistin des Spiegel berichtet:

Der Conterganskandal wurde möglich, weil es damals an einer effektiven Medikamentenkontrolle fehlte. Diese Leerstelle wurde in der Folgezeit durch das Bundesinstitut für Arzeimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine Bundesoberbehörde, geschlossen. Ihre Aufgabe besteht darin, sichere Medikamente zu garantieren und Patient:innen vor möglichen Risiken zu schützen. Für Betäubungsmittel ist in der Behörde die Bundesopiumstelle zuständig. Als dem BfArM ab 2009 bekannt wurde, dass in Berlin und anderswo immer häufiger gefälschte Rezepte von Tramadol und Tilidin auftauchten, stellten Ärzte die Frage, warum diese Medikamente nicht betäubungsmittelpflichtig seien. Das Thema wurde daraufhin vom Leiter der Bundesopiumstelle auf die Tagesordnung eines Sachverständigenausschusses gesetzt, der sich gezielt mit den Risiken von Tramadol beschäftigen sollte. Grünenthal bekam Wind davon und argumentierte anhand einer Studie gegenüber der Behörde mit der Behauptung, ein erhöhtes Abhängigkeitsrisiko bei Tramadol bestehe nicht.

Der Konzern konnte sich im Ergebnis mit seiner Auffassung durchsetzen und damit erfolgreich gegen eine Betäubungsmittelpflicht lobbyieren. Denn der Sachverständigenausschuss schätzte letztlich das Abhängigkeitsrisiko von Tramadol als vergleichsweise niedrig ein, so dass das Medikament weiter nicht als Betäubungssmittel eingetuft wird. Für die Journalistin Amann ist das Resultat alles andere als überraschend, denn mehrere Mitglieder des 12-köpfigen Ausschusses verfügten über enge Verbindungen zur Pharmaindustrie und speziell zu Grünenthal. Drei, so die Journalistin, kamen direkt aus der Industrie, eine frühere Managerin von Grünenthal war ebenfalls Mitglied des Gremiums, so wie auch ein Anästhesist, der zuvor gemeinsam mit dem Konzern mehrere Studien zu Tramadol verfasst hatte. Dazu gesellte sich noch ein Wissenschaftler, der eine von Grünenthal finanzierte Stiftungsprofessur innehatte.

Susanne Amann geht jedoch davon aus, dass in Deutschland keine Opioid-Krise wie in den USA droht.

Im Verlauf der Opioid-Krise in den USA starben von 1999 bis 2023 rund 806.000 Menschen in Folge des Opioid-Konsums, wobei neben OxyContin vor allem Fentanyl im Fokus standen. In den USA ging es also um wesentlich stärkere Opioide, die dort viel leichtfertiger verschrieben wurden und „von den damaligen Konzernen massiv in die Märkte gedrückt worden“ seien. Das amerikanische Gesundheitssystem ermögliche zudem Verelendungsprozesse, die in Deutschland in dieser Form nicht möglich seien.

Dennoch sind Parallelen zu den USA offensichtlich. Der Hersteller von OxyContin, Purdue Pharma, versicherte damals, dass sein erfolgreichstes Produkt nicht süchtig mache und keine Entzugserscheinungen verursache. Die Versprechungen erwiesen sich schlicht als falsch. Amann weist darauf hin, dass das Mittel ab Ende der 1990er Jahre massenhaft verschrieben wurde – gegen verschiedene chronische Schmerzen, leichte Rücken- bis hin zu Zahnschmerzen. Diese breite Verschreibung von OxyContin gilt als Hauptursache für den Beginn der Opioid-Krise in den USA.

Die Journalistin Nelli Tügel berichtet, wie die Opioid-Krise in den USA begann. Die Methoden von Grünenthal erinnern dabei an Purdue Pharma:

„Unglaublich ist etwa die Tatsache, dass jener Angestellte der US-Arzneimittelbehörde FDA, der OxyContin Mitte der 1990er Jahre die Zulassung als Schmerzmittel für jedermann erteilte, kurz darauf zu Purdue Pharma wechselte, also jener Firma im Besitz der Familie Sackler, die OxyContin auf den Markt brachte und damit Milliardengewinne machte. Zuvor hatte das Medikament unter anderem Namen (…) ein Nischendasein als Mittel für todkranke Patient*innen im Endstadium etwa von Krebs geführt. 

Weil Purdue Pharma – ohne Grundlage – behauptete, OxyContin mache viel weniger Patient*innen abhängig (weniger als ein Prozent) als die zu diesem Zeitpunkt von vielen Ärzt*innen mit großer Zurückhaltung verschriebenen anderen Opioide, konnte es zum Massenmedikament werden. Der Konzern ließ dafür Hausärzt*innen gezielt in infrastrukturell abgehängten Working-Class-Gemeinden mithilfe einer Armee von Pharmavertreter*innen beschwatzen, manipulieren und unter Druck setzen. OxyContin wurde schließlich freigiebig auch bei Kopf-, Rücken- oder Zahnschmerzen verschrieben und zeitweise zum meistverkauften Schmerzmittel der USA. Die Zahl der Süchtigen und Toten stieg rasant. Trotzdem wechselte einer der ersten Staatsanwälte, der in dieser Sache tätig wurde, wenig später ebenfalls als Anwalt zu Purdue Pharma. Und so weiter. Und so weiter.“ 

Quellen:

Simplicissimus : „Der schlimmste Pharmakonzern Deutschlands“, 18. Juni 2026

https://www.youtube.com/watch?v=2_btW-j9NGY

Der Spiegel/Shortcut: Schmerzmittel mit Suchtgefahr und wenig Kontrolle, 20. März 2025

https://www.podcast.de/episode/678887148/opioide-schmerzmittel-mit-suchtgefahr-und-wenig-kontrolle

Nelli Tügel: „Opioide fürs Volk“, ak – analyse & kritik (Online), 17. Oktober 2023

https://www.akweb.de/gesellschaft/usa-pharmaindustrie-opioide-epidemie-serien//

 

 

 

Die geheime Datenbank der Schufa

Nach einer gemeinsamen Recherche von Süddeutscher Zeitung und NDR speichert die Wirtschaftsauskunftei Schufa offenbar veraltete Daten von Millionen Menschen deutlich länger als diese annehmen. Die Betroffenen erfahren davon nichts, Datenschützer empören sich, die Auskunftei sieht sich im Recht.

Die Schufa bewertet bekanntlich die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher anhand von gesammelten Daten. Auf dieser Grundlage können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob Verbraucher:innen ihre Rechnungen bezahlen können. Banken, Kreditvermittler, Onlinehändler oder Energieversorger nutzen die Daten und zählen zu den Kunden der Auskunftei, die über Informationen zu etwa 68 Millionen Menschen in Deutschland verfügt.

Im März 2026 führte die Schufa ein neues System ein, das für die Verbraucher:innen verständlicher und vor allem transparenter sein soll.

Dazu schrieb das Neue Deutschland:

Die Schufa Holding AG als wichtigste Auskunftei hat nach eigenen Angaben bonitätsrelevante Daten über rund 70 Millionen Personen in Deutschland gespeichert. Doch immer wieder beschweren sich Konsumenten über dubiose Bewertungen, und Verbraucherschützer kritisieren seit Langem fehlende Transparenz.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1927 galt die Schufa als geheimnisumwitterte ‚Blackbox‘. Die genaue Funktionsweise und Berechnungsmethode zur Ermittlung der Bonität blieb lange im Dunkeln. Das soll sich ändern: Seit Mitte März wird ein vereinfachter ‚Score‘ (engl.: Punktestand) berechnet. Statt wie bisher über 250 Merkmale fließen künftig nur noch zwölf gewichtete Kriterien in die Bewertung ein. Das neue Endergebnis reicht von 100 bis 999 Punkten und kann von Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos eingesehen werden. Voraussetzung ist, dass man sich einmalig über das Internet registriert. Das neue System wird in der täglichen Praxis bis Ende 2028 vollständig eingeführt.“ (ND vom 17. Juni 2026)

Was die Schufa dagegen nicht öffentlich machen wollte: Dass sie neben dem riesigen Datenschatz über eine zweite Datensammlung über viele Millionen Personen verfügt – ohne deren Wissen.

Ein Zitat der Tagesschau zum aktuellen Schufa-Skandal:

„Es ist ein wahrer Schatz, den die Schufa besitzt, und er war bisher vielleicht ihr größtes Geheimnis. Denn neben der ‚offiziellen‘ Schufa-Datenbank gibt es noch eine zweite Sammlung, von der selbst viele Fachleute nichts wussten: ‚Historische‘ Daten von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern, veraltete Informationen, die Jahre zurückreichen und von denen die Betroffenen bislang annahmen, dass sie längst gelöscht seien.

Alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben. Sensible Informationen, die großen Schaden anrichten können, wenn sie in die falschen Hände geraten.

Im europäischen Datenschutzrecht gibt es deshalb ein ‚Recht auf Vergessenwerden‘, eine gesetzliche Verpflichtung, alte Daten nach einer bestimmten Zeit zu löschen. Wer seine Schulden einmal beglichen hat, der soll nicht immer wieder von seiner Vergangenheit eingeholt werden können. Trotzdem glaubt die Schufa, auch solche Daten dauerhaft speichern und verwenden zu dürfen.

So berechnet sie auf Wunsch von Unternehmenskunden, zum Beispiel Banken, die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern für einen bestimmten Tag in der Vergangenheit aber nur testweise, wie sie betont. Mit Hilfe solcher anhand historischer Daten berechneten Scores lasse sich den Kunden demonstrieren, wie zuverlässig der im Frühjahr mit großem Werbeaufwand vorgestellte neue Schufa-Score sei. Dieses neue Produkt will die Schufa nämlich gerade vermarkten und dabei hilft der Datenschatz.

(…)

Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren bislang nichts. Weder, dass ihre veralteten Daten noch gespeichert sind, noch von den Experimenten, die die Schufa und ihre Kunden damit machen. Selbst dann nicht, wenn sie eine Schufa-Auskunft, die sogenannte Datenkopie, anfordern.

Für diese alten Daten interessiere sich ohnehin keiner, so die Botschaft: ‚Verbraucherinnen und Verbraucher wollen vor allem wissen, wie es aktuell um ihre Bonität steht und welche Daten Einfluss auf ihren Score haben. Das ist bei historischen Daten nicht der Fall.‘ Das schrieb die Schufa vor einigen Tagen auf ihrer Website und machte damit selbst die Existenz solcher historischen Daten erstmals öffentlich ganz offenbar eine Reaktion auf vorige Anfragen von NDR und SZ zu diesem Thema.“ (tagesschau.de vom 15. Juli 2026)

Die Schufa, ein Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, hält die zusätzliche Speicherung historischer Daten neben seiner offiziellen Datenbank für rechtens. Das Handelsblatt dazu:

„Die Schufa bestätigte, dass sie neben diesen aktuellen Score-Daten weitere, ‚historische‘ Zahlungsdaten vorhält. Diese Werte würden benötigt, um neue Verfahren zur Risikoberechnung beispielsweise bei Banken abzusichern und zu überprüfen.

Dass die Daten ohne das Wissen der Verbraucher gespeichert würden, dementiert die Schufa und teilt mit: Richtig sei, dass Unternehmen, die am Schufa-Verfahren teilnehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Datenschutzhinweise der Schufa ‚als regelmäßigen Bestandteil ihrer Geschäftsprozesse‘ zur Verfügung stellen. Darin informiere die Schufa Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie Daten ‚auch zur Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen‘ nutze. Dazu zählten auch Score-Validierungen.

Die Schufa vertritt außerdem die Ansicht, dass sie die historischen Daten zu den genannten Zwecken verwenden darf. Dazu zitiert sie den Datenschutzexperten Tim Wybitul: ‚Die Vorwürfe gegen die Schufa treffen nicht zu. Daten sind zu löschen, wenn sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr benötigt werden. Allerdings dienen die Tests der Überprüfung der Richtigkeit der Scores. Das ist ein wichtiger und legitimer Zweck.‘“

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sehen andere Daten- und Verbraucherschützer:inne eine solche Sammlung mit historischen Daten dagegen kritisch:

„Matthias Spielkamp beispielsweise hält den Fall für ‚drastisch‘. Der Geschäftsführer von Algorithm Watch beobachtet die Schufa schon lange. Er sagt: ‚Meiner Einschätzung nach ist es ausgeschlossen, dass die Schufa einfach diese Millionen von Daten behält, um daraus eben weitere Berechnungen zu vollziehen.‘ Er sieht dafü also ‚keine Rechtsgrundlage‘. Diese Auffassung vertritt auch Ruth Janal, Expertin für Datenschutz und Professorin an der Universität in Bayreuth. Sie sagt, Daten würden immer zu einem Zweck erhoben. Wenn dieser nicht mehr bestehe, müsse man die Daten löschen. Eine ‚dauerhafte Speicherung‘ hält die mit Blick auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für ‚nicht zulässig‘. Sie verweist auf den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Datensparsamkeit und schlägt damit in die gleiche Kerbe wie Paul Nemitz, ebenfalls Jurist und bis vor Kurzem Berater für die Europäische Kommission. ‚Es gibt keinen Grund, alle Daten zu behalten‘, sagt der und erklärt, dass man zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften auch mit Testdaten und kleinen Samples arbeiten kann.“

Die Kampagnen-Organisation Campact spricht vom „womöglich größten Datenskandal der deutschen Geschichte“ und hat deshalb eine Initiative gestartet, die die sofortige Löschung der Schattendatenbank fordert:

https://weact.campact.de/petitions/schufa-skandal-schattendatenbank-sofort-loschen/

Quellen:

Lea Hampel/Nils Heck: „Das fast geheime Archiv der Schufa“, Süddeutsche Zeitung vom 15. Juli 2026

Peter Hornung: „Die Schattendatenbank der Schufa“, tagesschau.de vom 15. Juli 2026

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-verbraucher-daten-100.html

Hannah Krolle: „Schufa speichert historische Daten von Verbrauchern“, Handelsblatt (Online) vom 17. Juli 2026

https://www.handelsblatt.com/finanzen/kreditwuerdigkeit-schufa-speichert-historische-daten-von-verbrauchern/100240440.html

Hermannus Pfeiffer: „Juristisch umstrittener Schufa-Score“, Neues Deutschland (Online) vom 17. Juni 2026

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1200475.verbraucherschutz-juristisch-umstrittener-schufa-score.html