Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker wechselt zur Bürgerbewegung

Anne Brorhilker, Kölner Oberstaatsanwältin und erfolgreichste Cum-Ex-Aufklärerin in Deutschland, möchte Ende Mai 2024 den Staatsdienst verlassen, um als Geschäftsführerin bei der „Bürgerbewegung Finanzwende“ aktiv zu werden. In einem Interview mit dem WDR begründete sie am 22. April ihre Entscheidung. Wegen der schwach aufgestellten Justiz sieht sie größte Defizite bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland: Der Förderalismus führe etwa zu einer Zersplitterung der Zuständigkeiten, so dass eine Bündelung von Ermittlungen nicht möglich sei. Auch fehle eine europäische Koordination sowie Personal, um sich auf Augenhöhe mit den Kriminellen und ihren Anwälten bewegen zu können. Deshalb verliere die Allgemeinheit das Vertrauen in den Rechtsstaat (z. B. weil sich Verdächtige oft mit Deals aus den Verfahren herauskaufen würden). Es sei ungerecht, wenn Steuerhinterzieher in Deutschland deutlich besser wegkämen als Sozialhilfebetrüger, ganz nach dem Motto: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“.

Die 50 Jahre alte Juristin engagiert sich seit 2013 gegen die Cum-Ex-Geschäfte und erwirkte 2019 das erste rechtskräftige Urteil. Zurzeit ermitteln nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Köln über 30 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ihrer Abteilung gegen etwa 1.700 Beschuldigte in 135 Verfahrenskomplexen (vgl. Handelsblatt vom 22. April).

 

Auszüge aus Pressekommentaren

Handelsblatt (Online) vom 23. April 2024:

„Der 22. April 2024 war ein schwarzer Tag für den deutschen Rechtsstaat. Die Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker bat um ihre Entlassung. Der Abschied der Oberstaatsanwältin nährt erneut die Zweifel am politischen Willen zur Aufklärung dieses größten deutschen Steuerskandals. (…)

Vertreter aller Parteien beklagen mit scharfen Worten die Mängel der Aufklärung, wenn die politische Verantwortung gerade nicht in den eigenen Reihen liegt. Ihr Gedächtnis ist kurz.

In Nordrhein-Westfalen war es Thomas Kutschaty von der SPD, der sich als NRW-Justizminister bis 2017 praktisch gar nicht für die Arbeit von Brorhilker interessierte. Später nannte Kutschaty die schleppende Aufklärung ‚skandalös‘.

Sein Nachfolger Biesenbach von der CDU sagte einmal, er habe vor seinem Antritt kaum gewusst, was Cum-Ex eigentlich ist. Zwei Jahre gingen ins Land. Immerhin: Als Biesenbach den Milliardenskandal 2019 bemerkte, gewährte er Brorhilker mehr Stellen.

Der amtierende NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) versuchte dann 2023, das Cum-Ex-Rad wieder zurückzudrehen. Er unterstellte Brorhilker organisatorische Mängel, wollte die Hälfte ihrer Ermittlerstellen einem Mann ohne Vorwissen beim Thema Cum-Ex anvertrauen. Nur ein öffentlicher Aufschrei verhinderte das Schlimmste.

Wer in dieser Aufzählung die FDP vermisst, kann sich an Wolfgang Kubicki wenden. Auch der Anwalt und Finanzexperte der Liberalen sah 2013 einen Aufklärungsskandal, als er einen politischen Gegner betraf. Nur Monate später hatte Kubicki einen neuen Mandanten: Hanno Berger, den größten aller deutschen Steuerräuber. Mit einem Mal hielt Kubicki Cum-Ex öffentlich für eine ‚Gesetzeslücke‘. (…)

Warum ist der Staat so zögerlich? Warum wird nicht ein Heer von Steuerfahndern und spezialisierten Staatsanwälten gebildet? Es kann nicht an den Kosten liegen. Diese Art von Beamten finanziert ihre Stellen selbst und zehn andere dazu.

Der Abgang Brorhilkers offenbart auch ein politisches Problem. Deutsche Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Besonders forsche Ermittler können jederzeit aus dem Justizministerium zurückgepfiffen werden. Manche vermuten genau dieses Phänomen beim Cum-Ex-Fall von Bundeskanzler Olaf Scholz rund um die Hamburger Privatbank M.M. Warburg.

Der Europäische Gerichtshof hat seine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland schon 2019 verschriftlicht. Das höchste EU-Gericht urteilte, deutsche Staatsanwaltschaften dürften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Grund sei, dass es ‚keine hinreichende Gewähr für eine Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive‘ gebe.

Diese Durchlässigkeit der Gewaltenteilung ist untragbar. Schon der Anschein, dass ein Minister Einfluss auf die Arbeit einer Staatsanwaltschaft nimmt, ist schädlich. Vielleicht kann das Dienstende von Anne Brorhilker wenigstens dies bewirken: Das ministerielle Weisungsrecht gehört abgeschafft.“

 

Die Zeit vom 25. April 2024:

„Man kann nur hoffen, dass die beim Thema Cum-Ex oft mindestens tollpatschig agierende Politik ihr gut zuhört. Denn die große Frage hinter ihrem Rückzug lautet: Ist die deutsche Justiz strukturell überhaupt in der Lage, ein Jahrhundert-Wirtschaftsverbrechen wie Cum-Ex aufzuklären, bei dem weit mehr als tausend Täter sich hemmungslos vom Staat viele Milliarden an Steuern zurückerstatten ließen, die sie zuvor nie gezahlt hatten? Anne Brorhilker hält das nicht nur für eine Frage der Gerechtigkeit. Sondern auch für eine Frage des Selbstrespekts einer Demokratie. Für diese Ziele will sie weiter kämpfen.“

 

Wirtschaftswoche (Online) vom 22. April 2024:

„Anne Brorhilker hat sich für die große Bühne entschieden, um ihren Abgang zu verkünden: Deutschlands wichtigste Cum-ex-Ermittlerin hat dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) ein 17-minütiges Interview gegeben, in dem sie erläutert, warum sie nicht länger als Staatsanwältin wirken mag.

Und in dem sie den Staat für dessen angeblich stümperhaften Umgang mit Finanzkriminalität abwatscht. Entsprechend groß ist die mediale Erregung, seitdem der WDR das Interview am Montagmittag veröffentlicht hat. Bloß: Brorhilkers Kritik ist zwar richtig, ihr Auftritt aber dennoch selbstgerecht. Die Vorzeige-Staatsanwältin aus Köln hätte sich die Watsche besser gespart – und stattdessen über ihre eigenen Fehlentscheidungen räsonieren sollen, die zur schleppenden Aufklärung des Cum-ex-Deals beigetragen haben. Die Republik hätte daraus eine Menge lernen können: für künftige Mega-Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht. Dabei hat sich Brorhilker unstreitig bundesverdienstkreuzwürdige Verdienste in der Causa erworben. (…)

Zur Wahrheit gehört aber auch: Wenn Brorhilker nicht wiederholt Fehler begangen hätte, wären die Ermittlungen heute womöglich weiter. (…)

Nach immer neuen Aufstockungen durch die nordrhein-westfälische Landespolitik aber verfügt ihre Abteilung inzwischen über 40 Stellen – gemessen an den Maßstäben einer Staatsanwaltschaft ist das luxuriös. Schließlich leiten Staatsanwälte die Ermittlungen bloß, während Polizisten, Spezialisten von Landeskriminalämtern und Steuerfahnder die Detailarbeit erledigen. Zwar sind manche der 40 Stellen bis heute unbesetzt, aber das hat Brorhilker auch selbst zu verantworten.

Ihr Führungsstil, den Insider als beinahe autoritär beschreiben, soll wiederholt erfahrene Staatsanwälte vergrätzt haben, die ihre Ermittlungsautonomie verletzt sahen, ist auf den Fluren der Kölner Staatsanwaltschaft zu hören. Mit der Folge, dass in Brorhilkers Abteilung immer wieder Berufsanfänger angeheuert haben sollen, die sich Top-Anwälten entgegenstellen müssen. Und mit der Konsequenz, dass Brorhilker zur Alleinherrscherin über die Ermittlungen geworden sein soll, die sich dadurch verzögert haben sollen. Mitunter soll auch Brorhilkers Organisation der Ermittlungen chaotisch angemutet haben, berichten Beteiligte. (…)

Zudem fächerte Brorhilker die Ermittlungen immer weiter auf, ließ die Zahl der Verdächtigen auf 1700 anschwellen – selbst für 40 Staatsanwälte eine schier wahnsinnige Aufgabenfülle. Brorhilker selbst gab sich in dem WDR-Interview zwar überzeugt, die Verdächtigen-Zahl müsse derart hoch liegen. Sie sei verpflichtet, Verfahren einzuleiten, wenn es einen Verdacht gebe.

Das stimmt auch. Aber natürlich haben Staatsanwaltschaften einen Spielraum dabei, ob sie einen sogenannten Anfangsverdacht erkennen, der Ermittlungen notwendig macht. Diesen Spielraum hätte Brorhilker besser nutzen müssen.

Auch hätte die Juristin Verfahren gegen Geldzahlungen einstellen müssen. Sie hält das für unfair, weil sie nicht will, dass Steuersünder davonkommen, die den Staat um viele Millionen geprellt haben. Und natürlich müssen die Drahtzieher der Cum-ex-Deals vor Gericht gestellt werden, das ist klar. Aber Einstellungen von Verfahren gegen Mitläufer, von denen manche die Details der hochkomplexen Börsengeschäfte weder verstanden noch gewusst haben dürften, hätten Brorhilker die Chance gegeben, sich auf die Haupttäter zu fokussieren.“

 

Der Stern (Online) vom 23. April 2024:

„Der Wechsel einer der prominentesten Staatsanwältinnen, deren Namen seit Jahren eng mit der Aufklärung des größten Steuerskandals der Republik verbunden ist, direkt an die Spitze einer NGO ist ein spektakulärer Schritt. Dass Ermittler in großen Wirtschaftsfällen im Laufe der Zeit abgezogen werden oder innerhalb des Justizapparats den Posten wechseln, kommt durchaus vor. (…)

Aber dass eine Oberstaatsanwältin nach elf Jahren Ermittlungsarbeit in einem Fall wie Cum Ex, in dem es um den größten Steuerraub in der deutschen Geschichte und um politische Verwicklungen bis hin zum heutigen Bundeskanzler geht, nicht erst um Versetzung bittet, sondern gleich den Staatsdienst verlässt, hat es wohl so noch nicht gegeben. (…)

Auch im Fall Cum Ex, das macht sie in dem WDR-Interview deutlich, vermisst Brorhilker den Rückhalt aus der Politik. Sie habe gemerkt, wie ‚schwer es ist, Unterstützung für die Cum-Ex-Ermittlungen zu bekommen‘, sagt sie – obwohl allen klar sei, dass das Thema angesichts des Milliardenschadens sehr wichtig sei. (…)

Als einen Grund dafür führt sie die Zersplitterung der Zuständigkeiten in der Justiz durch den Föderalismus an – wohl eine Andeutung dafür, dass sich Kollegen in den Justizbehörden anderer Länder eher bemühten, die Ermittlungen ihres Kölner Teams zu bremsen, als diese zu unterstützen. Etwa die in Hamburg, wo die Privatbank Warburg tief in die illegalen Cum-Ex-Deals verstrickt war, sich aber auf das Wohlwollen des Senats unter dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz verlassen konnte.

Die Konsequenzen der Tatsache, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland der Politik unterstellt sind, musste Brorhilker zuletzt aber auch daheim in NRW feststellen. Im September 2023 sorgte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) mit einem geplanten Eingriff bei der Kölner Staatsanwaltschaft für Schlagzeilen. Chefermittlerin Brorhilker sollte einen Kollegen an die Seite gestellt bekommen – angeblich, um die Ermittlungen gegen die bundesweit rund 1800 Beschuldigten zu beschleunigen. Doch von vielen wurden Limbachs Pläne als Entmachtung der Cum-Ex-Jägerin und politische Sabotage ihrer Ermittlungen interpretiert – durchaus auch von Brorhilker selbst.

(…)

Schon 2020 war die Ermittlerin einmal von Vorgesetzten zurückgepfiffen worden, als sie im politisch besonders brisanten Fall der Warburg Bank eine Razzia in Hamburg plante.

Was Brorhilkers Kündigung so bemerkenswert macht, ist, dass sie offenbar überzeugt ist, an der Spitze einer NGO jetzt mehr für den Kampf gegen Finanzkriminalität bewirken zu können als in ihrer Ermittlerrolle. (…)

Es könnte sein, dass Deutschlands mächtigste Staatsanwältin außer Dienst bald nicht nur in der Öffentlichkeit bisherigen Kolleginnen und Kollegen auf die Füße tritt, wenn diese aus ihrer Sicht zu rücksichtsvoll mit Finanzkriminellen umgehen – sondern sich auch mit den Bremsern in der Politik anlegt.“

 

Taz (Online) vom 23. April 2024:

„2023 konterte Brorhilker den Versuch des grünen NRW-Justizministers Benjamin Limbach, der ihre Abteilung teilen und eine Anzahl Verfahren in andere Hände legen wollte. Limbachs Motiv bestand wohl auch darin, die Ermittlungen zu beschleunigen. Brorhilker wehrte sich erfolgreich, Limbach ließ seinen Plan fallen und stockte die Stellen der Staatsanwaltschaft auf.

Vielleicht spürte Brorhilker trotzdem einen Mangel an langfristiger Unterstützung. Jetzt wechselt sie die Ebene der Auseinandersetzung. Im Einklang mit Gerhard Schick betonte sie, sich politisch, öffentlich und mit Kampagnen für die Stärkung des Rechtsstaates einsetzen zu wollen. Ein Ziel könnte darin bestehen, dass irgendwann eine Bundesanwaltschaft gegen Finanzkriminalität gegründet wird – ähnlich dem Generalbundesanwalt, der sich unter anderem um Terrorismus kümmert.“

 

Neues Deutschland (Online) vom 23. April 2024:

„Es ist ein vernichtendes Urteil für Justiz und Politik: Die oberste Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker wechselt zur NGO Finanzwende – dort könne sie mehr ausrichten denn als Oberstaatsanwältin. Im Interview mit WDR-Investigativ betont Brorhilker zwar, die Kölner Staatsanwaltschaft sei auf dem richtigen Weg und gut aufgestellt, um die Cum-Ex-Ermittlungen weiter voranzutreiben. Ihr Frust über deren Ablauf blieb dennoch unverhohlen. Brorhilker sei ‚mit Leib und Seele‘ Staatsanwältin gewesen. Sie sei aber nicht damit zufrieden, wie Finanzkriminalität in Deutschland verfolgt wird. ‚Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen. Das ist einfach ungerecht‘, stellte sie fest. Damit kommt Brorhilker dem Vorwurf der Klassenjustiz wohl so nah, wie sie es in ihrer jetzigen Position kann. Auch die Beeinflussung der Politik durch die Finanzbranche sei systemisch, führte sie weiter aus. (…)

Jetzt will die Staatsanwältin die Justiz besser für den Kampf gegen Finanzkriminalität rüsten, die Finanzlobby zurückdrängen und für Gerechtigkeit vor Gericht sorgen. Das scheint sie sich als Geschäftsführung einer zivilgesellschaftlichen Organisation eher zuzutrauen.“

 

Die Welt vom 24. April 2024:

„Dass eine Beamtin nach Jahrzehnten im Staatsdienst ihren Abschied einreicht, ist an sich schon ein ungewöhnlicher Vorgang. Dass der Westdeutsche Rundfunk ihr zu diesem Anlass ein ausführliches Interview einräumt, ist ein Signal fast schon zeitgeschichtlicher Relevanz. Anne Brorhilker nutzt diesen Anlass noch einmal für eine Art letzter Abrechnung. (…)

Nur ein Bruchteil der Verfahren ist bisher zur Anklage gekommen, die meisten von ihnen drehen sich um die Vorkommnisse bei der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. (…)

Die von Brorhilker nun wieder beklagten fehlenden Ressourcen dürften nur eine Ursache dafür sein. In der Justiz hieß es schon vor Monaten, dass es auch interne Gründe dafür gebe, dass es nicht so richtig vorangehe.  Brorhilker werde nicht nur ausgebremst , sondern bremse mit ihrer Detailversessenheit womöglich auch selbst. Überlegungen, wenigstens relevante Fälle zügig abzuarbeiten und womöglich in größerem Stil gegen Geldbußen einzustellen, soll sie wenig zugeneigt gewesen sein.“  

 

Süddeutsche Zeitung vom 23. April 2024:

„Bei der 50-jährigen Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker müssen Ärger und Enttäuschung riesengroß gewesen sein. (…)

Jetzt wechselt sie zur Bürgerbewegung Finanzwende. Ihre Begründung ist eine Ohrfeige für die deutsche Politik: ‚Ich war immer mit Leib und Seele Staatsanwältin, aber ich bin überhaupt nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird.‘ Bundesregierungen aller Couleur haben Deutschland in den vergangenen 20 Jahren zu einem Geldumschlagplatz für Kriminelle und Demokratiegegner verkommen lassen. Mafiabanden, Menschenhändler und Drogenkartelle erwirtschaften kriminelle Vermögen, deren Herkunft, Aufbewahrung und Einsatz im internationalen, westlich dominierten Finanzsystem verschleiert werden.  (…)

Es ist vieles falsch gelaufen bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität. Das hat auch bei anderen Beamten, die kriminelle Vermögen und verdächtige Zahlungsströme jagen wollten und dabei politisch ausgebremst wurden, zu Frustration und Enttäuschung geführt. Es gibt viele ‚Brorhilkers‘ in Deutschland. Ihr öffentlichkeitswirksamer Abgang als Oberstaatsanwältin zeigt: Es braucht mehr Druck auf Politiker. Was zu tun ist, steht in mit Erfahrungen aus dem Ausland angereicherten Berichten der Fachleute. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sie alle vorliegen, seit über zwei Jahren.“

 

Süddeutsche Zeitung vom 26. April 2024:

„Anne Brorhilker hat auch nicht die Seiten gewechselt, sie geht also nicht in eine Steuergroßkanzlei, um dort das große Geld, das x-Fache des Gehalts zu verdienen, das sie als Oberstaatsanwältin verdient hat. Sie wird nun Co-Geschäftsführerin eines Vereins namens ‚Finanzwende‘ (…); sie will ihre bisherige juristische Arbeit in diesem Verein politisch weiterführen. (…)

Der Verein, der gegen solche Räubereien anrennt, versteht sich als zivilgesellschaftliches  und überparteiliches Gegengewicht zur Finanzlobby; er will das tun, was die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat, aber partout nicht tut: ‚Deutschland wird‘, so heißt es da, ‚beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen.‘ Anne Brorhilker hat erlebt und erfahren, wie das in der Realität aussieht. (…)

Es geht im Fall Brorhilker  nicht einfach um interne Rangeleien, nicht nur um Animositäten innerhalb und außerhalb von Justiz, Justizverwaltung und der sie dirigierenden Politik. Es geht um viel mehr, nämlich um Grundfragen der Gerechtigkeit. (…)

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verkündet die Wirtschaftswende und versteht darunter unter anderem scharfe Kürzungen des Bürgergelds bei Verfehlungen arbeitsloser Menschen; er fordert ein Moratorium, also einen Stopp bei den Sozialleistungen. Bei den sogenannten kleinen Leuten muss sich da das Gefühl aufdrängen, dass zwar bei ihnen sehr genau hingeschaut und abgerechnet wird – bei den Geldreichen aber nicht. Die Kündigung der Cum-Ex-Ermittlerin legt da den Finger in diese Wunde, in einen bösen Riss zwischen denen da oben und denen da unten. Sie provoziert die Frage, ob es bei uns gerecht zugeht. Es ist dies eine neuralgische Frage für die Demokratie.“

 

Quellen:

Exklusiv-Interview: Cum-Ex Chefermittlerin spricht über ihre Kündigung, WDR vom 22. April 2024

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTFiNDIzNDg5LTdjYjUtNGVkZS05ZGQ2LTg0OGI2ODdiMjA4Ng

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Cum-Ex-Chefermittlerin Brorhilker hat gekündigt“, Handelsblatt (Online) vom 22. April 2024

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steueraffaere-cum-ex-chefermittlerin-brorhilker-hat-gekuendigt/100034223.html

Volker Votsmeier: „Brorhilkers Abgang – Die Zermürbungstaktik der Täter geht auf“,

Handelsblatt (Online) vom 23. April 2024

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-brorhilkers-abgang-die-zermuerbungstaktik-der-taeter-geht-auf/100034303.html

Marc Widmann: „Die Anklägerin“, Die Zeit vom 25. April 2024

Lukas Zdrzalek: „Die Cum-ex-Starermittlerin wählt den Heldinnen-Notausgang“, Wirtschaftswoche (Online) vom 22. April 2024

https://www.wiwo.de/my/unternehmen/dienstleister/anne-brorhilker-die-cum-ex-starermittlerin-waehlt-den-heldinnen-notausgang-/29766800.html

Thomas Steinmann: „So fädelte die Cum-Ex-Jägerin ihren Wechsel zu einer NGO ein“, Stern (Online) vom 23. April 2024 (Der Artikel ist eine Übernahme  des Wirtschaftsmagazins Capital. Stern und Capital gehören zu RTL Deutschland)

https://www.stern.de/wirtschaft/anne-brorhilker–das-macht-die-cum-ex-jaegerin-jetzt-34653970.html

Hannes Koch: „Die Banklägerin“, taz (Online) vom 23. April 2024

https://taz.de/Cum-Ex-Staatsanwaeltin-Brorhilker/!6003474&s

Sarah Yolanda Koss: „Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker: Frau Gleichheit“, Neues Deutschland (Online) vom 23. April 2024

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181701.personalie-cum-ex-ermittlerin-anne-brorhilker-frau-gleichheit.html?

Cornelius Welp: „Abschied und Abrechnung“, Die Welt vom 24. April 2024

Markus Zydra: „Gefahr für die Demokratie“, Süddeutsche Zeitung vom 23. April 2024

Heribert Prantl: „Frustriert“, Süddeutsche Zeitung vom 26. April 2024

Vgl. auch BIG-Artikel vom 19. Juli 2022: „Systematische Ungerechtigkeit – Steuerhinterziehung und ‚Sozialbetrug‘ im Vergleich“

https://big.businesscrime.de/artikel/systematische-ungerechtigkeit-steuerhinterziehung-und-sozialbetrug-im-vergleich/

 

Anstieg der illegalen Gewinne aus Zwangsarbeit

Nach einer im März dieses Jahres herausgegebenen Studie der International Labour Organization (ILO) erzielt die Privatwirtschaft durch Zwangsarbeit jährlich 236 Milliarden US-Dollar an illegalen Gewinnen. Dies sei ein dramatischer Anstieg um 37 Prozent seit dem Jahr 2014 – „angetrieben sowohl durch eine wachsende Zahl von Menschen, die zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, als auch durch höhere Gewinne erzielt durch die Ausbeutung der Opfer“. (Pressemitteilung vom 19. März)

Wie es in der genannten Pressemitteilung weiter heißt, sind die jährlichen illegalen Profite pro Opfer in Europa und Zentralasien am höchsten, gefolgt von den Arabischen Staaten, Nord- und Südamerika, Afrika sowie Asien und dem Pazifik.

Zwangsarbeit ist in fast allen Bereichen der Wirtschaft zu finden. Mehr als zwei Drittel der gesamten illegalen Gewinne entfallen auf die kommerzielle sexuelle Zwangsausbeutung, obwohl sie nur 27 Prozent der Gesamtzahl der Opfer von privater Zwangsarbeit ausmacht. Über die Dunkelziffer ist naturgemäß nichts bekannt:

„Nach der kommerziellen sexuellen Zwangsausbeutung ist die Industrie mit 35 Milliarden US-Dollar der Sektor mit den höchsten jährlichen illegalen Gewinnen aus Zwangsarbeit, gefolgt vom Dienstleistungssektor (20,8 Milliarden US-Dollar), Landwirtschaft (5,0 Milliarden US-Dollar) und Hausarbeit (2,6 Milliarden US-Dollar). Bei diesen illegalen Gewinnen handelt es sich um die Löhne, die rechtmäßig in die Taschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören, stattdessen aber bei den Ausbeutern verbleiben.“ (Pressemitteilung vom 19. März 2024)

Als Zwangsarbeit definiert die ILO „jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sich diese Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ (junge Welt). Im Jahr 2021 waren danach an  jedem Tag 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen.

Die ILO-Studie stellt flüchtende Menschen als besonders gefährdet heraus, da sie häufig kommerziellen Fluchthelfern ausgeliefert sind und ihre Schulden durch Zwangsarbeit zurückzahlen müssen (vgl. Studie, Seite 19ff.).

Die junge Welt ergänzt: 

„Schuldenknechtschaft kann (..) praktisch überall dort entstehen, wo der Ausbeuter finanziell in Vorleistung tritt. Sei es, dass er die Reisekosten und die Gebühren für das Visum bezahlt oder korrupte Beamte bestochen hat. Oft müssen Arbeiter auch für ihre Ausrüstung oder Arbeitskleidung selbst aufkommen und nehmen dafür einen Kredit auf. Ist die Arbeit informell, was laut ILO beispielsweise auf 80 Prozent der Hausangestellten zutrifft, sind zu geringe Löhne und unbezahlte Überstunden üblich. ‚Das Fehlen formeller Verträge bedeutet weniger Lohntransparenz und eine größere Anfälligkeit für Lohnmissbrauch‘, stellen die Studienmacher fest. Ähnliches gelte auch für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft.“

Die Studie äußert sich auch zu notwendigen Gegenmaßnahmen:

„In dem Bericht wird die dringende Notwendigkeit betont, in Vollstreckungsmaßnahmen zu investieren, um illegale Gewinnströme einzudämmen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Er empfiehlt die Stärkung des Rechtsrahmens, die Schulung von Vollzugsbeamten, die Ausweitung der Arbeitsaufsicht auf Hochrisikosektoren und eine bessere Koordinierung zwischen arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Verfolgung.“ (Pressemitteilung vom 19. März 2024)

Quellen:

„Profits and Poverty. The economics of forced labour“, hrsg. von International Labour Office (ILO), März 2024

https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—ipec/documents/publication/wcms_918034.pdf

„Jährliche Gewinne aus Zwangsarbeit steigen um 236 Milliarden US-Dollar nach Daten der ILO“, Pressemitteilung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 19. März 2024

https://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_920156/lang–de/index.htm

Gerrit Hoekman. „Das Joch der Jobs“, junge Welt vom 21. März 2024

https://www.jungewelt.de/artikel/471841.mehrwertproduktion-das-joch-der-jobs.html?

 

Staatlicher Handel mit Einbürgerungen

Im Herbst 2023 legte die Politikwissenschaftlerin Kristin Surak von der London School of Economics eine umfangreiche Studie über das staatliche Geschäft mit Einbürgerungen bzw. den sogenannten Goldenen Pässen vor (engl. Citizenship by investment, CBI). In einer Buchrezension schreibt dazu Claus Leggewie:

„Surak ist nicht die Erste, die sich mit gekauften Pässen befasst, aber sie hat das Phänomen empirisch untersucht, die Motive der Antragsteller wie der Aufnahmestaaten sortiert und die sukzessive Normalisierung des Bürgerschaft-Marktes belegt. Man wird fast erschlagen von ihrer Detailkenntnis, die jedoch in eine gut lesbare Erzählung eingebaut ist. Ihr Blickwinkel ist dabei ökonomisch: Was bedeutet es, wenn Staaten ihre Souveränität vermarkten und finanzialisieren und so durch ‚citizenship by investment‘ im Aufenthaltsrecht verankern, was in der globalen Wirtschaft ohnehin gang und gäbe ist?“

Im Folgenden einige Feststellungen Suraks aus ihrem Buch:

– In mindestens 22 Länder der Erde gab es im Jahr 2022 eine gesetzliche Grundlage für die Einbürgerung von Personen, die einen bestimmten Betrag in dem jeweiligen Land investieren.

– Bisher waren CBI-Programme vor allem in kleinen Inselstaaten üblich, für die Finanzspritzen aus dem Ausland relevant waren. Als Extremfall nennt Surak den Kleinstaat Nauru, der heute die Hälfte seiner Staatseinnahmen mittels Aufnahme von Asylbewerbern erwirtschaftet – welche von Australien zurückgewiesen wurden. Mittlerweile beteiligen sich aber auch Länder wie vor allem Russland und Ägypten am Handel mit ihrer Staatsbürgerschaft.

– Jedes Jahr werden allerdings nur etwa 50.000 Menschen per CBI-Programm eingebürgert. Bei den Käufern handelt es sich vor allem um Neureiche aus Ländern außerhalb des Globalen Nordens (China, Südostasien, postsowjetische Staaten sowie Naher Osten).

„Zwar bewerben sich auch einige Menschen aus wohlhabenden Demokratien im Globalen Norden, darunter immer mehr US-Bürgerinnen und -Bürger. Wirklich befeuert wird die Nachfrage jedoch von einer kleinen Gruppe wohlhabender Menschen aus Ländern mit als ‚schlecht‘ angesehenen Pässen, beispielsweise aus autoritär regierten Staaten. Es sind nicht-westliche Gewinner der Globalisierung (…) Für die Regierungen, die goldene Pässe ausgeben, sind diese globalen Eliten das Zielpublikum für gekaufte Staatsbürgerschaften.“ (Surak)

– Für Surak ist eine globalisierte Welt nicht verknüpft mit dem Entstehen einer „Weltbürgerschaft“. „Stattdessen“, so die Autorin, „spaltet die Nationalität. Sie beeinflusst, wohin wir reisen können, wie wir behandelt werden und welche Rechte wir haben – nicht nur zu Hause, sondern überall auf der Welt. Für einige bietet sie zahlreiche Chancen und Privilegien, für andere bringt sie Sanktionen und Einschränkungen mit sich.“

Auch Claus Leggewie bezieht sich auf diesen Gedanken in seiner Rezension:

„Eine Überwindung nationaler Grenzen in Richtung eines transnationalen Weltbürgertums kann man sich von dieser Flexibilisierung der Staatsbürgerschaft nicht erhoffen. Sie verwischt eher die alten Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Sektor. Es ist erstaunlich, wie die lotterieartige Banalisierung von Staatsangehörigkeit mit dem Verdacht kontrastiert, der doppelten Staatsangehörigkeiten eingebürgerter Migranten oft noch entgegengebracht wird. Ihnen verlangt man mehr Loyalität und affektive Zuwendung zur neuen Heimat ab, als angestammte Bürger jemals aufbringen müssen. Die oligarchische Distribution erblicher Aufenthaltstitel beseitigt die generelle Wirksamkeit nationalstaatlicher Grenzen und Gesetze natürlich nicht, sie verschärft vielmehr die inner- und zwischengesellschaftliche Ungleichheit.“

Quellen:

Kristin Surak: „Der globale Reisepass ist die neueste Boom-Branche für Superreiche“, in: Jacobin, 7. Oktober 2023, Übersetzung von Tim Steins. Auszug aus Kristin Suraks Buch: The Golden Passport:

Global Mobility for Millionaires. Harvard University Press, Cambridge, 2023

https://jacobin.de/artikel/pass-passport-staatsbuergerschaft-reisen-freiheit-handel-superreiche

Klaus Leggewie: „Käufliche Pässe: Wie Superreiche neue Staatsangehörigkeiten erwerben“, FAZ (Online) vom 26. März 2014

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/kristin-suraks-buch-the-golden-passport-19541117.html

 

Editorial zu BIG Business Crime 2/2024

 In einem inzwischen wieder gelöschten Tweet hat Maximilian Krah, Spitzenkandidat der AfD für die Wahl zum europäischen Parlament, Folgendes gepostet: „Natürlich ist Korruption korreliert mit Kultur und Kultur mit Ethnie.“ In verständliches Deutsch übersetzt heißt das, dass bei bestimmten Ethnien Korruption quasi von Natur aus zur Kultur gehöre und deshalb weiter verbreitet sei als bei anderen, beispielsweise unserer eigenen. Klingt überzeugend, wissen wir doch schon, dass es sich in Fragen der Kriminalität generell so verhält. Denken wir nur an die arabischen Clans und all die fremdländischen Mafiosi, die sich in Deutschland tummeln. Da hilft nur eins: Remigration. Dann ist das Problem gelöst.

Zugegeben, das ist eine satirische Zuspitzung, aber anders als mit Überspitzung ist der Argumentation der AfD und ihrer Vertreter schlecht beizukommen. Dabei ist deren Strickmuster recht einfach und immer dasselbe: Es geht darum, alle Fragen und Probleme möglichst in solche der Kultur und der ethnischen Zugehörigkeit zu verwandeln. Dann wird aus dem Interessengegensatz zwischen Oben und Unten, dem Konflikt zwischen Arbeit und Kapital einer zwischen „uns“ und „denen“. Es gilt: „Wir sind das Volk“ – und „die“ eine abgehobene Elite mit globalistischer Agenda, die den Zustrom kulturfremder Wirtschaftsflüchtlinge nicht verhindert, wenn nicht sogar fördert.

„It’s the economy, stupid“ – den Slogan, mit dem Bill Clinton 1992 die US-Präsidentschaftswahlen gewann, möchte man all denen zurufen, die vor allem Kulturkämpfe führen wollen, statt sich um die realen Sorgen und Nöte der Menschen zu kümmern.

Genau diesen Slogan weist aber Maximilian Krah bezeichnenderweise in seinem letztes Jahr erschienenen Buch „Politik von rechts“ strikt zurück, weil sonst „alles am Ende ein Verteilungskampf zwischen gesellschaftlichen Gruppen“ sei. Für rechte Wirtschaftspolitik gelte vielmehr: „Daß dem Einzelnen materielle Güter zugeordnet sind, zum Gebrauch wie zum Aufbau von Vermögen, ist Teil der natürlichen Ordnung“. Schlecht und schädlich sei nur der „globale Kapitalismus einer kleinen Oligarchie“. Hier fallen dann die Namen der üblichen Verdächtigen: Bill Gates und George Soros.

Redaktion BIG Business Crime

Benko als Unternehmer insolvent

 Nach dem Bankrott eines Großteils seiner Signa-Gruppe hat das Landesgericht Innsbruck nun das Konkursverfahren über das Vermögen des Unternehmers René Benko eröffnet. Denn Presseberichten zufolge stellte Benko zuvor am 7. März einen Antrag auf Privatinsolvenz als Einzelunternehmer, bei der er – wie bei einer reinen Privatinsolvenz – ebenfalls mit seinem ganzen Vermögen haftet.

Verarmen wird der Gründer des Firmenimperiums aber nicht. Kurz bevor die Signa Holding Ende November 2023 Insolvenz anmeldete, waren 315 Millionen Euro von dem Konzern an Familien-Stiftungen geflossen, die Benko gegründet hatte. Dazu gehören die Familie-Benko-Stiftung, die Laura-Stiftung (nach seiner Tochter benannt) und die Ingbe-Stiftung (Benkos Mutter als Namensträgerin), die in der Steueroase Liechtenstein sitzt. „Privatstiftungen in dem Fürstentum“, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 18. Januar dieses Jahres, „sind bekanntlich besonders diskrete Konstrukte und für ausländische Steuerbehörden kaum zu knacken.“ Es wird davon ausgegangen, dass die gigantische Summe weder zur Insolvenzmasse des Signa-Konzerns noch des Unternehmers Benko gehört, also für die Gläubiger nicht einzutreiben ist. Gewinne der Signa-Unternehmen flossen zwar in die Stiftungen, deren „Begünstigte“ sind aber geheim. Vermutlich gehört René Benko selbst nicht darunter.

Auch verschiedene Luxusgüter, die Benkos glamorösen Lebensstil prägen, stehen nicht in seinem Eigentum, „sondern von Gesellschaften, die im Umfeld von Benko-Privatstiftungen und von Signa-Firmen angesiedelt sind“. (Süddeutsche Zeitung vom 8. März 2024) Seine opulente Villa in Innsbruck gehört ihm ebenso wenig wie sein großes Chalet in einem Nobelskiort am Arlberg oder sein Privatjet. Auf diese Vermögenswerte der Stiftungen, wie auch auf wertvolle Kunstwerke von Pablo Picasso und Jean-Michel Basquiat, kann nicht direkt zugegriffen werden, um Benkos Schulden zu bezahlen.

Benko besetzte zwar zuletzt keine offizielle Management-Position bei Signa, besaß aber Beraterverträge mit einzelnen Gesellschaften der Gruppe. Der Salzburger Wirtschafts-Professor Leonhard Dobusch verweist deshalb auf die Millionen Euro an Beraterhonoraren, die Benko für die Beratung seiner eigenen, formal unabhängigen Signa eingestrichen habe. Es solle auch geschaut werde, was daraus geworden sei. (taz)

Langweilig wird die „Causa Benko“, die sich noch über Jahre hinziehen wird, jedenfalls nicht:

„‚Es ist das das bisher spannendste Verfahren im gesamten Insolvenzkomplex um Signa‘, meint Gerhard Weinhofer von der Gläubigerschutzorganisation Creditreform. ‚Denn jetzt muss René Benko Farbe bekennen und beispielsweise konkret darlegen, welche Rolle die Stiftungen spielen, welche Zwecke sie konkret haben und wo die Gelder, die er als Berater kassiert hat, hingeflossen sind‘.“ (Handelsblatt)

 

Quellen:

Patrick Guyton: „Sozialwohnung droht nicht“, taz (Online) vom 8. März 2024
https://taz.de/Was-Rene-Benkos-Insolvenz-bedeutet/!5997034&s/

Florian Kolf/René Bender: „Landesgericht Innsbruck eröffnet Konkursverfahren gegen René Benko“, Handelsblatt (Online) vom 7. März 2024
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/signa-gruender-landesgericht-innsbruck-eroeffnet-konkursverfahren-gegen-rene-benko/100021721.html 

Klaus Ott/Uwe Ritzer: „Im Namen der Familie“, Süddeutsche Zeitung vom 18. Januar 2024

Alexander Reich: „Armer Mann des Tages: René Benko“, junge Welt (Online) vom 9. März 2024
https://www.jungewelt.de/artikel/470998.armer-mann-des-tages-rené-benko.html 

„Signa-Gründer im Insolvenzverfahren: Benko-Vermögen im Fokus“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 8. März 2024
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilien-signa-gruender-im-insolvenzverfahren-benko-vermoegen-im-fokus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240308-99-267534 

Zonenbildung: Die neue Geografie des Kapitalismus

Im rechtswissenschaftlichen und politischen Diskurs wird die Auffassung vertreten, das seit Anfang des letzten Jahres in Deutschland geltende Lieferkettengesetz und die aktuelle Debatte um eine entsprechende EU-Richtlinie ließe eine internationale Rechtsentwicklung erkennen, die auf eine Durchsetzung von Normen des Menschenrechts in der globalisierten Wirtschaft gerichtet sei.

Unabhängig davon, ob man es für illusionär hält, die kapitalistische Produktionsweise könne die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten – ausgeblendet wird in der Diskussion, dass marktradikale Akteure seit Jahren auch auf juristischer Ebene weltweit erfolgreich in die genau entgegengesetzte Richtung arbeiten. Sie wollen, wie es der Untertitel des neuen Buches von Quinn Slobodian anzeigt, „die Welt in Mikronationen, Privatstädte und Steueroasen zerlegen“. Gemeint sind eigentümliche Enklaven, die sich zwar räumlich innerhalb von nationalstaatlichen Territorien befinden, zugleich aber von den dort geltenden Regeln ausgenommen sind. Der Autor fasst sie unter dem Begriff „Zonen“ zusammen. Dort sollen sich ausschließlich die Gesetze des Marktes entfalten und Investoren selber festlegen können, an welche Regeln sie sich halten wollen. Slobodian nutzt auch die Metapher der Perforation, um zu verdeutlichen, wie der Kapitalismus Löcher in das Territorium des Nationalstaates stanzt, um Ausnahmezonen mit eigenen Gesetzen zu errichten. Mit der Folge, dass neue Rechtsräume entstehen, in denen bislang geltende Steuerpflichten, Arbeitsrechte und Umweltauflagen unterlaufen oder ganz abgeschafft werden.

Slobodian zitiert zu Beginn seines Buches eine provokante Aussage des rechtslibertären Tech-Investors Peter Thiel aus dem Jahr 2009, nach dem Freiheit und Demokratie unvereinbar seien (vgl. Beitrag in BIG Business Crime, Beilage zu Stichwort BAYER Nr. 1/2023). Die Einlassung des US-Milliardärs zeugt dabei nicht von reinem Wunschdenken, denn Slobodian verweist auf mittlerweile weltweit mehr als 5.400 tatsächlich existierende Zonen, die eine verwirrende Vielfalt an Formen annehmen; nach einer offiziellen Einstufung gibt es demnach mindestens 82 Varianten. Darunter fallen einzelne Produktionsstätten, Gewebesteueroasen auf Gemeindebasis, aber auch urbane Megaprojekte und ausgedehnte Sonderwirtschaftszonen. 

Sie alle stehen für einen „Crack Up Capitalism“ (Titel der Originalausgabe) – verstanden als eine Utopie des freien Marktes, die nach Ansicht von Anhängern der Zonenbildung „durch Sezession und Fragmentierung der Nationalstaaten“ verwirklicht werden könne. Die Idee, dass der Kapitalismus sehr viel wichtiger sei als die Demokratie und vor „dem Zugriff des Volkes“ gesichert werden müsse, entspricht nach Meinung des Buchautors einer gezielt entwickelten Geisteshaltung, die seit fünfzig Jahren unmerklich auf dem Vormarsch sei und sich auf „unsere Gesetze, Institutionen und politische Bestrebungen“ auswirke.

Slobodian entwirft im Grunde eine Verfallsgeschichte der Demokratie, wobei er seine Grundthese eines von Zonen übersäten „Zersplitterungskapitalismus“ mit Blick auf mehrere geografische Schwerpunkte und anhand von insgesamt elf Fallstudien abhandelt. Unter anderem beschreibt er markante Entwicklungen in Hongkong und Singapur, London und Liechtenstein, Dubai und Somalia – alles Orte, wo sich Kapitalismus und Demokratie auseinanderentwickeln würden. Dennoch entlarvt der Autor das Ziel, möglichst viele Zonen tatsächlich vom Staat zu „befreien“, als reine Rhetorik, denn letztlich seien sie Werkzeuge des Staates (und des Kapitals). Schließlich würden die Staaten sie einsetzen, um die eigenen Interessen zu verfolgen. Soll zum einen heißen, dass die Marktradikalen ihre Ziele nicht ohne staatliche Interventionen umsetzen können und sich deshalb nicht zufällig und nur scheinbar auf paradoxe Weise bewundernd über autoritäre Staaten äußern (vor allem über deren „Effizienz“). Heißt zum anderen, dass Staaten wie Saudi-Arabien oder China ihre Position als staatskapitalistische (Groß)Mächte durch den Bau von „extraterritorialen“ Megastädten oder die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen stärken wollen – und sich dabei oft genug über das libertäre Prinzip des Schutzes der Eigentumsrechte brutal hinwegsetzen (Vertreibung von Dorfbewohnern usw.).

Quinn Slobodian: Kapitalismus ohne Demokratie. Wie Marktradikale die Welt in Mikronationen, Privatstädte und Steueroasen zerlegen wollen, ISBN 978-3-518-43146-7,  Suhrkamp Verlag, Berlin 2023, 428 Seiten, 32 Euro

 

Die Steuertricks der Großkonzerne

Unter diesem Titel berichtete Christine Dankbar am 12. Februar 2024 im Wirtschaftsteil der Frankfurter Rundschau über eine neue Studie des Wirtschaftsexperten Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Der Titel ist ein Wiedergänger. Gibt man ihn bei Google in die Suchmaske ein, erscheinen etliche Artikel mit gleich oder ähnlich lautenden Überschriften aus den letzten Jahrzehnten. Es hat sich offenbar nicht viel geändert, trotz aller Reformbemühungen in den USA, der Europäischen Union und den Staaten der OECD.

Gerade die internationalen Digitalriesen wie Google schaffen es nach wie vor, sich trotz exorbitanter Umsätze und traumhafter Gewinnmargen weitgehend um Steuerzahlungen zu drücken. Ihre Hauptmethode dabei ist die geschickte Verlagerung von Gewinnen.

Die neue Studie entstand im Auftrag der Linken im Europaparlament. Grundlage für sie waren die Geschäftsberichte dreier Großunternehmen, die in der EU aktiv sind: Booking.com, Microsoft und Alphabet (der Mutterkonzern von Google).

Dabei zeigt das Beispiel von Booking.com in schlagender Weise, dass zur Steuervermeidung nicht einmal mehr eine Steueroase notwendig ist. Der Hauptsitz des Unternehmens, eines der wenigen großen europäischen Digitalkonzerne, sind die Niederlande. Hier arbeiten weniger als die Hälfte der mehr als 10 000 Angestellten des Konzerns – doch der weitaus größte Teil des Gewinns fällt in diesem Land an.

Wie ist das möglich? Booking.com hat in 71 Ländern Tochtergesellschaften, deren Angestellte aber nach geltendem Steuerrecht nur sogenannte Supportdienste leisten, für die sie vom Mutterkonzern entlohnt werden. Der Löwenanteil der Gewinne wird auf diese Weise scheinbar in den Niederlanden generiert. Dort wird er mit einem effektiven Niedrig-Steuersatz von 15 bis 16 Prozent belastet. Danach werden die Gewinne über eine britische Zwischengesellschaft in die US-amerikanische Zentrale transferiert.

„Diese Struktur vermeidet Steuern auf drei Ebenen“, heißt es in der Studie: „Über den hohen Gewinnanteil der Niederlande und den dortigen Steuervorteil, bei der Umsatzsteuer sowie bei der Besteuerung der Gewinnausschüttung.“ Insgesamt habe sich Booking.com auf diese Weise zwischen 2005 und 2022 Steuerzahlungen in Höhe von 3,6 bis 4 Milliarden Euro erspart – oder, wie man auch sagen könnte, als Zusatzgewinn legal ergaunert. (dem Gemeinwesen entwendet)

In Wirklichkeit ist es noch grotesker: Normalerweise müssen Firmen in den Niederlanden 25 Prozent Unternehmenssteuer zahlen. Doch 2010 erfand man zur „Wirtschaftsförderung“ für „innovative Tätigkeiten“ einen reduzierten Steuersatz von 9 Prozent. Diese „Innovation Box Tax“ trägt den passenden Spitznamen „niederländische Sparbüchse“. Der niederländische Staat hat dennoch etwas davon: Wegen seiner hohen Gewinne zahlte Booking.com von 2003 bis 2021 geschätzte mehr als vier Milliarden Euro Steuern. Die entgingen den anderen Staaten, in denen der Konzern Niederlassungen hat.

Auch Microsoft hat seine Methode, Steuern durch Gewinnverschiebungen zu vermeiden. Sie sieht anders aus als bei Booking.com. Microsoft geht in drei Schritten vor. Zunächst werden die immateriellen Vermögenswerte, also beispielsweise die Programmcodes für Softwareprodukte wie Windows in den USA entwickelt. Diese Vermögenswerte werden dann ins Ausland transferiert – in Steuerparadiese wie Irland, Puerto Rico und Singapur. Danach erst werden sie den Tochtergesellschaften in den einzelnen Ländern zur Verfügung und in Rechnung gestellt. So wird ein Großteil der Gewinne steuersparend erwirtschaftet.

Obwohl beispielsweise in Irland bestimmte Steuervermeidungsmodelle mittlerweile kassiert wurden, erfreut sich Microsoft immer noch an den Vorteilen des dortigen Standorts: Laut Geschäftsberichten bezahlte Microsoft in den Jahren 2020/21 etwa drei Milliarden US-Dollar Steuern in Irland, was einer Steuerquote von 7,2 Prozent entspricht. Das ist erheblich geringer als der offizielle Steuersatz von 12,5 Prozent.

Auch Alphabet nutzte die irischen Verhältnisse, hat aber den größten Teil seiner Gewinne wieder in die USA zurücktransferiert. Die Steuerquote des Konzerns sank dennoch weiter ab: Im Jahr 2022 wurden gerade einmal 15,9 Prozent an Steuern gezahlt. Alphabet machte sich dabei eine Kombination von Steuerprivilegien zunutze.

Der Dreh ist bei allen Unterschieden immer der gleiche: Die Gewinne werden dorthin verschoben, wo am wenigsten Steuern anfallen. Digitalkonzernen fällt das begreiflicherweise leichter als Industriefirmen. Sie handeln mit immateriellen Werten und Dienstleistungen, die sich bequemer und unauffälliger transferieren lassen.

In Italien und Frankreich wird mittlerweile in diesen Zusammenhängen ermittelt, in Deutschland jedoch bisher nicht. Nicht umsonst hat ja die Bundesrepublik den Ruf, innerhalb von Europa ein Steuerparadies zu sein. Die neue Studie belegt aber vor allem, dass die bisherigen Reformen nicht ausreichten und dass Steuerschlupflöcher in der EU demzufolge viel konsequenter geschlossen werden müssen.

„Die Tech-Giganten nutzen alle Tricks, um ihre Milliarden-Profite kleinzurechnen“, kommentiert Martin Schirdewan, Vorsitzender der Linkspartei und Spitzenkandidat bei den Wahlen zum europäischen Parlament, das Ergebnis der Studie. „Es kann doch nicht sein, dass Booking.com weniger Steuern zahlt als ein mittelständisches Unternehmen aus Franken.“ Bisher kann es genau das.

Quellen:

Christine Dankbar: “Neue Studie deckt Steuertricks auf: So drücken sich Großkonzerne vor Abgaben”,
Frankfurter Rundschau (Online) vom 11. Februar 2024
https://www.fr.de/wirtschaft/steuertricks-tech-konzerne-booking-microsoft-alphabet-europa-linke-schirdewan-92826722.html 

“Digitalkonzerne fair besteuern!”, Autor: Christoph Trautvetter, Studie im Auftrag von: Martin Schirde-wan, Mitglied des Europäischen Parlaments und Ko-Vorsitzender der Fraktion The Left im Europäi-schen Parlament, Brüssel, 2024
https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/02/Digitalkonzerne-fair-besteuern-DIE-LINKE-Copy.pdf 

 

 

 

 

 

 

Die dunkle Seite der Zukunftsstadt: das Projekt „Neom“ in Saudi Arabien  

 Mitten in der Wüste von Saudi-Arabien, im Nordwesten des Königreichs, soll das wohl gigantischste Bauvorhaben der Welt nach und nach Kontur annehmen – „Neom“.* Veranschlagt auf 500 Milliarden Dollar wird es bis 2040, so die Planung, eine Region fast so groß wie Belgien umfassen und neben dem Skiressort Trojena (Ausrichter der Asiatischen Winterspiele 2029), dem Industriestandort Oxagon und der Luxusinsel Sindalah eine Stadt der Superlative als eigentliches Herzstück aufbieten: „The Line“. Konzipiert auf eine Länge von 170 Kilometern und mit gerade einmal 200 Meter Breite beginnt sie am Roten Meer und führt – wie mit dem Lineal gezogen – ins Landesinnere. Zwei gegenüberliegende Reihen von 500 Meter hohen verspiegelten Wolkenkratzern sollen sich künftig horizontal in die Wüste erstrecken. Sollte die futuristische Stadt im Jahr 2040 wirklich fertiggestellt sein, werden dort einmal neun Millionen Menschen leben – auf nur 34 Quadratkilometern, nicht mehr als einem Zehntel der derzeitigen Fläche von München. Das öffentliche Leben spielt sich in der Vorstellung der Planer in der engen, aber begrünten „Schlucht“ zwischen den beiden Hochhausreihen ab. Obwohl das Projekt von vielen Kritikern als reines Fantasieprodukt verhöhnt wurde, sollen im Februar dieses Jahres von der Projektleitung veröffentlichte Luftaufnahmen bereits erste Baufortschritte zeigen.

Warum das alles? Der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman stellte das Projekt im Jahr 2017 erstmals vor und versprach im Rahmen seiner „Vision 2030“ nichts weniger, als eine „zivilisatorische Revolution“ auf den Weg zu bringen. Das Leben in „Neom“ solle zu einhundert Prozent klimaneutral sein: mit Solarstrom, Windkraft, und überhaupt den neuesten Technologien, aber ohne motorisierten Individualverkehr. Alle Wege würden zu Fuß (oder aber mit Aufzügen) erledigt. Daneben soll ein unterirdischer Hochgeschwindigkeitszug die gesamte Distanz von „The Line“ in zwanzig Minuten bewältigen. Geplant ist, dass alle für die Bewohner wichtigen Einrichtungen in nur fünf Fußminuten zu erreichen sind.

Mit dieser Idee einer „nachhaltigen“ Stadt will der Prinz offensichtlich zum einen das ramponierte Image seines Landes aufpolieren. Zum anderen gilt es, angesichts langfristig versiegender Ölmilliarden neue Einnahmequellen zu erschließen, vor allem auch mittels erneuerbarer Energien. Damit es aber gelingt, die Wirtschaft in nur wenigen Jahren weitreichend umzubauen und auf High-Tech-Standard zu bringen, müssen weltweit und massiv Investoren und qualifizierte Arbeitskräfte angelockt werden (zum Beispiel als Bewohner von „The Line“). Die geplante Transformation setzt deshalb eine – wenn auch territorial sehr begrenzte – Öffnung des Landes samt gesellschaftlicher Liberalisierung voraus.

Kritische Beobachter nehmen jedoch die Zukunftsträume der vom saudischen Prinzen eingekauften „Neom“-Propagandisten unter Beschuss, die in ihren Promo-Videos von einer naturverbundenen Planstadt als „Sprungbrett des menschlichen Fortschritt“ fantasieren (Frankfurter Rundschau).

Kein ökologisches Vorzeigeprojekt

Dass „Neom“ mit den Prinzipien von Nachhaltigkeit und Klimaneutralität rein gar nichts zu tun hat, stellen Fachleute immer wieder fest. Allein der Bau von „The Line“ verschlingt Unmengen an Beton und Glas. Die dabei anfallenden CO2-Emissionen werden mehr als das Doppelte von dem umfassen, was Deutschland derzeit pro Jahr ausstößt. Das Projekt – so bringt es ein Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen auf den Punkt – „dürfte in etwa so nachhaltig sein wie eine Skianlage in der Wüste“. (www.md.de)

Massive Verletzung der Menschenrechte

Das Megaprojekt entsteht auch nicht im Niemandsland – wie es die offizielle Sprachregelung weismachen will. Geschätzt 20.000 Menschen aus lokalen Stämmen werden aus ihrer Heimat vertrieben. Ein lautstarker Kritiker der Zwangsumsiedlung wurde 2020 von saudischen Spezialkräften erschossen, mehrere Todesurteile, erfolgten, drakonische Haftstrafen wurden wegen vermeintlichem Terrorismus erlassen: alles im vergangenen Jahr dokumentiert in einem UN-Report des Hochkommissars für Menschenrechte (vgl. Handelsblatt).

Die Arbeits- und Lebensbedingungen für die auf den Baustellen Arbeitenden sind offensichtlich inakzeptabel. So werden zum Beispiel nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen in den Camps der Arbeitskräfte, die für jeweils 10.000 Menschen ausgelegt sind, Beschäftigte aus Indien und Pakistan zu sechst in kleinen Räumen eingezwängt. Kritische Stimmen halten die Situation vor allem der asiatischen Niedriglöhner für noch problematischer als beim Bau der Fußballstadien zur Weltmeisterschaft in Katar (vgl. Frankfurter Rundschau).

Auch eine Reihe deutscher Unternehmen und Top-Manager mischen bei dem Projekt im autokratisch regierten Wüstenstaat kräftig mit, weil sich dort – wie auch bei vielen anderen Modernisierungsprojekten – viel Geld verdienen lässt.

Deutsche Unternehmen profitieren

So berät Ex-Siemens-Chef Klaus Kleinfeld, von 2017 bis 2018 CEO von „Neom“, seitdem ganz offiziell den saudischen Herrscher und behielt den Posten auch – trotz des grausamen Mordes an dem Journalisten Jamal Khashoggi. Siemens bewirbt sich um Aufträge für die Konstruktion der Hochgeschwindigkeitsbahn; eine Tochter von Thyssen-Krupp ist am Bau der größten Wasserstofffabrik der Welt in der „Neom“-Region beteiligt. Die bayerische Bauer AG setzt in der ersten Projektphase riesige Betonpfähle in den Sandboden.

Die Firma Volocopter GmbH aus Bruchsal wird Lufttaxis für „The Line“ liefern. Im November 2022 wurde bekanntgegeben, „Neom“ werde mit 175 Millionen Dollar bei dem Start-Up einsteigen (vgl. ingeneur.de). Mitte des letzten Jahres verkündete das Unternehmen, es seien erste erfolgreiche Testflüge eines senkrecht startenden elektrischen Lufttaxis erfolgt. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass „Neom“ laut CEO des saudischen Projekts „globaler Beschleuniger und Inkubator von Lösungen für die dringendsten Herausforderungen der Welt“ sei (vgl. Webseite des Unternehmens: https://www.volocopter.com/de/newsroom/volocopter-flug-in-neom/).

Das deutsche Architekturbüro Laboratory for Visionary Architecture (LAVA), das einen Teil von „Neom“ entwirft, antwortete auf die Frage von Journalisten, wie es sicherstelle, dass es nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitrage: „Wir bauen kein Gefängnis dort, wir bauen auch kein Gerichtsgebäude (…) dann wäre man da direkt involviert.“ (Deutschlandfunk) Stattdessen entwerfe man Konzepte für Trojena, „Neoms“ geplantes Naherholungsgebiet in den Bergen. In dem Bereich, für das LAVA arbeite, seien keine Menschenrechtsverletzungen bekannt.

Und auch Thyssen-Krupp, Velocopter und Bauer bekräftigen auf Nachfrage: Man bekenne sich zu den Menschenrechten und prüfe, ob sie eingehalten werden. Offensichtlich mit dem Ergebnis, dass bislang keine Konsequenzen für das eigene Engagement zu ziehen sind (ebd.).

Cognitive City: die perfekte Welt der Überwachung

Selbsternannte „Öko-Städte“ werden als „intelligente Städte“ vermarktet. Der Anspruch, eine CO2-freie „Stadt der Zukunft“ zu entwickeln, setzt deshalb voraus, mittels KI-gesteuerter Systeme eine optimierte Infrastruktur bereitzustellen. Dabei reicht es nicht mehr, am Konzept einer sogenannten Smart City festzuhalten. Der neue Leitbegriff lautet „Cognitive City“: „Wurden in aktuellen Smart Cities bisher etwa zehn Prozent der möglichen Nutzerdaten verwendet, sollen es in der Stadt NEOM 90 Prozent sein“. (Business Insider) Dienstleistungen von der Müllabfuhr über das Gesundheitswesen bis hin zu den Zugfahrzeiten, so heißt es weiter, sollen nach dem Willen der Planer durch Daten aus Quellen wie Smartphones und Überwachungstechnologie geregelt werden.

Kritischen Beobachtern ist dabei nicht entgangen, dass die Datensammelwut in einem hochtechnologisierten Gebiet auch als Instrument für eine umfassende Überwachung durch staatliche Sicherheitsdienste eingesetzt werden kann. Vor etwa einem Jahr wurde denn auch darüber spekuliert, ob China den Saudis aufgrund der sich verbessernde Beziehungen zwischen beiden Ländern eine entsprechende erprobte Überwachungstechnologie bereitstellen könnte (ebd.).

Der renommierte Architekturkritiker Deyan Sudjic stellt fest, dass autoritäre Regime ein „tiefverwurzeltes und wohlbegründetes Misstrauen gegenüber konventionellen Städten“ hätten. Denn Städte seien „lästige, unkontrollierbare Orte, die zu Ungehorsam“ neigten (Sudjic, Seite 80). Stattdessen bauten die Machthaber neue Hauptstädte gerne weit weg von Andersdenkenden. Da Mohammed bin Salman jegliche Widerstände gegen seine Version einer Modernisierung des Landes im Keim erstickt, erscheint eine künftige Totalüberwachung des öffentlichen Lebens auch in „Neom“ wahrscheinlich. Die umfangreichen Daten der Bewohner (Bewegungsprofile, Konsumverhalten, biometrische Erkennungszeichen) werden dabei wohl nicht allein im staatlichen Interesse gespeichert und ausgewertet, sondern auch von den Unternehmen und deren Investoren.

Ein neues Recht

Um ausländische Investoren in Scharen anziehen und ihnen Rechtssicherheit in geschäftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht bieten zu können, soll für die innovative Region das in Saudi-Arabien geltende und von der Scharia dominierte rigide islamische Recht nicht gelten. Wie die neuen Regeln genau aussehen werden, scheint allerdings noch unklar zu sein – vermutlich aber werden sie wesentlich weniger restriktiv als im Rest des Landes ausfallen. Der kanadische Historiker Quinn Slobodian interpretiert „Neom“ als ein „Laboratorium für Experimente mit dem privaten Regieren“. Die Zone solle nicht vom saudischen Staat, sondern von ihren Aktionären betrieben werden, von einer autonomen Regierung, deren Gesetze von den Investoren in einem Statut festgelegt würden. Die Anteilsscheine sollen an der Börse in Riad gehandelt werden. Die einzige Pflicht der Direktoren würde darin bestehen, die Investitionen der Aktionäre zu schützen. Mohammed bin Salam, so Slobodian, hätte „Neom“ denn auch als „erste kapitalistische Stadt der Welt“ bezeichnet (Slobodian, Seite 327).

Bestätigt wird die Sicht Slobodians vom deutschen Berater des saudischen Kronprinzen. Originalton Klaus Kleinfeld:

„Und dann dürfen wir hier alles ausprobieren, ohne dass wir erst auf eine bestehende Infrastruktur Rücksicht nehmen müssen. Auch neue Formen der Gesetzgebung: Wir haben die volle gesetzgeberi-sche Autorität!
Seine Königliche Hoheit, der Kronprinz hat uns aufgegeben: ‚Schreibt die Gesetze in der denkbar
Investoren-freundlichsten Art und Weise. Und genau das passiert jetzt gerade, mit Hilfe zweier großer
internationaler Anwaltskanzleien.“ (Deutschlandfunk)

„The Line“ ist allerdings nicht die erste Idee für eine am Reißbrett entworfene Öko-Megastadt, die darauf gerichtet ist, den Kapitalismus von allen Beschränkungen zu befreien. Bekanntlich lässt sich das nirgendwo sonst so leicht verwirklichen wie in einer beinharten Autokratie. Der Journalist Claas Gefroi ordnet das Projekt „Neom“ in eine seit Jahren ablaufende Entwicklung ein, die weltweit vorangetrieben werde – mit einer klaren Zielstellung. Neue Städte und Wirtschaftsregionen würden geplant, „die von privaten Kapitalgebern und Unternehmen finanziert, besessen und verwaltet werden und als möglichst autonome Gebiete nicht oder nur noch rudimentär dem Rechts- und Steuersystem des jeweiligen Landes unterliegen“. Auf Grundlage einer auf Ungleichheit und Eigentumsrechten fixierten Ideologie solle ein politisch-ökonomisches System etabliert werden, „das auf maximaler Ungleichheit basiert, jegliche soziale und finanzielle Absicherung der Besitzlosen durch den Staat unterbindet und generell jedwede staatliche Steuerung und Kontrolle ablehnt“. Im Kern, so Gefroi, gehe es um eine Umwandlung von Staatsgebieten in Privatterritorien: „Die Folgen einer solchen libertären Entwicklung wären fatal“. (Gefroi, Seite 46)

*„Neo“ im Kunstwort „Neom“ ist eine Entlehnung aus dem Altgriechischen und repräsentiert das Neue; die Endung „m“ bezieht sich auf das Arabische und steht für die Zukunft (mustaqbal).

Quellen:

Thoralf Cleven: “Megacity Neom: Gigantomanie im Wüstensand”, Frankfurter Rundschau (Online) vom 5. Januar 2023

Anna Gauto: „Neom-Projekt für deutsche Firmen lukrativ – aber auch sauber?“, Handelsblatt (Online) vom 20. Februar 2024
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/saudi-arabien-neom-projekt-fuer-deutsche-firmen-lukrativ-aber-auch-sauber-01/100014785.html 

Claas Gefroi: „Durch die Wüste“, Konkret, 7/2023, Seite 44-46

Dominik Hochwarth: „‚The Line‘ Saudi Arabien: Mehr als ein Märchen aus 1001 Nacht?“, ingenieur.de (VDI Verlag), 6. März 2024
https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/bau/saudische-megacity-the-line-mehr-als-ein-maerchen-aus-1001-nacht/

Tom Porter: „Der saudische Kronprinz will eine milliardenschwere Smart City in der Wüste errichten: China soll dafür Überwachungstechnologie bereitstellen“, Business Insider, 24. Februar 2023
https://www.businessinsider.de/politik/welt/neom-der-saudische-kronprinz-plant-ueberwachte-smart-city/ 

Quinn Slobodian: „Kapitalismus ohne Demokratie“, Berlin, 2023

Deyan Sudjic: „Neom, die Wüstendystopie“, Merkur, April 2023, Seite 77-80

Marc Thörner: „Blut, Sand und Beton“, Deutschlandfunk/WDR (Erstsendung am 20. Februar 2024)
https://www.hoerspielundfeature.de/blut-sand-und-beton-100.html 

 

 

 

 

Krieg als Konjunkturprogramm

 Kapitalismus beruht auf Wachstum. Und kommt das Wirtschaftswachstum (aus welchen Gründen auch immer) ins Stocken, haben wir es über kurz oder lang mit einer Krise zu tun. Krisen gibt es seit dem frühen Kapitalismus – zunächst allerdings im überschaubaren Rahmen. Es gab damals beispielsweise noch genügend Regionen (sogar ganze Kontinente) mit vormoderner oder nicht vorhandener Wirtschaft, in die Unternehmen expandieren konnten, wenn die Wirtschaft ihres Staates ins Stocken geriet. Und es existierten noch reichlich ungenutzte technische Möglichkeiten für die Weiterentwicklung oder auch Neugründung von Industrien.

Die Weltwirtschaftskrise des Jahres 1929 war dann aber nicht nur besonders heftig. Sie hatte zudem ihre Hauptursache nicht in vorübergehender Störung des Wirtschaftswachstums (war also keine Durchsetzungskrise der Kapitallogik), sondern entstand im Gegenteil aus der verqueren Logik eben dieses Wirtschaftswachstums. Nach dem Ende einer gigantischen Konjunkturwelle – die wiederum aus dem damaligen Siegeszug fordistischer Massenproduktion resultierte – hatte die kapitalistisch strukturierte Industrieproduktion sich in einer Fülle nicht absetzbarer Waren selbst erstickt. Und es bedurfte weltweit massiver Interventionen der jeweiligen Staatsapparate, ihre Volkswirtschaft wieder zum Laufen zu bringen.

Diese Interventionen erfolgten freilich von den betroffenen Regierungen auf sehr unterschiedliche Weise. In einigen Staaten wurde mittels entsprechender Sozialgesetzgebung wieder Massenkonsum erzeugt – was dann die Wirtschaft erneut ankurbelte. Diese Methode war letztlich die Geburt des keynesianischen Wohlfahrtstaates. Im Deutschland des Reichskanzlers Adolf Hitler erfolgte das Konjunkturprogramm allerdings ganz anders – mittels kreditfinanzierter Hochrüstung, die die Leute wieder in Arbeit und Lohn bringen sollte und dies vorübergehend sogar tat. Voraussehbare Folge war dann allerdings die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges – mit weltweit über 50 Millionen Toten.

Auf den Krieg folgte die Nachkriegskonjunktur, dann erneute Krisen, Hochrüstungsprogramme (es blieb glücklicherweise, jedenfalls in Europa, beim „Gleichgewicht des Schreckens“), schließlich dann der Siegeszug von Mikroelektronik und Netzkultur (aus dem dann wieder eine massenhafte Vernichtung von Arbeitsplätzen resultierte). Und nach dem Auslaufen dieser vorübergehenden Konjunkturwelle hatten wir von 2007 bis 2009 plötzlich die nächste Weltwirtschaftskrise. Die konnte im weltweiten Maßstab nur mittels einer gigantischen, nie wieder abtragbaren Staatsverschuldung bewältigt werden. Dass auf sie in vergleichsweise kurzer Zeit wieder die nächste Weltwirtschaftskrise folgen würde, war abzusehen. Und auch, dass diese Krise nicht mehr mittels einer simplen Kreditaufnahme bewältigt werden könne.

Damit haben wir es nun seit mehreren Jahren zu tun – inklusive verzweifelter Versuche diverser Wirtschaftsunternehmen, Staatsapparate und multistaatlicher Organisationen, eine neue Konjunkturwelle herbeizuzaubern.

Geht es derzeit in Deutschland etwa um einen besonders perfiden Versuch, konjunkturellen Aufschwung zu erzwingen – wieder einmal mittels kreditfinanzierter Hochrüstung? Es mag so scheinen. Dass solche Hochrüstungsprogramme nur ein Vorgriff auf dann unweigerlich folgende Wellen von Vernichtung und Raub sein können, scheint bei deutschen Eliten nie angekommen zu sein.

Beim derzeitigen Krieg in der Ukraine handelt es sich um eine Spätfolge des Zerfalls der Sowjetunion in den 1990er Jahren. Die Ukraine als industriell unterentwickeltes Gebiet gehörte – wie andere Regionen auch – zu den Verlierern dieses Zerfallsprozesses. Beim jetzigen Krieg geht es – abgesehen von allen Fragen der politischen Verfasstheit und des Völkerrechts – darum, ob die Ukraine als wirtschaftliches Anhängsel Russlands wieder ein Spielball russischer Oligarchen und Staatsunternehmen wird oder aber endgültig ein Spielball westlicher Großunternehmen bleibt. Ein größerer Teil der ukrainischen Agrarflächen und Industrieobjekte befindet sich jedenfalls bereits im Besitz westlicher Unternehmen. Und die westliche Rüstungsindustrie profitierte bisher mächtig vom Krieg – ebenso allerdings russische Rüstungsschmieden. Und keines der Unternehmen, die am Krieg verdienen, ist naturgemäß an einem Friedensschluss interessiert.

Es besteht mittlerweile die reale Gefahr, dass der bisher lokal begrenzte Konflikt in Richtung eines atomar geführten Weltkrieges eskaliert. Die Zahl der Opfer eines solchen Krieges ist schwer voraussehbar – sie dürfte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahl der Opfer des letzten Weltkrieges weit übersteigen.

Deutsche Wirtschaftsunternehmen scheinen in einer solchen Situation aber vordergründig erst einmal weitere Expansionsmöglichkeiten zu wittern – und ihre Lobbyisten demzufolge entsprechend instruiert zu haben. Ein Beispiel: Anstatt ein Ende der Eskalation anzustreben, forderte in Deutschland kürzlich der Städte- und Gemeindebund ein Milliardenpaket zum Schutz der Bevölkerung vor einem möglichen Krieg aufzulegen. Dies hört sich zwar zunächst vernünftig an. Gemeint ist allerdings ein Bauprogramm – in erster Linie für Atombunker. Konkret forderte Hauptgeschäftsführer André Berghegger mehr Bunker in Deutschland. Von den 2000 während des Kalten Krieges errichteten öffentlichen Schutzräumen seien nur noch 600 vorhanden: „Es ist dringend notwendig, stillgelegte Bunker wieder in Betrieb zu nehmen“. Außerdem sollten neue, moderne Schutzräume gebaut und zusätzliche Sirenen installiert werden. Besonders die letzte Forderung dürfte bei denen, die noch den Zweiten Weltkrieg und die Hochzeiten des Kalten Krieges miterlebt haben, böse Erinnerungen aus Kindheit und Jugend wachrufen.

Dass im Fall eines atomar geführten Krieges solche „Schutzräume“ nur sehr bedingt – und dann auch nur für relativ kurze Zeit – Teile der Bevölkerung schützen können, wird derzeit in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Auch nicht, dass anstelle einer weiteren Eskalation Verhandlungen mit der Gegenseite vernünftig wären. In einem atomar geführten Krieg kann es jedenfalls keine Sieger geben – auch wenn danach überlebende Teile der Bevölkerung es schaffen, noch ein paar Monate in unterirdischen Bunkern auszuharren.

Gibt es in dieser Situation denn gar keinen Lichtblick? Doch. Ausgerechnet Papst Franziskus als weltweites Oberhaupt aller Katholiken kritisiert die Waffenindustrie als „Drahtzieher der Kriege“ und fordert zum wiederholten Mal ein „Nein zum Krieg“ auf allen Seiten. Und laut Umfragen lehnt eine Mehrheit der Bundesbürger die Lieferung von Taurus-Raketen an die Ukraine ab und ist nach wie vor für mehr diplomatische Bemühungen um einen Waffenstillstand mit anschließenden Verhandlungen.

Was hat dies alles aber nun mit Wirtschaftskriminalität zu tun? Krieg bedeutet Raub und Zerstörung, ist also verbrecherisch. Und Geschäftemacherei mit dem Tod anderer ist dem Grunde nach kriminell.

Quelle:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/staedte-und-gemeindebund-fordert-bau-neuer-bunker-a-37bdc35e-0b5b-4e6b-ae22-e6f050611818

 

René Benkos exklusiver Zugang zur Macht

Nach dem großen Crash des Signa-Konzerns ist der ehemalige Selfmade-Milliardär René Benko aus der Öffentlichkeit verschwunden. Anfragen von Journalisten zu seinem kollabierenden Immobilienimperium beantwortet er nicht. Die mediale Recherche aber geht unvermindert weiter, um vor dem Hintergrund der undurchsichtigen Konzernstruktur Licht in die fragwürdigen Finanzströme und die politischen Verbindungen Benkos zu bringen. Denn die Folgen der Signa-Pleite sind gravierend: von Jobverlust betroffene Beschäftigte, verlorene Staatshilfen, Bauruinen, Politikversagen (und ja, auch geprellte Großinvestoren).

Hamburgs Polit-Elite in der Mitverantwortung

Im Januar 2024 rutschte Hamburgs Prestigeobjekt Elbtower, als eines der höchsten Gebäude Deutschlands von einem Stararchitekten entworfen, in die Insolvenz. Heute symbolisiert die Bauruine sowohl den Niedergang der Signa-Gruppe als auch das herrschende autokratische Politikverständnis, das Spekulanten à la Benko den Weg zum Aufstieg ebnete. Denn gleich mehrere Erste Bürgermeister sorgten in der Hansestadt dafür, dass eine deutsche Projektgesellschaft des Signa-Konzerns den Zuschlag für das Bauvorhaben erhielt. Im Februar 2018 stellte der damalige Amtsinhaber Olaf Scholz (SPD) im Rahmen einer Pressekonferenz das Projekt der Öffentlichkeit vor. Offensichtlich wurde der Kaufvertrag über das Grundstück schon zwei Tage davor abgeschlossen; die Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Hamburg erfolgte dagegen erst ein Jahr nach der Präsentation.

Ein ehemaliger Abgeordneter der hamburgischen Bürgerschaft (CDU) berichtete gegenüber der ARD, dass es sich um ein „absolutes Geheimverfahren“ gehandelt habe, um eine „große Mauschelei“, von der die Volksvertreter:innen nur durch Zufall erfahren hätten. Schon damals sei Signa ein „höchst problematischer Bewerber“ mit einem schlechten Ruf gewesen. 122 Millionen Euro sollte das Baugrundstück für Signa kosten, zwei andere Bieter hätten bis zu 13 Millionen Euro mehr geboten, wie sich später herausgestellt habe.

Benkos Kontakt zu Scholz hatte der ehemalige SPÖ-Bundeskanzler und Signa-Lobbyist Alfred Gusenbauer hergestellt. Im März 2018 traf Benko dann Peter Tschentscher (SPD), den Nachfolger von Scholz als Erster Bürgermeister. Bereits zwei Tage danach wurde ein Beratervertrag zwischen Signa und der Agentur von Ole von Beust (CDU), dem ehemaligen Ersten Bürgermeister, abgeschlossen. Dessen Aufgabe bestand darin, Kontakte zur lokalen Politik und Verwaltung herzustellen und damit politische Zustimmung zu organisieren. Die Baugenehmigung, so eine ARD-Doku zum Fall Benko, sei dann unter Tschentscher in nicht einmal drei Monaten durchgewunken worden. Außerdem sei das Bauvolumen (Bruttogeschossfläche) nachträglich um 18 Prozent vergrößert worden, ohne dass sich der Kaufpreis erhöht hätte – nach Aussage des CDU-Abgeordneten ein völlig unübliches Verfahren im Baugeschäft und somit ein Geschenk an Benko.

 

Benko zieht Berliner Senat über den Tisch

 Mit diesen Worten beschrieb schon Mitte 2023 Katalin Gennburg, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linkspartei im Berliner Abgeordnetenhaus, einen Deal zwischen dem Senat der Hauptstadt und der Signa Holding. Im August 2020 schloss der damalige rot-rot-grüne Senat eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) mit Signa als Eigentümerin des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof ab. „Arbeitsplätze gegen Baugenehmigungen von Großprojekten“ hieß die Devise. Nach Gennburg war das Versprechen der Signa-Gruppe, vier Galeria-Standorte zu erhalten, rechtlich allerdings nicht bindend, die milliardenschweren Baugenehmigungen in Berlin dagegen sehr wohl rechtswirksam (vgl. MieterEcho und ARD-Doku). Das ernüchternde Resultat: Vier Jahre später existieren zwei der vier Warenhaus-Filialen nicht mehr, zugesagte Millioneninvestitionen blieben zudem aus. Eine wichtige Rolle bei der gemeinsamen Absichtserklärung von Senat und Signa dürfte die Unternehmensagentur Joschka Fischer & Company gespielt haben. Als Benkos Lobbyist in Berlin sollte der Ex-Außenminister die Kontakte zu den Politiker:innen auf Bezirksebene und im Abgeordnetenhaus herstellen und vor allem bei den Grünen für ein besonders umstrittenes Bauvorhaben werben.

An der Grenze der Bezirke Neukölln und Kreuzberg wollte Signa vor einigen Jahren auf einer zentralen Liegenschaft ein altes Karstadt-Gebäude abreißen, dann für 500 Millionen Euro einen neuen Gebäudekomplex mit Kaufhaus, Hotel, Büros und Wohnungen errichten. Im Rahmen eines städtebaulichen „Werkstattverfahrens“ sollte frühzeitig eine breite Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit gewährleistet werden – so die offizielle Darstellung. Für die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, kam das einer letztlich von Signa über Jahre organisierten „gelenkten Beteiligung“ gleich. Die Bürger:innen dürften bei solchen Verfahren zwar ihre Meinungen kundtun, so die Architektin, aber danach passiere alles hinter verschlossenen Türen. Stadt und Investor würden entscheiden, welche Wünsche berücksichtigt würden. Und im Gegensatz zu einem normalen Planungswettbewerb erfahre niemand außerhalb, warum (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 16. Februar 2024). Berlins Lokalpolitikerin Katalin Gennburg hält diese Form der Bürgerbeteiligung für eine Farce. Sie würde formal durchgeführt und medial ausgeschlachtet, aber den Einwendungen der Bürger:innen kein Gewicht einräumen: „Das Verfahren von Signa war von Beginn an antidemokratisch und ist ohne Abstimmungen im Parlament gelaufen.“ (MieterEcho)

 

Staatshilfen perdu

Die enge politische Verbindung von Benko zur Politik zeigt sich auch bei der Gewährung öffentlicher Hilfen. Im Zuge der Coronakrise pumpte die Bundesregierung während der ersten beiden Insolvenzen von Galeria Karstadt Kaufhof über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) insgesamt  680 Millionen Euro in das Unternehmen – obwohl es sich bereits vor der Pandemie in einer wirtschaftlichen Schieflage befand und der WSF schon damals mit einer erneuten Insolvenz gerechnet hatte (vgl. Deutsche Wirtschaftsnachrichten). Nach Expertenmeinung handelte es sich dabei offensichtlich um einen Rechtsbruch, da Unternehmen nach  EU-Richtlinien nur unterstützt werden dürfen, wenn sie noch über ausreichend Eigenkapital verfügen: „Bei Galeria war das zu diesem Zeitpunkt bereits bei null.“ (ebd.) Das war kaum ein Problem für Benko, denn der verfügte offenbar auch über einen direkten Kontakt zum Ex-Finanzsenator Berlins, Ulrich Nußbaum, der als damaliger Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium für die Staatshilfen an Galeria Karstadt Kaufhof zuständig war. Von den 680 Millionen an staatlichen Hilfen ist aber offenbar nur ein kleiner Teil ausreichend abgesichert worden, weshalb sie für die Steuerzahler weitgehend verloren sein dürften. 

Benko interessierte sich nur wenig für ein profitables langfristiges Handelsgeschäft, dagegen sehr für wertvolle Immobilien und spekulative Geschäfte. Nach der kompletten Übernahme von Galeria Karstadt Kaufhof im Jahr 2019 wurden der Warenhauskonzern und die Immobiliensparte unter dem Dach der Signa rechtlich voneinander getrennt. Damit müssen die Kaufhäuser Miete an Signa zahlen, und zwar extrem hohe. Und die trieben den Handelskonzern in den Ruin. Würden marktübliche Mieten gezahlt, seien die Warenhäuser durchaus profitabel, bestätigte jüngst der Galeria-Chef in einem Spiegel-Interview (sieben bis elf Prozent des Umsatzes, statt über 30 Prozent wie im Falle eines Kölner Galeria-Hauses).

Die überhöhten Mieten bliesen über Jahre die Immobilienwerte auf, so dass Benko Investoren, Banken und Ratingagenturen von seinem Geschäftsmodell überzeugen und immer wieder günstig an frisches Geld kommen konnte. Auch die Millionen an Staatshilfen (Steuergelder), als Stützung der Kaufhäuser gedacht, flossen direkt in die Kasse von Signa. Benko ließ sich also staatliche Gelder für das Handelsgeschäft zuschießen, trieb damit die Immobilienwerte an und schüttete zugleich auf dieser Basis bis 2021 jährlich hohe dreistellige Millionenbeträge als Dividenden an die Investoren aus.

 

Geld vom Insolvenzverwalter

Viel Geld fordern auch die mehr als 300 Gläubiger von der seit vergangenen November insolventen Signa Holding – insgesamt etwa 8,6 Milliarden Euro. Der Insolvenzverwalter erkennt derzeit davon jedoch nur knapp ein Prozent an: 80,3 Millionen. Die Süddeutsche Zeitung findet es bemerkenswert, dass einige von denen, die Millionensummen von der Signa Holding fordern, maßgeblich dazu beigetragen haben, die Holding in die Zahlungsunfähigkeit zu steuern. Ganz vorne mit dabei sei René Benko selbst. Er wolle gewissermaßen von sich selber Geld, denn die Holding gehöre ihm mehrheitlich.

„Allein die österreichische Familie Benko Privatstiftung fordert 75 Millionen Euro von der Holding. Weitere 57 Millionen Euro wollen Gesellschaften aus einem weiteren privaten Stiftungskonstrukt mit dem Namen von Laura Benko. Rechnet man die Forderungen aller Signa-Tochtergesellschaften zusammen, kommt man schnell auf eine Summe von mehr als 1,6 Milliarden Euro. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass sich dahinter beim ein oder anderen Fall auch der Name René Benko verbirgt. So viel, wie Benko von sich selber, will sonst niemand.“ (Süddeutsche Zeitung vom 31. Januar 2024)

 

Quellen:

„René Benko: Der Zocker und die Politik“, ARD-Doku (WDR und NDR), Erstausstrahlung 7. Februar 2024, ein Film von Ingolf Gritschneder und Georg Wellmann

https://www.ardmediathek.de/video/story/rene-benko-der-zocker-und-die-politik/ard/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL2FyZC1zdG9yeS8yMDI0LTAyLTA3XzIyLTUwLU1FWg

Kristina Gnirke/Alexander Kühn: „Wir trennen uns von Führungskräften“ (Interview mit Galeria-Chef Olivier van den Bossche und Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus), Der Spiegel vom 3. Februar 2024, Seite 66-67

Lea Hampel: „Big in Berlin“, Süddeutsche Zeitung vom 16. Februar 2024

Michael Kläsgen/Uwe Ritzer/Meike Schreiber: „Benko will viel Geld von Benko“, Süddeutsche Zeitung vom 31. Januar 2024

„Klassenpolitik am Hermannplatz“, Interview mit Katalin Gennburg, MieterEcho, Juni 2023, Seite 12-13

https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2023/me-single/article/klassenpolitik-am-hermannplatz/

Stephanie Schoen: „Signa-Pleite: Sind 660 Millionen Euro Steuergelder für Galeria Karstadt Kaufhof futsch?“, Deutsche Wirtschaftsnachrichten vom 28. Februar 2024

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/707608/signa-pleite-sind-680-millionen-euro-steuergelder-fuer-galeria-karstadt-kaufhof-futsch

Weitere informative Quellen:

„Der Elbtower in Hamburg: Desaster mit Ansage“, Handelsblatt-Crime (Podcast vom 11. Februar 2024)

https://www.handelsblatt.com/audio/crime/der-elbtower-in-hamburg-desaster-mit-ansage/29648986.html

Gudrun Giese, „Benko hat Schäfchen im Trockenen“, junge Welt vom 29. Februar 2024

https://www.jungewelt.de/artikel/470332.immobilienspekulation-benko-hat-schäfchen-im-trockenen.html

 

 

 

 

 

 

Regime Change von rechts?

 Martin Sellner gehört zu den ständigen Autoren der Zeitschrift „Sezession“, die vom Institut für Staatspolitik, dem neurechten Thinktank Götz Kubitscheks im thüringischen Schnellroda herausgegeben wird. Von 2015 bis 2023 war er Sprecher der Identitären Bewegung in Österreich. Ende November 2023 trug er bei dem von der investigativen Plattform Correctiv aufgedeckten Treffen von AfD-Mitgliedern und anderen Rechten in einer Potsdamer Villa einen „Masterplan“ zur „Remigration“ von Flüchtlingen und „nicht assimilierbaren“ Eingewanderten vor. Dazu hat er inzwischen auch ein weiteres Buch im selben Verlag wie das hier rezensierte vorgelegt.

Regime Change von rechts – schon der Titel verweist darauf, worum es Sellner vordringlich geht: Die Umfunktionierung und Neubewertung öffentlichkeitswirksamer Begriffe. Stammt regime change aus dem Vokabular westlicher politischer Strategen, die darunter den „Systemwechsel von autoritären Regimen zu Demokratien“ (Wikipedia) verstehen, so will Sellner einen anderen, in gewisser Weise entgegengesetzten Richtungswechsel. Er nennt es „Orbanisierung“, also den ungarischen Weg zu einer gelenkten Demokratie. Militante Strategien lehnt er dabei gleichermaßen ab wie ein bloßes Vertrauen auf parlamentarische Verfahren. Die begrenzte Regelverletzung hat er ebenso wie anderes den linken Bewegungen entlehnt und bei den Identitären schon mit mehr oder weniger Erfolg praktiziert. Er hält viel von „anschlussfähiger Provokation“.

Die Umwertung und Platzierung des Begriffs „Remigration“ in der Öffentlichkeit ist ein weiteres Beispiel. Ursprünglich ein neutraler wissenschaftlicher Begriff für die Rückwanderung von Migrierten, wird er von Sellner und der AfD als Bezeichnung für die von ihnen propagierte forcierte Abschiebung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel benutzt, aber auch für das Herausdrängen von straffällig Gewordenen und Unangepassten aus dem Land, die bereits einen deutschen Pass besitzen. Dabei soll es nach Sellner juristisch korrekt und möglichst human zugehen, während der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, der Sellners Bücher und Pläne enthusiastisch begrüßt, in diesem Zusammenhang, eine Formulierung des Philosophen Sloterdijk aufgreifend, von einer dazu notwendigen „wohltemperierten Grausamkeit“ spricht.

Dass „Remigration“ wegen der Berichte über das Potsdamer Treffen und der darauf folgenden Welle von Massendemonstrationen gegen rechts als Begriff eine steile Karriere in den Medien erlebte, wertet Sellner als großen Erfolg. Auch dass das Wort zum „Unwort des Jahres 2023“ erklärt wurde, nutze seiner Bekanntheit. Es mit dem richtigen, rechten Inhalt zu füllen sei nun die nächste Aufgabe. Das entspricht dem im Buch ausgebreiteten Konzept, auf längere Sicht eine „Umwertung aller Werte“ (Nietzsche) voranzubringen, die Definitionshoheit über Begriffe zu erreichen oder das Wording und Framing, wie es im denglischen Neusprech heißt, zu bestimmen. Es geht um einen Kampf um die kulturelle Hegemonie, die die Voraussetzung dafür sei, politische Macht zu erringen. Darin folgt Sellner wie die Neue Rechte seit langem dem, was Antonio Gramsci in Mussolinis Kerker für die italienische kommunistische Partei als erfolgversprechende Strategie entwickelt hat. Berührungsängste kennen sie dabei nicht. Ganz am Ende seines Buches zitiert Sellner sogar zustimmend aus Lenins „Was tun?“.

Selbstverständlich ist das alles Taktik. Schließlich geht es darum, eine Revolution im Dienste des Bestehenden zu inszenieren. Sellner nennt sie Reconquista – nicht zufällig ist das auch die Bezeichnung für die Wiedereroberung muslimisch besetzter Territorien im mittelalterlichen Spanien, die nicht nur mit der Zwangschristianisierung und Vertreibung der Mauren, sondern auch mit der der Juden einherging.

An keiner Stelle seines Buches findet sich bei Sellner eine Erkenntnis oder Kritik dessen, was das Wesen der Kapitalverwertung ausmacht oder auch nur eine ernsthafte Beschreibung von deren Krisen mitsamt ihren katastrophalen Auswirkungen auf Mensch und Natur. Alles erscheint vielmehr in erster Linie als bloß kulturelles bzw. ethnisches Phänomen und Problem. Dementsprechend sei das Hauptziel des angestrebten Regime Changes von rechts die „Erhaltung der ethnokulturellen Identität“ des deutschen Volkes. Ohne sie sei alles nichts. Es gehe gegen den „großen Austausch“ weiter Teile der Bevölkerung durch Fremde als perfiden Plan „globalistischer Eliten“, gegen den „universalistischen Schuldkult“, den die Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg Deutschland aufgezwungen hätten, um es klein zu halten. Erst danach sei eine Beschäftigung mit der sozialen oder ökologischen Frage sinnvoll, bei der es selbstverständlich unterschiedliche Meinungen und Lösungsansätze geben könne. Sellner verspricht: „Für eine ‚identitäre Einheitsfront‘ muss niemand seine Überzeugung aufgeben.“

Man sieht, dass er sich hier den Weg zu Bündnissen aller Art offen halten will, nicht nur zu einer Querfront mit Linken. Wie überhaupt Sellners Buch eine Wendigkeit und Flexibilität beweist, die man Vertretern der extremen Rechten vielleicht nicht so ohne weiteres zutraut. Sellner hat nicht nur Gramsci gelesen, den er mehrfach zitiert, sondern auch beispielsweise den US-amerikanischen Protestforscher Gene Sharp und andere einschlägige Literatur, der er wesentliche Einsichten in das Entstehen von Bewegungen und die Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung verdankt. Nicht umsonst bezeichnet Björn Höcke Sellners Opus als „Handbuch für die deutsche Volksopposition“. Über viele Seiten werden dazu sehr konkrete Handlungsanweisungen gebracht und Ratschläge für alle Fälle vermittelt.

Aufstand der Kulturen

Martin Sellner beruft sich in seinem Buch auf Alain de Benoist, der für die französische Nouvelle Droite als erster die „metapolitische“ Umfunktionierung linker Theorieansätze und Begriffe für die Zwecke der Rechten vorgenommen hat. Deshalb hier aus dessen Manifest „Aufstand der Kulturen” von 1999 noch einige Zitate, die Sellners ideologischen Hintergrund beleuchten können. Da ist beispielsweise vom „westlichen Imperialismus” die Rede, gegen den „die Völker” kämpfen sollen. Für die Einwanderung von Menschen aus anderen Kulturen wird die „Logik des Kapitals” verantwortlich gemacht, die „den Menschen auf den Zustand einer Ware” reduziere, „deren Standort man verlegen” kann. Weltweit dominiere eine „Neue Klasse”, die überall den „gleichen Menschentypus” erzeuge: „Kalte Sachkundigkeit, von der Wirklichkeit losgelöste Rationalität, abstrakter Individualismus, ausschließlich auf Nutzen ausgerichtete Überzeugungen…”

Ein Kernsatz lautet: „Gegen die Allmacht des Geldes, der obersten Macht in der modernen Gesellschaft, gilt es, die Trennung von Reichtum und politischer Macht möglichst durchzusetzen.”
Die alte Unterscheidung zwischen „schaffendem” und „raffendem Kapital” klingt von Ferne in folgender Formulierung an: „Der Industriekapitalismus wurde allmählich von einem Finanzkapitalismus beherrscht, der kurzfristig eine Höchstrentabilität auf Kosten des tatsächlichen Zustands der Nationalökonomien und des langfristigen Interesses der Völker anstrebt”.
Wenn der Widerspruch nicht zwischen Kapital und Arbeit, sondern zwischen „Geld” und „Volk” bzw. den „Interessen der Völker” gesucht und gefunden wird, könnte es weiter gehen bis zu einer Ethnisierung des „schlechten” Kapitals – als „angelsächsisches” oder, bei den Neonazis, „jüdisches” Finanzkapital. Alain de Benoist – wie auch Sellner – geht nicht so weit. Er begnügt sich mit der Ablenkungs- und Sündenbockfunktion, die der Begriff des internationalen „Finanzkapitalismus” bereits bietet.
So läuft trotz des Einsatzes von viel scheinbar kapitalismuskritischem Vokabular doch wieder alles auf die Botschaft von der Verteidigung der nationalen und kulturellen Identität gegen den christlichen, aufklärerischen oder sozialistischen „Universalismus” hinaus. „Für starke Identitäten”, „Für das Recht auf Verschiedenheit”, „Gegen die Immigration” sind die charakteristischen Forderungen dazu in den Kapitelüberschriften des Manifests. Der Mensch wird im Stil von Konrad Lorenz und Irenäus Eibl-Eibesfeldt als „territoriales Tier” bezeichnet; seine „Entwurzelung” sei „eine soziale Pathologie unserer Zeit” (zit. nach Alain de Benoist: Aufstand der Kulturen – Europäisches Manifest für das 21. Jahrhundert, Junge Freiheit Verlag 2019).

 

Martin Sellner: Regime Change von rechts. Eine strategische Skizze. Verlag Antaios, Schnellroda, 4., überarbeitete Auflage, Januar 2024. 304 Seiten, 20 Euro. ISBN: 978-3-949041-54-9

 

 

 

 

Cum-Ex: Ehemaliger Topanwalt der Großkanzlei Freshfields muss in den Knast

Im Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefällt worden. Am 30. Januar 2024 verurteilte das Frankfurter Landgericht den Ex-Spitzenjuristen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Ulf Johannemann, zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung. Damit wurde zum ersten Mal ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beratertätigkeit im Cum-Ex-Skandal strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Der Jurist hatte der Maple Bank, die im Jahr 2016 insolvent wurde, mittels Gefälligkeitsgutachten ermöglicht, die Finanzbehörden über Jahre hinweg zu täuschen. In der Folge entstand ein Steuerschaden von über 380 Millionen Euro. Ein ehemaliger Maple-Banker wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Zum Prozessauftakt hatte dieser ein Geständnis abgelegt. Johannemann selbst hatte bis kurz vor Ende des Prozesses geschwiegen, bis der Vorsitzende Richter deutlich machte, dass das Gericht von einer hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgehe. Dann erst zeigte sich der Ex-Starjurist geständig.

Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende kommentiert:

„Die Härte des Gesetzes trifft einen Top-Juristen und Spitzenverdiener, der sich wohl nie hätte vorstellen können, dass er einmal neben Drogendealern und Ladendieben im Gefängnis landet. Ich bin froh, dass damit diejenigen Juristen, die heute an den nächsten Steuertricks arbeiten, die klare Botschaft bekommen, dass dieser Staat nicht wehrlos ist und dass man im Gefängnis landen kann, wenn man hilft, den Staat und damit uns alle auszurauben.
Das Urteil hat aber auch fachlich Signalwirkung: Johannemann ist der erste anwaltliche Berater, der wegen CumEx verurteilt wird. Damit ist klar: Nicht nur diejenigen sind strafrechtlich verantwortlich, die selbst die Finanztransaktionen getätigt haben, sondern auch diejenigen, die an den betrügerischen Geschäften als juristische Berater mitgewirkt haben. Ich hoffe, dass es gelingt, auf Basis dieser Verurteilung weitere Juristen zur Verantwortung zu ziehen, die den CumEx-Geschäften ihre für Durchführung und Vermarktung so wichtige Scheinlegalität gaben.“

Es bleibt allerdings daran zu erinnern, dass diese Strategie über viele Jahre funktioniert hat. Der Bundesgerichtshof entschied schließlich erst im Jahr 2021, dass Cum-Ex-Deals als Steuerhinterziehung und damit als kriminell zu bewerten sind. Bis dahin war auch im Fachdiskurs lange unklar, ob die Geschäfte illegal waren.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt zur Kanzlei Freshfields:

„Freshfields gehört zu den internationalen Topkanzleien, deren tausende Anwälte Großkonzerne und Regierungen beraten. Schlagzeilen schrieb die law firm unter anderem als Verteidigerin von Volkswagen in der Dieselaffäre und als fragwürdige Aufklärerin im DFB-Skandal um die Vergabe der Fußball-WM 2006. Auf der Homepage verspricht die Kanzlei, bei ihrer Arbeit ‚die höchsten ethischen Standards einzuhalten‘.“

Quellen:

„Dreieinhalb Jahre Haft für früheren Topjuristen“, FAZ (Online) vom 30. Januar 2024
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/cum-ex-berater-ulf-johannemann-topjurist-zu-haftstrafe-verurteilt-19484420.html 

Pressemitteilung von Finanzwende e.V. vom 30. Januar 2024: „Statement: Urteil gegen Ulf Johannemann in Sachen CumEx“
https://www.finanzwende.de/presse/statement-urteil-gegen-ulf-johannemann-in-sachen-cumex 

Gianna Niewel/Meike Schreiber: „Sie waren die zentrale Figur“, Süddeutsche Zeitung vom 31. Januar 2024

 

Ex-Chefjurist von BAYER und die Verbindungen zum Rechtsextremismus

Die Correctiv-Recherche zu dem exklusiven Potsdamer Treffen Rechtsextremer Ende November schlug hohe mediale Wellen und löste Demonstrationen in vielen deutschen Städten aus. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich, Martin Sellner, soll dabei über seinen Masterplan zur massenhaften Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland referiert haben. Er lese dessen Buch zum Thema „Remigration“ gerade „mit großer Freude“, ließ der prominente AfD-Politiker Roland Hartwig bei der Versammlung wissen. Der Verein „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (CBG) hat Hartwig deshalb genauer unter die Lupe genommen.

Über den beruflichen Hintergrund Hartwigs berichtet detailliert Jan Pehrke, Vorstandsmitglied von CBG, in einer Pressemitteilung des Vereins vom 19. Januar. Danach begann Hartwigs im Jahr 1984 seine Laufbahn für BAYER zunächst in der Rechtsabteilung, ab 1997 leitete er die Patent-Abteilung und stieg 1999 zum Chef-Juristen des Konzerns auf. Damit, so Pehrke, sei Hartwig auch für den „menschenverachtenden juristischen Umgang mit Millionen Opfern der BAYER-Produkte im Rahmen der LIPOBAY-, DUOGYNON- und unzähliger anderer Skandale“ mitverantwortlich.

Wegen Kartell-Absprachen und Medikamenten-Nebenwirkungen wurde der Pharma-Konzern von US-Gerichten schon vor der Glyphosat-Ära von US-Gerichten zu Milliarden-Strafen verurteilt. Von diesen Erfahrungen hätte Hartwig dann später auf AfD-Veranstaltungen unter dem Titel ‚Deutsche Unternehmen im Fadenkreuz der US-Justiz“ berichtet.

„Spätestens seit 2013 sind die AfD-Mitgliedschaft und die rechtsradikalen Ambitionen des BAYER-Topjuristen in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Mit Übernahme eines AfD-Mandats im Bundestag ging Roland Hartwig bei BAYER mit guten Altersbezügen in den Ruhestand und widmete sich fortan gänzlich seiner rechtsradikalen Laufbahn. U. a. wurde er persönlicher Referent der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und damit dem Recherche-Netzwerk Correctiv zufolge so etwas wie der ‚inoffizielle Generalsekretär‘ der AfD.“

Als Beleg für dessen Verbindungen zu rechtsradikalen Netzwerken führt Pehrke u. a. eine Rede beim „Staatspolitischen Kongress“ im Jahr 2019 an, „einer Veranstaltung des von Götz Kubitscheck und Karlheinz Weißmann gegründeten ‚Instituts für Staatspolitik‘, das der Verfassungsschutz als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ einstuft“.

Pehrkes Fazit:

„Es ist mehr als skandalös, dass ein Konzern, der dem Hitler-Faschismus mit Geld und persönlicher Unterstützung den Weg bereitet hat und dessen Führungskräfte 1949 als Nazi-Verbrecher verurteilt wurden, bis heute ungebrochen Rechtsradikalen, Nazis und Faschisten eine sichere Heimstätte, gute finanzielle Einkommen und sichere Karrieren bis in die Unternehmensspitze hinein gewährt.“

Axel Köhler-Schnura, Gründer und Ehrenvorstand der CGB, wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert:

„Faschismus ist ein politisches Konzept der Konzerne. Das wird nicht nur, aber eben immer wieder bei Bayer deutlich. In Person des Bayer-Chefs und Hitler-Förderers Carl Duisberg in den 1920er und 1930er Jahren bis zum Bayer-Chefjuristen Roland Hartwig heute.“

Quelle:

„Die BAYER-Karriere eines AfD-Nazi-Geheimbündlers“, Presse-Information Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. vom 18. Januar 2024

https://cbgnetwork.org/8266.html

vgl. auch:

Jan Pehrke: „Roland Hartwig, AfD-Politiker und Teilnehmer des Potsdamer Treffens, bekleidete jahrzehntelang hohe Posten beim Bayer-Konzern“, junge Welt (Online) vom 24. Januar 2024

https://www.jungewelt.de/artikel/467879.kapital-und-faschismus-nazis-in-nadelstreifen.htmlin Nadelstreifen.html

Ein Sammelband zerlegt den Mythos Clankriminalität

Im Herbst des vergangenen Jahres schlug Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, Angehörige sogenannter Clanstrukturen künftig unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung abschieben zu können. Der Vorstoß sorgte für Furore und kritische Stimmen wiesen darauf hin, dass völlig unschuldige Menschen ins Visier genommen würden, bloß weil sie mit mutmaßlich oder tatsächlich kriminell agierenden Personen in verwandtschaftlichen Beziehungen stünden. Das gesellschaftliche Umfeld für solche Forderungen ist derzeit jedoch günstig. Denn für die Mainstream-Medien und den Großteil der deutschen Kriminalistik scheint die Sache seit Jahren klar zu sein: „Clan“-Mitglieder schotten sich ab, leben demnach in sozialen Parallelstrukturen, verachten das staatliche Gewaltmonopol und erklären ganze Stadtteile zu No-Go-Areas. Kurz: „Islamisch-arabische Familienverbände“ bilden die Hauptgefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland und zersetzen den Rechtsstaat.

Einen völlig anderen Blick wirft ein im Oktober 2023 veröffentlichter Sammelband auf die Debatte – denn er präsentiert vor allem die Perspektive der Betroffenen. Die Prämisse des Buches ist, dass „Clankriminalität“ als Konzept zu begreifen ist, das von Politik, Justiz, Polizei und Medien konstruiert wurde, um die Betroffenen rassistisch kriminalisieren und stigmatisieren zu können. Werden ethnisch homogene und zugleich kriminell aktive „Clans“ herbeiphantasiert und Ängste geschürt, so ein Fazit des Buches, lassen sich staatliche Kontrolle, Überwachung und erweiterte Befugnisse für Polizei und Justiz leicht legitimieren. 

In 20 analytischen Beiträgen bietet der Band eine kritische Bestandsaufnahme der laufenden Diskussion und überprüft dabei die zentralen Annahmen, die dem Etikett „Clankriminalität“ zugrunde liegen. Daneben dokumentieren Erfahrungsberichte Betroffener die von ihnen erlebte Polizeipraxis (Großrazzien bei Gewerbetreibenden, Hausdurchsuchungen) oder diskriminierende Erfahrungen vor Gericht. 

Die Herausgeber:innen stellen einleitend fest, dass die Verknüpfung von Kriminalität mit ethnischen Zugehörigkeiten den titelgebenden „Generalverdacht“ gegen hunderttausende Menschen geschaffen habe, was empirisch falsch und zugleich „brandgefährlich“ sei. Denn auch die Anschläge der extremen Rechten (zum Beispiel in Hanau) folgen politisch-medialen Kampagnen, basieren auf völkischen Vorstellungen und haben „aus Menschen potenzielle Terrorist*innen, ‚Clanmitglieder‘, Islamist*innen und Staatsfeinde gemacht“. (Seite 137) 

Eines der fünf Kapitel des Sammelbandes beschreibt ausführlich die Geschichte der „Clan“-Kriminalisierung. Danach wurden vor allem Menschen, die dem Bürgerkrieg im Libanon entkamen, in den 1990er Jahren in Deutschland systematisch diskriminiert. Ein Mittel war die Praxis der Kettenduldungen, das heißt die wiederholte, befristete Aussetzung der Abschiebung. Den daraus folgenden engen Familienzusammenhalt erklärt der Mitherausgeber Mohammed Ali Chahrour so: „Wer ohne Schutz und Zugehörigkeit lebt, wem Identität und Daseinsberechtigung abgesprochen werden, dem bleibt nur die Familie. (…) Wenn Menschen keinen Schutz durch Institutionen erfahren, dann kann nur noch der engste Kreis der Nächsten jenes Gefüge von Verantwortung und Solidarität bieten, jene Umwelt, die es zum Überleben schlichtweg braucht.“ (Seite 43) 

Die These liegt nahe, dass „Clankriminalität“ vornehmlich als politischer Kampfbegriff zu werten ist – ein Aspekt, dem sich ein weiteres Kapitel widmet. Die Kriminologin und Juristin Laila Abdul-Rahman bestreitet dabei aus wissenschaftlicher Sicht die behauptete besondere Gefährlichkeit des Phänomens. Die amtlich registrierten Straftaten und Tatverdächtigen unterschieden sich kaum von der Allgemein- und insbesondere der Jugendkriminalität. Nur sieben Prozent der Verfahren wegen Organisierter Kriminalität richteten sich bundesweit gegen „Clan-Gruppierungen“. (Seite 117) Familien selbst würden zum Problem gemacht, die es zu bekämpfen gelte: „Somit kommt es am Ende kaum noch darauf an, wer tatsächlich Straftaten begeht, sondern eher darauf, ob man herkunftsbedingt einer Familie angehört, die dem Konstrukt der ‚Clankriminalität‘ zugeordnet wird.“ (Seite 118) Auch andere Beiträge des Bandes stellen sich der emotional aufgeladenen Debatte und dem Aufbau des Feindbildes „arabische Clans“ mit weiteren empirischen Daten entgegen. So kontrastiere der hohe Verfolgungsdruck mit den maximal 0,6 Prozent, die die „Clankriminalität“ an allen Straftatermittlungen ausmache. (Seite 14) 

Die Juristin Mitali Nagrecha zieht gemeinsam mit dem Kulturwissenschaftler Anthony Obst die Verbindung zum sogenannten Sozialbetrug, das heißt dem gesetzeswidrigen Bezug von Sozialleistungen. Detailliert weisen die Autor:innen in ihrem Artikel die verbreitete Darstellung zurück, nicht-deutsche und nicht-weiße Täter würden mittels großflächiger Betrugsnetzwerke zu Reichtum gelangen, indem sie das Sozialleistungssystem missbrauchten. (Seite 231) Es handele sich dabei um ein Mediennarrativ, das nicht ohne politische Wirkung sei und nicht nur von der AfD für ihr rassistisches Programm ausgeschlachtet würde. Einmal mehr wird auch in diesem Beitrag deutlich, wie konstruierte Delikte empirisch nicht zu belegen sind. Denn der häufig skandalisierte „Sozialbetrug mit Clan-Bezug“ lässt sich anhand offizieller polizeilicher Statistiken schlicht nicht begründen. Das heißt: er kommt eher selten vor. (Seite 240) 

Das umfangreiche Buch setzt einen dringend notwendigen Kontrapunkt zum herrschenden – weitgehend rassistisch geprägten  – Diskurs über „Clankriminalität“ und versorgt die interessierte Leserschaft mit breit gefächertem und wissenschaftlich fundiertem Wissen, um sich dadurch gut gewappnet in die Auseinandersetzungen um die „Innere Sicherheit“ und die aktuelle deutsche Migrationspolitik einzumischen.

 

Mohammed Ali Chahrour/Levi Sauer/Lina Schmid/Jorinde Schulz/Michèle Winkler (Hrsg.):

Generalverdacht. Wie mit dem Mythos Clankriminalität Politik gemacht wird.
Hamburg, Nautilus Flugschrift, 320 Seiten, 2023, 22 Euro

 

 

 

 

 

Wirtschaft bekämpft Lieferkettengesetz

Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Völkerrechtlich unverbindlich mussten sie erst durch die einzelnen Staaten rechtlich verankert werden, um tatsächlich wirksam werden zu können. Die deutsche Bundesregierung hatte damit keine Eile und setzte lange Zeit auf das freiwillige Engagement von Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen (wie Kinder- oder Zwangsarbeit) entlang ihrer weltweiten Produktionsketten einzudämmen – offensichtlich ohne erkennbaren Erfolg. Erst seit Anfang 2023 gibt es daher ein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG).

Vor allem die Initiative Lieferkettengesetz kritisierte das LkSG: Weil es unter anderem die Unternehmen nicht verpflichtet, existenzsichernde Löhne in den Lieferketten zu garantieren; weil Betroffenen verwehrt wurde, Schadenersatzansprüche rechtlich durchzusetzen; weil das Gesetz bis Ende 2023 nur Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten betraf (ab 2024: mindestens 1.000 Beschäftigten).

Am 20. Dezember 2023 zog die für die Umsetzung zuständige Behörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; BAFA) Bilanz. Die junge Welt schreibt in ihrer Ausgabe vom 28. Dezember, dass es laut BAFA seit Inkrafttreten des Gesetzes 486 Kontrollen bei Unternehmen gegeben habe und 38 Beschwerden eingegangen seien. Die Behörde habe aber nach eigenen Angaben keine Sanktionen wegen Verstößen verhängen müssen. So trage das Gesetz nach Auffassung der BAFA zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in den globalen Lieferketten bei, ohne die Unternehmen „zu überfordern“.

Dass die deutsche Wirtschaft die gesetzlichen Regelungen nicht zu fürchten haben, unterstreicht folgendes Zitat aus der jungen Welt:

„Wie jW aus BAFA-Kreisen erfuhr, wurde ein beträchtlicher Anteil der Angestellten, die für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes eingestellt wurden, für andere Aufgaben abgezogen. Und das von Anfang an. Im Dezember 2022 wurde in Borna bei Leipzig eine Außenstelle der BAFA zur Umsetzung des LkSG eröffnet und 100 Stellen bewilligt. Im November 2023 waren demnach bereits 25 Prozent der Angestellten in Borna mit anderen Aufgaben wie Förderprogrammen oder Strukturentwicklungsprogrammen befasst, im Dezember sollen es bereits 40 Prozent gewesen sein.“ Unter anderem, weil das Bundeswirtschaftsministerium diesen anderen Aufgaben eine höhere Priorität zugeordnet habe.

Schärfere Regelungen als sie das nationale Gesetz vorsehen, wurden auf EU-Ebene Mitte Dezember des vergangenen Jahres beschlossen. Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Ministerrats einigten sich auf eine Richtlinie, der noch von den Gremien formal zugestimmt werden muss und die wohl erst ab 2029 gelten wird. Sie betrifft im Vergleich zum deutschen Gesetz mehr Unternehmen, denn sie gilt bereits für Firmen mit über 500 Angestellten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Unternehmen sollen zudem für Menschenrechtsverstöße in Lieferketten vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. Banken, Versicherungen und Investoren sind von den Vorschriften jedoch nicht betroffen.

„Aus Sicht von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie FIAN, Südwind oder dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre wird dem Gesetz damit die Kraft genommen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung wiesen sie am Mittwoch auf den Stellenwert hin, den gerade Finanzinstitute im Ausbeutungsprozess haben. So seien in Kolumbien für die Cerrejón-Steinkohlemine Tausende Indigene gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben worden. Die Antapaccay-Kupfermine in Peru setze mehr als 50.000 Menschen hohen Belastungen durch Schwermetalle aus. ‚Finanziell möglich gemacht werden diese Projekte von Banken und Investoren‘.“ (junge Welt vom 15. Dezember 2023)

Dennoch geht die deutsche Wirtschaft auf die Barrikaden. Nach Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), ist die europäische Richtlinie der „nächste Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie“. Bereits bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes hätten sich viele negative und unbeabsichtigte Auswirkungen und hohe bürokratische Belastungen gezeigt, ergänzte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Viele Großunternehmen würden die Bürokratielast einfach an ihre kleineren Zulieferer weiterreichen. Viele kleine und mittelständische Unternehmen klagten so über eine Überforderung, müssten Verwaltungsstellen schaffen und könnten nicht „in Wachstumsfelder investieren“. Auch Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands Die Familienunternehmer, beklagt ein bevorstehendes Bürokratiemonster: „In unseren vernetzten Volkswirtschaften werden nahezu alle Mittelständler von ihren großen Kunden über die Verträge zur Übernahme der Richtlinie gezwungen und so mit unfassbarer Bürokratie überzogen werden.“ Die Ankündigung des Bürokratieabbaus von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sei offensichtlich „völlig wertlos“. (Alle Zitate: Handelsblatt vom 14. Dezember 2023)

Der Ökonom Sebastian Thieme stellt aus wirtschaftsethischer Sicht die grundsätzliche Frage:

„Wie lässt sich sicherstellen, dass Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland unter den Bedingungen eines unerbittlichen globalen und auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Marktwettbewerbs ethische, menschenrechtliche, soziale und umweltpolitische Standards einhalten? Ist das überhaupt möglich?“

Seine Antwort lautet:

„Wer den Konflikt nicht durch eine wirtschaftsliberale Anpassung zu Gunsten des Primats der Ökonomik und unter Verlust der ethischen Substanz entscheiden will, wird unter den Bedingungen eines auf Profitmaximierung ausgerichteten globalen Marktwettbewerbs die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verändern müssen. Damit wäre eine Veränderung gemeint, die das mit diesem Marktwettbewerb verbundene System zur Disposition stellt und in ein humanes Gesellschaftskonzept zu transformieren versucht. Die Humanisierung des Wirtschaftens ist dann gleichbedeutend mit der Abkehr vom dominanten System eines globalen und unerbittlichen Marktwettbewerbs.“

Quellen:

Susanne Knütter: „Ein Jahr Lieferkettengesetz“, junge Welt (Online) vom 28. Dezember 2023

https://www.jungewelt.de/artikel/466084.deutsches-lieferkettengesetz-ein-jahr-lieferkettengesetz.html?

dies.: „Rahmen für Ausbeutung“, junge Welt (Online) vom 15. Dezember 2023

https://www.jungewelt.de/artikel/465307.lieferketten-rahmen-für-ausbeutung.html?

Björn Finke: „EU-Konzerne sollen für Verbrechen der Zulieferer haften”, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 14. Dezember 2023

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-lieferkette-parlament-safe-harbour-haftung-menschenrechte-1.6319678?reduced=true

Moritz Koch/Carsten Volkery/Julian Olk: „EU-Lieferkettengesetz löst Proteststurm der Wirtschaft aus“, Handelsblatt (Online) vom 14. Dezember 2023

https://www.handelsblatt.com/politik/international/europaeische-union-eu-lieferkettengesetz-loest-proteststurm-der-wirtschaft-aus/100003381.html

Sebastian Thieme: „Ethisches Verhalten im globalen Wettbewerb?“, in: maldekstra #18, März 2023, Seite 10f.

https://www.rosalux.de/publikation/id/50107/lieferketten-und-welt-kapitalismus

 

 

Knast für Krisengewinnerin

Während der Coronapandemie hoben Pharmakonzerne die Preise für ihre Impfstoffe zum Teil drastisch an und strichen enorme Gewinne ein. Hersteller und Labore wiederum profitierten jahrelang davon, dass Ärztevertreter und Krankenkassen viel zu hohe Preise für Coronatests vereinbarten. Milliardensummen wurden so verschwendet. Aber auch Politiker sowie Personen aus deren Umfeld kassierten – letztlich auf Kosten der Steuerzahler – kräftig ab, zum Beispiel durch Maskendeals über CSU-Kanäle. So verdiente auch die Unternehmerin Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Politikers Gerold Tandler, mit Maskengeschäften unfassbar viel Geld – 48,4 Millionen Euro an Vermittlungsprovisionen. Am 15. Dezember 2023 verurteilte das Landgericht München I sie nun wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft.

Die junge Welt schreibt dazu:

„Gleich zu Beginn der Pandemie, im März 2020, hatte Tandler, Geschäftsführerin einer Unternehmensberatung, ihre guten Kontakte zu Politik und Verwaltung genutzt, um einen Deal mit der Schweizer Firma Emix Trading einzufädeln. Als Türöffnerin zur Politik soll ihr dabei die Strauß-Tochter und CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier geholfen haben, die selbst angeblich nicht finanziell profitierte. Emix verkaufte Masken und Schutzkleidung an diverse Ministerien im Wert von mehr als 700 Millionen Euro, teils zu horrenden Preisen, zum Beispiel 8,90 Euro für eine FFP2-Maske. Tandler, ihr Partner Darius N. sowie eine dritte Person kassierten dafür 48 Millionen Euro Provision.
Verurteilt wurden Tandler und Darius N. allerdings nicht wegen dieser Deals, da diese zwar moralisch fragwürdig, aber juristisch nicht angreifbar waren. Vor Gericht landeten die beiden, weil sie den Hals nicht vollkriegen konnten und die Provisionen nicht korrekt versteuerten. Das Duo gründete ein Unternehmen, um die Millionenprovisionen nachträglich als GmbH zu versteuern. Diese meldeten sie in der Steueroase Grünwald an, obwohl sich der Firmensitz faktisch in München befand. Staatsanwaltschaft und Gericht werteten das als Gewerbesteuerhinterziehung. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro.“

Das Neue Deutschland meint ergänzend:

„In der Corona-Maskenaffäre haben die Angeklagte und ihr Geschäftspartner zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 von der Bundesregierung sowie aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Lieferverträge über 200 Millionen Masken mit Provisionszahlungen von mehr als 48 Millionen Euro erhalten und diese dem Finanzamt verschwiegen. Mit 9,90 Euro waren es die teuersten Masken, die in der Coronakrise von den Regierungen gekauft wurden – von einer Schweizer Klitsche, die bis dahin völlig unbekannt war und beim Bund wundersamerweise sämtliche anderen Bieter ausstechen konnte. (…)
Verurteilt ist nun eine, doch hinter Tandler steht ein ganzer Clan von Unionspolitikern und ihren Angehörigen. Die Maskenfrau ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler. Für die Anbahnung ihrer Geschäfte telefonierte sie mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Dabei half ihre Freundin Monika Hohlmeier, eine Tochter von Franz Josef Strauß (CSU).
‚We are millionaires‘, soll Tandler in internen Chats gejubelt haben und Bilder von hochwertigem Champagner gepostet haben. Das Geld legten die Angeklagten in Luxusvillen und Goldbarren an. Gereicht hat es Tandler nicht, denn die Politiker-Tochter soll sogar noch Corona-Hilfen vom Bund beantragt haben. Diese hat Tandler zurückgezahlt, auf dem abgezweigten Steuervermögen will die Clankriminelle indes sitzen bleiben.“

Die taz geht diesbezüglich auch auf den Vater der Verurteilten ein:

„Andrea Tandler ist eine Tochter des früheren CSU-Politikers und Strauß-Intimus Gerold Tandler. Innenminister war er, Wirtschafts- und Finanzminister, auch CSU-Generalsekretär. Noch heute ist Tandler ein klingender Name in Bayern. Und das, obwohl seine aktive Zeit schon mehr als 30 Jahre zurückliegt.
Und das wiederum hat mit der unrühmlichen Rolle zu tun, die der Politiker in der Affäre um den ‚Bäderkönig‘ Eduard Zwick spielte. Um Steuerhinterziehung ging es auch da. Ermittlungen gegen Tandler selbst wurden schließlich gegen Zahlung von 150.000 Mark eingestellt. Später bürgerte sich für diesen Typus CSU-Politiker die Bezeichnung Amigo ein.“

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) thematisiert die Bedeutung der Gewerbesteueroasen, für den Fall Tandler und darüber hinaus:

„Einer der Kernvorwürfe lautet: Steuerhinterziehung mit einem Firmensitz in der Gewerbesteueroase Grünwald. Das ist alles gut dokumentiert und führt zu höchst unangenehmen Fragen an den Fiskus und die Justiz: Warum ist in Sachen Gewerbesteuer eigentlich nur Andrea Tandler angeklagt?“ (SZ vom 13. Dezember 2023)

In Grünwald und anderen Steueroasen hätten sich Hunderte, wenn nicht Tausende Firmen in sogenannten virtuellen Büros niedergelassen, um in den Genuss niedriger Gewerbesteuern zu kommen. Würden Finanzämter, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften bei anderen Firmen dieselben Maßstäbe anlegen wie bei Tandler, müsste es zahlreiche Ermittlungsverfahren, Anklagen und Prozesse geben. Doch dafür fehle dem Fiskus manchmal der Wille und oftmals auch das Personal. Hinzu komme eine Gesetzeslage, die den Steueroasen und deren Klienten diene: „Bayerns Regierung und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) tun nichts, um das zu ändern.“ (ebd.)

In einem weiteren Artikel in der SZ führt Autor Klaus Ott aus:

„Andrea Tandler hat zusammen mit einem Partner im Frühjahr 2020, als die Maskendeals in Gang kamen, ein Miniaturbüro in Grünwald gemietet. In dem Münchner Vorort gibt es fast 8000 Firmen, bei gut 11000 Einwohnern. (…) Viele, wenn nicht gar die meisten Firmen kommen von außerhalb, weil die Gewerbesteuer so niedrig ist. Durch solche Oasen gehen den Gemeinden und Städten, in denen die betreffenden Unternehmen eigentlich ansässig sind, nach einer Schätzung des Netzwerks Steuergerechtigkeit jährlich rund eine Milliarde Euro verloren. Die Tandler-Firma Little Penguin (Zwergpinguin) war in einem 15 Quadratmeter großen Büro ansässig, zusammen mit 26 weiteren Firmen. Das macht 0,55 Quadratmeter pro Firma. Würde ein Zwergpinguin unter solchen Umständen gehalten werden, dann würden die Behörden wegen massiver Verstöße gegen den Tierschutz einschreiten.“

(vgl. auch die BIG-„Nachricht“ vom 8. Februar 2023 zum Fall Tandler)

Quellen:

Kristian Stemmler: „Den Hals nicht voll bekommen“, junge Welt (Online) vom 16. Dezember 2023
https://www.jungewelt.de/artikel/465355.maskendeal-den-hals-nicht-voll-bekommen.html 

Matthias Monroy: „Andrea Tandler: Clankriminelle“, Neues Deutschland (Online) vom 15. Dezember 2023
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1176728.steuerhinterziehung-andrea-tandler-clankriminelle.html 

Dominik Baur: „Knast für Tochter von CSU-Granden“, taz (Online) vom 15. Dezember 2023
https://taz.de/Geschaeft-mit-Corona-Masken-in-Bayern/!5980467&s/ 

Klaus Ott: „Tandler muss büßen, andere nicht“, SZ vom 13. Dezember 2023

ders.: „Ein blinder Fleck mitten im Wald“, SZ vom 13. Dezember 2023

Ein Jahr Wirecard-Prozess

Seit einem Jahr wird in München einer der größten Wirtschaftsskandale der Bundesrepublik verhandelt. Im Juni 2020 kollabierte der Zahlungsdienstleister Wirecard, als bekannt wurde, dass auf Treuhandkonten in Asien 1,9 Milliarden Euro fehlten. Neben Ex-Vorstandschef Markus Braun sitzen zwei weitere ehemalige Manager wegen Bilanzfälschung und Bandenbetrug auf der Anklagebank. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, dass die Milliardensummen schlicht erfunden worden seien. Nach Aussage von Braun dagegen habe das Geld existiert, sei aber ohne sein Wissen beiseitegeschafft worden.

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) resümiert den bisherigen Verlauf des Prozesses:

„Seit genau einem Jahr läuft dieses gigantische Verfahren schon, 86 Verhandlungstage bislang. Und es könnte sein, dass gerade erst Halbzeit ist. Denn im Gerichtssaal von Stadelheim lichtet sich das Dickicht aus Vorwürfen, Verstrickungen und Vertuschungen nur langsam. Oder wie es der Vorsitzende Richter Markus Födisch vor einigen Tagen formuliert hat: ‚Es werden immer mehr Fragen, statt weniger‘.“

Vier Personen stehen im Zentrum des kriminellen Wirecard-Bankrotts: Neben Markus Braun (fast zwei Jahrzehnte CEO des Konzerns) handelt es sich um Oliver Bellenhaus (von 2013 bis 2020 Wirecards Statthalter in Dubai und wichtigster Zeuge der Anklage), Stephan von Erffa (Chefbuchhalter und stellvertretender Finanzvorstand) und den weiterhin mit internationalem Haftbefehl gesuchten Jan Marsalek (ebenfalls Ex-Vorstandsmitglied von Wirecard).

Bellenhaus betreute vom Golf aus das Geschäft mit den „Drittpartnern“, ohne das der Aufstieg des Konzerns nicht möglich gewesen wäre: „Er sei der ‚Rainmaker’ gewesen, sagt Bellenhaus von sich, der Mann, der das Geld regnen ließ. Oder besser: der das Geld erfand. Denn alles sei ‚von Anfang ein Schwindel‘ gewesen, sagt Bellenhaus, von ihm ausgeführt, aber mit Wissen und Billigung durch Markus Braun und Jan Marsalek.“

Als einziger Ex-Wirecard-Manager räumt er seine Beteiligung an dem milliardenschweren Betrug ein und belastet dabei auch den flüchtigen Marsalek sowie die beiden Mitangeklagten Braun und von Erffa, die alle Vorwürfe zurückweisen.

„Woche für Woche sitzen sich nun also Braun und Bellenhaus in den Anklagebänken buchstäblich im Nacken: einer in der Reihe vorn, der andere direkt dahinter (…). Verbissen will jeder den anderen der Lüge überführen. Stephan E. hat seinen Platz abseits, auf einer weiteren Anklagebank. Der Rest ist Schweigen. Es kann nur eine Geschichte wahr sein vom Untergang der Wirecard AG. Höchstens. Braun oder Bellenhaus – mindestens einer lügt. Aber wer?“

Im Juli schaltete sich überraschend Jan Marsalek mit einem Schreiben seines Anwalts in das Münchner Verfahren ein – sein erstes Lebenszeichen seit mehr als drei Jahren. Mit dem Ziel, Braun auf Kosten von Bellenhaus zu entlasten. Der Brief sollte auf Antrag der Anwälte als Beweismittel zur Entlastung Brauns genutzt werden. Das Gericht hielt ihn jedoch in dem Verfahren für weitgehend wertlos, da Marsalek darin keine Belege für seine Behauptungen vorlegte. Klar aber wurde, dass Marsalek und sein Anwalt immer noch Kontakt halten.
Die SZ geht noch einmal auf wesentliche Stationen der Betrugsgeschichte ein. Spätestens seit 2016 hätte Wirecard öffentlich immer wieder unter Druck gestanden, Vorstand Braun aber Anleger, Analysten, Kreditgeber und sogar die Behörden jahrelang „um den Finger gewickelt“.

„Die Geschichte vom Aufsteiger aus Aschheim, verleumdet und verfolgt von finsteren Spekulanten, sie verfängt immer wieder. So gut, dass die Finanzaufsicht Bafin zwischenzeitlich sogar Leerverkäufe mit Wirecard-Aktien verbietet und die Staatsanwaltschaft München I – also dieselbe Behörde, die nun die Anklage gegen Braun und die anderen führt – anderthalb Jahre lang gegen Journalisten der Financial Times ermittelt. Die hatten bereits früh über Ungereimtheiten berichtet. Das Verfahren aber wird erst im September 2020 eingestellt, da ist Wirecard schon seit elf Wochen implodiert.“

Braun bestreitet weiterhin beharrlich, er trage Schuld an der Insolvenz und verweist auf Bellenhaus und Marsalek. Ein Wirtschaftsprüfer von KPMG, der für eine Sonderuntersuchung verantwortlich war, behauptet jedoch, Braun habe ihm mitgeteilt, er verfüge über „absolutes Herrschaftswissen“ – und ihn dann zum Skifahren auf ein Chalet in Kitzbühel eingeladen. Braun bestreitet diesen Vorgang wie auch eine andere ihm zugeschriebene Aussage. Die ehemaligen Chefjuristin des Konzerns erklärte vor Gericht, Braun sei der Meinung gewesen, „dass man Compliance nicht brauche, dass das ein Scheiß sei“. Gemeint ist damit die Abteilung, die in Unternehmen für die Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensrichtlinien zuständig ist.

Braun sieht sich nach wie vor nicht als Täter, sondern als Opfer. Die Richter teilen diesen Standpunkt bislang nicht.

„Sie halten es auch im Spätsommer noch für sehr wahrscheinlich, dass Braun die angeklagten Taten begangen hat. Und die Richter vermuten, der frühere Wirecard- Boss könnte noch immer ein Millionenvermögen verstecken. Er müsse also mit einem Urteil im Sinne der Anklage rechnen: Im Extremfall hieße das: Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.“

Alle Zitate aus:

Johannes Bauer/Stephan Radomsky: „Shakespeare in Stadelheim“, Süddeutsche Zeitung vom 9./10. Dezember 2023

Zusätzliche Quelle:

„Wirecard-Prozess: Anwalt des Kronzeugen Bellenhaus will Haftentlassung beantragen“, Handelsblatt (Online) vom 6. Dezember 2023
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/strafprozess-wirecard-prozess-anwalt-des-kronzeugen-bellenhaus-will-haftentlassung-beantragen/100002382.html 

„Wir werden Honig haben“ – Bee-Washing als Form von Greenwashing

Satirische Sendungen im Fernsehen sind ein Refugium für kritische Geister. Ein Lichtblick in der allabendlichen Fernsehwüste aus immer mehr Krimis ist das jede Woche nach der Heute-show kommende ZDF Magazin Royale mit Jan Böhmermann. Hier wird mit investigativen Mitteln gearbeitet, werden Schutzbehauptungen und Propagandaformeln enttarnt und wenig bekannte Tatsachen in einer lockeren und lustigen Form vermittelt, die sicherlich nicht nach jedermanns Geschmack ist, aber sich die Abneigung von Rechts redlich verdient hat.

Wer weiß denn schon, dass das in den Medien vielbeschworene Bienensterben eine Legende ist, beziehungsweise eine interessegeleitete Halbwahrheit? Nur zu gerne glauben wir sie, weil das in den letzten Jahrzehnten sich beschleunigende Insektensterben als Indikator für die Umweltzerstörung mittlerweile allseits bekannt ist. Die weltweit schwindende Biodiversität wird zu Recht als ebenso dramatisch und die Lebensgrundlagen der Menschheit bedrohend angesehen wie der Klimawandel.

In seiner Sendung vom 3. November 2023 stellte Böhmermann klar, dass die abnehmende Zahl von Bienenvölkern sich nur auf Wildbienen bezieht, während sich bei den Zuchtbienen eine gegenteilige Entwicklung zeigt. Hier ist sogar eine erhebliche Zunahme zu verzeichnen. Das hat nicht nur damit zu tun, dass Honig ein begehrtes Nahrungs- und Genussmittel ist, sondern auch damit, dass es immer beliebter wird, sich eine Bienenzucht als Mittel zur Verbesserung des eigenen Images zuzulegen. Hier hat sich ein ganz neues Geschäftsmodell aufgetan: Der Verkauf und die Vermietung von Bienenstöcken an Firmen, die damit einer Auflage der EU nachkommen wollen, ihre „Nachhaltigkeit“ zu demonstrieren.

Ein besonders bezeichnendes Beispiel dafür ist die Waffenschmiede Heckler und Koch. Böhmermann zitierte aus einem Artikel der Neuen Rottweiler Zeitung vom 27. August 2020, in dem unter dem Titel „Heckler und Koch: Von Waffen und Bienen“ über die jährliche Aktionärsversammlung des Unternehmens berichtet wird. Darin heißt es – etwas ausführlicher als in der Sendung gezeigt: „Bei der Produktion in Oberndorf achte man auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Dank sparsamerer Maschinen habe man den Energieverbrauch um 20 Prozent und den CO2 Ausstoß um 25 Prozent gesenkt. Geplant sei der Bau eines Blockheizkraftwerkes. Dienstwagen seien künftig nur noch Hybridfahrzeuge, Mitarbeiter könnten E-bikes leasen. Und weiter kündigte Koch einen ersten Schritt zur Konversion an: ‚Wir werden auf dem Betriebsgelände Bienenvölker ansiedeln‘, kündigte Koch an, ‚wir werden Honig haben.‘“

Gut gemeint oder objektiv zynisch? Jedenfalls könnten die Widersprüche und der Widersinn der herrschenden Produktionsweise kaum besser zusammengefasst werden: Auch bei der Herstellung von Menschenvernichtungsmitteln gilt es, nachhaltig zu sein und Ressourcen zu schonen. Dass die Gewinnerzielung dabei nicht zu kurz kommen soll, versteht sich von selbst. Und das alles wird mit dem sentimentalischen Versprechen garniert, dass man als ersten kleinen Schritt zur Rüstungskonversion Honig produzieren werde.

Ein zugegeben krasses Beispiel für das, was nach dem Vorbild des Begriffs Greenwashing „Bee-Washing“ genannt wird: Die Vorspiegelung eines menschen- und naturfreundlichen, also gebrauchswertorientierten Produzierens bei Aufrechterhaltung des Profitprinzips der Tauschwertproduktion. Die fleißigen Bienen eignen sich hervorragend dazu, einen „grünen Kapitalismus“ zu suggerieren.

Böhmermann stellte diesem „Nutztier“, das an dritter Stelle nach Schwein und Rind kommt, in seiner Sendung einen anerkannten Schädling gegenüber: den Borkenkäfer, der als „Feind Nummer eins“ unseren guten alten deutschen Wald durch rasante Vermehrung und übergroße Fresslust bedrohe. So die Legende. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Wälder in Deutschland sind erst nach dem Zweiten Weltkrieg mit schnell wachsenden Fichten aufgeforstet worden, die nicht mehr so resistent sind wie der traditionelle Mischwald. Es ging um Profitabilität, nicht um nachhaltiges Wachstum. Die Folgen sind nun massenhaft in den immer wärmeren Sommern durch Wassermangel und Hitzestress absterbende und von den heftiger werdenden Stürmen umgelegte Nadelhölzer. Die sind ein bevorzugtes Fressen für den Borkenkäfer. Der aber bereitet durch sein Tun das Terrain für andere Insekten – und Wildbienen! Auf lange Sicht würde er sogar zum Wiedererstehen eines den neuen klimatischen Bedingungen angepassteren Mischwaldes beitragen.

An dieser Stelle brachte Böhmermann am Beispiel von Biene und Borkenkäfer eine Erkenntnis auf den Punkt, die auch zum Verständnis anderer Formen der falschen und manipulativen Feindbestimmung und der Ablenkung von den wahren Ursachen der Misere dienen könnte: „Wir lieben die Honigbiene, weil wir sie ausbeuten können und hassen den Borkenkäfer, weil er uns die Ausbeutung des Waldes versaut. Es geht gar nicht um Borkenkäfer gegen Biene. Der wahre Kampf ist Mensch gegen Natur. Und raten Sie mal, wer den gewinnt. Kleiner Tipp: Nicht wir, nicht wir.“

Mehr an Aufklärung ist von einer Satire-Sendung kaum zu erwarten.

Cum-Ex-Ermittlungen: Kehrtwende des Justizministers

Am 12. Oktober 2023 teilte der Bundesgerichtshof mit, dass die Revision des Cum-Ex-Steuerbetrügers Hanno Berger gegen die vom Landgericht Bonn verhängte achtjährige Haftstrafe verworfen worden sei. Das Verfahren ist damit abgeschlossen und der 72-jährige Berger rechtskräftig verurteilt.

Eine zweite positive Nachricht stellt die neue Entwicklung im Machtkampf um Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker (Staatsanwaltschaft Köln) dar. Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), Justizminister in NRW, hatte kürzlich überraschend angekündigt, Brorhilkers Hauptabteilung in zwei eigenständige Sektionen aufspalten zu lassen – was bedeutet hätte, dass der wichtigsten Cum-Ex-Ermittlerin ein großer Teil ihrer Fälle weggenommen worden wäre, um diese in die Zuständigkeit eines mit dem Thema wenig vertrauten Juristen zu übergeben. In den Medien war von einer geplanten „Entmachtung“ Brorhilkers die Rede. Nach breiter öffentlicher Kritik hat Limbach nun einen – vorläufigen – Rückzieher gemacht. Am 8. Oktober teilte er mit, dass die Hauptabteilung nun doch als Ganzes beibehalten werden soll. Zudem würde sie vier zusätzliche Planstellen erhalten und somit von derzeit 36 auf 40 Staatsanwält:innen anwachsen. Die Auswirkungen der Maßnahmen sollen laut Limbach im Juli 2024 bewertet werden.

Einige Pressestimmen zur aktuellen Situation:

„Die Darstellung Limbachs, Brorhilker entlasten, die Effektivität der Arbeit steigern und Kontinuität bei einem ‚unvorhergesehenen, etwa krankheitsbedingten Ausfall‘ gewährleisten zu wollen, wirkte nicht überzeugend. Dagegen hatte etwa Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung ‚Finanzwende‘, vor einem schweren Rückschlag bei der Aufklärung des größten Steuerdiebstahls in der deutschen Geschichte gewarnt. Damit stehe die bisherige Linie, alle Cum-ex-Verbrecher vor Gericht zu bringen, zur Disposition, hatte Schick beklagt. Dagegen gebe es Akteure im NRW-Justizapparat, die ‚Deals‘ bevorzugten, mit denen sich Kriminelle von einer angemessen Bestrafung freikaufen könnten.

Nachdem Limbach sein Projekt zuletzt noch verteidigt hatte, gibt er sich nun betont konziliant. Er nehme die Einwände, die selbst von der Generalstaatsanwaltschaft kamen, ‚sehr ernst‘, (…), was auch für die Sorge einiger gelte, die Maßnahme könne die Cum-ex-Ermittlungen beeinträchtigen. Ziel aller Überlegungen und Maßnahmen sei es im Gegenteil, das Fahndungsteam ‚zu stärken, um so noch bessere Bedingungen für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schaffen und dadurch umfassende Aufklärung zu ermöglichen‘. Gleichwohl könnte Limbachs Rolle rückwärts auch nur eine auf Zeit sein, bis sich die Wogen geglättet haben. Zunächst wolle er sich mit den Verantwortlichen bei der Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft austauschen, bemerkte er. ‚Wenn wir dabei geeignetere Wege finden, bin ich selbstverständlich auch offen dafür, die in Rede stehende Organisationsentscheidung rückgängig zu machen.‘ Und wenn nicht?

Auf alle Fälle erscheint das Verhältnis zwischen Limbach und Brorhilker, die sich den Ruf als unbeugsame Kämpferin gegen die ‚Cum-ex-Bande‘ erworben hat, nachhaltig zerrüttet.“

(junge Welt vom 10. Oktober 2023)

 

„Berufspolitiker können in aller Öffentlichkeit ihren ‚Canossa‘-Moment durchleben: Nach der Kritik von Rechts- und Finanzpolitikern sowie dem Widerstand aus den Reihen der Strafjustiz hat Benjamin Limbach (…) eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen. Reumütig erteilte Limbach der geplanten Aufspaltung der Kölner Staatsanwaltschaft, die eine Schlüsselrolle in der Aufklärung des milliardenschweren Steuerskandals ‚Cum-ex‘ spielt, eine Absage. (…) Für einen Sinneswandel hat seinen Worten nach ein Treffen im Ministerium am vergangenen Mittwoch gesorgt, an dem unter anderem auch Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, bisher in Köln alleinige Hauptabteilungsleiterin für die Cum-ex-Fälle, teilnahm. (…) Auf Nachfrage erklärte der Justizminister, er habe deswegen lange nicht das Gespräch mit Brorhilker gesucht, weil dies Aufgabe des Leitenden Oberstaatsanwalts sei. Dies entspreche seiner Ansicht von ‚Führungsmanagement‘ in der Justizverwaltung. Brorhilker hatte sich intern mit einem Brief an den Hauptstaatsanwaltsrat gewandt, der die oberste Personalvertretung innerhalb des Justizministeriums ist. Darin warf sie Limbach Fehler und irreführende Darstellungen zu den Cum-ex-Ermittlungen vor.“ 

(FAZ vom 13. Oktober 2023)

 

„Seit zehn Jahren verfolgt Brorhilker mutmaßliche Steuerdiebe rund um den Globus, bis nach Australien, und hat dabei viel erlebt: einen weinenden Privatbankier; erboste Anwälte, die ihr alles Mögliche vorwerfen; oder widerspenstige Drahtzieher, die sich angesichts drohender Haftstrafen plötzlich in redefreudige Kronzeugen verwandeln. Was die schier ruhe- und rastlose Oberstaatsanwältin in diesen zehn Jahren bislang nicht erlebt hat, das ist ein Minister, der sich ihr gewissermaßen in den Weg stellt. Noch dazu ein Politiker der Grünen, die lange Zeit wie kaum eine andere Partei für Aufklärung gesorgt haben. (…) Jetzt hat Minister Limbach zu spüren bekommen, was es heißt, sich mit Brorhilker anzulegen. (…) Mehr als 60.000 Menschen* haben nach Angaben der Organisation Finanzwende eine von diesem Verein initiierte Eingabe unterschrieben. Darin wird die Landesregierung in NRW aufgefordert, die Cum-ex-Hauptabteilung H bei der Kölner Staatsanwaltschaft nicht aufzuspalten, sondern auzubauen.“

(Süddeutsche Zeitung vom 10. Oktober 2023)

 * (Finanzwende selbst spricht in einer Meldung vom 13. Oktober 2023 von mehr als 80.000 Unterschriften)

 

Grundsätzliche Überlegungen zum Verhältnis von Politik und Justiz stellen Süddeutsche Zeitung und Focus Online an:

„Es ist ein seltsamer Termin, der an diesem Mittwoch im nordrhein-westfälischen Justizministerium in Düsseldorf stattfindet. Die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker kommt, und zwar auf Wunsch von Minister Benjamin Limbach. Der Grünen-Politiker will mit der Ermittlerin besprechen, wie in einem der größten Steuerskandale in Deutschland weiter verfahren wird. (…) Der ungewöhnliche Termin und seine Vorgeschichte sind ein Lehrstück darüber, was Minister gerade nicht tun sollten. Sie sollten grundsätzlich nicht in Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften eingreifen. Und dies erst recht nicht in politisch heiklen Fällen wie Cum-Ex. (…) In einem der vielen Verfahren dazu geht es auch um merkwürdige Vorgänge bei der Hamburger SPD. Und damit um die Rolle des heutigen Kanzlers Olaf Scholz als damaliger Bürgermeister in Hamburg, gegen den aber nicht ermittelt wird. Die Grünen regieren als Juniorpartner mit der SPD in Hamburg und im Bund in Berlin. In beiden Parlamenten ist in Sachen Cum-Ex vom ursprünglichen Anspruch der Bürgerrechtspartei, für Transparenz zu stehen, nicht viel übrig. Aus Rücksicht auf den Partner halten sich die Grünen bei der Aufklärung fragwürdiger Vorgänge um die SPD und den damaligen Bürgermeister Scholz in der Hansestadt auffällig zurück. Brorhilker hingegen will unbedingt wissen, wie es dazu kommen konnte, dass der hanseatische Fiskus die dortige Privatbank Warburg zeitweise sehr geschont hat. (…) Dass Limbach sich in dieser Lage als grüner Minister in die Arbeit der Kölner Staatsanwaltschaft einmischt, zeugt von mangelndem Fingerspitzengefühl und fehlender politischen Weitsicht. (…) Was der grüne Minister da treibt, wirft jedenfalls die Frage auf, warum Deutschland als demokratischer Rechtsstaat überhaupt noch am Weisungsrecht von Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften festhält. (…) Die Weisungsbefugnis sollte stark eingeschränkt werden. Pläne dafür gibt es seit Jahren. Sie sollten endlich umgesetzt werden.“

(Süddeutsche Zeitung vom 11. Oktober 2023)

 

„Während die Deutschen gebannt auf die Wahlergebnisse schauten, machte der grüne nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach am Sonntag einen spektakulären Rückzieher: Er verzichtet auf den Umbau der Staatsanwaltschaft in Köln, der Steuerbetrugsermittlungen behindert hätte. Einer, der jetzt wieder zittern muss, ist Kanzler Olaf Scholz. (…) Mit seiner politischen Kehrtwende gibt er seinen Kritiker Recht: Sie hatten darauf hingewiesen, dass die Umstrukturierung der Abteilung Deutschlands hartnäckigste Verfolgerin der kriminellen Cum-Ex-Geschäfte, die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, in ihrer Arbeit behindern würde.

Der Skandal dahinter ist riesig: Namhafte Adressen aus der deutschen Finanzwelt waren jahrelang an krummen Geschäften zu Lasten des Steuerzahlers beteiligt. Die Politik schaute zu – oder war sogar behilflich. Mancherorts wird deswegen hartnäckig ermittelt, andernorts sieht man keinen besonderen Grund dafür. In Hamburg, wo möglicherweise mit Wissen des ehemaligen Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz der größte Schaden entstanden ist, gehören die Ermittler eher zu der zurückhaltenden Fraktion. In Köln allerdings sitzen die Unbeugsamen. Und ausgerechnet sie wollte der grüne Justizminister ausbremsen. (…)

Mit im Fokus stehen dabei: Der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher, heute Hamburger Regierungschef, und sein Vorgänger als Erster Bürgermeister: Olaf Scholz. Gegen sie gab es seit Bekanntwerden des Skandals mehrere Strafanzeigen: Sie hätten Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch das Bankhaus seit 2007 geleistet, und im Falle Scholz auch noch uneidliche Falschaussage geleistet, so formulierte es der Strafrechtler Gerhard Strate in seiner 38-seitigen Strafanzeige zu Jahresbeginn. (…)

Im März 2022 lehnte die Staatsanwaltschaft Hamburg nach nur vier Wochen Prüfung die Eröffnung eines Strafverfahrens ab. Scholz habe glaubhaft gemacht, dass er sich an Gespräche mit dem Warburg-Bankier Christian Olearius 2016 und 2017 nicht erinnern könne. (…)

Staatsanwälte in Deutschland sind weisungsgebunden. Da kommt schnell die Vermutung auf, dass aus der Politik eindeutige Hinweise gegeben wurden, die man nicht ablehnen kann. Jedenfalls in Hamburg. (…)

Ganz anders läuft es in Köln. Hier ermittelt seit Jahren Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker. Zunächst mit einem kleinen Team gegen Verdächtige aus dem Kölner Raum in Zusammenhang mit den Hamburger Vorgängen. Brorhilker ließ sich nicht abwimmeln, und je intensiver in Köln ermittelt wird, umso blamierter steht die Hamburger Justiz da. Und desto gefährlicher wird es für einige prominente Namen. Dann allerdings schien auch die nordrhein-westfälische Politik ihrem Justiz-Star ins Handwerk pfuschen zu wollen.

Justizminister Limbach, heute Grüne, bis 2018 bei der SPD, wollte über den neu ernannten Leiter der Staatsanwaltschaft Köln, Stephan Neuheuser, eine Reorganisation durchsetzen.“

(Focus Online vom 9. Oktober 2023)

 

Das Handelsblatt verweist darauf, wie viel Aufklärungsarbeit bei Cum-Ex noch zu erledigen ist:

„Arbeit gibt es noch reichlich: Die Staatsanwaltschaft verfolgt aktuell rund 120 Ermittlungskomplexe mit etwa 1700 Beschuldigten. Bis heute hat die Behörde zehn Anklagen gegen 13 Angeklagte geschrieben. Es gibt mehrere Verurteilungen, drei davon hat der Bundesgerichtshof bereits bestätigt.

Der Großteil der Ermittlungen ist noch lange nicht abgeschlossen. Erst in jüngerer Zeit hat die Staatsanwaltschaft zahlreiche an Cum-Ex-Geschäften beteiligte Großbanken durchsucht, zuletzt die französischen Institute Natixis und BNP Paribas und die japanische Großbank Nomura. Anfang 2023 gab es auch eine Razzia bei ehemaligen Topmanagern von HSBC Trinkaus in Düsseldorf.

Das Ausmaß des Skandals ist in Deutschland bisher ohne Beispiel. Die Staatsanwaltschaft stößt deshalb an ihre Kapazitätsgrenzen. Kritiker hatten gemutmaßt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung des Skandals vernachlässigt wird. Die Aufteilung der Hauptabteilung unter Leitung eines relativ unerfahrenen Oberstaatsanwalts könne zu schnelleren Einstellungen führen, so die Befürchtung. Doch jetzt bleibt zunächst alles bei der bisherigen Struktur.“

(Handelsblatt vom 12. Oktober 2023)

Auch die Bürgerbewegung Finanzwende betont in einer Mitteilung vom 13. Oktober, dass der Kampf gegen Cum-Ex weiterhin defizitär ist:

„Wirklich unglaublich: Der NRW-Justizminister Limbach plante die Aufspaltung der Abteilung, die bei der Kölner Staatsanwaltschaft für die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerraubes zuständig ist. (…) Doch dazu ist es nicht gekommen! Finanzwende startete umgehend eine Petition (…) für die politische Rückendeckung Brorhilkers und forderte eine personelle Aufstockung ihrer Abteilung statt der geplanten Umstrukturierung. Über 80.000 Bürger*innen haben sich in kürzester Zeit mit ihrer Unterschrift unserer Forderung angeschlossen, Cum-Ex-Täter*innen nicht davonkommen zu lassen. (…) Trotz dieses Erfolges gibt es aber weiter viel zu tun. Die angekündigten Stellen müssen erst noch besetzt werden. Zudem sollten pro Staatsanwalt und Staatsanwältin mindestens acht Ermittler*innen von anderen Behörden wie Steuerfahndung und Polizei zur Verfügung stehen. Wir sind also noch lange nicht da, wo wir bei der Bekämpfung von CumEx eigentlich sein müssten.“

Zum Schluss sei auf den Hintergrundartikel von Herbert Storn (Business Crime Control) vom 11. Oktober 2023 in Makroskop (Das Magazin für Wirtschaftspolitik) verwiesen:

„Die Cum-Ex-Lobby schlägt zurück“,

https://makroskop.eu/33-2023/die-cum-ex-lobby-schlagt-zuruck/

Die Situation bis zur „Kehrtwende“ des Justizministers von NRW in Sachen Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft Köln beleuchtet detailliert der Podcast „Handelsblatt Crime“ (vom 8. Oktober 2023):

https://www.handelsblatt.com/audio/crime/eklat-in-der-nrw-justiz/29431978.html

Quellen:

„Cum-ex: Justizminister mit Kehrwende“, FAZ vom 13. Oktober 2023

Klaus Ott: „Machtkampf um die Cum-Ex-Aufklärerin“, Süddeutsche Zeitung vom 10. Oktober 2023

ders.: „Einmischen verboten“, Süddeutsche Zeitung vom 11. Oktober 2023

Ralf Wurzbacher: „Limbach macht halbe Rolle rückwärts“, junge Welt vom 10. Oktober 2023

https://www.jungewelt.de/artikel/460750.korruption-limbach-macht-halbe-rolle-rückwärts.html?

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Chef-Ermittlerin Brorhilker bekommt plötzlich mehr Macht“, Handelsblatt (Online) vom 12. Oktober 2023

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-chef-ermittlerin-brorhilker-bekommt-ploetzlich-mehr-macht/29440496.html

Oliver Stock (Gastautor: Reinhard Schlieker): „Der seltsame Rückzieher des grünen NRW-Ministers – Scholz muss wieder zittern“, Focus Online vom 9. Oktober 2023

https://www.focus.de/finanzen/news/cum-ex-ermittlungen-der-seltsame-rueckzieher-des-gruenen-nrw-ministers-scholz-muss-wieder-zittern_id_221528190.html

„CumEx-Täter*innen nicht davonkommen lassen“, Mitteilung von Finanzwende e.V. vom 13. Oktober 2023

https://www.finanzwende.de/themen/cumex/cumex-taeterinnen-nicht-davonkommen-lassen/