Bürgerbewegung Finanzwende e.V. über den Einfluss der Finanzlobby

„Deutschland erlebt wie in so vielen Jahren auch 2020, wie immer neue Finanzskandale an die Öffentlichkeit kommen oder juristisch aufgearbeitet werden: Wirecard, CumEx, FinCEN-Files. Finanzwende hat die Häufung dieser Skandale und den mangelnden politischen Aufklärungs- sowie Reformwillen zum Anlass genommen, um einen Gesamtüberblick über die Finanzlobby in Deutschland zu erstellen. Wir wollten wissen, wie es um die Interessenvertretung im Themenfeld Finanzmarkt bestellt ist. Wer kommentiert Gesetze und wer wird zu Ausschüssen geladen? Wie viele Mitarbeiter arbeiten für die Interessenvertretung eines Sektors, der immer wieder mit Skandalen und dem Ausnutzen gesetzlicher Schlupflöcher auffällt?“ (Finanzwende, Seite 6)

Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. hat aus oben zitierten Gründen am 9. Dezember 2020 eine – nach eigenen Angaben „erste systematische“ – Studie vorgelegt, die den Einfluss und die Größe der Finanzlobby in Deutschland untersucht. Das Ergebnis: Nach Einschätzung des Vereins gibt die Finanzindustrie insgesamt mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr für Lobbyarbeit in Deutschland aus und beschäftigt dabei mehr als 1.500 Mitarbeiter*innen. Rechnerisch stehen jeder/m der 41 Abgeordneten des Bundestags-Finanzauschusses etwa 36 Mitarbeiter*innen der Finanzlobby gegenüber. Insbesondere in der frühen Phase der Gesetzgebung, also bevor die erste Fassung eines Gesetzes veröffentlicht wird, dominieren Aktivitäten der Branchenverbände. Rund 290 verschiedene Organisationen aus dem erweiterten Bereich der Finanzlobby haben allein in den Jahren 2014 bis 2020 auf ihre privilegierte Weise versucht, Einfluss auf die deutsche Politik zu nehmen.

Finanzwende e.V. belegt konkret die Einflussnahme dieser Organisationen auf die Parlaments- und Regierungsarbeit: Für 34 Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses von 2014 bis 2020 sowie für 33 Referentenentwürfe mit Finanzmarktbezug im gleichen Zeitraum kann im Einzelnen gezeigt werden, welche Verbände und Unternehmen Kommentare und Stellungnahmen abgegeben haben. Mehr als 500 Kommentare zu Referentenentwürfen und mehr als 500 Einladungen bei Ausschusssitzungen wurden gesichtet. Ebenso lässt sich nachweisen, wer Zugang zum Bundestag über sogenannte Hausausweise besitzt. Gegenüber Organisationen der Zivilgesellschaft war die Finanzlobby in allen Phasen der Gesetzgebung deutlich überrepräsentiert.

Die Studie schließt mit den Worten:

„Die wahre Größe der Finanzlobby dürfte deutlich über den hier vorgelegten Zahlen liegen. Die Intransparenz ist gewollt, denn sie verschleiert die tatsächliche Schieflage. Ein verpflichtendes Lobbytransparenzregister würde hier einiges Licht ins Dunkel bringen. Neben der Transparenz darüber, wer hier für wen mit welchem Budget tätig ist, brauchen wir auch Transparenz bezüglich der Herkunft bestimmter Ideen oder Formulierungen in Gesetzen. (…) Transparenz reicht aber nicht aus. Es braucht eine Korrektur dieses Ungleichgewichts der Kräfte. Durch eine Politik, die auf jeder Stufe von Entscheidungsvorbereitung bis -findung auf eine gleichmäßige Repräsentanz der verschiedenen Betroffenen achtet und durch eine starke Zivilgesellschaft, die in der Lage ist, sich der Lobbyübermacht der Finanzindustrie entgegenzustellen.“ (Finanzwende, Seite 19)

Quelle:

Bürgerbewegung Finanzwende e.V. (Hg.): Ungleiches Terrain. Eine Studie zu Größe und Einfluss der Finanzobby in Deutschland, 9. Dezember 2020

https://www.finanzwende.de/themen/finanzlobbyismus/wir-fordern-transparenz/?L=0

Klinikabbau in Coronazeiten

Die Covid-19-Pandemie hat bisher bei der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland zu einem (im Vergleich zu anderen Teilen der Welt) prozentual eher geringen Anteil an ernsthaften Erkrankungen und Todesfällen geführt. Die Ursache liegt wohl bei dem immer noch in großen Teilen intakten deutschen Gesundheitswesen begründet. Eher selten wird in der Öffentlichkeit thematisiert, dass die seit Jahren laufende Demontage medizinischer Infrastruktur seit Beginn der Pandemie kaum gebrochen fortgesetzt wird.

In dem in unserer Beilage zu Nr. 4/2020 von „Stichwort BAYER“ veröffentlichten Beitrag „Big Business und die Krankenhausmisere“ von Joachim Maiworm wurde ausführlich auf die im Graubereich zwischen legalem und kriminellem Handeln liegenden Praktiken von Unternehmen der Gesundheitsindustrie eingegangen. Zu letzteren gehört zweifelsfrei die auch im Jahr 2020 andauernde Schließung „unrentabler“ Krankenhausstandorte sowie die permanente Überlastung des in großen Teilen unterbezahlten Personals der verbliebenen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Der Verein „Gemeingut in BürgerInnenhand“, der schon seit langer Zeit gegen die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur kämpft, initiierte kürzlich eine Petition an die Adresse der Bundesregierung, in der unter anderem ein Stopp der weiteren Schließungen, eine Aufstockung des Krankenhauspersonals sowie eine Verbesserung von dessen Bezahlung und Arbeitsbedingungen gefordert wurde. Im diesbezüglichen Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn hieß es: Wir brauchen „umgehend eine veränderte Krankenhauspolitik, wir benötigen eine solidarische Finanzierung“.

Am 21. Dezember 2020 konstituierte sich dann bundesweit ein „Bündnis Klinikrettung“ mit dem Ziel, den „sofortigen Stopp von Schließungen von Krankenhäusern zu bewirken“. In dem Aufruftext heißt es weiter: „In Deutschland werden zum Jahresende zwanzig Krankenhäuser geschlossen sein, doppelt so viele wie im Durchschnitt der letzten Jahre. Betroffen sind im Corona-Jahr 2.144 Betten und circa 4.000 Stellen“.

Laura Valentukeviciute vom Vorstand von „Gemeingut in BürgerInnenhand“ als Trägerorganisation des Bündnisses ging in einer Pressemitteilung detailliert auf die Notwendigkeit der Initiative ein: „Die Menschen in Deutschland brauchen wohnortnahe stationäre Versorgung. Durch die aktuelle Politik gibt es immer weniger Kliniken. Aber es gibt nicht weniger Kranke. Im Gegenteil: Aktuell füllen sich die Intensivstationen mit beängstigendem Tempo.“

Am 2. Januar 2021 kursierte eine Meldung durch die Medien, in der der Chef einer privaten Krankenversicherung die weitere Reduzierung von Krankenhausbetten forderte. Begründet wurde dies damit, dass es „zu viele medizinisch unnötige“ Operationen“ gäbe, welche „die Versichertengemeinschaft Milliarden“ kosten würden.

Quellen:

„Bundesweite Krankenhausschließungen jetzt stoppen!“

„Neues Bündnis Klinikrettung.de fordert sofortigen Stopp der Schließungen von Krankenhäusern“

„Der Chef der Techniker Krankenkasse fordert auch nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie einen Abbau von Betten in den Krankenhäusern“

 

 

Illegale Geschäfte im großen Stil

„Der Erfolg von Airbnb an der Börse zeigt die Zukunft des Reisemarktes auf“ lautet der Titel eines Kommentars im Handelsblatt vom 11. Dezember 2020. Trotz Reisewarnungen und Beherbergungsverboten hatte das als weltweit größte Online-Plattform zur Vermietung von Ferienunterkünften agierende US-Unternehmen im vergangenen Dezember einen fulminanten Börsenstart hingelegt. Rund 3,5 Milliarden US-Dollar brachte die Emission von Anteilsscheinen ein. Wegen seines Geschäftsmodells ist Airbnb im Gegensatz zu traditionellen Reiseveranstaltern zurzeit bei Investoren stark angesagt. Denn, so der Autor des Handelsblatts, „Airbnb ist in der Investorensprache ‚asset light‘, ist anders als Tui keine Verträge mit Hotels, Fluglinien oder Kreuzfahrt-Anbietern eingegangen. Die hängen wie Bleigewichte an den Reiseveranstaltern“. Tatsächlich meistert Airbnb die Coronakrise deutlich besser als die klassische Konkurrenz. Denn das Unternehmen zeigt sich als ausgesprochen flexibel: Es profitiert offensichtlich von einer steigenden Nachfrage von Menschen, die der Stadt entfliehen wollen, um in ländlichen Ferienwohnungen im Homeoffice arbeiten zu können. Dazu kommen die im Vergleich zu Hotel- und Reiseanbietern geringen Fixkosten. So werden die Aufwendungen für leerstehende Häuser und Wohnungen in Zeiten der Pandemie ausschließlich von den Vermietern getragen.

Die rein ökonomische Betrachtung des Dreiecksverhältnisses von Online-Plattform, Vermietern und Kunden blendet jedoch die Folgen des Geschäftsmodells für das „Umfeld“, das heißt für die Bewohner*innen vor allem der touristisch attraktiven Großstädte aus. Dringend benötigter Wohnraum wird zweckentfremdet, die Mieten steigen weiter und Nachbarschaften leiden unter den Wirkungen eines „Overtourism“. Dieser Zusammenhang wird bereits seit mehreren Jahren kritisch diskutiert – politische Initiativen bekämpfen weltweit die Praktiken der Online-Plattformen. So wurden im November und Dezember des vergangenen Jahres zwei neue international ausgerichtete Studien veröffentlicht. Diese beschreiben, wie Städte bisher weitgehend in ihren Bestrebungen scheiterten, die Kurzzeitvermietungen von Wohnungen und Zimmern gemeinwohlorientiert zu regulieren.

Die im Auftrag der Fraktion der Linken im Europaparlament erstellte Studie „Platform Failure“ (Plattformversagen) von Murray Cox und Kenneth Haar verdeutlicht, dass die Verflechtung der Bereiche Wohnen und Tourismus bei den Kurzzeitvermietungen zu einem gefährlichen Trend geführt habe. Die Analyse der acht Städte Amsterdam, Barcelona, Berlin, Paris, Prag, Wien, New York und San Francisco ergab ein deutliches Übergewicht der rein kommerziellen Vermietung gegenüber der ursprünglichen Form des „Home Sharing“, bei dem Privatpersonen nur gelegentlich vermieten. In Barcelona beispielsweise machte der kommerzielle Anteil der Einnahmen aus Vermietungen (Vermietung eines Hauses für mehr als 90 Tage im Jahr bzw. mehrerer Häuser oder Zimmer durch einen Anbieter) 89 Prozent aus. In Berlin waren es knapp 74 Prozent, in Prag dagegen sogar über 94 Prozent. Der durchschnittliche Anteil an den Einnahmen aus der Vermietung von Häusern, Wohnungen oder Einzelzimmern, die für weniger als 30 Tage im Jahr Besucher*innen überlassen wurden, betrug in den acht untersuchten Städten dagegen gerade einmal 12,5 Prozent (Seite 10). Nicht wenige Städte bemühen sich jedoch seit Jahren, die Nutzung des „normalen“ Wohnraums für touristische Zwecke einzudämmen, indem sie zunächst versuchen, eine Offenlegung aller relevanten Daten des Angebots auf der Plattform zu erwirken (zum Beispiel die genauen Adressen der Unterkünfte). Teilweise sind Vermieter auch verpflichtet, eine Genehmigung bei den Stadtverwaltungen einzuholen und bei den Buchungsplattformen eine Registrierungsnummer anzugeben. Mit mäßigem Erfolg: Bei 60 Prozent der in Paris von Airbnb gelisteten Wohnungen fehlen die dort seit 2017 erforderlichen Registriernummern. In Berlin sind es rund 80 Prozent, in New York gar 85 Prozent (Seite 12).

Die von Sarah Coupechoux und Clotilde Clark-Foulquier verfasste Studie „The City is ours!“, herausgegeben von der europäischen Obdachlosenorganisation Feantsa und der französischen Abbé-Pierre-Stiftung, die sich ebenfalls für Obdachlose engagiert und sich um das Thema Wohnungsnot kümmert, bestätigt diese Ergebnisse. Ihre Recherchen ergaben, dass ein erheblicher Teil der Zimmer- und Wohnungsangebote auf der Airbnb-Plattform nicht von privaten Personen geschaltet wurde, sondern von Unternehmen, die über mehrere Wohnungen verfügen (Seite 5). In Bezirken mit einem hohen Anteil an Kurzzeitvermietungen schwinde so das Angebot an klassischen Vermietungen, was die Mieten und die Verkaufspreise in die Höhe treibe. Die ursprüngliche Idee einer „Sharing economy“ sei pervertiert worden und das Airbnb-Modell Teil der weiteren Finanzialisierung des Wohnungsmarkts geworden, nach der Wohnungen lediglich als Anlageobjekte betrachtet werden (Seite 7).

Die vorliegenden Studien belegen einmal mehr, dass in den untersuchten europäischen und US-amerikanischen Städten trotz Regulierungsversuche der dortigen Verwaltungen ein erheblicher Bestand an Wohnungen illegal vermietet wird. Zum Teil, weil sie nicht registriert werden, zum Teil aber auch, weil von Airbnb ausgehändigte Daten unvollständig oder schlicht unbrauchbar sind.

Die meisten Städte, so hält die Studie „Plattform failure“ fest, berichten über eine sehr geringe Bereitschaft, die jeweils vorhandenen Regelungen für Kurzzeitvermietungen tatsächlich einzuhalten. In der Regel gilt das nur für 10 bis 20 Prozent der Anbieter, da Airbnb einen Schutzschirm bildet, hinter dem sich die illegalen Gastgeber verstecken können (Seite 29). Als zentraler Lösungsansatz erscheint die Durchsetzung des Prinzips der Datentransparenz. Der Zugang zu den Daten erscheint allein auch deshalb notwendig, um gegen die Steuervermeidungspolitik von Airbnb vorgehen zu können. Der öffentlichen Hand gehen nach Aussagen von Expert*innen jährlich Millionen von Euro verloren, weil mit Hilfe der Online-Plattform das Zahlen von Einkommens-, Übernachtungs- und Umsatzsteuern umgangen wird.

Die Autor*innen beider Studien sind sich einig, dass auch die 20 Jahre alte und damit völlig überholte e-Commerce-Richtlinie der EU nicht ausreicht, um Plattformen wie Airbnb innerhalb Europas in die Schranken zu weisen. Damit Regulierungsversuche nicht mehr durch fehlende Transparenz unterwandert werden können, wurden im vergangenen Dezember mit viel Hoffnung die neuen Regulierungsvorschläge der EU-Kommission zur Kontrolle von Internetgiganten wie Amazon, Apple und Facebook (Digital Service Act) erwartet. Die neuen Spielregeln sollen unter anderem dafür sorgen, dass Online-Plattformen für Inhalte, die dort veröffentlicht werden, verstärkt in die Verantwortung genommen werden können. Ob die neuen Regelungen auch dazu führen werden, dass Daten über die von Airbnb vermittelten Vermietungen wirklich offengelegt werden, ist bislang jedoch unklar. Es wird ohnehin noch Jahre dauern, bis der Digital Service Act Realität wird. Zunächst stehen Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und innerhalb des Europaparlaments an. Danach müssen das Parlament und die Mitgliedstaaten zu einer Einigung kommen. Bis dahin wird Airbnb weiter mit jedem – auch illegalen – Angebot Geld verdienen.

Quellen:

Svenja Bergt: „Vermietung illegal, Amt machtlos“, taz vom 9. Dezember.2020

Murray Cox/Kenneth Haar: Platform Failures. How short-term rental platforms like Airbnb fail to cooperate with cities and the need for strong regulations to protect housing, 9. Dezember 2020

https://www.dielinke-europa.eu/de/article/12887.airbnb-mitschuld-an-hohen-mieten.html

„EU bläst zum Kampf gegen die Tech-Riesen“: Frankfurter Rundschau vom 15. Dezember 2020

https://www.fr.de/wissen/eu-blaest-zum-kampf-gegen-die-tech-riesen-zr-90131743.html

FEANTSA and the Foundation Abbé Pierre (Hg.): The city is ours! How to regulate Airbnb in the face of a housing crisis, November 2020 (Autorinnen: Sarah Coupechoux/Clotilde Clark-Foulquier)

https://www.feantsa.org/en/report/2020/11/18/the-city-is-ours-how-to-regulate-airbnb-in-the-face-of-a-housing-crisis?bcParent=27

Thomas Jahn: „Der Erfolg von Airbnb an der Börse zeigt die Zukunft des Reisemarktes auf“, Handelsblatt vom 11. Dezember 2020

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-der-erfolg-von-airbnb-an-der-boerse-zeigt-die-zukunft-des-reisemarktes-auf/26707736.html

Raphaël Schmeller: „Wohnungen für Spekulanten“, junge Welt vom 12. Dezember 2020

https://www.jungewelt.de/artikel/392385.krisengewinner-wohnungen-f%C3%BCr-spekulanten.html?sstr=airbnb

 

Weitere Informationen zu Airbnb

Airbnb…

…ist die Abkürzung für „Air Bed and Breakfast“ (Luftmatratze mit Frühstück), wurde 2008 in San Francisco gegründet und entwickelte sich zu einem der am höchsten bewerteten Startups der vergangenen zehn Jahre.

…listet als Online-Plattform nach eigenen Angaben mehr als vier Millionen Gastgeber und bietet jede Art von Unterkunft in nahezu jeder Region der Welt an (in mehr als 190 Ländern; inzwischen auch Luxusappartements und Suiten in teuren Hotels).

…teilte Anfang Mai 2020 mit, in Folge der Pandemie rund ein Viertel ihrer weltweit 7.500 Mitarbeiter entlassen zu wollen (insgesamt 1.900 Angestellte). Das Unternehmen erwartete für das Jahr 2020 einen Gesamtumsatz von rund 2,4 Milliarden US-Dollar, nur etwa die Hälfte des Umsatzes aus dem letzten Jahr (laut Statista). Airbnb hat sich mittlerweile jedoch schnell erholt. Trotz Reisebeschränkungen suchen die Menschen wieder zunehmend Mietwohnungen und Zimmer auf der Online-Plattform.

…verweigert weitgehend den für öffentliche Kontrollzwecke notwendigen Datenaustausch mit den örtlichen Behörden. Airbnb betont selbst, dass mit zahlreichen Behörden jedoch eine freiwillige Weitergabe von Daten vereinbart worden ist.

…wurde Ende August 2020 erstmals von einem irischen Gericht nach einem mehrjährigen Verfahren dazu verpflichtet, Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herauszurücken. Die Steuerfahndung Hamburg erreichte dies zusammen mit anderen Bundesländern und dem Bundeszentralamt für Steuern mit einem sogenannten internationalen Gruppenersuchen.

(Anmerkung: „Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag [9.408 Euro für Singles] liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.“ [Berliner Zeitung vom 2. September 2020])

…musste im September 2020 eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hinnehmen, nach der eine Genehmigungspflicht für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen mit dem EU-Recht vereinbar ist. Zwei Vermieter aus Frankreich hatten geklagt, wo seit 2018 eine gesetzliche Genehmigungspflicht für den Großraum Paris sowie für alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern gilt.

Wer ist Friedrich Merz?

Am 16. Januar 2021 will die CDU im Rahmen eines digitalen Bundesparteitags über den künftigen Parteivorsitzenden entscheiden. Grund genug, sich mit einem der Kandidaten zu beschäftigen: Friedrich Merz.

Die Tageszeitung taz widmete ihm am 16. Dezember 2020 einen bissigen Artikel. Wir zitieren nachfolgend einige Auszüge:

„Arme Menschen sterben früher und sind öfter krank, sie haben ein mehrfach erhöhtes Risiko, an Diabetes oder Krebs zu erkranken, einen Herzinfarkt zu erleiden oder einen Schlaganfall. Armut demütigt und setzt Menschen unter enormen Stress, sie prägt ein Leben lang. (…) Schalten wir deshalb aus gegebenem Anlass zu Friedrich Merz, dem Mann, der Vorsitzender der wichtigsten Regierungspartei in Deutschland und der nächste Bundeskanzler werden will. Was würde er tun, um die Schere zwischen Arm und Reich zu verkleinern? Als er dies am Montag bei einem CDU-Talk der Bewerber um den Parteivorsitz gefragt wurde, antwortete er mit ein paar denkwürdigen Sätzen: ‚Man muss allerdings auch mal sagen, wenn wir die Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 in die Sozialsysteme nicht gehabt hätten, hätten wir heute in Deutschland eine Million Hartz-IV-Empfänger weniger.‘ (…) Merz unterstellt: Die Flüchtlinge sind schuld, dass weniger Geld für arme Deutsche bleibt. Diese gedankliche Verbindung ist gleich auf mehreren Ebenen perfide. Sie schiebt implizit Angela Merkel die Verantwortung zu, weil sie die Geflüchteten ins Land gelassen hat. Sie ist verlogen, weil ein Friedrich Merz natürlich auch ohne einen einzigen Flüchtling nicht für höhere Hartz-IV-Regelsätze plädieren würde.“

Auch sein zweiter Einfall zur Armutsbekämpfung, so der taz-Autor weiter, sei wenig hilfreich. Nach Merz werde die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank Auswirkungen auf die Ersparnisse haben. „Na klar, die Nullzinsen sind das Problem! Dass arme Menschen in der Regel keinen Cent sparen und all ihr Geld sofort wieder in den Konsum stecken müssen, ist in Merz’ Welt offenbar undenkbar. So stellt man sich die Probleme des Landes vor, wenn man im Privatflugzeug darüberfliegt.“

In der Monatszeitung ak (analyse & kritik: Zeitung für linke Debatte & Praxis) beschreibt die Berliner Autorin Anne Seeck den Werdegang des Politikers:

„Friedrich Merz wurde 1955 geboren. Schon sein Vater war Jurist. Als Stipendiat der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung studierte Merz Rechtswissenschaften. Vor seiner politischen Karriere war er für den Verband der Chemischen Industrie (VCI) tätig, der ‚aufstrebende Leute mit politischen Ambitionen‘ (Lobbypedia) in seinem Lobbybereich arbeiten ließ, bevor sie in die Politik wechselten. Von 1989 bis 1994 gehörte Friedrich Merz dem Europäischen Parlament an, von 1994 bis 2009 dem Deutschen Bundestag – mit verschiedenen Funktionen. So war er von 2000 bis 2002 als CDU-Fraktionsvorsitzender Oppositionsführer. Wegen parteiinterner Differenzen, vor allem mit Angela Merkel, zog er sich schließlich komplett aus der Politik zurück. Aber er bewegte sich in neoliberalen ‚Denkfabriken‘ und Netzwerken, unter anderem bei der Atlantik-Brücke und der Stiftung Marktwirtschaft. Merz war auch Gründungsmitglied des Fördervereins der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Im Jahre 2018 dann folgte sein Comeback als Politiker. Er kandidierte für den Parteivorsitz der CDU und verlor die Wahl gegen Annegret Kramp-Karrenbauer. Diese gibt nun ihren Posten auf – der machtfixierte Merz will sie unbedingt als CDU-Vorsitzender beerben und Kanzlerkandidat der Union werden. Er witterte jüngst eine Verschwörung des CDU-Partei- ‚Establishments‘ gegen sich, als der ursprünglich für Dezember 2020 geplante CDU-Parteitag verschoben wurde; seine Umfragewerte sollen prächtig sein.“

Im Jahr 2006, so die ak-Autorin, habe Merz mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Veröffentlichung von Nebeneinkünften eingelegt. Demnach übte er damals elf Nebentätigkeiten aus. So sei er von 2005 bis 2014 für die Anwaltskanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP tätig gewesen. Diese vertrete vor allem Wall-Street-Firmen und gehöre mit einem Jahresumsatz in Milliardenhöhe zu den 20 größten Anwaltskanzleien der Welt. „Die Kanzlei ist auch einer der ersten Anlaufpunkte, um Steuern zu ‚optimieren‘. Qualifiziert hatte sich Merz zuvor mit seinem Vorschlag für ein vereinfachtes Einkommenssteuersystem für Deutschland, das vor allem den (Super-)Reichen Milliardenersparnisse bescheren würde. 2003 ging seine ‚Steuererklärung auf einem Bierdeckel‘ durch die Medien. Als Repräsentant der Kanzlei Mayer & Co wurde Merz 2010 beauftragt, ein*e Käufer*in für die marode WestLB zu finden. Dafür kassierte er eine Vergütung von 5.000 Euro am Tag, bezahlt von Steuerzahler*innen. Den Zuschlag der WestLB-Aktiva bekam das Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt. Als Dank dafür erhielt Merz den gut dotierten Vorsitz des Verwaltungsrats von HSBC. 2016 geriet das Bankhaus HSBC schließlich ins Zentrum der Ermittlung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zu Cum-Cum-und Cum-Ex-Straftaten.“

Insbesondere setzt sich Merz für die Interessen der Finanzbranche ein. Von 2016 bis März 2020 wirkte er als Aufsichtsratsvorsitzender beim deutschen Ableger des Vermögensverwalters BlackRock. „Dessen Konzernchef Larry Fink hofft nach eigener Aussage auf eine weitere Zusammenarbeit mit Merz, sollte es mit dem Vorsitz der CDU nicht klappen. 2017 wurde Merz zum Aufsichtsratsvorsitzenden des Flughafens Köln-Bonn benannt, was gegen den Ethikkodex des Landes NRW verstieß, denn er hatte zu der Zeit mehr als zwei Aufsichtsratsposten inne. Um Millionen reicher wurde der 65-Jährige durch seinen Posten im Verwaltungsrat des schweizerischen Zugherstellers Stadler Rail. Er erhielt im April 2019 anlässlich des Börsengangs 150.000 Aktien im Wert von damals 5,7 Millionen Euro. Merz selbst ordnet sich übrigens der ‚gehobenen Mittelschicht‘ zu.“

Quellen:

Ulrich Schulte: „Der Flüchtling ist schuld“, taz vom 16. Dezember 2020

https://taz.de/Kampf-um-den-CDU-Vorsitz/!5734053/

Anne Seeck: „Kenne deinen Gegner. Friedrich Merz stellt sich zur Wahl – woher er kommt und was er will“, ak 666, 15. Dezember 2020

https://www.akweb.de/politik/kenne-deinen-gegner-friedrich-merz-stellt-sich-zur-wahl/

Friedrich Merz im Originalton

(Zitate für BIG zusammengestellt von Anne Seeck, Berlin)

Deregulierung der Arbeitswelt

„Neben der Verkrustung der Systeme zur Lohnfindung und zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen behindert eine weitere Überregulierung den Arbeitsmarkt in Deutschland und beeinträchtigt die Chancen zu mehr Beschäftigung: Wir haben mit das strengste Kündigungsschutzrecht auf der Welt.“ (Seite 124)

„Seit Anfang 2004 gilt das Kündigungsschutzrecht nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten statt bisher fünf, wenn die Beschäftigten neu eingestellt worden sind. Es müssten weitere Änderungen folgen, denn der Blick auf andere Länder zeigt: Je niedriger der Kündigungsschutz ist, umso niedriger ist die Arbeitslosigkeit. In vielen Ländern Europas gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer – und es herrscht Vollbeschäftigung. Beides hat nach meiner festen Überzeugung etwas miteinander zu tun.“ (Seite 125)

Entmachtung der Funktionäre

„Gewerkschaftliche Zuschusspflichten zur Arbeitslosenversicherung würden überzogene Lohn- und Tarifforderungen der Gewerkschaften in Grenzen halten.“ (Seite 156)

Quelle:

Friedrich Merz: Nur wer sich ändert, wird bestehen. Vom Ende der Wohlstandsillusion – Kursbestimmung für unsere Zukunft, Freiburg im Breisgau, 2004

Staatliche Subventionierung des Niedriglohnsektors

„Wenn der politische Druck heute groß wird, den Abstand zwischen Transferleistungen und Arbeitseinkommen durch staatlich festgesetzte Mindestlöhne wiederherzustellen, so ist dies nur die konsequente Folge der Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Die Beschäftigungschancen für die Problemgruppen des Arbeitsmarktes werden sich aber noch einmal verschlechtern, wenn etwa gesetzliche Mindestlöhne höher angesetzt sind als die Produktivität, die diese Beschäftigten in der Lage sind zu erzielen. Aber selbst wenn wir dies alles ändern könnten, wäre damit wohl nicht viel geholfen. Denn angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten und vor allem angesichts der Erwartung, dass unser Lebensstandard weiter steigt, gibt es keinen realistischen Weg zurück zu einem Niedriglohnsektor, der ohne staatliche Transferleistungen auskommt. (…)

Zunächst werden wir uns an den Gedanken gewöhnen müssen (und im Stillen haben wir dies längst getan), dass wir auf Dauer eine bestimmte Zahl von prekären Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen behalten werden, die zusätzliche Sozialleistungen brauchen und weder in der Zeit der Erwerbsfähigkeit noch danach ganz ohne staatliche Hilfe auskommen werden.“  (Seite 77f.)

Alle werden Aktionäre

„Der große Schritt zur Überwindung der zu Recht beklagten strukturellen Benachteiligung der Arbeitnehmer gegenüber den berechtigten Renditeerwartungen der Aktionäre wird aber erst getan sein, wenn auch Arbeitnehmer Aktionäre werden.“ (Seite 87)

„Verbindet sich die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft mit der Bereitschaft der Arbeitnehmer, selbst Aktionär und Anteilseigner an ihrem oder an anderen Unternehmen zu werden, dann ist der ohnehin schon längst nur noch künstlich am Leben erhaltene Klassengegensatz von Kapital und Arbeit endgültig überwunden. In der Kombination aus guter Bildung, guten staatlichen Rahmenbedingungen, der Bereitschaft breiter Schichten der Bevölkerung zu unternehmerischem Denken sowie in einem grundlegend optimistischen gesellschaftspolitischen Klima liegt der Schlüssel zur Lösung der Einkommens- und Vermögensfrage. Wer dagegen meint, mit noch mehr Umverteilung, mit noch weiter ausgeklügelter Sozialpolitik und mit noch höherem Staatsverbrauch am Sozialprodukt die sozialen Ungleichheiten beseitigen zu können, wird keines seiner Ziele erreichen und am Ende mit leeren Händen vor seiner enttäuschten Anhängerschaft stehen.“ (Seite 100)

Quelle:

Friedrich Merz: Mehr Kapitalismus wagen. Wege zu einer gerechten Gesellschaft, München, 2008

Umbau der Krankenversicherung: Kopfpauschale

„Aber es führt kein Weg daran vorbei, die Kranken- und Pflegeversicherung vom Beschäftigungsverhältnis zu lösen. (…) Die Alternative ist eine private Versicherung mit Sozialausgleich. Man mag die Versicherungsprämie noch so lange als ‚Kopfpauschale‘ verunglimpfen, aber sie ist – wie heute schon in der privaten Krankenversicherung – die einzige realistische Chance für ein Gesundheitssystem, das jedem Erkrankten den Zugang zur modernen Medizin ermöglicht.“ (Seite 120f.)

Keine Zuwanderung in Sozialsysteme, aber Zuwanderung qualifizierter Migrant*innen

„Es hat jedenfalls nach 1973 eine Zuwanderung in die Sozialsysteme stattgefunden: Die Arbeitslosigkeit von Migranten ist mit rund 20 Prozent doppelt so hoch wie die der Nichtmigranten, von den türkischstämmigen Erwerbsfähigen ist nahezu jeder zweite arbeitslos. Der Leiter des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, hat den deutschen Sozialstaat vor diesem Hintergrund als einen ‚Zuwanderungsmagneten‘ bezeichnet. Erst langsam und in kleinen Schritten wird darauf reagiert: Die Entscheidung, Migranten mit einem Duldungsstatus ein Aufenthaltsrecht zu geben, wenn sie Arbeit nachweisen können, ist ein Anfang.“ (Seite 152f.)

„Auf der anderen Seite muss Deutschland für die Zuwanderung qualifizierter Ausländer viel stärker geöffnet werden. (…) Es gibt deshalb überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund, sich gegen ein modernes Zuwanderungsrecht zu sperren.“ (Seite 155)

Quelle:

Wolfgang Clement/Friedrich Merz: Was jetzt zu tun ist. Deutschland 2.0., Freiburg im Breisgau, 2010

Umbau der Rentenversicherung als zentrales Projekt

„Wenn unser Sozialstaat allerdings so leistungsfähig bleiben soll, wie er es in der Vergangenheit nachweislich war, dann muss sich einiges ändern. Das gilt in besonderem Maße für unsere Alterssicherungssysteme.“ (Seite 91)

„Dagegen ist in Deutschland das System einer kapitalgedeckten zusätzlichen privaten Altersvorsorge unterentwickelt.“ (Seite 151)

„Wenn wir aus Deutschland, dem Land der Sparbücher, ein Land von Aktionären machen würden, dann hätten wir damit gleich zwei Ziele erreicht: hohe Alterseinkommen für breite Schichten der Bevölkerung und einen Kapitalmarkt, der hilft, die Unternehmen in Deutschland stark und zukunftsfähig zu machen.“ (Seite 156)

Quelle:

Friedrich Merz: Neue Zeit. Neue Verantwortung. Demokratie und Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert, Berlin 2020

BIG Online-Ausgabe

BIG Business Crime wurde als vierteljährlich erscheinende Zeitschrift des Vereins Business Crime Control von dem Politikwissenschaftler und Wirtschaftskriminologen Prof. Dr. Hans See gegründet. Bis 2009 war er verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift. Er hatte bereits die Gründung des Vereins im Jahr 1991 maßgeblich initiiert, war viele Jahre dessen Vorsitzender und ist seit 2011 Ehrenvorsitzender. Unter seiner Leitung wurde BIG Business Crime zu einem Forum für investigative Journalisten, Wissenschaftler und Fachpraktiker auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität und ihrer Bekämpfung. Auch Opfer wirtschaftskrimineller Machenschaften kamen zu Wort.

Nachdem Hans See die Erstellung der Zeitschrift abgegeben hatte, übernahm Verena Herzberger die Herstellung (Satz, Layout, Montage) und verantwortliche Redaktion. 2011 wurde sie von Victoria Knopp abgelöst. Bei der Redaktionstätigkeit unterstützte sie Reiner Diederich, der vorher schon Mitglied der Redaktion war. Später kamen die Journalisten Gerd Bedszent und Joachim Maiworm mit in die Redaktion.

Die Printausgabe der Zeitschrift endete mit dem Heft 2/2018. Seit Ende 2018 erscheint BIG als Internetausgabe.

In der von der Coordination gegen BAYER-Gefahren herausgegebenen Zeitschrift “Stichwort BAYER” gibt es ab der Nr. 4/2019 eine achtseitige Beilage mit Artikeln, die in der Internetausgabe von BIG Business Crime erschienen sind.

Der deutschen Schmiergeldindustrie auf der Spur

 Ende November 2020 berichteten Medien über die korrupten Machenschaften ranghoher israelischer Politiker und Militärs beim Kauf mehrerer U-Boote von der Firma ThyssenKrupp. Mehrere Personen aus dem direkten Umfeld von Ministerpräsident Netanjahu sollen an Schmiergeldzahlungen bei dem Milliardengeschäft beteiligt gewesen sein. So soll ein Cousin von Netanjahu das brisante Geschäft massiv vorangetrieben haben, obwohl der damalige Verteidigungsminister sowie hochrangige Militärs sich gegen den Kauf ausgesprochen hatten. Die politische Spitze Israels drückte den Deal offenbar dennoch durch.

Eine aktuelle Meldung wie diese illustriert die Relevanz des im vergangenen September erschienenen Buches „Geheimsache Korruption“ des für das Recherchezentrum Correctiv tätigen investigativen Journalisten Frederik Richter. Der Autor belegt an diesem Beispiel und ähnlich gelagerten Fällen, warum beim Export von Rüstungsgütern Bestechungsgelder verbreiteter sind als im zivilen Bereich.

Daneben untermauert der Autor anhand von fünf Beispielen seine zentrale These, dass von Deutschland ausgehende Schmiergeldzahlungen demokratische Prozesse in anderen Ländern massiv behindern und beschädigen. So hätten Bestechungsgelder aus Deutschland den autokratischen Herrschaftsanspruch Wladimir Putins gestützt, mit deutschem Schmiergeld durchgezogene Rüstungsdeals die griechische Staatsschuldenkrise angeheizt. Das Renommee des African National Congress in Südafrika wäre Ende der 1990er Jahre durch schmiergeldgelenkte Rüstungsgeschäfte belastet worden – unter Mitwirkung der Hamburger Werft Blohm + Voss sowie der Firma Thyssen Rheinstahl Technik. Brasilien sei um die Jahrtausendwende in einem Korruptionssumpf der Superlative rund um den Ölkonzern Petrobras versunken (in dem auch der Essener Industriekonzern Ferrostaal AG verstrickt war). Ein weiteres Schlaglicht wirft Richter auf die arabische Welt, die ihm als ehemaliger Korrespondent einer Nachrichtenagentur besonders vertraut ist. So erhielt ThyssenKrupp Ende 2011 den Auftrag, zwei Fregatten im Wert von etwa zwei Milliarden Euro an Algerien zu liefern, gefördert durch eine Exportbürgschaft durch die Bundesregierung. Die Munition für die Schiffe kaufte der Konzern bei der Rüstungsschmiede Rheinmetall, die wiederum selbst einen Teil davon aus dem Ausland bezog. Der Verkauf der Kriegsschiffe wurde letztlich mittels eines kaum durchschaubaren Geldkreislaufs außerhalb Deutschlands, unter anderem über Tochterfirmen und durch dubiose Zahlungen an „Vermittler“, abgewickelt.

Richter legt seinen Finger in verschiedene offene Wunden der Fachdiskurse. Während in der Literatur zum Korruptionsgeschehen in der Regel der Nehmer, das heißt der Korrumpierte im Mittelpunkt des Interesses steht, fokussiert der Autor auf den Geber, also dem Korrumpierenden. Beispielsweise listet Transparency International (TI) in ihrem jährlich herausgegebenen Korruptionsindex (CPI) Staaten nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf. In diesem Ranking belegt Deutschland regelmäßig einen der oberen Plätze, zeichnet sich nach Meinung der NGO also durch Rechtsstaatlichkeit und starke demokratische Institutionen aus. Somalia, Syrien oder Südsudan dagegen rangieren als „failed States“ und Konfliktregionen ganz unten. Richter wendet sich, ohne TI zu nennen, gegen diesen Ansatz und räumt mit dem Bild des „sauberen“ Deutschland auf: „Im Falle der Schmiergeldindustrie versagen Politik und Justiz jedoch. Wenn es um die Exportwirtschaft geht, versteht die Politik in Berlin ihre Aufgabe allein darin, der Wirtschaft den Rücken freizuhalten.“ (Seite 7)  

Mehrfach verweist der Autor auf ein besonderes Datum – den 15. Februar 1999 – den Tag, „an dem mit dem Ende der steuerlichen Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen im Ausland angeblich der große Einschnitt in der Geschichte der Schmiergeldbranche Gesetz werden sollte“ (Seite 84). Bestechungsgelder für Entscheidungsträger im Ausland waren bis dahin noch als „nützliche Aufwendungen“ steuerlich geltend zu machen. Die Vielzahl der von Richter angeführten Korruptionsfälle unter deutscher Beteiligung beweisen jedoch, dass auch trotz gesetzlichem Verbot seitdem kräftig weiter bestochen wird. Und das mit dem Segen des Staates. Denn der übernimmt weiterhin die Risiken beim Export von Rüstungsgütern, so dass „sogar eine Art von staatlicher Bürgschaft für Korruption besteht“ (Seite 163).

Politisch relevante Korruption scheint allgegenwärtig zu sein. Die Presse berichtet fast täglich darüber und das Skandalisierungspotenzial ist enorm. Frederik Richter verzichtet jedoch wohltuend darauf, auf dieser Welle mitzureiten. Der Grundton seines Buches ist betont sachlich, die Fülle der differenziert erzählten Fälle beeindruckend und sein Ausblick keineswegs resignativ. So bietet der Autor der Leserschaft am Schluss zehn Ideen an, wie seiner Meinung nach gegen die Schmiergeldindustrie vorgegangen werden könnte – unter anderem schlägt er die Einführung eines Unternehmensstrafrechts vor, auch die Förderung von Whistleblowern und die Stärkung der Gewaltenteilung.

Wer sich für die Rolle Deutschlands im internationalen Korruptionsgeschehen interessiert, dem oder der sei das Buch ausdrücklich empfohlen.

Frederik Richter:
„Geheimsache Korruption. Wie die deutsche Schmiergeldindustrie weltweit die Demokratie verrät“, Correctiv-Verlag, Essen 2020, 198 Seiten, 20 Euro

Hohe Haftstrafen im Wiener Buwog-Prozess

 Am 4. Dezember 2020 verurteilte das Landgericht Wien den früheren österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Untreue zu acht Jahren Haft. Grasser war von Anfang 2000 bis Anfang 2007 im Amt. Im Jahr 2004 waren 60.000 Wohnungen der Buwog (Bauen und Wohnen GmbH), die sich zuvor im Eigentum der öffentlichen Hand befunden hatten, privatisiert worden. Fünf Jahre später begann die österreichische Justiz mit ihren Ermittlungen sowohl gegen den früheren Finanzminister als auch gegen einzelne Lobbyisten, die den Privatisierungsdeal eingefädelt hatten. Denn erst 2009 waren die Ermittler zufällig im Rahmen eines anderen Verfahrens auf Unstimmigkeiten bei der Buwog-Privatisierung gestoßen. Zunächst war die Firma CA Immo als meistbietender Käufer favorisiert worden – den Zuschlag erhielt dann jedoch überraschenderweise die Immofinanz-Gruppe. Offenbar hatte Grasser dem Immobilienkonzern Informationen über das Angebot des bis zu diesem Zeitpunkt meistbietenden Unternehmens CA Immo gegeben. Dank der Insiderinformation konnte das Konsortium um die Immofinanz mit einem kleinen Aufschlag die Immobilien in Besitz nehmen. Im Gegenzug floss Schmiergeld. Laut Urteilsverkündung hätten Grasser und andere Verdächtige rund 9,6 Millionen Euro erhalten – ein Prozent des Kaufpreises von 961 Millionen Euro. Das Gerichtsverfahren selbst begann Ende 2017. Das in erster Instanz gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus Presseberichten (Online) zum Ausgang des Verfahrens:

Der Standard (Wien)

„An drei Jahreszahlen lässt sich die Causa Buwog festmachen: 2004, 2009 und 2017 bis 2020. Im Jahr 2004, unter der ÖVP-FPÖ-Regierung Schüssel II und Finanzminister Grasser (bis 2003 FPÖ), wurden die staatlichen Bundeswohnungsgesellschaften (darunter die Buwog) in einer überraschend ausgerufenen zweiten Bieterrunde um 961 Millionen Euro ans Österreich-Konsortium aus Immofinanz, Raiffeisenlandesbank (RLB) OÖ und Wiener Städtische verkauft. Die CA Immo, in der ersten Runde weit voran, hatte mit einem hauchdünnen Unterschied von nur einer Million Euro das Nachsehen. Meischberger (Walter Meischberger, ehemaliger Lobbyist und Ex-Politiker der FPÖ, Anm. d. Red.) und Lobbyist Peter Hochegger kassierten abseits des Lichts der Öffentlichkeit zusammen fast zehn Millionen Euro an Erfolgshonorar.

2009, Grasser war längst selbstständig tätig, flog das Honorar im Verfahren zur Pleite der Constantia Privatbank auf. Es folgten: sieben Jahre an Ermittlungen durch die WKStA, Hausdurchsuchungen, Kontoöffnungen, Telefonüberwachungen, Rechtshilfeersuchen in der halben Welt, Rechtsmittel der Beschuldigten, Staatsanwaltswechsel. Bis 2016 Anklage erhoben wurde und am 12. Dezember 2017 die Hauptverhandlung zum größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik begann.“

Renate Graber: „Schuldig oder nicht? Grasser-Urteil 16 Jahre nach der Privatisierung“, Der Standard vom 4. Dezember 2020 (Online)

https://www.derstandard.at/story/2000122225081/schuldig-oder-nicht-grasser-urteil-16-jahre-nach-der-privatisierung

 kurier.at (Wien)

 „Es war ein Urteil, mit dem im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts wohl wenige gerechnet hatten. (…) Der Ex-Finanzminister ist in erster Instanz nicht rechtskräftig wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte und Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß fällt deswegen relativ hoch aus, weil bei einem ehemaligen Minister die Höchststrafe nicht bei zehn, sondern bei 15 Jahren liegt.“

Ida Metzger: „Grasser & Meischberger: Eine schicksalhafte Allianz“, kurier.at (Wien), 5. Dezember 2020

https://kurier.at/politik/inland/eine-schicksalhafte-allianz/401120703

Handelsblatt

„Alles an diesem Prozess war monströs: Die Ermittlungen hatten sieben, die Verhandlungen vor einem Wiener Schöffengericht drei Jahre gedauert. Die Anklageschrift weist einen Umfang von 825 Seiten auf. Die Staatsanwälte stellten im Verlauf des Verfahrens 40 Rechtshilfegesuche an ausländische Staaten, unter anderem weil die vermuteten Bestechungsgelder via einer zypriotischen Firma nach Liechtenstein geflossen waren.

Und episch war am Schluss der Richterspruch: Hohenecker (die Richterin, Anm. d. Red.) benötigte mehr als zweieinhalb Stunden, um das Urteil zu verkünden und zu begründen. Wirtschaftsverfahren sind komplex und dauern, das hat sich einmal mehr gezeigt. (…) Laut Hohenecker gelang es der Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass Grasser dem siegreichen Konsortium über Mittelsmänner einen Tipp gegeben hatte, wie viel die Konkurrenz für die Wohnungen geboten hatte. Dafür ließ er sich belohnen. Er und drei Kumpane sollen als Provision 9,6 Millionen Euro bekommen haben, also ein Prozent der Transaktionssumme.

Einer dieser Mitwisser, der Lobbyist und Grasser-Freund Walter Meischberger, hatte dafür laut Staatsanwaltschaft in Liechtenstein für den Finanzminister das Konto 400.815 eingerichtet – eine Nummer, die in Österreich mittlerweile manche so gut kennen wie ihre eigene Geheimzahl.

Daniel Imwinkelried: „Ex-Finanzminister Grasser wegen Korruption zu acht Jahren Haft verurteilt“, Handelsblatt vom 6. Dezember 2020 

https://www.handelsblatt.com/politik/international/oesterreich-ex-finanzminister-grasser-wegen-korruption-zu-acht-jahren-haft-verurteilt/26690074.html

taz

„Grasser, selbst parteilos aber von Jörg Haider im Jahr 2000 zum jüngsten Finanzminister der Republik bestellt, galt anfangs als smarter Shooting Star der Politik, geriet aber immer heftiger in den Ruch der Bestechlichkeit.

Seine private Homepage ließ er sich von der Industriellenvereinigung sponsern, beim Kauf von Abfangjägern änderte er über Nacht seine Position von der billigsten Variante zu den teuren Eurofightern. Der Konzern EADS gab bei einem Prozess in den USA zu, dass bei dem Deal Schmiergeld geflossen sei. (…) In ihrer Urteilsbegründung zitierte die Richterin Legionen von Zeugen, die Grasser und seine Spezis belastet hatten. Verschleierungshandlungen und Beweismittelfälschungen konnten nachgewiesen werden. Wer rechtmäßig Zahlungen in Österreich bekommt, ‚braucht keine Konten in Liechtenstein oder Delaware‘, so Richterin Hohenecker. Neben den Prozesskosten müssen die Verurteilten auch den Schaden von 9,6 Millionen Euro plus 4 Prozent Zinsen berappen.“

Ralf Leonhard: „Acht Jahre Haft für Grasser“, taz vom 4. Dezember 2020

https://taz.de/Korruption-in-Oesterreich/!5736679/

Süddeutsche Zeitung

„Auch wenn Grasser und seine Spezis Berufung angemeldet haben, so wird damit offiziell, was viele stets vermutet haben. Die Truppe der rechten FPÖ, die sogenannte Buberlpartie unter Jörg Haider, hat den Staat als Selbstbedienungsladen betrachtet. (…) Dieses Gerichtsverfahren hat die Abzocker-Praktiken von Politikern öffentlich gemacht. Für einen Tipp zur Privatisierung von Bundeswohnungen kassierten Grasser und seine Freunde Millionen, die über getarnte Konten ins Ausland geschleust wurden. Vor Gericht versuchte der Ex-Minister, alle für dumm zu verkaufen – mit seiner Erklärung, dass die halbe Million Euro in einem Koffer, die er nach Liechtenstein geschafft hatte, Geld seiner Schwiegermutter sei.

Abgestraft wurde ein System, das in Österreich weit verbreitet ist, dort aber nicht Korruption genannt wird, sondern Freunderlwirtschaft. Zum ersten Mal wurde ein Politiker wegen eines ‚Tatplans zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik‘ mit einer so hohen Haftstrafe belegt. Dieses Urteil hat Signalwirkung und zeigt, dass der Rechtsstaat in Österreich funktioniert.“

Alexandra Föderl-Schmid: „Der Rechtsstaat lebt“, Süddeutsche Zeitung vom 4. Dezember 2020

https://www.sueddeutsche.de/meinung/karl-heinz-grasser-korruption-urteil-haft-oesterreich-fpoe-joerg-haider-1.5137867

Über Grasser schrieb das Handelsblatt bereits am 13. November 2020:

„Als junger Mann war Grasser einst ähnlich schnell aufgestiegen wie später der heutige Bundeskanzler Sebastian Kurz. Im Alter von nur 25 Jahren wurde er 1994 Vizelandeshauptmann von Kärnten, und zwischen 2000 und 2007 bekleidete er unter Kanzler Wolfgang Schüssel das Amt des Finanzministers. Schüssel hielt viel vom forschen Jungpolitiker; dieser hatte sich ganz dem Ziel eines ausgeglichenen Budgets verschrieben, wobei umstritten ist, ob er als Minister mehr zustande brachte als bloße Budgetkosmetik.

Aber während Kurz weithin eine gewisse Bewunderung genießt und als politisches Naturtalent gilt, schlugen Grasser stets Neid und Missgunst entgegen. Die einen hielten das Auftreten des jungen Finanzministers für forsch und besserwisserisch. Selbst seinem frühen Förderer, dem FPÖ-Präsidenten Jörg Haider, soll er über den Mund gefahren sein. Andere warfen dem gut aussehenden Jungpolitiker Eitelkeit vor.

Am meisten eckte Grasser bei Politikern und Journalisten aber mit seinem Hang zum Glamour an. 2005 heiratete er Fiona Swarovski, ein Mitglied der weitverzweigten Besitzerfamilie des gleichnamigen Herstellers von Kristallglas. Für den ehemaligen Kanzler Franz Vranitzky war Grasser von da an der ‚Badehosen-Finanzminister der Spaßgesellschaft‘.

Dabei scheinen die Kritiker zu vergessen, wie sehr Grasser ein Produkt von Österreichs politischer Kultur ist. Ob wahr oder falsch – es gibt unzählige Geschichten, die Grasser als einen Meister der ‚Freunderlwirtschaft‘ zeigen und zumindest Zweifel an seinem Gebaren in Geldfragen wecken.“

Daniel Imwinkelried: „Bestechung beim Immobiliendeal? Prozess gegen Österreichs Sunnyboy-Finanzminister vor dem Urteil“, Handelsblatt vom 13. November 2020

https://www.handelsblatt.com/politik/international/karl-heinz-grasser-bestechung-beim-immobiliendeal-prozess-gegen-oesterreichs-sunnyboy-finanzminister-vor-dem-urteil/26619070.html

Hintergrundinformationen zur Buwog-Affäre:

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/was-in-der-buwog-aff%C3%A4re-bisher-geschah/vi-BB1a4qG8

https://www.puls24.at/video/florian-klenk-zur-verurteilung-von-karl-heinz-grasser-im-buwog-prozess/short

https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/BUWOG-Aff%C3%A4re

https://kurier.at/politik/inland/was-sie-ueber-den-buwog-prozess-wissen-muessen/301.619.969

 

Wirecard-Skandal: Wirtschaftsprüfer von EY immer weiter unter Druck

Die Prüfer von Ernst & Young (EY) wollen nun doch im Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Ob das allerdings noch im Dezember 2020 geschehen wird, gilt als eher unwahrscheinlich. Nachdem bereits der von 2002 bis Juni 2020 als CEO des Unternehmens amtierende Markus Braun die Mitglieder des Gremiums durch sein hartnäckiges Schweigen in Wut versetzt hatte, verweigerten auch zwei weitere EY-Mitarbeiter in der Sitzung am 26. November die Aussage. Als Grund gaben sie an, sie seien nicht rechtskräftig von ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden gewesen. Damit provozierten sie einen Konflikt mit dem Gremium des Bundestages. Weil sie sich nicht konkret zu dem Fall einlassen wollten, wurden sie mit einem Bußgeld von jeweils 1.000 Euro belegt. Beide haben dagegen Beschwerde bei dem für Untersuchungsausschüsse zuständigen Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Dort soll jetzt schnell ein letztinstanzliches Urteil zur aktuellen Verschwiegenheitspflicht gesprochen werden.

Das Handelsblatt kommentierte Ende November den Vorgang wie folgt: „In der Causa Wirecard wird es für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY eng. Bisher waren es nur Vermutungen, dass die Abschlussprüfer beim Bilanztestat Fehler begangen haben. Nun aber erhärtet sich der Verdacht. Die Prüfer-Aufsichtsbehörde Apas sieht Straftatbestände bei der Abschlussprüfung von Wirecard. EY droht nun ein Ermittlungsverfahren. Dazu kommen Details, die der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages in seiner letzten Sitzung offengelegt hat.“ (Handelsblatt vom 29. November 2020)

Alexander Geschonneck, Compliance-Chef der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und verantwortlich für ein von KPMG erstelltes Sondergutachten zu den Wirecard-Bilanzen, sagte im Unterschied zu seinen EY-Kollegen vor dem Untersuchungsausschuss aus. Danach hatte EY nicht ausreichend genug geprüft, vor allem mit Blick auf die Treuhandkonten Wirecards in Asien. „Man habe keine ausreichenden Prüfungsnachweise für die Konten von Wirecard vorgefunden, sagt er, was wie ein Tritt in Richtung EY wirkte“, so das Handelsblatt vom 27. November. Die Zeitung fährt fort: „Für EY wird es nun allerdings immer gefährlicher. Die Vorwürfe häufen sich, werden konkreter – und die Firma schweigt weiter dazu. Für die mehr als 11.000 deutschen Mitarbeiter, die nichts mit dem Fall Wirecard zu tun haben, ist diese Situation unerträglich, denn ihr Arbeitgeber verliert an Image.“ (ebd.)

Die grundsätzliche Rolle der Wirtschaftsprüfer-Gesellschaften reflektiert ein Artikel der jungen Welt vom 15. Juli 2020. Danach gehören EY als auch KPMG zu den „Big Four“, die die Branche der Wirtschaftsprüfer weltweit dominieren. Wie eine Studie der Brüsseler NGO „Corporate Europe Observatory“ (CEO) vom Sommer 2018 gezeigt hätte, würden die „großen Vier“ auch von öffentlichen Aufträgen der EU-Kommission sowie der EU-Mitgliedstaaten profitieren. Besonders anrüchig sei, dass die Konzerne bei der Steuergesetzgebung mitwirken würden – so zum Beispiel bei der Formulierung grenzüberschreitender Steuergesetze. Vor allem würde EY gerne mit seiner Expertise beim Thema Steuervermeidung werben.

Die Macht dieses Oligopols und zahlreiche Skandale unter Beteiligung dieser Gesellschaften würden es nahelegen, dass es dringend einer strikten Regulierung und klarer Grenzen für die Wirtschaftsprüfung bedürfe, so die junge Welt. „ Doch solange die ‚Big Four‘ regelmäßig direkte Aufträge von den EU-Institutionen und den nationalen Regierungen erhalten“, schlussfolgert die linke Tageszeitung, „müssen sich die Berater und jene, die sich von ihrer Beratung Profite erhoffen, kaum Sorgen machen“. (junge Welt vom 15. Juli 2020)

Quellen:

Bert Fröndhoff: „EY-Prüfer ziehen nach Eklat im Wirecard-Ausschuss vor den BGH“, Handelsblatt vom 1. Dezember 2020

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/verschwiegenheitspflicht-ey-pruefer-ziehen-nach-eklat-im-wirecard-ausschuss-vor-den-bgh/26676962.html

ders.: „Für EY wird das Schweigen im Fall Wirecard immer gefährlicher“, Handelsblatt vom 29. November 2020

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-fuer-ey-wird-das-schweigen-im-fall-wirecard-immer-gefaehrlicher/26670046.html

Steffen Stierle: „Komplizen der Macht“, junge Welt vom 15. Juli 2020

https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/382260.im-zweifel-ahnungslos-komplizen-der-macht.html?sstr=komplizen

Allgemeine Informationen zu Wirecard unter:

https://www.handelsblatt.com/themen/wirecard

Ludwig Erhard und die Legende von der „sozialen Marktwirtschaft“

 „Unsere Bücher informieren, provozieren, nehmen Stellung, eröffnen neue Blickwinkel, greifen in eine aktuelle Debatte ein oder lösen sie aus und erweitern den Horizont des Lesers.“ So heißt es auf der Webseite des Econ-Verlags, der am 25. November 2020 seinen 70. Jahrestag beging. Auf den ersten Blick überrascht es, dass er zum Unternehmensjubiläum ausgerechnet Ludwig Erhards angestaubten Klassiker „Wohlstand für alle“ aus dem Jahr 1957 im schwarz-gelben Originalumschlag neu auflegte. [1] Das Buch wurde bislang in 14 Sprachen übersetzt und verkaufte sich mit insgesamt 250.000 Exemplaren hervorragend. Tatsächlich beziehen sich auch heute manche Politiker*innen aller Couleur positiv auf den angeblichen Erfinder der „sozialen Marktwirtschaft“ ‒ von CDU- und FDP-Mandatsträger*innen über Sarah Wagenknecht (Die Linke) und Lisa Paus (finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen). [2]

„Dabei sind eigentlich nur die Passagen über den Kampf zwischen Plan- und Marktwirtschaftlern heute noch lesenswert“, schreibt selbst das wirtschaftsliberale Handelsblatt. „Ansonsten lässt der Inhalt des Buchs sich in einem Satz bündeln: Wohlstand wächst von allein, wenn der Staat den Wettbewerb schützt und keine Umverteilungspolitik betreibt. Erhard polemisiert gegen den ‚modernen Wahn‘ eines Versorgungstaats, der das Individuum zum ‚sozialen Untertan‘ mache, und sagt voraus, seine ‚Marktwirtschaft moderner Prägung‘ werde das Auf und Ab des Konjunkturzyklus überwinden. Dann sei ‚Entscheidendes für die Mehrung des Wohlstandes aller gewonnen‘.“ [3]

In den vergangenen Jahren bereits wurde der „Mythos Erhard“ bereits von mehreren Autor*innen auseinandergenommen.

Die Wirtschaftsjournalistin Ulrike Herrmann etwa schreibt über Erhard:

„Er gilt als der Vater der Währungsreform und soll mit seinem Buch ‚Wohlstand für alle‘ angeblich ein theoretisches Meisterwerk hinterlassen haben. In diesem Heldennarrativ ist Erhard ein überragender Ökonom und Staatsmann, der Deutschland aus tiefster Not gerettet hat. Nichts davon stimmt. Erhard war weder ein interessanter Theoretiker noch ein besonders befähigter Praktiker, sondern vor allem ein geschickter Opportunist und Lobbyist.“ [4]

Die deutsche Mark sei keine westdeutsche Erfindung, führt Herrmann an anderer Stelle aus, sondern wurde von den US-Amerikanern durchgesetzt. Auch hätte es ein rein bundesdeutsches ‚Wirtschaftswunder‘ nicht gegeben – denn fast alle westeuropäischen Staaten wären rasant gewachsen. „Und die ‚soziale Marktwirtschaft‘ war ebenfalls ein Märchen, denn die Bundesrepublik war nie besonders sozial; und eine ‚Wirtschaftsreform‘ hatte nach dem Krieg auch nicht stattgefunden.“ [5]

Diese Sicht auf Erhard bestätigt der Historiker Uwe Fuhrmann:

„Die ‚soziale Marktwirtschaft‘ erfreut sich allgemeiner Beliebtheit, auch weil oft geglaubt wird, dass damit Sozialpolitik gemeint sei. Dies ist jedoch ein fundamentales Missverständnis: Ludwig Erhards Programm lässt sich durchaus als neoliberal bezeichnen. Der Markt hatte bei ihm immer recht. Die Idee war, dass der Wettbewerb zu niedrigen Preisen führe, von denen Kunde König dann profitieren würde. Oder wie Ludwig Erhard es ausdrückte: ‚Ich meine, dass der Markt an sich sozial ist, nicht dass er sozial gemacht werden muss.‘ Sozialpolitik hat in diesem Verständnis keinen Platz.“ [6]

Zur Zeit der Währungsreform im Juni 1948 war Erhard Wirtschaftsdirektor der Bizone. [7] Im Rahmen seiner Politik der „freien Marktwirtschaft“ verfügte er, fast alle Preise freizugeben. Nur Mieten, Energie, Verkehrsmittel und ein paar Grundnahrungsmittel blieben weiterhin staatlich gedeckelt. Wenig überraschend kam es zu einem starken Preisanstieg, der vor allem arme Haushalte traf. „Erhard reagierte mit dem neoliberalen Mantra, die Preise würden sich mit der Zeit schon ‚einpendeln‘. Das taten sie nicht. (…) Schnell regte sich Unmut. Marktstände wurden geplündert, und Hausfrauen ‚sozialisierten‘ die besonders begehrten Eier. Große ‚Kaufstreiks‘ wurden durchgeführt, um die Händler zu Preisnachlässen zu bewegen, und in fast allen Städten kam es zu Protestdemonstrationen.“ [8]

Der Höhepunkt des Protests ereignete sich am 12. November 1948 mit dem ersten und bislang letzten Generalstreik in Deutschland: Über neun Millionen Menschen legten für 24 Stunden die Arbeit nieder, obwohl nur vier Millionen einer Gewerkschaft angehörten und es auch kein Streikgeld gab.

„Es war dieser politische Aufruhr“, erläutert Fuhrmann, „der die Verantwortlichen veranlasste, sich wirtschaftspolitisch und diskursiv von der ‚freien Marktwirtschaft‘ zu verabschieden: Erhard und andere CDU-Verantwortliche zogen panisch die Notbremse. Durch verschiedene Hintertüren wurden Preisbindungen wieder eingeführt. (…) Erhards ‚freie Marktwirtschaft‘ war damit vorerst aufgegeben. Just in diesem Moment tauchte der Begriff ‚soziale Marktwirtschaft‘ erstmals in der Öffentlichkeit auf. Zur Ironie der Geschichte gehört, dass die Forderung nach ‚sozialer Marktwirtschaft‘ im Herbst 1948 gegen Erhard und seine Agenda gerichtet war. Denn mit diesem Slogan forderten die SPD, die Gewerkschaften und die Sozialausschüsse der CDU eine deutliche Kursänderung und eine sozial orientierte Wirtschaftspolitik. (…) Durch die Kräfteverhältnisse auf der Straße und in der CDU dazu gezwungen, schwenkte schließlich auch Erhard widerwillig auf die ‚soziale Marktwirtschaft‘ um.“ [9]

Darstellungen wie die von Ulrike Herrmann und Uwe Fuhrmann, die mit der Ikonisierung Ludwig Erhards und den Gründungsmythen der Bundesrepublik aufräumen, verdeutlichen einmal mehr, dass „die freie Welt“ auf Konkurrenz gründet. So huldigt auch der Econ-Verlag auf seiner Webseite dem Wettbewerbsgedanken in seiner Buchankündigung: „Der Titel des Buches ‚Wohlstand für Alle‘ ist zu einem verbreiteten Slogan geworden. (…) Und in der Tat sind seine beiden Kernideen bis heute aktuell und gültig: Die freie Wirtschaft muss vor staatlichen Eingriffen sowie vor Kartellen und Monopolen geschützt werden und die überkommene Situation einer dünnen Oberschicht, die einer breiten Unterschicht gegenübersteht, muss durch Wettbewerb überwunden werden.“

Anmerkungen:

[1] Das Buch schrieb allerdings ein Ghostwriter, der Handelsblatt-Redakteur Wolfram Langer. Zum Dank für seine Arbeit stieg dieser dann zum Leiter der Grundsatzabteilung im Bundeswirtschaftsministerium auf. Ludwig Erhard (1897 bis 1977) war von 1945 bis 1946 Wirtschaftsminister in Bayern, von 1948 bis 1949 Direktor für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Bizone), und von 1949 bis 1963 Bundesminister für Wirtschaft. Außerdem fungierte er von 1957 bis 1963 als Vizekanzler und von 1963 bis 1966 als zweiter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Weithin gilt er als „Vater des deutschen Wirtschaftswunders“, der der entstehenden Bundesrepublik die „soziale Marktwirtschaft“ beschert hat.

[2] vgl. „‚Wer Erhards Anspruch ernst nimmt, müsste die Linke wählen‘“: Interview von Christian Schlesiger mit Sarah Wagenknecht, Wirtschaftswoche vom 22. Juni 2017
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/sahra-wagenknecht-wer-erhards-anspruch-ernst-nimmt-muesste-die-linke-waehlen/19970036.html

Sarah Wagenknecht: „Der Kompromisslose“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Mai 2014
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/die-weltverbesserer/ludwig-erhard-der-kompromisslose-12933218.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Lisa Paus: „Ludwig Erhard wäre heute für die sozial-ökologische Marktwirtschaft“ (Gastbeitrag für die Wirtschaftswoche), 9. März 2020
https://lisa-paus.de/2020/mein-gastbeitrag-in-der-wirtschaftswoche-ludwig-erhard-waere-heute-fuer-die-sozial-oekologische-marktwirtschaft/

[3] Michel Brackmann: „Hat uns Ludwig Erhards ‚Wohlstand für alle‘ heute noch etwas zu sagen?“, Handelsblatt vom 20. November 2020
https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/literatur/wirtschaftsbuch-klassiker-hat-uns-ludwig-erhards-wohlstand-fuer-alle-heute-noch-etwas-zu-sagen/26638916.html

[4] Ulrike Herrmann: Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung, Bonn 2017, Seite 210

[5] dies.: „Mythos Erhard: Die Legende vom deutschen Wirtschaftswunder“, Blätter für deutsche und internationale Politik, 1/2020, Seite 86
https://www.blaetter.de/ausgabe/2020/januar/mythos-erhard-die-legende-vom-deutschen-wirtschaftswunder

[6] Uwe Fuhrmann: „Die Ironie der Geschichte“, taz vom 10. Mai 2019
https://taz.de/70-Jahre-soziale-Marktwirtschaft/!5591244&s=fuhrmann/

[7] Als Bizone bezeichnete man die von britischen und US-Truppen besetzten westdeutschen Gebiete, die später den Großteil der alten Bunderepublik ausmachten.

[8] Uwe Fuhrmann: „Die Ironie der Geschichte“, taz vom 10. Mai 2019
https://taz.de/70-Jahre-soziale-Marktwirtschaft/!5591244&s=fuhrmann/

[9] ebd.

Weitere Literaturtipps:

Ukrike Herrmann: Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen. Warum es kein Wunder ist, dass wir reich geworden sind, Frankfurt/M., 2019

Rudolf Walther: „1949: Legendenversessen“, Der Freitag vom 6. Juni 2019
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/1949-legendenversessen

Negativpreis für Amazon-Gründer

 

Beim diesjährigen (per Livestream verbreiteten) Treffen der Stiftung für Ethik und Ökonomie (Ethecon) am 21. November wurde die kenianische Menschenrechts- und Umweltaktivistin Phyllis Omido mit dem internationalen „Blue Planet Award 2020“ ausgezeichnet. Omido engagiert sich seit Jahren in ihrem Land gegen das hochgradig gesundheitsgefährdende und umweltzerstörende Einschmelzen von Altbatterien zwecks Bleigewinnung und erzwang kürzlich auf dem Rechtsweg die Schließung der Bleischmelzanlagen.

Der zeitgleich verliehene Negativpreis „Black Planet Award 2020“ ging an den ultrareichen Großaktionär und Amazon-Gründer Jeffrey Bezos. In der Begründung der Jury hieß es, dieser habe „im Spannungsfeld Ethik und Ökonomie grundlegende ethische und moralische Prinzipien in herausragender Weise“ mit Füßen getreten. Er fördere „in erschreckender Weise Unterdrückung, Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen, Zerstörung der Natur und soziales Elend“.

In den detaillierten Ausführungen der Jury heißt es unter anderem, Bezos habe es zu verantworten, „wenn AMAZON Millionen Existenzen von Einzelhändlern zerstört, zunehmend den Einzelhandel kontrolliert, die Arbeitsbedingungen in Handel und Logistik systematisch verschlechtert, gewerkschaftliche Organisation verhindert und Steuern umgeht. (…)  Jeffrey Bezos verschlechtert mit AMAZON die sowieso bereits unmenschlichen Arbeitsbedingungen in der Dritten Welt, insbesondere bei der Förderung von Seltenen Erden und Mineralien wie Lithium, Coltan oder Kobalt für die Herstellung von Robotern, automatisierten Lagerhallen oder internetfähigen Haushaltsgeräten, aber auch bei der Verarbeitung und Entsorgung von Elektro-Schrott.“

 

Quellen:

Internationaler ethecon Dead Planet Award 20120, Begründung

https://www.ethecon.org/wp-content/uploads/2020/09/200825-Begruendung-Dead-PA-de-final.pdf

Peter Nowak: „Stiftung für Ethik und Ökonomie ehrt Umweltaktivistin aus Kenia“, Neues Deutschland vom 22. November 2020

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1144762.amazon-schmaehpreis-geht-an-amazon-gruender.html

Markus Bernhardt: „Klatsche für Amazon-Gründer“, junge Welt vom 23. November 2020

Die Fleischlobby greift wieder an… und blockiert das „Arbeitsschutzgesetz“

Im Frühjahr 2020 beherrschten im Kontext der Corona-Krise die skandalösen Arbeitsbedingungen in deutschen Schlacht- und Zerlegebetrieben vorübergehend die Schlagzeilen. So wurden im Juni mehr als 1.500 Beschäftigte der Firma Tönnies im ostwestfälischen in Rheda-Wiedenbrück positiv auf das Coronavirus getestet und der Betrieb für rund vier Wochen geschlossen.

Zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen beschloss die Bundesregierung am 27. Juni 2020 den Entwurf eines Gesetzes, das Werkvertragsbeschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung in industriellen Schlachtbetrieben unterbinden soll. Einen zentralen Punkt des Gesetzesentwurfs zum Arbeitsschutzkontrollgesetz bildet dabei das Verbot der Beschäftigung auf Basis von Werkverträgen ab Januar 2021 und von Leiharbeit ab April 2021 in Betrieben mit über 50 Beschäftigten.

Die Gewerkschaft NGG beschreibt den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens:

„Das Gesetz wäre ein Meilenstein auf dem Weg zu ordentlichen Bedingungen in der deutschen Fleischwirtschaft. Ob die wirklich kommen, steht allerdings in den Sternen. Der Gesetzgebungsprozess ist ins Stocken geraten (…) Zuletzt war auf Betreiben von CDU/CSU die Beratung über das Arbeitsschutzkontrollgesetz von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden. Hinter den Kulissen wird weiter zwischen den Mitgliedern der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD um die Zukunft des Gesetzes gerungen. Ob es wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann, ist unklar. Ebenso unklar ist, ob das Gesetz dann noch seinen Zweck erfüllen kann: Es droht die Gefahr, dass das Arbeitsschutzkontrollgesetz weichgespült, durchwässert und zum zahnlosen Tiger wird (…) Es bleibt abzuwarten, ob den schönen Worten aus dem Frühjahr doch noch Taten folgen. Oder, ob die Fleischlobby einmal mehr ganze Arbeit geleistet hat und das geplante Gesetz dank ihres Engagements so durchlöchert wird, dass in der Fleischwirtschaft der Ausbeutung weiterhin Tür und Tor offen stehen.“

Auch Peter Birke warnt in einem Beitrag der Zeitung express (Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit) vor der Macht der Branchenlobby:

„Zwar ist das Verbot der Werkverträge und der Leiharbeit ein Schritt in die richtige Richtung. Doch Betriebe, die Werkverträge unlängst abgeschafft haben, greifen oft auf kurzzeitige Befristungen zurück. Andere Forderungen, die die Position der ArbeiterInnen stärken würden, standen in der Debatte nicht einmal auf der Tagesordnung: so der Zugang zu Lohnersatzleistungen und sozialen Rechten für alle hier Arbeitenden, eine wirksame Kontrolle der Arbeitszeiten und -bedingungen, etwa durch ein Verbandsklagerecht, eine Amnestie für alle Beschäftigten, die bei Razzien als illegalisiert identifiziert werden. Schließlich ist – Stand 9. November 2020 – zudem offen, ob ein Verbot der Leiharbeit gegen die Fleischindustrie-Lobby in der CDU/CSU durchsetzbar ist. Der vorgesehene Gesetzesentwurf wurde deshalb zunächst auf Eis gelegt, und es ist derzeit unklar, ob der Zeitplan noch gehalten werden kann. (…) Es wird deutlich, dass die Fleischindustrie strategisch Werkverträge teilweise durch Leiharbeit ersetzen möchte und ein Comeback der Leiharbeit für die Fleischwirtschaft vorbereitet. Dabei wird argumentiert, dass die Leiharbeit im Unterschied zur Werkvertragsarbeit formal in die Betriebe und die Verantwortung der Fleischunternehmer integriert ist. Wird also die Reform noch einmal halbiert?“

Aus Protest gegen die Entwicklung wurde am 6. November 2020 ein von 142 Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen unterschriebener offener Brief an die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag übermittelt.

Quellen:

„Fleischwirtschaft: Schöne Worte, keine Taten: CDU/CSU blockiert“, Meldung der Gewerkschaft NGG vom 13. November 2020
https://www.ngg.net/alle-meldungen/meldungen-2020/fleischwirtschaft-schoene-worte-keine-taten-cducsu-blockiert/

Peter Birke: „Eine halbe halbierte Reform in der Fleischindustrie?“, express (Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 11/2020
https://express-afp.info/wp-content/uploads/2020/11/birke_eine-halb-halbierte-reform_express112020.pdf

„Offener Brief an die Regierungsfraktionen: Keine Verwässerung der Gesetzesinitiative zur Fleischindustrie!“ vom 6. November 2020
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/11/fleischgesetz-offenerbrief.pdf

In welchen Unternehmen herrschen besonders schlechte Arbeitsbedingungen?

Das Online-Portal Kununu, selbsternanntes „Stimmungsbarometer für Unternehmenskultur“, ermöglicht es Angestellten, ihre „Arbeitgeber“ zu bewerten. Für die Tageszeitung Handelsblatt ermittelte die Bewertungsplattform jüngst exklusiv, welchen Unternehmen besonders schlechte Arbeitsbedingungen attestiert werden. So unterliegen offensichtlich vor allem die Beschäftigten in den Bereichen Handel und Pflege einer starken Belastung. Wegen Corona haben sich in einigen Branchen die Arbeitsbedingungen zusätzlich verschlechtert. Das Negativ-Ranking umfasst ausschließlich Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiter*innen, die seit dem 1. April 2020 mindestens 50 Bewertungen erhalten haben.

Mehrere Kritikpunkte ziehen sich durch viele der Bewertungen: extremer Leistungsdruck (Überstunden und personelle Unterausstattung), Arbeitszeiten (Erwartung einer erhöhten Einsatzbereitschaft), Unzufriedenheit mit den Büroräumlichkeiten (Zum Beispiel „Käfighaltung“ in den Büros – trotz Corona), IT-Ausstattungen „aus der Steinzeit“.

Die zehn Unternehmen mit den schlechtesten Bewertungen in der Kategorie Arbeitsbedingungen sind:

Platz 10: Asklepios Kliniken

Platz 9:  Aida Cruises

Platz 8:  Postbank

Platz 7:  Galeria Karstadt Kaufhof

Platz 6:  Aldi Nord

Platz 5:  Kik (Textildiscounter)

Platz 4:  Netto Marken-Discount

Platz 3:  Tedi (Ein-Euro-Shop-Kette)

Platz 2:  Tom Tailor Group (Bekleidungsunternehmen)

Platz 1:  ZAG Personal & Perspektiven

 

Quelle:

Philipp Frohn: „Mitarbeiter packen aus: In diesen Unternehmen herrschen die schlechtesten Arbeitsbedingungen“, Handelsblatt vom 19. November 2020

https://www.handelsblatt.com/karriere/negativ-ranking-mitarbeiter-packen-aus-in-diesen-unternehmen-herrschen-die-schlechtesten-arbeitsbedingungen/26612168.html

Zum Wohle Aller: Die Bertelsmann-Stiftung und Lobbyismus im Gesundheitswesen

In der BIG-Beilage zur Nr. 4/2020 von „Stichwort BAYER“ erwähnte Joachim Maiworm in seinem Artikel „BIG Business und die Krankenhausmisere“ eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2019. Darin wurde empfohlen, die Anzahl der deutschen Kliniken um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Ein hinreichender Grund, sich intensiv mit den Aktivitäten der Stiftung auseinanderzusetzen.

Denn: Auch nach dem jahrelangen Versuch einiger Kritiker, die Funktionsweise der Bertelsmann-Stiftung offen zu legen, gibt es immer noch viele Menschen, die bei „Bertelsmann“ an einen Buchclub oder an gar nichts Besonderes denken. In den letzten Jahren ist es der Stiftung und ihren Studien zudem gelungen, immer mehr in den öffentlich-rechtlichen Medien präsent zu sein. Dabei arbeitet sie mit dem Geld, welches der Bertelsmann-Konzern als einer der international größten Medienunternehmen im privaten Medien-Sektor erwirtschaftet.

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie sind die Empfehlungen besagter Klinikstudie zwar fürs erste nicht mehr so richtig salonfähig. Es ist dennoch zu vermuten, dass das Virus Covid 19 den Bertelsmann-Interessen langfristig gesehen in die Hände spielt.

So lohnt sich der genaue Blick: Was ist der Bertelsmann-Konzern?

Die Bertelsmann SE & Co KGaA – das sind 127.447 Mitarbeiter, ein Umsatz von 18 Milliarden Euro und ein Konzernergebnis von 1,091 Milliarden Euro. So steht es auf der Unternehmens-Webseite[i]. Bertelsmann stellt sich und seine Bereiche dort wie folgt vor:

Die RTL Group ist eines der führenden Unternehmen im Sender-, Inhalte- und Digitalgeschäft mit Beteiligungen an 68 Fernsehsendern, acht Streaming-Plattformen und 30 Radiostationen, weltweiten Produktionsgesellschaften sowie einem dynamisch wachsenden Digitalgeschäft.“[ii]

Penguin Random House ist mit rund 320 eigenständigen Buchverlagen auf sechs Kontinenten, mehr als 15.000 Neuerscheinungen und über 600 Millionen verkauften Büchern, E-Books und Hörbüchern im Jahr die größte Publikumsverlagsgruppe der Welt.“[iii]

Gruner + Jahr ist einer der führenden Premium-Magazinverlage Europas. Zu ihm gehören so etablierte Marken wie ‚Stern‘, ‚Geo‘, ‚Brigitte‘, ‚Essen & Trinken‘ und ‚Schöner Wohnen‘ – und dazu junge Marken, etwa ‚Chefkoch‘, ‚Barbara‘, ‚Beef‘ und ‚11 Freunde‘. Insgesamt veröffentlicht Gruner + Jahr rund 500 gedruckte und digitale Medienangebote in mehr als 20 Ländern.“[iv]

„Gegründet im Jahr 2008, ist BMG heute mittlerweile der viertgrößte Musikverlag der Welt und seit Jahrzehnten der erste neue Global Player, der sich im Labelgeschäft etablieren konnte.“[v]

Arvato ist ein international agierendes Dienstleistungsunternehmen, das für Geschäftskunden aus aller Welt innovative Lösungen entwickelt und realisiert. Diese umfassen SCM-Lösungen, Finanzdienstleistungen sowie IT-Services und werden laufend mit den Innovationsschwerpunkten Automatisierung und Daten/Analytics weiterentwickelt. Auf das Lösungsportfolio von Arvato setzen weltweit renommierte Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen – von Telekommunikationsprovidern und Energieversorgern über Banken und Versicherungen bis hin zu E-Commerce-, IT- und Internetanbietern.“[vi]

In der Bertelsmann Printing Group sind die Druckaktivitäten von Bertelsmann gebündelt. Dazu zählen die deutschen Offsetdruckereien Mohn Media, GGP Media und Vogel Druck, die Tiefdruckaktivitäten von Prinovis in Deutschland und Großbritannien sowie die Offset- und Digitaldruckereien Berryville Graphics, Coral Graphics und OPM in den USA.“[vii]

„Die Bertelsmann Education Group bündelt die Bildungsaktivitäten von Bertelsmann. Mit digitalen Bildungsangeboten und -services in den Bereichen Gesundheit, Technologie und Pädagogik hat sich die Gruppe zum Ziel gesetzt, das Lernen im 21. Jahrhundert zu gestalten. Sie strebt dabei nach langfristigen Partnerschaften mit herausragenden Bildungsunternehmern, die Vision, Mindset und Werte der Gruppe teilen.“[viii]

„Bertelsmann Investments (BI), der globale Venture-Capital-Arm von Bertelsmann, umfasst vier Fonds: Bertelsmann Asia Investments (BAI), Bertelsmann India Investments (BII), Bertelsmann Brazil Investments (BBI) und Bertelsmann Digital Media Investments (BDMI) mit dem Fokus USA und Europa. BI beteiligt sich darüber hinaus an ausgewählten Fonds u. a. in Südostasien und Afrika und an Fonds mit einem Fokus auf neue Technologien. Durch Bertelsmann Investments wurden bisher über eine Milliarde Euro in über 250 innovative Unternehmen und Fonds investiert. Die ‚Bertelsmann Investments Digital Partners‘-Initiative ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Start-ups und allen Bertelsmann-Unternehmen, um die Digitalisierung der Geschäfte weiter voranzutreiben.“[ix]

Die Aktionärs-Struktur des Konzerns ist übersichtlich. Die Gründer-Familie Mohn hält 19,1 Prozent der Aktien, die Bertelsmann Stiftung hält als Hauptakteur zusammen mit der Reinhard Mohn-Stiftung und der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft (BVG) 80,9 Prozent. Die BVG hat 100 Prozent Stimmrechtskontrolle.[x] Es ist ein in vielerlei Hinsicht pfiffiges Konstrukt, dass eine hauseigene Stiftung Hauptaktionär des eigenen Konzerns ist.

Was sich Reinhard Mohn bei der Gründung der Stiftung gedacht hat, kann man auf der Stiftungswebseite unter „Leitbild“ nachlesen: „Aus dem Unbehagen, welches eigentlich jeder Bürger und Demokrat empfinden muss, wenn die Gesellschaft nicht zufriedenstellend geordnet ist, erwuchs mein Wunsch, bei der Besserung der Dinge behilflich zu sein.“[xi] Eigentum sei mit gesellschaftlicher Verantwortung verbunden… Ja…und seitdem ist die Stiftung nun bei der „Besserung der Dinge“ behilflich und besitzt dafür als Konzern-Anteilseigner den steuergünstigen Status der Gemeinnützigkeit. In einem Artikel des „Tagesspiegels“ aus dem Jahr 2006 mit dem Titel „Macht ohne Mandat“ schreibt Harald Schumann über die Stiftung:

„Sie verwandelt das Geld aus ersparten Steuern von Europas größtem Medienkonzern in strategische Politikberatung. Dabei ist die Stiftung mit ihrem Anteil von 76 Prozent an der Bertelsmann AG nicht nur die reichste ihrer Art in Deutschland. Zugleich arbeitet sie operativ, also ausschließlich auf Initiative ihres Gründers, des Konzernpatriarchen Reinhard Mohn und seiner Mitarbeiter. Externe Anträge werden nicht entgegen genommen, dafür drängen die Bertelsmänner umso eifriger mit eigenen Projekten in die deutsche Regierungsarbeit.“[xii] Daran hat sich in den letzten 15 Jahren vom Grundsatz her nichts geändert.

Die Arbeit der Stiftung könnte – auch wenn nicht jeder Impuls kritikwürdig ist – in weiten Teilen als demokratiefeindlich bezeichnet werden, da unter dem Deckmantel des Allgemeinwohls eigene Profitinteressen des Konzerns verfolgt werden. Die Lobbyarbeit des Konzerns ist dabei nicht wirkungslos und trägt zur Aushöhlung staatlicher Strukturen bei, die einst demokratisch errungen wurden. Es gibt kaum ein öffentliches Feld was die Stiftung nicht bearbeitet. Arbeitsmarkpolitik, die öffentliche Verwaltung, Bildungspolitik und Außenpolitik gehören dazu. Um die Tätigkeiten der Stiftung speziell im Gesundheitssektor und im Kontext der Studie einzuordnen sollte man folgendes wissen:

  1. Die Bertelsmann-Stiftung hat in den 1990er Jahren das Centrum für Krankenhausmanagement (CKM)[xiii] gegründet, welches der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Institut angegliedert ist.[xiv] Das CKM macht sich mit seinen Projekten Gedanken um die Krankenversorgung der Zukunft. Diese soll effizient, kostengünstig und technologisiert sein. Eines der Projekte nennt sich „boundaryless hospital“[xv] Dieses „grenzenlose“ Krankenhaus soll unter anderem „in einem zukünftigen Konzept des Krankenhaus-Managements eine steuernde Rolle in der Versorgungsstruktur eines zukünftiges Gesundheitssystems“ übernehmen. Zentrale Aufnahmestelle, Bündelung, zentrale Begutachtung und anschließende passgenaue Verteilung der Patienten sind wesentliche Merkmale. Genau das was man braucht, wenn man mit einer Studie die Schließung von zwei Dritteln aller Krankenhäuser fordert. Mit weniger angeblich mehr erreichen. Das sagt das Konzept des „boundaryless hospital“ und das sagt die Klinik-Studie.
  1. Die Bertelsmann-Gesellschafterin Brigitte Mohn saß bis 2020 langjährig im Aufsichtsrat des größten deutschen privaten Klinikbetreibers, der Rhön-Klinik AG. Im Geschäftsbericht 2018 heißt es im Vorwort: „Für eine bessere Versorgung braucht es mehr Wettbewerb in Deutschland…“ Die Rhön-Klinik AG würde samt ihrer damaligen Aufsichtsrätin vom Schließen kommunaler Krankenhäuser profitieren. Da kann man auch mal in einer Studie fordern, dass man quasi selbst herausgefunden hat, dass die öffentliche Konkurrenz besser schließen soll, damit das öffentliche Geld der Krankenkassen lieber produktiv in die eigenen privaten Hände fließt. Eine sehr eigenwillige Definition von „Wettbewerb“. Die personelle Verflechtung wurde dann auch öffentlich im Zusammenhang mit der Krankenhaus-Studie kritisiert. Die Stiftung dementierte aber einen Interessenskonflikt. In einem Zeitungsartikel der „Neuen Westfälischen“ heißt es: „Dazu betonte die Stiftung, zwischen Mohns Aufsichtsratssitz und den Vorschlägen der Studie bestehe kein Zusammenhang. Die Stiftung pflege keine Geschäftsbeziehung zum Rhön-Klinikum. Es handele es sich um eine Modellrechnung, mit der man eine politische Debatte anstoßen wolle. ‚Bei dieser Berechnung spielt keine Rolle, wie und von wem einzelne Kliniken betrieben werden.‘“[xvi]
  1. Wie dem auch sei. Brigitte Mohn ist nun scheinbar ganz aktuell aus dem Aufsichtsrat des Rhön-Klinikums ausgeschieden. (In einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde im Juni 2020 gegen Ihre Absetzung gestimmt. Sie wird aber nun nicht mehr auf der Unternehmensseite geführt.[xvii]) Man kann jedenfalls die Bertelsmann-eigene Belobigung der Klinik-Studie, flankiert mit Worten von ihrer Mutter Liz Mohn hier noch einmal nachlesen. Der Beitrag enthält sogar einen Nachtrag wegen Corona. Die Stiftung weist darauf hin, dass sie mit Einschränkungen an ihrer Meinung festhält (https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/juli/eine-bessere-versorgung-ist-nur-mit-halb-so-vielen-kliniken-moeglich).
  1. Eines der großen Steckenpferde von CKM, Rhön-Klinik AG und Bertelsmann-Stiftung ist die Telematik, die elektronische Gesundheitskarte und generell die damit verbundene Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das wird schließlich erst die effiziente und kostengünstige – natürlich auch angeblich qualitativ hochwertigere – medizinische Versorgung gewährleisten. Telemedizin ist das Stichwort. Es braucht keinen Arzt vor Ort, wenn man ihn auch online zuschalten kann. Da gibt es Studien und Vorschläge über die Online-Versorgung der ländlichen Bevölkerung und über die Live-Zuschaltung von Notärzten im Rettungswagen (die ja dann zur Zentralklinik länger unterwegs sind).[xviii] Die indirekte Forderungen an die Politik besteht darin, das Mobilfunknetz auszubauen und entsprechende technische Geräte zu entwickeln, die dies überhaupt erst möglich machen.
  1. Die Bertelsmann Tochter Arvato steht regelmäßig und erfolgreich bereit, um gegen Bezahlung diese geforderte Digitalisierung vorzunehmen. Arvato, also Bertelsmann selbst, ist der Konzern, der zum Beispiel die technische Seite der elektronischen Gesundheitskarte deutschlandweit umsetzt. Ein Millionengrab öffentlicher Gelder.[xix] In einer Arvato-Pressemitteilung von 2019 heißt es: „Arvato Systems wurde von der ‚gematik‘ für den Betrieb der zentralen Telematikinfrastruktur für mindestens weitere acht Jahre beauftragt. Arvato Systems festigt damit seine Rolle als IT-Partner des Gesundheitswesens.“[xx] Gemäß einer Eigendarstellung sind die Gesellschafter der gematikdas Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVSV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).“[xxi]

Die Telemedizin ist jedenfalls ein unglaublicher Zukunftsmarkt, da die komplette Infrastruktur erst noch richtig geschaffen werden muss. Arvato hat zwei Beine in der Tür, die Rhön-Klinik AG ist potenter Vorreiter, die Stiftung liefert die nötigen Studien und wahrscheinlich hilft „Bertelsmann Investments“ gern, wenn es nötig sein sollte. Unterstellt werden soll hier nichts. Jede veröffentlichte Bertelsmann-Studie zwingt jedoch Politiker landauf und landab zu einer Stellungnahme. Themen werden so nicht entschieden, aber sehr medienwirksam platziert, ohne dass etwaige Interessen dahinter offengelegt werden.

Und während Digitalisierung bisher zwar in aller Munde war, die Umsetzung aber nur schleppend verlief, führt uns die aktuelle Corona-Pandemie ihre Dringlichkeit vor Augen. Nicht nur im Gesundheitswesen wird Covid 19 genutzt um eine flächendeckende kontaktarme Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu propagieren. Gab es dazu eigentlich schon einen ausgereiften demokratischen Prozess über die gesundheitswirksamen psychosozialen Vor- und Nachteile?

Es soll hier nicht grundsätzlich gegen Digitalisierung polemisiert werden. Eine solche sollte allerdings für die Bevölkerung von Nutzen sein.  Und es ist nicht in Ordnung, dass Kosten für die digitale Infrastruktur von öffentlichen Geldern finanziert werden, während die Konzerne damit Profit machen. Tatsächlich werden diese dafür bezahlt, dass sie sich ihre eigene profitable Infrastruktur bauen können. Das sind Gelder, die nicht wieder im öffentlichen Sektor reinvestiert werden. Stattdessen kommt der öffentliche Sektor auch noch in die Bredouille, erklären zu müssen, warum ein kleines kommunales Krankenhaus auf dem Land seine Berechtigung hat.

Die Komplexität von Bertelsmann ist schwer zu fassen. Um zum Abschluss ein Gefühl für die Lobbyarbeit des Konzerns zu bekommen sei hiermit noch ein kleines Video von der Bertelsmann-Party 2019 empfohlen. Gesundheitsminister Jens Spahn freut sich ab Minute 1.25 unter anderem über die große Kreativität von Bertelsmann und wieviel unternehmerische Kraft in dem westfälischen Unternehmen steckt (https://www.youtube.com/watch?v=4xOO98V1FpI).

 

Quellen:

https://www.bertelsmann.de/#tab-2

https://www.bertelsmann.de/bereiche/rtl-group/#st-1

3 https://www.bertelsmann.de/bereiche/penguin-random-house/#st-1

4  https://www.bertelsmann.de/bereiche/gruner-jahr/#st-1

5 https://www.bertelsmann.de/bereiche/bmg/#st-1

6 https://www.bertelsmann.de/bereiche/arvato/#st-1

7  https://www.bertelsmann.de/bereiche/bertelsmann-printing-group/#st-1

8 https://www.bertelsmann.de/bereiche/bertelsmann-education-group/#st-1

9 https://www.bertelsmann.de/bereiche/bertelsmann-investments/#st-1

10 https://www.bertelsmann.de/unternehmen/aktionaere/

11 https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ueber-uns/wofuer-wir-stehen/leitbild

12 https://www.tagesspiegel.de/zeitung/macht-ohne-mandat/755580.html

13 https://www.krankenhaus-management.de/

14 https://lobbypedia.de/wiki/Bertelsmann_stiftung

15 Zentrale Notaufnahme: Drehscheibe im Boundaryless Hospital: file:///C:/Users/veren/Downloads/von%20Eiff%20(2016)%20-%20ZNA%20als%20Drehscheibe%20im%20Boundaryless%20Hospital.pdf

16 https://www.nw.de/nachrichten/thema/22510839_Zweifel-an-Unabhaengigkeit-der-Bertelsmann-Studie-zu-Patientenversorgung.html

17 https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=stock&ID=143264

18 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_Studie_Telemedizin_Lessons_Learned.pdf

19 https://www.aerzteblatt.de/archiv/193895/Elektronische-Gesundheitskarte-Bund-der-Steuerzahler-kritisiert-Kostenexplosion

20 https://www.arvato-systems.de/mehr/presse/arvato-systems-bleibt-it-partner-der-gematik

21 https://www.gematik.de/ueber-uns/unternehmensstruktur/

 

Verena Herzberger
ist Dipl. Sozialarbeiterin mit Leitungsfunktion in einer Einrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

 

Anhang:

GEW und Bertelsmann-Stiftung

Beschluss des Gewerkschaftstags der GEW, Nürnberg 2009

 Leitlinien der GEW-Bildungspolitik sind Öffentlichkeit, Staatlichkeit, Steuerfinanzierung und Demokratisierung; dem stehen die Leitlinien der Bertelsmann-Stiftung – Wettbewerb, Markt, Führung, Effizienz und Effektivität – diametral entgegen. Die Bertelsmann-Stiftung verfolgt das Ziel, die Prinzipien unternehmerischen Handelns in allen Bereichen der Gesellschaft zu verankern. Insbesondere im Bereich der Bildung lehnt die GEW dieses Ziel ab. Selbst wenn es zwischen GEW und Bertelsmann-Stiftung punktuelle Überschneidungen von einzelnen bildungspolitischen Vorstellungen gibt – die bildungspolitischen Ziele sind gegensätzlich.

Die vorgebliche Philanthropie und Gemeinnützigkeit der ausschließlich operativ tätigen Bertelsmann-Stiftung und die Profitinteressen des Bertelsmann-Konzerns bilden eine Einheit strategischen Handelns. Demokratische Strukturen des Gemeinwesens werden so zugunsten der persönlichen Überzeugungen des Stifters Reinhard Mohn sowie einer Stiftungssatzung, „die dem Hause Bertelsmann … Kontinuität … ermöglicht“, umgangen.

Dabei arbeitet die Bertelsmann-Stiftung mit der Strategie, die Legitimation ihres Handelns über breite Bündnisse zu erreichen. Sie bemüht sich daher um einen konzilianten Umgang gerade auch mit anders denkenden politischen Akteuren. Diese Strategie in Verbindung mit dem Rückzug des Staates war erfolgreich und hat die Bertelsmann-Stiftung zu einem bedeutenden Akteur und Faktor in der deutschen Bildungslandschaft gemacht. Die GEW lehnt es ab, durch passive oder aktive Mitarbeit ihrer Organe und Funktionsträgerlnnen zum Gelingen dieser Strategie beizutragen. Die GEW ist sich bewusst, dass die Bertelsmann-Stiftung für eine marktförmige Umgestaltung des Bildungswesens eintritt. Dennoch sind Kontakte und Begegnungen unvermeidlich. Hier gilt – wie in Bezug auf Kontakte zu anderen großen Akteuren auch – für die GEW und ihre Vertreterlnnen folgendes:

Die GEW ist ausschließlich den Interessen ihrer Mitglieder, demokratischen Strukturen im Bildungswesen und der humanen, aufklärerischen und sozialen Dimension der Bildung verpflichtet. Sie legt großen Wert auf Unabhängigkeit in Fragen der Bildungspolitik und auf die Möglichkeit, marktorientierte politische Akteure wie Bertelsmann offen und öffentlich zu kritisieren. Eine über Kontaktpflege und Positionsaustausch hinausgehende Zusammenarbeit zwischen GEW und Bertelsmann-Stiftung findet nicht statt.

Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Gemeinnützigkeit von Unternehmensstiftungen einer besonders kritischen Prüfung unterzogen wird.

 

Milliardengrab BER – eine unvollständige Bilanz

Am 31. Oktober 2020 wurde der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) am südlichen Stadtrand von Berlin offiziell eröffnet; der im Norden Berlins gelegene Flughafen Tegel soll im Mai 2021 geschlossen werden. Natürlich gibt es schon aus Umweltschutzgründen viele Argumente gegen Flugverkehr und gegen die Eröffnung neuer Großflughäfen. Der Vorgang war demzufolge von lautstarken Protesten begleitet.

Diese Eröffnung war dennoch seit langer Zeit überfällig. In den letzten Jahrzehnten haben nicht wenige Metropolen dieser Welt ihre Flughäfen aus den zugebauten Stadtzentren aufs umliegende Land verlagert. Dies wurde meist mit der begrenzten Kapazität dieser alten Flughäfen begründet. Es gibt es auch medizinische und Sicherheitsgründe, die für einen solchen Umzug sprechen: Lärmbelastung und auch mögliche Absturzkatastrophen treffen außerhalb von Stadtzentren weniger Menschen. Im Falle von Berlin hat der bereits in den 90er Jahren gefasste Beschluss, die kleinen innerstädtischen Flughäfen zugunsten eines Großflughafens zu schließen, allerdings zu einem ungewöhnlichen finanziellen Desaster geführt. In unserer Zeitschrift BIG Business Crime wurde dies in den vergangenen Jahren in mehreren Beiträgen thematisiert.

Aber beginnen wir noch einmal ganz von vorn: Bauherr des Großflughafens ist die „Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH“ (BBI). Diese befindet sich zu 26 Prozent im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland; jeweils 37 Prozent besitzen die Bundesländer Berlin und Brandenburg. Der Aufsichtsrat des Unternehmers ist seit Gründung mit hochrangigen Politikern bestückt. Die Flughafengesellschaft soll – wie 1996 zwischen der Bundesregierung und den Ländern Berlin und Brandenburg vereinbart – langfristig gesehen privatisiert, also an Investoren aus der Privatwirtschaft verkauft werden. Dies ist allerdings bis heute nicht erfolgt und wird wohl auch in absehbarer Zeit nicht erfolgen. Jedenfalls nicht, solange die Flughafengesellschaft einen immer mehr anschwellenden Schuldenberg mit sich herumschleppt.

 Nach dem ursprünglichen Konzept sollte der zu bauende Großflughafen im Jahr 2007 eröffnet werden. Bei der Höhe der Baukosten ging man damals von zwei Milliarden Euro aus. Ein symbolischer erster Spatenstich erfolgte im September 2006 – tatsächlich begannen die maßgeblichen Bauarbeiten erst im Jahr 2008. Als Eröffnungstermin wurde damals der 30. Oktober 2011 anvisiert. Als dieser sich als unrealistisch erwies, legte man im Jahr 2010 als neuen Termin den 3. Juni 2012 fest. Das mehrfache Verschieben des Eröffnungstermins ging mit einer Kostenexplosion einher. Bereits im Jahr 2006 wurde die Baukostenhöhe auf etwa fünf Milliarden Euro geschätzt.

Das kurzfristige Platzen des Inbetriebnahmetermins im Mai 2012 – unter anderem erwies sich die Brandschutzanlage des Flughafengebäudes als nicht funktionsfähig – entwickelte sich dann zu einem handfesten Politskandal. Die Verantwortlichen schoben sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe – mit dem Ergebnis, dass es längere Zeit mit dem Bauprojekt überhaupt nicht voranging. Im September 2012 wurde demzufolge vom Berliner Abgeordnetenhaus ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Besonders die damals im Abgeordnetenhaus vertretene Piratenpartei – ein leider nur kurzlebiger politischer Newcomer, der am Politfilz der vergangenen Jahrzehnte keinerlei Anteil hatte – redete in ihren Berichten Klartext, sprach von chaotischen Zuständen in der Planung und Überwachung des Bauvorhabens, von verfehlten Krisenmanagement sowie von einem kompletten Versagen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Frühe Warnungen von einem Scheitern des anvisierten Termins seien ignoriert, kritische Stimmen gezielt unterdrückt worden. Im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vom Juni 2016 sparten dann auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen nicht an Kritik am Berliner Politikbetrieb, welcher letztlich das Desaster der verpatzten Flughafeneröffnung in großen Teilen mitverschuldet hatte. 

Die Beseitigung der Mängel, an denen die Eröffnung damals gescheitert war, dadurch notwendig gewordene Umplanungen und Umbauten zogen sich über Jahre hin. Die FAZ bezeichnete im Mai 2020, als sich Fertigstellung und bevorstehende Eröffnung andeuteten, die bevorstehende Inbetriebnahme ironisch als „Wunder von Berlin“. Die Satiresendung „Heute-Show“ betitelte hingegen in ihrer Sendung vom 30. Oktober den BER als „Flughafen des Grauens“.

Dass die Inbetriebnahme des Großflughafens nun gerade in eine Zeit fiel, in der der weltweite Flugverkehr pandemiebedingt in einer massiven Krise steckt, ist natürlich ein Treppenwitz der Geschichte. Und auch, dass sämtliche auf diesem Flugverkehr basierende Rentabilitätsanalysen plötzlich nicht das gedruckte Papier wert sind, auf dem sie stehen. Im Jahr 2020 wird der Betrieb des BER auf jeden Fall ein Zuschussgeschäft bleiben. Die drei Betreiber der Flughafengesellschaft haben, wie es in der „Tagesschau“ vom 31. Oktober hieß, für dieses Jahr bereits eine Finanzspritze von 300 Millionen Euro zugesagt – und für 2021 einen Kredit von weiteren 550 Millionen Euro. Das Betriebsdefizit decken beide Beträge wahrscheinlich nicht.

Was aber wird das missratene Bauvorhaben den deutschen Steuerzahler insgesamt kosten?  Nach der BIG-Redaktion vorliegenden Informationen belaufen sich die reinen Baukosten des BER bis heute auf 5,9 Milliarden Euro. Die wesentlichen Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Schätzung resultieren aus der um Jahre verlängerten Bauzeit, aber auch aus notwendig gewordenen baulichen Erweiterungen gegenüber dem ursprünglichen Konzept, aus den Umbaumaßnahmen an der Entrauchungs- und Sprinkleranlage sowie aus ursprünglich nicht veranschlagten Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des Flughafens. Der nicht unbeträchtliche Schuldendienst ist in diesen Baukosten nicht enthalten.

47 Prozent der Baukosten wurden durch (von der öffentlichen Hand verbürgte) Bankkredite der Flughafengesellschaft gedeckt. 39 Prozent der Baukosten gehen direkt zu Lasten der drei Gesellschafter, also der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer Berlin und Brandenburg. Der Rest wurde aus Eigenmitteln der Flughafengesellschaft beglichen.

Derzeit ist nicht abzusehen, in welcher Höhe sich der Schuldendienst, also die Verzinsung der aufgenommenen Bankkredite, voraussichtlich bewegen wird. Und es ist nicht einmal klar, ob die Flughafengesellschaft angesichts des massiv eingebrochenen Luftverkehrs jemals so viel Gewinn einfahren wird, dass sie die aufgenommenen Kredite bedienen und schrittweise abbauen kann. Solange dies nicht der Fall ist, werden die Schulden der Gesellschaft weiter steigen. Und es muss befürchtet werden, dass zuletzt doch der Steuerzahler entweder vollständig oder teilweise für diesen Schuldenberg aufkommen muss.

Im Übrigen deutet sich heute schon an, dass der Großflughafen infolge Fehlplanung von der Kapazität her unterdimensioniert ist, demzufolge bei wieder massiv steigenden Passagierzahlen ganz schnell baulich erweitert werden muss. Das nächste Milliardengrab zulasten der öffentlichen Hand ist also bereits absehbar.

 

Verwendete Literatur:

  • Bedszent, Gerd: „Wirtschaftsverbrechen und andere Kleinigkeiten“, Nomen Verlag, 2017
  • Bedszent, Gerd: „Berlin-Brandenburgisches Flughafendesaster ist hausgemacht“, in: BIG Business Crime, Ausgabe 3/2015
  • Bedszent, Gerd: „Berlin-Brandenburgisches Flughafendesaster ist hausgemacht – Ein Nachschlag“, in: BIG Business Crime, Ausgabe 4/2015
  • Delius, Martin / Ugarte Chacón, Benedict: „Außer Kontrolle. Zweiter Zwischenbericht der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zum Untersuchungsausschuss BER“
  • Delius, Martin: „Bericht des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen und Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)“ vom 14. Juni 2016 (Drucksache 17/3000)
  • Immel, Michael: „Wird der BER sich jemals rechnen““, „Tagesschau“ vom 31. Oktober 2020
  • Ugarte Chacón, Benedict: „Anhaltender Sinkflug“, in: BIG Business Crime, Ausgabe 2/2014
  • Ugarte Chacón, Benedict: „Sturzflug mit Ansage“, in: BIG Business Crime, Ausgabe 3/2016

Bestechungsaffäre um Frankfurter Staatsanwalt

Mehrere Unternehmen, die in die Korruptionsaffäre um einen Frankfurter Oberstaatsanwalt verwickelt sind, müssen Insolvenz anmelden. Das berichtet das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe am 15. Oktober. Eine der Firmen mit 30 Mitarbeiter*innen war auf IT-Forensik spezialisiert, unterstützte also Unternehmen und Behörden bei der Sicherung von Datenbeständen. Unter anderem kümmerte sie sich auch für mehrere Staatsanwaltschaften um sichergestellte digitale Beweismittel im Cum-Ex-Skandal.

Das Handelsblatt schreibt: „Das Unternehmen ist gestürzt über einen der größten Justizskandale Hessens seit Jahren, die Korruptionsaffäre um einen Oberstaatsanwalt. Den bisherigen Ermittlungen zufolge war der hochrangige Beamte Alexander B., einer der obersten Korruptionsbekämpfer der Generalsstaatsanwaltschaft Frankfurt, jahrelang selbst korrupt und soll auch von zwei Geschäftsführern der IT-Forensik-Firma Schmiergeldzahlungen kassiert haben.“

Der mutmaßliche Bestechungsskandal wurde bereits im Juli 2020 bekannt. Dem Staatsanwalt wird gewerbsmäßige Bestechlichkeit vorgeworfen. Er soll Geld unter anderem von einer Firma erhalten haben, die von ihm beauftragt worden war, in einer Reihe von Strafermittlungsverfahren im Gesundheitswesen ärztliche Abrechnungen zu überprüfen. Im Jahr 2014 soll die Firma finanzielle Probleme gehabt haben; der Staatsbeamte habe ihr daraufhin gegen „Sonderzahlungen“ eine „vertiefte Zusammenarbeit“ angeboten.

Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen stoppten verschiedene Auftraggeber, wie zum Beispiel weitere Staatsanwaltschaften, ihre Aufträge an das Unternehmen. Laut Handelsblatt-Informationen erkannten sie darüber hinaus noch ausstehende Forderungen der IT-Firma für bisherige Aufträge nicht an. In der Folge musste sie Insolvenz anmelden. Das Handelsblatt weiter: „2005 soll B. seinem Schulfreund den Anstoß gegeben haben die Firma zu gründen. Durch die Aufträge B.s soll das Unternehmen einen Umsatz in Höhe von mehr als 12,5 Millionen Euro erzielt haben – rund 90 Prozent der Gesamteinnahmen. Schmiergeldzahlungen sollen dabei an der Tagesordnung gewesen sein. Aus dieser Firma sollen allein seit 2015 Gelder in Höhe von 240.000 Euro an den Beamten geflossen sein. Monatlich dürfte er rund 4.000 Euro kassiert haben.“ (Handelsblatt vom 15. Oktober 2020)

Der Fall belastet die hessische Justiz schwer und beschäftigte bereits den Justizausschuss des hessischen Landtags. Der Beschuldigte galt offensichtlich als „in höchstem Maße seriös und integer“, wie das Handelsblatt am 24. Juli 2020 schrieb. Er arbeitete seit 1998 als Staatsanwalt in Frankfurt und lehrte seit 15 Jahren an der Deutschen Richterakademie und der Polizeiakademie Hessen.

Als anerkannter Fachmann hielt er Vorträge zur Korruption im Gesundheitswesen und war  im Januar 2020 in der von Business Crime Control und der KunstGesellschaft veranstalteten Matinee im Frankfurter Club Voltaire zu Gast zum Thema „Weiße Kittel – schwarze Millionen. Wie unser Gesundheitssystem Betrug begünstigt“.

Quellen:

René Bender, Bestechungsaffäre: „Verdächtigte Firmen im hessischen Justizskandal müssen Insolvenz anmelden“, Handelsblatt Online vom 15. Oktober 2020

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/frankfurt-bestechungsaffaere-verdaechtigte-firmen-im-hessischen-justizskandal-muessen-insolvenz-anmelden/26277342.html

René Bender. „Verdacht auf Bestechlichkeit“. Spitzenbeamter der Frankfurter Staatsanwaltschaft verhaftet“, Handelsblatt Online vom 24. Juli 2020

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/verdacht-auf-bestechlichkeit-spitzenbeamter-der-frankfurter-staatsanwaltschaft-verhaftet/26035256.html

 

„Schweinesystem“

Im Rahmen einer bundesweiten Aktion demonstrierten am 17. Oktober 2020 Tierschützer in Nürnberg gegen die Haltung von Schweinen in sogenannten Kastenständen. Dabei kritisierte die Organisation Deutsche Tierlobby e. V., dass die Kastenstände für die Tiere viel zu eng seien und forderte deshalb deren komplette Abschaffung. Im Juli hatte der Bundesrat einer Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt. Danach soll künftig das Fixieren von Sauen in Kastenständen, in denen sich die Tiere kaum bewegen können, teilweise beschränkt werden. Im sogenannten Deckbereich der Ställe sollen sie nach einer Übergangszeit von acht Jahren nicht mehr zulässig sein, eine Gruppenhaltung generell mehr Platz im Stall gewährleisten. Den Tierschützern dauert die Übergangsfrist jedoch zu lang.

Unter anderen hatte auch Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, die Neuregelung scharf kritisiert, weshalb Sachsen-Anhalt in der Länderkammer auch nicht zustimmte. „Die Grünen-Ministerin sieht in der langen Übergangsfrist eine unnötig lange Ausweitung eines rechtswidrigen Zustandes. Denn: Eigentlich entsprechen die engen Käfige schon seit 1992 nicht mehr dem geltenden Tierschutzrecht und hätten damit abgeschafft werden müssen; 2015 und 2016 bestätigten dies Gerichte. Die Neuregelung räumt den Haltern nun weitere acht Jahre für die Haltung im Kastenstand ein. ‚Das hat mich wirklich zutiefst empört‘, sagte Dalbert. ‚Das Gesetz gilt seit 1992. Und nun soll die Tierqual noch mal acht Jahre verlängert werden.‘ Die engen Käfige seien mit einer tiergerechten Haltung unvereinbar.“

Auch der WDR-Journalist Tobias Zacher kritisierte wenige Tage nach dem Bundesratsbeschluss, dass geltendes Recht nicht umgesetzt, vielmehr seit Jahrzehnten gegen Schweinehaltungsvorschriften verstoßen werde. Gültige Gesetze und Verordnungen würden seit vielen Jahren von der Industrie nicht beachtet – unbehelligt von Politik und Behörden, die nicht kontrollierten und sanktionierten. Durch die Zustimmung des Bundesrates zur neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wäre der illegale Zustand für weitere acht Jahre legalisiert worden. 

Was ist ein Kastenstand? Wikipedia erklärt: „Ein Kastenstand ist ein Bestandteil eines Schweinestalls, welcher in der Schweineproduktion genutzt wird, um Zuchtsauen während der Trächtigkeit und Säugezeit zu halten. In der Abferkelbucht soll der Kastenstand verhindern, dass Ferkel durch die Sauen erdrückt werden. Neben der geringeren Mortalität der Ferkel lassen sich auch mehr Sauen auf einer geringeren Fläche halten und die Ausgaben pro Tier (darunter die Personalkosten) senken. Der Boden, auf dem die Tiere gehalten werden, kann entweder ein teilperforierter und mit Kunststoff ummantelter Spaltenboden oder eingestreut sein.“

Quellen:

Deutsche Tierlobby e.V.: Pressemitteilung zum bundesweiten Aktionstag „Lasst die Sau raus!“ vom 14. Oktober 2020

https://www.deutsche-tier-lobby.de/download/pressemitteilung-aktion-17-10-2020/

„Umstrittene Schweine-Haltungsform: Dalbert hofft auf Ende“, Süddeutsche Zeitung vom 24. August 2020

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/agrar-magdeburg-umstrittene-schweine-haltungsform-dalbert-hofft-auf-ende-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200824-99-281454

„Das kranke Schweinesystem“, WDR RheinBlick vom 9. Juli 2020

https://www1.wdr.de/mediathek/audio/rheinblick/audio-das-kranke-schweinesystem-100.html

 

 

 

 

Illegale Einschleusung von Arbeiter*innen

Bei einer Razzia am 23. September 2020 wurden rund 70 Objekte, darunter Wohn- und Geschäftsräume, wegen des Verdachts der illegalen Einschleusung von Arbeitskräften für die Fleischindustrie durchsucht. Dabei waren in fünf Bundesländern rund 800 Beamte im Einsatz, vor allem in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen. „Im Fokus der Ermittler steht ein Konstrukt aus verschiedenen Zeitarbeitsfirmen, über die in den vergangenen sechs Monaten mindestens 82 Menschen geschleust worden sein sollen. Es geht den Angaben nach um den Vorwurf der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung und der Urkundenfälschung“, heißt es in einer Meldung der Süddeutschen Zeitung.

https://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsmarkt-naumburg-saale-razzia-in-fleischbranche-ermittler-sichten-datenmengen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200924-99-696320

Wieder einmal ging es unter anderem um den Großkonzern Tönnies. „Die Ermittlungen wegen Urkundenfälschung sowie der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung richten sich vor allem gegen die Berkana GmbH, die auch für Tönnies tätig ist. Sie hat ihren Sitz im niedersächsischen Twist. Der Geschäftsführer wohnt in Weißenfels in Sachsen-Anhalt. Dort liegt auch der zweitgrößte Tönnies-Standort, den Berkana mit Arbeitskräften versorgte“, schrieb das Handelsblatt.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/fleischindustrie-razzia-in-der-fleischindustrie-beschuldigte-waren-auch-fuer-toennies-taetig/26214620.html?ticket=ST-3801838-y0MJfgcaFqqKhDmjWfwi-ap1

Die Zeitung kommentiert:

„Wie kann das passieren in einem Land wie Deutschland, in einem wohlhabenden Rechtsstaat? (…) Erst seit dem massiven Corona-Ausbruch im Tönnies-Stammwerk hat sich die Haltung vom Wegsehen zum Hinschauen geändert. Das aber auch eher zwangsweise und aus einem Grund, für den wir alle uns schämen sollten – weil die Sorge der Deutschen wegen Corona groß genug war, um die Zustände in der Fleischindustrie nicht gleich wieder zu vergessen.“ Jan Keuchel meint, dass die Razzia sich deshalb auch im Kontext von politischem Druck erkläre. Gleichwohl sei das Vorgehen richtig: „Wer den Schleusern dauerhaft das Handwerk legen will, der muss sich allerdings intensiv mit denjenigen Großunternehmen beschäftigen, die Schleusern und Leiharbeitsfirmen erst den Spielraum schaffen – um am Geschäft mit der Ware Mensch gut zu verdienen.“

(Jan Keuchel, „Die Zustände in der Fleischindustrie sind eine Einladung an Schleuserbanden“, Handelsblatt Online vom 24. September 2020)

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-die-zustaende-in-der-fleischindustrie-sind-eine-einladung-an-schleuserbanden/26211260.html

Ein Kommentar der Süddeutsche Zeitung zielt in die gleiche Richtung:

„Wie eifrig sich nun alle um die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Helfer bemühen! Gesetze werden verschärft, Unternehmen angeprangert, und die Bundespolizei holt aus zur Razzia in der Fleischindustrie“, wundert sich der Journalist Michael Bauchmüller. Ganz Deutschland interessiere sich plötzlich für das Schicksal der Erntehelfer und Zerlegetrupps, die für wenig Geld schuften und oft erbärmlich leben müssten. Ein Raunen gehe durchs Land – als ob das alles so neu wäre. „Ist es natürlich nicht“, fährt er fort. „Erst Corona rückte sie ins Rampenlicht – allerdings nicht vorrangig als die armen Menschen, die sie sind, sondern als potenzielle Infektionsherde. Und plötzlich geht auch Arbeitsschutz. Was aber ist mit den kleinen Rädchen, die jenseits der Grenzen ihren Dienst im großen Getriebe versehen? (…) Ein ‚Lieferkettengesetz‘ soll deutsche Unternehmen verpflichten, auch bei Zulieferern Mindeststandards durchzusetzen. Jeder weiß, dass die allzu oft nicht gelten. Doch das Gesetz hängt fest. Die Wirtschaft blockt, und das Wirtschaftsministerium blockt mit. Es ist traurig.“

(Michael Bauchmüller, „Spitze des Eisbergs“, Süddeutsche Zeitung Online, 23. September 2020)

https://www.sueddeutsche.de/politik/ausbeutung-spitze-des-eisbergs-1.5041656

BlackRock-Tribunal in Berlin

Am 26. und 27. September 2020 fand an der Freien Universität Berlin eine Veranstaltung statt, in der die US-amerikanische Fondsgesellschaft BlackRock, die über sieben Billionen US-Dollar an Kapital verwaltet, symbolisch „an den Pranger“ gestellt wurde. Initiiert wurde das Tribunal von dem emeritierten Berliner Politikprofessor Peter Grottian. BlackRock wurde „stellvertretend für andere Schattenbanken“ für nachfolgend aufgezählte Vergehen angeklagt: Erstens wegen der „Zerstörung der wirtschaftlichen und politischen Demokratie“ und der Verletzung von Völker- und Menschenrechten. Zweitens wegen Mietpreistreiberei und Niedriglöhnerei, insbesondere bei Beschäftigten der von ihr kontrollierten Firmen. Drittens wegen der „Erhöhung der globalen Kriegsgefahr durch Profitmacherei in den wichtigsten Rüstungskonzernen der USA und der EU“. Viertens wegen „Profitmacherei in den wichtigsten Kohle-, Braunkohle- und Ölkonzernen“.

Nach Aussage der Veranstalter ist BlackRock Aktionär bei 18.000 Banken und Unternehmen weltweit und damit der „einflussreichste Kapitalorganisator des US-geführten Westens“. BlackRock habe die jetzt aufbrechende Systemkrise mitverursacht, trete nun als Retter auf und betreibe als Berater der EZB die größte Staatsverschuldung der europäischen Geschichte.

Dennoch gilt das Unternehmen weithin noch als unbekannter Finanzgigant.

Der Politikwissenschaftler Lutz Mez eröffnete die Verhandlung vor 150 Besucher*innen mit einem bekannten Aphorismus des französischen Schriftstellers Honoré de Balzac: „Hinter jedem großen Vermögen steht ein Verbrechen“. Weitere „Richter*innen“ des Tribunals analysierten die Rolle BlackRocks auf den Feldern Umwelt, Ökonomie und Rüstung. Unter ihnen: Karin Baumert, Soziologin und Teil des Berliner „Bündnis Zwangsräumung verhindern“, der ehemalige Professor für Politik und Wirtschaft, Mohssen Massarrat, der Wittener Mieteraktivist Knut Unger, der Politologe Philipp Metzger sowie Niklas Hover von der Stiftung Ethecon.

Es wurde folgendes symbolisches Urteil gefällt:

„Das Unternehmen Blockrock mit dem juristischen Sitz in der US-amerikanischen Finanzoase Wilmington/Delaware und dem operativen Hauptsitz in New York wird aufgelöst. Das betrifft auch alle Tochtergesellschaften in den USA und im Ausland.“

Quellen:

https://www.blackrocktribunal.de/

Raphaël Schmeller: „‚Black Rock‘ am Pranger“, junge Welt vom 28. September 2020

https://www.jungewelt.de/artikel/387213.finanzwirtschaft-black-rock-am-pranger.html

Peter Nowak: „Verschärfter Klassenkampf“, taz vom 27. September 2020

https://taz.de/Blackrock-Tribunal-in-Berlin/!5712958&s/

 

Yannic Walther: „Schuldig auch am Mietenwahnsinn“, Neues Deutschland vom 27. September 2020

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1142373.blackrock-tribunal-schuldig-auch-am-mietenwahnsinn.html?

 

Überhöhte Mieten bei Geflüchteten / Kleingerechnete Hartz IV-Regelsätze

In einer Anhörung am 7. September 2020 im Haushaltsausschuss des Bundestages kritisierte der Bundesrechnungshof, dass die Kommunen in vielen Fällen vom Bund überhöhte Mietzahlungen für Wohnungen von Flüchtlingen verlangen. In einer schriftlichen Stellungnahme der Behörde heißt es:

„So lagen bei den KdU*-Leistungen für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe ‒ oft mehr als 100 %.“ Der Rechnungshof ist dabei weniger um die Situation der geflüchteten Menschen besorgt als um die hohen Ausgaben der Kommunen und des Bundes. Da viele Geflüchtete keine Mietwohnungen finden, werden sie in Heimen und Hostels untergebracht. Bei Geflüchteten übernimmt der Bund seit 2016 die gesamten Wohnkosten.

(*Kosten der Unterkunft)

https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/2020/Stellungnahme_KdU

https://taz.de/Miete-fuer-Gefluechtete/!5712653&s=rechnungshof/

Bekannt ist, dass Vermieter mit der Wohnungsnot von Geflüchteten viel Geld verdienen können. Die junge Welt schreibt dazu: „Das Problem endet nicht bei den satten Gewinnen für Vermieter auf Kosten der Steuerzahler. Erzielen Geflüchtete Einkommen, müssen sie sich an den Wuchermieten selbst beteiligen. Zudem taucht die Mietsumme auch in den Leistungsbescheiden für Asylsuchende auf, was von Rechtspopulisten und Neonazis immer wieder für Propaganda missbraucht wurde. Denn Hartz-IV-Bezieher bekommen oft nur einen Bruchteil dieser Summe für ihre Miete zugebilligt.“ (junge Welt vom 8. September 2020)

https://www.jungewelt.de/artikel/385920.wohnungspolitik-geförderte-abzocke.html

Laut Pressemitteilungen vom 8. September steigt der Regelsatz von alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger*innen zum 1. Januar 2021 um 14 Euro auf 446 Euro im Monat. Die im August vom Bundeskabinett beschlossene Neuberechnung der Regelsätze hatte noch eine Erhöhung um mindestens sieben Euro vorgesehen. Das zusätzliche Plus resultiert aus der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Anpassung der Leistungshöhe an die durchschnittliche Lohn- und Preisentwicklung. Unter anderem kritisieren Sozialverbände und Gewerkschaften die Anhebung als bei weitem nicht ausreichend.

Und wieder einmal werden die Regelbedarfe gezielt kleingerecht. Arme, alte, kranke Menschen sollen vorzeitig ableben, arbeitsfähige durch gezielte Unterdeckung in prekäre Beschäftigung gehungert werden. Anders ist das Regierungskalkül nicht zu verstehen, genau so schafft es die Bundesregierung und das BMAS in einem der reichsten Länder der Erde einen immer größer werdenden Niedriglohnsektor durchzusetzen.“

So kommentiert der Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht Harald Thomé das systematische Kleinrechnen der Regelbedarfe für das Jahr 2021.

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2688/

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die geplante Anhebung der Regelsätze zum neuen Jahr als „realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig“. Sie sei „geradezu lächerlich niedrig angesichts der bitteren Lebensrealität armer Menschen in diesem Land“. Laut einer Pressemitteilung vom 8. September wirft der Verband der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor. Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben.

https://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-gesamtverband-kritisiert-geplante-erhoehung-der-regelsaetze-als-viel-zu-niedri/

Auszug aus einer bereits am 31. August 2020 erfolgten Stellungnahme des von mehreren Erwerbslosenorganisationen getragenen „Bündnis ‚Auf Recht Bestehen‘“:

„Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV-Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag. Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. (…) Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich ‚nicht regelsatzrelevant‘ überwiegend politisch motiviert abzuziehen. Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!“

https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/Aufruf_Aktionstage_10-2020.pdf

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, nahm am 8. September dazu Stellung:

„Der schöne Schein angehobener Regelsätze trügt. Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen.

Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibt unverändert: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibt es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liegt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.“

https://www.dgb.de/presse/++co++8d4a0830-f1da-11ea-bff8-001a4a160123

Die Gewerkschaft ver.di erklärte:

„Die Vorschriften über die Regelbedarfe gelten für über 7,2 Millionen Menschen, darunter rund 5,7 Millionen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung SGB II. (…) Aktuell hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass ohne all die zusätzlichen kostenlosen Unterstützungsangebote, wie Kleiderkammern und Suppenküchen, die Betroffene nicht über die Runden kämen. Bereits die derzeitigen Regelsätze leisten keinen Beitrag für die dringend notwendige Bekämpfung der Armut in Deutschland. (…) Die tatsächlichen Bedarfe der Betroffenen sind wesentlich höher als die nun vom Kabinett beschlossenen Regelsätze.“

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++8d6cecd2-eeb1-11ea-8c98-001a4a160100

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, beanstandet, dass bei der im August vom Bundeskabinett beschlossenen Ermittlung der Regelbedarfe vom Bedarf der Vergleichsgruppe 160 Euro willkürlich gestrichen wurden. Dabei befänden sich in der Vergleichsgruppe die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte. „In der Corona-Krise hat sich die Situation weiter verschärft“, so Loheide. „Darum sind mindestens 100 Euro mehr pro Monat als Soforthilfe für Menschen mit Grundsicherung dringend nötig.“

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/armut-verschaerft-sich-hartz-iv-regelsaetze-sinken-soforthilfe-dringend-noetig