„Schlaraffenland für Betrüger“

Seit die Pflegeversicherung 1995 Gesetz wurde, ist ein gewaltiger und höchst intransparenter Markt mit etwa 13.000 ambulanten Pflegediensten entstanden. Ende Dezember 2019 berichtete der Deutschlandfunk einmal mehr darüber, wie kriminelle Pflegedienste Leistungen abrechnen, die nie erbracht wurden. Kein Wunder, denn die gesetzlichen Pflegekassen gaben 2018 mehr als 23 Milliarden Euro für ambulante Pflege aus – ein lukrativer Markt, der Betrüger anlockt. Der Leiter der Revisionsabteilung bei der Siemens-Betriebskasse (SBK) sprach gegenüber dem Sender von deutlich steigenden Fallzahlen: „Wir haben eine Steigerung von Jahr zu Jahr um 30 Prozent. Die Hinweise, die wir zu untersuchen haben, nehmen deutlich zu.“

Im Oktober 2019 allerdings glückte der Staatsanwaltschaft München ein Schlag gegen kriminelle Pflegedienste in der bayerischen Hauptstadt und Augsburg. Die Schadenssumme betrug acht Millionen Euro. Der leitende Oberstaatsanwalt erkennt im Pflegebetrug jedoch ein strukturelles Problem: „Diese Kombination, dass zum einen sehr viel Geld bewegt wird und zum anderen kaum eine Kontrolle stattfindet, übt natürlich eine große Anziehungskraft auf schwarze Schafe aus. Man könnte vereinfacht sagen: Unser Gesundheitssystem ist in Teilen ein Schlaraffenland für Betrüger.“ (Deutschlandfunk, 30. Dezember 2019)

Einzelne Erfolge wie dieser verdecken die riesige Dunkelziffer. Laut SPIEGEL forderten die Krankenkassen in den Jahren 2016 und 2017 wegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege deutschlandweit 14 Millionen Euro erfolgreich zurück – doppelt so viel wie in den zwei Jahren zuvor. „Doch verglichen mit dem wirklichen Schaden ist diese Summe lächerlich gering. Experten schätzen, dass durch Betrug allein in der ambulanten Pflege rund zwei Milliarden Euro jährlich verloren gehen.“ (Spiegel Online, 16. Oktober 2018)

Eine Fachgebietsleiterin der SBK teilte dem Deutschlandfunk mit, dass man Betrügern leicht auf die Schliche kommen könne, wenn Pflegebedürftige oder deren Angehörige die Tricksereien meldeten. Aber das würde wegen des großen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Kunden und Pflegediensten nicht immer geschehen. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige seien schon froh, wenn sie überhaupt einen Pflegedienst finden würden. Das wollten sie nicht gefährden.

Insofern wird die oftmals geäußerte These erneut bestätigt, dass die Struktur des deutschen Pflegemarktes kriminelles Verhalten begünstigt. Für den langjährigen, durch seine vielen Medienauftritte bekannte „Pflegekritiker“ Claus Fussek ist zum Thema im Grunde „alles gesagt“. In einem Interview äußerte er sich resignativ zur Situation im Pflegebereich: „Das ist ein geschlossenes, kriminelles System.“ (Chrismon, 17. Januar 2018)

 

Quellen:

Michael Watzke, „Betrug in der Pflege: Steigende Verdachtsfälle, schwierige Aufklärung“, Deutschlandfunk, 30. Dezember 2019
https://www.deutschlandfunk.de/betrug-in-der-pflege-steigende-verdachtsfaelle-schwierige.769.de.html?dram:article_id=466588

Christina Gnirke, Wie Krankenkassen beim Betrug in der Pflege zusehen, in: SPIEGEL Online, 16. Oktober 2018
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wie-krankenkassen-beim-betrug-in-der-pflege-zusehen-a-1232905.html

Esther Niederhammer, „Wehrt euch endlich!“, in: Chrismon, Das Evangelische Magazin, 17. Januar 2018
HYPERLINK: https://www.torial.com/esther.niederhammer/contents/408066

 

Großrazzia in Hamburg: Verdacht der Korruption beim Geschäft mit Krebsmedikamenten

Eine gemeinsame Recherche des ARD-Magazins Panorama und von ZEIT Online ergab, dass der bundesweit größte Hersteller von Infusionen für Krebstherapien, die Firma ZytoService, ein neues Betrugsmodell der ganz großen Art entwickelt hat. Am 17. Dezember 2019 wurde deshalb die größte Razzia durchgeführt, die bislang von der Hamburger Wirtschaftsstaatsanwaltschaft angeordnet worden ist. 420 Polizisten durchsuchten dabei insgesamt 58 Objekte: Arztpraxen, Apotheken, einige Firmensitze, Privathäuser und ein Krankenhaus. Den Beschuldigten (mehrere Ärzte, Apotheker und Pharma-Manager) wird laut Staatsanwaltschaft Hamburg „Bestechung im Gesundheitswesen in besonders schwerem Fall“ und „bandenmäßiger Betrug“ vorgeworfen (Höchststrafe 10 Jahre Gefängnis).

Im Fokus der Ermittlungen stehen dabei die drei Gründer von ZytoService. Sie sollen in den vergangenen Jahren systematisch Ärzte bestochen haben, die offenbar im Gegenzug unter Beteiligung einer konzernnahen Apotheke profitable Rezepte für die Infusionen ausstellten. Diese wurden offensichtlich zu Unrecht bei den Kassen abgerechnet, so dass allein der Techniker Krankenkasse seit Januar 2017 ein Schaden von 8,6 Millionen Euro entstanden sei. Die DAK schätzt ihren Verlust sogar auf 18,2 Millionen Euro.

ZEIT Online schrieb am 18. Dezember 2019: „Es ist nicht der erste Verdacht von Korruption im Milliardenmarkt mit Krebsmitteln. Aber der Fall hat eine neue Dimension, weil es neben klassischer Bestechung um eine neue Methode geht: Statt Ärzte in geheimen Treffen Geld auf Nummernkonten im Ausland zu versprechen, werden die Mediziner ganz offen und auf den ersten Blick legal gekauft.“

Die Masche von ZytoServive läuft demnach so: ZytoService erwarb über ein bundesweit verflochtenes Firmenkonstrukt ganze Arztpraxen. Dabei soll der Konzern ein Vielfaches des üblichen Marktpreises gezahlt haben. Anschließend wurden die Praxen in sogenannte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) umgewandelt. Die dort angestellten Ärzte sollen Rezepte für die Herstellung der Infusionen exklusiv an ZytoService weitergeleitet und dafür eine Beteiligung am Umsatz als Boni erhalten haben.

Damit Ärzte sich am Patientenwohl und nicht vorrangig an wirtschaftlichen Interessen orientieren, ist es Apothekern und Herstellern allerdings gesetzlich verboten, sich an Arztpraxen zu beteiligen, um die Nachfrage nach ihren eigenen Produkten kontrollieren zu können. Möglicherweise nutzte ZytoService eine Gesetzeslücke, um diese Bestimmung zu umgehen. Denn gemeinnützige Organisationen oder Krankenhäuser dürfen MVZ kaufen.

ZytoService ist offiziell selbst nicht Gründer und Besitzer der MVZ, sondern eine sehr kleine Hamburger Stadtteilklinik (mit lediglich 15 Betten und ohne eigene onkologische Abteilung). Diese eröffnete seit 2014 bundesweit 15 dieser Versorgungszentren. Zunächst gehörte die Klinik, also die „Mutter“ der MVZ, direkt ZytoService. Mittlerweile aber ist wiederum der Mutterkonzern von ZytoService, die Alanta Health Group, die Inhaberin der Klinik.

ZytoService bzw. die Alanta Health Group verweigerten den Redaktionen von Panorama und ZEIT Online eine diesbezügliche Stellungnahme.

Quellen:

Robert Bongen, Oliver Hollenstein, Niklas Schenck, Oliver Schröm, Caroline Walter: Кrebsmedikamente: Wie man sich einen Onkologen kauft, ZEIT Online, 18.12.2019
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-12/krebsmedikamente-zytoservice-betrug-onkologen-gesetzesluecke-hamburg/komplettansicht

Dies.: „Krebstherapie: Offenbar neues Betrugsmodell“, Panorama, Stand: 18.12.2019
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Krebstherapie-Offenbar-neues-Betrugsmodell,zytostatika112.ht

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Panorama-vom-19-Dezember-2019,panoramaarchiv492.html

 

„Wir fühlten uns wie die Größten“ – Kronzeuge im Cum-Ex-Prozess sagte aus

 In einem Artikel im Handelsblatt vom 1. November 2019 berichteten Volker Votsmeier und Sönke Iwersen über die Aussage des Kronzeugen Benjamin Frey (Name geändert) im Prozess zu dem wohl größten Steuerbetrug der deutschen Wirtschaftsgeschichte vor dem Landgericht Bonn. Frey war 2011 Partner in einer der einflussreichsten Rechtsanwaltskanzleien Deutschlands. Zu ihren Kunden zählten viele der vermögendsten Deutschen. Sie hatte gute Verbindungen zu den größten Banken.

Als Jana S., Sachbearbeiterin im Bundeszentralamt für Steuern, mit Frey und dessen Kollegen zu tun bekam, stoppte sie beantragte Steuererstattungen in dreistelliger Millionenhöhe. Das Handelsblatt beschrieb den Vorgang wie folgt: „Sie schob damit einen Keil in die Maschine, mit der Frey für sich und seine Geschäftspartner Unsummen verdiente. Die Maschine hieß Cum-Ex. Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch wurden dabei so gehandelt, dass die Beteiligten sich das Mehrfache dessen von den Finanzämtern ‚erstatten‘ ließen, das sie abführten. Eine ganze Dekade lang kamen schwerreiche Investoren, ihre Steuerberater, Rechtsgutachter und Banken damit durch. Dann stellte sich Jana S. quer.“

Frey und seine Kollegen drohten der Sachbearbeiterin damit, sie persönlich auf Schadensersatz zu verklagen und finanziell zu ruinieren. Jana S. ließ sich jedoch nicht einschüchtern. Sie weigerte sich, Steuern zu erstatten, die gar nicht abgeführt worden waren. Das löste schließlich ein Ermittlungsverfahren aus. Die Aufklärung eines riesigen Skandals begann.

Der Schaden, der durch Cum-Ex-Geschäfte entstand, soll zwölf Milliarden Euro betragen. Diese Schätzung wird von Benjamin Frey als zu niedrig angesehen. Der Abfluss von Steuergeldern sei deutlich größer gewesen. Frey ist Beschuldigter in mehreren Strafverfahren und einer der ersten Insider, die bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre auspackten. Im Bonner Prozess trat er als Kronzeuge gegen zwei britische Aktienhändler auf. Sie werden beschuldigt, für eine Schadenssumme von rund 400 Millionen Euro verantwortlich zu sein.

„Quer durch die Republik ermitteln Staatsanwaltschaften in mehr als 70 Komplexen gegen rund 500 Beschuldigte. Dem Handelsblatt liegt die Aufstellung eines Whistleblowers vor, der sich zwischen 2014 und 2015 intensiv mit der Steuerfahndung Wuppertal austauschte. Seine Liste enthält die Namen von 130 Banken, die an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein sollen. Es gibt kaum ein Geldhaus, das darauf fehlt.“

Benjamin Frey arbeitete zu Beginn seiner Karriere als Anwalt in einer US-amerikanischen Sozietät. Später machte er sich zusammen mit Partnern selbstständig. „Ihre Kanzlei wurde in Cum-Ex-Kreisen zu einer Art Zentrale. Sein Schreibtisch stand im 32. Stock des Frankfurter Bürohochhauses Skyper. Frey: ‚Wir fühlten uns wie die Größten.‘ Ab 2006 gehörten Frey und seine Partner zu den nachgefragtesten Namen in der Cum-Ex-Beratung – und akquirierten selbst häufig neue Investoren. Viele zufriedene Kunden brachten neue in die Kanzlei, das Geschäft brummte.“

Dann reagierte endlich das Justizministerium. Es wurden Regelungen eingeführt, die deutschen Banken vorschrieben, bei Cum-Ex-Aktiendeals für eine korrekte Versteuerung zu sorgen. Das sei aber nur ein Brandbeschleuniger gewesen, sagt Frey. Weil in den entsprechenden Paragrafen von inländischen Banken die Rede war, wickelte man die krummen Geschäfte nun eben über ausländische Banken ab. „Frey erinnert sich an das Credo seines ehemaligen Partners Hanno Berger: Was nicht ausdrücklich im Gesetz steht, gilt nicht… Wer Zweifel an der Maschine Cum-Ex äußerte, wurde von Berger scharf angegangen. Frey erinnert sich an die Worte des Star-Juristen: ‚Wer ein Problem damit hat, dass wegen unserer Arbeit weniger Kindergärten gebaut werden: Da ist die Tür!’“
In dem Artikel des Handelsblatts hieß es weiter: „Lüge ist ein wiederkehrendes Motiv in dieser Affäre. Viele Investoren behaupten bis heute, sie hätten nie gewusst, woher die sagenhaften Gewinne bei der Cum-Ex-Methode stammten. Die einen beteuern, sie hätten auch nie gefragt, die anderen sagen, man habe sie auf Nachfrage falsch informiert. Frey berichtet freilich auch von einem Fall, wo ein Kunde seiner Kanzlei genau nachrechnete, und sich gerade deshalb beschwerte. Dann drohte er mit Gewalt… ‚Der Mann wollte zehn Millionen Euro Nachschlag‘, erinnert sich Frey. ‚Andernfalls würde er eine bekannte Rockergang einschalten.’“
Frey erinnerte sich weiter, dass schließlich 2,5 Millionen Euro an den Kunden gezahlt wurden. Man habe bei den Steuerdeals eben auch noch versucht, sich gegenseitig zu übervorteilen, nach dem Motto: „Jeder bescheißt jeden.“
Nach 2012 gab es, als Folge vermehrter Betriebsprüfungen, immer mehr juristische Fachaufsätze, die Cum-Ex-Geschäfte als legal einstuften. Auch Freys Kanzlei vergab solche Aufträge gegen gutes Honorar an geeignete Experten, bekannte Jura-Professoren und renommierte Anwälte. Frey: „Das war letztlich alles Mietschreiberei.“
Auch die Lobbyarbeit über Kontakte in die Finanzverwaltung, die Justiz und in Ministerien sei wichtig gewesen. Man wollte alle Gesetzesänderungen schon kennen, bevor sie stattfanden. Frey sagte aus, er sei auch vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband mit Informationen versorgt worden.
„Dann dürfen ihn auch die Anwälte der fünf Finanzinstitute befragen, die das Gericht dem Bonner Verfahren hinzugezogen hat: die Hamburger Privatbank M. M. Warburg, deren Tochter Warburg Invest, das US-Institut BNY Mellon, die französische Société Generale sowie die Fondsgesellschaft Hansa Invest. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Zusammenarbeit mit den beiden Angeklagten bei Cum-Ex-Geschäften vor – und den daraus entstandenen Gewinn. Im Raum steht eine mögliche Vermögensabschöpfung von rund 389 Millionen Euro. Die fünf davon bedrohten Banken verwehren sich gegen dieses Ansinnen des Gerichts.“

 

„15 Jahre Verfassungsbruch“ – zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen

Die Höhe der Grundsicherung („Hartz IV“) deckt offiziell das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum ab und liegt zurzeit für einen allein lebenden Erwachsenen bei 424 Euro (432 Euro ab 2020), plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Doch allein im Jahr 2018 verhängten die Jobcenter knapp über 900.000 Sanktionen und stürzten damit hunderttausende Leistungsbeziehende in eine materielle (und häufig psychische) Notlage. Fast 15 Jahre nach Einführung des Hartz-IV-Regimes urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 5. November 2019 endlich über die Zulässigkeit der Hartz-IV-Sanktionen.

Zunächst, worum geht es? Lehnt bislang ein Erwerbsloser ein Jobangebot oder eine Maßnahme ab, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt, im Wiederholungsfall um 60 Prozent, bei weiterer Weigerung entfällt die Leistung ganz, samt Wohn- und Heizkosten. Verhängte Sanktionen gelten dabei immer drei Monate. Wer ohne überzeugenden Grund einen Meldetermin versäumt, verliert zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes (diese Fälle machen 77 Prozent aller Sanktionen aus). Bei Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen. Ihnen droht schon beim ersten Verstoß die Totalsanktionierung.

Die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren waren jedoch nicht Teil des Verfahrens in Karlsruhe. Für alle anderen entschied das Gericht nun, dass Kürzungen von 60 Prozent und mehr nicht weiter zumutbar sind. Derartige drastische Kürzungen darf es ab sofort nicht mehr geben, 30 Prozent und weniger sind dagegen weiterhin erlaubt (in der Folge sind mit der Entscheidung aber offensichtlich auch für die Gruppe der jungen Leistungsbeziehenden Kürzungen um mehr als 30 Prozent Vergangenheit).

Die Verfassungsrichter/innen erklärten die Sanktionen damit zwar nur für teilweise verfassungswidrig, ernteten dafür aber auch in kritischen Kreisen Zustimmung. So begrüßte etwa das Bündnis „Auf Recht Bestehen“, getragen unter anderen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, dem Bundeserwerbslosenausschuss ver.di, dem Erwerbslosenforum Deutschland, dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), in einer ersten Stellungnahme das Urteil, „wonach die bestehende Sanktionsregelung zum großen Teil als verfassungswidrig anzusehen ist und in der bestehenden Form nicht mehr angewendet werden darf“. Das Bündnis fordert allerdings nach wie vor die Abschaffung des gesamten Sanktionssystem im SGB II.

Das Problem für Betroffene und Gegner des Zwangsapparats „Hartz IV“: Das Gericht bestätigte durch sein Urteil grundsätzlich, dass die Richtwerte des soziokulturellen Existenzminimums für „unkooperative“ Hartz-IV-Beziehende weiterhin abgesenkt werden dürfen. Im Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 zur Bemessung eines menschenwürdigen Existenzminimums hatte es dagegen noch geheißen: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ (Az. 1 BvL 1/09)

Die vielzitierte Menschenwürde scheint demnach keineswegs absolut zu gelten und sehr wohl einer Abwägung zugänglich zu sein. Christoph Butterwegge, Ex-Professor für Politikwissenschaft an der Uni Köln, analysierte am 5.11.2019, noch vor dem Urteilsspruch, im Neuen Deutschland („Ohne Sanktionen kollabiert das Hartz-IV-System“) dessen gesellschaftspolitischen Kontext:

„Mit seiner Entscheidung in der Sache hat sich Karlsruhe sehr viel Zeit gelassen, was nicht zuletzt ihrer enormen Tragweite geschuldet sein dürfte. Tatsächlich handelt es sich politisch um ein heißes Eisen, denn Hartz IV bildet das Herzstück des neoliberalen Wohlfahrtsstaates, und die Sanktionen bilden das Herzstück von Hartz IV. Schon ihre Androhung gleicht Daumenschrauben, die Hartz-IV-Betroffene gefügig machen sollen. Ohne die Sanktionen wäre Hartz IV daher ein zahnloser Tiger. Würden die Sanktionen verworfen, könnte das System insgesamt kollabieren. Mit den Sanktionen fielen nach Art eines Dominoeffekts womöglich auch die übrigen Bausteine des bestehenden Arbeitsmarktregimes.“

Fazit: Trotz der nach dem Urteil des BVerfG umzusetzenden Abmilderungen der bisherigen Sanktionspraxis bleiben unterm Strich „15 Jahre Verfassungsbruch“, wie die junge welt am 6. November 2019 einen Artikel zum Thema betitelte. Und ein Ende ist nicht abzusehen.

EU verbietet hochwirksames Insektizid: Sieg im Kampf gegen das Artensterben?

Der Abgeordnete der Grünen im Europaparlament Sven Giegold sprach von einem „guten Tag für die Umwelt, Gesundheit und für Europa“, nachdem eine Mehrheit der EU-Staaten im Oktober entschieden hatte, die Zulassung für das vom Bayer-Konzern vertriebene Insektengift Thiacloprid Ende April 2020 auslaufen zu lassen. Das in die Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide fallende Insektizid Thiacloprid gilt Studien zufolge als eine Ursache für das weltweite Bienensterben. Auch kann eine Gefahr für andere Insekten, Pflanzen und Menschen (vor allem durch die Belastung des Grundwassers) nicht ausgeschlossen werden. Erst im letzten Jahr hatten die EU-Mitgliedsländer drei Insektengifte mit einer ähnlichen Wirkung aus dem Verkehr gezogen. Diese Entscheidung wird als Erfolg des zivilgesellschaftlichen Engagements gewertet. Denn unter anderem hatten mehr als 380.000 Menschen zuletzt eine Petition gegen die Wiederzulassung des Pestizids unterschrieben.

Thiacloprid ist zwar das vierte Neonikotinoid, das in der EU verboten wird. Aber trotz der Warnungen aus Expertenkreisen (z.B. BUND, Greenpeace, Umweltinstitut München) vor den dramatischen Folgen war der Einsatz der synthetisch hergestellten Wirkstoffe über Jahre auf dem EU-Markt erlaubt. Waren die Umweltschützer diesmal erfolgreicher als die Industrielobbyisten, wie ein taz-Autor die EU-Entscheidung kommentierte? Ein Leserbriefschreiber der Zeitung bleibt skeptisch: „So, so, Ende April 2020 läuft also die Zulassung des o.g Pestizids aus. Und das feiern die Grünen als Sieg im Kampf gegen das Bienensterben? Für mich stellt dieses Datum eine Verlängerung des Insektenkillens um ein Jahr dar. Die Zeit der Frühjahrsblüher und damit das Erwachen der Insekten nach der Winterpause ist ab spätestens März in vollem Gange. Das bedeutet, genau in der Phase des Wiedererwachens der Insektenpopulationen immer feste druff, ein weiteres Jahr. Da kann man nur den Kopf schütteln, in welchem Umfang sich erneut die Lobbyisten der Landwirte und der Chemieindustrie durchgesetzt haben.“

Quellen:

„Großer Erfolg für Bienen und Gesundheit: EU verbietet das Neonikotinoid Thiacloprid ab Mai 2020“, Mitteilung von Sven Giegold (Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament) vom 22.10.2019:

https://sven-giegold.de/grosser-erfolg-fuer-bienen-und-gesundheit-eu-verbietet-thiacloprid/

Eric Bonse, „EU gegen Insektengift: Aus für Thiacloprid“, taz, 23.10.2019

https://taz.de/EU-gegen-Insektengift/!5633023&s=Thiacloprid/

Christine Vogt (Umweltinstitut München), „Thiacloprid: Kommt das Verbot?“, 5.6.2019

http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2019/pestizide/thiacloprid-kommt-das-verbot.html

Kampf um Steuerschlupflöcher

Der Verein LobbyControl hat eine Protestaktion gestartet: Gegen einen „neuen Lobby-Coup“ der großen Immobilienkonzerne. Denn die wollen die Besteuerung sogenannter Share Deals stoppen, wie es in einem Newsletter des Vereins vom 26. September 2019 heißt.

 

Bei Share Deals geht es nicht um den Verkauf einer Immobilie, sondern der Anteile an einer Firma, welche diese Immobilie im Besitz hält. Kritik und Protest gegen diese Vorgehensweise richten sich vor allem dagegen, dass Share Deals von Unternehmen als Steuerschlupflöcher genutzt werden, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Weil sich Investoren auf diese Weise in den letzten Jahren massiv in Immobilien eingekauft haben, entgehen dem Staat dabei jährlich rund eine Milliarde Euro Steuergeld.

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es noch, dass „effektive und rechtssichere gesetzliche Regelungen“ umgesetzt werden sollen, „um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals“ beenden zu können (Seite 110). Doch ein von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegter Gesetzentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“) von Ende Juli 2019 kommt den Konzernen offensichtlich weit entgegen – die Schließung des Steuerschlupflochs droht zu scheitern.

In dem Newsletter von LobbyControl heißt es dazu:

„Denn ursprünglich war die Share Deals-Reform als Teil des Jahressteuergesetzes geplant. Solche Gesetzespakete werden normalerweise von den Regierungsparteien nicht wieder aufgeschnürt. Doch dann löste das Finanzministerium die Share Deals aus dem Paket heraus – ohne Begründung. Dadurch kann die Reform nun vollends entkernt werden. (…) Börsennotierte Unternehmen sollen nach Beschluss des Bundesrats von jeglicher Verschärfung der Share-Deals-Regelung verschont bleiben. Das heißt: Steuerfreiheit ausgerechnet für Konzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen, die größten Profiteure der Wohnungskrise.“ 

Das Gesetz soll Ende Oktober im Bundestag beschlossen werden. Und der Druck der Lobbyisten wird bis dahin gewiss nicht nachlassen.

Der Appell von LobbyControl:

https://www.lobbycontrol.de/2018/08/wohnen-aktion/

Menschenhandel in der Bauwirtschaft als Geschäftsmodell

Im Kampf gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe haben am 21. August 2019 über 1.900 Bundespolizisten und Zollfahnder in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mehr als 80 Baustellen, Geschäftsräume, Steuerberaterbüros, Wohnungen und Sammelunterkünfte durchsucht. Bei den Kontrollen ging es vor allem um die Beschlagnahmung von Akten, das Sichern von Dateien auf Smartphones, Festplatten und weiteren Datenträgern. Der Schaden beträgt nach offiziellen Angaben mindestens 1,7 Millionen Euro.

186 Personen sollen laut Presseberichten vernommen worden sein, festgenommen wurde aber niemand. Alle 41 Hauptzollämter in Deutschland waren an der Aktion beteiligt. Das Zollkriminalamt, die Ausländerbehörde und die Bundespolizei unterstützten die Großrazzia. Das federführende Hauptzollamt Berlin teilte mit, dass sich die Ermittlungen vor allem gegen den Tatverdacht des „Menschenhandels zur Arbeitsausbeutung“ sowie des „bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern“ richteten. Auch sei Hinweisen auf Sozialversicherungsbetrug und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz nachgegangen worden.

Zum Ergebnis der Ermittlungen im Jahr 2018: „Im vergangenen Jahr war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Berliner Hauptzollamts bei rund 1.600 Prüfungen wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Einsatz, das waren rund 100 Fälle mehr als 2017. Dabei wurden 4.100 Ermittlungsverfahren eingeleitet sowie Buß- und Verwarnungsgelder in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro verhängt. Die Schadenssumme lag den Angaben zufolge bei 88,6 Millionen Euro. Neben dem Baugewerbe waren damals nach Zollangaben vor allem Hotels, Gaststätten, Speditionsfirmen sowie Reinigungsunternehmen überprüft worden.“ (Süddeutsche Zeitung vom 21.8.2019)

Nikolaus Landgraf, Regionalleiter der IG Bau, Agar und Umwelt Berlin-Brandenburg äußerte Zustimmung für die Aktion. So suchten angesichts des aktuellen Booms in der Bauwirtschaft viele Unternehmer nach Personal, versuchten aber die Kosten zu drücken und ließen verstärkt Scheinselbstständige und illegale Beschäftigte unter zum Teil menschenunwürdigen Konditionen arbeiten. Ein mafiaartig organisiertes Netzwerk sei so entstanden, das mit illegalen Vermittlungsfirmen zusammenarbeite und Billigarbeitskräfte auf den Baustellen hin- und herschiebe. Vor allem ging es dabei um Menschen aus Südosteuropa und der früheren Sowjetunion.

Auch die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg lobte den Großeinsatz. Durch Schwarzarbeit gingen dem Staat jedes Jahr Milliarden an Steuereinnahmen und Sozialversicherungsabgaben verloren, teilte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes mit. Schwarzen Schafen auf dem Bau müsse klar sein, dass Verstöße konsequent geahndet würden. Schwarzarbeit sei das „Krebsgeschwür der Bauwirtschaft“.

Dass wirtschaftskriminelles Handeln struktureller Bestandteil des „Immobilienverwertungskonsortiums aus Bauwirtschaft, Banken und Politik“ (Wolf Wetzel), sprich der „Immobilienmafia“, ist ‒ dazu äußerte sich die Sprecherin der Interessenvertretung der mittelständischen Bauwirtschaft in Berlin und Brandenburg jedoch nicht.

Quellen:

Tomas Morgenstern, „Großrazzia gegen Schwarzarbeit“, in: Neues Deutschland vom 21.8.2019

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1124656.illegale-beschaeftigung-grossrazzia-gegen-schwarzarbeit.html?sstr=schwarzarbeit

Ralf Wurzbacher, „Goldgrube Menschenhandel“, in: Junge Welt vom 23.8.209

https://www.jungewelt.de/artikel/361338.arbeitsausbeutung-goldgrube-menschenhandel.html?sstr=goldgrube

„Gegen Schwarzarbeit: Baustellen, Büros, Wohnungen durchsucht“, in: Süddeutsche Zeitung vom 21.8.2019

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-berlin-gegen-schwarzarbeit-baustellen-bueros-wohnungen-durchsucht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190821-99-544675

„FG Bau begrüßt Großrazzia gegen Schwarzarbeit“, Pressemitteilung der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg vom 21.8.2019

https://fg-bau.de/news-veranstaltungen/pressemitteilungen/einzelansicht/news/fg-bau-begruesst-grossrazzia-gegen-schwarzarbeit/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=2d7e14d0caec1ecd70eb4e05e6e6b589

Unternehmensverantwortung und Menschenrechte: Bündnis fordert „Lieferkettengesetz“

Vor sieben Jahren kamen bei einem Brand in einer KiK-Zulieferfabrik in Pakistan 258 Menschen ums Leben. Der Brandschutz dort war mangelhaft, der deutsche Textil-Discounter als Hauptkunde fühlte sich offenkundig für die Arbeitsbedingungen nicht zuständig. Aus Anlass diese Jahrestages startete nun ein Bündnis eine bundesweite Kampagne.

In einer Mitteilung der „Initiative Lieferkettengesetz“ vom 10. September 2019 heißt es: „Dieser Fabrikbrand ist kein Einzelfall: Immer wieder kommt es in den Lieferketten von deutschen Unternehmen zu Ausbeutung und Umweltzerstörung. Damit sich das endlich ändert, setzt sich mit der Initiative Lieferkettengesetz ein Bündnis aus 64 zivilgesellschaftlichen Organisationen für einen gesetzlichen Rahmen ein.“

Deutsche Unternehmen sollen danach gesetzlich zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards verpflichtet werden. Um die Bundesregierung zum Handeln zu bewegen, wurde eine Petition gestartet, in der das Bündnis von der Bundeskanzlerin fordert, bis 2020 ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Danach müssten Unternehmen „geeignete Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen in ihrem Geschäftsbereich zu vermeiden. Bei Schäden an Menschen und Umwelt könnten Unternehmen haftbar gemacht werden“.

Einige Fallbeispiele auf der Webseite der Initiative belegen, wie weltweit Mensch und Natur „unter den gewissenlosen Geschäften deutscher Unternehmen“ leiden.

Quellen:

https://lieferkettengesetz.de/

Bernd Müller: „Opfer der Lieferkette“, in: Junge Welt, 12.9.2019

https://www.jungewelt.de/artikel/362645.produktion-opfer-der-lieferkette.html?sstr=lieferkette

 

 

Transnationale Antikorruptionsbewegung

Die Ausgabe der linken Monatszeitung ak (Analyse & Kritik) vom 20. August 2019 widmet ihren Schwerpunkt dem „Aufstieg der transnationalen Antikorruptionsbewegung“. Unter anderem werden folgende Leitfragen gestellt: „Was firmiert im öffentlichen Diskurs unter ‚Korruption‘ und wie lassen sich die dahinter stehenden Phänomene aus linker Perspektive analysieren? Warum übersetzt die Rechte Korruptionsskandale so viel erfolgreicher in politische Macht als die Linke? Haben auch ‚unpolitische‘ Anti-Korruptions-Proteste einen sozialen Kern, den die Linke freilegen muss?“

ak-Redakteurin Hannah Schultes analysiert einleitend das Verständnis von Korruption in seiner internationalen Dimension. Unter anderem verweist sie auf die legalen Formen von Korruption, die es „trotz der vorhandenen diskursmächtigen Antikorruptionsindustrie“ gäbe. Als Beispiel führt sie die Schlupflöcher im Steuerrecht an, die den „Steuerraub durch sogenannte Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte“ ermöglichten. Die Verletzung des Rechts erschienen in der Regel skandalöser als der „systematische Einfluss von Kapitalinteressen auf die gesetzliche Ebene“. Das vorherrschende Korruptionsverständnis dränge demnach den alltäglichen „legitimen Lobbyismus“ in den Hintergrund.

Wie neoliberale bzw. rechtskonservative und -populistische Kräfte das Phänomen der Korruption in Schwellenländern, Ländern des „Südens“ und postsozialistischen Staaten politisieren, wird in den folgenden Artikeln exemplarisch an der Situation in Brasilien, Haiti und Rumänien dargestellt.

Mario Schenk, Brasilien-Kenner und Wissenschaftler an der FU Berlin, zeigt auf, dass der Wahlerfolg Bolsonaros nicht zuletzt auf eine Dämonisierung der ehemaligen Regierungspartei PT und des linken Ex-Präsidenten Lula basiert. Das Versprechen, Kriminalität und Korruption zu bekämpfen, brachte Bolsonaro an die Macht, Lula und die PT wurden zum Zentrum der Korruption erklärt (u.a. im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe durch den staatlichen Erdölkonzern Petrobas). „Heute scheint klar“, so der Autor, „dass Bolsonaro die Präsidentschaft einem wahren Justiz-Komplott gegen den aussichtsreicheren Kandidaten Lula verdankt“. Claire Antone Payton (University of Virginia) beschreibt die massive Regierungskorruption bei öffentlichen Bauprojekten in Haiti und wie „internationale Großmächte“ sich ihren Einfluss über korrupte Strukturen in dem Karibikstaat sichern. Alexandra Ghit (Geschlechterforscherin und Autorin für das linke Online-Magazin LeftEast) erläutert, dass der vorherrschende Anti-Korruptions-Diskurs in Rumänien neoliberal geprägt ist und mit Law-and-Order-Forderungen verknüpft wird.

 

Quelle:

 ak 651 vom 20.8.2019

 https://www.akweb.de/

 

Usedom-Krimi

Die Mühlen der Justiz mahlen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern langsam, dafür manchmal auch gerecht. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) unterlag am 13. August 2019 vor dem Landgericht Stralsund mit einer Klage auf Unterlassung und Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld dem SPD-Mitglied Günter Jikeli. Dieser darf auch weiterhin behaupten, der Innenminister habe sich 2011 auf rechtswidrige Weise am Nepperminer See auf der Ferieninsel Usedom die Baugenehmigung für ein Ferienhaus verschafft.

Der CDU-Politiker hatte sich durch diese Behauptung diskreditiert gefühlt und geklagt. Die Richter sahen den Sachverhalt anders. Jikelis Behauptung habe zwar die Persönlichkeitsrechte des Ministers berührt, doch das Recht auf freie Meinungsäußerung wiege schwerer.

Ob der CDU-Politiker sich nun tatsächlich rechtswidrig eine Baugenehmigung inmitten eines Naturschutzgebietes verschafft hatte, war allerdings nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Umweltschutzorganisation BUND fordert jedenfalls schon jetzt den Abriss des betreffenden sowie dreier weiterer Ferienhäuser.

Quelle: Ostsee-Zeitung.de vom 13. August 2019

 

 

Immobilienkonzerne unterlaufen Mietregulierung

Seit über vier Jahren gilt mittlerweile das Gesetz zur Mietpreisbremse. Sie legt fest, dass die Wohnungsmiete bei einer Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Berliner Mieterverein geht nach eigenen Recherchen allerdings davon aus, dass große Wohnungsunternehmen wie Vonovia und Deutsche Wohnen mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin gegen die Regulierung verstoßen. Der Verein hatte zuletzt am Beispiel zahlreicher Wohnungen in verschiedenen Berliner Bezirken herausgefunden, dass die beiden größten deutschen börsennotierten Immobilien AGs bei Neuvermietungen mehr Geld verlangen als gesetzlich erlaubt. Beide Unternehmen sind aktuell bemüht, gegen ihr stark ramponiertes Image in der Öffentlichkeit anzugehen. Neben einer Vielzahl von Mieterprotesten in der Vergangenheit setzen ihnen zurzeit die von Berlin ausgehende Enteignungsdebatte sowie die Diskussionen um den Berliner „Mietendeckel“ stark zu. Die Deutsche Wohnen hatte deshalb jüngst eine eigene zeitlich befristete Mieten-Obergrenze angekündigt (keine Mieterhöhung, wenn ein Haushalt mehr als 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss). Vonovia will der Kritik unter anderem mit einer Wohngarantie für Mieter ab 70 Jahren und einer Begrenzung der Mieterhöhung nach Modernisierungen entgegentreten (maximal zwei Euro pro Quadratmeter). Die Meldung über den angenommenen Mietenbetrug kommt ihnen deshalb sehr ungelegen. Beide Konzerne wiesen den Vorwurf der systematischen Missachtung gesetzlicher Vorschriften umgehend zurück.

 

Quellen:

Berliner Mieterverein: „Vonovia und Deutsche Wohnen. Massive Verstöße gegen die Mietpreisbremse“, Pressemitteilung Nr. 26/2019

https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/vonovia-und-deutsche-wohnen-pm1926.htm

 Nicolas Šustr, „Für Mieter wird nicht gebremst“, in: Neues Deutschland, 12. Juli 2019

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1122803.mietpreisbremse-fuer-mieter-wird-nicht-gebremst.html?sstr=vonovia

 

 

 

Massiver Wirtschaftsbetrug: Millionen weiterhin um Mindestlohn geprellt

Vor fünf Jahren (am 3. Juli 2014) stimmte der Bundestag dem „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)“ zu. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde damit in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze eingeführt. Damals betrug er 8,50 Euro brutto pro Stunde, derzeit liegt er bei 9,19 Euro. Verdi und DGB gehen jedoch davon aus, dass bis zu 2,9 Millionen Menschen um ihren Mindestlohn betrogen werden.

Nach Angaben des DGB-Vorsitzenden für Berlin und Brandenburg, Christian Hoßbach, sind zwar viele Menschen als Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber*innen angemeldet, arbeiten aber tatsächlich viel länger und bekommen „dafür dann irgendwas Cash auf die Hand“. Hoßbach zufolge wird der Mindestlohn oft umgangen, da Arbeitszeiten nicht vollständig erfasst werden. Im Hotel- und Gaststättengewerbe seien die Verstöße besonders zahlreich. Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) für Berlin und Brandenburg, Sebastian Riesner, bestätigt diese Einschätzung. Im Bereich der Zimmerreinigung in den Hotels würden die Kolleginnen anstelle eines Stundenlohns den sogenannten Stücklohn bekommen, also pro gereinigtem Zimmer bezahlt werden, wobei der gesetzliche Mindestlohn unterschritten werde. 

Aber auch der aktuelle Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde ist nicht existenzsichernd und reicht selbst nach einem langen Erwerbsleben nicht für eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus. Arbeitsmarktexperte Thorsten Schulten von der Hans-Böckler-Stiftung warnt deshalb vor dem wachsenden Niedriglohnsektor in Deutschland. „Wir gehen davon aus, dass etwa knapp ein Viertel aller Beschäftigten in diesem Niedriglohnsektor* arbeitet. Daran hat jetzt auch der Mindestlohn wenig geändert, weil er eben noch relativ niedrig festgelegt ist.“ Die Hans-Böckler-Stiftung empfiehlt eine Anhebung auf 12,63 Euro pro Stunde.  

*Anmerkung: Die Niedriglohnschwelle liegt zurzeit bei 10,60 Euro.

 Quelle:
rbb-Inforadio, 3 Juli 2019
vgl. auch: „Der Mindestlohn wird millionenfach umgangen“, in: BIG 1/2018
http://bcc.businesscrime.de/?s=mindestlohn

 

 

 

 

Geschäftsmethoden der Unterwelt

Unter dem Titel „Der Drogenboss und sein Konzern“ beschrieb Dennis Kremer in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am 6. Juni 2019, wie die „Geschäftsmethoden der Unterwelt“ immer mehr denen der legalen Kapitalverwertung angeglichen werden, um noch erfolgreicher zu sein. Anlass ist das jetzt gesprochene Urteil eines New Yorker Gerichts gegen den langjährigen Chef des mexikanischen Sinaloa-Drogenkartells.

Joaquin Archivaldo Guzmán, wegen seiner geringen Körpergröße „El Chapo“ (der Kurze) genannt, sei „nicht einfach nur ein brutaler und gerissener Verbrecher“, sondern er habe seine kriminelle Organisation seit den 80er Jahren wie einen modernen Konzern geführt und es mit einem geschätzten Vermögen von einer Milliarde Dollar auf die Reichenliste des Magazins „Forbes“ geschafft: „El Chapo ist einer der erfolgreichsten Drogenbosse der Welt. Sein Reichtum rührt daher, dass er es wie kein zweiter verstanden hat, erprobte Methoden aus der normalen Geschäftswelt so weit wie möglich auf die Unterwelt zu übertragen.“

Den Drogenhandel könne man nur wirksam bekämpfen, schrieb Kremer unter Hinweis auf das Buch „Narconomics – Ein Drogenkartell erfolgreich führen“ von Tom Wainwright, „wenn man ihn als einen globalen Wirtschaftszeig betrachtet“.

Wieviel Profit in diesem Wirtschaftszweig generiert werden kann, macht Kremer an einem Beispiel deutlich: Für ein Kilogramm Kokain seien ungefähr 350 Kilogramm getrockneter Kokablätter im Gegenwert von 385 Dollar nötig. Das daraus gewonnene Kokain habe in Kolumbien einen Verkaufswert von 800 Dollar. Führe man es nach Mexiko aus, steige der Wert auf 2000 Dollar. Gelinge von dort aus der Export in die Vereinigten Staaten, sei es 14 500 Dollar wert. Über Mittelsmänner erreiche das Kokain irgendwann die einfachen Straßendealer und damit die Endkunden. Häufig werde der Stoff mit anderen Substanzen gestreckt, um größere Mengen zu verkaufen. Am Ende der Rechnung komme man auf einen Kilopreis von 122 000 Dollar, den der Konsument zahlen muss – also 122 Dollar je Gramm. Die Gewinnspanne ist sagenhaft: Von der ersten Stufe der Wertschöpfungskette bis zum endgültigen Verkauf beträgt die Steigerung etwas mehr als 30 000 Prozent.

So betrachtet, sei es „ökonomisch völlig rational, Drogengeschäfte zu betreiben“. Dementsprechend ist die Kokain-Produktion in Kolumbien 2017 auf ein neues Rekordhoch gestiegen und die Heroin-Produktion in Mexiko um fast 40 Prozent gewachsen. Auch die Absatzzahlen anderer Drogen wie Crystal Meth steigen. El Chapo habe stets auch neue Substanzen in seine Lieferketten integriert, um der Nachfrage gerecht zu werden.

Für den Transport in die USA habe sich El Chapo, der nach Aussage seiner Geschäftspartner, die im Gegenzug für mildere Strafen mit der Staatsanwaltschaft kooperierten, ein „begnadeter Logistiker“ ist, einiges einfallen lassen. Neben doppelten Wänden von Lieferzügen, die für den Transport von Öl gedacht waren, war seine „Meisterleistung“ der Bau von Tunnelsystemen unter der Grenze zu den USA: „Diese sind mitunter mit Schienen ausgestattet, mit elektrischem Licht und mit Pumpen, die gegen eindringendes Wasser eingesetzt werden können. Die genaue Lage vieler dieser Tunnel ist noch immer unbekannt.“

Um die nicht geringen Ausgaben für diese Operationen, für Waffen und Bestechungsgelder durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren, ließ sich El Chapo etwas einfallen:

„Guzmán war einer der ersten Verbrecher, der erkannte, dass sich Kosten sparen ließen, wenn man nicht jeden neuen Mitarbeiter fest an das Kartell band. Er setzt stattdessen auf ein Franchise-System, wie man es in der normalen Geschäftswelt etwa von McDonald’s kennt. Guzmáns Rivalen, die Mitglieder des Kartells ‚Los Zetas‘, wenden die Strategie ebenfalls an, sie haben sie sogar weiterentwickelt.

Das Ganze funktioniert so: Regionale Gangstergruppen dürfen im Namen des jeweiligen Kartells auftreten, gewissermaßen dessen Marke verwenden. Dafür müssen sie eine Abgabe zahlen, erhalten aber im Gegenzug häufig Waffen und eine militärische Kurzausbildung. Der Vorteil für die lokalen Gruppierungen liegt auf der Hand: Sie müssen sich nicht erst einen Namen machen. Der Vorteil für die Kartelle dagegen liegt neben den finanziellen Zuwendungen darin, dass sie mit ortskundigen Experten zusammenarbeiten – also nicht erst selbst mühsam das jeweilige Terrain erkunden müssen.“

Um sich Rückhalt in der Bevölkerung zu verschaffen, betreiben die mexikanischen Drogenkartelle eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und verbessern ihr Image durch karitative Leistungen. Wie es in dem Artikel der FAS heißt, habe El Chapo in seiner Heimatregion die Krankenhauskosten vieler Armer übernommen und sogar Straßen bauen lassen.

„Auf diese Weise hat El Chapo das perfekte Drogenkartell geschaffen, dem nicht einmal seine eigene Verhaftung und die Auslieferung nach New York etwas anhaben konnten. Guzmáns Partner Ismael Zambada García soll die Geschäfte übernommen haben, nach Einschätzung amerikanischer Spezialisten laufen sie nach wie vor gut.“

Auch das entspricht genau dem, was bei legal arbeitenden Konzernen zu beobachten ist.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 16. Juni 2019

Fehlende Distanz – Julia Klöckner und der Nestlé-Konzern

 

„Bundesernährungsministerin Julia Klöckner ist das Kuscheltier der Lebensmittelindustrie“: Der spöttische Kommentar der taz (6. Juni 2019) bezieht sich auf ein Video auf Twitter, in dem sich die CDU-Politikerin neben einem Manager des Nestlé-Konzerns posierend darüber erfreut zeigt, dass das weltgrößte Lebensmittelunternehmen Zucker, Salz und Fett in seinen Fertigprodukten weiter reduzieren will. Klöckner steht nicht erst nach dem Video in der Kritik. Setzt sie doch auf Selbstverpflichtung der Hersteller, statt verbindliche Reduktionsziele vorzuschreiben, wie andere Staaten es längst praktizieren.

Ende des letzten Jahres hatte Julia Klöckner noch eine 30-seitige „Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ vorgestellt, in der es heißt: „Die Strategie schafft und stärkt Bedingungen für neue, innovative Ansätze in der Lebensmittelproduktion, um die Reduktionsziele zu erreichen. Damit wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelwirtschaft insgesamt gefördert (…). Basis der Strategie bildet ein intensiver Dialogprozess, der in die Unterzeichnung einer Grundsatzvereinbarung zwischen Politik und Lebensmittelwirtschaft mündete. Darin erkennt die Lebensmittelwirtschaft erstmals an, Teil einer Lösung zur Erreichung einer ausgewogenen Energiebilanz und Verbesserung der Nährstoffversorgung der Bevölkerung zu sein und verpflichtet sich freiwillig dazu, messbare Beiträge zu leisten zur Förderung einer gesünderen Ernährung in Deutschland.“

Der Weg der freiwilligen Selbstverpflichtung bedeutet, dass Weltkonzerne wie Nestlé nach eigenem Belieben entscheiden, ob sie ihren Produkten weniger gesundheitsschädliche Stoffe beimischen, wenigstens in Fertigprodukten. Warum befürwortet die Ministerin eine solche unverbindliche Strategie? „Weil es Nestlé und Konsorten Geld kosten würde. Zucker ist ein billiger Rohstoff, auf den die Industrie ihre Kundschaft leicht konditionieren kann. Klöckner vertritt eben die Interessen der Industrie, nicht der Verbraucher oder der Gesellschaft.“ (taz, 6. Juni 2019)

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert: „Dass es so weit kam, ist kein Wunder. Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie betreibt mit die intensivste Lobbyarbeit aller Branchen. Ihre professionellen Einflüsterer sind in Brüssel und Berlin nicht nur zahlreich unterwegs, sondern auch finanziell gut ausgestattet und dem Vernehmen nach gut organisiert. Die größte Lobbyorganisation auf EU-Ebene nennt sich Food-Drink-Europe. Daneben schicken nationale Interessenverbände und Konzerne wie Nestlé zusätzlich eigene Lobbyisten los. Dass nun der Nestlé-Deutschland-Chef selbst bei der Ministerin auftauchte, findet der Konzern trotzdem nicht anrüchig, sondern als Zeichen dafür, dass man doch offen agiere. ‚Für uns ist es wichtig, transparent zu sein. Dazu gehört es auch, öffentlich darüber zu informieren, wenn wir uns mit einem Vertreter der Politik austauschen‘, sagt dazu ein Sprecher von Nestlé-Deutschland.“

Die öffentliche Sensibilität für das Thema Lobbyismus aber lässt hoffen. Das Video löste einen wahren „Shitstorm“ im Netz aus.

 

Quellen:

Jost Maurin, „Kuscheltier der Industrie“, taz, 6. Juni 2019
https://www.taz.de/Kommentar-Julia-Kloeckner-und-Nestle/!5598538&s=klöckner/

Markus Balser/Uwe Ritzer, „Der süße Reiz des Lobbyismus“, Süddeutsche Zeitung, 6. Juni 2019
https://www.sueddeutsche.de/politik/kloeckner-ernaehrung-gesund-lebensmittel-lobbyismus-1.4477633

Heftige Debatte über Enteignungs-Kampagne

Mindestens 55.000 Menschen sind bei Demonstrationen am 6. April 2019 in deutschen Städten gegen den „Mietenwahnsinn“ auf die Straße gegangen. Allein in Berlin protestierten nach Angaben der Veranstalter etwa 40.000 Personen. Im Fokus des öffentlichen Interesses stand in der Hauptstadt die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die zum Start ihres Volksbegehrens zur Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen bereits über 15.000 Unterschriften sammelte. Insgesamt wären nach Angaben des Berliner Senats zehn Unternehmen mit rund 243.000 Wohnungen betroffen. Die Initiative zur Enteignung bezieht sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes.
Dort heißt es, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel (..) zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ überführt werden können. Die Anwendung dieses Artikels wäre ein Novum, denn in der Vergangenheit gab es zwar immer wieder Enteignungen (z.B. für den Autobahnbau), eine Sozialisierung von Grund und Boden mit Mietshäusern bzw. von Immobilienunternehmen jedoch nicht. Die Unternehmen würden eine Entschädigung erhalten, über deren Höhe derzeit zwischen den wohnungspolitischen Akteuren und politischen Lagern gestritten wird. Unter anderem darüber, ob bzw. um wie viel sie niedriger als der Marktwert der Wohnungen ausfallen könnte. Die Initiative geht davon aus, dass je nach Berechnungsmethode zwischen 7,3 und 13,7 Milliarden Euro aufgebracht werden müssten, der Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU) schätzt die Entschädigungskosten dagegen auf bis zu 36 Milliarden.

Das Berliner Volksbegehren löste im Anschluss an die Großdemonstration in der Hauptstadt eine Auseinandersetzung von Politiker/innen zur Enteignungsfrage aus. Schon zuvor war über Sinn oder Unsinn der Initiative vornehmlich in „linken Kreisen“ diskutiert worden. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hält die Enteignung von Wohnungskonzernen nach Angaben ihres Regierungssprechers Steffen Seibert „nicht für ein geeignetes Mittel zur Linderung der Wohnungsnot”. Für Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) ist die Enteignungsdiskussion „überflüssig wie ein Kropf“. Der CDU-Wirtschaftsrat kritisierte die Pläne als Griff in die „Mottenkiste des Sozialismus“. SPD-Generalsekretär Klingbeil sagte zur „Bild“, dass Bauen die Antwort auf die Wohnungsmisere sei, nicht dagegen Enteignungen. Auch SPD-Chefin Nahles will von Enteignungen nichts wissen. „Wir sollten Enteignungen als letztes Mittel nicht ausschließen“, widerspricht ihr der stellvertretende SPD-Vorsitzende Stegner: „Es gibt teilweise halbkriminelles Verhalten, bei dem die Not der Mieter ausgenutzt wird. In diesen Fällen muss der Staat Handlungsfähigkeit beweisen.“ FDP-Fraktionsvize Frank Sitta geht davon aus, dass die aktuelle Debatte über Enteignungen bereits private Investoren abschreckt und den Neubau von Wohnungen bremsen wird. FDP-Chef Christian Lindner pflichtet ihm bei und meint, dass gegen steigende Mieten nur mehr Wohnungen helfen „und nicht DDR-Ideen“. Für Bayerns Ministerpräsident Söder sind Enteignungen „nun wirklich sozialistische Ideen und haben mit bürgerlicher Politik nichts zu tun“.

Die Vorsitzende der Linkspartei Kipping dagegen will Immobilienkonzerne nicht nur enteignen, sondern setzt zusätzlich auch auf Beschlagnahmungen. Vorsichtiger äußerte sich der Grünen-Bundesvorsitzende Habeck. Er hält Enteignungen als letztes Mittel für denkbar, wenn etwa Eigentümer Baugrundstücke „aus Spekulationsgründen” lange brachliegen ließen. Sein Parteifreund, Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann hält dagegen die Debatten um Enteignung für „unsinnig“, denn solche Enteignungen müssten mit „gigantischen Summen“ entschädigt werden. Dieses Geld solle man besser in den Bau neuer Wohnungen stecken.

Die Berliner Mieterorganisationen positionieren sich unterschiedlich. Der Berliner Mieterverein unterstützt das Volksbegehren bzw. den angestrebten Volksentscheid (Pressemitteilung vom 18.2.2019), in Kreisen der Berliner MieterGemeinschaft äußern sich kritische und ablehnende Stimmen. Natürlich fasziniere die Vorstellung, dem Profitstreben großer Immobilienkonzerne durch einen Volksentscheid ein Ende zu setzen. Dennoch seien Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Volksbegehrens angebracht, so etwa der freie Journalist Rainer Balcerowiak im MieterEcho, der Zeitung der Berliner MieterGemeinschaft. Würde der Senat tatsächlich ein Landesgesetz zur Enteignung der börsennotierten Gesellschaften auf den Weg bringen, wäre dies wohl nur der Auftakt zu einer lang anhaltenden Kette von juristischen Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht oder gar dem Europäischen Gerichtshof. Mit eher bescheidenen Erfolgsaussichten, denn Besitz und Verwertung von Grund und Boden gehörten nun einmal zu den Kernelementen der kapitalistischen Gesellschaftsordnung. „Die Idee, diese Ordnung mit einem Volksentscheid auf Landesebene quasi aus den Angeln heben zu können, kann man bestenfalls als naiv bezeichnen. Deutsche Wohnen und andere Immobilienunternehmen agieren in einem Markt, in dem die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt, und in einem bundesgesetzlichen Rahmen, der riesige Spielräume für Mietpreistreiberei und Verdrängung ermöglicht. Beides wird mit diesem Volksbegehren nicht thematisiert, denn dem Nachfrageüberhang müsste mit einem kommunalen Wohnungsbauprogramm begegnet werden und für durchgreifende Änderungen des Mietrechts braucht es andere politische Mehrheiten im Bund.“

Unter dem Titel „Eigentum ist antastbar“ schreibt Stephan Kaufmann in einem Leitartikel der Wochenzeitschrift „der Freitag“: „In der Debatte um die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen lautet das gängige Gegenargument ‚Enteignung schafft keine neuen Wohnungen‘, was die FDP-Poeten griffig verkürzen auf ‚Wir müssen bauen statt klauen‘. Die Umdrehung des alten Spruchs ‚Privateigentum ist Diebstahl‘ soll vor Eingriffen in das Allerheiligste der Marktwirtschaft, das Privateigentum, warnen und Vergesellschaftung mit einem Verbrechen gleichsetzen. Das ist erstens irreführend, zweitens falsch und drittens lehrreich.“

Die nächsten Monate lassen weitere spannende Diskussionen über die Enteignung von Wohnungsunternehmen als Voraussetzung für bezahlbares Wohnen erwarten.

Quellen u.a.:
Berliner Zeitung, 8.4.2019; Neues Deutschland, 8.4.2019; taz, 6.4.2019; tagesschau.de, 9.4.2019; Junge Welt, 9.4.2019; MieterEcho, 397/August 2018; der Freitag, 11.4.2019

 

„Mafiöse Strukturen“ bei Paketzustellern

Die Diskussion um die Arbeitsbedingungen bei den Paketdiensten ist in voller Fahrt. Denn weltweit boomt der Onlinehandel, zigtausend Paketzusteller*innen – davon viele kurzfristig engagierte Arbeitskräfte aus Süd- und Osteuropa – arbeiten in der hart umkämpften Branche. Bereits Ende Februar kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, dort vorherrschende „kriminelle Machenschaften“. Beim Paketversand hätten sich zum Teil mafiöse Strukturen etabliert, sagte Bsirske den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Unternehmen wie Hermes würden Firmen engagieren, die wiederum andere Firmen beauftragen, die dann Menschen aus der Ukraine, aus Moldawien oder aus Weißrussland in die Lieferfahrzeuge setzen. Lediglich Stundenlöhne von 4,50 Euro oder sechs Euro würden gezahlt – bei Arbeitszeiten von zwölf bis 16 Stunden pro Tag. Ver.di fordert deshalb auch in der Paketbranche die Einführung der sogenannten Nachunternehmerhaftung, die es bisher nur in der Bau- und in der Fleischbranche gibt. Damit wäre der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich. So sollen Verstöße gegen die Versicherungspflicht bei scheinselbständig beschäftigten Subunternehmern verhindert werden. Die auftraggebenden Paketdienste hätten in solchen Fällen die Sozialbeiträge nachzuzahlen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) reagierte auf die kritischen Stimmen und plant aktuell, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem Zustelldienste für ihre Subunternehmer haften müssen, wenn Sozialversicherungsbeiträge bei diesen nicht einzutreiben sind. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) erteilten dem Vorstoß jedoch bereits eine Absage. Es sei jetzt nicht die Zeit für neue Belastungen der Wirtschaft, sagte Altmaier, selbst langjähriger Vertrauter der Bundeskanzlerin, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Quellen:
tagesschau.de, „Bsirske kritisiert ‘mafiöse Strukturen‘“ (23.2.19) https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verdi-paketzusteller-101.html
Junge Welt, „Bitte keine Bürokratie“ (29.4.19) https://www.jungewelt.de/artikel/353772.druck-für-paketzusteller-bitte-keine-bürokratie.html?sstr=paketzusteller
Süddeutsche Zeitung, Cerstin Gammelin/Benedikt Müller, „Gesetzentwurf: So will Heil den Paketboten helfen“ (27.4.19) https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hubertus-heil-paketdienste-subunternehmer-1.4422873

Fehlende Fahnder in NRW


Im Fall der Cum-Ex-Steuerhinterziehung ließen sich Banker, Aktienhändler und Kapitalanlagefonds über Jahre eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach zurückerstatten. Mehr als 30 Milliarden Euro sollen so am Fiskus vorbeigeschleust worden sein. Nach 2012, als mit einer Gesetzesänderung die Geschäfte unmöglich gemacht worden waren, begann die juristische Aufarbeitung. „Weil das für ausländische Firmen zuständige Bundeszentralamt für Steuern in Bonn sitzt und die Staatsanwaltschaft Köln die meisten Verfahren führt, wird sich vor allem in Nordrhein-Westfalen entscheiden, ob es dem Staat gelingt, die verlorenen Milliarden einzutreiben und Beteiligte anzuklagen“, schriebt die Süddeutsche Zeitung am 24. März 2019.

Offenbar verfügt das Land NRW über zu wenige Ermittler, um mit Umfang und Komplexität der Cum-Ex-Fälle fertig zu werden. Die Aufarbeitung geht also nur schleppend bis überhaupt nicht voran. Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, befürchtet, dass viele Fälle aus Kapazitätsmangel nie aufgearbeitet würden, mutmaßliche Steuerhinterzieher straffrei davonkämen und das Geld nicht zurückgefordert werden könnte. Mindestens 50 weitere Ermittler in NRW müssten eingesetzt werden, um die die mehreren hundert Verdachtsfälle abarbeiten zu können.

Nach dem großen Steuerbetrug wartet nun also der nächste Skandal: Die Verjährung einiger Cum-Ex-Fälle in NRW.

Links:

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuerskandal-steuerhinterziehung-1.4380902 

https://www.jungewelt.de/artikel/351812.finanzhaie-aufkl%C3%A4rung-nein-danke.html?sstr=aufkl%C3%A4rung

 

 

Fehlende Fahnder in Berlin

In der letzten Märzwoche schaffte es das Thema Wirtschaftskriminalität bis zum Aufmacher auf der Titelseite der Berliner Morgenpost. Denn die Schadenssumme durch Wirtschaftskriminalität in Berlin ist 2018 gegenüber dem Vorjahr um 300 Millionen Euro auf knapp eine Milliarde Euro gestiegen. Die Stellen in der zuständigen Abteilung beim Landeskriminalamt (LKA) aber wurden seit 2014 um mehr als die Hälfte reduziert (von 441 Vollzeitstellen auf 211). Das berichtete die Zeitung am 25.3.2019. Der Grund dafür ist laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Verschiebung von Stellen in andere Abteilungen. Die Zeitung zitiert den Chef des LKA, Christian Steiof, mit den Worten: „„Die Wirtschaftskriminalität haben wir in den letzten Jahren, ich würde mal fast sagen, systematisch an die Wand gefahren.“ Als Grund für den Personalabbau führte er die „extrem aufwendigen Verfahren“ an, während die Ergebnisse vor Gericht „ziemlich dünn“ seien. Zumindest in diesem Bereich scheint die Berliner Politik nicht an einem angemessenen Verfolgungsdruck interessiert zu sein.

Link:

https://www.morgenpost.de/berlin/article216740443/Schaden-in-Milliardenhoehe-durch-Wirtschaftskriminelle.html