Krieg und Geschäft

„Der Kapitalismus trägt den Krieg in sich wie die Wolke den Regen“ – dies hatte der französische Sozialist Jean Jaurès zur Warnung vor dem Ersten Weltkrieg gesagt. Gemeint war, dass die Mechanismen der Kapitalverwertung – Konkurrenz um Rohstoffe, Arbeitskräfte, Marktanteile, Absatzmärkte und Gewinnmargen – früher oder später zwangsläufig zu Kämpfen und kriegerischen Auseinandersetzungen um Einflusssphären, territoriale Ausdehnung von Staaten und koloniale Landnahme führen. Der Kapitalismus trete dann in sein imperialistisches Stadium ein. In dem befinden wir uns noch.

Vorbereitet und begleitet würden diese Auseinandersetzungen durch nationalistische und rassistische Ideologien und die Produktion entsprechender Selbstidealisierungen und Feindbilder: „Wir“ sind dann die Guten mit den besten Absichten und den höheren Werten. „Die“ sind die Bösen, Kulturlosen, im Zweifel die Unmenschen. Und dies jeweils wechselseitig.

Ohne den völkerrechtlichen Unterschied zwischen Angreifer und Angegriffenem verwischen zu wollen, das Recht auf Selbstverteidigung zu bestreiten, die russischen Kriegsverbrechen zu relativieren oder das Leid der ukrainischen Zivilbevölkerung zu missachten: Auch der Krieg in der Ukraine trägt, besonders wenn man seine Vorgeschichte einbezieht, Züge eines imperialen Ringens um Einflusszonen und Ressourcen – mit all den ideologischen Überhöhungen, die dazugehören. Nicht nur auf Seiten Russlands, sondern ebenso auf Seiten der USA, die 2014 den prowestlichen Umsturz in der Ukraine förderte und sie gegen den Rat ihrer eigenen außenpolitischen „Realisten“ in die Nato zu integrieren beabsichtigte, um Russland zu schwächen.

Auch im Ukrainekrieg haben, wie bei Kriegen unter kapitalistischen Bedingungen immer, die Rüstungsindustrie und ihre Zulieferer etwas zu gewinnen. Der Aktienkurs von Rheinmetall, einer der größten deutschen Rüstungsschmieden, schoss seit Kriegsbeginn so in die Höhe, dass man den Konzern in Rheingold umbenennen könnte. Als Folge der gegen Russland verhängten Sanktionen und der Reaktionen darauf stiegen die Preise für Öl und Benzin so stark an, dass der Profit der Mineralölkonzerne explodierte. Bei den anschließenden Preiserhöhungen für Güter des täglichen Bedarfs ist nicht sicher, ob die Situation nicht für spekulative „Mitnahmeeffekte“ ausgenutzt wurde und wird. Eine geplante „Gasumlage“, um die horrend wachsenden Energiekosten den Verbraucherinnen und Verbraucher in Rechnung zu stellen, entpuppte sich als ausgesprochen unsozial. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Kompensation der Belastungen für Lohnabhängige und kleine Selbständige sind äußerst unzureichend.

So wächst die Kluft zwischen Armut und Reichtum weiter und schneller – nicht nur in unserem Land, sondern, als Folge des Krieges und des ihn begleitenden Wirtschaftskrieges, auch international.

Das in der von der Regierung proklamierten „Zeitenwende“ abrupt aufgelegte 100 Milliarden Euro teure Programm für die Aufrüstung der Bundeswehr verschiebt die Gewichte staatlicher Investitionen zugunsten des Militärischen. Schon lange notwendige Investitionen in die zum Teil marode zivile Infrastruktur müssen zurückstehen. Zu erwarten und befürchten ist, dass die Kosten für die Hochrüstung in den nächsten Jahren durch Einsparungen im Sozial- und Kulturbereich gedeckt werden sollen. Aufgrund der anhaltenden Blockade der FDP wird die Ampelkoalition wohl weder eine durchgreifende Steuer auf krisenbedingte Extraprofite noch einen Lastenausgleich mit höherer Besteuerung der Besserverdienenden, der Vermögenden und reichen Erben zustande bringen. Obwohl mehr als Dreiviertel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Verteilung von Einkommen und Vermögen für ungerecht halten.

Krieg ist nichts, was der Kapitalverwertung entgegensteht. Der Nationalökonom Joseph Schumpeter hat als Wesen des Kapitalismus die „schöpferische Zerstörung“ benannt. Altes zerstören und Neues wieder aufbauen, das generiert Gewinne, schafft und sichert Arbeitsplätze – durch alle kriegsbedingten Krisen hindurch. Auch die Hochrüstung wirkt in gewisser Weise wie ein Konjunkturprogramm, selbst wenn die produzierten Güter der Vernichtung dienen. 

Es ist sicherlich kein Zufall, dass man sich jetzt wieder an eine Geschichte aus der europäischen Vergangenheit erinnert, die den Zusammenhang von Krieg und Geschäft in krassester Weise beleuchtet. Unter dem Titel „Gefallen, zermalmt und aufgelöst“ wurde in der F.A.Z. vom 18. August 2022 über sie berichtet.

Bis vor kurzem galt als Rätsel, was aus den sterblichen Überresten der mindestens 20 000 Gefallenen der Schlacht von Waterloo am 18. Juni 1815 geworden ist. Nur ganze zwei Skelette wurden bei Ausgrabungen gefunden. An Erklärungen dafür mangelte es nicht. „So hieß es, die sterblichen Überreste seien in den 1820er-Jahren ausgegraben, nach England exportiert und dort zu Knochenmehl verarbeitet worden, bevor sie als Düngemittel auf den Feldern gelandet seien.“ Neueste Forschungsergebnisse zeigen nun, dass die Verwertung der Kriegstoten auf noch makabrere Weise geschah.

Der Aufstieg der Zuckerindustrie in Belgien nach 1833 erforderte einen ganz besonderen Stoff: Knochenkohle. „Preis und Nachfrage nach Knochen explodierten förmlich, weil die Fabriken die Knochen zu Knochenkohle verarbeiteten. Die wurde für die Filter benötigt, die zum Einsatz kamen, um den Zucker zu entfärben – nicht nur in Belgien, sondern auch in anderen Teilen Europas. Der Aufwand war gigantisch. Ein Politiker jener Tage bezifferte den Knochenbedarf auf ein Drittel des produzierten Zuckers.“ Die Beschaffung von genügend Nachschub war schwierig, weshalb alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. In einem zeitgenössischen Zeitungsartikel heißt es, eine Gruppe von Industriellen habe die Erlaubnis erhalten, das Schlachtfeld von Waterloo auszuheben, um die Gebeine der Gefallenen für die Zuckerproduktion zu nutzen. Wenn es ums Geschäft geht, muss die Pietät eben zurückstehen.

Jean Jaurès sagte zu der vor und in Kriegen angefachten bellizistischen Stimmung und den patriotischen Illusionen auf allen Seiten: „Das Vaterland gehört denen, die nichts anderes haben.“

Eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung hat, bei aller Empörung über den Aggressor, bei allem Mitgefühl und aller Hilfsbereitschaft für die Opfer, einen eher nüchternen Blick auf das Kriegsgeschehen in der Ukraine. Sie spricht sich für einen möglichst baldigen Waffenstillstand aus, mit anschließenden Verhandlungen über eine diplomatische Lösung des Konflikts, so schwierig diese auch immer sein mag. Zu hoffen ist, dass die Bewegung für Frieden an Stärke und Einfluss gewinnt – nicht nur in Deutschland.

Renaissance der Atomkraft?

„Vor dem Atommeiler / Vor dem Reaktor /
Steht ein Geigerzähler / Ein nackter Mann davor“ 
(Wolfgang Neuss)

In der Geschichte der Menschheit gibt es wissenschaftlich-technische Innovationen, die höchst widersprüchlich zu bewerten sind. Ohne die Entdeckung ionisierender Strahlung im Jahr 1896 durch den französischen Physiker Henri Becquerel (1852-1908) wäre es beispielsweise nie zur Röntgendiagnostik in der Medizin gekommen. Auch spielen zerstörungsfreie Untersuchungen mittels elektromagnetischer Wellen mittlerweile eine bedeutende Rolle in nicht wenigen anderen Fachgebieten. Die anfangs bedenkenlose Anwendung dieser Technologie  in der Medizin, bevor dann der volle Umfang schädigender Wirkungen von Strahlen auf den menschlichen Organismus erkannt wurde, kostete allerdings nicht wenigen Medizinern und zahlreichen ihrer Patienten das Leben.

Ungeachtet dieses längst bekannten Wissens rief die Entdeckung der Kernspaltung und der daraus möglichen Energieerzeugung mittels Atomreaktoren in der Mitte des 20. Jahrhunderts eine kaum gebremste Euphorie hervor. Der Weg in die Atomkraft könne der gesamten Menschheit Glück und Wohlstand bescheren – so wurde es damals auch von nicht wenigen Vertretern der sozialistischen Linken verkündet. Nach der ersten kontrollierten Kernspaltung im Jahr 1942 in den USA unternahmen demzufolge zahlreiche Staaten Anstrengungen zur Realisierung eines Atomprogramms. Die erste Inbetriebnahme eines stromerzeugenden Reaktors samt dauerhafter Einspeisung ins Netz erfolgte Anfang der 1950er Jahre in der damaligen Sowjetunion. Nach Angaben der internationalen Atomenergiekommission sind derzeit 440 Reaktoren im Betrieb; hinzukommen noch 53 Reaktoren, die sich noch im Bau befinden. Die Mehrheit von ihnen befindet sich in stationären Kraftwerken. Es gibt jedoch auch einige Reaktoren auf Schiffen, in U-Booten und in Raumfahrzeugen.

Dass beim Betreiben von Atomreaktoren ionisierende Strahlung freigesetzt wird, die die Gesundheit beteiligter oder auch nur in der Nähe befindlicher Menschen bzw. die ihrer Nachkommenschaft irreparabel schädigt, ist eine längst bekannte Tatsache. Auch, dass durch Schädigung des Erbgutes ihrer Eltern nicht selten noch ungeborene Kinder zu den Strahlenopfern zählen. Seit den ersten Unfällen gelten zwar beim Betreiben von Atomreaktoren strenge Sicherheitsbestimmungen. Ungeachtet dessen fanden zwischen 1940 und 2010 insgesamt 34 als „schwer“ eingestufte Unfälle statt – in den USA, in der Sowjetunion bzw. Russland, in Großbritannien, in Japan, in Kanada, in der Schweiz, in der CSSR, in Frankreich, in Argentinien und in Belgien. Als die schlimmsten dieser Unfälle zählen die Katastrophen von Tschernobyl im Jahr 1986 und die von Fukushima im Jahr 2011.

Bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl starben an den Folgen akuter Verstrahlung offiziell etwa 50 Menschen. Etwa 116.000 Einwohner im Bereich von 30 Kilometern um das havarierte Atomkraftwerk herum wurden evakuiert. Die von erhöhter Radioaktivität betroffene Region war jedoch wesentlich größer und erstreckte sich über das Territorium mehrerer Staaten. Die Gesamtzahl der Krebstoten als Folge der Katastrophe ist umstritten und dürfte sich mindestens auf mehrere Tausend belaufen. Bei der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden zwischen 100.-150.000 Einwohner aus dem Bereich um das havarierte Atomkraftwerk herum evakuiert. Die Gesamtzahl der Todesopfer als Folge der Katastrophe ist ebenfalls umstritten, dürfte sich aber in jedem Fall auf mehrere Hundert belaufen. Große Teile Japans und des umliegenden Meeresgebietes wiesen damals vorübergehend eine stark erhöhte Radioaktivität auf.

Von Befürwortern der Atomkraft wird nach jedem Reaktorunfall gebetsmühlenartig erklärt, man habe daraus gelernt und werde alle möglichen Anstrengungen unternehmen, dass sich so etwas nicht wiederholen könne. Ausgeblendet wird dabei, dass es eine hundertprozentig sichere Technik nicht gibt und auch theoretisch nicht geben kann. Man kann zwar ein Gefahrenpotential minimieren, aber nie vollständig ausschalten.

Außer der permanenten Gefahr weiterer Reaktorkatastrophen ist in diesem Zusammenhang das ungelöste und theoretisch auch nicht befriedigend lösbare Problem radioaktiver Abfälle (Atommüll) zu erwähnen. Diese entstehen zum Teil bei der bergbaumäßigen Gewinnung von Uran, zum Teil  beim Abriss stillgelegter Atomkraftwerke, in geringerem Umfang auch beim laufenden Betrieb atomarer Anlagen. Diese Abfälle müssen bis zum vollständigen Abklingen auf das Maß natürlicher Radioaktivität sicher gelagert werden. Die voraussichtliche Dauer dieser Lagerung ist sehr unterschiedlich und hängt von der Höhe der anfänglich gemessenen Radioaktivität ab. Derzeit dürfte nach Schätzungen weltweit eine Menge von über einer Million Tonnen radioaktiven Abfalls in diversen Zwischenlagern vor sich hin strahlen. Es gibt derzeit weltweit nur ein zugelassenes Endlager für hochradioaktiven Abfall. Dieses liegt in Finnland und ist für eine eher geringe Menge von strahlendem Müll ausgelegt.

Auch kann nicht oft genug daran erinnert werden: Die erstmalige Anwendung des Energieträgers Atomkraft geschah in Gestalt eines Massenvernichtungsmittels. Zur von den deutschen Nazis angestrebten Entwicklung einer Atombombe kam es zwar glücklicherweise nicht. Die von US-amerikanischen Militärs getätigten Atombombenabwürfe auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki töteten aber geschätzt 100.000 Menschen sofort – eine wesentlich größere Anzahl Menschen erlag in den Folgemonaten und -jahren ihren Verbrennungen und Verletzungen infolge radioaktiver Strahlung. Fast alle Toten und Verletzten waren japanische Zivilisten oder aber koreanische Zwangsarbeiter.

Bei diesen beiden Atombombenabwürfen blieb es dann zwar angesichts des weltweiten Entsetzens bis heute. Die Menschheit schrammte aber mehrmals haarscharf an einem Atomkrieg vorbei. Die von wirtschaftlich und politisch führenden Mächten angelegten Atombombenarsenale erwiesen sich dann auch noch als tickende Zeitbomben. Russische Generäle setzten in den 1990er Jahren mehrfach Hilferufe ab: Infolge neoliberaler Sparorgien stünden ihnen nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung, die aus der Zeit des Kalten Krieges stammenden Arsenale zu warten. Wenig bekannt ist auch, dass im Februar 1992 in unmittelbarer Nähe der russischen Hoheitsgewässer ein US-amerikanisches Atom-U-Boot mit einem russischen Atom-U-Boot kollidierte – beide Kriegsschiffe überstanden zum Glück den Zusammenstoß. Erinnert werden sollte in diesem Zusammenhang auch an die Beinahe-Katastrophe beim Untergang des russischen Atom-U-Bootes K-141 „Kursk“. Das raketenbestückte Kriegsschiff havarierte im August 2000 bei einem Manöver im Nordpolarmeer und sank. Da Russland sich mit den anderen Anrainerstaaten nicht zeitnah auf effektive Rettungsmaßnahmen einigen konnte, kamen alle 118 Seeleute ums Leben. Das Wrack mit den Reaktoren wurde dann zwar im Oktober 2001 geborgen. Bei anderen gesunkenen Atom-U-Booten gelang dies allerdings nicht; ihre Wacks liegen noch immer auf dem Grund verschiedener Ozeane und strahlen bis in alle Ewigkeit weiter. Und dass sich in der kriegsgeschüttelten Ukraine jetzt russische und ukrainische Truppen auf dem Gelände des russisch besetzten Atomkraftwerks Saporischschja gegenseitig beschießen, lässt für unser aller Zukunft Schlimmes vermuten.

Von Befürwortern der Atomkraft wird häufig auf das Beispiel Frankreich verwiesen. Unser Nachbarland betreibt derzeit 56 Atomreaktoren, bezieht aus diesen 72 Prozent der produzierten Energie und versorgt zudem mehrere Nachbarländer mit vergleichsweise billigem Strom. Wenig thematisiert wird in diesem Zusammenhang, dass diese vergleichsweise niedrigen Preise auf versteckter oder auch ganz offener staatlicher Subventionierung beruhen, die angebliche Effizienz der Atomkraft also eine Mogelpackung ist. Beispielsweise wurden die nicht unbeträchtlichen Entwicklungskosten, welche den Bau von Reaktoren überhaupt erst ermöglichten, in der Zeit des Kalten Krieges vom Militär, also letztlich vom damaligen Steuerzahler getragen.

Ebenso verhält es sich bei den derzeit überhaupt noch nicht abschätzbaren Entsorgungskosten für strahlenden Müll – diese werden langfristig gesehen entweder in Gestalt staatlicher Subventionierung oder in Gestalt irreparabler Umweltschäden bei der Bevölkerung hängen bleiben. Frankreichs Atomprogramm funktioniert zudem auf Grundlage von Uran-Importen aus repressiv regierten Billiglohnländern, welche zum Teil nur aufgrund der permanenten Anwesenheit französischer Truppen funktionieren. Als Beispiel sei hier der nordafrikanische Wüstenstaat Niger genannt – dieser zählt zu den weltweit zehn ärmsten Ländern, ist aber der fünftgrößte Exporteur von Uranerz. Über die Umweltstandards in solchen Ländern muss hier nichts geschrieben werden – sie sind bekanntermaßen äußerst niedrig. Beim Bergbaugebiet im Norden von Niger liegt die Belastung durch ionisierende Strahlung nachweislich wesentlich über dem Normalwert, die Sterblichkeitsrate deutlich über dem Landesdurchschnitt.

In den letzten Jahren musste ein großer Teil der französischen Atomkraftwerke aufgrund technischer Schäden und Wartungsmängel abgeschaltet werden – dies dürfte der Hauptgrund dafür sein, dass der französische Staatpräsident Macron von einer „Renaissance der Atomkraft“ schwadronierte. Die Kosten der plötzlich erforderlichen Investitionen in einen hochgradig gefährlichen Industriezweig werden dann wieder einmal vom Steuerzahler zu tragen sein. Ähnliches wird sich dann wohl auch in Deutschland abspielen – falls die Befürworter der Energiegewinnung aus Atomkraft sich angesichts des Wirtschaftskrieges mit Russland tatsächlich durchsetzen. Künftige Generationen dürften eine solche „Energiewende“ mit Sicherheit als verbrecherisch einschätzen.

 

Literatur:

 .ausgestrahlt, gemeinsam gegen Atomenergie

www.ausgestrahlt.de

 

Systematische Ungerechtigkeit – Steuerhinterziehung und „Sozialbetrug“ im Vergleich

Anfang 2022 erschien im Berlin-Verlag das Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz“ von Ronen Steinke. Mit der offenbar für viele Menschen provokanten Feststellung, dass in deutschen Gerichtssälen von der vielbeschworenen Gleichheit vor dem Gesetz nicht die Rede sein könne, avancierte es schnell zum Bestseller. Verfahren wegen wirtschaftskrimineller Delikte in Millionenhöhe würden oftmals eingestellt oder endeten mit minimalen Strafen. Arme Menschen, die schwarzfahren oder einen kleinen Ladendiebstahl begehen, müssten sich hingegen auf harte Strafen einstellen. Wenn sie dann die auferlegten Geldstrafen nicht bezahlen können, erwarten sie Ersatzfreiheitsstrafen. [1]

Besonders die Ersatzfreiheitsstrafe wird seit einigen Jahren verschärft kritisiert – selbst im Unterhaltungssektor, wie eine Ausgabe der satirischen TV-Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom Dezember des letzten Jahres belegt. [2] Aber auch im kritischen Rechtsdiskurs wird diese Form der Bestrafung von Armutskriminalität zunehmend hinterfragt. Besonders die Kombination der Ersatzfreiheitsstrafe mit dem Strafbefehlsverfahren gilt vielen als brisant oder schlicht „obszön“ (Ronen Steinke). Gerichte entscheiden dabei ohne Hauptverhandlung im Rahmen eines vereinfachten, rein schriftlichen Verfahrens, das vor allem die Staatsanwaltschaften und Gerichte entlasten soll. [3]

In einem taz-Gespräch erläuterte Autor Ronen Steinke an einem weiteren Beispiel, warum er die deutsche Justiz als „neue Klassenjustiz“ auffasst. So kämen Steuerhinterzieher bei derselben Schadenssumme im Vergleich zu Hartz-4-Betrügern deutlich milder davon. Sowohl bei Steuerbetrug als auch bei Hartz-4-Betrug sei zwar der Staat als Opfer betroffen, denn die Allgemeinheit würde in beiden Fällen geschädigt. Aber die Diskrepanz bei der Strafzumessung sei auffällig. [4]

Wissenschaftlich unterfüttert wird diese – nicht unbedingt überraschende Erkenntnis – von dem Hamburger Rechtsprofessor Guy Beaucamp. In einer vergleichenden Analyse kommt auch er zum Ergebnis, dass die Rechtsordnung Steuerhinterziehung deutlich nachsichtiger behandelt als sogenannten Sozialbetrug. [5] Die Straftat Steuerhinterziehung wird in § 370 AO (Abgabenordnung) geregelt, das betrügerische Erschleichen von Sozialleistungen vom allgemeinen Betrugstatbestand des § 263 StGB erfasst. Der Strafrahmen für beide Delikte ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe identisch.

Es bestehen allerdings gravierende Unterschiede bei der rechtlichen Behandlung der Steuerhinterziehung und dem Sozialbetrug. Das Steuerstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht bietet laut Beaucamp ein „raffiniertes System von Vergünstigungen“ (Seite 449), das keine Entsprechung im Bereich des Sozialbetruges findet. Zeigen sich beispielsweise Steuerhinterziehende nach § 371 AO selbst an, werden sie als reuige Steuerpflichtige nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sofern sie die „unrichtigen Angaben berichtigen“ und die hinterzogenen Beträge nachzahlen. § 263 StBG sieht dagegen keine Möglichkeit für eine derartige entlastende Selbstanzeige vor.

Daneben wird der für beide Delikte gleiche Strafrahmen unterschiedlich genutzt:
„Für die Steuerhinterziehung hat das BGH im Jahr 2008 eine grobe (…) Marschroute in drei Schritten vorgegeben. Geldstrafen sollen in der Regel nur bis zu einer Schadenshöhe von 100.000 € verhängt werden; bei höheren Hinterziehungsbeträgen soll es dann zu Bewährungsfreiheitsstrafen kommen, wenn die Schadenshöhe 1.000.000 € übersteigt, sollten regelmäßig Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden. Für den Sozialbetrug gelten solche Leitlinien nicht.“ (Seite 451)

In diesem Bereich werden Taten mit viel geringeren Schadensbeträgen mit wesentlich härteren Strafen geahndet. Beaucamp führt anhand typischer Entscheidungen mehrere Beispiele an: Bereits ein Schaden von etwa 3.000 Euro kann zu einer dreimonatigen Freiheitstrafe auf Bewährung führen, bei einem Schaden von etwa 3.200 Euro kam es in einem Fall zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Landgericht Osnabrück verurteilte im November 2020 zwei Angeklagte zu jeweils drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe, weil sie die Sozialbehörde innerhalb von mehr als vier Jahren um 84.000 Euro betrogen hatten (vgl. Seite 451f.).

Die Unterschiede bei der Bemessung der Strafen in den beiden Bereichen lassen sich kontrastieren mit den Schadenssummen, die Sozialbetrug und Steuerhinterziehung jeweils bewirken. „Pro Jahr“, heißt es bei Beaucamp, „verursacht der Sozialbetrug im Bereich des SGB II geschätzte Schäden von durchschnittlich 57 Millionen €. Dieser Schaden verteilt sich auf rund 130.000 Einzelfälle, so dass pro Schadensfall ein durchschnittlicher Betrag von rund 440 € zu viel ausgezahlt wird. Steuerhinterziehung verursacht für den deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft einen jährlichen Schaden von 50 Milliarden €.“ (Seite 451)

Dass Steuerhinterziehung im Vergleich zum Sozialbetrug um ein vielfaches höhere Schadenssummen verursacht, liegt laut Autor zum einen daran, dass es wesentlich mehr Steuerzahler gibt als Sozialleistungsempfänger. Viele Menschen mit Leistungsansprüchen stellten zudem aus Unkenntnis oder Scham keine Anträge. Zum anderen sei der Betrag, um den man den Staat betrügen könne, bei Leistungsbeziehenden von vornherein beschränkt. In Fällen der Steuerhinterziehung sei das anders. Dort gäbe es keine „natürliche“ Schadensobergrenze (Beispiel Cum-Ex-Deals). Zudem entwickelten viele Steuerberater, Anwälte und Banken für ihre wohlhabenden Kunden kreative Steuergestaltungen, die bisweilen auch die Grenzen des Erlaubten überschreiten würden. Für Steuerhinterziehung im größeren Stil gebe es auch international Angebote, „oder anders ausgedrückt, zwar gibt es Steuer- aber keine Sozialbetrugsoasen“. (Seite 451)

Anmerkungen:

[1] Vgl. auch Anne Seeck: „Wer nicht zahlen kann, muss in Haft“, 19. April 2022
http://big.businesscrime.de/category/rezensionen/ 

[2] „Ja, wer ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn fährt, begeht eine Straftat und wird mit aller Härte des Gesetzes bestraft. Denn kein Ticket bedeutet Geldstrafe, kein Geld für Geldstrafe bedeutet noch mehr Geldstrafe und immer noch kein Geld für mehr Geldstrafe bedeutet KNAST! Und da sitzt man dann im Jahr 2021 wegen eines Scheißgesetzes der Nazis von 1935.“ (Ankündigung der Sendung in der ZDF-Mediathek: https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-3-dezember-2021-100.html) 

[3] Vgl. Elena Blessing/Natalia Loyola Daiqui: „Ohne Anhörung ins Gefängnis“, 24. Januar 2022
https://verfassungsblog.de/ohne-anhorung-ins-gefangnis/ 

Vorschläge für eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe, die eine Reform des Verfahrens der Geldstrafe voraussetzt, finden sich hier:
Frank Wilde: „Mehr soziale Gerechtigkeit im Strafrecht wagen“, 29. Juni 2022
https://verfassungsblog.de/soziale-gerechtigkeit-wagen/ 

[4] „Gleich, gleicher, Rechtsstaat?“ taz-Talk vom 17. März 2022 mit Ronen Steinke, moderiert von Ulrike Winkelmann.
https://taz.de/Ronen-Steinke-ueber-Klassenjustiz/!5824272/# 

[5] Guy Beaucamp: „Sozialbetrug und Steuerhinterziehung – zwei Welten?“, in: JuristenZeitung (JZ) 9/2022, Seite 446-454

Aggressiver Lobbyismus des Fahrtenvermittlers Uber

Die am 10. Juli 2022 veröffentlichten Uber-Files zeigen, wie der global agierende US-Fahrdienstleister versuchte, Politik und Öffentlichkeit mit dubiosen Methoden zu beeinflussen. Das Ziel bestand darin, sich Zugang zu den europäischen Märkten zu verschaffen und etwa in Deutschland das Personenbeförderungsgesetz zu ändern. Unterstützt wurde der Konzern dabei von Politik, Wissenschaft und Medien.

Die Informationen basieren auf internen Dokumenten des Unternehmens, die dem britischen Guardian zugespielt und von rund 40 Medien weltweit ausgewertet wurden. In Deutschland beteiligten sich daran WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung (SZ). Laut SZ vom 11. Juli 2022 stammt das Material (rund 124.000 E-Mails, Textnachrichten und Analysen) von einem ehemaligen Uber-Manager, der von 2014 bis 2016 für das Unternehmen als Cheflobbyist in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika gearbeitet hatte. Belegt werden vor allem die Lobbypraktiken des US-Konzerns in der Zeit von 2013 bis 2017, als Uber weltweit aggressiv expandierte. Ab 2014 wollte sich Uber auch in Deutschland verstärkt etablieren. Allerdings wehrte sich die Taxibranche massiv gegen die Pläne des Konzerns. Es kam zu mehreren Gerichtsurteilen, die Uber-Dienste verboten: „Das Dumme nur: Deutsche Gerichte sehen in Uber nicht nur ein digitales Start-up, das lediglich eine App zur Verfügung stellt, sondern vielmehr einen Fahrdienst, der deshalb, ebenso wie Taxis, eine Lizenz benötige und dafür auch örtliche Niederlassungen gründen müsste. Infolge wäre der US-Konzern in Deutschland damit voll steuerpflichtig.“ (Tagesschau.de vom 10. Juli 2022)

Das Geschäftsmodell von Uber besteht darin, über eine App und gegen satte Provisionen Fahrdienste zu vermitteln, das heißt ohne einen eigenen Fuhrpark Mitfahrgelegenheiten via Smartphone zu ermöglichen – und damit das Taximonopol zu brechen. Der Konzern, der 2009 in San Francisco gegründet wurde und im letzten Jahr 17 Milliarden US-Dollar umsetzen konnte, steht damit in direkter Konkurrenz zum regulierten deutschen Taxi-Markt. Deshalb tat sich bislang auch die öffentliche Meinung mit der Dienstleistung des US-Unternehmens eher schwer.

Einen Eindruck vom rabiaten Auftreten des Unternehmensgründers Travis Kalanick vermittelte die SZ am 11. Juli 2022:

„Dass dieser Expansion bisweilen nationale Arbeitsschutzgesetze oder Beförderungsbestimmungen entgegenstanden, störte Kalanick offenbar nicht. Gespräche mit Politikern bezeichnete er als ‚Zeitverschwendung‘, demonstrierenden Taxifahrern hielt er entgegen, Roboter würden bald ihren Platz einnehmen. Kaum hatte das Unternehmen einen Markt betreten, sollten die Behörden dort die Regeln im Sinne Ubers ändern. Das Manager Magazin verglich Kalanick einmal mit einem Cowboy, der die Schwingtüren zum Saloon eintritt, sich den Weg zum Tresen freischießt – und dort zuvorkommend bedient werden will.“

Wie aber konnte Uber über Jahre hinweg Politiker, Wissenschaftler und Medien für sich einspannen, um die öffentliche Meinung und die Gesetze in seinem Sinne zu beeinflussen?

Die Politik:

Laut SZ setzte sich der damalige französische Wirtschaftsminister Emmanuel Macron direkt für Uber ein. Zwischen 2014 und 2017 traf er sich mindestens vier Mal mit Kalanick, drei der Zusammenkünfte waren bisher nicht öffentlich bekannt. „Dabei soll es auch zu einer geheimen Absprache gekommen sein, die Uber das Geschäft erleichtert haben soll“, schreibt das Handelsblatt am 10. Juli 2022. „Als Finanzminister habe Macron sich ‚selbstverständlich mit zahlreichen Unternehmen ausgetauscht‘, erklärte ein Sprecher des Präsidenten. Dabei sei es auch darum gegangen, bestimmte administrative oder regulatorische Sperren aufzuheben.“ Auf EU-Ebene war die Niederländerin Neelie Kroes, bis Ende 2014 als EU-Kommissarin für die digitale Agenda verantwortlich, behilflich. Sie soll sich bei Politikern ihres Landes für Uber stark gemacht haben. Nach ihrem Ausscheiden in Brüssel und nach Ablauf einer Karenzzeit übernahm sie einen gut bezahlten Job als Beraterin bei dem US-Unternehmen (vgl. Spiegel vom 10. Juli 2022).

FDP-Politiker Otto Fricke stellte den Kontakt zu deutschen Politikern her, zum Beispiel zum damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und zur Staatssekretärin Dorothee Bär (beide CSU). Laut SZ sei es das Ziel gewesen, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern. In dieser Zeit, zwischen 2014 und 2016, war Fricke für eine Beratungsfirma als Lobbyist tätig. Bereits von 2002 bis 2013 gewählter Bundestagsabgeordneter, stieg er dann ab 2017 wieder in die Politik ein und kam erneut in den Bundestag.

Die Wissenschaft:

Laut Uber-Files fand der Konzern über Fricke auch Kontakt zu Justus Haucap, Professor für Wirtschaftslehre an der Universität Düsseldorf – einem „Überzeugungstäter, der im Taximonopol ohnehin ein Problem sah“ (SZ vom 11. Juli 2022). Dieser verfasste 2015 für 44.000 Euro eine Studie zu den angeblich positiven Wirkungen der Marktöffnung für die Verbraucher und platzierte laut SZ einen „flankierenden“ Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für weitere 4.000 Euro. Die Studie wurde vor Erscheinen offensichtlich von Uber noch einmal gegengelesen und in Absprache mit Haucap abgeändert.

Die Medien:

Die Uber-Files enthüllen, dass „die Berater des Unternehmens von Beginn an auch einige der mächtigsten Medienkonzerne Deutschlands auf dem Zettel hatten: Axel Springer, Hubert Burda Media, Pro Sieben Sat 1“. (SZ vom 12. Juli 2022) Tagesschau.de beschrieb am 11. Juli das strategische Vorgehen Ubers:

„Um in Deutschland besser angenommen zu werden, hoffte Uber auch auf Unterstützung von Medienunternehmen. Der Springer-Konzern bot Hilfe an und investierte in das Start-up. Vor allem für den damaligen ‚Bild‘-Chef Diekmann interessierte sich Uber. (…) Man wollte sich am liebsten mit der größten deutschen Boulevardzeitung zusammentun, um den Zutritt zum deutschen Markt zu erleichtern. ‚Wir brauchen jemanden wie Kai Diekmann, der Türen für uns öffnet‘, schrieben die Uber-Manager damals. Und in einer anderen E-Mail: ‚Kai Diekmann ist der beste Weg, auch um zu Merkel zu kommen.‘ Diekmann galt bei Uber als einer der mächtigsten Medienmacher. (…) Offen für Unterstützungsleistungen zeigte sich laut den Uber Files Axel Springer. Der Konzern beteiligte sich Anfang 2016 mit einem kleinen Investment am US-Unternehmen. ‚Für uns ist der Wert die Unterstützung und der Einfluss des Verlags in Berlin und Brüssel‘, hielten Uber-Manager dazu intern fest. (…) E-Mails zeigen auch, wie hilfsbereit Springer-Manager für Uber waren. Sie wollten zum Beispiel dabei helfen, den Uber-Chef Travis Kalanick mit hochrangigen Politikern zusammenzubringen. ‚Bitte teilen Sie uns mit, welche Politiker Travis in dem Zusammenhang treffen möchte (…)‘. (…) Über Springers Uber-Beteiligung erfuhr die deutsche Öffentlichkeit jedenfalls lange nichts, erst im April 2017 wurde sie bekannt, als Diekmann ‚Bild‘ verließ und in ein Beratergremium von Uber wechselte – das ‚Policy Advisory Board‘, wie Uber es nennt.

Diekmann ließ mitteilen, er habe dabei geholfen, für Axel Springer bei den relevanten Technologieunternehmen Türen zu öffnen und wichtige Kontakte herzustellen. ‚Es ging darum, den ‚Spirit‘ zu verstehen‘. Einen Interessenkonflikt zwischen seinen Gesprächen und Treffen mit Tech-Unternehmen wie Uber und seinen Aufgaben bei ‚Bild‘ habe es nie gegeben.“

 

Quellen:

Nina Bovensiepen u.a.: „Über Uber“, SZ vom 11. Juli 2022 (Printausgabe)

Jan Diesteldorf u.a.: „Wer schreibt, der bleibt“, SZ vom 11. Juli 2022 (Printausgabe)

Petra Blum/Jan Diesteldorf: „Bitte recht Uber-freundlich“, SZ vom 12. Juli 2022 (Printausgabe)

Petra Blum u.a.: „Deutsche Lobbyisten im Dienste eines US-Konzerns“, Tagesschau.de vom 10. Juli 2022

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/uber-files-105.html

Petra Blum u.a.: „Wie Uber deutsche Medien umwarb“, Tagesschau.de vom 11. Juli 2022

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/uber-files-107.html

„Datenlecks decken schmutzige Lobbyarbeit des Fahrdienstleisters Uber auf“, Der Spiegel (Online) vom 10. Juli 2022

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-datenlecks-decken-schmutzige-lobbyarbeit-des-fahrdienstleisters-auf-a-c1cae170-ce5c-44a0-90b4-58b0d66416ad

 

Adler Group: derzeit Skandalunternehmen Nummer eins in der deutschen Immobilienbranche

Über Jahre hinweg informierte fast nur die Fachpresse über die undurchsichtigen Geschäfte der Adler Group, ehemals einer der größten Wohnungskonzerne Europas. Ende Juni wurde dann von NDR und rbb eine TV-Dokumentation über die „dubiosen“ Praktiken des Unternehmens ausgestrahlt – bleibt zu hoffen, dass damit eine öffentlichkeitswirksame Berichterstattung Fahrt aufnimmt und die Adler Group weiter unter Druck gerät. Der Aktienkurs der rechtlich in Luxemburg ansässigen und von Berlin aus operierenden Unternehmensgruppe ist bereits innerhalb eines Jahres um nicht weniger als 80 Prozent eingebrochen und liegt aktuell (Ende Juni 2022) nur noch bei knapp über vier Euro.

Für Aufsehen in Fachkreisen sorgte Adler zuletzt Ende März 2022, als die Wirtschaftsprüfer von KPMG etwas taten, was in der Branche extrem ungewöhnlich ist – sie verweigerten dem Unternehmen das Testat für den Jahresabschluss 2021. Seitdem ist für Adler der Zugang zu frischen Geldern am Kapitalmarkt blockiert. Wegen fehlender Unterlagen konnten die Prüfer verschiedene Transaktionen der Firma nicht nachvollziehen. So wurden ihnen etwa 800.000 Dokumente vorenthalten, vornehmlich E-Mails zwischen der Gesellschaft und ihren Rechtsberatern. Auch deshalb blieb unklar, in welchem Ausmaß Geschäfte mit „nahestehenden Personen“ abgeschlossen werden konnten und gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde. Nun kommen Berichte über unseriöse Geschäftspraktiken hinzu: Vor allem geht es um unbezahlte Rechnungen von Handwerksbetrieben und Baustopps bei Großprojekten trotz vorliegender Baugenehmigungen. Auch deshalb spricht der Journalist Christoph Twickel in der Zeit davon, dass sich der Konzern, dem zwischenzeitlich rund 70.000 Wohnungen gehörten, sogar „zu einer Art Wirecard der Immobilienbranche“ auswachsen würde (Die Zeit vom 27. Juni 2022).

Den Stein ins Rollen brachte aber wieder einmal der britische Leerverkäufer Fraser Perring, der bereits zur Aufklärung des Wirecard-Skandals entscheidend beigetragen und im vergangenen Oktober in einem Bericht seiner Analysefirma Viceroy ein vernichtendes Urteil über die Adler Group gefällt hatte („eine Brutstätte für Betrug, Täuschung und finanzielle Falschdarstellung“). [1] Eine Gruppe von „nahestehenden“ Personen plündere das Unternehmen zulasten der Aktionäre aus, heißt es dort. In der ARD-Doku vom 27. Juni 2022 beschrieb Perring das Geschäftsmodell der Adler-Gruppe: Es gehe vor allem darum, Bewertungen von Immobilien zu fälschen, um den Strippenziehern hinter den Kulissen Geld zuzuschanzen. Das funktioniere wie ein Schneeballsystem, das dazu diene, Gelder abzuziehen, zugleich aber immer neue Anleihen auszugeben. Deshalb habe Viceroy die Adler-Profiteure in ihrem Report „bond-villains“ („Anleihe-Schurken“) genannt. Mit dem Begriff „ausplündern“ („looting“) meine er, dass Adler Immobilienwerte künstlich aufblähe, sich dann günstige Kredite besorge, um davon Geld an die eigenen Leute ausschütten zu können.

 

Bewertungstricks

Wirklich neu ist das Problem der Bewertung von Immobilien allerdings nicht. Die Bilanzexpertin Carola Rinker unterstrich jüngst in einem Video der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), dass Wertsteigerungen von Immobilien von Wohnungskonzernen bilanziell gewinnerhöhend erfasst werden können. Soll heißen: Auch die Adler Group hat ihren Gewinn nicht in erster Linie durch Vermietung von Wohnungen oder den Bau und Verkauf von Immobilien gemacht, sondern durch Wertzuwächse ihrer „assets“. Besonders Geschäfte der Adler Group mit nahestehenden Personen halfen also Buchwerte zu begründen, aus denen Gewinne – ohne Liquiditätszuflüsse – abgeleitet werden konnten.

Mit Blick auf den Jahresabschluss von 2020 stellt Rinker nüchtern fest, dass das Unternehmen ohne Wertsteigerungen der Immobilien keine schwarzen Zahlen hätte vorweisen können. Die Adler Group stelle mit ihrer Praxis aber keinen Einzelfall dar. Tatsächlich belegte der Wirtschaftswissenschaftler Heinz-Josef Bontrup schon vor einigen Jahren in verschiedenen Gutachten für die Partei Die Linke, dass börsennotierte Immobilienkonzerne wie Vonovia und die Deutsche Wohnen (DW) außerordentlich hohe Renditen auf ihr Eigenkapital erzielten – für DW in den Jahren 2012 bis 2015 durchschnittlich 18,7 Prozent. Normal seien damals fünf bis sechs Prozent gewesen. Ungewöhnlich hohe Dividenden für die Aktionäre seien die Folge gewesen. Die reale Wertschöpfung durch die Bewirtschaftung der Immobilien hätte die Höhe der Ausschüttungen jedoch nicht gedeckt. Dieser gemäß der internationalen Bilanzregeln legale Praxis, Bewertungsgewinne zu erzielen, würde es zum einen ermöglichten, leichter an günstige Bankkredite zu kommen, zum anderen Teile der Buchgewinne an die Shareholder auszuschütten. [2] Für die Mieter:innen eine beängstigende Praxis: Denn eine Höherbewertung der Immobilien basiert letztlich auf erwarteten üppigen zukünftige Mieteinnahmen bei möglichst moderaten Instandhaltungskosten.

Bontrups wissenschaftliche Analyse bestätigt auch die Aussagen des Shortsellers Perring über die Geschäftsstrategie der Adler-Gruppe. Bemerkenswert ist, dass die Aufklärung im Fall der dubiosen Adler-Deals vornehmlich von einem Insider betrieben wird, der selbst vom fallenden Aktienkurs der Adler-Gruppe profitiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dagegen läuft hinterher und stützt sich auf die Expertise des selbst am Markt agierenden Leerverkäufers. Aber immerhin – die viel gescholtene Bundesbehörde wird nun endlich aktiv. Aktuell führt sie ein Bilanzkontrollverfahren bei Adler durch, da „konkrete Anhaltspunkte für Rechnungslegungsverstöße vorliegen“.

 

Staatliche Aufsicht

„Bilanzkontrollverfahren gelten als scharfes Schwert der Behörde“, schrieb das Handelsblatt am 22. Juni 2022. „Die Bafin kann direkt und auch vor Ort bei Unternehmen eingreifen, beispielsweise mit forensischen Mitteln. Die Aufsicht ist zudem befugt, Organvertreter und Beschäftigte zur Vernehmung vorzuladen. Bei erheblichen Verstößen kann sie Geschäfts- und Wohnräume durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen. (…) Vor einigen Wochen stellte die Bafin dann Strafanzeige, nachdem sie den Verdacht einer womöglich unrichtigen Bilanzierung hegt. Der Blick der Aufseher richtete sich vor allem auf eine Immobilientransaktion aus dem Jahr 2019.“

Diese betraf ein Entwicklungsareal in Düsseldorf-Gerresheim. Laut ARD-Doku wollte die Adler-Group damals den Berliner Konzern ADO Properties für 350 Millionen Euro übernehmen. Deshalb verkaufte Adler das Düsseldorfer Grundstück für 375 Millionen Euro an einen anderen Investor, dessen Geschäftsführer ein Schwager des Adler-Beraters Cevded Caner ist. Caner wiederum lenkt nach Meinung von Branchenkennern im Hintergrund maßgeblich die Geschicke der Adler-Gruppe. Caners Schwager bezahlte offensichtlich aber nur einen kleinen Teil des Kaufpreises. Auf dem Papier jedoch hatte Adler nun genügend Kapital, um die ADO zu übernehmen. Nach nur einem Jahr wurde der Kauf wieder rückgängig gemacht. „Der Verdacht: Es war ein Scheinverkauf, um die Bilanz nach oben zu treiben“, so Christoph Twickel in der Zeit vom 27. Juni.

Die Bilanz des Konzerns sollte mutmaßlich aufpoliert werden, um das Ausmaß seiner hohen Verbindlichkeiten zu verschleiern. Denn Adler hat in der Vergangenheit viele Anleihen ausgegeben und ist hoch verschuldet. Für Anleihen garantiert die Adler Group aber einen maximalen Verschuldungsgrad von 60 Prozent (Loan-to-value)*. „Ein Bruch mit den Bedingungen“, so das Handelsblatt am 24. Mai, „hätte das Unternehmen ins Verderben führen können. Rückzahlungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro hätten gedroht“.

Nachdem der Konzern einen großen Teil seines Wohnungsbestandes verkaufen musste, um fällige Anleihen zurückzahlen zu können, schwindet die Bedeutung des angeschlagenen Konzerns zunehmend. Branchenkenner verweisen jedoch auch wegen der verbliebenen Milliardenschulden auf seine „Systemrelevanz“. Grund genug für den Konzern, weiter alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe abzustreiten – als wäre nichts geschehen. Mit Blick auf die Jahreshauptversammlung am 29. Juni 2022 zeigte sich das Handelsblatt deshalb stark verwundert über die unkritische Haltung der Anteilseigner und titelte: „Hauptversammlung nach nur 20 Minuten beendet: Adler-Aktionäre bestätigen Verwaltungsratschef und CEO. Trotz Ermittlungen der Behörden, verweigertem Testat und Milliardenverlust darf selbst der aktuelle Chef weitermachen.“

* Der Loan to Value ist eine wichtige immobilienwirtschaftliche Kennzahl, definiert das Verhältnis von Kredit zum Verkehrswert einer Immobilie und wird zur Bonitätsprüfung genutzt. 

 

Anmerkungen:

[1] vgl. auch „Betrugsvorwürfe gegen Immobilienkonzern Adler“, BIG-Nachricht vom 22. Oktober 2021

http://big.businesscrime.de/category/nachrichten/page/2/

[2] vgl. Joachim Maiworm: „Giganten auf dem Wohnungsmarkt“, in: BIG Business Crime 3-2017, Seite 27f.

Tipps:

„Immobilienpoker – Die dubiosen Geschäfte eines Wohnungskonzerns“. Ein Film der ARD von Miichael Richter und Christoph Twickel, 27. Juni 2022

https://www.ardmediathek.de/video/dokus-im-ersten/immobilienpoker-dubiose-geschaefte/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuLzA2NzYwNTQ0LWFkNDYtNDcyZC1hMTk1LTRhODJmNzliMDFlZg

„Immobilienpoker“, Ein Feature von Christoph Twickel, NDR Feature Box, 28. Juni 2022

https://www.ardaudiothek.de/episode/ndr-feature-box/immobilienpoker/ndr-info/10616065/

 

„Pandemisches Systemversagen“

Unter dem Titel „Pandemisches Systemversagen“ ist im Newsletter von medico international vom 29. November 2021 ein Artikel von Anne Jung erschienen. Die Politikwissenschaftlerin leitet die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bei der Frankfurter Hilfs- und Menschenrechtsorganisation. Sie ist außerdem zuständig für die Themen globale Gesundheit und internationale Handelsbeziehungen.

Am 21. März 2021 war Anne Jung in einer von Business Crime Control e.V. und der KunstGesellschaft e.V. im Club Voltaire in Frankfurt am Main organisierten Matinee zu Gast, bei der es um die Kampagne „Patente töten“ ging, zu der sich Nichtregierungsorganisationen aus über 30 Ländern zusammengeschlossen haben. Sie fordern eine Aufhebung des Patentschutzes nicht nur für die neuen Corona-Impfstoffe, sondern für alle unentbehrlichen, lebensrettenden Medikamente. Arzneimittel müssten als globale öffentliche Güter behandelt und die Macht von Pharmakonzernen begrenzt werden. An der Aktion beteiligt ist auch medico international.

In ihrem Artikel stellt Anne Jung die Corona-Pandemie in den Zusammenhang weltweiter Krisen und struktureller Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten: „Das Virus traf auf Weltverhältnisse, die aus einer Pandemie eine Polypandemie machten… Die Polypandemie hat wirtschaftliche Insolvenzen ausgelöst, die Ernährungsunsicherheit wurde durch die Verbindung von Corona und Klimakatastrophe vergrößert und bestehende Hungersnöte verschärften sich… Im Gepäck internationaler Reisetätigkeiten und durch die konsequente Weigerung Europas und der USA, rasche Gegenmaßnahmen zu ergreifen konnte sich das Virus in rasanter Geschwindigkeit ausbreiten. Die maroden Gesundheitssysteme vieler Länder und nationalistische Politiken trugen ihr Übriges zur Ausbreitung bei.“

Um dem Virus Einhalt zu gebieten habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2020 – kurz nach dem ersten Lockdown in vielen Ländern Europas und anderen Teilen der Welt – einen weitreichenden und von der Idee globaler Solidarität getragenen Vorschlag gemacht: „Sie rief den Covid-19 Technologie-Zugangspool (C-TAP) ins Leben, um den rechtzeitigen, gerechten und erschwinglichen Zugang zu Covid-19-Gesundheitsprodukten zu erleichtern. Der C-TAP könnte ein Fokuspunkt sein für die Entwickler:innen von Covid-19-Therapeutika, -Diagnostika, -Impfstoffen und anderen Gesundheitsprodukten, die ihr geistiges Eigentum, ihr Wissen und ihre Daten mit qualitätsgesicherten Herstellern durch freiwillige und transparente Lizenzen teilen.“

Impfstoff-Nationalismus statt Solidarität

Dieser Vorschlag, für den sich außer der WHO auch mehr als 40 Länder des globalen Südens einsetzten, wurde von den Industrienationen, in denen die großen Pharmaunternehmen ansässig sind, ignoriert. An vorderster Stelle von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Sie zogen es wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus den anderen europäischen Ländern vor, mit der Pharmabranche Exklusivverträge zu schließen und im Interesse von deren Gewinnmaximierung die Patentierung der zu entwickelnden Medikamente gegen Corona unangetastet zu lassen.

Der WHO blieb nun nichts anderes übrig, als die reichen Länder um finanzielle Unterstützung für den Ankauf von Impfdosen für die ärmeren Ländern zu bitten und Verteilungsgerechtigkeit anzumahnen, zumal das Virus nur weltweit besiegt werden kann.

„Organisiert wird die Verteilung der Impfstoffe über die an die WHO angedockte Initiative Covax, die einen weltweit gleichmäßigen Zugang zu Covid-19-Impfstoffen gewährleisten soll. Sie basiert auf freiwilligen Zuwendungen von Staaten, der Pharmaindustrie (lächerliche 1% der Summe hat sie bisher beigesteuert!) sowie von Stiftungen, allen voran der Bill & Melinda Gates-Stiftung, die ihrerseits auf die Aufrechterhaltung des Patentsystems pocht. Covax ist ein klassisches Projekt privat-öffentlicher Zusammenarbeit, mit der die globale Governance einer massiv fragmentierten Gesundheitsarchitektur fortgesetzt wird.“

Damit wird die Abhängigkeit der armen Länder von den Industrienationen fortgeschrieben und eine künstliche Verknappung des Impfstoffs bewirkt, die den Pharmakonzernen ihre Gewinne garantiert. Dabei haben sie bereits von der jahrzehntelang öffentlich geförderten Forschung beispielsweise zu der neuartigen mRNA-Technologie profitiert und für die schnelle Entwicklung von Impfstoffen in der Corona-Krise staatliche Unterstützungsgelder in Milliardenhöhe erhalten. Aber auch hier gilt das alte Motto: Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste.

Dem entsprechend wurde der Antrag von Indien und Südafrika zur Aussetzung der geistigen Eigentumsrechte auf Covid-19-Medizinprodukte für den Zeitraum der Pandemie im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) unter anderem von der Bundesregierung unter Merkel und Scholz und von der EU abgelehnt, obwohl ihn sogar die US-Regierung unter Biden so wie viele anderen Regierungen befürwortete.

Verlängerung der Pandemie

Anne Jungs bitteres Fazit: „Warum halten Länder wie Deutschland auch angesichts 250 Millionen Infizierter und mehr als fünf Millionen Toter weltweit weiter an dem Patentsystem fest und versuchen nicht alles, um die Pandemie einzudämmen? Es ist unübersehbar: In der Pandemie zeigen sich die systemischen Rahmenbedingungen des globalen politischen Arrangements neoliberaler Globalisierung auf unerträgliche und unannehmbare Weise. Um den Kapitalismus unangetastet zu lassen, wird die Verlängerung der Pandemie mit Millionen Toten durch die direkten und indirekten Folgen der Pandemie billigend in Kauf genommen.“

Der Protest gegen diese Verhältnisse sei in den letzten Jahren aber weltweit stärker geworden. Auch weil die Argumentation der Pharmakonzerne, der globale Süden sei nicht in der Lage, die Impfstoffe gegen Corona qualifiziert genug herzustellen, durchaus rassistische Untertöne enthält. Ein Großteil der hierzulande benötigten Medikamente wird beispielsweise längst – wegen des „komparativen Kostenvorteils“ – in Indien hergestellt. Andere Länder könnten binnen weniger Monate in die Produktion von Impfstoffen einsteigen. Ein Land wie Kuba hat gezeigt, dass auch bei begrenzten Ressourcen ein funktionierendes Gesundheitswesen aufgebaut und eigenständig ein Impfstoff gegen Corona entwickelt werden kann.

Der Artikel von Anne Jung schließt mit den Forderungen:

„Zugleich müssen die über die Pandemie hinausweisenden Fragen der globalen Gesundheitspolitik im Interesse der Menschen und nicht des Kapitals beantwortet werden: Die Abschaffung der Patente auf alle essentiellen Arzneimittel über die Pandemie hinaus; der Kampf um das Ende globaler Naturausbeutung, die eine der strukturellen Ursachen für Krankheitserreger ist, die immer neue Pandemien hervorruft. Eine konsequente Dekolonisierung der globalen Gesundheitspolitik, in der die dominanten Staaten Macht und Kontrolle abgeben, Wissen und Fähigkeiten teilen; der Aufbau von öffentlichen und allen zugänglichen Gesundheitssystemen als bestes Mittel zur Verhinderung weiterer Pandemien.“                                                                                                                                           

Quelle: www.medico.de

Aus der Beilage von BIG Business Crime zu Nr. 1/2022 von STICHWORT BAYER.

Eigentumsfrage auf der Agenda. Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ erfolgreich

In den letzten 30 Jahren stellten Politik und privater Wohnungsmarkt wieder einmal ihre Unfähigkeit unter Beweis, der Mehrheitsbevölkerung eine Grundversorgung an Wohnraum zu garantieren. Dennoch überraschte es, dass die Berliner*innen am 26. September 2021 mit 56,4 Prozent Ja-Stimmen gegenüber 39 Prozent Nein-Stimmen deutlich für den Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer renditeorientierter Wohnungskonzerne votierten. Mehr als eine Millionen Wahlberechtigte der Stadt folgten damit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Die Forderung zur Vergesellschaftung vereinte damit fast dreimal so viele Stimmen hinter sich wie die Wahlsiegerin SPD bei der parallel ablaufenden Abgeordnetenhauswahl. Jetzt ist der künftige Senat am Zug: Er ist gehalten ein Gesetz zu erarbeiten, um die Vergesellschaftung der Bestände aller privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen umzusetzen – das heißt die Konzerne gegen Entschädigung zu enteignen und die Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Insgesamt handelt es sich um mehr als 240.000 Wohneinheiten (etwa 15 Prozent der Berliner Mietwohnungen), die in Zukunft gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden sollen. Rund ein Dutzend Immobilienunternehmen wären betroffen.

Nicht nur in traditionell linken Kiezen wie Kreuzberg-Friedrichshain und Neukölln stimmte eine Mehrheit für das Vorhaben, auch in eher konservativen Bezirken unterstützen die Bürger*innen mehrheitlich „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Selbst in vielen Außenbezirken, in denen die Initiative eher schwach organisiert war, unterstützten die Menschen die Forderung: in Marzahn-Hellersdorf mit 55,8 Prozent, in Spandau mit 51,9 Prozent, in Pankow mit 60,8 Prozent. Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl wurde allerdings die SPD stärkste Kraft, obwohl sie sich zuvor dezidiert als Gegnerin der Enteignungsidee positioniert hatte. So hatte Franziska Giffey (SPD), vermutlich die neue Regierende Bürgermeisterin Berlins, zuletzt mehrfach geäußert, auch einen erfolgreichen Volksentscheid nicht umsetzen zu wollen – obwohl sich Umfragen zufolge 61 Prozent der SPD-Anhänger*innen für die Vergesellschaftung ausgesprochen hatten. Auch nach der Entscheidung sagte Giffey zwar eine Prüfung des Vorhabens zu, betonte aber auch, die Enteignung bei fehlender Verfassungskonformität nicht zu vollziehen. Auch CDU, AfD und FDP sind – ebenso wie die Wirtschaftslobby – prinzipiell gegen Enteignungen. Während sich Die Linke klar für das Vorhaben ausspricht, weicht Bündnis 90/DieGrünen aus: Die Partei hält einen solchen Schritt allenfalls „als Ultima Ratio“ für möglich.

Was von manchen Leuten als letzte Möglichkeit gesehen wird, gegen die prekäre Wohnsituation in der Hauptstadt vorzugehen, weist in der Tat einige Problempunkte auf.

  • Es wurde nicht über einen konkreten Gesetzentwurf abgestimmt, der nun vom Berliner Senat umgesetzt werden müsste. Insofern, so kritische Stimmen, sei das Ergebnis für die zukünftige Landesregierung rechtlich nicht bindend. Das Votum bedeute lediglich eine Aufforderung an den Senat, ein entsprechendes Gesetz zur Überführung der Bestände großer privater Wohnungsunternehmen zu erarbeiten und vom Abgeordnetenhaus verabschieden zu lassen.
  • Gutachten säen generell Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer Enteignung. Nach Einschätzung von Juristen stelle diese einen „unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum“ dar. Laut Enteignungs-Initiative bejahen dagegen sieben Gutachten die Möglichkeit einer verfassungsgemäßen Umsetzung; drei vertreten eine gegenteilige Auffassung. Alle drei negativen Voten, so berichtet das Neue Deutschland, seien vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) in Auftrag gegeben worden. In jedem Fall dürfte ein erarbeitetes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landen und die juristische Auseinandersetzung die Stadt über Jahre beschäftigen.
  • Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob sich die Höhe der Entschädigung am Marktwert der Immobilien orientieren muss oder auch darunter bleiben kann. Die Entschädigungskosten würden sich laut Prognosen des Senats auf bis zu 36 Milliarden Euro belaufen, während die Enteignungsinitiative mit allenfalls 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro rechnet. Laut Initiative sollen die zu diesem Zwecke aufzunehmenden Kredite aus den Mieteinnahmen der enteigneten Wohnungsbestände getilgt werden – die Stadt müsse keine neuen Schulden anhäufen. Sollte der vom Senat errechnete Höchstwert von 36 Milliarden Euro veranschlagt werden, könnte die Entschädigung mit einer durchschnittlichen Miete von etwa 8,87 Euro/qm refinanziert werden. Dies ist allerdings eine deutliche Erhöhung gegenüber der gegenwärtigen Durchschnittsmiete von Deutsche Wohnen & Co von 6,71 Euro/qm.
  • Befürworter*innen des Volksentscheids argumentieren, dass nur die Ablösung von profitorientierten durch gemeinwohlorientierte Träger durch die Decke schießende Mieten verhindern könnte und deshalb enteignet werden müsse – weil eben kein anderes Mittel mehr helfe. Dieser Blick blendet aber tatsächlich vorhandene Möglichkeiten aus: Vor allem die Schaffung von neuem, dauerhaft im öffentlichem Eigentum verbleibenden und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten – eine Voraussetzung für einen anzustrebenden entspannten Wohnungsmarkt. Auch beim Wohnungsbau ist deshalb die Eigentumsfrage zu stellen. Letztlich sollte der Ausbau der sozialen Infrastruktur in allen Bereichen angesteuert werden: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Verkehr.

Als vorläufiges Fazit folgt ein längeres Zitat aus dem Berliner MieterEcho:

„Bestehende Eigentumsverhältnisse werden von großen Teilen der Bevölkerung nicht mehr als unveränderlich oder gar als ‚gerecht‘ empfunden. Und das weit in die Klientele von SPD, CDU und auch der AfD hinein. Es ist zweifellos ein Verdienst dieser Initiative, eine im besten Sinne ‚linkspopulistische‘, antikapitalistische Kampagne erfolgreich initiiert und verbreitert zu haben. (…) Materiell ist von dem Volksentscheid (…) allerdings kaum etwas zu erwarten. Zum einen soll es sich nicht um eine ‚Enteignung‘ im klassischen Sinne handeln. Vielmehr geht es um eine Art gesetzlich angeordneten Zwangsverkauf an kommunale Träger. Wobei der zu entrichtende Preis voraussichtlich erst durch langwierige Gerichtsverfahren ermittelt werden würde. Und zum anderen hat der Volksentscheid kein entsprechendes Gesetz zum Inhalt, sondern nur die Aufforderung an den kommenden Senat, ein solches zu erlassen. Was dieser wohl (…) kaum tun wird, da außer den Linken keine Partei die Enteignungsforderung unterstützt. (…) Außerdem ignoriert das Volksbegehren geflissentlich das Hauptproblem des Berliner Wohnungsmarktes: Den Mangel an dauerhaft bezahlbaren Wohnungen und den Mangel an Wohnungen überhaupt. Und dieses Defizit ist in erster Linie nur durch den massiven Neubau kommunaler Wohnungen zu überwinden. Den politischen Verdienst der Initiative, das Thema Enteignung in den Fokus der stadtpolitischen Auseinandersetzung gerückt zu haben, schmälert das aber nicht.

 

Quellen:

Nicolas Šustr: „Sozialisierung ist Regierungsauftrag“, Neues Deutschland vom 27. September 2021

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157025.deutsche-wohnen-co-enteignen-sozialisierung-ist-regierungsauftrag.html

Rainer Balcerowiak: „Volksentscheid als Appell an die Politik“, MieterEcho 420/September 2021

https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2021/me-single/article/volksentscheid-als-appell-an-die-politik/

Initiative Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Was Vergesellschaftung kostet. Zahlen und Mythen, 1. Dezember 2020

https://www.dwenteignen.de/was-vergesellschaftung-kostet/

30 Jahre Business Crime Control

Die diesjährige Mitgliederversammlung und Fachtagung von Business Crime Control e.V. fanden am 28. August 2021 im Club Voltaire in Frankfurt am Main statt. In seinem Grußwort betonte der scheidende Vorsitzende Prof. Dr. Erich Schöndorf die Notwendigkeit, „auf der ökologischen Zielgeraden noch ein bisschen zuzulegen“, damit die Folgen der Klimakrise noch abgewendet werden können. Schöndorf war als Staatsanwalt seinerzeit unter anderem mit dem Holzschutzmittel-Prozess befasst, lehrte später Umweltstrafrecht an der FH Frankfurt am Main und schrieb einige Bücher zu Umweltthemen, zuletzt das Hörbuch „Game over?“

Ein Grußwort gab es auch von dem Mitbegründer von BCC, Prof. Dr. h.c. Dieter Schenk, der als Kriminaldirektor im Bundeskriminalamt arbeitete, bevor er sich als freier Autor unter anderem mit der Geschichte des Amtes und den Verstrickungen dort leitend Tätiger im NS-Regime auseinandersetzte.

Als neuen Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung Hans Möller, Diplom-Meteorologe und aktiv im Koordinierungskreis von attac Frankfurt am Main. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Fernsehjournalist und Publizist Herbert Stelz gewählt. Eberhard Ruoff bleibt Kassierer, Victoria Knopp Schriftführerin. Prof. i.R. Reiner Diederich und Frank Ebert wurden als Beisitzer bestätigt. Neu als Beisitzer wurde Herbert Storn gewählt, Mitglied im Landesvorstand der GEW Hessen und aktiv bei Gemeingut in BürgerInnenhand.

Die sich anschließende Fachtagung stand unter dem Thema: „Vergehen an Klima und Umwelt – staatlich genehmigt und gefördert? Die Fälle Gigafactory Tesla und Kali + Salz AG“. Zunächst berichtete der Mitbegründer und Ehrenvorsitzende von BCC Prof. Dr. Hans See über die Ziele, die man sich bei der Gründung des Vereins gesetzt hatte. Es sei nicht in erster Linie darum gegangen, durch Gesetzesverschärfungen Wirtschaftskriminalität zu unterbinden, sondern sie präventiv zu verhindern – durch mehr Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen, durch eine Entwicklung hin zur Wirtschaftsdemokratie anstelle der Chefetagen als „demokratiefreie Zone“.

Die Gründer von BCC hätten sich vorgestellt, dass es alternativ zur üblichen Wirtschaftskriminologie eine Art Thinktank geben könnte, der das Thema kapitalismuskritisch angeht, aber nicht der Illusion anhängt, dass mit einer Änderung des Wirtschaftssystems quasi automatisch die Wirtschaftskriminalität verschwindet. Die Geschichte der staatssozialistischen Länder habe gezeigt, dass die Lebensgrundlagen gefährdende Verhaltensweisen und Wirtschaftsverbrechen keineswegs ausgeschlossen oder beseitigt waren.

Der Verein sei bewusst nach der „Wiedervereinigung“ gegründet worden, als die bipolare Weltordnung am Ende war. Es ging um die Wahrnehmung der Schäden, die durch illegales oder illegitimes unternehmerisches Handeln erzeugt werden. Die durch Wirtschaftskriminalität entstehenden Schäden seien höher als die aller anderen Arten von Kriminalität zusammengenommen gewesen und das sei auch heute noch so. Dies sollte sachlich-fachlich analysiert werden. Was dazu in den Lageberichten des Bundeskriminalamts gestanden habe, sei viel zu oberflächlich gewesen.

Auch herrschte bei manchen noch ein Denken vor, das die Wirtschaftskriminalität als Teil des wirtschaftlichen Kreislaufs sah und damit verharmloste. Bei den Milliarden Drogengeldern wurde beispielsweise gedacht: Abgesehen von den gesundheitlichen Folgen für die Süchtigen und der notwendigen Kriminalisierung des Drogenverkaufs – das Geld ist ja wenigstens nicht verloren, es wird wieder investiert und mehrt so letzten Endes den gesamtgesellschaftlichen Reichtum.

BCC habe zeigen wollen, dass Wirtschaftskriminalität mehr ist als eine Straftat. Bei der Umweltzerstörung, der Abholzung von Wäldern, der Nutzung von Pestiziden geht es nicht nur um Verstöße gegen Gesetze, sondern um unser aller Leben und Wohlergehen. Zum Teil gibt es ja noch nicht einmal juristische Möglichkeiten, hier etwas zu unterbinden, oder sie werden nicht angewandt (wie die anderen Referate der Tagung belegten). Seit über 50 Jahren, seit dem Bericht des Club of Rome im Jahr 1972 werde darüber informiert und diskutiert. Vielen, die sich heute zum Beispiel bei Fridays for Future engagieren, sei dies oft überhaupt nicht bewusst. Es bestehe immer die Gefahr der Vereinnahmung von Bewegungen – eine klassische Methode. Dann werde „der ganze Staat grün angestrichen“, ohne dass sich viel ändert.

Seit den 1970er Jahren sei, wenn es um Wirtschaftskriminalität ging, die Mafia ein großes Thema gewesen. Weniger im Fokus standen die politischen Kräfte und Strukturen, die mit der Mafia in irgendeiner Weise verbunden waren, wie in Italien beispielsweise die christlich-demokratische Partei. Oder die Banken, die dabei halfen, Geld zu waschen und es in den normalen Verwertungskreislauf einzuschleusen.

Ein Thema, das ebenfalls vernachlässigt war, aber von BCC aufgegriffen wurde: die Wissenschaftskriminalität, das Dunkelfeld der gekauften Wissenschaft. Dazu habe einmal ein Manager aus der Atomindustrie gesagt: „Ich kann, wenn ich genug Geld habe, jedes Gutachten bekommen“.

Nach der Gründung von BCC entstanden weitere Organisationen, die sich unter anderem auch mit Wirtschaftskriminalität befassen – beispielsweise Transparency International, LobbyControl oder Attac. Charakteristisch für den spezifischen Ansatz von Business Crime Control  bleibe die Forderung nach einer präventiven Kriminalitätspolitik durch Demokratisierung der Wirtschaft, nach einer „kriminalpräventiven Mitbestimmung“.

In der Diskussion wurde die Notwendigkeit betont, wieder die demokratietheoretische Debatte zu beleben und sich mit anderen Initiativen zu vernetzen, die sich gegen die sozialschädlichen Folgen einer gegen Gesetze und ethische Normen verstoßenden Ökonomie zur Wehr setzen.

Es folgte der Beitrag von Dr. Walter Hölzel, dem Vorsitzenden der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.: „Kaliherstellung in Deutschland – ein seit Jahrzehnten eingeübtes System zur Umgehung des Rechts“. Es geht um die K+S AG, früher Kali und Salz AG mit Sitz in Kassel. K+S ist der weltweit größte Salzproduzent und in der internationalen Spitzengruppe, was kali- und magnesiumhaltige Produkte für landwirtschaftliche und industrielle Zwecke betrifft.

Bei der Herstellung von Kalisalz entstehen Abwässer, die bisher mit staatlicher Genehmigung in den Untergrund verpresst oder in die Flüsse Werra und Weser eingeleitet werden. Die Versalzung der Flüsse hat zur Folge, dass in ihnen die Süßwasser-Lebensgemeinschaft vernichtet wird und bis Bremen kein Trinkwasser mehr aus dem Uferfiltrat gewonnen werden kann.

Zum internationalen Tag des Wassers 2007 fand eine Konferenz der Flussanrainer statt, auf der die umweltschädlichen Praktiken von K+S kritisch beleuchtet wurden. 2008 wurde dann die Werra-Weser-Anrainerkonferenz als gemeinnütziger Verein gegründet. In ihm sind Kommunen, Verbände, Vereine und Wirtschaftsunternehmen zusammengeschlossen, die in der Flussgebietseinheit Weser von der Versalzung der Flüsse und des Grundwassers betroffen sind.

Der Verein hat inzwischen umweltfreundliche Alternativen entwickelt, deren technische und wirtschaftliche Machbarkeit 2014 vom Umweltbundesamt bestätigt wurde. Sie zeigen, wie die Ziele der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis 2027 verwirklicht werden könnten.

Im Beitrag von Walter Hölzel wurden die Verstrickungen von Behörden mit dem Unternehmen K+S bei der Erteilung von Genehmigungen dargestellt, die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Meiningen als rechtswidrig eingestuft wurden.

Über ein weiteres Beispiel, wie Bürgerinitiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen sich gegen eine allzu kapitalhörige Genehmigungspraxis zur Wehr setzen können, berichtete der Berliner Anwalt für Umweltrecht Thorsten Deppner. Sein Thema: „Großindustrieansiedlung auf zweifelhafter Rechtsgrundlage – der Fall Tesla in Brandenburg“. Deppner vertritt den Brandenburger Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland und die Grüne Liga Brandenburg im Streit um die Zulassung des vorläufigen Beginns von Rodungs- und Baumaßnahmen für die „Gigafactory“ Tesla. In ihr sollen in großem Maßstab E-Autos, auch E-SUVs gebaut werden. Dies schaffe Arbeitsplätze und beschleunige das notwendige Ende des Verbrennungsmotors – so die Begründung der Landesregierung für die schnelle Zulassung. Die Umweltverbände unterlagen einerseits vor Gericht mit ihren Einwänden, hatten aber auch in einem Fall Erfolg und erwirkten einen vorübergehenden Baustopp. Die juristische Auseinandersetzung dauert an.

Zusammenfassend referierte dann Herbert Storn über „Skandale mit System“. Was als Einzelfälle erscheint sei symptomatisch für die sozial- und umweltschädlichen Folgen einer ungebremsten Kapitalverwertung. Der Schutz von Mensch und Umwelt bilde zwar eine normative Grundlage für das gesellschaftliche Leben, die unter anderem im Grundgesetz festgeschrieben ist. Aber das Profitprinzip als normative Grundlage des kapitalistischen Wirtschaftens stehe dem entgegen. Hinzu komme die immer stärkere Machtkonzentration bei den transnationalen Konzernen, die kaum noch unter eine demokratische Kontrolle zu bringen ist. Die Widersprüche verschärften sich in der Krise bis zu einem Punkt, an dem sie jedem offensichtlich werden. Notwendig sei es, alle kritischen Initiativen zusammen zu bringen, die Aufklärung leisten und Widerstand gegen die destruktiven Entwicklungen leisten können.

Aus: Beilage von BIG Business Crime zu Stichwort BAYER Nr. 4/2021

 

Skandale mit System

Wirtschaftskriminalität/Business Crime wird gern im “Schattenbereich“, im Milieu, bei der Mafia angesiedelt. Und doch finden wir sie in der Realität mitten in der Gesellschaft.

 In dem Ankündigungstext eines Webinars mit Sven Giegold unter der Überschrift: „Too big to jail?“ heißt es:

 „CumEx, WireCard, Abgasskandal, Kartellverfahren oder die vielen Bankenskandale: Der Schaden für die Steuerzahler*innen und für die deutsche Wirtschaft durch Wirtschaftskriminalität ist riesig – und auch für Verbraucher*innen, Aktionäre und Arbeitnehmer*innen. Dennoch: Die meisten Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Wirtschaftskriminalität richtet einen erheblichen Schaden an und scheint dennoch kaum zu bekämpfen zu sein. Verantwortliche in Führungspositionen von Unternehmen können nur selten individuell zur Verantwortung gezogen werden. (…)

Dennoch gibt es auf entsprechende Meldungen in der Öffentlichkeit jeweils sehr unterschiedliche Reaktionen:

 

  • Eher erschrocken ungläubig. Vor allem ungläubig gegenüber der Tatsache, dass regelmäßig und offensichtlich der über alles wachende Staat und seine Rechtsorgane so leicht übertölpelt werden können.
  • Oder eher widerwillig hingenommen. Achselzuckend bedauernd als Ausrutscher. Eben als „Skandal“ abgetan.
  • Oder heimlich trotzig gerechtfertigt. Wie bei den Steuerhinterziehern. Sind wir das nicht irgendwie alle?!
  • Oder eben doch „mit System“. Und zwar ohne Fragezeichen.

Um dieses System, um dieses Systemische geht es mir hier. Davon abhängig die Frage der effektiven Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität – ihren Möglichkeiten oder ihrer Unmöglichkeit. Das Hase-Igel-Spiel. Nur dass es kein Spiel ist. Weil zu viel auf dem Spiel steht (siehe oben): eine soziale Gesellschaft, der Erhalt der Lebensgrundlagen, Recht und Demokratie.

Wenn ein Wirtschaftssystem wie das kapitalistische aus sich heraus kriminelles Handeln nicht nur nicht ausschließt, sondern als Bestandteil seines „Waffenarsenals“ betrachtet, Wirtschaftskriminalität also dem kapitalistischen Wirtschaftssystem inhärent ist, dann gehört es wahrlich auf den Prüfstand.

Zunächst: worin besteht die grundsätzliche „inhärente Kriminalitätsaffinität des Kapitals“?

Im Kern geht es um die Frage, inwieweit sich das Kapital in Gestalt seiner multinationalen weltweit operierenden Konzerne an bestehende Rechtsnormen zu halten gewillt ist, geschriebene wie ungeschriebene. Denn unbestritten sind soziale Gerechtigkeit, der Schutz von Mensch und Umwelt die normativen Vorgaben unserer Gesellschaft. Das durch die kapitalistische Konkurrenz bedingte Ranking von Profiraten als Grundlage für Investitionsentscheidungen ist aber eine völlig andere normative Vorgabe.

16 Jahre ist es her, dass der damalige Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann wie selbstverständlich die Maxime von der 25 Prozent Gewinnmarge öffentlich ausgegeben hat. Dafür wurde er 2005 eher bewundert als kritisiert.

Dazu aus dem 1. Band des Kapitals von Karl Marx eine auch heute noch hochaktuelle Passage, wo Marx den Gewerkschafter Dunning zu Wort kommen lässt:

„Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird das Kapital kühn. 10 Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, und es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren.“

Die Qualität der unheilvollen Macht des Kapitals in Gestalt seiner multinationalen Konzerne ist auch auf dieser Fachtagung von Business Crime Control das Problem, wie anhand der Beispiele von Kali+Salz AG und Tesla gezeigt wurde.

Es geht um nicht mehr oder weniger als darum, ob wir von einer Demokratie überhaupt sprechen können.

Das World Economic Forum – WEF-Davos – (die mächtigste Propaganda-Plattform des privaten Kapitals) stellte 2009 fest:

„Im Fall der Multinationalen Konzerne hat ihre effektive Reichweite als de-facto Institutionen der globalen Governance schon lange die Tätigkeit des UN-Systems überflügelt. (…) Multinationale Konzerne und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen als vollwertige Akteure im globalen Governance System anerkannt werden, nicht nur als Lobbyisten.“

Private Unternehmens-Akteure haben inzwischen größeren Einfluss als gewählte staatliche Akteure, fallen aber nicht unter die demokratische Kontrolle!

Oder wie es Rainer Mausfeld zuspitzt:

„Mit transnationalen Großkonzernen schuf er (der Neoliberalismus, H.S.) eine neue Klasse von Akteuren, die formal abgesicherte Freiheitsrechte erhielten, die weit über Rechte natürlicher Personen hinausgehen. Diese Akteure genießen einen einzigartigen Schutz vor öffentlicher Transparenz und staatlichen Eingriffen in ihre Arbeitsbereiche. Sie haben die Rechte von Übermenschen erhalten, und sind jeder gesellschaftlichen Verantwortlichkeit und Kontrolle entzogen. Sie sind rechtlich verpflichtet, sich gesellschaftlich pathologisch zu verhalten, Macht und Reichtum zu maximieren und zugleich eigene Kosten zu externalisieren, also auf die Allgemeinheit abzuwälzen. So entstanden in den vergangenen Jahrzehnten die totalitärsten Strukturen, die der Mensch je geschaffen hat. Ihre globale Vernetzung hat die eigentlichen Zentren der Macht einer Verstehbarkeit durch die Öffentlichkeit entzogen und sie damit gleichsam unsichtbar gemacht. Indem Herrschaft zunehmend anonymisiert wurde, entfällt die Möglichkeit, Verantwortlichkeiten zuzuweisen und damit auch grundsätzlich die Möglichkeit demokratischer Kontrolle.“

(Rainer Mausfeld: Die neoliberale Mitte als demokratische Maske einer radikal antidemokratischen Gegenrevolution, in: Ali, Flassbeck, Mausfeld, Streeck, Wahl: Die extreme Mitte: Wer die westliche Welt beherrscht, Wien 2020, S.147)

Und die Übergänge zwischen der kriminellen und der legalen Wirtschaft sind fließend, wie die folgende Meldung zeigt:

„Banken helfen Terroristen und Drogendealern“, titelte die Frankfurter Rundschau vom 23. September 2020 in einem Bericht über die „FinCEN-Files“. Dafür haben mehr als 400 JournalistInnen  recherchiert. Die Recherche zeigte, wie kaputt das System der internationalen Geldwäscheüberwachung ist, denn beteiligt waren auch fünf der mächtigsten Banken der Welt. Und alle erklärten, sie nähmen die Geldwäschebekämpfung sehr ernst.

Ein Grund für die fehlende Wirkungsmächtigkeit alternativer kritischer Ansätze und damit das Demokratie-Defizit liegt vermutlich in der unzureichenden Wahrnehmung der Dreistigkeit und der Militanz der neoliberalen Politik.

Die heute vorgetragenen Beispiele betreffen ja nicht nur eine Schädigung der Umwelt, sondern auch den Umgang mit Rechtsvorschriften. Sie zeigen, dass die Verteidigung von Ökologie und Recht heute von ehrenamtlichen Initiativen getragen werden muss, weil die meisten Parteien bereits zu stark in die ökonomischen Verhältnisse eingebunden sind. Das bedeutet natürlich einen ungeheuren Arbeitsaufwand und ungleiche Kampfbedingungen (David gegen Goliath).

Für BCC heißt das keine abnehmende, sondern eine zunehmende Bedeutung, das Problem stärker in der Öffentlichkeit, in der öffentlichen Wahrnehmung und vor allem im öffentlichen kritischen Diskurs zu verankern.

Ein Institut, wie es heute schon von einigen NGOs gemacht wird, wäre durchaus wünschenswert. Und wenn man träumen darf, wäre eine wissenschaftliche Beauftragung und Betreuung in einem solchen Rahmen eine wichtige Stütze – auch für eine sozial-ökologische Transformation.

Wenn noch die unabdingbare Vernetzung mit Initiativen dazukäme, wäre die „kritische Masse“ nicht unerheblich gestärkt.

Was tun?

Das bereits genannte WEF (das übrigens von rund 1.000 Großkonzernen finanziert wird) organisiert und betreut seit 1992 (also etwa so lang wie es BCC gibt) sogenannte „Young Global Leaders“, darunter in der ersten aufgemachten Klasse Angela Merkel, die von Kohl damals als „mein Mädchen“ bezeichnet wurde. Zur Zeit sind es 1.300 Leaders, die in dieser Verbindung sind, darunter vier Gesundheitsminister aus Deutschland (Andrea Fischer, Daniel Bahr, Philipp Rössler, Spahn), aber auch Macron, Özdemir und viele andere Politiker, aber auch Medienleute wie Maischberger.

Seit 2012 hat das WEF zusätzlich noch die „Global Shapers“ installiert. Das sind z.Zt. rund 10.000 junge Nachwuchskräfte unter 30 Jahren in 400 Städten weltweit.

Warum ich das ausführe:

Wenn wir die kapitalinhärente Wirtschaftskriminalität mit all den auch heute geschilderten dramatischen Auswirkungen wirklich überwinden wollen, also David gegen Goliath, dann kommen wir nicht darum herum, wenigstens ansatzweise solchen Influencern wie dem WEF durch die Verbindung von Wissenschaft, aktiven Gruppen, kritischen Medien und PolitikerInnen mit eigenem Verstand entgegenzutreten.

Nehmen wir uns ein Beispiel an der MEMORANDUM-Gruppe, die 1975 der Einleitung des Sozialabbaus ein erstes Memorandum der Professoren Huffschmid, Hickel und Schui entgegensetzte und das bis heute tut.

Ein sogenannter Think-Tank einer wirtschaftskritischen Denkgruppe aus Sozialwissenschaftlern, NGO-Vertretern, Publizisten und Journalisten, die sich mit den gesellschafts- und demokratietheoretisch relevanten Problemen der weltweit wirksamen Wirtschaftsverbrechen, mit Konzern-Verbrechen befassen und sie eben nicht durch Selbstkontrolle oder immer schärfere Strafgesetze, sondern durch Kapital-Kontrollräte, kriminalpräventive Mitbestimmung, Globalsanktionen (denen das Kapital nicht ausweichen kann, also Internationalisierung der kriminalpräventiven Wirtschaftsdemokratie) zu bekämpfen versucht.

Das wäre doch was!

Herbert Storn
ist Mitglied im Landesvorstand der GEW Hessen, aktiv bei Gemeingut in BürgerInnenhand und Vorstandsmitglied von Business Crime Control e.V.

Wir dokumentieren hier seine Rede auf der Fachtagung von BCC, die zum Thema: „Vergehen an Klima und Umwelt – staatlich genehmigt und gefördert? Die Fällte Gigafactory Tesla und Kali + Salz AG“ am 28. August 2021 in Frankfurt am Main stattfand.

Das Kapital strebt nach eigenem Recht: Die inhärente Kriminalitätsaffinität

Auszug aus dem Buch „Business Crime – Skandale mit System. Über Konzernverbrechen, kriminelle Ökonomie und halbierte Demokratie“ von Herbert Storn, das im August 2021 im Büchner-Verlag Marburg erscheint.

 Hans See (Ehrenvorsitzender von Business Crime Control) weist explizit auf die inhärente Kriminalitätsaffinität der kapitalistischen Wirtschaft hin.

In seinen Buchpublikationen (1) und anderen Veröffentlichungen geht er sogar so weit, „hinter den … Weltproblemen unserer Epoche – und zwar als deren Hauptursache – die Wirtschaftsverbrechen“ zu sehen. Dies ist ein ebenso gewichtiger wie grundsätzlicher Vorwurf. Und es geht im Kern um die Frage, inwieweit sich das Kapital in Gestalt seiner multinationalen weltweit operierenden Konzerne an bestehende Rechtsnormen zu halten gewillt ist, geschriebene wie ungeschriebene. Denn unbestritten sind soziale Gerechtigkeit, der Schutz von Mensch und Umwelt die normativen Vorgaben unserer Gesellschaft. Das durch die kapitalistische Konkurrenz bedingte Ranking von Profitraten als Grundlage für Investitionsentscheidungen ist aber eine völlig andere normative Vorgabe.

Dies zeigte sich ja gerade an den Abgasbetrugsstrategien, der Ver- und Behinderung des Verbots von gesundheitsschädlichen Pestiziden, am Beispiel der Lebensmittelfälschungen, an den verbotenen Preiskartellen, der Geldwäsche, bei den Steuerbetrugsstrategien u.v.m. Sie alle werden in der Regel als „Skandale“ bezeichnet und damit als Ausnahmeerscheinungen.

Die Frage stellt sich, warum dies mit solcher Hartnäckigkeit und Ignoranz von den vorherrschenden Meinungsmachern betrieben wird. Denn mindestens Zweifel am isolierten Charakter solcher „Skandale“ müssten inzwischen am Verstand nagen. Und das tun sie vermutlich auch mehr, als es in der veröffentlichten Debatte zum Vorschein kommt.

Aber für jeden Zweifel gibt es bekanntlich psychologische Rationalisierungsstrategien, um die Zweifel zu besänftigen oder gar beiseite zu räumen:

  • Die eine ist, dass man die inhärente Kriminalitätsaffinität der Wirtschaft im Verhältnis zu den Vorteilen für vernachlässigbar hält und deshalb „Schonbegriffe“ benutzt. Die Vorteile überwiegen die Nachteile, weshalb erstere herausgestellt,letztere aber in den Hintergrund gedrängt werden.
  • Die zweite ist, dass man bestimmte kriminelle Verhaltensweisen subjektiv gar nicht für kriminell hält, dies aber nicht offen zugeben würde. Dies zeigt sich immer wieder in Bezug auf die Behandlung von Steueroasen, Steuervermeidung oder Redewendungen wie: „Nur Dumme zahlen Steuern.
  • Die dritte Möglichkeit ist, dass man sich der inhärenten Kriminalitätsaffinität sehr wohl bewusst ist, aber alles tut, sie zu leugnen, weil man von den Vorteilen überproportional profitiert und nicht möchte, dass sich dies ändert. Dieser Standpunkt kann von Vorstandsmitgliedern eines Dax-Konzerns mit Extra-Boni ebenso eingenommen werden wie von einem Facharbeiter oder einer Fachfrau, der oder die um den Arbeitsplatz fürchtet. Die letzteren haben allerdings nicht annähernd die Macht und Möglichkeit für eine vernünftige Lösung.

Diesen Erklärungsansätzen soll im Folgenden nachgegangen werden.

Tatsächlich ist die Ambivalenz des Kapitals nicht neu. „Wer über die Rolle der kapitalistischen Wirtschaftsweise bei der Entstehung der modernen Demokratie, des Liberalismus, der Arbeiterbewegung, des Sozialstaatsprinzips nachdenkt, gerät unversehens hinein in die Dialektik der Verbrechen des Kapitals. (…) Marx und Engels haben im ‚Kommunistischen Manifest‘ auf diesen Aspekt hingewiesen und ihre Bewunderung für die revolutionäre Seite des Kapitals nicht verborgen.“ Denn „die Befreiung der Menschen von überlebten moralischen Fesseln und ständischen Sozialstrukturen, der wissenschaftlich-technische und ökonomische Fortschritt, Wirtschaftswachstum und Massenwohlstand ließen noch die schlimmsten Verbrechen als unversiegbare Quelle der wirtschaftlichen Produktivität und als ökonomische Voraussetzung der individuellen Freiheit erscheinen.“ (2) Jedenfalls für einen großen Teil der Menschen in den industrialisierten Staaten, muss man wohl einschränkend hinzufügen.

Inzwischen befinden wir uns aber nicht mehr im 19. Jahrhundert. Die Schäden der unaufhörlichen Kapitalakkumulation (umgangssprachlich der „Wachstumsspirale“) haben sich so vergrößert, dass die Zeiger in der öffentlichen Debatte meist auf „fünf vor Zwölf“ stehen. Und bis auf wenige Leugner (darunter allerdings auch der ehemalige Präsident des mächtigsten Staates dieser Erde – insofern noch eher dem 19. Jahrhundert verhaftet) haben sich die Einsichten, mindestens die wissenschaftlichen, verschoben.

„Eine moderne Sozialwissenschaft, die diese dialektische Logik der Produktivkraft von Verbrechen unter dem Aspekt der sozialen und demokratischen Entwicklung einer Weltgesellschaft zu Ende dächte, könnte freilich zu der Erkenntnis kommen, dass die Grenze erreicht, vielleicht schon überschritten ist, hinter der der Schutz des Eigentums vor jenen, die es in Frage stellen, nicht nur schädlich, sondern zur tödlichen Gefahr für die Menschheit geworden ist.“

Dies schrieb Hans See bereits vor fast 30 Jahren.

Und die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik hält in ihrem aktuellen MEMORANDUM 2021 fest: „Eine ‚Heißzeit‘ ist bei weiter ungebremstem Klimawandel sehr wahrscheinlich und mit katastrophalen, unvorstellbaren Folgen verbunden. Aber diese zukünftigen Katastrophen – zum Beispiel extreme Hitzewellen, ein enormer Meeresspiegelanstieg und drastische Wetteranomalien – scheinen noch weit weg …“ (3)

 

Wenn Kapital zum Fluchtkapital wird …

Ungeheure Mengen an Kapital werden weltweit vor dem Zugriff für gesellschaftlich notwendige und nützliche Zwecke versteckt: in den modernen Seeräuberhöhlen, die allerdings nicht so genannt werden, sondern im endlosen Strom der medialen Sprachprägung zu Steuer“oasen“ und sogar zu Steuer“paradiesen“ um- und eingeprägt wurden.

Es ist ja nicht so, dass nicht andere, treffendere Begriffe zur Verfügung stünden, etwa: „Fluchtgelder“, „Schleusersysteme“ oder „Geldwaschanlagen“. Aber damit wäre ja schon ein moralisches Urteil gefällt. Und moralische Urteile könnten auch mal zu echten Urteilen werden. Man erkennt hier übrigens nicht nur die Macht über die Begriffe, sondern auch den Standpunkt derjenigen, die sie prägen. Für diese Gesellschaftsschicht sind es wahrlich Oasen und Paradiese, die den Reichtum nicht nur zu vergrößern, sondern auch zu konzentrieren helfen.

Und die Angehörigen dieser Schicht verbringen geschätzt bis zu 36 Billionen US-Dollar in die Räuberhöhlen. Die Schätzungen der Steuereinnahmen, die der Gemeinschaft so entgehen, belaufen sich auf weltweit etwa 255 Milliarden Dollar pro Jahr. Welche Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsprogramme könnten damit finanziert werden!

Bei den Unternehmen ist die Steuerflucht sogar die Regel: 90 Prozent der 200 größten Unternehmen sollen Ableger in Steueroasen halten. Die Kosten für die ehrlichen Steuerzahler: zwischen 500 und 600 Milliarden US-Dollar pro Jahr an verlorenen Körperschaftsteuereinnahmen. Und auch die Störung der sonst so gepriesenen Marktwirtschaft ist beträchtlich: Denn je größer dieser „Wettbewerbsvorteil“ profitsteigernd ins Gewicht fällt, desto mehr werden kleinere Unternehmen abgehängt und der Konzentrationsprozess gefördert.

Tatsächlich bewegen wir uns hier auf einem Gelände, das noch nicht zur kriminellen Wirtschaft zählt, aber kurz davor ist.

Wie sehr diese Form des Verbergens, Verbringens, der „Briefkastenfirmen“, des Surfens am Rande der kriminellen Wirtschaft in unserer Gesellschaft – und das heißt zuvorderst in ihren obersten Schichten – verbreitet ist, haben die „Panama-Papers“ enthüllt. Dies geschieht regelmäßig unter Inkaufnahme großer persönlicher Risiken, wie die Ermordung von Aufklärer*innen auf Malta, in Tschechien und anderswo gezeigt hat.

Es sind aber nicht nur entfernte Orte, die dem Unterschlupf dienen, sondern auch sehr zentral gelegene und beliebte Urlaubsziele wie die Niederlande und vor allem ein Zentrum der EU: Luxemburg. Dessen ehemaliger Finanzminister und Ministerpräsident Juncker, ebenfalls in den Panama-Papers und außerdem bereits 2014 in den „Luxemburg-Leaks“ erwähnt, wurde dennoch zum EU-Präsidenten gewählt und mit über 78 Ehrendoktorwürden und Orden überhäuft.

Das hinderte ihn nicht daran, öffentlich gegen Steuerflucht aufzutreten und gleichzeitig hinter den Kulissen den Kampf dagegen zu sabotieren; was ein Schauspiel, wenn es denn auf öffentlicher Bühne aufgeführt worden wäre. Shakespeare würde vor Neid erblassen.

Wenn wir einen Blick zurück ins 19. Jahrhundert werfen, finden wir die Seeräuberei schon in der „ursprünglichen Akkumulation“, wie sie Marx beschrieben hat (was in den Lehrbüchern als „Industrialisierung“ bezeichnet wird).

Das kriminelle Element war also von Anfang an strukturbildend ausgeprägt. „Strukturelle Räuberei, das ist der harte Kern der Kapitalverbrechen“, wie Hans See sagt. In seinen Büchern weist er sowohl wissenschaftstheoretisch als auch durch unzählige Beispiele nach, dass zwischen dem illegalen und dem legalen Kapital eine Trennschärfe nur schwer herzustellen ist. Und er schlägt deshalb vor, diesem „Wechselverhältnis zwischen dem legalen und dem illegalen Kapitalismus“ innerhalb der Bürger*innenbewegungen nachzuspüren.

In seinem Buch „Wirtschaft zwischen Demokratie und Verbrechen – Grundzüge einer Kritik der kriminellen Ökonomie“ von 2014 geht er einen Schritt weiter und spricht davon, „(…) dass die legale und die illegale Wirtschaft ein Komplementärsystem bilden. Seriöse Wirtschaftsunternehmen betreiben einen Teil ihrer Geschäfte jenseits geltenden Rechts und sie kooperieren dabei mit dem Organisierten Verbrechen, mit Parteien, Politikern, Interessenverbänden (Lobbyisten), Medien und Geheimdiensten. Sie wickeln – und dies weitgehend ungestört – alle Geschäfte ab, deren Legalisierung selbst in den liberalsten kapitalistischen Demokratien politisch nicht mehr durchsetzbar ist.“

Dies wird von der CORNET-Forschungsgruppe an der University of Amsterdam bestätigt. Milan Babic, Eelke Heemskerk & Jan Fichtner halten in ihrem Aufsatz „Wer ist mächtiger – Staaten oder Konzerne?“ fest:

„Beginnen wir mit dem Offshore-Finanzwesen. Globale Unternehmen nutzen verschiedene Rechtsräume, um eine Besteuerung oder Regulierung in ihrem Heimatland zu vermeiden. Schätzungen zufolge gehen Staaten so weltweit rund 500 Milliarden US-Dollar pro Jahr an Steuereinnahmen verloren. Wenn Staaten sich selbst als Steueroasen positionieren, untergraben sie die Fähigkeit von ‚Onshore‘-Staaten, Unternehmen und reiche Einzelpersonen zu besteuern – was ein Grundpfeiler von Staatsmacht ist.

Abgesehen von den Steueroasen sind zahlreiche Regierungen von EU-Staaten für ihre ‚Amigo-Geschäfte‘ berüchtigt geworden, die die Steuerlast für bestimmte Konzerne in drastischem Ausmaß reduziert haben. Des Weiteren hat unsere CORNET-Forschungsgruppe an der Universität Amsterdam kürzlich fünf Länder identifiziert, die eine zentrale Rolle bei der Beförderung von Steuervermeidung spielen: Großbritannien, die Niederlande, die Schweiz, Irland und Singapur. Jedes dieser Länder ermöglicht es multinationalen Konzernen, Investitionen zu minimalen Kosten zwischen Steueroasen und Onshore-Staaten zu verschieben.“ (4)

Die Vermischung mit kriminellen Machenschaften hat Wolf Wetzel, früherer stellvertretender Vorsitzender von BCC, in BIG Business Crime (Heft 4/2016) am Beispiel eines der schillerndsten Geheimagenten Deutschlands, Werner Mauss, dargelegt.

Geheimkonten in Steuervermeidungsterritorien werden sowohl von Firmen als auch von staatlichen Institutionen genutzt, der Kampf dagegen sei eine „lupenreine Placebo-Veranstaltung“:

„Wenn etwa in- und ausländische Geheimdienste illegale Operationen durchführen, wie zum Beispiel die Unterstützung rechter Parteien in Portugal nach dem Sturz der Caetano-Diktatur 1974, die Bewaffnung der Contras in Nicaragua in den 80er Jahren durch den CIA…, dann wird das nicht in den jeweiligen nationalen Haushalten ausgewiesen. Dann benutzt man denselben Weg wie die Firmen und Konzerne: Briefkastenfirmen, Tarnfirmen, Strohmänner. Es ist genau dieser gemeinsame Nutzen, der sie vereint und vor politischen und gesetzlichen Veränderungen schützt.

In diesem Kontext ist es dann auch mehr als aufschlussreich, dass der deutsche Finanzminister Schäuble als ‚Konsequenz‘ aus dem Panama-Skandal nicht etwa das Verbot solcher ‚Briefkastenfirmen‘ ankündigt, sondern ein internationales Register, das die Personen aufführen soll, die sich hinter den ‚Strohmännern‘ verbergen. Er möchte also nicht den Untergrund verbieten, sondern als Gatekeeper sicherstellen, dass nur ‚die Richtigen‘ Zutritt erhalten.“ 

Soweit der Buchauszug. Ob der Wettlauf zwischen notwendiger Regulierung und ihrer prompten Umgehung jemals gewonnen werden kann, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, oder ob er überhaupt anzustreben ist, all das wird in dem Buch erörtert.

Dass eine solche Erörterung in einem breiteren gesellschaftlichen Kontext überhaupt stattfindet, ist das Ziel von Business Crime Control. Dringend notwendig wäre ein solcher Diskurs schon allein aus rechtsstaatlichen und demokratiebezogenen Gründen.

Anmerkungen:

 (1) Hans See: Wirtschaft zwischen Demokratie und Verbrechen – Grundzüge 
einer Kritik der kriminellen Ökonomie, nomen Verlag 2014 
Ders.: Kapital-Verbrechen – Die Verwirtschaftung der Moral, Claasen Verlag 1990
Hans See/Eckart Spoo (Hg.): Wirtschaftskriminalität – Kriminelle Wirtschaft, Distel Verlag 1997

(2) Hans See: Kapital-Verbrechen – Die Verwirtschaftung der Moral, S. 337f

(3) Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik: Memorandum 2021, Kurzfassung, S. 17

(4) Makronom, Artikel vom 19. Juli 2018

 Herbert Storn
ist Mitglied im Landesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen. 2019 erschien von ihm im Büchner-Verlag Marburg das Buch „Germany first! Die heimliche deutsche Agenda“.

 

 

Greenwashing in Ökonomie und Politik

Mit ihrem individuellen Schulstreik vor dem schwedischen Parlament ist es Greta Thunberg im Jahr 2018 gelungen, den globalen Klimawandel und die in diesem Zusammenhang eskalierenden ökologischen, sozialen und ökonomischen Krisen ins Zentrum des politischen Diskurses zu rücken.

Der anthropogene Klimawandel ist seit über 50 Jahren in der wissenschaftlichen Diskussion. Die „Grenzen des Wachstums“ – im Jahr 1972 als Weckruf des Club of Rome veröffentlicht – und die internationalen Klimakonferenzen seit Beginn der 1990er Jahre sind weitgehend ohne Konsequenz im operativen Tagesgeschäft der Politik geblieben.

Die weltweite Bewegung Fridays for Future, die durch den Schulstreik von Greta Thunberg initiiert worden ist, hat das Potential, die politischen Blockaden im Kampf gegen den Klimawandel und seine Folgen für das Leben auf der Erde zu brechen.

Bei uns in Deutschland gehört das Bekenntnis, den Klimawandel zu bekämpfen, inzwischen bei fast allen Parteien ins rhetorische Standardrepertoire für den Bundestagswahlkampf 2021. Manche – vielleicht sogar die Mehrzahl – der politischen Akteure steht allerdings im Verdacht, jetzt in der politischen Auseinandersetzung lediglich das nachzuholen, was kommerzielles Marketing im Bereich der Konsumentenwerbung seit gut dreißig Jahren professionell und erfolgreich praktiziert.

Bevor die deutlich komplexere Methode des politischen Greenwashing beleuchtet wird, lohnt ein Blick auf die inzwischen etablierten Methoden des kommerziellen Greenwashing.

Gablers Wirtschaftslexikon definiert:
Greenwashing bezeichnet den Versuch von Unternehmen, durch Marketing- und PR-Maßnahmen ein „grünes Image“ zu erlangen, ohne allerdings entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Wertschöpfung zu implementieren. Bezog sich der Begriff ursprünglich auf eine suggerierte Umweltfreundlichkeit, findet dieser mittlerweile auch für suggerierte Unternehmensverantwortung Verwendung. (1)

Wie funktioniert Greenwashing – die Methoden

In ihrer Untersuchung „Concepts and forms of greenwashing: a systematic review“ (2) stellen Sebastião Vieira de Freitas Netto und andere 13 Konzepte des kommerziellen Greenwashing vor:

  1. Die Methode des versteckten Kompromisses: Eine Behauptung, die suggeriert, dass ein Produkt „grün“ ist, basierend auf einer engen Reihe von Attributen ohne Berücksichtigung anderer wichtiger Umweltaspekte. Papier zum Beispiel ist nicht zwangsläufig umweltfreundlicher, nur weil es aus einem nachhaltig bewirtschafteten Wald stammt. Andere wichtige Umweltaspekte im Papierherstellungsprozess, wie zum Beispiel Treibhausgasemissionen oder der Chlorverbrauch beim Bleichen können ebenso wichtig sein. Andere Beispiele sind Energie-, Versorgungs- und Benzinkonzerne, die mit den Vorteilen neuer Energiequellen werben, während sie in bisher unberührten Gebieten bohren, um Öl zu gewinnen. Damit zerstören sie natürliche Lebensräume und reduzieren die Artenvielfalt, verschleiern aber den mit ihrem Vorgehen verbundenen Schaden für die Umwelt.
  2. Die Methode des fehlenden Beweises: Eine Umweltaussage, die nicht durch leicht zugängliche unterstützende Informationen oder mit einer zuverlässigen Zertifizierung durch Dritte belegt werden kann. Gängige Beispiele sind Kosmetiktücher oder Toilettenpapierprodukte, bei denen verschiedene Prozentsätze an Post-Consumer-Recycling-Anteilen angegeben werden, ohne einen Nachweis zu erbringen. Kurz gesagt, wenn ein Unternehmen eine Behauptung aufstellt, die irgendeine Art von Prozentsatz oder statistische Informationen enthält, die nicht mit etwas verifiziert werden können, wie z. B. einem Kleingedruckten oder einer URL, die zu weiteren Informationen führt, ist die Behauptung nicht als Beweis zu betrachten.
  3. Die Methode der Unbestimmheit: Eine Behauptung, die schlecht definiert oder zu weit gefasst ist, der es an Spezifizierung mangelt, so dass ihre tatsächliche Bedeutung vom Konsumenten missverstanden werden kann. „All-natural” ist ein Beispiel für diese Methode. Arsen, Uran, Quecksilber und Formaldehyd sind alle natürlich vorkommend und giftig. „Alles natürlich” ist also nicht unbedingt “grün“. Andere Beispiele sind “ungiftig”, weil alles in bestimmten Dosierungen giftig ist; “grün”, “umweltfreundlich”, “öko-freundlich” und “öko-bewusst” sind ebenfalls vage Behauptungen, die ohne nähere Ausführungen sinnlos sind.
  4. Die Methode der falschen Label: Ein Produkt, das durch ein täuschendes Logo oder ein zertifizierungsähnliches Bild den Verbraucher zu der Annahme verleitet, dass es einen legitimen grünen Zertifizierungsprozess durchlaufen hat. Ein Beispiel ist ein Papierhandtuch, dessen Verpackung ein Bild zeigt, das die Behauptung aufstellt, dass das Produkt “die globale Erwärmung bekämpft”. Andere Beispiele sind grüner Jargon wie “eco-safe” und “eco-preferred”.
  5. Die Methode der Irrelevanz: Eine Umweltaussage, die zwar der Wahrheit entspricht, aber für Verbraucher, die nach ökologisch vorteilhaften Produkten suchen, unwichtig oder nicht hilfreich ist. „FCKW-frei” ist beispielsweise eine nichtssagende Behauptung, da FCKW längst per Gesetz verboten ist.
  6. Die Methode des kleineren Übels: Eine Behauptung, die innerhalb der Produktkategorie wahr sein mag, aber den Verbraucher von den größeren Umweltauswirkungen der Kategorie als Ganzes ablenken kann. Bio-Zigaretten sind ein Beispiel für diese Methode, ebenso wie der „spritsparende SUV“.
  7. Die Methode des Flunkerns: Umweltaussagen, die schlichtweg falsch sind. Die häufigsten Beispiele waren Produkte, die fälschlicherweise behaupteten, Energy Star-zertifiziert oder -registriert zu sein

Besondere Beachtung verdient beim Greenwashing die Kommunikation der Öl-Gas-Industrie (OGI). Zum hydraulischen Fracking schlug sie neue Methoden vor, die mit der Konzeptualisierung von Greenwashing zusammenhängen.

  1. Die Methode der falschen Hoffnungen: Eine Behauptung, die eine falsche Hoffnung bestärkt. Die Hydraulik-Fracking-Methode der Öl- und Gasindustrie hat enorme negative Auswirkungen auf die Umwelt. Kritiker argumentieren, dass eine ökologische Modernisierung nicht möglich ist und der Glaube an das Gegenteil schadet der Umwelt. Fracking wird im Interesse der ungehinderten Ressourcengewinnung und der Gewinne aus der Energieproduktion positiv dargestellt. Mehrere Themen tauchen in der Rhetorik der Öl- und Gasindustrie auf, beginnend mit der Schaffung von Vertrauen durch Aufklärung und der Behauptung von Transparenz und weiterführend mit Ideen, die Sicherheit und Verantwortung, wissenschaftlichen Fortschritt, wirtschaftliche Vorteile und Arbeitsplätze, Energiesicherheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit propagieren. Im Großen und Ganzen spiegelt diese Rhetorik ökologische Modernisierungsideen wider, die die Wahrnehmung von Risiken und deren Folgen verschieben und Fracking in einer Weise rahmen, welche die negativen Auswirkungen der Abhängigkeit von einer auf fossilen Brennstoffen basierenden Wirtschaft verschleiert.
  2. Die Methode der Angstmacherei: Es werden Behauptungen aufgestellt, die die Unsicherheit fördern. Zum Beispiel erklärt die Öl- und Gasindustrie, dass “die Instabilität und Unsicherheit, die aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak, dem globalen Krieg gegen den Terror und den schwankenden Treibstoffkosten resultieren, die öffentliche Wahrnehmung von Risiken verändert.”
  3. Die Methode der gebrochenen Versprechen: Es wird versprochen, dass Fracking arme, ländliche Gemeinden mit Reichtum aus Schürfrechten und wirtschaftlicher Entwicklung beglücken wird. Wenn sich dann das Gegenteil herausstellt, werden die Gemeinden mit den irreversiblen Folgen alleingelassen.
  4. Die Methode der Ungerechtigkeit: Die Öl- und Gasindustrie spricht in ihrer Umweltkommunikation nicht direkt die vom Fracking betroffenen Gemeinden an, sondern konzentriert sich auf ein Segment der Bevölkerung, das vom Fracking profitiert, aber nicht dessen Folgen erleidet.
  5. Die Methode der gefährlichen Folgen: Greenwashing versteckt die Realität der Ungleichheit und lenkt die Öffentlichkeit von den Gefahren ab, die andere erleben.
  6. Die Methode des Profits über Mensch und Umwelt: Profit über Mensch und Umwelt zu stellen, ist die potenziell bedeutendste Greenwashing-Methode von allen.

Wesentlich komplexer und deshalb schwerer zu erkennen ist das Greenwashing in der Politik.

Klimakrise als Menschheitskrise?

Paradoxerweise beginnt politisches Greenwashing schon mit der Wahrnehmung der Folgen des Klimawandels als „wahre Menschheitskrise“ (Entwurf des Wahlprogramms der GRÜNEN) oder existenzielle Bedrohung Europas und der Welt (EU-Kommission).

Die krude Wahrheit ist, dass die Folgen der Klimakrise über die verschiedenen Regionen der Welt und über die die sozialen Schichten der Gesellschaften sehr ungleich verteilt sind – und dies auch zukünftig sein werden. Der mit der Erderwärmung einhergehende Anstieg der Meeresspiegel bedroht unmittelbar zum Beispiel die dicht besiedelten Mündungsdeltas der großen Flüsse in Südostasien. Also die Bevölkerung von Ländern wie Bangladesch, Vietnam, Indonesien und Thailand sowie von Teilen Chinas und Indiens.

Die Temperaturerhöhung der Atmosphäre stellt für die hoch spezialisierten Gesellschaften der Innertropischen Konvergenzzone (20° um den Äquator) ganz andere Herausforderungen als an die in den gemäßigten Breiten ansässigen Gesellschaften. Erstere leben seit Jahrtausenden unter ausgesprochen konstanten Klimabedingungen ohne die in den gemäßigten Breiten bekannten jahreszeitlichen Temperaturänderungen.

Demgegenüber stehen Erwartungen, dass der Klimawandel die Nordostpassage ganzjährig eisfrei halten (Seeweg von der asiatischen Pazifikküste durch das Nordmeer nach Europa) und so den Handel zwischen Asien und Europa beleben wird. Diese Route verkürzt den Seeweg von Tokio nach Rotterdam im Vergleich zur Route durch den indischen Ozean und das Nadelöhr Suezkanal um ca. 6500 km. (3)

Diese Beispiele lassen leicht erkennen, dass hinter den Green „New“ Deals der EU und der USA nicht primär die Sorge um das Weltklima steht, sondern wesentlich die Sorge um den Erhalt des materiellen Wohlstands im globalen Norden.

So sucht die EU-Kommission eine neue Wachstumsstrategie für den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Wir wissen aus der jüngsten Vergangenheit, dass Effizienzgewinn in der kapitalistischen Wettbewerbswirtschaft nicht zur Schonung von Ressourcen geführt hat, sondern zu Ausweitung der materiellen Produktion. Ein passendes Paradigma liefert das Verhalten der Automobilindustrie. Während der Treibstoffverbrauch pro Pkw bei Verbrennungsmotoren seit Ende der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts kontinuierlich durch technische Innovationen abgenommen hat (beim Ottomotor auf weniger als die Hälfte, beim Diesel auf etwa 2/3 des Verbrauchs), hat die verbaute Motorleistung der Pkws seither überproportional zugenommen. In Deutschland führte das dazu, das die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs seit Jahrzehnten nicht abgenommen haben.

Zur effektiven Bekämpfung des fortschreitendes Klimawandels bedarf es eines grundsätzlichen Umdenkens in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaftspolitik. Wir brauchen eine umfassende Strategie zur Entschleunigung der Materialumsätze und beim Energieverbrauch. Produktzyklen (Nutzungsdauer) dürfen zukünftig nicht auf optimale Kapitalrenditen abgestimmt werden. Sie müssen entgegen der aktuell verfolgten ökonomischen „Logik“ auf maximale Gebrauchsdauer umgestellt werden. Die Dinge müssen wieder reparierbar werden – der eingesetzte Materialmix zur Herstellung ist auf die Wiederverwertbarkeit zu optimieren.

Schon aus dieser Skizze dessen, was effektiver Klimaschutz zu leisten hätte, wird klar, dass Klimaschutz nur gegen massive ökonomische Interessen durchgesetzt werden kann.

Anmerkungen:

(1) https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/greenwashing-51592/version-274753
(2) https://doi.org/10.1186/s12302-020-0300-3 
(3) https://polarkreisportal.de/nordostpassage-die-eisige-alternative-zum-suezkanal 


Hans Möller

ist Dipl.-Meteorologe und stellvertretender Vorsitzender von Business Crime Control e.V.

Megafusion auf dem Immobilienmarkt: Vonovia übernimmt die Deutsche Wohnen

Vor fünf Jahren gab es einen erfolglosen Versuch zur Übernahme des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen durch den Branchenersten Vonovia. Jetzt aber stehen die beiden doch vor dem Zusammenschluss. Vonovia hat jüngst dem Konkurrenten Deutsche Wohnen, der etwa 158.000 Wohnungen in seinem Bestand hat, ein Übernahmeangebot in Höhe von rund 18 Milliarden Euro gemacht. Damit wird Vonovia auch in Europa zum mit Abstand führenden Wohnungskonzern.

Insgesamt wächst der Bestand von Vonovia auf künftig rund 570.000 Wohneinheiten und kommt damit auf einen Anteil von etwa 2,5 Prozent am deutschen Mietwohnungsmarkt. Beide Unternehmen sind im größten Aktienindex Dax gelistet und besitzen aktuell allein in Berlin zusammen über 150.000 Wohnungen (von insgesamt etwa 1,6 Millionen Mietwohnungen in der Stadt). Am deutschen Gesamtmarkt haben die Immobilienkonzerne zwar nur einen relativ geringen Marktanteil, in Berlin aber wird der politische Einfluss der „neuen“ Vonovia mit zukünftig fast 10 Prozent der Mietwohnungen weiter steigen. Dass der Deal der beiden Konzerne politisch erwünscht ist, dokumentierten Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) durch ihre Teilnahme an einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Vorstandsvorsitzenden der beiden Konzerne. Dort wurde mitgeteilt, dass das Land Berlin im Rahmen des geplanten Zusammenschlusses 20.000 Wohnungen von den beiden Gesellschaften übernehmen kann, um den kommunalen Wohnungsbestand ausbauen zu können.

Was aber ist von der Fusion zu halten? Seit deren Ankündigung am 24. Mai 2021 melden sich zunehmend kritische Stimmen zu Wort, die belegen, dass es sich bei der Übernahme mitnichten um die behauptete Win-Win-Win-Konstellation (Konzerne, Staat, Mieter*innen) handelt, sondern um ein durchschaubares politisches Täuschungsmanöver ohne erkennbare Vorteile für die betroffene Mieterschaft.

 

„Zukunfts- und Sozialpakt Wohnen“

Die Konzernvorstände von Vonovia und Deutsche Wohnen bemühen sich, ihren Deal als positiv für Mieter*innen und öffentliche Hand darzustellen. In ihrem parallel zur Fusion angekündigten „Zukunfts- und Sozialpakt Wohnen“ kündigen sie deshalb vier Maßnahmen an, die angeblich für eine „soziale und nachhaltige Wohnungspolitik“ stehen sollen (vgl. Pressemitteilung der Deutsche Wohnen vom 24. Mai sowie die Pressekonferenz am 25. Mai 2021). Danach werden in den nächsten drei Jahren reguläre Mieterhöhungen in Berlin insgesamt auf ein Prozent jährlich begrenzt; in den beiden danach folgenden Jahren bis 2026 sollen sie sich im Rahmen der Inflationsrate bewegen. Bei Modernisierungen verpflichten sich die Unternehmen, die Modernisierungsumlage auf maximal zwei Euro pro Quadratmeter zu kappen. Der Neubau soll forciert und der Stadt Berlin sollen 20.000 Wohnungen angeboten werden.

Bürgermeister Müller sprach auf der Pressekonferenz mit Blick auf die angekündigte Begrenzung von Mieterhöhungen von einer „ganz wichtigen sozialpolitischen Aussage“, die für Berlin „von herausragender Bedeutung“ sei. Damit werde deutlich, dass sowohl Politik und Immobilienkonzerne leistbare Mieten wollen. Vonovia-Chef Rolf Buch gefiel sich sogar in der Pose eines Mieterschützers und behauptete, dass „mit privatrechtlichen Erklärungen ein Mietendeckel umgesetzt worden“ sei.

Bürgermeister Müller verschwieg, dass Vonovia dann ab 2027 ohne jede Einschränkung durch diese Vereinbarung Mieten erhöhen darf und dass die Selbstverpflichtung von Vonovia und Deutsche Wohnen nur für Berlin gilt. Der Wohnungsbestand von Vonovia verteilt sich aber vor allem im restlichen Bundesgebiet mit dem Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Auch fallen die Mietnebenkosten nicht unter die Beschränkungen. Dabei weisen Mieterinitiativen immer wieder darauf hin, dass das Geschäftsmodell der Vonovia unter anderem darauf gründet, überhöhte und undurchsichtige Betriebskostenabrechnungen zu verschicken.

Der Berliner Tagesspiegel schrieb dazu. „Dass darin ein ‚System‘ liege, mutmaßten 28 regionale Mietervereine, Landesverbände des Mieterbundes sowie ‚kritische Aktionäre‘ in einem offenen Brief an den Vorstand der Aktiengesellschaft Ende Februar“. Denn Vonovia setzt verstärkt auf „Insourcing“, also auf die Erledigung von Dienstleistungen durch eigene Tochterunternehmen. Diese, so wurde schon vor Jahren vermutet, stellten ihrer Muttergesellschaft überhöhte Rechnungen, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung von Mieter*innen bezahlt werden müssten. Über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge landeten die Gewinne dann bei der Vonovia.

„Die Vonovia verdiene daran gut“, heißt es im Tagesspiegel weiter. „Die operativen Gewinne aus konzerninternen Kostenumlagen hätten bei ‚weit über 100 Millionen Euro im Jahr‘ gelegen.“ Während Vonovia illegale Machenschaften dieser Art zurückweist, bleiben die Zweifel an der Korrektheit der Abrechnungen, die das Unternehmen ausstellt. Sollte tatsächlich „ein System aufgeblähter Betriebskosten“ existieren, so Ralf Hoffrogge, Aktivist der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Er resümiert: „Steht hier wie im Fall Wirecard ein Dax-Konzern über dem Gesetz? Oder ist das ‚System Vonovia‘ ganz legale Ausbeutung? So oder so: der Vonovia-Deal würde dazu führen, dass bald 150.000 Haushalte mehr ihre Betriebskosten an die Vonovia zahlen.“

Dass der versprochene „Zukunfts- und Sozialpakt“ weitgehend heiße Luft sei, kommentierte auch der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die versprochene Kappung von Mieterhöhungen sei nicht auf das einzelne Mietverhältnis bezogen, sondern betreffe die durchschnittlichen Mieterhöhungen des gesamten Wohnungsbestandes der Vonovia. Die jährlich vorgenommenen Mietsteigerungen nach § 558 BGB („Anpassungen“ an die ortsübliche Vergleichsmieten) lagen laut Vonovia-Geschäftsbericht sogar unter einem Prozent. Ein Hinweis darauf, so Wild, dass die ortsüblichen Vergleichsmieten vielerorts schon erreicht oder überschritten waren.

Auch die Beschränkung der Mieterhöhung nach Modernisierungen auf zwei Euro pro Quadratmeter im Monat sei – anders als Deutsche Wohnen und Vonovia glauben machen wollten – überwiegend keine über das Gesetz hinausgehende Schutzregelung. Denn bei Ausgangsmieten unterhalb von sieben Euro pro Quadratmeter ist die Steigerung nach BGB bereits auf zwei Euro begrenzt. Und die Durchschnittsmiete bei der Deutschen Wohnen liege sowieso unter sieben Euro pro Quadratmeter. Da außerdem die Neuvertragsmieten als ein wesentlicher Mietentreiber von Vonovia generell ausgespart werden, bleibt zu ergänzen, schreiben die „Zusagen“ des Unternehmens also allenfalls den Status quo fest.

Der Ankauf von 20.000 Wohnungen durch das Land Berlin sei ebenfalls kein Geschenk, so Wild. Berlin werde pro Wohnung deutlich mehr zahlen müssen als Vonovia jetzt für die Wohnungen der Deutsche Wohnen finanziere. Der Verkauf an Berlin refinanziere damit zum Teil die Fusion.

 

Rekommunalisierung als teures Geschäft

Von den Wohnungen, die den landeseigenen Wohnungsunternehmen angeboten werden sollen, stammen offenbar 12.000 aus dem Bestand der Deutsche Wohnen. Diese gehören zum „nichtstrategischen Portfolio“ des Konzerns, sollten also langfristig sowieso verkauft werden. „So machte das Wort von der ‚Resterampe‘ die Runde. Ein Teil der Wohnungen ist zudem wohl asbestverseucht. Für die jahrelange Praxis, die Bestände verwahrlosen zu lassen, wird die Deutsche Wohnen nun sogar noch belohnt“, kommentierte die taz diesen Vorgang in der Ausgabe vom 4. Juni 2021.

Aus offensichtlich politischen Gründen will Bürgermeister Müller in Großsiedlungen und Quartieren mit sozialen Problemen Wohnungen kaufen. Die liegen zum Teil wohl nicht zufällig in Bezirken mit SPD-Bürgermeistern, die dadurch Rückenwind bekommen sollen. Nach Angaben des Manager Magazins werden die Kosten für den Ankauf vermutlich zwischen satten drei und fünf Milliarden Euro liegen, wie das Blatt „aus den laufenden Verhandlungen“ erfahren haben will. (Manager Magazin vom 25. Mai 2021)

Ralf Hoffrogge schreibt dazu: „Von Großsiedlungen ist die Rede – es sind wahrscheinlich jene Bestände des Sozialen Wohnungsbaus gemeint, die der Senat vor kaum 15 Jahren zu Niedrigpreisen verschleuderte. Seitdem wurde in diese Betonburgen der 1976er und 1970er Jahre wenig bis gar nichts investiert und jetzt soll Berlin sie für ein Vielfaches der einstigen Verkaufssumme zurücknehmen. (…) Jedoch ist die Existenz börsennotierter Immobilienkonzerne kein Naturgesetz. Vor 15 Jahren gab es sie noch nicht, und die Mieten waren erschwinglich. Immobilien-AGs sind ein Produkt der Privatisierung öffentlichen Eigentums und der De-regulierung der Finanzmärkte – zwei tragische Fehlentwicklungen, für die die Sozialdemokratie in Bund und Ländern die Weichen stellte. Statt ihre Fehler zu korrigieren, werden die Sünden von einst mit dem Vonovia-Deal verewigt.“

Besonders pikant an dem Wohnungsdeal ist also, dass die Privatisierungswelle von Wohnungsbeständen aus Bundes- und Landeseigentum in den 2000er Jahren erst den Wachstumskurs von Vonovia und Deutsche Wohnen ermöglichte. Viele der Wohnungen des Vorgängerunternehmens von Vonovia, der Deutschen Annington, waren einst Eisenbahner-, Werks- oder Genossenschaftswohnungen, die aufgekauft wurden. Die Privatisierung von zwei Berliner Wohnungsunternehmen, der GEHAG* und der GSW**, bildete dagegen den Grundstein für das heutige Portfolio der Deutsche Wohnen. Die rot-rote Koalitionsregierung in Berlin hatte die GSW mit ihren 66.000 Wohnungen schon im Jahr 2004 für lächerlich geringe 400 Millionen Euro an ein Konsortium von internationalen Fondsgesellschaften verkauft.*** Im Jahr 2013 erfolgte dann die Übernahme der ehemals landeseigenen GSW durch die Deutsche Wohnen.

Hinzu kommt, dass die landeseigenen Wohnungsgesellschaften den Kauf der Wohnungsbestände von Vonovia und Deutsche Wohnen durch Kreditaufnahme stemmen sollen, denn der Einsatz von Steuergeldern ist nach Angaben des Senats tabu. Im Ergebnis hätten die Gesellschaften damit ihre schon vorhandene Überschuldung massiv ausgeweitet – damit würden alle Planungen für eine Ausweitung des öffentlichen Wohnungsbaus Makulatur (vgl. Gerhardt). „Ein düsteres Szenario: der öffentliche Wohnungsbau gelähmt, der Neubau in Händen eines Dax-Konzerns, der Hochpreisiges nach Marktlage errichtet.“ (Hoffrogge)

 

Konzentrationsprozess auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Knut Unger, Mieteraktivist und Kenner der Geschäftspraktiken von Vonovia, illustriert, wie sich der Expansionkurs des Konzerns regional auswirkt. Es wäre nicht nur dessen starker Einfluss auf lokale Wohnungsmärkte spürbar – wie etwa in Dresden oder Dortmund. Das Geschäftsmodell basiert auch auf dem Angebot wohnungsnaher Dienstleistungen. „Wettbewerbshüter können sich aber auch über die Rolle des neuen Großkonzerns auf den Beschaffungs- und Dienstleistungsmärkten sorgen. Die Vonovia kontrolliert jetzt schon die größte Bauhandwerkerorganisation Deutschlands und schickt sich an, der größte Wohnungsbaudeveloper zu werden. Sie kontrolliert ein gigantisches Datennetz, baut sich als Energieversorger auf und versucht, eine führende Rolle bei der Entwicklung klimaneutraler Wohnquartiere zu spielen. Nach dieser Fusion, so viel ist sicher, wird Wohnungspolitik endgültig nicht mehr ohne Einflussnahme von Rolf Buch stattfinden.“

Das Handelsblatt erkennt einen allgemeinen Fusionstrend und eine wachsende konfrontative Haltung der Wohnungswirtschaft gegen staatliche Maßnahmen. Laut Finanzkreisen müssten die Wettbewerber überlegen, ob sie nicht wegen der extremen Zunahme der Kostenführerschaft von Vonovia ebenfalls fusionieren sollten. Noch mehr Unternehmen würden sich zukünftig zusammenschließen, um robuster gegenüber Mietpreisregulierungen und anderen Eingriffen zu werden, wie ein Vertreter des Instituts der deutschen Wirtschaft zitiert wird.

Vor diesem Hintergrund scheint die öffentliche Hand zu akzeptieren, dass ihr Einfluss auf die Entwicklung der Mieten im privaten Bereich schwindet. Der im Rahmen der Pressekonferenz im Mai zelebrierte Schulterschluss zwischen (sozialdemokratischer) Politik und Kapital soll als Beginn einer neuen Ära verstanden werden, die entgegen Enteignungsforderungen für Kooperation statt Konfrontation steht. Müller und Kollatz, so Hoffrogge, würden Vonovia mit ihrem Deal staatliche Ordnungsmacht zugestehen und Wohnungspolitik nur noch im Konsens mit den Konzernen gestalten wollen – was in eine „Privatisierung der Mietenpolitik“ münde.

 

Umgehung der Grunderwerbssteuer

Die Kapitalkonzentration wird auch durch die sogenannten Share Deals beim Aufkauf von Unternehmen gefördert. Immobilientransaktionen unterliegen zwar grundsätzlich der Grunderwerbssteuer. Bislang wurde ein Eigentümerwechsel bei Grundstücken nur von der Steuer erfasst, wenn mindestens 95 Prozent der Anteile innerhalb von fünf Jahren in eine andere Hand übergingen. Der Rest wurde in einer zwischengeschalteten Gesellschaft geparkt – nach fünf Jahren konnten dann die Anteile steuerfrei vereinigt werden. Deshalb wurden bei Käufen oftmals nur 94,9 Prozent an den neuen Eigentümer direkt übertragen. Eine vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Eigentlich soll diese Neuregelung die Umgehung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf, also den „Missbrauch“ der Share Deals, erschweren. Deshalb wurde die Beteiligungsschwelle auf 90 Prozent gesenkt und die Frist auf zehn Jahre verlängert. Allerdings sind börsennotierte Unternehmen wie Vonovia ab Juli von der Grunderwerbssteuer ausgenommen, das heißt die Regelung greift nicht, wenn die Anteile an der Börse verkauft werden: „So könnte Vonovia mit der geplanten Übernahme der Deutsche Wohnen einer beispiellosen Serie die Krone aufsetzen. Das Unternehmen kaufte allein zwischen 2016 und 2018 durch Share Deals rund 47.000 Wohnungen in Deutschland.“ (junge Welt vom 14. Juni 2021). Auch die FAZ kritisiert, dass das Finanzamt bei dem Megadeal das Nachsehen haben dürfte:

„Ein Immobilienkonzern übernimmt einen anderen, aber die Grunderwerbssteuer spielt dabei offenbar keine Rolle. (…) Zwar ist gerade die Grunderwerbsteuer verschärft worden, aber in diesem Fall dürfte der Fiskus gleichwohl leer ausgehen. ‚Union und SPD haben den Aktionären von Vonovia, Deutsche Wohnen und Blackrock mit ihrer verkorksten Reform der Share Deals ein Millionen-Geschenk auf Kosten der Steuerzahler gemacht‘, kritisierte die Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus kurz nach Bekanntwerden der Pläne. Nach ihrer überschlägigen Rechnung geht es um eine Steuerzahlung oder besser Nichtsteuerzahlung in der Größenordnung von einer Milliarde Euro. Dahinter stehen folgende Zahlen: eine Übernahme von 18 Milliarden Euro und eine Grunderwerbsteuer von zumeist 5 bis zu 6,5 Prozent. Das Aufkommen steht den Ländern zu (…) Die Abgeordnete Paus vermutet, dass der angekündigte Zeitpunkt der Fusion der Immobilienriesen im August kein Zufall ist, da dann das neue Gesetz in Kraft ist.“

Selbstverständlich, so die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen, müssten die landeseigenen Immobilienunternehmen als Käufer der 20.000 Wohnungen die Grunderwerbssteuer bezahlen (vgl. junge Welt vom 14. Juni 2021). Fazit: Die Share Deals sind ein weiteres Beispiel dafür, wie der Staat Konzerne wie Vonovia und Co auf ihrem Wachstumskurs nach Kräften unterstützt, während das eigene Potential geschwächt wird, dem absoluten Mangel an Wohnungen als wesentliche Ursache für die Missstände an den angespannten Wohnungsmärkten beizukommen.

* GEHAG („Gemeinnützige Heimstätten-, Spar- und Bau-Aktiengesellschaft“)

** GSW („Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin“)

***Carl Waßmuth weist darauf hin, dass die bei den Verkäufen seinerzeit erzielten Preise deutlich unter dem damaligen Marktwert lagen und ganz offiziell von Notverkäufen zur Haushaltssanierung gesprochen wurde. Seit 2000 wurden in ganz Deutschland rund 900.000 Wohnungen privatisiert, die zuvor dem Bund, den Ländern oder den Kommunen gehört hatten – und später den Kern von Konzernen wie Vonovia und Deutsche Wohnen bildeten. (Wasmuth)

 

Quellen:

„Deutschlands geschliffenster Betonkopf“, Manager Magazin (Online) vom 25. Mai 2021

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/vonovia-uebernimmt-deutsche-wohnen-rolf-buch-deutschlands-geschliffenster-betonkopf-a-e4efdb84-256e-4275-9911-d8f1de5c9591

„Fusion Vonovia/Deutsche Wohnen – Neuer Druck auf Miethöhen durch 18 Mrd. Euro Kaufpreis.
Zukunfts- und Sozialpakt ist mehr Blendwerk als Mieterschutz“, Pressemitteilung des Berliner Mietervereins Nr. 30/21 vom 25. Mai 2021

https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/fusion-vonovia-deutsche-wohnen-neuer-druck-auf-miethoehen-durch-18-mrd-euro-kaufpreis-zukunfts-und-sozialpakt-ist-mehr-blendwerk-als-mieterschutz-pm2130.htm?hilite=%27vonovia%27

Sebastian Gerhardt: „Ein wohlkalkulierter Coup“, Rosa Luxemburg Stiftung, 26. Mai 2021

https://www.rosalux.de/news/id/44371/ein-wohlkalkulierter-coup?cHash=83a5053f775af62b200ca93e9ed2936c

Carsten Herz: „Wie die Großfusion von Vonovia und Deutscher Wohnen den Wohnungsmarkt verändert“, Handelsblatt (Online) vom 26. Mai 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienmarkt-wie-die-grossfusion-von-vonovia-und-deutscher-wohnen-den-wohnungsmarkt-veraendert/27223480.html&nlayer=Newsticker_1985586?ticket=ST-4113886-pwz2gzM2gAw2n6Aq0hEu-ap6

Ralf Hoffrogge: „Die falsche Richtung: Warum der Vonovia-Deal den Konzernen mehr nützt als den Mieterinnen und Mietern“, Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen, 4. Mai 2021

https://www.dwenteignen.de/2021/06/die-falsche-richtung/

Johannes Hub: „Staat wird geplündert“, junge Welt vom 14. Juni 2021

https://www.jungewelt.de/artikel/404300.fusionen-auf-wohnungsmarkt-staat-wird-gepl%C3%BCndert.html

Pressekonferenz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin mit Vonovia und Deutsche Wohnen vom 25. Mai 2021

https://www.youtube.com/watch?v=fVCBFziuKSs

Uwe Rada: „Land will 20.000 Wohnungen kaufen: Grobes Foul der SPD im Wahlkampf“, taz vom 4. Juni 2021

https://taz.de/Land-will-20000-Wohnungen-kaufen/!5772780/

Manfred Schäfers: „Warum Vonovia wohl keine Grunderwerbssteuer zahlt“, FAZ (Online) vom 26. Mai 2021

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vonovia-und-die-grunderwerbsteuer-geschaeft-am-fiskus-vorbei-17359417.html

Ralf Schönball: „Nach Verkündung von Milliarden-Deal: Mieter protestieren gegen Vonovia“, Tagesspiegel (Online) vom 28. Mai 2021

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-verkuendung-von-milliarden-deal-mieter-protestieren-gegen-vonovia/27229094.html

Knut Unger: „Die Fusion (der Täuscher): Vonovias «Zukunfts- und Sozialpakt Wohnen» im Faktencheck, Rosa-Luxemburg-Stiftung, 2. Juni 2021

https://www.rosalux.de/news/id/44404/die-fusion-der-taeuscher?cHash=cce80b690eab78cf093cd6a08c55e102

Carl Waßmuth: „Öffentlicher Geldsegen für Immobilienhaie“, MieterEcho 414, Februar 2021, Seite 18

https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2020/me-single/article/oeffentlicher-geldsegen-fuer-immobilienhaie/

Einen satirischen Blick auf die angekündigte Fusion bietet ein Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal 21“ vom 1. Juni 2021:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/satire-toll-vonovia-deutsche-wohnen-spd-mietendeckel-100.html

 

 

Verfassungsgericht kippt Versuch sozialer Mietenpolitik

Im Mai 2020 hatten über 280 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen das Berliner Mietendeckel-Gesetz eingereicht. Das BVerfG hat deshalb am 15. April 2021 den Mietendeckel für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt, weil das Mietpreisrecht nur auf Bundesebene geregelt werden könne. Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln) war am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Rückwirkend zum Juni 2019 waren damit Mieterhöhungen untersagt worden, bei Wiedervermietungen griffen Höchstwerte einer Mietentabelle. Ab November des vergangenen Jahres mussten deshalb überhöhte Mieten für etwa 340.000 Wohnungen abgesenkt werden. Unter anderem wird in dem Beschluss des Zweiten Senats des Gerichts darauf verwiesen, dass der Bund bereits im Jahr 2015 die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen und damit „eine umfassende Abwägung aller berührten Belange“ mit dem Ziel „eines abschließenden Interessenausgleichs zwischen den Mietvertragsparteien“ vorgenommen habe. (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021)

Nach der Mietpreisbremse darf in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei einer Wiedervermietung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gelten jedoch zahlreiche Ausnahmen. Tatsächlich stiegen in Berlin die Angebotsmieten zwischen 2015 und 2020 um nicht weniger als 44 Prozent – wie im Fünfjahreszeitraum davor. „Die Wirkung der Mietpreisbremse: null“, schlussfolgerte der Berliner Mieterverein. Das höchste deutsche Gericht ignorierte also völlig, dass die bundesweite Mietpreisbremse im Ergebnis den Mieter*innen keinerlei Schutz bietet. Sie „gehört aufgrund vieler Ausnahmen und mangelnder Kontrolle zu den wirkungslosesten Gesetzen dieses Landes. Geradezu zynisch mutet es da an, wenn das Gericht nun mit Hinweis auf diese Fehlleistung von einer abschließenden Regelung durch den Bund spricht“, kommentiert etwa die taz (Erik Peter in der taz vom 16. April 2021).

Die Berliner Zeitung stößt ins gleiche Horn:

„Die Mietpreisbremse (..) bleibt trotz mehrfacher Nachbesserungen noch immer eine Stotter-Bremse. Das liegt auch an fehlenden Sanktionen. Die größte Strafe, die Vermietern bei einem Gesetzesverstoß droht, ist, dass sie die zu Unrecht kassierten Mieten zurückzahlen müssen. Ein Witz. Jeder Schwarzfahrer in Bus und Bahn wird stärker bestraft, wenn er ohne Fahrschein angetroffen wird. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Hier stimmen die Verhältnisse nicht. Verstöße im Mietrecht müssen endlich strenger bestraft werden.“ (Berliner Zeitung vom 17. April 2021)

Unverantwortlich erscheint manchen kritischen Stimmen zudem, dass die Richter*innen das Gesetz nicht ab sofort, sondern auch rückwirkend für ungültig erklärt haben. Auf die betroffenen Mieter*innen warten deshalb zum Teil erhebliche Nachzahlungsforderungen der Vermieter. Jeder zehnte von ihnen, schätzt die Berliner Verwaltung, könnte nun bei der Rückzahlung auf einen Schlag in eine wirtschaftliche Notsituation oder Schuldenfalle geraten.

Die Immobilienkonzerne dagegen ließen die Sektkorken knallen. Die Aktienkurse der im Dax notierten Unternehmen Vonovia und Deutsche Wohnen (42.000 bzw. 114.000 Wohnungen in Berlin) konnten nach Bekanntwerden der Entscheidung des BVerfG deutlich anziehen. Am 16. April kündigte Vonovia-Chef Rolf Buch den Aktionären auf der Hauptversammlung eine Steigerung der Dividende um acht Prozent an. „Karlsruhe garantiert die Profite“, merkte die Tageszeitung junge Welt sarkastisch an (junge Welt vom 17. April 2021).

Der Triumph der reinen Marktwirtschaft spiegelt sich auch in einem Kommentar des Spitzenverbands der Immobilienwirtschaft, des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), wider. Der konnte seinen Spott über die von überhöhten Mieten drangsalierten Menschen kaum verbergen. In einer Pressemitteilung des Lobbyverbands wird Stefanie Frensch, ehemals Chefin der landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaft Howoge (!) und Vorsitzende der Region Ost des ZIA, wie folgt zitiert:

„Die Bilanz des Mietendeckels ist negativ: Das Angebot an Mietwohnungen ist stark eingebrochen und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden. Investoren sind verunsichert worden und Sanierungen wurden zulasten des Klimaschutzes und des Berliner Handwerks ausgesetzt. Besonders schlimm: Der Deckel hat nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen mussten weniger zahlen. Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung. Auch wenn der Berliner Senat sehenden Auges dieses Problem geschaffen hat, bittet der ZIA seine Mitglieder soziale Lösungen zu finden und hat daher mit dem Deutschen Mieterbund eine Erweiterung des gemeinsamen Wohnungskodex vereinbart. Die Mieterinnen und Mieter dürfen nicht die Leidtragenden dieses verfassungswidrigen Gesetzes werden.“

 

Quellen:

„Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (‚Berliner Mietendeckel‘) nichtig“, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 28/2021 vom 15. April 2021

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html

Gareth Joswig: „Deckel-Kater in Berlin“, taz vom 16. April 2021

https://taz.de/Die-Abwicklung-des-Mietendeckels/!5763089/

Stephan Kaufmann: „Die Börse feiert“, Neues Deutschland vom 17. April 2021

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1150886.mietendeckel-die-boerse-feiert.html

Ulrich Paul/Marcus Pfeil: „Der Berliner Mietmarkt blutet wieder am offenen Herzen“, Berliner Zeitung vom 17. April 2021

https://www.berliner-zeitung.de/wochenende/der-berliner-mietmarkt-blutet-wieder-am-offenen-herzen-li.153096

Erik Peter: „Der Deckel ist weg“, taz vom 15. April 2021

https://taz.de/Mietendeckel-Gesetz-in-Berlin/!5766576/

ders.: „Klassenkampf von oben“, taz vom 16. April 2021

https://taz.de/Berliner-Mietendeckel-gekippt/!5763152&s=mietendeckel/

Jens Sethmann: „Null Wirkung“, MieterMagazin, September/2020, Seite 9

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0920/bilanz-nach-fuenf-jahren-mietpreisbremse-zeigt-null-wirkung-092009b.htm

„Mietendeckel gekippt – Mieter dürfen nicht die Leidtragenden sein“, Pressemitteilung des Zentralen Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) vom 15. April 2021

https://www.zia-deutschland.de/presse-aktuelles/presse-detail/news-single-pfad/mietendeckel-gekippt-mieter-duerfen-nicht-die-leidtragenden-sein/

Der Fall Wirecard – Banden und Komplizen im digitalen Kapitalismus

Der Fall Wirecard bietet genügend Stoff für nicht nur einen Krimi. Die meisten Medienberichte fokussieren sich deshalb auf das betrügerische Verhalten der beiden Spitzenmanager Markus Braun und Jan Marsalek. Der eine sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft, der andere steht als einer der meistgesuchten Verbrecher Europas auf internationalen Fahndungslisten.

Diese dominierende individualisierende Perspektive lenkt jedoch von strukturellen Faktoren ab, die überhaupt erst die Voraussetzungen dafür schufen, dass der Konzern mutmaßlich über viele Jahre seine Bilanzen in gigantischem Ausmaß frisieren konnte, um sich gegenüber Banken und Investoren finanzstärker und attraktiver präsentieren zu können, als er es jemals war.

Es muss aber vor allem das gesellschaftliche und politische Umfeld untersucht werden, um kriminelles Verhalten in der Wirtschaft analysieren zu können. Wie verhalten sich Staat, Politik, Kapital und gesellschaftliche Gruppen zueinander? Wie ist es letztlich möglich, dass die Staatsanwaltschaft München I erst im Sommer 2020, fünf Jahre nachdem die Londoner Financial Times bereits Betrugsvorwürfe gegen Wirecard vorgebracht hatte, im Vorstandsvorsitzenden Markus Braun den „Kopf einer hierarchisch organisierten Bande“ erkannte, dem inzwischen „gewerbsmäßiger Betrug“ zur Last gelegt wird? (FAZ vom 13. Dezember 2020

„Wir haben es mit einem klaren Fall von Markt- und Staatsversagen zu tun.“ So lautet eine beliebte Antwort auf diese Frage. Das „Versagen“ eines Staates muss sich aber an dem messen lassen, was als „normal“ oder „erfolgreich“ gilt. Nach der statistischen Norm sind illegale Aktionen aufseiten von Unternehmen durchaus an der Tagesordnung. [1] Wann also beginnt das „Staatsversagen“? Offensichtlich erst dann, wenn der Öffentlichkeit klar wird, welch gigantischen Ausmaß der Betrug eines Unternehmens angenommen hat. Bis dahin verläuft alles ganz „normal“ unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle. Wesentliche Faktoren dieser die Wirtschaftskriminalität ermöglichende oder begünstigende Normalität lassen sich am Beispiel Wirecard benennen.

 

Fehlende externe und interne Kontrolle

Auf rein legalem Weg wäre der Wachstumskurs von Wirecard nicht möglich gewesen. Bereits als Start-up setzte das Unternehmen ab den 2000er Jahren auf die Zahlungsabwicklung im Pornogeschäft und beim Online-Glücksspiel, bewegte sich damit schon früh im Umfeld krimineller Milieus. Dennoch schauten die staatlichen Behörden in den folgenden Jahren weitgehend weg. Dem zunehmend global agierenden deutschen FinTech-Unternehmen sollten offensichtlich auf seiner Erfolgsspur keine Steine in den Weg gelegt werden. Mit wichtigen Kontrollmaßnahmen betraute öffentliche Institutionen spielten darum im Fall Wirecard eine schlicht erbärmliche Rolle: vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).

So soll etwa die dem Bundesfinanzminister unterstehende BaFin überwachen, ob sich Unternehmen gesetzeskonform verhalten, damit Geldwäsche, Anlagebetrug, Insiderhandel und Marktmanipulation verhindert werden können. Die Behörde war auch für Wirecard zuständig, allerdings nur für die hauseigene Bank. Sie versagte nach einhelliger Meinung der meisten Analysten vollständig. Denn zum einen blieb der weitaus größte Teil des Unternehmens außerhalb des Radars der externen Prüfer. Zum anderen sprach die BaFin Anfang 2019 ein Verbot für alle Leerverkäufe von Wirecard-Aktien aus. Sie stoppte damit Wetten auf Kursverluste – was von „den Märkten“ als Vertrauensbeweis für den Konzern gewertet wurde – und täuschte so potenzielle Anleger. Zudem stellte sich die BaFin vor den Skandal-Konzern, indem sie Strafanzeigen gegen kritische Journalisten stellte und damit den Eindruck erweckte, deren Enthüllungen seien haltlos. Als besonders pikant erwies sich die Meldung, dass BaFin-Mitarbeiter, die mit der Prüfung des Dax-Unternehmens betraut waren, offenbar ihr Insiderwissen nutzten, um privat mit deren Aktien zu handeln.

Auch die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS geriet in die Kritik, weil ihr Leiter im Frühjahr 2020, als die APAS bereits im Fall Wirecard ermittelte, privat mit Wirecard-Aktien spekuliert hatte. Dies musste er später vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages einräumen. Erst im Sommer 2020 leitete die Behörde ein förmliches Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfergesellschaft EY ein, lange nachdem EY selbst im öffentlichen Kreuzfeuer der Kritik stand.

Das Wirtschaftsprüferunternehmen EY, einer der „Big Four“ der Branche, prüfte von 2009 bis 2020 die Jahresabschlüsse und Bilanzen. Es bestand also eine große Nähe zum Konzern. Dass die Prüfer selbst 2019, als die kritischen Stimmen zu Unregelmäßigkeiten bei Wirecard nicht mehr zu überhören waren, das gewünschte Testat ohne Bedenken ausstellten, wundert daher nicht. Die Wirtschaftsprüfung ist zudem „oft nur die Eintrittskarte zu den lukrativen Geschäftsfeldern: Managementberatung, Steuerstrategien, Anlagemöglichkeiten“, wie es in einer ZDF-Reportage heißt. Der Beratungsanteil habe sich bei den großen Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften in den letzten zehn Jahren stetig erhöht. Da bislang eine strikte Trennung von Beratung und Prüfung fehlt und die Unternehmen die privaten Prüfungsunternehmen als Auftraggeber bezahlen, scheint wegen der Interessenkollision eine objektive Prüfung der Bilanzen kaum möglich.

Der Aufsichtsrat bildete ebenfalls einen Teil des „Kontrollversagens“. Für die Überwachung des operativen Geschäfts des Dax-Unternehmens war er mit sechs Personen zu klein und der Vorsitzende Wulf Matthias viel zu lang im Amt, um unabhängig sein zu können. Er leitete das Kontrollgremium von 2008 bis Januar 2020. Kritische Stimmen verweisen auf die engen freundschaftlichen Verbindungen aller Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Management. Einige verfügten offensichtlich über keinerlei Erfahrung mit der Beaufsichtigung eines großen Unternehmens. Einen im Rahmen des Aufsichtsrats arbeitenden Prüfungsausschuss, in Dax-Konzernen eigentlich Standard, gab es nicht. Ein solcher hätte, mit Bilanzexpertise ausgestattet, eng mit den Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten müssen.

 

Opportunistische Wirtschaftspresse

Besonders fatal war, dass auch der größte Teil der deutschen Wirtschaftspresse darauf verzichtete, den von britischen Reportern und Börsenprofis aufgedeckten Betrügereien nachzugehen. So wurde Wirecard-Chef Braun noch Ende 2018 vom Handelsblatt als „Aufsteiger des Jahres“ gefeiert. Im Herbst desselben Jahres kommentierte die FAZ ehrfurchtsvoll die positive Geschäftsentwicklung unter dem Titel „Wirecard – eine Ermutigung“ (FAZ vom 31. August 2018). Eine Ausnahme im medialen Mainstream bildete die Redaktion des Magazins WirtschaftsWoche, welches sich, nachdem die Londoner Financial Times bereits umfängliche Aufklärung betrieben hatte, ebenfalls mit kritischen Beiträgen profilieren konnte. „Das ist definitiv ein Image-GAU für die deutsche Wirtschaftspresse“, stellte Beat Balzli, Chefredakteur der Zeitschrift, gegenüber ZDF-Redakteuren gelassen fest. Er erkannte „eine Art Paktieren der Wirtschaftspresse mit der Wirecard“, denn einen Börsenstar „runterzuschreiben“ sei offenbar vielen zu riskant gewesen. [2]

 

Unternehmenskultur

Nach Aussagen von Mitarbeitenden wurde das Unternehmen von Markus Braun, seit 2002 Boss von Wirecard, sowie den drei anderen Vorständen streng hierarchisch geführt. Corpsgeist und Treueschwüre gegenüber ihm als Führungsperson seien offenbar wichtig gewesen, wie die Münchner Staatsanwaltschaft feststellte. Nach Recherchen des Handelsblatts wussten im Unternehmen offensichtlich viele Angestellte von den betrügerischen Machenschaften oder ahnten zumindest davon. Kaum überraschend – es gab weder einen Betriebsrat noch eine Mitbestimmung auf Unternehmensebene.

Auch Aktionäre wandten sich auf Hauptversammlungen zumeist vehement gegen kritische Stimmen. Sie störten sich weniger an der fehlenden Transparenz des Geschäftsmodells, sondern ließen sich von der Bilderbuchgeschichte des kometenhaften Aufstiegs eines ehemaligen Start-up-Unternehmens blenden. Kritiker galten dagegen als Nestbeschmutzer. Die Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Daniela Bergdolt, hatte etwa im Mai 2019 auf der Hauptversammlung des Konzerns ihre Skepsis am Geschäftsmodell (nicht nachvollziehbare hohe Gewinne) geäußert – und als Reaktion wütende Aktionäre erlebt, die ihr vorwarfen, das angeblich tolle Unternehmen schlechtzureden. [3]

Anleger investierten bei Wirecard noch bis kurz vor dessen Absturz. Der US-amerikanische Finanzinvestor Apollo bot Wirecard noch am 17. Juni 2020 an, bis zu einer Milliarde Euro zu investieren – nur acht Tage vor dessen Insolvenz (Der Spiegel vom 23. Januar 2021). Auch der sportlich ruhmreiche FC Bayern München entging nach einer Recherche von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR offenbar nur knapp einem Debakel. Im vergangenen Jahr stand das Management des Vereins kurz davor, eine Partnerschaft mit Wirecard einzugehen. Das Unternehmen sollte ab Juli 2020 jährlich einen Sponsoringbetrag von sieben Millionen Euro an den Münchener Klub zahlen. Noch am 10. Juni 2020 schrieb das verantwortliche Vorstandsmitglied des Fußballklubs per E-Mail an die Firmenzentrale des Finanzdienstleisters, dass sich der Verein auf die „Partnerschaft mit Wirecard“ freue (Die Welt vom 9. Februar 2021). Dabei hatten die Wirtschaftsprüfer der Firma KPMG bereits Ende April 2020 in einem Sondergutachten eine vernichtende Bewertung der Geschäftspolitik von Wirecard vorgelegt.

 

Nähe zur geheimdienstlichen Halbwelt…

Nach ZDF-Informationen könnte Marsalek als Zahlungskurier für verschiedene Geheimdienste im Einsatz gewesen sein und ihnen Kreditkarten zur Verfügung gestellt haben. Auch geostrategische Aspekte spielen eine Rolle: „In der Tat ist eine Firma wie Wirecard für Geheimdienste interessant: Laufen doch über Zahlungsabwickler Geldströme in alle Teile der Welt: Israelis wollen wissen, wohin der Iran seine Gelder lenkt. Amerikaner wollen wissen, wohin die Russen und die Chinesen Geld überweisen.“ [4]

Fabio de Masi, für die Partei Die Linke Mitglied des Wirecard-Untersuchungsauschusses, kann sich sogar vorstellen, dass Geheimdienste Marsalek frühzeitig in das Unternehmen gesetzt haben könnten, um an „spannende Informationen“ zu kommen und Aktivitäten der Nachrichtendienste zu verschleiern. Im Gegenzug hätte sich das Unternehmen „die Taschen vollmachen“ können. [5]

Geheimdienste, so berichteten Medien, hätten sicher Interesse an Informationen des Finanzdienstleisters gehabt, um personalisierte Geldbewegungen zur Aufdeckung von Geldwäsche-Aktivitäten krimineller Gruppierungen oder Einzelpersonen auswerten zu können. Wirecard – selber als Dienstleister entsprechender Milieus agierend und direkt an deren Aktivitäten beteiligt – könnte demnach staatlichen Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche geholfen haben. Paradox ist dabei, dass das Unternehmen im Zuge seiner Geschäfte in der Porno- und Glücksspielbranche verbotene Zahlungen abwickelte, die vermutlich selbst dem Delikt der Geldwäsche entsprechen.

 

…und zur organisierten Kriminalität

Missliebige Kritiker wurden zum Teil mit Mafia-Methoden unter Druck gesetzt. Der britische Börsenexperte und Shortseller Fraser Perring hatte bereits im Jahr 2016 betrügerische Machenschaften von Wirecard enthüllt. Er warf deshalb Marsalek vor, kriminelle Aktionen gegen ihn und andere gesteuert zu haben. Bei Perring wurde beispielsweise eingebrochen, seine Krankenakte gehackt und ins Internet gestellt. Er fühlte sich massiv verfolgt und bedroht. [6] Ähnlich erging es dem Reporter von Financial Times, Dan McCrum. Wirecard warf kritischen Journalisten regelmäßig Betrug und Lüge vor. Sie würden gemeinsame Sache mit Shortsellern machen, mit ihren kritischen Berichten den Börsenwert des Unternehmens „nach unten schreiben“ und damit den Aktienpreis manipulieren. 

Erhärten sich die derzeit von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Manager von Wirecard, kann das Unternehmen ohne weiteres als Teil der organisierten Kriminalität  betrachtet werden. Denn nach der offiziellen deutschen Definition handelt sich bei organisierter Kriminalität (oK) um „die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, (…) wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Zeit arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentlicher Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken“. [7]

 

„Privilegierte Komplizenschaft“ das politische Netzwerk

Tatsächlich verfügten die beiden Spitzenleute von Wirecard, Markus Braun und Jan Marsalek, über ausgezeichnete informelle und formelle Kontakte in die Politik Österreichs und Deutschlands. Es wurden von Beginn an aber auch intensive Beziehungen zur „Halbwelt“, gepflegt. Durch seinen Sitz im Beirat der „Denkfabrik“ des Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) hatte CEO Braun einen unmittelbaren Zugang zur österreichischen Regierung. Auch Marsalek stammt aus Wien, gilt als undurchsichtige Figur mit guten Kontakten in die rechte Szene Österreichs (z. B. zur FPÖ) und stand mutmaßlich mit mehreren Geheimdiensten in Verbindung. [8]

Im August 2019 setzte sich der ehemalige deutsche Verteidigungsminister und heutige Unternehmensberater Karl-Theodor zu Guttenberg bei Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür ein, das China-Geschäft des Unternehmens zu unterstützen. Merkel warb tatsächlich bei einer Chinareise für Wirecard, betonte später aber, dass sie damals keine Kenntnis von möglichen Betrügereien des Unternehmens gehabt habe. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vorwürfe gegen den Konzern allerdings bereits seit vielen Monaten öffentlich bekannt.

Einen persönlichen Kontakt gab es auch zu Staatssekretär Jörg Kukies, Leiter des Verwaltungsrats der BaFin und enger Mitarbeiter von Finanzminister Scholz. Am 5. November 2019 trafen sich Kukies und Markus Braun zu einem Gespräch am Firmensitz von Wirecard, „ohne Zeugen, ohne Protokoll. In einer Phase, in der Prüfer der KPMG bereits Unregelmäßigkeiten festgestellt haben“, wie es in der ZDF-Doku vom 14. Januar 2021 hieß. 

Formelle und informelle Verbindungen von Großunternehmen und herrschender Politik und die intensive Verflechtung von staatlichen, wirtschaftlichen, legalen und illegalen Strukturen werden deshalb gern als „privilegierte Komplizenschaft“ (Theodor W. Adorno) bezeichnet.

 

Fehlende Unterscheidbarkeit

Der Fall Wirecard zeigt anschaulich, wie die Grenzen zwischen legalen und illegalen Praktiken – vor allem bei global tätigen Konzernen – zerfließen. Dauerhaft kriminell agierende Wirtschaftsunternehmen lassen sich von Mafia-Organisationen kaum mehr unterscheiden. Wirecard verfolgte ein nach außen sichtbares legales Kerngeschäft und kombinierte es mit illegalen bzw. rein erfundenen Geschäften. [9] Auch Mafia-Gruppen verknüpfen illegale und legale Geschäftsaktivitäten, indem sie kriminell erwirtschaftete Gewinne in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen (Geldwäsche). Gewinn und Beute werden so ununterscheidbar. Eine Ironie der Geschichte ist, dass neben der Berichterstattung der Financial Times ausgerechnet die Analysen britischer und US-amerikanischer Shortseller das kriminelle Vorgehen von Wirecard erst publik machten. In Deutschland sind die Shortseller, die auf sinkende Aktienkurse wetten, dennoch weithin verrufen. So wurden sie auch von der staatlichen Aufsichtsbehörde BaFin unter Beschuss genommen, um den digitalen Champion aus Aschheim bei München zu schützen.

 

Fazit

Der Rechts- und Staatswissenschaftler Wolfgang Hetzer stellte schon vor einigen Jahren die Frage, ob sich die oK nicht als „Wirtschaftsform“ und „politisches Prinzip“ längst etabliert habe. [10] Das Konstrukt Wirecard spricht dafür. Es hielt so lange, wie unterschiedliche Interessengruppen glaubten, davon profitieren zu können. Die ehemalige Konzernspitze konnte sich deshalb als Gangsterbande aufführen, setzte sich offensichtlich ohne große Widerstände und über viele Jahre gegen alle rechtsstaatlichen Mechanismen durch und steht unter Verdacht, sogar Gewalt gegen ihre Kritiker eingesetzt zu haben.

Die Hoffnung, dass die Politik dem Bandenwesen im digitalen Kapitalismus entschieden entgegentritt, ist dagegen gering. Aus industriepolitischen Gründen stellten sich die zuständigen Behörden vor das Unternehmen. Denn das Bekanntwerden des „bandenmäßigen Betrugs“ hätte schon frühzeitig einen Vertrauensverlust für den Finanzplatz Deutschland bedeutet. Und von politischen Vertretern wie Finanzminister Scholz, Kanzlerkandidat der SPD, sollte ohnehin nicht allzu viel erwartet werden. Schließlich spielte er selber als Erster Bürgermeister Hamburgs im Cum-Ex-Skandal eine unrühmliche Rolle. Kritiker werfen ihm vor, mitverantwortlich dafür zu sein, dass sich eine stadtbekannte Bank Millionenbeträge auf Kosten der Steuerzahler erschleichen konnte.

Anmerkungen:

[1] So wurden zum Beispiel Schmiergeldzahlungen an Entscheidungsträger im Ausland bis 1999 vom deutschen Staat gedeckt. Da ihnen ein volkswirtschaftlicher Nutzen zugesprochen wurde, konnten sie von der Steuer abgesetzt werden. (vgl. BIG-Beilage in „Stichwort Bayer“ 1/2021)

[2] ZDFinfo Doku „Wirecard – Game Over, Geldgier, Größenwahn und dunkle Geheimnisse“ von Volker Wasmuth und Patrick Zeilhofer, 14. Januar 2021

[3] „Podcast Handelsblatt Crime: Der Fall Wirecard – Folge 4: Kritik wurde im Keim erstickt“ von Ina Karabasz und Felix Holtermann, 16. September 2020

[4] Volker ter Haseborg/Melanie Bergermann: Die Wirecard-Story. Die Geschichte einer Milliarden-Lüge, München, 2021, Seite 185

 [5] ZDFinfo Doku, 14. Januar 2021

 [6] ebd.

 [7] Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2019, hrsg. vom Bundeskriminalamt (BKA), Seite 11

[8] „Podcast Handelsblatt Crime: Der Fall Wirecard – Folge 2: Die Männer hinter Wirecard – Markus Braun und Jan Marsalek“ von Ina Karabasz und Felix Holtermann, 2. September 2020 

[9] So betrug der Teil des Umsatzes, der auf fiktiven Kundenbeziehungen basierte, im Jahr 2019 etwa 1,07 Milliarden Euro ‒ der offizielle Gesamtumsatz lag bei rund 2,77 Milliarden Euro. (vgl. Handelsblatt vom 2. Dezember 2020)

[10] Wolfgang Hetzer: „Finanzindustrie oder Organisierte Kriminalität?“, ApuZ, 38-39/2013, Seite 27

Kapital und Verbrechen

Man kann heute kaum mehr eine Tageszeitung aufschlagen, ohne nicht wenigstens im Wirtschaftsteil einen Artikel oder eine Nachricht über einen Fall von Wirtschaftskriminalität zu finden. Ab einer gewissen Skandalgröße schaffen sie es auf die vorderen Seiten, und wenn es um Verstrickungen mit politischen oder staatlichen Sphären geht, auch schon mal auf die Titelseite. Woran liegt es, dass die Zahl und Schwere der Fälle von Wirtschaftskriminalität – national wie international gesehen – zuzunehmen scheint? Oder ist das nur ein Ergebnis der wachsenden Berichtsdichte in Zeiten von Internet und globaler Vernetzung?

Psychologische Erklärungen wie etwa die in der „Finanzkrise“ 2008 ff. beliebt gewordene These, die unersättliche Gier der Unternehmer und Banker sei schuld an allem – neuerdings zum Beispiel an den betrügerischen Cum/Ex-Geschäften – tragen nicht sehr weit. Denn was ist mit der Psyche der Betreffenden passiert, dass sie jetzt plötzlich mehr hinter dem Geld her sein sollen als früher, und dabei zu unlauteren Praktiken greifen? Realistischer erscheint da schon die alte Spruchweisheit: Gelegenheit macht Diebe.

Um welche Gelegenheiten geht es dabei? Da ist einmal die seit der Dominanz des Neoliberalismus schwächer gewordene staatliche Regulierung des Wirtschaftslebens samt ihren juristischen Normen. Wenn der Markt es richten soll, wird nicht nur, meist vergeblich, auf dessen vielbeschworene „Selbstheilungskräfte“ vertraut, sondern es kann auch veritabler Wildwuchs entstehen. Im Dschungel der härter werdenden Konkurrenz aller gegen alle gedeiht dann das, was „Raubtierkapitalismus“ genannt wird, um vom Kapitalismus als System nicht sprechen zu müssen. Das Darwinsche Prinzip des „survival of the fittest“ wird nun als Überleben des Brutalsten verstanden, der sich an möglichst wenig Regeln hält, um siegen zu können.

Eine andere Bedingung für das Aufblühen krimineller Ökonomie ist die immer größere Rolle, welche die Finanzwirtschaft gegenüber der Realwirtschaft spielt. Mit Begriffen wie „Finanzialisierung“ oder „finanzmarktgetriebener Kapitalismus“ wird diese Entwicklung zu erfassen versucht. Scheinbar ist die Finanzsphäre inzwischen von der Produktionssphäre abgekoppelt. In ihr wird Kapital nicht mehr in erster Linie durch die Ausbeutung von Arbeitskraft und das Herstellen realer Produkte verwertet, sondern durch Geldverleih gegen Zinsen, Aktienkäufe, bestimmte Dienstleistungen und spekulative Geschäfte aller Art. Von jeher ist damit ein Odium des unehrlich bloß „Raffenden“ gegenüber dem ehrlich „Schaffenden“ verbunden. Hier setzt die Lehre von „zweierlei Kapital“ an, die Unterscheidung des guten Produktivkapitals vom bösen Finanzkapital, auf die sich auch Verschwörungslegenden wie die antisemitische beziehen.

Es ist dies die Sphäre, in der nach Marx die „Kapitalmystifikation in ihrer grellsten Form“ erscheint, weil Geld sich hier scheinbar aus sich selbst bzw. wie von selbst generiert und vermehrt. Eine gute Gelegenheit also für das Vorspiegeln falscher Tatsachen, für das Täuschen und Zocken, das Übervorteilen und Betrügen. Marx beschreibt das wie folgt: Es entstehe „eine neue Finanzaristokratie, eine neue Sorte Parasiten in Gestalt von Projektemachern, Gründern und bloß nominellen Direktoren; ein ganzes System des Schwindels und Betrugs mit Bezug auf Gründungen, Aktienausgabe und Aktienhandel“ 1).

Wie ausgedehnt und mächtig die Finanzwirtschaft inzwischen geworden ist, hätte sich Marx allerdings nicht denken können oder träumen lassen. Eine Voraussetzung dafür ist die Überakkumulation von Kapital, das keine produktiven Anlagemöglichkeiten mehr findet und auch nicht mittels höherer Besteuerung einer sinnvollen Verwendung für das Gemeinwohl zugeführt wird.

Warum geschieht letzteres nicht oder warum wäre das so schwer zu machen? Dazu hat der ehemalige Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer 1996 vor Staatsmännern aus aller Welt auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos gesagt: „Ich habe bisweilen den Eindruck, dass sich die meisten Politiker immer noch nicht darüber im Klaren sind, wie sehr sie bereits heute unter der Kontrolle der Finanzmärkte stehen und sogar von diesen beherrscht werden.“ 2)

Inzwischen kommt im Finanzbereich noch die Digitalisierung hinzu, die alle Prozesse beschleunigt, zum Beispiel die Spekulation im „Sekundentrading“. Sie erleichtert auch den Betrug –  siehe den Fall Wirecard. Die mit der Digitalisierung verbundene weitergehende Abstraktion vom Konkreten bringt es mit sich, dass ein fingiertes Milliarden-Guthaben auf einem philippinischen Konto bei laxer Überprüfung jahrelang als existent durchzugehen vermag.

Auch wenn es immer um das reale Handeln realer Menschen geht, die dafür verantwortlich gemacht werden können und müssen: Stark bestimmt wird ihr Handeln durch die gesellschaftlichen Verhältnisse, die Erwartungen ihres Umfelds, den Verwertungsdrang und Wachstumszwang des Kapitals, dem sie als Unternehmer gerecht werden müssen, wenn sie erfolgreich sein wollen. Statt den „absoluten Bereicherungstrieb“ von Unternehmern zur Erklärung von Normverstößen heranzuziehen, den er einfach voraussetzt, spricht Marx lieber vom „Trieb der kapitalistischen Produktion“, alle Grenzen zu überschreiten, wenn sie ihr nicht mit genügend Macht und Nachdruck aufgeherrscht werden. Im „Kapital“ bringt er dazu – in griffiger Übersetzung – eine Passage aus einem Buch des englischen Gewerkschaftsfunktionärs J.T. Dunning von 1860, der sich seinerseits auf eine Zeitschrift bezieht, in der die noch heute gern angeführte These vertreten wird, das Kapital sei ein scheues Reh, das man nicht verschrecken solle: „Kapital, sagt der Quarterly Reviewer, flieht Tumult und Streit und ist ängstlicher Natur. Das ist sehr wahr, aber doch nicht die ganze Wahrheit. Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren. Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel.“ 3)

Diese oft zitierte Stelle bedeutet einerseits, dass die Kapitalverwertung, die Profitmacherei zunächst nicht per se kriminell ist. Sie folgt dem Prinzip des gleichen und zugleich ungleichen Tauschs Arbeitskraft gegen Lohn, aus dem sich der Mehrwert als Differenz zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und dem Wert der Arbeitskraft (= Lohn) ergibt. Bei der Aneignung des Mehrwerts oder Gewinns durch Unternehmer und Aktionäre handelt es sich also nicht um einen Betrug, sondern um eine Folge der strukturellen Ungleichheit von Kapital und Arbeit und des Widerspruchs zwischen beiden.

Die weiteren Mechanismen der Kapitalverwertung, das Streben nach Höchstprofit „bei Strafe des Untergangs“ 4), das Verdrängen anderer aus dem Markt und ihre feindliche Übernahme, bringen eine heftigere Versuchung mit sich, sich dabei auch illegaler Methoden zu bedienen, wenn nicht hingeschaut wird. Die Abgasmanipulationen der deutschen Automobilindustrie sind dafür das beste Beispiel. Von Machenschaften, die im ethischen oder moralischen Sinn illegitim, also verwerflich sind, aber (noch) nicht gesetzlich verboten, ganz zu schweigen.

Wirtschaftskriminalität als gesondertes Delikt zu skandalisieren und zu verfolgen ist deshalb möglich und notwendig. Wenn dabei jedoch nicht über ihre systemischen Hintergründe aufgeklärt wird, bleibt es beim nicht sehr nachhaltigen Personalisieren und Moralisieren von Schuld oder bei der Suche nach Sündenböcken und Bauernopfern. Der Fall Wirecard und seine Verarbeitung in den Medien als spannende Kriminalstory und „größter Bilanzskandal in der Geschichte der Bundesrepublik“ bietet dafür wieder einmal Anschauungsmaterial. Aber eins sollte klar sein: Wer „bandenmäßigen Betrug“ begangen hat, wie laut Staatsanwaltschaft die Chefs von Wirecard, wer damit „eine moderne Version der Mafia“ begründet hat, wie der „Spiegel“ 5) titelte, hat das Gefängnis verdient.

 

Anmerkungen:

1) Karl Marx: Das Kapital, Bd. 3, MEW Bd. 25, Seite 4

2) Zit. nach Heinz-J. Bontrup: „Wirtschafts-Macht“, in Ossietzky Nr. 3/2021, Seite 80

3) Das Kapital, Bd. 1, MEW Bd. 23, Seite 788

4) Das Kapital, Bd. 3, MEW Bd. 25, Seite 255

5) „Inside Wirecard – ‚Eine moderne Version der Mafia‘“. Titelblatt des „Spiegel“ Nr. 6/2021

Reiner Diederich
war bis 2006 Professor für Soziologie und Politische Ökonomie an der FH Frankfurt am Main. Sein Artikel ist in der BIG-Beilage zur Nr. 2/2021 der Zeitschrift Stichwort BAYER erschienen.

 

BIG Online-Ausgabe

BIG Business Crime wurde als vierteljährlich erscheinende Zeitschrift des Vereins Business Crime Control von dem Politikwissenschaftler und Wirtschaftskriminologen Prof. Dr. Hans See gegründet. Bis 2009 war er verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift. Er hatte bereits die Gründung des Vereins im Jahr 1991 maßgeblich initiiert, war viele Jahre dessen Vorsitzender und ist seit 2011 Ehrenvorsitzender. Unter seiner Leitung wurde BIG Business Crime zu einem Forum für investigative Journalisten, Wissenschaftler und Fachpraktiker auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität und ihrer Bekämpfung. Auch Opfer wirtschaftskrimineller Machenschaften kamen zu Wort.

Nachdem Hans See die Erstellung der Zeitschrift abgegeben hatte, übernahm Verena Herzberger die Herstellung (Satz, Layout, Montage) und verantwortliche Redaktion. 2011 wurde sie von Victoria Knopp abgelöst. Bei der Redaktionstätigkeit unterstützte sie Reiner Diederich, der vorher schon Mitglied der Redaktion war. Später kamen die Journalisten Gerd Bedszent und Joachim Maiworm mit in die Redaktion.

Die Printausgabe der Zeitschrift endete mit dem Heft 2/2018. Seit Ende 2018 erscheint BIG als Internetausgabe.

In der von der Coordination gegen BAYER-Gefahren herausgegebenen Zeitschrift “Stichwort BAYER” gibt es ab der Nr. 4/2019 eine achtseitige Beilage mit Artikeln, die in der Internetausgabe von BIG Business Crime erschienen sind.

Zum Wohle Aller: Die Bertelsmann-Stiftung und Lobbyismus im Gesundheitswesen

In der BIG-Beilage zur Nr. 4/2020 von „Stichwort BAYER“ erwähnte Joachim Maiworm in seinem Artikel „BIG Business und die Krankenhausmisere“ eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2019. Darin wurde empfohlen, die Anzahl der deutschen Kliniken um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Ein hinreichender Grund, sich intensiv mit den Aktivitäten der Stiftung auseinanderzusetzen.

Denn: Auch nach dem jahrelangen Versuch einiger Kritiker, die Funktionsweise der Bertelsmann-Stiftung offen zu legen, gibt es immer noch viele Menschen, die bei „Bertelsmann“ an einen Buchclub oder an gar nichts Besonderes denken. In den letzten Jahren ist es der Stiftung und ihren Studien zudem gelungen, immer mehr in den öffentlich-rechtlichen Medien präsent zu sein. Dabei arbeitet sie mit dem Geld, welches der Bertelsmann-Konzern als einer der international größten Medienunternehmen im privaten Medien-Sektor erwirtschaftet.

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie sind die Empfehlungen besagter Klinikstudie zwar fürs erste nicht mehr so richtig salonfähig. Es ist dennoch zu vermuten, dass das Virus Covid 19 den Bertelsmann-Interessen langfristig gesehen in die Hände spielt.

So lohnt sich der genaue Blick: Was ist der Bertelsmann-Konzern?

Die Bertelsmann SE & Co KGaA – das sind 127.447 Mitarbeiter, ein Umsatz von 18 Milliarden Euro und ein Konzernergebnis von 1,091 Milliarden Euro. So steht es auf der Unternehmens-Webseite[i]. Bertelsmann stellt sich und seine Bereiche dort wie folgt vor:

Die RTL Group ist eines der führenden Unternehmen im Sender-, Inhalte- und Digitalgeschäft mit Beteiligungen an 68 Fernsehsendern, acht Streaming-Plattformen und 30 Radiostationen, weltweiten Produktionsgesellschaften sowie einem dynamisch wachsenden Digitalgeschäft.“[ii]

Penguin Random House ist mit rund 320 eigenständigen Buchverlagen auf sechs Kontinenten, mehr als 15.000 Neuerscheinungen und über 600 Millionen verkauften Büchern, E-Books und Hörbüchern im Jahr die größte Publikumsverlagsgruppe der Welt.“[iii]

Gruner + Jahr ist einer der führenden Premium-Magazinverlage Europas. Zu ihm gehören so etablierte Marken wie ‚Stern‘, ‚Geo‘, ‚Brigitte‘, ‚Essen & Trinken‘ und ‚Schöner Wohnen‘ – und dazu junge Marken, etwa ‚Chefkoch‘, ‚Barbara‘, ‚Beef‘ und ‚11 Freunde‘. Insgesamt veröffentlicht Gruner + Jahr rund 500 gedruckte und digitale Medienangebote in mehr als 20 Ländern.“[iv]

„Gegründet im Jahr 2008, ist BMG heute mittlerweile der viertgrößte Musikverlag der Welt und seit Jahrzehnten der erste neue Global Player, der sich im Labelgeschäft etablieren konnte.“[v]

Arvato ist ein international agierendes Dienstleistungsunternehmen, das für Geschäftskunden aus aller Welt innovative Lösungen entwickelt und realisiert. Diese umfassen SCM-Lösungen, Finanzdienstleistungen sowie IT-Services und werden laufend mit den Innovationsschwerpunkten Automatisierung und Daten/Analytics weiterentwickelt. Auf das Lösungsportfolio von Arvato setzen weltweit renommierte Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen – von Telekommunikationsprovidern und Energieversorgern über Banken und Versicherungen bis hin zu E-Commerce-, IT- und Internetanbietern.“[vi]

In der Bertelsmann Printing Group sind die Druckaktivitäten von Bertelsmann gebündelt. Dazu zählen die deutschen Offsetdruckereien Mohn Media, GGP Media und Vogel Druck, die Tiefdruckaktivitäten von Prinovis in Deutschland und Großbritannien sowie die Offset- und Digitaldruckereien Berryville Graphics, Coral Graphics und OPM in den USA.“[vii]

„Die Bertelsmann Education Group bündelt die Bildungsaktivitäten von Bertelsmann. Mit digitalen Bildungsangeboten und -services in den Bereichen Gesundheit, Technologie und Pädagogik hat sich die Gruppe zum Ziel gesetzt, das Lernen im 21. Jahrhundert zu gestalten. Sie strebt dabei nach langfristigen Partnerschaften mit herausragenden Bildungsunternehmern, die Vision, Mindset und Werte der Gruppe teilen.“[viii]

„Bertelsmann Investments (BI), der globale Venture-Capital-Arm von Bertelsmann, umfasst vier Fonds: Bertelsmann Asia Investments (BAI), Bertelsmann India Investments (BII), Bertelsmann Brazil Investments (BBI) und Bertelsmann Digital Media Investments (BDMI) mit dem Fokus USA und Europa. BI beteiligt sich darüber hinaus an ausgewählten Fonds u. a. in Südostasien und Afrika und an Fonds mit einem Fokus auf neue Technologien. Durch Bertelsmann Investments wurden bisher über eine Milliarde Euro in über 250 innovative Unternehmen und Fonds investiert. Die ‚Bertelsmann Investments Digital Partners‘-Initiative ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Start-ups und allen Bertelsmann-Unternehmen, um die Digitalisierung der Geschäfte weiter voranzutreiben.“[ix]

Die Aktionärs-Struktur des Konzerns ist übersichtlich. Die Gründer-Familie Mohn hält 19,1 Prozent der Aktien, die Bertelsmann Stiftung hält als Hauptakteur zusammen mit der Reinhard Mohn-Stiftung und der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft (BVG) 80,9 Prozent. Die BVG hat 100 Prozent Stimmrechtskontrolle.[x] Es ist ein in vielerlei Hinsicht pfiffiges Konstrukt, dass eine hauseigene Stiftung Hauptaktionär des eigenen Konzerns ist.

Was sich Reinhard Mohn bei der Gründung der Stiftung gedacht hat, kann man auf der Stiftungswebseite unter „Leitbild“ nachlesen: “Aus dem Unbehagen, welches eigentlich jeder Bürger und Demokrat empfinden muss, wenn die Gesellschaft nicht zufriedenstellend geordnet ist, erwuchs mein Wunsch, bei der Besserung der Dinge behilflich zu sein.“[xi] Eigentum sei mit gesellschaftlicher Verantwortung verbunden… Ja…und seitdem ist die Stiftung nun bei der „Besserung der Dinge“ behilflich und besitzt dafür als Konzern-Anteilseigner den steuergünstigen Status der Gemeinnützigkeit. In einem Artikel des „Tagesspiegels“ aus dem Jahr 2006 mit dem Titel „Macht ohne Mandat“ schreibt Harald Schumann über die Stiftung:

„Sie verwandelt das Geld aus ersparten Steuern von Europas größtem Medienkonzern in strategische Politikberatung. Dabei ist die Stiftung mit ihrem Anteil von 76 Prozent an der Bertelsmann AG nicht nur die reichste ihrer Art in Deutschland. Zugleich arbeitet sie operativ, also ausschließlich auf Initiative ihres Gründers, des Konzernpatriarchen Reinhard Mohn und seiner Mitarbeiter. Externe Anträge werden nicht entgegen genommen, dafür drängen die Bertelsmänner umso eifriger mit eigenen Projekten in die deutsche Regierungsarbeit.“[xii] Daran hat sich in den letzten 15 Jahren vom Grundsatz her nichts geändert.

Die Arbeit der Stiftung könnte – auch wenn nicht jeder Impuls kritikwürdig ist – in weiten Teilen als demokratiefeindlich bezeichnet werden, da unter dem Deckmantel des Allgemeinwohls eigene Profitinteressen des Konzerns verfolgt werden. Die Lobbyarbeit des Konzerns ist dabei nicht wirkungslos und trägt zur Aushöhlung staatlicher Strukturen bei, die einst demokratisch errungen wurden. Es gibt kaum ein öffentliches Feld was die Stiftung nicht bearbeitet. Arbeitsmarkpolitik, die öffentliche Verwaltung, Bildungspolitik und Außenpolitik gehören dazu. Um die Tätigkeiten der Stiftung speziell im Gesundheitssektor und im Kontext der Studie einzuordnen sollte man folgendes wissen:

  1. Die Bertelsmann-Stiftung hat in den 1990er Jahren das Centrum für Krankenhausmanagement (CKM)[xiii] gegründet, welches der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Institut angegliedert ist.[xiv] Das CKM macht sich mit seinen Projekten Gedanken um die Krankenversorgung der Zukunft. Diese soll effizient, kostengünstig und technologisiert sein. Eines der Projekte nennt sich „boundaryless hospital“[xv] Dieses „grenzenlose“ Krankenhaus soll unter anderem „in einem zukünftigen Konzept des Krankenhaus-Managements eine steuernde Rolle in der Versorgungsstruktur eines zukünftiges Gesundheitssystems“ übernehmen. Zentrale Aufnahmestelle, Bündelung, zentrale Begutachtung und anschließende passgenaue Verteilung der Patienten sind wesentliche Merkmale. Genau das was man braucht, wenn man mit einer Studie die Schließung von zwei Dritteln aller Krankenhäuser fordert. Mit weniger angeblich mehr erreichen. Das sagt das Konzept des „boundaryless hospital“ und das sagt die Klinik-Studie.
  1. Die Bertelsmann-Gesellschafterin Brigitte Mohn saß bis 2020 langjährig im Aufsichtsrat des größten deutschen privaten Klinikbetreibers, der Rhön-Klinik AG. Im Geschäftsbericht 2018 heißt es im Vorwort: „Für eine bessere Versorgung braucht es mehr Wettbewerb in Deutschland…“ Die Rhön-Klinik AG würde samt ihrer damaligen Aufsichtsrätin vom Schließen kommunaler Krankenhäuser profitieren. Da kann man auch mal in einer Studie fordern, dass man quasi selbst herausgefunden hat, dass die öffentliche Konkurrenz besser schließen soll, damit das öffentliche Geld der Krankenkassen lieber produktiv in die eigenen privaten Hände fließt. Eine sehr eigenwillige Definition von „Wettbewerb“. Die personelle Verflechtung wurde dann auch öffentlich im Zusammenhang mit der Krankenhaus-Studie kritisiert. Die Stiftung dementierte aber einen Interessenskonflikt. In einem Zeitungsartikel der „Neuen Westfälischen“ heißt es: „Dazu betonte die Stiftung, zwischen Mohns Aufsichtsratssitz und den Vorschlägen der Studie bestehe kein Zusammenhang. Die Stiftung pflege keine Geschäftsbeziehung zum Rhön-Klinikum. Es handele es sich um eine Modellrechnung, mit der man eine politische Debatte anstoßen wolle. ‚Bei dieser Berechnung spielt keine Rolle, wie und von wem einzelne Kliniken betrieben werden.‘“[xvi]
  1. Wie dem auch sei. Brigitte Mohn ist nun scheinbar ganz aktuell aus dem Aufsichtsrat des Rhön-Klinikums ausgeschieden. (In einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde im Juni 2020 gegen Ihre Absetzung gestimmt. Sie wird aber nun nicht mehr auf der Unternehmensseite geführt.[xvii]) Man kann jedenfalls die Bertelsmann-eigene Belobigung der Klinik-Studie, flankiert mit Worten von ihrer Mutter Liz Mohn hier noch einmal nachlesen. Der Beitrag enthält sogar einen Nachtrag wegen Corona. Die Stiftung weist darauf hin, dass sie mit Einschränkungen an ihrer Meinung festhält (https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/juli/eine-bessere-versorgung-ist-nur-mit-halb-so-vielen-kliniken-moeglich).
  1. Eines der großen Steckenpferde von CKM, Rhön-Klinik AG und Bertelsmann-Stiftung ist die Telematik, die elektronische Gesundheitskarte und generell die damit verbundene Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das wird schließlich erst die effiziente und kostengünstige – natürlich auch angeblich qualitativ hochwertigere – medizinische Versorgung gewährleisten. Telemedizin ist das Stichwort. Es braucht keinen Arzt vor Ort, wenn man ihn auch online zuschalten kann. Da gibt es Studien und Vorschläge über die Online-Versorgung der ländlichen Bevölkerung und über die Live-Zuschaltung von Notärzten im Rettungswagen (die ja dann zur Zentralklinik länger unterwegs sind).[xviii] Die indirekte Forderungen an die Politik besteht darin, das Mobilfunknetz auszubauen und entsprechende technische Geräte zu entwickeln, die dies überhaupt erst möglich machen.
  1. Die Bertelsmann Tochter Arvato steht regelmäßig und erfolgreich bereit, um gegen Bezahlung diese geforderte Digitalisierung vorzunehmen. Arvato, also Bertelsmann selbst, ist der Konzern, der zum Beispiel die technische Seite der elektronischen Gesundheitskarte deutschlandweit umsetzt. Ein Millionengrab öffentlicher Gelder.[xix] In einer Arvato-Pressemitteilung von 2019 heißt es: „Arvato Systems wurde von der ‚gematik‘ für den Betrieb der zentralen Telematikinfrastruktur für mindestens weitere acht Jahre beauftragt. Arvato Systems festigt damit seine Rolle als IT-Partner des Gesundheitswesens.“[xx] Gemäß einer Eigendarstellung sind die Gesellschafter der gematikdas Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVSV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).“[xxi]

Die Telemedizin ist jedenfalls ein unglaublicher Zukunftsmarkt, da die komplette Infrastruktur erst noch richtig geschaffen werden muss. Arvato hat zwei Beine in der Tür, die Rhön-Klinik AG ist potenter Vorreiter, die Stiftung liefert die nötigen Studien und wahrscheinlich hilft „Bertelsmann Investments“ gern, wenn es nötig sein sollte. Unterstellt werden soll hier nichts. Jede veröffentlichte Bertelsmann-Studie zwingt jedoch Politiker landauf und landab zu einer Stellungnahme. Themen werden so nicht entschieden, aber sehr medienwirksam platziert, ohne dass etwaige Interessen dahinter offengelegt werden.

Und während Digitalisierung bisher zwar in aller Munde war, die Umsetzung aber nur schleppend verlief, führt uns die aktuelle Corona-Pandemie ihre Dringlichkeit vor Augen. Nicht nur im Gesundheitswesen wird Covid 19 genutzt um eine flächendeckende kontaktarme Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu propagieren. Gab es dazu eigentlich schon einen ausgereiften demokratischen Prozess über die gesundheitswirksamen psychosozialen Vor- und Nachteile?

Es soll hier nicht grundsätzlich gegen Digitalisierung polemisiert werden. Eine solche sollte allerdings für die Bevölkerung von Nutzen sein.  Und es ist nicht in Ordnung, dass Kosten für die digitale Infrastruktur von öffentlichen Geldern finanziert werden, während die Konzerne damit Profit machen. Tatsächlich werden diese dafür bezahlt, dass sie sich ihre eigene profitable Infrastruktur bauen können. Das sind Gelder, die nicht wieder im öffentlichen Sektor reinvestiert werden. Stattdessen kommt der öffentliche Sektor auch noch in die Bredouille, erklären zu müssen, warum ein kleines kommunales Krankenhaus auf dem Land seine Berechtigung hat.

Die Komplexität von Bertelsmann ist schwer zu fassen. Um zum Abschluss ein Gefühl für die Lobbyarbeit des Konzerns zu bekommen sei hiermit noch ein kleines Video von der Bertelsmann-Party 2019 empfohlen. Gesundheitsminister Jens Spahn freut sich ab Minute 1.25 unter anderem über die große Kreativität von Bertelsmann und wieviel unternehmerische Kraft in dem westfälischen Unternehmen steckt (https://www.youtube.com/watch?v=4xOO98V1FpI).

 

Quellen:

https://www.bertelsmann.de/#tab-2

https://www.bertelsmann.de/bereiche/rtl-group/#st-1

3 https://www.bertelsmann.de/bereiche/penguin-random-house/#st-1

4  https://www.bertelsmann.de/bereiche/gruner-jahr/#st-1

5 https://www.bertelsmann.de/bereiche/bmg/#st-1

6 https://www.bertelsmann.de/bereiche/arvato/#st-1

7  https://www.bertelsmann.de/bereiche/bertelsmann-printing-group/#st-1

8 https://www.bertelsmann.de/bereiche/bertelsmann-education-group/#st-1

9 https://www.bertelsmann.de/bereiche/bertelsmann-investments/#st-1

10 https://www.bertelsmann.de/unternehmen/aktionaere/

11 https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ueber-uns/wofuer-wir-stehen/leitbild

12 https://www.tagesspiegel.de/zeitung/macht-ohne-mandat/755580.html

13 https://www.krankenhaus-management.de/

14 https://lobbypedia.de/wiki/Bertelsmann_stiftung

15 Zentrale Notaufnahme: Drehscheibe im Boundaryless Hospital: file:///C:/Users/veren/Downloads/von%20Eiff%20(2016)%20-%20ZNA%20als%20Drehscheibe%20im%20Boundaryless%20Hospital.pdf

16 https://www.nw.de/nachrichten/thema/22510839_Zweifel-an-Unabhaengigkeit-der-Bertelsmann-Studie-zu-Patientenversorgung.html

17 https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=stock&ID=143264

18 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_Studie_Telemedizin_Lessons_Learned.pdf

19 https://www.aerzteblatt.de/archiv/193895/Elektronische-Gesundheitskarte-Bund-der-Steuerzahler-kritisiert-Kostenexplosion

20 https://www.arvato-systems.de/mehr/presse/arvato-systems-bleibt-it-partner-der-gematik

21 https://www.gematik.de/ueber-uns/unternehmensstruktur/

 

Verena Herzberger
ist Dipl. Sozialarbeiterin mit Leitungsfunktion in einer Einrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

 

Anhang:

GEW und Bertelsmann-Stiftung

Beschluss des Gewerkschaftstags der GEW, Nürnberg 2009

 Leitlinien der GEW-Bildungspolitik sind Öffentlichkeit, Staatlichkeit, Steuerfinanzierung und Demokratisierung; dem stehen die Leitlinien der Bertelsmann-Stiftung – Wettbewerb, Markt, Führung, Effizienz und Effektivität – diametral entgegen. Die Bertelsmann-Stiftung verfolgt das Ziel, die Prinzipien unternehmerischen Handelns in allen Bereichen der Gesellschaft zu verankern. Insbesondere im Bereich der Bildung lehnt die GEW dieses Ziel ab. Selbst wenn es zwischen GEW und Bertelsmann-Stiftung punktuelle Überschneidungen von einzelnen bildungspolitischen Vorstellungen gibt – die bildungspolitischen Ziele sind gegensätzlich.

Die vorgebliche Philanthropie und Gemeinnützigkeit der ausschließlich operativ tätigen Bertelsmann-Stiftung und die Profitinteressen des Bertelsmann-Konzerns bilden eine Einheit strategischen Handelns. Demokratische Strukturen des Gemeinwesens werden so zugunsten der persönlichen Überzeugungen des Stifters Reinhard Mohn sowie einer Stiftungssatzung, „die dem Hause Bertelsmann … Kontinuität … ermöglicht“, umgangen.

Dabei arbeitet die Bertelsmann-Stiftung mit der Strategie, die Legitimation ihres Handelns über breite Bündnisse zu erreichen. Sie bemüht sich daher um einen konzilianten Umgang gerade auch mit anders denkenden politischen Akteuren. Diese Strategie in Verbindung mit dem Rückzug des Staates war erfolgreich und hat die Bertelsmann-Stiftung zu einem bedeutenden Akteur und Faktor in der deutschen Bildungslandschaft gemacht. Die GEW lehnt es ab, durch passive oder aktive Mitarbeit ihrer Organe und Funktionsträgerlnnen zum Gelingen dieser Strategie beizutragen. Die GEW ist sich bewusst, dass die Bertelsmann-Stiftung für eine marktförmige Umgestaltung des Bildungswesens eintritt. Dennoch sind Kontakte und Begegnungen unvermeidlich. Hier gilt – wie in Bezug auf Kontakte zu anderen großen Akteuren auch – für die GEW und ihre Vertreterlnnen folgendes:

Die GEW ist ausschließlich den Interessen ihrer Mitglieder, demokratischen Strukturen im Bildungswesen und der humanen, aufklärerischen und sozialen Dimension der Bildung verpflichtet. Sie legt großen Wert auf Unabhängigkeit in Fragen der Bildungspolitik und auf die Möglichkeit, marktorientierte politische Akteure wie Bertelsmann offen und öffentlich zu kritisieren. Eine über Kontaktpflege und Positionsaustausch hinausgehende Zusammenarbeit zwischen GEW und Bertelsmann-Stiftung findet nicht statt.

Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Gemeinnützigkeit von Unternehmensstiftungen einer besonders kritischen Prüfung unterzogen wird.

 

Milliardengrab BER – eine unvollständige Bilanz

Am 31. Oktober 2020 wurde der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) am südlichen Stadtrand von Berlin offiziell eröffnet; der im Norden Berlins gelegene Flughafen Tegel soll im Mai 2021 geschlossen werden. Natürlich gibt es schon aus Umweltschutzgründen viele Argumente gegen Flugverkehr und gegen die Eröffnung neuer Großflughäfen. Der Vorgang war demzufolge von lautstarken Protesten begleitet.

Diese Eröffnung war dennoch seit langer Zeit überfällig. In den letzten Jahrzehnten haben nicht wenige Metropolen dieser Welt ihre Flughäfen aus den zugebauten Stadtzentren aufs umliegende Land verlagert. Dies wurde meist mit der begrenzten Kapazität dieser alten Flughäfen begründet. Es gibt es auch medizinische und Sicherheitsgründe, die für einen solchen Umzug sprechen: Lärmbelastung und auch mögliche Absturzkatastrophen treffen außerhalb von Stadtzentren weniger Menschen. Im Falle von Berlin hat der bereits in den 90er Jahren gefasste Beschluss, die kleinen innerstädtischen Flughäfen zugunsten eines Großflughafens zu schließen, allerdings zu einem ungewöhnlichen finanziellen Desaster geführt. In unserer Zeitschrift BIG Business Crime wurde dies in den vergangenen Jahren in mehreren Beiträgen thematisiert.

Aber beginnen wir noch einmal ganz von vorn: Bauherr des Großflughafens ist die „Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH“ (BBI). Diese befindet sich zu 26 Prozent im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland; jeweils 37 Prozent besitzen die Bundesländer Berlin und Brandenburg. Der Aufsichtsrat des Unternehmers ist seit Gründung mit hochrangigen Politikern bestückt. Die Flughafengesellschaft soll – wie 1996 zwischen der Bundesregierung und den Ländern Berlin und Brandenburg vereinbart – langfristig gesehen privatisiert, also an Investoren aus der Privatwirtschaft verkauft werden. Dies ist allerdings bis heute nicht erfolgt und wird wohl auch in absehbarer Zeit nicht erfolgen. Jedenfalls nicht, solange die Flughafengesellschaft einen immer mehr anschwellenden Schuldenberg mit sich herumschleppt.

 Nach dem ursprünglichen Konzept sollte der zu bauende Großflughafen im Jahr 2007 eröffnet werden. Bei der Höhe der Baukosten ging man damals von zwei Milliarden Euro aus. Ein symbolischer erster Spatenstich erfolgte im September 2006 – tatsächlich begannen die maßgeblichen Bauarbeiten erst im Jahr 2008. Als Eröffnungstermin wurde damals der 30. Oktober 2011 anvisiert. Als dieser sich als unrealistisch erwies, legte man im Jahr 2010 als neuen Termin den 3. Juni 2012 fest. Das mehrfache Verschieben des Eröffnungstermins ging mit einer Kostenexplosion einher. Bereits im Jahr 2006 wurde die Baukostenhöhe auf etwa fünf Milliarden Euro geschätzt.

Das kurzfristige Platzen des Inbetriebnahmetermins im Mai 2012 – unter anderem erwies sich die Brandschutzanlage des Flughafengebäudes als nicht funktionsfähig – entwickelte sich dann zu einem handfesten Politskandal. Die Verantwortlichen schoben sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe – mit dem Ergebnis, dass es längere Zeit mit dem Bauprojekt überhaupt nicht voranging. Im September 2012 wurde demzufolge vom Berliner Abgeordnetenhaus ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Besonders die damals im Abgeordnetenhaus vertretene Piratenpartei – ein leider nur kurzlebiger politischer Newcomer, der am Politfilz der vergangenen Jahrzehnte keinerlei Anteil hatte – redete in ihren Berichten Klartext, sprach von chaotischen Zuständen in der Planung und Überwachung des Bauvorhabens, von verfehlten Krisenmanagement sowie von einem kompletten Versagen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Frühe Warnungen von einem Scheitern des anvisierten Termins seien ignoriert, kritische Stimmen gezielt unterdrückt worden. Im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vom Juni 2016 sparten dann auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen nicht an Kritik am Berliner Politikbetrieb, welcher letztlich das Desaster der verpatzten Flughafeneröffnung in großen Teilen mitverschuldet hatte. 

Die Beseitigung der Mängel, an denen die Eröffnung damals gescheitert war, dadurch notwendig gewordene Umplanungen und Umbauten zogen sich über Jahre hin. Die FAZ bezeichnete im Mai 2020, als sich Fertigstellung und bevorstehende Eröffnung andeuteten, die bevorstehende Inbetriebnahme ironisch als „Wunder von Berlin“. Die Satiresendung „Heute-Show“ betitelte hingegen in ihrer Sendung vom 30. Oktober den BER als „Flughafen des Grauens“.

Dass die Inbetriebnahme des Großflughafens nun gerade in eine Zeit fiel, in der der weltweite Flugverkehr pandemiebedingt in einer massiven Krise steckt, ist natürlich ein Treppenwitz der Geschichte. Und auch, dass sämtliche auf diesem Flugverkehr basierende Rentabilitätsanalysen plötzlich nicht das gedruckte Papier wert sind, auf dem sie stehen. Im Jahr 2020 wird der Betrieb des BER auf jeden Fall ein Zuschussgeschäft bleiben. Die drei Betreiber der Flughafengesellschaft haben, wie es in der „Tagesschau“ vom 31. Oktober hieß, für dieses Jahr bereits eine Finanzspritze von 300 Millionen Euro zugesagt – und für 2021 einen Kredit von weiteren 550 Millionen Euro. Das Betriebsdefizit decken beide Beträge wahrscheinlich nicht.

Was aber wird das missratene Bauvorhaben den deutschen Steuerzahler insgesamt kosten?  Nach der BIG-Redaktion vorliegenden Informationen belaufen sich die reinen Baukosten des BER bis heute auf 5,9 Milliarden Euro. Die wesentlichen Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Schätzung resultieren aus der um Jahre verlängerten Bauzeit, aber auch aus notwendig gewordenen baulichen Erweiterungen gegenüber dem ursprünglichen Konzept, aus den Umbaumaßnahmen an der Entrauchungs- und Sprinkleranlage sowie aus ursprünglich nicht veranschlagten Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des Flughafens. Der nicht unbeträchtliche Schuldendienst ist in diesen Baukosten nicht enthalten.

47 Prozent der Baukosten wurden durch (von der öffentlichen Hand verbürgte) Bankkredite der Flughafengesellschaft gedeckt. 39 Prozent der Baukosten gehen direkt zu Lasten der drei Gesellschafter, also der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer Berlin und Brandenburg. Der Rest wurde aus Eigenmitteln der Flughafengesellschaft beglichen.

Derzeit ist nicht abzusehen, in welcher Höhe sich der Schuldendienst, also die Verzinsung der aufgenommenen Bankkredite, voraussichtlich bewegen wird. Und es ist nicht einmal klar, ob die Flughafengesellschaft angesichts des massiv eingebrochenen Luftverkehrs jemals so viel Gewinn einfahren wird, dass sie die aufgenommenen Kredite bedienen und schrittweise abbauen kann. Solange dies nicht der Fall ist, werden die Schulden der Gesellschaft weiter steigen. Und es muss befürchtet werden, dass zuletzt doch der Steuerzahler entweder vollständig oder teilweise für diesen Schuldenberg aufkommen muss.

Im Übrigen deutet sich heute schon an, dass der Großflughafen infolge Fehlplanung von der Kapazität her unterdimensioniert ist, demzufolge bei wieder massiv steigenden Passagierzahlen ganz schnell baulich erweitert werden muss. Das nächste Milliardengrab zulasten der öffentlichen Hand ist also bereits absehbar.

 

Verwendete Literatur:

  • Bedszent, Gerd: „Wirtschaftsverbrechen und andere Kleinigkeiten“, Nomen Verlag, 2017
  • Bedszent, Gerd: „Berlin-Brandenburgisches Flughafendesaster ist hausgemacht“, in: BIG Business Crime, Ausgabe 3/2015
  • Bedszent, Gerd: „Berlin-Brandenburgisches Flughafendesaster ist hausgemacht – Ein Nachschlag“, in: BIG Business Crime, Ausgabe 4/2015
  • Delius, Martin / Ugarte Chacón, Benedict: „Außer Kontrolle. Zweiter Zwischenbericht der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zum Untersuchungsausschuss BER“
  • Delius, Martin: „Bericht des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen und Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)“ vom 14. Juni 2016 (Drucksache 17/3000)
  • Immel, Michael: „Wird der BER sich jemals rechnen““, „Tagesschau“ vom 31. Oktober 2020
  • Ugarte Chacón, Benedict: „Anhaltender Sinkflug“, in: BIG Business Crime, Ausgabe 2/2014
  • Ugarte Chacón, Benedict: „Sturzflug mit Ansage“, in: BIG Business Crime, Ausgabe 3/2016