Wissenschaftslügen

Vom Niedergang der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit

Die Bezeichnung „Wissenschaftslügen“ ist hier als Sammelbegriff für alle dubiosen Handlungen gemeint, die dem herkömmlichen Verständnis von Wissenschaft als einer allein der Wahrheit verpflichteten Institution zuwiderlaufen. Bei den manipulativen Eingriffen und missbräuchlichen Nutzungen kann es sowohl um die Interessen einzelner Personen als auch um die Interessen der involvierten Geld- und Arbeitgeber gehen.

Auch wenn die bekannteren Formen unredlicher Vorgehens- und Verhaltensweisen (zum Beispiel Abgabe von Dissertationen, die zu einem großen Teil auf Plagiaten oder anderen Urheberrechtsverletzungen beruhen) für die Allgemeinheit nicht so bedeutsam sind, weisen sie doch darauf hin, dass es mit den eigentlich gebotenen Nachforschungen ebenfalls nicht gut bestellt sein kann. Der als Begründung für derartige Versäumnisse oft angeführte Zeitmangel mag zwar durchaus zutreffen, blendet aber die zugleich in Frage kommenden Faktoren wie Bequemlichkeit oder auch Gutgläubigkeit völlig aus. (mehr …)

Wirtschaftskriminalität: Was sagt die Forschung?

Seit den späten 1980er Jahren beschleunigte die „Bekämpfung“ der Organisierten Kriminalität (OK) nicht nur die Verschärfung der deutschen Strafgesetzgebung, sondern prägte auch wesentlich die rechtspolitische Diskussion um die öffentliche Sicherheit. Nach „9/11“ wurde dann eine ständige Gefährdungslage heraufbeschworen, die zusätzlich zu gravierenden Änderungen im Polizeirecht führten. Mutmaßliche „Gefährder“ und das organisierte Verbrechen bedrohen aus dieser Sicht den Bestand des Staates und der Gesellschaft als quasi von „außen“ eindringende Kräfte, die abgewehrt werden müssen. Auch wenn es um Wirtschaftskriminalität (WK) geht, verengen Politik, juristische Fachkreise und Medien erkennbar den Blick auf die OK. Eine andere Perspektive nimmt bereits seit über 30 Jahren der Gründer von Business Crime Control (BCC), Hans See, ein. Für ihn spielt sich WK hauptsächlich innerhalb des legalen Kapitalismus ab. Er rückt den Missbrauch der „normalen“ Konzernmacht, das heißt die Straftaten der überwiegend auf gesetzeskonforme Geschäfte angelegten Wirtschaft, in den Mittelpunkt seines Interesses (vgl. See, S. 9, 175, 273). Das aber macht die WK zu einem vertrackten Problem. Wird sie nicht als externes, leicht zu entzifferndes Phänomen wahrgenommen, sondern in der Mitte von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft verortet, verwischen schnell die Grenzen zwischen legalen und illegalen, zwischen „redlichen“ und kriminellen Geschäftsmodellen.  (mehr …)