Nachschlag: Anne Brorhilker im Handelsblatt-Interview

Nach ihren Interviews vom 27. Juni mit der Wochenzeitung Die Zeit und vom 4. Juli mit der Süddeutschen Zeitung führte Ex-Staatsanwältin Anne Brorhilker auch ein längeres Gespräch mit dem Düsseldorfer Handelsblatt: über ihre „erstaunlichen Erfahrungen mit der Finanzelite“ und der deutschen Justiz.

Hier folgen einige Zitate.

Brorhilker auf die Frage, ob sie mehr Beamte im Kampf gegen Cum-Ex fordern würde:

„Mehr und besser ausgebildet. Wenn man als Staat eine Kontrolle haben möchte, müsste man erst mal ganz genau wissen, was die Banken da machen. Dieses ganze Geplapper erst mal übersetzen. Normalerweise sitzt da ein Finanzbeamter, der völlig alleingelassen ist und der jetzt konfrontiert wird mit einer teuren Anwaltskanzlei und 1000 Seiten Gutachten, vollgestopft mit Fremdwörtern. Wie soll der das in seinem Alltag schaffen neben Dutzenden anderen Fällen?

(…)

Der Staat muss ernst nehmen, welche Interessen da auf der anderen Seite im Hintergrund stehen. Wie wichtig dieser Bereich, also steuergetriebene Geschäfte, für Banken ist. Weil sie einen erheblichen Teil ihrer Profite mit solchen Tax-Trades erzielen. Geschäfte, die einfach darauf abzielen, den Staat auszuplündern. Wenn wir das so behandeln wie normale Einkommensteuererklärungen, können wir das nicht abwehren.

Brorhilker auf den Hinweis des Handelsblatts, betroffene Banken, Wirtschaftsprüfer und Kanzleien hätten gegenüber der Redaktion immer wieder behauptet, sie würden „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenarbeiten.

„Meine Erfahrung ist anders. Im Gegenteil: Es wurde häufig alles getan, um unsere Arbeit zu erschweren und in die Länge zu ziehen. Wir haben etwa häufig erlebt, dass Dokumente ins Ausland geschafft wurden und angeblich nicht mehr nach Deutschland zurückgeholt werden konnten. In einem Fall kamen rund 100 Anwälte einer Kanzlei herbeigeeilt. Die haben sich uns teilweise in den Weg gestellt und die Durchsuchung aktiv gestört. Einmal habe ich einen bewaffneten Polizisten zur Hilfe geholt. Grundsätzlich gilt außerdem, dass bei Durchsuchungen maximal drei Anwälte erlaubt sind. Das habe ich ihnen klargemacht.“

Brorhilker zur Ankündigung des ehemaligen NRW-Justizministers Biesenbach vom 17. September 2019, „Anklagen im Akkord“ folgen zu lassen (das Handelsblatt hat mitgezählt: Bislang sind es zwölf):

„Also, von mir hätten Sie so etwas nicht gehört. Ich glaube, da war der Wunsch Vater des Gedankens. Ermittlungen in komplexen und sehr umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren sind immer langwierig, und die Beschuldigten haben oft exzellente finanzielle Möglichkeiten für massive Konfliktverteidigung.

(…)

Eine sehr laute und destruktive Art, Mandanten zu verteidigen. Angriffe auf die Staatsanwaltschaft, auf das Gericht. Eine Flut von Anträgen, Medienstrategien. Sie legt es darauf an, von der Sache abzulenken und auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen. Das frisst unglaublich viele Ressourcen, und darauf zielt die Strategie ab. Da kann man als Staatsanwalt oder als Richter so eingearbeitet sein, wie man will. Das Verfahren wird in die Länge gezogen.“

Brorhilker zur Frage, ob unter diesen Umständen nicht vollkommen unrealistisch erscheint, die noch offenen 130 Ermittlungsverfahren mit 1.700 Beschuldigten jemals abzuschließen:

„Die Zahl mag auf den ersten Blick hoch erscheinen. Aber warum eigentlich? Weil man sich nicht vorstellen kann, dass so viele Banker und Berater beteiligt waren? Die Steuerhinterziehung mit Cum-Ex-Geschäften hatte industriellen Charakter, das haben auch die Strafgerichte festgestellt. Das waren eben nicht wenige schwarze Schafe. Außerdem kann man nicht einfach so Ermittlungen einleiten. Dafür braucht es einen begründeten Anfangsverdacht. Den hat die Staatsanwaltschaft in jedem Fall sorgfältig geprüft. Bei Beschwerden, die häufig eingelegt wurden, ist dies von Gerichten überprüft und bisher in allen Fällen bestätigt worden.

Brorhilker zur Aussicht, dass die Welle von Anklagen jemals kommt:

„Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Man darf nicht vergessen, dass die Staatsanwaltschaft Köln zahlreiche Banken erst 2021 und 2022 durchsucht hat. Meist dauert es eine Zeit, bis die beschlagnahmten Daten ausgewertet werden können, auch weil sich die Banken dagegen mit Händen und Füßen wehren.

(…)

Drehen wir das doch mal um. Was wäre denn, wenn es hier um Drogenkriminalität ginge? Wenn ein Händler bei der Vernehmung sagt: ‚Ich hatte mit denen und denen und denen zu tun, und die haben das Zeug abgenommen. Hier sind dazu meine Unterlagen.‘ Soll der Staatsanwalt dann sagen: ‚Nein, 100 Abnehmer sind uns zu viel, dafür haben wir keine Kapazitäten?‘ Was würde das wohl für einen öffentlichen Aufschrei geben, wenn der Staat sich weigert, dem nachzugehen?“

Brorhilker zur Weigerung der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Cum-Ex zu ermitteln, obwohl sich mehrere Fälle direkt vor ihrer Haustür abspielten:

„Das liegt sicherlich nicht an mangelnder fachlicher Expertise. Es ist daher zu vermuten, dass andere Gründe dafür ausschlaggebend waren. Ich befürchte, es hat mit einer zu großen Nähe zwischen Politik und Banken in Hamburg zu tun.“

Brorhilker zu der Tatsache, dass Steuerhinterziehung seit einigen Jahren nicht mehr als Verbrechen gilt, sondern als milder Betrug:

„Ich halte das nicht für sinnvoll. Bei organisierter Steuerhinterziehung entstehen unfassbar hohe Schäden für uns alle. Es ist deshalb ungerecht, derart schwere Fälle – anders als beim Betrug – nicht als Verbrechen einzustufen. Der Gesetzgeber sollte das ändern. Auch, damit Einstellungen gegen Geldbuße bei derart schweren Fällen organisierter Steuerhinterziehung nicht mehr möglich sind.“

Brorhilker zu den sogenannten Cum-Cum-Geschäften:

„Hier ist leider bisher viel zu wenig passiert. Dabei sind die Schäden aus Cum-Cum-Geschäften nach Schätzungen ungefähr dreimal so hoch wie bei Cum-Ex. Sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesfinanzministerium haben längst klargestellt, dass auch diese Geschäfte rechtswidrig sind. Ich würde mir hier mehr Anstrengungen von den Finanzämtern wünschen, das Geld für uns alle zurückzuholen.“

Quelle:

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „‚Die Banken wehren sich mit Händen und Füßen‘“, Interview mit Anne Brorhilker, Handelsblatt (Online) vom 10. Juli 2024

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/interview-anne-brorhilker-die-banken-wehren-sich-mit-haenden-und-fuessen/100049880.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Kampf gegen Cum-Ex: Anne Brorhilker in aktuellen Interviews

Anne Brorhilker, ehemalige Chefermittlerin im Cum-Ex-Steuerskandal, wechselte im April 2024 zur NGO Finanzwende und begründete ihren Schritt öffentlichkeitswirksam. Unter anderem kritisierte sie massive strukturelle Defizite bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität. In aktuellen Interviews mit Die Zeit und der Süddeutschen Zeitung (SZ) äußert sie sich zur Frage, was sich in Deutschland in Sachen Cum-Ex ändern sollte.

Die Ermittler müssten in die Lage versetzt werden, Fachkompetenz aufzubauen, so Brorhilker gegenüber der Wochenzeitung Die Zeit. Bei ihr hätte es Jahre gebraucht, bis sie sich in die hochkomplexen Vorgänge der Cum-Ex-Geschäfte eingearbeitet hätte. Das könne ein Ermittler nicht mal so neben dem Alltagsgeschäft schaffen. Es brauche dafür Spezialisten. Das Fachwissen könne auch nicht jede Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Polizei einzeln aufbauen.

Brorhilker in Die Zeit auf die Frage, was sie fordere:

„Dass nicht mehr jeder in seinem Bundesland und in seiner Behörde relativ allein vor sich hin wurschtelt, sondern dass Kräfte gebündelt werden und man über längere Zeit Personen in dieser Materie ausbildet, die dann auch an dem Thema dranbleiben. Derzeit machen Behörden aber das Gegenteil. Sie wechseln Personal regelmäßig aus, weil das in vielen Personalentwicklungskonzepten so angelegt ist.“

Zum Aufbau eines von der Bundesregierung angekündigten Bundesfinanzkriminalamts und der Frage, ob damit das Problem schon gelöst wäre, stellt Brorhilker fest. „Damit hätte man es lösen können. Aber der Straftatbestand der Steuerhinterziehung gehört leider nicht zu dessen Aufgabengebiet. Dabei wäre das sinnvoll gewesen.“

Ein Expertenteam solle auf Bundesebene angesiedelt werden, weil es sich um international organisierte Kriminalität handele. Das BKA sei für international organisierte Geldwäsche zuständig, warum dann nicht auch für international organisierte Steuerhinterziehung?

In der SZ beantwortet die ehemalige Staatsanwältin die Frage so:

„Ich finde es suboptimal, dass wir damit eine weitere Behörde gegen Geldwäsche bekommen sollen, obwohl wir dafür schon das Bundeskriminalamt haben. Es wäre sinnvoller gewesen, auch den Bereich der Steuerkriminalität mit reinzunehmen in die neue Behörde, was aber nicht geplant ist. Es braucht bundesweit eine zentrale Stelle für solche Ermittlungen. Es kann nicht sein, dass eine lokale Staatsanwaltschaft wie Köln in diesen Fällen für das ganze Bundesgebiet zuständig ist. Wir sollten das auch auf europäischer Ebene verfolgen, so wie die Europäische Staatsanwaltschaft das bei Umsatzsteuerkarussellen bereits tut.“

Brorhilker bewertet in Die Zeit auch die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen, wie etwa den Aufbau des Landeszentralamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW und der dortigen Taskforce Geldwäsche:

„Ich will das Erreichte nicht schmälern, die Errichtung des neuen Landeszentralamts finde ich richtig. Aber schauen Sie sich die Cum-Cum-Geschäfte an (…) da liegt noch viel im Argen! Der Bundesfinanzhof hat schon 2015 entschieden, dass solche Geschäfte steuerrechtlich nicht in Ordnung sind. Daher muss der Staat das Geld zurückholen. Es gab dann weitere Urteile und auch konkrete Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, zuletzt 2021. Wir haben jetzt 2014. Wo ist denn das Geld? Welche Bank musste denn zahlen? Nichts hören wir davon.“

In der SZ nimmt Brorhilker Stellung zur Frage, was sie sich nach ihrem Abschied als Staatsanwältin vorgenommen habe:

„Ich will das Übel an der Wurzel packen. Ich will darauf hinwirken, dass sich deutschlandweit die Strukturen der Justiz verändern. Diese Defizite bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität sind extrem sozialschädlich. Bei Cum-Ex schätzt man konservativ mit zehn Milliarden Euro Schaden für den Fiskus. Die Schäden von Cum-Cum, einer weiteren Steuerhinterziehungsmethode, die noch nicht gestoppt ist, sind mindestens dreimal so hoch, auch konservativ geschätzt. Es macht das Zusammenleben in Deutschland nicht besser, wenn uns dauerhaft Geld aus der Kasse fließt.“

Quellen:

„Sie war Deutschlands bekannteste Ermittlerin im Kampf gegen milliardenschweren Steuerbetrug. Hier sagt sie, wie der Staat sich wehren kann“, Interview mit Anne Brorhilker, Die Zeit vom 27. Juni 2024, Seite 17f.

„Ich will das Übel an der Wurzel packen“, Interview von Meike Schreiber mit Anne Brorhilker, Süddeutsche Zeitung vom 4. Juli 2024, Seite 18

 

Cum-Ex-Verfahren gegen Warburg-Banker Olearius eingestellt

Am 24. Juni 2024 entschied das Landgericht Bonn, das Verfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung gegen den ehemaligen Chef der Hamburger Warburg-Bank Christian Olearius einzustellen. Die angeschlagene Gesundheit des 82-jährigen prominenten deutschen Bankers lässt es nach Auffassung des Gerichts nicht zu, den Prozess fortzusetzen. Die Schuldfrage bleibt damit juristisch ungeklärt.

Olearius wurde Steuerhinterziehung in 15 besonders schweren Fällen vorgeworfen. Insgesamt ließ sich  die Warburg-Bank zwischen 2006 und 2011 vom Staat 280 Millionen Euro Steuermittel erstatten, die sie zuvor gar nicht gezahlt hatte. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Köln warf ihm vor, Cum-Ex-Deals initiiert und abgesegnet zu haben. Der Banker bestritt stets alle Vorwürfe. Olearius hätte im Fall einer Verurteilung mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen müssen.

Vor allem hat das Gericht einen entscheidenden Punkt nicht ausermittelt. So wies es das Begehren der Staatsanwaltschaft zurück, von Olearius 43 Millionen Euro als dessen mutmaßliche persönliche Taterträge einzuziehen. Olearius hatte offensichtlich selbst fünf Millionen Euro in die illegalen Cum-Ex-Deals investiert und einen entsprechenden „Gewinn“ erschwindelt.

Das Handelsblatt dazu (Iwersen/Votsmeier):

„Offen bleibt vorerst die Frage, ob Olearius seine persönlichen Profite in Höhe von 43 Millionen Euro zurückzahlen muss. Das fordert die Staatsanwaltschaft – unabhängig von den inzwischen erfolgten Steuerrückzahlungen der Bank. Die Ankläger hatten am vorletzten Verhandlungstag die Überleitung des Verfahrens in ein sogenanntes selbstständiges Einziehungsverfahren beantragt. Die Kölner Behörde wollte so erreichen, dass Olearius zumindest die zu Unrecht erlangten Taterträge zurückzahlen muss.

Der bisherige Verfahrensstand erschien den Richtern jedoch nicht ausreichend fortgeschritten, um sicher feststellen zu können, welchen Tatbeiträgen welche Einnahmen zuzuordnen sind. Daher lehnten sie den Antrag der Staatsanwaltschaft ab.

Der Staatsanwaltschaft bleibt somit nur der Weg, ein neues Einziehungsverfahren zu beantragen. Persönlich in Bonn erscheinen müsste Olearius dann allerdings nicht. Für ihn geht es nur noch um Geld, nicht mehr um seine Freiheit.“

Die Süddeutsche Zeitung verweist auf die guten Beziehungen von Olearius zu Regierung und Justiz in Hamburg:

„Einst war Christian Gottfried Olearius, wie er vollständig heißt, einer der wichtigsten Bankiers Deutschlands. Er galt als Helfer in schwierigen Situationen, gern gesehener Gesprächspartner der Politik und das Idealbild eines hanseatischen Kaufmanns. Dass der Prozess in Bonn allerdings so viel Öffentlichkeit auf sich zog, lag nicht nur am Privatbankier und Elbphilharmonie-Mäzen selbst, sondern auch an dessen Kontakte zum jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).“ (Max Fluder)

Zur Erinnerung: Hamburgs Steuerbehörde hatte in den Jahren 2016 und 2017 auf eine Rückforderung von der Warburg-Bank in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet – in einer Zeit, als sich Scholz als damaliger Erster Bürgermeister der Stadt mehrmals mit Olearius getroffen hatte. Scholz hat bislang jede Einflussnahme auf das Steuerverfahren bestritten und kann sich an Details der Treffen nicht mehr erinnern.

Ohne die hartnäckigen Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft wäre der Banker wohl nie angeklagt worden. Das Neue Deutschland hält fest:

„Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Christian Olearius, Ex-Chef der Hamburger Privatbank Warburg, bleibt die Schuldfrage offen. Dies ist Ergebnis der jahrelangen Untätigkeit der hanseatischen Behörden, die erst die illegalen Steuergewinne nicht zurückforderten und dann auch juristisch nicht aktiv wurden. Letztlich war es das Verdienst der Schwerpunktstaatsanwälte in Köln, dass der Prozess wegen schweren Steuerbetrugs überhaupt zustandekam.“

Auch die junge Welt bezieht sich auf den viel zitierten Skandal im Skandal:

„Der Skandal besteht dabei darin, dass der Prozess zunächst um Haaresbreite überhaupt nicht eröffnet worden wäre und dann über Jahre verzögert wurde, bis es 2023 doch noch losging. Andernfalls hätte das Verfahren deutlich früher beendet werden können, als sich der Bankster noch besserer Gesundheit erfreute.

So entgeht ein ganz dicker Fisch im ‚Cum-ex‘-Sumpf dem Strafvollzug.“

Das Handelsblatt äußert sich zur Frage, wer für die Kosten des Prozesses aufzukommen hat (Iwersen/Votsmeier):

„Offen bleibt auch, wer das Verfahren bezahlen muss. ‚Die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden ersetzt‘, sagte Richterin Slota-Haaf. Das könnte noch zu Diskussionen führen. Olearius gab Prozessbeobachtern zufolge einen siebenstelligen Betrag pro Monat aus – über Jahre. Vor Gericht hatte er vier als besonders teuer geltende Anwälte an seiner Seite: Peter Gauweiler, Bernd Schünemann, Klaus Landry und Rudolf Hübner.

Für den Steuerzahler wird der Fall Olearius damit noch teurer, als er ohnehin schon ist. Die Staatsanwaltschaft Köln warf Olearius vor, für einen Steuerschaden von 280 Millionen Euro verantwortlich zu sein.“

Nach Aussage eines ZDF-Rechtsexperten sind die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten tatsächlich von der Staatskasse zu erstatten. Sie werden in einem gesonderten Kostenfestsetzungsbeschluss festgestellt. Dabei werden aber offenkundig nicht die Kosten der Wahlverteidiger, sondern nur die der Pflichtverteidigung übernommen.

Volker Votsmeier vom Handelsblatt bestreitet in einem Kommentar, dass der Prozess aus medizinischen Gründen eingestellt werden musste. Der Abbruch würde das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben:

„Der Fall Olearius offenbart einen Makel im deutschen Strafrecht. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass einem Angeklagten nur dann der Prozess gemacht werden darf, wenn er persönlich an der Hauptverhandlung teilnehmen kann. Diese Vorschrift ist im Grundsatz richtig. Nur so kann sich der Beschuldigte in einem öffentlichen Verfahren gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wehren. (…) Gerade bei einem Mann wie Olearius freilich sieht die Wirklichkeit im Gericht ganz anders aus. Gleich vier Anwälte vertreten ihn dort. Der Bankier hat in den neun Monaten kaum ein Wort gesagt. Seine Verteidiger dagegen zogen alle Register, um ein Urteil so lang wie möglich hinauszuzögern.

Das könnten sie auch ohne ihn tun. Der Paragraph 230, der in unserer Strafprozessordnung die Anwesenheit des Beklagten festschreibt, stammt aus 1877. Es gab damals kein Internet, auch Videokonferenzen waren unbekannt.

Olearius könnte sich heute problemlos aus Hamburg zuschalten. Das würde ihm auch die vierstündige Anreise ersparen. Fühlt er sich auch dafür zu schwach, könnte Olearius darauf vertrauen, dass ihn seine vier hochbezahlten Anwälte angemessen vertreten und über den Prozessverlauf informieren.

Das wird nicht passieren. Olearius fährt nach Hause. Jahrelange Ermittlungen, mehr als zwei Dutzend Prozesstage, ganze Aktenberge mit Zeugenaussagen und Beweisen – alles vergebens. (…) Ein Blick über die Grenze zeigt, dass es auch anders geht. In Frankreich, Italien, Belgien, Portugal und anderen Ländern ist es selbstverständlich, Verhandlungen ohne den Angeklagten zu führen. Auch in den USA wurden schon Menschen verurteilt, ohne dass sie anwesend waren. Es wird Zeit, die Anwesenheitspflicht in ein Anwesenheitsrecht umzuwandeln.“

Votsmeier kommt zu dem Schluss:

 „Gerade komplexe Wirtschaftsstrafverfahren sind für die Justiz herausfordernd. Ermittlungen dauern oft zehn Jahre und mehr. Weitere Jahre vergehen, bis die Hauptverhandlung eröffnet wird. Olearius‘ potenzielle Taten liegen heute bis zu 17 Jahre zurück.

Sie wiegen deshalb nicht weniger schwer. Es steht zu befürchten, dass weitere Cum-Ex-Verfahren enden wie das von Olearius. Strafrechtlich ist der größte Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte noch lange nicht aufgearbeitet. Mit jedem Jahr, das verstreicht, steigt das Risiko, dass die Gerichte selbst in schwerwiegenden Fällen kein Urteil mehr sprechen können.

Eines ist gewiss: Das Ende des Verfahrens gegen Olearius schadet unserem Rechtsstaat. Mancher Außenstehende mag das Treiben beobachten und zu dem Schluss kommen, mit dem sich schon zu viele abgefunden haben: Die Großen lässt man laufen.“

Nicht überraschend zeigte sich auch der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler, einer von Olearius‘ vier hochpreisigen Verteidigern, staatskritisch. Für ihn fehlt der Anklage jede Glaubwürdigkeit, da die Cum-Ex-Geschäfte der staatlichen Landesbank WestLB bis heute nicht strafrechtlich verfolgt würden: „Das Land NRW klagt Taten an, die es selbst begangen hat.“ (zit. nach taz)

Tatsächlich werden Cum-Ex-ähnliche Steuerraub-Modelle nicht nur von großen Banken, sondern auch von Volksbanken und Sparkassen genutzt (vgl. auch den BIG-Artikel vom 19. Dezember 2022). Der Verein Finanzwende berichtet, dass nach neuen Schätzungen für den Zeitraum von 2000 bis 2020 allein in Deutschland der Schaden aus Cum-Cum-Geschäften bei etwa 28,5 Milliarden Euro liegt.

Nach dem Eindruck von Ex-Staatsanwältin Anne Brorhilker, als engagierte Aufklärerin in Sachen Cum-Ex bekannt geworden, laufen die kriminellen Geschäfte weiter. So hätte sich das System weiter perfektioniert und verschiedene Varianten hervorgebracht. Sie kritisiert das fehlende staatliche Verfolgungsinteresse scharf:

„Bei Cum-Ex ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft inzwischen gegen 1.700 Beschuldigte. Jetzt stellen Sie sich mal vor, es wären 1.700 Drogendealer gewesen. Da wäre in Köln aber was los gewesen! Das hätte selbstverständlich sofort lückenlos aufgeklärt werden müssen. Aber bei Wirtschaftsstrafsachen passiert das oft nicht. Es wird zwar immer gesagt, vor dem Gesetz sind alle gleich, aber ich habe festgestellt: In Fällen, in denen es schwieriger, komplizierter und langwieriger wird, da kapituliert der Staat häufig.“

Abschließend noch einmal die Junge Welt:

„‚Cum-ex‘-ähnliche Steuerraub-Modelle florieren also weiterhin – und mit dem Wissen um den politischen Unwillen zur Strafverfolgung wohl jetzt erst recht. Schließlich waren die Einstellung des Verfahrens gegen Olearius und die Degradierung Brorhilkers nicht die einzigen erfreulichen Signale, die Steuerdiebe in letzter Zeit vernehmen durften. So wurde Mitte Juni bekannt, dass nach mittlerweile zwölf Jahren Ermittlungsarbeit gerade einmal 17 Verfahren gegen ‚Cum-ex‘-Verbrecher eröffnet wurden. Von den bislang rund 1.700 Verdächtigen muss sich also gerade mal ein Prozent vor Gericht verantworten. Aufstockung der Ermittlungskapazitäten? Pustekuchen.“

 

Quellen:

Klau Ott: „Der Skandal hinterm Skandal“, Süddeutsche Zeitung vom 25. Juni

Hermannus Pfeiffer: „Olearius kommt so davon“, taz (Online) vom 24. Juni 2024

https://taz.de/Archiv-Suche/!6016239&s/

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Gericht stellt Verfahren gegen Olearius wegen Krankheit ein“, Handelsblatt (Online) vom 24. Juni 2024

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-gericht-stellt-verfahren-gegen-olearius-wegen-krankheit-ein/100046417.html

Volker Votsmeier: „Das Ende des Prozesses gegen Olearius schadet dem Rechtsstaat“, Handelsblatt (Online) vom 24. Juni 20254

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-das-ende-des-prozesses-gegen-olearius-schadet-dem-rechtsstaat/100046968.html

„Cum-Ex-Deals ohne Konsequenzen?“, Interview mit dem ZDF-Rechtsexperten Christoph Schneider, ZDF-heute live vom 24. Juni 2024

https://www.zdf.de/nachrichten-sendungen/zdfheute-live/cum-ex-prozess-schneider-video-100.html

Sebastian Edinger: „Einladung zum Steuerraub“, junge Welt vom 1. Juli 2024

https://www.jungewelt.de/artikel/478421.cum-ex-und-cum-cum-einladung-zum-steuerraub.html?

„Sie war Deutschlands bekannteste Ermittlerin im Kampf gegen milliardenschweren Steuerbetrug. Hier sagt sie, wie der Staat sich wehren kann“, Interview mit Anne Brorhilker, Die Zeit vom 27. Juni 2024, Seite 17f.

Betrugsdelikte im Pflegebereich

Es gibt bereits zahllose Reportagen und Untersuchungen über die elenden Lebens- und Arbeitsbedingungen in Altenheimen und die schlechten Zustände in der ambulanten Pflege. Und auch über kriminelle Netzwerke im Gesundheitswesen bzw. im Pflegesektor wurde in den letzten Jahren häufig berichtet.

Mitte Mai legte nun die KKH Kaufmännische Krankenkasse – mit 1,6 Millionen Versicherten eine der größten bundesweiten Krankenkassen – einen neuen Report vor, nach dem kriminelle Machenschaften im Gesundheitswesen und speziell im Pflegebereich „als einem Brennpunkt mit hohem Risiko für Bedürftige“ deutlich zunähmen.

In einer Pressemeldung der KKH heißt es:

„Ob Pseudo-Pflegepersonal eingesetzt, Arzneien gepanscht, Versichertenkarten missbraucht, nie erfolgte Behandlungen abgerechnet oder Berufsurkunden gefälscht werden: Betrug und Korruption ziehen sich quer durch alle Leistungsbereiche des Gesundheitssystems – von Arztpraxen und Apotheken über Pflegeeinrichtungen, Kranken- und Sanitätshäuser bis hin zu Praxen für Physio- und Ergotherapie. Allein im zurückliegenden Jahr gingen bundesweit 553 neue Hinweise auf möglichen Betrug bei der KKH-Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation ein. Die meisten davon betreffen die ambulante (179) und die stationäre Pflege (167). Damit gehen rund zwei Drittel aller Neufälle auf das Konto von Pflegeeinrichtungen. Rang drei belegen Krankengymnastik- und Physiotherapiepraxen mit 74 Hinweisen.“

Durch Betrug, Korruption oder Urkundenfälschung entstand der KKH damit allein im vergangenen Jahr ein Schaden von rund 3,5 Millionen Euro. 2022 wurde der Schaden auf mehr als einer Million Euro beziffert, ein Jahr zuvor lag er bei 4,7 Millionen Euro (vgl. Die Welt).

Anfang April 2024 hatte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der KKH bundesweit 1.004 Personen repräsentativ zum Thema befragt. Das Ergebnis:

„Die Mehrheit der Deutschen zwischen 18 und 70 Jahren (58 Prozent) hat laut der forsa-Umfrage selbst schon einmal Erfahrungen mit Betrugsdelikten im Gesundheitswesen gemacht oder kennt Betroffene im eigenen Umfeld. Besonders auffällig auch hier der Pflegebereich. So geben 41 Prozent der Befragten an, dass aus ihrer Familie oder ihrem Bekanntenkreis jemand trotz zuerkanntem Pflegegrad nicht ausreichend versorgt wurde – sei es aufgrund unzureichend ausgebildeter Pflegekräfte oder nicht erbrachter Leistungen.“ (Pressemeldung KKH)

Die Welt zitiert Silke Kühlborn von der Staatsanwaltschaft Leipzig, Leiterin einer Abteilung für Wirtschaftsstrafrecht zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. „Es ist erschreckend festzustellen, welche kriminelle Energie die Beschuldigten bei ihren Taten teilweise an den Tag legen.“ Andererseits sei auffallend, dass viele Betrugstaten nicht heimlich begangen würden. Mitarbeitende wüssten das in aller Regel und wunderten sich, dass das hingenommen werde.

In der Titelgeschichte der Zeitschrift Focus vom 10. Mai 2024 geht es einmal mehr um die „Tricks der Pflege-Mafia“, um das löchrige Kontrollsystem und das Versagen der Politik. Das deutsche Gesundheitssystem wirke wie ein alles verschlingender Moloch: „Jährlich frisst es 500 Milliarden Euro – mehr als der gesamte Bundeshaushalt mit 477 Milliarden Euro.“ Nach offiziellen Schätzungen würden die Betrüger zwischen 18 und 20 Milliarden Euro aus dem System ziehen. Europäische Untersuchungen sprächen sogar von sechs Prozent der jährlichen Gesundheitsausgaben, die auf den Konten der Betrüger landeten – also fast 30 Milliarden Euro.

Auch der Pflegebereich als drittgrößtes Segment im Gesundheitswesen sei ein „Schlaraffenland für Kriminelle“, wie es ein Vertreter der Staatsanwaltschaft München ausdrückt. Nach Schätzung eines Experten beim LKA Berlin sind von den knapp 700 Pflegediensten in der Hauptstadt etwa 90 dem kriminellen Bereich zuzurechnen. Viele der bis zu 600.000 zumeist osteuropäischen Betreuungskräfte, die rund um die Uhr in deutschen Haushalten arbeiten, so die Zeitschrift, würden um ihre Rechte betrogen (Tricks bei Bezahlung und Arbeitszeit).

Das Versagen der Politik beim Abrechnungsbetrug zeige sich allein darin, dass der Gesetzgeber erst 2016 auf die ausufernden Milliardenschäden reagiert und Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ins Strafgesetzbuch aufgenommen habe. Ein AOK-Ermittler weist auf die Notwendigkeit einer gesundheitsökonomischen und kriminologischen Forschung zu den vielfältigen Deliktsbereichen hin. Aber das Gesundheitsministerium schiebe die Verantwortung dafür ans Justizministerium ab – und das schiebe sie wieder zurück.

 

Quellen:

„Betrüger ergaunern Millionen aus Gesundheitstopf“, Pressemeldung der KKH Kaufmännische Krankenkasse vom 15. Mai 2024

https://www.kkh.de/presse/pressemeldungen/betruggesundheitswesen

„Krankenkasse KKH meldet Millionenschäden durch Betrüger“, Die Welt (Online) vom 16. Mai 2024

https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article251520800/Krankenkasse-KKH-meldet-Millionenschaeden-durch-Betrueger.html

Christoph Elflein: „Der große Betrug“, Focus vom 10. Mai 2024, Seite 42-52

Großbritannien: Das Scheitern der Privatisierung

„Stinkende Flüsse, stillstehende Züge und unbezahlbare Energiepreise: Angesichts dieser Bilanz hat selbst eine Mehrheit konservativer Wähler im Königreich nach Meinungsumfragen die Nase voll von der Privatisierung einstmals öffentlicher Dienstleistungen. Viele Bürger fordern zumindest eine Teilverstaatlichung der privaten Wasser-, Bahn- und Energieversorgung. ‚Der Fall von Thames Water zeigt, dass die Privatisierung gescheitert ist‘, titelte kürzlich das Magazin ‚The Spectator‘, das intellektuelle Sprachrohr der britischen Konservativen.“ (Handelsblatt vom 10. Mai 2024)

Der ehemals öffentliche britische Wasserversorger Thames Water wurde 1989 unter Premierministerin Thatcher privatisiert und galt als ein Vorzeigeprojekt. Derzeit steht er stellvertretend für das Desaster der Privatisierungspolitik bei öffentlichen Versorgungsunternehmen im Allgemeinen und der Wasserwirtschaft im Besonderen im Königreich. Kritische Stimmen betonen, dass private Eigentümer, wie Pensionsfonds oder Private-Equity-Gesellschaften, enorme Schulden aufgenommen und diese den übernommenen Unternehmen aufgeladen hätten. Deshalb sei zu wenig in die Infrastruktur investiert worden, um zugleich hohe Dividenden an die Aktionäre ausschütten zu können.

Thames Water versorgt rund 16 Millionen Menschen in London und im Südosten Englands mit Wasser, steht aber wegen einer Verschuldung von inzwischen rund 18 Milliarden Pfund vor der Pleite. Die konservative britische Regierung in London will eine Verstaatlichung offensichtlich unbedingt vermeiden, da ein solcher Schritt die Tories vor den vermutlich noch 2024 anstehenden Parlamentswahlen in Erklärungsnöte bringen könnte.

Die Folgen der Wasserprivatisierung in Großbritannien beschreibt ein ARD-Beitrag:

„In England werden Millionen Kubikmeter ungeklärtes Wasser in Flüsse und das Meer geleitet. Jetzt gibt es Widerstand: Vielerorts weigern sich Anwohner, ihre Wasserrechnungen zu bezahlen. (…)

Eigentlich ist Whitstable ein idyllischer Bade- und Hafenort nur anderthalb Stunden östlich von London mit einem wunderbar breiten Strand. Das Ganze hat nur einen Schönheitsfehler, den man allerdings nicht sehen kann: Es stinkt. Denn wann immer es stark geregnet hat, leiten die Wasserfirmen ungefilterte Fäkalien in den Hafen und damit ins Meer. (…)

Allein im Jahr 2023 wurde offiziell 400.000 Mal derart ungereinigtes Abwasser in Flüsse und ins Meer abgelassen. Und das sind nur die Fälle, die registriert wurden. Da das nur in wenigen Fällen in diesem Ausmaß legal ist, müssen die Firmen zwar Strafen zahlen, die allerdings meist so gering sind, dass sie sie locker wegstecken. (…)

Denn seit Margaret Thatcher die englischen Wasserfirmen 1989 privatisiert hat, haben die umgerechnet mehr als 70 Milliarden Euro an ihre Aktionäre ausgezahlt, in Abwasser-Rohre und Infrastruktur allerdings nur marginal investiert. Weshalb englische Flüsse und das Meer mittlerweile im Dreck versinken. Immer häufiger landen Briten, die einfach nur schwimmen waren, im Krankenhaus, oft mit schweren Lebervergiftungen, denn im ungeklärten Abwasser sind jede Menge Bakterien. Im vergangenen Sommer kam es so an vielen Stränden, auch in Whitstable zu für englische Verhältnisse ungewohnt lautem Protest, tausende versammelten sich am Hafen um gegen die chronische Wasserverschmutzung zu protestieren. (…) Eine der Demonstrantinnen ist Elaine Hefemann. Sie sei im vergangenen Jahr derart krank geworden, dass sie über Wochen nicht zur Arbeit konnte. Seitdem boykottierte sie einfach ihre Wasser-Rechnung: ‚Ich habe gezahlt, seit die Wasserversorgung privatisiert wurde, die Firmen haben das alles damals schuldenfrei übernommen, wir haben jahrelang geblecht, damit sie in die Infrastruktur investieren und sie haben einfach nichts gemacht. Warum sollte ich dafür jetzt nochmal zahlen?‘“

Ein Artikel auf den „NachDenkSeiten“ beleuchtet den politischen Hintergrund:

„Die Probleme bei Thames Water kommen jedoch nicht von ungefähr, sondern sind das Ergebnis einer verfehlten und ideologiegetriebenen Privatisierungspolitik. Um das zu verstehen, ist es notwendig, sich die Besonderheiten des Wassermarktes einmal genauer anzuschauen. So ist die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser ein natürliches Monopol. Das liegt daran, dass es – ähnlich wie bei der Versorgung mit Strom und Gas – schlichtweg ökonomisch ineffizient ist, mehrere Leitungsnetze parallel zu betreiben. Das heißt, derjenige, der das Netz besitzt, ist Monopolist. Er kann potenzielle Konkurrenten vom Markt fernhalten und die Preise diktieren. Deswegen wird der Bereich der leitungsgebundenen Versorgung gesondert geregelt. In Deutschland etwa befindet sich die Wasserversorgung in kommunaler Hand. (…)

England und Wales sind jedoch Ende der Achtzigerjahre einen anderen Weg gegangen. Dort hat die damalige Premierministerin Margaret Thatcher eine breite Privatisierungsoffensive angestoßen, bei der mehr als 50 öffentliche Unternehmen in private Hand übergingen, darunter sämtliche Versorger. Das Vorgehen war ideologisch motiviert. Thatcher, die den Ideen des österreichischen Ökonomen Friedrich August von Hayek anhing, verfolgte die Vision einer ‚property-owning democracy‘. Dahinter steckt die Vorstellung, dass Unternehmergeist und private Initiative grundsätzlich zu besseren Ergebnissen führen als staatliches Engagement – selbst im Bereich der leitungsgebundenen Monopole.

Bei den britischen Wasserversorgern ist heute jedoch genau das Gegenteil zu beobachten. Denn hier treten inzwischen all die negativen Begleiterscheinungen auf, die Monopolen gemeinhin zugeschrieben werden – hohe Preise, eine schlechte Produktqualität, geringe Investitionen sowie eine Selbstbedienungsmentalität bei Managern und Eigentümern. Ablesen lässt sich dies unter anderem am schlechten Zustand der Infrastruktur, die zusehends auf Verschleiß gefahren wird. Im vergangenen Jahr etwa hat die nationale Umweltbehörde mehr als 300.000 Vorfälle festgestellt, bei denen Millionen Liter Dreckwasser in Flüsse, Seen und an die Küste geleitet wurden. Der Branchenverband Water UK musste sich sogar für die Verschmutzung von Flüssen und Stränden entschuldigen.“

Wie geht es weiter? Sollte Thames Water kein neues Geld von seinen privaten Investoren erhalten, so das Handelsblatt am 10. Mai 2024, erledige sich die Sache von selbst. Die Regierung in London wäre dann gezwungen, den größten britischen Wasserversorger in staatliche Zwangsverwaltung zu nehmen. Weiter schreibt das wirtschaftsliberale Blatt:

„Seit Pandemie, Energiekrise und Kriege die Bürger in den westlichen Industrienationen verunsichert haben, feiert der Staat zwar auch in der Wirtschaftspolitik ein Comeback. Eine Rückverstaatlichung der Versorgungsbetriebe gerade in Großbritannien wäre jedoch eine Wende von historischer Bedeutung.

War es doch die frühere britische Premierministerin Margaret Thatcher, die mit ihrer radikalen Privatisierungspolitik in den 1980er-Jahren ein neoliberales Zeitalter der Marktgläubigkeit rund um den Globus einleitete.“

Quellen:

Anette Dittert: „Widerstand gegen private Wasserkonzerne“, tagesschau.de vom 22. April 2024

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/england-wasser-verschmutzung-100.html

Thorsten Rieke: „Thatchers Erblast – warum Großbritannien viele Privatisierungen gerade zurückdreht“, Handelsblatt (Online) vom 10. Mai 2024

https://www.handelsblatt.com/politik/international/grossbritannien-thatchers-erblast-warum-grossbritannien-viele-privatisierungen-gerade-zurueckdreht/100035651.html

Thomas Trares: „Der Versorger Thames Water – Vorzeigeprojekt der Thatcher-Ära und Sinnbild einer gescheiterten Privatisierung“, NachDenkSeiten vom 9. April 2024

https://www.nachdenkseiten.de/?p=113562

Staatsanwaltschaften am Gängelband der Politik?

Erzeugen soziale Bewegungen nicht genügend Druck auf der Straße, wenden sie sich an die Gerichte, um dort etwas zu bewirken. So oder so ähnlich lautet ein alter Sinnspruch aus der linken Szene. Anne Brorhilker, Kölner Oberstaatsanwältin in Sachen Cum-Ex, geht den umgekehrten Weg. Sie quittierte den Staatsdienst, um sich im Verein Bürgerbewegung Finanzwende zivilgesellschaftlich gegen Wirtschaftsverbrechen zu engagieren. Offensichtlich fühlte sie sich bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität von den Behörden nicht ausreichend unterstützt oder sogar behindert.

Mehrere Presseberichte problematisierten deshalb jüngst die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften in Deutschland, weil, so das Handelsblatt, „besonders forsche Ermittler jederzeit aus dem Justizministerium zurückgepfiffen werden“ können. In den meisten Kommentaren zu Brorhilkers öffentlich vollzogenen Rückzug überwiegt die Auffassung, das ministerielle Weisungsrecht gehöre schlicht abgeschafft. Diese Forderung wird seit Jahrzehnten immer wieder erhoben, ist also längst ein rechtspolitischer Dauerbrenner. So insistierte die Neue Richtervereinigung (NRV) am 23. April 2024 nicht zum ersten Mal auf der völligen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften. Vor dem Hintergrund politischer Einflussnahme auf die Justiz in Polen und Ungarn hielt es im letzten Jahr auch der Deutsche Richterbund (DRB) für „höchste Zeit, die Möglichkeit einer Einflussnahme der Politik auf konkrete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abzuschaffen“. So drückte es jedenfalls Geschäftsführer Sven Rebehn gegenüber der Berliner Morgenpost aus.

Ähnlich positionierte sich Anfang des Jahres Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers. Denn der Europäische Gerichtshof verlange schon seit langem die Abschaffung des Weisungsrechts. In vielen europäischen Ländern gebe es denn auch kein Durchgriffsrecht auf konkrete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften. Mit Blick auf die hohen Zustimmungswerte der AfD bei Umfragen in einigen Bundesländern verwies Koppers darauf, dass auch AfD-Politiker*innen das Amt des Justizministers besetzen könnten: „…dann möchte ich mir nicht vorstellen, wie die Strafverfolgung aussähe – vor allem im Bereich des Rechtsextremismus“.

Nach Auffassung von Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung) ist es höchste Zeit für eine „Entfesselung der Justiz“. Er hält es für „eigentlich pervers“ und einen unerträglichen Zustand, dass die Politik der Staatsanwaltschaft jederzeit die Zügel anlegen könne. Das geschehe zwar eher selten, aber es komme ja gerade auf die „heiklen Verfahren“ an. Die politische Weisungsabhängigkeit sei darum ein Geburtsfehler der deutschen Staatsanwaltschaft, nötig dagegen die Selbstverwaltung für die gesamte Justiz.

Spricht aber dieser vielfach vorgetragene Furor gegen den Status der Staatsanwaltschaft als weisungsgebundene Behörde wirklich für eine Fehlkonstruktion in der deutschen Justiz?

Die Regeln des Weisungsrechts

Anweisungen des Ministeriums in konkreten Verfahren einer Staatsanwaltschaft sind in der Praxis tatsächlich sehr selten, da sie rechtpolitisch als äußerst umstritten gelten und medial regelmäßig skandalisiert werden. In § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) heißt es allerdings so lapidar wie eindeutig, dass die Beamten der Staatsanwaltschaft „den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“ haben. Mit Letzteren sind auch die zuständigen Justizminister gemeint. Auch diese können sich also im konkreten Einzelfall in die Arbeit der Staatsanwälte einmischen. Anders als Richter, deren Unabhängigkeit nach Art. 97 GG verfassungsrechtlich garantiert ist, sind die Staatsanwälte dem Justizressort zugeordnet und gelten als „verlängerter Arm“ der Behörde. „Sprich: Wer regiert, kann die Geschicke der Staatsanwaltschaft bestimmen.“ (Cicero vom 22. Februar 2024) Da eine gesetzliche Beschränkung fehlt, können sich Weisungen tatsächlich auf jede staatsanwaltschaftliche Aufgabe beziehen und zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Zu beachten ist dabei jedoch von den „Vorgesetzten“ das Legalitätsprinzip, welches die Staatsanwaltschaften verpflichtet, alle Straftaten bei einem ausreichenden Anfangsverdacht zu verfolgen (§152 Abs. 2 StPO).

Verzichtet das Ministerium auf eindeutige Weisungen, bedeutet das aber nicht, dass eine politische Steuerung unterbleibt. Denn die erfolgt nur in Ausnahmefällen so auffällig und öffentlichkeitswirksam wie bei dem grünen Justizminister in NRW Benjamin Limbach, der den Einfluss von Anne Brorhilker bei den Ermittlungen gegen Cum-Ex-Verbrechen schwächen wollte. „Ein Anruf des Ministers beim ermittelnden Staatsanwalt ist eher selten. So plump wird Macht im modernen Staat kaum ausgeübt. Das Mittel der Wahl ist die subtile Kommunikation von Erwartungen.“ (Cicero, 02/2024, Seite 42)

Der Zugriff auf die Staatsanwälte erfolgt eher über Empfehlungen und Anregungen, auch über deren Verpflichtung, der übergeordneten Behörde „zu berichten“ (über erzielte Ergebnisse in der Ermittlungsarbeit und weitere Absichten). Kritische Stimmen sehen daher schon in der Möglichkeit einer direkten politischen Einflussnahme ein entscheidendes Problem: Denn es ist zu vermuten, dass manche Staatsanwälte das von Ministerium erwünschte Verhalten vorwegnehmen und sich entsprechend selbst disziplinieren.

Was spricht für die Beibehaltung des Weisungsrechts?

Staatsanwälte aber als reine Handlanger der Politik darzustellen, übersieht deren Entscheidungsfreiheiten, die sich aus ihren Aufgaben ergeben. „Sie haben ein Monopol darauf, Straffälle vor Gericht zu bringen“, schreibt Ronen Steinke in der Süddeutschen Zeitung. „Was für eine Macht! Richterinnen und Richter bleibt ‚nur‘, deren Anklagen zu kontrollieren. Kriminalpolitik ist etwas, das in einer Demokratie wählbar sein muss – und abwählbar. Deshalb hat es nie so richtig eingeleuchtet, weshalb die Staatsanwaltschaften, die in Deutschland eine solche Schlüsselrolle spielen, nach mehr ‚Unabhängigkeit‘ vom demokratischen Souverän verlangen – das heißt konkret: dass sie keine Weisungen mehr von den Justizministerien annehmen wollen.“

Ohne ein Weisungsrecht, bestätigt auch die Strafrechtlerin Jannika Thomas, würde die Staatsanwaltschaft der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Die Unabhängigkeit und damit die fehlende parlamentarische Kontrolle richterlichen Handelns etwa sei nur mit Blick auf die besondere institutionelle Stellung der Judikative hinzunehmen. Gerichte unterlägen aufgrund der öffentlichen Hauptverhandlung einer unmittelbaren Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Hingegen fänden die staatsanwaltlichen Ermittlungen im Geheimen statt. „Gerade deshalb sollte das Privileg der Unabhängigkeit nicht ohne Weiteres auf Behörden wie die Staatsanwaltschaft ausgeweitet werden. Eine unabhängige Staatsanwaltschaft würde, sofern nicht besondere Instrumente zu ihrer parlamentarischen Kontrolle geschaffen werden würden, zu einem gewissen Grad auch eine unkontrollierbare Staatsanwaltschaft bedeuten.“

Die Cum-Ex-Deals zeigen ohne Zweifel, wie „die Politik“ durch aktive Behinderung staatsanwaltlicher Ermittlungen ihren Unwillen zeigt, Finanzkriminalität konsequent zu bekämpfen. Was die Abhängigkeit des Apparats der Staatsanwaltschaften vom jeweils vorherrschenden politischen Regierungswillen illustriert. Aber der kann auch emanzipatorischen Charakter annehmen. So machte der Rechtsanwalt Gerhard Strate vor zehn Jahren auf die Ambivalenz der Weisungsabhängigkeit am Beispiel eines der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik aufmerksam. Über sieben Jahre saß der Ingenieur Gustl Mollath auf richterliche Anweisung unschuldig in der Psychiatrie. Der Fall wurde bundesweit zum Politikum. Strate stellte in einem Fachbeitrag fest, dass ein vom Bayerischen Landtag eingesetzter Untersuchungsausschuss „eine Kette unsäglicher Versäumnisse von Strafverfolgungsbehörden in Bayern“ zu Tage förderte. Mollath wurde letztlich freigesprochen und erhielt eine Entschädigung für seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Laut Strate war eine solche Untersuchung nur möglich, weil die zuständige Justizministerin für die Fehler zur Verantwortung gezogen werden konnte. „Was hätte“, so Strate, „stattdessen ein ‚unabhängiges’ Aufsichtskollegium von Richtern und Staatsanwälten bewirkt? Mit Sicherheit: nichts.“ Dem Recht der Justizminister, Einfluss auf Ermittlungen zu nehmen, entspricht ihre Verantwortung gegenüber dem Parlament für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft (was sich auch in der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zeigen kann).

Um eine demokratische, öffentliche Kontrolle der ministeriellen Weisungen an Staatsanwaltschaften zu erleichtern, so zumindest die offizielle Begründung, legte das Bundesjustizministerium Anfang Mai einen Referentenentwurf eines Gesetzes vor, der das Weisungsrecht neu regeln soll. Die „Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft“ soll erhöht werden. Unter anderem muss den Adressierten überhaupt klar sein, dass eine Weisung erteilt wird (sie soll deshalb schriftlich erfolgen und begründet werden). Zusätzlich sollen zukünftig die bereits bestehenden Grenzen der Weisungsbefugnis nachlesbar im Gesetz stehen. – Alles in allem eine sehr verhaltene Reform, die die kritischen Stimmen kaum verstummen lässt.

Fazit: In der Öffentlichkeit verhandelte Fälle wie Cum-Ex lassen die Forderung nach einer grundlegenden Änderung der derzeitigen Rechtslage, das heißt einer Abschaffung von Weisungen der Politik, verständlich erscheinen. Es sollte aber auch ehrlich zugegeben werden, dass es der eigene politische Standpunkt ist, der gegebenenfalls die Weisungsbefugnis des Ministeriums zur Zielscheibe der Kritik werden lässt. Ein der AfD nahestehender und mit Weisungsbefugnis ausgestatteter Minister erzeugt bei den meisten Menschen berechtigte Ängste. Ein unabhängiger, das heißt von politischen Weisungen befreiter Staatsanwalt mit politisch rechter Neigung oder mit fehlendem Unrechtsbewusstsein in Sachen Wirtschaftskriminalität verspricht jedoch ebenfalls nichts Gutes.

Und noch ein Nachsatz zu Cum-Ex: Eine unabhängige Richterschaft hat – obwohl die illegalen Geschäfte seit Anfang der 1990er Jahre bekannt sind – noch im Jahr 1999 mit einem Gerichtsurteil (Bundesfinanzhof) die Argumentation gestärkt, mehrfache Steuererstattungen bei Leerverkäufen seien ganz legal. – Mit Recht wird immer Politik gemacht. Ein „entfesselter“ (Prantl) Justizapparat bzw. die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften garantiert aber nicht, dass diese in jedem Fall emanzipatorisch ausfällt.

Quellen:

Volker Boehme-Nessler: „Strafverfolgung nach politischem Gusto?“, Cicero, 02/2024, Seite 41-44

„Der Verlust von Oberstaatsanwältin Brorhilker offenbart Defizite in der deutschen Strafverfolgung und Justizstruktur“, Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung (NRV) vom 23. April 2024
https://www.neuerichter.de/wp-content/uploads/2024/04/2024_04_23-NRV-PM-Verlust-Brorhilker-Defizite-in-Strafverfolgung-und-Justiz-1.pdf

Jan Dörner/Christian Unger: „Deutsche Richter fürchten politischen Einfluss auf Justiz“, Berliner Morgenpost (Online) vom 25. Februar 2023
https://www.morgenpost.de/politik/article237745281/justiz-unabhaengigkeit-richter-deutschland.html

Gudula Geuther, „Diskussion um Weisungen an Staatsanwälte“, Deutschlandfunk, 3. Mai 2024
https://www.deutschlandfunk.de/berliner-gespraech-diskussion-um-weisungen-an-staatsanwaelte-dlf-f3c63551-100.html
Jessica Hamed: „Die abhängige Justiz“, Cicero vom 22. Februar 2024
https://www.cicero.de/innenpolitik/weisungsrecht-der-justizminister-die-abhangige-justiz

„Koppers fordert Abschaffung des Weisungsrechts durch Justizminister“, rb24 vom 3. Januar 2024
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/01/justiz-staatsanwaltschaft-justizminister-weisungsrecht-margarete-koppers.html

Heribert Prantl: „Staatsanwaltschaft in Deutschland: Ungute Abhängigkeiten“, youtube-Video der Süddeutschen Zeitung
https://www.youtube.com/watch?v=yp1FsxKT6nw

Ronen Steinke: „Kontrolle muss sein“, Süddeutsche Zeitung vom 3. Mai 2024

Gerhard Strate: „Strafverteidigung in unserer Zeit“, netzpolitik.org, 28. April 2014 https://netzpolitik.org/2014/gastbeitrag-von-gerhard-strate-strafverteidigung-in-unserer-zeit/

Jannika Thomas: „Die deutsche Staatsanwaltschaft – ‚objektivste Behörde der Welt‘ oder doch nur ein Handlanger der Politik?“, KriPoZ 2/2020, Seite 84-90
https://kripoz.de/wp-content/uploads/2020/03/thomas-die-deutsche-staatsanwaltschaft-objektivste-behoerde-der-welt-oder-nur-handlanger-der-politik.pdf

Volker Votsmeier: „Brorhilkers Abgang – Die Zermürbungstaktik der Täter geht auf“,
Handelsblatt (Online) vom 23. April 2024
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-brorhilkers-abgang-die-zermuerbungstaktik-der-taeter-geht-auf/100034303.html

Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker wechselt zur Bürgerbewegung

Anne Brorhilker, Kölner Oberstaatsanwältin und erfolgreichste Cum-Ex-Aufklärerin in Deutschland, möchte Ende Mai 2024 den Staatsdienst verlassen, um als Geschäftsführerin bei der „Bürgerbewegung Finanzwende“ aktiv zu werden. In einem Interview mit dem WDR begründete sie am 22. April ihre Entscheidung. Wegen der schwach aufgestellten Justiz sieht sie größte Defizite bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland: Der Förderalismus führe etwa zu einer Zersplitterung der Zuständigkeiten, so dass eine Bündelung von Ermittlungen nicht möglich sei. Auch fehle eine europäische Koordination sowie Personal, um sich auf Augenhöhe mit den Kriminellen und ihren Anwälten bewegen zu können. Deshalb verliere die Allgemeinheit das Vertrauen in den Rechtsstaat (z. B. weil sich Verdächtige oft mit Deals aus den Verfahren herauskaufen würden). Es sei ungerecht, wenn Steuerhinterzieher in Deutschland deutlich besser wegkämen als Sozialhilfebetrüger, ganz nach dem Motto: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“.

Die 50 Jahre alte Juristin engagiert sich seit 2013 gegen die Cum-Ex-Geschäfte und erwirkte 2019 das erste rechtskräftige Urteil. Zurzeit ermitteln nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Köln über 30 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ihrer Abteilung gegen etwa 1.700 Beschuldigte in 135 Verfahrenskomplexen (vgl. Handelsblatt vom 22. April).

 

Auszüge aus Pressekommentaren

Handelsblatt (Online) vom 23. April 2024:

„Der 22. April 2024 war ein schwarzer Tag für den deutschen Rechtsstaat. Die Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker bat um ihre Entlassung. Der Abschied der Oberstaatsanwältin nährt erneut die Zweifel am politischen Willen zur Aufklärung dieses größten deutschen Steuerskandals. (…)

Vertreter aller Parteien beklagen mit scharfen Worten die Mängel der Aufklärung, wenn die politische Verantwortung gerade nicht in den eigenen Reihen liegt. Ihr Gedächtnis ist kurz.

In Nordrhein-Westfalen war es Thomas Kutschaty von der SPD, der sich als NRW-Justizminister bis 2017 praktisch gar nicht für die Arbeit von Brorhilker interessierte. Später nannte Kutschaty die schleppende Aufklärung ‚skandalös‘.

Sein Nachfolger Biesenbach von der CDU sagte einmal, er habe vor seinem Antritt kaum gewusst, was Cum-Ex eigentlich ist. Zwei Jahre gingen ins Land. Immerhin: Als Biesenbach den Milliardenskandal 2019 bemerkte, gewährte er Brorhilker mehr Stellen.

Der amtierende NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) versuchte dann 2023, das Cum-Ex-Rad wieder zurückzudrehen. Er unterstellte Brorhilker organisatorische Mängel, wollte die Hälfte ihrer Ermittlerstellen einem Mann ohne Vorwissen beim Thema Cum-Ex anvertrauen. Nur ein öffentlicher Aufschrei verhinderte das Schlimmste.

Wer in dieser Aufzählung die FDP vermisst, kann sich an Wolfgang Kubicki wenden. Auch der Anwalt und Finanzexperte der Liberalen sah 2013 einen Aufklärungsskandal, als er einen politischen Gegner betraf. Nur Monate später hatte Kubicki einen neuen Mandanten: Hanno Berger, den größten aller deutschen Steuerräuber. Mit einem Mal hielt Kubicki Cum-Ex öffentlich für eine ‚Gesetzeslücke‘. (…)

Warum ist der Staat so zögerlich? Warum wird nicht ein Heer von Steuerfahndern und spezialisierten Staatsanwälten gebildet? Es kann nicht an den Kosten liegen. Diese Art von Beamten finanziert ihre Stellen selbst und zehn andere dazu.

Der Abgang Brorhilkers offenbart auch ein politisches Problem. Deutsche Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Besonders forsche Ermittler können jederzeit aus dem Justizministerium zurückgepfiffen werden. Manche vermuten genau dieses Phänomen beim Cum-Ex-Fall von Bundeskanzler Olaf Scholz rund um die Hamburger Privatbank M.M. Warburg.

Der Europäische Gerichtshof hat seine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland schon 2019 verschriftlicht. Das höchste EU-Gericht urteilte, deutsche Staatsanwaltschaften dürften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Grund sei, dass es ‚keine hinreichende Gewähr für eine Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive‘ gebe.

Diese Durchlässigkeit der Gewaltenteilung ist untragbar. Schon der Anschein, dass ein Minister Einfluss auf die Arbeit einer Staatsanwaltschaft nimmt, ist schädlich. Vielleicht kann das Dienstende von Anne Brorhilker wenigstens dies bewirken: Das ministerielle Weisungsrecht gehört abgeschafft.“

 

Die Zeit vom 25. April 2024:

„Man kann nur hoffen, dass die beim Thema Cum-Ex oft mindestens tollpatschig agierende Politik ihr gut zuhört. Denn die große Frage hinter ihrem Rückzug lautet: Ist die deutsche Justiz strukturell überhaupt in der Lage, ein Jahrhundert-Wirtschaftsverbrechen wie Cum-Ex aufzuklären, bei dem weit mehr als tausend Täter sich hemmungslos vom Staat viele Milliarden an Steuern zurückerstatten ließen, die sie zuvor nie gezahlt hatten? Anne Brorhilker hält das nicht nur für eine Frage der Gerechtigkeit. Sondern auch für eine Frage des Selbstrespekts einer Demokratie. Für diese Ziele will sie weiter kämpfen.“

 

Wirtschaftswoche (Online) vom 22. April 2024:

„Anne Brorhilker hat sich für die große Bühne entschieden, um ihren Abgang zu verkünden: Deutschlands wichtigste Cum-ex-Ermittlerin hat dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) ein 17-minütiges Interview gegeben, in dem sie erläutert, warum sie nicht länger als Staatsanwältin wirken mag.

Und in dem sie den Staat für dessen angeblich stümperhaften Umgang mit Finanzkriminalität abwatscht. Entsprechend groß ist die mediale Erregung, seitdem der WDR das Interview am Montagmittag veröffentlicht hat. Bloß: Brorhilkers Kritik ist zwar richtig, ihr Auftritt aber dennoch selbstgerecht. Die Vorzeige-Staatsanwältin aus Köln hätte sich die Watsche besser gespart – und stattdessen über ihre eigenen Fehlentscheidungen räsonieren sollen, die zur schleppenden Aufklärung des Cum-ex-Deals beigetragen haben. Die Republik hätte daraus eine Menge lernen können: für künftige Mega-Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht. Dabei hat sich Brorhilker unstreitig bundesverdienstkreuzwürdige Verdienste in der Causa erworben. (…)

Zur Wahrheit gehört aber auch: Wenn Brorhilker nicht wiederholt Fehler begangen hätte, wären die Ermittlungen heute womöglich weiter. (…)

Nach immer neuen Aufstockungen durch die nordrhein-westfälische Landespolitik aber verfügt ihre Abteilung inzwischen über 40 Stellen – gemessen an den Maßstäben einer Staatsanwaltschaft ist das luxuriös. Schließlich leiten Staatsanwälte die Ermittlungen bloß, während Polizisten, Spezialisten von Landeskriminalämtern und Steuerfahnder die Detailarbeit erledigen. Zwar sind manche der 40 Stellen bis heute unbesetzt, aber das hat Brorhilker auch selbst zu verantworten.

Ihr Führungsstil, den Insider als beinahe autoritär beschreiben, soll wiederholt erfahrene Staatsanwälte vergrätzt haben, die ihre Ermittlungsautonomie verletzt sahen, ist auf den Fluren der Kölner Staatsanwaltschaft zu hören. Mit der Folge, dass in Brorhilkers Abteilung immer wieder Berufsanfänger angeheuert haben sollen, die sich Top-Anwälten entgegenstellen müssen. Und mit der Konsequenz, dass Brorhilker zur Alleinherrscherin über die Ermittlungen geworden sein soll, die sich dadurch verzögert haben sollen. Mitunter soll auch Brorhilkers Organisation der Ermittlungen chaotisch angemutet haben, berichten Beteiligte. (…)

Zudem fächerte Brorhilker die Ermittlungen immer weiter auf, ließ die Zahl der Verdächtigen auf 1700 anschwellen – selbst für 40 Staatsanwälte eine schier wahnsinnige Aufgabenfülle. Brorhilker selbst gab sich in dem WDR-Interview zwar überzeugt, die Verdächtigen-Zahl müsse derart hoch liegen. Sie sei verpflichtet, Verfahren einzuleiten, wenn es einen Verdacht gebe.

Das stimmt auch. Aber natürlich haben Staatsanwaltschaften einen Spielraum dabei, ob sie einen sogenannten Anfangsverdacht erkennen, der Ermittlungen notwendig macht. Diesen Spielraum hätte Brorhilker besser nutzen müssen.

Auch hätte die Juristin Verfahren gegen Geldzahlungen einstellen müssen. Sie hält das für unfair, weil sie nicht will, dass Steuersünder davonkommen, die den Staat um viele Millionen geprellt haben. Und natürlich müssen die Drahtzieher der Cum-ex-Deals vor Gericht gestellt werden, das ist klar. Aber Einstellungen von Verfahren gegen Mitläufer, von denen manche die Details der hochkomplexen Börsengeschäfte weder verstanden noch gewusst haben dürften, hätten Brorhilker die Chance gegeben, sich auf die Haupttäter zu fokussieren.“

 

Der Stern (Online) vom 23. April 2024:

„Der Wechsel einer der prominentesten Staatsanwältinnen, deren Namen seit Jahren eng mit der Aufklärung des größten Steuerskandals der Republik verbunden ist, direkt an die Spitze einer NGO ist ein spektakulärer Schritt. Dass Ermittler in großen Wirtschaftsfällen im Laufe der Zeit abgezogen werden oder innerhalb des Justizapparats den Posten wechseln, kommt durchaus vor. (…)

Aber dass eine Oberstaatsanwältin nach elf Jahren Ermittlungsarbeit in einem Fall wie Cum Ex, in dem es um den größten Steuerraub in der deutschen Geschichte und um politische Verwicklungen bis hin zum heutigen Bundeskanzler geht, nicht erst um Versetzung bittet, sondern gleich den Staatsdienst verlässt, hat es wohl so noch nicht gegeben. (…)

Auch im Fall Cum Ex, das macht sie in dem WDR-Interview deutlich, vermisst Brorhilker den Rückhalt aus der Politik. Sie habe gemerkt, wie ‚schwer es ist, Unterstützung für die Cum-Ex-Ermittlungen zu bekommen‘, sagt sie – obwohl allen klar sei, dass das Thema angesichts des Milliardenschadens sehr wichtig sei. (…)

Als einen Grund dafür führt sie die Zersplitterung der Zuständigkeiten in der Justiz durch den Föderalismus an – wohl eine Andeutung dafür, dass sich Kollegen in den Justizbehörden anderer Länder eher bemühten, die Ermittlungen ihres Kölner Teams zu bremsen, als diese zu unterstützen. Etwa die in Hamburg, wo die Privatbank Warburg tief in die illegalen Cum-Ex-Deals verstrickt war, sich aber auf das Wohlwollen des Senats unter dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz verlassen konnte.

Die Konsequenzen der Tatsache, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland der Politik unterstellt sind, musste Brorhilker zuletzt aber auch daheim in NRW feststellen. Im September 2023 sorgte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) mit einem geplanten Eingriff bei der Kölner Staatsanwaltschaft für Schlagzeilen. Chefermittlerin Brorhilker sollte einen Kollegen an die Seite gestellt bekommen – angeblich, um die Ermittlungen gegen die bundesweit rund 1800 Beschuldigten zu beschleunigen. Doch von vielen wurden Limbachs Pläne als Entmachtung der Cum-Ex-Jägerin und politische Sabotage ihrer Ermittlungen interpretiert – durchaus auch von Brorhilker selbst.

(…)

Schon 2020 war die Ermittlerin einmal von Vorgesetzten zurückgepfiffen worden, als sie im politisch besonders brisanten Fall der Warburg Bank eine Razzia in Hamburg plante.

Was Brorhilkers Kündigung so bemerkenswert macht, ist, dass sie offenbar überzeugt ist, an der Spitze einer NGO jetzt mehr für den Kampf gegen Finanzkriminalität bewirken zu können als in ihrer Ermittlerrolle. (…)

Es könnte sein, dass Deutschlands mächtigste Staatsanwältin außer Dienst bald nicht nur in der Öffentlichkeit bisherigen Kolleginnen und Kollegen auf die Füße tritt, wenn diese aus ihrer Sicht zu rücksichtsvoll mit Finanzkriminellen umgehen – sondern sich auch mit den Bremsern in der Politik anlegt.“

 

Taz (Online) vom 23. April 2024:

„2023 konterte Brorhilker den Versuch des grünen NRW-Justizministers Benjamin Limbach, der ihre Abteilung teilen und eine Anzahl Verfahren in andere Hände legen wollte. Limbachs Motiv bestand wohl auch darin, die Ermittlungen zu beschleunigen. Brorhilker wehrte sich erfolgreich, Limbach ließ seinen Plan fallen und stockte die Stellen der Staatsanwaltschaft auf.

Vielleicht spürte Brorhilker trotzdem einen Mangel an langfristiger Unterstützung. Jetzt wechselt sie die Ebene der Auseinandersetzung. Im Einklang mit Gerhard Schick betonte sie, sich politisch, öffentlich und mit Kampagnen für die Stärkung des Rechtsstaates einsetzen zu wollen. Ein Ziel könnte darin bestehen, dass irgendwann eine Bundesanwaltschaft gegen Finanzkriminalität gegründet wird – ähnlich dem Generalbundesanwalt, der sich unter anderem um Terrorismus kümmert.“

 

Neues Deutschland (Online) vom 23. April 2024:

„Es ist ein vernichtendes Urteil für Justiz und Politik: Die oberste Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker wechselt zur NGO Finanzwende – dort könne sie mehr ausrichten denn als Oberstaatsanwältin. Im Interview mit WDR-Investigativ betont Brorhilker zwar, die Kölner Staatsanwaltschaft sei auf dem richtigen Weg und gut aufgestellt, um die Cum-Ex-Ermittlungen weiter voranzutreiben. Ihr Frust über deren Ablauf blieb dennoch unverhohlen. Brorhilker sei ‚mit Leib und Seele‘ Staatsanwältin gewesen. Sie sei aber nicht damit zufrieden, wie Finanzkriminalität in Deutschland verfolgt wird. ‚Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen. Das ist einfach ungerecht‘, stellte sie fest. Damit kommt Brorhilker dem Vorwurf der Klassenjustiz wohl so nah, wie sie es in ihrer jetzigen Position kann. Auch die Beeinflussung der Politik durch die Finanzbranche sei systemisch, führte sie weiter aus. (…)

Jetzt will die Staatsanwältin die Justiz besser für den Kampf gegen Finanzkriminalität rüsten, die Finanzlobby zurückdrängen und für Gerechtigkeit vor Gericht sorgen. Das scheint sie sich als Geschäftsführung einer zivilgesellschaftlichen Organisation eher zuzutrauen.“

 

Die Welt vom 24. April 2024:

„Dass eine Beamtin nach Jahrzehnten im Staatsdienst ihren Abschied einreicht, ist an sich schon ein ungewöhnlicher Vorgang. Dass der Westdeutsche Rundfunk ihr zu diesem Anlass ein ausführliches Interview einräumt, ist ein Signal fast schon zeitgeschichtlicher Relevanz. Anne Brorhilker nutzt diesen Anlass noch einmal für eine Art letzter Abrechnung. (…)

Nur ein Bruchteil der Verfahren ist bisher zur Anklage gekommen, die meisten von ihnen drehen sich um die Vorkommnisse bei der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. (…)

Die von Brorhilker nun wieder beklagten fehlenden Ressourcen dürften nur eine Ursache dafür sein. In der Justiz hieß es schon vor Monaten, dass es auch interne Gründe dafür gebe, dass es nicht so richtig vorangehe.  Brorhilker werde nicht nur ausgebremst , sondern bremse mit ihrer Detailversessenheit womöglich auch selbst. Überlegungen, wenigstens relevante Fälle zügig abzuarbeiten und womöglich in größerem Stil gegen Geldbußen einzustellen, soll sie wenig zugeneigt gewesen sein.“  

 

Süddeutsche Zeitung vom 23. April 2024:

„Bei der 50-jährigen Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker müssen Ärger und Enttäuschung riesengroß gewesen sein. (…)

Jetzt wechselt sie zur Bürgerbewegung Finanzwende. Ihre Begründung ist eine Ohrfeige für die deutsche Politik: ‚Ich war immer mit Leib und Seele Staatsanwältin, aber ich bin überhaupt nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird.‘ Bundesregierungen aller Couleur haben Deutschland in den vergangenen 20 Jahren zu einem Geldumschlagplatz für Kriminelle und Demokratiegegner verkommen lassen. Mafiabanden, Menschenhändler und Drogenkartelle erwirtschaften kriminelle Vermögen, deren Herkunft, Aufbewahrung und Einsatz im internationalen, westlich dominierten Finanzsystem verschleiert werden.  (…)

Es ist vieles falsch gelaufen bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität. Das hat auch bei anderen Beamten, die kriminelle Vermögen und verdächtige Zahlungsströme jagen wollten und dabei politisch ausgebremst wurden, zu Frustration und Enttäuschung geführt. Es gibt viele ‚Brorhilkers‘ in Deutschland. Ihr öffentlichkeitswirksamer Abgang als Oberstaatsanwältin zeigt: Es braucht mehr Druck auf Politiker. Was zu tun ist, steht in mit Erfahrungen aus dem Ausland angereicherten Berichten der Fachleute. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sie alle vorliegen, seit über zwei Jahren.“

 

Süddeutsche Zeitung vom 26. April 2024:

„Anne Brorhilker hat auch nicht die Seiten gewechselt, sie geht also nicht in eine Steuergroßkanzlei, um dort das große Geld, das x-Fache des Gehalts zu verdienen, das sie als Oberstaatsanwältin verdient hat. Sie wird nun Co-Geschäftsführerin eines Vereins namens ‚Finanzwende‘ (…); sie will ihre bisherige juristische Arbeit in diesem Verein politisch weiterführen. (…)

Der Verein, der gegen solche Räubereien anrennt, versteht sich als zivilgesellschaftliches  und überparteiliches Gegengewicht zur Finanzlobby; er will das tun, was die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat, aber partout nicht tut: ‚Deutschland wird‘, so heißt es da, ‚beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen.‘ Anne Brorhilker hat erlebt und erfahren, wie das in der Realität aussieht. (…)

Es geht im Fall Brorhilker  nicht einfach um interne Rangeleien, nicht nur um Animositäten innerhalb und außerhalb von Justiz, Justizverwaltung und der sie dirigierenden Politik. Es geht um viel mehr, nämlich um Grundfragen der Gerechtigkeit. (…)

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verkündet die Wirtschaftswende und versteht darunter unter anderem scharfe Kürzungen des Bürgergelds bei Verfehlungen arbeitsloser Menschen; er fordert ein Moratorium, also einen Stopp bei den Sozialleistungen. Bei den sogenannten kleinen Leuten muss sich da das Gefühl aufdrängen, dass zwar bei ihnen sehr genau hingeschaut und abgerechnet wird – bei den Geldreichen aber nicht. Die Kündigung der Cum-Ex-Ermittlerin legt da den Finger in diese Wunde, in einen bösen Riss zwischen denen da oben und denen da unten. Sie provoziert die Frage, ob es bei uns gerecht zugeht. Es ist dies eine neuralgische Frage für die Demokratie.“

 

Quellen:

Exklusiv-Interview: Cum-Ex Chefermittlerin spricht über ihre Kündigung, WDR vom 22. April 2024

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTFiNDIzNDg5LTdjYjUtNGVkZS05ZGQ2LTg0OGI2ODdiMjA4Ng

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Cum-Ex-Chefermittlerin Brorhilker hat gekündigt“, Handelsblatt (Online) vom 22. April 2024

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steueraffaere-cum-ex-chefermittlerin-brorhilker-hat-gekuendigt/100034223.html

Volker Votsmeier: „Brorhilkers Abgang – Die Zermürbungstaktik der Täter geht auf“,

Handelsblatt (Online) vom 23. April 2024

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-brorhilkers-abgang-die-zermuerbungstaktik-der-taeter-geht-auf/100034303.html

Marc Widmann: „Die Anklägerin“, Die Zeit vom 25. April 2024

Lukas Zdrzalek: „Die Cum-ex-Starermittlerin wählt den Heldinnen-Notausgang“, Wirtschaftswoche (Online) vom 22. April 2024

https://www.wiwo.de/my/unternehmen/dienstleister/anne-brorhilker-die-cum-ex-starermittlerin-waehlt-den-heldinnen-notausgang-/29766800.html

Thomas Steinmann: „So fädelte die Cum-Ex-Jägerin ihren Wechsel zu einer NGO ein“, Stern (Online) vom 23. April 2024 (Der Artikel ist eine Übernahme  des Wirtschaftsmagazins Capital. Stern und Capital gehören zu RTL Deutschland)

https://www.stern.de/wirtschaft/anne-brorhilker–das-macht-die-cum-ex-jaegerin-jetzt-34653970.html

Hannes Koch: „Die Banklägerin“, taz (Online) vom 23. April 2024

https://taz.de/Cum-Ex-Staatsanwaeltin-Brorhilker/!6003474&s

Sarah Yolanda Koss: „Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker: Frau Gleichheit“, Neues Deutschland (Online) vom 23. April 2024

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181701.personalie-cum-ex-ermittlerin-anne-brorhilker-frau-gleichheit.html?

Cornelius Welp: „Abschied und Abrechnung“, Die Welt vom 24. April 2024

Markus Zydra: „Gefahr für die Demokratie“, Süddeutsche Zeitung vom 23. April 2024

Heribert Prantl: „Frustriert“, Süddeutsche Zeitung vom 26. April 2024

Vgl. auch BIG-Artikel vom 19. Juli 2022: „Systematische Ungerechtigkeit – Steuerhinterziehung und ‚Sozialbetrug‘ im Vergleich“

https://big.businesscrime.de/artikel/systematische-ungerechtigkeit-steuerhinterziehung-und-sozialbetrug-im-vergleich/

 

Anstieg der illegalen Gewinne aus Zwangsarbeit

Nach einer im März dieses Jahres herausgegebenen Studie der International Labour Organization (ILO) erzielt die Privatwirtschaft durch Zwangsarbeit jährlich 236 Milliarden US-Dollar an illegalen Gewinnen. Dies sei ein dramatischer Anstieg um 37 Prozent seit dem Jahr 2014 – „angetrieben sowohl durch eine wachsende Zahl von Menschen, die zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, als auch durch höhere Gewinne erzielt durch die Ausbeutung der Opfer“. (Pressemitteilung vom 19. März)

Wie es in der genannten Pressemitteilung weiter heißt, sind die jährlichen illegalen Profite pro Opfer in Europa und Zentralasien am höchsten, gefolgt von den Arabischen Staaten, Nord- und Südamerika, Afrika sowie Asien und dem Pazifik.

Zwangsarbeit ist in fast allen Bereichen der Wirtschaft zu finden. Mehr als zwei Drittel der gesamten illegalen Gewinne entfallen auf die kommerzielle sexuelle Zwangsausbeutung, obwohl sie nur 27 Prozent der Gesamtzahl der Opfer von privater Zwangsarbeit ausmacht. Über die Dunkelziffer ist naturgemäß nichts bekannt:

„Nach der kommerziellen sexuellen Zwangsausbeutung ist die Industrie mit 35 Milliarden US-Dollar der Sektor mit den höchsten jährlichen illegalen Gewinnen aus Zwangsarbeit, gefolgt vom Dienstleistungssektor (20,8 Milliarden US-Dollar), Landwirtschaft (5,0 Milliarden US-Dollar) und Hausarbeit (2,6 Milliarden US-Dollar). Bei diesen illegalen Gewinnen handelt es sich um die Löhne, die rechtmäßig in die Taschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören, stattdessen aber bei den Ausbeutern verbleiben.“ (Pressemitteilung vom 19. März 2024)

Als Zwangsarbeit definiert die ILO „jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sich diese Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ (junge Welt). Im Jahr 2021 waren danach an  jedem Tag 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen.

Die ILO-Studie stellt flüchtende Menschen als besonders gefährdet heraus, da sie häufig kommerziellen Fluchthelfern ausgeliefert sind und ihre Schulden durch Zwangsarbeit zurückzahlen müssen (vgl. Studie, Seite 19ff.).

Die junge Welt ergänzt: 

„Schuldenknechtschaft kann (..) praktisch überall dort entstehen, wo der Ausbeuter finanziell in Vorleistung tritt. Sei es, dass er die Reisekosten und die Gebühren für das Visum bezahlt oder korrupte Beamte bestochen hat. Oft müssen Arbeiter auch für ihre Ausrüstung oder Arbeitskleidung selbst aufkommen und nehmen dafür einen Kredit auf. Ist die Arbeit informell, was laut ILO beispielsweise auf 80 Prozent der Hausangestellten zutrifft, sind zu geringe Löhne und unbezahlte Überstunden üblich. ‚Das Fehlen formeller Verträge bedeutet weniger Lohntransparenz und eine größere Anfälligkeit für Lohnmissbrauch‘, stellen die Studienmacher fest. Ähnliches gelte auch für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft.“

Die Studie äußert sich auch zu notwendigen Gegenmaßnahmen:

„In dem Bericht wird die dringende Notwendigkeit betont, in Vollstreckungsmaßnahmen zu investieren, um illegale Gewinnströme einzudämmen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Er empfiehlt die Stärkung des Rechtsrahmens, die Schulung von Vollzugsbeamten, die Ausweitung der Arbeitsaufsicht auf Hochrisikosektoren und eine bessere Koordinierung zwischen arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Verfolgung.“ (Pressemitteilung vom 19. März 2024)

Quellen:

„Profits and Poverty. The economics of forced labour“, hrsg. von International Labour Office (ILO), März 2024

https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—ipec/documents/publication/wcms_918034.pdf

„Jährliche Gewinne aus Zwangsarbeit steigen um 236 Milliarden US-Dollar nach Daten der ILO“, Pressemitteilung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 19. März 2024

https://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_920156/lang–de/index.htm

Gerrit Hoekman. „Das Joch der Jobs“, junge Welt vom 21. März 2024

https://www.jungewelt.de/artikel/471841.mehrwertproduktion-das-joch-der-jobs.html?

 

Staatlicher Handel mit Einbürgerungen

Im Herbst 2023 legte die Politikwissenschaftlerin Kristin Surak von der London School of Economics eine umfangreiche Studie über das staatliche Geschäft mit Einbürgerungen bzw. den sogenannten Goldenen Pässen vor (engl. Citizenship by investment, CBI). In einer Buchrezension schreibt dazu Claus Leggewie:

„Surak ist nicht die Erste, die sich mit gekauften Pässen befasst, aber sie hat das Phänomen empirisch untersucht, die Motive der Antragsteller wie der Aufnahmestaaten sortiert und die sukzessive Normalisierung des Bürgerschaft-Marktes belegt. Man wird fast erschlagen von ihrer Detailkenntnis, die jedoch in eine gut lesbare Erzählung eingebaut ist. Ihr Blickwinkel ist dabei ökonomisch: Was bedeutet es, wenn Staaten ihre Souveränität vermarkten und finanzialisieren und so durch ‚citizenship by investment‘ im Aufenthaltsrecht verankern, was in der globalen Wirtschaft ohnehin gang und gäbe ist?“

Im Folgenden einige Feststellungen Suraks aus ihrem Buch:

– In mindestens 22 Länder der Erde gab es im Jahr 2022 eine gesetzliche Grundlage für die Einbürgerung von Personen, die einen bestimmten Betrag in dem jeweiligen Land investieren.

– Bisher waren CBI-Programme vor allem in kleinen Inselstaaten üblich, für die Finanzspritzen aus dem Ausland relevant waren. Als Extremfall nennt Surak den Kleinstaat Nauru, der heute die Hälfte seiner Staatseinnahmen mittels Aufnahme von Asylbewerbern erwirtschaftet – welche von Australien zurückgewiesen wurden. Mittlerweile beteiligen sich aber auch Länder wie vor allem Russland und Ägypten am Handel mit ihrer Staatsbürgerschaft.

– Jedes Jahr werden allerdings nur etwa 50.000 Menschen per CBI-Programm eingebürgert. Bei den Käufern handelt es sich vor allem um Neureiche aus Ländern außerhalb des Globalen Nordens (China, Südostasien, postsowjetische Staaten sowie Naher Osten).

„Zwar bewerben sich auch einige Menschen aus wohlhabenden Demokratien im Globalen Norden, darunter immer mehr US-Bürgerinnen und -Bürger. Wirklich befeuert wird die Nachfrage jedoch von einer kleinen Gruppe wohlhabender Menschen aus Ländern mit als ‚schlecht‘ angesehenen Pässen, beispielsweise aus autoritär regierten Staaten. Es sind nicht-westliche Gewinner der Globalisierung (…) Für die Regierungen, die goldene Pässe ausgeben, sind diese globalen Eliten das Zielpublikum für gekaufte Staatsbürgerschaften.“ (Surak)

– Für Surak ist eine globalisierte Welt nicht verknüpft mit dem Entstehen einer „Weltbürgerschaft“. „Stattdessen“, so die Autorin, „spaltet die Nationalität. Sie beeinflusst, wohin wir reisen können, wie wir behandelt werden und welche Rechte wir haben – nicht nur zu Hause, sondern überall auf der Welt. Für einige bietet sie zahlreiche Chancen und Privilegien, für andere bringt sie Sanktionen und Einschränkungen mit sich.“

Auch Claus Leggewie bezieht sich auf diesen Gedanken in seiner Rezension:

„Eine Überwindung nationaler Grenzen in Richtung eines transnationalen Weltbürgertums kann man sich von dieser Flexibilisierung der Staatsbürgerschaft nicht erhoffen. Sie verwischt eher die alten Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Sektor. Es ist erstaunlich, wie die lotterieartige Banalisierung von Staatsangehörigkeit mit dem Verdacht kontrastiert, der doppelten Staatsangehörigkeiten eingebürgerter Migranten oft noch entgegengebracht wird. Ihnen verlangt man mehr Loyalität und affektive Zuwendung zur neuen Heimat ab, als angestammte Bürger jemals aufbringen müssen. Die oligarchische Distribution erblicher Aufenthaltstitel beseitigt die generelle Wirksamkeit nationalstaatlicher Grenzen und Gesetze natürlich nicht, sie verschärft vielmehr die inner- und zwischengesellschaftliche Ungleichheit.“

Quellen:

Kristin Surak: „Der globale Reisepass ist die neueste Boom-Branche für Superreiche“, in: Jacobin, 7. Oktober 2023, Übersetzung von Tim Steins. Auszug aus Kristin Suraks Buch: The Golden Passport:

Global Mobility for Millionaires. Harvard University Press, Cambridge, 2023

https://jacobin.de/artikel/pass-passport-staatsbuergerschaft-reisen-freiheit-handel-superreiche

Klaus Leggewie: „Käufliche Pässe: Wie Superreiche neue Staatsangehörigkeiten erwerben“, FAZ (Online) vom 26. März 2014

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/kristin-suraks-buch-the-golden-passport-19541117.html

 

Editorial zu BIG Business Crime 2/2024

 In einem inzwischen wieder gelöschten Tweet hat Maximilian Krah, Spitzenkandidat der AfD für die Wahl zum europäischen Parlament, Folgendes gepostet: „Natürlich ist Korruption korreliert mit Kultur und Kultur mit Ethnie.“ In verständliches Deutsch übersetzt heißt das, dass bei bestimmten Ethnien Korruption quasi von Natur aus zur Kultur gehöre und deshalb weiter verbreitet sei als bei anderen, beispielsweise unserer eigenen. Klingt überzeugend, wissen wir doch schon, dass es sich in Fragen der Kriminalität generell so verhält. Denken wir nur an die arabischen Clans und all die fremdländischen Mafiosi, die sich in Deutschland tummeln. Da hilft nur eins: Remigration. Dann ist das Problem gelöst.

Zugegeben, das ist eine satirische Zuspitzung, aber anders als mit Überspitzung ist der Argumentation der AfD und ihrer Vertreter schlecht beizukommen. Dabei ist deren Strickmuster recht einfach und immer dasselbe: Es geht darum, alle Fragen und Probleme möglichst in solche der Kultur und der ethnischen Zugehörigkeit zu verwandeln. Dann wird aus dem Interessengegensatz zwischen Oben und Unten, dem Konflikt zwischen Arbeit und Kapital einer zwischen „uns“ und „denen“. Es gilt: „Wir sind das Volk“ – und „die“ eine abgehobene Elite mit globalistischer Agenda, die den Zustrom kulturfremder Wirtschaftsflüchtlinge nicht verhindert, wenn nicht sogar fördert.

„It’s the economy, stupid“ – den Slogan, mit dem Bill Clinton 1992 die US-Präsidentschaftswahlen gewann, möchte man all denen zurufen, die vor allem Kulturkämpfe führen wollen, statt sich um die realen Sorgen und Nöte der Menschen zu kümmern.

Genau diesen Slogan weist aber Maximilian Krah bezeichnenderweise in seinem letztes Jahr erschienenen Buch „Politik von rechts“ strikt zurück, weil sonst „alles am Ende ein Verteilungskampf zwischen gesellschaftlichen Gruppen“ sei. Für rechte Wirtschaftspolitik gelte vielmehr: „Daß dem Einzelnen materielle Güter zugeordnet sind, zum Gebrauch wie zum Aufbau von Vermögen, ist Teil der natürlichen Ordnung“. Schlecht und schädlich sei nur der „globale Kapitalismus einer kleinen Oligarchie“. Hier fallen dann die Namen der üblichen Verdächtigen: Bill Gates und George Soros.

Redaktion BIG Business Crime

Benko als Unternehmer insolvent

 Nach dem Bankrott eines Großteils seiner Signa-Gruppe hat das Landesgericht Innsbruck nun das Konkursverfahren über das Vermögen des Unternehmers René Benko eröffnet. Denn Presseberichten zufolge stellte Benko zuvor am 7. März einen Antrag auf Privatinsolvenz als Einzelunternehmer, bei der er – wie bei einer reinen Privatinsolvenz – ebenfalls mit seinem ganzen Vermögen haftet.

Verarmen wird der Gründer des Firmenimperiums aber nicht. Kurz bevor die Signa Holding Ende November 2023 Insolvenz anmeldete, waren 315 Millionen Euro von dem Konzern an Familien-Stiftungen geflossen, die Benko gegründet hatte. Dazu gehören die Familie-Benko-Stiftung, die Laura-Stiftung (nach seiner Tochter benannt) und die Ingbe-Stiftung (Benkos Mutter als Namensträgerin), die in der Steueroase Liechtenstein sitzt. „Privatstiftungen in dem Fürstentum“, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 18. Januar dieses Jahres, „sind bekanntlich besonders diskrete Konstrukte und für ausländische Steuerbehörden kaum zu knacken.“ Es wird davon ausgegangen, dass die gigantische Summe weder zur Insolvenzmasse des Signa-Konzerns noch des Unternehmers Benko gehört, also für die Gläubiger nicht einzutreiben ist. Gewinne der Signa-Unternehmen flossen zwar in die Stiftungen, deren „Begünstigte“ sind aber geheim. Vermutlich gehört René Benko selbst nicht darunter.

Auch verschiedene Luxusgüter, die Benkos glamorösen Lebensstil prägen, stehen nicht in seinem Eigentum, „sondern von Gesellschaften, die im Umfeld von Benko-Privatstiftungen und von Signa-Firmen angesiedelt sind“. (Süddeutsche Zeitung vom 8. März 2024) Seine opulente Villa in Innsbruck gehört ihm ebenso wenig wie sein großes Chalet in einem Nobelskiort am Arlberg oder sein Privatjet. Auf diese Vermögenswerte der Stiftungen, wie auch auf wertvolle Kunstwerke von Pablo Picasso und Jean-Michel Basquiat, kann nicht direkt zugegriffen werden, um Benkos Schulden zu bezahlen.

Benko besetzte zwar zuletzt keine offizielle Management-Position bei Signa, besaß aber Beraterverträge mit einzelnen Gesellschaften der Gruppe. Der Salzburger Wirtschafts-Professor Leonhard Dobusch verweist deshalb auf die Millionen Euro an Beraterhonoraren, die Benko für die Beratung seiner eigenen, formal unabhängigen Signa eingestrichen habe. Es solle auch geschaut werde, was daraus geworden sei. (taz)

Langweilig wird die „Causa Benko“, die sich noch über Jahre hinziehen wird, jedenfalls nicht:

„‚Es ist das das bisher spannendste Verfahren im gesamten Insolvenzkomplex um Signa‘, meint Gerhard Weinhofer von der Gläubigerschutzorganisation Creditreform. ‚Denn jetzt muss René Benko Farbe bekennen und beispielsweise konkret darlegen, welche Rolle die Stiftungen spielen, welche Zwecke sie konkret haben und wo die Gelder, die er als Berater kassiert hat, hingeflossen sind‘.“ (Handelsblatt)

 

Quellen:

Patrick Guyton: „Sozialwohnung droht nicht“, taz (Online) vom 8. März 2024
https://taz.de/Was-Rene-Benkos-Insolvenz-bedeutet/!5997034&s/

Florian Kolf/René Bender: „Landesgericht Innsbruck eröffnet Konkursverfahren gegen René Benko“, Handelsblatt (Online) vom 7. März 2024
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/signa-gruender-landesgericht-innsbruck-eroeffnet-konkursverfahren-gegen-rene-benko/100021721.html 

Klaus Ott/Uwe Ritzer: „Im Namen der Familie“, Süddeutsche Zeitung vom 18. Januar 2024

Alexander Reich: „Armer Mann des Tages: René Benko“, junge Welt (Online) vom 9. März 2024
https://www.jungewelt.de/artikel/470998.armer-mann-des-tages-rené-benko.html 

„Signa-Gründer im Insolvenzverfahren: Benko-Vermögen im Fokus“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 8. März 2024
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilien-signa-gruender-im-insolvenzverfahren-benko-vermoegen-im-fokus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240308-99-267534 

Zonenbildung: Die neue Geografie des Kapitalismus

Im rechtswissenschaftlichen und politischen Diskurs wird die Auffassung vertreten, das seit Anfang des letzten Jahres in Deutschland geltende Lieferkettengesetz und die aktuelle Debatte um eine entsprechende EU-Richtlinie ließe eine internationale Rechtsentwicklung erkennen, die auf eine Durchsetzung von Normen des Menschenrechts in der globalisierten Wirtschaft gerichtet sei.

Unabhängig davon, ob man es für illusionär hält, die kapitalistische Produktionsweise könne die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten – ausgeblendet wird in der Diskussion, dass marktradikale Akteure seit Jahren auch auf juristischer Ebene weltweit erfolgreich in die genau entgegengesetzte Richtung arbeiten. Sie wollen, wie es der Untertitel des neuen Buches von Quinn Slobodian anzeigt, „die Welt in Mikronationen, Privatstädte und Steueroasen zerlegen“. Gemeint sind eigentümliche Enklaven, die sich zwar räumlich innerhalb von nationalstaatlichen Territorien befinden, zugleich aber von den dort geltenden Regeln ausgenommen sind. Der Autor fasst sie unter dem Begriff „Zonen“ zusammen. Dort sollen sich ausschließlich die Gesetze des Marktes entfalten und Investoren selber festlegen können, an welche Regeln sie sich halten wollen. Slobodian nutzt auch die Metapher der Perforation, um zu verdeutlichen, wie der Kapitalismus Löcher in das Territorium des Nationalstaates stanzt, um Ausnahmezonen mit eigenen Gesetzen zu errichten. Mit der Folge, dass neue Rechtsräume entstehen, in denen bislang geltende Steuerpflichten, Arbeitsrechte und Umweltauflagen unterlaufen oder ganz abgeschafft werden.

Slobodian zitiert zu Beginn seines Buches eine provokante Aussage des rechtslibertären Tech-Investors Peter Thiel aus dem Jahr 2009, nach dem Freiheit und Demokratie unvereinbar seien (vgl. Beitrag in BIG Business Crime, Beilage zu Stichwort BAYER Nr. 1/2023). Die Einlassung des US-Milliardärs zeugt dabei nicht von reinem Wunschdenken, denn Slobodian verweist auf mittlerweile weltweit mehr als 5.400 tatsächlich existierende Zonen, die eine verwirrende Vielfalt an Formen annehmen; nach einer offiziellen Einstufung gibt es demnach mindestens 82 Varianten. Darunter fallen einzelne Produktionsstätten, Gewebesteueroasen auf Gemeindebasis, aber auch urbane Megaprojekte und ausgedehnte Sonderwirtschaftszonen. 

Sie alle stehen für einen „Crack Up Capitalism“ (Titel der Originalausgabe) – verstanden als eine Utopie des freien Marktes, die nach Ansicht von Anhängern der Zonenbildung „durch Sezession und Fragmentierung der Nationalstaaten“ verwirklicht werden könne. Die Idee, dass der Kapitalismus sehr viel wichtiger sei als die Demokratie und vor „dem Zugriff des Volkes“ gesichert werden müsse, entspricht nach Meinung des Buchautors einer gezielt entwickelten Geisteshaltung, die seit fünfzig Jahren unmerklich auf dem Vormarsch sei und sich auf „unsere Gesetze, Institutionen und politische Bestrebungen“ auswirke.

Slobodian entwirft im Grunde eine Verfallsgeschichte der Demokratie, wobei er seine Grundthese eines von Zonen übersäten „Zersplitterungskapitalismus“ mit Blick auf mehrere geografische Schwerpunkte und anhand von insgesamt elf Fallstudien abhandelt. Unter anderem beschreibt er markante Entwicklungen in Hongkong und Singapur, London und Liechtenstein, Dubai und Somalia – alles Orte, wo sich Kapitalismus und Demokratie auseinanderentwickeln würden. Dennoch entlarvt der Autor das Ziel, möglichst viele Zonen tatsächlich vom Staat zu „befreien“, als reine Rhetorik, denn letztlich seien sie Werkzeuge des Staates (und des Kapitals). Schließlich würden die Staaten sie einsetzen, um die eigenen Interessen zu verfolgen. Soll zum einen heißen, dass die Marktradikalen ihre Ziele nicht ohne staatliche Interventionen umsetzen können und sich deshalb nicht zufällig und nur scheinbar auf paradoxe Weise bewundernd über autoritäre Staaten äußern (vor allem über deren „Effizienz“). Heißt zum anderen, dass Staaten wie Saudi-Arabien oder China ihre Position als staatskapitalistische (Groß)Mächte durch den Bau von „extraterritorialen“ Megastädten oder die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen stärken wollen – und sich dabei oft genug über das libertäre Prinzip des Schutzes der Eigentumsrechte brutal hinwegsetzen (Vertreibung von Dorfbewohnern usw.).

Quinn Slobodian: Kapitalismus ohne Demokratie. Wie Marktradikale die Welt in Mikronationen, Privatstädte und Steueroasen zerlegen wollen, ISBN 978-3-518-43146-7,  Suhrkamp Verlag, Berlin 2023, 428 Seiten, 32 Euro

 

Die Steuertricks der Großkonzerne

Unter diesem Titel berichtete Christine Dankbar am 12. Februar 2024 im Wirtschaftsteil der Frankfurter Rundschau über eine neue Studie des Wirtschaftsexperten Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Der Titel ist ein Wiedergänger. Gibt man ihn bei Google in die Suchmaske ein, erscheinen etliche Artikel mit gleich oder ähnlich lautenden Überschriften aus den letzten Jahrzehnten. Es hat sich offenbar nicht viel geändert, trotz aller Reformbemühungen in den USA, der Europäischen Union und den Staaten der OECD.

Gerade die internationalen Digitalriesen wie Google schaffen es nach wie vor, sich trotz exorbitanter Umsätze und traumhafter Gewinnmargen weitgehend um Steuerzahlungen zu drücken. Ihre Hauptmethode dabei ist die geschickte Verlagerung von Gewinnen.

Die neue Studie entstand im Auftrag der Linken im Europaparlament. Grundlage für sie waren die Geschäftsberichte dreier Großunternehmen, die in der EU aktiv sind: Booking.com, Microsoft und Alphabet (der Mutterkonzern von Google).

Dabei zeigt das Beispiel von Booking.com in schlagender Weise, dass zur Steuervermeidung nicht einmal mehr eine Steueroase notwendig ist. Der Hauptsitz des Unternehmens, eines der wenigen großen europäischen Digitalkonzerne, sind die Niederlande. Hier arbeiten weniger als die Hälfte der mehr als 10 000 Angestellten des Konzerns – doch der weitaus größte Teil des Gewinns fällt in diesem Land an.

Wie ist das möglich? Booking.com hat in 71 Ländern Tochtergesellschaften, deren Angestellte aber nach geltendem Steuerrecht nur sogenannte Supportdienste leisten, für die sie vom Mutterkonzern entlohnt werden. Der Löwenanteil der Gewinne wird auf diese Weise scheinbar in den Niederlanden generiert. Dort wird er mit einem effektiven Niedrig-Steuersatz von 15 bis 16 Prozent belastet. Danach werden die Gewinne über eine britische Zwischengesellschaft in die US-amerikanische Zentrale transferiert.

„Diese Struktur vermeidet Steuern auf drei Ebenen“, heißt es in der Studie: „Über den hohen Gewinnanteil der Niederlande und den dortigen Steuervorteil, bei der Umsatzsteuer sowie bei der Besteuerung der Gewinnausschüttung.“ Insgesamt habe sich Booking.com auf diese Weise zwischen 2005 und 2022 Steuerzahlungen in Höhe von 3,6 bis 4 Milliarden Euro erspart – oder, wie man auch sagen könnte, als Zusatzgewinn legal ergaunert. (dem Gemeinwesen entwendet)

In Wirklichkeit ist es noch grotesker: Normalerweise müssen Firmen in den Niederlanden 25 Prozent Unternehmenssteuer zahlen. Doch 2010 erfand man zur „Wirtschaftsförderung“ für „innovative Tätigkeiten“ einen reduzierten Steuersatz von 9 Prozent. Diese „Innovation Box Tax“ trägt den passenden Spitznamen „niederländische Sparbüchse“. Der niederländische Staat hat dennoch etwas davon: Wegen seiner hohen Gewinne zahlte Booking.com von 2003 bis 2021 geschätzte mehr als vier Milliarden Euro Steuern. Die entgingen den anderen Staaten, in denen der Konzern Niederlassungen hat.

Auch Microsoft hat seine Methode, Steuern durch Gewinnverschiebungen zu vermeiden. Sie sieht anders aus als bei Booking.com. Microsoft geht in drei Schritten vor. Zunächst werden die immateriellen Vermögenswerte, also beispielsweise die Programmcodes für Softwareprodukte wie Windows in den USA entwickelt. Diese Vermögenswerte werden dann ins Ausland transferiert – in Steuerparadiese wie Irland, Puerto Rico und Singapur. Danach erst werden sie den Tochtergesellschaften in den einzelnen Ländern zur Verfügung und in Rechnung gestellt. So wird ein Großteil der Gewinne steuersparend erwirtschaftet.

Obwohl beispielsweise in Irland bestimmte Steuervermeidungsmodelle mittlerweile kassiert wurden, erfreut sich Microsoft immer noch an den Vorteilen des dortigen Standorts: Laut Geschäftsberichten bezahlte Microsoft in den Jahren 2020/21 etwa drei Milliarden US-Dollar Steuern in Irland, was einer Steuerquote von 7,2 Prozent entspricht. Das ist erheblich geringer als der offizielle Steuersatz von 12,5 Prozent.

Auch Alphabet nutzte die irischen Verhältnisse, hat aber den größten Teil seiner Gewinne wieder in die USA zurücktransferiert. Die Steuerquote des Konzerns sank dennoch weiter ab: Im Jahr 2022 wurden gerade einmal 15,9 Prozent an Steuern gezahlt. Alphabet machte sich dabei eine Kombination von Steuerprivilegien zunutze.

Der Dreh ist bei allen Unterschieden immer der gleiche: Die Gewinne werden dorthin verschoben, wo am wenigsten Steuern anfallen. Digitalkonzernen fällt das begreiflicherweise leichter als Industriefirmen. Sie handeln mit immateriellen Werten und Dienstleistungen, die sich bequemer und unauffälliger transferieren lassen.

In Italien und Frankreich wird mittlerweile in diesen Zusammenhängen ermittelt, in Deutschland jedoch bisher nicht. Nicht umsonst hat ja die Bundesrepublik den Ruf, innerhalb von Europa ein Steuerparadies zu sein. Die neue Studie belegt aber vor allem, dass die bisherigen Reformen nicht ausreichten und dass Steuerschlupflöcher in der EU demzufolge viel konsequenter geschlossen werden müssen.

„Die Tech-Giganten nutzen alle Tricks, um ihre Milliarden-Profite kleinzurechnen“, kommentiert Martin Schirdewan, Vorsitzender der Linkspartei und Spitzenkandidat bei den Wahlen zum europäischen Parlament, das Ergebnis der Studie. „Es kann doch nicht sein, dass Booking.com weniger Steuern zahlt als ein mittelständisches Unternehmen aus Franken.“ Bisher kann es genau das.

Quellen:

Christine Dankbar: “Neue Studie deckt Steuertricks auf: So drücken sich Großkonzerne vor Abgaben”,
Frankfurter Rundschau (Online) vom 11. Februar 2024
https://www.fr.de/wirtschaft/steuertricks-tech-konzerne-booking-microsoft-alphabet-europa-linke-schirdewan-92826722.html 

“Digitalkonzerne fair besteuern!”, Autor: Christoph Trautvetter, Studie im Auftrag von: Martin Schirde-wan, Mitglied des Europäischen Parlaments und Ko-Vorsitzender der Fraktion The Left im Europäi-schen Parlament, Brüssel, 2024
https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/02/Digitalkonzerne-fair-besteuern-DIE-LINKE-Copy.pdf 

 

 

 

 

 

 

Die dunkle Seite der Zukunftsstadt: das Projekt „Neom“ in Saudi Arabien  

 Mitten in der Wüste von Saudi-Arabien, im Nordwesten des Königreichs, soll das wohl gigantischste Bauvorhaben der Welt nach und nach Kontur annehmen – „Neom“.* Veranschlagt auf 500 Milliarden Dollar wird es bis 2040, so die Planung, eine Region fast so groß wie Belgien umfassen und neben dem Skiressort Trojena (Ausrichter der Asiatischen Winterspiele 2029), dem Industriestandort Oxagon und der Luxusinsel Sindalah eine Stadt der Superlative als eigentliches Herzstück aufbieten: „The Line“. Konzipiert auf eine Länge von 170 Kilometern und mit gerade einmal 200 Meter Breite beginnt sie am Roten Meer und führt – wie mit dem Lineal gezogen – ins Landesinnere. Zwei gegenüberliegende Reihen von 500 Meter hohen verspiegelten Wolkenkratzern sollen sich künftig horizontal in die Wüste erstrecken. Sollte die futuristische Stadt im Jahr 2040 wirklich fertiggestellt sein, werden dort einmal neun Millionen Menschen leben – auf nur 34 Quadratkilometern, nicht mehr als einem Zehntel der derzeitigen Fläche von München. Das öffentliche Leben spielt sich in der Vorstellung der Planer in der engen, aber begrünten „Schlucht“ zwischen den beiden Hochhausreihen ab. Obwohl das Projekt von vielen Kritikern als reines Fantasieprodukt verhöhnt wurde, sollen im Februar dieses Jahres von der Projektleitung veröffentlichte Luftaufnahmen bereits erste Baufortschritte zeigen.

Warum das alles? Der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman stellte das Projekt im Jahr 2017 erstmals vor und versprach im Rahmen seiner „Vision 2030“ nichts weniger, als eine „zivilisatorische Revolution“ auf den Weg zu bringen. Das Leben in „Neom“ solle zu einhundert Prozent klimaneutral sein: mit Solarstrom, Windkraft, und überhaupt den neuesten Technologien, aber ohne motorisierten Individualverkehr. Alle Wege würden zu Fuß (oder aber mit Aufzügen) erledigt. Daneben soll ein unterirdischer Hochgeschwindigkeitszug die gesamte Distanz von „The Line“ in zwanzig Minuten bewältigen. Geplant ist, dass alle für die Bewohner wichtigen Einrichtungen in nur fünf Fußminuten zu erreichen sind.

Mit dieser Idee einer „nachhaltigen“ Stadt will der Prinz offensichtlich zum einen das ramponierte Image seines Landes aufpolieren. Zum anderen gilt es, angesichts langfristig versiegender Ölmilliarden neue Einnahmequellen zu erschließen, vor allem auch mittels erneuerbarer Energien. Damit es aber gelingt, die Wirtschaft in nur wenigen Jahren weitreichend umzubauen und auf High-Tech-Standard zu bringen, müssen weltweit und massiv Investoren und qualifizierte Arbeitskräfte angelockt werden (zum Beispiel als Bewohner von „The Line“). Die geplante Transformation setzt deshalb eine – wenn auch territorial sehr begrenzte – Öffnung des Landes samt gesellschaftlicher Liberalisierung voraus.

Kritische Beobachter nehmen jedoch die Zukunftsträume der vom saudischen Prinzen eingekauften „Neom“-Propagandisten unter Beschuss, die in ihren Promo-Videos von einer naturverbundenen Planstadt als „Sprungbrett des menschlichen Fortschritt“ fantasieren (Frankfurter Rundschau).

Kein ökologisches Vorzeigeprojekt

Dass „Neom“ mit den Prinzipien von Nachhaltigkeit und Klimaneutralität rein gar nichts zu tun hat, stellen Fachleute immer wieder fest. Allein der Bau von „The Line“ verschlingt Unmengen an Beton und Glas. Die dabei anfallenden CO2-Emissionen werden mehr als das Doppelte von dem umfassen, was Deutschland derzeit pro Jahr ausstößt. Das Projekt – so bringt es ein Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen auf den Punkt – „dürfte in etwa so nachhaltig sein wie eine Skianlage in der Wüste“. (www.md.de)

Massive Verletzung der Menschenrechte

Das Megaprojekt entsteht auch nicht im Niemandsland – wie es die offizielle Sprachregelung weismachen will. Geschätzt 20.000 Menschen aus lokalen Stämmen werden aus ihrer Heimat vertrieben. Ein lautstarker Kritiker der Zwangsumsiedlung wurde 2020 von saudischen Spezialkräften erschossen, mehrere Todesurteile, erfolgten, drakonische Haftstrafen wurden wegen vermeintlichem Terrorismus erlassen: alles im vergangenen Jahr dokumentiert in einem UN-Report des Hochkommissars für Menschenrechte (vgl. Handelsblatt).

Die Arbeits- und Lebensbedingungen für die auf den Baustellen Arbeitenden sind offensichtlich inakzeptabel. So werden zum Beispiel nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen in den Camps der Arbeitskräfte, die für jeweils 10.000 Menschen ausgelegt sind, Beschäftigte aus Indien und Pakistan zu sechst in kleinen Räumen eingezwängt. Kritische Stimmen halten die Situation vor allem der asiatischen Niedriglöhner für noch problematischer als beim Bau der Fußballstadien zur Weltmeisterschaft in Katar (vgl. Frankfurter Rundschau).

Auch eine Reihe deutscher Unternehmen und Top-Manager mischen bei dem Projekt im autokratisch regierten Wüstenstaat kräftig mit, weil sich dort – wie auch bei vielen anderen Modernisierungsprojekten – viel Geld verdienen lässt.

Deutsche Unternehmen profitieren

So berät Ex-Siemens-Chef Klaus Kleinfeld, von 2017 bis 2018 CEO von „Neom“, seitdem ganz offiziell den saudischen Herrscher und behielt den Posten auch – trotz des grausamen Mordes an dem Journalisten Jamal Khashoggi. Siemens bewirbt sich um Aufträge für die Konstruktion der Hochgeschwindigkeitsbahn; eine Tochter von Thyssen-Krupp ist am Bau der größten Wasserstofffabrik der Welt in der „Neom“-Region beteiligt. Die bayerische Bauer AG setzt in der ersten Projektphase riesige Betonpfähle in den Sandboden.

Die Firma Volocopter GmbH aus Bruchsal wird Lufttaxis für „The Line“ liefern. Im November 2022 wurde bekanntgegeben, „Neom“ werde mit 175 Millionen Dollar bei dem Start-Up einsteigen (vgl. ingeneur.de). Mitte des letzten Jahres verkündete das Unternehmen, es seien erste erfolgreiche Testflüge eines senkrecht startenden elektrischen Lufttaxis erfolgt. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass „Neom“ laut CEO des saudischen Projekts „globaler Beschleuniger und Inkubator von Lösungen für die dringendsten Herausforderungen der Welt“ sei (vgl. Webseite des Unternehmens: https://www.volocopter.com/de/newsroom/volocopter-flug-in-neom/).

Das deutsche Architekturbüro Laboratory for Visionary Architecture (LAVA), das einen Teil von „Neom“ entwirft, antwortete auf die Frage von Journalisten, wie es sicherstelle, dass es nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitrage: „Wir bauen kein Gefängnis dort, wir bauen auch kein Gerichtsgebäude (…) dann wäre man da direkt involviert.“ (Deutschlandfunk) Stattdessen entwerfe man Konzepte für Trojena, „Neoms“ geplantes Naherholungsgebiet in den Bergen. In dem Bereich, für das LAVA arbeite, seien keine Menschenrechtsverletzungen bekannt.

Und auch Thyssen-Krupp, Velocopter und Bauer bekräftigen auf Nachfrage: Man bekenne sich zu den Menschenrechten und prüfe, ob sie eingehalten werden. Offensichtlich mit dem Ergebnis, dass bislang keine Konsequenzen für das eigene Engagement zu ziehen sind (ebd.).

Cognitive City: die perfekte Welt der Überwachung

Selbsternannte „Öko-Städte“ werden als „intelligente Städte“ vermarktet. Der Anspruch, eine CO2-freie „Stadt der Zukunft“ zu entwickeln, setzt deshalb voraus, mittels KI-gesteuerter Systeme eine optimierte Infrastruktur bereitzustellen. Dabei reicht es nicht mehr, am Konzept einer sogenannten Smart City festzuhalten. Der neue Leitbegriff lautet „Cognitive City“: „Wurden in aktuellen Smart Cities bisher etwa zehn Prozent der möglichen Nutzerdaten verwendet, sollen es in der Stadt NEOM 90 Prozent sein“. (Business Insider) Dienstleistungen von der Müllabfuhr über das Gesundheitswesen bis hin zu den Zugfahrzeiten, so heißt es weiter, sollen nach dem Willen der Planer durch Daten aus Quellen wie Smartphones und Überwachungstechnologie geregelt werden.

Kritischen Beobachtern ist dabei nicht entgangen, dass die Datensammelwut in einem hochtechnologisierten Gebiet auch als Instrument für eine umfassende Überwachung durch staatliche Sicherheitsdienste eingesetzt werden kann. Vor etwa einem Jahr wurde denn auch darüber spekuliert, ob China den Saudis aufgrund der sich verbessernde Beziehungen zwischen beiden Ländern eine entsprechende erprobte Überwachungstechnologie bereitstellen könnte (ebd.).

Der renommierte Architekturkritiker Deyan Sudjic stellt fest, dass autoritäre Regime ein „tiefverwurzeltes und wohlbegründetes Misstrauen gegenüber konventionellen Städten“ hätten. Denn Städte seien „lästige, unkontrollierbare Orte, die zu Ungehorsam“ neigten (Sudjic, Seite 80). Stattdessen bauten die Machthaber neue Hauptstädte gerne weit weg von Andersdenkenden. Da Mohammed bin Salman jegliche Widerstände gegen seine Version einer Modernisierung des Landes im Keim erstickt, erscheint eine künftige Totalüberwachung des öffentlichen Lebens auch in „Neom“ wahrscheinlich. Die umfangreichen Daten der Bewohner (Bewegungsprofile, Konsumverhalten, biometrische Erkennungszeichen) werden dabei wohl nicht allein im staatlichen Interesse gespeichert und ausgewertet, sondern auch von den Unternehmen und deren Investoren.

Ein neues Recht

Um ausländische Investoren in Scharen anziehen und ihnen Rechtssicherheit in geschäftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht bieten zu können, soll für die innovative Region das in Saudi-Arabien geltende und von der Scharia dominierte rigide islamische Recht nicht gelten. Wie die neuen Regeln genau aussehen werden, scheint allerdings noch unklar zu sein – vermutlich aber werden sie wesentlich weniger restriktiv als im Rest des Landes ausfallen. Der kanadische Historiker Quinn Slobodian interpretiert „Neom“ als ein „Laboratorium für Experimente mit dem privaten Regieren“. Die Zone solle nicht vom saudischen Staat, sondern von ihren Aktionären betrieben werden, von einer autonomen Regierung, deren Gesetze von den Investoren in einem Statut festgelegt würden. Die Anteilsscheine sollen an der Börse in Riad gehandelt werden. Die einzige Pflicht der Direktoren würde darin bestehen, die Investitionen der Aktionäre zu schützen. Mohammed bin Salam, so Slobodian, hätte „Neom“ denn auch als „erste kapitalistische Stadt der Welt“ bezeichnet (Slobodian, Seite 327).

Bestätigt wird die Sicht Slobodians vom deutschen Berater des saudischen Kronprinzen. Originalton Klaus Kleinfeld:

„Und dann dürfen wir hier alles ausprobieren, ohne dass wir erst auf eine bestehende Infrastruktur Rücksicht nehmen müssen. Auch neue Formen der Gesetzgebung: Wir haben die volle gesetzgeberi-sche Autorität!
Seine Königliche Hoheit, der Kronprinz hat uns aufgegeben: ‚Schreibt die Gesetze in der denkbar
Investoren-freundlichsten Art und Weise. Und genau das passiert jetzt gerade, mit Hilfe zweier großer
internationaler Anwaltskanzleien.“ (Deutschlandfunk)

„The Line“ ist allerdings nicht die erste Idee für eine am Reißbrett entworfene Öko-Megastadt, die darauf gerichtet ist, den Kapitalismus von allen Beschränkungen zu befreien. Bekanntlich lässt sich das nirgendwo sonst so leicht verwirklichen wie in einer beinharten Autokratie. Der Journalist Claas Gefroi ordnet das Projekt „Neom“ in eine seit Jahren ablaufende Entwicklung ein, die weltweit vorangetrieben werde – mit einer klaren Zielstellung. Neue Städte und Wirtschaftsregionen würden geplant, „die von privaten Kapitalgebern und Unternehmen finanziert, besessen und verwaltet werden und als möglichst autonome Gebiete nicht oder nur noch rudimentär dem Rechts- und Steuersystem des jeweiligen Landes unterliegen“. Auf Grundlage einer auf Ungleichheit und Eigentumsrechten fixierten Ideologie solle ein politisch-ökonomisches System etabliert werden, „das auf maximaler Ungleichheit basiert, jegliche soziale und finanzielle Absicherung der Besitzlosen durch den Staat unterbindet und generell jedwede staatliche Steuerung und Kontrolle ablehnt“. Im Kern, so Gefroi, gehe es um eine Umwandlung von Staatsgebieten in Privatterritorien: „Die Folgen einer solchen libertären Entwicklung wären fatal“. (Gefroi, Seite 46)

*„Neo“ im Kunstwort „Neom“ ist eine Entlehnung aus dem Altgriechischen und repräsentiert das Neue; die Endung „m“ bezieht sich auf das Arabische und steht für die Zukunft (mustaqbal).

Quellen:

Thoralf Cleven: “Megacity Neom: Gigantomanie im Wüstensand”, Frankfurter Rundschau (Online) vom 5. Januar 2023

Anna Gauto: „Neom-Projekt für deutsche Firmen lukrativ – aber auch sauber?“, Handelsblatt (Online) vom 20. Februar 2024
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/saudi-arabien-neom-projekt-fuer-deutsche-firmen-lukrativ-aber-auch-sauber-01/100014785.html 

Claas Gefroi: „Durch die Wüste“, Konkret, 7/2023, Seite 44-46

Dominik Hochwarth: „‚The Line‘ Saudi Arabien: Mehr als ein Märchen aus 1001 Nacht?“, ingenieur.de (VDI Verlag), 6. März 2024
https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/bau/saudische-megacity-the-line-mehr-als-ein-maerchen-aus-1001-nacht/

Tom Porter: „Der saudische Kronprinz will eine milliardenschwere Smart City in der Wüste errichten: China soll dafür Überwachungstechnologie bereitstellen“, Business Insider, 24. Februar 2023
https://www.businessinsider.de/politik/welt/neom-der-saudische-kronprinz-plant-ueberwachte-smart-city/ 

Quinn Slobodian: „Kapitalismus ohne Demokratie“, Berlin, 2023

Deyan Sudjic: „Neom, die Wüstendystopie“, Merkur, April 2023, Seite 77-80

Marc Thörner: „Blut, Sand und Beton“, Deutschlandfunk/WDR (Erstsendung am 20. Februar 2024)
https://www.hoerspielundfeature.de/blut-sand-und-beton-100.html 

 

 

 

 

Krieg als Konjunkturprogramm

 Kapitalismus beruht auf Wachstum. Und kommt das Wirtschaftswachstum (aus welchen Gründen auch immer) ins Stocken, haben wir es über kurz oder lang mit einer Krise zu tun. Krisen gibt es seit dem frühen Kapitalismus – zunächst allerdings im überschaubaren Rahmen. Es gab damals beispielsweise noch genügend Regionen (sogar ganze Kontinente) mit vormoderner oder nicht vorhandener Wirtschaft, in die Unternehmen expandieren konnten, wenn die Wirtschaft ihres Staates ins Stocken geriet. Und es existierten noch reichlich ungenutzte technische Möglichkeiten für die Weiterentwicklung oder auch Neugründung von Industrien.

Die Weltwirtschaftskrise des Jahres 1929 war dann aber nicht nur besonders heftig. Sie hatte zudem ihre Hauptursache nicht in vorübergehender Störung des Wirtschaftswachstums (war also keine Durchsetzungskrise der Kapitallogik), sondern entstand im Gegenteil aus der verqueren Logik eben dieses Wirtschaftswachstums. Nach dem Ende einer gigantischen Konjunkturwelle – die wiederum aus dem damaligen Siegeszug fordistischer Massenproduktion resultierte – hatte die kapitalistisch strukturierte Industrieproduktion sich in einer Fülle nicht absetzbarer Waren selbst erstickt. Und es bedurfte weltweit massiver Interventionen der jeweiligen Staatsapparate, ihre Volkswirtschaft wieder zum Laufen zu bringen.

Diese Interventionen erfolgten freilich von den betroffenen Regierungen auf sehr unterschiedliche Weise. In einigen Staaten wurde mittels entsprechender Sozialgesetzgebung wieder Massenkonsum erzeugt – was dann die Wirtschaft erneut ankurbelte. Diese Methode war letztlich die Geburt des keynesianischen Wohlfahrtstaates. Im Deutschland des Reichskanzlers Adolf Hitler erfolgte das Konjunkturprogramm allerdings ganz anders – mittels kreditfinanzierter Hochrüstung, die die Leute wieder in Arbeit und Lohn bringen sollte und dies vorübergehend sogar tat. Voraussehbare Folge war dann allerdings die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges – mit weltweit über 50 Millionen Toten.

Auf den Krieg folgte die Nachkriegskonjunktur, dann erneute Krisen, Hochrüstungsprogramme (es blieb glücklicherweise, jedenfalls in Europa, beim „Gleichgewicht des Schreckens“), schließlich dann der Siegeszug von Mikroelektronik und Netzkultur (aus dem dann wieder eine massenhafte Vernichtung von Arbeitsplätzen resultierte). Und nach dem Auslaufen dieser vorübergehenden Konjunkturwelle hatten wir von 2007 bis 2009 plötzlich die nächste Weltwirtschaftskrise. Die konnte im weltweiten Maßstab nur mittels einer gigantischen, nie wieder abtragbaren Staatsverschuldung bewältigt werden. Dass auf sie in vergleichsweise kurzer Zeit wieder die nächste Weltwirtschaftskrise folgen würde, war abzusehen. Und auch, dass diese Krise nicht mehr mittels einer simplen Kreditaufnahme bewältigt werden könne.

Damit haben wir es nun seit mehreren Jahren zu tun – inklusive verzweifelter Versuche diverser Wirtschaftsunternehmen, Staatsapparate und multistaatlicher Organisationen, eine neue Konjunkturwelle herbeizuzaubern.

Geht es derzeit in Deutschland etwa um einen besonders perfiden Versuch, konjunkturellen Aufschwung zu erzwingen – wieder einmal mittels kreditfinanzierter Hochrüstung? Es mag so scheinen. Dass solche Hochrüstungsprogramme nur ein Vorgriff auf dann unweigerlich folgende Wellen von Vernichtung und Raub sein können, scheint bei deutschen Eliten nie angekommen zu sein.

Beim derzeitigen Krieg in der Ukraine handelt es sich um eine Spätfolge des Zerfalls der Sowjetunion in den 1990er Jahren. Die Ukraine als industriell unterentwickeltes Gebiet gehörte – wie andere Regionen auch – zu den Verlierern dieses Zerfallsprozesses. Beim jetzigen Krieg geht es – abgesehen von allen Fragen der politischen Verfasstheit und des Völkerrechts – darum, ob die Ukraine als wirtschaftliches Anhängsel Russlands wieder ein Spielball russischer Oligarchen und Staatsunternehmen wird oder aber endgültig ein Spielball westlicher Großunternehmen bleibt. Ein größerer Teil der ukrainischen Agrarflächen und Industrieobjekte befindet sich jedenfalls bereits im Besitz westlicher Unternehmen. Und die westliche Rüstungsindustrie profitierte bisher mächtig vom Krieg – ebenso allerdings russische Rüstungsschmieden. Und keines der Unternehmen, die am Krieg verdienen, ist naturgemäß an einem Friedensschluss interessiert.

Es besteht mittlerweile die reale Gefahr, dass der bisher lokal begrenzte Konflikt in Richtung eines atomar geführten Weltkrieges eskaliert. Die Zahl der Opfer eines solchen Krieges ist schwer voraussehbar – sie dürfte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahl der Opfer des letzten Weltkrieges weit übersteigen.

Deutsche Wirtschaftsunternehmen scheinen in einer solchen Situation aber vordergründig erst einmal weitere Expansionsmöglichkeiten zu wittern – und ihre Lobbyisten demzufolge entsprechend instruiert zu haben. Ein Beispiel: Anstatt ein Ende der Eskalation anzustreben, forderte in Deutschland kürzlich der Städte- und Gemeindebund ein Milliardenpaket zum Schutz der Bevölkerung vor einem möglichen Krieg aufzulegen. Dies hört sich zwar zunächst vernünftig an. Gemeint ist allerdings ein Bauprogramm – in erster Linie für Atombunker. Konkret forderte Hauptgeschäftsführer André Berghegger mehr Bunker in Deutschland. Von den 2000 während des Kalten Krieges errichteten öffentlichen Schutzräumen seien nur noch 600 vorhanden: „Es ist dringend notwendig, stillgelegte Bunker wieder in Betrieb zu nehmen“. Außerdem sollten neue, moderne Schutzräume gebaut und zusätzliche Sirenen installiert werden. Besonders die letzte Forderung dürfte bei denen, die noch den Zweiten Weltkrieg und die Hochzeiten des Kalten Krieges miterlebt haben, böse Erinnerungen aus Kindheit und Jugend wachrufen.

Dass im Fall eines atomar geführten Krieges solche „Schutzräume“ nur sehr bedingt – und dann auch nur für relativ kurze Zeit – Teile der Bevölkerung schützen können, wird derzeit in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Auch nicht, dass anstelle einer weiteren Eskalation Verhandlungen mit der Gegenseite vernünftig wären. In einem atomar geführten Krieg kann es jedenfalls keine Sieger geben – auch wenn danach überlebende Teile der Bevölkerung es schaffen, noch ein paar Monate in unterirdischen Bunkern auszuharren.

Gibt es in dieser Situation denn gar keinen Lichtblick? Doch. Ausgerechnet Papst Franziskus als weltweites Oberhaupt aller Katholiken kritisiert die Waffenindustrie als „Drahtzieher der Kriege“ und fordert zum wiederholten Mal ein „Nein zum Krieg“ auf allen Seiten. Und laut Umfragen lehnt eine Mehrheit der Bundesbürger die Lieferung von Taurus-Raketen an die Ukraine ab und ist nach wie vor für mehr diplomatische Bemühungen um einen Waffenstillstand mit anschließenden Verhandlungen.

Was hat dies alles aber nun mit Wirtschaftskriminalität zu tun? Krieg bedeutet Raub und Zerstörung, ist also verbrecherisch. Und Geschäftemacherei mit dem Tod anderer ist dem Grunde nach kriminell.

Quelle:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/staedte-und-gemeindebund-fordert-bau-neuer-bunker-a-37bdc35e-0b5b-4e6b-ae22-e6f050611818

 

René Benkos exklusiver Zugang zur Macht

Nach dem großen Crash des Signa-Konzerns ist der ehemalige Selfmade-Milliardär René Benko aus der Öffentlichkeit verschwunden. Anfragen von Journalisten zu seinem kollabierenden Immobilienimperium beantwortet er nicht. Die mediale Recherche aber geht unvermindert weiter, um vor dem Hintergrund der undurchsichtigen Konzernstruktur Licht in die fragwürdigen Finanzströme und die politischen Verbindungen Benkos zu bringen. Denn die Folgen der Signa-Pleite sind gravierend: von Jobverlust betroffene Beschäftigte, verlorene Staatshilfen, Bauruinen, Politikversagen (und ja, auch geprellte Großinvestoren).

Hamburgs Polit-Elite in der Mitverantwortung

Im Januar 2024 rutschte Hamburgs Prestigeobjekt Elbtower, als eines der höchsten Gebäude Deutschlands von einem Stararchitekten entworfen, in die Insolvenz. Heute symbolisiert die Bauruine sowohl den Niedergang der Signa-Gruppe als auch das herrschende autokratische Politikverständnis, das Spekulanten à la Benko den Weg zum Aufstieg ebnete. Denn gleich mehrere Erste Bürgermeister sorgten in der Hansestadt dafür, dass eine deutsche Projektgesellschaft des Signa-Konzerns den Zuschlag für das Bauvorhaben erhielt. Im Februar 2018 stellte der damalige Amtsinhaber Olaf Scholz (SPD) im Rahmen einer Pressekonferenz das Projekt der Öffentlichkeit vor. Offensichtlich wurde der Kaufvertrag über das Grundstück schon zwei Tage davor abgeschlossen; die Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Hamburg erfolgte dagegen erst ein Jahr nach der Präsentation.

Ein ehemaliger Abgeordneter der hamburgischen Bürgerschaft (CDU) berichtete gegenüber der ARD, dass es sich um ein „absolutes Geheimverfahren“ gehandelt habe, um eine „große Mauschelei“, von der die Volksvertreter:innen nur durch Zufall erfahren hätten. Schon damals sei Signa ein „höchst problematischer Bewerber“ mit einem schlechten Ruf gewesen. 122 Millionen Euro sollte das Baugrundstück für Signa kosten, zwei andere Bieter hätten bis zu 13 Millionen Euro mehr geboten, wie sich später herausgestellt habe.

Benkos Kontakt zu Scholz hatte der ehemalige SPÖ-Bundeskanzler und Signa-Lobbyist Alfred Gusenbauer hergestellt. Im März 2018 traf Benko dann Peter Tschentscher (SPD), den Nachfolger von Scholz als Erster Bürgermeister. Bereits zwei Tage danach wurde ein Beratervertrag zwischen Signa und der Agentur von Ole von Beust (CDU), dem ehemaligen Ersten Bürgermeister, abgeschlossen. Dessen Aufgabe bestand darin, Kontakte zur lokalen Politik und Verwaltung herzustellen und damit politische Zustimmung zu organisieren. Die Baugenehmigung, so eine ARD-Doku zum Fall Benko, sei dann unter Tschentscher in nicht einmal drei Monaten durchgewunken worden. Außerdem sei das Bauvolumen (Bruttogeschossfläche) nachträglich um 18 Prozent vergrößert worden, ohne dass sich der Kaufpreis erhöht hätte – nach Aussage des CDU-Abgeordneten ein völlig unübliches Verfahren im Baugeschäft und somit ein Geschenk an Benko.

 

Benko zieht Berliner Senat über den Tisch

 Mit diesen Worten beschrieb schon Mitte 2023 Katalin Gennburg, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linkspartei im Berliner Abgeordnetenhaus, einen Deal zwischen dem Senat der Hauptstadt und der Signa Holding. Im August 2020 schloss der damalige rot-rot-grüne Senat eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) mit Signa als Eigentümerin des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof ab. „Arbeitsplätze gegen Baugenehmigungen von Großprojekten“ hieß die Devise. Nach Gennburg war das Versprechen der Signa-Gruppe, vier Galeria-Standorte zu erhalten, rechtlich allerdings nicht bindend, die milliardenschweren Baugenehmigungen in Berlin dagegen sehr wohl rechtswirksam (vgl. MieterEcho und ARD-Doku). Das ernüchternde Resultat: Vier Jahre später existieren zwei der vier Warenhaus-Filialen nicht mehr, zugesagte Millioneninvestitionen blieben zudem aus. Eine wichtige Rolle bei der gemeinsamen Absichtserklärung von Senat und Signa dürfte die Unternehmensagentur Joschka Fischer & Company gespielt haben. Als Benkos Lobbyist in Berlin sollte der Ex-Außenminister die Kontakte zu den Politiker:innen auf Bezirksebene und im Abgeordnetenhaus herstellen und vor allem bei den Grünen für ein besonders umstrittenes Bauvorhaben werben.

An der Grenze der Bezirke Neukölln und Kreuzberg wollte Signa vor einigen Jahren auf einer zentralen Liegenschaft ein altes Karstadt-Gebäude abreißen, dann für 500 Millionen Euro einen neuen Gebäudekomplex mit Kaufhaus, Hotel, Büros und Wohnungen errichten. Im Rahmen eines städtebaulichen „Werkstattverfahrens“ sollte frühzeitig eine breite Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit gewährleistet werden – so die offizielle Darstellung. Für die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, kam das einer letztlich von Signa über Jahre organisierten „gelenkten Beteiligung“ gleich. Die Bürger:innen dürften bei solchen Verfahren zwar ihre Meinungen kundtun, so die Architektin, aber danach passiere alles hinter verschlossenen Türen. Stadt und Investor würden entscheiden, welche Wünsche berücksichtigt würden. Und im Gegensatz zu einem normalen Planungswettbewerb erfahre niemand außerhalb, warum (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 16. Februar 2024). Berlins Lokalpolitikerin Katalin Gennburg hält diese Form der Bürgerbeteiligung für eine Farce. Sie würde formal durchgeführt und medial ausgeschlachtet, aber den Einwendungen der Bürger:innen kein Gewicht einräumen: „Das Verfahren von Signa war von Beginn an antidemokratisch und ist ohne Abstimmungen im Parlament gelaufen.“ (MieterEcho)

 

Staatshilfen perdu

Die enge politische Verbindung von Benko zur Politik zeigt sich auch bei der Gewährung öffentlicher Hilfen. Im Zuge der Coronakrise pumpte die Bundesregierung während der ersten beiden Insolvenzen von Galeria Karstadt Kaufhof über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) insgesamt  680 Millionen Euro in das Unternehmen – obwohl es sich bereits vor der Pandemie in einer wirtschaftlichen Schieflage befand und der WSF schon damals mit einer erneuten Insolvenz gerechnet hatte (vgl. Deutsche Wirtschaftsnachrichten). Nach Expertenmeinung handelte es sich dabei offensichtlich um einen Rechtsbruch, da Unternehmen nach  EU-Richtlinien nur unterstützt werden dürfen, wenn sie noch über ausreichend Eigenkapital verfügen: „Bei Galeria war das zu diesem Zeitpunkt bereits bei null.“ (ebd.) Das war kaum ein Problem für Benko, denn der verfügte offenbar auch über einen direkten Kontakt zum Ex-Finanzsenator Berlins, Ulrich Nußbaum, der als damaliger Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium für die Staatshilfen an Galeria Karstadt Kaufhof zuständig war. Von den 680 Millionen an staatlichen Hilfen ist aber offenbar nur ein kleiner Teil ausreichend abgesichert worden, weshalb sie für die Steuerzahler weitgehend verloren sein dürften. 

Benko interessierte sich nur wenig für ein profitables langfristiges Handelsgeschäft, dagegen sehr für wertvolle Immobilien und spekulative Geschäfte. Nach der kompletten Übernahme von Galeria Karstadt Kaufhof im Jahr 2019 wurden der Warenhauskonzern und die Immobiliensparte unter dem Dach der Signa rechtlich voneinander getrennt. Damit müssen die Kaufhäuser Miete an Signa zahlen, und zwar extrem hohe. Und die trieben den Handelskonzern in den Ruin. Würden marktübliche Mieten gezahlt, seien die Warenhäuser durchaus profitabel, bestätigte jüngst der Galeria-Chef in einem Spiegel-Interview (sieben bis elf Prozent des Umsatzes, statt über 30 Prozent wie im Falle eines Kölner Galeria-Hauses).

Die überhöhten Mieten bliesen über Jahre die Immobilienwerte auf, so dass Benko Investoren, Banken und Ratingagenturen von seinem Geschäftsmodell überzeugen und immer wieder günstig an frisches Geld kommen konnte. Auch die Millionen an Staatshilfen (Steuergelder), als Stützung der Kaufhäuser gedacht, flossen direkt in die Kasse von Signa. Benko ließ sich also staatliche Gelder für das Handelsgeschäft zuschießen, trieb damit die Immobilienwerte an und schüttete zugleich auf dieser Basis bis 2021 jährlich hohe dreistellige Millionenbeträge als Dividenden an die Investoren aus.

 

Geld vom Insolvenzverwalter

Viel Geld fordern auch die mehr als 300 Gläubiger von der seit vergangenen November insolventen Signa Holding – insgesamt etwa 8,6 Milliarden Euro. Der Insolvenzverwalter erkennt derzeit davon jedoch nur knapp ein Prozent an: 80,3 Millionen. Die Süddeutsche Zeitung findet es bemerkenswert, dass einige von denen, die Millionensummen von der Signa Holding fordern, maßgeblich dazu beigetragen haben, die Holding in die Zahlungsunfähigkeit zu steuern. Ganz vorne mit dabei sei René Benko selbst. Er wolle gewissermaßen von sich selber Geld, denn die Holding gehöre ihm mehrheitlich.

„Allein die österreichische Familie Benko Privatstiftung fordert 75 Millionen Euro von der Holding. Weitere 57 Millionen Euro wollen Gesellschaften aus einem weiteren privaten Stiftungskonstrukt mit dem Namen von Laura Benko. Rechnet man die Forderungen aller Signa-Tochtergesellschaften zusammen, kommt man schnell auf eine Summe von mehr als 1,6 Milliarden Euro. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass sich dahinter beim ein oder anderen Fall auch der Name René Benko verbirgt. So viel, wie Benko von sich selber, will sonst niemand.“ (Süddeutsche Zeitung vom 31. Januar 2024)

 

Quellen:

„René Benko: Der Zocker und die Politik“, ARD-Doku (WDR und NDR), Erstausstrahlung 7. Februar 2024, ein Film von Ingolf Gritschneder und Georg Wellmann

https://www.ardmediathek.de/video/story/rene-benko-der-zocker-und-die-politik/ard/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL2FyZC1zdG9yeS8yMDI0LTAyLTA3XzIyLTUwLU1FWg

Kristina Gnirke/Alexander Kühn: „Wir trennen uns von Führungskräften“ (Interview mit Galeria-Chef Olivier van den Bossche und Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus), Der Spiegel vom 3. Februar 2024, Seite 66-67

Lea Hampel: „Big in Berlin“, Süddeutsche Zeitung vom 16. Februar 2024

Michael Kläsgen/Uwe Ritzer/Meike Schreiber: „Benko will viel Geld von Benko“, Süddeutsche Zeitung vom 31. Januar 2024

„Klassenpolitik am Hermannplatz“, Interview mit Katalin Gennburg, MieterEcho, Juni 2023, Seite 12-13

https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2023/me-single/article/klassenpolitik-am-hermannplatz/

Stephanie Schoen: „Signa-Pleite: Sind 660 Millionen Euro Steuergelder für Galeria Karstadt Kaufhof futsch?“, Deutsche Wirtschaftsnachrichten vom 28. Februar 2024

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/707608/signa-pleite-sind-680-millionen-euro-steuergelder-fuer-galeria-karstadt-kaufhof-futsch

Weitere informative Quellen:

„Der Elbtower in Hamburg: Desaster mit Ansage“, Handelsblatt-Crime (Podcast vom 11. Februar 2024)

https://www.handelsblatt.com/audio/crime/der-elbtower-in-hamburg-desaster-mit-ansage/29648986.html

Gudrun Giese, „Benko hat Schäfchen im Trockenen“, junge Welt vom 29. Februar 2024

https://www.jungewelt.de/artikel/470332.immobilienspekulation-benko-hat-schäfchen-im-trockenen.html

 

 

 

 

 

 

Regime Change von rechts?

Martin Sellner gehört zu den ständigen Autoren der Zeitschrift „Sezession“, die bis zu dessen Auflösung vom Institut für Staatspolitik, dem neurechten Thinktank Götz Kubitscheks in Schnellroda (Sachsen-Anhalt)  herausgegeben wurde. Von 2015 bis 2023 war er Sprecher der Identitären Bewegung in Österreich. Ende November 2023 trug er bei dem von der investigativen Plattform Correctiv aufgedeckten Treffen von AfD-Mitgliedern und anderen Rechten in einer Potsdamer Villa einen „Masterplan“ zur „Remigration“ von Flüchtlingen und „nicht assimilierbaren“ Eingewanderten vor. Dazu hat er inzwischen auch ein weiteres Buch im selben Verlag wie das hier rezensierte vorgelegt.

Regime Change von rechts – schon der Titel verweist darauf, worum es Sellner vordringlich geht: Die Umfunktionierung und Neubewertung öffentlichkeitswirksamer Begriffe. Stammt regime change aus dem Vokabular westlicher politischer Strategen, die darunter den „Systemwechsel von autoritären Regimen zu Demokratien“ (Wikipedia) verstehen, so will Sellner einen anderen, in gewisser Weise entgegengesetzten Richtungswechsel. Er nennt es „Orbanisierung“, also den ungarischen Weg zu einer gelenkten Demokratie. Militante Strategien lehnt er dabei gleichermaßen ab wie ein bloßes Vertrauen auf parlamentarische Verfahren. Die begrenzte Regelverletzung hat er ebenso wie anderes den linken Bewegungen entlehnt und bei den Identitären schon mit mehr oder weniger Erfolg praktiziert. Er hält viel von „anschlussfähiger Provokation“.

Die Umwertung und Platzierung des Begriffs „Remigration“ in der Öffentlichkeit ist ein weiteres Beispiel. Ursprünglich ein neutraler wissenschaftlicher Begriff für die Rückwanderung von Migrierten, wird er von Sellner und der AfD als Bezeichnung für die von ihnen propagierte forcierte Abschiebung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel benutzt, aber auch für das Herausdrängen von straffällig Gewordenen und Unangepassten aus dem Land, die bereits einen deutschen Pass besitzen. Dabei soll es nach Sellner juristisch korrekt und möglichst human zugehen, während der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, der Sellners Bücher und Pläne enthusiastisch begrüßt, in diesem Zusammenhang, eine Formulierung des Philosophen Sloterdijk aufgreifend, von einer dazu notwendigen „wohltemperierten Grausamkeit“ spricht.

Dass „Remigration“ wegen der Berichte über das Potsdamer Treffen und der darauf folgenden Welle von Massendemonstrationen gegen rechts als Begriff eine steile Karriere in den Medien erlebte, wertet Sellner als großen Erfolg. Auch dass das Wort zum „Unwort des Jahres 2023“ erklärt wurde, nutze seiner Bekanntheit. Es mit dem richtigen, rechten Inhalt zu füllen sei nun die nächste Aufgabe. Das entspricht dem im Buch ausgebreiteten Konzept, auf längere Sicht eine „Umwertung aller Werte“ (Nietzsche) voranzubringen, die Definitionshoheit über Begriffe zu erreichen oder das Wording und Framing, wie es im denglischen Neusprech heißt, zu bestimmen. Es geht um einen Kampf um die kulturelle Hegemonie, die die Voraussetzung dafür sei, politische Macht zu erringen. Darin folgt Sellner wie die Neue Rechte seit langem dem, was Antonio Gramsci in Mussolinis Kerker für die italienische kommunistische Partei als erfolgversprechende Strategie entwickelt hat. Berührungsängste kennen sie dabei nicht. Ganz am Ende seines Buches zitiert Sellner sogar zustimmend aus Lenins „Was tun?“.

Selbstverständlich ist das alles Taktik. Schließlich geht es darum, eine Revolution im Dienste des Bestehenden zu inszenieren. Sellner nennt sie Reconquista – nicht zufällig ist das auch die Bezeichnung für die Wiedereroberung muslimisch besetzter Territorien im mittelalterlichen Spanien, die nicht nur mit der Zwangschristianisierung oder Vertreibung der Mauren, sondern auch mit der der Juden einherging.

An keiner Stelle seines Buches findet sich bei Sellner eine Erkenntnis oder Kritik dessen, was das Wesen der Kapitalverwertung ausmacht oder auch nur eine ernsthafte Beschreibung von deren Krisen mitsamt ihren katastrophalen Auswirkungen auf Mensch und Natur. Alles erscheint vielmehr in erster Linie als bloß kulturelles bzw. ethnisches Phänomen und Problem. Dementsprechend sei das Hauptziel des angestrebten Regime Changes von rechts die „Erhaltung der ethnokulturellen Identität“ des deutschen Volkes. Ohne sie sei alles nichts. Es gehe gegen den „großen Austausch“ weiter Teile der Bevölkerung durch Fremde als perfiden Plan „globalistischer Eliten“, gegen den „universalistischen Schuldkult“, den die Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg Deutschland aufgezwungen hätten, um es klein zu halten. Erst danach sei eine Beschäftigung mit der sozialen oder ökologischen Frage sinnvoll, bei der es selbstverständlich unterschiedliche Meinungen und Lösungsansätze geben könne. Sellner verspricht: „Für eine ‚identitäre Einheitsfront‘ muss niemand seine Überzeugung aufgeben.“

Man sieht, dass er sich hier den Weg zu Bündnissen aller Art offen halten will, nicht nur zu einer Querfront mit Linken. Wie überhaupt Sellners Buch eine Wendigkeit und Flexibilität beweist, die man Vertretern der extremen Rechten vielleicht nicht so ohne weiteres zutraut. Sellner hat nicht nur Gramsci gelesen, den er mehrfach zitiert, sondern auch beispielsweise den US-amerikanischen Protestforscher Gene Sharp und andere einschlägige Literatur, der er wesentliche Einsichten in das Entstehen von Bewegungen und die Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung verdankt. Nicht umsonst bezeichnet Björn Höcke Sellners Opus als „Handbuch für die deutsche Volksopposition“. Über viele Seiten werden dazu sehr konkrete Handlungsanweisungen gebracht und Ratschläge für alle Fälle vermittelt.

Aufstand der Kulturen

Martin Sellner beruft sich in seinem Buch auf Alain de Benoist, der für die französische Nouvelle Droite als erster die „metapolitische“ Umfunktionierung linker Theorieansätze und Begriffe für die Zwecke der Rechten vorgenommen hat. Deshalb hier aus dessen Manifest „Aufstand der Kulturen” von 1999 noch einige Zitate, die Sellners ideologischen Hintergrund beleuchten können. Da ist beispielsweise vom „westlichen Imperialismus” die Rede, gegen den „die Völker” kämpfen sollen. Für die Einwanderung von Menschen aus anderen Kulturen wird die „Logik des Kapitals” verantwortlich gemacht, die „den Menschen auf den Zustand einer Ware” reduziere, „deren Standort man verlegen” kann. Weltweit dominiere eine „Neue Klasse”, die überall den „gleichen Menschentypus” erzeuge: „Kalte Sachkundigkeit, von der Wirklichkeit losgelöste Rationalität, abstrakter Individualismus, ausschließlich auf Nutzen ausgerichtete Überzeugungen…”

Ein Kernsatz lautet: „Gegen die Allmacht des Geldes, der obersten Macht in der modernen Gesellschaft, gilt es, die Trennung von Reichtum und politischer Macht möglichst durchzusetzen.”
Die alte Unterscheidung zwischen „schaffendem” und „raffendem Kapital” klingt von Ferne in folgender Formulierung an: „Der Industriekapitalismus wurde allmählich von einem Finanzkapitalismus beherrscht, der kurzfristig eine Höchstrentabilität auf Kosten des tatsächlichen Zustands der Nationalökonomien und des langfristigen Interesses der Völker anstrebt”.
Wenn der Widerspruch nicht zwischen Kapital und Arbeit, sondern zwischen „Geld” und „Volk” bzw. den „Interessen der Völker” gesucht und gefunden wird, könnte es weiter gehen bis zu einer Ethnisierung des „schlechten” Kapitals – als „angelsächsisches” oder, bei den Neonazis, „jüdisches” Finanzkapital. Alain de Benoist – wie auch Sellner – geht nicht so weit. Er begnügt sich mit der Ablenkungs- und Sündenbockfunktion, die der Begriff des internationalen „Finanzkapitalismus” bereits bietet.
So läuft trotz des Einsatzes von viel scheinbar kapitalismuskritischem Vokabular doch wieder alles auf die Botschaft von der Verteidigung der nationalen und kulturellen Identität gegen den christlichen, aufklärerischen oder sozialistischen „Universalismus” hinaus. „Für starke Identitäten”, „Für das Recht auf Verschiedenheit”, „Gegen die Immigration” sind die charakteristischen Forderungen dazu in den Kapitelüberschriften des Manifests. Der Mensch wird im Stil von Konrad Lorenz und Irenäus Eibl-Eibesfeldt als „territoriales Tier” bezeichnet; seine „Entwurzelung” sei „eine soziale Pathologie unserer Zeit” (zit. nach Alain de Benoist: Aufstand der Kulturen – Europäisches Manifest für das 21. Jahrhundert, Junge Freiheit Verlag 2019).

 

Martin Sellner: Regime Change von rechts. Eine strategische Skizze. Verlag Antaios, Schnellroda, 4., überarbeitete Auflage, Januar 2024. 304 Seiten, 20 Euro. ISBN: 978-3-949041-54-9

 

 

 

 

Cum-Ex: Ehemaliger Topanwalt der Großkanzlei Freshfields muss in den Knast

Im Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefällt worden. Am 30. Januar 2024 verurteilte das Frankfurter Landgericht den Ex-Spitzenjuristen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Ulf Johannemann, zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung. Damit wurde zum ersten Mal ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beratertätigkeit im Cum-Ex-Skandal strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Der Jurist hatte der Maple Bank, die im Jahr 2016 insolvent wurde, mittels Gefälligkeitsgutachten ermöglicht, die Finanzbehörden über Jahre hinweg zu täuschen. In der Folge entstand ein Steuerschaden von über 380 Millionen Euro. Ein ehemaliger Maple-Banker wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Zum Prozessauftakt hatte dieser ein Geständnis abgelegt. Johannemann selbst hatte bis kurz vor Ende des Prozesses geschwiegen, bis der Vorsitzende Richter deutlich machte, dass das Gericht von einer hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgehe. Dann erst zeigte sich der Ex-Starjurist geständig.

Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende kommentiert:

„Die Härte des Gesetzes trifft einen Top-Juristen und Spitzenverdiener, der sich wohl nie hätte vorstellen können, dass er einmal neben Drogendealern und Ladendieben im Gefängnis landet. Ich bin froh, dass damit diejenigen Juristen, die heute an den nächsten Steuertricks arbeiten, die klare Botschaft bekommen, dass dieser Staat nicht wehrlos ist und dass man im Gefängnis landen kann, wenn man hilft, den Staat und damit uns alle auszurauben.
Das Urteil hat aber auch fachlich Signalwirkung: Johannemann ist der erste anwaltliche Berater, der wegen CumEx verurteilt wird. Damit ist klar: Nicht nur diejenigen sind strafrechtlich verantwortlich, die selbst die Finanztransaktionen getätigt haben, sondern auch diejenigen, die an den betrügerischen Geschäften als juristische Berater mitgewirkt haben. Ich hoffe, dass es gelingt, auf Basis dieser Verurteilung weitere Juristen zur Verantwortung zu ziehen, die den CumEx-Geschäften ihre für Durchführung und Vermarktung so wichtige Scheinlegalität gaben.“

Es bleibt allerdings daran zu erinnern, dass diese Strategie über viele Jahre funktioniert hat. Der Bundesgerichtshof entschied schließlich erst im Jahr 2021, dass Cum-Ex-Deals als Steuerhinterziehung und damit als kriminell zu bewerten sind. Bis dahin war auch im Fachdiskurs lange unklar, ob die Geschäfte illegal waren.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt zur Kanzlei Freshfields:

„Freshfields gehört zu den internationalen Topkanzleien, deren tausende Anwälte Großkonzerne und Regierungen beraten. Schlagzeilen schrieb die law firm unter anderem als Verteidigerin von Volkswagen in der Dieselaffäre und als fragwürdige Aufklärerin im DFB-Skandal um die Vergabe der Fußball-WM 2006. Auf der Homepage verspricht die Kanzlei, bei ihrer Arbeit ‚die höchsten ethischen Standards einzuhalten‘.“

Quellen:

„Dreieinhalb Jahre Haft für früheren Topjuristen“, FAZ (Online) vom 30. Januar 2024
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/cum-ex-berater-ulf-johannemann-topjurist-zu-haftstrafe-verurteilt-19484420.html 

Pressemitteilung von Finanzwende e.V. vom 30. Januar 2024: „Statement: Urteil gegen Ulf Johannemann in Sachen CumEx“
https://www.finanzwende.de/presse/statement-urteil-gegen-ulf-johannemann-in-sachen-cumex 

Gianna Niewel/Meike Schreiber: „Sie waren die zentrale Figur“, Süddeutsche Zeitung vom 31. Januar 2024

 

Ex-Chefjurist von BAYER und die Verbindungen zum Rechtsextremismus

Die Correctiv-Recherche zu dem exklusiven Potsdamer Treffen Rechtsextremer Ende November schlug hohe mediale Wellen und löste Demonstrationen in vielen deutschen Städten aus. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich, Martin Sellner, soll dabei über seinen Masterplan zur massenhaften Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland referiert haben. Er lese dessen Buch zum Thema „Remigration“ gerade „mit großer Freude“, ließ der prominente AfD-Politiker Roland Hartwig bei der Versammlung wissen. Der Verein „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (CBG) hat Hartwig deshalb genauer unter die Lupe genommen.

Über den beruflichen Hintergrund Hartwigs berichtet detailliert Jan Pehrke, Vorstandsmitglied von CBG, in einer Pressemitteilung des Vereins vom 19. Januar. Danach begann Hartwigs im Jahr 1984 seine Laufbahn für BAYER zunächst in der Rechtsabteilung, ab 1997 leitete er die Patent-Abteilung und stieg 1999 zum Chef-Juristen des Konzerns auf. Damit, so Pehrke, sei Hartwig auch für den „menschenverachtenden juristischen Umgang mit Millionen Opfern der BAYER-Produkte im Rahmen der LIPOBAY-, DUOGYNON- und unzähliger anderer Skandale“ mitverantwortlich.

Wegen Kartell-Absprachen und Medikamenten-Nebenwirkungen wurde der Pharma-Konzern von US-Gerichten schon vor der Glyphosat-Ära von US-Gerichten zu Milliarden-Strafen verurteilt. Von diesen Erfahrungen hätte Hartwig dann später auf AfD-Veranstaltungen unter dem Titel ‚Deutsche Unternehmen im Fadenkreuz der US-Justiz“ berichtet.

„Spätestens seit 2013 sind die AfD-Mitgliedschaft und die rechtsradikalen Ambitionen des BAYER-Topjuristen in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Mit Übernahme eines AfD-Mandats im Bundestag ging Roland Hartwig bei BAYER mit guten Altersbezügen in den Ruhestand und widmete sich fortan gänzlich seiner rechtsradikalen Laufbahn. U. a. wurde er persönlicher Referent der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und damit dem Recherche-Netzwerk Correctiv zufolge so etwas wie der ‚inoffizielle Generalsekretär‘ der AfD.“

Als Beleg für dessen Verbindungen zu rechtsradikalen Netzwerken führt Pehrke u. a. eine Rede beim „Staatspolitischen Kongress“ im Jahr 2019 an, „einer Veranstaltung des von Götz Kubitscheck und Karlheinz Weißmann gegründeten ‚Instituts für Staatspolitik‘, das der Verfassungsschutz als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ einstuft“.

Pehrkes Fazit:

„Es ist mehr als skandalös, dass ein Konzern, der dem Hitler-Faschismus mit Geld und persönlicher Unterstützung den Weg bereitet hat und dessen Führungskräfte 1949 als Nazi-Verbrecher verurteilt wurden, bis heute ungebrochen Rechtsradikalen, Nazis und Faschisten eine sichere Heimstätte, gute finanzielle Einkommen und sichere Karrieren bis in die Unternehmensspitze hinein gewährt.“

Axel Köhler-Schnura, Gründer und Ehrenvorstand der CGB, wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert:

„Faschismus ist ein politisches Konzept der Konzerne. Das wird nicht nur, aber eben immer wieder bei Bayer deutlich. In Person des Bayer-Chefs und Hitler-Förderers Carl Duisberg in den 1920er und 1930er Jahren bis zum Bayer-Chefjuristen Roland Hartwig heute.“

Quelle:

„Die BAYER-Karriere eines AfD-Nazi-Geheimbündlers“, Presse-Information Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. vom 18. Januar 2024

https://cbgnetwork.org/8266.html

vgl. auch:

Jan Pehrke: „Roland Hartwig, AfD-Politiker und Teilnehmer des Potsdamer Treffens, bekleidete jahrzehntelang hohe Posten beim Bayer-Konzern“, junge Welt (Online) vom 24. Januar 2024

https://www.jungewelt.de/artikel/467879.kapital-und-faschismus-nazis-in-nadelstreifen.htmlin Nadelstreifen.html