Wirtschaftskriminalität: Was sagt die Forschung?
Seit den späten 1980er Jahren beschleunigte die „Bekämpfung“ der Organisierten Kriminalität (OK) nicht nur die Verschärfung der deutschen Strafgesetzgebung, sondern prägte auch wesentlich die rechtspolitische Diskussion um die öffentliche Sicherheit. Nach „9/11“ wurde dann eine ständige Gefährdungslage heraufbeschworen, die zusätzlich zu gravierenden Änderungen im Polizeirecht führten. Mutmaßliche „Gefährder“ und das organisierte Verbrechen bedrohen aus dieser Sicht den Bestand des Staates und der Gesellschaft als quasi von „außen“ eindringende Kräfte, die abgewehrt werden müssen. Auch wenn es um Wirtschaftskriminalität (WK) geht, verengen Politik, juristische Fachkreise und Medien erkennbar den Blick auf die OK. Eine andere Perspektive nimmt bereits seit über 30 Jahren der Gründer von Business Crime Control (BCC), Hans See, ein. Für ihn spielt sich WK hauptsächlich innerhalb des legalen Kapitalismus ab. Er rückt den Missbrauch der „normalen“ Konzernmacht, das heißt die Straftaten der überwiegend auf gesetzeskonforme Geschäfte angelegten Wirtschaft, in den Mittelpunkt seines Interesses (vgl. See, S. 9, 175, 273). Das aber macht die WK zu einem vertrackten Problem. Wird sie nicht als externes, leicht zu entzifferndes Phänomen wahrgenommen, sondern in der Mitte von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft verortet, verwischen schnell die Grenzen zwischen legalen und illegalen, zwischen „redlichen“ und kriminellen Geschäftsmodellen. (mehr …)

