Kaum Einwände bei „Entscheidern“ gegen Kanzlerkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen

Nach einer vom Magazin WirtschaftsWoche in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey würde sich mehr als ein Viertel der befragten 1.500 Führungskräfte (aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung) und Selbstständigen (mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen) für Annalena Baerbock von der Partei Bündnis 90/Die Grünen entscheiden – wenn denn eine Kanzlerin oder ein Kanzler direkt gewählt werden könnte. Mit 26,5 Prozent der Umfragestimmen lässt sie Christian Lindner (FDP/16,2 Prozent), Armin Laschet (CDU/14,3 Prozent) und Olaf Scholz (SPD/10,5 Prozent) klar hinter sich. Ein Drittel der Befragten beantwortete die Frage mit „Weiß nicht“ (WirtschaftsWoche vom 25. April 2021).

Die WirtschaftsWoche kommentiert:

„Das Ergebnis beweist erstens, dass die Grünen zumindest nicht mehr zum Schreckgespenst derer taugen, die die ‚ökonomische Vernunft‘ jederzeit auf ihrer Seite wähnen. Das hat viel mit der empirischen Widerlegung dieses Selbstbildes, also mit Finanzkrisen und Steueroasen, Plattformmonopolen und Bonobankern, auch mit unverdientem Erbschaftsreichtum, Ungleichheit und steigenden Wohneigentums- und Mietpreisen in Großstädten, ironischerweise aber vor allem mit einer weiteren Landnahme des Kapitalismus und mit der Entgrenzung der Geldregentschaft zu tun: Investoren, Banken und Hedgefonds bewirtschaften, politisch befeuert von billionenschweren Green-New-Deals, inzwischen sehr erfolgreich das schlechte Gewissen der globalen Komfortzonenbewohner – und pumpen Billionen in E-Autos, saubere Energien, eine ‚klimaneutrale‘ Zukunft. Die vergangene Woche – Joe Biden ruft die Welt zum Klimagipfel, die EU vereinbart verbindliche Klimaziele – hat es einmal mehr gezeigt: Grüne Investitionen sind der neue Goldstandard in der Wirtschaft: green backs the economy.“

Der Journalist kann sich bei seiner Analyse auch auf das aktuelle Grundsatzprogramm der Partei berufen. Dort heißt es unter anderem:

„Den Weg zur sozialökologischen Marktwirtschaft bereitet ein Green New Deal. Er schafft den neuen Ordnungsrahmen für faires, ökologisches und nachhaltiges Wirtschaften, indem er auf ein Bündnis aus Arbeit und Umwelt baut. Er investiert mutig in die Zukunft. Er setzt neue Kräfte für Kreativität und Innovationen frei. Er sorgt für sozialen Ausgleich und fördert eine geschlechtergerechte Gesellschaft.“

Der 2018 verstorbene Politikwissenschaftler Elmar Altvater erklärte schon vor über zehn Jahren, warum sich deshalb auch die deutsche Wirtschaftselite mit Bündnis 90/Die Grünen anfreunden kann:

„Der grüne ‚New Deal‘ spiegelt eine ‚win-win‘-Situation vor, er präsentiert sich als ein sozioökonomisches Projekt, das schwarz-grüne ebenso wie rot-grüne politische Koalitionen begründen kann. Es ist also, weil politisch wenig profiliert, gewissermaßen beliebig.“ (Altvater, Seite 233)

 

Quellen:

Dieter Schnaas: „Drei Gründe, warum bei dieser Wahl noch alles offen ist“, WirtschaftsWoche (Online) vom 25. April 2021

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/tauchsieder-drei-gruende-warum-bei-dieser-wahl-noch-alles-offen-ist/27128412.html

Max Haerder: „Deutschlands Entscheider wollen Annalena Baerbock“, WirtschaftsWoche (Online) vom 22. April 2021

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/exklusive-umfrage-deutschlands-entscheider-wollen-annalena-baerbock/27120196.html

Bündnis 90/Die Grünen: Grundsatzprogramm vom 22. November 2020 („zu achten und zu schützen – Veränderung schafft Halt“)

https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf

Elmer Altvater: Der große Krach. Oder die Jahrhundertkrise von Wirtschaft und Finanzen, von Politik und Natur, Münster, 2010

 

Verfassungsgericht kippt Versuch sozialer Mietenpolitik

Im Mai 2020 hatten über 280 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen das Berliner Mietendeckel-Gesetz eingereicht. Das BVerfG hat deshalb am 15. April 2021 den Mietendeckel für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt, weil das Mietpreisrecht nur auf Bundesebene geregelt werden könne. Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln) war am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Rückwirkend zum Juni 2019 waren damit Mieterhöhungen untersagt worden, bei Wiedervermietungen griffen Höchstwerte einer Mietentabelle. Ab November des vergangenen Jahres mussten deshalb überhöhte Mieten für etwa 340.000 Wohnungen abgesenkt werden. Unter anderem wird in dem Beschluss des Zweiten Senats des Gerichts darauf verwiesen, dass der Bund bereits im Jahr 2015 die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen und damit „eine umfassende Abwägung aller berührten Belange“ mit dem Ziel „eines abschließenden Interessenausgleichs zwischen den Mietvertragsparteien“ vorgenommen habe. (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021)

Nach der Mietpreisbremse darf in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei einer Wiedervermietung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gelten jedoch zahlreiche Ausnahmen. Tatsächlich stiegen in Berlin die Angebotsmieten zwischen 2015 und 2020 um nicht weniger als 44 Prozent – wie im Fünfjahreszeitraum davor. „Die Wirkung der Mietpreisbremse: null“, schlussfolgerte der Berliner Mieterverein. Das höchste deutsche Gericht ignorierte also völlig, dass die bundesweite Mietpreisbremse im Ergebnis den Mieter*innen keinerlei Schutz bietet. Sie „gehört aufgrund vieler Ausnahmen und mangelnder Kontrolle zu den wirkungslosesten Gesetzen dieses Landes. Geradezu zynisch mutet es da an, wenn das Gericht nun mit Hinweis auf diese Fehlleistung von einer abschließenden Regelung durch den Bund spricht“, kommentiert etwa die taz (Erik Peter in der taz vom 16. April 2021).

Die Berliner Zeitung stößt ins gleiche Horn:

„Die Mietpreisbremse (..) bleibt trotz mehrfacher Nachbesserungen noch immer eine Stotter-Bremse. Das liegt auch an fehlenden Sanktionen. Die größte Strafe, die Vermietern bei einem Gesetzesverstoß droht, ist, dass sie die zu Unrecht kassierten Mieten zurückzahlen müssen. Ein Witz. Jeder Schwarzfahrer in Bus und Bahn wird stärker bestraft, wenn er ohne Fahrschein angetroffen wird. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Hier stimmen die Verhältnisse nicht. Verstöße im Mietrecht müssen endlich strenger bestraft werden.“ (Berliner Zeitung vom 17. April 2021)

Unverantwortlich erscheint manchen kritischen Stimmen zudem, dass die Richter*innen das Gesetz nicht ab sofort, sondern auch rückwirkend für ungültig erklärt haben. Auf die betroffenen Mieter*innen warten deshalb zum Teil erhebliche Nachzahlungsforderungen der Vermieter. Jeder zehnte von ihnen, schätzt die Berliner Verwaltung, könnte nun bei der Rückzahlung auf einen Schlag in eine wirtschaftliche Notsituation oder Schuldenfalle geraten.

Die Immobilienkonzerne dagegen ließen die Sektkorken knallen. Die Aktienkurse der im Dax notierten Unternehmen Vonovia und Deutsche Wohnen (42.000 bzw. 114.000 Wohnungen in Berlin) konnten nach Bekanntwerden der Entscheidung des BVerfG deutlich anziehen. Am 16. April kündigte Vonovia-Chef Rolf Buch den Aktionären auf der Hauptversammlung eine Steigerung der Dividende um acht Prozent an. „Karlsruhe garantiert die Profite“, merkte die Tageszeitung junge Welt sarkastisch an (junge Welt vom 17. April 2021).

Der Triumph der reinen Marktwirtschaft spiegelt sich auch in einem Kommentar des Spitzenverbands der Immobilienwirtschaft, des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), wider. Der konnte seinen Spott über die von überhöhten Mieten drangsalierten Menschen kaum verbergen. In einer Pressemitteilung des Lobbyverbands wird Stefanie Frensch, ehemals Chefin der landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaft Howoge (!) und Vorsitzende der Region Ost des ZIA, wie folgt zitiert:

„Die Bilanz des Mietendeckels ist negativ: Das Angebot an Mietwohnungen ist stark eingebrochen und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden. Investoren sind verunsichert worden und Sanierungen wurden zulasten des Klimaschutzes und des Berliner Handwerks ausgesetzt. Besonders schlimm: Der Deckel hat nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen mussten weniger zahlen. Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung. Auch wenn der Berliner Senat sehenden Auges dieses Problem geschaffen hat, bittet der ZIA seine Mitglieder soziale Lösungen zu finden und hat daher mit dem Deutschen Mieterbund eine Erweiterung des gemeinsamen Wohnungskodex vereinbart. Die Mieterinnen und Mieter dürfen nicht die Leidtragenden dieses verfassungswidrigen Gesetzes werden.“

 

Quellen:

„Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (‚Berliner Mietendeckel‘) nichtig“, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 28/2021 vom 15. April 2021

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html

Gareth Joswig: „Deckel-Kater in Berlin“, taz vom 16. April 2021

https://taz.de/Die-Abwicklung-des-Mietendeckels/!5763089/

Stephan Kaufmann: „Die Börse feiert“, Neues Deutschland vom 17. April 2021

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1150886.mietendeckel-die-boerse-feiert.html

Ulrich Paul/Marcus Pfeil: „Der Berliner Mietmarkt blutet wieder am offenen Herzen“, Berliner Zeitung vom 17. April 2021

https://www.berliner-zeitung.de/wochenende/der-berliner-mietmarkt-blutet-wieder-am-offenen-herzen-li.153096

Erik Peter: „Der Deckel ist weg“, taz vom 15. April 2021

https://taz.de/Mietendeckel-Gesetz-in-Berlin/!5766576/

ders.: „Klassenkampf von oben“, taz vom 16. April 2021

https://taz.de/Berliner-Mietendeckel-gekippt/!5763152&s=mietendeckel/

Jens Sethmann: „Null Wirkung“, MieterMagazin, September/2020, Seite 9

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0920/bilanz-nach-fuenf-jahren-mietpreisbremse-zeigt-null-wirkung-092009b.htm

„Mietendeckel gekippt – Mieter dürfen nicht die Leidtragenden sein“, Pressemitteilung des Zentralen Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) vom 15. April 2021

https://www.zia-deutschland.de/presse-aktuelles/presse-detail/news-single-pfad/mietendeckel-gekippt-mieter-duerfen-nicht-die-leidtragenden-sein/

Der Kaiser ist nackt! Oder: Ein Versuch der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals

Firmenzusammenbrüche sind im Kapitalismus durchaus nichts Besonderes. Und dass in diesem Zusammenhang ausgesprochen kriminelle Aktivitäten von ins Schleudern geratenen Unternehmen ans Licht der Öffentlichkeit kommen, geschieht auch nicht gerade selten. Der plötzliche Absturz und die nachfolgende Insolvenz des Finanzdienstleisters Wirecard gestaltete sich aber doch schon ungewöhnlich. Hatte das aus der halbkriminellen Schmuddelbranche stammende Unternehmen doch gerade zwei Jahre vorher den Aufstieg in die obersten Gefilde der börsennotierten Großunternehmen geschafft.

Es ist daher verdienstlich, dass zwei Journalist*innen die bisher bekannten Fakten zu einem der bekanntesten Betrugsskandale der jüngeren Vergangenheit in Buchform herausgebracht haben – Teile des Buches sind allerdings zuvor schon in verschiedenen Ausgaben der „Wirtschaftswoche“ erschienen. Dass die Darstellung – vor endgültigem Abschluss der Ermittlungen und juristischer Aufarbeitung – nicht vollständig sein kann, liegt in der Natur der Sache und kann den Autor*innen nicht angelastet werden. Eher schon, dass die systemischen Ursachen, die diesen Skandal überhaupt erst ermöglichten, im Buch eher flüchtig Erwähnung finden.

Der Fall „Wirecard“ erscheint bei oberflächlicher Lektüre des Werkes lediglich als ungewöhnlich dreistes Bubenstück, begünstigt durch ein permanentes Wegschauen von Institutionen, die dem kriminellen Unternehmensmanagement schon in der Anfangsphase das Handwerk hätten legen müssen. Und durch die Verantwortungslosigkeit von Mitarbeitern, die angesichts der vielen Merkwürdigkeiten des Unternehmens ihre Augen schlossen, solange jeden Monat regelmäßig das Geld aufs Konto kam.

Aber schon diese angebliche Verantwortungslosigkeit war strukturell bedingt, wie man verschiedenen Kapiteln entnehmen kann: „Einen Betriebsrat? Braucht Wirecard nicht. Tarifverträge? Gibt es nicht. Wirecard zahlt gut. Alle sind Gewinner.“ (Seite 155) An anderer Stelle zitieren die Autor*innen einen der Hauptaktionäre aus der Frühphase des Unternehmens: „Erotik und Glücksspiel waren nun mal die Bereiche, wo es die höchsten Margen gab, mit 3,4 Prozent von der Abrechnungssumme (…) Nein, das hat uns überhaupt nicht gestört. Irgendeiner macht das eben. Wir haben die Zahlen gesehen und gesagt: ‚Boah, toll, passt.‘“ (Seite 42)

Auch enthält das Buch eine ausführliche Chronologie der Entwicklung des Unternehmens Wirecard AG sowie biographische Angaben leitender Mitarbeiter*innen. Und man findet nicht wenige Fakten, die in der medialen Berichterstattung kaum vorkommen. So zum Beispiel, dass Wirecard schon sehr früh begonnen hatte, besonders brisante Geschäftszweige aus dem Unternehmen auszugliedern und in dubiose Steuerparadiese mit laxer Gesetzgebung zu verlagern. Schon im Jahre 2017 wurde laut offizieller Bilanz des Unternehmens der größte Teil der Gewinne im Ausland erzielt.

Faktisch wurde bei der geschilderten Auslagerung von Unternehmensteilen die juristische Verantwortlichkeit zur Handelsware. Nicht wenige Leute, die gegen Bezahlung ihren Namen als Firmeninhaber eintragen ließen, hatten mit den in ihrem Namen getätigten Geschäften dann gar nichts zu tun. Oder sie behaupteten wenigstens hinterher, von nichts gewusst zu haben. Über solche in Dubai, Singapur und auf den Philippinen ansässige Ausgründungen und deren bilanziertes, aber nicht vorhandenes Milliardenvermögen sollte Wirecard schließlich ins Stolpern geraten.

Aber wer stand in dem stellenweise recht spannend geschriebenen Wirtschaftskrimi eigentlich auf der Gegenseite? Die Autor*innen nennen einen einsamen Analysten und Wirtschaftsprüfer, der schon früh auf die Unstimmigkeit des von der Firma Wircard offiziell angegebenen Zahlenwerkes stieß, einfach, indem er die Angaben des Bilanzprogramms in eine simple Excel-Tabelle übertrug. Der gute Mann erntete dann Hohn und nicht wenige Anfeindungen. Kaum jemand konnte sich damals vorstellen, dass der allseits gefeierte Kaiser in Wirklichkeit nackt war.

Bei anderen Gegnern von Wirecard handelte es sich allerdings um dubiose Hedgefonds, die gewerbsmäßig auf den Börsenabsturz dieser und anderer Unternehmensgruppen wetteten. Deren Aktivitäten machten es dem Management von Wirecard leicht, jeden Kritiker erst einmal als angeblich betrügerischen Manipulator von Börsenkursen zu verklagen – manchmal sogar mit Erfolg.

Die Schlusskapitel des Buches sind eine Beschreibung des Unterganges im Stundentakt. Zitiert wird schließlich der Insolvenzverwalter Michael Jaffé: „Mit einem normalen DAX-Konzern hat Wirecard nicht viel gemeinsam. Die Strukturen der Firma? ‚Völlig intransparent‘“ (Seite 249) Das Buch endet mit den Worten „Game over“. Dem muss man allerdings widersprechen. Das nächste kriminelle Bubenstück kommt ganz bestimmt. Die Frage ist nur, wann es passiert und welche Größenordnung es annimmt.

 

Volker ter Haseborg und Melanie Bergermann: „Die Wirecard Story. Die Geschichte einer Milliarden-Lüge“,
FinanzBuch Verlag, München 2020, 272 Seiten, 19,99 Euro, ISBN 978-3-95972-415-9

Der Fall Wirecard – Banden und Komplizen im digitalen Kapitalismus

Der Fall Wirecard bietet genügend Stoff für nicht nur einen Krimi. Die meisten Medienberichte fokussieren sich deshalb auf das betrügerische Verhalten der beiden Spitzenmanager Markus Braun und Jan Marsalek. Der eine sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft, der andere steht als einer der meistgesuchten Verbrecher Europas auf internationalen Fahndungslisten.

Diese dominierende individualisierende Perspektive lenkt jedoch von strukturellen Faktoren ab, die überhaupt erst die Voraussetzungen dafür schufen, dass der Konzern mutmaßlich über viele Jahre seine Bilanzen in gigantischem Ausmaß frisieren konnte, um sich gegenüber Banken und Investoren finanzstärker und attraktiver präsentieren zu können, als er es jemals war.

Es muss aber vor allem das gesellschaftliche und politische Umfeld untersucht werden, um kriminelles Verhalten in der Wirtschaft analysieren zu können. Wie verhalten sich Staat, Politik, Kapital und gesellschaftliche Gruppen zueinander? Wie ist es letztlich möglich, dass die Staatsanwaltschaft München I erst im Sommer 2020, fünf Jahre nachdem die Londoner Financial Times bereits Betrugsvorwürfe gegen Wirecard vorgebracht hatte, im Vorstandsvorsitzenden Markus Braun den „Kopf einer hierarchisch organisierten Bande“ erkannte, dem inzwischen „gewerbsmäßiger Betrug“ zur Last gelegt wird? (FAZ vom 13. Dezember 2020

„Wir haben es mit einem klaren Fall von Markt- und Staatsversagen zu tun.“ So lautet eine beliebte Antwort auf diese Frage. Das „Versagen“ eines Staates muss sich aber an dem messen lassen, was als „normal“ oder „erfolgreich“ gilt. Nach der statistischen Norm sind illegale Aktionen aufseiten von Unternehmen durchaus an der Tagesordnung. [1] Wann also beginnt das „Staatsversagen“? Offensichtlich erst dann, wenn der Öffentlichkeit klar wird, welch gigantischen Ausmaß der Betrug eines Unternehmens angenommen hat. Bis dahin verläuft alles ganz „normal“ unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle. Wesentliche Faktoren dieser die Wirtschaftskriminalität ermöglichende oder begünstigende Normalität lassen sich am Beispiel Wirecard benennen.

 

Fehlende externe und interne Kontrolle

Auf rein legalem Weg wäre der Wachstumskurs von Wirecard nicht möglich gewesen. Bereits als Start-up setzte das Unternehmen ab den 2000er Jahren auf die Zahlungsabwicklung im Pornogeschäft und beim Online-Glücksspiel, bewegte sich damit schon früh im Umfeld krimineller Milieus. Dennoch schauten die staatlichen Behörden in den folgenden Jahren weitgehend weg. Dem zunehmend global agierenden deutschen FinTech-Unternehmen sollten offensichtlich auf seiner Erfolgsspur keine Steine in den Weg gelegt werden. Mit wichtigen Kontrollmaßnahmen betraute öffentliche Institutionen spielten darum im Fall Wirecard eine schlicht erbärmliche Rolle: vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).

So soll etwa die dem Bundesfinanzminister unterstehende BaFin überwachen, ob sich Unternehmen gesetzeskonform verhalten, damit Geldwäsche, Anlagebetrug, Insiderhandel und Marktmanipulation verhindert werden können. Die Behörde war auch für Wirecard zuständig, allerdings nur für die hauseigene Bank. Sie versagte nach einhelliger Meinung der meisten Analysten vollständig. Denn zum einen blieb der weitaus größte Teil des Unternehmens außerhalb des Radars der externen Prüfer. Zum anderen sprach die BaFin Anfang 2019 ein Verbot für alle Leerverkäufe von Wirecard-Aktien aus. Sie stoppte damit Wetten auf Kursverluste – was von „den Märkten“ als Vertrauensbeweis für den Konzern gewertet wurde – und täuschte so potenzielle Anleger. Zudem stellte sich die BaFin vor den Skandal-Konzern, indem sie Strafanzeigen gegen kritische Journalisten stellte und damit den Eindruck erweckte, deren Enthüllungen seien haltlos. Als besonders pikant erwies sich die Meldung, dass BaFin-Mitarbeiter, die mit der Prüfung des Dax-Unternehmens betraut waren, offenbar ihr Insiderwissen nutzten, um privat mit deren Aktien zu handeln.

Auch die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS geriet in die Kritik, weil ihr Leiter im Frühjahr 2020, als die APAS bereits im Fall Wirecard ermittelte, privat mit Wirecard-Aktien spekuliert hatte. Dies musste er später vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages einräumen. Erst im Sommer 2020 leitete die Behörde ein förmliches Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfergesellschaft EY ein, lange nachdem EY selbst im öffentlichen Kreuzfeuer der Kritik stand.

Das Wirtschaftsprüferunternehmen EY, einer der „Big Four“ der Branche, prüfte von 2009 bis 2020 die Jahresabschlüsse und Bilanzen. Es bestand also eine große Nähe zum Konzern. Dass die Prüfer selbst 2019, als die kritischen Stimmen zu Unregelmäßigkeiten bei Wirecard nicht mehr zu überhören waren, das gewünschte Testat ohne Bedenken ausstellten, wundert daher nicht. Die Wirtschaftsprüfung ist zudem „oft nur die Eintrittskarte zu den lukrativen Geschäftsfeldern: Managementberatung, Steuerstrategien, Anlagemöglichkeiten“, wie es in einer ZDF-Reportage heißt. Der Beratungsanteil habe sich bei den großen Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften in den letzten zehn Jahren stetig erhöht. Da bislang eine strikte Trennung von Beratung und Prüfung fehlt und die Unternehmen die privaten Prüfungsunternehmen als Auftraggeber bezahlen, scheint wegen der Interessenkollision eine objektive Prüfung der Bilanzen kaum möglich.

Der Aufsichtsrat bildete ebenfalls einen Teil des „Kontrollversagens“. Für die Überwachung des operativen Geschäfts des Dax-Unternehmens war er mit sechs Personen zu klein und der Vorsitzende Wulf Matthias viel zu lang im Amt, um unabhängig sein zu können. Er leitete das Kontrollgremium von 2008 bis Januar 2020. Kritische Stimmen verweisen auf die engen freundschaftlichen Verbindungen aller Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Management. Einige verfügten offensichtlich über keinerlei Erfahrung mit der Beaufsichtigung eines großen Unternehmens. Einen im Rahmen des Aufsichtsrats arbeitenden Prüfungsausschuss, in Dax-Konzernen eigentlich Standard, gab es nicht. Ein solcher hätte, mit Bilanzexpertise ausgestattet, eng mit den Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten müssen.

 

Opportunistische Wirtschaftspresse

Besonders fatal war, dass auch der größte Teil der deutschen Wirtschaftspresse darauf verzichtete, den von britischen Reportern und Börsenprofis aufgedeckten Betrügereien nachzugehen. So wurde Wirecard-Chef Braun noch Ende 2018 vom Handelsblatt als „Aufsteiger des Jahres“ gefeiert. Im Herbst desselben Jahres kommentierte die FAZ ehrfurchtsvoll die positive Geschäftsentwicklung unter dem Titel „Wirecard – eine Ermutigung“ (FAZ vom 31. August 2018). Eine Ausnahme im medialen Mainstream bildete die Redaktion des Magazins WirtschaftsWoche, welches sich, nachdem die Londoner Financial Times bereits umfängliche Aufklärung betrieben hatte, ebenfalls mit kritischen Beiträgen profilieren konnte. „Das ist definitiv ein Image-GAU für die deutsche Wirtschaftspresse“, stellte Beat Balzli, Chefredakteur der Zeitschrift, gegenüber ZDF-Redakteuren gelassen fest. Er erkannte „eine Art Paktieren der Wirtschaftspresse mit der Wirecard“, denn einen Börsenstar „runterzuschreiben“ sei offenbar vielen zu riskant gewesen. [2]

 

Unternehmenskultur

Nach Aussagen von Mitarbeitenden wurde das Unternehmen von Markus Braun, seit 2002 Boss von Wirecard, sowie den drei anderen Vorständen streng hierarchisch geführt. Corpsgeist und Treueschwüre gegenüber ihm als Führungsperson seien offenbar wichtig gewesen, wie die Münchner Staatsanwaltschaft feststellte. Nach Recherchen des Handelsblatts wussten im Unternehmen offensichtlich viele Angestellte von den betrügerischen Machenschaften oder ahnten zumindest davon. Kaum überraschend – es gab weder einen Betriebsrat noch eine Mitbestimmung auf Unternehmensebene.

Auch Aktionäre wandten sich auf Hauptversammlungen zumeist vehement gegen kritische Stimmen. Sie störten sich weniger an der fehlenden Transparenz des Geschäftsmodells, sondern ließen sich von der Bilderbuchgeschichte des kometenhaften Aufstiegs eines ehemaligen Start-up-Unternehmens blenden. Kritiker galten dagegen als Nestbeschmutzer. Die Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Daniela Bergdolt, hatte etwa im Mai 2019 auf der Hauptversammlung des Konzerns ihre Skepsis am Geschäftsmodell (nicht nachvollziehbare hohe Gewinne) geäußert – und als Reaktion wütende Aktionäre erlebt, die ihr vorwarfen, das angeblich tolle Unternehmen schlechtzureden. [3]

Anleger investierten bei Wirecard noch bis kurz vor dessen Absturz. Der US-amerikanische Finanzinvestor Apollo bot Wirecard noch am 17. Juni 2020 an, bis zu einer Milliarde Euro zu investieren – nur acht Tage vor dessen Insolvenz (Der Spiegel vom 23. Januar 2021). Auch der sportlich ruhmreiche FC Bayern München entging nach einer Recherche von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR offenbar nur knapp einem Debakel. Im vergangenen Jahr stand das Management des Vereins kurz davor, eine Partnerschaft mit Wirecard einzugehen. Das Unternehmen sollte ab Juli 2020 jährlich einen Sponsoringbetrag von sieben Millionen Euro an den Münchener Klub zahlen. Noch am 10. Juni 2020 schrieb das verantwortliche Vorstandsmitglied des Fußballklubs per E-Mail an die Firmenzentrale des Finanzdienstleisters, dass sich der Verein auf die „Partnerschaft mit Wirecard“ freue (Die Welt vom 9. Februar 2021). Dabei hatten die Wirtschaftsprüfer der Firma KPMG bereits Ende April 2020 in einem Sondergutachten eine vernichtende Bewertung der Geschäftspolitik von Wirecard vorgelegt.

 

Nähe zur geheimdienstlichen Halbwelt…

Nach ZDF-Informationen könnte Marsalek als Zahlungskurier für verschiedene Geheimdienste im Einsatz gewesen sein und ihnen Kreditkarten zur Verfügung gestellt haben. Auch geostrategische Aspekte spielen eine Rolle: „In der Tat ist eine Firma wie Wirecard für Geheimdienste interessant: Laufen doch über Zahlungsabwickler Geldströme in alle Teile der Welt: Israelis wollen wissen, wohin der Iran seine Gelder lenkt. Amerikaner wollen wissen, wohin die Russen und die Chinesen Geld überweisen.“ [4]

Fabio de Masi, für die Partei Die Linke Mitglied des Wirecard-Untersuchungsauschusses, kann sich sogar vorstellen, dass Geheimdienste Marsalek frühzeitig in das Unternehmen gesetzt haben könnten, um an „spannende Informationen“ zu kommen und Aktivitäten der Nachrichtendienste zu verschleiern. Im Gegenzug hätte sich das Unternehmen „die Taschen vollmachen“ können. [5]

Geheimdienste, so berichteten Medien, hätten sicher Interesse an Informationen des Finanzdienstleisters gehabt, um personalisierte Geldbewegungen zur Aufdeckung von Geldwäsche-Aktivitäten krimineller Gruppierungen oder Einzelpersonen auswerten zu können. Wirecard – selber als Dienstleister entsprechender Milieus agierend und direkt an deren Aktivitäten beteiligt – könnte demnach staatlichen Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche geholfen haben. Paradox ist dabei, dass das Unternehmen im Zuge seiner Geschäfte in der Porno- und Glücksspielbranche verbotene Zahlungen abwickelte, die vermutlich selbst dem Delikt der Geldwäsche entsprechen.

 

…und zur organisierten Kriminalität

Missliebige Kritiker wurden zum Teil mit Mafia-Methoden unter Druck gesetzt. Der britische Börsenexperte und Shortseller Fraser Perring hatte bereits im Jahr 2016 betrügerische Machenschaften von Wirecard enthüllt. Er warf deshalb Marsalek vor, kriminelle Aktionen gegen ihn und andere gesteuert zu haben. Bei Perring wurde beispielsweise eingebrochen, seine Krankenakte gehackt und ins Internet gestellt. Er fühlte sich massiv verfolgt und bedroht. [6] Ähnlich erging es dem Reporter von Financial Times, Dan McCrum. Wirecard warf kritischen Journalisten regelmäßig Betrug und Lüge vor. Sie würden gemeinsame Sache mit Shortsellern machen, mit ihren kritischen Berichten den Börsenwert des Unternehmens „nach unten schreiben“ und damit den Aktienpreis manipulieren. 

Erhärten sich die derzeit von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Manager von Wirecard, kann das Unternehmen ohne weiteres als Teil der organisierten Kriminalität  betrachtet werden. Denn nach der offiziellen deutschen Definition handelt sich bei organisierter Kriminalität (oK) um „die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, (…) wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Zeit arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentlicher Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken“. [7]

 

„Privilegierte Komplizenschaft“ das politische Netzwerk

Tatsächlich verfügten die beiden Spitzenleute von Wirecard, Markus Braun und Jan Marsalek, über ausgezeichnete informelle und formelle Kontakte in die Politik Österreichs und Deutschlands. Es wurden von Beginn an aber auch intensive Beziehungen zur „Halbwelt“, gepflegt. Durch seinen Sitz im Beirat der „Denkfabrik“ des Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) hatte CEO Braun einen unmittelbaren Zugang zur österreichischen Regierung. Auch Marsalek stammt aus Wien, gilt als undurchsichtige Figur mit guten Kontakten in die rechte Szene Österreichs (z. B. zur FPÖ) und stand mutmaßlich mit mehreren Geheimdiensten in Verbindung. [8]

Im August 2019 setzte sich der ehemalige deutsche Verteidigungsminister und heutige Unternehmensberater Karl-Theodor zu Guttenberg bei Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür ein, das China-Geschäft des Unternehmens zu unterstützen. Merkel warb tatsächlich bei einer Chinareise für Wirecard, betonte später aber, dass sie damals keine Kenntnis von möglichen Betrügereien des Unternehmens gehabt habe. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vorwürfe gegen den Konzern allerdings bereits seit vielen Monaten öffentlich bekannt.

Einen persönlichen Kontakt gab es auch zu Staatssekretär Jörg Kukies, Leiter des Verwaltungsrats der BaFin und enger Mitarbeiter von Finanzminister Scholz. Am 5. November 2019 trafen sich Kukies und Markus Braun zu einem Gespräch am Firmensitz von Wirecard, „ohne Zeugen, ohne Protokoll. In einer Phase, in der Prüfer der KPMG bereits Unregelmäßigkeiten festgestellt haben“, wie es in der ZDF-Doku vom 14. Januar 2021 hieß. 

Formelle und informelle Verbindungen von Großunternehmen und herrschender Politik und die intensive Verflechtung von staatlichen, wirtschaftlichen, legalen und illegalen Strukturen werden deshalb gern als „privilegierte Komplizenschaft“ (Theodor W. Adorno) bezeichnet.

 

Fehlende Unterscheidbarkeit

Der Fall Wirecard zeigt anschaulich, wie die Grenzen zwischen legalen und illegalen Praktiken – vor allem bei global tätigen Konzernen – zerfließen. Dauerhaft kriminell agierende Wirtschaftsunternehmen lassen sich von Mafia-Organisationen kaum mehr unterscheiden. Wirecard verfolgte ein nach außen sichtbares legales Kerngeschäft und kombinierte es mit illegalen bzw. rein erfundenen Geschäften. [9] Auch Mafia-Gruppen verknüpfen illegale und legale Geschäftsaktivitäten, indem sie kriminell erwirtschaftete Gewinne in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen (Geldwäsche). Gewinn und Beute werden so ununterscheidbar. Eine Ironie der Geschichte ist, dass neben der Berichterstattung der Financial Times ausgerechnet die Analysen britischer und US-amerikanischer Shortseller das kriminelle Vorgehen von Wirecard erst publik machten. In Deutschland sind die Shortseller, die auf sinkende Aktienkurse wetten, dennoch weithin verrufen. So wurden sie auch von der staatlichen Aufsichtsbehörde BaFin unter Beschuss genommen, um den digitalen Champion aus Aschheim bei München zu schützen.

 

Fazit

Der Rechts- und Staatswissenschaftler Wolfgang Hetzer stellte schon vor einigen Jahren die Frage, ob sich die oK nicht als „Wirtschaftsform“ und „politisches Prinzip“ längst etabliert habe. [10] Das Konstrukt Wirecard spricht dafür. Es hielt so lange, wie unterschiedliche Interessengruppen glaubten, davon profitieren zu können. Die ehemalige Konzernspitze konnte sich deshalb als Gangsterbande aufführen, setzte sich offensichtlich ohne große Widerstände und über viele Jahre gegen alle rechtsstaatlichen Mechanismen durch und steht unter Verdacht, sogar Gewalt gegen ihre Kritiker eingesetzt zu haben.

Die Hoffnung, dass die Politik dem Bandenwesen im digitalen Kapitalismus entschieden entgegentritt, ist dagegen gering. Aus industriepolitischen Gründen stellten sich die zuständigen Behörden vor das Unternehmen. Denn das Bekanntwerden des „bandenmäßigen Betrugs“ hätte schon frühzeitig einen Vertrauensverlust für den Finanzplatz Deutschland bedeutet. Und von politischen Vertretern wie Finanzminister Scholz, Kanzlerkandidat der SPD, sollte ohnehin nicht allzu viel erwartet werden. Schließlich spielte er selber als Erster Bürgermeister Hamburgs im Cum-Ex-Skandal eine unrühmliche Rolle. Kritiker werfen ihm vor, mitverantwortlich dafür zu sein, dass sich eine stadtbekannte Bank Millionenbeträge auf Kosten der Steuerzahler erschleichen konnte.

Anmerkungen:

[1] So wurden zum Beispiel Schmiergeldzahlungen an Entscheidungsträger im Ausland bis 1999 vom deutschen Staat gedeckt. Da ihnen ein volkswirtschaftlicher Nutzen zugesprochen wurde, konnten sie von der Steuer abgesetzt werden. (vgl. BIG-Beilage in „Stichwort Bayer“ 1/2021)

[2] ZDFinfo Doku „Wirecard – Game Over, Geldgier, Größenwahn und dunkle Geheimnisse“ von Volker Wasmuth und Patrick Zeilhofer, 14. Januar 2021

[3] „Podcast Handelsblatt Crime: Der Fall Wirecard – Folge 4: Kritik wurde im Keim erstickt“ von Ina Karabasz und Felix Holtermann, 16. September 2020

[4] Volker ter Haseborg/Melanie Bergermann: Die Wirecard-Story. Die Geschichte einer Milliarden-Lüge, München, 2021, Seite 185

 [5] ZDFinfo Doku, 14. Januar 2021

 [6] ebd.

 [7] Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2019, hrsg. vom Bundeskriminalamt (BKA), Seite 11

[8] „Podcast Handelsblatt Crime: Der Fall Wirecard – Folge 2: Die Männer hinter Wirecard – Markus Braun und Jan Marsalek“ von Ina Karabasz und Felix Holtermann, 2. September 2020 

[9] So betrug der Teil des Umsatzes, der auf fiktiven Kundenbeziehungen basierte, im Jahr 2019 etwa 1,07 Milliarden Euro ‒ der offizielle Gesamtumsatz lag bei rund 2,77 Milliarden Euro. (vgl. Handelsblatt vom 2. Dezember 2020)

[10] Wolfgang Hetzer: „Finanzindustrie oder Organisierte Kriminalität?“, ApuZ, 38-39/2013, Seite 27

Kapital und Verbrechen

Man kann heute kaum mehr eine Tageszeitung aufschlagen, ohne nicht wenigstens im Wirtschaftsteil einen Artikel oder eine Nachricht über einen Fall von Wirtschaftskriminalität zu finden. Ab einer gewissen Skandalgröße schaffen sie es auf die vorderen Seiten, und wenn es um Verstrickungen mit politischen oder staatlichen Sphären geht, auch schon mal auf die Titelseite. Woran liegt es, dass die Zahl und Schwere der Fälle von Wirtschaftskriminalität – national wie international gesehen – zuzunehmen scheint? Oder ist das nur ein Ergebnis der wachsenden Berichtsdichte in Zeiten von Internet und globaler Vernetzung?

Psychologische Erklärungen wie etwa die in der „Finanzkrise“ 2008 ff. beliebt gewordene These, die unersättliche Gier der Unternehmer und Banker sei schuld an allem – neuerdings zum Beispiel an den betrügerischen Cum/Ex-Geschäften – tragen nicht sehr weit. Denn was ist mit der Psyche der Betreffenden passiert, dass sie jetzt plötzlich mehr hinter dem Geld her sein sollen als früher, und dabei zu unlauteren Praktiken greifen? Realistischer erscheint da schon die alte Spruchweisheit: Gelegenheit macht Diebe.

Um welche Gelegenheiten geht es dabei? Da ist einmal die seit der Dominanz des Neoliberalismus schwächer gewordene staatliche Regulierung des Wirtschaftslebens samt ihren juristischen Normen. Wenn der Markt es richten soll, wird nicht nur, meist vergeblich, auf dessen vielbeschworene „Selbstheilungskräfte“ vertraut, sondern es kann auch veritabler Wildwuchs entstehen. Im Dschungel der härter werdenden Konkurrenz aller gegen alle gedeiht dann das, was „Raubtierkapitalismus“ genannt wird, um vom Kapitalismus als System nicht sprechen zu müssen. Das Darwinsche Prinzip des „survival of the fittest“ wird nun als Überleben des Brutalsten verstanden, der sich an möglichst wenig Regeln hält, um siegen zu können.

Eine andere Bedingung für das Aufblühen krimineller Ökonomie ist die immer größere Rolle, welche die Finanzwirtschaft gegenüber der Realwirtschaft spielt. Mit Begriffen wie „Finanzialisierung“ oder „finanzmarktgetriebener Kapitalismus“ wird diese Entwicklung zu erfassen versucht. Scheinbar ist die Finanzsphäre inzwischen von der Produktionssphäre abgekoppelt. In ihr wird Kapital nicht mehr in erster Linie durch die Ausbeutung von Arbeitskraft und das Herstellen realer Produkte verwertet, sondern durch Geldverleih gegen Zinsen, Aktienkäufe, bestimmte Dienstleistungen und spekulative Geschäfte aller Art. Von jeher ist damit ein Odium des unehrlich bloß „Raffenden“ gegenüber dem ehrlich „Schaffenden“ verbunden. Hier setzt die Lehre von „zweierlei Kapital“ an, die Unterscheidung des guten Produktivkapitals vom bösen Finanzkapital, auf die sich auch Verschwörungslegenden wie die antisemitische beziehen.

Es ist dies die Sphäre, in der nach Marx die „Kapitalmystifikation in ihrer grellsten Form“ erscheint, weil Geld sich hier scheinbar aus sich selbst bzw. wie von selbst generiert und vermehrt. Eine gute Gelegenheit also für das Vorspiegeln falscher Tatsachen, für das Täuschen und Zocken, das Übervorteilen und Betrügen. Marx beschreibt das wie folgt: Es entstehe „eine neue Finanzaristokratie, eine neue Sorte Parasiten in Gestalt von Projektemachern, Gründern und bloß nominellen Direktoren; ein ganzes System des Schwindels und Betrugs mit Bezug auf Gründungen, Aktienausgabe und Aktienhandel“ 1).

Wie ausgedehnt und mächtig die Finanzwirtschaft inzwischen geworden ist, hätte sich Marx allerdings nicht denken können oder träumen lassen. Eine Voraussetzung dafür ist die Überakkumulation von Kapital, das keine produktiven Anlagemöglichkeiten mehr findet und auch nicht mittels höherer Besteuerung einer sinnvollen Verwendung für das Gemeinwohl zugeführt wird.

Warum geschieht letzteres nicht oder warum wäre das so schwer zu machen? Dazu hat der ehemalige Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer 1996 vor Staatsmännern aus aller Welt auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos gesagt: „Ich habe bisweilen den Eindruck, dass sich die meisten Politiker immer noch nicht darüber im Klaren sind, wie sehr sie bereits heute unter der Kontrolle der Finanzmärkte stehen und sogar von diesen beherrscht werden.“ 2)

Inzwischen kommt im Finanzbereich noch die Digitalisierung hinzu, die alle Prozesse beschleunigt, zum Beispiel die Spekulation im „Sekundentrading“. Sie erleichtert auch den Betrug –  siehe den Fall Wirecard. Die mit der Digitalisierung verbundene weitergehende Abstraktion vom Konkreten bringt es mit sich, dass ein fingiertes Milliarden-Guthaben auf einem philippinischen Konto bei laxer Überprüfung jahrelang als existent durchzugehen vermag.

Auch wenn es immer um das reale Handeln realer Menschen geht, die dafür verantwortlich gemacht werden können und müssen: Stark bestimmt wird ihr Handeln durch die gesellschaftlichen Verhältnisse, die Erwartungen ihres Umfelds, den Verwertungsdrang und Wachstumszwang des Kapitals, dem sie als Unternehmer gerecht werden müssen, wenn sie erfolgreich sein wollen. Statt den „absoluten Bereicherungstrieb“ von Unternehmern zur Erklärung von Normverstößen heranzuziehen, den er einfach voraussetzt, spricht Marx lieber vom „Trieb der kapitalistischen Produktion“, alle Grenzen zu überschreiten, wenn sie ihr nicht mit genügend Macht und Nachdruck aufgeherrscht werden. Im „Kapital“ bringt er dazu – in griffiger Übersetzung – eine Passage aus einem Buch des englischen Gewerkschaftsfunktionärs J.T. Dunning von 1860, der sich seinerseits auf eine Zeitschrift bezieht, in der die noch heute gern angeführte These vertreten wird, das Kapital sei ein scheues Reh, das man nicht verschrecken solle: „Kapital, sagt der Quarterly Reviewer, flieht Tumult und Streit und ist ängstlicher Natur. Das ist sehr wahr, aber doch nicht die ganze Wahrheit. Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren. Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel.“ 3)

Diese oft zitierte Stelle bedeutet einerseits, dass die Kapitalverwertung, die Profitmacherei zunächst nicht per se kriminell ist. Sie folgt dem Prinzip des gleichen und zugleich ungleichen Tauschs Arbeitskraft gegen Lohn, aus dem sich der Mehrwert als Differenz zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und dem Wert der Arbeitskraft (= Lohn) ergibt. Bei der Aneignung des Mehrwerts oder Gewinns durch Unternehmer und Aktionäre handelt es sich also nicht um einen Betrug, sondern um eine Folge der strukturellen Ungleichheit von Kapital und Arbeit und des Widerspruchs zwischen beiden.

Die weiteren Mechanismen der Kapitalverwertung, das Streben nach Höchstprofit „bei Strafe des Untergangs“ 4), das Verdrängen anderer aus dem Markt und ihre feindliche Übernahme, bringen eine heftigere Versuchung mit sich, sich dabei auch illegaler Methoden zu bedienen, wenn nicht hingeschaut wird. Die Abgasmanipulationen der deutschen Automobilindustrie sind dafür das beste Beispiel. Von Machenschaften, die im ethischen oder moralischen Sinn illegitim, also verwerflich sind, aber (noch) nicht gesetzlich verboten, ganz zu schweigen.

Wirtschaftskriminalität als gesondertes Delikt zu skandalisieren und zu verfolgen ist deshalb möglich und notwendig. Wenn dabei jedoch nicht über ihre systemischen Hintergründe aufgeklärt wird, bleibt es beim nicht sehr nachhaltigen Personalisieren und Moralisieren von Schuld oder bei der Suche nach Sündenböcken und Bauernopfern. Der Fall Wirecard und seine Verarbeitung in den Medien als spannende Kriminalstory und „größter Bilanzskandal in der Geschichte der Bundesrepublik“ bietet dafür wieder einmal Anschauungsmaterial. Aber eins sollte klar sein: Wer „bandenmäßigen Betrug“ begangen hat, wie laut Staatsanwaltschaft die Chefs von Wirecard, wer damit „eine moderne Version der Mafia“ begründet hat, wie der „Spiegel“ 5) titelte, hat das Gefängnis verdient.

 

Anmerkungen:

1) Karl Marx: Das Kapital, Bd. 3, MEW Bd. 25, Seite 4

2) Zit. nach Heinz-J. Bontrup: „Wirtschafts-Macht“, in Ossietzky Nr. 3/2021, Seite 80

3) Das Kapital, Bd. 1, MEW Bd. 23, Seite 788

4) Das Kapital, Bd. 3, MEW Bd. 25, Seite 255

5) „Inside Wirecard – ‚Eine moderne Version der Mafia‘“. Titelblatt des „Spiegel“ Nr. 6/2021

Reiner Diederich
war bis 2006 Professor für Soziologie und Politische Ökonomie an der FH Frankfurt am Main. Sein Artikel ist in der BIG-Beilage zur Nr. 2/2021 der Zeitschrift Stichwort BAYER erschienen.

 

Keine Gewerkschaftsvertretung bei Amazon in den USA

Beschäftigte des Online-Versandhändlers Amazon haben sich in einer mit Spannung erwarteten Abstimmung mehrheitlich gegen die Einführung einer Gewerkschaftsvertretung ausgesprochen. Abgestimmt wurde unter den Angestellten eines Logistikzentrums in Bessemer im US-Bundesstaat Alabama. Es hätte die erste Arbeitnehmervertretung in der mittlerweile 26-jährigen Unternehmensgeschichte werden können. Die Handelsgewerkschaft RWDSU (Retail, Wholesale and Department Store Union) kündigte an, das Ergebnis anzufechten. Amazon ist weltweit wegen schlechter Arbeitsbedingungen und der Verhinderung der gewerkschaftlichen Organisierung von Mitarbeiter*innen in der Kritik. In den USA beschäftigt der Konzern etwa 950.000 Menschen, weltweit fast 1,3 Millionen Voll- und Teilzeitkräfte. Nach Medienberichten sprachen sich 738 Beschäftigte für die Gewerkschaftsvertretung aus, 1.798 stimmten dagegen. Etwas mehr als 55 Prozent der rund 6.000 Angestellten des Logistikzentrums hatten sich an der Briefwahl beteiligt. (Neues Deutschland vom 11. April 2021)

Das Neue Deutschland kritisiert die Gewerkschaftsstrategie:

„Der Kampf der mit 100.000 Mitgliedern vergleichsweise kleinen Handelsgewerkschaft RWDSU für das Recht auf gewerkschaftliche Vertretung beim zweitgrößten Arbeitgeber der USA hatte nicht nur ein enormes landesweites Medieninteresse ausgelöst. Er hat auch Hoffnungen befeuert, die über 25 Jahre andauernde gewerkschaftliche Bedeutungslosigkeit bei Amazon beenden zu können. (…) Dass Amazon Millionen in eine Anti-Gewerkschaftskampagne investiert hat, steht außer Frage. Ebenso bekannt ist, dass Beschäftigte mit allerlei Methoden direkt und indirekt unter Druck gesetzt wurden. Doch mit dem alleinigen Verweis auf das sogenannte Union-Busting macht es sich die Gewerkschaft zu einfach. Nicht nur, weil viele von Amazons Maßnahmen in den USA weder verboten sind noch unerwartet waren. Vor allem verstellt die Kritik den Blick auf die strategischen Fehler der Gewerkschaft.“

Die RWDSU, so setzt das Neue Deutschland fort, hätte von Beginn an auf eine klassische Top-down-Kampagne gesetzt. Die Kommunikation mit den Beschäftigten sei vor allem vor dem Logistikzentrum oder über die Medien gelaufen. Entschieden worden sei die Angelegenheit aber unmittelbar im Logistikzentrum, wo Amazon das Kommando habe. Amazon zahle derzeit einen Stundenlohn von 15,30 US-Dollar – mehr als das Doppelte des in Alabama gültigen nationalen Mindestlohns von 7,25 US-Dollar. „Natürlich ist die Arbeit bei Amazon anstrengend, es fehlen Pausenzeiten, um auf die Toilette zu gehen und der Druck, die durch Algorithmen kontrollierten Leistungsvorgaben zu erfüllen, ist enorm. Doch dass die Stimme für die Gewerkschaft daran etwas ändert, ist zunächst nur ein Versprechen. Gerade um Beschäftigte ohne Bezug zu Gewerkschaften zu überzeugen, reicht es nicht, sie am Autofenster vor oder nach der Arbeit anzusprechen. (…) Dass sich lediglich 16 Prozent der 6000 Beschäftigten in Bessemer für die Gewerkschaft ausgesprochen haben, sollte anregen, die Bedeutung von PR-Kampagnen und gewerkschaftsfreundlicher Medienberichterstattung nicht zu überschätzen. Gewerkschaften müssen wieder stärker in die Lebensrealität jener Menschen eintauchen, die sie vertreten wollen.“ (Neues Deutschland vom 11. April 2021)

Die Kritik wird in einem weiteren Kommentar der Zeitung fortgesetzt:

„Die Gewerkschaft selbst hat Fehler gemacht. Man versuchte die anfängliche Empörung über fehlenden Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie zu nutzen, um innerhalb nur eines Jahres ‚schnell‘ die Gewerkschaft zu etablieren. Das Abstimmungsergebnis zeigt: Die Gewerkschaft ist vor Ort und bei den Beschäftigten nicht genug sozial verankert, ihr wurde nicht vertraut oder zugetraut, Verbesserungen zu bringen. Sie hat zudem handwerkliche Fehler gemacht, etwa den Verzicht auf persönliche Haustürbesuche bei Arbeitern trotz Pandemie – die sind möglich und nötig. Vertrauen lässt sich nicht mit einem kurzen Flyer-Zustecken von hauptamtlichen Gewerkschaftsmitarbeitern vor dem Werkstor unter den Augen der Überwachungskameras von Amazon oder hastig in Autofenster hinein gesprochene Kurzansprachen aufbauen.“ (Neues Deutschland vom 12. April 2021)

Das wirtschaftsliberale Handelsblatt nimmt das Vorgehen Amazons aufs Korn:

„Die Gewerkschaft beschuldigte Amazon bereits, ‚illegal‘ Einfluss auf die Abstimmung genommen zu haben und kündigte energischen Widerstand an. Beobachter halten ein langwieriges rechtliches Nachspiel für möglich. Amazon hatte schon vor der Wahl mit aller Kraft versucht, das Votum zu verzögern, war jedoch mit einem Einspruch bei der Arbeitnehmerschutzbehörde NLRB gescheitert. (…) Auch wenn Amazon sich gegen die RWDSU zunächst durchsetzen konnte, verlief der Wahlkampf in vielerlei Hinsicht peinlich für den Konzern. So musste Amazon nach einer hitzigen Twitter-Auseinandersetzung mit einem US-Abgeordneten zugeben, dass Lieferfahrer mitunter keine Toiletten fänden und somit erstmals Berichte bestätigen, wonach Mitarbeiter unter hohem Zeitdruck und Arbeitsstress in Flaschen urinieren. Dass dies zunächst über einen offiziellen Twitter-Account abgestritten wurde, sei ein ‚Eigentor‘ gewesen, räumte Amazon ein.“

Quellen:

Jörn Böwe/Johannes Schulten: „Amazon in den USA: Promi-Beifall reicht nicht“, Neues Deutschland (Online vom 11. April 2021)

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1150608.bessemer-in-alabama-amazon-in-den-usa-promi-beifall-reicht-nicht.html

Moritz Wichmann: „Eine Schlacht verloren“, Neues Deutschland vom 12. April 2021 (Online vom 10. April 2021)

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1150599.amazon-eine-schlacht-verloren.html?sstr=Schlacht

„Amazon-Mitarbeiter in den USA stimmen gegen Gewerkschaftsgründung“, Handelsblatt vom 9. April 2021

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/arbeitsbedingungen-amazon-mitarbeiter-in-den-usa-stimmen-gegen-gewerkschaftsgruendung/27082670.html&ticket=ST-278989-ezonPMgSiTG2JN4vIhOy-ap1?ticket=ST-279082-YbHFqDefdwtXWAKzfgkX-ap1

 

Jens Spahn und die Amigo-Wirtschaft

„Die Corona-Krise ist ein Eldorado für die klassische Klüngel- oder Amigo-Wirtschaft“, stellte jüngst der Journalist Wolfgang Michal in der Wochenzeitung der Freitag fest. Eine wichtige Voraussetzung dafür sieht er darin, dass die Erteilung von öffentlichen Aufträgen bei Ereignissen, die der Staat nicht voraussehen kann, laut Vergabeverordnung völlig intransparent ablaufen darf – etwa bei einer pandemiebedingten Beschaffung von Masken, Schutzkleidung und Beatmungsgeräten. „Mit diesem Freibrief genehmigt sich der Staat die Erlaubnis, alle bis dahin hochgehaltenen Wettbewerbsregeln außer Kraft zu setzen und Leistungen völlig unkontrolliert zu jeder Bedingung und zu jedem Preis einkaufen zu können.“ (Freitag vom 4. März 2021)

In den letzten Wochen geriet vor allem Jens Spahn (CDU) in die öffentliche Kritik – zum einen, weil er in seiner Funktion als Gesundheitsminister die Notlage der Pandemie zu umstrittenen Deals genutzt hat. Und zum anderen wurden private Immobiliengeschäfte bekannt, die den Verdacht nahelegten, er könne Berufliches und Privates vermischt haben. So soll der Medienkonzern Burda einen Direktauftrag zur Lieferung von Masken erhalten haben. Bemerkenswert ist dabei, dass der Ehemann von Spahn, Daniel Funke, als Lobbyist für Burda in Berlin arbeitet. Der Schauspieler Marcus Mittermeier frotzelte auf Twitter:„Deutschland hat einfach Pech, dass Spahn nicht jemand von Biontech* geheiratet hat.“ (Frankfurter Rundschau vom 23. März 2021)

Der Leitartikler der Frankfurter Rundschau nimmt die „Wirtschaftsnähe“ von Unionspolitikern generell aufs Korn:

„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war vielfach überfordert damit, die Maßnahmen in der Corona-Pandemie aus eigener Kraft zu organisieren. In der Not gibt sich der Charakter eine Blöße. Heißt bei Jens Spahn: Er vertraute nicht seinem Ministerium oder den zugeordneten Instituten und ihren Fachleuten. Er dachte zuerst an die Kumpels in Konzernen. Automatisch fließt damit auch Geld in die freie Wirtschaft und nicht in bundeseigene Institutionen. (…) Diese Vorgehensweise selbst ist das Problem, und sie hat leider System bei Unionspolitikern – sie verhindert Kontrolle und lädt zur Korruption ein. Schon bei der Corona-App hat Jens Spahn nach langem Zögern sehr viele Millionen aufgewendet und führende deutsche IT-Unternehmen damit beauftragt. Nie zu sehen war ein oberster IT-Experte des Gesundheitsministeriums – weil es ihn schlicht nicht gibt, weil es bis heute versäumt wird, eine von der Wirtschaft unabhängige, vielleicht sogar unangenehm widersprechende Kompetenz analog zum Robert-Koch-Institut aufzubauen. (…) Apropos Unabhängigkeit. Wer wurde Chef des Unternehmens, das für die Sicherheit aller Patientendaten zuständig ist? Jener Manager, der Jens Spahn zwei Jahre zuvor eine Wohnung in Berlin verkauft hat.“

Jens Spahn soll tatsächlich im Jahre 2017 von dem Pharmamanager Markus Leyck Dieken eine Wohnung in Berlin Schöneberg für rund eine Million Euro gekauft haben. Im Sommer 2019 übernahm dann Leyck Dieken die Aufgabe eines Chef-Digitalisierers im deutschen Gesundheitswesen und damit die Geschäftsführung der mehrheitlich bundeseigenen Gematik GmbH bei einem deutlich höheren Gehalt als sein Vorgänger. Öffentlich kritisiert wurde, dass Spahn damit „einen alten Freund in einen Top-Job holte“, wie der Berliner Tagesspiegel schrieb. (Tagesspiegel vom 22. Dezember 2020)

* Seit März 2020 entwickelt das Biotechnologie-Unternehmen Biontech in Kooperation mit dem US-amerikanischen Pharmakonzern Pfizer einen Covid-19 Impfstoff.

Detaillierte Informationen über den Aufstieg von Jens Spahn und den Verbindungen zwischen seinen privaten Geschäften und seiner politischen Karriere finden sich unter anderem im Nachrichtenportal t-online und bei Lobbypedia:

Jonas Mueller-Töwe: „Politisches Kapital: Wie Jens Spahn mit Politik Millionen machte“, t-online vom 29. März 2021

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_89687398/wie-gesundheitsminister-jens-spahn-mit-politik-millionen-machte.html

https://lobbypedia.de/wiki/Jens_Spahn

 

Weitere Quellen:

Thomas Kaspar: „Union in der Corona-Krise: Überforderte Egomanen statt Expertenmeinungen“, Frankfurter Rundschau vom 22. März 2021

https://www.fr.de/meinung/kommentare/cdu-csu-andreas-scheuer-jens-spahn-corona-krise-impfstab-skandale-masken-90256889.html

Wolfgang Michal: „Jens Spahn genießt das“, der Freitag vom 4. März 2021

https://www.freitag.de/autoren/wolfgang-michal/jens-spahn-geniesst-das

Jost Mülller-Neuhof: „Wie Jens Spahn einen alten Freund in einen Top-Job holte“, Tagesspiegel vom 22. Dezember 2020

https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-wohnungskauf-fuer-980-000-euro-wie-jens-spahn-einen-alten-freund-in-einen-top-job-holte/26737118.html

Mirko Schmid: „Jens Spahn: Gesundheitsministerium soll Masken bei Firma gekauft haben, bei der sein Ehemann angestellt ist“, Frankfurter Rundschau vom 23. März 2021

https://www.fr.de/politik/jens-spahn-ehemann-daniel-funke-masken-gesundheitsministerium-burda-nuesslein-loebel-sauter-cdu-csu-90255762.html

Cum-Ex-Prozess in Wiesbaden hat begonnen

Die Verfolgung der organisierten Finanzmarktkriminalität ist weiter in Bewegung. Am 25. März 2021 wurde vor dem Landgericht Wiesbaden der Strafprozess gegen einen Steueranwalt und vier ehemalige Banker der Hypo-Vereinsbank eröffnet. Dabei wird über einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte verhandelt. Die mutmaßlichen Täter sind angeklagt, zwischen 2006 und 2008 für einen Berliner Immobilieninvestor ein Cum-Ex-Produkt entwickelt und umgesetzt zu haben. Der Schaden für den Steuerzahler beträgt 113 Millionen Euro. Diese Summe hatte sich die Firma des Investors in Form der Kapitalertragsteuer vom Staat „erstatten“ lassen (ohne sie zuvor gezahlt zu haben). Der angeklagte Rechtsanwalt Hanno Berger war zu Prozessbeginn jedoch abwesend – hatte sich bereits vor Jahren in die Schweiz abgesetzt, im Vertrauen darauf, nicht ausgeliefert zu werden. Der Hauptangeklagte wird in der Anklageschrift als „Spiritus Rector“ der betrügerischen Geschäfte bezeichnet.

Die Taten der Angeklagten werden nicht mehr nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als gewerbsmäßiger Bandenbetrug gewertet. Dadurch drohen bis zu zehn Jahren Haft. Auch ist jetzt eine Auslieferung von Hanno Berger durch die Schweizer Behörden möglich. Der Angeklagte steht auch in Bonn vor einem Strafprozess. Dort wird er sich wegen seines Vorgehens im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Bank M.M. Warburg verantworten müssen.

Der Cum-Ex-Skandal wird seit Jahren von mehreren Staatsanwaltschaften und Gerichten aufgearbeitet. So wurden zwei britische Aktienhändler bereits im März 2020 vom Landgericht Bonn zu Bewährungsstrafen verurteilt – damals wurden zum ersten Mal Cum-Ex-Deals als Straftat gewertet. Die Ermittlungen zu Cum-Ex werden fortgesetzt. Am 25. März 2021 ließ beispielsweise die Staatsanwaltschaft Frankfurt bei einer Razzia mehrere Wohnungen und Geschäftsräume durchsuchen.

Quellen:

René Bender/Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Cum-Ex-Prozessauftakt ohne Hauptangeklagten: ‚Hanno Berger kann und wird nicht erscheinen‘“, Handelsblatt vom 25. März 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steuerskandal-cum-ex-prozessauftakt-ohne-hauptangeklagten-hanno-berger-kann-und-wird-nicht-erscheinen/27039416.html

Dies.: „Oberlandesgericht Frankfurt macht Weg für Hanno Bergers Auslieferung frei“, Handelsblatt vom 12. März 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-oberlandesgericht-frankfurt-macht-weg-fuer-hanno-bergers-auslieferung-frei/27000838.html

„Prozess um Cum-Ex-Deals: Schlüsselfigur Berger bleibt fern“, Süddeutsche Zeitung vom 25. März 2021

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzen-wiesbaden-prozess-um-cum-ex-deals-schluesselfigur-berger-bleibt-fern-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210324-99-956068

Bernd Müller: „Bandenmäßiger Betrug“, junge Welt vom 16. März 2021

https://www.jungewelt.de/artikel/398685.kapitalverbrechen-bandenm%C3%A4%C3%9Figer-betrug.html?sstr=cum%7Cex

Wie funktionieren Cum-Ex-Geschäfte? Der Deutschlandfunk und der Verein „Bürgerbewegung Finanzwende“ bieten jeweils einen kleinen Überblick:

https://www.deutschlandfunk.de/cum-ex-geschaefte-wie-das-verwirrspiel-mit-aktien.2897.de.html?dram:article_id=494671

https://www.finanzwende.de/themen/cumex/

Eine Chronik zu Cum-Ex findet sich auf der Webseite der „Bürgerbewegung Finanzwende“:

https://www.finanzwende.de/themen/cumex/chronik-von-cumex/

 

Die Schattenwelt der extremen Ausbeutung

„Die Ökonomie der Werkverträge und Subunternehmen spielt im postmodernen Kapitalismus eine zentrale Rolle.“ (Die modernen Wanderarbeiter*innen. Arbeitsmigrant*innen im Kampf um ihre Rechte, Seite 83)

So sehr die deutsche Wirtschaft auf die innereuropäischen Wanderarbeiter*innen angewiesen ist, so wenig sind deren prekäre Lebens- und Arbeitsbedingungen öffentlich sichtbar. Anliegen der beiden Autor*innen Kathrin Birner und Stefan Dietl ist es, über die extreme Ausbeutung der Menschen aufzuklären, die vorübergehend ihre Heimatländer verlassen, um in Deutschland zu arbeiten. Das gelingt ihnen sehr gut – sie bieten auf nur 139 Seiten in konzentrierter Form einen gründlichen Einblick in die prekären Arbeitsverhältnisse der wichtigsten Branchen: der Landwirtschaft, des Pflegebereichs, der Bauwirtschaft, des Transport- und Logistiksektors, der (jüngst in den medialen Fokus gerückten) Fleischindustrie und des Sektors der industriellen Produktion.

Zunächst wird im Buch die Entwicklung der Arbeitsmigration der letzten Jahre innerhalb der EU im Kontext der EU-Osterweiterung beleuchtet. Deutlich wird, dass die Unternehmen dabei vor allem zwei Modelle prekärer Arbeit extensiv nutzen: die Entsendung, bei der die Beschäftigten offiziell bei Agenturen oder Subunternehmen eines anderen Land angestellt sind, und die Scheinselbständigkeit. Danach beschreiben die Autor*innen auf Basis empirischen Materials die katastrophale Situation der migrantischen Beschäftigten in den einzelnen Wirtschaftssektoren. Sie gehen auf die unterschiedlichen europarechtlichen Regelungen ein und gehen der Anschaulichkeit halber detailliert auf mehrere Beispiele ein.

Kein Zweifel wird daran gelassen, dass die staatlichen Kontrollinstanzen, wie die dem Zoll angegliederte „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, kaum als Bündnispartner im Kampf für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der mobilen Beschäftigten gelten können. So ist die Behörde zum einen aufgrund fehlender materieller und personeller Ausstattung kaum in der Lage, effektive Kontrollen durchzuführen. Zum anderen sind die meisten Machenschaften der deutschen Unternehmen zur Ausbeutung der Arbeitsmigrant*innen keineswegs illegal, sondern politisch gewollt. Verdeutlicht wird das am Beispiel der europäischen Entsenderichtlinie, die nicht mit dem Ziel geschaffen wurde, gleiche Arbeitsbedingungen zu fördern, sondern für den Nachschub billiger Arbeitskräfte aus Osteuropa in die industriellen Zentren der EU zu sorgen.

Dass angesichts der im Buch beschriebenen empörenden Zustände öffentlich wahrnehmbare Proteste weitgehend fehlen, erklären Birner und Dietl mit der Verbindung von Rassismus und Ausbeutung bei der Beschäftigung der Wanderarbeiter*innen. Tief in der deutschen Mehrheitsgesellschaft verankerte rassistische Ressentiments und Stereotype würden dafür sorgen, dass Diskriminierungen als „normal“ gelten und damit akzeptiert werden. Erst wenn auch die Mehrheitsgesellschaft – wie in Folge der Ausbreitung des Coronavirus in deutschen Schlachthöfen – betroffen ist, sei eine erkennbare Skandalisierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Migrant*innen zu erwarten.

Unter der Überschrift „Die Peripherisierung der Zentren“ beschreiben die Autor*innen abschließend, wie informelle Beschäftigungsverhältnisse zunehmend auch in Kernbereiche des industriellen Sektors vordringen. Als Beleg gilt hier das Ansteigen von Leiharbeit und Werkverträgen in den Schlüsselbereichen Maschinenbau und Automobilproduktion. Das einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung entnommene Beispiel eines deutschen Automobilzulieferers illustriert laut Birner und Dietl, wie die prekär Beschäftigten im industriellen Produktionssektor ausgebeutet werden. Mehr als hundert kroatische Wanderarbeiter*innen, die auf Basis eines Werkvertrags bei einer kroatischen Firma beschäftigt waren, polierten, schliffen und montierten Aluminiumteile für führende deutsche Autohersteller. Formell mit Stundenlohn bezahlt, mussten sie faktisch im Akkord arbeiten. Aus den Vorgaben resultierten extrem lange Arbeitszeiten – aus diesen wieder eine ganze Reihe von Arbeitsunfällen. Eine zuverlässige elektronische Zeiterfassung fehlte, Krankheitsausfälle wurden vom Lohn abgezogen. Und von dem geringen Lohn müssen dann noch Kosten für die Unterkünfte beglichen werden. Das Vorgehen der Firma war offensichtlich größtenteils legal, da es den gesetzlichen Rahmen in Deutschland und der EU nicht überschritt. Aber: „Faktisch sind die innereuropäischen Wanderarbeiter*innen weitgehend rechtlos“ – so bringen es die beiden Autor*innen treffend auf den Punkt (Seite 70).

Das Buch beschränkt sich jedoch nicht nur auf die bei aller Anschaulichkeit komprimiert präsentierte Darstellung der Fakten zur europäischen Arbeitsmigration. So stehen im Schlusskapitel die in der Regel öffentlich kaum beachteten kollektiven Kämpfe der Wanderarbeiter*innen im Mittelpunkt. Birner und Dietl, selbst gewerkschaftlich aktiv, knüpfen sich das paternalistische Denken der Gewerkschaften vor, die die von extremer Ausbeutung Betroffenen zwar schützen wollen, sie aber nicht ausreichend als selbständig handelnde politische Subjekte anerkennen. Es reiche eben nicht, sich nur für die Interessen von Wanderarbeiter*innen einzusetzen, sondern es müsse auch möglich sein, sich gemeinsam mit ihnen für ihre Rechte zu engagieren und ihre gesellschaftliche Isolation zu durchbrechen. Im abschließenden Teil des Buches werden deshalb konkrete Arbeitskämpfe aus den verschiedenen Branchen vorgestellt, die zumindest teilweise erfolgreich verliefen und in denen wichtige Forderungen durchgesetzt werden konnten.

Vier Kernaussagen der beiden Autor*innen lassen sich zusammenfassend benennen. Erstens: Die prekär beschäftigten Menschen erleben sich selbst als rechtlos, während die Methoden der profitierenden Unternehmen sich oft in legalem Rahmen bewegen. Zweitens: Es handelt sich letztlich um politische Entscheidungen, die die Voraussetzungen für die systematische Ausbeutung der Wanderarbeiter*innen schaffen. Drittens: Nicht nur in Schlachthöfen oder im Pflegebereich werden Wanderarbeiter*innen ausgebeutet. Deutsche Unternehmen sind in zahlreichen Sektoren der Wirtschaft für die katastrophalen Lebens- und Arbeitsbedingungen hunderttausender Menschen aus ost- und südeuropäischen Ländern verantwortlich, um den Status des Landes als „Exportweltmeister“ aufrechterhalten zu können. Viertens: Die deutschen Gewerkschaften sollten ihr ambivalentes Verhältnis zur Arbeitsmigration klären (Interesse an restriktiver Zuwanderungspolitik bei gleichzeitiger Unterstützung der migrantischen Arbeiter*innen) und in kollektiven Kämpfen einen partizipatorischen Ansatz vertreten, bei dem der Wille der Betroffenen im Zentrum steht.

Kathrin Birner/Stefan Dietl: Die modernen Wanderarbeiter*innen. Arbeitsmigrant*innen im Kampf um ihre Rechte, Unrast-Verlag, Münster, 2021, 139 Seiten, 12,80 Euro, ISBN 978-3-89771-299-7

Schattenbanken im Finanzsystem: Der Kollaps der Greensill Bank

Die Pleite der Greensill Bank ist nach Wirecard der nächste große Fintech-Skandal in Deutschland. Ebenso wie vordem Wirecard hatte das Finanzinstitut aus Bremen bislang als ein Vorzeigeunternehmen gegolten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stoppte jedoch im März dieses Jahres den Geschäftsbetrieb der Tochter des britisch-australischen Finanzkonglomerats Greensill Capital wegen drohender Überschuldung und stellte beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Seit einer Strafanzeige der Bafin wegen mutmaßlicher Bilanzmanipulation ermittelt nun auch noch die Staatsanwaltschaft.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens bestand darin, Lieferantenrechnungen für Unternehmen zu bezahlen. Für die sofortige Zahlung erhielt Greensill vom jeweiligen Lieferanten einen Rabatt. Die Gesellschaft forderte dann später den vollen Rechnungsbetrag vom Kunden zurück und kassierte den Gewinn. Zur Vorfinanzierung seiner riskanten Geschäfte benötigte Greensill aber selbst verlässliche Geldquellen. Zum einen wurden erworbene Forderungen zu weltweit handelbaren Wertpapieren verpackt – also zu genau solchen Instrumenten, die auch die Finanzkrise 2008 auslösten. Zum anderen sammelte die Schattenbank* im Umfeld der Nullzinspolitik gegen einen kleinen Zins Einlagen von deutschen Sparern und Kommunen.

Auffällig erscheint Experten das Tempo von Greensills Aufstieg und Fall. Noch im Jahr 2017 war die Bank in Sachen Bilanzsumme „kleiner als die kleinste Sparkasse“ (Finanzszene, 7. März 2021). Dann aber verzehnfachte sich die Bilanzsumme binnen zwei Jahre auf 3,8 Milliarden Euro im Jahre 2019. Offensichtlich kam es zu hohen Konzentrationsrisiken bei den Forderungen (Fokussierung auf bestimmte Kunden, Branchen und Länder). Im Sommer 2020 verlor Greensill daher den Warenkreditversicherungsschutz eines wichtigen japanischen Versicherers, der bis dahin das Finanzinstitut gegen mögliche Ausfälle abgesichert und eine hohe Bedeutung für dessen Bonität hatte (ohne Versicherungsschutz versiegen die Finanzierungsquellen).

 Von der Bankenpleite sind neben Kleinanlegern auch etwa 50 Städte, Gemeinden und Bundesländer in Deutschland betroffen. So sind zum Beispiel beim Land Thüringen 50 Millionen Euro gefährdet, die Stadt Monheim (NRW) kann gegebenenfalls 38 Millionen Euro abschreiben. Insgesamt stehen Einlagen von rund 500 Millionen Euro auf dem Spiel. Anders als die Privatanleger sind die öffentlichen Investoren jedoch nicht durch die Einlagensicherung der Banken geschützt.

Der Deutschlandfunk kommentierte:

„Jeder Gemeinderat muss sich also fragen, warum die Verwaltung trotzdem zum Teil Millionen Euro als Festgeld bei der Bremer Greensill Bank deponiert hat, einer so kleinen Bank, dass deren Namen bis vor kurzem nur wenigen Finanzspezialisten geläufig gewesen sein dürfte. Eine Unvorsichtigkeit, die ihre Einwohner viel Geld kosten wird. Nur mit Glück werden sie einen Teil wiedersehen, wenn denn nach einer wahrscheinlichen Insolvenz der Bank noch etwas übrigbleiben sollte. Die Kämmerer müssen sich nun fragen lassen, warum sie ein solches Risiko eingegangen sind – für 0,3 Prozent Zins, die sie dafür einstrichen? Denn es ist ein veritables Risiko in Zeiten, in denen man für Einlagen in Millionenhöhe bei seriösen Banken auf jeden Fall Negativzinsen zahlen muss.“ (Deutschlandfunk vom 13. März 2021)

Kritiker*innen sehen in den Schattenbanken, die unter dem Radar der Aufsichtsbehörden agieren, das eigentliche Großrisko des Finanzsystems. Deshalb wird nach dem Fall Wirecard einmal mehr die Finanzaufsicht in Deutschland attackiert (vgl. u. a. die Pressemitteilung der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. vom 16. März 2021).

* „Schattenbanken“ gewannen seit Ausbruch der Finanzkrise 2007 stetig an Bedeutung. Es handelt sich um Unternehmen, die ähnliche Geschäfte wie die klassischen Banken abwickeln, ohne aber den gleichen strengen Vorgaben und Kontrollen zu unterliegen. Dazu gehören Hedgefonds, Vermögensverwalter, Verbriefungsgesellschaften, zunehmend auch Technologiefirmen.

 

Quellen:

Jakob Blume/Andreas Kröner/Carsten Volkery: „Greensill-Rettung ist gescheitert – Aufstieg und Fall eines Fintech-Stars“, Handelsblatt Online vom 14. März 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/finanzskandal-greensill-rettung-ist-gescheitert-aufstieg-und-fall-eines-fintech-stars/27002790.html

„Greensill-Pleite trifft Arbeitnehmer und Steuerzahler“, ein Kommentar von Brigitte Scholtes im Deutschlandfunk vom 13. März 2021

https://www.deutschlandfunk.de/schattenbanken-im-finanzsystem-greensill-pleite-trifft.720.de.html?dram:article_id=494034

„Statement zur Einleitung des Insolvenzverfahrens bei der Greensill Bank“: Pressemitteilung von Finanzwende e. V. vom 16. März 2021

https://www.finanzwende.de/presse/statement-zur-einleitung-des-insolvenzverfahrens-bei-der-greensill-bank/

Detaillierte Informationen zum Fall Greensill finden sich hier:

Christian Kirchner: „Vom Untergang einer deutschen Bank. Das Greensill-Protokoll“, finanzszene.de, 18. März 2021

https://finanz-szene.de/banking/vom-untergang-einer-deutschen-bank-das-greensill-protokoll/

Finanz-Szene – Der Podcast. Zu Gast: Thomas Borgwerth (vom 7. März 2021)

https://finanz-szene-podcast.podigee.io/8-neue-episode

 

 

Gigantischer Anlagebetrug mit Immobilien

Die im niedersächsischen Langenhagen ansässige German Property Group (GPG), die früher unter den Namen Dolphin Trust und Dolphin Capital auftrat, versprach Anlegern in Großbritannien, Irland, Südkorea, Singapur, Israel und Russland ungewöhnlich hohe Renditen von 10 bis 15 Prozent für Anlagen auf zwei bis fünf Jahre. Das Geschäftsmodell bestand darin, denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland zu sanieren und zu vermieten:

„Die im Jahr 2008 gegründete GPG war auf Geschäfte mit den Ersparnissen von Rentnern spezialisiert. Das funktionierte ungefähr so: Der Immobilienmarkt gilt vielen Menschen als sichere Anlagemöglichkeit. Im Ausland kommt noch hinzu, dass der Bundesrepublik das Vorurteil vorauseilt, besonders stabil und vertrauenswürdig zu sein. Die GPG schnürte daraus ein attraktiv erscheinendes Anlagekonzept. Den Kunden versprach die GPG: ‚Leihe uns für fünf Jahre einen Teil deiner Rente, dafür sanieren wir von uns erstandene Häuser in Deutschland und beteiligen dich am Gewinn der Vermietung.‘“ (junge Welt vom 13. März 2021)

In den ersten Jahren schienen die Geschäfte auch gut zu laufen: Die Anleger kassierten die versprochenen hohen Zinsen und einige Liegenschaften wurden tatsächlich entwickelt. Dann wurde aber klar, dass es viel zu wenige Projekte gab und in zahlreichen Immobilien nicht investiert wurde. Im 2018 fielen dann die Zahlungen an die Anleger aus. Im Juli 2020 erfolgte die Insolvenz des Unternehmens. Der entstandene Schaden wird auf über eine Milliarde Euro geschätzt, wobei der aktuelle Wert der zumeist nicht sanierten und zum Teil verfallenen Immobilien nur etwa 150 Millionen Euro beträgt. Offensichtlich handelt es sich bei der Betrugsmasche um ein Schneeballsystem. Um die Renditeversprechen der ersten Investoren einzulösen, wurden die Einlagen neuer Anleger genutzt, bis das System letztlich kollabierte (vgl. Handelsblatt vom 17. September 2020).

Da die GPG keine deutschen Kunden hatte und auch die Investoren im Ausland angeworben wurden, gibt es somit keine Kläger in Deutschland selbst, was die rechtliche Aufarbeitung erschwert. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover aber gegen den Geschäftsführer von GPG und weitere Akteuren wegen des Verdachts auf Anlagebetrug, Untreue und des illegalen Betreibens eines Bankengeschäfts (vgl. Business Insider vom 26. Januar 2021).

Etwa 2.000 britische Anleger schlossen sich zusammen und fordern nun von der Bundesregierung in einem Brief, als Opfer eines Anlagebetrugs entschädigt zu werden, sofern sie ihr Geld vom insolventen Unternehmen nicht mehr zurückbekommen. Politiker und Justiz hätten bislang nur spärlich reagiert, heißt es in dem Brief, aber langsam würde einigen deutschen Behörden klar werden, dass dieser massive Betrug sich zu einem der größten Finanzskandale Deutschlands entwickelt habe. Wobei auch die deutschen Aufsichtsbehörden völlig gescheitert seien. Der Rechtsstaat Deutschland sei offenbar mit wenigen Kniffen ausgehebelt worden. Um die Aufsichtsbehörde loszuwerden, habe das Unternehmen einfach nur im Ausland Geld einzusammeln brauchen (vgl. Business Insider vom 14. März 2021).

Die internationalen Investoren (darunter viele Kleinanleger) setzten also auf das attraktive Geschäftsmodell, das auf der Wohnungsnot und dem hohen Wert des Denkmalschutzes in Deutschland basierte – und ließen sich von den unseriös hohen Zinsversprechen locken. Jetzt erwarten viele der über den Tisch gezogenen Anleger, dass der deutsche Staat ihre fehlgeschlagene Renditeerwartung kompensiert.

 

Quellen:

 

Marta Orosz: „Milliardenbetrug German Property Group: 2.000 britische Rentner fordern in Brief Entschädigung von Kanzlerin Merkel“, Business Insider (Nachrichten-Webseite) vom 14. März 2021

https://www.businessinsider.de/wirtschaft/milliardenbetrug-german-property-group-2-000-betrogene-britische-rentner-fordern-in-einem-brief-entschaedigung-von-kanzlerin-merkel-a/

dies./Kayhan Özgenc: „Betrug in Milliardenhöhe: Chef der German Property Group räumt erstmals ein, Anleger getäuscht zu haben“, Business Insider (Nachrichten-Webseite) vom 26. Januar 2021

https://www.businessinsider.de/wirtschaft/betrug-in-milliardenhoehe-chef-von-immobilienfirma-raeumt-erstmals-ein-anleger-getaeuscht-zu-haben-a/

Christian Bunke: „Renten verzockt“, junge Welt Online vom 13. März 2021

https://www.jungewelt.de/artikel/398351.finanzskandal-renten-verzockt.html

Volker Votsmeier: „Anlagebetrug-Ermittlungen: Neue Abgründe im Milliardenskandal mit Immobilien“, Handelsblatt vom 17. September 2020

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/german-property-group-anlagebetrug-ermittlungen-neue-abgruende-im-milliardenskandal-mit-immobilien/26195012.html

 

Politik auf privatrechtlicher Grundlage: Unternehmen regieren in „Innovationszonen“

Der demokratische Gouverneur des US-Bundesstaats Nevada hat nach Presseberichten einen Gesetzentwurf ausarbeiten lassen, der Firmen aus Zukunftsbranchen (Robotik, künstliche Intelligenz, Biometrie) erlauben soll, ganze Städte in sogenannten Innovationszonen neu aufzubauen. Dort sollen anstelle der öffentlichen Verwaltungen und Bürgermeister die investierenden Unternehmen staatliche Hoheitsbefugnisse übernehmen. Diese könnten dann etwa Steuern erheben und wären für Justiz, Polizei, Schulen, Gerichtsbarkeit, Arbeitsämter und Kindergärten zuständig.

Voraussetzung für die Schaffung einer solche Innovationszone ist, dass die Unternehmen mindestens 200 Quadratkilometer von noch nicht erschlossenem und unbewohntem Land außerhalb bestehender Städte kaufen. Die Interessenten müssen außerdem mindestens 250 Millionen US-Dollar besitzen und sind verpflichtet, innerhalb von zehn Jahren eine Milliarde Dollar in das Projekt zu investieren. Die Staatsgewalt würde dann nach einer gewissen Zeit von der bestehenden Gebietskörperschaft (County) auf die Unternehmen übergehen. Im Bundestaat Nevada würden so kleine staatliche Enklaven ohne jede demokratische Legitimation entstehen.

Begründet wird das Vorhaben damit, dass die bisherigen kommunalen Verwaltungen und die üblichen Anreizsysteme aus Steuererleichterungen und Subventionen es nicht mehr schaffen würden, wichtige Zukunftstechnologien nach Nevada zu holen. Deshalb sollen „alternative Regierungsformen“ das traditionelle Modell der Kommunalverwaltung ersetzen. So kaufte der Chef des Konzerns Blockchains, Jeffrey Berns, bereits im Jahr 2028 eine 270 große unbewohnte Landfläche im Westen Nevadas. Dort soll eine unternehmenseigene „Smart City“ entstehen, die vollständig auf Blockchain-Datenspeichertechnologie basiert.

Der Berliner Tagesspiegel kommentiert dies Vorhaben wie folgt:

„Zur Idee, vielmehr Ideologie, der Smart City gehört die Verschmelzung des Bürgers mit dem Kunden und Nutzer ausgeklügelter Dienstleistungen. Der Bürger, wie man ihn hierzulande noch kennt, ist in der Hightech-Stadt von morgen, in Berns‘ privater Kommune, eine Figur von gestern. Wenn seine Umgebung sensorüberwacht ist, dann sind bloß noch des Bürgers Gedanken frei; denn seine Bewegungen, seine Tätigkeiten, die Benutzung seiner Waschmaschine und seiner Klimaanlage bedienen den gigantischen Datenhunger einer hochintelligenten Stadtmaschine, die alles optimiert: Verkehrsmittelnutzung, Energieversorgung, Müllentsorgung, die polizeiliche Bestreifung des öffentlich-privaten Raums.“ (Tagesspiegel vom 14. Februar 2021)

Die Berichte aus den USA erinnern an Pläne des US-Ökonomen Paul Romer, der schon vor Jahren „mit Retortenstädten die Entwicklungshilfe revolutionieren“ wollte (Handelsblatt vom 12. Mai 2010). Unbesiedelte Gebiete in Entwicklungsländern sollten in staatenlose Sonderzonen, sogenannten „Charter Cities“, umgewandelt werden. Für Rechtssicherheit und Verwaltung hätten westliche Partnerländer sorgen sollen. Nach Romer wären dies ausreichende Bedingungen, um Investoren und Menschen in die „Charter Cities“ zu locken und eine ungeahnte Wachstumsdynamik auszulösen. Für den Vorschlag, westliche Partnerstaaten in den Sonderzonen über Gesetze und Regeln wachen zu lassen, wurde der Ökonom von politischen Gegnern als Neokolonialist bezeichnet.

Thomas Wagner beschrieb im Jahr 2010 Romers Grundidee in der jungen Welt:

„Ein finanzschwacher Staat des Südens stellt westlichen Staaten aus freien Stücken eine nicht besiedelte Fläche seines Territoriums für die Neugründung einer Stadt zur Verfügung und tritt die Souveränitätsrechte an diesem Gebiet für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer an diese Staaten ab. Diese steuern Gelder und administrative Leistungen bei. Eine Entwicklungsbehörde wird vereinbart, die für die Gesetzgebung und die Einhaltung der Ordnung zuständig ist. Sobald auf diese Weise für Rechtssicherheit und den Schutz des Eigentums gesorgt ist, können Privatleute in Handelsniederlassungen und industrielle Produktionsstätten investieren und Arbeiter aus den Armutsregionen des Gastgeberstaates in die neue Stadt zuwandern. Die dort tätigen westlichen Unternehmen profitieren von den Niedriglöhnen in der Region. Viele Bewohner von Charter Cities sollen dort ihren ersten regulären Job finden können. Worauf sie freilich verzichten müssen, sind elementare politische Rechte und Freiheiten. ‚Demokratisch soll es in den Reißbrettmetropolen nicht zugehen‘, berichtete die Zeitschrift Capital, freilich ohne sich allzu sehr daran zu stören: ‚Die Bewohner dürfen nur mit den Füßen abstimmen. Und die Lokalpolitiker vor Ort sollen einen ähnlichen Spielraum erhalten, wie etwa Notenbanker ihn genießen.‘“ (junge Welt vom 27. April 2010)

Paul Romer erhielt im Jahr 2018 für seine „Innovationsforschung“ den Wirtschaftsnobelpreis. Sebastian Gerhardt kommentierte die Auszeichnung damals mit folgenden Worten:

„Was Paul Romer alles dem kapitalistischen Fortschritt zu opfern bereit ist, das ist angesichts der aktuellen Würdigung kein Thema. Deshalb eine kleine Erinnerung. (…) Paul Romer, Professor der Wirtschaftswissenschaften in New York, hatte sich vor Jahren mit seinen Modellen zur Entstehung von Innovationen im Kapitalismus einen großen Namen gemacht. Der technische Fortschritt sollte nicht mehr ‚wie Manna vom Himmel‘ fallen, sondern sich aus Investitionen in Humankapital und dem freien Markt ergeben. So entwickeln sich die Ideen, die die Welt besser machen. Leider musste der Professor feststellen, dass die wirkliche Welt seinen fortschrittlichen Ideen nicht ganz entspricht. Weitverbreitete Armut führte ihn aber nicht dazu, den Glauben an seine Modelle und an den Markt aufzugeben. Sondern er stellte fest, dass leider in der Welt zu wenig von der Ordnung herrscht, in der sich der Wettbewerb gut entwickeln kann. So entwarf er einen neuen Gesellschaftsvertrag, ein Modell einer gänzlich frei und privat entwickelten Stadt: die Charter City (…). Vor allem für die Dritte Welt, in der noch immer Kriminalität und Korruption herrschen, sollten sich ungeahnte Möglichkeiten eröffnen. (…)

Wie die meisten Utopisten hatte auch Paul Romer ein großes Vorbild: die Stadt Hongkong. Aus ein paar Inseln mit Fischern wurde in den Jahren der britischen Herrschaft ein prosperierendes Zentrum, weil die Briten die richtige Verwaltung und gute Regeln eingeführt haben. Und auf die kommt es an, nicht auf die falschen Lehren von Selbstverwaltung und Demokratie. Sondern auf den Rechtsstaat, der alle gleich behandelt und ihnen damit ihre Chance gibt. Die Autorität des Rechts, die Achtung vor der Person und dem Eigentum des anderen, ist entscheidend. Investoren würden sich ansiedeln und Arbeitsplätze bieten, auf denen sich auch schlecht ausgebildete Personen in einfacher Arbeit bewähren, ihr Einkommen sichern und ihr Humankapital mehren können: Learning by doing. Und irgendwann, wenn sich alle eingewöhnt haben, darf auch gewählt werden.

Eine Eingewöhnungsphase ist aber nötig, immerhin soll die neue Idealstadt vor allem eines sein: neu. Ohne Rücksichten, ohne irgendwelche überkommenen Strukturen! Wie jede echte Utopie lebt auch die Charter City von der Illusion, man könnte einfach mal ganz von vorne anfangen und diesmal alles richtig machen. Nur eine Struktur soll selbstverständlich aus der Vergangenheit übernommen werden: das Eigentum. (…) Eine Arbeitslosenversicherung sieht der Professor nicht vor – in Anbetracht der guten Investitionsbedingungen sieht er hier wohl keine Schwierigkeiten. Wer trotz der tollen Möglichkeiten scheitert, hat ein privates Problem.“ (Sebastian Gerhardt, 9. Oktober 2018)

 

Quellen:

Daniel AJ Sokolov: „Nevada will lokale Regierungsmacht an Tech-Firmen abtreten – samt Gericht“, Heise Online, 8. Februar 2021 

https://www.heise.de/news/Nevada-will-lokale-Regierungsmacht-an-Tech-Firmen-abtreten-samt-Gericht-5048204.html

Claus Hulverscheidt: „Meine Firma, meine Stadt“, Süddeutsche Zeitung Online, 8. Februar 2021

https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-technologie-libertarismus-1.5199920

Werner van Bebber: „Hätte die Blockchain-City ein Corona-Problem?“, Tagesspiegel Online, 14. Februar 2021 

https://www.tagesspiegel.de/politik/intelligente-staedte-haette-die-blockchain-city-ein-corona-problem/26914456.html

Johannes Pennekamp: „Der Stadtplaner als Welt-Retter“, Handelsblatt Online, 12. Mai 2010

https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/oekonomie/nachrichten/entwicklungsoekonomie-der-stadtplaner-als-welt-retter/v_detail_tab_print/3434790.html

Thomas Wagner: „Dreiste Landnahme“, junge Welt Online, 27. April 2010

https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/143514.dreiste-landnahme.html

Sebastian Gerhardt: „Nobelpreiswürdig? Mahagonny reloaded“, 9. Oktober 2018

https://planwirtschaft.works/2018/10/09/nobelpreiswurdig-mahagonny-reloaded/

Trotz Wirecard: Zahlungsdienstleister hoch im Kurs

Der insolvente Konzern Wirecard konnte über Jahre seine Investoren mit – zum Teil gefälschten – Erfolgszahlen beeindrucken. So legte der international aktive Zahlungsdienstleister im Jahr 2019 bei Umsatz und Gewinn rund 40 Prozent zu. In Spitzenzeiten war das Unternehmen fast 24 Milliarden Euro wert. 2018 ersetzte es die Commerzbank im DAX. Erst nach der Entlarvung des Managements als mutmaßliche Fälscherbande sahen sich Journalisten veranlasst, selbstkritische Fragen zu stellen: Warum wurde die unglaubliche Wachstumsgeschichte trotz vereinzelter kritischer Stimmen nicht frühzeitig hinterfragt? Hätten die vorgelegten Kennzahlen nicht mit Blick auf mögliche wirtschaftskriminelle Handlungen des Konzerns stutzig machen sollen?

Der Boom im milliardenschweren Online-Zahlungsverkehr geht trotz des Skandals um Wirecard munter weiter. Die Coronakrise beschleunigt dabei den Trend zu mehr bargeldlosen Zahlungen weltweit. Und potenzielle Investoren sind permanent auf der Suche nach lukrativen Anlagemöglichkeiten. So „pumpen“ die Investoren viele Millionen „in den nächsten Hoffnungsträger“, wie das Handelsblatt anmerkt (Handelsblatt Online, 8. September 2020) Wer sich aber die Erfolgszahlen der Marktführer in der hart umkämpften Payment-Branche etwas genauer anschaut, wird an die Wachstumsstory von Wirecard erinnert.

Zu den besonders schnell expandierenden Zahlungsdienstleistern gehört der weltweit agierende niederländische Konzern Adyen, gegründet 2006, seit Sommer 2018 an der Börse notiert. Seitdem scheint dessen Aktienkurs regelrecht zu explodieren. Der Börsenwert beträgt aktuell mehr als 65 Milliarden Euro und liegt damit höher als die Marktkapitalisierung mancher DAX-Werte. Das sogenannte Transaktionsvolumen stieg im vergangenen Jahr um fast 30 Prozent auf 300 Milliarden Euro. In den kommenden Jahren will der Konzern seinen Umsatz durchschnittlich um mindestens 25 Prozent steigern. (Handelsblatt Online vom 10. und 22. Februar 2021) Zahlen, die von den offiziellen Wirecard-Kennziffern nicht um Welten entfernt liegen.

Im Interview mit dem Handelsblatt verneint Adyen-Vorstandschef Pieter van der Does jedoch die Frage, ob seine Kunden wegen des Wirecard-Skandals vermehrt nachfragen, wie Adyen genau arbeitet. „Die meisten, die mit unserer Branche zu tun haben, betrachten es wie den Enron- oder den Parmalat-Skandal – als Problem, das alle zehn bis 15 Jahre in der Finanzwelt auftritt, aber nicht als systemisches Problem der Zahlungsdienstleister.“ (Handelsblatt vom 21. September 2020)

Die Betrugsmasche des deutschen Zahlungsdienstleisters führte tatsächlich zu keinem Dämpfer für das globale Geschäftsmodell der elektronischen Zahlungsabwicklung. Denn die Geschäftszahlen von Adyen und Co* belegen, dass sich das anlagesuchende Kapital nicht von einzelnen Bilanzskandalen und Firmenpleiten abschrecken lässt. Gespannt darf deshalb beobachtet werden, ob Investigativjournalisten oder auf fallende Kurse setzende Shortseller auch nach Wirecard den hart umkämpften Payment-Markt weiter unter die Lupe nehmen – und einen weiteren Skandal offenlegen.

*Andere derzeit aufstrebende Zahlungsdienstleiter sind Klarna (Schweden), Stripe (USA), Paypal (USA) oder Checkout (Großbritannien). Es handelt sich bei ihnen um Kandidaten für baldige Börsengänge. Teilweise wird eine rasante Steigerung der Marktkapitalisierungen erwartet. So wird laut Handelsblatt Stripe aktuell mit 36 Milliarden Dollar bewertet, könnte aber bald 100 Milliarden Dollar wert sein. (Handelsblatt vom 22. Februar 2021)

Quellen:

Elisabeth Atzler/Katharina Schneider: „Investoren stürzen sich auf Zahlungsdienstleister“, Handelsblatt Online vom 8. September 2020

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/finanz-start-ups-investoren-stuerzen-sich-auf-zahlungsdienstleister/26164590.html

Elisabeth Atzler/Felix Holtermann: „Adyen-Chef zur Pleite des Konkurrenten: ‚Der Wirecard-Untergang ist ein Desaster für die Branche‘“, Handelblatt Online vom 21. September 2019

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/pieter-van-der-does-im-interview-adyen-chef-zur-pleite-des-konkurrenten-der-wirecard-untergang-ist-ein-desaster-fuer-die-branche/26197882.html

Elisabeth Atzler: „Profiteur der Coronakrise: Hoher Gewinnsprung bei Adyen“, Handelsblatt Online vom 10. Februar 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/zahlungsabwickler-profiteur-der-coronakrise-hoher-gewinnsprung-bei-adyen/26900752.html

dies., „Das Milliarden-Fintech Stripe heuert früheren britischen Notenbankchef an“, Handelsblatt Online vom 22. Februar 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/finanz-start-up-das-milliarden-fintech-stripe-heuert-frueheren-britischen-notenbankchef-an/26939522.html

 

Entschärftes Lieferkettengesetz. Ein Medienbericht

Nach langen Auseinandersetzungen einigten sich am 12. Februar 2021 Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz. Danach sollen ab 2023 deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen zur Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Lieferanten im Ausland verpflichtet werden. Ab 2024 gelten die Regelungen auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Durch die Begrenzung soll laut Minister Heil die Wettbewerbsstellung der deutschen mittelständischen Wirtschaft geschützt werden. Geplant ist, den vorliegenden Entwurf bis Mitte März im Kabinett und als Gesetz noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag zu beschließen.

Die Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag von 2018 verpflichtet, ein Gesetz mit Sanktionen zu verabschieden, sofern nicht eine freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Großunternehmen zur Einhaltung entsprechender Regeln bis zum Jahr 2020 greifen würde. Im Oktober des vergangenen Jahres ergab der Abschlussbericht eines Monitoringprozesses, dass maximal 17 Prozent der befragten Unternehmen freiwillig die Anforderungen erfüllt hatten. Das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von 50 Prozent wurde damit weit verfehlt und eine verpflichtende Regelung für die Unternehmen notwendig.

Einige Auszüge aus Pressekommentaren und Stellungnahmen von NGOs zum aktuellen Gesetzesentwurf:

Pepe Egger: „Minimalstandards? Zu teuer!“, der Freitag vom 25. Februar 2021:

„Denn als die Bundesregierung ihrer eigenen Vorgabe folgte und nach dem Scheitern der freiwilligen Selbstkontrolle ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht beschließen wollte, begannen die Branchenlobbyisten zu kalkulieren. Die Wirtschaftsvereinigung Metalle will errechnet haben, dass derlei Pflichten jeden Mittelständler mit zusätzlich rund 60.000 Euro jährlich ‚belasten‘. Größere Firmen müssten mit Extrakosten von einer halben Million Euro kalkulieren. Pro Jahr! Man muss der Wirtschaftsvereinigung Metalle dankbar sein. So klar hätte man das selbst nicht sagen können: Absolute Mindeststandards in Lieferketten sind einfach zu teuer. Zusätzliche Kosten in der Höhe des Jahresgehalts sage und schreibe eines zusätzlichen Mitarbeiters sind für Mittelständler doch offensichtlich unzumutbar. Für DAX-Unternehmen wären es rund zehn Prozent des durchschnittlichen Vorstandsvorsitzenden-Gehalts. Eine quasi unmenschliche Belastung! (…) Müller und Heil hatten verlangt, dass Unternehmen auch dafür geradestehen, was in ihren Lieferketten passiert, sprich: zivilrechtlich dafür haften. Doch ‚die Wirtschaft‘ machte da nicht mit: Unternehmen sind nur für ihre direkten Zulieferer mitverantwortlich, haften müssen sie auch nicht. Stattdessen drohen nur mögliche Bußgelder, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen.“

https://www.freitag.de/autoren/pep/minimalstandards-zu-teuer

Thomas Seibert: „Lockdown hier und Elend dort – Textilproduktion, Corona und das Lieferkettengesetz“, express: Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Nr. 2/2021:

„Politisch zählt, dass das Gesetz unumgänglich wurde, weil es gesellschaftlich mit Mehrheit gewollt wird – ein Erfolg zuletzt der globalen Kampagnen um die großen Fabrikkatastrophen der Jahre 2021/2013. Soll das zum Tragen kommen, sind jetzt zwei Sachen durchzukämpfen. Die erste erklärt sich aus der geschilderten Situation in Südasien, die im Grunde den ganzen globalen Süden trifft: kapitalistische Globalisierung im Anspruch unters Menschenrecht zu stellen, heißt heute, einen als partikularen (Arbeits-)Kampf historisch verlorenen Kampf perspektivisch zu einem universellen Kampf um Form und Sache selbst der Globalisierung zu machen. Seine Bewährung findet er mit seinen Subjekten, an deren Zustimmung er appelliert. Denn ein Menschenrechtskampf gegen kapitalistische Ausbeutung wäre nicht nur die Sache derer, die ihr unmittelbar unterliegen, es wäre mehr als ‚nur‘ ein Klassenkampf und schon gar kein Arbeitskampf mehr. Er wäre nicht nur in den Fabriken, sondern entlang der ganzen Herstellungs- und Lieferketten zu führen, von denen, die da beliefert werden, und denen, die das Ausgelieferte herstellen. Wer ihm beitritt, folgt keinem unmittelbaren ‚Klasseninteresse‘, sondern gibt eine politische Antwort auf die Frage, in welcher Welt wir alle morgen eigentlich leben wollen.“

https://express-afp.info/der-express-2-2021-ist-erschienen

Martin Ling: „Kein scharfes Schwert“, ND Online vom 12. Februar 2021:

„Mit dem Lieferkettengesetz werden erstmals überhaupt deutsche Unternehmen in Verantwortung genommen für das, was ihre Zulieferer im Ausland veranstalten. Bisher konnte es ihnen egal sein, wenn bei ihren Vertragspartnern soziale und ökologische Standards mit Füßen getreten wurden. Nun sollen vorerst nur die großen Unternehmen per Gesetz verpflichtet werden, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von menschenrechtlichen, sozialen und Umweltstandards zu achten. Das ist ein Fortschritt. Denn an freiwillige Selbstverpflichtungen haben sich die wenigsten Unternehmen gehalten – der Profit geht vor! Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat für die Entschärfung hart gekämpft: Die Bundesregierung verzichtet auf eine zivilrechtliche Haftung. So haben direkt Geschädigte keine Möglichkeit, Firmen hierzulande gerichtlich zu belangen. Das scharfe Schwert wurde weggesteckt.“

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1148259.lieferkettengesetz-kein-scharfes-schwert.html?sstr=lieferkettengesetz

„Fauler Kompromiss bei Lieferkettengesetz“, junge Welt Online vom 13. Februar 2021:

„Beifall für die Novelle kam von der Kapitalseite: Auf den ersten Blick sei die regierungsinterne Einigung zum Lieferkettengesetz ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen, weltfremden Vorstellungen aus den Arbeits- und Entwicklungsministerien, so Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander in einer Mitteilung am Freitag. Die Partei Die Linke dagegen äußerte sich kritisch. Der Kompromiss sei eine Absage an den wirksamen Schutz der Menschenrechte. Ohne eine Unternehmenshaftung sei das Gesetz ein zahnloser Tiger, erklärte Michel Brandt, Obmann für die Linksfraktion im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, in einem Pressestatement gleichentags. ‚Immer wieder sehen deutsche Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen weg und profitieren sogar davon. Sie müssen deshalb von Betroffenen zur Rechenschaft gezogen werden können, sonst bleibt alles wie es ist‘, sagte Brandt weiter. Franziska Humbert von der Entwicklungsorganisation Oxfam bezeichnete den Kompromiss als ‚Lightversion‘ eines wirksamen Gesetzes. Sie beklagte: ‚Dass deutsche Wirtschaftsverbände außerdem durchgesetzt haben, dass die Regelungen nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, bedeutet, dass die Mehrzahl der deutschen Unternehmen einfach weitermachen kann wie bisher.‘“

https://www.jungewelt.de/artikel/396361.unternehmerlobby-fauler-kompromiss-bei-lieferkettengesetz.html?sstr=Lieferkettengesetz

Hannes Koch: „Menschenrechte achten“, Taz Online vom 12. Februar 2021:

„Laut Heil müssen hiesige Unternehmen künftig ihre Lieferkette untersuchen und dies in Risikoberichten dokumentieren. Dabei gibt es jedoch Abstufungen. Die höchsten Standards gelten im eigenen Betrieb. Dann folgen etwas abgeschwächt die direkten Zulieferer. Um die Zustände bei deren Vorlieferanten müssen sich die hiesigen Firmen nur kümmern, wenn es einen Anlass zur Sorge gibt. (…) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn bei Frankfurt/Main, eine nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums, wird die Dokumente der Firmen überprüfen und bei Bedarf Kontrollen im In- und Ausland durchführen. Halten Unternehmen die Regeln nicht ein, drohen ihnen ‚Zwangs- und Bußgelder‘, so Müller. Bei deutlichen Verstößen können Betriebe zur Strafe sogar für drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ausgeschlossen werden.

Während Müller und Heil den Arbeiter:innen der Zulieferfabriken ursprünglich den Gang zu deutschen Gerichten erleichtern wollten, hat Altmaier das verhindert. Eine verschärfte zivilrechtliche Haftung gibt es im Gesetzentwurf nicht. Allerdings sollen Gewerkschaften, Bürgerrechts- und Entwicklungsorganisationen künftig die Möglichkeit bekommen, im Namen von ausländischen Geschädigten vor hiesigen Gerichten zu klagen. Diese Drohung dürfte Firmen anspornen, das Gesetz einzuhalten.“

https://taz.de/Regierung-vereinbart-Lieferkettengesetz/!5748604/

„Koalition einigt sich auf Lieferkettengesetz“, Der Spiegel Online vom 12. Februar 2021:

„Unternehmen müssen künftig bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Sie sollen dann auch bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Es soll jedoch keine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen geben – das hatte Altmaier abgelehnt. Wirtschaftsverbände hatten argumentiert, eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für unabhängige Geschäftspartner im Ausland, die dort eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, sei realitätsfern. In diesem Falle drohe, dass sich deutsche Firmen wegen zu hoher Risiken aus vielen Ländern der Welt zurückziehen.“

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/koalition-einigt-sich-auf-lieferkettengesetz-a-4312009c-0875-4d74-90ca-f26a51711916

„Bundesregierung einigt sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz“, Pressestatement der „Initiative Lieferkettengesetz“ vom 12. Februar 2021:

„Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf.

Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft eine Behörde prüfen wird, ob sich Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten halten. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das ist ein großer Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen.

Die Bundestagsabgeordneten fordern wir nun dazu auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz muss auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken.“

https://lieferkettengesetz.de/presse/

Lena Hollender (Greenpeace), „Ein Lieferkettengesetzchen“, 16. Februar 2021:

„In die Diskussion um ein deutsches Lieferkettengesetz ist Bewegung gekommen. (…) Die Politik feiert sich für den Erfolg. Dabei beinhaltet der Kompromiss keine zivilrechtliche Haftungsregelung, wenn Unternehmen gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. Auch wird nicht die gesamte Lieferkette abgedeckt. (…)

Sowohl Verletzungen von Menschenrechten und Arbeitsstandards, als auch Umweltschäden geschehen häufig in Produktionsländern außerhalb der EU. Damit finden sie überwiegend am Anfang von globalen Lieferketten statt. (…) ‚Ein Lieferkettengesetz ist deshalb nur dann wirksam, wenn es verbindliche Haftungsregeln für die ganze Länge der Wertschöpfungskette beinhaltet‘, sagt Viola Wohlgemuth, Expertin für Konsum und Ressourcenschutz bei Greenpeace. ‚Es muss schlicht gewährleisten: Wer Umweltschutz und Menschenrechte aus Profitgier missachtet, wird künftig zur Verantwortung gezogen, egal wo auf der Welt er sie begeht‘, mahnt sie. (…) Nun soll das Gesetz noch vor der Bundestagswahl in diesem Jahr verabschiedet werden. Nach einem monatelangen Streit hatte bis zuletzt vor allem der Wirtschaftsminister eine Einigung blockiert. Jetzt zetert der wirtschaftspolitische Flügel der CDU/CSU gegen das geplante Gesetz. (…)

Damit sich die deutsche Wirtschaft auf die Vorgaben einstellen kann, soll das Gesetz ab 2023 inkrafttreten. Betroffen sind zunächst allerdings nur Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden, erst ein Jahr später soll das Gesetz dann auch für Firmen gelten, für die mehr als 1000 Menschen arbeiten. Auch diese ‚Verschärfung‘ klammert jedoch den gesamten Mittelstand, die größte Gruppe von Firmen in Deutschland, aus.“

https://www.greenpeace.de/themen/umwelt-gesellschaft/wirtschaft/ein-lieferkettengesetzchen

Nicole Bastian/Dana Heide: „Joe Kaeser fordert gemeinsame europäische Antwort auf Chinas Wirtschaftsstrategie“, Interview mit dem ehemaligen Siemens-Chef Joe Kaeser, Handelsblatt Online vom 26. Februar 2021

Politische Aufgaben sollten der Politik überlassen werden. Da gehören sie hin. Wir als Unternehmen haben aber die Verpflichtung, dass in unserem Wirkungsbereich Menschenrechtsstandards, wie etwa das Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit, eingehalten werden. Ich begrüße daher auch ausdrücklich das Lieferkettengesetz. Ich finde es richtig, dass ein Unternehmen seine Lieferanten überprüft, das kann man von ihm verlangen – übrigens auch von kleineren. Das muss aber praktikabel bleiben und kann sich nur auf die unmittelbaren Zulieferer, mit denen wir als Kunde im direkten Kontakt stehen, beschränken. Bürokratie haben wir schon genug.“ (Joe Kaeser)

https://www.handelsblatt.com/politik/international/interview-joe-kaeser-fordert-gemeinsame-europaeische-antwort-auf-chinas-wirtschaftsstrategie-/26952212.html

Frank Specht: „Das Lieferkettengesetz wird die Erwartungen nicht erfüllen“, Handelsblatt Online vom 14. Februar 2021:

„Es sei ein Gesetz ‚mit Zähnen‘ geworden, lobt Arbeitsminister Heil. Man bringe die Menschenrechte voran, ohne die Wirtschaft zu sehr mit Bürokratie zu belasten, lobt sich Wirtschaftsminister Altmaier selbst. Beide irren. An der Situation der Teepflückerin im indischen Assam, die Entwicklungsminister Müller als Beispiel nannte, an den Zuständen in Kobaltminen im Kongo oder Textilfabriken in Bangladesch wird das Gesetz wenig ändern. Zu lang sind die Lieferketten bis hin zum Rohstoffproduzenten, zu undurchsichtig die Verästelungen der globalen Wirtschaft, als dass deutsche Unternehmen sie wirklich bis ins letzte Glied durchschauen könnten. Und die Klage des afrikanischen Kobaltschürfers vor deutschen Gerichten wird nur unwesentlich leichter dadurch, dass ihn jetzt NGOs dabei unterstützen dürfen. Statt Zähnen hat das Gesetz allenfalls Zähnchen. Und die Bürokratie? Die vom Gesetz betroffenen Konzerne werden mit neuen Berichtspflichten belegt, obwohl sie ihre direkten Zulieferer ohnehin im Blick haben. Schon weil Investoren Wert auf nachhaltige Investments legen und die Firmen es sich gar nicht leisten können, in den Ruch von Menschenrechtsverletzungen zu kommen. Trotzdem müssen sie ab 2023 viel Papier mit Texten bedrucken, die am Ende niemand liest.

Die Grundproblematik des Gesetzes bleibt: Wie sollen Unternehmen hinbekommen, was Staaten mit Menschenrechtspolitik, Sanktionen und Importregularien nicht schaffen? Während die Politik den Rückzug von Firmen aus kritischen Regionen wünscht, stützt sie mit Entwicklungshilfe korrupte Regime, die bei Menschenrechtsverletzungen beide Augen zudrücken oder sie selbst zu verantworten haben.“

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-das-lieferkettengesetz-wird-die-erwartungen-nicht-erfuellen/26913630.html

Manfred Schäfers: „Eine Kette für den Handel“, FAZ Online vom 12, Februar 2021:

„Der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig. Die deutsche Wirtschaft leidet enorm unter der Pandemie. Auch wenn die Industrie noch einigermaßen gut läuft, heißt das nicht, dass keine Gefahren existieren. In dieser Situation ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, bleibt riskant. Vom Jahr 2023 an sollen Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern in Deutschland in die neue Pflicht genommen werden, ein Jahr später sinkt die Schwelle schon auf 1000.

Anzuerkennen (ist), dass die direkten Folgen für die Unternehmen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen von Müller und Heil etwas begrenzt wurden. Der Entwurf sieht keine neue privatrechtliche Haftung vor. Die neuen Pflichten betreffen nur Menschenrechte, nicht Umweltstandards. Konkrete Verantwortung erhalten die Unternehmen allein für ihre direkten Zulieferer, bei den mittelbaren müssen sie aber aktiv werden, wenn sie von Missständen erfahren.

Aus Sicht der Wirtschaft hätte es schlimmer kommen können. Aber was nicht ist, kann noch werden. Der Ausbau der Bürokratie ist schon sicher. Unklar ist, ob die neuen Normen den Menschen im Süden helfen. Die Armut in der Welt lässt sich nicht mit einem deutschen Gesetz abschaffen. Wer Entwicklung will, braucht Handel. Ob da das neue Gesetz hilft? Zweifel sind mehr als berechtigt.“

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sorgfaltspflichtengesetz-armut-abschaffen-in-corona-pandemie-17194695.html

Daniel Goffart: „Firmen haften nur für die erste Reihe der Lieferanten“, WirtschaftsWoche Online vom 15. Februar 2021:

„Wirtschaftsminister Altmaier hatte hingegen immer vor neuen Belastungen für die Unternehmen gewarnt, allerdings könne er jetzt mit dem Kompromiss leben, sagte der CDU-Politiker in Berlin. Eine zivile Haftung für die Wirtschaft gebe es nicht. Damit hat Altmaier einen aus seiner Sicht wichtigen Punkt umgesetzt, denn die Wirtschaftsverbände hatten immer wieder vor Wettbewerbsnachteilen auf globalen Märkten gewarnt. (…)

Dennoch regte sich Kritik in den Reihen der Unionsfraktion im Bundestag. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU, Joachim Pfeiffer, sagte der WirtschaftsWoche, dass er ‚den Sinn des Vorhabens nicht erkennen‘ könne. ‚Deutsche Unternehmen achten wie kaum andere in der Welt auf die Einhaltung von Arbeitsschutz und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Das ist weltweit bekannt und anerkannt. Sie sind deshalb in aller Welt gern gesehen und hochwillkommen‘, so der Wirtschaftsexperte. (…) Statt zu entlasten, schaffen wir neue Belastungen für die Unternehmen, die ganz sicher Zeit brauchen werden, sich von der aktuellen Coronakrise zu erholen‘, kritisierte Pfeiffer. (…)

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie, Uwe Mazura, kündigte eine ‚kritische Begleitung‘ der Beratungen und Gesetzesarbeit an. ‚Bemerkenswert ist, wie viele Kapazitäten die Bundesregierung für ein neues Gesetz hat, während unsere Unternehmen seit Monaten auf Coronahilfe warten und ihre werthaltige Mode in den geschlossenen Geschäften nicht verkauft werden darf‘.

Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander sagte, mit der Einigung sei ‚die Grenze des Machbaren für die Unternehmen absolut erreicht, vielleicht teilweise auch etwas überschritten‘. Allerdings habe es Wirtschaftsminister Altmaier geschafft, ‚weltfremde Vorstellungen‘ aus den anderen Ressorts weg zu verhandeln. Wichtig sei, dass Haftungsregeln verhindert wurden und dass die betroffenen Unternehmen nur für das erste Glied ihrer Lieferkette direkt verantwortlich seien. (…)

Skepsis und Kritik äußert auch die Gesellschafterin des Klebstoffspezialisten Delo, Sabine Herold: ‚Ich halte es weiter für grundfalsch, Unternehmen die Aufgabe aufzubürden, bei der die Politik gescheitert ist – Menschenrechte in Drittstaaten durchzusetzen‘, sagte sie der WirtschaftsWoche. Natürlich gäbe es Missstände in einigen Bereichen. Aber deshalb alle Unternehmen mit einer hochgradig bürokratischen Regelung zu überziehen anstatt ausschließlich problematische Felder zu regulieren, sei ‚weit über das Ziel geschossen und schadet unnötig am Ende allen Verbrauchern durch Mehrkosten ohne Zugewinn‘.“

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/lieferkettengesetz-firmen-haften-nur-fuer-die-erste-reihe-der-lieferanten/26910770.html

Aktionärssubvention auf Staatskosten

Nach einer von der NGO Facing Finance geförderten aktuellen Studie ließen sich im Jahr 2020 viele börsennotierte Großunternehmen die Gehälter ihrer Mitarbeiter*innen vom Staat bezahlen, schütteten aber zugleich Milliardenbeträge in Form von Dividenden an ihre Aktionäre aus.

Im letzten Jahr wurden insgesamt geschätzt 14,3 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Zwölf der 30 Dax-Konzerne nahmen im Jahr 2020 Kurzarbeit in Anspruch; elf von ihnen schütteten dennoch weiterhin Dividenden aus. 13,7 Milliarden Euro der von Dax-Konzernen ausgezahlten Dividenden fallen auf Unternehmen, die vom Staat Kurzarbeitergeld erhalten haben und weiterhin erhalten. Dabei handele es sich laut Studie aber nur um die „Spitze des Eisbergs“. Denn auch außerhalb des Dax gebe es zahlreiche weitere Fälle – in Deutschland seien im Jahr 2019 insgesamt 470 Unternehmen an der Börse notiert gewesen. Der tatsächlich entstandene Schaden wäre damit noch deutlich höher anzusetzen, als bei den genannten 13,7 Milliarden.

Die Studie fasst zusammen:

Die in dieser Publikation dargestellten Zusammenhänge machen eins deutlich: im Zuge der Corona-Pandemie haben als Aktiengesellschaften aufgestellte Großunternehmen staatliche Unterstützung in Finanzmarktrendite verwandelt. (…) Durch die Auszahlung der Dividenden von Unternehmen in Kurzarbeit wird der Sinn des Kurzarbeiter:innengeldes, die Unterstützung der Realwirtschaft, völlig ad absurdum geführt: das Geld des deutschen Staats fließt als Rendite direkt in die Finanzwirtschaft.“

Quellen:

Robin Jaspert: Dividenden und Kurzarbeit in Deutschland. Der Staat springt ein – Shareholder profitieren?, Februar 2021 (gefördert von: Facing Finance)

https://www.facing-finance.org/files/2021/02/Report_Dividenden_und_Kurzarbeit_in_Deutschland_202102.pdf

Steffen Stierle: „Asozial durch die Krise“, junge Welt vom 22. Februar 2021

https://www.jungewelt.de/artikel/396971.abzockerei-asozial-durch-die-krise.html

 

 

Flughafen BER braucht mehr Geld

Das Trauerspiel um den Bau des kürzlich eröffneten Großflughafen BER südlich von Berlin wurde in BIG Business Crime schon mehrfach thematisiert. Zuletzt prognostizierten wir die weitere Entwicklung wie folgt:

„… es ist nicht einmal klar, ob die Flughafengesellschaft angesichts des massiv eingebrochenen Luftverkehrs jemals so viel Gewinn einfahren wird, dass sie die aufgenommenen Kredite bedienen und schrittweise abbauen kann. Solange dies nicht der Fall ist, werden die Schulden der Gesellschaft weiter steigen. Und es muss befürchtet werden, dass zuletzt doch der Steuerzahler entweder vollständig oder teilweise für diesen Schuldenberges aufkommen muss.“

Diese Prognose scheint sich sehr schnell zu bewahrheiten. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf den Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) schrieb, könne der Betrieb der hochverschuldeten und durch die Corona-Krise zusätzlich angeschlagenen Flughafengesellschaft nur mittels einer „Patronatserklärung“ garantiert werden. Mittels einer solchen würden die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer Berlin und Brandenburg als Eigner der Gesellschaft verbindlich festlegen, dass sie „mit Finanzspritzen den Weiterbetrieb des angeschlagenen Unternehmens garantieren.“ In welcher Höhe sich die staatliche Bezuschussung dann letztlich beläuft, ist offen.

Höhere Manager der Flughafengesellschaft sprachen sich laut Tagesspiegel für „eine nötige Teilentschuldung“ des Unternehmens aus. Die Schulden der Gesellschaft belaufen sich derzeit auf 4,5 Milliarden Euro.

Quellen:

Gerd Bedszent: „Milliardengrab BER – eine unvollständige Bilanz“, Beilage von BIG Business Crime zu Stichwort BAYER Nr. 1/2021

Thorsten Metzner: „Notruf der BER-Verantwortlichen. Staat soll für neuen Flughafen Finanzierungsgarantie abgeben“, Tagesspiegel vom 12. Februar 2021

https://www.tagesspiegel.de/berlin/notruf-der-ber-verantwortlichen-staat-soll-fuer-neuen-berliner-flughafen-finanzierungsgarantie-abgeben/26910418.html

 

Ölboom in Afrika und seine Folgen – ein juristischer Sieg

Die jahrzehntelangen Aktivitäten des britisch-niederländischen Konzerns Royal Dutch Shell in Afrika, die Verstrickung des Unternehmens in kriminelle Machenschaften sowie seine Kumpanei mit Diktatoren, putschenden Militärs, Warlords und Oligarchenclans sind längst bekannt. Bekannt ist auch, dass der Konzern mitverantwortlich für massive Umweltschäden im ölreichen Südosten des westafrikanischen Staates Nigeria ist. Undichte Förderanlagen und Ölpipelines sowie das Abfackeln von Erdgaslagern verursachen seit Jahrzehnten Gesundheitsschäden bei dort ansässigen Bevölkerungsgruppen. Ausführliche Beiträge zu dieser Thematik erschienen in Nr. 3/2015 und Nr. 1/2017 von BIG Business Crime.

Diverse Umweltschutzorganisationen versuchen seit Jahrzehnten, wenn auch mit mäßigem Erfolg, gegen die Machenschaften von Shell und anderen in der Region aktiven Ölfirmen vorzugehen. Überraschenderweise gab kürzlich ein niederländisches Gericht der Klage von vier nigerianischen Bauern und der sie unterstützenden Umweltorganisation „Milieudefensie“ statt. Die Bauern hatten wegen Kontaminierung ihrer Ländereien durch auslaufendes Erdöl auf Schadenersatz und Renaturierung des vergifteten Bodens geklagt.

Die Süddeutsche Zeitung fasste in ihrer Ausgabe vom 29. Januar 2021 die eingereichte Klage wir folgt zusammen: „Wegen der schlechten Wartung der Infrastruktur verlieren Pipelines in Nigeria immer wieder Öl. (…) Durch unzureichende Sicherung der Installationen bohren zudem Kriminelle die Leitungen an, wo ebenfalls Öl austritt. Laut ‚Friends of the Earth‘, deren niederländischer Arm Milieudefensie darstellt, sind allein im Nigerdelta bisher mehr als elf Millionen Barrel Öl ausgeströmt und haben die Lebensgrundlage Tausender Menschen zerstört.“

Die Tageszeitung junge Welt erinnerte am 1. Februar 2021 daran, dass bereits 2008 dank einer Indiskretion bekannt wurde, dass der Konzern seine Ölpipelines in Nigeria 15 Jahre lang nicht mehr ausreichend instandsetzen ließ.

Der Konzern bestritt während des 13 Jahre andauernden Rechtsstreites den Sachverhalt massiver Umweltschäden zwar nicht, machte aber ausschließlich unbekannte Saboteure und Diebe für das auslaufende Öl verantwortlich. Auch sei nicht der Konzern selbst Akteur der Ölförderung, sondern ein örtliches Tochterunternehmen. Zudem zweifelte der Konzern die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts für Umweltschäden in einem westafrikanischen Staat an.

Das Gericht sah das anders, verurteilte den Konzern entsprechend der Forderung der Kläger zu Schadenersatz und außerdem dazu, binnen eines Jahres die vorhandenen Ölleitungen mit Sensoren zur Entdeckung von Lecks auszurüsten. Die Höhe des konkret zu leistenden Schadensersatzes wurde noch nicht festgelegt. Die bisher von dem Konzern geleiteten Renaturierungsmaßnahmen befand das Gericht jedoch als ausreichend und wies die Forderung nach weiterer Sanierung des vergifteten Geländes ab.

Die Süddeutsche Zeitung zitierte in diesem Zusammenhang einen Experten für Wirtschaft und Menschenrechte von amnesty international: Das Urteil habe eine „große Relevanz“. Endlich könne sich der Konzern „seiner Verantwortung für alle Unternehmensaktivitäten auch in anderen Staaten nicht weiter entziehen.“

Wie die Tageszeitung junge Welt abschließend vermeldete, drohe Shell und auch anderen Ölkonzernen, die „in den infolge des Ölbooms chronisch korrumpierten Förderländern kaum juristisch belangt worden seien, nun weitere Verfahren an ihren Stammsitzen.“

Quellen:

Thomas Kirchner: „Shell muss Bauern in Nigeria entschädigen“, Süddeutsche Zeitung vom 29. Januar 2020
https://www.sueddeutsche.de/politik/umweltverschmutzung-nigeria-shell-urteil-1.5190052 

Christian Selz: „Zerstörte Lebensgrundlage“, junge Welt vom 1. Februar 2021

Bundesrechnungshof wirft Bund und Ländern Versagen beim Kampf gegen Geldwäsche vor

Rund 100 Milliarden Euro aus illegalen Transaktionen gelangen schätzungsweise jedes Jahr in der Bundesrepublik in den legalen Wirtschaftskreislauf, werden also „gewaschen“. Der Bundesrechnungshof, so schreibt das Handelsblatt, „kommt in einem als geheime Verschlusssache eingestuften Bericht zur Geldwäschebekämpfung, der dem Handelsblatt vorliegt, zu einem nahezu vernichtenden Urteil: Bund und Länder bekommen demnach das Problem überhaupt nicht in den Griff“. Da es nach Auffassung der Bundesbehörde keine wirksame Geldwäscheaufsicht gibt, fordert sie drastische Konsequenzen: Neben einer Neuorganisation dieser Aufsicht plädieren die Rechnungsprüfer auch für die Einführung einer Bargeldobergrenze.

Für die Kontrolle der Geldwäsche-Verdachtsfälle sind die Bundesländer zuständig. Dafür aber, so der Rechnungshof, setzten die Länder zu wenig Personal ein. Deshalb könne die hohe Zahl derjenigen, die einen Verdacht auf Geldwäsche melden müssen (wie Banken, Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler) kaum beaufsichtigt werden. Die Entdeckungsgefahr bei Verstößen sei gering, vorgesehene Bußgeldsanktionen seien wegen fehlender Kontrollen der Aufsichtsbehörden weitgehend wirkungslos.

Der Bundesrechnungshof fordert daneben eine Obergrenze für Barzahlungen von 5.000 Euro. Denn eine Bargeldhöchstgrenze könne ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein und auch die Steuerhinterziehung erschweren. In anderen EU-Staaten gäbe es solche Obergrenzen längst. Italien habe eine Höchstgrenze von 2999,99 Euro, Frankreich eine von 1.000 bis 10.000 Euro, je nachdem, ob ein In- oder Ausländer in bar zahle. In Deutschland aber sei bereits im Jahr 2016 die Idee gescheitert, eine Obergrenze von 2.000 bis 5.000 Euro einzuführen

Die Süddeutsche Zeitung berichtete in diesem Zusammenhang darüber, dass die EU-Kommission am 22. Januar 2021 aus gleichen Gründen über die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung zu den Bargeldobergrenzen in allen Mitgliedsstaaten diskutierte. Nach einem dort präsentierten Diskussionspapier, so die Zeitung, verzerrten die großen Unterschiede bei den Obergrenzen für Barzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten zudem den Wettbewerb im Binnenmarkt. „Händler in Ländern mit hohen Limits könnten sich über zusätzliches Geschäft freuen, wenn Kriminelle Staaten mit niedrigen Obergrenzen meiden – zum Nachteil der dortigen Händler. So würden belgische Juweliere schätzen, dass ihnen 20 bis 30 Prozent Umsatz entgehe, weil Nachbarländer Barzahlungen laxer handhabten.“ (Süddeutsche Zeitung vom 22. Januar 2021)

Die Kommission favorisiert eine EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro, wobei Mitgliedsstaaten das Recht haben sollen, niedrigere Limits zu setzen. Bis März dieses Jahres will die Kommission neue Gesetzesvorschläge gegen Geldwäsche präsentieren

Quellen:

Martin Greive/Jan Hildebrand: „Geheimes Gutachten: Deutschland ist ein Paradies für Geldwäscher“, Handelsblatt Online vom 24. Januar 2021

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuerkriminalitaet-geheimes-gutachten-deutschland-ist-ein-paradies-fuer-geldwaescher/26846022.html

Björn Finke: „EU diskutiert Limit für Barzahlungen“, Süddeutsche Zeitung vom 22. Januar 2021

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-bargeld-grenze-1.5183566

(Zu wenig) Bewegung bei der Verfolgung von „Cum-Ex“-Steuerbetrug

In Dänemark tut sich etwas bei der juristischen Aufarbeitung des „Cum-Ex“-Skandals. Wie das Handelsblatt berichtete, soll der britische Investmentbanker Sanjay Shah wegen Steuerbetrug vor Gericht gestellt werden. Der dänische Generalstaatsanwalt für schwere Wirtschaftsverbrechen und internationale Kriminalität wirft ihm vor, den dänischen Staat zwischen 2012 und 2015 um 1,5 Milliarden Euro Steuergelder betrogen zu haben. Insgesamt werden ihm und einen zweiten Angeklagten 3000 Einzeltaten zur Last gelegt. Da es sich laut Staatsanwaltschaft um „äußerst schwere und außerordentlich umfangreiche Verbrechen gegen den dänischen Staat“ (Handelsblatt vom 7. Januar 2021) handele, müssten die Angeklagten mit einer Höchststrafe von bis zu zwölf Jahren Haft rechnen. Allerdings ist es sehr fraglich, ob sie im Falle einer Verurteilung tatsächlich ins Gefängnis kommen. Shah hat sich nach Dubai abgesetzt; der andere Beschuldigte hält sich derzeit wohl in Großbritannien auf.

Beraten ließ sich der Banker Shah nach eigenen Angaben von international bekannten Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsunternehmen. „So gesehen“, resümiert das Handelsblatt, „ist Shah in guter Gesellschaft. Viele der hellsten Köpfe des internationalen Steuerrechts halfen beim Griff in die Staatskassen – und fast alle Banken“.

Offensichtlich stehen auch deutsche Behörden bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals vor einem Erfolg. Denn der Insolvenzverwalter der 2008 im Zuge der Finanzkrise in den Konkurs geratenen US-Investmentbank Lehman Brothers hat sich laut Handelsblatt grundsätzlich bereit erklärt, einen Großteil der Profite zurückzuzahlen, die das Geldhaus mit „Cum-Ex“-Geschäften erzielt hatte (Handelsblatt vom 5. Januar 2021). Wie das Blatt schreibt, stehe die Staatsanwaltschaft Köln kurz vor einem Deal mit der ehemaligen US-Investmentbank. Fast 50 Millionen Euro könnten so in die Staatskasse zurückfließen – einer der höchsten Beträge, die je eine Bank wegen ihrer Beteiligung an „Cum-Ex“-Geschäften an den Staat gezahlt hätte.

Die beiden Journalisten des Handelsblattes schreiben weiter:

„Lehman strich für die Deals üppige Provisionen von den Geschäftspartnern ein. Die ‚German Trades‘, wie sie bankintern genannt wurden, waren äußerst lukrativ. Vor allem in den Jahren 2007 und 2008 war die britische Einheit der US-Investmentbank auf der Seite der Leerverkäufer einer der wichtigsten Akteure in den Cum-Ex-Geschäften. Ihr Anteil an der Beute aus dem Staatssäckel soll nach Recherchen des Handelsblatts mehr als 100 Millionen Euro schwer gewesen sein. (…) Das Kapitel Cum-Ex will der Lehman-Insolvenzverwalter zumindest finanziell abschließen. Noch ungeklärt ist, was die finanzielle Einigung mit Lehman Brothers für die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls bedeutet.“

Für die Behörde, so schreibt das Blatt, sei der Zwischenerfolg jedoch nur ein Mosaikstein in einem riesigen Puzzle. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittle gegen etwa 70 Finanzinstitute und mehr als 900 Beschuldigte. Hinzu kämen die Ermittlungen und Anklagen der Behörden in Frankfurt, München, Wiesbaden und Bonn: „Auf den Listen der Staatsanwälte finden sich Investmentbanker, Bankvorstände, Steueranwälte und Wirtschaftsprüfer, insgesamt sind es rund 1.000 Verdächtige.“

Die Tageszeitung junge Welt bleibt allerdings skeptisch und fasst die Auswirkungen des „Cum-Ex“-Komplexes wie folgt zusammen:

„Insgesamt wurde durch den großen Steuerdiebstahl allein der deutsche Fiskus um mindestens 32 Milliarden Euro geprellt. Wieviel davon sich der Staat letztlich wieder holt, ist ungewiss. Bislang wurde nur ein Bruchteil zurückgefordert. Die juristische Aufarbeitung läuft schleppend. In NRW, wo die meisten Fälle angesiedelt sind, stehen 50 Ermittler mittlerweile rund 900 Beschuldigten und ihren Heerscharen von Anwälten gegenüber. Viele Fälle werden bis zur Verjährung liegenbleiben oder mit außergerichtlichen Deals enden. Die Politik steuert nur zögerlich nach: Weiterhin sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften hoffnungslos überlastet, weil an allen Ecken und Enden Personal fehlt. Weiterhin geben Bundes- und Landesbehörden wichtige Informationen nicht an die Ermittler weiter. Und weiterhin bestehen nach Experteneinschätzung Gesetzeslücken, die Cum-Ex-ähnliche Geschäfte möglich machen.“

In einem Gastbeitrag für die Wirtschaftswoche kritisiert auch Gerhard Schick, ehemaliger Grünen-Bundestagsabgeordneter und Vorstand von Finanzwende e.V., das offenbar fehlende Interesse der Politik an einer konsequenten Verfolgung der kriminellen „Cum-Ex“-Geschäfte. So führten etwa NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Jens Spahn in ihrem Anfang Januar vorgelegten „Zehn-Punkte-Plan“ für Deutschland die Forderung nach „Null Toleranz gegen Kriminalität“ an. Neben den Delikten Kindesmissbrauch und Clankriminalität fehle allerdings ein großes Problemfeld: die Finanzkriminalität. Schick schreibt in der Wirtschaftswoche: „Auch Armin Laschet müsste als Ministerpräsident von NRW davon gehört haben, dass fast 1.000 Beschuldigte wegen Cum-Ex im Fokus der Staatsanwaltschaft Köln stehen. Was muss in Deutschland, so fragt man sich nach dem Fall Wirecard, eigentlich noch passieren, damit auch Finanzkriminalität endlich Erwähnung findet? Halten Laschet und Spahn das alles für Kavaliersdelikte? Oder ist für die Formulierung politischer Ziele die mediale Aufmerksamkeit doch das einzig Relevante? Denn da bieten ausländische Clans sicher mehr als weiße Männer in Anzügen.“ (Wirtschaftswoche Online vom 14. Januar 2021)

So blieben nach Schick bei der Verfolgung der illegalen Geschäfte, die der organisierten Kriminalität zuzuordnen seien, die zuständigen Ermittlungsstellen unterbesetzt. Bei den Staatsanwaltschaften etwa fehle es an Personal für die Bearbeitung der komplexen Fälle. In den Jahren nach 2013 hätte zunächst nur eine einzige Staatsanwältin in NRW an den Fällen gearbeitet; erst öffentlicher Druck habe den dortigen Justizminister dazu gebracht, die Zahl der Staatsanwälte auf 15 aufzustocken. Inzwischen seien von Innenminister Reul bis zu 40 zusätzliche Stellen angekündigt worden. Doch Finanzminister Lienenkämper blockiere noch. „Ministerpräsident Laschet“, so Schick, „hat es bei diesem Querschnittsthema versäumt, die Zügel in die Hand zu nehmen und rechtzeitig die Behörden zu stärken. Bis heute kann auch von einer effektiven Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden in seinem Bundesland nicht die Rede sein.“

Quellen:

Sönke Iwersen: „Historische Anklage in Dänemark: Banker soll wegen Milliarden-Steuerbetrugs vor Gericht“, Handelsblatt Online vom 7. Januar 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-historische-anklage-in-daenemark-banker-soll-wegen-milliarden-steuerbetrugs-vor-gericht/26777084.html

Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Skandalbank Lehman Brothers will einen Großteil ihrer Cum-Ex-Profite zurückzahlen“, Handelsblatt Online vom 5. Januar 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steueraffaere-skandalbank-lehman-brothers-will-einen-grossteil-ihrer-cum-ex-profite-zurueckzahlen/26769190.html

„Cum-Ex: Zwei britische Banker in Dänemark angeklagt“, Wirtschaftswoche Online vom 7. Januar 2021

https://www.wiwo.de/steuerskandal-cum-ex-zwei-britische-banker-in-daenemark-angeklagt/26777292.html

Steffen Stierle: „Trickser blechen“, junge Welt vom 11. Januar 2021

https://www.jungewelt.de/artikel/print.php?id=394051

Gerhard Schick: „Laschet und Spahn: Kulant bei Finanzkriminalität“, Wirtschaftswoche Online vom 14. Januar 2021

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/cdu-laschet-und-spahn-kulant-bei-finanzkriminalitaet/26794290.html