Wissenschaft für wen?

 Eine Meldung aus der Frankfurter Rundschau vom 22./23. August 2020: „Weltbank rechnet mit steigender Armutsquote: Durch die Corona-Pandemie könnten laut Schätzung der Weltbank 100 Millionen Menschen weltweit in extreme Armut abrutschen. Die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen werde laut neuester Schätzung der auf Entwicklungsförderung spezialisierten Organisation um 70 bis 100 Millionen zunehmen, sagte Weltbank-Chef David Malpass. ‚Die Zahl kann sogar noch weiter steigen‘, wenn sich die Pandemie weiter verschlimmere und noch lange hinziehe.“

Bei dieser Nachricht über das weltweite Anwachsen absoluter Armut fehlt ein Hinweis auf die relative Armut, die nach allem, was man weiß oder wissen könnte, ebenfalls wächst. Und vor allem wird als Ursache fälschlicherweise die Corona-Pandemie angegeben – während es doch in Wirklichkeit die Art des Umgangs mit der Pandemie ist, die Armut verursacht. Unter kapitalistischen Verhältnissen hat jeder Einzelne die Folgen unerwarteter Ereignisse zu tragen, allenfalls abgefedert durch finanzielle und andere Hilfen, sofern es eine funktionierende Sozialpolitik gibt. Statt diesen Verhältnissen die Schuld an der Verarmung zu geben, ist es einfacher und bequemer, das Virus als angebliche Naturplage dafür verantwortlich zu machen.
Große Konzerne wie Google und Amazon konnten in der Corona-Krise ihre Umsätze und Gewinne immens steigern. Andere mussten durch die staatichen Krisenprogramme unterstützt werden. Bei mittleren und kleineren Unternehmen und bei den kleinen Selbstständigen hingegen wird die drohende Pleitewelle nur dank staatlicher Hilfe noch etwas hinausgezögert. Krisen – ganz gleich, ob sie konjunkturell, strukturell oder anders begründet sind – haben unter den gegebenen ökonomischen Bedingungen nun einmal die Funktion, den Markt zu „bereinigen“ und die Konzentration des Kapitals zu fördern.
Die Kluft zwischen Armut und Reichtum wird national wie international durch die Corona-Krise und die ihr gegensteuernde Wirtschaftspolitik nicht verringert – sie wird weiter anwachsen.

Wie steht es aber schon gegenwärtig mit den Verteilungsverhältnissen in einem hochindustrialisierten Land wie der Bundesrepublik Deutschland? Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, deren Ergebnisse im Juli 2020 veröffentlicht wurden. Aus einer früheren Studie des DIW stammt die Angabe, dass weniger als 45 hyperreiche (Unternehmer-)Familien mehr besitzen als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, also mehr als über 40 Millionen Menschen. Inzwischen entfallen 67 Prozent des Nettogesamtvermögens auf das oberste Zehntel der Bevölkerung, 35 Prozent dieses Vermögens konzentriert sich auf das reichste Prozent der Bevölkerung und das reichste Promille kommt noch auf 20 Prozent des Vermögens.

Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge schreibt in einem Bericht über diese Untersuchung, dass die Forscher des DIW „auf eine Spezialstichprobe von Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) zurückgriffen, eine Sonderbefragung von Vermögensmillionären vornahmen und die Reichenliste eines Wirtschaftsmagazins einbezogen. … Aufgrund der neuen Untersuchungsmethode beziffert das DIW den Gini-Koeffizienten auf 0,83. Dabei handelt es sich um ein Maß, das bei Gleichverteilung (alle Personen besitzen das gleiche) 0 und bei extremer Ungleichverteilung (eine Person besitzt alles) 1 beträgt. Das 0,83 entspricht fast dem US-Vergleichswert, was die ganze Dramatik der Verteilungsschieflage zeigt.“ („Hunde, die bellen, aber nicht beißen“, Frankfurter Rundschau vom 14. August 2020)

Die Ergebnisse der DIW-Studie legen nahe, eine Rückverteilung von oben nach unten über Erbschafts- und Vermögenssteuern zu fordern und wenigstens einen Lastenausgleich zur Finanzierung der riesigen staatlichen Hilfsprogramme, die in der Corona-Krise aufgelegt wurden. Das entspräche auch dem, was sich die Mehrheit der deutschen Bevölkerung seit langem bei Meinungsumfragen zum Thema Vermögensverteilung wünscht. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des DIW lehnen aber eben dies ab. Ihre Argumente sind die altbekannten: Die Fähigkeit der Vermögenden, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, werde durch jede Art von höheren Abgaben eingeschränkt.
Das in spekulativen Kreisläufen weltweit zirkulierende überschüssige Kapital, das keine produktive Anlage mehr findet und längst keine mehr nötig hat, spricht einer solchen Argumentation Hohn.
Christoph Butterwegge meint dazu: „Wenn es um die Verhinderung einer höheren Besteuerung von Reichen und Hyperreichen geht, ist diesen wie ihren publizistischen und wissenschaftlichen Steigbügelhaltern kein Vorwand zu fadenscheinig.“ Schere im Kopf oder vorauseilender Gehorsam, um Aufträge und Reputation im Mainstream nicht zu gefährden?

Einer der Autoren der DIW-Studie, Markus Grabka, war 2017 Referent auf einer Fachtagung von Business Crime Control zum Thema „Soziale Ungleichheit und Kapitalkriminalität“. Dort stellte Grabka empirisch exakte Daten zum Auseinanderdriften sowohl von Einkommen wie auch von Vermögen in der Bundesrepublik vor. Während die mittleren Einkommen in den Jahren von 1991 bis 2014 um mehr als acht Prozent stiegen, legten die höchsten Einkommen zeitgleich um bis zu 26 Prozent zu. Die unteren Einkommen gingen dagegen real zurück. Folglich hatte die Einkommensungleichheit insgesamt zugenommen. Auch das Risiko, arm zu sein, war zuletzt wieder gestiegen. Grabka betonte, wie unvollständig die Daten bei der Vermögensverteilung seien. Über die Superreichen sei wenig bekannt. Die gut erfassten unteren 50 Prozent der Bevölkerung hätten einen verschwindend geringen Anteil am Gesamtvermögen. Ganz unten gebe es kein Vermögen, sondern nur Schulden. Die Bundesrepublik schneide auch im internationalen Vergleich schlecht ab, was die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen und die ungleiche Verteilung der Steuerlast zwischen Lohn- und Gewinneinkommen betrifft.
Es ist immer wieder erstaunlich, welche geringe Rolle gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in der politischen Auseinandersetzung spielen und wie wenig praktische Konsequenzen aus ihnen selbst diejenigen ziehen, die sie erarbeitet haben.

Bei den sich abzeichnenden Konflikten darum, wer die Kosten der Corona-Krise zu tragen hat, könnten und sollten die Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Aufklärung genutzt werden. Wenn der Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat der SPD Olaf Scholz neuerdings davon spricht, dass die Besserverdienenden und Vermögenden stärker zur Kasse gebeten werden müssten, so ist das ein kleines Zeichen der Einsicht, das aber nicht ausreicht. Ohne eine breite Mobilisierung für mehr Steuergerechtigkeit und gegen die legale oder illegale „Steuerverkürzung“ der Reichen und Superreichen wird sich kaum etwas ändern.

Big Business und die Krankenhausmisere

Corona hat die Missstände im deutschen Gesundheitswesen einmal mehr offenbart. Deshalb folgt an dieser Stelle ein kurzer Abriss über die wichtigsten Problemzonen der Krankenhausökonomie.

Spätestens seit dem Beginn der Pandemie hat sich der Fokus der Diskussion um die Zukunft der medizinischen Versorgung verschoben. Noch vor wenigen Jahren wurde die Gefahr einer finanziell aus dem Ruder laufenden Krankenversicherung und damit eine angebliche „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen beschworen. „Überkapazitäten“ an Krankenhausbetten und Klinikstandorten wurden ins Zentrum der politischen und wissenschaftlichen Debatte gestellt. Mittlerweile jedoch wird daran gezweifelt, ob die Ausstattung der Krankenhäuser hierzulande überhaupt einer langanhaltenden Pandemie standhalten kann. Und seit langem erregen sich die Menschen über die dramatischen Pflegemängel in Kliniken und Altenheimen.

1. Die „Kostenexplosion“ als politischer Kampfbegriff

Schon Mitte der 1970er Jahre wurde politisch über eine „Kostenexplosion“ gestritten, die sich zu einem „Mythos in der Gesundheitspolitik“ (Reiners, S. 8) verfestigt hat. Bei den steigenden Gesundheitsausgaben handelt es sich aber keineswegs um ein Krisensymptom. Dahinter steht vielmehr „eine Mischung aus wachsendem Lebensstandard, medizinischem Fortschritt, wirtschaftlichem Strukturwandel und ökonomischen Besonderheiten des Gesundheitswesens“ (ebd.). Richtig ist, dass es nie eine „Kostenexplosion“ gegeben hat. Seit Jahrzehnten belaufen sich die Aufwendungen für den gesamten Gesundheitssektor auf zehn bis elf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Trotz steigender Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen deren Ausgaben seit über 20 Jahren konstant bei 6,5 Prozent des BIP. Das Problem besteht nicht in den steigenden Ausgaben, sondern in der Einnahmeentwicklung der Kassen (sinkende Lohnquote, wachsende Einkommensungleichheit).

2. Das System der Fallpauschalen

Für das Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“ (KstF) bildet die Finanzierung nach so genannten Fallpauschalen den Kern der deutschen Krankenhausmisere. (1) Danach erhalten deutsche Krankenhäuser nur ein Minimum ihres Budgets, um Kapazitäten vorzuhalten. Da sie nach der Anzahl behandelter Patienten bezahlt werden, wäre es betriebswirtschaftlich unverantwortlich, die eigenen Kapazitäten nicht so weit wie möglich auszulasten. Leere Betten für den Krisenfall sind aus der Sicht eines einzelnen Krankenhauses schlicht Erlösausfälle. „Es wäre, wie wenn die Feuerwehr nur für jeden gelöschten Brand bezahlt werden würde“, kommentiert der Gewerkschafter Kalle Kunkel bissig (Kunkel, 13. März 2020).

Bis zur Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2003 galt das Selbstkostendeckungsprinzip, so dass diese Aufwendungen vollständig refinanziert wurden. Mit den Fallpauschalen wurden die Behandlungen, das heißt die einzelnen „Fälle“, pauschaliert entgolten. Können die Kosten unter die Pauschalen gedrückt werden, lassen sich dabei Gewinne erzielen. „Vor allem kommerzielle Klinikbetreiber erreichen das, indem sie sich auf besonders lukrative Fälle spezialisieren, aus Tarifverträgen aussteigen, Personal abbauen und die Arbeit verdichten. Auf der anderen Seite stehen die Verlierer: zumeist kommunale und freigemeinnützige Kliniken, die im Preiswettbewerb nicht mithalten können und Pleite gehen (oder privatisiert werden)“, schreibt dazu der Journalist Daniel Behruzi.

3. Krankenhausschließungen

Genau darauf zielte die Einführung des Fallpauschalen-Systems ab. Der Krankenhaus-„Markt“ sollte „bereinigt“ werden, um angebliche Überkapazitäten abzubauen. 1991 gab es noch 2.411 Krankenhäuser mit insgesamt 665.565 Betten, 2017 dagegen nur noch 1.942 Krankenhäuser mit 497.200 Betten. Der Abbau von Betten erfolgte vor allem in öffentlichen und freigemeinnützigen Einrichtungen. Seit 1991 hat sich dagegen die Anzahl der privaten Krankenhäuser mehr als verdoppelt: von 358 auf 720 (vgl. KstF, Seite 104).

Die Bertelsmann-Stiftung empfahl jedoch in einer Mitte 2019 erschienenen Studie einen weiteren Schritt beim rigorosen Umbau der Krankenhauslandschaft: Die Anzahl der deutschen Kliniken sei auf etwa ein Drittel zu reduzieren und die Versorgung auf größere und leistungsfähigere Krankenhäuser zu konzentrieren. Begründet wurde dies wie folgt: Würde die Zahl der Kliniken auf weniger als 600 sinken, könnten die Patienten deutlich besser versorgt werden. Die verbleibenden Häuser verfügten dann über mehr Personal und eine bessere Ausstattung.

Die Studie stellte die wohnortnahe Versorgung im Namen einer gesteigerten wirtschaftlichen Effizienz radikal infrage. Kritiker*innen aus den Reihen der Gewerkschaft ver.di wiesen darauf hin, dass die Entscheidungen über Klinikstandorte und die notwendigen Kapazitäten nicht dem „Markt“ überlassen werden dürften, sondern im Rahmen einer regionalen Krankenhausplanung mit den Akteuren vor Ort festzulegen wären. Nur wenige Monate nach Veröffentlichung der Studie scheint der Ausbruch der Pandemie diese Pläne vorerst vereitelt zu haben.

4. Personalabbau bei den Pflegekräften

Während seit Einführung des dualen Finanzierungssystems Anfang der 1970er Jahre die Bundesländer für die Investitionskosten zuständig sind, müssen die laufenden Betriebskosten, wozu auch die Personalaufwendungen gehören, mit den Einnahmen pro Patient, das heißt den Vergütungen durch die Krankenkassen, bestritten werden. (2) Der Gesundheitsökonom Hartmut Reiners weist darauf hin, dass dieses Modell jedoch schon lange nicht mehr funktioniert, da die Länder ihre Fördermittel für die Krankenhäuser in den vergangenen 20 Jahren halbiert hätten. Die Lücken bei den Investitionen würden aus den Zahlungen der Krankenversicherungen gestopft. Mit der Folge eines weiter steigenden Drucks auf die Personalkosten, die etwa zwei Drittel der laufenden Kosten ausmachten. (Reiners, Seite 35)

Die Sprecherin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen bei der ver.di-Bundesverwaltung, Astrid Sauermann, teilte der BIG-Redaktion auf Anfrage mit, dass schon vor einigen Jahren bundesweit 162.000 Stellen über die Berufsgruppen hinweg fehlten. Das habe ein Personalcheck in Krankenhäusern ergeben. Inzwischen seien es noch mehr. Ver.di geht allein von etwa 80.000 bis 100.000 zusätzlichen Pflegekräften aus, die für eine sichere Patientenversorgung notwendig sind. Der Personalmangel, so die ver.di-Sprecherin, würde unter anderem zum Weglassen von notwendigen Leistungen, dem Verzicht auf Pausen und einem laschen Umgang mit Hygienevorschriften führen. (3)

5. Defizite in der medizinischen Versorgung

Das herrschende Finanzierungssystem, das maßgeblich von den erlösorientierten Fallpauschelen geprägt ist, führt jedoch nicht einfach zu einer medizinisch mangelhaften Versorgung, sondern, wie seit Jahren regelmäßig wissenschaftlich belegt wird, zu einer Mischung aus Unter-, Über- und Fehlversorgung. Leistungen werden in den Bereichen reduziert, die keinen Erlös bringen, wie bei der Pflege. So verlangt etwa die „neue Volkskrankheit“ Diabetes eine lange Wundbehandlung, die sich im Gegensatz zu einer möglichen Fuß-Amputation für die Häuser aber nicht rechnet. Wo Gewinne zu machen sind, werden Leistungen dagegen ausgeweitet (zum Beispiel bei den profitablen Kniegelenksoperationen, Kaiserschnitten oder Herzkatheter-Behandlungen).

Zu den Versorgungsmängeln lässt sich auch der gesteigerte bürokratischer Effekt zählen, der dann entsteht, wenn Gewinnmöglichkeiten mit Versichertengeldern möglich sind. Denn diese machen Kontrollen notwendig: Das Fallpauschalen-System „hat in den letzten Jahren geradezu zu einem Abrechnungskrieg zwischen Kassen und Krankenhäusern geführt. Würde nur ein Teil der Ressourcen, die dieser Kleinkrieg verschlingt, in die gesellschaftliche Planung der Krankenhauslandschaft investiert, wäre für die Gesellschaft viel gewonnen.“ (Kunkel, 24. März 2020) Es ließe sich ergänzen: Mehr Mittel in die patientennahe Pflege zu lenken, wäre dann auch einfacher.

6. Privatisierungen

Der Gedanke hinter der Einführung des Fallpauschalen-Systems war, über die Schließung zahlreicher Krankenhäuser Bettenzahlen zu reduzieren und eine „Stabilisierung“ der Kosten zu erreichen. Gewinner sollten die Häuser sein, die die Durchschnittskosten unterschreiten, Verlierer diejenigen, die diese Kosten überschreiten. Im Fokus stand, die Zentralisierung und Privatisierung der Kliniken voranzutreiben (vgl KstF, S. 56).

Auf der Suche nach profitablen Anlagemöglichkeiten haben internationale Finanzinvestoren deshalb seit Jahren sämtliche Versorgungbereiche des Gesundheitswesens in den Blick genommen, auch den Krankenhaussektor. Ein eher wenig bekanntes Beispiel bildet der niederländische Private-Equity-Investor Waterland, der seit 2011 Kliniken verschiedener Träger kauft und sie unter dem Namen „Median“ in einer Kette bündelt (vgl. die Darstellung bei Rügemer, Seite 94ff.). Da die Einführung der Fallpauschalen häufig zu möglichst frühen Entlassungen aus den stationären Krankenhäusern führt, steigt der Bedarf an nachstationären Reha-Plätzen. Letzteres spielt dem Investor in die Hände. Denn Waterland brüstet sich damit, einen der fünf bedeutendsten Krankenhauskonzerne und den größten Reha-Konzern in Deutschland geschaffen zu haben. Der Immobilienverkauf hat an den geschäftlichen Aktivitäten einen großen Anteil. 2014 übernahm der US-Immobilienfonds Medical Properties Trust (MPT) für etwa 700 Millionen Euro 40 Median-Rehakliniken von Waterland ‒ unter Umgehung der Grunderwerbssteuer, die nicht anfällt, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden. Median musste zudem die Gebäude von MPT für eine jährliche Miete zwischen 8 und 11 Prozent des Kaufpreises plus Inflationsaufschlag zurückmieten: „Neben dem Gewinn für Median und dessen Kapitalgeber müssen auch die überhöhten Mieten für MPT nun von den Median-Kliniken ‒ also vor allem von den angestellten und outgesourcten Mitarbeitern und Rententrägern – zusätzlich aufgebracht werden.“ (Rügemer, S. 96)

7. Krankenhäuser im Konkurrenzverhältnis

Die Fallpauschalen als das wichtigste Instrument zur Verstärkung der Marktorientierung der Krankenhäuser fördern aber nicht nur Geschäfte rund um die Privatisierungen, sondern auch die Konkurrenz der Krankenhäuser untereinander. Auch bei der Personalbeschaffung. Denn der gestiegene Arbeitsdruck äußert sich in Fehlzeiten wegen Burnout, Flucht in die Teilzeit und Abwanderung von Arbeitskräften. Die Kliniken jagen sich gegenseitig das Personal ab und verschärfen damit die Arbeitsbedingungen derjenigen weiter, die bleiben. So verließen im vergangenen Februar 40 Fachkräfte den Berliner Klinikkonzern Vivantes und ließen sich von einem katholischen Träger im gleichen Stadtteil anwerben. Zuerst kündigte der Chefarzt, dann erfolgte eine Massenkündigung des Teams (11 Ärzte und 27 Pflegekräfte). 2019 wechselte das Personal einer Kinderklinik von Asklepios in Sankt Augustin zur nahe gelegenen Uni-Klinik nach Bonn (vgl. Lühring). Über ähnliche Erfahrungen wird in Sachsen-Anhalt berichtet. Dort betreibt der Konzern Ameos, mehrheitlich im Besitz des Private-Equity-Fonds Carlyle, an mehreren Standorten Kliniken, deren Beschäftigte zuletzt nach vielen Monaten des Tarifkonflikts erste substanzielle Lohnerhöhungen durchsetzen konnten. Das Unternehmen war nach Angaben der Gewerkschaft ver.di zuvor immer wieder durch ruppiges Vorgehen gegen Beschäftigtenrechte aufgefallen. Wegen schlechter Bezahlung und hoher Arbeitsbelastung waren auch dort Beschäftigte an tarifgebundene Kliniken abgewandert.

8. Wirtschaftskriminelles Handeln

Seit vielen Jahren berichten Pflegekräfte vom „Tatort“ Krankenhaus, das heißt von einem System, das die so genannte gefährliche Pflege auslöst. Darunter ist in Fachkreisen die Pflege gemeint, die nicht einmal dem Minimalstandard genügt und den Patienten vermeidbare Schäden zufügt. Im Jahr 2015 erstellte die Gewerkschaft ver.di einen „Nachtdienstreport“, der auf einer Befragung von Pflegekräften zu ihren Nachtschichten basierte. Ein Ergebnis war, dass fast zwei Drittel der Pflegefachkräfte nachts vollkommen allein viele Patientinnen und Patienten betreuen mussten. Nach Angaben von ver.di ist diese Personalsituation völlig legal, da es offensichtlich keine Vorschriften für den Einsatz von Pflegefachkräften in Krankenhäusern gibt. Allein das Management entscheidet darüber, wie viele Personen mit welcher Qualifikation für die Pflege eingesetzt werden (ggf. auch ganz ohne Fachkräfte).

Entsprechend vorsichtig äußern sich Gewerkschaftsvertreter*innen über die juristischen Konsequenzen aus dieser Konstellation im Graubereich zwischen Legalität und Kriminalität. Wenn auch für einen Laien die Nähe zu § 223 StGB augenscheinlich ist. Dort heißt es: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So bewertet auch ver.di-Vertreterin Astrid Sauermann gegenüber BIG Business Crime den Pflegenotstand im strafrechtlichen Sinne zurückhaltend. Beschäftigte würden beispielsweise unterhalb des (Pflege)Mindestlohns vergütet und müssten unbezahlte Überstunden leisten. Ebenfalls sei es auch nicht erlaubt, Auszubildende als volle Arbeitskräfte einzusetzen. „Das würde ich in meinem Werteraster als kriminell bezeichnen, im strafrechtlichen Sinne ist es das aber nicht“, so Sauermann.

Am Rande der Legalität bewegen sich auch Steuertricks von Gesundheitskonzernen und die Behinderung von Betriebsratsarbeit („Union Busting“). Von einem Gesetzesbruch geht die Initiative „Krankenhaus statt Fabrik“ bei der zweigeteilten Finanzierung der Kliniken aus. Wegen der abschmelzenden öffentlichen Förderung werden 44,3 Prozent der Investitionsmittel, etwa 2,8 Milliarden Euro, aus den laufenden Einnahmen finanziert (Eigenmittel und Kredite), „die eigentlich für die Patientenversorgung und für Personal vorgesehen sind. Umgerechnet auf Beschäftigte bedeutet das über 51.000 Stellen, die diesem Gesetzesbruch geopfert wurden. Baustellen werden mit Personalstellen finanziert.“ (KstF, Seite 43)

 

Anmerkungen:

1) Die Arbeitskosten der Pflegekräfte wurden aktuell (2020) aus den Fallpauschalen herausgenommen und werden seitdem separat über das so genannte Pflegebudget in ihrer tatsächlichen Höhe finanziert. Für die Gewerkschaft ver.di stellt dies den ersten Ansatz eines Bruchs mit der markförmigen Steuerung der Krankenhäuser dar ‒ nicht zuletzt ermöglicht durch Streiks und andere Proteste für mehr Personal in den Krankenhäusern in den letzten Jahren. Daneben wurden Personaluntergrenzen für bestimmte Bereiche eingeführt, die von gewerkschaftlicher Seite, aber auch von Berufs- und Patientenverbänden, als völlig unzureichend kritisiert werden.

2) Tatsächlich sinken die öffentlichen Fördermittel seit vielen Jahren fast kontinuierlich. Nach Michael Wendl betrugen sie 1990 noch knapp 10 Prozent, 2017 nur noch 3,2 Prozent der Klinikumsätze. Notwendig seien sieben bis acht Prozent. Damit, so Wendl, lebten die öffentlichen Krankenhäuser von der Substanz. (vgl. Michael Wendl, „Wie kapitalistisch sind Kliniken?“, Oxi Nr, 6/2020, Seite 9)

3) Die gefährliche Unterbesetzung in Krankenhäusern wird anschaulich belegt durch den ver.di-Nachtdienstcheck – vgl. www.nachtdienstreport.verdi.de
Erst in den letzten Jahren wurden wieder mehr Pflegekräfte eingestellt. Ver.di verbucht dies als ein Erfolg der Streiks von Pflegekräften in mehreren Bundesländern.

 

Literatur:

Daniel Behruzi: „Covid-19. Geschwächtes System“, Text vom 27. April 2020, Webseite „Lernen im Kampf“

COVID-19: Geschwächtes System

„Krankenhaus statt Fabrik“: Das Fallpauschalensystem und die Ökonomisierung der Krankenhäuser – Kritik und Alternativen, V.i.S.d.P. Dr. Nadja Rakowitz, 5., erweiterte und komplett überarbeitete Neuauflage Maintal, April 2020, Seite 9

https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53187

Kalle Kunkel: „Der Kern der deutschen Krankenhausmisere“, der Freitag vom 13. März 2020

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-kern-der-deutschen-krankenhausmisere

Ders.: „Ein Weckruf für die Krankenhauspolitik“, der Freitag vom 24. März 2020

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/ein-weckruf-fuer-die-krankenhauspolitik

Marion Lühring: „Fluch(t) aus der Klinik“, in: ver.di Publik Nr. 2/2020, Seite 3

Hartmut Reiners: Gesundheit und Geld, Supplement der Zeitschrift Sozialismus, Heft 4/2020

Werner Rügemer: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts, Köln, 2018

Michael Wendl: „Wie kapitalistisch sind Kliniken“, Oxi Nr. 6/2020, Seite 8f.

 

Zitate

Der Arzt und Publizist Bernd Hontschik sprach sich im Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 16. August 2020 für alternative Lösungswege aus:

„Wer jetzt immer noch Krankenhausschließungen propagiert, hat nichts verstanden. Hausarztmedizin, die Allgemeinmedizin muss ins Zentrum rücken. Um diese Basis herum gruppieren sich Pflegestützpunkte, Fachärzt*innen aller Art und stationäre Einrichtungen. Niedergelassene und Krankenhausärzt*innen behandeln ihre Patient*innen gemeinsam. Integrierte Versorgungskonzepte genießen absoluten Vorrang. Krankenhäuser werden in Kategorien eingeteilt, vom kleinen 50-Betten-Haus der Grundversorgung bis hin zu universitären Einrichtungen mit allen Spezialabteilungen. Die Finanzierung baut nicht auf Fallpauschalen auf, sondern geschieht entsprechend dem Auftrag beziehungsweise der Größe des Krankenhauses mit pauschalen Budgets. Bezahlt wird die Erfüllung des gesellschaftlichen Auftrages, nicht eine konkrete medizinische Tat.“

(Stephan Hebel, „Schwere Vorwürfe gegen Jens Spahn: „Bevölkerung immer wieder in die Irre geführt‘“, Interview mit Bernd Hontschik, Frankfurter Rundschau vom 18. August 2020)

 

Hartmut Reiners richtet seinen Blick auf die Umverteilungsfrage:

„Für Prävention und Gesundheitsförderung werden nur 3 % der Gesundheitsausgaben verwendet. Gesundheitsgerechte Arbeits- und Lebensbedingungen und die Bekämpfung sozialer Ungleichheit sind mindestens ebenso wichtige gesundheitspolitische Faktoren wie die Bereitstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung.“

(Hartmut Reiners: „Gesundheit und Geld“, Supplement der Zeitschrift Sozialismus, Heft 4/2020, Seite 43f.)

 

Harald Weinberg, Gesundheitsexperte für die Fraktion Die Linke im Bundestag, kritisiert die krankmachende kapitalistische Wirtschaftsweise:

„Kritik am Gesundheitssystem im Kapitalismus sollte nicht beim Krankenhaus anfangen – das ist deutlich zu spät. Gesundheit ist in der kapitalistischen Gesellschaft nur mittelbar ‚systemrelevant‘, nämlich als Bedingung einer Wirtschaftsweise, die die Gesundheit ihrer Mitglieder im Interesse der Profitproduktion systematisch schädigt und zugleich braucht. Die sogenannten Volkskrankheiten, deren Ursachen und Verlauf wesentlich von dieser Produktionsweise bestimmt werden, sind insofern der eigentliche Kern des Problems.“

(Harald Weinberg: „Das ‚Krankenhaus-Monopoly‘ greiser Patriarchen“, Neues Deutschland vom 20. Juli 2020)

Steuervermeidung zur Gewinnoptimierung: Der Fall Fresenius

Vor allem Leitunternehmen des digitalen Kapitalismus wie Google, Apple, Facebook oder Amazon standen bislang im Fokus der Kritik, wenn es um die systematische Vermeidung von Steuerzahlungen ging. In den letzten Monaten gerieten jedoch auch in Deutschland ansässige Firmen in die Diskussion. Es wurde darüber gestritten, ob es legitim sei, dass Unternehmen staatliche Corona-Hilfen kassieren, während sie gleichzeitig in Steueroasen aktiv sind.

So wird auch Fresenius als einer der führenden, weltweit tätigen Gesundheitskonzerne für seine aggressive Steuergestaltung gerügt. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit veröffentlichte im Januar 2020 eine wegweisende Studie zu dem Unternehmen aus Bad Homburg, das seine Umsätze und Gewinne größtenteils im Rahmen des staatlich regulierten Gesundheitswesens erwirtschaftet. Obwohl die Einnahmen überwiegend durch Steuern und Versicherungsbeiträge finanziert werden, verschiebt das Unternehmen Gewinne in fast alle bekannten Steueroasen der Welt – und vermeidet damit höhere Unternehmenssteuern in den Ländern, in denen es seine Umsatzerlöse vorrangig erzielt hat. Gewinne werden dort künstlich kleingerechnet, wo Unternehmenssteuern vergleichsweise hoch sind, dagegen hohe Gewinne an Standorten ausgewiesen, an denen niedrige Steuersätze gelten.

Laut dieser Studie entfallen 23 Prozent des weltweiten erwirtschafteten Umsatzes und 32 Prozent der Konzernbelegschaft auf Deutschland – aber nur 10 Prozent der ausgewiesenen Gewinne. Fresenius zahlte danach in den letzten zehn Jahren durchschnittlich nur 25,2 Prozent Steuern, obwohl die Steuersätze in den wichtigsten Märkten – Deutschland und den USA – bei 30 bzw. 35 Prozent lagen. Hätte Fresenius in diesem Zeitraum seine Gewinne regulär versteuert, wären bis zu 2,9 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern fällig geworden.

Eine auch von Fresenius favorisierte Methode zur „Steueroptimierung“ besteht darin, konzerninterne Kredite zu vergeben. Auf diese Weise, so die Autoren der Studie, konnten beispielsweise die beiden irischen Tochtergesellschaften im Jahr 2017 einen Gewinn von 47 Millionen Euro erzielen – ganz ohne Mitarbeiter*innen und allein durch die Vergabe von Darlehen an Konzerngesellschaften in Spanien und den USA. Der Konzern nahm über Finanzierungsgesellschaften in Luxemburg, Irland, den Niederlanden und dem US-Bundesstaat Delaware neun Milliarden Euro an Fremdkapital auf und reichte die Darlehen innerhalb der Gruppe weiter. „Dabei kommt ihnen (den multinationalen Konzernen, d. Verf.) das gegenwärtige Steuerrecht entgegen, demzufolge Gewinne und Steuern für jede einzelne Einheit, Tochtergesellschaft oder Gruppe von Tochtergesellschaften innerhalb eines Konzerns auszuweisen sind. Die Tochtergesellschaften stellen sich also gegenseitig Rechnungen über Darlehen, Warenlieferungen, Dienstleistungen oder die Nutzung von Patenten, Technologien und Markennamen. (…) Die Konzerne betonen, die Transaktionen würden zu ‚marktüblichen Konditionen‘ abgewickelt, ganz so, als seien die Vertragsparteien nicht wirtschaftlich miteinander verflochten. Für die Steuerbehörden ist es oft schwierig, solche Behauptungen anzufechten.“ (Fresenius-Studie, Seite 7)

Dieses Vorgehen scheint legal zu sein: Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht deshalb bei der Vorgehensweise von Fresenius lediglich von angewandten „Steuertricks“ und von „Steuervermeidung“. Diese sind zwar ebenso wie das kriminelle Delikt der Steuerhinterziehung darauf ausgerichtet, Gewinne zu verschieben und Steuerzahlungen zum Teil drastisch zu senken, erfolgen aber auf rechtmäßige und nicht strafbare Weise. Jedoch kollidiert dieses Geschäftsgebaren zumindest mit dem konzerneigenen „Bekenntnis zu rechtlicher und ethischer Verantwortung als Unternehmen“, das Fresenius auf seiner Website als eine „strategische Priorität“ angibt. 

Da bislang als Regel gilt, dass Geldflüsse von und zu Tochterfirmen in Steueroasen nicht veröffentlicht werden müssen, drängen die Autoren der Studie als Schlussfolgerung ihrer Analyse darauf, dass der Konzern seine Steuerpraktiken transparent machen sollte und die Tochtergesellschaften in Steueroasen auflöst. Die Bundesregierung solle auf eine echte Reform des Systems der internationalen Unternehmensbesteuerung hinwirken statt ausschließlich Interessen der deutschen Konzerne zu vertreten und einen destruktiven Steuersenkungswettbewerb zu fördern.

„Da viele der Steuervermeidungstricks legal sind, sind letztlich globale Steuerreformen erforderlich. Die internationalen Fresenius-Tochtergesellschaften agieren nicht unabhängig, sondern als Teil einer globalen Konzernstruktur. Sie sollten entsprechend behandelt werden, auch steuerlich. Anstatt jedes Unternehmen separat zu besteuern und die Verrechnungspreise für den innerbetrieblichen grenzüberschreitenden Handel festzulegen, sollte derjenige Anteil am globalen Konzerngewinn, der der tatsächlichen Geschäftstätigkeit im Land entspricht, Grundlage der einzelstaatlichen Besteuerung sein. Dies würde eine Änderung des derzeitigen internationalen Steuersystems erfordern.“ (Fresenius-Studie, Seite 18)

Die Ergebnisse der Fresenius-Studie lassen sich verallgemeinern: Alle 30 im deutschen Aktienindex Dax gelisteten und damit führenden Unternehmen im Land sind über Tochterfirmen in Niedrigsteuerländern vertreten, von denen manche als Steueroasen genutzt werden dürften (Stand 2. Juni 2020).

Quellen:

Pressemitteilung des Netzwerk Steuergerechtigkeit vom 21. Januar 2020:

„Fresenius und Steuervermeidung. Beim Steuertricksen gehören deutsche Unternehmen zur Weltspitze“

https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/pressemitteilung-fresenius-und-steuervermeidung-21-1-2020/

CICTAR & Netzwerk Steuergerechtigkeit – Deutschland: Fresenius. Ungesunde Geschäftspraktiken. Globale Steuervermeidung eines multinationalen Gesundheitskonzerns aus Deutschland, Januar 2020

https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2020/02/fresenius_ungesunde-geschc3a4ftspraktiken_deu200120.pdf 

Joachim Maiworm lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime

 

 

Fakten zu Fresenius

 „Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die ambulante Versorgung. Mit über 290.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in mehr als 100 Ländern und einem Jahresumsatz von über 35 Milliarden Euro ist Fresenius heute eines der führenden Unternehmen im Gesundheitsbereich weltweit.

 Zur Fresenius-Gruppe gehören vier eigenständig agierende Unternehmensbereiche, die Marktführer in Wachstumsbereichen des Gesundheitssektors sind: Fresenius Medical Care ist weltweit führend bei der Behandlung von chronischem Nierenversagen. Fresenius Helios ist Europas größte private Kliniken-Gruppe. Fresenius Kabi bietet lebensnotwendige Medikamente, Medizinprodukte und Dienstleistungen für kritisch und chronisch Kranke. Fresenius Vamed ist spezialisiert auf das Projekt- und Managementgeschäft von Gesundheitseinrichtungen.“

(Selbstdarstellung Fresenius, Webseite des Konzerns)

 Der größte Anteilseigner von Fresenius ist die gemeinnützige Else Kröner-Fresenius-Stiftung mit 26,6%. Vermögensverwalter wie BlackRock und Allianz Global Investors halten 4,74% bzw. 4,98% der Anteile.

(vgl. boerse.de, 31. Mai 2020)

 Fresenius startete trotz der Corona-Krise mit Zuwächsen bei Umsatz und Gewinn ins Jahr 2020. Im ersten Quartal 2020 stieg der Umsatz um acht Prozent auf 9,1 Milliarden Euro. Der auf die Aktionäre entfallende Gewinn kletterte um etwa 1,3 Prozent auf 459 Millionen Euro. Alle Unternehmensbereiche trugen zum Umsatzwachstum bei.

(Fresenius: Quartalsfinanzbericht Q1/2020, erschienen am 7. Mai 2020)

Freigeld für alle, die es sich leisten können

Kaum etwas verdeutlicht die Hackordnung in spätkapitalistischen Gesellschaften so deutlich wie die Prioritätensetzung bei den historisch beispiellosen Hilfs- und Konjunkturprogrammen, die angesichts der Corona-Krise aufgelegt oder zumindest angekündigt worden sind.

Da soll noch mal jemand behaupten, der Kapitalismus sei auf seine alten Tage innovationsmüde geworden. Mit Ausbruch der Corona-Krise, deren Folgen die Bundesregierung nun mit einem Konjunkturpaket zu mildern sucht, entwickelten findige Betrüger in Windeseile neue Maschen, um Gelder bei all jenen Menschen abzugreifen, die wirtschaftlich unter Druck gerieten und Soforthilfen für Selbstständige erhielten. (1) Mit gefälschten Behördenmails, die ihre Empfänger zur Angabe unrechtmäßig erhaltener Hilfsgelder auffordern, sollte gezielt die Unsicherheit rund um die entsprechenden „Soforthilfen“ des Bundes und der Länder ausgenutzt werden. Offensichtlich wollten die Betrüger jene Selbstständige, die bereits Hilfsgelder erhalten haben, dazu bringen, diese an die angebliche „Behörde“ teilweise oder vollständig zurückzuüberweisen.

Den Hintergrund dieser Masche bildet die Diskrepanz zwischen der öffentlichen Wahrnehmung der Soforthilfen für Selbstständige und ihrer tatsächlichen rechtlichen Ausgestaltung. Der Bund hat sich bei der engen Auslegung der Finanzierungsmöglichkeiten für Solo-Selbstständige gegenüber den Ländern durchgesetzt. Dadurch dürfen diese Gelder nicht dazu verwendet werden, Einnahmeausfälle zu kompensieren. Stattdessen können hierbei nur laufende Betriebskosten wie Miete, Leasing oder Kredite geltend gemacht werden. Dieses führt folglich dazu, dass besonders bedürftige Selbstständige wie Freiberufler oder Künstler, die geringe laufende „Betriebskosten“ haben, kaum von den medial groß angekündigten Soforthilfen profitieren. Deswegen kursieren bereits im Bundeswirtschaftsministerium Schätzungen, dass tausende von Solo-Selbstständigen ihre Hilfsgelder letztendlich zurückzahlen müssen. (2) Die eingangs erwähnte Betrugsmasche nutzt punktgenau diese Verwirrung und Unsicherheit aus, um Selbstständige in eine Falle tappen zulassen.

Solche findigen Gauner sind allerdings nur die kleinen Fische beim großen Absahnen im Gefolge der billionenschweren Krisenpakete, die in den Zentren des Weltsystems in Windeseile geschnürt werden, um den im Gefolge des aktuellen Krisenschubs drohenden Wirtschafkollaps buchstäblich um jeden Preis zu verhindern. Wenn man sich in der richtigen gesellschaftlichen Position befindet, scheint es nun so, als ob Manna vom Himmel fallen würde. Es ist ein warmer Geldregen, der aber nur für all jene niedergeht, die ihn sich auch leisten können.

Eine Nummer größer als bloße Betrüger sind die in der rechtlichen Grauzone operierenden Geschäftemacher, die Lücken in der Gesetzgebung ausnutzen, um so richtig abzusahnen. Kurz nach Verabschiedung der Corona-Maßnahmen wollte beispielsweise alle Welt Unternehmensberater werden. Das Bundeswirtschaftsministerium meldete Ende April, dass binnen kürzester Zeit mehr als 8.500 Anträge auf offizielle Akkreditierung als Wirtschaftsberater dem Hause vorlagen. (3) Bei einem großen Teil all dieser Antragssteller, die sich plötzlich in die abenteuerliche Welt der Unternehmensberatung zu stürzen suchen, dürfte es sich schlicht um Trittbrettfahrer handeln, die auf die Schnelle Kasse machen wollen.

Am Anfang dieser großen deutschen Unternehmensberaterschwemme stand die behördliche Sorge um das Wohlergehen der deutschen Wirtschaft in der kommenden Wirtschaftskrise. Wer könne Unternehmen besser darüber beraten, wie man schwere Zeiten übersteht, als Unternehmensberater? Folglich legte das Wirtschaftsministerium ein Programm auf, in dessen Rahmen Unternehmen Hilfsgelder von bis zu 4.000 Euro beantragen konnten, um damit die Dienstleistungen von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen zu können. Dies sollte keine große Sache werden; es war nur eine Maßnahme unter vielen Projekten im gigantischen Krisenpaket der Bundesregierung. Diese beschloss immerhin eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro – zuzüglich Wirtschaftsgarantien von rund 600 Milliarden. (4) Für Beratertätigkeiten waren hierbei ursprünglich nur rund 15 Millionen Euro vorgesehen. Mitte Mai lagen beim Bundeswirtschaftsministerium hingegen schon 27.534 Anträge auf Finanzierung einer Beratertätigkeit vor, die den Steuerzahler wohl bis zu 100 Millionen Euro kosten werden.

Das sogenannte „Programm zur Förderung unternehmerischen Know Hows“ des Wirtschaftsministeriums hat folglich zu einem stürmischen Konjunkturaufschwung in der Beraterbrache geführt. Dies belegen nicht nur die vielen Anträge auf Zulassung. Inzwischen wetteifern Wirtschaftsberater darum, möglichst viele Kunden dazu zu bringen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Es seien nun aber „viele unseriöse Anbieter“ auf dem Markt tätig, hieß es bei der Süddeutschen Zeitung (SZ). Diese würden mitunter ganze Berufsgruppen mit Massenmails abgrasen, um möglichst viele Aufträge einheimsen zu können. Manchmal würden schlicht „kostenfreie Marketingkonzepte“ durch einige „Scharlatane“ versprochen, so die SZ. Diese berichtete von einem Fall, in dem ein Verbund von 30 Finanzberatern einen Unternehmensberater sucht, der für jeden der Beteiligten einen Antrag stellt. So will man 120.000 Euro kassieren, die dann teilweise in einen „neuen Marketingauftritt“ investiert werden sollen. Der Fantasie der Märkte sind beim Thema Freigeld offensichtlich kaum Grenzen gesetzt.

Mitunter werden marktschreierische Werbemethoden verwendet: Man kriege „4000 Euro geschenkt“, jubelten Berliner Unternehmensberater in einem Werbevideo. Dieses versprach potenziellen Unternehmenskunden, dass sie im Rahmen ihrer Dienstleistungen noch weitere staatliche Hilfsgelder wie Kurzarbeitergeld oder staatliche „Corona-Hilfen“ abgreifen könnten – obwohl laut Bundeswirtschaftsministerium solche „Förderberatungen“ nicht förderfähig seien. Laut SZ gibt es inzwischen Überlegungen, wie dem evidenten Missbrauch vorgebeugt werden könne. Jedoch scheint das Programm eben diesen Missbrauch geradezu zu provozieren. Zum einen werden die Gelder direkt an die Berater und nicht an tatsächlich beratungsbedürftige Kleinunternehmen und Mittelständler überwiesen. Zum anderen gibt es keine Vorgaben zur prozentualen finanziellen Selbstbeteiligung: Unternehmen und Berater müssen nicht, wie sonst üblich, eigene Finanzmittel beisteuern. Der Bund, der bei selbstständigen Künstlern und Kulturschaffenden peinlich drauf achtet, keinen Cent zu viel aufzuwenden, ist gerade bei der windigen Branche Unternehmensberatung ungewöhnlich locker vorgegangen.

Noch lockerer handhabt der Staat aber die Vergabe von Hilfsgeldern und Krediten bei Großunternehmen – also in Größenordnungen, wo 4.000 Euro nicht mal mehr als „Peanuts“ wahrgenommen werden. Jeder Lohnabhängige, der mal Hartz IV beantragen musste, denkt mit Grauen an den entsprechenden Formularberg, bei dessen Ausfüllung alle finanziellen Umstände der Betroffenen genaustens beleuchtet werden. Sobald milliardenschwere Konzerne die Hand aufhalten, nimmt man es in Berlin hingegen nicht mehr so genau. Es hätten sich bereits tausende von Unternehmen um staatliche Corona-Hilfen bemüht, hieß es schon Ende April in Medienberichten, doch dieselben Behörden, die bei Hartz-Opfern ganz genau hinschauen, würden sich kaum für die Steuermoral all der Unternehmen interessieren, die nun die Hand für all die Euro-Milliarden offenhalten. (5)

Es sind gerade international tätige Großunternehmen, die zumeist umfassende Möglichkeiten zur Steuervermeidung nutzen, indem Gewinne und Verluste konzernintern so lange umgebucht werden, bis die tatsächliche Steuerquote auf ein Minimum gedrückt wird. Eine unter den für die Geldvergabe verantwortlichen Verwaltungen durchgeführte Umfrage ergab, dass in der Bundesrepublik Antragssteller kaum darauf durchleuchtet würden, ob sie in der Vergangenheit Steuertricks anwandten. Diese Methoden der Steuervermeidung, die sich oftmals in einer rechtlichen Grauzone befinden, gelten in anderen Ländern hingegen als Ausschlussgrund bei der staatlichen Kredit- und Subventionsvergabe in der Corona-Krise. Mehrere Länder, unter anderem Dänemark und Polen, haben beispielsweise erklärt, dass Konzerne mit einem Hauptsitz in Steueroasen keine Hilfen erhalten würden. Der deutsche Staat würde hingegen die gigantischen Corona-Hilfen nicht dazu nutzen, um mit strengen Vergaberichtlinien einer üblichen Praxis von Großunternehmen oder international tätigen Konzernen ein Ende zu bereiten: der Privatisierung der Gewinne und der Sozialisierung der Verluste. Man schaue jetzt „nicht so genau hin, wie mal eigentlich sollte“, klagte auch die Deutsche Steuergewerkschaft angesichts der lockeren Vergabepraxis des Bundes.

Der historisch beispiellose Krisenschub des kapitalistischen Weltsystems, der durch die Pandemiemaßnahmen getriggert wurde, führt aber tatsächlich viele Unternehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten, sodass sich auch die „Kapitäne“ der freien Wirtschaft zu großen Opfern genötigt sehen. Dies macht das Beispiel eines Auto-Pfandhauses in der von Schweizer Staatsgebiet umgebenen deutschen Exklave Büsingen evident. Nach Ausbruch der Wirtschaftskrise suchten in finanzielle Schieflage geratene Schweizer Firmenchefs das Pfandhaus auf, wollten ihre teuren Luxusschlitten gegen Bares verpfänden, um so ihren Laden über Wasser halten zu können. Die Parkflächen füllten sich schnell mit Ferraris, Rolls Royces und Aston Martins.

Dies änderte sich Ende März nach der Verabschiedung entsprechender Hilfsprogramme in der Schweiz. Seitdem Hilfsgelder an die Wirtschaft fließen, würden „auffällig viele Luxusautos von Unternehmen wieder abgeholt“, erklärte ein Mitarbeiter des Pfandhauses gegenüber den Medien. (6) Man sei sich darüber im Klaren, dass „viele Kunden die Notkredite zum Rückkauf ihres Pfandkredits verwenden, den sie ursprünglich mit ihrem Auto gedeckt hatten“. Es gehe dabei meistens um hohe fünfstellige Beträge. Die Schweiz hat solche Refinanzierungsdeals eigentlich verboten, doch böten die Autopfandkredite ein Schlupfloch, da darüber keine Meldungen an die entsprechenden Informationsstellen gemacht werden müssten. Die meisten Deals laufen bequem über Bargeld ab, sie hinterlassen somit keine Spuren. Folglich können arme Schweizer Unternehmer ihr geliebtes Statussymbol schnell wieder in die heimische Garage überführen – dank üppiger Staatshilfen. Es ist ein Sozialismus für Reiche, der alle diesbezüglichen Klischees vollauf erfüllt.

Werden aus den Millionen erstmal Milliarden, so ist nahezu alles möglich. The sky is the limit. Mitte Mai konnte sich eine der reichsten Milliardärsfamilien der Bundesrepublik, die BMW-Großaktionäre und Erben der Quandt-Familie, über eine Dividendenausschüttung von vielen Millionen Euro freuen – mitten in einer schweren Systemkrise. Stefan Quandt, der rund 25 Prozent an BWM hält, kann sich an einem warmen Geldregen von 425 Millionen Euro ergötzen. Seine Schwester, Susanne Klatten, die etwa 20 Prozent hält, muss sich mit 344 Millionen begnügen. (7) Ungeachtet aller öffentlichen Kritik behauptet der BWM-Chefmanager Oliver Zipse, der Konzern würde in seiner Dividendenpolitik „zuverlässig“ handeln. Überdies sei die Erfolgsbeteiligung der Belegschaft, von der sich rund ein Drittel in steuerfinanzierter Kurzarbeit befand, an die Ausschüttung der Dividende von insgesamt 1,6 Milliarden Euro gekoppelt.

Diese Entscheidung des Quandt-Clans, dem Konzern mitten in der schwersten Rezession der Unternehmensgeschichte Milliarden zu entziehen, erweckt den Eindruck, als ob die Ratten das sinkende Schiff verließen. Die guten Zeiten der Autobranche sind gezählt, also nimmt man noch alles mit, was geht, um in ein paar Jahren die Kosten der Sanierung oder Abwicklung zu sozialisieren. Doch zugleich stellt dieses Vorgehen des bajuwarischen Autobauers einen direkten Affront gegen Finanzminister Olaf Scholz dar. Um sich gegen den Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern zu wehren, hatte dieser Ende April erklärt, dass „Nothilfen“ für Deutschlands Konzerne nur unter „strengen Auflagen“ gezahlt würden. (8) Dabei behauptete Scholz, dass alle Unternehmen, die Dividenden oder Boni auszahlten, von den Staatsgeldern ausgeschlossen würden.

Dem Quandt-Clan, der durch Zwangsarbeit im Dritten Reich richtig groß wurde, kann doch nicht ernsthaft zugemutet werden, in einer schweren Systemkrise auf den gewohnten warmen Geldregen zu verzichten. Dabei hat nicht nur BMW mit seiner milliardenschweren Dividendenausschüttung den Finanzminister in die Schranken verwiesen. Ausschüttungen von Dividenden in Milliardenhöhe planen auch andere PKW-Produzenten und Zulieferer der Autobranche wie Continental, Daimler oder Volkswagen. Dennoch rechnete Deutschlands Oligarchie und Oberschicht mit der Zahlung weiterer Steuermilliarden an in ihrem Besitz befindlichen Konzerne, insbesondere in Gestalt von Kaufprämien. Auch BMW forderte eisern „Kaufanreize“ für seine Produkte. Der noch Anfang Mai beim „Autogipfel“ in Berlin deutlich spürbare Widerstand der Bundesregierung (9), der dividendenfreudigen Autobranche krisenbedingt mit milliardenschweren Subventionen unter die Arme zu greifen, schien Ende des Monats bereits wieder verflogen. (10)

Der Druck der Autolobby – mitunter ausgeübt durch die um Standorte und Arbeitsplätze besorgten Landesregierungen – ist immens. Laut ersten inoffiziellen Details sollten nämlich trotz Klimakrise nicht nur Elektroautos von den Kaufprämien profitieren, sondern auch gewöhnliche Spritfresser mit einem CO2-Ausstoss von bis zu 140 Gramm. Erst Proteste und breite öffentliche Empörung brachten es fertig, den „Autogipfel“ Anfang Juni, auf dem die Subventionen offiziell beschlossen werden sollten, vorerst abzusagen. Stattdessen sollte zuerst eine Koalitionsrunde über das Vorhaben beraten. (11) Dass der erhoffte Beschluss nun doch nur für Elektroautos zustande kam, war dann für die Autolobby zwar eine herbe Enttäuschung. Die stattdessen als Kaufanreiz beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer sorgte jedoch für einhelligen Beifall im Unternehmerlager.

Da Deutschlands notleidende Auto-Oligarchie sich verbissen um Milliardenbeträge bemüht, darf der Staat auch notleidende Spekulanten nicht vergessen. Heinz Herrmann Thiele bleibt lieber im Hintergrund. Der Investor und Großaktionär zählt immerhin zu den zehn reichsten Bundesbürgern – also zu jener Gesellschaftsschicht, die sich Verschwiegenheit und Diskretion auch leisten kann. Kurz nach Ausbruch der Pandemie, als die Aktie der Lufthansa abschmierte, investierte Herr Thiele viel Kapital in den Kauf von Wertpapieren dieser Fluggesellschaft, sodass er mit einem Anteil von rund zehn Prozent über Nacht zu deren größtem Anteilseigner aufsteigt. (12) Dieses Investment verfolgt somit den Zweck, von einer Rettung der Lufthansa durch den Staat zu profitieren. Es ist letztendlich eine Spekulation auf Staatsgelder. Der „Vorzeigebetrieb“ in Thieles Imperium, der Autozulieferer Knorr-Bremse, profitiert ebenfalls von der Kurzarbeitergeldregelung. Zugleich strich Herr Thiele 200 Millionen Euro bei der Dividendenausschüttung seines Betriebs ein, den er zu 70 Prozent kontrolliert. Milliarden kassieren und Milliarden an Staatsgeldern abgreifen – dies scheint im Krisensozialismus die neue Norm zu sein, die all jenen zugutekommt, die es sich leisten können.

Was bleibt von den Krisen-Geldern übrig, angesichts eines drohenden Steuerloches von fast 100 Milliarden Euro (13) – nachdem all jene kräftig bedient wurden, die sich eine gute Lobbyarbeit in Berlin finanzieren können? Es gibt Dinge, die man sich in Krisenzeiten – wenn es mal wieder gilt, Konzerne und Banken mit vielen Milliarden Euro zu stützen – schlicht nicht leisten kann. Nahrung zum Beispiel. In der Bundesrepublik als einem der reichsten Länder der Welt sind ohnehin Millionen Menschen von Mangelernährung betroffen. Die Corona-Pandemie hat die Situation noch zusätzlich zugespitzt, weil sich die Betroffenen aufgrund explodierender Preise für Frischprodukte ausreichende Mengen von Obst und Gemüse schlicht nicht kaufen können.

Ende April appellierten Verbraucherorganisationen folglich an die SPD, die zu Beginn der Corona-Pandemie gemachten Zusagen einzuhalten und die Hartz-IV-Sätze anzuheben (14), um die bereits gegebene Mangel- und Unterernährung insbesondere unter den Kindern von Hartz-IV-Beziehern nicht noch weiter ansteigen zu lassen. (15) Die NGO Foodwatch, die ein Sofortprogramm gegen Ernährungsarmut fordert, nannte hierbei eine ganze Reihe von Krisenfaktoren, die die marginalisierten Bevölkerungsschichten der Bundesrepublik in die Mangel nehmen.

Viele Tafeln, bei denen sich verarmte und marginalisierte Menschen versorgten, haben inzwischen dicht gemacht. Zudem seien die kostenlosen Schulessen ausgefallen, die für die Ernährung sozial benachteiligter Kinder wichtig seien. Frische Lebensmittel wie Gemüse seien im April dieses Jahres um rund 27 Prozent teurer als im Vorjahreszeitraum. All jene sozial abgehängten Menschen, die seit der Durchsetzung von Hartz-IV ihren Nachwuchs mit 4,09 Euro täglich ernähren müssen, stellt diese Situation vor ein unlösbares Problem.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken versprach in einer Stellungnahme eine Klärung, ob vorübergehende Mehrbedarfe der Hartz-Opfer tatsächlich gegeben seien, wollte gegebenenfalls in Gesprächen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU eruieren, welche zusätzlichen Maßnahmen eventuell beschlossen werden könnten. Nur zwei Wochen später, Mitte Mai, stimmte die SPD – gemeinsam mit CDU/CSU, FDP und AfD – gegen den von den Grünen und der Linkspartei eingebrachten Antrag auf Erhöhung der Hartz-Sätze um eine Corona-Zulage. (16)

Anmerkungen:

(1) „Betrüger verschicken gefälschte Mails“, tagesschau.de, 05.Mai.2020

(2) „Bericht: Tausenden Soloselbstständigen droht Rückzahlung der Corona-Soforthilfen“, RND.de, 23. April 2020

(3) „Wie selbsternannte Unternehmensberater an Hilfsgeld gelangen wollen“, sueddeutsche.de, 14. Mai 2020

(4) „156 Milliarden gegen die Corona-Krise“, tagesschau.de, 25. März 2020

(5) „Staat zahlt Corona-Hilfen an Steuer-Trickser“, sueddeutsche.de, 22. April 2020

(6) „Unternehmer kaufen mit Corona-Nothilfen ihre verpfändeten Luxusschlitten zurück“, focus.de, 25. Mai 2020

(7) „Mangel an Gemeinschaftsgefühl: BMW löst eine Welle der Empörung aus – werden Söders Pläne durchkreuzt?“, merkur.de, 18. Mai 2020

(8) „Scholz betont strenge Auflagen für Nothilfen“, n-tv.de, 26. April 2020

(9) „Deutschland: Vorerst keine Wiederauflage der Abwrackprämie“, kurier.at, 5. Mai 2020

(10) „Die Kaufprämie ist falsch, aber sie kommt“. rp-online.de, 28. Mai 2020

(11) „Der „Autogipfel“ im Kanzleramt fällt aus“, berliner-zeitung.de, 29. Mai 2020

(12) „Corona: Hilfe für Milliardäre?“, daserste.ndr.de, 14. Mai 2020

(13) „Corona-Krise reißt Steuerloch von fast 100 Milliarden Euro in die Kassen“, welt.de, 14. Mai 2020

(14) „Mehr Hartz IV wegen Corona“, taz.de, 30. April 2020

(15) „Viele deutsche Kinder sind mangelernährt – Armut ist ein großer Faktor“, web.de, 3. Februar 2018

(16) “Wenn die Lobby fehlt: Bundesregierung verweigert Corona-Zuschüsse für Arme”, rt.de, 19. Mai 2020

Tomasz Konicz arbeitet seit etwa 15 Jahren als freier Journalist und Buchautor. In BIG Business Crime Nr. 1/2015 erschien von ihm: „Geschäftsfeld Barbarei. Der Islamische Staat als global agierender Terrorkonzern“.

 

 

Zwischen Medienhype, staatlicher Repression und realer Bedrohung ‒ „Clans“ im Visier von Politik und Öffentlichkeit

Aktuell steht die sogenannte Clan-Kriminalität (CK) als Teil der organisierten Kriminalität (OK) verstärkt im Fokus von Polizei und medialer Öffentlichkeit. [1] Neben den um ein Vielfaches größeren Flächenländern Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt Berlin als eine Hochburg der OK. Unabhängig von ihrer parteipolitischen Provenienz verfolgen die zuständigen Innenminister und -senatoren in den Zentren der OK eine „Null-Toleranz-Politik“ vornehmlich gegen arabische Gruppierungen. Vor allem die Boulevardpresse feiert in weiten Teilen das konsequente Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen die „Clans“. Zugleich wehren sich Kritiker*innen gegen die stigmatisierende Pauschalisierung arabischstämmiger Menschen als kriminelle Bedrohung und die von ihnen als hysterisch erlebte Berichterstattung. „In den Medien wird unser Stadtteil nur in Blaulicht gebadet gezeigt. Bilder von Polizist*innen, die junge Männer abführen, begleitet von bedrohlicher Musik und alarmistischen Überschriften zu Kriminalität und Gewalt. Die Debatte um die sogenannte Clan-Kriminalität ist gezeichnet durch Vorurteile und malt ein verzerrtes Bild von Neukölln als Gefahrenzone“, heißt es beispielsweise in einem Aufruf zu einer Kundgebung, die anlässlich einer von der Fraktion der AfD initiierten Debatte über polizeiliche Razzien Ende Februar 2020 in der Bezirksverordnetenversammlung des Berliner Bezirks stattfand.

Neben den zuletzt intensivierten öffentlichen und politischen Auseinandersetzungen soll im Folgenden auch der polizeiliche und (populär-)wissenschaftliche Diskurs zur Rolle und Bedeutung der OK bzw. krimineller „Clans“ beleuchtet werden

 

OK, Clan-Kriminalität und Mafia – eine Begriffsklärung

Sogenannte polizeiliche Lagebilder fassen mittels Statistiken und exemplarischer Falldarstellungen die zu einem bestimmten Zeitpunkt aktuellen Erkenntnisse und Entwicklungen in einzelnen Themenfeldern zusammen. Die offizielle Definition organisierter Kriminalität, die den Erhebungen für die Lagebilder im Bund und in den Ländern zugrunde gelegt wird, wurde im Mai 1990 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Justiz und Polizei vorgelegt. Organisierte Kriminalität ist danach „die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“

Nach Meinung vieler Rechtswissenschaftler*innen und Praktiker*innen zeichnet sich die Formulierung durch eine mehrfache Unschärfe aus, die sie für eine exakte Abgrenzung organisierter gegenüber nicht organisierter Kriminalität wertlos macht. Denn zur Bildung einer Gruppe organisierter Krimineller reicht bereits das arbeitsteilige Zusammenwirken von lediglich drei Personen aus. Die durch das Wort „oder“ markierten alternativen Definitionskriterien eröffnen zudem eine Vielzahl von Konstellationen, in denen OK erkennbar sein soll. Bei einer Anhörung im Bundestag im Oktober 1993 spottete denn auch der damalige Präsident des Bundeskriminalamts, Hans-Ludwig Zachert, über diese Definition, die „selbst Eingeweihten nur in glücklichen Stunden verständlich“ sei. [2] Auch die Kriminolog*innen Klaus von Lampe und Susanne Knickmeier sprechen dem Terminus einen relevanten juristischen und polizeilichen Bedeutungsgehalt ab: „Die Definition dient hauptsächlich der Klärung von Zuständigkeiten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden sowie der Erstellung von Lagebildern. Demgegenüber ist ihre Bedeutung für die konkrete Ermittlungsarbeit, aber auch für die Gesetzgebung und Rechtsprechung eher gering.“ [3] Insofern sei es problematisch, von „der“ OK zu sprechen oder OK überhaupt als eine analytische Kategorie zu verstehen.

Der Verzicht auf eine begriffliche Eingrenzung eröffnet den Strafverfolgungsbehörden vielmehr die Möglichkeit, je nach Interessenlage Delikte willkürlich als OK zu kategorisieren oder darauf zu verzichten. Damit wird zugleich einer politischen Instrumentalisierung des Phänomens Vorschub geleistet. Von Lampe empfiehlt deshalb, den Begriff „als analytische Kategorie zu verwerfen und die als ‚organisierte Kriminalität‘ etikettierten Erscheinungen jeweils gesondert zu betrachten, ohne sich durch die Annahme eines übergeordneten Zusammenhangs, der durch den OK-Begriff suggeriert wird, den Blick auf die Dinge verstellen zu lassen“. [4]

Ebenso wenig existiert bislang eine bundesweit verbindliche Definition des Begriffs CK. Um diese aber ansatzweise greifbar zu machen, verständigten sich die Bundes- und Landesbehörden auf einzelne Zuordnungskriterien. Laut Bundeslagebericht Organisierte Kriminalität 2018 ist CK „die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen. Sie ist bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen, (…) und einem hohen Maß an Abschottung der Täter (…) Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung“.  CK kann dabei einen oder mehrere der folgenden Indikatoren aufweisen: „Eine starke Ausrichtung auf die zumeist patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur, eine mangelnde Integrationsbereitschaft mit Aspekten einer räumlichen Konzentration, das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen, die Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotentiale“.

Im Lagebild Organisierte Kriminalität Berlin 2018 heißt es ergänzend:

„Der Phänomenbereich ist von einer in weiten Teilen der arabischstämmigen Community bestehenden Parallelgesellschaft geprägt und geht einher mit einer mangelnden Akzeptanz oder sogar Ablehnung des in Deutschland vorherrschenden Werte- und Normensystems. Vielfach treten die kriminellen Clanmitglieder mit Ordnungsverstößen und Straftaten im Bereich der Allgemeinkriminalität in Erscheinung, aber auch im Bereich der Organisierten Kriminalität.“

Kurz gesagt: BKA und LKA Berlin legen den Fokus auf eine bestimmte „Subkultur“, der arabischen, und der von ihr etablierten „Parallelordnung“, getragen von „Clans“ oder „Großfamilien“ als feste, geschlossene Gruppe. Bei der Vorstellung des neuen Lagebilds Organisierte Kriminalität des LKA für Berlin im Dezember 2019 führte Innensenator Andreas Geisel (SPD) diesen Punkt weiter aus. Nicht der Großteil der arabischen Community sei gemeint, sondern nur die Clan-Familien. Eigentlich gehörten nur Teile der „Clans“ zur OK. In diesen Großfamilien bis zu 1.000 Personen seien nicht alle kriminell, aber es gebe eine hohe Zahl von auffälligen Personen. Einige davon seien im Bereich OK unterwegs, andere würden „in der zweiten Reihe parken“ und trügen Rolex. Das sei nicht kriminell, höhle aber den Rechtsstaat aus. Barbara Slowik, Berlins Polizeipräsidentin, ergänzte, CK habe auch damit zu tun, „dass wir gegen ein Dominanzverhalten vorgehen wollen“. Gemeint seien neben dem „Parken in der zweiten Reihe“ auch Hochzeitskorsos. Das sei zwar nicht kriminell, aber da würde es „anfangen“. Auch die Großrazzien in Neuköllner Shisha-Bars und Geschäften seien keine Maßnahmen gegen OK, sondern gegen nicht akzeptable „Regelverstöße“ wie Verletzung des Immissionsschutzes oder Tabakschmuggel. [5]

„Dominanzverhalten“ und „Regelverstöße“: Die Polizeipräsidentin und der Innensenator betonen zwar unisono, dass es wichtig sei, zwischen CK und OK zu unterscheiden. Offensichtlich steht nicht der wirtschaftliche Schaden, sondern das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Mittelpunkt des polizeilichen und politischen Vorgehens. Der Lagebericht aus Berlin bestätigt entsprechend, dass die kriminellen Clanangehörigen mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in Erscheinung treten, „die zu einem überwiegenden Teil auf den Bereich der Allgemein- und Massenkriminalität entfallen“. Aber auch Aktivitäten unterhalb der Schwelle zur Kriminalität stellen nach Auffassung der Polizeichefin und des Senators einen Angriff auf den Rechtsstaat dar.

Italienische Familien, die der klassischen Mafia zugerechnet werden, spielen dagegen in Berlin laut Lagebericht kaum eine Rolle. Denn anders als die libanesischen und andere „Clans“, als deren Markenzeichen die lautstarke Protzerei mit aufgemotzten Luxuskarossen und anderem Machogehabe gilt, bewegt sich die Mafia weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. „Kritiker sehen darin die bewusst erklärte Stille eines kriminellen Geschäfts, das vor allem wegen dieser Ruhe prosperiert. So sei es durchaus politisch gewollt, dass die Mafia in Deutschland strukturell unterschätzt wird, damit deren Geld auch weiterhin in den deutschen Wirtschaftskreiskauf fließt.“ [6] Das in der offiziellen OK-Definition zuletzt genannte Kriterium, also die Einflussnahme auf staatliche Institutionen oder die Medien, fehlt bei dem Phänomen der CK. Es ist hingegen charakteristisch für die Mafia in Italien, die bis in die höchsten politischen Kreise hinein vernetzt ist.

Während die „Clans“ nach Darstellung von Polizei und Medien die Rechtsordnung und den angeblich von ihnen als schwächlich erlebten Rechtsstaat verachten, zielt die Mafia nicht primär auf eine Schwächung oder gar Vernichtung der herrschenden Staatsordnung. Mafiagruppierungen verstehen sich eher als Wirtschaftsunternehmen, welche die politischen Verhältnisse indirekt zu beeinflussen suchen, um die Rahmenbedingungen für das eigene (kriminelle) wirtschaftliche Handeln positiv zu gestalten. „In diesem Sinne“, schreibt Martin Ludwig Hofmann, „dürfte sich die Mehrzahl der ‚Ehrenmänner‘ durchaus als Bürger und Mitglieder des Staates empfinden, dem sie so lange Loyalität entgegenbringen, so lange die staatlichen Interessen nicht mit den eigenen kollidieren. Die Mafia-Clans positionieren sich damit selbst ‚innerhalb‘ des staatlichen Gefüges befindlich und knüpfen zur Festigung dieses ‚Innerhalb‘ den Kontakt zu lokalen (und darüber hinaus) Vertretern der Politik und der staatlichen Administration. Dieser Kontakt wiederum scheint oft von beiden Seiten gesucht zu werden, da er nicht nur den Vertretern der Mafia einen Nutzen verspricht“. [7] Auch Sandro Mattioli vom Verein Mafianeindanke, nach eigenen Angaben die wichtigste Antimafia-Organisation hierzulande, bestätigt, dass die italienische Mafia in Deutschland „möglichst unter dem Radar“ agiert und sich im legalen Wirtschaftsleben etabliert hat, etwa im Baugewerbe oder in der Gastronomie. [8]

Die durchlässige Grenze zwischen Mafia-Organisationen und staatlichen Institutionen sowie dem regulären Wirtschaftsleben ist sicherlich ein entscheidender Grund dafür, dass der Staat im Gegensatz zum entschlossenen Durchgreifen gegen vornehmlich arabischstämmige „Clans“ kaum Interesse zeigt, die italienische Mafia effektiv zu verfolgen. So moniert Mafianeindanke, dass der Berliner Senat kein Personal bereitstellt, um in der Hauptstadt gegen die ‘Ndrangheta als eine der global bedeutendsten kriminellen Organisationen vorzugehen. Auch kritisiert der Verein die Ergebnisse des aktuellen Bundeslageberichts zur OK. Laut BKA wurde 2018 gegen 124 Mitglieder der ‘Ndrangheta in Deutschland ermittelt, während nach Informationen der Bundesregierung von mindestens 800 bis 1.000 Mitglieder der kalabrischen Mafia auszugehen ist. Der weitaus größte Teil der Mafiosi in Deutschland bleibt danach also unbehelligt. [9]

 

Defizitäre Forschung

Im Februar 2018 erschien eine wissenschaftliche Einschätzung der OK-Forschungslandschaft in Deutschland. Das Ergebnis war niederschmetternd: Die Forscher*innen stellten eine ausgeprägte Diskrepanz zwischen der relativ großen Zahl „einschlägiger“ Veröffentlichungen und dem vergleichsweise geringen Umfang empirischer Forschung fest. Die bisherige Forschung sei „insulär“, die wenigen Untersuchungen bauten also nicht aufeinander auf und könnten nur begrenzt den Erkenntnisstand erweitern. [11] Ein wesentliches Forschungsproblem besteht offensichtlich in dem schwierigen Datenzugang der Kriminolog*innen, denn diese seien nahezu ausschließlich auf Ermittlungsergebnisse von Polizei- und Justizbehörden angewiesen. Die exekutiven Organe, die sich praktisch mit der OK auseinandersetzen, bieten jedoch nicht die für die wissenschaftliche Reflektion nötige Distanz zum Untersuchungsobjekt. Zudem stellen Polizei und Staatsanwaltschaften ihre zum Teil geheimen Ermittlungsergebnisse nur ungern Externen zur Verfügung. Die „Beobachtungsferne“ der Kriminologie führt deshalb naturgemäß zu unbefriedigenden empirischen Forschungsergebnissen.

Hinzu kommt, dass die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas in erster Linie im Bereich der Rechtswissenschaften erfolgt, die notwendige interdisziplinäre Kooperation von Kriminologie, Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft aber offensichtlich nur rudimentär stattfindet. Soziologische Leerstellen, wie die Frage nach der tatsächlichen Lebenswirklichkeit (krimineller) Milieus jenseits von Klischeevorstellungen über sogenannte Clans oder Großfamilien, werden deshalb durch sensationslüsterne TV-Reportagen oder reißerisch aufgemachte Presseartikel ausgefüllt, bei denen nicht selten die Tendenz zu einer Ethnisierung der Kriminalität auszumachen ist.

Daneben bewegen sich an der Schnittstelle von Forschung und polizeilicher Arbeit Fachorgane wie etwa die „Kriminalistik: Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis“, die ein wichtiges Forum für die polizeiliche Diskussion um OK darstellt. Im Editorial des Heftes 5/2019, dessen Schwerpunkt der CK gewidmet ist, beschwört der Chefredakteur „das immense Gefahrenpotential krimineller arabischer Clans“ und betont, dass es „allerhöchste Zeit“ wird, „konsequent gegen Clans unter Einsatz aller rechtlichen Möglichkeiten“ vorzugehen. [12] Auch Magazine wie dieses prägen den Diskurs um OK und CK neben populärwissenschaftlichen Monografien und vor allem der Boulevardpresse entscheidend mit.

 

Wie reagiert die Politik

Einen Eindruck von der herrschenden „Null-Toleranz-Politik“ zur Bekämpfung von OK und Clan-Kriminalität vermittelt das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte wiederholt in der Öffentlichkeit, dass der eingeschlagene Weg, regelmäßig Razzien durchzuführen, fortgesetzt und sogar intensiviert werden soll (so zum Beispiel am 23. Dezember 2019 im Radiosender WDR 5). Zur bisher größten Razzia Anfang 2019 rückten über 1.300 Beamte von Polizei sowie Zoll- und Ordnungsamt aus und durchsuchten Shisha-Bars, Wettbüros und Teestuben im Ruhrgebiet. Diese Großaktion bildete den Auftakt zu der mittlerweile viel zitierten „Strategie der 1.000 Nadelstiche“ gegen „Clans“ in Nordrhein-Westfalen. Passend dazu schlug im Herbst letzten Jahres eine von der NRW-Regierung eingesetzte Kommission vor, Polizei und Justiz mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten. Sowohl die personellen wie die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sollten erweitert und den beteiligten Behörden dadurch eine bessere Zusammenarbeit ermöglicht werden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll- und Steuerfahndung, Ausländer- und Ordnungsämter).

In NRW gibt es laut LKA rund 100 kriminelle Familienclans, die sich lokal auf Essen, Duisburg, Gelsenkirchen und Recklinghausen konzentrieren. 36 Prozent der Tatverdächtigen, so heißt es weiter, seien deutsche Staatsbürger, die man nicht abschieben könne. „Gegen diejenigen Straftäter, die keine deutschen Staatsbürger sind, müssen die ausländerrechtlichen Maßnahmen allerdings konsequent ausgeschöpft werden“, forderte die Kommission. (General-Anzeiger Bonn vom 23. September 2020) Mitte 2020 wird deshalb in Essen im Rahmen der neuen Sicherheitskooperation Ruhr gegen CK eine behördenübergreifende Dienststelle ihre Arbeit aufnehmen, in der Maßnahmen gebündelt und koordiniert werden sollen. (vgl. General-Anzeiger Bonn vom 12. Januar 2020)

Begründet wird das rabiate Durchgreifen vor allem mit einem angeblich von der Öffentlichkeit als Bedrohung empfundenes Auftreten krimineller Familienclans. Denen werden laut aktuellem Lagebild zur OK in NRW Straftaten wie eine „vermeintliche Besetzung des öffentlichen Raums“, „häufig fehlenden Respekt gegenüber der Polizei und Rettungsdiensten“ sowie ein „aggressives Auftreten im Rahmen von sogenannten ‚Tumultlagen‘“ vorgeworfen. Zudem sei die Etablierung einer Parallelgesellschaft und -justiz (mit claninternen Streitschlichtern) feststellbar. Dieser Entwicklung soll durch einen „maximalen Kontroll- und Verfolgungsdruck“ entgegengewirkt werden.

Teile der Medien assistierten der staatlichen Repressionsstrategie, als Anfang Februar im Rahmen einer Razzia in Bottrop, Recklinghausen und anderen Orten insgesamt 20 Shisha-Bars und Cafés von Polizei und Zoll kontrolliert worden waren. „NRW: Nächster Schlag gegen Clans im Ruhrgebiet“ titelte etwa das Onlineportal DerWesten.de (Funke Mediengruppe). Das Missverhältnis von Großaufgebot an eingesetztem Personal und Ermittlungsergebnis wird am Ende des Artikels deutlich. Ein „verbotenes Messer“, unverzollter Shisha-Tabak und 39 Päckchen Tabletten, „die noch überprüft werden müssen“, wurden konfisziert.

Im Juli 2018 beschlagnahmte die Polizei in Berlin bei einer aus dem Libanon eingewanderten Familie vorläufig 77 Immobilien im Gesamtwert von rund 9,3 Millionen Euro. Dieses von Boulevard-Blättern als großen Schlag gegen die Clan-Kriminalität gefeierte polizeiliche Vorgehen entspricht der Erkenntnis, dass die Geldwäschebekämpfung die wichtigste, aber auch kontrollintensivste Komponente bei der Bekämpfung der OK darstellt. So richtig aber der Ansatzpunkt ist, mit Maßnahmen gegen die Sekundärkriminalität auch implizit die Primärkriminalität einzudämmen, so verhalten agiert der Staat letztlich auf diesem Feld. „Ein perfider Grund für die Nonchalance ist: Die deutsche Wirtschaft profitiert von dem schmutzigen Geld. Der Immobilienboom beschert dem Bausektor güldene Zeiten“, kommentierte die Süddeutsche Zeitung am 27. Oktober 2019.

Notare und Makler werden in Deutschland offenkundig nicht kontrolliert, obwohl sie bei Immobiliengeschäften eine entscheidende Rolle spielen. Michael Findeisen von der Bürgerbewegung Finanzwende etwa kritisiert die Situation in Berlin. „Da gab es früher einen Wirtschaftssenator von den Linken, jetzt ist es eine grüne Senatorin. Beide Parteien erklären sich ja immer als Schild und Speer im Kampf gegen Geldwäsche. Das ist halt ernüchternd. Da sitzen wirklich auf fünf Planstellen, da sind ein bis zwei immer krank, Leute rum, die zigtausende Gewerbeunternehmen, die unter das Geldwäschegesetz fallen, durch Prüfungen, Vor-Ort-Prüfungen prüfen sollen.“ [13] Aus politischen Gründen (auch illegale Investitionen sind Investitionen) und wegen der Stärke der Finanzlobby weicht der Staat offenbar davor zurück, die Vermögensabschöpfung aus kriminellen Geschäften in den Griff zu bekommen.

 

Schluss

Von „Clans“ verübte Kriminalität in Deutschland ist nichts Neues. Sie wird dabei schon seit vielen Jahren als „importierte Kriminalität“ vornehmlich libanesischer oder auch türkisch-kurdischer Herkunft thematisiert und skandalisiert. [14] Diese Variante der OK gilt insofern als Phänomen, das gleichsam von außen einen ansonsten „gesunden“ Rechtsstaat attackiert und gefährdet. OK und Wirtschaftskriminalität generell sind aber aus der gesellschaftlichen Mitte erwachsen. Unbestritten ist ein wichtiger Grund für kriminelles Verhalten von sogenannten Clans die bewusst unterbliebene Integrationspolitik gegenüber arabischen Menschen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge seit Ende der 1970er Jahre in die Bundesrepublik einreisten.  Mafia-Gruppen bleiben dagegen weitgehend unbehelligt, da sie zumeist unauffällig agieren und keine Provokation der Mehrheitsbevölkerung darstellen, somit auch nicht nach offizieller Lesart den „Rechtsfrieden“ bedrohen. Aber auch Deutsche ohne Migrationshintergrund sind wirtschaftskriminell – und verursachen damit das Gros des wirtschaftlichen Schadens. Sie verfügen jedoch über wirksamere Verschleierungsmöglichkeiten als diejenigen, die pauschal den „Clans“ zugerechnet werden und sichtbarer Teil des öffentlichen Lebens sind. Dieser Teil der Wirklichkeit wird weitgehend verdrängt, da sich viele Menschen von Delikten wie Subventionsbetrug oder Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zudem nicht direkt betroffen fühlen.

Deshalb sind übersteigerte Bedrohungsszenarien populärwissenschaftlicher Art ärgerlich. „Unterdessen ist längst der soziale Frieden in Gefahr. Deshalb ist es an der Zeit, sich ehrlich zu machen, gegenüber Kriminellen, die unseren Wohlstand – mittelbar aber auch unsere Freiheit – bedrohen“, warnt zum Beispiel der Journalist Olaf Sundermeyer in seinem Buch „Bandenland“ mit Blick auf die CK. [15] „Clans verhalten sich in ihrer deutschen Umgebung wie die Stämme in der Wüste: Alles, was außerhalb der Clans liegt, ist Feindeslands und frei zu erobern“, ergänzt der Migrationsforscher Ralph Ghadban. [16] Nicht OK und CK aber stellen eine fundamentale Bedrohung für die Gesellschaft dar, vielmehr das – „mafiöse“ – Zusammenspiel von kriminellen und gesellschaftlichen Eliten.

Eine besonders zynische Note erhält die alarmierende und effekthascherische Darstellung der CK schließlich vor dem Hintergrund der Morde an Menschen mit migrantischem Hintergrund. Anlässlich der Bekanntgabe seiner Kandidatur für den CDU-Vorsitz verknüpfte Friedrich Merz die Bekämpfung von Rechtsradikalismus mit einem härteren Vorgehen gegen „Clans“ in sogenannten Problemvierteln. Ganz im Sinne des Bundesinnenministers Horst Seehofer, der schon im Herbst 2018 vor dem Hintergrund der rassistischen Demonstrationen in Chemnitz die Migration als „Mutter aller Probleme“ bezeichnete.

Äußerungen wie diese trugen und tragen dazu bei, dass ein gesellschaftliches Klima entsteht, das Rechtsradikale zusätzlich motiviert, in die Offensive zu gehen. Seit 2010 wurden beispielsweise im Berliner Bezirk Neukölln immer wieder Wohnungen, Cafés und Autos beschädigt oder sogar angezündet. Auch erhielten Menschen, die sich gegen rechts engagieren, wiederholt Morddrohungen. Bewohner*innen des Kiezes sprechen seitdem von einem durch die Anschläge erzeugten „Klima der Angst“. Das Verhalten der Polizei trug dabei nicht zur Bildung eines Sicherheitsgefühls bei. Denn Anschlagswarnungen wurden nicht ernst genommen, manche glauben sogar an eine Verwicklung von Beamten in die Taten. Der Verfolgungsdruck muss also verstärkt werden – dort, wo gesellschaftlich integrierte Bürger*innen ihre wirtschaftskriminellen Geschäfte abwickeln und Nazi-Banden ganze Stadtbezirke in Angst versetzen.

 

Anmerkungen:

[1] Kritiker*innen lehnen die Begriffe „Clan“ oder „arabische Großfamilien“ aus guten Gründen als politische Kampfbegriffe ab.

[2] Zitiert nach Klaus von Lampe: „Geschichte und Bedeutung des Begriffs ‚organisierte Kriminalität‘“, in: Meropi Tzanetakis/Heino Stöver (Hrsg.), Drogen, Darknet und Organisierte Kriminalität. Herausforderungen für Politik, Justiz und Drogenhilfe, Baden-Baden, 2019, Seite 37

[3] Klaus von Lampe/Susanne Knickmeier: Organisierte Kriminalität: Die aktuelle Forschung in Deutschland, Berlin, Februar 2018, Seite 8

[4] von Lampe, 2019, Seite 38

[5] Vgl. Susanne Memarnia: „Organisierte Kriminalität in Berlin: Zweite-Reihe-Parken ist nicht OK“, taz vom 11. Dezember 2019

[6] Olaf Sundermeyer: Bandenland. Deutschland im Visier von organisierten Kriminellen, München, 2017, Seite 15

[7] Martin Ludwig Hofmann: Monopole der Gewalt. Mafiose Macht, staatliche Souveränität und die Wiederkehr normativer Theorie, Bielefeld, 2003, Seite 96f.

[8] Peter Podjavorsek: „Organisierte Kriminalität. Warum sich die Politik so schwertut“, Deutschlandfunk Kultur – Zeitfragen, 17. Februar 2020

[9] Vgl. Text vom 24. September 2019 unter https://mafianeindanke.de/category/mafia-de/ndrangheta-de/

[10] von Lampe/Knickmeier, Seite 73

[11] Vgl. Peter Podjavorsek

[12] Bernd Fuchs: „Editorial“, in: Kriminalistik 5/2019, Seite 274

[13] Vgl. Peter Podjavorsek

[14] Vgl. Markus Henninger: „‚Importierte Kriminalität‘ und deren Etablierung“, in: Kriminalistik 12/2019, S. 282-296; Nachdruck aus dem Jahr 2002)

[15] Olaf Sundermeyer, Seite 13

[16] Ralph Ghadban: Arabische Clans. Die unterschätzte Gefahr, Berlin, 2020, Seite 183

 

Joachim Maiworm
lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime. Eine kürzere Fassung seines Artikels ist in der BIG-Beilage zur Nr. 2/2020 der Zeitschrift Stichwort BAYER erschienen.

Anhang

Offizielle Kennzahlen der OK und der Clan-Kriminalität
(am Beispiel des Bundes und Berlins)

 

 

 

 

 

„Clan-Kriminalität“ und die Medien

Die Ethnisierung sozialer Probleme ist ein gerne gebrauchtes Ablenkungsmittel, um Sündenböcke für sie benennen zu können. Nicht nur Rechtsextreme und Rechtspopulisten bedienen sich dieses Mittels. Auch in der „bürgerlichen Mitte“, bei ihren Parteien und Medien gibt es eine Tendenz, weniger nach den sozialen und ökonomischen Ursachen von Kriminalität zu fragen, als die ethnische Herkunft der Täter zum Thema zu machen.

Im seit den 1980er Jahren beliebt gewordenen Begriff „Ausländerkriminalität“ kam diese Tendenz zum Ausdruck. Er suggerierte, dass es unter den „ausländischen“ Bewohnerinnen und Bewohnern der Bundesrepublik eine besondere Affinität zu kriminellen Handlungen gebe oder dass es zumindest aussagekräftig sei, ihr normabweichendes Verhalten pauschal mit dem der Allgemeinheit statistisch zu vergleichen. Dabei wurden unter „Ausländer“ völlig disparate Gruppen zusammengefasst – von seit langem im Land lebenden Migranten über Asylbewerber bis hin zu vorübergehend Eingereisten. Die stets überproportional wirkenden Zahlen zur „Ausländerkriminalität“ täuschten auch deshalb, weil Altersstruktur, Geschlechterverteilung und Schichtzugehörigkeit der „Ausländer“ sich von der Mehrheitsgesellschaft erheblich unterschieden. Diese Merkmale sind es aber, die in erster Linie für die Kriminalitätsbelastung bestimmend sind.

Die Rolle der Presse in diesem Zusammenhang haben wir an der Fachhochschule Frankfurt a. M. in den 1990er Jahren bei einem deutsch-französischen Forschungsprojekt exemplarisch untersucht. Ergebnis war, dass nicht nur Massenarbeitslosigkeit und Wohnungsnot, sondern regelmäßig auch Kriminalität mit der Zuwanderung und Anwesenheit von „Fremdethnischen“ in Verbindung gebracht wurde. Die Position einer Zeitung im politischen Spektrum entschied dabei über den Grad der Stigmatisierung dieser Gruppen *).

Inzwischen ist in der Bundesrepublik kaum noch von hier lebenden „Ausländern“ die Rede, sondern mehr von Menschen „mit Migrationshintergrund“. Das trägt der Tatsache der realen Einwanderung Rechnung. Der Begriff „Ausländerkriminalität“ kam daher aus der Mode. Aber nach wie vor berichten die Medien – entgegen einer vom Presserat gesetzten Regel – gerne mehr oder weniger offen über die ethnische Zugehörigkeit von Tatverdächtigen, Angeklagten und Verurteilten. Es reicht ja oft schon der nicht deutsch klingende Vorname.

Seit einiger Zeit erscheinen nun in Zeitungen und Zeitschriften groß aufgemachte Artikel über die Kriminalität bestimmter „Clans“. Gemeint sind damit nicht etwa betrügerische Machenschaften von Cliquen der Manager-Elite, wie beispielsweise bei den Cum/Ex-Geschäften. Auch nicht die Geschäfte der italienischen Mafia, die es geschafft hat, in Deutschland Rückzugsräume einzurichten und weitgehend unterhalb des Radars der öffentlichen Wahrnehmung zu bleiben. Es geht vielmehr um aus dem Nahen Osten zugewanderte Großfamilien, von denen etliche Mitglieder Straftaten begehen, die dem Bereich der Organisierten Kriminalität zugerechnet werden können. Ihr Treiben sei – angeblich auch aus Rücksicht auf den sonst eventuell erhobenen Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit – lange Zeit nicht genügend von Polizei und Gerichten verfolgt worden.

Umso sensationeller gestalten sich die Berichte über neuerdings verstärkt stattfindende Polizeirazzien in diesem Milieu. Man kann den Eindruck gewinnen, dass an die Stelle des diskriminierenden Begriffs „Ausländerkriminalität“ der scheinbar objektive der „Clan-Kriminalität“ getreten ist. Dieser kann aber eine ähnliche Funktion erfüllen: Er lässt organisiertes Verbrechen als ein „uns fremdes“ Problem von kulturell Fremden erscheinen.

Dass es bei der „Clan-Kriminalität“ keineswegs nur um Tatbestände geht, die nicht geleugnet werden können und sollen, zeigt eine Passage aus einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Dort stand über den Ministerpräsidenten von NRW und Aspiranten auf den CDU-Vorsitz Armin Laschet zu lesen: „Laschet gilt als Muslimversteher, doch ins Innenministerium hat er sich den harten Hund Herbert Reul geholt, der einen Kreuzzug gegen kriminelle Clans führt“ (16. Februar 2020). Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun? Und welche Assoziationen sollen hier mit dem Wort „Kreuzzug“ geweckt werden?

Nach den rassistischen Morden in Hanau hat die Rapperin Ebow, eine Deutsche kurdischer Herkunft, in einem Interview im Spiegel über den Täter und die Tat gesagt: „Bevor sein Bekennerschreiben analysiert wurde, waren erst mal Clans in Verdacht. Zunächst wurde von ‚Shisha-Morden‘ gesprochen, genauso wie die Mordtaten des NSU anfangs ‚Döner-Morde‘ genannt wurden“ (Spiegel online, 24. Februar 2020). Diese versuchte Täter-Opfer-Umkehr gehört zur nicht nur bei deutschen Behörden, sondern auch bei größeren Teilen der deutschen Bevölkerung zu beobachtenden strukturellen Rechtsblindheit.

Dazu passt, dass Friedrich Merz, Mitbewerber für den CDU-Vorsitz, auf die Frage nach seinen Konzepten zur Bekämpfung der Gefahr von Rechts geantwortet hat, dass er „Themen wie Clan-Kriminalität und schärfere Grenzkontrollen stärker in den Fokus stellen wolle“ (Spiegel online, 25. Februar 2020).

In einem Artikel von Sanem Kleff und Benno Plassmann in der taz vom 27. Januar 2020 heißt es: „Razzien bei ‚Clans‘ vermitteln ein rassistisch geprägtes Bild von organisierter Kriminalität. Demokratiegefährdend aber sind ganz andere Strukturen.“ Sowieso betreffe „der weitaus größte Teil bekannter Fälle Gruppierungen, die von Deutschen dominiert waren.“ Der Lagebericht Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamts für 2018 melde „6.483 Tatverdächtige, von denen nur 7,2 Prozent als ‚Zuwanderer‘ erfasst wurden… Diese Gruppe Tatverdächtiger wurde vom BKA erstmals gesondert erfasst, wobei als Symbol zur Kennzeichnung der Gruppe ausgerechnet das Piktogramm eines überfüllten Flüchtlingsboots gewählt wurde.“

Wenn es schon die Zahlen nicht hergeben, muss es wenigstens die Symbolik tun.

In einem Beitrag zum Thema „Clan-Kriminalität“ in der Zeitschrift Ossietzky  gibt Ulla Jelpke den Rat, man solle auch einmal über deutsche Familienclans sprechen, die „durch Kolonialkriege, Kriegsproduktion und durch die Ausbeutung von Zwangsarbeit reich wurden. Sprechen wir beispielsweise einmal über den Hohenzollern-Clan, der die Dreistigkeit besitzt, nun seine aufgrund seiner Kollaboration mit den Nazis enteigneten Schlösser zurückzufordern“ (Heft 4, 22. Februar 2020).

*) Vgl. Reiner Diederich / Lothar Kupp: Das Bild des Fremden in der Presse von Marseille und Frankfurt a. M., Forschungsbericht, Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Frankfurt am Main, 2000

Reiner Diederich
war bis 2006 Professor für Soziologie und Politische Ökonomie an der FH Frankfurt am Main. Sein Artikel ist in der BIG-Beilage zur Nr. 2/2020 der Zeitschrift Stichwort BAYER erschienen.

 

Clan-Kriminalität in Vergangenheit und Gegenwart

In den Medien taucht in jüngster Zeit vermehrt der Begriff „Clan-Kriminalität“ auf. Gemeint sind zumeist Strukturen der Organisierten Kriminalität, die sich personell aus Angehörigen ethnischer Minderheiten zusammensetzen. Diese kriminellen Strukturen gelten als extrem patriarchal organisiert und auf Grundlage eines anachronistischen Wertesystem handelnd. Das Eindringen von verdeckten Ermittlern in solche in sich abgeschotteten Clans gilt nach Auffassung von Kriminologen als außerordentlich schwierig.

Die Ursachen für das Auftreten von Clan-Kriminalität in Deutschland werden zumeist in der seit den 1980er Jahren andauernden Migration aus dem nahöstlichen Raum ausgemacht. Im Zusammenhang mit Straftaten, die diesen kriminellen Clans zugeschrieben werden oder die nachweislich von ihnen verübt wurden, skandieren rechtsradikale Propagandisten mit ermüdender Regelmäßigkeit Parolen wie „Grenzen dicht!“, „Deutschland den Deutschen!“ und seit einiger Zeit auch „Merkel muss weg!“. Ist die Clan-Kriminalität in den entwickelten kapitalistischen Zentren aber tatsächlich ein Produkt der Globalisierung unserer Neuzeit – so wie sie sie von rechten Denkfabriken gern dargestellt wird? Tatsächlich ist nur der Begriff neu, nicht aber das Phänomen selbst.

Wanderungen größerer Menschengruppen hat es schon immer gegeben. Organisiertes Verbrechen gibt es, seit Gesetze zur Regulierung wirtschaftlicher Aktivitäten erlassen und durchgesetzt werden. Und Gruppen von Migrant*innen, zumal dann, wenn diese bewusst ausgegrenzt und diskriminiert werden, neigen naturgemäß dazu, in sich geschlossene Wirtschaftseinheiten auf der Basis ethnischer Herkunft oder religiösem Bekenntnis ihrer Akteure zu schaffen. In solchen Strukturen herrschen dann andere Regularien und Moralvorstellungen als in der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft. Bei den von kriminellen Clans des 19. Jahrhunderts verübten Straftaten handelte es sich übrigens zum großen Teil um Armutskriminalität. Nur selten schafften die Anführer solcher Clans den Sprung in die große Geschäftswelt. So etwas wurde dann erst im frühen 20. Jahrhundert möglich.

Gehen wir aber einmal zurück in das 19. Jahrhundert und greifen uns als Beispiel die USA heraus: heute eine kapitalistische Großmacht, damals ein aufstrebendes Entwicklungsland, welches gerade die einengenden Zwänge der britischen Kolonialherrschaft abgeschüttelt hatte. Bekanntlich besteht die Bevölkerung der USA fast ausschließlich aus Migrant*innen und deren Nachkommen; der Anteil indigener Bevölkerungsgruppen ist extrem gering. Die USA gilt in ihrem Selbstverständnis als kultureller Schmelztiegel – danach nahmen die meisten nicht englischsprachigen Einwanderer*innen relativ schnell Sprache und Kultur der Bevölkerungsmehrheit an. Es lohnt sich allerdings, dieses Selbstverständnis kritisch zu hinterfragen.

Noch bei der ersten Volkszählung des Jahres 1790 gaben etwa 80 Prozent der Bevölkerung des neugegründeten Staates zur Frage ihrer nationalen Herkunft England, Schottland, Wales und Nordirland an. Zwar stammten schon damals größere Bevölkerungsgruppen aus Deutschland, Irland, den Niederlanden, Frankreich und Schweden. Die ganz großen Migrationsschübe aus nicht-englischsprachigen Ländern kamen jedoch erst danach über den Großen Teich. Und diese Migrant*innen wurden von den bereits ansässigen und integrierten Bevölkerungsgruppen keineswegs immer willkommen geheißen.

Die Ursachen für die großen Auswanderungswellen des 19. Jahrhunderts waren in etwa dieselben, wie in unserer Gegenwart auch: Kriege, Hungersnöte, Massenarbeitslosigkeit, ausufernde staatliche Repression… Allein in den 1840er Jahren flüchteten beispielsweise wegen einer Hungerkatastrophe etwa zwei Millionen Menschen aus dem britisch beherrschten Irland; etwa eine Million der Irininnen und Iren, die im Land geblieben waren, verhungerte. Mehrere Millionen Menschen verließen etwas später das von Wirtschaftskrisen und heftigen sozialen Unruhen geschüttelte Königreich Italien. Allein von 1906 bis 1910 ließen sich etwa zwei Millionen Italiener in den USA nieder. Die Ankömmlinge aus diesen überwiegend katholischen Ländern bildeten für lange Zeit Parallelgesellschaften in den protestantisch dominierten USA. Die Mafia-Netzwerke, welche ihre Wurzeln in der italienischen Einwanderung hatten, sind legendär und bilden bis in unsere Gegenwart hinein den historischen Hintergrund für zahlreiche gelungene oder auch weniger gut gelungene Hollywoodfilme.

Das Schicksal der Armutsflüchtlinge aus Irland ist hingegen kaum ins öffentliche Bewusstsein unserer Gegenwart eingegangen. Diese Bevölkerungsgruppe war im 19. Jahrhundert heftig diskriminiert, bildete lange Zeit den Bodensatz der US-Gesellschaft. Die Mehrzahl der bettelarm ankommenden Iren war weder gewillt noch verfügten sie über die finanziellen Mittel, sich irgendwo im Landesinneren eine bürgerliche Existenz aufzubauen. In den Hafenstädten an der Ostküste der USA bildeten sich demzufolge fast ausschließlich irisch bewohnte Armutsviertel, die von kriminellen Banden beherrscht wurden. In ähnlich abgeschlossenen Wohnvierteln hausten damals übrigens auch andere ethnische Minderheiten. Nach den Iren waren die Einwanderer aus den deutschen Kleinstaaten und aus der Schweiz die zweitgrößte Nationalität. Von einem multikulturellen „Schmelztiegel“ konnte damals zumindest an der Ostküste der USA keine Rede sein. Vor allem die Stadt New York wurde Schauplatz mittels brutaler Gewalt ausgetragener Bandenkriege, regelmäßig flankiert von Hungeraufständen, Krawallen und Plünderungen wohlhabender Viertel.

Banden irischer Elendsmigrant*innen bekämpften einander, schlossen aber auch Bündnisse gegen andere Banden, die sich entweder aus Einheimischen oder aber aus Angehörigen anderer Minderheiten rekrutierten. Die Bevölkerung der irisch dominierten Wohnviertel stützte sich auf die Bandenstrukturen, um sich gegen Angriffe von Polizei und Nationalgarde zur Wehr setzen zu können. Die Banden waren aber auch tragende Kraft bei rassistischen Pogromen, die sich hauptsächlich gegen Angehörige der afroamerikanischen Minderheit richteten.

In die Geschichte eingegangen sind vor allem die „Draft Riots“ von 1863, ein Aufstand der irischen Bevölkerungsgruppe der Stadt New York, der sich gegen die während des US-amerikanischen Bürgerkrieges dekretierte Einführung der Wehrpflicht richtete. Die Militärführung der Nordstaaten musste damals mehrere Regimenter von der Front abziehen, um die in der Stadt ausufernde Gewalt samt Plünderungen beenden zu können. Der 2002 produzierte und mehrfach ausgezeichnete Monumentalfilm „Gangs of New York“ (Regie: Martin Scorsese) spielt vor dem Hintergrund dieser Ereignisse. Das Drehbuch benutzte als Quelle das gleichnamige Buch des US-amerikanischen Kriminalhistorikers Herbert Asbury.

Was aber war die ökonomische Basis dieser Bandenherrschaft? Wie Asbury in seinem Buch beschreibt, erhoben die Bandenführer Schutzgelder von den in solch abgeschotteten Vierteln wie Pilze aus dem Boden schießenden Kneipen, Tanzlokalen, Spielhöllen, Schnapsbrennereien und Bordellen oder aber sie betrieben solche Unternehmen selbst. Da die Staatsmacht in den von Banden beherrschten Vierteln faktisch ohnmächtig war, bezahlten die in ihnen aktiven Unternehmen keine oder fast keine Steuern und Abgaben, brauchten sich beim Betreiben ihrer Einrichtungen auch an keinerlei öffentliche Vorgaben und Regularien zu halten. Die Banden profitierten also von den von ihnen selbst geschaffenen rechtsfreien Räumen.

Wie es in Asburys Buch weiter heißt, konnten sie aber auch deshalb weitgehend ungestört agieren, weil maßgebliche Politiker der damals in den USA in Entstehung begriffenen Parteienlandschaft sich von den kriminellen Netzwerken Vorteile erhofften und Bündnisse mit den wichtigsten Bandenführern geschlossen hatten. Besonders heftig bekämpften die irischen Banden damals Gegner der Sklaverei, da sie – nicht ganz zu Unrecht – im Falle einer allgemeinen Sklavenbefreiung einen Zustrom von Afroamerikanern aus den Südstaaten in die bisher von ihnen kontrollierten Städte des Nordens befürchteten. Die Bandenführer organisierten im Auftrag von Politikern, die eine Abschaffung der Sklaverei ebenfalls ablehnten, Stimmenkauf und ganz unverfrorene Wahlfälschungen. Im Gegenzug versprachen Politiker den Banden, sich für die schnellstmögliche Einbürgerung der von ihnen repräsentierten Einwanderergruppen einzusetzen.

Zusätzlich zum Erheben von Schutzgeldern und dem Betreiben illegaler Einrichtungen kam in den von Banden beherrschen Gebieten natürlich noch die ganz normale Straßenkriminalität hinzu: Diebstahl, Raubmord, Piraterie, Schmuggel, Einbruch, Hehlerei… Die Staatsgewalt reagierte auf die zunehmende Rechtsunsicherheit damit, dass auf frischer Tat ertappte Straftäter oft nach einem eher kurzen Prozess sofort gehängt wurden. Wie Asbury schreibt, wurden allein im Jahre 1860 in der Stadt New York mehr als 58.000 Personen wegen verschiedener Verbrechen verurteilt; etwa 80 Prozent von ihnen waren nicht in den USA geboren (Asbury, Seite 147).

Bei den bereits genannten „Draft Riots“ des Jahres 1863 brauchte das Militär der Nordstaaten vier Tage, um die in New York ausufernden Plünderungen und Gewalttaten zu beenden. Bei den Unruhen sollten etwa 2000 Menschen ums Leben gekommen sein; 100 Gebäude wurden niedergebrannt, 200 geplündert und verwüstet (Asbury, Seite 203). Wie Asbury in seinem Buch meint, flauten die Bandenkriege dann gegen Ende des 19. Jahrhunderts ab, ganz beendet wurden sie aber erst um das Jahr 1910. Dies ist kein Zufall.

Die im Vorfeld des Ersten Weltkrieges massiv expandierende fordistische Industrieproduktion (Fließbandfertigung) entwickelte vorübergehend einen Riesenhunger nach Arbeitskräften. Die Einbeziehung der Bevölkerung der bisher weitgehend abgeschotteten Einwandererviertel in die Fabrikarbeit erreichte in vergleichsweise kurzer Zeit genau das, was zuvor weder Schnellgerichte noch knüppelschwingende Polizeitrupps und schießwütige Nationalgardisten vermocht hatten: das Ende der kriminellen Clans. Die in sich abgeschotteten Familienzusammenhänge lockerten sich. Die neu heranwachsende Generation ergriff ihre Chance und verließ die Armutsghettos. Schutzgelderpresser mutierten zu Polizeibeamten, Bandenführer zu vermeintlich seriösen Geschäftsleuten, Kleinkriminelle zu gewerkschaftlich organisierten Fließbandarbeitern.

Die US-Gesellschaft war dann zumindest in ihren Industrieregionen an der Ost- und Westküste mehrere Jahrzehnte lang wirklich der kulturelle Schmelztiegel, als der sie sich bis heute gern präsentiert. Ähnlich verlief die Entwicklung übrigens auch in anderen Industriestaaten. Bei zahlreichen Einwohnern des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen erinnert heute noch der polnisch klingende Namen daran, dass es sich um Nachfahren von Bergleuten aus Schlesien handelt, die man ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in das damals wirtschaftlich florierende Ruhrgebiet geholt hatte.

Woraus resultiert nun aber die in unserer Gegenwart unübersehbare Wiederauferstehung von Armutsvierteln in den Städten samt sich darin entwickelnder Clan-Kriminalität? Ist sie das Ergebnis der gnadenlosen Durchrationalisierung von Industrieproduktion durch neoliberal geschultes Management während der letzten Jahre und Jahrzehnte? Ist es die weltweite Zunahme industriell betriebener Agrarproduktion inklusive massivem Arbeitskräfteabbau? Ist es das absehbare Ende der Expansion des Kapitalismus, welcher sich mittlerweile auch auf die allerletzten Regionen unseres Planeten ausgebreitet hat? Ist es der Zusammenbruch von Versuchen nachholender Modernisierung in zahlreichen Staaten Afrikas und Asiens? Oder all das zusammen? Oder ist es schlicht das Fehlen von Verteilungsgerechtigkeit unter den Bedingungen kapitalistischen Wirtschaftens?

Im verqueren Weltbild von derzeit (leider) im Aufwind befindlichen rechtsradikalen Politaktivisten kommt dergleichen natürlich alles nicht vor. Von diesen propagierte Rezepturen gegen die unbestreitbare zunehmende Clan-Kriminalität sind nichts als eine Neuauflage von all dem, was im Verlauf des 19. Jahrhunderts in Sachen staatlicher Repression ausprobiert wurde, letztlich kaum etwas bewirkt hat und auch nichts hätte bewirken können.

Es ist übrigens bezeichnend, dass es sich bei den rechtsradikalen Politaktivisten in Deutschland nicht selten um vorbestrafte Kleinkriminelle handelt – bekannte Figur: der PEGIDA-Gründer Lutz Bachmann. Und vor einiger Zeit konnten findige Journalisten ermitteln, dass ausgerechnet die sich als Ordnungspartei, als Interessenvertreterin von Polizei und Militär präsentierende AfD selbst ein Problem in Sachen Kriminalität hat: Der Anteil von vorbestraften Mandatsträgern ist bei ihr nachweislich wesentlich höher, als bei allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien (Kock / Müller). Dies mag verwundern, aber nur auf den ersten Blick. Gewesene oder Noch-Beamte sind auch nur Menschen und demzufolge für Straftaten anfällig. Und die Geschichte hat gezeigt, dass sich in repressiven Diktaturen deren führende Repräsentanten oftmals ganz ungeniert die Taschen vollstopften.

In der Bundesrepublik wurde bisher mehr oder auch weniger erfolgreich versucht, einer beginnenden Ghettoisierung von Minderheiten gegenzusteuern, kriminellen Clans so den Boden zu entziehen oder ihren Vormarsch zumindest auszubremsen. Für die im ebenfalls Vormarsch befindliche Rechte sind Sozialprojekte zur Förderung von Angehörigen ethnische Minderheiten hingegen ein Werk des Teufels. Nachgewiesene Fälle von Clan-Kriminalität werden dahingehend instrumentalisiert, solche Förderungen ganz zu streichen.

Es handelt sich bei der Ideologie rechter Parteien und zunehmend auch von Politikern der sogenannten bürgerlichen Mitte schlicht um die Propagierung von Verteilungskämpfen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen um knapper werdende Soziallleistungen. Der Rückblick auf in der Vergangenheit tobende Bandenkriege zeigt, zu was für Zuständen die Umsetzung einer solchen Ideologie letztlich führen kann.

 

Verwendete Literatur

Herbert Asbury: „Gangs of New York“, Wilhelm Heyne Verlag, München 2003

Alexej Kock / Uwe Müller: „Fast jeder zehnte AfD-Abgeordnete hat Ärger mit dem Gesetz“, in: „Die Welt“ vom 6. Mai 2018

Gerd Bedszent
lebt und arbeitet als freier Autor in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime. Sein Artikel ist in der BIG-Beilage zur Nr. 2/2020 der Zeitschrift Stichwort BAYER erschienen.

„Sabotage durch Verfahren“

 Die Folgen des Coronavirus bekommt auch die Reiseplattform Airbnb deutlich zu spüren. So erwarten Experten, dass viele Eigentümer Wohnungen, die sie bislang entweder direkt an Touristen oder aber an das Unternehmen vermietet haben, wieder in reguläre Mietwohnungen umwandeln. Die Erlöse von Airbnb sollen deshalb in den Monaten Februar und März dieses Jahres regelrecht eingebrochen sein. Die Hoffnung, dass der Virus das Problem der kriminellen Zweckentfremdung von Wohnraum für immer beseitigt, dürfte sich jedoch als trügerisch erweisen. Denn nach dem Ende der Krise wird das Geschäftsmodell der Onlineplattformen wohl wieder volle Fahrt aufnehmen.

Die Politik bleibt also am Zug – und versagt weitgehend bei der mieterfreundlichen Regulierung des Wohnungsmarkts. So sind seit dem August 2018 im Bundesland Berlin Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, mit dem der Leerstand und die Überlassung von Wohnungen als Ferienapartments reduziert werden soll, bußgeldbewehrt. Die Umsetzung des Gesetzes aber bleibt weitgehend wirkungslos. „Nach Untersuchungen des rbb und des Tagesspiegel sind rund 85% aller Angebote nicht bei den Bezirksämtern registriert worden und somit illegal. Bei vielen Anwohner/innen wächst der Frust über die Tolerierung von Zweckentfremdung und Leerstand. Bürgerhinweise versanden in Schubladen, die Arbeit der zuständigen Amtsstellen ist alles andere als transparent“, schreibt etwa das Berliner MieterEcho Anfang des Jahres.

Dass es kaum gelingt, mit dem Gesetz zweckentfremdete Wohnungen auf den Wohnungsmarkt zurückzuführen, liegt in erster Linie an der teils völlig überlasteten Verwaltung in den zuständigen Bezirken der Hauptstadt. Die für Recherchen und Vor-Ort-Kontrollen zuständigen Fachabteilungen sind personell stark unterbesetzt, so dass die geforderte Anmeldepflicht der zeitweise an Touristen vermieteten Wohnungen kaum überprüft werden kann. Zudem fehlt es den Bezirken offenbar am Mut, die vorgesehenen Ordnungsgelder (die bis zu 500.000 Euro betragen können) im Falle von Verstößen tatsächlich zu verhängen.

Die gleichen Defizite zeigen sich bei der Durchsetzung der Regelungen des seit 1990 geltenden Wohnungsaufsichtsgesetzes. Die Bezirke sollen unter anderem prüfen, wo in Berlin Eigentümer ihre Wohnungen vernachlässigen und sie verfallen lassen. Für die knapp 1,5 Millionen Mietwohnungen in der Stadt sind in den Verwaltungen der zwölf Bezirken zurzeit nur etwas mehr als 20 Stellen vorhanden, deren Inhaber die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen von Immobilien auf ihre Umsetzung zu kontrollieren haben. In einigen Bezirken steht offensichtlich nur ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin für die Kontrolle von jeweils über 100.000 Wohnungen bereit. „Es scheint wie so oft in Berlin: Die Regeln sind da, aber die Personalausstattung ist nicht bereit dafür.“ (Tagesspiegel, 1. Februar 2020)

Auch bei der Umsetzung des viel diskutierten Mietendeckels in Berlin werden den bezirklichen Wohnungsämtern wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehört vor allem die Überwachung der Einhaltung der Mietobergrenzen und das Feststellen von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelne bezirkliche Wohnungsämter werden von Stadträten geleitet, die der CDU bzw. der AfD angehören – von Parteien also, die den Mietendeckel für verfassungswidrig halten, „so dass es mit dem Willen zu seiner Durchsetzung nicht weit her sein dürfte“. (MieterEcho März 2020)

Gesetzliche Regelungen und Verordnungen bieten der Exekutive durchaus Möglichkeiten, gerade gegen kriminelle Akteure in der Wohnungswirtschaft und darüber hinaus effektiv vorzugehen. Aber der politische Wille dazu fehlt vielfach. Deshalb wird in einer Metropole wie Berlin, in der sich börsennotierte Wohnungskonzerne und international agierende Wohnraumvermittler tummeln, die Durchsetzung vieler rechtlicher Normen den Bezirken als dezentrale Einheiten aufgebürdet. Zum Teil geschieht dies gegen den erklärten Willen der zuständigen Bezirksbürgermeister*innen, die sehr genau wissen, dass sie Regularien umzusetzen haben, die materiell nicht ausreichend unterfüttert sind (unzureichendes Fachpersonal und IT-Kapazitäten).

Ein weiteres prominentes Beispiel verdeutlicht, wie die Substanz eines Gesetzes durch das perfide Agieren der zuständigen Landesregierung unterlaufen wird. Mitte des vergangenen Jahres übergaben Aktivisten dem Berliner Senat 77.000 Unterschriften, die für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ gesammelt worden waren. Durch einen anschließenden Volksentscheid sollen etwa 240.000 Wohnungen von Immobilienkonzernen vergesellschaftet werden. Die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens ist jedoch immer noch beim Innensenator anhängig – bereits seit mehr als acht Monaten. Der Publizist Matthias Greffrath nannte dieses taktische Verhalten der Berliner Regierung treffend „Sabotage durch Verfahren“.

Quellen:

Sha Hua, Astrid Dörner u.a.: „Wohnungsmarkt ist vorläufig außer Betrieb“, Handelsblatt, 28. März 2020

„Umsatz von Airbnb halbiert sich“, SPIEGEL Online, 24. März 2020

Heiko Lindmüller: „Zweckentfremdungsverbot: Ein zahnloser Tiger?“, MieterEcho, Januar 2020, Seite 19

Philipp Möller: „Wildwest in den Bezirken“, MieterEcho, März 2020, Seite 14

Julius Betschka: „Warum Berliner Bezirke an der Wohnungsaufsicht scheitern“, Tagesspiegel, 1. Februar 2020

Mathias Greffrath: „Saisonschluss“, Deutschlandfunk: Essay und Diskurs, 15. Dezember 2019

 

Der Autor
Joachim Maiworm
ist Redakteur von BIG Business Crime

Die Verbrechen der Pharmaindustrie

 

In der Ausgabe der Tageszeitung junge Welt vom 10. Dezember 2019 berichtet Jan Pehrke, Mitglied der Coordination gegen Bayer-Gefahren e. V., darüber, wie Bayer und andere Pharmakonzerne bis in die 1950er und 1960er Jahre hinein Arzneimittel, insbesondere Psychopharmaka, an Heimkindern testeten. Drei ehemals Betroffene forderten deshalb im April 2019 auf der letzten Bayer-Hauptversammlung eine Entschuldigung und eine Entschädigung von dem Leverkusener Konzern. Ohne Erfolg, der Bayer-Chef lehnte ab und bestritt, dass es überhaupt Studien in Heimen gegeben habe. Zu Entschädigungszahlungen erklärten sich bislang weder Bayer noch andere Unternehmen aus der Branche bereit. Über die Bewertung der Arzneierprobungen herrsche jedoch heute weitgehend Einigkeit, so der Autor. Er zitiert eine Kieler Medizinethikerin: „Das ist ethisch problematische Forschung. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: Das ist ethisch unzulässige Forschung“. Das Vorgehen der Ärzte hätte nach Ansicht der Wissenschaftlerin selbst damaligen Standards nicht entsprochen.

Liest man außer solchen eher medizinhistorischen Berichten weitere Publikationen, die über die gegenwärtigen (wirtschafts-)kriminellen Handlungen in der Branche Aufschluss geben, so zeigt sich deutlich: Die Pharmaindustrie ist nach wie vor für kriminelles Verhalten in besonderer Weise anfällig. Eine branchenspezifische Untersuchung aus dem Jahr 2013 etwa ergab, „dass Pharmaunternehmen bei der Vorbeugung gegen Wirtschaftskriminalität im Vergleich zu anderen Branchen noch Nachholbedarf haben“. Obwohl gerade die Pharmabranche einem erhöhten Korruptionsrisiko ausgesetzt sei, würde deren Bekämpfung im Vergleich zu anderen Branchen weniger Aufmerksamkeit gewidmet (Bussmann, Seite 5 und 16).

Korruption und Bestechung in der Pharmaindustrie sind natürlich nichts Neues. An der Einsicht in die Notwendigkeit, grenzüberschreitend und kooperativ gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen, fehlt es prinzipiell auch nicht. So führte das Europäische Netzwerk gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (EHFCN) am 19. November 2019 in Berlin bereits zum 13. Mal eine Expertentagung durch. Festgestellt wurde unter anderem, „dass nationale Alleingänge im Kampf gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen angesichts eines offenen Binnenmarktes und grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung nicht länger zielführend erscheinen“. Ein erfolgreiches Vorgehen gegen das wirtschaftskriminelle Agieren stärke hingegen das Vertrauen der EU-Bevölkerung in die Integrität von Gesundheitsversorgung, wie der Präsident des EHFCN-Netzwerks in einer Pressemitteilung erklärte.

Weniger banal und verhalten äußern sich kämpferische Wissenschaftler wie etwa der dänische Medizinforscher Peter Gøtzsche, der im September 2018 aus der renommierten Cochrane Collaboration ausgeschlossen wurde. Dabei handelt es sich laut Wikipedia um „ein globales, unabhängiges Netzwerk (…) aus Wissenschaftlern, Ärzten, Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, Patienten und weiteren an Gesundheitsfragen interessierten Personen“. Nach Transparency International sollte er mundtot gemacht werden, „weil er das wissenschaftliche Herangehen der Cochrane Collaboration grundsätzlich und die damit verbundene Pharma-Nähe kritisiert hat“. Gøtzsche kämpft seit Jahren gegen pharmagesponserte Studien und plädiert für die Transparenz klinischer Studiendaten. Denn Pharmafirmen halten seiner Auffassung nach immer wieder Daten zurück, um die Wirksamkeit von Medikamenten behaupten zu können.

In seinem 2015 veröffentlichten Buch “Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität”, welches für reichlich öffentliches Aufsehen sorgte, spricht er im Zusammenhang mit der Pharmaindustrie sogar von organisierter Kriminalität. Seine provokante These lautet, dass die Pharmaindustrie mehr Menschen umbringen würde als die Mafia. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung aus dem gleichen Jahr bestätigte er, dass Unternehmen Arzneimittel auf den Markt drückten, obwohl sie für viele Patienten sogar tödlich seien. Auf die Bitte des Journalisten, Beispiele zu nennen, führte Gøtzsche aus:
„Etwa Schmerzmittel wie Vioxx, von denen bekannt war, dass sie ein Herzinfarktrisiko darstellen und zum Tod führen können. Vioxx kam ohne ausreichende klinische Dokumentation auf den Markt, weshalb Merck vor Gericht stand und 2011 immerhin 950 Millionen Dollar zahlen musste. Bevor es vom Markt genommen wurde, wurde das Mittel bei Rückenschmerzen eingesetzt, bei Tennisarm, bei allen möglichen Leiden. Vielen Patienten wäre es aber schon mit Paracetamol oder auch ganz ohne Medikamente wieder gutgegangen − und jetzt sind sie tot. Das ist eine Tragödie.“

Betrug, Irreführung, Bestechung oder Vermarktung nicht zugelassener Mittel seien die Regel. Diese Straftaten erfüllten die Kriterien für das organisierte Verbrechen, deshalb könne man von Mafia reden.

US-Behörden ziehen offensichtlich praktische Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen und zeigen sich bei ihren Ermittlungen wenig zimperlich. Spiegel Online berichtete am 27. November 2019, dass Pharmakonzerne juristisch mit Drogendealern gleichgestellt werden sollen. „Den Pharmakonzernen wird vorgeworfen“, so das Magazin, „mit ihren Produkten zu der Schmerzmittelepidemie beigetragen zu haben, die in den vergangenen Jahren (…) zu Hunderttausenden Toten durch Überdosierungen führte“. Die Justizbehörden prüfen demnach, ob Hersteller und Händler abhängig machender Opioide gegen das bundesweite Suchtmittelgesetz „Controlled Substances Act“ verstoßen haben und entsprechend verfolgt werden können.

 

Quellen:

Kai Bussmann/Michael Burkhart/Steffen Salvenmoser: „Wirtschaftskriminalität – Pharmaindustrie“, hrsg. von PricewaterhouseCoopers AG und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2013
https://www.pwc.de/de/gesundheitswesen-und-pharma/assets/pharmabranche-fehlt-rezept-gegen-korruption.pdf

EHFCN, Gemeinsame Pressemitteilung vom 19. November 2019: Internationale Konferenz setzt auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Betrug und Korruption
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2019/Gm_PM_2019-11-19_Konferenz_Betrug_im_Gesundheitswesen.pdf

Jan Pehrke: „Bayers Menschenversuche“, in: junge Welt, 19. Dezember 2019
https://www.jungewelt.de/artikel/368448.medizingeschichte-bayers-menschenversuche.html?sstr=pharmaindustrie

Markus C. Schulte von Drach: „Kritik an Arzneimittelherstellern: Die Pharmaindustrie ist schlimmer als die Mafia“, Süddeutsche Zeitung, 6. Februar 2015
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/kritik-an-arzneimittelherstellern-die-pharmaindustrie-ist-schlimmer-als-die-mafia-1.2267631?print=true

„Plan der US-Behörden: Pharmakonzerne sollen mit Drogendealern gleichgestellt werden“, in: SPIEGEL Online, 27. November 2019
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/us-behoerden-wollen-pharmakonzerne-mit-drogen-dealern-gleichstellen-a-1298430.html

Transparency International Deutschland: „Erklärung zum Ausschluss von Peter Gøtzsche aus dem Cochrane-Netzwerk“, Berlin, 22. Januar 2019
https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Aktuelles/2019/19-01-22_Erklaerung_Goetzsche_Transparency_Deutschland.pdf


Joachim Maiworm
ist Redakteur von BIG Business Crime

 

 

„Organisierte Verantwortungslosigkeit“ – Die deutsche Textilindustrie und die Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes

Im April 2013 ereignete sich das bislang größte Unglück in der Bekleidungsindustrie: In Bangladesch stürzte das Gebäude der Textilfabrik Rana Plaza ein. Damals starben über 1.100 Menschen, 2.500 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Im Jahr zuvor kamen bei einem schweren Fabrikbrand der Firma Ali Enterprises im pakistanischen Karatschi 260 Menschen ums Leben.

Beide Fabriken produzierten für den Weltmarkt. Hauptkunde von Ali Enterprises war der deutsche Billiganbieter KiK, der damals nach eigenen Angaben für 70 Prozent der Aufträge verantwortlich war. Trotz des zweifellos vorhandenen Einflusses auf seine Zulieferer unterließ es der Discounter offensichtlich, auf einen ausreichenden Brand- und Arbeitsschutz hinzuwirken.

Als Reaktion auf diese Unglücke kam eine längst überfällige Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen aus den nördlichen Industriestaaten für die desaströsen Arbeitsverhältnisse im globalen Süden international in Gang. Debattiert wurde über fehlenden Arbeitsschutz, Hungerlöhne, überlange Arbeitstage, Kinderarbeit, den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und mangelhaften Brandschutz. Deutsche Textilfirmen lassen mittlerweile nahezu vollständig in Asien produzieren. Industrie und Politik versprechen seit geraumer Zeit, für bessere Bedingungen in den dortigen Zulieferfirmen zu sorgen.

Sechs bzw. sieben Jahre nach Rana Plaza und Ali Enterprises ist nach einhelliger Meinung kritischer Experten jedoch kaum etwas geschehen. Die Produktion läuft wie gehabt, Arbeitsausbeutung und Fabrikunfälle sind weiter an der Tagesordnung. KiK-Chef Patrick Zahn, der sein Unternehmen selbst als „echtes Schwergewicht“ im deutschen Einzelhandel bezeichnet, verteidigte die für die Arbeiter*innen verheerende Produktion in Ländern wie Bangladesch und Pakistan.

Im Nachhaltigkeitsbericht 2017 seines Unternehmens unterstrich Zahn klipp und klar die „oberste Priorität, das Unternehmen profitabel und auf Wachstumskurs zu halten. Denn nur, wenn der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens langfristig gesichert ist, kann nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden.“ An anderer Stelle erklärte er, es sei keine Option, sich aus diesen Ländern zurückzuziehen. Damit wäre den Menschen dort überhaupt nicht geholfen (vgl. SPIEGEL Online vom 29. November 2018).

Intransparente Produktionsstruktur

Umgekehrt wird wohl eher ein Schuh draus: Die Profite auch der deutschen Textilkonzerne werden durch die miserablen Arbeitsbedingungen in den verzweigten Lieferketten mit rechtlich selbständigen Subunternehmen überhaupt erst ermöglicht. Die Komplexität des Systems bietet den Auftraggebern zugleich eine gute Ausrede dafür, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Darauf verweist Thomas Seibert, bei medico international zuständig für Südasien und Referent für Menschenrechte. In einem Radiogespräch stellte er jüngst klar, die Undurchschaubarkeit der Produktionsstruktur bilde letztlich die Voraussetzung für die Gewinnerzielung der Unternehmen in den Industriestaaten (vgl. SWR2 Forum vom 9. September 2019).

Je weiter unten Betriebe in der Lieferkette der globalen Produktions- und Vertriebsnetze angesiedelt sind, desto ungeschützter sind die Arbeitsbedingungen bei ihnen. Aus der Debatte verdrängt wird, so Seibert, dass dieses System gewollt ist, weil nur auf diesem Wege die ungeheuren Profitmargen realisiert werden können. Die Produktion von Bekleidung wurde schließlich aus Gründen der Kostensenkung in andere Länder verlagert, zuletzt nach Südasien, wo sie am billigsten ist. Strikte Preisvorgaben und eng gesetzte Liefertermine sorgen dabei für einen verschärften Arbeitsdruck auf Kosten der Beschäftigten.

Die Hauptbetroffenen der Standortverlagerungen und des Preiskampfs in der Textilbranche sind darum nicht die Menschen hierzulande, sondern die Näher*innen vornehmlich in Bangladesch und Pakistan. Zunächst sorgte der Aufstieg der westlichen Wirtschaftsmächte für einen rapiden Verfall der traditionellen Wirtschaftsstrukturen des globalen Südens. Zwar schafft die Verlegung von Produktionsstätten bzw. die Vergabe von Aufträgen an dort ansässige Subunternehmen dann in diesen Regionen dringend benötigte Arbeitsplätze. Zugleich zeigen die Fabrikunfälle aber auf drastische Weise, wie unmenschlich die Arbeitsbedingungen entlang der globalen Produktionsketten sind.

Die Externalisierung der sozialen und ökologischen Kosten durch deutsche Textilkonzerne stellt deshalb grundsätzlich die Frage nach ihrer moralischen und rechtlichen Verantwortung. Über Jahre war beispielsweise KiK nach der vermeidbaren Katastrophe von Ali Enterprises einer scharfen öffentlichen Kritik ausgesetzt – juristisch aber nicht belangbar.

Betroffene von Menschenrechtsverstößen am Arbeitsplatz haben tatsächlich kaum eine Möglichkeit, die ausländischen mitverantwortlichen Unternehmen auf Schadensersatz zu verklagen. Diese können für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland nicht zur Rechenschaft gezogen werden. So wies etwa Anfang 2019 das Landgericht Dortmund die Klage von vier pakistanischen Betroffenen der Ali Enterprises-Katastrophe vom September 2012 wegen Verjährung ab. Da sich das Unglück in Pakistan ereignete, wurde der Fall nach pakistanischem Recht entschieden. Und danach waren die Ansprüche verjährt. Dieser Fall belegt, dass die Verantwortung deutscher Unternehmen für ihre Zulieferfirmen juristisch völlig unzureichend geregelt ist.

UNO-Leitlinien und Nationaler Aktionsplan

Die im Jahr 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedeten „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ reflektieren dieses Defizit, indem sie auf die Schutzpflicht des Staates zur Einhaltung der Menschenrechte – auch gegen Übergriffen von Dritten, zum Beispiel Unternehmen – verweisen. Allerdings sind die Vorgaben als nicht rechtlich bindend formuliert und setzen deshalb auf Empfehlungen als Steuerungsinstrument. So heißt es etwa: „Staaten sollten klar die Erwartung zum Ausdruck bringen, dass alle in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen und/oder ihrer Jurisdiktion unterstehenden Wirtschaftsunternehmen bei ihrer gesamten Geschäftstätigkeit die Menschenrechte achten“, oder so schlicht wie zahnlos: „Wirtschaftsunternehmen sollten die Menschenrechte achten“.

Im Dezember 2016 setzte Deutschland die UN-Leitprinzipien in Form des „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ um. Auch hier verzichtet die Bundesregierung auf verbindliche, strafbewehrte Regelungen für deutsche Unternehmen, baut stattdessen auf das Prinzip der „freiwilligen Selbstverpflichtung“. Originalton: „Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, den im Weiteren beschriebenen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in einer ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise einzuführen.“

In diesen Kontext gehört auch das von der Bundesregierung im Oktober 2014 als Reaktion auf die tödlichen Unfälle in Bangladesch und Pakistan ins Leben gerufene „Bündnis für nachhaltige Textilien“, das offiziell auf eine Verbesserung der Produktions- und Umweltbedingungen in der weltweiten Textilproduktion zielt – „von der Rohstoffproduktion bis zur Entsorgung“. Nach über fünf Jahren beteiligen sich aber nur etwa 50 Prozent der Unternehmen aus der Textilbranche an dem Zusammenschluss, bestehend aus Vertreter*innen der Wirtschaft, von Nichtregierungsorganisationen (NGO), Gewerkschaften und der Bundesregierung. Es überrascht nicht, dass sich auch das Textilbündnis an den unverbindlichen internationalen Vereinbarungen und Leitlinien orientiert und damit auf rein freiwillige Maßnahmen setzt.

Der „Grüne Knopf“

Im September 2019 brachte dann Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) mit dem „Grünen Knopf“ ein zusätzliches Steuerungsinstrument an den Start: ein staatliches Textilsiegel. Und reicherte damit den bereits bestehenden Siegel-Dschungel weiter an. Ein Siegel, das den Verbrauchern zwar Orientierung verspricht, aber angesichts Dutzender anderer Labels, die ebenfalls für „ökologische und soziale Nachhaltigkeit“ bürgen sollen, wohl eher für Verwirrung als für mehr Klarheit sorgen wird. Mit dem Siegel sollen die Produkte von Unternehmen ausgezeichnet werden, die – so der politische Fachjargon – in ihrem „Lieferketten-Management“ transparent sind und aufzeigen können, dass und wie ihre Produkte sozial und ökologisch „fair“ hergestellt werden.

Minister Müller bei der offiziellen Präsentation des „Grünen Knopfes“ am 9. September 2019: „Fair Fashion ist ein Mega-Trend. Für drei Viertel der Verbraucher ist faire Kleidung wichtig. Doch bisher fehlt die Orientierung. Mit dem Grünen Knopf ändert sich das. Mit jeder Kaufentscheidung können wir jetzt einen Beitrag leisten: Für eine gerechte Globalisierung, bei der Mensch und Natur nicht für unseren Konsum ausgebeutet werden. Für Menschlichkeit und Humanität“.

NGOs wie zum Beispiel medico international kritisieren das staatliche Siegel, weil einmal mehr an Unternehmen appelliert wird, bestimmte Standards einzuhalten, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet werden. Wer nicht mitmachen will, darf weiter schädlich für Mensch und Natur produzieren wie bisher. Im Fokus der Maßnahme stehen dagegen die Konsumenten, denen eine Entscheidungshilfe beim Kauf von Textilien angeboten wird. Letztlich wird ihnen die Verantwortung für Menschenrechtsverbrechen entlang der Lieferketten aufgebürdet.

Die Überprüfung der Unternehmen und ihrer Produkte erfolgt durch Privatfirmen, die von den Unternehmen als Auftraggeber bezahlt werden. Mit diesem System wurden bisher überwiegend negative Erfahrungen gemacht. Die entwicklungspolitische Expertin und Autorin Gisela Burckhardt stellt in ihrem 2014 erschienenen Buch „Todschick“ fest, dass sich das Geschäft mit Zertifikaten sowie Audits in asiatischen Bekleidungsfabriken zu einer „wahren Goldgrube für Prüfgesellschaften“ entwickelt habe und zu einem „Milliardengeschäft“ geworden sei. „Was zählt, ist das Stück Papier, das eine Überprüfung der jeweiligen Fabrik bescheinigt. Details will niemand wissen – auch nicht wie die Fabrik eigentlich zu diesem Zertifikat gekommen ist.“ (Seite 107f.)

Die Autorin führt in ihrem Buch eine Reihe von Unternehmen an, bei denen massive Defizite im sozialen Bereich (fehlende Organisationsfreiheit, erzwungene Überstunden) sowie beim Arbeits- und Gebäudeschutz auftraten mit zum Teil verheerenden Folgen (Brände, eingestürzte Gebäude). In allen Fällen lagen von „unabhängigen“ Prüfern ausgestellte Zertifikate vor, die die Einhaltung der Unternehmens- und Produktkriterien bescheinigten. Aber auch die definierten Standards selbst sind teilweise mehr als fraglich. Beispielsweise erhält den „Grünen Knopf“ bereits jedes Unternehmen, welches garantiert, dass die Beschäftigten vor Ort den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Der aber bewegt sich in asiatischen Ländern nicht annähernd auf existenzsicherndem Niveau.

Lieferkettengesetz anstatt freiwillige Standards

Damit deutsche Unternehmen nicht länger mit der Verlagerung der Produktion in Billigstlohnländer auch ihre unternehmerische Verantwortung abschütteln können, fordern Vertreter*innen entwicklungspolitischer NGOs seit Jahren eine gesetzliche Regelung mit klaren strafbewehrten Regelungen, die die rechtliche Lücke schließt und die Achtung der Menschenrechte in den globalen Lieferketten verbindlich vorgibt. Deshalb stellte sich im September 2019 in Berlin die „Initiative Lieferkettengesetz“ vor, ein breites Bündnis aus 64 zivilgesellschaftlichen Organisationen, zu deren Initiatoren unter anderen Brot für die Welt, Misereor, Greenpeace und Oxfam zählen, aber auch der DGB und die Gewerkschaft ver.di.

In einer Petition fordert das Bündnis die Bundeskanzlerin auf, „endlich einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen dazu verpflichtet werden, sich an Menschenrechte und Umweltstandards zu halten“. Ein eigener Gesetzesvorschlag wird zwar nicht präsentiert, aber zentrale Anforderungen für ein wirksames Lieferkettengesetz formuliert.

Danach sollen alle Unternehmen erfasst werden, die in Deutschland geschäftstätig und für die gesamte Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zur Abfallentsorgung verantwortlich sind. Sie werden verpflichtet, die Risiken und möglichen Auswirkungen ihrer Geschäfte für Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, sie zu analysieren und „angemessene Maßnahmen zur Prävention bzw. zur Abmilderung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden [zu] ergreifen“ (vgl. Hintergrundpaper: Die Initiative Lieferkettengesetz, September 2019).

Unternehmen haben zudem die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu dokumentieren und öffentlich darüber zu berichten. „Lückenhafte oder fehlerhafte Berichterstattung sollte dabei an Konsequenzen wie Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen geknüpft sein.“ Ein Lieferkettengesetz muss neben dem Präventionsgedanken („Sorgfaltspflicht“) außerdem eine Haftung vorsehen, „wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat, um einen vorhersehbaren und vermeidbaren Schaden zu verhindern“. Geschädigten ausländischen Betroffenen muss der Zugang zur bundesdeutschen Justiz ermöglicht werden, damit sie auch vor deutschen Gerichten ihr Recht einfordern können.

Beide Komponenten sollen über die Verwaltungsrechts- und die Zivilrechtsschiene durchgesetzt werden (mit verwaltungs- und zivilrechtlichen Sanktionsmitteln). Würde ein solches Gesetz eingeführt, hätten Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte ignorierten, zumindest Bußgelder und Zivilklagen zu fürchten. Der Fokus liegt ausdrücklich nicht auf dem Strafrecht. Vielmehr ergänzt die Intervention der Initiative die davon unabhängig laufende Forderung, endlich auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht als Mechanismus einzuführen, um juristische Personen wie Unternehmen und Verbände im Falle von Wirtschaftskriminalität mit strafrechtlichen Sanktionen belegen zu können.

Die derzeitige Praxis, Menschenrechtsverletzungen auf globaler Ebene in erster Linie mit den Mitteln des sogenannten Soft Laws, also mit Leitlinien und Übereinkünften, die im engeren Sinne nicht rechtsverbindlich sind, bewältigen zu wollen, „stellt letztlich eine Bankrotterklärung demokratischer Institutionen dar, die nicht (mehr) für einen Ausgleich zwischen Gemeinwohlbelangen und Wirtschaftsinteressen sorgen wollen“. (Kaleck/Saage-Maaß, Seite 43)

Während die internationalen Wirtschaftsbeziehungen über ein dichtes rechtliches Normenwerk abgesichert werden und sich dort unternehmerische Interessen über verbindliches Recht durchsetzen lassen (zum Beispiel mittels Investitionsschutzabkommen und Vertragsrecht), entledigen sich Unternehmen der Verantwortung gegenüber ihren Lohnarbeiter*innen über das System der globalen Lieferketten. Die Forderung nach einem Lieferkettengesetz zeigt einmal mehr, dass das Recht den herrschenden Machtbeziehungen immer wieder hinterherläuft.

Literatur:

Gisela Burckhardt: Todschick. Edle Labels, billige Mode – unmenschlich produziert, München 2014.

Wolfgang Kaleck/Miriam Saage-Maaß: Unternehmen vor Gericht. Globale Kämpfe für Menschenrechte, Berlin 2016.

Wirtschaft und Menschenrechte. Das Ende der Freiwilligkeit (ein Dossier von Brot für die Welt und Misereor in Zusammenarbeit mit der Redaktion „Welt-Sichten“), in: Welt-Sichten, 6/2019.

Joachim Maiworm
lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime.

Putsch für mehr Elektronikschrott

Die Existenz des chemischen Elementes Lithium ist seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts bekannt, Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es erstmals in Reinform gewonnen. Die industrielle Verwertung des Alkalimetalls und seiner Verbindungen hielt sich jedoch bis zum Ende des 2. Weltkriegs sehr in Grenzen. Ein Bedarf an größeren Mengen entstand erst während des Kalten Krieges. Das Militär benötigte damals Lithium für die Entwicklung und den Bau von Wasserstoffbomben – welche aber glücklicherweise nie zum Einsatz kamen.

In den 1980er Jahren wurde von britischen Wissenschaftlern die Möglichkeit des Baus neuartiger Akkumulatoren unter Verwendung von Lithium-Ionen entwickelt. Ein erster kommerziell nutzbarer Lithium-Ionen-Akkumulator wurde 1991 von einem japanischen Unternehmen auf den Markt gebracht. Bis in unserer Gegenwart hinein werden auf diesem Prinzip beruhende Akkumulatoren hergestellt und finden in einer Vielzahl von Geräten Anwendung. Ein großer Teil des vom US-Militär angehäuften Lithiumvorrates konnte dadurch für zivile Zwecke verwendet werden.

Mit dem Beginn des Zeitalters von Internet und der Handymania erhöhte sich die Nachfrage nach dem zuvor kaum beachteten Rohstoff Lithium schlagartig. Und kürzlich tat sich noch eine weitere Verwendungsmöglichkeit auf: Das Elektroauto. Dessen Umweltbilanz ist zwar heftig umstritten. Das Schrumpfen der weltweit bekannten Erdöllagerstätten veranlasste aber nicht wenige Autohersteller, dennoch in diese Technologie zu investieren.

Mit wachsendem Bedarf an Lithium setzte während der letzten Jahre eine fieberhafte Suche nach weiteren Lagerstätten ein. Fündig wurde man unter anderem im Zentrum Südamerikas, in Bolivien. Der abgelegene Andenstaat verfügt über Salzwasserseen, aus denen vergleichsweise kostengünstig Lithiumhydroxid gewonnen werden kann. Als tatsächlich ein Vertrag zwischen dem bolivianischen Staatsunternehmen YLB und dem in Baden-Württemberg beheimateten Unternehmen ACI Systems Alemania (ACISA) über die gemeinsame Förderung und Verarbeitung von Lithium aus dem Salzsee Uyuni zustande kam, überschlugen sich deutsche Politiker und Unternehmenssprecher in begeisterten Kommentaren. Dass Bolivien von einem Präsidenten regiert wird, der als Interessenvertreter von Gewerkschaften und landwirtschaftlichen Kooperativen an die Macht kam, geriet während dieser Euphorie vorübergehend in den Hintergrund.

Bolivien gilt als wirtschaftlich unterentwickelt und als ärmster Staat Südamerikas. Das Land verfügt zwar über einige Erdgaslagerstätten. Diese waren mit der neoliberalen Welle unter dem Druck westlicher Geldgeber privatisiert worden. Da ausländische Konzerne hauptsächlich mit eigenen Spezialisten arbeiten, ging der geförderte Reichtum demzufolge an der Bevölkerungsmehrheit vorbei. Ein weiterer Grund für Unzufriedenheit war das Antidrogenprogramm der USA. Leidtragende dieses Programms waren nämlich hauptsächlich Agrargemeinden im Andenhochland, für die der Anbau der Kokapflanze oftmals die einzige nennenswerte Erwerbsquelle ist.

Auf einer Welle von Sozialprotesten reitend konnte 2005 die Partei „Movimiento al Socialismo“ (MAS) die Wahlen gewinnen und Evo Morales wurde Präsident der Republik Bolivien. Dieser re-verstaatlichte unverzüglich die Erdgasförderung, dazu noch weitere Industrieunternehmen sowie von Grundbesitzern nicht genutzte Agrarflächen. Eine umfassende Agrarreform blieb allerdings aus. Morales konnte auch die folgenden Wahlen stets gewinnen, jedoch nur auf der Grundlage von umstrittenen Verfassungsänderungen.

Entgegen allen Prognosen neoliberaler Denkfabriken konnte sich Bolivien in der Ära Morales wirtschaftlich stabilisieren. Die Lage der Bevölkerung verbesserte sich spürbar. Ein Großteil der Staatseinnahmen floss in Sozialprogramme, in den Bildungssektor und in die medizinische Infrastruktur. Selbst der Internationale Währungsfonds attestierte dem charismatischen und betont antiwestlich auftretenden Präsidenten eine „angemessene Wirtschaftspolitik“.

Auf allgemeine Ablehnung stießen allerdings die von Morales betriebene Aufweichung des Verbotes von Kinderarbeit sowie die Freigabe von Urwaldflächen für Brandrodungen. Infolge der widersprüchlichen und sich teilweise ausschließenden Interessen seiner Wählerschaft verlor der zunehmend autoritär regierende Präsident in der Endphase seiner Herrschaft das Vertrauen von Teilen seiner Basis. Die indigenen Ethnien der Tieflandregionen betrachteten ihn beispielsweise als Verräter an ihrer Sache und warfen ihm vor, ausschließlich die Interessen der Kokabauern des Hochlandes zu vertreten.

Auch der mit der deutschen Firma abgeschlossene Joint-Venture-Vertrag über die Förderung von Lithium war in Bolivien nicht unumstritten. Kritiker aus den eigenen Reihen warfen der Regierung einen Ausverkauf nationaler Ressourcen vor. Vertreter der Bergregion, in dem der lithiumhaltige See liegt, forderten einen größeren Anteil an den voraussichtlich erzielten Erlösen. Die am 4. November 2019 bekannt gewordene Annullierung des Vertrages war wohl einer der Auslöser für eine Reihe von Protesten der vergleichsweise wohlhabenden städtischen Bevölkerung.

Der Firmenchef der Firma ACI Systems erklärte gegenüber der deutschen Tagesschau: „Wir werden daher erst einmal wie geplant am Projekt weiterarbeiten”. Es folgte eine Medienkampagne: Von den deutschen Medien und Politikern wurde Evo Morales als notorischer Umweltsünder dargestellt, der verantwortungsvolle Autofahrer dazu zwingen wolle, statt mit modernen E-Autos weiter mit benzinfressenden Dreckschleudern zu fahren. Ausgeblendet wurde dabei, dass Elektroautos gar nicht mit Lithium betankt werden. Das Element ist kein Energieträger, sondern nur Bestandteil wichtiger Bauteile des Akkumulators.

Das Aufladen dieser Akkumulatoren kann zwar mit regenerativ erzeugter Energie erfolgen, aber auch mittels dreckiger Kohleverbrennung oder gar mit Atomstrom. Die Energiebilanz von Elektroautos ist, wie gesagt, sehr umstritten. Und die massenhafte Produktion dieser Autos dürfte das nächste Umweltproblem in Gestalt von zu entsorgenden Bergen von Lithiumakkumulatoren erzeugen. Auf Armutsregionen, die mangels anderer Einnahmequellen den reicheren Industriestaaten gegen Bezahlung ihren Dreck abnehmen, dürfte mit dem Elektroauto eine neue Schwemme an hochgiftigem Schrott hereinbrechen.

Natürlich hatte Evo Morales, als er den Joint-Venture-Vertrag per Dekret stoppte, nicht die Sauberkeit des Planeten im Sinne. Umweltschutzmaßnahmen betrachtet er als Problem der wohlhabenden europäischen Staaten. Es ist aber anzunehmen, dass Morales den Vertrag im Interesse der bolivianischen Seite nachbessern wollte. Es handelte sich also um den Bestandteil eines finanziellen Tauziehens zwischen zwei Vertragspartnern – in diesem Fall der bolivianischen Regierung auf der einen und dem baden-württembergische Unternehmen auf der anderen Seite. Letzteres hatte allerdings die deutsche Regierung und ihr Auswärtiges Amt sowie diverse parteinahe Stiftungen im Rücken. Und diese unterstützen seit Jahren die bürgerlichen Oppositionsparteien Boliviens gegen den gewählten Präsidenten.

Es ist nicht bekannt, ob die Annullierung des Vertrages einziger Grund für die Welle von Unruhen und Krawallen war, die in den letzten Wochen Bolivien an den Rand eines Bürgerkriegs brachte. Es dürfte aber der Hauptgrund gewesen sein. Regierungsgegner hatten gewaltsam Rundfunk, und Fernsehsender besetzt, Abgeordnete und Mandatsträger der regierenden Partei angegriffen. Bekanntlich verzichtete Morales am 10. November auf sein Amt und ging ins Exil, nachdem sich zuerst die Polizei auf die Seite der Regierungsgegner gestellt hatte und die Militärführung ihn dann ultimativ zum Rücktritt aufforderte. Proteste von Morales Anhängern wurden gewaltsam aufgelöst, es gab zahlreiche Tote.

Die jetzt amtierende selbsternannte Übergangpräsidentin Jeanine Añez gilt als erklärte Gegnerin der indigenen Agrarbevölkerung und als erbitterte Kritikerin der von Morales umgesetzten Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Regierung der Bundesregierung Deutschland sowie mehrere ihrer Politiker begrüßten den kaum verbrämten Putsch. Nach den letzten gegenwärtig vorliegenden Informationen steuert Bolivien auf die Installation einer vom Militär gestützten rechtsgerichteten Diktatur zu. Oder auf einen Bürgerkrieg.

Gerd Bedszent lebt und arbeitet als freier Autor in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime.

Zähmung krimineller Unternehmen durch das Strafrecht?

Ende Juli 2019 überraschte die New York Times ihre Leserschaft mit einem provokanten Gastbeitrag: Der ehemalige Partner einer großen amerikanischen Anwaltskanzlei stellte in einem Artikel klipp und klar fest, dass Unternehmen rechtlich verpflichtet seien, wie „Soziopathen“ zu agieren. Sie dürften gar nicht anders, als allein dem Gebot der Profitmaximierung zu gehorchen, weil es die von Shareholdern einklagbare Pflicht verlange. Reine Profitmaximierung aber sei legalisiertes asoziales Verhalten. Sein Vorschlag: Zumindest Großunternehmen sollten neu verfasst werden. Die Erzielung höchst möglicher Gewinne als Unternehmensziel solle unangetastet bleiben, jedoch eingebunden werden in ein vom Unternehmen selbst zu definierendes aber rechtlich bindendes gemeinwohlorientiertes Statut. Das Management habe also die Interessen der Angestellten, der Kunden, der Umwelt und der künftigen Generationen bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Süddeutsche Zeitung zeigte sich von dem Vorschlag angetan, denn „ohne Gemeinwohlprinzipien systemisch auch in den Unternehmen zu verankern“, so der Autor Andreas Zielcke in einem Debattenbeitrag, ,,gräbt der Kapitalismus sich ‒ samt uns ‒ das Wasser ab“. (1)

Richtig ist, dass die von Unternehmen verursachten Schäden an Mensch und Natur überwiegend das Ergebnis juristisch zulässiger Geschäftsmodelle sind. Der US-Anwalt bietet denn auch eine pointierte Beschreibung der legalen aber „antisozialen“ Funktion von Unternehmen, koppelt sie jedoch mit der altbekannten Idee der Corporate Governance, das heißt damit, „Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung“ in Form einer Selbstverpflichtung in die geschäftliche Praxis zu implementieren. Das aber kommt letztlich einer Quadratur des Kreises gleich. Konsequenter, wenn auch weniger öffentlichkeitswirksam, ist dagegen der Versuch, zumindest die kriminellen Machenschaften von Unternehmen und Konzernen juristisch zu sanktionieren. So mehren sich in Folge der internationalen Finanzkrise und zahlreicher Unternehmensskandale in den letzten Jahren ‒ vor allem der illegalen Manipulationen verschiedener Autohersteller („Dieselgate“) ‒ die Stimmen, endlich auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.

Zum Beispiel hält der Deutsche Richterbund die Einführung eines Strafrechts, mittels dem Unternehmen und „Verbände“ mit einer Kriminalstrafe belegt werden können, für verfassungsrechtlich zulässig und begrüßt die aktuellen Diskussionen rund um das Thema. Kritische Stimmen aus der Rechtswissenschaft, einzelne politische Parteien, aber auch Organisationen wie Brot für die Welt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter oder Transparency Deutschland ‒ sie alle fordern die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Eine Forschungsgruppe legte 2017 den „Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes“ vor, die Landesregierung von NRW präsentierte bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf im Bundesrat, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken reichten 2016 bzw. im Februar 2019 entsprechende Anträge im Bundestag ein.

Das breite Spektrum von Akteuren aus Politik, Rechtswissenschaft und -praxis sowie Zivilgesellschaft, das sich pro Unternehmensstrafrecht positioniert, reagiert dabei nicht zuletzt auf eine veränderte öffentliche Wahrnehmung der Wirtschaftskriminalität. Zunehmend stößt auf Kritik, dass Unternehmen strafrechtlich immun sind und Konzerne nicht bestraft werden können, unabhängig davon, ob einzelne Manager oder Mitarbeiter wegen persönlichen Fehlverhaltens zur Rechenschaft gezogen werden. Denn Deutschland gehört weltweit zu den wenigen Ländern, in denen sich bisher nur natürliche Personen strafbar machen können, sich aber juristische Personen, also auch Unternehmen, durch Strafrecht nicht erreichen lassen. Lediglich Angestellte eines Unternehmens, aber nicht das Unternehmen als Gesamteinheit und eigentlicher Akteur hinter den Mitarbeitern, sind im Rahmen des Strafrechts haftbar.

Um strafrechtliche Sanktionen einzuführen zu können, müssen also verschiedene rechtsdogmatische Hürden übersprungen werden. Juristische Personen als solche sind nach geltendem Recht handlungs- und schuldunfähig. Sie können nur durch ihre Organe handeln (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitarbeiter) und lediglich mit Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht belegt werden (maximal zehn Millionen Euro nach § 30 OwiG). Großkonzerne können Geldbußen in dieser Größenordnung „aus der Portokasse“ bezahlen, wie kritische Stimmen vielfach monieren. Eine Präventivwirkung des Gesetzes entfällt deshalb weitgehend. Und das, obwohl Unternehmen und Verbände mehr Einfluss auf die Gesellschaft ausüben als einzelne Personen, und ihre Straftaten weitaus größere Schäden anrichten: „Es erscheint befremdlich, dass ein einfacher Fahrraddiebstahl eine Straftat darstellt, während kriminogene Aufsichtsmängel in einem Konzern ‚nur‘ als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld belegt werden können.“ (2)

Ein weiteres wesentliches Defizit besteht darin, dass bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bislang nicht das Legalitäts- sondern das Opportunitätsprinzip greift. Im ersten Fall sind Staatsanwaltschaften gezwungen, bei einem Anfangsverdacht zu ermitteln, im letzteren liegt es in ihrem Ermessen, ob sie aktiv werden wollen oder nicht. Mangels Personal und eigener Fachkenntnisse schrecken in der Folge viele Staatsanwaltschaften vor Verfahren gegen Unternehmen zurück, da ihnen unter anderem die oftmals verschleierten Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen von Unternehmen die Arbeit erschweren und der hohe Ermittlungsaufwand im Verhältnis zu den relativ schwachen Sanktionen kaum vertretbar erscheint. (3)

Kritiker des Ist-Zustandes erwarten deshalb nur von harten Sanktionen eines Unternehmensstrafrechts einen spürbaren präventiven Effekt, da angenommen werden darf, dass Unternehmen rational betriebswirtschaftlich vorgehen. (4) Denn Unternehmenskriminalität ist „kalkulierte Kriminalität“. (5) Die Frage der Gesetzestreue verengt sich aus dieser Sicht in der Wirtschaft zu einer Kosten-Nutzen-Rechnung, das heißt das Entdeckungsrisiko und die zu erwartenden Sanktionen werden dem erhofften Vorteil gegenübergestellt.

Tatsächlich will die Bundesregierung jetzt endlich das Sanktionsrecht für Unternehmen reformieren. Im Koalitionsvertrag vom März 2018 hatten Union und SPD bereits vereinbart, sicherzustellen, „dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden“. Justizministerin Lambrecht (SPD) legte, wenn auch reichlich spät, am 23. August 2019 einen neuen Gesetzentwurf vor, der für die Öffentlichkeit noch unter Verschluss gehalten wird (Stand: 23.8.2019). Für die Ermittlungsbehörden wird eine Verpflichtung zur Strafverfolgung eingeführt. Den Begriff „Unternehmensstrafen“ diskret meidend, sollen laut Medienberichten Unternehmen künftig bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes als Geldsanktion bezahlen, wenn eine „Leitungsperson“, so der Entwurf, eine vorsätzliche Straftat begeht. Vorgesehen ist allerdings auch, Sanktionen lediglich „unter Vorbehalt“ zu verhängen, wenn etwa das Unternehmen verspricht, strenge Compliance-Regeln einzuführen. Strafmildern kann danach wirken, wenn Unternehmen interne Untersuchungen anstellen und dabei mit der Staatsanwaltschaft kooperieren (vgl. Christian Rath, „Kriminelle Konzerne sollen zahlen“, in: taz vom 23.8.2019).

Summa summarum bleibt festhalten, dass ein Unternehmensstrafrecht als sinnvolle Ergänzung des Individualstrafrechts als wirklich „scharfes Schwert“ nur funktionieren kann, wenn es denn tatsächlich hinsichtlich krimineller Geschäftsführungspraktiken präventiv wirkt. Ob die geplanten Verschärfungen des vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebrachten Gesetzes wirklich kriminalitätsdämpfende Wirkungen entfalten werden, bleibt abzuwarten. Wenn Regierung und Gesetzgeber eine Politik der Deregulierung betreiben, sich aber im Nachhinein und auf Druck von außen vorsichtig für ein Strafrecht ins Zeug legen, um billigend in Kauf genommene kriminelle Effekte ihrer eigenen Politik zu mildern, darf das durchaus positiv bewertet werden. Mit einer „Bekämpfung“ der destruktiven Logik der kapitalistischer Marktwirtschaft hat die Einführung eines Unternehmensstrafrechts allerdings nichts zu tun. Und an der „Interessenkonformität der großen Konzerne mit den politischen Entscheidungsträgern“ (Thilo Bode) und der rechtlichen Privilegierung der Konzerne ändern die geplanten strafrechtlichen Maßnahmen grundsätzlich auch nichts.

Anmerkungen:

(1) Süddeutsche Zeitung vom 2. August 2019

(2) Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes, Köln, 2017, Seite 13

(3) vgl. Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke: „Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht“, Drucksache 19/7983, 21. Februar 2019, Seite 4

(4) So fordert beispielsweise Die Linke als oppositionelle Fraktion im Bundestag in ihrem Antrag unter anderem Geldsanktionen, die sich an der Wirtschaftskraft des Unternehmens und dem begangenen Unrecht orientieren, nach Begehung von Straftaten Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und öffentlichen Geldern auszuschließen, als letztes Mittel sogar Betriebsschließungen und die Auflösung von Unternehmen.

  • Christoph Kathollnig: Unternehmensstrafrecht und Menschenrechtsverantwortung, Wien/Graz, 2016, Seite 55

Der Autor
Joachim Maiworm
ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime. Sein Artikel ist in der BIG-Beilage zur Zeitschrift „Stichwort BAYER“ Nr. 4/2019 erschienen.

Demokratisierung der Wirtschaft – zentraler Hebel gegen Kapitalkriminalität?

            „Die Begrenztheit des Demokratiebegriffs der Kapitalseite wird vor allem deutlich,
wenn man ihr Verhältnis zum sozialen Rechtsstaat untersucht.
Daß dieser Rechtsstaat nach dem Grundgesetz ein sozialer und demokratischer ist,
wird akzeptiert. Aber nur, wenn der Demokratieanspruch nicht an die Wirtschaft
selbst gerichtet ist. Dies ist die bedingungslose Voraussetzung
der Kapitaleigner zur Anerkennung der Demokratie überhaupt.“ (1)

 

Die repräsentative Demokratie steht gegenwärtig massiv unter Druck. Auf der einen Seite nutzen rechtsautoritäre Kräfte den Frust vieler Menschen über „die Politik“ für ihre politischen Ziele, auf der anderen Seite wird immer deutlicher, dass die wirklich wichtigen politischen Entscheidungen von Akteuren bestimmt werden, die über keine politische Legitimation verfügen und in der Regel für die Öffentlichkeit unsichtbar bleiben. Da wirtschaftliche Macht in politischen Einfluss mündet, stellt die Demokratie für die ökonomischen Machtzentren, die sich auf politisch-industrielle Netzwerke stützen können, tatsächlich keine Gefahr dar. So wird das bürgerliche Ideal der politischen Gleichheit aufgrund der eigentumsbasierten ökonomischen Machtverteilung schlicht ad absurdum geführt. Wer also tatsächlich mehr Demokratie in der gesellschaftlichen und politischen Sphäre will, muss deshalb auch daran interessiert sein, die Macht der Wirtschaft so weit wie möglich zu beschränken.

Deshalb wird die Eigentumsfrage ‒ wie in Ansätzen heute bereits ‒ die zukünftigen Auseinandersetzungen immer stärker prägen. Denn die Befehlsgewalt der Kapitaleigner bzw. der Geschäftsführungen über die Organisation des Arbeits- und Produktionsprozesses basiert schließlich auf dem Recht auf Eigentum an Produktionsmitteln. So wird die Demokratisierung der „demokratiefreien“ Wirtschaft zu einer Schlüsselfrage, um den autoritären Kapitalismus bei seiner Entfaltung zu behindern oder gar zu stoppen.

Es zeigt sich jedoch ein weites Spektrum an Ideen und Praktiken, die unter dem Begriff der Wirtschaftsdemokratie gefasst werden können. Sollte aus historischer Sicht das Konzept gemäß gewerkschaftlicher Vorstellungen den Weg zum Sozialismus ebnen, verengte sich in der Folge unter dem Druck der Kapitalseite die Perspektive zunehmend auf die Institutionen der Mitbestimmung (die selbst permanent und massiv von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen unter Beschuss genommen werden). Den Gegenpol bilden seit vielen Jahren Theorie und Praxis einer „Solidarischen Ökonomie“, die auf den Willen der Menschen gründet, selbst zu entscheiden, was sie für wen herstellen und wie sie dies tun. Diese Vorstellung von wirtschaftlicher Demokratie auf Basis einer Kultur der Kooperation reicht also deutlich weiter als die gewerkschaftlichen Ansätze, die sich auf die Mitbestimmung der Beschäftigten in gewinnorientierten Unternehmen beschränken.

Als gemeinsame politische Anknüpfungspunkte, die eine Klammer der unterschiedlichen Aktivitäten für eine Demokratisierung der Wirtschaft bilden können, bieten sich somit zum einen die verschiedenen Kämpfe gegen den Demokratieabbau an: in den Betrieben (gegen prekarisierte Arbeitsverhältnisse) und in den Kommunen (gegen die Privatisierung der Daseinsvorsorge und die Verbetriebswirtschaftlichung landeseigener Unternehmen; Kampf gegen die Immobilienmafia aus Bauwirtschaft, Banken bzw. Kapitalorganisationen und Politik). Zum anderen sind die vielfältigen Formen eines „anderen Wirtschaftens“ (Gemeinwohlökonomie) zu fördern, das heißt alle Bereiche zu stärken, die auf Muster kooperativen Handelns setzen und nicht der Profitwirtschaft unterliegen.

Es fehlt also nicht an bereits bestehenden Konfliktfeldern, an denen angedockt werden könnte. Die Idee, das Wirtschafts- und Arbeitsleben radikal zu demokratisieren, ist wieder hochaktuell – auch wenn sie vielleicht zurzeit nur der kleinste gemeinsame Nenner auf der Suche nach Alternativen zur neoliberalen „Demokratie“ ist.

            „Eine Frage zum Schluss: (…) Wie wäre es, wenn wir uns die Definitionsmacht
darüber, was legitimerweise unter Wirtschaft verstanden werden kann, aneignen?
Wenn wir das, was gemeinhin unter Wirtschaft verstanden wird,
nicht mehr hinnehmen, sondern stattdessen darauf bestehen,
dass Wirtschaft dazu da sein muss, die Bedürfnisse aller Menschen auf
dieser Erde zu befriedigen, und dass dies eine Frage der Demokratie
und Menschenrechte ist? Müssten wir dann nicht aufhören,
die herrschende Ökonomie als Wirtschaft zu bezeichnen,
und stattdessen im Klartext sagen, dass es sich dabei
um Verbrechen handelt?“  (2)

 

Anmerkungen:

(1) Hans See: „Können wir Menschen gleichberechtigt zusammenarbeiten oder brauchen wir Chefs und Eigentümer? Erfahrungen bei der Glashütte Süßmuth GmbH“, in: Friedrich Heckmann/Eckart Spoo (Hg.): Wirtschaft von unten. Selbsthilfe und Kooperation, Heilbronn, 1997, S. 68

(2) Elisabeth Voß: „Solidarische Ökonomie“, in: Motz (Berliner Straßenmagazin), Ausgabe vom 8.5.2013, S. 5

 

Der Autor Joachim Maiworm
lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Mitglied der Redaktion von BIG Business Crime.

 

 

Kollegiales Brevier

Gedanken und Vorschläge zur Gestaltung politischer Schriften

Politisch interessierte und zugleich engagierte Menschen sind oft ziemlich ratlos, wenn sie zum wiederholten Male feststellen müssen, dass sich viele Mitbürger*innen anscheinend kaum noch über die systematische Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen aufregen. Um das zu ändern, versuchen die Unermüdlichen unter ihnen, wenigstens die schlimmsten Machenschaften aufzudecken, indem sie Petitionen starten, (Volks-)Initiativen ins Leben rufen, Demos organisieren und/oder Vereine gründen.

Bestandteil all dieser aufklärerischen und widerständigen Bemühungen ist die Weiterverbreitung unterdrückter Informationen und die schriftliche Darlegung von Argumenten und Schlussfolgerungen. (Die Verbreitung von Propagandaschriften der radikalen Rechten klammere ich hier ganz bewusst aus.) Am Ende aller Bemühungen, größere Bevölkerungsgruppen aufzuklären und gegen die aufgezeigten Missstände zu mobilisieren, steht aber oft die frustrierende Erfahrung, dass die zu diesem Zweck verfassten Artikel und Bücher zumeist nur diejenigen erreichen, die ohnehin schon gut informiert sind.

Bei der Betrachtung der für das leider zunehmende Desinteresse an linksorientierten Argumenten häufig genannten Gründe fällt schnell auf, dass der Fokus auf dem nicht erreichten Publikum liegt. Allerdings geht es dabei nicht so sehr um direkte Beschuldigungen, sondern vielmehr um den Versuch, das Verhalten großer Teile der Bevölkerung als zwangsläufige Folge des neoliberalen Siegeszuges zu interpretieren. Hierzu einige Beispiele:

  • In unserem derzeitigen Schul- und Bildungswesen wird eigenständiges Denken und Handeln eher bestraft als gefördert.
  • Die Menschen werden dermaßen mit seichten Unterhaltungsangeboten überschwemmt, dass sie zu einem Verständnis anspruchsvollerer Inhalte schon gar nicht mehr in der Lage sind.
  • Die diversen Selbstoptimierungswellen haben dazu geführt, dass das Denken vieler Menschen nur noch um ihr Aussehen beziehungsweise ihr Erscheinungsbild kreist.
  • Die permanenten (nicht nur elektronischen) Reizüberflutungen verhindern ein längerfristiges Verweilen bei ein- und demselben Gegenstand.
  • Vor diesem Hintergrund durchbrechen nur noch Angst auslösende Signale das politische Desinteresse und befördern zugleich das Verweilen in den hierauf bezogenen „Filterblasen“.
  • Der tägliche Überlebenskampf der Geringverdiener und prekär Beschäftigten ist so kräftezehrend, dass eine Beteiligung am politischen Diskurs praktisch ausgeschlossen ist.
  • Die völlig Abgehängten haben mit ihren Perspektiven auch jede Würde und Selbstachtung verloren, was sie für gemeinschaftsschädliche Heilsversprechungen empfänglich macht.

Die Plausibilität der hier skizzierten Erklärungsversuche kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch selbst verursachte Gründe für die mangelnde Aufmerksamkeit gibt, von der nicht zuletzt jene Schriften betroffen sind, die sich explizit dem Gemeinwohl beziehungsweise den Belangen der weniger privilegierten Bürger*innen verpflichtet fühlen. Um es noch drastischer auszudrücken: Nicht selten sind ausgerechnet die aufklärerisch gemeinten Texte in einer elitären und damit abstoßenden Sprache verfasst.

Dabei gibt es meines Erachtens so etwas wie eine „intellektuelle Bringschuld“. Wer in seinem Leben eine gute (Aus-)Bildung genießen durfte, kann nicht einfach erwarten, dass diejenigen, denen es nicht so ergangen ist, bereit sind, sich nur deshalb mit schwer verständlichen Texten abzuquälen, weil es darin um eine Verbesserung ihrer Lebenssituation geht.

Umgekehrt kann aber von gut ausgebildeten Menschen, die es mit ihrem Anliegen ernst meinen, durchaus erwartet werden, dass sie sich um sprachliche Vereinfachungen bemühen. Wie so etwas gelingen könnte, soll hier in Form eines kleinen „kollegialen Breviers“ vorgestellt werden:

a)        Seid euch stets dessen bewusst, dass viele derjenigen, die ihr erreichen wollt, kaum Zeit haben und schon allein deshalb keine langen Texte lesen können.

b)        Greift beim Schreiben eurer Texte unbedingt die Fragen auf, die für die jeweiligen Betroffenen momentan im Mittelpunkt stehen.

c)         Drückt euch so verständlich und kurz wie möglich aus, auch wenn ihr dafür gegebenenfalls auf interkollegiale Hochschätzung verzichten müsst.

d)        Bemüht euch außerdem um eine Verdichtung der Kernaussagen zu zündenden Slogans, die aber eindeutig und sachlich richtig sein müssen.

e)        Fazit: Erhöht die potenzielle Wirksamkeit eurer Botschaften dadurch, dass ihr „Leserfreundlichkeit“ und zutreffende Inhalte miteinander kombiniert

f)         Scheut euch nicht vor der Verwendung ungewöhnlicher Darstellungsformen wie einst, als Fabeln oder Schwänke Träger widerständiger Gedanken waren.

Die Autorin

Magda von Garrel ist Sonderpädagogin und Diplom-Politologin

Tag der Immobilienwirtschaft

 

Unter dem Motto „Miteinander statt gegeneinander“ fand am 27. Juni 2019 in Berlin der jährliche Immobilientag des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) statt. Der ZIA ist der wichtigste Lobbyverband der Branche und bündelt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Nach eigener Aussage spricht er für insgesamt 28 Verbände und 37.000 Unternehmen. Der ZIA betont in seiner Selbstdarstellung seine kapitalmarktorientierte Ausrichtung und teilt mit, dass er mit seinen Mitgliedsunternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft abbildet und diese mit Vertreter*innen von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft vernetzt (vgl. auch BIG Extra, Mai 2019, Seite 19-21).

Als prominente Gäste der Veranstaltung traten deshalb auch in diesem Jahr verschiedene Spitzenpolitiker*innen auf: Svenja Schulze (SPD, Bundesumweltministerin), Andreas Scheuer (CSU, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur), Ralph Brinkhaus (CDU-Fraktionschef im Bundestag), Christian Lindner (FDP-Fraktionschef im Bundestag), Marco Wanderwitz (parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium) und Oliver Wittke, parlamentarischer Staatssekretär, in Vertretung für den verhinderten Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Über 2.000 „Entscheider*innen“ nutzten die Gelegenheit, ihre Kontakte mit Vertreter*innen aus Politik und Wirtschaft zu intensivieren. Einigkeit bestand weitgehend darin, dass bereits vorsichtige staatliche Regulierungsversuche Investoren abschrecken und sich negativ auf die Stadtentwicklung auswirken würden. In seiner Eröffnungsrede spottete denn auch ZIA-Präsident Andreas Mattner (CDU) darüber, dass „in der ehemaligen Hauptstadt der DDR wieder über Enteignung und Mietendeckel gestritten“ werde. Zugeben musste er jedoch, dass sich das Image der Branche in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert hat. Als Reaktion auf diese Verschlechterung ist zu werten, dass Mattner die Bedeutung der Immobilienwirtschaft für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung unterstrich. Nur durch die energetischen Gebäudesanierungen seien die gemeinwohlorientierten Ziele überhaupt erreichbar. Dass in der Konsequenz dieser Sanierungen dann zum Teil exorbitante und profitmaximierende Mietpreissteigerungen anfallen, verschwieg der Oberlobbyist.

Der Immobilientag demonstriert Jahr für Jahr den engen Schulterschluss zwischen dem Spitzenverband der gesamten Immobilienwirtschaft und der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik. Folgt die Politik ausnahmsweise mal nicht den „Empfehlungen“ der Immobilienlobby beispielsweise hinsichtlich Steuerrecht und Vereinfachung bei Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, wird eine schärfere Ansprache gewählt und die „Systemrelevanz“ betont. So zeigte sich ZIA-Präsident Mattner jüngst einmal mehr verärgert: „Es scheint aus dem Blick geraten zu sein, dass die Politik auf die Akteure aus der Wirtschaft angewiesen ist, will sie die Herausforderungen stemmen.“ (Vorwort zum Frühjahrsgutachten 2019 des Rats der Immobilienweisen)

Mit Blick auf die Regelung des sogenannten Berliner Mietendeckels (keine Mieterhöhungen für die Dauer von fünf Jahren und für nicht preisgebundene Wohnungen) hatte der ZIA bereits zuvor von einem „fatalen Signal“ gesprochen (Pressemitteilung vom 6. Juni 2019). Niclas Karoff, Sprecher der ZIA-Region Ost, führte die üblichen Argumente der Immobilienwirtschaft an: Potenzielle Investoren würden verschreckt, Modernisierungen von Bestandswohnungen verhindert und als dessen Folge mehr Wohnungen verwahrlosen. Zudem hatte ein Staats- und Verfassungsrechtler in einem vom ZIA in Auftrag gegebenen Gutachten sowohl Verstöße gegen die Berufsfreiheit gewerblicher Vermieter als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien festgestellt. Dem Land Berlin fehle auch die entsprechende Gesetzgebungskompetenz.

ZIA-Vertreter Karoff forderte deshalb den Berliner Senat auf, „sich ebenso gesetzeskonform zu verhalten, wie er dies beispielsweise auch von den Wohnungsunternehmen verlangt“. Die skurrile Aussage stammt nun ausgerechnet von einem Lobbyisten, dessen Branche aus Gründen der Renditeorientierung von wirtschaftskriminellen Handlungen durchsetzt ist (vgl. auch BIG Extra, Mai 2019, Seite 33-35). Präsident Mattner wiegelte in Erwartung entsprechender Vorwürfe bei seinem Eröffnungsvortrag des Immobilientags vorsorglich ab: Nur wenige „schwarze Schafe“ in der Branche seien identifizierbar, die Mehrheit verhielte sich „verantwortungsvoll“.

Nach außen Unzufriedenheit mit der Politik zu dokumentieren, gehört zum Lobbygeschäft. Der Auftritt des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Ralph Brinkhaus, beim Tag der Immobilienwirtschaft zeigte hingegen die tatsächlich symbiotische Beziehung von Politik und Wirtschaft. In seinem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung bekannte er sich geradezu euphorisch zur Marktwirtschaft, gefolgt von einer unmissverständlichen Absage an alle „Verstaatlichungsphantasien“.

Joachim Maiworm lebt in Berlin und ist aktiv in der Berliner MieterGemeinschaft.

Finanzkapital und illegale Landnahme nach der Krise von 2008: Land als neue Finanzanlage in der MATOPIBA-Region in Brasilien

Einleitung: Um den Fall zu verstehen
Die 2008 offen zutage getretene Weltwirtschaftskrise hat die Bedeutung des Finanzsektors auf den Märkten für landwirtschaftliche Nutzflächen auf der ganzen Welt verstärkt (Sassen 2016). In dieser Situation global zunehmender ökonomischer Instabilität ist die Bodenspekulation ein wesentlicher Faktor für die Zirkulation und Verwertung des Finanzkapitals Dieser Trend wird von transnationalen Hedge-, Investment- und vor allem Rentenfonds verstärkt, die allesamt auf der Suche nach neuen Anlagemöglichkeiten sind.

Die Krise veränderte das Profil der brasilianischen Agrarindustrie. Es kam zu Fusionen und Joint Ventures, nicht nur mit ausländischen Agrarkonzernen, sondern auch mit Ölfirmen und der Finanzwirtschaft (vgl. Xavier/Pitta/Mendonça 2011). Die Fusionen verhalfen den Unternehmen zu einem größeren Kapitalstock und zusätzlichen Zweigniederlassungen, zu einem erweiterten Umfang ihres Grundeigentums und ihres Maschinenparks. Durch den betrieblichen Konzentrationsprozess stieg ihr Kurswert, was wiederum den Zugang zu Krediten erleichterte, mit deren Hilfe sie entweder weiter expandieren oder aber alte Schulden begleichen konnten.

Schon ab 2002 konnten brasilianische Agrarunternehmen von den hohen Weltmarktpreisen profitieren, was allerdings auch einen höheren Verschuldungsgrad zur Folge hatte. Als Beispiele hierfür seien Zuckerrohr (vgl. Pitta 2016) und Sojabohnen genannt. Die entsprechenden Firmen nahmen nämlich in der Erwartung künftig steigender Exporte Schulden in US-Dollar auf. Um ihre Erweiterung und technische Modernisierung zu amortisieren, handelten Zuckerproduzenten langfristig geltende Exportverträge aus. Dadurch stieg der Preis für Landwirtschaftsflächen. Zugleich befeuerten die Hoffnungen vormals verschuldeter Unternehmen auf zukünftigen Warenabsatz Neuverschuldungen und eine weitere territoriale Ausbreitung.

Als im Jahre 2008 (und noch einmal verstärkt 2012) die Preise für Landwirtschaftsprodukte und speziell für Zucker zu fallen begannen (vgl. Kurz 2011), wurden einige dieser Firmen insolvent (vgl. Xavier/Pitta/Mendonça 2012). Die sinkenden Warenpreise hatten allerdings keine Auswirkung auf die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen in Brasilien; diese stiegen weiter und zogen anlagehungriges Kapital an. Die sozialen und ökologischen Auswirkungen dieses Prozesses halten bis heute an (vgl. Pitta/Cerdas/Mendonça 2018).

Die sogenannte MATOPIBA-Region (1), ein Grenzgebiet des Sojaanbaus, war, was Farmland betrifft, Hauptfeld der Spekulationen transnationaler Konzerne. Dort sind neue Landwirtschaftsflächen für Investoren sehr billig zu haben. Diese roden einfach ein Stück Wald und warten auf den Preisanstieg, um das Land dann gewinnbringend zu verkaufen. Die oft gewaltsame Vertreibung der ansässigen kleinbäuerlichen Gemeinschaften im Rahmen dieser illegalen Landnahme und die sklavereiähnlichen Arbeitsbedingungen, die dem folgen, sind Ergebnisse der finanziellen Verflechtung zwischen rechtsextremen politischen Kräften und Investoren, Renten-, Hedge- und Investmentfonds, Großkonzernen und Landräubern im brasilianischen „Cerrado“-Gebiet (2).

Karte: Brasilianisches Cerrado-Gebiet und die MATOPIBA-Region

 

 

 

 

 

Karte: Brasilianisches Cerrado-Gebiet und die MATOPIBA-Region

Die Rolle der TIAA: Die Lehrer und ihre Rentenfonds

Nach dem Kriseneinbruch von 2008 schwanden die Kreditangebote an brasilianische Agrarunternehmen im Vorgriff auf eine zukünftige Produktion zunächst erheblich (vgl. Pitta 2016). Mit dem raschen Fall der Preise für Agrarprodukte wurden zahlreiche Zucker- und Biotreibstoffproduzenten insolvent. Diese Entwicklung führte zu Fusionen als Strategie, um neues Anlagekapital auf sich zu ziehen.

Ein Paradebeispiel für diesen Prozess ist Radar Agricultural Properties, ein Unternehmen, das 2008 eigens für Bodenspekulation im ländlichen Raum als Joint Venture von Cosan (18,9 % der Anteile) und Mansilla S/A (Anteilsmehrheit) gegründet wurde. Cosan ist einer der größten Zuckerproduzenten in Brasilien, Mansilla ein Finanzkonzern (Pitta/Cerdas/Mendonça 2018). 2016 kontrollierte Radar mehr als 270 000 Hektar Land, verteilt auf 555 Agrarbetriebe (De Olho Nos Ruralistas vom 22. September 2016). Der Wert dieser Betriebe wurde 2013 bereits auf 5,2 Milliarden brasilianische Real, also etwa zwei Milliarden US-Dollar geschätzt. Im selben Jahr stiegen die Bodenpreise um durchschnittlich 56 % und mit ihnen stieg der Wert der Anlagegüter von Radar um 93 % gegenüber dem Vorjahr (Moreira 2013).

Die Hauptquelle der Mittel für Radar kommt von der Teachers Insurance Annuity Association (TIAA), einer Gesellschaft zur Verwaltung der Einlagen zur Altersabsicherung von Lehrer*innen in den USA mit einem Wert von etwa einer Billion Dollar. Um in die internationalen Bodenmärkte investieren zu können, gründete sie die Tochtergesellschaft TIAA-CREF Global Agriculture, die auch anlagesuchendes Kapital aus zahlreichen anderen Pensionsfonds einsammelte, unter anderen von der deutschen Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, der schwedischen AP2, der Caisse de Dépôts et Placement du Québec und der ebenfalls kanadische British Columbia Investment Management Corporation (bcIMC), der niederländischen Stichting Pensionenfonds AEP, den britischen Fonds Cummins UK Pension Plan Trustee Ltd. und Environment Agency Pension Fund and Greater Manchester Pension Fund sowie der New Mexico State Investment Council aus den Vereinigten Staaten (3).

Um in Brasilien tätig werden zu können und um Radar gemeinsam mit Cosan und anderen Scheinfirmen zu kontrollieren, hatte die TIAA-CREF Global Agriculture die Firma Mansilla S/A gegründet. Die Unternehmen treten jeweils als Zweigstellen von Radar auf, um stellvertretend für sie ausländische Investitionen zu tätigen. Denn an sich beschränkt die Gesetzeslage in Brasilien den Grundbesitz für Ausländer. Das geschilderte Konstrukt erlaubt es jedoch den jeweiligen Unternehmen festverzinsliche Anleihen („debentures“) auszugeben, die dann von Radar gekauft werden. Das anfängliche Investment stammt dann scheinbar von Cosan und TIAA-CREF, tatsächlich stammt es von diversen anderen Anlegern. Radar nutzt dann diese Zugewinne an Kapital, um über seine Tochtergesellschaften Land zu erwerben (vgl. Pitta/Mendonça, 2015 und 2015b). Diese als „Finanzvehikel“ bezeichneten Firmen zahlen dann den Käufern der Festzinspapiere die Rendite aus, womit das Geld seinen Weg zurück zu den wirklichen Investoren gefunden hat – mitsamt nicht geringem Profit.

Dieser Vorgang enthüllt, wie internationale Fonds ein Outsourcing der von ihnen betriebenen Bodengeschäfte betreiben. Die Gründung immer neuer, untereinander verflochtener Finanzvehikel dient zur Verschleierung der Informationen, wo sich die Ländereien befinden, mit denen gehandelt wird, und erst recht, woher die Investments für diese Bodengeschäfte stammen. Durch diese Verschleierung sollen die Investoren von ihrer Verantwortung für die Verletzung von Eigentums- und Nutzungsrechten, für die illegale und gewaltsame Vertreibung ländlicher Gemeinschaften und für die Umweltschäden in der betroffenen Region entbunden werden.

Wenn ein derart großer Rentenfond wie TIAA besondere Fonds für das Investment in Landwirtschaftsflächen bildet, zieht das ein inflationäres Ansteigen von Bodenpreisen nach sich, selbst wenn zeitgleich die Preise für Agrarprodukte fallen – so wie es 2008 und besonders 2012 der Fall war. Diese Abkopplung der Bodenmärkte von den Gütermärkten belegt den spekulativen Charakter dieser Entwicklung.

An der Bodenspekulation in Brasilien sind Pensionsfonds ebenso beteiligt wie Grundstücksmakler, das Agrobusiness, lokale Unternehmer und Landräuber. Doch auch der Staat spielt eine zentrale Rolle als Geldgeber und Agent der Privatisierung von Ländereien. In den letzten Jahren wurden weitere Unternehmen für den Handel mit ländlichem Grundbesitz gegründet. Der größte Getreideproduzent SLC Agrícola verwaltet zum Beispiel gemeinsam mit einem internationalen Investmentfond die Firma SLC LandCo. Auch der Harvard-Stifungsfonds ist in der MATOPIBA-Region unterwegs und ist, wie wir noch lesen werden, mit Radar geschäftlich verbunden.

Landnahme in der MATOPIBA-Cerrado-Region

Die MATOPIBA-Region ist das Hauptbetätigungsfeld von TIAA-CREF Global Agriculture und seinen Subunternehmen, die Land zu einem niedrigen Preis kaufen und zu Farmland machen. Um letzteres zu bewerkstelligen brauchen diese Firmen nur zwei Traktoren und eine große Kette, aber fast keine Arbeitskräfte. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Land für Agrarproduktion und wegen der Spekulation in dieser Gegend erhöhen sich die Preise der so geschaffenen Farmen sehr rasch (vgl. Pitta/Mendonça, 2018). Die Unternehmen können dann die Anbauflächen mit Gewinn (der so genannten Kapitalisierungsrente) verkaufen. Das Land nimmt die Funktion einer Finanzanlage wahr, genauso, als sei es eine an der Börse gehandelte Aktie.

Die bloße Anschaffung von Agrarflächen nur zum Zwecke gewinnbringenden Verkaufs ohne irgendeine landwirtschaftliche Nutzung ist eine der Optionen, derer sich Radar in MATOPIBA bedient (vgl. Pitta/Mendonça, 2015 und 2015b). Dieser Fall ist bezeichnend, denn Cosan wurde nach 2008 von einem reinen Zucker- und Ethanolproduzenten zum Investor in Sojaanbaugebiete. Ende 2016 verkaufte Cosan, das ohnehin nur 3 % der Anteile an Radar hielt, um, so wie gesetzlich vorgeschrieben, im leitenden Management der Firma vertreten zu sein, seine Anteile an den TIAA-Rentenfonds (vgl. „Valor Econômico“ vom 30. September 2016) und generierte damit einen Profit durch die gestiegenen Landpreise, ganz im Sinne der oben beschriebenen Anlagelogik.

Viele dieser neuen landwirtschaftlichen Nutzflächen in den „Chapadas“, den Hochplateaus des Cerrado, waren vormals in öffentlichem Besitz befindliches Land, das nun eingezäunt worden ist. Die seit Jahrhunderten dort lebenden Bauerngemeinschaften hatten zwar ein vom Gesetz geschütztes Nutzungsrecht, aber keine verbrieften Eigentumstitel. Die am meisten verbreitete Art, in ihrem Gebiet Farmen zu gründen, war schlichter Landraub: Ein Eigentumstitel wird gefälscht, die Fläche eingezäunt und gerodet. Anschließend wird der „neue“ Grundbesitz verkauft oder verpachtet, so als ob er rechtmäßig erworben wäre.

Die Ausbreitung von Monokulturen und die Bodenspekulation auf den Plateaus wirken sich auch auf das Flachland und die Niederungen aus, die als „Baixões“ bekannt sind. Sie werden von der örtlichen Bevölkerung als Lebensraum und zur Lebensmittelproduktion genutzt. Durch den Chemikalieneinsatz in den „Chapadas“ wurden nun zahlreiche Flüsse vergiftet und auch die Bauern des Flachlandes sind von Landnahme betroffen (vgl. Sassen 2016). Auch hier ist Radar beteiligt; das Unternehmen hat Grundstücke in Maranhão und Piauí „erworben“ – Bundesstaaten, in den das meiste Land zuvor kein Privateigentum war (vgl. Miranda, 2011).

Nach der Enteignung von Bauern, Indigenen und afrobrasilianischen Gemeinden, den so genannten Quilombolas, werden die Betroffenen in entwürdigende, oft sklavereiähnliche Arbeitsverhältnisse auf den Plantagen gedrängt, weil diese die einzigen Möglichkeiten von Lohnarbeit in dieser ländlichen Gegend bieten. Zugleich ist die industrielle Landwirtschaft auch in Brasilien hochgradig mechanisiert und bietet nur wenige Arbeitsplätze. Den vertriebenen Gemeinschaften verbleiben nur unzureichend nutzbare Landflächen abseits der Plateaus; sie leben dort unter elenden Bedingungen. Oder aber sie ziehen in die Städte, in denen sich ihre Wohnverhältnisse ebenfalls verschlechtern, weil sie in den „Favela“-Slums leben müssen. Die Agrarbevölkerung wird überflüssig (Scholz 2016), weil sie mit dem Land ihre einzige Subsistenzgrundlage verliert. Die Landkonzentration befördert somit auch die soziale und ökonomische Ungleichheit.

Die Verbindungen zwischen rechtsradikalen Unternehmern, dem transnationalen Bodenhandel und Landnahme

Der Name hinter Radar, dem Spitzenreiter unter den Bodenspekulanten in Brasilien, ist Collin Butterfield. In Brasilien auch als Nilo Campos bekannt, hat er 2016 als CEO von Radar die Anteile von Cosan an die TIAA verkauft. Neben seiner unternehmerischen Tätigkeit war er in letzter Zeit auch sehr engagiert bei den rechtsgerichteten Demonstrationen gegen Dilma Rousseff, Präsidentin Brasiliens von 2011 bis 2015. Rousseff gehört der Arbeiterpartei an und wurde im August 2016 Opfer eines Putsches in Gestalt einer vom Kongress veranlassten Amtsenthebung.

Nilo Campos war Teil der so genannten „Vem Pra Rua“-Bewegung („Geht auf die Straße“): „[…] Der Aufsichtsratsvorsitzende von Radar, Colin Butterfield, gab sich als Reporter Nilo Campos aus. Butterfield spielte eine herausragende Rolle bei den Demonstrationen zugunsten des Putsches gegen Präsidentin Dilma Rousseff. Radar ist Teil der Cosan-Gruppe, dem mächtigsten Betreiber von Zuckerraffinerien in Brasilien, mit Aktivitäten in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. […] Butterfield hat ab Oktober [2016] einen neuen Job. Er wurde von der Harvard-Stiftung mit der Verwaltung ihres Fonds für natürliche Ressourcen beauftragt, der in Entwicklungsländer investiert, was wieder einmal Brasilien einschließt“ („De Olho Nos Ruralistas“ vom 22. September 2016, nach der Übersetzung des Autors).

Ein weiteres, schon erwähntes Detail ist, dass Collin Butterfield für die Realisierung der Bodenrendite für Cosan verantwortlich war, als er deren Radar-Anteile an die TIAA verkaufte. Danach verließ er das Unternehmen und wanderte aus, um das gleiche Geschäft mit Landwirtschaftsflächen für den Harvard-Stiftungsfonds bzw. dessen „natural resources fund“ fortzusetzen. Erfahrung hat Butterfield genug, um zu wissen, wo und von wem er Land zu Spekulationszwecken erwerben kann. Es ist erwähnenswert, dass Radar fast alle seine Grundstücke in MATOPIBA von CODECA erworben hat (vgl. Pitta/Cerdas/Mendonça 2018), dem Unternehmen des bekanntesten Landräubers der Region (Miranda 2011)(4).

Und um das Thema abzuschließen: Butterfield ist anscheinend dafür angestellt worden, Harvards Geschäft mit geraubtem Land zu forcieren, wie ein aktueller internationaler Bericht zeigt (Grain/Netzwerk für soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte 2018). Demnach wurde Harvard in Piauí für die Bewirtschaftung illegal erworbenen Lands verurteilt. Dies trug sich auf der „Farm Ipê“ zu, einem 27 000 Hektar großen Grundstück, das Harvard mittels seiner Subunternehmer (etwa „Sorotivo Agropecuária“ und „Insolo Agropecuária“) geraubt hat (5).

Harvards Geschäftsmodell beim Landerwerb ist dem oben beschriebenen von Radar sehr ähnlich. Es schließt die Gründung verschiedener Unternehmen für Finanzinvestoren ein, die Land als Spekulationsobjekt benutzen, ohne aber für die Folgen ihrer Geschäfte haftbar sein zu wollen. Dieses Vorgehen geht für die Kriminellen zwar nicht immer gut aus. Jedoch haben sie für die Zukunft momentan beste Aussichten: In derselben Zeit, als die Radar-Anteile von Cosan an TIAA verkauft worden sind („Valor Econômico“ vom 30. September 2016), wurde Butterfield von Harvard eingestellt und Dilma Rousseff aus ihrem Amt geputscht – alles zwischen August und September 2016.

Der neue rechtsextreme Präsident, Jair Bolsonaro, steht bereits jetzt unter dem Druck brasilianischer Unternehmer, die ebenfalls dem rechten Lager zuzuordnen sind. Ihr Interesse besteht darin, jene Gesetzgebung zu lockern, die Landbesitz ausländischer Eigentümer beschränkt und Bauern, Indigenen und den afro-brasilianischen „Quilombola“-Gemeinschaften Nutzungsrechte garantiert. Das Schema der Landnahme könnte sich nun verfestigen und womöglich noch schlimmer werden, wenn es einen Status der „illegalen Legalität“(6) erreicht.

Anmerkungen:

(1) Diese Bezeichnung setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der brasilianischen Bundesstaaten Maranhão (MA), Tocantins (TO), Piauí (PI) und Bahia (BA) zusammen. Das Gebiet ist unter diesem Namen auch durch die mediale Berichterstattung und Regierungsprogramme bekannt. Im Mai 2015 machte die Regierung die Bezeichnung offiziell durch das Dekret Nr. 8.447, das den „Plano de Desenvolvimento Agropecuário“ (landwirtschaftlichen Entwicklungsplan) für MATOPIBA um- und dessen Verwaltungskomitee einsetzte. Dadurch wurden die genannten Bundesstaaten und diverse Ministerien verkoppelt, die Existenz einer derart benannten Region staatlicher Planung bekräftigt und ihre angedachte „Entwicklung“ explizit auf Landwirtschaft festgelegt.

(2) Es handelt sich um eine in Brasilien anzutreffende Art von Flachland, das mit der Savanne vergleichbar ist und sich durch eine Vegetation auszeichnet, die von tropischen Wäldern bis zu Buschland reicht. Es besteht aus Hochplateaus und niedriger gelegenen Flussgebieten. Hauptsächlich in letzteren leben die letzten bäuerlichen Gemeinschaften. Das „Landgrabbing“ betrifft vor allem die für mechanisierten Sojaanbau geeigneten Plateaus, auf denen die Flüsse ihre Quellen haben und auf denen die Einheimischen unter anderem jagen, Vieh weiden lassen oder medizinisch verwendbare Pflanzen sammeln.

(3) Vgl. dazu: https://www.grain.org/article/entries/5336-foreign-pension-funds-and-land-grabbing-in-brazil.

(4) Er steht zur Zeit vor Gericht, weil ihm der Raub von 124 000 Hektar Land in dieser Region, namentlich in Südpiauí, vorgeworfen wird. In ebendieser Gegend hatte Radar Flächen von ihm gekauft. Alle Eigentumstitel, die Gegenstand der gerichtlichen Verhandlungen sind, sind für deren Dauer annulliert. Der Prozess läuft am Landwirtschaftsgerichtshof von Piauí unter der Nummer 0000759-98.2016.8.18.0042.

(5) Die Nummer am Landwirtschaftsgerichthof von Piauí lautet 0000183-28.2004.8.18.0042, online abrufbar unter https://www.jusbrasil.com.br/topicos/36695512/sorotivo-agropecuaria-ltda (Zugriff: 20. November 2018).

(6) Illegal wären die neuen Gesetze, insofern die Verfassung Brasiliens von 1988 solche Nutzungsrechte über alle anderen Arten von Eigentumstiteln stellt.

Literatur:

DE OLHO NOS RURALISTAS: “Líder de Vem Pra Rua sai da Cosan para investir em ativos florestais pela Universidade de Harvard”. 22. September, 2016. Online: https://deolhonosruralistas.com.br/2016/09/22/lider-de-vem-pra-rua-sai-da-cosan-para-investir-em-ativos-florestais-pela-universidade-de-harvard/ (Zugriff: November 2018).

GRAIN & NETWORK FOR SOCIAL JUSTICE AND HUMAN RIGHTS: Harvard’s billion-dollar farmland fiasco. 2018. Online: https://www.grain.org/article/entries/6006-harvard-s-billion-dollar-farmland-fiasco (Zugriff: Dezember 2018).

JAPAN INTERNATIONAL COOPERATION AGENCY (JICA): Economic and social impacts of Agricultural Development of the Cerrado. Tokio, 2017.

KURZ, Robert: „Das Ende des Rohstoff-Booms“. In: Neues Deutschland, 17. Oktober 2011. Online: https://www.exit-online.org/link.php?tabelle=autoren&posnr=491 (Zugriff: Dezember 2018).

MIRANDA, Roberto de Souza Ecologia Política da Soja e processos de territorialização no sul do Maranhão. Tese de Doutorado em Ciências Sociais, Centro de Humanidade, Universidade Federal de Campina Grande, 2011.

MOREIRA, Lourenço: A corporação Cosan e a conquista de um território em torno de sua usina de etanol em Jataí, Goiás (2007-2012), Instituto de Geociências, UFRJ, 2013, S. 58–59.

PITTA, Fábio T.: As transformações na reprodução fictícia do capital na agroindústria canavieira paulista: do Proálcool à crise de 2008 [Die Transforamation der fiktiven Reproduktion des Kapitals in der Zuckerrohrproduktion von SãoPaulo: Vom Pro-Alkohol zur Krise von 2008]. São Paulo, 2016. Thesis (doctorate in Geography). FFLCCH-USP. Online: http://www.teses.usp.br/teses/disponiveis/8/8136/tde-10052016-140701/pt-br.php (Zugriff: Juli 2017).

PITTA, Fábio T. e MENDONÇA, Maria Luisa: A empresa Radar S/A e a especulação com terras no Brasil [Das Unternehmen Radar S/A und die Bodenspekulation in Brasilien]. São Paulo: Editora Outras Expressões, 2015a. Online: https://social.org.br/files/pdf/RevistaREDE2015paranet2.pdf (Zugriff: Dezember 2017).

PITTA, Fábio T.; MENDONÇA, Maria Luisa: „Spekulationsobjekt Land“. In: Informationsstelle LateinAmerika (ILA), Bonn, Deutschland, Bd. 385, S. 12–14, 2015b.

PITTA, Fábio T. e MENDONÇA, Maria Luisa: “The role of international financial capital in the Brazilian land market”. Latin American Perspectives (LAPs), University of California, Riverside, Califórnia, EUA, Volume 45, Issue 5, September, 2018.

PITTA, Fábio T., CERDAS, Gerardo e MENDONÇA, Maria Luisa: Transnational Corporations and Land Speculation in Brazil. São Paulo: Editora Outras Expressões, 2018. Online: https://social.org.br/index.php/pub/booklets-english/206-transna-onal-corpora-ons-and-land-specula-on-in-brazil.html (Zugriff: August 2018).

SASSEN, Saskia: Expulsions. São Paulo: Paz e Terra, 2016.

SCHOLZ, Roswitha: Christoph Kolumbus forever? Zur Kritik heutiger Landnahme-Theorien vor dem Hintergrund des „Kollaps der Modernisierung“. In: EXIT! Nr. 13, Angermünde, 2016

VALOR ECONÔMICO: “Cosan vende parte de suas ações na Radar para Mansilla por 1,065 bi” [Cosan verkauft einen Teil seiner Radar-Anteile an Mansilla für 1,065 Milliarden Real]. São Paulo: Valor Econômico, 30.09.2016. Online: http://www.valor.com.br/empresas/4731589/cosan-vende-parte-de-suas-acoes-na-radar-para-mansilla-por-r-1065-bi. (Zugriff: Juli 2017).

XAVIER, Carlos Vinicius; PITTA, Fábio T.; MENDONÇA, Maria Luisa: Monopólio da produção de etanol no Brasil: a fusão Cosan – Shell [Das Monopol auf Ethanolproduktion: Der Cosan-Shell-Zusammenschluss]. São Paulo: Rede Social de Justiça e Direitos Humanos, Editora Outras Expressões, 2011. Online:<https://www.social.org.br/revistacosanshel.pdf. (Zugriff: Juli 2017).

XAVIER, Carlos Vinicius; PITTA, Fábio T.; MENDONÇA, Maria Luisa: A Agroindústria canavieira e a crise econômica mundial [Industrielle Zuckerproduktion und die Weltwirtschaftskrise]. São Paulo: Rede Social de Justiça e Direitos Humanos, Editora Outras Expressões, 2012. Online: http://www.social.org.br/relatorioagrocombustiveis2012.pdf. (Zugriff: Juli 2017).

Übersetzung: Hannes Brachtengram

Der Autor
Dr. Fábio Teixeira Pitta
ist Forscher im Fachbereich Wirtschaftsgeographie an der Universität São Paulo. Außerdem ist er in Brasilien als Projektkoordinator beim Netzwerk für soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte tätig. Im Rahmen eines Forschungsstipendiums arbeitet er derzeit am Lateinamerikainstitut der Freien Universität Berlin.

Geldwäsche im Immobiliensektor – Staat und Wirtschaft als Koproduzenten der Kriminalität

 

„Mafia-Käufe lassen Immobilienpreise explodieren“ – unter diesem Titel berichtete ein TV-Magazin des Bayerischen Rundfunks (BR) Ende März 2018 darüber, wie die italienische Mafia illegale Einnahmen aus Drogenhandel und anderen kriminellen Aktivitäten in die legale Wirtschaft schleust. Demnach drängt vor allem die organisierte Kriminalität in den deutschen Immobilienmarkt, der als beliebter, weil sicherer Anlageort für „schmutziges“ Geld gilt. Laut BR macht Europol die organisierte Kriminalität insbesondere für steigende Wohnungs- und Mietpreise mit verantwortlich. Und Burkhard Körner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, spricht in dem Fernsehbeitrag davon, dass die freie Marktwirtschaft und das Staatswesen insgesamt durch das Delikt der Geldwäsche bedroht werden.

 Die Reportage legt wie der Großteil der übrigen Medienberichterstattung den Fokus darauf, dass Geldwäsche die Bereiche von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gleichermaßen gefährdet. Danach schwappt erstens das Delikt in Form organisierter Kriminalität von „außen“ nach Deutschland und zersetzt die hiesige Demokratie, zweitens unterminiert die Geldwäsche das Spiel von Angebot und Nachfrage auf dem legalen Markt und drittens treibt sie redliche Bürgerinnen in existenzielle Nöte, da das investierte illegale Geld unter anderem die Mieterinnen unter Druck setzt.

 Die negativen Effekte von Geldwäsche sind grundsätzlich nicht zu bestreiten: Die Akkumulation „gewaschener“, sprich legalisierter Verbrechensgewinne honoriert kriminelles Verhalten im Bereich der Wirtschaft. Kriminelle Marktteilnehmer können sich aufgrund ihrer illegalen Gewinne gegen rechtskonforme Konkurrenten besser durchsetzen. Die Geldwäsche selbst wirkt dabei als „der wirtschaftliche Turbo der illegalen Wirtschaft“ (Bussmann, Seite 9). Zudem gehen Geldwäsche und Steuerhinterziehung Hand in Hand. Dem Fiskus vorenthaltene Steuerleistungen schädigen das Gemeinwohl, weil sie für die Bereitstellung öffentlicher Güter fehlen und dem Trend zu einer weiteren Privatisierung öffentlicher Güter Vorschub leisten. Schließlich sind auch die sogenannten Vortaten, also die Straftaten (z.B. Drogen-, Waffen-, Menschenhandel, Schutzgelderpressung), die den kriminellen Akteuren erst die zu legalisierenden Geldmittel beschaffen, nicht von der Geldwäsche zu trennen. Diese ist zudem nicht nur die Folge organisierter Kriminalität, sondern auch deren Voraussetzung, denn die legalisierten Gewinne stehen wieder einer neue kriminelle Gewinnerzielung zur Verfügung, so dass sich das Rad weiterdrehen kann.

 Tatsächlich lockt auch der boomende deutsche Immobilienmarkt verstärkt Kriminelle an. Dass sich der Anstieg der Mieten, wie jüngste Presseberichte bestätigen, ungebremst fortsetzt, ist nach Meinung von Strafverfolgungsbehörden, Kriminologen und politischen Parteien denn auch eine Auswirkung der Geldwäsche. Diesen Zusammenhang betonte im vergangenen Oktober unter anderen der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, bei einer Veranstaltung seiner Partei zum „Geldwaschsalon Deutschland“. Belegen lässt sich diese Behauptung jedoch nicht. Einzelne Stimmen widersprechen der unbewiesenen These bzw. zeigen sich deutlich zurückhaltender. Bei der gleichen Veranstaltung stellte Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit fest, dass es bislang unbekannt sei, ob oder wie sich die Geldwäsche auf die Mietenentwicklung auswirkt. Auch die Vorsitzende von Transparency International und Herausgeberin einer aktuellen Studie zum Thema, Edda Müller, konnte in einem Zeitungsinterview nicht bestätigen, dass der Kauf von Immobilien mit Geldern unklarer Herkunft die Kaufpreise und Mieten nach oben treiben. (vgl. taz, 8./9. Dezember 2018) Da das Ziel der Geldwäsche nicht in erster Linie darin besteht, Gewinne zu erzielen und die Täter bei der Einschleusung „schmutziger“ Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf sogar Verluste in Kauf nehmen, ist die Behauptung, Geldwäsche sei ein relevanter Mietpreistreiber, zumindest sehr fraglich (vgl. Transparency International, Seite 10).

Sind diese kritischen Stimmen jenseits des politischen und medialen Mainstreams ein Hinweis darauf, dass die Unterwanderung der angeblich sauberen legalen Immobilienwirtschaft durch „schmutziges“ Geld interessengeleitet hochgespielt wird? Die öffentliche Diskussion zur Geldwäsche blendet zumindest drei Punkte weitgehend aus:

  • Wenn politische Verantwortungsträger und andere die Schädlichkeit der Geldwäsche für die Entwicklung der Mieten betonen, dann lenken sie von den ganz legalen Möglichkeiten ab, die insbesondere große Wohnungsunternehmen und Finanzinvestoren nutzen, um Mietpreissprünge durchzusetzen oder Mieter*innen gewinnbringend aus ihren Wohnungen zu vertreiben. Legale Geschäfte auch im Immobilienbereich richten weitaus größere gesellschaftliche Schäden an als kriminelle Aktivitäten.

 • Medien und Politik befördern eine Ethnisierung der Kriminalität, wenn sie Geldwäsche in erster Linie als Geschäftsfeld einer jenseits der deutschen Grenzen wurzelnden Organisierten Kriminalität identifizieren – und dabei die Mitverantwortung des deutschen Staates ignorieren.

  • Die Geldwäsche ist mit den Geschäftsinteressen der legalen Wirtschaft so eng verwoben, dass sich die Grauzone zwischen legalem und illegalem wirtschaftlichem Handeln stetig vergrößert und eine Grenzziehung kaum möglich erscheint.

 

 Neoliberalisierung der Wohnungspolitik – Einfallstor für Geldwäsche

 Die legale Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte und eben nicht die Aktivitäten krimineller Akteure hat die Wohnungsnot zur zentralen sozialen Frage werden lassen. Vor allem ist sie eine Folge der seit Ende der 90er Jahre unter anderem von der rot-grünen Bundesregierung forcierten Liberalisierung der Finanzmärkte. Dadurch wurde der Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und den finanzmarktorientierten Wohnungsgesellschaften erst der Weg geebnet. In Berlin beispielsweise verkaufte im Jahre 2004 die damals in der Hauptstadt regierende Koalition aus SPD und Linkspartei die landeseigene „Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin“ (GSW) an internationale Finanzinvestoren, so dass die Bestände 2013 vom zweitgrößten Wohnungsunternehmen in Deutschland, der „Deutsche Wohnen“, übernommen werden konnten. Dieser Konzern ist dafür bekannt und verhasst, die Mietpreise konsequent hochzutreiben und seine regional marktmächtige Stellung systematisch auszubauen.

 Der Staat erleichterte als Gesetzgeber sowohl die legale wie die illegale Profitmaximierung auf Kosten der Mieter*innen. Soll kriminell erwirtschaftetes Geld als Betongold gewaschen werden, bieten sich in erster Linie die sogenannten Share Deals an. Diese ermöglichen Geldwäsche im großen Stil. Im Unterschied zu einem direkten Erwerb einer Immobilie (Asset Deal) erwirbt der Käufer bei einem Share Deal Anteile an einem Unternehmen, welches Grundstücke oder Gebäude besitzt. Solange wie die Grenze von 95 % der Unternehmensanteile nicht erreicht wird, entfällt die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Da aber auch die Namen der Eigentümer im Grundbuch nicht geändert werden, können die neuen tatsächlichen Eigentümer unsichtbar bleiben. Die wichtige Funktion des Grundbuchs, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu schaffen, wird durch das Grunderwerbssteuergesetz, das die Share Deals regelt, ad absurdum geführt. Eine gesetzliche Regelung ermöglicht es also, dass ein großer Teil des Immobiliengeschäfts – der Kauf von Anteilen an Gesellschaften – extrem anfällig für das Delikt der Geldwäsche ist.

 

Ethnisierung der organisierten Kriminalität

Das Bundeskriminalamt (BKA) wies auf diesen Zusammenhang bereits im Jahr 2012 in einer Fachstudie hin. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im vergangenen Jahr sprach auch die Bundesregierung von einem „Sektor mit herausgehobenem Risiko“. Eine hohe Wertstabilität, hohe Transaktionssummen, eine schwache staatliche Kontrolle und die fehlende Transparenz machen den Markt für kriminelle Geschäfte letzlich attraktiv. Unbestritten ist, dass zum Beispiel mafiöse Organisationen in Deutschland enorme Geldsummen waschen. Die mediale Berichterstattung stellt deshalb die Geldwäsche-Kriminalität zumeist als „von außen kommende“ Gefahr dar. Entweder als Geschäftsfeld der italienischen bzw. der osteuropäischen Organisierten Kriminalität oder im Zusammenhang mit sogenannten Clanstrukturen von Familien arabischer Herkunft. So berichtete die Berliner Zeitung am 28. Dezember wieder einmal, dass die Sicherheitsbehörden im letzten Jahr in der Hauptstadt insbesondere mit rund einem Dutzend arabischen „Clans“ zu tun hatten (Handel von Drogen und Waffen, Prostitution, Einbrüche und illegale Immobiliengeschäfte). Denn im vergangenen Sommer gehörte ein Schlag der Polizei gegen das organisierte Verbrechen über Wochen zu den Top-Themen nicht nur der Hauptstadtmedien. 77 Immobilien einer arabischen Großfamilie im Wert von zehn Millionen Euro waren beschlagnahmt worden. Bei der Berichterstattung fiel auf, dass die Aufmerksamkeit für diesen Fall in einem auffälligen Missverhältnis zur Bedeutung des grob geschätzten Gesamtvolumen der Geldwäsche im Nicht-Finanzsektor von mindestens 20 bis 30 Milliarden Euro (Bussmann, Seite 96) jährlich stand. Das Delikt schien bewusst „ethnisiert“ worden zu sein, um der Öffentlichkeit einen leicht zu markierenden Feind, dem die Zugehörigkeit zu Deutschland abgesprochen wird, präsentieren zu können. Auch wurde unterschlagen, dass Staat und Wirtschaft selbst an illegalen Investitionen im Immobilienbereich und anderswo gelegen sein könnte.

 Politik ohne Interesse an Strafverfolgung

 Die fortwährende Geldwäsche beweist, dass illegale Gewinne sichere Häfen für Kapitalanlagen benötigen und damit von legalen Märkten abhängen. Aber Politiker, die das Gemeinwesen repräsentieren, können auch an kriminell erzeugten Investitionssummen interessiert sein, wenn denn Arbeitsplätze geschaffen werden und in der Folge Steuereinnahmen zu erwarten sind: „Insbesondere viele Politiker auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, denen vor allem die Sicherung der eigenen Macht und die nächsten Wahlen wichtiger sind als die Herkunft von Geldern zu erfragen, die in ihrem Einflussbereich investiert werden, sind der Grund dafür, weshalb die Geldwäsche-Bekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland und in den meisten Industrienationen dieser Welt nicht effektiv und koordiniert betrieben werden kann. Angesichts dessen kann man nachvollziehen, weshalb der Wille zur Bekämpfung der Geldwäsche in Politik und Wirtschaft offensichtlich nicht besonders ausgeprägt ist.“ (Quedenfeld, Seite 22).

 Die Verwischung der Grenzen zwischen legaler und illegaler Wirtschaft bzw. die enge Verflechtung beider Bereiche ist eine Folge dieser Haltung. Die ökonomische Bedeutung der illegalen Investitionen wird auch durch die Aussage eines Mafiosi gegenüber einem Journalisten bestätigt, dass nämlich Deutschland ein gewaltiges Problem hätte, würde die Mafia ihre Gelder von hier abziehen (Transparency International, Seite 9). Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im August letzten Jahres wundert deshalb nicht: Die Financial Intelligence Unit (FIU: Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen) hatte innerhalb eines Jahres seit ihrem Umzug vom BKA zum Zoll im Sommer 2017 trotz etwa 70.000 eingegangener Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit vermuteter Geldwäsche lediglich in 25 Fällen Maßnahmen ergriffen, um verdächtige Transaktionen zu stoppen (vgl. „Geldwäsche-Paradies Deutschland: Nachricht von Fabio De Masi, 23. August 2018“, Webseite Die Linke im Bundestag). Offensichtlich war die Personaldecke der Behörde wesentlich zu dünn, um die Aufgabe auch nur im Ansatz stemmen zu können und neu eingestellte Mitarbeiter*innen verfügten über keine Erfahrung in diesem Bereich.

 In den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer sieht es nicht besser aus. Sie sind für die Einhaltung der Vorschriften, das heißt die Kontrollen außerhalb des Finanzsektors zuständig. „Dafür haben sie seit Jahren einschneidende Instrumente in der Hand, die sogar weiter gehen als die Kompetenzen von Staatsanwaltschaften. Sie können jedes Gewerbeunternehmen ohne besonderen Anlass betreten, dort die Bücher auf Verstöße prüfen, Unterlagen sicherstellen und Sanktionen verhängen, die Bußgelder in Millionenhöhe und Instrumente der Gewinnabschöpfung vorsehen“, erläutert der Journalist David Stein im Juli 2018 in der Soz 07/2018. Es fehlt aber auch hier an der Bereitschaft, die notwendigen Sachmittel und das erforderliche qualifizierte Personal einzusetzen. In Berlin beispielsweise waren im Jahre 2017 für die Aufsicht über den gesamten Nichtfinanz-Sektor, der Tausende Gewerbebetriebe inklusive der Immobilienmakler umfasst, gerade einmal 1,45 Planstellen vorgesehen (vgl. BT-Drucksache 19/3818). Dass die verantwortliche Wirtschaftssenatorin Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist und die Partei sich beim Thema Geldwäschebekämpfung derzeit bundesweit profilieren will, spielt bei ihrer praktischen Politik auf Landesebene offensichtlich keine Rolle. Auch Frank Buckenhofer von der Gewerkschaft der Polizei (GdP Bezirksgruppe Zoll) kommentierte das Versagen der Behörden im Rahmen der Veranstaltung der Grünen damit, dass die Politik schlicht kein Interesse an einer Verfolgung der Geldwäsche habe.

An den Möglichkeiten der europäischen und nationalen Gesetzgebung liegt es nicht, dass Deutschland ein Paradies für Geldwäscher ist. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde Mitte 2018 zum fünften Mal verschärft und muss in den Mitgliedsstaaten bis Januar 2020 umgesetzt werden. Aber beim Vollzug der rechtlichen Vorgaben in die Alltagspraxis hapert es weitgehend. „Deren Umsetzung scheitert auf breiter Front, und das ist kein Zufall“, resümiert Harald Schumann am 19. Oktober 2018 im Berliner Tagesspiegel. Auch er unterstreicht, dass das Interesse der nationalen Regierungen und ihrer Behörden zuallererst der Förderung ihrer Wirtschaft, nicht zuletzt durch ausländische Investoren, gilt. Da liege es nahe, nicht allzu genau hinzuschauen, woher das Geld komme. Offensichtlich kommen politischen Entscheidungsträger mit dem Dilemma, einerseits das Recht respektieren und durchsetzen zu müssen, andererseits Schaden von der „eigenen“ Wirtschaft abzuwenden, ganz gut zurecht und wissen ihre Priorität zu setzen.

Klar, dass ebenfalls bei den Vertreter*innen der Wirtschaft nach Ansicht des Kriminologen Bussmann im Bereich des Nicht-Finanzsektors (unter anderem der Immobilienbranche) von einer nur geringen Bereitschaft zur Umsetzung der Geldwäscherichtlinien auszugehen ist (Bussmann, Seite 30). Da nach dem deutschen Geldwäschegesetz alle an einem Immobiliendeal involvierten Akteure – Banken, Makler, Notare, Rechtsanwälte – verpflichtet sind, die Herkunft des Geldes ihrer Kunden zu prüfen und Verdachtsfälle den Behörden zu melden, darf die fehlende Meldebereitschaft auf das Profitstreben der jeweils Beteiligten zurückgeführt werden [1]. Auch die in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespeisten Gewinne aus Straftaten tragen schließlich zum Wirtschaftswachstum bei und kurbeln die Umsätze der Unternehmen an.

 

Fazit

Geldwäsche dient dazu, kriminell erwirtschaftete Gelder zu einem integralen Bestandteil der legalen Wirtschaft zu machen. Die Aufhebung oder zumindest zunehmende Durchlässigkeit der Grenze zwischen den illegalen und legalen Bereichen der Ökonomie erschwert zweifellos die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Die neoliberale Deregulierungspolitik der letzten Jahrzehnte förderte aber genau diesen Prozess. Dass die illegalen Praktiken auch im Immobiliensektor de facto nicht kontrolliert werden, ist eine bewusste politische Entscheidung, auch kriminelle Geldströme von Mafia & Co. ins „wertstabile“ Deutschland zu lenken. Die häufig artikulierte Behauptung, die Politik habe die Bedeutung der Geldwäsche lange unterschätzt, überzeugt deshalb nicht. Die im aktuellen Bundeslagebericht des BKA beklagten „möglichen Vertrauensverluste in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschaftsordnung“ durch die Wirtschaftskriminalität sind also die Folge des von der herrschenden Politik geförderten kriminellen Wirtschaftshandelns (BKA, Seite 6). Bereits vor mehr als 15 Jahren beschrieb Wolfgang Hetzer, wie die Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche in „ihrer Willkür, mit der sie umgesetzt wird, das heißt in der Vehemenz, mit der sie verhindert, andererseits aber nur sehr selektiv durchgesetzt wird, ein typisches Produkt der Deregulierungspolitik und deren Ambivalenz“ ist. „Funktionell“, so fuhr er fort, „ist die Geldwäsche eine finanztechnische Ergänzung zum ungehinderten Spiel der Marktkräfte und seinen illegalen Ausprägungen“. (Hetzer, Seite 357)

Die Fachleute gehen ausnahmslos von einem mittleren oder hohen Risiko für Geldwäsche im Immobiliensektor aus – dennoch ist eine Dramatisierung des Problems („Mafia-Käufe lassen Immobilienpreise explodieren!“) fehl am Platz. Denn die geht der Intention der politischen Klasse auf den Leim, von den Fehlern der neoliberalen Wohnungsmarktpolitik in den letzten Jahrzehnten abzulenken. Teile der Politik fördern zudem aus durchsichtigen Eigeninteressen die Geldwäsche selbst und skandalisieren sie zugleich mit massiver medialer Unterstützung, indem sie diese Form der Wirtschaftskriminalität einseitig zu einem Problem der „anderen“ („Ausländer“, „Clans“) machen und dabei auf rassistische Denkmuster zurückgreifen.

 

 Anmerkung:

 [1] Für den Bereich der Geldwäsche insgesamt wurden im Jahr 2017 genau 59.845 Verdachtsmeldungen an die FIU übermittelt. Davon kamen gerade einmal fünf von Notarinnen, 21 von Immobilienmaklerinnen, 23 von Rechtsanwält*innen (vgl. FIU, Seite 8).

Fakten zur Geldwäsche im Immobiliensektor

Im Zuge der Terror-Bekämpfung wurden die Geldwäsche-Gesetze in Deutschland für den Finanzsektor mehrfach verschärft. Wegen seiner mangelnden Kontrolldichte außerhalb dieses Bereichs, also beispielsweise im Immobiliensektor, ist Deutschland bei international agierenden Geldwäschern sehr beliebt.

 Beim Delikt der Geldwäsche handelt es sich wie bei allen Formen der Wirtschaftskriminalität um sogenannte Kontrollkriminalität, das heißt es besteht ein erhebliches Dunkelfeld. Das Hellfeld setzt sich aus der offiziellen Anzeigenstatistik zusammen, die keine seriöse Aussagekraft über das tatsächliche Ausmaß der Geldwäsche besitzt.

Nach dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ (Geldwäschegesetz – GwG) ergeben sich Meldepflichten für alle „die im Rahmen ihres Geschäfts oder Berufs handeln“, wie es im Gesetz heißt, das heißt zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der FIU (Financial Intelligence Unit – Zentralstelle bei der Zollverwaltung), wenn Tatsachen auf eine mögliche Geldwäsche hinweisen.

  Mit über 48.000 von insgesamt fast 60.000 Verdachtsmeldungen weisen Kreditinstitute einen Anteil von über 80% auf. (vgl. FIU Jahresbericht 2017, Seite 7f.) Aus dem Nicht-Finanzsektor gehen also nur relativ wenige Anzeigen ein.

 Die Bundesregierung gab im August 2018 laut einer Kleinen Anfrage der Partei Die Linke das gesamte Geldwäschevolumen in Deutschland für mit etwa 100 Milliarden Euro jährlich an (BT-Drucksache 19/3818). Genaue Zahlen über das tatsächliche Ausmaß gibt es aber nicht.

 Nach einer aktuellen Dunkelfeldstudie, die auf über tausend Experteninterviews basiert (das heißt auf den Wahrnehmungen der befragten Akteuren, die zu Verdachtsmeldungen verpflichtet sind), lässt sich grob ein Geldwäschevolumen im Dunkelfeld des Nicht-Finanzsektors von 20 bis 30 Milliarden Euro errechnen. Das absolute Dunkelfeld ist als sehr viel höher anzunehmen. Für den Immobiliensektor kommt die Studie auf ein Volumen von etwa 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich (vgl. Bussmann, Seite 96f. Auch dieser Wert dürfte tatsächlich höher ausfallen).

 Im Jahr 2016 hatte der Markt für Wohnimmobilien ein Volumen von 155,7 Milliarden Euro (Geldumsatz der Immobilien insgesamt: 237,5 Milliarden) (vgl. Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Seite 19). Die Dunkelfeldstudie weist somit einen Anteil der Geldwäsche von lediglich 2 bis 3% des Umsatzes bei Wohnimmobilien aus, der real aber höher anzusetzen ist.

 

Literatur:

Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland: Immobilienmarktbericht Deutschland 2017

Bundeskriminalamt (BKA): Managementfassung zur Fachstudie „Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“ 2012

Bussmann, K.-D.: Geldwäsche – Prävention im Markt. Funktionen, Chancen und Defizite, Berlin, 2018

Financial Intelligence Unit (FIU): Jahresbericht 2017 (hrsg. von der Generalzolldirektion, Köln, September 2018)

Hetzer, W.: „Finanzmärkte und Tatorte: Globalisierung und Geldwäsche“, in: MschrKrim, Heft 5, 2003, Seite 353-63

Quedenfeld, R. (Hg.): Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität. 4. völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin, 2017

Stein, David: „Der Berliner Immobilienmarkt: Wo die Spekulation blüht, sind Mafia und organisierte Kriminalität nicht weit“, in: Soz, 07/2018

Transparency International Deutschland e.V.: Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland

 

Der Autor
Joachim Maiworm lebt in Berlin und ist aktiv bei der Berliner MieterGemeinschaft.

 

 

Hutbürger im Sachsensumpf

Ein Bundesland im Würgegriff krimineller Gewalt

Die Eskalation rassistischer Gewalt in der sächsischen Stadt Chemnitz hat eine ganze Flut von Erklärungsversuchen hervorgebracht. Die meisten davon taugen keinen Pfifferling und man kann sie getrost wieder vergessen. Sehr beliebt ist beispielsweise der Versuch, die im Bundesland Sachsen sehr weite Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts dem 1990 verschwundenen Staat DDR anzulasten. Richtig ist davon nur, dass die rassistischen Denkmuster in den Köpfen vieler Einwohner dieses Bundeslandes ihre Ursache in der Historie haben. Oder, noch konkreter, in der Wirtschaftsgeschichte dieser Region. Zu dieser nachfolgend einige Ausführungen. (mehr …)