Eine Matinee zu Krieg und Frieden

Seit 2006 veranstaltet Business Crime Control zusammen mit der KunstGesellschaft in Frankfurt am Main Matineen zu politischen und kulturellen Themen. Inzwischen sind es an die 200 Veranstaltungen geworden. Nach einigen Wechseln des Ortes finden sie seit vielen Jahren monatlich einmal im Club Voltaire statt. Hier eine exemplarische Auswahl: „Rechts macht auf links. Die national-soziale Gefahr“ mit Prof. Dr. Klaus Dörre, 2018; „Antisemitismus im Deutschland der Gegenwart“ mit Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber, 2019; „Rechte Allianzen bedrohen die offene Gesellschaft“ mit Prof. Dr. Wilhelm Heitmeyer, 2020; „Patente töten“ mit Anne Jung von medico international, 2021; „Wasser ist Leben“ mit Prof. Dr.-Ing. Franz-Bernd Frechen, 2022; „Kulturelle Prägungen und Politik“ mit Prof. Dr. Dieter Kramer, 2022.

Am 26. Februar dieses Jahres war Nicole Deitelhoff, Professorin an der Frankfurter Universität und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung zu Gast in der Matinee, mit dem Thema: „Putin und der Krieg. Kann es eine Verhandlungslösung im Ukrainekonflikt geben?“ Moderiert wurde die Matinee, wie viele vorher, von der Journalistin Ulrike Holler. Das zahlreich erschienene Publikum im Club Voltaire erwartete von der Referentin, die es von Fernsehinterviews und Auftritten in Talkshows her kannte, Antworten auf drängende und bedrängende Fragen: Wie hat sich der Konflikt entwickelt? Hätte es Alternativen gegeben? Welche Interessen sind im Spiel? Wie soll es weitergehen mit dem Krieg in der Ukraine? Welche Chancen für einen Waffenstillstand und anschließende Verhandlungen gibt es? Wie könnte eine neue Friedensordnung in Europa erreicht werden?

Nicole Deitelhoff skizzierte zunächst ihre Position: Putin sei eindeutig der Aggressor, die Ukraine habe ein Recht auf Selbstverteidigung, bei der ihr auch mit Lieferung von Rüstungsgütern geholfen werden solle, solange kein Waffenstillstand möglich ist. Auch was die Vorgeschichte des Krieges betrifft sah sie – zunächst – keine weitere Mitverantwortung des Westens. Der Beitritt osteuropäischer Länder zur NATO sei schließlich durch Abmachungen mit Russland abgefedert worden: Keine ständige Stationierung westlicher Truppen in diesen Ländern; NATO-Russland-Rat als vertrauensbildende Maßnahme; bisher keine Aufnahme der Ukraine in das nordatlantische Bündnis trotz entsprechender Bestrebungen. Eine Täter-Opfer-Umkehr, wie sie in Teilen der Protestbewegung gegen den Krieg beobachtet werden könne, sei deshalb falsch und nicht angebracht.

Nach Fragen aus dem Publikum differenzierte die Friedens- und Konfliktforscherin allerdings ihre Aussagen in diesem Punkt: So habe die USA Russlands Sicherheitsinteressen verletzt, beispielsweise durch ihre Präsenz im Schwarzen Meer und ihre treibende Rolle im Jugoslawienkrieg. Nach dem Ende der Sowjetunion sei nicht das von Gorbatschow vorgeschlagene „gemeinsame Haus Europa“ angestrebt und verwirklicht worden. Ansätze dazu wie die im Kalten Krieg geschaffene OSZE, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, seien nicht weiter verfolgt und ausgebaut worden. Stattdessen habe es einen Rückfall in alte Strukturen gegeben.

In einem im letzten Jahr erschienenen Beitrag für die Blätter für deutsche und internationale Politik hatte Deitelhoff ihre Haltung dazu wie folgt dargelegt: „Trotz aller Rede von der Zeitenwende … sollte Vorsicht walten, wegen dieser Entwicklungen alle Erfahrungen und bisherigen Grundlagen einer kooperativen Sicherheitsordnung zu verwerfen.“ Es zeige sich gerade in der gegenwärtigen Situation, „dass die ausschließliche Ausrichtung an Abschreckung keine belastbare Grundlage für Stabilität ist“.

Auf die Frage, wie es denn im Ukrainekrieg weitergehe, antwortete Nicole Deitelhoff, dass gegenwärtig noch beide Seiten fest davon überzeugt seien, die andere militärisch in die Knie zwingen zu können. Sie glaube persönlich nicht daran, dass dies möglich ist. Die Siegespropaganda auf beiden Seiten sei ein Mittel der psychologischen Kriegsführung nach innen und außen. Gewaltkonflikte hätten eine hohe Eigendynamik, bei der auch Unwägbarkeiten, Unerwartetes und das Glück mitspielten.

Wie aber solle man unter diesen Umständen aus der destruktiven Gewaltspirale mit ihren grausamen Folgen und der Gefahr einer Ausweitung des Krieges bis hin zum Einsatz von Atomwaffen herauskommen? Es gehe darum, so Deitelhoff, „aus einem unteilbaren Konflikt eine Teilbarkeit zu machen“. Das bedeute, die bereits ständig laufenden Verhandlungen zu Einzelfragen wie dem Getreideexport aus der Ukraine oder dem Austausch von Gefangenen fortzusetzen und auszuweiten. International müsste sich unter Beteiligung der UNO eine Gruppe von Staaten zusammenfinden, die sich, wie Indien und China, bisher eher oder teilweise neutral zum Konflikt verhalten haben, um eine Vermittlungsebene zu schaffen als Basis für künftige Verhandlungen.

Nicole Deitelhoff gebrauchte in diesem Zusammenhang das Bild von einem Zitronenbaum, um den heftig gestritten wird. Die unproduktivste Lösung sei es, ihn in Stücke zu zerschneiden. Davon hat niemand wirklich etwas, denn dann wäre er tot. Die Teilung seiner Früchte sei sinnvoller, aber dazu brauche es Zeit und Geduld, um sie wachsen zu lassen.

Entsprechend Zeit werde eine Lösung im Ukrainekonflikt benötigen. Die Umrisse dazu beschrieb Deitelhoff ganz ähnlich so, wie sie sich schon einmal bei den Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland im Frühjahr 2022 abgezeichnet hatten, die dann abgebrochen wurden: Verzicht der Ukraine auf eine Mitgliedschaft in der NATO, mit Sicherheitsgarantien durch andere Länder. Sicherheitsgarantien müsse es auch für Russland geben. Rückzug der russischen Truppen und Aufhebung der Sanktionen. Zurückstellen aller territorialen Fragen und zivile UN-Verwaltung in den umstrittenen Gebieten für die nächsten 15 Jahre. Danach international organisierte und überwachte Referenden im Donbass und auf der Krim, um deren Status zu klären.

Bis dahin werde es eine andere Generation von Entscheidern in Russland und in der Ukraine geben, die zu einer dauerhaften Lösung des Konflikts fähiger und bereiter sein würde als die jetzige. Was an dieser Stelle noch einmal besonders auffiel, war das Fehlen einer politisch-ökonomischen Analyse der Kriegsursachen und der Interessen am und im Krieg. Damit befand sich die Referentin aber im Einklang mit der Mehrheit ihrer wissenschaftlichen Kolleginnen und Kollegen. Näheres dazu kann man dem sehr lesenswerten Dossier „Quo vadis Friedensforschung?“ entnehmen, das als Beilage zur Zeitschrift Wissenschaft und Frieden Nr. 1/2023 erschienen ist.

Für die Protestbewegungen gegen Krieg und Militarisierung zeigte Nicole Deitelhoff Sympathien. Sie teile durchaus deren Ziele. Die gegenwärtige Friedensbewegung befinde sich aber in dem Dilemma, dass die Forderung nach einem sofortigen Stopp der militärischen Hilfe für die Ukraine bedeuten würde, dass Russland siegt und gar kein Interesse mehr an Verhandlungen hat. Die unkonditionierte Lieferung von immer weiteren Waffen wiederum verlängere den Krieg und widerspräche somit erst einmal dem Ziel, Frieden zu schließen.

Die unterschiedlichen Auffassungen zu dieser und anderen Fragen, die den Krieg in der Ukraine und seine Folgen betreffen, führten in der Matinee nicht, wie so oft, zu gegenseitigen Vorwürfen mit negativen Etikettierungen. Die Diskussion blieb, mit wenigen Ausnahmen, weitgehend sachlich und solidarisch. Damit war, zumindest im Kleinen, für zwei Stunden schon einmal etwas an Friedensfähigkeit gewonnen.

Als Fazit und Aufforderung sei hier zitiert, was Nicole Deitelhoff an anderer Stelle geschrieben hat: „Ja, wir sind wieder zurück auf Null. Doch angesichts der gewaltigen Herausforderungen, vor denen die Weltgemeinschaft steht – die drängendste ist zweifellos die Abwendung der Klimakatastrophe –, können wir es uns schlicht nicht leisten, lange an diesem Nullpunkt stehen zu bleiben.“

 

Im  Krieg verlieren auch die Sieger

 Einige Leute werden sich erinnern: Die 1983 erschienene Erzählung „Kassandra“ der DDR-Schriftstellerin Christa Wolf (1929-2011) galt lange Zeit als Kultbuch der friedensbewegten Linken in Ost- und Westeuropa sowie anderer Teile der Welt. Ist doch die aus der Antike überlieferte Geschichte von der Königstochter, die das grausige Ende eines mutwillig vom Zaun gebrochenen Krieges und die Zerstörung ihrer Heimatstadt voraussah, jedoch dazu verdammt war, dass niemand ihr glaubte, ein treffendes Gleichnis für die vermeintliche Ohnmacht kritischer Intellektueller gegenüber der Ignoranz und dem Machthunger der jeweils Mächtigen. Die in den 1980er Jahren wegen der Nachrüstung mit Mittelstreckenraketen erneut wachsende Gefahr eines Atomkriegs zwischen der Sowjetunion sowie ihren Verbündeten auf der einen und den NATO-Staaten auf der anderen Seite blieb glücklicherweise latent. An dessen Stelle trat allerdings der wirtschaftliche Crash Osteuropas, die siegreiche Offensive westlicher Großunternehmen einschließlich einer kaum überblickbaren Kette sozialer Grausamkeiten.

Dass Daniela Dahn, nachgelassene DDR-Autorin, gleich zu Beginn ihres kürzlich erschienenen Buches auf die Legende von Kassandra verweist, ist ganz gewiss kein Zufall. Mit der militärischen Eskalation des seit Jahren schwelenden Konflikts zwischen der russischen und der ukrainischen Regierung ist die lange Zeit nur theoretisch bestehende Gefahr eines Atomkriegs wieder höchst real geworden. Als Mitunterzeichnerin eines friedenspolitischen Appells gleich zu Beginn des Krieges musste die Autorin – wie auch andere Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner – eine Unzahl medialer Diffamierungen über sich ergehen lassen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzungen ist dieses Buch – eine Zusammenstellung von Texten aus den vergangenen drei Jahren: Essays, Artikel und Vorträge. Und das Ergebnis lässt sich nicht besser als mit nachfolgend zitiertem Satz auf den Punkt bringen: „Das einzig Perfekte an diesem Krieg ist die Propaganda.“

Daniela Dahn bestätigt in dem Buch ausdrücklich, dass die russische Regierung und die hinter ihr stehenden Oligarchen bei der militärischen Eskalation des bereits schwelenden Konfliktes den ersten Schritt getan und damit Schuld auf sich geladen haben. Sie verweist aber auch auf den Vormarsch der ukrainischen Nationalisten, auf die von ihnen begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen und darauf, dass der russische Angriff „ein Riesengeschenk für die Ultrarechten in der Ukraine war“. Und sie betont dass im Falle eines militärischen Sieges der von ihren westlichen Verbündeten unterstützten ukrainischen Armee die höchst reale „Gefahr einer atomaren Kurzschlussreaktion“ besteht – eine Gefahr, die von westlicher Seite her kleingeredet oder aber ganz bewusst ausgeklammert wird. Ebenso, wie mittlerweile ausgeklammert wird, dass zuerst die sowjetische Volkswirtschaft, später dann der mehrheitlich staatseigene russische Konzern Gazprom fünfzig Jahre lang ein zuverlässiger und vertragstreuer Handelspartner der meisten ost- und westeuropäischen Volkswirtschaften war.

Auch hinterfragt die Autorin die oft getätigte Behauptung, dass der russische Einmarsch in die Ost-Ukraine ein einmaliges, das europäische Sicherheitssystem erschütterndes Ereignis ist. Sie erinnert an das militärische Eingreifen der NATO in den jugoslawischen Bürgerkrieg inklusive der Bombardierung von Belgrad und anderen Städte. Und die kaum zu zählenden Propagandalügen bei diesem und anderen Kriegen. Und auch an die Verstrickungen vom Sohn des derzeitigen US-Präsidenten in mafiöse Gasgeschäfte, von denen seit Beginn der militärischen Eskalation plötzlich nicht mehr geredet wird. Die Aufzählung der aus der kritischen Öffentlichkeit verbannten Fakten, die man in dem Buch wieder nachlesen und sich ins Gedächtnis zurückrufen kann, ließe sich fortsetzen.

Nein, eine grundlegende Gesellschaftsanalyse findet sich in dem Buch nicht. Es ist ein verzweifelter Schrei nach Frieden. Und genau deshalb sollte er jetzt – in einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher und militärischer Konfrontation – ernstgenommen werden.

Daniela Dahn: „Im Krieg verlieren auch die Sieger. Nur der Frieden kann gewonnen werden“, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Berlin 2022, 221 Seiten, 16,00 Euro

 

 

Der Kampf um das fossile Geschäftsmodell. Eine Studie untersucht die Macht der Gaslobby

Die fossile Energiewirtschaft steht unter erheblichem Druck. Zum einen wird sie von denjenigen attackiert, die wirksamen Klimaschutz unter kapitalistischen Bedingungen nicht für möglich halten. Zum anderen drängen Stimmen in den Vordergrund, die den Kapitalismus eher als Lösung des Problems sehen denn als Zerstörer der planetarischen Lebensgrundlagen. Würden Investitionen in erneuerbare Energien gegenüber fossilen größere Profite versprechen, heißt es etwa im Wochenblatt Die Zeit, sei international ein Wettrennen um die Erneuerbaren zu erwarten – und damit eine rettende Klimaschutz-Dynamik auf Basis nachhaltiger Energieträger (vgl. Die Zeit vom 23. Februar 2023).

Es wundert also nicht, dass die Gaswirtschaft erhebliche Anstrengungen unternimmt, um die eigene Existenz zu legitimieren. Mit Erfolg, denn ihr Lobbyismus zeigt offenbar durchschlagenden Erfolg, wie eine Mitte Februar veröffentlichte umfangreiche Studie des Vereins LobbyControl eindrücklich belegt. Auf Basis einer Auswertung der Daten des seit über einem Jahr bestehenden Lobbyregisters werden die Kanäle untersucht, über die die großen deutschen Gaskonzerne und ihre Lobbyverbände Einfluss auf die Politik nehmen. Dabei liegt ihr Fokus auf den einflussreichsten Schlüsselfiguren und deren Netzwerken. Insbesondere habe der massive Lobbyeinfluss dazu geführt, dass die „Erzählung“, fossiles Erdgas sei ein klimafreundlicher Energieträger und somit wichtiger Teil der Energiewende, von der Bundesregierung übernommen worden sei – auf Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dieser Einfluss setze sich aktuell beim Aufbau der LNG-Infrastruktur fort.

LobbyControl beschreibt aber nicht nur bestehende Missstände, sondern beansprucht auch, die notwendigen politischen Veränderungen im Verhältnis von Politik und Gasindustrie in Form eines Forderungskatalogs aufzeigen zu können.

Wesentliche Ergebnisse der Studie sind im Folgenden zusammengefasst:

– Viele Treffen und privilegierte Zugänge

Nach weitgehender Stilllegung der „Russland-Netzwerke“ wirkt der Lobbyismus in der aktuellen Regierung fort. So trafen sich von Dezember 2021 bis September 2022 Vertreter:innen der großen Gaskonzerne im Schnitt einmal täglich mit Spitzenpolitiker:innen der Bundesregierung (mehr als 260 Mal). Wie es in der Studie heißt, sei das deutlich mehr als bei den Vorgängerregierungen. Mit Umweltverbänden oder anderen energiepolitischen Akteuren gab es dagegen nicht annähernd so viele Treffen. Die Lobbymacht der großen Konzerne wie Uniper, Wintershall DEA oder RWE wurde zudem durch energieintensive Unternehmen wie BASF unterstützt. Gemeinsam mit der Gasindustrie übten sie Druck auf die Politik aus, um auf genügend kostengünstiges Gas zugreifen zu können.
Die Gaskonzerne sind weiterhin äußerst aktiv, vor allem auch mit Blick auf das Projekt eines massiven Ausbaus der LNG-Infrastruktur, das große neue fossile Geschäftsfelder eröffnen soll.

Als besonders pikantes Detail sei auch genannt, dass die Deutsche Energie-Agentur (DENA) der Gasindustrie einen privilegierten Zugang in das Bundeswirtschaftsministerium anbietet. Bei der DENA handelt es sich um eine im Jahr 2000 von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder gegründete, von der Rechtsform her private, tatsächlich aber mehrheitlich bundeseigene GmbH. Ihre Aufgabe besteht darin, die Regierung in energiepolitischen Fragen zu beraten. Stattdessen aber, schreibt LobbyControl, fungiere sie als „Lobbykanal für Unternehmen“. Soll heißen: Die Regierung toleriert den Gaslobbyismus nicht nur, sondern fördert ihn sogar. Das Unternehmen sorgt dafür, dass im Rahmen verschiedener Austauschformate einseitig Wirtschaftsvertreter:innen in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden, während Umwelt- oder Verbraucherschutzverbände weitgehend außen vor bleiben. Die DENA wird folgerichtig nicht nur vom Bundeswirtschaftsministerium, sondern auch aus privaten Quellen finanziert (z.B. von den Energiefirmen Wintershall DEA, Eon oder Exxon Mobil).

Ein Zitat aus der Studie:
„Auf diese Weise entstand auch die Gasstrategie der Bundesregierung: Sie wurde weitgehend von der Industrie selbst formuliert und räumte Gas eine entsprechend große Rolle in der deutschen Energiepolitik ein. Auch unter Wirtschaftsminister Habeck wirken die gasfreundlichen Netzwerke und Strukturen rund um das Ministerium weiter – sei es durch gasfreundliches Personal im Ministerium, durch weiterhin aktive Lobbyverbände mit guten Zugängen ins Ministerium und weiterhin bestehende gasfreundliche Strukturen innerhalb der DENA. Gaskonzerne sind infolge der Energiekrise noch enger in die Arbeit des Wirtschaftsministeriums sowie des Bundeskanzleramts eingebunden als zuvor.“ (Seite 7)

– Hohe Ausgaben

74 Unternehmen und zwölf Lobbyverbände der Gaswirtschaft, die sich im Lobbyregister finden lassen, gaben im Jahr 2021 zusammen rund 40 Millionen Euro pro Jahr für Lobbyarbeit aus und beschäftigten dabei 426 Personen. Hinzuzurechnen sind weitere Millionensummen aus der gasverbrauchenden Industrie sowie die Lobbyausgaben von Gazprom und dessen Tochterkonzernen, die sich seinerzeit nicht ins Lobbyregister eingetragen hatten. Zum Vergleich: Die drei größten Umweltverbände, die sich für den Ausstieg aus dem fossilen Energieträger Gas engagieren, verfügten in dieser Zeit insgesamt nur über 1,5 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit (Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und BUND). Laut Lobbyregister arbeiten lediglich zwischen 83 und 110 Lobbyisten für diese drei Organisationen.

– Enge personelle Verbindungen

LobbyControl spricht von mindestens 30 ehemaligen Politiker:innen, die als gut bezahlte Seitenwechsler für die Lobbyabteilungen der Gasindustrie arbeiten. Neben Gerhard Schröder, der dem „russischen Gas“ den Zugang zu wichtigen SPD-Minister:innen ebnete, handelt es sich zum Beispiel um Kerstin Andreae, die als ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen nun die mächtige Lobbyorganisationen BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) leitet und über einen guten Draht ins grün geführte Wirtschaftsministerium verfügt. Aus dem christdemokratischen Spektrum fungiert der ehemalige CDU-Abgeordneter und parlamentarische Staatssekretär Friedbert Pflüger als Aufsichtsratsvorsitzender des Lobbyverbands Zukunft Gas.

Auch zwischen Wirtschaftsministerium und Gasbranche gebe es enge Verflechtungen, schreibt LobbyControl. Minister Habeck (Die Grünen) habe zwar nach Amtseintritt die Führungskräfte seines Hauses ausgewechselt, die Abteilung „Wasserstoff und Gas, Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ werde aber auf Ebene der Unterabteilungs- und Referatsleitung noch immer mit Personen besetzt, „die über Jahre enge Verbindungen mit der Gasindustrie gepflegt haben“ (Seite 80).

– Die Forderungen von LobbyControl

Die Gaskonzerne drängen nachdrücklich auf den Erhalt ihres fossilen Geschäftsmodells. Soll ein Ausstieg aus dem fossilen Energieträger Gas aber gelingen, so LobbyControl, müssten die Lobbynetzwerke zurückgedrängt werden. Zumindest sei „mehr Ausgewogenheit in der Beteiligung verschiedener Interessengruppen sowie mehr Transparenz über politische Entscheidungsprozesse“ (Seite 5) zu gewährleisten. Insbesondere, da sich seit Beginn des Ukraine-Krieges die Kontakte zwischen Gasindustrie und Politik intensiviert hätten. Zudem fordert LobbyControl eine sogenannte Lobby-Fußspur, „die Kontakte zwischen Spitzenpolitiker:innen und -beamten mit Lobbyakteuren offenlegt und sichtbar macht, welche Interessen von Unternehmen oder Verbänden in konkreten Gesetzgebungsprozessen Berücksichtigung gefunden haben und welche nicht“ (Seite 43). Weitere Forderungen lauten: Das Sponsoring sollte offengelegt und begrenzt, die bestehenden Regeln für Seitenwechsel aus der Politik in die Wirtschaft und in Lobbyjobs verschärft, Akteure mit Anliegen in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz, Soziales und Menschenrechte in gleichem Maße angehört werden. Außerdem sollen Lobbynetzwerke und -arbeit autoritärer Staaten deutlich stärker kritisch in den Blick genommen sowie die Macht von Konzernen über das Kartellrecht und weitere Regulierungsmaßnahmen eingeschränkt werden.

– Fazit

Bei der Vorstellung der Studie in Berlin verwies Co-Autorin Nina Katzemich darauf, dass sich die Gaslobby als Partner der erneuerbaren Energien inszeniere. Dabei werde bewusst vernachlässigt, dass Gas ein fossiler und eben kein nachhaltiger Energieträger sei (vgl. Berliner Zeitung vom 15. Februar 2023). Das Narrativ von Erdgas als vermeintlich saubere und klimafreundliche „Brückentechnologie“ habe sich erfolgreich durchgesetzt. Völlig zu Unrecht: Die letzten Bundesregierungen, heißt es schon zu Beginn der Studie, hätten es verpasst, rechtzeitig den Umstieg auf erneuerbare Energien einzuleiten. Die Folgen für die Gesellschaft seien verheerend: „Es drohen weitere erhebliche Klimaschäden, milliardenschwere Fehlinvestitionen zulasten der Steuerzahler:innen, enorme Preissteigerungen sowie möglicherweise sogar Versorgungsengpässe.“ (Seite 5)

Die vorliegende 108-seitige Studie von LobbyControl weist nach: Die Erdgaslobby ist so einflussreich wie eh und je. Die akribische Untersuchung des Transparenz-Vereins leistet aber das, was sie verspricht: Sie wirft ein erhellendes Licht auf die „Schattenpolitik“ der Giganten des Gasmarkts.Quellen:

„Pipelines in die Politik. Die Macht der Gaslobby in Deutschland“, hrsg. von LobbyControl e.V. (Autorinnen: Dr. Christina Deckwirth und Nina Katzemich), Köln, Februar 2023

Jochen Bittner: „Der Weltuntergang fällt aus“, Die Zeit vom 16. Februar 2023

Christine Dankbar: „Neue Studie: LobbyControl warnt vor fortgesetztem Einfluss der Gasindustrie“, Berliner Zeitung (Online) vom 15. Februar 2023

Der Artikel ist der Beilage der Zeitschrift Stichwort Bayer, Ausgabe 2/2023 entnommen.

 

 

Versagende Finanzkontrolle

BIG berichtete zuletzt am 13. Februar 2023 über die gravierenden Mängel bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland. In der Aprilausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik skizzieren die Journalisten Andreas Frank und Markus Zydra das „politische Desinteresse Deutschlands am Kampf gegen die Finanzkriminalität“, wie es in dem Text heißt.*

Wesentliche Aussagen werden im Folgenden – inklusive ausgewählter Zitate – zusammengefasst:

– Die wichtigste Behörde bei der Geldwäschebekämpfung ist die FIU (Financial Intelligence Unit), die alle Verdachtsmeldungen zu prüfen hat. Sie ist eine Bundesbehörde, die der Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums untersteht und bei der Generalzolldirektion angesiedelt ist. An ihrem Standort beim Zollkriminalamt in Köln arbeiten zurzeit etwa 400 Personen, bis 2026 sollen dort und in Dresden insgesamt rund 700 Fachleute tätig sein.

– Neben Banken und Finanzdienstleistern sind auch Unternehmen bzw. Gewerbetreibende des Nichtfinanzsektors (Immobilienmakler, Notare, Juweliere usw.) verpflichtet, der FIU zu melden, wenn ihnen Kunden verdächtig erscheinen, Geldwäsche betreiben zu wollen. Der Großteil der stetig anwachsenden Verdachtsmeldungen stammt von den Banken, nur drei Prozent der Hinweise kamen in den letzten Jahren vom Nichtfinanzsektor.

– Die FIU ist mit der Menge der Verdachtsmeldungen überfordert, für eine effiziente Bearbeitung fehlen Personal und Informationszugänge. Gemäß einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke von 2023 wurden insgesamt 525.000 Geldwäschemeldungen nicht bearbeitet, die allermeisten, weil sie nicht als prüfungswürdig eingestuft worden waren. Den Grund dafür sehen die Autoren in dem sogenannten risikobasierten Ansatz: „Eine Software trifft die Vorauswahl der Meldungen. Weil die Datenbasis fehlt, gehen der Behörde viele prüfungswürdige Verdachtsmeldungen durch die Lappen, die – wenn überhaupt – erst später händisch bearbeitet werden.“

– Dieser „risikobasierte Ansatz“ der FIU könnte laut Staatsanwaltschaft Osnabrück den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen. Im Februar 2020 leitete sie deshalb ein Ermittlungsverfahren ein und durchsuchte wenige Monate später die FIU-Zentrale in Köln.

– Nach einem an den Haushaltsausschuss des Bundestages gerichteten Bericht des Bundesrechnungshofs vom September 2020 über die Bekämpfung der Geldwäsche durch die FIU kann Letztere die in sie gesetzten Erwartungen nur unzureichend erfüllen, weil sie unter anderem nicht auf regionale Polizeidaten oder wichtige Steuerdaten der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes elektronisch zugreifen kann. „Der Bericht des Bundesrechnungshofs war ein Alarmsignal: Selten ist das Versagen einer Bundesregierung von der Konzeption bis zu Umsetzung einer auch international wichtigen Kontrollbehörde so schonungslos offengelegt worden.“

– Die Financial Action Task Force (FATF), die oberste internationale Antigeldwäsche-Behörde, präsentierte im Sommer 2022 ihren aktuellen Bericht. „Die Experten bemängeln das Kompetenzwirrwarr von über 300 Behörden und sehen Defizite bei der Überwachung des Bargeldschmuggels. Die wenigsten der vielen Tausend Verdachtsmeldungen, die die Sammelstelle FIU jedes Jahr an die Behörden weiterleite, würden zu knallharten Ermittlungsverfahren führen. Von rund 36.000 Geldwäscheverfahren 2020 mündeten dem Bericht zufolge nur 629 in eine Anklage und 773 in einen Strafbefehl.“

– Auch der Skandal um das ehemalige Vorzeigeunternehmen Wirecard verdeutlicht, „wie schlimm es um die Geldwäschekontrolle durch die deutsche FIU steht“. Die Commerzbank hatte der FIU bereits im Februar 2019 eine umfangreiche Geldwäsche-Verdachtsmeldung übermittelt. Die FIU reagierte nicht, es dauerte fast dreieinhalb Jahre, bis sie die Verdachtsmeldungen an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiterreichte. Zu diesem Zeitpunkt war Wirecard bereits insolvent und der Betrugsskandal offenbar. „Der Wirecard-Skandal hätte vielleicht verhindert werden können, wenn die deutschen Aufsichtsbehörden ihre Pflicht zur Geldwäschebekämpfung ernst genommen hätten.“

– Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wurde die Bundesregierung bereits in den 2000er Jahren angewiesen, das Geldwäschegesetz korrekt anzuwenden. „Danach wurden in den Bundesländern die bis dahin fehlenden Aufsichtsbehörden bestimmt, allerdings in jedem Bundesland anders: Die Zuständigkeiten gingen hier an Regierungspräsidien, dort an Bezirksregierungen, anderswo an Ministerien und Ordnungsämter. Die Bundesländer merkten bald, dass sie mit dieser Aufgabe überfordert waren. Geldwäsche passiert international, was soll da ein kleiner Beamter im Regierungspräsidium schon tun? In Wolfsburg kümmerte sich damals eine einzige Person im Ordnungsamt um die Aufsicht im Fall des VW-Konzerns und aller anderen zur Meldung an die FIU Verpflichteten des Nichtfinanzsektors. Eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche ist so nicht möglich.“

– Länderaufsichten setzen im Nichtfinanzsektor nach wie vor zu wenig Personal ein, besonders bei Vor-Ort-Prüfungen der über 1,1 Millionen zur Meldung an die FIU Verpflichteten – 30 Jahre nach Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes. „Bei einer jährlichen Vor-Ort-Kontrollquote von deutlich unter 0,5 Prozent muss ein Verpflichteter durchschnittlich nur höchstens alle zweihundert Jahre mit einer Vor-Ort-Prüfung rechnen.“

– Vor allem im Bereich des Glücksspiels zeigen sich Aufsichtsschwächen. Denn bei Onlinecasinos sind Geldflüsse schwer nachvollziehbar. „Die Geldwäschegefahr im Glücksspielsektor steht in scharfem Kontrast zu der Freiheit, die dieser Sektor in Europa und auch in Deutschland genießt. Dies ist politisch gewollt; die Konsequenzen werden sehenden Auges in Kauf genommen. (…) Seit der Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie 2007 gibt es neben den Vollbanken, die Spareinlagen annehmen dürfen, auch Zahlungsdienstleister. Diese Anbieter übernehmen den Zahlungspart zwischen Kunden und Händlern. Es ist ein weniger streng regulierter Bereich des Finanzsektors, der politisch gewollt war, um den ‚alten‘ Banken Konkurrenz zu machen.“

Quelle:

Andreas Frank/Markus Zydra: „Geldwäsche leicht gemacht. Das Versagen der deutschen Finanzkontrollbehörden“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 4/2023

https://www.blaetter.de/ausgabe/2023/april/geldwaesche-leicht-gemacht

* Laut Information der Redaktion der Zeitschrift basiert der Artikel von Frank und Zydra auf einem kürzlich erschienenen Buch der Autoren: „Dreckiges Geld. Wie Putins Oligarchen, die Mafia und Terroristen die westliche Demokratie angreifen“ (Piper-Verlag).

 

Korruptionsvorwürfe gegen den Skandalkonzern Vonovia

 

Razzia im Ruhrgebiet: Am 7. März 2023 durchsuchten die Staatsanwaltschaft Bochum und das Landeskriminalamt NRW unter anderem die Zentrale von Deutschlands größtem Immobilienkonzern. Gegen mehrere Mitarbeiter des Konzerns, die offensichtlich dem mittleren Management zuzuordnen sind, und weitere Beteiligte werde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung, der Untreue und des Betrugs ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Vier Personen wurden in dem Zusammenhang verhaftet. Die beschuldigten Mitarbeiter sollen danach für das Wohnungsunternehmen tätige Firmen bei der Auftragsvergabe bevorteilt und dafür als Gegenleistung Geld oder Sachleistungen erhalten haben. Die beauftragten Subunternehmen ihrerseits werden verdächtigt, die Vonovia-Mitarbeiter bestochen und überhöhte Preise verlangt zu haben. Dabei sollen sogenannte Leistungsverzeichnisse manipuliert worden sein, um den beauftragten Unternehmen zu ermöglichen, nicht erbrachte Leistungen abzurechnen. Das so erschlichene Geld wurde, so die bisherigen Ermittlungen, untereinander aufgeteilt. Über die Schadenshöhe äußerten sich die Ermittler bislang nicht.

Rolf Buch, CEO von Vonovia, sieht den Konzern als alleinigen Geschädigten: „Wir sind erschüttert. Offenbar haben sich einzelne Mitarbeiter bei unseren Tochterunternehmen zum Schaden von Vonovia bestechen lassen – das ist nicht akzeptabel.“ (Pressemitteilung Vonovia vom 7. März 2023) Denn es handele sich um Leistungen, die dem Unternehmen zwar in Rechnung gestellt worden seien, aber nicht unmittelbar zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen würden. Laut Konzernmitteilung schätzt Vonovia die Auswirkungen als sehr gering ein. Denn die Aufträge, die an die von den Untersuchungen betroffenen Drittunternehmen vergeben wurden, hätten im vergangenen Jahr weniger als ein Prozent des von Vonovia insgesamt ausgegebenen Auftragsvolumens betragen. Und von den kriminellen Machenschaften sei nur ein Teil der Aufträge betroffen. Der Vorstand habe die unabhängige Prüfungsgesellschaft Deloitte sowie die Kanzlei Hengeler Mueller mit einer internen Untersuchung der Vorgänge beauftragt. Gegenstand der Untersuchungen sei, ob es sich hier um Kostenpositionen handele, „die in den Folgeprozessen auch in Teilen weiterverrechnet wurden“. Das Abwenden von Schaden für die Mieterinnen und Mieter sei für Vonovia besonders wichtig, heißt es weiter im Presseportal des Konzerns.

Dem widersprechen Vertreter:innen von Mieterorganisationen vehement. Denn diese bekämpfen seit Jahren die undurchsichtige Vorgehensweise von Vonovia und anderen Wohnungsunternehmen etwa bei der Berechnung von Betriebskosten und der Umlage von Modernisierungsmaßnahmen. So weist der „MieterInnenverein Witten“ darauf hin, dass auch in diesem mutmaßlichen Korruptionsfall in erster Linie die Mieter:innen die Geschädigten sind, denn sie würden schließlich die gefälschten Rechnungen über Modernisierungsmieterhöhungen und Nebenkosten bezahlen müssen.

„Als Mieterverein kommen uns die Vorwürfe bekannt vor. Seit Jahren entdecken MieterInnen in Betriebskosten- und Modernisierungsabrechnungen immer wieder Positionen, für die es nach ihrer Beobachtung keine Leistung gab. Zum Beispiel wurden den Mietern Winterdiensteinsätze berechnet, die nie stattgefunden haben. Seit vielen Jahren werden ausgerechnet in zugemüllten Wohnvierteln in Witten-Heven Kosten für mehrfach wöchentlich durchgeführte ‚Mülldienstleistung‘ verlangt, die noch nie beobachtet wurden. Es wurden auch Modernisierungsarbeiten mieterhöhungswirksam abgerechnet, obwohl sie noch gar nicht abgeschlossen waren. Jeder Mieter, der die ‚Vonovia-App‘ nutzt, kann beobachten, dass die dort mitgeteilten Arbeitseinsätze oft nicht stimmen. Es handelt sich bei diesen ‚Phantomabrechnungen‘ offensichtlich nicht um Einzelfälle. Sie werden durch das intransparente ‚Abrechnungssystem‘ der Vonovia zumindest begünstigt. Ein System, das wir nicht akzeptieren.“ (8. März 2023)

Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert die fehlende Transparenz bei der Umlage von Betriebskosten durch Vonovia und die Umlage von Kosten auf Mieterinnen und Mietern für Arbeiten, die nie stattfanden. In einer Pressemitteilung des DMB heißt es:

„Der Deutsche Mieterbund erwartet, dass die Konzernspitze den möglicherweise kriminellen Machenschaften in den eigenen Reihen entschlossen entgegentritt, über entstandene und auf Mieterinnen und Mieter in der Vergangenheit umgelegte Kosten umfassend Rechenschaft ablegt und zu Unrecht umgelegte Kosten zügig erstattet. Zudem muss Vonovia bei der Umlage von Kosten endlich transparent und in einer prüffähigen Form handeln, eine Forderung, die der Deutsche Mieterbund und seine Mietervereine seit Jahren an den Konzern richten, bislang leider erfolglos.“

Stellten sich die Vorwürfe als wahr heraus, so Lukas Siebenkotten, Präsident des DMB, seien die Geschädigten in erster Linie Mieterinnen und Mieter, auf deren Rücken sich die Mitarbeitenden bereichert hätten. Diesen Skandal solle die Konzernspitze in den Fokus rücken und mit allen Mitteln vergangenes Unrecht aufklären, die Schäden erstatten und illegale Machenschaften in Zukunft verhindern.

Die staatsanwaltlichen und polizeilichen Ermittlungen treffen Vonovia zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Der Konzern war zuletzt stark für die Ankündigung kritisiert worden, wegen gestiegener Finanzierungskosten (steigende Baukosten und -zinsen) im laufenden Jahr keine Neubauprojekte mehr durchzuführen – trotz des gravierenden Wohnungsmangels in Deutschland. Zudem kündigte Vonovia-Chef Buch Mitte März bei der Vorstellung des Geschäftsberichts 2022 an, der nächsten Hauptversammlung am 17. Mai vorzuschlagen, die Dividende je Aktie deutlich zu kürzen, von 1,66 Euro auf 85 Cent. Zwar konnten Umsatz und operatives Ergebnis im letzten Jahr kräftig zulegen, unter dem Strich aber stand ein dickes Minus. Denn wegen sinkender Immobilienpreise mussten die Buchwerte der Immobilien nach unten korrigiert werden.

Die börsennotierten Wohnungskonzerne stecken aktuell offensichtlich in der Klemme. Knut Unger, Sprecher des „MieterInnenvereins Witten“, beschreibt die Voraussetzungen für die weitere Handlungsfähigkeit Vonovias:

„Für das bisherige wachstumsorientierte Geschäftsmodell stellt die Halbierung der Dividende (..) einen radikalen Bruch dar. Der Konzern ist mehr denn je auf steigende Mieten angewiesen. Deren Basis ist die immer schärfere Wohnungsnot. Zweites Standbein sind potenzielle Käufer, einschließlich Kommunen, die auch weiterhin spekulativ hohe Immobilienwerte zahlen können und zahlen wollen. Und das dritte Standbein sind die staatlichen Wohnungsbau- und Klimaziele. Mangels vorhandener Alternativen könnten sie die öffentliche Hand zwingen, dem größten europäischen Wohnungskonzern noch mehr als bislang schon üblich unter die Arme zu greifen.“ (17. März 2023)

Das Überleben des finanzmarktorientierte Geschäftsmodell der Vonovia ist nach Auffassung Ungers offenbar zunehmend darauf angewiesen, dass öffentliche Gelder nachgeschossen werden. „Wäre es da politisch nicht sinnvoller“, schlussfolgert er, „den Konzern von der Börse zu nehmen und seine Immobilien und Produktionsmittel – gegen eine Entschädigung weit unterhalb der labilen spekulativen Verkehrswerte – in die Gemeinwirtschaft zu überführen?“

Quellen:

„Korruptionsverdacht: Durchsuchungen bei Vonovia“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 7. März 2023
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-bochum-korruptionsverdacht-durchsuchungen-bei-vonovia-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230307-99-862393 

Carsten Herz/Volker Votsmeier: „Razzia beim Wohnungskonzern Vonovia“, Handelsblatt (Online) vom 7. März 2023
https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-betrugsvorwuerfe-razzia-beim-wohnungskonzern-vonovia/29022180.html 

„Razzia in der Vonovia-Konzernzentrale“, MieterInnenverein Witten und Umg. e. V., 8. März 2023
https://www.mvwit.de/razzia-in-der-vonovia-konzernzentrale/ 

„Razzia bei Vonovia: Mieterbund fordert lückenlose Aufklärung und transparentes Handeln“, Pressemeldung des deutschen Mieterbundes (DMB) vom 9. März 2023
https://www.mieterbund.de/startseite/news/article/75117-razzia-bei-vonovia-mieterbund-fordert-lueckenlose-aufklaerung-und-transparentes-handeln.html 

Knut Unger: „Zeitenwende bei der Vonovia?“, MieterAKTIOnärIn, 17. März 2023
https://mieteraktionärin.de/zeitenwende-bei-der-vonovia/ 

 

 

 

 

Protest gegen Klinikschließungen

Das Handelsblatt konstatierte in der Ausgabe vom 20. Januar 2023, Deutschland habe „viele Kliniken und oft mittelmäßige Qualität bei enormen Kosten“. Das deutsche Krankenhaussystem schaffe es, gleichzeitig „Über- und Unterversorgung zu produzieren“. Das kürzlich vorgestellte und planmäßig ab 2024 in Kraft tretende Reformpaket, welche das bisher gültige System von Fallpauschalen zurückdrängen soll, stoße jedoch schon heute auf heftige Kritik. Das Blatt zitiert den Vorstandsvorsitzenden des kirchlichen Klinikbetreibers Agaplesion: „Durch die Reform werden in vielen Kliniken wichtige Abteilungen schließen müssen.“ Wie das Handelsblatt an anderer Stelle schreibt, beträfe ein solcher Abbau 17 der 20 von Agaplesion betriebenen Kliniken

Wie das Handelsblatt weiter schreibt, wird als Vorbild für die in Deutschland angestrebte Gesundheitsreform Dänemark genannt. Unser nördliches Nachbarland musste eine solche Reform schon seit Jahren über sich ergehen lassen. Demnächst soll es nur noch 18 über das Land verteilte hochspezialisierte Klinikzentren geben. Ähnliche Vorstellungen werden für das deutsche Gesundheitssystem schon seit längerer Zeit diskutiert.

Der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), der schon seit langer Zeit gegen die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur kämpft, gehört zu den wenigen Organisationen, die auch während der Covid-19-Restriktionen die Gesundheitspolitik der derzeitigen Regierung kritisierte. In seinem Fadenkreuz stand insbesondere die ungeachtet der Pandemie weiter betriebene Demontage von Kliniken und anderer öffentlicher Gesundheitseinrichtungen – seit 2020 mussten in Deutschland 40 Krankenhäuser schließen, davon 13 allein im Jahr 2022. Laut dem kürzlich erschienenen neuen Bulletin des vom GiB initiierten „Bündnis Klinikrettung“ sind derzeit 74 Kliniken akut von Schließung bedroht. 657 Krankenhäusern drohe außerdem die Herabstufung zu Pflegeeinrichtungen. Wie es im Bulletin weiter heißt, sei die Reduktion von Standorten und somit die Schließung von Kliniken politisch gewollt: „Auch die am 6. Dezember 2022 vorgestellte Reform zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft umzubauen und die Zahl der Krankenhäuser zu dezimieren. Prof. Dr. Augurzky, einer der Urväter der Reform, bezifferte die Zahl der zu schließenden Kliniken auf 20 Prozent.“

In einem anderen Beitrag des Bulletins werden die Ergebnisse der Reform in Dänemark kritisch untersucht. Seit 2007 hat man dort die Zahl der Krankenhäuser wesentlich reduziert, um sie durch die angestrebten „Superkrankenhäuser“ ersetzen zu können. Von den geplanten Riesenkliniken wurden aber nur wenige termingerecht fertiggestellt – gleichzeitig explodierten die Kosten. „Aufgrund steigender Baukosten und erheblicher Pannen sind enorme Mehrkosten für die öffentliche Hand entstanden. Bisher hat die unvollendete Reform fast sechs Milliarden Euro verschlungen, und das in einem Land mit nur 5,9 Millionen EinwohnerInnen. Die gestiegenen Kosten verursachen Sparzwänge beim Krankenhausbetrieb, die Arbeitsbelastung des Personals erhöht sich. Der Kahlschlag der Krankenhäuser hat Dänemarks  Gesundheitsversorgung verschlechtert. Besonders in strukturschwachen Regionen müssen die Menschen nun lange Wege zurücklegen, um versorgt zu werden, da es weder nahegelegene Krankenhäuser noch genügend Arztpraxen gibt. Auf dieses Szenario steuert auch Deutschland zu (…).“

Quellen:

Bündnis Klinikrettung: „Die Zeit ist reif. Wo bleibt die Revolution? “ (Sonderveröffentlichung gegen Klinikschließungen)

https://www.gemeingut.org/die-zeit-ist-reif-wo-bleibt-die-revolution-die-neue-zeitung-vom-buendnis-klinikrettung/

Jürgen Klöckner/Maike Telgheder: „Warum Deutschland viel zu viele Kliniken hat – und die Notaufnahmen trotzdem überfüllt sind“, Handelsblatt (Online) vom 20. Januar 2023

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/krisengebiet-klinik-warum-deutschland-viel-zu-viele-kliniken-hat-und-die-notaufnahmen-trotzdem-ueberfuellt-sind/28931386.html

 

Lahmes staatliches Engagement gegen Finanzkriminalität

Ende August 2022 hatte Finanzminister Lindner (FDP) angekündigt, eine neue Bundesbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität aufzubauen. Neben einem neuen Bundesfinanzkriminalamt soll die Financial Intelligence Unit (FIU), bislang beim Zoll angesiedelt, dazu gehören. Damit reagierte der Minister auf die zunehmende Kritik an der Vielzahl unbearbeiteter Verdachtsfälle bei der obersten Geldwäschebehörde. Wohl auch deshalb gab Mitte Dezember des letzten Jahres FIU-Chef Christof Schulte sein Amt auf – wenn auch offiziell aus persönlichen Gründen. Schulte stand wegen einer Reihe von Pannen schon länger unter Druck. Er hatte sein Amt erst im Herbst 2018 angetreten, um die Behörde in ruhige Bahnen zu lenken – offensichtlich ohne Erfolg. Die angekündigte grundlegende Reform der FIU aber lässt weiter auf sich warten.

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) beschreibt in ihrer Ausgabe vom 3. März 2023 Aufgaben und Versagen der FIU: 

„Die Behörde fungiert als Sammel- und Verteilstelle aller Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland. Banken, Finanzdienstleister, Makler, Juweliere, Notare und viele andere Güterhändler sind verpflichtet, verdächtige Zahlungen von Kunden an die FIU zu melden. Die Behörde sortiert dann aus und schickt die dringendsten Fälle an die Landeskriminalämter zur Ermittlung. Soweit die Theorie.

In der Praxis aber sieht es anders aus: Die FIU ist nicht mehr auf die Beine gekommen, seit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Behörde 2017 entgegen allem fachlichen Ratschlag vom Bundesfinanzkriminalamt zum Zoll verlegte, wo allerdings die Kompetenz völlig fehlte. Der vorläufige Tiefpunkt: 2018 verbummelten es FIU-Mitarbeiter Verdachtsmeldungen der Commerzbank weiterzugeben, die sich gegen die mittlerweile bankrotten Finanzkonzern Wirecard gerichtet hatten. Es war eine von vielen verpassten Chancen, den bislang wohl schlimmsten Betrugsfall der deutschen Wirtschaftsgeschichte früher auffliegen zu lassen.“

Mittlerweile, so die SZ weiter, sitze die Behörde auf rund 290.000 unbearbeiteten Verdachtsfällen. Gesetzlich sei zwar geregelt, dass Banken innerhalb von Tagen verdächtige Zahlungen melden müssten, aber nicht, wie schnell die FIU die Meldungen zu bearbeiten hätte. In einem großen Rückstau befände sich auch eine vierstellige Zahl von Meldungen ausländischer Behörden, die die FIU nur an die Landeskriminalämter hätte weiterleiten müssen. Doch selbst das sei nicht geschehen. „Die Versäumnisse sind so gravierend“, schreibt die SZ, „dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück seit Jahren sogar wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt ermittelt. Die FIU, die damals noch dem von SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz geleiteten Ministerium untergeordnet war, soll Hinweise auf mutmaßliche Terrorfinanzierung zu spät oder gar nicht an Behörden weitergereicht haben.“

Bis zum Frühjahr 2023 möchte die FIU die Bearbeitungsrückstände nun abarbeiten. 149 zusätzliche Beschäftigte aus anderen Bereichen der Zollverwaltung sollen dafür eingesetzt werden. Personen, die an ihren angestammten Plätzen fehlen werden und zunächst mehrere Monate für ihre Aufgaben geschult werden müssen.  Ihr Auftrag  hat es in sich: „Mafiöse Organisationen, Diktatoren, autokratische Geheimdienste, Oligarchen und Kleptokraten waschen in Deutschland etwa 100 Milliarden Euro – aus ihren kriminellen Geschäften mit Menschen, Drogen, Waffen und Umweltzerstörung.“ Die Wahrscheinlichkeit bleibt groß, dass die Kreise der Finanzkriminellen weiterhin kaum gestört werden.

Quellen:

Meike Schreiber/Marku Zydra: „Eine Behörde versinkt im Chaos“, Süddeutsche Zeitung vom 3. März 2023

Dietmar Neuerer: „Nach Rücktritt des Chefs der Anti-Geldwäsche-Einheit: Lindner gerät unter Handlungsdruck“, Handelsblatt (Online) vom 16. Dezember 2022 

Cum-Ex-Steuerskandal: Ehemaliger Justizminister gegen verschleppte Aufklärung

„Die Aufklärung des größten deutschen Steuerskandals Cum-Ex wird von einem beispiellosen Justizeklat erschüttert“, schreibt das Handelsblatt am 10. März 2022. Danach hat der ehemalige nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Kölner Staatsanwaltschaft und dessen Stellvertreter eingereicht. Nach Auffassung des Ex-Ministers werde das Verfahren von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ausgebremst. Denn die Verantwortlichen hätten die Cum-Ex-Abteilung mit zu wenig Personal und Ressourcen ausgestattet. Biesenbach sehe deshalb die Gefahr einer „Strafvereitelung im Amt“. Einzelne Ermittlungen würden so lange dauern, dass Beschuldigte wegen der langen Verfahren mit niedrigeren Strafen davonkommen könnten. Zudem kritisiere Biesenbach, dass er in seiner Amtszeit der Staatsanwaltschaft zusätzliche Ermittler geradezu hätte aufdrängen müssen.*

Wie das Handelsblatt weiter schreibt, weist sein Nachfolger, der jetzige NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), die Vorwürfe zurück. Aus dessen Sicht bestünden auch mit Blick auf die zeitlichen Abläufe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft Köln in zu geringem Umfang Anklagen erheben würde. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln würde sich hingegen zu den Vorwürfen nicht äußern wollen.

Zum aktuellen Stand und zur Genese der juristischen Aufarbeitung schreibt das Handelsblatt:

„Die Staatsanwaltschaft Köln gilt als mit Abstand wichtigste Aufklärungsbehörde in dem Fall: 117 der bundesweit etwa 130 bekannten Cum-Ex-Verfahren werden in der Domstadt geführt. 1592 der mehr als 1700 Beschuldigten stehen in Akten mit einem Stempel aus Köln. Als Peter Biesenbach Mitte 2017 Justizminister einer schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf wurde, fragte er nach, wer die Ermittlungen in Sachen Cum-Ex vorantreibe. Als Antwort fiel nur ein Name: Anne Brorhilker. Die Oberstaatsanwältin und ihr Team klagten rund ein Dutzend Personen an. Es gibt vier Strafurteile. Der Bundesgerichtshof hat alle Urteile bestätigt, die ihm zur Überprüfung vorlagen. (…)

Im Herbst 2019 waren für 56 Verfahrenskomplexe mit mehr als 400 Beschuldigten 4,7 Stellen im Kölner Personalplan reserviert. (…) Es sei schon ganz richtig gewesen, den größten Steuerskandal Deutschlands mit einer minimalen Personalstärke anzugehen, erklärte Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich. Die Fälle seien komplex. Es hätte daher ‚nichts gebracht, wenn zehn Staatsanwälte Akten gewälzt hätten, ohne zu wissen, wonach sie suchen sollten‘. (…) Nicht jeder verstand diese Logik. Biesenbach jedenfalls verkündete eine Verdoppelung der Cum-Ex-Ermittlertruppe und versprach ‚Anklagen im Akkord‘. Das zuständige Landgericht Bonn war gewappnet. Gerichtspräsident Stefan Weismann sagte: ‚Wir sind in der Lage, in der Spitze bis zu zehn Strafkammern für Cum-Ex-Verfahren zu eröffnen und mehrere Hauptverhandlungen parallel zu führen.‘“

Biesenbach, so das Handelsblatt, steigerte die Zahl der Cum-Ex-Planstellen auf 36, beförderte Brorhilker zur Hauptabteilungsleiterin und unterstellte ihr im Frühjahr 2021 eine eigene Einheit, die Hauptabteilung H. Die arbeite laut Biesenbach aber offensichtlich nicht so wie gedacht. Längst nicht alle Planstellen seien besetzt, viele der Ermittler hätten kaum Berufserfahrung. Nach Anweisung des Behördenleiters Roth sollte die Cum-Ex-Hauptabteilung statt ausschließlich den Steuerskandal zusätzlich noch Corona-Betrugsfälle bearbeiten: „So können sich die Cum-Ex-Beschuldigten zurücklehnen, auch in nächster Nachbarschaft zu den Ermittlern.“ (Handelsblatt)

Nach Angaben der Zeitung hätten die Ermittelnden in der Cum-Ex-Abteilung in Köln im Durchschnitt je zwei bis drei große Fälle auf dem Tisch, oft internationale Komplexe mit Dutzenden von Verdächtigen. Bei der WestLB sei eine Anklage frühestens 2024 zu erwarten. Dann würden deren Taten bis zu 19 Jahre zurückliegen. Ex-Justizminister Biesenbach initiiere deshalb einen „fast einmaligen Vorgang“ (Handelsblatt):  Eine Dienstaufsichtsbeschwerde eines (Ex-)Justizministers gegen einen Oberstaatsanwalt einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere die personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den komplexen und umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren angemessen ermittelt werden kann.

Justizminister Limbach rechnet derweil damit, dass die Cum-Ex-Ermittlungen noch 15 Jahre in Anspruch nehmen werden. „Als das Landgericht Bonn im Dezember 2022 den Steueranwalt Hanno Berger verurteilte, rechnete der Richter Roland Zickler ihm vor: ‚Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung beginnt bei 50.000 Euro. Sie haben die Schwelle um mehr als das 5.000-Fache überschritten.‘ Berger erhielt aber nicht die Höchststrafe von fünfzehn Jahren Haft, sondern acht. Einer der Gründe für Strafmilderung: die vielen Jahre, die zwischen Tat und Urteil lagen.“ (Handelsblatt)

Der Journalist Volker Votsmeier kommentiert für das Handelsblatt:

„Wir schreiben das Jahr 2038. Die Staatsanwaltschaft Köln schließt ihre letzte Cum-Ex-Akte. 25 Jahre sind seit dem Beginn der Ermittlungen im größten Steuerskandal der Republik vergangen. Die Taten liegen teils 33 Jahre zurück. Dieses Szenario ist kein Fiebertraum eines Angeklagten, sondern offizielle Erwartungshaltung der Justiz. Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach hat gerade mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft für ihre 117 Verfahren noch 15 Jahre veranschlagt. 90 Prozent der Cum-Ex-Verfahren liegen in Köln. Die große Zeitspanne ist ein Armutszeugnis. (…)

Cum-Ex war organisierte Kriminalität auf ihrer höchsten Entwicklungsstufe. Daran gibt es keine juristischen Zweifel. Der Bundesgerichtshof, der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben Cum-Ex-Geschäfte allesamt als illegal verurteilt. Alle Strafverfahren endeten in Schuldsprüchen. Alle überprüften Urteile wurden vom Bundesgerichtshof bestätigt. (…)

Es ist eine Schande, dass der Staat nicht alles dafür tut, in dem Milliardenskandal schneller zu ermitteln. Ein Scheitern der Aufklärung hilft nicht nur den Beschuldigten. Es untergräbt auch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Das ist schon brüchig genug.“

* Vgl. auch BIG-Nachricht vom 27. Januar 2023 und BIG-Artikel vom 19. Dezember 2022

Quellen:

Julia Leonhardt/Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Chef der Kölner Staatsanwaltschaft“, Handelsblatt (Online), 10. März 2023

Volker Votsmeier: „Die Cum-Ex-Aufarbeitung ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat“, Handelsblatt (Online) vom 10. März 2023

 

“Bürger, schützt Eure Banken!“

Im Caricatura Museum in Frankfurt am Main ist bis 19. März eine Ausstellung zur Geschichte der satirischen Zeitschrift „Pardon“ zu sehen, die von 1962 bis 1982 erschien. Einer der beiden Kuratoren der Ausstellung ist Gerhard Kromschröder, der als „Pardon“-Redakteur zusammen mit Nikolaus Jungwirth 1971 die satirische Initiative „Bürger, schützt Eure Banken!“ gründete. Prominente, die gebeten wurden, die Initiative zu unterstützen, fielen prompt auf sie herein, wie Alfred Dregger, der stramm rechte damalige Vorsitzende der CDU Hessen, sowie der damalige Chef des Bundeskriminalamts Horst Herold. Wir haben Gerhard Kromschröder im Rückblick auf diese Aktion ein paar Fragen gestellt.

Mit Ihrer vermeintlichen Bürgerinitiative war damals der Schutz vor Bankräubern gemeint, die man angeblich an verdächtigem Verhalten vor Banken erkennen sollte. Erscheint heute angesichts von Cum-Ex-Betrügereien und Geldwäsche auch mit Hilfe von Banken eine derartige satirische Aktion überhaupt noch denkbar, und wenn ja, wie könnte sie aussehen?

Kromschröder: Aber immer! Die Leute sind ja viel leichtgläubiger als wir wahrhaben wollen. Und die Banken umgibt in der allgemeinen Wahrnehmung immer noch, trotz aller Skandale, eine Aura der Seriosität. Was sich im Moment abspielt, könnte man durchaus mit einer Satire verdeutlichen, die unserer damaligen Aktion ähnelt: Die Banken werden geschützt, diesmal von oben, trotz aller Betrügereien; sie werden gepampert, und ihre Schulden übernimmt die Allgemeinheit.

Am Schluss des damaligen Artikels in „Pardon“ zu Ihrer Aktion wurde der Brecht-Spruch zitiert: “Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?” Sind die Banken inzwischen nicht längst in gewisser Weise selber zu Räubern geworden?

Kromschröder: Natürlich, denn sie sind das, was sie schon immer waren: eher mafiöse Vereinigungen als selbstlose, dem Allgemeinwohl verpflichtete Verwahr- und Vermehrungsanstalten von ihnen anvertrautem Geld.

Könnte oder sollte man „Bürger, schützt Eure Banken!“ heute nicht zeitgemäß neu interpretieren, zum Beispiel als präventive Aufforderung, die Geldinstitute unter öffentliche, demokratische Kontrolle zu nehmen?

Kromschröder: Das ist längst überfällig. Es wird endlich Zeit, dass sich die Bankkunden nicht länger an der Nase herumführen und abmelken lassen, zum Beispiel durch hohe Gebühren und wenig Zinsen; es geht nicht an, dass die Banken weiter die Politik vor sich hertreiben und es so immer wieder schaffen, die Schäden, die sie verursachen, auf die Gesamtbevölkerung abzuwälzen. Statt „Bürger, schützt Eure Banken!“, wie bei uns vor 50 Jahren, könnte der Slogan heute dann vielleicht lauten: „Bürger, übernehmt Eure Banken!“

 

Gerhard Kromschröder hat als investigativer Journalist unter anderem Reportagen über Neonazis, Giftmüll-Skandale und zur Flick-Spendenaffäre gemacht. Mit Günter Wallraff zusammen entwickelte er die Methode der Undercover-Recherche. Berichte darüber veröffentlichte er unter dem Titel „Ich war einer von ihnen“ 1987 im Eichborn Verlag. Ab 1989 war Kromschröder dann Nahost-Korrespondent des Stern. Während des ersten Irak-Kriegs arbeitete er als einziger deutscher Journalist und Fotoreporter im bombardierten Bagdad. Zum zweiten Irak-Krieg erschien sein Buch „Bilder aus Bagdad – Mein Tagebuch“, in dem er seine Erfahrungen als Kriegsreporter beschrieb. Zuletzt veröffentlichte er zusammen mit dem Schriftsteller Gerhard Henschel mehrere Fotobände, bei denen sie sich auf die Lebensspuren verschiedener Dichter begaben, von Wilhelm Busch bis Arno Schmidt.

Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern gescheitert

Am 10. Februar 2023 verweigerte der Bundesrat einem Bundestagsbeschluss zum Schutz von so genannten Whistleblowern die Zustimmung. Widerstand von Seiten der Landesregierungen mit CDU/CSU-Beteiligung führte dazu, dass das Gesetz nicht in Kraft treten kann. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort erneut über die Vorlage zu verhandeln. Eine erneute Abstimmung im Bundesrat würde aber weitere Monate dauern und das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend verzögern.

„In der aktuellen Fassung sieht der Gesetzentwurf vor, dass Hinweisgeber sich an interne wie auch externe Meldesysteme wenden können. Diese werden ab einer Unternehmensgröße von 50 Mitarbeitern verpflichtend. Dazu soll es die Möglichkeit geben, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, die zusätzlich zu den bestehenden in der Finanzaufsicht Bafin und dem Bundeskartellamt eingerichtet werden soll. Unter Umständen soll der Whistleblower die Missstände auch öffentlich machen dürfen. Kündigungen aufgrund einer Meldung sollen dann ebenso verboten werden wie andere Vergeltungsmaßnahmen.“ (Süddeutsche Zeitung vom 9. Februar 2023)

Die EU hatte bereits 2019 eine Richtlinie erlassen, die von den Mitgliedsstaaten bis zum Dezember 2021 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Bis heute hat Deutschland das nicht hinbekommen, auch weil die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich nicht auf einen Gesetzesentwurf einigen konnte. Unter anderem war ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene die Folge.

Die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, kommentierte:

CDU/CSU lassen Whistleblower mit ihrer Blockadehaltung im Bundesrat erneut im Stich, wie bei allen früheren Anläufen für ein Hinweisgeberschutzgesetz. Den Schaden davon haben nicht nur die Whistleblower, sondern auch Demokratie, Rechtsstaat und die Wirtschaft selber. (…) Die soeben im Bundesrat vorgetragenen Argumente gegen den vorliegenden Gesetzentwurf wegen einer vermeintlich zu hohen Belastung der Wirtschaft in Krisenzeiten sind der ewig gleiche alte Wein in neuen Schläuchen.“

Weiter heißt es in einer Meldung der Organisation:

„Whistleblower sorgen mit ihren Meldungen für die frühzeitige Aufdeckung von Missständen in Unternehmen – bevor der Schaden zu Reputationsverlust und Haftungsansprüchen führt. Zudem weisen sie die Gesellschaft auf staatliche Kontroll- und Regelungslücken hin (z.B. bei Cum-Ex). Deswegen liegt es im ureigensten Interesse von Gesellschaft, Whistleblower zu ermutigen. Derzeit werden sie jedoch durch fehlende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit abgeschreckt.“

Auch Finanzwende e.V. kritisiert die Union dafür, die die Hinweisgeber „im Regen stehen“ lasse:

„‚Es ist beschämend, dass wir Hinweisgebern immer noch nicht den von der EU vorgeschriebenen Mindestschutz bieten. Es ist eigentlich überfällig, dass wir Whistleblower besser schützen‘, erklärte Konrad Duffy, Referent Finanzkriminalität bei der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Organisation machte noch vor der Bundesrats-Abstimmung bei einer Aktion deutlich, dass sich die CDU nicht auf die Seite von Finanzkriminellen und Co. stellen solle. ‚Sei es CumEx, Wirecard oder andere Skandale – immer wieder haben Whistleblower zu deren Aufdeckung und Aufklärung beigetragen. Der Dank ist, dass die CDU sie erneut im Regen stehen lässt‘, kritisierte Konrad Duffy von Finanzwende.

Immer wieder riskieren Hinweisgeber viel, um Betrug, Korruption und Missbrauch ans Licht zu bringen. Mit dem neuen Gesetz sollte sich die Lage zumindest etwas bessern. (…) Aus Sicht von Finanzwende hätte das Gesetz trotz Mängeln einen wichtigen Fortschritt bedeutet. ‚Die CDU hatte in ihrer Zeit der Regierungsverantwortung die Chance, die EU-Vorgaben nach eigenen Vorstellungen umzusetzen. Jetzt zu blockieren, ist in hohem Maße unverantwortlich‘, machte Duffy die Position seiner Organisation deutlich.“

Transparency International kommentiert die Entscheidung des Bundesrats wie folgt:

„Was für ein Trauerspiel! Die Union hat heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert. Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis. Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten. Das beschert in Unternehmen und Behörden sowie den Hinweisgebenden weiterhin große rechtliche Unsicherheit. Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen.“

Das Handelsblatt schrieb am 11. Februar:

„Wie wichtig Whistleblowing ist, belegen Fälle wie der des Zahlungsdienstleisters Wirecard oder der Fondstochter der Deutschen Bank, DWS, wo jeweils Mitarbeitende auf Missstände aufmerksam gemacht hatten. Pav Gill, damaliger Leiter der Asien-Rechtsabteilung bei Wirecard, brachte den Bilanzskandal ins Rollen, indem er Journalisten die entscheidenden Dokumente zukommen ließ. Die ehemalige DWS-Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler ging mit Vorwürfen des Greenwashings bei nachhaltigen Geldanlageprodukten an die Öffentlichkeit.“

Das Wirtschaftsblatt wies am 10. Februar darauf hin, dass auch Wirtschaftskreise den Gesetzentwurf unterstützen:

„Für die Wirtschaft könnte hingegen ein besserer Schutz von Hinweisgebern große Vorteile haben. Die Versicherer versprechen sich davon langfristig einen Rückgang der Wirtschaftskriminalität: ‚Zum einen erhöhen Whistleblowing-Systeme das Risiko, entdeckt zu werden, und schrecken potenzielle Täter ab‘, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem Handelsblatt. Außerdem würden Taten früher erkannt und können so weniger Schaden anrichten. Das werde ‚positive Effekte für die deutsche Wirtschaft‘ haben. In mittelgroßen Unternehmen sind Hinweisgebersysteme bisher kaum vorhanden. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV gab es im Frühjahr 2022 nur in jedem vierten mittelgroßen Unternehmen ein Hinweisgebersystem, wie es jetzt vorgeschrieben werden soll.“

Auch das Neue Deutschland kommentierte das Versagen der deutschen Politik beim Schutz des Whistleblowings:

„Sieben Anläufe gab es seit 2008, in Deutschland ein Gesetz zu verabschieden, das Hinweisgeber*innen vor Repressionen schützen soll, die auf Missstände in Unternehmen oder bei Behörden aufmerksam machen. Versuch Nummer acht scheiterte am Freitag im Bundesrat am Widerstand jener Länder, in denen die Union mitregiert. Die fadenscheinigen Argumente der Konservativen gegen effektiven Whistleblowerschutz haben sich in all den Jahren nicht geändert und bleiben ebenso falsch wie politisch durchschaubar.

CDU und CSU bemühen auch jetzt wieder mantraartig den Klassiker schlechthin aller wirtschaftsnahen Parteien: Das Gesetz verursache für Unternehmen hohe Kosten und personellen Aufwand! Nun ist Bürokratie in der Öffentlichkeit ein negativ besetztes Wort, klingt es doch nach einem überregulierten, alles in Akten erstickenden Staat. Doch der Schutz von Personen, die mutmaßliche Gesetzesverstöße – und nur darum geht es – mitbekommen und melden wollen, ist etwas, wovon am Ende alle profitieren und wofür es staatliche Vorgaben braucht. (…)  Was die Union betreibt, ist Blockadepolitik zum Schutz von Unternehmensinteressen. Man darf nicht vergessen: Bis 2021 saßen CDU und CSU 16 Jahre in der Regierung. Ein Whistleblower-Gesetz haben sie in all der Zeit nie umgesetzt.“

Quellen:

„Unionsparteien lassen Whistleblowerschutzgesetz erneut scheitern“, Meldung des Whistleblower Netzwerk e.V. vom 9. Februar 2023

https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2023/02/09/bundesrat-blockiert-hinweisgeberschutzgesetz/

„CDU schützt Finanzkriminelle statt Hinweisgeber“, Pressemitteilung von Finanzwende e.V. vom 10. Februar 2023

https://www.finanzwende.de/presse/cdu-schuetzt-finanzkriminelle-statt-hinweisgeber/

„Bundesrat lehnt das Hinweisgeberschutz-Gesetz ab“, Pressemitteilung von Transparency International Deutschland e.V. vom 10. Februar 2023

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/bundesrat-lehnt-das-hinweisgeberschutz-gesetz-ab

Mona Fromm: „Whistleblowing-Gesetz bleibt umstritten – bietet aber auch Chancen für Unternehmen“, Handelsblatt (Online) vom 11. Febraur 2023

https://www.handelsblatt.com/karriere/hinweisgeberschutzgesetz-whistleblowing-gesetz-bleibt-umstritten-bietet-aber-auch-chancen-fuer-unternehmen/28973896.html?

Robert D. Meyer: „Union verhindert Schutz von Whistleblower*innen“, Neues Deutschland (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170877.informantenschutz-union-verhindert-schutz-von-whistleblower-innen.html?

Dietmar Neuerer: „Unions-Länder stoppen besseren Schutz von Whistleblowern – SPD und Grüne halten an Regelungen fest“, Handelsblatt (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-mehrheit-unions-laender-stoppen-besseren-schutz-von-whistleblowern-spd-und-gruene-halten-an-regelungen-fest/28975540.html

Nils Wischmeyer: „Whistleblower bitte warten“, Süddeutsche Zeitung vom 9. Februar 2023

Herber Rückschlag beim Kampf gegen Geldwäsche

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Ende November 2022 soll in EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr für jedermann einsehbar sein, wer als Eigentümer hinter einer bestimmten Firma steht. Die EU muss nun ihre Geldwäsche-Richtlinie überarbeiten, um die Privatsphäre von Firmeneigentümern besser zu schützen. In der Folge haben bereits viele Länder ihre Transparenzregister geschlossen oder den Zugang eingeschränkt.

Die Wiener Tageszeitung DER STANDARD schrieb in seiner Onlineausgabe vom 10. Februar:

„Das Urteil war kaum publik, da ging das sogenannte Transparenzregister in Luxemburg bereits offline. Es folgten die entsprechenden Datenbanken in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Damit wurden mit einem Richterentscheid jahrelange, wenn nicht jahrzehntelange Anstrengungen zunichtegemacht. Von einem Tag auf den anderen war nicht mehr öffentlich einsehbar, wer sich hinter verworrenen Konstruktionen aus Briefkastenfirmen, Stiftungen und Trusts versteckt.

Es sei eine ‚perverse Entscheidung‘, kritisiert der Steueroasen-Experte Andres Knobel von der Nichtregierungsorganisation Tax Justice Network. Andere sprechen von einem ‚totalen Desaster‘. Ausgerechnet in einer Zeit, in der Ermittler, Journalisten und Aktivistinnen auf der ganzen Welt versuchen, Vermögen von sanktionierten Russen aufzuspüren und einzufrieren, wird eines der wichtigsten Werkzeuge für diese Detektivarbeit kaputt gemacht.“

Auch Deutschland zog entsprechende Konsequenzen: Derzeit müssen Personen, die einen Antrag auf Einsicht ins deutsche Transparenzregister stellen, ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen und zwar für jede einzelne zu recherchierende Firma, was sehr aufwändig ist. Auf den Antragsbescheid muss gegebenenfalls Wochen gewartet werden, was bei umfangreichen Recherchen eine massive Behinderung darstellt.

Weitere Reaktionen auf das Urteil:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin kritisiert genau diese Wirkung der Gerichtsentscheidung, da somit auch Ermittlungsbehörden begründete Anträge für eine Einsicht ins deutsche Transparenzregister stellen müssten – was die Nutzung umständlich mache. Ein Oberstaatsanwalt beklagt, dass gerade in größeren Wirtschaftsverfahren eine Vielzahl von Einzelfirmen und Firmenverbünden eine Rolle spielen würden, für die dann jeweils einzelne Anfragen mit jeweiligen Begründungen anfielen (vgl. tagesschau.de).

Die NGO Finanzwende stellt fest, dass „das Urteil ein herber Schlag ins Gesicht sei“ (Süddeutsche Zeitung). Bei Enthüllungen wie den Panama Papers  oder anderen Leaks sehe man, wie wichtig dieser Zugang zu den Transparenzregistern sei – auch für Privatpersonen, die wissen wollten, wem ihr Haus eigentlich gehöre. Viele große Immobilienunternehmen versteckten ihre wahren Eigentümer hinter anonymen Offshore-Konstruktionen (ebd.).

Eine Vertreterin von Transparency International kritisiert das Urteil, weil es die Möglichkeiten der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft einschränke, Korruption, Geldwäsche, Umweltverbrechen und organisierte Kriminalität aufzudecken (ebd.). Auf ausländische Transparenz-Register hätten deutsche Ermittlungsbehörden jetzt auch keinen automatischen Zugriff mehr, erklärt Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Sie könnten zwar ein Rechtshilfeersuchen stellen, was aber vermutlich wieder zu mehr Bürokratie und Verzögerung bei den Ermittlungen führe (vgl. tagesschau.de).

Der Hintergrund der Entscheidung:

Vor dem EuGH geklagt hatte unter anderen Patrick Hansen, Chef der Luxemburger Firma Luxaviation. Vorgeblich, weil die EU-Gesetzgebung seine Privatsphäre und Sicherheit sowie den Schutz seiner persönlichen Daten verletzt hätte. Das EuGH-Urteil wird aktuell von den Medien aufgegriffen, weil internationale Recherchen, koordiniert vom Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP), nun nachweisen, dass Hansen in den vergangenen 15 Jahren Eigentümer, Direktor oder Verwaltungsratsvorsitzender von rund 100 Offshore-Firmen in einschlägig bekannten Steueroasen wie Luxemburg, den Britischen Jungferninseln oder Belize war (vgl. Süddeutsche Zeitung).

Offenbar war er auch in Geschäfte mit zwei russischen Milliardären aus dem Ölbusiness involviert. Vom Sohn eines dieser Milliardäre scheint Luxaviation auch Darlehen in Höhe vieler Millionen Dollar bekommen zu haben. Das, so zeigen die Recherchen, könnte den schnellen Aufstieg von Luxaviation zur Nummer Zwei im Privatjetgeschäft erklären.

Die Richtlinie, deren Regelung durch Hansens Klage außer Kraft gesetzt wurde, hatte die EU erst 2018 beschlossen – „eher zum Unmut jener Finanzplätze und EU-Länder, die häufig von nicht ganz sauberen Finanzpraktiken profitieren“ (DerStandard). Letztlich ausgelöst wurde die Richtlinie durch die Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers, die den milliardenschweren Missbrauch anonymer Firmenkonstruktionen in Steueroasen offengelegt hatten.

Quellen:

Carina Huppertz/Frederik Obermaier/Michael Sauga/Jakob Pflügl: „Wie ein Luxemburger Geschäftsmann Europas Kampf gegen Geldwäsche ausbremste“, DerStandard (Online) vom 10. Februar 2023

https://www.derstandard.de/story/2000143404703/wie-ein-luxemburger-geschaeftsmann-europas-kampf-gegen-geldwaesche-ausbremste

Mauritius Much: „Dämpfer im Kampf gegen Geldwäsche“, Süddeutsche Zeitung vom 11./12. Februar 2023

Benedikt Strunz/Sebastian Pittelkow/Palina Milling/Petra Blum: „Weniger Transparenz nach EuGH-Urteil“, tagesschau.de, 10. Februar 2023

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/eugh-urteil-schliessung-register-klaeger-russland-101.html

 

Krisengewinner: Neues über die Corona-Profiteure

Maskendeals: Die bayerische CSU-Connection

Die PR-Unternehmerin Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, hatte zu Beginn der Corona-Pandemie Schutzmasken-Deals der Schweizer Firma Emix mit den Gesundheitsministerien in Bayern und NRW sowie dem Bundesgesundheitsministerium vermittelt (zum stolzen Preis von 8,90 Euro pro Maske) – dabei CSU-Kanäle genutzt und insgesamt 48 Millionen Euro an Provisionen kassiert. Seit 24. Januar 2023 sitzt sie in München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe im Zusammenhang mit den Maskengeschäften in Untersuchungshaft. Zudem ermittelt die dortige Staatsanwaltschaft gegen sie nun auch wegen Subventionsbetrug bei den staatlichen Corona-Hilfen. Im Mai 2020 hatte Tandler für ihre Münchner PR-Agentur 9.000 Euro Staatshilfe in Anspruch genommen – nachdem sie mit den Maskendeals bereits steinreich geworden war. Gemäß einer Richtlinie des bayerischen Wirtschaftsministeriums war die Corona-Soforthilfe als Höchstsumme für in Not geratene Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten gedacht. Im Mai 2020 wurde die Summe ausbezahlt, erst ein Jahr später zahlte Tandler die Corona-Hilfe zurück. Die Staatsanwaltschaft in München geht jetzt von Subventionsbetrug aus und wirft Tandler vor, dem Staat ihre Masken-Provisionen bewusst verschwiegen zu haben (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 2. Februar 2023).

Quellen:

Klaus Ott: „Justiz sieht Fluchtgefahr bei Andrea Tandler“, Süddeutsche Zeitung vom 26. Januar 2023

ders.: „Verdacht auf Subventionsbetrug“, Süddeutsche Zeitung vom 2. Februar 2023

 

Überhöhte Preise für PCR-Tests

Im Januar 2023 berichtete ein Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) von einer Milliardenverschwendung bei PCR-Tests. Hersteller und Labore konnten demnach während der Pandemie mit den Krankenkassen stark überhöhte Preise für die Corona-Tests vereinbaren. Ende Januar 2020 schrieb die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Mail an den Verband der Krankenkassen und das Gesundheitsministerium. „Darin schlagen die Ärztevertreter vor, die Kosten für PCR-Tests auf das neue Coronavirus auf 59 Euro festzulegen. Damit orientierten sie sich am Preis für einen vergleichsweise seltenen Hepatitis-Test – und nicht etwa an PCR-Tests für Influenza- oder RS-Viren. Letztere werden mit 19,90 Euro vergütet. Nur zwei Tage später, vom 1. Februar an, zahlten die Kassen den Laboren dann die 59 Euro pro Test.“ (Süddeutsche Zeitung vom 9. Januar 2023) Offensichtlich hatte das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) darauf gedrängt, die 59 Euro zu akzeptieren.

Laut SZ brachten selbst Warnungen von Herstellern und Experten das Ministerium und die Krankenkassen nicht davon ab, die überteuerten Preise zu bezahlen und dafür bis heute etwa sechs Milliarden Euro auszugeben. So hatte der Chef des Berliner Testherstellers TIB Molbiol seit Januar 2020 gegenüber Medien wiederholt bestätigt, dass PCR-Tests einschließlich Auswertung für zehn Euro zu machen seien. Heute erhalten die Labore nach Angaben der SZ noch 27,30 Euro plus Transportkosten für die Tests.

Die SZ schrieb weiter: „Dass Tests deutlich billiger zu haben waren, zeigt das Beispiel Wien. Dort wurde gepoolt, um die Kosten niedrig zu halten. Beim Poolen werden Tests von zum Beispiel zehn Personen zu einer Probe vermischt. Ist die gemischte Probe negativ, kann eine Infektion für alle zehn Personen ausgeschlossen werden. Nur wenn eine der Personen positiv ist, müssen alle Personen noch mal getestet werden, um herauszufinden, wer positiv war. So konnte Wien allen Einwohnern PCR-Tests anbieten und zahlte sechs Euro pro Test.“

Einer der Profiteure der Milliarden-Verschwendung in Deutschland ist die Laborfirma Sonic Healthcare. Ende Juli des vergangenen Jahres teilte das Unternehmen mit, dass ihr Gewinn „förmlich explodiert“ sei, von 82 auf 274 Millionen Euro.

Quellen:

Daniel Drepper/Markus Grill/Sarah Wippermann: „Mit 59 Euro fing alles an“, Süddeutsche Zeitung vom 9. Januar 2023

David Maiwald: „Milliarden im Teströhrchen“, junge Welt vom 13. Januar 2023

 

Enorme Preissteigerungen für Impfstoffe mitten in der Pandemie

Die Pharmafirmen Biontech, Pfizer und Moderna haben den Preis für ihre Corona-Impfstoffe während der Pandemie um mehr als 50 Prozent erhöht. Das, so die SZ in ihrer Ausgabe vom 27. Januar 2023, gehe aus bisher geheim gehaltenen Zahlen hervor, die dem Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ vorliegen. Beim US-Konzern Moderna bestellte Deutschland im Dezember 2020 rund 15 Millionen Impfdosen für je 19,50 Euro. Drei Monate später lagen die Kosten für weitere 38 Millionen Dosen bereits bei 29,70 Euro pro Dosis. Die Kooperationspartner Biontech und Pfizer kassierten 15,50 Euro pro Impfdose, als Deutschland Ende 2020 eine Bestellung von 39 Millionen Dosen aufgab. Im September 2021 wurden 168 Millionen Dosen zu einem Preis von je 23,20 Euro geordert. Insgesamt hat der deutsche Staat inzwischen Vakzine für 13,1 Milliarden Euro bestellt, das heißt acht Dosen pro Einwohner. Nach Expertenmeinung ist diese Menge jedoch viel zu hoch. Ein Großteil der Lieferungen muss voraussichtlich wegen Überschreiten des Verfallsdatums vernichtet werden.

Diese Entwicklung führte dazu, dass die Corona-Pandemie der Pharmabranche in den vergangenen beiden Jahren den stärksten Umsatzschub seit Jahrzehnten bescherte. Wie das Handelsblatt Anfang des Jahres in einem Branchenbericht feststellte. muss sich die Branche jedoch für das Jahr 2023 auf eine „Wachstumsdelle“ einstellen. Insbesondere die Umsätze mit Impfstoffen und Medikamenten gegen Covid dürften sich nach bisherigen Schätzungen von Analysten etwa halbieren – nachdem sie im vergangenen Jahr noch sehr deutlich auf etwa 100 Milliarden Dollar gestiegen waren (Handelsblatt vom 4. Januar 2023). Dennoch erwartet der Chef des US-Unternehmens Pfizer, das 2022 den bisher höchsten Umsatz und Gewinn in der Geschichte der Pharmaindustrie verzeichnen konnte, dass das Covidgeschäft trotz des Einbruchs im laufenden Jahr längerfristig eine milliardenschwere Einnahmequelle bleiben wird. 2023 werde wohl bereits der Tiefpunkt des Geschäfts erreicht sein; in den nächsten Jahren seien wieder höhere Erlöse zu erwarten. Pfizer geht davon aus, dass die staatlichen Vorratsbestände an Impfstoffen im Verlauf des Jahres 2023 aufgebraucht sein werden (Handelsblatt vom 31. Januar 2023).

Quellen:

Markus Grill/Klaus Ott: „Geschwärzte Verträge und Milliardenprofite“, Süddeutsche Zeitung vom 27. Januar 2023

Siegfried Hofmann: „Pfizers Covid-Umsatz schrumpft stark, bleibt aber ein Milliardengeschäft“, Handelsblatt (Online) vom 31. Januar 2023

ders.: „Die Pharmaindustrie steht nach dem Corona-Boom vor einer Wachstumsdelle“, Handelsblatt (Online) vom 4. Januar 2023

 

Beschäftigte zweiter und dritter Klasse: Zur Arbeitssituation von Saisonarbeitskräften in Deutschland

Anfang Februar 2023 legten die Gewerkschaft IG Bau und der Deutsche Gewerkschaftsbund den seit 2018 regelmäßig erscheinenden Jahresbericht „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ der Initiative Faire Landarbeit vor. Die Initiative ist nach eigener Darstellung ein Bündnis gewerkschaftsnaher Beratungsstellen, der IG BAU, kirchlicher Beratungsstellen und weiterer Organisationen.

Danach kamen etwa 60 Prozent der insgesamt knapp über 135.000 Beschäftigten (Stand 30. Juni 2021), wie in den Vorjahren, aus Rumänien. Als weitere Herkunftsländer gibt der Bericht Polen, Ungarn und Bulgarien an. Saisonarbeiter:innen reisten aber auch vermehrt aus der Ukraine, aus Kirgisistan und Usbekistan an.

In einer Pressemitteilung vom 3. Februar 2023 heißt es:

„In vielen Betrieben stellt nicht die Arbeitszeit, sondern die Dokumentation der geernteten Menge die Grundlage für die Lohnabrechnung dar. Arbeitsstunden werden oftmals von Hand von der Betriebsleitung aufgeschrieben. So lässt sich nur schwer nachvollziehen, wie sich das Entgelt zusammensetzt und ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Hinzu kommt, dass Überstunden nicht bezahlt werden und hohe Mieten sowie ‚Arbeitsmaterialien‘ vom Lohn abgezogen werden. Da die Löhne meistens erst kurz vor der Abreise ausbezahlt werden, ist eine erfolgreiche Reklamation schwierig. Nötig wäre eine transparente digitale Zeiterfassung.“

Infolge des Klimawandels sind Saisonbeschäftigte immer stärker von Hitzestress und UV-Strahlung betroffen. „Zwar waren die damit einhergehenden Risiken in unserer Beratungsarbeit in diesem Jahr kein Schwerpunkt“, heißt es in dem Bericht, „aufgrund der Hitze waren sie jedoch sehr präsent in unseren Gesprächen bei Feldbesuchen“. Wichtige Schutzmaßnahmen seien auf vielen Feldern noch nicht umgesetzt worden. So fehlten Schattenplätze zum Abkühlen und Trinkwasser sowie Schutzmittel wie Sonnencreme und Kopfbedeckungen. „Wir gehen zudem davon aus, dass die Bezahlung nach Akkord Beschäftigte unter Druck setzt, auf gesundheitlich relevante Pausen in den heißen Phasen des Tages zu verzichten.“

Die Statistiken des Zolls zeigten für die Landwirtschaft zudem eine äußerst geringe Dichte an Mindestlohnkontrollen. So wurden im Jahr 2021 nur 1,1 Prozent der Betriebe mit abhängig Beschäftigten kontrolliert, in der ersten Hälfte 2022 noch weniger. In 8,6 Prozent aller Kontrollen in der Landwirtschaft führten diese 2021 zu einem Verfahren wegen Mindestlohnverstoß –  im Baugewerbe oder im Bereich Spedition und Logistik war die Quote geringer. Auch die Dichte der Arbeitsschutzkontrollen in der Landwirtschaft hält die Initiative für nicht ausreichend. Sie liege branchenübergreifend in Deutschland bei lediglich 40 Prozent der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) geforderten Dichte. 

Die Initiative stellt in ihrem Bericht folgende Forderungen an die Bundesregierung auf:

1) Kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen in Deutschland Anspruch auf den vollen, gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben.

2) Die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns und zum Arbeitsschutz müssen deutlich ausgeweitet werden.

3) Die verpflichtende Einführung eines manipulationssicheren, digitalen Arbeitszeiterfassungssystems muss sichergestellt werden.

4) Die Kosten für Unterkünfte müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

5) Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Feldern der Landwirtschaft muss konsequent umgesetzt und verstärkt werden.

6) Die reguläre Beschäftigung für ukrainische Geflüchtete und die Einhaltung der Standards der EU-Saisonarbeiterrichtlinie für alle Saisonbeschäftigten aus Drittstaaten müssen sichergestellt werden.

Quellen:

„Keine ausreichende Krankenversicherung und undurchsichtige Lohnzahlungen“, Medieninfo der IG Bau-Agrar-Umwelt vom 3. Februar 2023

https://igbau.de/Binaries/Binary18587/2023-PM-02-Jahresbericht-Saisonarbeit-2022.pdf

„Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Bericht 2022“, hrsg. von der Initiative Faire Landarbeit (Autor: Benjamin Luig), Februar 2023

https://igbau.de/Binaries/Binary18586/InitiativeFaireLandarbeit-Saisonbericht2022-A4-web.pdf

 

 

 

 

 

Fehlende Aufarbeitung von Cum-Ex wegen Personalmangel

Die schwarz-grüne Regierung in NRW verspricht in ihrem Koalitionsvertrag vom Juni 2022, dass sie Delikte wie Cum-Ex „entschlossen bekämpfen und aufarbeiten“ und die Rolle der früheren WestLB dabei aufklären werde. „Die Ermittlungen in Sachen West-LB laufen allerdings schleppend, sieben Jahre nach deren Beginn scheint eine Anklage nicht in Sicht zu sein“, schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ) in ihrer Ausgabe vom 23. Januar 2023.

Gemeinsame Recherchen der SZ mit dem WDR ergaben, dass für den komplexen Fall nur zwei Beamte der Steuerfahndung Düsseldorf eingeteilt sind. Der frühere NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) kritisiert die inaktive Rolle der Staatsanwaltschaft Köln in Personalfragen. Schon zu seiner Zeit als Minister habe sich der leitende Oberstaatsanwalt in Köln kaum aktiv um mehr Personal bemüht. Im Interview mit dem WDR-Magazin Westpol stellt er fest, dass die Ermittlungen viel weiter sein könnten. Er habe im Grunde seinerzeit der Staatsanwaltschaft in Köln Stellen „aufzwingen“ müssen. Sein Eindruck sei, dass sowohl der Leiter der Kölner Staatsanwaltschaft wie auch sein Vertreter kein großes Interesse an diesem Verfahren hätten. Biesenbach: „Es fehlen deutlich Kräfte für Cum-Ex-Verfahren.“ Die Aufklärung in Sachen Cum-Ex drohe deshalb „zu versanden“. Dem widerspricht Biesenbachs Nachfolger Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen). Er sieht kein Stocken der Ermittlungen, weil immer wieder Stellen besetzt würden. Die Justiz bemühe sich, die Arbeit der Staatsanwält:innen nach Kräften zu unterstützen.

Die SZ fasst den letzten Stand der Personalausstattung der Staatsanwaltschaft Köln zusammen:

„Offiziell zählt die eigens für Cum-Ex-Fälle zuständige Abteilung H bei der Staatsanwaltschaft Köln zwar 36 Stellen. Drei davon sind momentan aber nicht besetzt. Drei weitere Kräfte fallen derzeit wegen Elternzeit und Mutterschutz aus. Neun von zuletzt 16 neu geschaffene Stellen wurden dem Justizministerium zufolge mit Mitarbeitern besetzt, die noch ‚sehr dienstjung‘ seien. Bis auf zwei Ausnahmen verfügten sie ‚weder über Erfahrungen in Bearbeitung umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen noch über steuer-und bankenrechtliche Vorkenntnisse‘.“

Die Cum-Ex-Verfahren werden am Landgericht Bonn verhandelt. Doch dort, so berichtet der WDR, lässt die angekündigte Prozessflut bislang auf sich warten. Dabei wurden Gerichtssäle für 600.000 Euro modernisiert und neue geplant. Stefan Weismann (Präsident Landgericht Bonn) meinte dazu: „Es war ein anderes Tempo angekündigt.“

Quellen:

„Schleppende Ermittlungen zur WestLB“, Westpol (TV-Magazin des WDR) vom 22. Januar 2023
https://www.ardmediathek.de/video/westpol/westpol/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTdjYjE2NjhhLTU3ZGQtNGUyNy1hY2Y0LTJmMTYyOTg0NDgwYg

Jan Diesteldorf/Nils Wischmeyer: „Personalmangel bremst Cum-Ex-Aufklärung“,
Süddeutsche Zeitung vom 23. Januar 2023

Anklageschrift gegen führenden Unternehmensberater

Bei Unternehmen und staatlichen Institutionen geht ohne Unternehmensberatung häufig gar nichts. Unternehmensberater wie McKinsey & Co. prägen deshalb sowohl Wirtschaftsprozesse als auch gesellschaftliche Lebensverhältnisse entscheidend mit – und verdienen damit Unsummen an Geld. In ihrem im Oktober 2022 zuerst in den USA veröffentlichten „Schwarzbuch McKinsey“ legen die beiden Investigativ-Journalisten der „New York Times“, Walt Bogdanich und Michael Forsythe, nun eine Skandalchronik der weltweit wichtigsten Unternehmensberatung vor. Es ist das bisher aktuellste einer ganzen Reihe von in den vergangenen Jahren erschienenen kritischen Büchern verschiedener Autor:innen über McKinsey – einem Unternehmen, das wohl stellvertretend für die gesamte Consulting-Branche angeprangert werden soll.

Nach eigenen Angaben arbeiten rund 35.000 Mitarbeiter:innen von McKinsey in mehr als 130 Städten und 65 Ländern. Die beiden Autoren gehen primär der Frage nach, mit welchen Methoden dieser riesige und mit über zehn Milliarden Dollar Jahresumsatz international führende Strategieberater vorgeht und welche politischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen seiner Tätigkeit bisher beobachtet werden konnten. Geschieht etwas Skandalöses, stehen die Kunden von McKinsey in der Kritik, da sie für die Folgen ihres Handelns verantwortlich sind. Die Berater, die sie instruiert haben, bleiben dagegen weitgehend verborgen und damit aus der Schusslinie der öffentlichen Kritik. Der Anspruch der amerikanischen Journalisten ist es deshalb, die „fragwürdigen Praktiken“ (Untertitel des Buches) McKinseys aus den letzten Jahrzehnten auf Basis umfangreicher Recherchen ans Licht zu zerren (oder auch der Öffentlichkeit bereits bekannte Fälle der Öffentlichkeit wieder in Erinnerung zu rufen). Die beiden Autoren haben (laut Schutzumschlag des Buches) Hunderte Gespräche mit Insidern geführt und „zehntausende vertrauliche Dokumente“ eingesehen mit dem Ziel, weiter am Lack von McKinsey zu kratzen.

Bogdanich und Forsythe listen in dem Buch detailliert auf, bei welchen strittigen oder kriminell anmutenden Aktivitäten von Unternehmen Mitarbeiter:innen von McKinsey ihre Finger mit im Spiel hatten. Angeführt wird eine Vielzahl von Fällen, hier nur einige Beispiele:
2014 engagierte der Konzern U.S. Steel McKinsey, um den Stahlkonzern wieder auf Gewinnkurs zu bringen. Die Berater implementierten einen „transformativen“ Businessplan, um unter anderem Wartungskosten zu senken. Dutzende Mechaniker wurden entlassen, Hunderte beruflich herabgestuft. Tödliche Arbeitsunfälle waren die voraussehbare Folge.
In den Freizeitparks von Disneyland wurde ebenfalls die „wirtschaftliche Effizienz“ durch einen Umbau der Wartungsarbeiten gesteigert. Ein Jahr lang hatten Consultants von McKinsey die Walt Disney Company analysiert; die wenig überraschenden Empfehlungen folgten 1997: die Instandhaltung von Fahrgeschäften sollte eingeschränkt, Arbeitsplätze gestrichen und Aufgaben an externe Dienstleister outgesourct werden. Auch hier führen die Autoren die nachfolgenden tödlichen Unfälle in einzelnen Vergnügungsparks (z. B. in einer Achterbahn) zurück auf das „eiskalte Kostensenkungskalkül, das die Firma zum Klassenbesten der Unternehmensberatungen gemacht hatte“. (Seite 31)
Seit der globalen Finanzkrise spielte McKinsey eine entscheidende Rolle bei der Umgestaltung des britischen Gesundheitsdienstes „National Health Service“ (NHS). Wegen dem gewaltigen Haushaltsdefizit sollten umfangreiche Kürzungen des NHS-Budgets vorgenommen werden. McKinsey schlug im März 2009 Einsparungen in Höhe von 20 Milliarden Pfund vor; diese sollten durch den Abbau von rund zehn Prozent der NHS-Belegschaft ermöglicht werden. Die beiden Autoren verdeutlichen, wie eng mittlerweile die Bindung der britischen Regierung mit dem privaten Consulting ist. Denn nach dem Zweiten Weltkrieg konnte die Regierung den nationalen Gesundheitsdienst noch ganz ohne die Hilfe von Beratern auf die Beine stellen. 313 Millionen Pfund gab der NHS jetzt allein im Jahr 2010 für Consultingfirmen aus.
Als schockierendster Fall des Buches gelten McKinseys Beratungsleistungen für die US-amerikanische Firma Purdue Pharma, einem Hersteller von Schmerzmitteln mit hohem Suchtpotenzial (Opioiden). Von 2004 bis 2019 erhielt McKinsey insgesamt 83,7 Millionen Dollar Beratungshonorar, um „das Verlangen der Nation nach dem Schmerzmittel OxyContin“ (Seite 198) zu schüren. Die Autoren sprechen von 750.000 Menschen, die infolge einer Epidemie starben, die damals durch den Verkauf des Schmerzmittels in Gang gesetzt wurde.

McKinsey, so heißt es in dem Buch weiter, habe auch die amerikanische Aufsichtsbehörde beraten, deren Aufgabe es war, die Auswirkungen des Skandals in den Griff zu bekommen: „Auch hier kam die Doppelrolle von McKinsey als Berater der Regulierten und der Regulierungsbehörde ins Spiel.“ (Seite 220) Gleiches geschah in China, wo McKinsey einen staatlichen Baukonzern beim Aufbau militärischer Infrastruktur beriet, zugleich aber auch für das US-Pentagon arbeitete, die die chinesischen Pläne als Bedrohung auffasste. Zur Geschäftspolitik von McKinsey gehört es offensichtlich, zur gleichen Zeit verschiedene Unternehmen zu beraten, die auf demselben Markt miteinander konkurrieren.
McKinsey arbeitete auch für die deutsche Spitzenpolitik: Insbesondere die Bundesregierung gehört zu ihren Dauerklienten, so auch das Bundesverteidigungsministerium. Zur Erinnerung: Nachdem Ursula von der Leyen im Jahr 2013 das Ministerium übernommen hatte, holte sie selbst Unternehmensberatungen ins Haus, um Probleme im Beschaffungswesen zu lösen. In der 2018 bekanntgewordenen „Berateraffäre“ wurde von einem eingesetzten Untersuchungsausschuss zwar kein strafbares Fehlverhalten der damaligen Verteidigungsministerin festgestellt. Deutlich wurde aber, dass unter ihrer Verantwortung McKinsey „mehrere auf unrechtmäßige Weise freihändig vergebene Aufträge erhalten hatte“ (Seite 386). Vergaberegeln seien schlicht missachtet worden. Süffisant gehen die Autoren in diesem Zusammenhang auf die besonderen Beziehungen von der Leyens – während ihrer Zeit als Bundesministerin und der Auftragsvergaben an McKinsey – zu der Beratungsfirma ein: „Während sie als Verteidigungsministerin fungierte, waren zwei ihrer Sprösslinge für McKinsey tätig“. (Seite 387)

Tatsächlich gilt McKinsey nach wie vor als attraktive Adresse für Neueinsteiger, da die Bewerberzahlen trotz hartem Auswahlverfahren gigantisch zu sein scheinen. Vielleicht wird sich das aber ändern, denn die Kritik an dem Branchenführer wird immer lauter. Die Diskrepanz zwischen Eigendarstellung und tatsächlicher Beratungspraxis sticht einfach zu sehr ins Auge. So hält die Skandalfirma an ihrem Image als „werteorientiert“ fest und stellt sich etwa auf ihrer Webseite als „values-driven organization“ vor, die „high ethical standards“ folgt. Die akribisch vorbereitete und umfangreiche „Anklageschrift“ der beiden Autoren dementiert diese Selbstinszenierung vehement.

Walt Bogdanich/Michael Forsythe: Schwarzbuch McKinsey. Die fragwürdigen Praktiken der weltweit führenden Unternehmensberatung, Econ, Berlin, 2022, 496 Seiten, 24,99 Euro

Im  Krieg verlieren auch die Sieger

Einige Leute werden sich erinnern: Die 1983 erschienene Erzählung „Kassandra“ der DDR-Schriftstellerin Christa Wolf (1929-2011) galt lange Zeit als Kultbuch der friedensbewegten Linken in Ost- und Westeuropa sowie anderer Teile der Welt. Ist doch die aus der Antike überlieferte Geschichte von der Königstochter, die das grausige Ende eines mutwillig vom Zaun gebrochenen Krieges und die Zerstörung ihrer Heimatstadt voraussah, jedoch dazu verdammt war, dass niemand ihr glaubte, ein treffendes Gleichnis für die vermeintliche Ohnmacht kritischer Intellektueller gegenüber der Ignoranz und dem Machthunger der jeweils Mächtigen. Die in den 1980er Jahren wegen der Nachrüstung mit Mittelstreckenraketen erneut wachsende Gefahr eines Atomkriegs zwischen der Sowjetunion sowie ihren Verbündeten auf der einen und den NATO-Staaten auf der anderen Seite blieb glücklicherweise latent. An dessen Stelle trat allerdings der wirtschaftliche Crash Osteuropas, die siegreiche Offensive westlicher Großunternehmen einschließlich einer kaum überblickbaren Kette sozialer Grausamkeiten.

Dass Daniela Dahn, nachgelassene DDR-Autorin, gleich zu Beginn ihres kürzlich erschienenen Buches auf die Legende von Kassandra verweist, ist ganz gewiss kein Zufall. Mit der militärischen Eskalation des seit Jahren schwelenden Konflikts zwischen der russischen und der ukrainischen Regierung ist die lange Zeit nur theoretisch bestehende Gefahr eines Atomkriegs wieder höchst real geworden. Als Mitunterzeichnerin eines friedenspolitischen Appells gleich zu Beginn des Krieges musste die Autorin – wie auch andere Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner – eine Unzahl medialer Diffamierungen über sich ergehen lassen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzungen ist dieses Buch – eine Zusammenstellung von Texten aus den vergangenen drei Jahren: Essays, Artikel und Vorträge. Und das Ergebnis lässt sich nicht besser als mit nachfolgend zitiertem Satz auf den Punkt bringen: „Das einzig Perfekte an diesem Krieg ist die Propaganda.“

Daniela Dahn bestätigt in dem Buch ausdrücklich, dass die russische Regierung und die hinter ihr stehenden Oligarchen bei der militärischen Eskalation des bereits schwelenden Konfliktes den ersten Schritt getan und damit Schuld auf sich geladen haben. Sie verweist aber auch auf den Vormarsch der ukrainischen Nationalisten, auf die von ihnen begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen und darauf, dass der russische Angriff „ein Riesengeschenk für die Ultrarechten in der Ukraine war“. Und sie betont dass im Falle eines militärischen Sieges der von ihren westlichen Verbündeten unterstützten ukrainischen Armee die höchst reale „Gefahr einer atomaren Kurzschlussreaktion“ besteht – eine Gefahr, die von westlicher Seite her kleingeredet oder aber ganz bewusst ausgeklammert wird. Ebenso, wie mittlerweile ausgeklammert wird, dass zuerst die sowjetische Volkswirtschaft, später dann der mehrheitlich staatseigene russische Konzern GAZPROM fünfzig Jahre lang ein zuverlässiger und vertragstreuer Handelspartner der meisten ost- und westeuropäischen Volkswirtschaften war.

Auch hinterfragt die Autorin die oft getätigte Behauptung, dass der russische Einmarsch in die Ost-Ukraine ein einmaliges, das europäische Sicherheitssystem erschütterndes Ereignis ist. Sie erinnert an das militärische Eingreifen der NATO in den jugoslawischen Bürgerkrieg inklusive der Bombardierung von Belgrad und anderen Städte. Und die kaum zu zählenden Propagandalügen bei diesem und anderen Kriegen. Und auch an die Verstrickungen vom Sohn des derzeitigen US-Präsidenten in mafiöse Gasgeschäfte, von denen seit Beginn der militärischen Eskalation plötzlich nicht mehr geredet wird. Die Aufzählung der aus der kritischen Öffentlichkeit verbannten Fakten, die man in dem Buch wieder nachlesen und sich ins Gedächtnis zurückrufen kann, ließe sich fortsetzen.
Nein, eine grundlegende Gesellschaftsanalyse findet sich in dem Buch nicht. Es ist ein verzweifelter Schrei nach Frieden. Und genau deshalb sollte er jetzt – in einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher und militärischer Konfrontation – ernstgenommen werden.

Daniela Dahn: „Im Krieg verlieren auch die Sieger. Nur der Frieden kann gewonnen werden“, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Berlin 2022, 221 Seiten, 16,00 Euro

Landesbanken und Cum-Ex: Versagende Kontrolle und untätige Justiz

Im November 2020 wurde in Hamburg der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Komplex eingerichtet. Er soll klären, ob führende SPD-Politiker in den Jahren 2016 und 2017 Einfluss auf Steuerentscheidungen bei der Privatbank Warburg genommen hatten. Zwei Jahre später, am 17. November 2022, wurde beschlossen, dass der Arbeitsauftrag für den Ausschuss ausgeweitet wird. Nun sollen die Abgeordneten auch die Geschäfte der ehemaligen landeseigenen HSH Nordbank untersuchen.

Eine große internationale Wirtschaftskanzlei hatte bei der HSH bereits im Jahr 2013 insgesamt 29 Transaktionen festgestellt, bei denen etwa 112 Millionen Euro an Kapitalertragsteuern zu Unrecht erstattet worden waren. Im Jahr darauf zahlte die Bank das Geld inklusive Zinsen an das Finanzamt zurück – insgesamt 127 Millionen Euro. Der Fall war damit aber noch nicht abgeschlossen. So schaltete sich etwa im Jahr 2021 – im Zuge von Cum-Ex-Ermittlungen – die Kölner Staatsanwaltschaft ein und veranlasste eine Durchsuchung bei der HSH-Nachfolgerin Hamburg Commercial Bank. Durch den Untersuchungsausschuss steht die HSH jetzt erneut im öffentlichen Fokus – nachdem sie in ihrer Geschichte schon häufig für Aufsehen gesorgt hat:

„Zur Erinnerung: Die kleine Landesbank hatte sich zum größten Schiffsfinanzierer der Welt aufgeschwungen und dabei völlig übernommen, sie hatte in windige Immobiliendeals rund um den Globus investiert und Skandal an Skandal gereiht. Am Ende blieben für die beiden Bundesländer trotz des Verkaufs nichts als Ärger und Milliarden-Schulden. Und ausgerechnet diese HSH steigt nun wie ein Zombie aus ihrem Grab.“ [1]

Dass ausgerechnet Landesbanken kriminelle Geschäfte zu Lasten der öffentlichen Hand einfädelten, obwohl sie dem Staat selbst gehören und zugleich während der Finanzkrise staatliche Milliardenhilfen in Anspruch genommen hatten, empörte die kritische Öffentlichkeit in den letzten Jahren allerdings nur begrenzt. Dass die Vorgänge nicht vollends in Vergessenheit geraten – dafür sorgen zurzeit nicht nur die Oppositionsparteien im Hamburger Abgeordnetenhaus. Neben linken Kritiker*innen des Finanzsystems  befassen sich auch marktliberale Zeitungen wie das Düsseldorfer Handelsblatt mit dem „Skandal im Skandal“, wie das Blatt das Geschäftsgebaren der Landesbanken um Cum-Ex nennt. [2] Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die Hamburgisch-Schleswig-Holsteinische Nordbank AG (HSH Nordbank), die Landesbank Berlin, die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba), die Westdeutsche Landesbank AG (WestLB) – sie alle waren im Cum-Ex-Steuerskandal verstrickt.

Vor über sechs Jahren berichtete das Handelsblatt in einer Titelstory, dass 129 nationale und internationale Banken an den Geschäften auf Kosten der Steuerzahler beteiligt gewesen waren. Auf Nachfrage von Investigativjournalisten schlossen damals jedoch fast alle der beteiligten Geldinstitute aus, dass sie jemals mit Cum-Ex-Geschäften zu tun gehabt hätten. [3]  Allein die ehemalige Landesbank WestLB hinterzog bei den kriminellen Geschäften mutmaßlich 600 Millionen Euro an Steuern, ein Mehrfaches dessen, was der weithin bekannten Hamburger Privatbank Warburg zur Last gelegt wurde. Die von anderen landeseigenen Banken verursachten Steuerschäden belaufen sich ebenfalls auf hohe Millionenbeträge: 166 Millionen bei der LBBW, 112 Millionen bei der HSH Nordbank, 22 Millionen bei der Helaba. „Ausgerechnet bei den Banken in öffentlicher Hand wird sehr nachlässig aufgeklärt“, zitiert das Handelsblatt den Mannheimer Finanzwirtschaftler Christoph Spengel, der sich dem milliardenschweren Steuerraub durch Aktiengeschäfte bestens auskennt. „Offensichtlich geht der Staat gegen Landesbanken weniger entschlossen vor als gegen Privatbanken“. [4] Der Professor formuliert recht zurückhaltend, denn bei der Verfolgung krimineller Landesbanker übt sich die Justiz tatsächlich weitgehend in Arbeitsverweigerung. Und das, obwohl nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bereits bei Überschreiten der Schwelle von 50.000 Euro eine „Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen“ vorliegt – ab einer Millionen Euro muss mit Gefängnisstrafen gerechnet werden.

In den letzten beiden Jahren wurden vom BGH, vom Bundesfinanzhof und vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Cum-Ex als strafbar sowie steuerrechtswidrig einzustufen ist und alle daraus erzielten Gewinne eingezogen werden können. Während aber bislang vier Täter im Warburg-Komplex verurteilt wurden und weitere beschuldigte Manager von Privatbanken aktuell vor Gericht stehen, erging im Fall der Landesbanken keine einzige Anklage.

Justiz ohne Verfolgungsinteresse

So ist spätestens seit 2013 bekannt, dass die gemeinsame Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein, die HSH Nordbank, von Cum-Ex profitierte. Es ging dabei um Aktiendeals in den Jahren von 2008 bis 2011. Obwohl die Bank die Beute zurückzahlte und damit ihre Schuld anerkannte, entschied sich die Staatsanwaltschaft Hamburg seinerzeit gegen die Einleitung eines Strafverfahrens. Es wurde lediglich ein sogenannter Beobachtungsvorgang angelegt. Mit dem Ergebnis, dass die vorliegenden Indizien als offenbar nicht ausreichend bewertet wurden, um den Geschehnissen weiter nachzugehen. Erst 2018 leitete die Staatsanwaltschaft Köln aufgrund von Hinweisen aus einem anderen Cum-Ex-Fall ein Verfahren ein, so dass zurzeit etwa zehn ehemalige und noch aktive Mitarbeitende auf der Beschuldigtenliste stehen. Fazit: Die HSH entging bislang einer Strafzahlung, musste lediglich den selbst verursachten finanziellen Schaden plus Zinsen begleichen. Die Täter wurden bis heute nicht zur Verantwortung gezogen.

Im Fall der LBBW ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit neun Jahren, ohne dass jemand angeklagt worden wäre. Ein Ende der Ermittlungen gegen insgesamt sieben Beschuldigte, so das Handelsblatt, sei nach wie vor nicht abzusehen. Obwohl es sich um ein sehr aufwändiges Verfahren handele, gäbe es nur einen Ermittler. Eine erstaunliche Mitteilung, denn bei einem Steuerschaden von 166 Millionen Euro müssen letztlich viele hochkomplexe Aktiengeschäfte in einem Umfang von vielen Milliarden Euro abgewickelt worden sein. Gleiches gilt für die 2012 abgewickelte WestLB, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen und der Sparkassen, für die ihre Rechtsnachfolgerin, die Portigon AG, Rückstellungen in Höhe von 600 Millionen Euro bilden musste, um die Steuerrückforderungen übernehmen zu können. Portigon hatte jedoch jahrelang vehement bestritten, die WestLB habe jemals mit Cum-Ex-Geschäften zu tun gehabt. Im Jahr 2016 leitete die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft dann endlich Ermittlungen ein, die aber kaum vorwärtskamen. Auch dies verwundert, denn schon 2014 wurden die Telefone Hanno Bergers, Steueranwalt und Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, abgehört. Der hatte mehrmals erwähnt, davon gehört zu haben, dass auch die WestLB in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt gewesen sei. Im Jahr 2020 übernahm dann die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren, ermittelt aktuell gegen 18 Beschuldigte, darunter auch frühere Vorstandsmitglieder. Die Zeit zumindest zeigt sich mittlerweile verhalten optimistisch: „Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, sei noch nicht abzusehen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Da der Raubzug in der Sache aufgeklärt ist, sollte es nicht mehr allzu lange dauern, bis die Ermittler die Verantwortlichkeiten festgestellt haben. Im Landgericht Bonn könnten schon bald erste Anklageschriften eingehen.“ [5] Der politische Auftrag jedenfalls ist mit dem Koalitionsvertrag von Grünen und CDU in NRW gegeben. Dort heißt es: „Bei dem Cum-Ex-Skandal werden wir die Rolle der früheren WestLB aufklären.“ Was aber weiter und in welchem Zeitrahmen konkret unternommen werden soll, bleibt nach wie vor unklar.

Dass auch die Landesbank Berlin an Cum-Ex beteiligt war, ging aus einer Antwort der damaligen Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke im September 2017 hervor. Danach sei die Landesbank Anfang 2016 als Rechtsnachfolgerin der Bankgesellschaft Berlin AG durch die Steuerbehörden „auf wenige mögliche Leerverkaufsgeschäfte aus dem Jahr 2007“ [6] aufmerksam gemacht worden. Eine interessante Bemerkung: Die Bank hat erst durch die Behörden erfahren, welche Deals sie selbst „möglicherweise“ abgeschlossen hat. Gemeinsam mit einem externen Wirtschaftsprüfer und in enger Kooperation mit den zuständigen Behörden würden alle in Frage kommenden Geschäftsvorgänge in dem Zeitraum untersucht. Nach der Ankündigung ist aber offenbar nichts passiert. „Bis heute ist nicht bekannt, um wie viel Geld sich die Landesbank bereichert haben könnte. (…) Die Ermittlungsbehörden in Berlin nahmen trotzdem vorab einen Freispruch an.“ [7] Denn laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde das Vorliegen einer Straftat verneint. Das objektive Handeln bei den Cum-Ex-Geschäften sei durchaus als strafrechtlich relevant angesehen worden, ein entsprechender individueller Vorsatz der Beschuldigten aber sei nicht nachzuweisen gewesen.

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Landesbank Berlin ist zurzeit Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Sein Stellvertreter Frank Wolf, Landesbezirksleiter von ver.di, war als gelernter Bankkaufmann zuvor Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen der Gewerkschaft. „Von beiden ist kein Versuch bekannt, auch nur die Schadenshöhe der Cum-Ex-Geschäfte der Landesbank Berlin zu bemessen. Eine Auskunft dazu gab es nicht“. [8]
Ebenfalls seit etwa 2016 ist der Cum-Ex-Handel bei der hessischen Landesbank Helaba öffentlich bekannt. Schon 2013 hatte sie 22 Millionen Euro zuvor illegal kassierte Kapitalertragssteuern an den Fiskus zurückgezahlt. Auffallend ist auch in diesem Fall, dass sich die Staatsanwaltschaft Frankfurt in der Zwischenzeit trotz der erheblichen Straftaten passiv verhielt. Im Jahr 2016 galten dann zwei Personen, darunter ein Vorstand, als verdächtig. Heute, nach weiteren sechs Jahren, kann die Strafverfolgungsbehörde keinen neuen Sachstand vermelden. Aber auch für die Helaba gilt: Wer 22 Millionen Euro als Gewinn ergaunert, muss mit Milliardenbeträgen gehandelt haben, was mit lediglich zwei Akteuren definitiv nicht möglich ist. Zwar zeigt sich die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bei Cum-Ex durchaus als umtriebig, schließlich laufen in Hessen mehrere Verfahren (u. a. gegen Hanno Berger). Der Helaba-Fall aber „steht weit hinten auf der Prioritätenliste“, wie es in dem Handelsblatt-Podcast von Ende August 2022 heißt. Die Journalisten der Zeitung kennen schlicht niemanden, der oder die versucht, die Ermittlungen in dem Fall voranzutreiben.

Aufsichtsräte wissen von nichts

Zu den auffallend zurückhaltend agierenden Personen gehören auch die Aufsichts- und Verwaltungsräte der Landesbanken: „Vom Aufsichtsrat der Helaba, gespickt mit Landräten, Oberbürgermeistern und Sparkassenvorständen, sind keinerlei Versuche bekannt, die Aufklärung zu beschleunigen“ [9]. So bestritt Helmut Linssen (CDU), von 2005 bis 2010 Finanzminister von NRW und damit Aufsichtsratsmitglied bei der WestLB, noch bei seiner Befragung Anfang 2017 im Untersuchungsausschuss des Bundestages, dass es bei der Landesbank je Cum-Ex-Geschäfte gegeben habe. [10] Zu dem Zeitpunkt bestanden aber keine Zweifel mehr an den kriminellen Geschäften, die in der Presse bereits detailliert dargestellt worden waren. Auch Linssens Nachfolger als NRW-Finanzminister und späterer Co-Vorsitzende des SPD, Norbert Walter-Borjans, saß im Aufsichtsrat der Landesbank. Er hatte sich zwar als Aufkäufer von Steuer-CDs profiliert, die auch umfassende Informationen über Cum-Ex-Geschäfte von Finanzinstituten enthielten. Im NRW-Landtag antwortete Walter-Borjans Ende 2015 jedoch auf eine diesbezügliche Anfrage, dass ihm als Finanzminister und zugleich Aufsichtsrat der WestLB keine Erkenntnisse über missbräuchliches Verhalten der Landesbank vorliegen würden. [11]
Auf Nachfrage des Handelsblatt vom Juli 2022 reagierte der ehemalige Chef der Deutschen Bahn, Heinz Dürr, ebenfalls recht dürftig: „Während meiner Zeit im Verwaltungsrat der LBBW wurde nicht über das Thema Cum-Ex gesprochen.“ [12] Der frühere Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, bis 2014 Mitglied des obersten Kontroll- und Beratungsgremium der LBBW, antwortete dem Wirtschaftsblatt knapp und trocken: Er habe sich nicht mit dem Thema Cum-Ex beschäftigt und deshalb auch nichts unternommen. Andere angefragte namhafte Politiker oder „Wirtschaftsgrößen“ antworteten den Journalisten erst gar nicht auf eine entsprechende Anfrage.
Das konsequente Bestreiten auf Seiten von Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten landeseigener Unternehmen, dass es dort Cum-Ex-Geschäfte gegeben habe oder die Kontrollorgane davon erfahren hätten, und das schleppende Vorgehen der Staatsanwaltschaften passen zu einer mittlerweile durchgesetzten Erkenntnis allerdings gar nicht: Dass, wie nachfolgendes Zitat eines ehemaligen Mitarbeiters der WestLB belegt, die Abwicklung der kriminellen Geschäfte eine systematisch organisierte Massenveranstaltung war.
„Natürlich haben wir Cum-Ex-Geschäfte gemacht. Haben doch fast alle Banken in Europa gemacht. (…) Die Cum-Ex-Geschäfte waren Top-Down-geplant. Die Anweisungen, wie viele Kapitalertragssteuern am Jahresende unter dem Strich stehen mussten, die kamen von oben. Sie können nicht alleine 15 Milliarden Euro durch die Bilanz ziehen. Das muss genau vorbereitet werden. Auf den Email-Verteilern, die es zu diesen Geschäften gab, waren 300 bis 400 Leute. Das Trade-Controlling, das Risiko-Management, der Vorstand. Der Ablauf der Trades stand doch in den Excel-Sheets im Anhang der Mails klar drin.“ [13]
Aussagen von Insidern wie diese räumen mit naiven Annahmen auf, der Staat würde bei der Aufsicht seiner eigenen Unternehmen eine besondere Sorgfalt walten und wirtschaftskriminelles Vorgehen verhindern. Denn Landesbanken, ob als Aktiengesellschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) verfasst, bewegen sich auf den gleichen hart umkämpften Geschäftsfeldern wie die privaten Banken und müssen sich dort behaupten. Gelingt dies, kassieren die Führungskräfte auch in den öffentlichen Unternehmen hohe Gehälter und Boni.

Die bizarre Geschäftspolitik der Landesbanken

Schon mit Beginn der 1970er Jahren hatten sich die Landesbanken, deren ursprünglicher Zweck in der Förderung der regionalen Wirtschaft bestand, zu „normalen“ Geschäftsbanken gewandelt. So bauten sie zunehmend ihr Auslandsgeschäft aus und stießen damit in die angestammten Bereiche der privaten Großbanken vor, mit denen sie konkurrierten – von denen sie sich aber immer weniger unterschieden. [14]
In der Fachliteratur wird betont, dass öffentliche Unternehmen aus verfassungsrechtlichen Gründen per se dem Gemeinwohl verpflichtet seien. Dieser Grundsatz befreie die Geschäftsführungen jedoch nicht von der Pflicht, sie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und damit gewinnorientiert zu führen. Ein Widerspruch in sich, der aber klarstellt, dass der öffentliche Auftrag die Landesbanken in ihrer expansiven und international ausgerichteten Geschäftspolitik noch nie einschränken konnte. In den Jahren seit Beginn der Finanzkrise zeigte sich, dass wegen fehlender Regularien und Kontrollen viele hochriskante Geschäfte einzelne der staatlichen Banken an den Abgrund geführt hatten. Es wurden sogar kritische Stimmen laut, die vermuteten, die öffentlichen Landesbanken könnten ganz gezielt kaputtgewirtschaftet worden sein, „auch um zu zeigen, dass öffentlich eben nicht besser sei als privat“ [15].
Eine interessante Deutung, die sich gegen die These eines ungewollten Staatsversagens richtet. Auch die Weigerung der aktuellen und ehemaligen Aufsichts- und Verwaltungsräte, zur Aufklärung über die Verwicklung von Landesbanken im Cum-Ex-Skandal beizutragen, lässt auf ein bewusstes Handeln schließen. Wahrscheinlich sah und sieht man einfach wohlwollend darüber hinweg, dass die Manager der Landesbanken, die zum Teil nicht für das „marktübliche“ internationale Investmentgeschäft taugten, wenigstens auf kriminelle Weise zur Gewinnerzielung (wenn auch auf Kosten der eigenen Träger) fähig waren.

 

Anmerkungen

[1] Andreas Dey: „Plötzlich hält ein Zombie die Hamburger Politik in Atem“, Hamburger Abendblatt (Online) vom 27. August 2022
https://www.abendblatt.de/hamburg/article236264249/cum-ex-affaere-hsh-nordbank-ein-zombie-haelt-die-politik-in-hamburg-in-atem-pua.html
[2] vgl. auch: BIG-Nachricht vom 26. Juli 2022,
https://big.businesscrime.de/nachrichten/private-fluchtprogramme-der-superreichen/ 
[3] „Landesbanken im Cum-Ex-Skandal: Chefetagen als justizfreie Zonen, Handelsblatt Crime, Podcast vom 14. August 2022
https://www.youtube.com/watch?v=TngQ05Z6q_E
[4] Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Schäden in Milliardenhöhe: Landesbanken versinken in Cum-Ex-Affäre“, Handelsblatt (Online) vom 20. Juli 2022
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steuerskandal-schaeden-in-milliardenhoehe-landesbanken-versinken-in-cum-ex-affaere/28521106.html
[5] Karsten Polke-Majewski: „Wer zahlt?“, Die Zeit (Online) vom 16. November 2022
https://www.zeit.de/2022/47/westlb-cum-ex-skandal-landesbank-finanzbetrug-ermittlung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F
[6] Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (Die Linke) vom 13. September 2016, Drucksache 17/19081
https://www.steffen-zillich.de/fileadmin/linksfraktion/ka/2016/S17-19081.pdf
[7] Iwersen/Votsmeier, Handelsblatt vom 20. Juli 2022
[8] ebd.
[9] ebd.
[10] Deutscher Bundestag: „Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes“, 20. Juni 2017, Drucksache 18/12700, Seite 183
https://dserver.bundestag.de/btd/18/127/1812700.pdf
[11] „Tat ohne Täter – Wie sich Politik und Justiz im Cum-Ex-Skandal blamieren“, Handelsblatt Crime, Podcast vom 29. August 2022
https://www.handelsblatt.com/audio/crime/handelsblatt-crime-tat-ohne-taeter-wie-sich-politik-und-justiz-im-cum-ex-skandal-blamieren/28630066.html
[12] Handelsblatt-Podcast vom 14. August 2022
[13] Handelsblatt-Podcast vom 29. August 2022
[14] vgl. Benjamin Gubitz: Das Ende des Landesbankensektors. Der Einfluss vom Politik, Management und Sparkassen, Wiesbaden, 2013, Seite 64
[15] Torsten Loeser: „‚Der Abgesang kommt zu früh‘. Antwort auf Joachim Bischoff und Norbert Weber: ‚Landesbanken besser auflösen‘“, 24. November 2012
https://www.axel-troost.de/de/article/6624.der-abgesang-kommt-zu-frueh.html

Das Ende von Demokratie und Staat – Die visionäre Heilsbotschaft des Tech-Milliardärs Peter Thiel

Im Mai 2022 beschrieb Die Zeit ganzseitig den Persönlichkeitskult um Elon Musk, Chef von Tesla, Twitter und dem Raumfahrtunternehmen SpaceX. Für den TV-bekannten Start-up-Investor Frank Thelen ist er „der größte Architekt der Menschheitsgeschichte“. Die Kombination von zur Schau gestelltem Machertum und dem Versprechen einer leuchtenden technologischen Zukunft lässt seine Anhängerschaft offenbar stetig wachsen: „Mit Tesla will er den Klimawandel stoppen, mit Twitter die Meinungsfreiheit retten, seine Lieblings-Kryptowährung Dogecoin soll nicht die Finanzelite reich machen, sondern ‚the people‘s crypto‘ sein“. Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonao bezeichnete ihn nicht weniger euphorisch als „Mythos der Freiheit“. Dies nicht gerade zufällig: Seit Monaten wird berichtet, dass Musk politisch nach rechts driftet, sich für Verschwörungserzählungen anfällig zeigt, für die Republikanische Partei und für den Ex-Präsidenten Trump wirbt. Ob die Übernahme und somit absolute Kontrolle über den Kurznachrichtendienst Twitter, einer wichtigen globalen Informationsplattform, sein Image auch bei vielen seiner bisherigen Fans beschädigen wird, bleibt vorerst abzuwarten.

„Die Erziehung eines Libertären“

Ähnlich einflussreich wie die Kultfigur Musk, aber weitaus weniger im öffentlichen Rampenlicht stehend, ist der aus Frankfurt am Main stammende US-Milliardär Peter Thiel. Auch der Gründer des Online-Bezahldienstleisters PayPal und erste Großinvestor bei Facebook setzt auf die Republikaner: Im Jahr 2016 verhalf er mit gigantischen Summen Donald Trump zur Präsidentschaft. Seine provokanten politischen Überzeugungen legte der libertäre Vordenker der politischen Rechten in den USA in zahlreichen Vorträgen, Essays und Buchpublikationen dar. So zum Beispiel im Frühjahr 2009 in dem vielbeachteten Essay „The Education of a Libertarian“, den er auf Einladung der ultrakonservativen Denkfabrik Cato Institute vorlegte. Persönliche Freiheit sei das höchste Gut überhaupt, heißt es dort zu Beginn. Er stemme sich gegen Steuererhebungen, die „beschlagnahmenden“ Charakter hätten, lehne totalitäre Systeme ebenso ab wie die Ideologie von der Unausweichlichkeit des Todes jeden Einzelnen: „For all these reasons, I still call myself ‚libertarian‘“.

Auch glaube er nicht mehr daran, dass Freiheit und Demokratie miteinander vereinbar seien. Das seit 1920 zu beobachtende gewaltige Anwachsen des Wohlfahrtsstaates und die Ausweitung des Frauenwahlrechts seien verantwortlich dafür, dass die Idee einer „capitalist democracy“ ein Widerspruch in sich sei. Soll heißen: Selbst eine moderate staatliche Politik des sozialen Ausgleichs und der demokratischen Mitsprache passe nicht zum Konzept der Freiheit, die mit dem Kapitalismus identisch ist. Dieser von ihm geäußerte Gedanke führe seiner Meinung nach zur eigentlichen Aufgabe der Libertären, einen Ausstieg aus der Politik in all ihren Formen zu finden. Er lege seinen Fokus auf die Entwicklung neuer Technologien, die einen „neuen Raum für Freiheit“ schaffen könnten. Noch unentdeckte Gebiete müssten erschlossen werden, um neue Formen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auszuprobieren. Als „technological frontiers“ nennt Thiel den Cyberspace, den Weltraum und die Besiedelung der Weltmeere.

Wie Thiel weiter meint, habe er als Unternehmer und Investor seine Anstrengungen auf das Internet konzentriert. So wolle er eine von jeder Regierungskontrolle freie Weltwährung schaffen, um die Währungssouveränität der Staaten zu beenden. Konzerne wie Facebook hätten in den 2000er Jahren den Raum für einen neuen Umgang mit konfligierenden Interessen oder abweichenden Meinungen („new modes of dissent“) und neue Wege zur Errichtung von nicht an Nationalstaaten gebundene Gemeinschaften geschaffen. Der Weltraum bietet nach Thiel „eine grenzenlose Möglichkeit zur Flucht vor der Weltpolitik“. Die Raketentechnologie habe aber seit den 1960er Jahren nur wenige Fortschritte gemacht. Notwendig sei eine „Verdoppelung der Anstrengungen für die kommerzielle Raumfahrt“. Eine „libertäre Zukunft“ im All, wie sie bekannte Science-Fiction-Autoren beschrieben hätten, könne in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts möglich werden. Zwischen Cyberspace und Weltall verortet Thiel als Ideologe uneingeschränkter technologischer Machbarkeit die Besiedelung der Ozeane. Diese solle einen dauerhaften Lebensraum ohne jeden Einfluss von Staaten schaffen.

Weltraum und Militär

Thiels Karriere ist eng mit diversen US-Techriesen und mit dem militärisch-industriellen Komplex verknüpft. Sein finanzielles Engagement bei Facebook führte zu einer jahrelangen Freundschaft mit dessen CEO Marc Zuckerberg. Der Bezahldienst Paypal entstand aus einem Zusammenschluss von Firmen Thiels und Elon Musks im Jahr 2000. Die 2004 gegründete Datenanalyse- und Softwarefirma Palantir brachte Thiel schließlich 2020 an die Börse. „Palantir (‚sehender Stein‘)“, schreibt Werner Rügemer, „ist einer der wichtigsten Softwarezulieferer für die US-Geheimdienste FBI, CIA und NSA, aber auch für das Department of Home Security, für (…) Air Force, Marines und die US-Katastrophenschutzbehörde.“ (Rügemer, Seite 145) Trotz seiner behaupteten staatskritischen Attitüde als Libertärer entwickelte Thiel das Unternehmen Palantir mit seinen weltweit knapp 3.000 Mitarbeiter*innen zu einem engen Partner von Regierungen, Behörden, dem Militär und der Großindustrie.

In das von seinem ehemaligen Paypal-Kollegen Elon Musk im Jahr 2002 gegründete Weltraumunternehmen SpaceX investierte Thiel die ersten 20 Millionen Dollar (vgl. Wagner, Seite 95). Selbstredend gilt Thiel als großer Fan von Musks Projekt, den Mars zu besiedeln – er ist an dessen Finanzierung beteiligt (vgl. n-tv). Im Oktober 2022 wurde bekannt, dass er nun auch in ein oberbayerisches Start-up investiert, das unbemannte Flugobjekte an die Ukraine liefert. Zusammen mit dem Berliner Risikokapitalgeber Project A steigt Thiel mit 17,5 Millionen Dollar bei der Drohnenfirma Quantum Systems ein. Bisher ist es bei deutschen Startups eher verpönt, offen im Rüstungssektor tätig zu werden – Investoren aus der Venture Capital-Branche schließen Investments in Rüstungsprojekten in der Regel aus. Quantum aber lieferte im Frühjahr die ersten Überwachungsdrohnen zur Ausspähung russischer Truppen an die Ukraine. Weitere sollen folgen. Da die Grenzen zwischen Aufklärungs- und Waffensystemen in Zeiten der vernetzten Kriegsführung immer mehr verschwimmen, fallen offensichtlich – mit kräftiger Unterstützung des Neuinvestors Peter Thiel – bei deutschen Startups zunehmend bisher vorhandene Hemmungen, sich militärisch zu engagieren (vgl. Handelsblatt vom 21. Oktober 2022 und Süddeutsche Zeitung vom 18. Oktober 2022).

Weltmeer und Seestädte

Wie stellt sich Thiel aber nun eine Gesellschaft der Zukunft vor, in der Freiheit im Sinne des Libertarismus handlungsleitend sein soll? In jedem Fall in Form „freier Räume“ jenseits staatlicher Regulation. Zum Beispiel auf hoher See, denn das Meer und ferne unbewohnte Inseln gehören scheinbar niemanden, sind also eine Welt, die nach Thiel und Co. nur darauf wartet, angeeignet zu werden.

„In der Geschichte des Kolonialismus“, heißt es in einem FAZ-Artikel von Theresia Enzensberger, „war das unbeschriebene Blatt schon immer eine nützliche Illusion. Das Niemandsland war für die kolonisierenden Seefahrer eine ganz selbstverständliche Erweiterung ihres geschichtslosen, unbeanspruchten Meeresraums.“ Deren Erben im heutigen Silicon Valley sähen sich als Pioniere, als Entdecker von neuen Möglichkeiten und Lebenswelten. „Wenn Elon Musk die indonesische Insel Biak gegen den Widerstand der indigenen Bevölkerung durch eine Startrampe in ein ‚Space Island‘ verwandeln will; wenn Peter Thiel in das Seasteading Institute investiert, das vorhat, künstliche Inseln zu errichten; wenn der Rohstoffhändler Titus Gebel in Honduras freie Privatstädte entwickelt, bei denen die Regierung durch einen ‚Staatsdienstleister‘ ersetzt wird, dann tun sie das alle im Namen der Aufklärung – wie schon die Seefahrer Jahrhunderte vor ihnen.“

Das genannte Seasteading Institute wurde 2008 von Patri Friedman gegründet – dem Enkel Milton Friedmans, des Begründers der Chicagoer Schule, und Sohn des Anarcho-Kapitalisten David Friedman. Sein Projekt, eine „radikal libertäre“ Seestadt zu entwickeln, wurde von Thiel durch eine Spende von einer halben Millionen Dollar ins Rollen gebracht (vgl. Kemper, Seite 62f.). Laut Wikipedia-Eintrag bezeichnet „Seasteading“ (engl. Sea [Meer] und homesteading [Besiedlung, Inbesitznahme]) das Konzept, Stätten dauerhaften Wohn- und Lebensraums auf dem Meer zu schaffen, außerhalb der von nationalen Regierungen beanpruchten Gebiete. Die Washington Post beschrieb im Jahr 2011 Thiels Ideen näher:

„Thiel believes these islands may be important in ‚experimenting with new ideas for government‘, such as no welfare, no minimum wage, fewer weapons restrictions, and looser building codes.“ („Thiel glaubt, dass diese Inseln wichtig sein könnten, um mit ‚neuen Ideen für Regierungen zu experimentieren‘, wie z.B. keine Sozialhilfe, kein Mindestlohn, weniger Waffenbeschränkungen und lockerere Bauvorschriften.“ Vgl. Hinweis und Übersetzung im „ZDF-Magazin Royale“ vom 11. Februar 2022)

Am Ende seines Essays „The Education of a Libertarian“ (2009) wünscht Thiel übrigens Patri Friedman für sein außergewöhnliches Experiment nur das Beste.

Kryptowährung

Thiel ist auch ein langjähriger Fan von Digitalwährungen wie etwa Bitcoin. Er wird nicht müde, gegen alle Barrieren anzukämpfen, die seinem Ziel im Wege stehen, eine von staatlichen Banken unabhängige Währung zu schaffen. Mit seiner Firma PayPal wollte er damit nichts weniger als das Weltfinanzsystem aus den Angeln heben. Zunächst profitierte er aber persönlich davon. Über seinen Founders Fund investierte er 2017 rund 20 Millionen Dollar in die Kryptowährung; schon Anfang 2018 soll sein Investment laut Manager Magazin hunderte Millionen Dollar wert gewesen sein.

Auf der Konferenz „Bitcoin 2022“ im April 2022 in Miami Beach griff Thiel dann die drei bekannten Größen der US-Finanzindustrie frontal an: Warren Buffett, den JP Morgan-Chef Jamie Dimon und Blackrock-Chef Larry Fink. Er machte sie für die aktuelle Kursschwäche der Kryptowährung verantwortlich und beschimpfte sie als „Finanz-Gerontokraten“, die sich gegen die „revolutionäre Jugendbewegung“ rund um die Digitalwährung Bitcoin verschworen hätten. Er warf ihnen vor, den Trend zu nachhaltigen Investitionsansätzen gegen Bitcoin-Anlagen zu stützen (wegen des hohen Stromverbrauchs beim Mining achten Investoren offensichtlich mittlerweile auf mehr Energieeffizienz). Das Handelsblatt kommentierte dies am 8. April 2022 wie folgt:

„Thiels Verbalattacke einfach als unschöne Stimmungsmache abzutun wäre (…) zu einfach. Denn seine Rhetorik ist gefährlich. Thiel spricht von ‚Feindeslisten‘, Buffett nennt er den ‚Feind Nummer eins‘, Nachhaltigkeitsansätze seien eine ‚Hassfabrik‘, die er mit der Kommunistischen Partei Chinas gleichsetzt. Sinngemäß drückt er damit aus: Bitcoin bedeutet Freiheit, alles andere ist Diktatur. (…) Um diesen Standpunkt zu legitimieren, inszeniert sich der 54-Jährige, ironischerweise je nach Betrachtung selbst schon ein alter weißer Mann, als Interessenvertreter einer Jugendbewegung. Doch erstens besteht gerade in der jungen Generation ein starkes Verantwortungsgefühl gegenüber der Umwelt. Während Thiel den Staat am liebsten abschaffen würde, befürworten gerade viele junge Menschen Einschränkungen zugunsten größerer Nachhaltigkeit.“

Thiels Jugendkult passt übrigens zu einzelnen von ihm geförderten Forschungsprojekten, die das Ziel verfolgen, den biologischen Alterungsprozess aufzuhalten. Beispielsweise steckt er Geld in die Kryonik, einer Technologie, die es ermöglichen soll, Menschen nach ihrem Ableben einzufrieren, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzutauen. Thiel erklärte bereits 2012, der Tod sei ein Problem, das sich lösen ließe. Laut Medienberichten wollte er an umstrittenen klinischen Tests teilnehmen, bei denen sich Erwachsene das Blut jüngerer Menschen spritzen lassen, um selbst wieder jugendlich frisch zu werden – in den USA als „Vampir-Therapie“ bekannt. Ende Oktober 2022 boten Internetportale dazu eine passende Meldung: Elon Musk hatte eine Reihe von Prominenten aus der globalen Tech-Szene und einzelne Hollywood-Stars zu einer Halloween-Party auf ein rumänisches „Dracula-Schloss“ eingeladen. Auch Peter Thiel stand auf der Gästeliste. Ein Sinn für skurrilen Humor ist den Tech-Milliardären kaum abzusprechen.

Königsmacher der neuen Rechten

Thiel hat allerdings bei öffentlichen Auftritten bestritten, ein Vampir zu sein. Das Manager Magazin hält in seiner Oktoberausgabe 2022 eine weitere Metapher für ihn bereit. Nach Auffassung des Blatts schürt Thiel schon lange Umsturzfantasien und greift als „Dark Lord“ nicht weniger als nach der politischen und gesellschaftlichen Macht in den USA. Sein Selbstverständnis zeigt eine mehrtägige Konferenz, zu der seine Capital-Venture-Firma Founders Fund Anfang 2022 in ein luxuriöses Hotel in Miami Beach einlud. Die „wichtigsten Unruhestifter unserer Kultur“ (unter anderem Elon Musk) versammelten sich dort unter dem Motto „A Conference for Thoughtcrime“. Die Teilnehmer*innen verstanden sich offenbar als Ketzer und Nonkonformisten, die „‚von anderen Konferenzen verbannt sind‘, wie es in der Einladung hieß. (…) Die Besucher sollten sich mit Widerspruch und unpopulären Ideen beschäftigen, wesentlich für den Fortschritt der menschlichen Zivilisation.“

Das Manager Magazin ernannte Peter Thiel als „Megaspender“ der Republikanischen Partei zum „Königsmacher der radikalen Rechten“. Denn mit seinen Millionen wolle er den Machtwechsel im US-Senat herbeiführen – und unterstützte bei den US-Zwischenwahlen im November zwei Trump-Anhänger und politische Newcomer, die selbst aus der Venture-Capitalist-Branche kommen: J.D. Vance (Ohio) und Blake Masters (Arizona). „Sie überbieten sich mit kruden Thesen von rassistischen Anspielungen, Verschwörungstheorien und Attacken auf die ‚woke culture‘, die Bewegung gegen Diskriminierung.“ Thiel selbst ist seit 2016 Großspender der Republikaner und gilt seitdem als Vertrauter und Berater von Ex-Präsident Trump. Dies ist ungewöhnlich, weil es auch in den USA offenbar eher selten ist, dass sich das „Wagniskapital“ direkt parteipolitisch einmischt. Anders bei Thiel: „‚Die Politik hat immer mehr Raum bei ihm eingenommen. Peter ist superpolitisch, und das schon seit fünf, sechs Jahren‘“. So zitierte das Handelsblatt jedenfalls am 8. Februar 2022 eine ihm nahestehende Person. Thiel, im gesellschaftspolitisch eher liberal geprägt Silicon Valley als Außenseiter geltend, versucht die Republikaner politisch weiter nach rechts zu verschieben, in dem er systematisch als Netzwerker agiert. Der amerikanische Universitätsprofessor Moira Weigel erklärte Mitte des Jahres gegenüber dem britischen Guardian, dass Thiel selbst aber gar nicht entscheidend sei: „What matters about him is whom he connects.“ Thiel stelle die Kontakte und Verbindungen her zwischen den „most rightwing politicians in recent US-history“.

Thiel möchte aber offensichtlich auch seine Kontakte nach Europa intensivieren. So heuerte Österreichs Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz Anfang 2022 bei der Investmentfirma Thiel Capital als „Global Strategist“ an. Vor allem die guten Kontakte des ehemaligen ÖVP-Politikers zu Autokraten im osteuropäischen Raum und zur EU könnten Thiel bei der Entwicklung seines rechten Netzwerks von Nutzen sein. Kurz war zuvor wegen Korruptionsvorwürfen als Kanzler zurückgetreten und hatte alle politischen Ämter niedergelegt.

Herrschaft der Monopole

Der vorgeblich staats- und politikferne Tech-Milliardär scheut also nicht vor einer engen Kooperation mit einflussreichen und die freie Marktwirtschaft verherrlichenden (Ex-)Politikern zurück. Die suchen umgekehrt seine Nähe – ungeachtet der von Thiel provokant vertretenen Auffassung, Kapitalismus und Wettbewerb seien für ihn unvereinbar. „Für weite Teile der Allgemeinheit“, schreibt sein Biograf Thomas Rappold, „gilt der Grundsatz, dass Kapitalismus und Wettbewerb Synonyme sind. Tatsächlich sind sie für Thiel aber Gegensätze.“ (Rappold, Seite 37) Aufsehen erregte Thiel immer dann, wenn er öffentlich feststellte, dass er das Prinzip des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs für innovations- und profithemmend halte und deshalb die Herrschaft kapitalistischer Monopolunternehmen befürworte. Gründer sollten einen Monopolstatus anstreben, das heißt eine einzigartige Firma aufbauen und sich stark von Wettbewerbern differenzieren, um nicht in eine Wettbewerbssituation zu geraten. Marktführer der Digitalwirtschaft, wie Apple, Microsoft, Facebook und Amazon, seien als Garanten des technologischen Fortschritts ein Segen für die Entwicklung der Menschheit (vgl. auch Wagner, Seite 68). Zwischen Politik und Technologie bestehe deshalb ein Wettkampf auf Leben und Tod – so schrieb er es in seinem im Jahre 2009 erschienenen Essay.

Steuerparadies

Recht erfolgreich kämpft Thiel gegen den Staat aber auch in eigener Sache. Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle für Staatsapparate. Auf große Teile seines Vermögens, das der Bloomberg Billionaires Index am 10. November 2022 auf 7,14 Milliarden US-Dollar taxiert, zahlt Thiel aber seit mehr als zwei Jahrzehnten keine Steuern. Eine Grauzone des US-Steuerrechts ermöglicht es ihm, in einem Rentenfonds Milliarden Dollar steuerfrei zur Seite zu schaffen. „Thiel verteidigt seine persönliche Steueroase inmitten der USA mit allem, was er hat. Dass sie unangetastet bleibt, ist unter republikanischer Regierung deutlich wahrscheinlicher.“ (Manager Magazin, Seite 116) Offenbar wird der großzügige Sponsor der amerikanischen Rechten von privaten Verlustängsten geplagt.

Ängstlicher Visionär

Seine technokratischen Allmachtsfantasien und erfolgreichen Investitionsentscheidungen sowie sein politisches „Networking“ haben den selbsternannten „Contrarian“ (Querdenker, Nonkonformist) für viele zu einer ähnlichen Lichtgestalt wie Elon Musk gemacht. So schreibt der Thiel-Biograf Rappold, selbst Internetunternehmer und Investor: „Die Gabe, Dinge in hellseherische Voraussicht zu sehen und dann unmittelbar und konsequent in konkrete Handlungen umszusetzen, ist nur wenigen gegeben. Thiel ist ohne Zweifel ein großer Denker mit einer starken Vision auf die Sicht der Welt.“ (Rappold, Seite 107)

Aber der Visionär trifft auch auf Gegner. Zum Beispiel in Neuseeland, das sich Thiel als Rückzugsort für apokalyptische Zeiten sozialen, politischen oder ökologischen Zerfalls ausgesucht hat (vgl. The Guardian vom 18. August 2022). Im Jahr 2011 sicherte sich der US-Amerikaner, der auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, einen neuseeländischen Pass, obwohl er sich gerade erst zwölf Tage im Land aufgehalten hatte. Um eine Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Bewerber*innen üblicherweise mindestens 1.350 Tage in fünf Jahren in dem Staat gelebt haben. Aber für den erfolgreichen Unternehmer drückten die neuseeländischen Behörden offenbar beide Augen zu. Die wohlwollende Entscheidung wurde 2017 bekannt – erwies sich dann aber in der Öffentlichkeit als höchst umstritten.

„Thiel“, schreibt Rappold, „reiht sich damit ein in ein Silicon-Valley-Phänomen: Obschon die Vordenker für eine neue Welt gerne viel Optimismus in der Öffentlichkeit versprühen, wenn sie ihre Innovationen als gesellschaftliche Durchbrüche messiasartig ihrer weltweit treu ergebenen Fangemeinde präsentieren, sorgen sich immer mehr wohlhabende Silicon-Valley-Größen um ihre eigene Zukunft. Während Thiel sich einen Zufluchtsort im malerischen Neuseeland ausgesucht hat, kaufen sich andere in luxuriöse Bunkeranlagen ein, horten Treibstoff und Nahrungsmittel. (…) Vielen gemein ist eine geradezu dystopische Sicht auf die Welt. Wer viel hat, kann eben auch viel verlieren.“ (Rappold, Seite 293)

Quellen

Bücher:

Andreas Kemper: Privatstädte. Labore für einen neuen Manchesterkapitalismus, Münster, 2022

Thomas Rappold: Peter Thiel. Facebook, PayPal, Palantir. Wie Peter Thiel die Welt revolutioniert, München, 2017

Werner Rügemer: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts, Köln, 2018

Thomas Wagner: Robokratie. Google, das Silicon Valley und der Mensch als Auslaufmodell, Köln, 2015

Artikel:

Heike Buchter et al.: „Elon Musk sein“, Die Zeit vom 25. Mai 2022

Diana Dittmer: „Der Mann, der Trump wieder an die Macht bringen will“, n-tv, 12. Mai 2022
https://www.n-tv.de/wirtschaft/US-Milliardaer-Peter-Thiel-Der-Mann-der-Trumps-Truppen-in-Stellung-bringt-article23116635.html

Theresia Enzenberger: „Die Möglichkeiten einer Insel“, FAZ (Online) vom 19. September 2022
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/privatstaaten-von-techmilliardaeren-die-moeglichkeiten-einer-insel-18385728.html

Elizabeth Flock: „Peter Thiel, founder of Paypal, invests $1.24 million to create floating micro-countries“, The Washington Post vom 17. August 2011
https://www.washingtonpost.com/blogs/blogpost/post/peter-thiel-founder-of-paypal-invests-124-million-to-create-floating-micro-countries/2011/08/17/gIQA88AhLJ_blog.html

Thomas Fromm: „Peter Thiel investiert in Quantum Systems aus Gilching “, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 18. Oktober 2022
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/peter-thiel-drohnen-ukraine-quantum-systems-1.5676733

Edward Helmore, „‚Don’ of a new era: the rise of Peter Thiel as a US rightwing power player“, The Guardian vom 30. Mai 2022
https://www.theguardian.com/technology/2022/may/30/peter-thiel-republican-midterms-trump-paypal-mafia

Felix Holtermann et al.: Peter Thiel im Wahlkampf: Die Wagniskapitalgeber greifen an“, Handelbslatt (Online) vom 8. Februar 2022
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/us-zwischenwahlen-peter-thiel-im-wahlkampf-die-wagniskapitalgeber-greifen-an/28049440.html

Larissa Holzki: „Quantum Systems aus München erhält Thiel-Invest“, Handelsblatt (Online) vom 21. Oktober 2022
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/drohnen-hersteller-quantum-systems-aus-muenchen-erhaelt-thiel-invest/28748324.html

Christina Kyriasoglou: „Dark Lord“, Manager Magazin, Oktober 2022, Seite 110-116

Tess McClure: „Billionaire Peter Thiel refused consent for sprawling lodge in New Zealand“, The Guardian vom 18. August 2022
https://www.theguardian.com/technology/2022/aug/18/peter-thiel-refused-consent-for-sprawling-lodge-in-new-zealand-local-council

Mareike Müller: „Peter Thiel erzählt Unsinn über den Bitcoin – und rückt immer weiter nach rechts“, Handelsblatt (Online) vom 8. April 2022
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-peter-thiel-erzaehlt-unsinn-ueber-den-bitcoin-und-rueckt-immer-weiter-nach-rechts/28239920.html

Peter Thiel: „The Education of a Libertarian“, Cato Unbound: A Journal of Debate, 13. April 2009
https://www.cato-unbound.org/2009/04/13/peter-thiel/education-libertarian/

 

Knast für Umweltverbrecher in Belgien

Die belgische Regierungskoalition hat einen Beschluss gefasst, der für die ganze Welt Vorbildcharakter haben soll. Danach soll Ökozid (Mord an der Umwelt) als Verbrechen geahndet werden, zu sanktionieren mit Haftstrafen von zehn bis 20 Jahren. Definiert wird er als „vorsätzliche Handlung, die einen schweren, weitreichenden und langfristigen Schaden für die Umwelt verursacht – begangen in dem Wissen, dass diese Handlung einen solchen Schaden verursacht“. (Süddeutsche Zeitung)

Die belgische Umweltministerin Zakia Khattabi von den Grünen möchte ein Bewusstsein schaffen für die Dimension von Umweltzerstörung und Klimakatastrophe. Dieser Beschluss soll Bewegung in die internationale Debatte bringen. Das Europaparlament hatte sich schon seit geraumer Zeit dafür eingesetzt, den Ökozid im europäischen Recht als kriminellen Tatbestand juristisch zu verankern, fand aber bislang keine Unterstützung bei der Kommission und bei den Mitgliedsländern.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt:

„Internationale Juristen drängen darauf, den Tatbestand des Ökozids, in einer ganz ähnlichen Formulierung wie in Belgien, in das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag aufzunehmen – neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen des Angriffskrieges. (…) Kritische Völkerrechtler warnen andererseits davor, den Ökozid mit dem Genozid gleichzusetzen. Der Völkermord habe zum Ziel, eine bestimmte Gruppe von Menschen zu vernichten, Umweltverbrechen aber würden meist aus Profitgier begangen. Letztlich werde der Begriff des Völkermords dadurch entwertet.
Möglicherweise wird die belgische Justiz vorexerzieren müssen, ob sich der Ökozid trotz der vagen Kriterien tatsächlich strafrechtlich anwenden lässt. Verfolgt werden können laut dem vorliegenden Gesetzestext keine Staaten, sondern nur Einzelpersonen. Oppositionspolitiker ließen schon polemisch anklingen, auch die belgischen Grünen könnten wegen Ökozids verfolgt werden, schließlich würden sie ja in der Regierung umweltfreundliche Kernkraftwerke schließen und stattdessen Gaskraftwerke bauen lassen.“

Quelle:

Josef Kelnberger: „Umweltverbrecher sollen ins Gefängnis“, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 10. November 2022
https://www.sueddeutsche.de/politik/belgien-oekozid-straftat-gefaengnis-1.5691603

siehe auch:

„Belgien: Ökozid, ein internationales Verbrechen“, eine Reportage (Arte-Video) von Frank Dürr et al., 2021
https://www.arte.tv/de/videos/106897-000-A/belgien-oekozid-ein-internationales-verbrechen/