„Bürger, schützt Eure Banken!“

Im Caricatura Museum in Frankfurt am Main ist bis 19. März eine Ausstellung zur Geschichte der satirischen Zeitschrift „Pardon“ zu sehen, die von 1962 bis 1982 erschien. Einer der beiden Kuratoren der Ausstellung ist Gerhard Kromschröder, der als „Pardon“-Redakteur zusammen mit Nikolaus Jungwirth 1971 die satirische Initiative „Bürger, schützt Eure Banken!“ gründete. Prominente, die gebeten wurden, die Initiative zu unterstützen, fielen prompt auf sie herein, wie Alfred Dregger, der stramm rechte damalige Vorsitzende der CDU Hessen, sowie der damalige Chef des Bundeskriminalamts Horst Herold. Wir haben Gerhard Kromschröder im Rückblick auf diese Aktion ein paar Fragen gestellt.

Mit Ihrer vermeintlichen Bürgerinitiative war damals der Schutz vor Bankräubern gemeint, die man angeblich an verdächtigem Verhalten vor Banken erkennen sollte. Erscheint heute angesichts von Cum-Ex-Betrügereien und Geldwäsche auch mit Hilfe von Banken eine derartige satirische Aktion überhaupt noch denkbar, und wenn ja, wie könnte sie aussehen?

Kromschröder: Aber immer! Die Leute sind ja viel leichtgläubiger als wir wahrhaben wollen. Und die Banken umgibt in der allgemeinen Wahrnehmung immer noch, trotz aller Skandale, eine Aura der Seriosität. Was sich im Moment abspielt, könnte man durchaus mit einer Satire verdeutlichen, die unserer damaligen Aktion ähnelt: Die Banken werden geschützt, diesmal von oben, trotz aller Betrügereien; sie werden gepampert, und ihre Schulden übernimmt die Allgemeinheit.

Am Schluss des damaligen Artikels in „Pardon“ zu Ihrer Aktion wurde der Brecht-Spruch zitiert: „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“ Sind die Banken inzwischen nicht längst in gewisser Weise selber zu Räubern geworden?

Kromschröder: Natürlich, denn sie sind das, was sie schon immer waren: eher mafiöse Vereinigungen als selbstlose, dem Allgemeinwohl verpflichtete Verwahr- und Vermehrungsanstalten von ihnen anvertrautem Geld.

Könnte oder sollte man „Bürger, schützt Eure Banken!“ heute nicht zeitgemäß neu interpretieren, zum Beispiel als präventive Aufforderung, die Geldinstitute unter öffentliche, demokratische Kontrolle zu nehmen?

Kromschröder: Das ist längst überfällig. Es wird endlich Zeit, dass sich die Bankkunden nicht länger an der Nase herumführen und abmelken lassen, zum Beispiel durch hohe Gebühren und wenig Zinsen; es geht nicht an, dass die Banken weiter die Politik vor sich hertreiben und es so immer wieder schaffen, die Schäden, die sie verursachen, auf die Gesamtbevölkerung abzuwälzen. Statt „Bürger, schützt Eure Banken!“, wie bei uns vor 50 Jahren, könnte der Slogan heute dann vielleicht lauten: „Bürger, übernehmt Eure Banken!“

 

Gerhard Kromschröder hat als investigativer Journalist unter anderem Reportagen über Neonazis, Giftmüll-Skandale und zur Flick-Spendenaffäre gemacht. Mit Günter Wallraff zusammen entwickelte er die Methode der Undercover-Recherche. Berichte darüber veröffentlichte er unter dem Titel „Ich war einer von ihnen“ 1987 im Eichborn Verlag. Ab 1989 war Kromschröder dann Nahost-Korrespondent des Stern. Während des ersten Irak-Kriegs arbeitete er als einziger deutscher Journalist und Fotoreporter im bombardierten Bagdad. Zum zweiten Irak-Krieg erschien sein Buch „Bilder aus Bagdad – Mein Tagebuch“, in dem er seine Erfahrungen als Kriegsreporter beschrieb. Zuletzt veröffentlichte er zusammen mit dem Schriftsteller Gerhard Henschel mehrere Fotobände, bei denen sie sich auf die Lebensspuren verschiedener Dichter begaben, von Wilhelm Busch bis Arno Schmidt.

Landesbanken und Cum-Ex: Versagende Kontrolle und untätige Justiz

Im November 2020 wurde in Hamburg der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Komplex eingerichtet. Er soll klären, ob führende SPD-Politiker in den Jahren 2016 und 2017 Einfluss auf Steuerentscheidungen bei der Privatbank Warburg genommen hatten. Zwei Jahre später, am 17. November 2022, wurde beschlossen, dass der Arbeitsauftrag für den Ausschuss ausgeweitet wird. Nun sollen die Abgeordneten auch die Geschäfte der ehemaligen landeseigenen HSH Nordbank untersuchen.

Eine große internationale Wirtschaftskanzlei hatte bei der HSH bereits im Jahr 2013 insgesamt 29 Transaktionen festgestellt, bei denen etwa 112 Millionen Euro an Kapitalertragsteuern zu Unrecht erstattet worden waren. Im Jahr darauf zahlte die Bank das Geld inklusive Zinsen an das Finanzamt zurück – insgesamt 127 Millionen Euro. Der Fall war damit aber noch nicht abgeschlossen. So schaltete sich etwa im Jahr 2021 – im Zuge von Cum-Ex-Ermittlungen – die Kölner Staatsanwaltschaft ein und veranlasste eine Durchsuchung bei der HSH-Nachfolgerin Hamburg Commercial Bank. Durch den Untersuchungsausschuss steht die HSH jetzt erneut im öffentlichen Fokus – nachdem sie in ihrer Geschichte schon häufig für Aufsehen gesorgt hat:

„Zur Erinnerung: Die kleine Landesbank hatte sich zum größten Schiffsfinanzierer der Welt aufgeschwungen und dabei völlig übernommen, sie hatte in windige Immobiliendeals rund um den Globus investiert und Skandal an Skandal gereiht. Am Ende blieben für die beiden Bundesländer trotz des Verkaufs nichts als Ärger und Milliarden-Schulden. Und ausgerechnet diese HSH steigt nun wie ein Zombie aus ihrem Grab.“ [1]

Dass ausgerechnet Landesbanken kriminelle Geschäfte zu Lasten der öffentlichen Hand einfädelten, obwohl sie dem Staat selbst gehören und zugleich während der Finanzkrise staatliche Milliardenhilfen in Anspruch genommen hatten, empörte die kritische Öffentlichkeit in den letzten Jahren allerdings nur begrenzt. Dass die Vorgänge nicht vollends in Vergessenheit geraten – dafür sorgen zurzeit nicht nur die Oppositionsparteien im Hamburger Abgeordnetenhaus. Neben linken Kritiker*innen des Finanzsystems  befassen sich auch marktliberale Zeitungen wie das Düsseldorfer Handelsblatt mit dem „Skandal im Skandal“, wie das Blatt das Geschäftsgebaren der Landesbanken um Cum-Ex nennt. [2] Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die Hamburgisch-Schleswig-Holsteinische Nordbank AG (HSH Nordbank), die Landesbank Berlin, die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba), die Westdeutsche Landesbank AG (WestLB) – sie alle waren im Cum-Ex-Steuerskandal verstrickt.

Vor über sechs Jahren berichtete das Handelsblatt in einer Titelstory, dass 129 nationale und internationale Banken an den Geschäften auf Kosten der Steuerzahler beteiligt gewesen waren. Auf Nachfrage von Investigativjournalisten schlossen damals jedoch fast alle der beteiligten Geldinstitute aus, dass sie jemals mit Cum-Ex-Geschäften zu tun gehabt hätten. [3]  Allein die ehemalige Landesbank WestLB hinterzog bei den kriminellen Geschäften mutmaßlich 600 Millionen Euro an Steuern, ein Mehrfaches dessen, was der weithin bekannten Hamburger Privatbank Warburg zur Last gelegt wurde. Die von anderen landeseigenen Banken verursachten Steuerschäden belaufen sich ebenfalls auf hohe Millionenbeträge: 166 Millionen bei der LBBW, 112 Millionen bei der HSH Nordbank, 22 Millionen bei der Helaba. „Ausgerechnet bei den Banken in öffentlicher Hand wird sehr nachlässig aufgeklärt“, zitiert das Handelsblatt den Mannheimer Finanzwirtschaftler Christoph Spengel, der sich dem milliardenschweren Steuerraub durch Aktiengeschäfte bestens auskennt. „Offensichtlich geht der Staat gegen Landesbanken weniger entschlossen vor als gegen Privatbanken“. [4] Der Professor formuliert recht zurückhaltend, denn bei der Verfolgung krimineller Landesbanker übt sich die Justiz tatsächlich weitgehend in Arbeitsverweigerung. Und das, obwohl nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bereits bei Überschreiten der Schwelle von 50.000 Euro eine „Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen“ vorliegt – ab einer Millionen Euro muss mit Gefängnisstrafen gerechnet werden.

In den letzten beiden Jahren wurden vom BGH, vom Bundesfinanzhof und vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Cum-Ex als strafbar sowie steuerrechtswidrig einzustufen ist und alle daraus erzielten Gewinne eingezogen werden können. Während aber bislang vier Täter im Warburg-Komplex verurteilt wurden und weitere beschuldigte Manager von Privatbanken aktuell vor Gericht stehen, erging im Fall der Landesbanken keine einzige Anklage.

Justiz ohne Verfolgungsinteresse

So ist spätestens seit 2013 bekannt, dass die gemeinsame Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein, die HSH Nordbank, von Cum-Ex profitierte. Es ging dabei um Aktiendeals in den Jahren von 2008 bis 2011. Obwohl die Bank die Beute zurückzahlte und damit ihre Schuld anerkannte, entschied sich die Staatsanwaltschaft Hamburg seinerzeit gegen die Einleitung eines Strafverfahrens. Es wurde lediglich ein sogenannter Beobachtungsvorgang angelegt. Mit dem Ergebnis, dass die vorliegenden Indizien als offenbar nicht ausreichend bewertet wurden, um den Geschehnissen weiter nachzugehen. Erst 2018 leitete die Staatsanwaltschaft Köln aufgrund von Hinweisen aus einem anderen Cum-Ex-Fall ein Verfahren ein, so dass zurzeit etwa zehn ehemalige und noch aktive Mitarbeitende auf der Beschuldigtenliste stehen. Fazit: Die HSH entging bislang einer Strafzahlung, musste lediglich den selbst verursachten finanziellen Schaden plus Zinsen begleichen. Die Täter wurden bis heute nicht zur Verantwortung gezogen.

Im Fall der LBBW ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit neun Jahren, ohne dass jemand angeklagt worden wäre. Ein Ende der Ermittlungen gegen insgesamt sieben Beschuldigte, so das Handelsblatt, sei nach wie vor nicht abzusehen. Obwohl es sich um ein sehr aufwändiges Verfahren handele, gäbe es nur einen Ermittler. Eine erstaunliche Mitteilung, denn bei einem Steuerschaden von 166 Millionen Euro müssen letztlich viele hochkomplexe Aktiengeschäfte in einem Umfang von vielen Milliarden Euro abgewickelt worden sein. Gleiches gilt für die 2012 abgewickelte WestLB, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen und der Sparkassen, für die ihre Rechtsnachfolgerin, die Portigon AG, Rückstellungen in Höhe von 600 Millionen Euro bilden musste, um die Steuerrückforderungen übernehmen zu können. Portigon hatte jedoch jahrelang vehement bestritten, die WestLB habe jemals mit Cum-Ex-Geschäften zu tun gehabt. Im Jahr 2016 leitete die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft dann endlich Ermittlungen ein, die aber kaum vorwärtskamen. Auch dies verwundert, denn schon 2014 wurden die Telefone Hanno Bergers, Steueranwalt und Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, abgehört. Der hatte mehrmals erwähnt, davon gehört zu haben, dass auch die WestLB in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt gewesen sei. Im Jahr 2020 übernahm dann die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren, ermittelt aktuell gegen 18 Beschuldigte, darunter auch frühere Vorstandsmitglieder. Die Zeit zumindest zeigt sich mittlerweile verhalten optimistisch: „Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, sei noch nicht abzusehen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Da der Raubzug in der Sache aufgeklärt ist, sollte es nicht mehr allzu lange dauern, bis die Ermittler die Verantwortlichkeiten festgestellt haben. Im Landgericht Bonn könnten schon bald erste Anklageschriften eingehen.“ [5] Der politische Auftrag jedenfalls ist mit dem Koalitionsvertrag von Grünen und CDU in NRW gegeben. Dort heißt es: „Bei dem Cum-Ex-Skandal werden wir die Rolle der früheren WestLB aufklären.“ Was aber weiter und in welchem Zeitrahmen konkret unternommen werden soll, bleibt nach wie vor unklar.

Dass auch die Landesbank Berlin an Cum-Ex beteiligt war, ging aus einer Antwort der damaligen Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke im September 2017 hervor. Danach sei die Landesbank Anfang 2016 als Rechtsnachfolgerin der Bankgesellschaft Berlin AG durch die Steuerbehörden „auf wenige mögliche Leerverkaufsgeschäfte aus dem Jahr 2007“ [6] aufmerksam gemacht worden. Eine interessante Bemerkung: Die Bank hat erst durch die Behörden erfahren, welche Deals sie selbst „möglicherweise“ abgeschlossen hat. Gemeinsam mit einem externen Wirtschaftsprüfer und in enger Kooperation mit den zuständigen Behörden würden alle in Frage kommenden Geschäftsvorgänge in dem Zeitraum untersucht. Nach der Ankündigung ist aber offenbar nichts passiert. „Bis heute ist nicht bekannt, um wie viel Geld sich die Landesbank bereichert haben könnte. (…) Die Ermittlungsbehörden in Berlin nahmen trotzdem vorab einen Freispruch an.“ [7] Denn laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde das Vorliegen einer Straftat verneint. Das objektive Handeln bei den Cum-Ex-Geschäften sei durchaus als strafrechtlich relevant angesehen worden, ein entsprechender individueller Vorsatz der Beschuldigten aber sei nicht nachzuweisen gewesen.

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Landesbank Berlin ist zurzeit Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Sein Stellvertreter Frank Wolf, Landesbezirksleiter von ver.di, war als gelernter Bankkaufmann zuvor Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen der Gewerkschaft. „Von beiden ist kein Versuch bekannt, auch nur die Schadenshöhe der Cum-Ex-Geschäfte der Landesbank Berlin zu bemessen. Eine Auskunft dazu gab es nicht“. [8]
Ebenfalls seit etwa 2016 ist der Cum-Ex-Handel bei der hessischen Landesbank Helaba öffentlich bekannt. Schon 2013 hatte sie 22 Millionen Euro zuvor illegal kassierte Kapitalertragssteuern an den Fiskus zurückgezahlt. Auffallend ist auch in diesem Fall, dass sich die Staatsanwaltschaft Frankfurt in der Zwischenzeit trotz der erheblichen Straftaten passiv verhielt. Im Jahr 2016 galten dann zwei Personen, darunter ein Vorstand, als verdächtig. Heute, nach weiteren sechs Jahren, kann die Strafverfolgungsbehörde keinen neuen Sachstand vermelden. Aber auch für die Helaba gilt: Wer 22 Millionen Euro als Gewinn ergaunert, muss mit Milliardenbeträgen gehandelt haben, was mit lediglich zwei Akteuren definitiv nicht möglich ist. Zwar zeigt sich die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bei Cum-Ex durchaus als umtriebig, schließlich laufen in Hessen mehrere Verfahren (u. a. gegen Hanno Berger). Der Helaba-Fall aber „steht weit hinten auf der Prioritätenliste“, wie es in dem Handelsblatt-Podcast von Ende August 2022 heißt. Die Journalisten der Zeitung kennen schlicht niemanden, der oder die versucht, die Ermittlungen in dem Fall voranzutreiben.

Aufsichtsräte wissen von nichts

Zu den auffallend zurückhaltend agierenden Personen gehören auch die Aufsichts- und Verwaltungsräte der Landesbanken: „Vom Aufsichtsrat der Helaba, gespickt mit Landräten, Oberbürgermeistern und Sparkassenvorständen, sind keinerlei Versuche bekannt, die Aufklärung zu beschleunigen“ [9]. So bestritt Helmut Linssen (CDU), von 2005 bis 2010 Finanzminister von NRW und damit Aufsichtsratsmitglied bei der WestLB, noch bei seiner Befragung Anfang 2017 im Untersuchungsausschuss des Bundestages, dass es bei der Landesbank je Cum-Ex-Geschäfte gegeben habe. [10] Zu dem Zeitpunkt bestanden aber keine Zweifel mehr an den kriminellen Geschäften, die in der Presse bereits detailliert dargestellt worden waren. Auch Linssens Nachfolger als NRW-Finanzminister und späterer Co-Vorsitzende des SPD, Norbert Walter-Borjans, saß im Aufsichtsrat der Landesbank. Er hatte sich zwar als Aufkäufer von Steuer-CDs profiliert, die auch umfassende Informationen über Cum-Ex-Geschäfte von Finanzinstituten enthielten. Im NRW-Landtag antwortete Walter-Borjans Ende 2015 jedoch auf eine diesbezügliche Anfrage, dass ihm als Finanzminister und zugleich Aufsichtsrat der WestLB keine Erkenntnisse über missbräuchliches Verhalten der Landesbank vorliegen würden. [11]
Auf Nachfrage des Handelsblatt vom Juli 2022 reagierte der ehemalige Chef der Deutschen Bahn, Heinz Dürr, ebenfalls recht dürftig: „Während meiner Zeit im Verwaltungsrat der LBBW wurde nicht über das Thema Cum-Ex gesprochen.“ [12] Der frühere Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, bis 2014 Mitglied des obersten Kontroll- und Beratungsgremium der LBBW, antwortete dem Wirtschaftsblatt knapp und trocken: Er habe sich nicht mit dem Thema Cum-Ex beschäftigt und deshalb auch nichts unternommen. Andere angefragte namhafte Politiker oder „Wirtschaftsgrößen“ antworteten den Journalisten erst gar nicht auf eine entsprechende Anfrage.
Das konsequente Bestreiten auf Seiten von Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten landeseigener Unternehmen, dass es dort Cum-Ex-Geschäfte gegeben habe oder die Kontrollorgane davon erfahren hätten, und das schleppende Vorgehen der Staatsanwaltschaften passen zu einer mittlerweile durchgesetzten Erkenntnis allerdings gar nicht: Dass, wie nachfolgendes Zitat eines ehemaligen Mitarbeiters der WestLB belegt, die Abwicklung der kriminellen Geschäfte eine systematisch organisierte Massenveranstaltung war.
„Natürlich haben wir Cum-Ex-Geschäfte gemacht. Haben doch fast alle Banken in Europa gemacht. (…) Die Cum-Ex-Geschäfte waren Top-Down-geplant. Die Anweisungen, wie viele Kapitalertragssteuern am Jahresende unter dem Strich stehen mussten, die kamen von oben. Sie können nicht alleine 15 Milliarden Euro durch die Bilanz ziehen. Das muss genau vorbereitet werden. Auf den Email-Verteilern, die es zu diesen Geschäften gab, waren 300 bis 400 Leute. Das Trade-Controlling, das Risiko-Management, der Vorstand. Der Ablauf der Trades stand doch in den Excel-Sheets im Anhang der Mails klar drin.“ [13]
Aussagen von Insidern wie diese räumen mit naiven Annahmen auf, der Staat würde bei der Aufsicht seiner eigenen Unternehmen eine besondere Sorgfalt walten und wirtschaftskriminelles Vorgehen verhindern. Denn Landesbanken, ob als Aktiengesellschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) verfasst, bewegen sich auf den gleichen hart umkämpften Geschäftsfeldern wie die privaten Banken und müssen sich dort behaupten. Gelingt dies, kassieren die Führungskräfte auch in den öffentlichen Unternehmen hohe Gehälter und Boni.

Die bizarre Geschäftspolitik der Landesbanken

Schon mit Beginn der 1970er Jahren hatten sich die Landesbanken, deren ursprünglicher Zweck in der Förderung der regionalen Wirtschaft bestand, zu „normalen“ Geschäftsbanken gewandelt. So bauten sie zunehmend ihr Auslandsgeschäft aus und stießen damit in die angestammten Bereiche der privaten Großbanken vor, mit denen sie konkurrierten – von denen sie sich aber immer weniger unterschieden. [14]
In der Fachliteratur wird betont, dass öffentliche Unternehmen aus verfassungsrechtlichen Gründen per se dem Gemeinwohl verpflichtet seien. Dieser Grundsatz befreie die Geschäftsführungen jedoch nicht von der Pflicht, sie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und damit gewinnorientiert zu führen. Ein Widerspruch in sich, der aber klarstellt, dass der öffentliche Auftrag die Landesbanken in ihrer expansiven und international ausgerichteten Geschäftspolitik noch nie einschränken konnte. In den Jahren seit Beginn der Finanzkrise zeigte sich, dass wegen fehlender Regularien und Kontrollen viele hochriskante Geschäfte einzelne der staatlichen Banken an den Abgrund geführt hatten. Es wurden sogar kritische Stimmen laut, die vermuteten, die öffentlichen Landesbanken könnten ganz gezielt kaputtgewirtschaftet worden sein, „auch um zu zeigen, dass öffentlich eben nicht besser sei als privat“ [15].
Eine interessante Deutung, die sich gegen die These eines ungewollten Staatsversagens richtet. Auch die Weigerung der aktuellen und ehemaligen Aufsichts- und Verwaltungsräte, zur Aufklärung über die Verwicklung von Landesbanken im Cum-Ex-Skandal beizutragen, lässt auf ein bewusstes Handeln schließen. Wahrscheinlich sah und sieht man einfach wohlwollend darüber hinweg, dass die Manager der Landesbanken, die zum Teil nicht für das „marktübliche“ internationale Investmentgeschäft taugten, wenigstens auf kriminelle Weise zur Gewinnerzielung (wenn auch auf Kosten der eigenen Träger) fähig waren.

 

Anmerkungen

[1] Andreas Dey: „Plötzlich hält ein Zombie die Hamburger Politik in Atem“, Hamburger Abendblatt (Online) vom 27. August 2022
https://www.abendblatt.de/hamburg/article236264249/cum-ex-affaere-hsh-nordbank-ein-zombie-haelt-die-politik-in-hamburg-in-atem-pua.html
[2] vgl. auch: BIG-Nachricht vom 26. Juli 2022,
https://big.businesscrime.de/nachrichten/private-fluchtprogramme-der-superreichen/ 
[3] „Landesbanken im Cum-Ex-Skandal: Chefetagen als justizfreie Zonen, Handelsblatt Crime, Podcast vom 14. August 2022
https://www.youtube.com/watch?v=TngQ05Z6q_E
[4] Sönke Iwersen/Volker Votsmeier: „Schäden in Milliardenhöhe: Landesbanken versinken in Cum-Ex-Affäre“, Handelsblatt (Online) vom 20. Juli 2022
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steuerskandal-schaeden-in-milliardenhoehe-landesbanken-versinken-in-cum-ex-affaere/28521106.html
[5] Karsten Polke-Majewski: „Wer zahlt?“, Die Zeit (Online) vom 16. November 2022
https://www.zeit.de/2022/47/westlb-cum-ex-skandal-landesbank-finanzbetrug-ermittlung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F
[6] Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (Die Linke) vom 13. September 2016, Drucksache 17/19081
https://www.steffen-zillich.de/fileadmin/linksfraktion/ka/2016/S17-19081.pdf
[7] Iwersen/Votsmeier, Handelsblatt vom 20. Juli 2022
[8] ebd.
[9] ebd.
[10] Deutscher Bundestag: „Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes“, 20. Juni 2017, Drucksache 18/12700, Seite 183
https://dserver.bundestag.de/btd/18/127/1812700.pdf
[11] „Tat ohne Täter – Wie sich Politik und Justiz im Cum-Ex-Skandal blamieren“, Handelsblatt Crime, Podcast vom 29. August 2022
https://www.handelsblatt.com/audio/crime/handelsblatt-crime-tat-ohne-taeter-wie-sich-politik-und-justiz-im-cum-ex-skandal-blamieren/28630066.html
[12] Handelsblatt-Podcast vom 14. August 2022
[13] Handelsblatt-Podcast vom 29. August 2022
[14] vgl. Benjamin Gubitz: Das Ende des Landesbankensektors. Der Einfluss vom Politik, Management und Sparkassen, Wiesbaden, 2013, Seite 64
[15] Torsten Loeser: „‚Der Abgesang kommt zu früh‘. Antwort auf Joachim Bischoff und Norbert Weber: ‚Landesbanken besser auflösen‘“, 24. November 2012
https://www.axel-troost.de/de/article/6624.der-abgesang-kommt-zu-frueh.html

Das Ende von Demokratie und Staat – Die visionäre Heilsbotschaft des Tech-Milliardärs Peter Thiel

Im Mai 2022 beschrieb Die Zeit ganzseitig den Persönlichkeitskult um Elon Musk, Chef von Tesla, Twitter und dem Raumfahrtunternehmen SpaceX. Für den TV-bekannten Start-up-Investor Frank Thelen ist er „der größte Architekt der Menschheitsgeschichte“. Die Kombination von zur Schau gestelltem Machertum und dem Versprechen einer leuchtenden technologischen Zukunft lässt seine Anhängerschaft offenbar stetig wachsen: „Mit Tesla will er den Klimawandel stoppen, mit Twitter die Meinungsfreiheit retten, seine Lieblings-Kryptowährung Dogecoin soll nicht die Finanzelite reich machen, sondern ‚the people‘s crypto‘ sein“. Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonao bezeichnete ihn nicht weniger euphorisch als „Mythos der Freiheit“. Dies nicht gerade zufällig: Seit Monaten wird berichtet, dass Musk politisch nach rechts driftet, sich für Verschwörungserzählungen anfällig zeigt, für die Republikanische Partei und für den Ex-Präsidenten Trump wirbt. Ob die Übernahme und somit absolute Kontrolle über den Kurznachrichtendienst Twitter, einer wichtigen globalen Informationsplattform, sein Image auch bei vielen seiner bisherigen Fans beschädigen wird, bleibt vorerst abzuwarten.

„Die Erziehung eines Libertären“

Ähnlich einflussreich wie die Kultfigur Musk, aber weitaus weniger im öffentlichen Rampenlicht stehend, ist der aus Frankfurt am Main stammende US-Milliardär Peter Thiel. Auch der Gründer des Online-Bezahldienstleisters PayPal und erste Großinvestor bei Facebook setzt auf die Republikaner: Im Jahr 2016 verhalf er mit gigantischen Summen Donald Trump zur Präsidentschaft. Seine provokanten politischen Überzeugungen legte der libertäre Vordenker der politischen Rechten in den USA in zahlreichen Vorträgen, Essays und Buchpublikationen dar. So zum Beispiel im Frühjahr 2009 in dem vielbeachteten Essay „The Education of a Libertarian“, den er auf Einladung der ultrakonservativen Denkfabrik Cato Institute vorlegte. Persönliche Freiheit sei das höchste Gut überhaupt, heißt es dort zu Beginn. Er stemme sich gegen Steuererhebungen, die „beschlagnahmenden“ Charakter hätten, lehne totalitäre Systeme ebenso ab wie die Ideologie von der Unausweichlichkeit des Todes jeden Einzelnen: „For all these reasons, I still call myself ‚libertarian‘“.

Auch glaube er nicht mehr daran, dass Freiheit und Demokratie miteinander vereinbar seien. Das seit 1920 zu beobachtende gewaltige Anwachsen des Wohlfahrtsstaates und die Ausweitung des Frauenwahlrechts seien verantwortlich dafür, dass die Idee einer „capitalist democracy“ ein Widerspruch in sich sei. Soll heißen: Selbst eine moderate staatliche Politik des sozialen Ausgleichs und der demokratischen Mitsprache passe nicht zum Konzept der Freiheit, die mit dem Kapitalismus identisch ist. Dieser von ihm geäußerte Gedanke führe seiner Meinung nach zur eigentlichen Aufgabe der Libertären, einen Ausstieg aus der Politik in all ihren Formen zu finden. Er lege seinen Fokus auf die Entwicklung neuer Technologien, die einen „neuen Raum für Freiheit“ schaffen könnten. Noch unentdeckte Gebiete müssten erschlossen werden, um neue Formen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auszuprobieren. Als „technological frontiers“ nennt Thiel den Cyberspace, den Weltraum und die Besiedelung der Weltmeere.

Wie Thiel weiter meint, habe er als Unternehmer und Investor seine Anstrengungen auf das Internet konzentriert. So wolle er eine von jeder Regierungskontrolle freie Weltwährung schaffen, um die Währungssouveränität der Staaten zu beenden. Konzerne wie Facebook hätten in den 2000er Jahren den Raum für einen neuen Umgang mit konfligierenden Interessen oder abweichenden Meinungen („new modes of dissent“) und neue Wege zur Errichtung von nicht an Nationalstaaten gebundene Gemeinschaften geschaffen. Der Weltraum bietet nach Thiel „eine grenzenlose Möglichkeit zur Flucht vor der Weltpolitik“. Die Raketentechnologie habe aber seit den 1960er Jahren nur wenige Fortschritte gemacht. Notwendig sei eine „Verdoppelung der Anstrengungen für die kommerzielle Raumfahrt“. Eine „libertäre Zukunft“ im All, wie sie bekannte Science-Fiction-Autoren beschrieben hätten, könne in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts möglich werden. Zwischen Cyberspace und Weltall verortet Thiel als Ideologe uneingeschränkter technologischer Machbarkeit die Besiedelung der Ozeane. Diese solle einen dauerhaften Lebensraum ohne jeden Einfluss von Staaten schaffen.

Weltraum und Militär

Thiels Karriere ist eng mit diversen US-Techriesen und mit dem militärisch-industriellen Komplex verknüpft. Sein finanzielles Engagement bei Facebook führte zu einer jahrelangen Freundschaft mit dessen CEO Marc Zuckerberg. Der Bezahldienst Paypal entstand aus einem Zusammenschluss von Firmen Thiels und Elon Musks im Jahr 2000. Die 2004 gegründete Datenanalyse- und Softwarefirma Palantir brachte Thiel schließlich 2020 an die Börse. „Palantir (‚sehender Stein‘)“, schreibt Werner Rügemer, „ist einer der wichtigsten Softwarezulieferer für die US-Geheimdienste FBI, CIA und NSA, aber auch für das Department of Home Security, für (…) Air Force, Marines und die US-Katastrophenschutzbehörde.“ (Rügemer, Seite 145) Trotz seiner behaupteten staatskritischen Attitüde als Libertärer entwickelte Thiel das Unternehmen Palantir mit seinen weltweit knapp 3.000 Mitarbeiter*innen zu einem engen Partner von Regierungen, Behörden, dem Militär und der Großindustrie.

In das von seinem ehemaligen Paypal-Kollegen Elon Musk im Jahr 2002 gegründete Weltraumunternehmen SpaceX investierte Thiel die ersten 20 Millionen Dollar (vgl. Wagner, Seite 95). Selbstredend gilt Thiel als großer Fan von Musks Projekt, den Mars zu besiedeln – er ist an dessen Finanzierung beteiligt (vgl. n-tv). Im Oktober 2022 wurde bekannt, dass er nun auch in ein oberbayerisches Start-up investiert, das unbemannte Flugobjekte an die Ukraine liefert. Zusammen mit dem Berliner Risikokapitalgeber Project A steigt Thiel mit 17,5 Millionen Dollar bei der Drohnenfirma Quantum Systems ein. Bisher ist es bei deutschen Startups eher verpönt, offen im Rüstungssektor tätig zu werden – Investoren aus der Venture Capital-Branche schließen Investments in Rüstungsprojekten in der Regel aus. Quantum aber lieferte im Frühjahr die ersten Überwachungsdrohnen zur Ausspähung russischer Truppen an die Ukraine. Weitere sollen folgen. Da die Grenzen zwischen Aufklärungs- und Waffensystemen in Zeiten der vernetzten Kriegsführung immer mehr verschwimmen, fallen offensichtlich – mit kräftiger Unterstützung des Neuinvestors Peter Thiel – bei deutschen Startups zunehmend bisher vorhandene Hemmungen, sich militärisch zu engagieren (vgl. Handelsblatt vom 21. Oktober 2022 und Süddeutsche Zeitung vom 18. Oktober 2022).

Weltmeer und Seestädte

Wie stellt sich Thiel aber nun eine Gesellschaft der Zukunft vor, in der Freiheit im Sinne des Libertarismus handlungsleitend sein soll? In jedem Fall in Form „freier Räume“ jenseits staatlicher Regulation. Zum Beispiel auf hoher See, denn das Meer und ferne unbewohnte Inseln gehören scheinbar niemanden, sind also eine Welt, die nach Thiel und Co. nur darauf wartet, angeeignet zu werden.

„In der Geschichte des Kolonialismus“, heißt es in einem FAZ-Artikel von Theresia Enzensberger, „war das unbeschriebene Blatt schon immer eine nützliche Illusion. Das Niemandsland war für die kolonisierenden Seefahrer eine ganz selbstverständliche Erweiterung ihres geschichtslosen, unbeanspruchten Meeresraums.“ Deren Erben im heutigen Silicon Valley sähen sich als Pioniere, als Entdecker von neuen Möglichkeiten und Lebenswelten. „Wenn Elon Musk die indonesische Insel Biak gegen den Widerstand der indigenen Bevölkerung durch eine Startrampe in ein ‚Space Island‘ verwandeln will; wenn Peter Thiel in das Seasteading Institute investiert, das vorhat, künstliche Inseln zu errichten; wenn der Rohstoffhändler Titus Gebel in Honduras freie Privatstädte entwickelt, bei denen die Regierung durch einen ‚Staatsdienstleister‘ ersetzt wird, dann tun sie das alle im Namen der Aufklärung – wie schon die Seefahrer Jahrhunderte vor ihnen.“

Das genannte Seasteading Institute wurde 2008 von Patri Friedman gegründet – dem Enkel Milton Friedmans, des Begründers der Chicagoer Schule, und Sohn des Anarcho-Kapitalisten David Friedman. Sein Projekt, eine „radikal libertäre“ Seestadt zu entwickeln, wurde von Thiel durch eine Spende von einer halben Millionen Dollar ins Rollen gebracht (vgl. Kemper, Seite 62f.). Laut Wikipedia-Eintrag bezeichnet „Seasteading“ (engl. Sea [Meer] und homesteading [Besiedlung, Inbesitznahme]) das Konzept, Stätten dauerhaften Wohn- und Lebensraums auf dem Meer zu schaffen, außerhalb der von nationalen Regierungen beanpruchten Gebiete. Die Washington Post beschrieb im Jahr 2011 Thiels Ideen näher:

„Thiel believes these islands may be important in ‚experimenting with new ideas for government‘, such as no welfare, no minimum wage, fewer weapons restrictions, and looser building codes.“ („Thiel glaubt, dass diese Inseln wichtig sein könnten, um mit ‚neuen Ideen für Regierungen zu experimentieren‘, wie z.B. keine Sozialhilfe, kein Mindestlohn, weniger Waffenbeschränkungen und lockerere Bauvorschriften.“ Vgl. Hinweis und Übersetzung im „ZDF-Magazin Royale“ vom 11. Februar 2022)

Am Ende seines Essays „The Education of a Libertarian“ (2009) wünscht Thiel übrigens Patri Friedman für sein außergewöhnliches Experiment nur das Beste.

Kryptowährung

Thiel ist auch ein langjähriger Fan von Digitalwährungen wie etwa Bitcoin. Er wird nicht müde, gegen alle Barrieren anzukämpfen, die seinem Ziel im Wege stehen, eine von staatlichen Banken unabhängige Währung zu schaffen. Mit seiner Firma PayPal wollte er damit nichts weniger als das Weltfinanzsystem aus den Angeln heben. Zunächst profitierte er aber persönlich davon. Über seinen Founders Fund investierte er 2017 rund 20 Millionen Dollar in die Kryptowährung; schon Anfang 2018 soll sein Investment laut Manager Magazin hunderte Millionen Dollar wert gewesen sein.

Auf der Konferenz „Bitcoin 2022“ im April 2022 in Miami Beach griff Thiel dann die drei bekannten Größen der US-Finanzindustrie frontal an: Warren Buffett, den JP Morgan-Chef Jamie Dimon und Blackrock-Chef Larry Fink. Er machte sie für die aktuelle Kursschwäche der Kryptowährung verantwortlich und beschimpfte sie als „Finanz-Gerontokraten“, die sich gegen die „revolutionäre Jugendbewegung“ rund um die Digitalwährung Bitcoin verschworen hätten. Er warf ihnen vor, den Trend zu nachhaltigen Investitionsansätzen gegen Bitcoin-Anlagen zu stützen (wegen des hohen Stromverbrauchs beim Mining achten Investoren offensichtlich mittlerweile auf mehr Energieeffizienz). Das Handelsblatt kommentierte dies am 8. April 2022 wie folgt:

„Thiels Verbalattacke einfach als unschöne Stimmungsmache abzutun wäre (…) zu einfach. Denn seine Rhetorik ist gefährlich. Thiel spricht von ‚Feindeslisten‘, Buffett nennt er den ‚Feind Nummer eins‘, Nachhaltigkeitsansätze seien eine ‚Hassfabrik‘, die er mit der Kommunistischen Partei Chinas gleichsetzt. Sinngemäß drückt er damit aus: Bitcoin bedeutet Freiheit, alles andere ist Diktatur. (…) Um diesen Standpunkt zu legitimieren, inszeniert sich der 54-Jährige, ironischerweise je nach Betrachtung selbst schon ein alter weißer Mann, als Interessenvertreter einer Jugendbewegung. Doch erstens besteht gerade in der jungen Generation ein starkes Verantwortungsgefühl gegenüber der Umwelt. Während Thiel den Staat am liebsten abschaffen würde, befürworten gerade viele junge Menschen Einschränkungen zugunsten größerer Nachhaltigkeit.“

Thiels Jugendkult passt übrigens zu einzelnen von ihm geförderten Forschungsprojekten, die das Ziel verfolgen, den biologischen Alterungsprozess aufzuhalten. Beispielsweise steckt er Geld in die Kryonik, einer Technologie, die es ermöglichen soll, Menschen nach ihrem Ableben einzufrieren, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzutauen. Thiel erklärte bereits 2012, der Tod sei ein Problem, das sich lösen ließe. Laut Medienberichten wollte er an umstrittenen klinischen Tests teilnehmen, bei denen sich Erwachsene das Blut jüngerer Menschen spritzen lassen, um selbst wieder jugendlich frisch zu werden – in den USA als „Vampir-Therapie“ bekannt. Ende Oktober 2022 boten Internetportale dazu eine passende Meldung: Elon Musk hatte eine Reihe von Prominenten aus der globalen Tech-Szene und einzelne Hollywood-Stars zu einer Halloween-Party auf ein rumänisches „Dracula-Schloss“ eingeladen. Auch Peter Thiel stand auf der Gästeliste. Ein Sinn für skurrilen Humor ist den Tech-Milliardären kaum abzusprechen.

Königsmacher der neuen Rechten

Thiel hat allerdings bei öffentlichen Auftritten bestritten, ein Vampir zu sein. Das Manager Magazin hält in seiner Oktoberausgabe 2022 eine weitere Metapher für ihn bereit. Nach Auffassung des Blatts schürt Thiel schon lange Umsturzfantasien und greift als „Dark Lord“ nicht weniger als nach der politischen und gesellschaftlichen Macht in den USA. Sein Selbstverständnis zeigt eine mehrtägige Konferenz, zu der seine Capital-Venture-Firma Founders Fund Anfang 2022 in ein luxuriöses Hotel in Miami Beach einlud. Die „wichtigsten Unruhestifter unserer Kultur“ (unter anderem Elon Musk) versammelten sich dort unter dem Motto „A Conference for Thoughtcrime“. Die Teilnehmer*innen verstanden sich offenbar als Ketzer und Nonkonformisten, die „‚von anderen Konferenzen verbannt sind‘, wie es in der Einladung hieß. (…) Die Besucher sollten sich mit Widerspruch und unpopulären Ideen beschäftigen, wesentlich für den Fortschritt der menschlichen Zivilisation.“

Das Manager Magazin ernannte Peter Thiel als „Megaspender“ der Republikanischen Partei zum „Königsmacher der radikalen Rechten“. Denn mit seinen Millionen wolle er den Machtwechsel im US-Senat herbeiführen – und unterstützte bei den US-Zwischenwahlen im November zwei Trump-Anhänger und politische Newcomer, die selbst aus der Venture-Capitalist-Branche kommen: J.D. Vance (Ohio) und Blake Masters (Arizona). „Sie überbieten sich mit kruden Thesen von rassistischen Anspielungen, Verschwörungstheorien und Attacken auf die ‚woke culture‘, die Bewegung gegen Diskriminierung.“ Thiel selbst ist seit 2016 Großspender der Republikaner und gilt seitdem als Vertrauter und Berater von Ex-Präsident Trump. Dies ist ungewöhnlich, weil es auch in den USA offenbar eher selten ist, dass sich das „Wagniskapital“ direkt parteipolitisch einmischt. Anders bei Thiel: „‚Die Politik hat immer mehr Raum bei ihm eingenommen. Peter ist superpolitisch, und das schon seit fünf, sechs Jahren‘“. So zitierte das Handelsblatt jedenfalls am 8. Februar 2022 eine ihm nahestehende Person. Thiel, im gesellschaftspolitisch eher liberal geprägt Silicon Valley als Außenseiter geltend, versucht die Republikaner politisch weiter nach rechts zu verschieben, in dem er systematisch als Netzwerker agiert. Der amerikanische Universitätsprofessor Moira Weigel erklärte Mitte des Jahres gegenüber dem britischen Guardian, dass Thiel selbst aber gar nicht entscheidend sei: „What matters about him is whom he connects.“ Thiel stelle die Kontakte und Verbindungen her zwischen den „most rightwing politicians in recent US-history“.

Thiel möchte aber offensichtlich auch seine Kontakte nach Europa intensivieren. So heuerte Österreichs Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz Anfang 2022 bei der Investmentfirma Thiel Capital als „Global Strategist“ an. Vor allem die guten Kontakte des ehemaligen ÖVP-Politikers zu Autokraten im osteuropäischen Raum und zur EU könnten Thiel bei der Entwicklung seines rechten Netzwerks von Nutzen sein. Kurz war zuvor wegen Korruptionsvorwürfen als Kanzler zurückgetreten und hatte alle politischen Ämter niedergelegt.

Herrschaft der Monopole

Der vorgeblich staats- und politikferne Tech-Milliardär scheut also nicht vor einer engen Kooperation mit einflussreichen und die freie Marktwirtschaft verherrlichenden (Ex-)Politikern zurück. Die suchen umgekehrt seine Nähe – ungeachtet der von Thiel provokant vertretenen Auffassung, Kapitalismus und Wettbewerb seien für ihn unvereinbar. „Für weite Teile der Allgemeinheit“, schreibt sein Biograf Thomas Rappold, „gilt der Grundsatz, dass Kapitalismus und Wettbewerb Synonyme sind. Tatsächlich sind sie für Thiel aber Gegensätze.“ (Rappold, Seite 37) Aufsehen erregte Thiel immer dann, wenn er öffentlich feststellte, dass er das Prinzip des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs für innovations- und profithemmend halte und deshalb die Herrschaft kapitalistischer Monopolunternehmen befürworte. Gründer sollten einen Monopolstatus anstreben, das heißt eine einzigartige Firma aufbauen und sich stark von Wettbewerbern differenzieren, um nicht in eine Wettbewerbssituation zu geraten. Marktführer der Digitalwirtschaft, wie Apple, Microsoft, Facebook und Amazon, seien als Garanten des technologischen Fortschritts ein Segen für die Entwicklung der Menschheit (vgl. auch Wagner, Seite 68). Zwischen Politik und Technologie bestehe deshalb ein Wettkampf auf Leben und Tod – so schrieb er es in seinem im Jahre 2009 erschienenen Essay.

Steuerparadies

Recht erfolgreich kämpft Thiel gegen den Staat aber auch in eigener Sache. Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle für Staatsapparate. Auf große Teile seines Vermögens, das der Bloomberg Billionaires Index am 10. November 2022 auf 7,14 Milliarden US-Dollar taxiert, zahlt Thiel aber seit mehr als zwei Jahrzehnten keine Steuern. Eine Grauzone des US-Steuerrechts ermöglicht es ihm, in einem Rentenfonds Milliarden Dollar steuerfrei zur Seite zu schaffen. „Thiel verteidigt seine persönliche Steueroase inmitten der USA mit allem, was er hat. Dass sie unangetastet bleibt, ist unter republikanischer Regierung deutlich wahrscheinlicher.“ (Manager Magazin, Seite 116) Offenbar wird der großzügige Sponsor der amerikanischen Rechten von privaten Verlustängsten geplagt.

Ängstlicher Visionär

Seine technokratischen Allmachtsfantasien und erfolgreichen Investitionsentscheidungen sowie sein politisches „Networking“ haben den selbsternannten „Contrarian“ (Querdenker, Nonkonformist) für viele zu einer ähnlichen Lichtgestalt wie Elon Musk gemacht. So schreibt der Thiel-Biograf Rappold, selbst Internetunternehmer und Investor: „Die Gabe, Dinge in hellseherische Voraussicht zu sehen und dann unmittelbar und konsequent in konkrete Handlungen umszusetzen, ist nur wenigen gegeben. Thiel ist ohne Zweifel ein großer Denker mit einer starken Vision auf die Sicht der Welt.“ (Rappold, Seite 107)

Aber der Visionär trifft auch auf Gegner. Zum Beispiel in Neuseeland, das sich Thiel als Rückzugsort für apokalyptische Zeiten sozialen, politischen oder ökologischen Zerfalls ausgesucht hat (vgl. The Guardian vom 18. August 2022). Im Jahr 2011 sicherte sich der US-Amerikaner, der auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, einen neuseeländischen Pass, obwohl er sich gerade erst zwölf Tage im Land aufgehalten hatte. Um eine Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Bewerber*innen üblicherweise mindestens 1.350 Tage in fünf Jahren in dem Staat gelebt haben. Aber für den erfolgreichen Unternehmer drückten die neuseeländischen Behörden offenbar beide Augen zu. Die wohlwollende Entscheidung wurde 2017 bekannt – erwies sich dann aber in der Öffentlichkeit als höchst umstritten.

„Thiel“, schreibt Rappold, „reiht sich damit ein in ein Silicon-Valley-Phänomen: Obschon die Vordenker für eine neue Welt gerne viel Optimismus in der Öffentlichkeit versprühen, wenn sie ihre Innovationen als gesellschaftliche Durchbrüche messiasartig ihrer weltweit treu ergebenen Fangemeinde präsentieren, sorgen sich immer mehr wohlhabende Silicon-Valley-Größen um ihre eigene Zukunft. Während Thiel sich einen Zufluchtsort im malerischen Neuseeland ausgesucht hat, kaufen sich andere in luxuriöse Bunkeranlagen ein, horten Treibstoff und Nahrungsmittel. (…) Vielen gemein ist eine geradezu dystopische Sicht auf die Welt. Wer viel hat, kann eben auch viel verlieren.“ (Rappold, Seite 293)

Quellen

Bücher:

Andreas Kemper: Privatstädte. Labore für einen neuen Manchesterkapitalismus, Münster, 2022

Thomas Rappold: Peter Thiel. Facebook, PayPal, Palantir. Wie Peter Thiel die Welt revolutioniert, München, 2017

Werner Rügemer: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts, Köln, 2018

Thomas Wagner: Robokratie. Google, das Silicon Valley und der Mensch als Auslaufmodell, Köln, 2015

Artikel:

Heike Buchter et al.: „Elon Musk sein“, Die Zeit vom 25. Mai 2022

Diana Dittmer: „Der Mann, der Trump wieder an die Macht bringen will“, n-tv, 12. Mai 2022
https://www.n-tv.de/wirtschaft/US-Milliardaer-Peter-Thiel-Der-Mann-der-Trumps-Truppen-in-Stellung-bringt-article23116635.html

Theresia Enzenberger: „Die Möglichkeiten einer Insel“, FAZ (Online) vom 19. September 2022
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/privatstaaten-von-techmilliardaeren-die-moeglichkeiten-einer-insel-18385728.html

Elizabeth Flock: „Peter Thiel, founder of Paypal, invests $1.24 million to create floating micro-countries“, The Washington Post vom 17. August 2011
https://www.washingtonpost.com/blogs/blogpost/post/peter-thiel-founder-of-paypal-invests-124-million-to-create-floating-micro-countries/2011/08/17/gIQA88AhLJ_blog.html

Thomas Fromm: „Peter Thiel investiert in Quantum Systems aus Gilching “, Süddeutsche Zeitung (Online) vom 18. Oktober 2022
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/peter-thiel-drohnen-ukraine-quantum-systems-1.5676733

Edward Helmore, „‚Don’ of a new era: the rise of Peter Thiel as a US rightwing power player“, The Guardian vom 30. Mai 2022
https://www.theguardian.com/technology/2022/may/30/peter-thiel-republican-midterms-trump-paypal-mafia

Felix Holtermann et al.: Peter Thiel im Wahlkampf: Die Wagniskapitalgeber greifen an“, Handelbslatt (Online) vom 8. Februar 2022
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/us-zwischenwahlen-peter-thiel-im-wahlkampf-die-wagniskapitalgeber-greifen-an/28049440.html

Larissa Holzki: „Quantum Systems aus München erhält Thiel-Invest“, Handelsblatt (Online) vom 21. Oktober 2022
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/drohnen-hersteller-quantum-systems-aus-muenchen-erhaelt-thiel-invest/28748324.html

Christina Kyriasoglou: „Dark Lord“, Manager Magazin, Oktober 2022, Seite 110-116

Tess McClure: „Billionaire Peter Thiel refused consent for sprawling lodge in New Zealand“, The Guardian vom 18. August 2022
https://www.theguardian.com/technology/2022/aug/18/peter-thiel-refused-consent-for-sprawling-lodge-in-new-zealand-local-council

Mareike Müller: „Peter Thiel erzählt Unsinn über den Bitcoin – und rückt immer weiter nach rechts“, Handelsblatt (Online) vom 8. April 2022
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-peter-thiel-erzaehlt-unsinn-ueber-den-bitcoin-und-rueckt-immer-weiter-nach-rechts/28239920.html

Peter Thiel: „The Education of a Libertarian“, Cato Unbound: A Journal of Debate, 13. April 2009
https://www.cato-unbound.org/2009/04/13/peter-thiel/education-libertarian/

 

Gute und schlechte Gewinne? Übergewinnsteuer und die Frage der Moral

Laut Bertelsmann-Stiftung empfinden fast drei Viertel der Menschen in Deutschland die sozialen Unterschiede als ungerecht, noch mehr zweifeln an der gerechten Verteilung der wirtschaftlichen Gewinne im Land (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 9. September 2022). Zudem ergab eine im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung gemachte repräsentative Umfrage, dass ein Energiepreisdeckel und eine Übergewinnsteuer derzeit hohe Zustimmungswerte erzielen – über alle Parteipräferenzen hinweg. Etwa 72 Prozent der Befragten hierzulande befürworten eine stärkere Besteuerung von Unternehmen, die von der Marktentwicklung in der gegenwärtigen Krise stark profitieren und satte Gewinne einfahren.

Die sogenannte Übergewinnsteuer scheint in weiten Teilen der Bevölkerung in gleichem Maße populär zu sein, wie die moralische Empörung über die „Krisen- und Kriegsgewinnler“ spürbar ist. Wohl auch um möglichen „Wutprotesten“ ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen, kündigte deshalb die Bundesregierung Anfang September im dritten Entlastungspaket eine Reihe von Maßnahmen an. So will sie hohe Krisengewinne von Energieunternehmen abschöpfen, um mit den Einnahmen eine Begrenzung der Strompreise, das heißt einen günstigen „Basistarif“ für Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen finanzieren zu können.

Damit liegt die Ampelkoalition auf einer Linie mit der EU-Kommission, die bereits im März den Mitgliedsstaaten eine Leitlinie an die Hand gegeben hatte, wie sie solche „Zufallsgewinne“ abschöpfen und die Erlöse umverteilen könnte. Am 7. September schlug sie erneut vor, die Gewinne von Unternehmen ab einer gewissen Grenze mit einer Abgabe zu belegen. Die Initiativen von EU und Bundesregierung zielen dabei auf die Produzenten von Wind-, Sonnen- , aber auch Atomstrom, denen zurzeit Traumrenditen beschert werden, da der Strompreis am teuersten Energieträger Gas gekoppelt ist, ohne dass für sie die Kosten gestiegen wären. Nicht mehr im Fokus der Diskussion stehen dagegen die großen internationalen Energiekonzerne, die ihre Geschäfte mit fossilen Brennstoffen machen und wegen der drastisch gestiegenen Gas- und Ölpreise ebenfalls hohe Gewinne verzeichnen können. Die Idee, auch von ihnen einen „Solidaritätsbeitrag“ in Form einer Steuer einzufordern, ist bislang am Widerstand von Finanzminister Christian Lindner und der FDP gescheitert.

Politisch kontroverse Initiativen dieser Art erscheinen einem ökonomischen Laien kompliziert und unübersichtlich. Sie werden zusätzlich seit vielen Wochen von einer nicht minder vielseitigen öffentlichen Debatte begleitet – bei der die Frage nach der rechtlichen Machbarkeit der Abschöpfung von „ungerechten“ Gewinnen überprüft, markttheoretische sowie verteilungspolitische Überlegungen angestellt und nicht zuletzt moralische Bewertungen vorgenommen werden. Fundierte Antworten dazu bietet eine im Sommer 2022 veröffentlichte Studie vom „Netzwerk Steuergerechtigkeit“, nach der in Deutschland bei Einführung einer Übergewinnsteuer für Unternehmen der Gas-, Öl- und Strombranche Einnahmen in Höhe von 30 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr möglich sind. Dem Zweifel, ob die Politik die Mittel dazu hat, die Abschöpfung der Übergewinne rechtssicher umzusetzen, entgegnet die Studie mit Verweis auf Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestag, der eine solche Maßnahme für juristisch umsetzbar hält.

Auch dem besonders in der wirtschaftsliberalen Presse vorgebrachten Vorwurf, eine Übergewinnsteuer würde die marktwirtschaftliche Ordnung und das Vertrauen in das Steuersystem gefährden, parieren die Autoren der Studie: „Das Argument ist vor allem eine ideologische Verteidigung des Status Quo. In Zeiten eines Wirtschaftskrieges ist die Übergewinnsteuer möglicherweise sogar nötig, um das Vertrauen der Bürger in das Steuersystem und das politische System aufrecht zu erhalten.“ (Seite 18) Der Journalist und Jurist Heribert Prantl hält eine Abschöpfung der Krisengewinne ebenfalls für verfassungskonform, ihre Nichtabschöpfung dagegen für „obszön“ (Süddeutsche Zeitung vom 3./4.September 2022).

Einer seiner Kollegen von der Süddeutschen Zeitung, Nikolaus Pieper, hält dagegen die Absicht der Regierung, zwischen guten und schlechten Gewinnen unterscheiden zu wollen, für „anmaßend“ (Süddeutsche Zeitung vom 6. September 2022). Damit assistiert er Clemens Fuest vom Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo), der den Befürwortern einer Übergewinnsteuer entgegenhält, es sei nicht sinnvoll, Sondersteuern zu erheben, da die Meinungen darüber, welche Geschäfte moralisch mehr oder weniger wertvoll seien, voneinander abwichen. Das aktuelle Gerechtigkeitsempfinden oder die besonderen Interessen einzelner Politiker, Parteien oder öffentliche Stimmungen dürften für die Besteuerung nicht maßgeblich sein. Nur die Gleichbehandlung aller Steuerzahler schütze vor ungerechter Belastung und Willkür (vgl. Handelsblatt vom 9. Juni 2022).

Die gesamte FDP-Riege sperrt sich gegen die Übergewinnsteuer. Im ZDF-Talk „Markus Lanz“ beharrte das Mitglied des Bundesvorstands der Partei, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, darauf, dass es in Krisen immer Unternehmen geben werde, die plötzlich viel verdienten. Es gäbe schlicht keinen Übergewinn, so die Wirtschaftsliberale, sondern nur einen Gewinn. Damit zeigt sie Kante und kontert der allgemeinen Stimmungslage im Lande – und wundert sich nicht ganz zu Unrecht über die kritischen Stimmen, denn sie bekennt sich lediglich zu einer Grundregel des kapitalistischen Marktsystems. Denn wer Marktgewinne von Unternehmen, die zu wirtschaftlichen Nachteilen oder Notsituationen bei anderen Marktteilnehmern führen – ob Firmen oder Einzelpersonen – als unmoralisch oder ungerecht bewertet, muss zwingend das dem Missstand zugrundeliegende ökonomische System abschaffen wollen. Das System beruht schließlich auf Mechanismen, die Ungleichheiten voraussetzen und zugleich permanent erzeugen.

„Das wird ganz besonders deutlich im Zusammenhang mit der so genannten Globalisierung,“ so der Jurist Thomas Fischer im Rechtsmagazin Legal Tribune Online, „weil aufgrund der gravierenden Ungleichzeitigkeiten der Entwicklungen sich Gewinne erzielen lassen, die innerhalb entwickelter nationaler oder beschränkter Märkte nicht möglich wären. Karl Marx würde sagen: Der ‚Surplus-Profit‘ ist das Alpha und das Omega des rational handelnden Kapitalisten.“ Um dessen wirtschaftliches Handeln mit seinen unsozialen Folgen zumindest einzuschränken, sollte vor allem auf Instrumente zurückgegriffen werden, die verfassungsgemäß sind und für die die schwierige Unterscheidung von „schlechten übermäßigen“ und „guten normalen“ Gewinnen überflüssig ist.

Nichts spricht gegen die Einführung von Übergewinnsteuern, wie sie andere Länder bereits eingeführt oder beschlossen haben. Die weitgehend fehlende gesellschaftliche Legitimation von sogenannten Krisengewinnen sollte aber genutzt werden, Forderungen und Überlegungen aufzugreifen, die über die aktuelle Debatte hinausgehen. Dazu gehört es zum Beispiel, die Preissetzungsmacht monopolistisch auftretender Energiekonzerne in den Fokus zu nehmen (Forderung nach Entflechtung und Vergesellschaftung), das Steuersystem mit Blick auf die extremen sozialen Ungleichheiten umfassend zu überprüfen (inklusive der wirtschaftskriminellen Machenschaften) und die historisch immer wieder aufflammende Diskussion über die Demokratisierung der Wirtschaft zu fördern.

Quellen:

Mario Candeias/Eva Völpel/Uwe Witt: „Mehrheit für Energiepreisdeckel und Übergewinnsteuer. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung“. Hrsg. von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, September 2022
https://www.rosalux.de/publikation/id/46961/mehrheit-fuer-energiepreisdeckel-und-uebergewinnsteuer

Thomas Fischer: „Sollte der Staat ‚Über‘- und ‚Zufallsgewinne‘ abschöpfen?“, 5. September 2022, LTO – Legal Tribune Online
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/fragen-an-fischer-uebergewinn-steuer-zufallsgewinn-abschoepfung-wucher/

Christoph Trautvetter/David Kern-Fehrenbach: „Kriegsgewinne besteuern: Ein Beitrag zur Debatte um Übergewinnsteuern“. Studie des Netzwerk Steuergerechtigkeit im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Sriftung, Berlin, August 2022
https://www.rosalux.de/publikation/id/46854/uebergewinnsteuer

Literaturtipp:

Christoph Trautvetter/Yannick Schwarz: Jahrbuch Steuergerechtigkeit 2021. Hrsg. vom Netzwerk Steuergerechtigkeit, Berlin, August 2021
https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/jahrbuch2021/

Verlorener Krieg

Ein Jahr nach dem Sieg der Taliban in Afghanistan erschienen in der Presse Artikel, die die Ursachen des Debakels der westlichen Interventionsstreitkräfte nicht mehr beschönigen. So unter dem Titel „Der verlorene Krieg“ ein Beitrag von Peter Carstens in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13. August 2022. Sein bitteres Fazit: „Nach zwei Jahrzehnten am Hindukusch kannte der Westen weder seine Kriegsgegner noch seine afghanischen Verbündeten“. Wie konnte dies auch anders sein, wenn von vornherein mit dem Geldkoffer gearbeitet wurde, um sich Bündnispartner und Vasallen unter den afghanischen Stammesfürsten und Warlords des seit Jahrzehnten laufenden Bürgerkriegs  einzukaufen.

Der andere, noch gravierendere Irrtum: Dass es gelingen könnte, eine Modernisierung nach westlichem Muster mit gewaltsamen Mitteln in diesem Land zu erzwingen. Als sich 1978 die kommunistische Partei Afghanistans, die vor allem in der städtischen Elite und im Militär verankert war, an die Macht geputscht hatte, führte die ZEIT ein Interview mit dem neuen Ministerpräsidenten Nur Muhammad Taraki. Auf die Frage, was seine Regierung zu unternehmen gedenke, wenn sich die Mullahs auf dem Land dagegen wehren würden, dass für Mädchen eine Schulbildung eingeführt werden soll, antwortete er: „Dann muss eben Blut fließen“. Da war eigentlich schon klar, dass es so kaum etwas werden konnte mit dem sozialen Fortschritt in Afghanistan. 

Das Blutvergießen begann und ging weiter, mit der Assistenz äußerer Mächte. Zunächst scheiterte die Sowjetunion bei dem Versuch, ihren Bündnispartnern in Kabul den Machterhalt in der Auseinandersetzung mit widerstrebenden Kräften zu sichern. Der  US-Oberstratege Brzezinski freute sich darüber, dass sie in die Falle gegangen war und nun ihr „Vietnam“ erlebte. Aber die USA und ihre Verbündeten wurden nicht schlauer daraus und handelten nicht klüger. Im „Krieg gegen den Terror“ nach dem 11. September 2001 war Afghanistan das erste Ziel. Viel Kenntnis über das Land und eine konsistente Strategie, wie mit ihm umgegangen werden sollte, gab es nicht.

Der kolonialistische Blick der westlichen Interventen war quasi auf das Bakschisch als universelles Schmiermittel fixiert. So blühten der Opportunismus und die Korruption in Afghanistan wie die Mohnpflanzen auf den Feldern. Dazu kamen dann Luftangriffe von US-Kampfflugzeugen auf friedliche Hochzeitsgesellschaften, die aus der Höhe mit Ansammlungen von Taliban-Kämpfern verwechselt wurden. Und Kriegsverbrechen anderer Art, wie man von Afghan:innen im bundesrepublikanischen Exil hören kann. Sie werden nie einen Richter finden. Nur die Bundeswehr habe sich da nichts vorzuwerfen – sieht man einmal von Oberst Klein ab.

Zum Schluss kulminierten die Fehleinschätzungen. Auch den westlichen Geheimdiensten entging, dass die afghanische Armee und die Regierung in Kabul keineswegs bereit waren, gegen die Taliban weiterzukämpfen, nachdem feststand, dass die Truppen der USA und ihrer Verbündeten sich zurückziehen würden. Die Generäle und führenden Politiker Afghanistans hatten längst im Ausland ihr Schäfchen ins Trockene gebracht. Peter Carstens resümierte in seinem  Artikel:

„Die Korruption in der Armee war lange bekannt, unternommen wurde dagegen wenig. Das viele Geld, das der Westen in Afghanistan seit 2002 investiert hat, sei ’nicht immer da angekommen, wo es ankommen sollte‘, so der Diplomat Markus Potzel (bisher Sonderbeauftragter der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan – R.D.) überaus diplomatisch… Allein Amerika hatte 850 Milliarden Dollar für den Militäreinsatz ausgegeben und weitere 145 Milliarden für den zivilen Aufbau. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen in den Jahren 2010/2011 steckte Washington jährlich um die 100 Milliarden Dollar in den Krieg. Und auch Deutschland gab insgesamt etwa 20 Milliarden Euro aus, den Großteil davon für das Militär und seine Helfer, die Ortskräfte. Diplomat Potzel meint: ‚Da hatten sich die afghanischen Eliten sehr gut eingerichtet und wir letzten Endes auch. Das war so eine Art Stillhalteabkommen.‘ So blieb Afghanistan eines der korruptesten Länder der Erde und eines der größten Drogenanbaugebiete der Welt.“

Die vorgebrachte Begründung für den militärischen Einsatz in Afghanistan, es gehe darum, den Terror zu bekämpfen, Entwicklung zu ermöglichen, Brunnen zu bohren und Schulen zu bauen, enthüllt sich im Licht dieser Zahlen als schönfärberische Behauptung. Profitiert haben in erster Linie die westliche Rüstungsindustrie und einige Exportunternehmen, in zweiter Linie die korrupten afghanischen Politiker und Warlords, erst in dritter Linie Angehörige einer dünnen Mittelschicht in den afghanischen Städten sowie Frauen und Mädchen, die zur Schule und Universität gehen und Berufe ergreifen konnten, die ihnen vorher verschlossen waren. Besonders Letztgenannte sind nach dem Sieg der Taliban gefährdet und müssen um Leib und Leben fürchten, wenn sie in irgendeiner Form mit den westlichen Interventen zusammengearbeitet haben.

Die Armut und Verelendung im Land, die vorher schon endemisch war, wächst nun von Tag zu Tag. Dazu tragen verschärfte Sanktionen und das bisherige Einfrieren des afghanischen Staatsvermögens durch die USA bei.

Es ist ein Skandal, dass es keine grundsätzliche Debatte über den Afghanistaneinsatz gegeben hat und geben wird, in der geklärt werden könnte, welche Alternativen möglich gewesen wären und wieviel Sinnvolleres mit dem vielen aufgewandten Geld für eine nicht bevormundende Förderung der Zivilgesellschaft und für Projekte der Entwicklungshilfe in Afghanistan hätte getan werden können. Auch der Artikel von Peter Carstens enthielt dazu keinerlei Hinweise. Er beschränkte sich darauf, die schlechte Performance der Bundesregierung im Fall Afghanistan und die fehlende Ehrung der Veteranen des Afghanistankrieges zu kritisieren. Aber etwas anderes wäre ja von der FAZ auch nicht zu erwarten.

Neues zum Kampf gegen Geldwäsche

Zwei Jahre hatte die Financial Action Task Force (FATF) die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland geprüft. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: In einem umfangreichen Bericht vom August 2022 stellt das wichtigste internationale Gremium gegen Geldwäsche fest, dass es trotz einzelner Fortschritte auch große Defizite beim Aufspüren und der Verfolgung vieler Fälle gibt. Schon vor Veröffentlichung der Studie ging deshalb Bundesfinanzminister Lindner in die Offensive und propagierte einen „Paradigmenwechsel“ beim Kampf gegen Finanzkriminalität. Vor allem soll laut „Eckpunktepapier“ des Ministeriums vom 23. August eine neue zentrale Bundesbehörde aufgebaut werden, um die bislang zersplitterten Kompetenzen zu bündeln – noch sind rund 300 Aufsichtsbehörden, vom Bund bis in die Kommunen, mit der Ermittlungsarbeit gegen die Finanzkriminalität betraut.

Laut FATF hätte es vor allem Erfolge bei den kleinen Fällen gegeben, Vollzugsbedarf dagegen beim Aufspüren der großen, international verzweigten Finanzkriminalität. Einen von mehreren Strängen der neuen Oberbehörde soll deshalb ein neues Bundesfinanzkriminalamt bilden, „das gezielt komplexe Fälle von illegalen Finanzflüssen aufklärt, sich auf den ‚follow-the-money‘-Ansatz fokussiert und bei der Sanktionsdurchsetzung den Hut aufhat“, wie es im Eckpunktepapier heißt.

Der Vorstoß des FDP-Ministers stieß überwiegend auf positive Resonanz. Der rechtspolitische Sprecher der oppositionellen Union, Günter Krings, bezeichnete die Vorschläge als „richtig und überfällig“. Zustimmung kam ebenfalls von den Grünen: Marcel Emmerich, Obmann im Innenausschuss, hält allerdings auch die Einrichtung eines Immobilienregisters für nötig, da viele Kriminelle mit ihrem „schmutzigen Geld“ Häuser, Wohnungen oder auch Grundstücke bar und ohne Nachweis bezahlen würden und deshalb nicht nur eine Bundesbehörde erforderlich sei. Ähnlich argumentierte der Bundestagsabgeordnete der Linken, Pascal Meiser, der eine Pflicht zur Offenlegung der tatsächlichen Eigentümer von Immobilien und Unternehmensanteilen sowie der Herkunft größerer Vermögen fordert (vgl. Stern vom 23. August 2022).

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, begrüßte den politischen Vorstoß zwar generell, zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Behörde. Er forderte, die bereits bestehenden polizeilichen Teile des Zolls besser zu organisieren. Entscheidend seien eine gute organisatorische Einbindung der neuen Behörde in die deutsche Sicherheitsarchitektur und zusätzliche Befugnisse, um verdächtiges Vermögen aufzuspüren und zu konfiszieren (vgl. junge Welt vom 26. August 2022 und Handelsblatt Online vom 23. August 2022).

Frank Buckenhofer, bei der Gewerkschaft der Polizei für den Zoll zuständig, fand es zwar gut, dass sich die Regierungskoalition verstärkt für die Bekämpfung der Geldwäsche interessiert. Er zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Einrichtung eines Bundesfinanzkriminalamtes, das zunächst „nur eine sperrige Worthülse“ sei. Die Behörde könnte ihren Zweck verfehlen, sollte sie sich nur durch einen zentralen Charakter auszeichnen. „Neben einer koordinierenden Zentralstelle“, so Buckenhofer, „brauchen wir auch Fahnder vor Ort, quasi an der Front, die mit ausreichenden polizeilichen Kompetenzen ausgestattet werden.“ So wie es bei der Guardia di Finanza in Italien der Fall sei. Buckenhofer sprach sich auch für eine Darlegungspflicht aus: Besitzer großer Vermögen sollten im Zweifelsfall erklären können, woher diese stammten. Doch genau davor scheine das FDP-geführte Finanzministerium zurückzuschrecken. Diese Art der Beweislastumkehr sei offensichtlich nicht vorgesehen (vgl. Wirtschaftswoche Online vom 24. August 2022).

Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte die Pläne Lindners für eine stärker zentralisierte Geldwäscheaufsicht, hielt sie jedoch auch nicht für weitreichend genug. Schwere Steuerkriminalität à la Cum-Ex würde offensichtlich ausgeklammert. Zudem müssten den Behörden auch die richtigen Werkzeuge in die Hand gegeben werden. Er plädierte für mehr Möglichkeiten bei der Abschöpfung von Vermögenswerten. In Zukunft sollte der Grundsatz gelten, dass diese beschlagnahmt werden, wenn deren wirtschaftlich Berechtigte nicht transparent gemacht werden könnten (rp-online.de vom 23. August 2022).

Für Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit kann eine neue Behörde durchaus ein Beitrag zur Lösung des Problems darstellen. Bislang ermittele das Bundeskriminalamt im Fall einer der Geldwäsche vorausgehenden Straftat und würde so nur „die kleinen Fische“ fangen. Es reiche aber nicht, den Drogendealer zu verfolgen, nicht aber den Anwalt, den Notar oder den Mitarbeiter einer Bank, der das Geld wasche. Das Finanzministerium habe richtig erkannt, dass es einen Paradigmenwechsel geben müsse – es sei vom verdächtigen Geldfluss ausgehend zu ermitteln, damit die professionellen Geldwäscher, die organisiert Kriminalität betrieben, von den Behörden nicht unerkannt bleiben (vgl. junge Welt vom 1. September 2022).

Im Interview mit der jungen Welt antwortete Trautvetter auf die Frage, woher plötzlich der Wille der Bundesregierung komme, Finanzkriminalität zu verfolgen, die sonst Unternehmen willfährig Geld hinterherwerfen würde:

„Der politische Wille, den Schattenfinanzmarkt auszutrocknen, ist erst vorhanden, seit die Financial Action Taskforce droht, Deutschland vom internationalen Finanzmarkt abzukoppeln. Die bisherige Untätigkeit ist auch darauf zurückzuführen, dass das Geld im Fall von Geldwäsche meist nicht dem deutschen Staat direkt entgeht, sondern oft aus Straftaten aus anderen Ländern stammt. Man sagt einfach: Geld stinkt nicht; die dahinterstehende Kriminalität ist nicht unser Problem! Ich bin aber optimistisch, dass der Druck etwas bewirkt.“

 

Krieg und Geschäft

„Der Kapitalismus trägt den Krieg in sich wie die Wolke den Regen“ – dies hatte der französische Sozialist Jean Jaurès zur Warnung vor dem Ersten Weltkrieg gesagt. Gemeint war, dass die Mechanismen der Kapitalverwertung – Konkurrenz um Rohstoffe, Arbeitskräfte, Marktanteile, Absatzmärkte und Gewinnmargen – früher oder später zwangsläufig zu Kämpfen und kriegerischen Auseinandersetzungen um Einflusssphären, territoriale Ausdehnung von Staaten und koloniale Landnahme führen. Der Kapitalismus trete dann in sein imperialistisches Stadium ein. In dem befinden wir uns noch.

Vorbereitet und begleitet würden diese Auseinandersetzungen durch nationalistische und rassistische Ideologien und die Produktion entsprechender Selbstidealisierungen und Feindbilder: „Wir“ sind dann die Guten mit den besten Absichten und den höheren Werten. „Die“ sind die Bösen, Kulturlosen, im Zweifel die Unmenschen. Und dies jeweils wechselseitig.

Ohne den völkerrechtlichen Unterschied zwischen Angreifer und Angegriffenem verwischen zu wollen, das Recht auf Selbstverteidigung zu bestreiten, die russischen Kriegsverbrechen zu relativieren oder das Leid der ukrainischen Zivilbevölkerung zu missachten: Auch der Krieg in der Ukraine trägt, besonders wenn man seine Vorgeschichte einbezieht, Züge eines imperialen Ringens um Einflusszonen und Ressourcen – mit all den ideologischen Überhöhungen, die dazugehören. Nicht nur auf Seiten Russlands, sondern ebenso auf Seiten der USA, die 2014 den prowestlichen Umsturz in der Ukraine förderte und sie gegen den Rat ihrer eigenen außenpolitischen „Realisten“ in die Nato zu integrieren beabsichtigte, um Russland zu schwächen.

Auch im Ukrainekrieg haben, wie bei Kriegen unter kapitalistischen Bedingungen immer, die Rüstungsindustrie und ihre Zulieferer etwas zu gewinnen. Der Aktienkurs von Rheinmetall, einer der größten deutschen Rüstungsschmieden, schoss seit Kriegsbeginn so in die Höhe, dass man den Konzern in Rheingold umbenennen könnte. Als Folge der gegen Russland verhängten Sanktionen und der Reaktionen darauf stiegen die Preise für Öl und Benzin so stark an, dass der Profit der Mineralölkonzerne explodierte. Bei den anschließenden Preiserhöhungen für Güter des täglichen Bedarfs ist nicht sicher, ob die Situation nicht für spekulative „Mitnahmeeffekte“ ausgenutzt wurde und wird. Eine geplante „Gasumlage“, um die horrend wachsenden Energiekosten den Verbraucherinnen und Verbraucher in Rechnung zu stellen, entpuppte sich als ausgesprochen unsozial. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Kompensation der Belastungen für Lohnabhängige und kleine Selbständige sind äußerst unzureichend.

So wächst die Kluft zwischen Armut und Reichtum weiter und schneller – nicht nur in unserem Land, sondern, als Folge des Krieges und des ihn begleitenden Wirtschaftskrieges, auch international.

Das in der von der Regierung proklamierten „Zeitenwende“ abrupt aufgelegte 100 Milliarden Euro teure Programm für die Aufrüstung der Bundeswehr verschiebt die Gewichte staatlicher Investitionen zugunsten des Militärischen. Schon lange notwendige Investitionen in die zum Teil marode zivile Infrastruktur müssen zurückstehen. Zu erwarten und befürchten ist, dass die Kosten für die Hochrüstung in den nächsten Jahren durch Einsparungen im Sozial- und Kulturbereich gedeckt werden sollen. Aufgrund der anhaltenden Blockade der FDP wird die Ampelkoalition wohl weder eine durchgreifende Steuer auf krisenbedingte Extraprofite noch einen Lastenausgleich mit höherer Besteuerung der Besserverdienenden, der Vermögenden und reichen Erben zustande bringen. Obwohl mehr als Dreiviertel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Verteilung von Einkommen und Vermögen für ungerecht halten.

Krieg ist nichts, was der Kapitalverwertung entgegensteht. Der Nationalökonom Joseph Schumpeter hat als Wesen des Kapitalismus die „schöpferische Zerstörung“ benannt. Altes zerstören und Neues wieder aufbauen, das generiert Gewinne, schafft und sichert Arbeitsplätze – durch alle kriegsbedingten Krisen hindurch. Auch die Hochrüstung wirkt in gewisser Weise wie ein Konjunkturprogramm, selbst wenn die produzierten Güter der Vernichtung dienen. 

Es ist sicherlich kein Zufall, dass man sich jetzt wieder an eine Geschichte aus der europäischen Vergangenheit erinnert, die den Zusammenhang von Krieg und Geschäft in krassester Weise beleuchtet. Unter dem Titel „Gefallen, zermalmt und aufgelöst“ wurde in der F.A.Z. vom 18. August 2022 über sie berichtet.

Bis vor kurzem galt als Rätsel, was aus den sterblichen Überresten der mindestens 20 000 Gefallenen der Schlacht von Waterloo am 18. Juni 1815 geworden ist. Nur ganze zwei Skelette wurden bei Ausgrabungen gefunden. An Erklärungen dafür mangelte es nicht. „So hieß es, die sterblichen Überreste seien in den 1820er-Jahren ausgegraben, nach England exportiert und dort zu Knochenmehl verarbeitet worden, bevor sie als Düngemittel auf den Feldern gelandet seien.“ Neueste Forschungsergebnisse zeigen nun, dass die Verwertung der Kriegstoten auf noch makabrere Weise geschah.

Der Aufstieg der Zuckerindustrie in Belgien nach 1833 erforderte einen ganz besonderen Stoff: Knochenkohle. „Preis und Nachfrage nach Knochen explodierten förmlich, weil die Fabriken die Knochen zu Knochenkohle verarbeiteten. Die wurde für die Filter benötigt, die zum Einsatz kamen, um den Zucker zu entfärben – nicht nur in Belgien, sondern auch in anderen Teilen Europas. Der Aufwand war gigantisch. Ein Politiker jener Tage bezifferte den Knochenbedarf auf ein Drittel des produzierten Zuckers.“ Die Beschaffung von genügend Nachschub war schwierig, weshalb alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. In einem zeitgenössischen Zeitungsartikel heißt es, eine Gruppe von Industriellen habe die Erlaubnis erhalten, das Schlachtfeld von Waterloo auszuheben, um die Gebeine der Gefallenen für die Zuckerproduktion zu nutzen. Wenn es ums Geschäft geht, muss die Pietät eben zurückstehen.

Jean Jaurès sagte zu der vor und in Kriegen angefachten bellizistischen Stimmung und den patriotischen Illusionen auf allen Seiten: „Das Vaterland gehört denen, die nichts anderes haben.“

Eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung hat, bei aller Empörung über den Aggressor, bei allem Mitgefühl und aller Hilfsbereitschaft für die Opfer, einen eher nüchternen Blick auf das Kriegsgeschehen in der Ukraine. Sie spricht sich für einen möglichst baldigen Waffenstillstand aus, mit anschließenden Verhandlungen über eine diplomatische Lösung des Konflikts, so schwierig diese auch immer sein mag. Zu hoffen ist, dass die Bewegung für Frieden an Stärke und Einfluss gewinnt – nicht nur in Deutschland.

Renaissance der Atomkraft?

„Vor dem Atommeiler / Vor dem Reaktor /
Steht ein Geigerzähler / Ein nackter Mann davor“ 
(Wolfgang Neuss)

In der Geschichte der Menschheit gibt es wissenschaftlich-technische Innovationen, die höchst widersprüchlich zu bewerten sind. Ohne die Entdeckung ionisierender Strahlung im Jahr 1896 durch den französischen Physiker Henri Becquerel (1852-1908) wäre es beispielsweise nie zur Röntgendiagnostik in der Medizin gekommen. Auch spielen zerstörungsfreie Untersuchungen mittels elektromagnetischer Wellen mittlerweile eine bedeutende Rolle in nicht wenigen anderen Fachgebieten. Die anfangs bedenkenlose Anwendung dieser Technologie  in der Medizin, bevor dann der volle Umfang schädigender Wirkungen von Strahlen auf den menschlichen Organismus erkannt wurde, kostete allerdings nicht wenigen Medizinern und zahlreichen ihrer Patienten das Leben.

Ungeachtet dieses längst bekannten Wissens rief die Entdeckung der Kernspaltung und der daraus möglichen Energieerzeugung mittels Atomreaktoren in der Mitte des 20. Jahrhunderts eine kaum gebremste Euphorie hervor. Der Weg in die Atomkraft könne der gesamten Menschheit Glück und Wohlstand bescheren – so wurde es damals auch von nicht wenigen Vertretern der sozialistischen Linken verkündet. Nach der ersten kontrollierten Kernspaltung im Jahr 1942 in den USA unternahmen demzufolge zahlreiche Staaten Anstrengungen zur Realisierung eines Atomprogramms. Die erste Inbetriebnahme eines stromerzeugenden Reaktors samt dauerhafter Einspeisung ins Netz erfolgte Anfang der 1950er Jahre in der damaligen Sowjetunion. Nach Angaben der internationalen Atomenergiekommission sind derzeit 440 Reaktoren im Betrieb; hinzukommen noch 53 Reaktoren, die sich noch im Bau befinden. Die Mehrheit von ihnen befindet sich in stationären Kraftwerken. Es gibt jedoch auch einige Reaktoren auf Schiffen, in U-Booten und in Raumfahrzeugen.

Dass beim Betreiben von Atomreaktoren ionisierende Strahlung freigesetzt wird, die die Gesundheit beteiligter oder auch nur in der Nähe befindlicher Menschen bzw. die ihrer Nachkommenschaft irreparabel schädigt, ist eine längst bekannte Tatsache. Auch, dass durch Schädigung des Erbgutes ihrer Eltern nicht selten noch ungeborene Kinder zu den Strahlenopfern zählen. Seit den ersten Unfällen gelten zwar beim Betreiben von Atomreaktoren strenge Sicherheitsbestimmungen. Ungeachtet dessen fanden zwischen 1940 und 2010 insgesamt 34 als „schwer“ eingestufte Unfälle statt – in den USA, in der Sowjetunion bzw. Russland, in Großbritannien, in Japan, in Kanada, in der Schweiz, in der CSSR, in Frankreich, in Argentinien und in Belgien. Als die schlimmsten dieser Unfälle zählen die Katastrophen von Tschernobyl im Jahr 1986 und die von Fukushima im Jahr 2011.

Bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl starben an den Folgen akuter Verstrahlung offiziell etwa 50 Menschen. Etwa 116.000 Einwohner im Bereich von 30 Kilometern um das havarierte Atomkraftwerk herum wurden evakuiert. Die von erhöhter Radioaktivität betroffene Region war jedoch wesentlich größer und erstreckte sich über das Territorium mehrerer Staaten. Die Gesamtzahl der Krebstoten als Folge der Katastrophe ist umstritten und dürfte sich mindestens auf mehrere Tausend belaufen. Bei der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden zwischen 100.-150.000 Einwohner aus dem Bereich um das havarierte Atomkraftwerk herum evakuiert. Die Gesamtzahl der Todesopfer als Folge der Katastrophe ist ebenfalls umstritten, dürfte sich aber in jedem Fall auf mehrere Hundert belaufen. Große Teile Japans und des umliegenden Meeresgebietes wiesen damals vorübergehend eine stark erhöhte Radioaktivität auf.

Von Befürwortern der Atomkraft wird nach jedem Reaktorunfall gebetsmühlenartig erklärt, man habe daraus gelernt und werde alle möglichen Anstrengungen unternehmen, dass sich so etwas nicht wiederholen könne. Ausgeblendet wird dabei, dass es eine hundertprozentig sichere Technik nicht gibt und auch theoretisch nicht geben kann. Man kann zwar ein Gefahrenpotential minimieren, aber nie vollständig ausschalten.

Außer der permanenten Gefahr weiterer Reaktorkatastrophen ist in diesem Zusammenhang das ungelöste und theoretisch auch nicht befriedigend lösbare Problem radioaktiver Abfälle (Atommüll) zu erwähnen. Diese entstehen zum Teil bei der bergbaumäßigen Gewinnung von Uran, zum Teil  beim Abriss stillgelegter Atomkraftwerke, in geringerem Umfang auch beim laufenden Betrieb atomarer Anlagen. Diese Abfälle müssen bis zum vollständigen Abklingen auf das Maß natürlicher Radioaktivität sicher gelagert werden. Die voraussichtliche Dauer dieser Lagerung ist sehr unterschiedlich und hängt von der Höhe der anfänglich gemessenen Radioaktivität ab. Derzeit dürfte nach Schätzungen weltweit eine Menge von über einer Million Tonnen radioaktiven Abfalls in diversen Zwischenlagern vor sich hin strahlen. Es gibt derzeit weltweit nur ein zugelassenes Endlager für hochradioaktiven Abfall. Dieses liegt in Finnland und ist für eine eher geringe Menge von strahlendem Müll ausgelegt.

Auch kann nicht oft genug daran erinnert werden: Die erstmalige Anwendung des Energieträgers Atomkraft geschah in Gestalt eines Massenvernichtungsmittels. Zur von den deutschen Nazis angestrebten Entwicklung einer Atombombe kam es zwar glücklicherweise nicht. Die von US-amerikanischen Militärs getätigten Atombombenabwürfe auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki töteten aber geschätzt 100.000 Menschen sofort – eine wesentlich größere Anzahl Menschen erlag in den Folgemonaten und -jahren ihren Verbrennungen und Verletzungen infolge radioaktiver Strahlung. Fast alle Toten und Verletzten waren japanische Zivilisten oder aber koreanische Zwangsarbeiter.

Bei diesen beiden Atombombenabwürfen blieb es dann zwar angesichts des weltweiten Entsetzens bis heute. Die Menschheit schrammte aber mehrmals haarscharf an einem Atomkrieg vorbei. Die von wirtschaftlich und politisch führenden Mächten angelegten Atombombenarsenale erwiesen sich dann auch noch als tickende Zeitbomben. Russische Generäle setzten in den 1990er Jahren mehrfach Hilferufe ab: Infolge neoliberaler Sparorgien stünden ihnen nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung, die aus der Zeit des Kalten Krieges stammenden Arsenale zu warten. Wenig bekannt ist auch, dass im Februar 1992 in unmittelbarer Nähe der russischen Hoheitsgewässer ein US-amerikanisches Atom-U-Boot mit einem russischen Atom-U-Boot kollidierte – beide Kriegsschiffe überstanden zum Glück den Zusammenstoß. Erinnert werden sollte in diesem Zusammenhang auch an die Beinahe-Katastrophe beim Untergang des russischen Atom-U-Bootes K-141 „Kursk“. Das raketenbestückte Kriegsschiff havarierte im August 2000 bei einem Manöver im Nordpolarmeer und sank. Da Russland sich mit den anderen Anrainerstaaten nicht zeitnah auf effektive Rettungsmaßnahmen einigen konnte, kamen alle 118 Seeleute ums Leben. Das Wrack mit den Reaktoren wurde dann zwar im Oktober 2001 geborgen. Bei anderen gesunkenen Atom-U-Booten gelang dies allerdings nicht; ihre Wacks liegen noch immer auf dem Grund verschiedener Ozeane und strahlen bis in alle Ewigkeit weiter. Und dass sich in der kriegsgeschüttelten Ukraine jetzt russische und ukrainische Truppen auf dem Gelände des russisch besetzten Atomkraftwerks Saporischschja gegenseitig beschießen, lässt für unser aller Zukunft Schlimmes vermuten.

Von Befürwortern der Atomkraft wird häufig auf das Beispiel Frankreich verwiesen. Unser Nachbarland betreibt derzeit 56 Atomreaktoren, bezieht aus diesen 72 Prozent der produzierten Energie und versorgt zudem mehrere Nachbarländer mit vergleichsweise billigem Strom. Wenig thematisiert wird in diesem Zusammenhang, dass diese vergleichsweise niedrigen Preise auf versteckter oder auch ganz offener staatlicher Subventionierung beruhen, die angebliche Effizienz der Atomkraft also eine Mogelpackung ist. Beispielsweise wurden die nicht unbeträchtlichen Entwicklungskosten, welche den Bau von Reaktoren überhaupt erst ermöglichten, in der Zeit des Kalten Krieges vom Militär, also letztlich vom damaligen Steuerzahler getragen.

Ebenso verhält es sich bei den derzeit überhaupt noch nicht abschätzbaren Entsorgungskosten für strahlenden Müll – diese werden langfristig gesehen entweder in Gestalt staatlicher Subventionierung oder in Gestalt irreparabler Umweltschäden bei der Bevölkerung hängen bleiben. Frankreichs Atomprogramm funktioniert zudem auf Grundlage von Uran-Importen aus repressiv regierten Billiglohnländern, welche zum Teil nur aufgrund der permanenten Anwesenheit französischer Truppen funktionieren. Als Beispiel sei hier der nordafrikanische Wüstenstaat Niger genannt – dieser zählt zu den weltweit zehn ärmsten Ländern, ist aber der fünftgrößte Exporteur von Uranerz. Über die Umweltstandards in solchen Ländern muss hier nichts geschrieben werden – sie sind bekanntermaßen äußerst niedrig. Beim Bergbaugebiet im Norden von Niger liegt die Belastung durch ionisierende Strahlung nachweislich wesentlich über dem Normalwert, die Sterblichkeitsrate deutlich über dem Landesdurchschnitt.

In den letzten Jahren musste ein großer Teil der französischen Atomkraftwerke aufgrund technischer Schäden und Wartungsmängel abgeschaltet werden – dies dürfte der Hauptgrund dafür sein, dass der französische Staatpräsident Macron von einer „Renaissance der Atomkraft“ schwadronierte. Die Kosten der plötzlich erforderlichen Investitionen in einen hochgradig gefährlichen Industriezweig werden dann wieder einmal vom Steuerzahler zu tragen sein. Ähnliches wird sich dann wohl auch in Deutschland abspielen – falls die Befürworter der Energiegewinnung aus Atomkraft sich angesichts des Wirtschaftskrieges mit Russland tatsächlich durchsetzen. Künftige Generationen dürften eine solche „Energiewende“ mit Sicherheit als verbrecherisch einschätzen.

 

Literatur:

 .ausgestrahlt, gemeinsam gegen Atomenergie

www.ausgestrahlt.de

 

Systematische Ungerechtigkeit – Steuerhinterziehung und „Sozialbetrug“ im Vergleich

Anfang 2022 erschien im Berlin-Verlag das Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz“ von Ronen Steinke. Mit der offenbar für viele Menschen provokanten Feststellung, dass in deutschen Gerichtssälen von der vielbeschworenen Gleichheit vor dem Gesetz nicht die Rede sein könne, avancierte es schnell zum Bestseller. Verfahren wegen wirtschaftskrimineller Delikte in Millionenhöhe würden oftmals eingestellt oder endeten mit minimalen Strafen. Arme Menschen, die schwarzfahren oder einen kleinen Ladendiebstahl begehen, müssten sich hingegen auf harte Strafen einstellen. Wenn sie dann die auferlegten Geldstrafen nicht bezahlen können, erwarten sie Ersatzfreiheitsstrafen. [1]

Besonders die Ersatzfreiheitsstrafe wird seit einigen Jahren verschärft kritisiert – selbst im Unterhaltungssektor, wie eine Ausgabe der satirischen TV-Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom Dezember des letzten Jahres belegt. [2] Aber auch im kritischen Rechtsdiskurs wird diese Form der Bestrafung von Armutskriminalität zunehmend hinterfragt. Besonders die Kombination der Ersatzfreiheitsstrafe mit dem Strafbefehlsverfahren gilt vielen als brisant oder schlicht „obszön“ (Ronen Steinke). Gerichte entscheiden dabei ohne Hauptverhandlung im Rahmen eines vereinfachten, rein schriftlichen Verfahrens, das vor allem die Staatsanwaltschaften und Gerichte entlasten soll. [3]

In einem taz-Gespräch erläuterte Autor Ronen Steinke an einem weiteren Beispiel, warum er die deutsche Justiz als „neue Klassenjustiz“ auffasst. So kämen Steuerhinterzieher bei derselben Schadenssumme im Vergleich zu Hartz-4-Betrügern deutlich milder davon. Sowohl bei Steuerbetrug als auch bei Hartz-4-Betrug sei zwar der Staat als Opfer betroffen, denn die Allgemeinheit würde in beiden Fällen geschädigt. Aber die Diskrepanz bei der Strafzumessung sei auffällig. [4]

Wissenschaftlich unterfüttert wird diese – nicht unbedingt überraschende Erkenntnis – von dem Hamburger Rechtsprofessor Guy Beaucamp. In einer vergleichenden Analyse kommt auch er zum Ergebnis, dass die Rechtsordnung Steuerhinterziehung deutlich nachsichtiger behandelt als sogenannten Sozialbetrug. [5] Die Straftat Steuerhinterziehung wird in § 370 AO (Abgabenordnung) geregelt, das betrügerische Erschleichen von Sozialleistungen vom allgemeinen Betrugstatbestand des § 263 StGB erfasst. Der Strafrahmen für beide Delikte ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe identisch.

Es bestehen allerdings gravierende Unterschiede bei der rechtlichen Behandlung der Steuerhinterziehung und dem Sozialbetrug. Das Steuerstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht bietet laut Beaucamp ein „raffiniertes System von Vergünstigungen“ (Seite 449), das keine Entsprechung im Bereich des Sozialbetruges findet. Zeigen sich beispielsweise Steuerhinterziehende nach § 371 AO selbst an, werden sie als reuige Steuerpflichtige nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sofern sie die „unrichtigen Angaben berichtigen“ und die hinterzogenen Beträge nachzahlen. § 263 StBG sieht dagegen keine Möglichkeit für eine derartige entlastende Selbstanzeige vor.

Daneben wird der für beide Delikte gleiche Strafrahmen unterschiedlich genutzt:
„Für die Steuerhinterziehung hat das BGH im Jahr 2008 eine grobe (…) Marschroute in drei Schritten vorgegeben. Geldstrafen sollen in der Regel nur bis zu einer Schadenshöhe von 100.000 € verhängt werden; bei höheren Hinterziehungsbeträgen soll es dann zu Bewährungsfreiheitsstrafen kommen, wenn die Schadenshöhe 1.000.000 € übersteigt, sollten regelmäßig Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden. Für den Sozialbetrug gelten solche Leitlinien nicht.“ (Seite 451)

In diesem Bereich werden Taten mit viel geringeren Schadensbeträgen mit wesentlich härteren Strafen geahndet. Beaucamp führt anhand typischer Entscheidungen mehrere Beispiele an: Bereits ein Schaden von etwa 3.000 Euro kann zu einer dreimonatigen Freiheitstrafe auf Bewährung führen, bei einem Schaden von etwa 3.200 Euro kam es in einem Fall zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Landgericht Osnabrück verurteilte im November 2020 zwei Angeklagte zu jeweils drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe, weil sie die Sozialbehörde innerhalb von mehr als vier Jahren um 84.000 Euro betrogen hatten (vgl. Seite 451f.).

Die Unterschiede bei der Bemessung der Strafen in den beiden Bereichen lassen sich kontrastieren mit den Schadenssummen, die Sozialbetrug und Steuerhinterziehung jeweils bewirken. „Pro Jahr“, heißt es bei Beaucamp, „verursacht der Sozialbetrug im Bereich des SGB II geschätzte Schäden von durchschnittlich 57 Millionen €. Dieser Schaden verteilt sich auf rund 130.000 Einzelfälle, so dass pro Schadensfall ein durchschnittlicher Betrag von rund 440 € zu viel ausgezahlt wird. Steuerhinterziehung verursacht für den deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft einen jährlichen Schaden von 50 Milliarden €.“ (Seite 451)

Dass Steuerhinterziehung im Vergleich zum Sozialbetrug um ein vielfaches höhere Schadenssummen verursacht, liegt laut Autor zum einen daran, dass es wesentlich mehr Steuerzahler gibt als Sozialleistungsempfänger. Viele Menschen mit Leistungsansprüchen stellten zudem aus Unkenntnis oder Scham keine Anträge. Zum anderen sei der Betrag, um den man den Staat betrügen könne, bei Leistungsbeziehenden von vornherein beschränkt. In Fällen der Steuerhinterziehung sei das anders. Dort gäbe es keine „natürliche“ Schadensobergrenze (Beispiel Cum-Ex-Deals). Zudem entwickelten viele Steuerberater, Anwälte und Banken für ihre wohlhabenden Kunden kreative Steuergestaltungen, die bisweilen auch die Grenzen des Erlaubten überschreiten würden. Für Steuerhinterziehung im größeren Stil gebe es auch international Angebote, „oder anders ausgedrückt, zwar gibt es Steuer- aber keine Sozialbetrugsoasen“. (Seite 451)

Anmerkungen:

[1] Vgl. auch Anne Seeck: „Wer nicht zahlen kann, muss in Haft“, 19. April 2022
http://big.businesscrime.de/category/rezensionen/ 

[2] „Ja, wer ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn fährt, begeht eine Straftat und wird mit aller Härte des Gesetzes bestraft. Denn kein Ticket bedeutet Geldstrafe, kein Geld für Geldstrafe bedeutet noch mehr Geldstrafe und immer noch kein Geld für mehr Geldstrafe bedeutet KNAST! Und da sitzt man dann im Jahr 2021 wegen eines Scheißgesetzes der Nazis von 1935.“ (Ankündigung der Sendung in der ZDF-Mediathek: https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-3-dezember-2021-100.html) 

[3] Vgl. Elena Blessing/Natalia Loyola Daiqui: „Ohne Anhörung ins Gefängnis“, 24. Januar 2022
https://verfassungsblog.de/ohne-anhorung-ins-gefangnis/ 

Vorschläge für eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe, die eine Reform des Verfahrens der Geldstrafe voraussetzt, finden sich hier:
Frank Wilde: „Mehr soziale Gerechtigkeit im Strafrecht wagen“, 29. Juni 2022
https://verfassungsblog.de/soziale-gerechtigkeit-wagen/ 

[4] „Gleich, gleicher, Rechtsstaat?“ taz-Talk vom 17. März 2022 mit Ronen Steinke, moderiert von Ulrike Winkelmann.
https://taz.de/Ronen-Steinke-ueber-Klassenjustiz/!5824272/# 

[5] Guy Beaucamp: „Sozialbetrug und Steuerhinterziehung – zwei Welten?“, in: JuristenZeitung (JZ) 9/2022, Seite 446-454

Aggressiver Lobbyismus des Fahrtenvermittlers Uber

Die am 10. Juli 2022 veröffentlichten Uber-Files zeigen, wie der global agierende US-Fahrdienstleister versuchte, Politik und Öffentlichkeit mit dubiosen Methoden zu beeinflussen. Das Ziel bestand darin, sich Zugang zu den europäischen Märkten zu verschaffen und etwa in Deutschland das Personenbeförderungsgesetz zu ändern. Unterstützt wurde der Konzern dabei von Politik, Wissenschaft und Medien.

Die Informationen basieren auf internen Dokumenten des Unternehmens, die dem britischen Guardian zugespielt und von rund 40 Medien weltweit ausgewertet wurden. In Deutschland beteiligten sich daran WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung (SZ). Laut SZ vom 11. Juli 2022 stammt das Material (rund 124.000 E-Mails, Textnachrichten und Analysen) von einem ehemaligen Uber-Manager, der von 2014 bis 2016 für das Unternehmen als Cheflobbyist in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika gearbeitet hatte. Belegt werden vor allem die Lobbypraktiken des US-Konzerns in der Zeit von 2013 bis 2017, als Uber weltweit aggressiv expandierte. Ab 2014 wollte sich Uber auch in Deutschland verstärkt etablieren. Allerdings wehrte sich die Taxibranche massiv gegen die Pläne des Konzerns. Es kam zu mehreren Gerichtsurteilen, die Uber-Dienste verboten: „Das Dumme nur: Deutsche Gerichte sehen in Uber nicht nur ein digitales Start-up, das lediglich eine App zur Verfügung stellt, sondern vielmehr einen Fahrdienst, der deshalb, ebenso wie Taxis, eine Lizenz benötige und dafür auch örtliche Niederlassungen gründen müsste. Infolge wäre der US-Konzern in Deutschland damit voll steuerpflichtig.“ (Tagesschau.de vom 10. Juli 2022)

Das Geschäftsmodell von Uber besteht darin, über eine App und gegen satte Provisionen Fahrdienste zu vermitteln, das heißt ohne einen eigenen Fuhrpark Mitfahrgelegenheiten via Smartphone zu ermöglichen – und damit das Taximonopol zu brechen. Der Konzern, der 2009 in San Francisco gegründet wurde und im letzten Jahr 17 Milliarden US-Dollar umsetzen konnte, steht damit in direkter Konkurrenz zum regulierten deutschen Taxi-Markt. Deshalb tat sich bislang auch die öffentliche Meinung mit der Dienstleistung des US-Unternehmens eher schwer.

Einen Eindruck vom rabiaten Auftreten des Unternehmensgründers Travis Kalanick vermittelte die SZ am 11. Juli 2022:

„Dass dieser Expansion bisweilen nationale Arbeitsschutzgesetze oder Beförderungsbestimmungen entgegenstanden, störte Kalanick offenbar nicht. Gespräche mit Politikern bezeichnete er als ‚Zeitverschwendung‘, demonstrierenden Taxifahrern hielt er entgegen, Roboter würden bald ihren Platz einnehmen. Kaum hatte das Unternehmen einen Markt betreten, sollten die Behörden dort die Regeln im Sinne Ubers ändern. Das Manager Magazin verglich Kalanick einmal mit einem Cowboy, der die Schwingtüren zum Saloon eintritt, sich den Weg zum Tresen freischießt – und dort zuvorkommend bedient werden will.“

Wie aber konnte Uber über Jahre hinweg Politiker, Wissenschaftler und Medien für sich einspannen, um die öffentliche Meinung und die Gesetze in seinem Sinne zu beeinflussen?

Die Politik:

Laut SZ setzte sich der damalige französische Wirtschaftsminister Emmanuel Macron direkt für Uber ein. Zwischen 2014 und 2017 traf er sich mindestens vier Mal mit Kalanick, drei der Zusammenkünfte waren bisher nicht öffentlich bekannt. „Dabei soll es auch zu einer geheimen Absprache gekommen sein, die Uber das Geschäft erleichtert haben soll“, schreibt das Handelsblatt am 10. Juli 2022. „Als Finanzminister habe Macron sich ‚selbstverständlich mit zahlreichen Unternehmen ausgetauscht‘, erklärte ein Sprecher des Präsidenten. Dabei sei es auch darum gegangen, bestimmte administrative oder regulatorische Sperren aufzuheben.“ Auf EU-Ebene war die Niederländerin Neelie Kroes, bis Ende 2014 als EU-Kommissarin für die digitale Agenda verantwortlich, behilflich. Sie soll sich bei Politikern ihres Landes für Uber stark gemacht haben. Nach ihrem Ausscheiden in Brüssel und nach Ablauf einer Karenzzeit übernahm sie einen gut bezahlten Job als Beraterin bei dem US-Unternehmen (vgl. Spiegel vom 10. Juli 2022).

FDP-Politiker Otto Fricke stellte den Kontakt zu deutschen Politikern her, zum Beispiel zum damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und zur Staatssekretärin Dorothee Bär (beide CSU). Laut SZ sei es das Ziel gewesen, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern. In dieser Zeit, zwischen 2014 und 2016, war Fricke für eine Beratungsfirma als Lobbyist tätig. Bereits von 2002 bis 2013 gewählter Bundestagsabgeordneter, stieg er dann ab 2017 wieder in die Politik ein und kam erneut in den Bundestag.

Die Wissenschaft:

Laut Uber-Files fand der Konzern über Fricke auch Kontakt zu Justus Haucap, Professor für Wirtschaftslehre an der Universität Düsseldorf – einem „Überzeugungstäter, der im Taximonopol ohnehin ein Problem sah“ (SZ vom 11. Juli 2022). Dieser verfasste 2015 für 44.000 Euro eine Studie zu den angeblich positiven Wirkungen der Marktöffnung für die Verbraucher und platzierte laut SZ einen „flankierenden“ Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für weitere 4.000 Euro. Die Studie wurde vor Erscheinen offensichtlich von Uber noch einmal gegengelesen und in Absprache mit Haucap abgeändert.

Die Medien:

Die Uber-Files enthüllen, dass „die Berater des Unternehmens von Beginn an auch einige der mächtigsten Medienkonzerne Deutschlands auf dem Zettel hatten: Axel Springer, Hubert Burda Media, Pro Sieben Sat 1“. (SZ vom 12. Juli 2022) Tagesschau.de beschrieb am 11. Juli das strategische Vorgehen Ubers:

„Um in Deutschland besser angenommen zu werden, hoffte Uber auch auf Unterstützung von Medienunternehmen. Der Springer-Konzern bot Hilfe an und investierte in das Start-up. Vor allem für den damaligen ‚Bild‘-Chef Diekmann interessierte sich Uber. (…) Man wollte sich am liebsten mit der größten deutschen Boulevardzeitung zusammentun, um den Zutritt zum deutschen Markt zu erleichtern. ‚Wir brauchen jemanden wie Kai Diekmann, der Türen für uns öffnet‘, schrieben die Uber-Manager damals. Und in einer anderen E-Mail: ‚Kai Diekmann ist der beste Weg, auch um zu Merkel zu kommen.‘ Diekmann galt bei Uber als einer der mächtigsten Medienmacher. (…) Offen für Unterstützungsleistungen zeigte sich laut den Uber Files Axel Springer. Der Konzern beteiligte sich Anfang 2016 mit einem kleinen Investment am US-Unternehmen. ‚Für uns ist der Wert die Unterstützung und der Einfluss des Verlags in Berlin und Brüssel‘, hielten Uber-Manager dazu intern fest. (…) E-Mails zeigen auch, wie hilfsbereit Springer-Manager für Uber waren. Sie wollten zum Beispiel dabei helfen, den Uber-Chef Travis Kalanick mit hochrangigen Politikern zusammenzubringen. ‚Bitte teilen Sie uns mit, welche Politiker Travis in dem Zusammenhang treffen möchte (…)‘. (…) Über Springers Uber-Beteiligung erfuhr die deutsche Öffentlichkeit jedenfalls lange nichts, erst im April 2017 wurde sie bekannt, als Diekmann ‚Bild‘ verließ und in ein Beratergremium von Uber wechselte – das ‚Policy Advisory Board‘, wie Uber es nennt.

Diekmann ließ mitteilen, er habe dabei geholfen, für Axel Springer bei den relevanten Technologieunternehmen Türen zu öffnen und wichtige Kontakte herzustellen. ‚Es ging darum, den ‚Spirit‘ zu verstehen‘. Einen Interessenkonflikt zwischen seinen Gesprächen und Treffen mit Tech-Unternehmen wie Uber und seinen Aufgaben bei ‚Bild‘ habe es nie gegeben.“

 

Quellen:

Nina Bovensiepen u.a.: „Über Uber“, SZ vom 11. Juli 2022 (Printausgabe)

Jan Diesteldorf u.a.: „Wer schreibt, der bleibt“, SZ vom 11. Juli 2022 (Printausgabe)

Petra Blum/Jan Diesteldorf: „Bitte recht Uber-freundlich“, SZ vom 12. Juli 2022 (Printausgabe)

Petra Blum u.a.: „Deutsche Lobbyisten im Dienste eines US-Konzerns“, Tagesschau.de vom 10. Juli 2022

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/uber-files-105.html

Petra Blum u.a.: „Wie Uber deutsche Medien umwarb“, Tagesschau.de vom 11. Juli 2022

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/uber-files-107.html

„Datenlecks decken schmutzige Lobbyarbeit des Fahrdienstleisters Uber auf“, Der Spiegel (Online) vom 10. Juli 2022

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-datenlecks-decken-schmutzige-lobbyarbeit-des-fahrdienstleisters-auf-a-c1cae170-ce5c-44a0-90b4-58b0d66416ad

 

Adler Group: derzeit Skandalunternehmen Nummer eins in der deutschen Immobilienbranche

Über Jahre hinweg informierte fast nur die Fachpresse über die undurchsichtigen Geschäfte der Adler Group, ehemals einer der größten Wohnungskonzerne Europas. Ende Juni wurde dann von NDR und rbb eine TV-Dokumentation über die „dubiosen“ Praktiken des Unternehmens ausgestrahlt – bleibt zu hoffen, dass damit eine öffentlichkeitswirksame Berichterstattung Fahrt aufnimmt und die Adler Group weiter unter Druck gerät. Der Aktienkurs der rechtlich in Luxemburg ansässigen und von Berlin aus operierenden Unternehmensgruppe ist bereits innerhalb eines Jahres um nicht weniger als 80 Prozent eingebrochen und liegt aktuell (Ende Juni 2022) nur noch bei knapp über vier Euro.

Für Aufsehen in Fachkreisen sorgte Adler zuletzt Ende März 2022, als die Wirtschaftsprüfer von KPMG etwas taten, was in der Branche extrem ungewöhnlich ist – sie verweigerten dem Unternehmen das Testat für den Jahresabschluss 2021. Seitdem ist für Adler der Zugang zu frischen Geldern am Kapitalmarkt blockiert. Wegen fehlender Unterlagen konnten die Prüfer verschiedene Transaktionen der Firma nicht nachvollziehen. So wurden ihnen etwa 800.000 Dokumente vorenthalten, vornehmlich E-Mails zwischen der Gesellschaft und ihren Rechtsberatern. Auch deshalb blieb unklar, in welchem Ausmaß Geschäfte mit „nahestehenden Personen“ abgeschlossen werden konnten und gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde. Nun kommen Berichte über unseriöse Geschäftspraktiken hinzu: Vor allem geht es um unbezahlte Rechnungen von Handwerksbetrieben und Baustopps bei Großprojekten trotz vorliegender Baugenehmigungen. Auch deshalb spricht der Journalist Christoph Twickel in der Zeit davon, dass sich der Konzern, dem zwischenzeitlich rund 70.000 Wohnungen gehörten, sogar „zu einer Art Wirecard der Immobilienbranche“ auswachsen würde (Die Zeit vom 27. Juni 2022).

Den Stein ins Rollen brachte aber wieder einmal der britische Leerverkäufer Fraser Perring, der bereits zur Aufklärung des Wirecard-Skandals entscheidend beigetragen und im vergangenen Oktober in einem Bericht seiner Analysefirma Viceroy ein vernichtendes Urteil über die Adler Group gefällt hatte („eine Brutstätte für Betrug, Täuschung und finanzielle Falschdarstellung“). [1] Eine Gruppe von „nahestehenden“ Personen plündere das Unternehmen zulasten der Aktionäre aus, heißt es dort. In der ARD-Doku vom 27. Juni 2022 beschrieb Perring das Geschäftsmodell der Adler-Gruppe: Es gehe vor allem darum, Bewertungen von Immobilien zu fälschen, um den Strippenziehern hinter den Kulissen Geld zuzuschanzen. Das funktioniere wie ein Schneeballsystem, das dazu diene, Gelder abzuziehen, zugleich aber immer neue Anleihen auszugeben. Deshalb habe Viceroy die Adler-Profiteure in ihrem Report „bond-villains“ („Anleihe-Schurken“) genannt. Mit dem Begriff „ausplündern“ („looting“) meine er, dass Adler Immobilienwerte künstlich aufblähe, sich dann günstige Kredite besorge, um davon Geld an die eigenen Leute ausschütten zu können.

 

Bewertungstricks

Wirklich neu ist das Problem der Bewertung von Immobilien allerdings nicht. Die Bilanzexpertin Carola Rinker unterstrich jüngst in einem Video der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), dass Wertsteigerungen von Immobilien von Wohnungskonzernen bilanziell gewinnerhöhend erfasst werden können. Soll heißen: Auch die Adler Group hat ihren Gewinn nicht in erster Linie durch Vermietung von Wohnungen oder den Bau und Verkauf von Immobilien gemacht, sondern durch Wertzuwächse ihrer „assets“. Besonders Geschäfte der Adler Group mit nahestehenden Personen halfen also Buchwerte zu begründen, aus denen Gewinne – ohne Liquiditätszuflüsse – abgeleitet werden konnten.

Mit Blick auf den Jahresabschluss von 2020 stellt Rinker nüchtern fest, dass das Unternehmen ohne Wertsteigerungen der Immobilien keine schwarzen Zahlen hätte vorweisen können. Die Adler Group stelle mit ihrer Praxis aber keinen Einzelfall dar. Tatsächlich belegte der Wirtschaftswissenschaftler Heinz-Josef Bontrup schon vor einigen Jahren in verschiedenen Gutachten für die Partei Die Linke, dass börsennotierte Immobilienkonzerne wie Vonovia und die Deutsche Wohnen (DW) außerordentlich hohe Renditen auf ihr Eigenkapital erzielten – für DW in den Jahren 2012 bis 2015 durchschnittlich 18,7 Prozent. Normal seien damals fünf bis sechs Prozent gewesen. Ungewöhnlich hohe Dividenden für die Aktionäre seien die Folge gewesen. Die reale Wertschöpfung durch die Bewirtschaftung der Immobilien hätte die Höhe der Ausschüttungen jedoch nicht gedeckt. Dieser gemäß der internationalen Bilanzregeln legale Praxis, Bewertungsgewinne zu erzielen, würde es zum einen ermöglichten, leichter an günstige Bankkredite zu kommen, zum anderen Teile der Buchgewinne an die Shareholder auszuschütten. [2] Für die Mieter:innen eine beängstigende Praxis: Denn eine Höherbewertung der Immobilien basiert letztlich auf erwarteten üppigen zukünftige Mieteinnahmen bei möglichst moderaten Instandhaltungskosten.

Bontrups wissenschaftliche Analyse bestätigt auch die Aussagen des Shortsellers Perring über die Geschäftsstrategie der Adler-Gruppe. Bemerkenswert ist, dass die Aufklärung im Fall der dubiosen Adler-Deals vornehmlich von einem Insider betrieben wird, der selbst vom fallenden Aktienkurs der Adler-Gruppe profitiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dagegen läuft hinterher und stützt sich auf die Expertise des selbst am Markt agierenden Leerverkäufers. Aber immerhin – die viel gescholtene Bundesbehörde wird nun endlich aktiv. Aktuell führt sie ein Bilanzkontrollverfahren bei Adler durch, da „konkrete Anhaltspunkte für Rechnungslegungsverstöße vorliegen“.

 

Staatliche Aufsicht

„Bilanzkontrollverfahren gelten als scharfes Schwert der Behörde“, schrieb das Handelsblatt am 22. Juni 2022. „Die Bafin kann direkt und auch vor Ort bei Unternehmen eingreifen, beispielsweise mit forensischen Mitteln. Die Aufsicht ist zudem befugt, Organvertreter und Beschäftigte zur Vernehmung vorzuladen. Bei erheblichen Verstößen kann sie Geschäfts- und Wohnräume durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen. (…) Vor einigen Wochen stellte die Bafin dann Strafanzeige, nachdem sie den Verdacht einer womöglich unrichtigen Bilanzierung hegt. Der Blick der Aufseher richtete sich vor allem auf eine Immobilientransaktion aus dem Jahr 2019.“

Diese betraf ein Entwicklungsareal in Düsseldorf-Gerresheim. Laut ARD-Doku wollte die Adler-Group damals den Berliner Konzern ADO Properties für 350 Millionen Euro übernehmen. Deshalb verkaufte Adler das Düsseldorfer Grundstück für 375 Millionen Euro an einen anderen Investor, dessen Geschäftsführer ein Schwager des Adler-Beraters Cevded Caner ist. Caner wiederum lenkt nach Meinung von Branchenkennern im Hintergrund maßgeblich die Geschicke der Adler-Gruppe. Caners Schwager bezahlte offensichtlich aber nur einen kleinen Teil des Kaufpreises. Auf dem Papier jedoch hatte Adler nun genügend Kapital, um die ADO zu übernehmen. Nach nur einem Jahr wurde der Kauf wieder rückgängig gemacht. „Der Verdacht: Es war ein Scheinverkauf, um die Bilanz nach oben zu treiben“, so Christoph Twickel in der Zeit vom 27. Juni.

Die Bilanz des Konzerns sollte mutmaßlich aufpoliert werden, um das Ausmaß seiner hohen Verbindlichkeiten zu verschleiern. Denn Adler hat in der Vergangenheit viele Anleihen ausgegeben und ist hoch verschuldet. Für Anleihen garantiert die Adler Group aber einen maximalen Verschuldungsgrad von 60 Prozent (Loan-to-value)*. „Ein Bruch mit den Bedingungen“, so das Handelsblatt am 24. Mai, „hätte das Unternehmen ins Verderben führen können. Rückzahlungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro hätten gedroht“.

Nachdem der Konzern einen großen Teil seines Wohnungsbestandes verkaufen musste, um fällige Anleihen zurückzahlen zu können, schwindet die Bedeutung des angeschlagenen Konzerns zunehmend. Branchenkenner verweisen jedoch auch wegen der verbliebenen Milliardenschulden auf seine „Systemrelevanz“. Grund genug für den Konzern, weiter alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe abzustreiten – als wäre nichts geschehen. Mit Blick auf die Jahreshauptversammlung am 29. Juni 2022 zeigte sich das Handelsblatt deshalb stark verwundert über die unkritische Haltung der Anteilseigner und titelte: „Hauptversammlung nach nur 20 Minuten beendet: Adler-Aktionäre bestätigen Verwaltungsratschef und CEO. Trotz Ermittlungen der Behörden, verweigertem Testat und Milliardenverlust darf selbst der aktuelle Chef weitermachen.“

* Der Loan to Value ist eine wichtige immobilienwirtschaftliche Kennzahl, definiert das Verhältnis von Kredit zum Verkehrswert einer Immobilie und wird zur Bonitätsprüfung genutzt. 

 

Anmerkungen:

[1] vgl. auch „Betrugsvorwürfe gegen Immobilienkonzern Adler“, BIG-Nachricht vom 22. Oktober 2021

http://big.businesscrime.de/category/nachrichten/page/2/

[2] vgl. Joachim Maiworm: „Giganten auf dem Wohnungsmarkt“, in: BIG Business Crime 3-2017, Seite 27f.

Tipps:

„Immobilienpoker – Die dubiosen Geschäfte eines Wohnungskonzerns“. Ein Film der ARD von Miichael Richter und Christoph Twickel, 27. Juni 2022

https://www.ardmediathek.de/video/dokus-im-ersten/immobilienpoker-dubiose-geschaefte/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuLzA2NzYwNTQ0LWFkNDYtNDcyZC1hMTk1LTRhODJmNzliMDFlZg

„Immobilienpoker“, Ein Feature von Christoph Twickel, NDR Feature Box, 28. Juni 2022

https://www.ardaudiothek.de/episode/ndr-feature-box/immobilienpoker/ndr-info/10616065/

 

„Pandemisches Systemversagen“

Unter dem Titel „Pandemisches Systemversagen“ ist im Newsletter von medico international vom 29. November 2021 ein Artikel von Anne Jung erschienen. Die Politikwissenschaftlerin leitet die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bei der Frankfurter Hilfs- und Menschenrechtsorganisation. Sie ist außerdem zuständig für die Themen globale Gesundheit und internationale Handelsbeziehungen.

Am 21. März 2021 war Anne Jung in einer von Business Crime Control e.V. und der KunstGesellschaft e.V. im Club Voltaire in Frankfurt am Main organisierten Matinee zu Gast, bei der es um die Kampagne „Patente töten“ ging, zu der sich Nichtregierungsorganisationen aus über 30 Ländern zusammengeschlossen haben. Sie fordern eine Aufhebung des Patentschutzes nicht nur für die neuen Corona-Impfstoffe, sondern für alle unentbehrlichen, lebensrettenden Medikamente. Arzneimittel müssten als globale öffentliche Güter behandelt und die Macht von Pharmakonzernen begrenzt werden. An der Aktion beteiligt ist auch medico international.

In ihrem Artikel stellt Anne Jung die Corona-Pandemie in den Zusammenhang weltweiter Krisen und struktureller Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten: „Das Virus traf auf Weltverhältnisse, die aus einer Pandemie eine Polypandemie machten… Die Polypandemie hat wirtschaftliche Insolvenzen ausgelöst, die Ernährungsunsicherheit wurde durch die Verbindung von Corona und Klimakatastrophe vergrößert und bestehende Hungersnöte verschärften sich… Im Gepäck internationaler Reisetätigkeiten und durch die konsequente Weigerung Europas und der USA, rasche Gegenmaßnahmen zu ergreifen konnte sich das Virus in rasanter Geschwindigkeit ausbreiten. Die maroden Gesundheitssysteme vieler Länder und nationalistische Politiken trugen ihr Übriges zur Ausbreitung bei.“

Um dem Virus Einhalt zu gebieten habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2020 – kurz nach dem ersten Lockdown in vielen Ländern Europas und anderen Teilen der Welt – einen weitreichenden und von der Idee globaler Solidarität getragenen Vorschlag gemacht: „Sie rief den Covid-19 Technologie-Zugangspool (C-TAP) ins Leben, um den rechtzeitigen, gerechten und erschwinglichen Zugang zu Covid-19-Gesundheitsprodukten zu erleichtern. Der C-TAP könnte ein Fokuspunkt sein für die Entwickler:innen von Covid-19-Therapeutika, -Diagnostika, -Impfstoffen und anderen Gesundheitsprodukten, die ihr geistiges Eigentum, ihr Wissen und ihre Daten mit qualitätsgesicherten Herstellern durch freiwillige und transparente Lizenzen teilen.“

Impfstoff-Nationalismus statt Solidarität

Dieser Vorschlag, für den sich außer der WHO auch mehr als 40 Länder des globalen Südens einsetzten, wurde von den Industrienationen, in denen die großen Pharmaunternehmen ansässig sind, ignoriert. An vorderster Stelle von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Sie zogen es wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus den anderen europäischen Ländern vor, mit der Pharmabranche Exklusivverträge zu schließen und im Interesse von deren Gewinnmaximierung die Patentierung der zu entwickelnden Medikamente gegen Corona unangetastet zu lassen.

Der WHO blieb nun nichts anderes übrig, als die reichen Länder um finanzielle Unterstützung für den Ankauf von Impfdosen für die ärmeren Ländern zu bitten und Verteilungsgerechtigkeit anzumahnen, zumal das Virus nur weltweit besiegt werden kann.

„Organisiert wird die Verteilung der Impfstoffe über die an die WHO angedockte Initiative Covax, die einen weltweit gleichmäßigen Zugang zu Covid-19-Impfstoffen gewährleisten soll. Sie basiert auf freiwilligen Zuwendungen von Staaten, der Pharmaindustrie (lächerliche 1% der Summe hat sie bisher beigesteuert!) sowie von Stiftungen, allen voran der Bill & Melinda Gates-Stiftung, die ihrerseits auf die Aufrechterhaltung des Patentsystems pocht. Covax ist ein klassisches Projekt privat-öffentlicher Zusammenarbeit, mit der die globale Governance einer massiv fragmentierten Gesundheitsarchitektur fortgesetzt wird.“

Damit wird die Abhängigkeit der armen Länder von den Industrienationen fortgeschrieben und eine künstliche Verknappung des Impfstoffs bewirkt, die den Pharmakonzernen ihre Gewinne garantiert. Dabei haben sie bereits von der jahrzehntelang öffentlich geförderten Forschung beispielsweise zu der neuartigen mRNA-Technologie profitiert und für die schnelle Entwicklung von Impfstoffen in der Corona-Krise staatliche Unterstützungsgelder in Milliardenhöhe erhalten. Aber auch hier gilt das alte Motto: Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste.

Dem entsprechend wurde der Antrag von Indien und Südafrika zur Aussetzung der geistigen Eigentumsrechte auf Covid-19-Medizinprodukte für den Zeitraum der Pandemie im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) unter anderem von der Bundesregierung unter Merkel und Scholz und von der EU abgelehnt, obwohl ihn sogar die US-Regierung unter Biden so wie viele anderen Regierungen befürwortete.

Verlängerung der Pandemie

Anne Jungs bitteres Fazit: „Warum halten Länder wie Deutschland auch angesichts 250 Millionen Infizierter und mehr als fünf Millionen Toter weltweit weiter an dem Patentsystem fest und versuchen nicht alles, um die Pandemie einzudämmen? Es ist unübersehbar: In der Pandemie zeigen sich die systemischen Rahmenbedingungen des globalen politischen Arrangements neoliberaler Globalisierung auf unerträgliche und unannehmbare Weise. Um den Kapitalismus unangetastet zu lassen, wird die Verlängerung der Pandemie mit Millionen Toten durch die direkten und indirekten Folgen der Pandemie billigend in Kauf genommen.“

Der Protest gegen diese Verhältnisse sei in den letzten Jahren aber weltweit stärker geworden. Auch weil die Argumentation der Pharmakonzerne, der globale Süden sei nicht in der Lage, die Impfstoffe gegen Corona qualifiziert genug herzustellen, durchaus rassistische Untertöne enthält. Ein Großteil der hierzulande benötigten Medikamente wird beispielsweise längst – wegen des „komparativen Kostenvorteils“ – in Indien hergestellt. Andere Länder könnten binnen weniger Monate in die Produktion von Impfstoffen einsteigen. Ein Land wie Kuba hat gezeigt, dass auch bei begrenzten Ressourcen ein funktionierendes Gesundheitswesen aufgebaut und eigenständig ein Impfstoff gegen Corona entwickelt werden kann.

Der Artikel von Anne Jung schließt mit den Forderungen:

„Zugleich müssen die über die Pandemie hinausweisenden Fragen der globalen Gesundheitspolitik im Interesse der Menschen und nicht des Kapitals beantwortet werden: Die Abschaffung der Patente auf alle essentiellen Arzneimittel über die Pandemie hinaus; der Kampf um das Ende globaler Naturausbeutung, die eine der strukturellen Ursachen für Krankheitserreger ist, die immer neue Pandemien hervorruft. Eine konsequente Dekolonisierung der globalen Gesundheitspolitik, in der die dominanten Staaten Macht und Kontrolle abgeben, Wissen und Fähigkeiten teilen; der Aufbau von öffentlichen und allen zugänglichen Gesundheitssystemen als bestes Mittel zur Verhinderung weiterer Pandemien.“                                                                                                                                           

Quelle: www.medico.de

Aus der Beilage von BIG Business Crime zu Nr. 1/2022 von STICHWORT BAYER.

Eigentumsfrage auf der Agenda. Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ erfolgreich

In den letzten 30 Jahren stellten Politik und privater Wohnungsmarkt wieder einmal ihre Unfähigkeit unter Beweis, der Mehrheitsbevölkerung eine Grundversorgung an Wohnraum zu garantieren. Dennoch überraschte es, dass die Berliner*innen am 26. September 2021 mit 56,4 Prozent Ja-Stimmen gegenüber 39 Prozent Nein-Stimmen deutlich für den Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer renditeorientierter Wohnungskonzerne votierten. Mehr als eine Millionen Wahlberechtigte der Stadt folgten damit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Die Forderung zur Vergesellschaftung vereinte damit fast dreimal so viele Stimmen hinter sich wie die Wahlsiegerin SPD bei der parallel ablaufenden Abgeordnetenhauswahl. Jetzt ist der künftige Senat am Zug: Er ist gehalten ein Gesetz zu erarbeiten, um die Vergesellschaftung der Bestände aller privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen umzusetzen – das heißt die Konzerne gegen Entschädigung zu enteignen und die Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Insgesamt handelt es sich um mehr als 240.000 Wohneinheiten (etwa 15 Prozent der Berliner Mietwohnungen), die in Zukunft gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden sollen. Rund ein Dutzend Immobilienunternehmen wären betroffen.

Nicht nur in traditionell linken Kiezen wie Kreuzberg-Friedrichshain und Neukölln stimmte eine Mehrheit für das Vorhaben, auch in eher konservativen Bezirken unterstützen die Bürger*innen mehrheitlich „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Selbst in vielen Außenbezirken, in denen die Initiative eher schwach organisiert war, unterstützten die Menschen die Forderung: in Marzahn-Hellersdorf mit 55,8 Prozent, in Spandau mit 51,9 Prozent, in Pankow mit 60,8 Prozent. Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl wurde allerdings die SPD stärkste Kraft, obwohl sie sich zuvor dezidiert als Gegnerin der Enteignungsidee positioniert hatte. So hatte Franziska Giffey (SPD), vermutlich die neue Regierende Bürgermeisterin Berlins, zuletzt mehrfach geäußert, auch einen erfolgreichen Volksentscheid nicht umsetzen zu wollen – obwohl sich Umfragen zufolge 61 Prozent der SPD-Anhänger*innen für die Vergesellschaftung ausgesprochen hatten. Auch nach der Entscheidung sagte Giffey zwar eine Prüfung des Vorhabens zu, betonte aber auch, die Enteignung bei fehlender Verfassungskonformität nicht zu vollziehen. Auch CDU, AfD und FDP sind – ebenso wie die Wirtschaftslobby – prinzipiell gegen Enteignungen. Während sich Die Linke klar für das Vorhaben ausspricht, weicht Bündnis 90/DieGrünen aus: Die Partei hält einen solchen Schritt allenfalls „als Ultima Ratio“ für möglich.

Was von manchen Leuten als letzte Möglichkeit gesehen wird, gegen die prekäre Wohnsituation in der Hauptstadt vorzugehen, weist in der Tat einige Problempunkte auf.

  • Es wurde nicht über einen konkreten Gesetzentwurf abgestimmt, der nun vom Berliner Senat umgesetzt werden müsste. Insofern, so kritische Stimmen, sei das Ergebnis für die zukünftige Landesregierung rechtlich nicht bindend. Das Votum bedeute lediglich eine Aufforderung an den Senat, ein entsprechendes Gesetz zur Überführung der Bestände großer privater Wohnungsunternehmen zu erarbeiten und vom Abgeordnetenhaus verabschieden zu lassen.
  • Gutachten säen generell Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer Enteignung. Nach Einschätzung von Juristen stelle diese einen „unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum“ dar. Laut Enteignungs-Initiative bejahen dagegen sieben Gutachten die Möglichkeit einer verfassungsgemäßen Umsetzung; drei vertreten eine gegenteilige Auffassung. Alle drei negativen Voten, so berichtet das Neue Deutschland, seien vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) in Auftrag gegeben worden. In jedem Fall dürfte ein erarbeitetes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landen und die juristische Auseinandersetzung die Stadt über Jahre beschäftigen.
  • Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob sich die Höhe der Entschädigung am Marktwert der Immobilien orientieren muss oder auch darunter bleiben kann. Die Entschädigungskosten würden sich laut Prognosen des Senats auf bis zu 36 Milliarden Euro belaufen, während die Enteignungsinitiative mit allenfalls 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro rechnet. Laut Initiative sollen die zu diesem Zwecke aufzunehmenden Kredite aus den Mieteinnahmen der enteigneten Wohnungsbestände getilgt werden – die Stadt müsse keine neuen Schulden anhäufen. Sollte der vom Senat errechnete Höchstwert von 36 Milliarden Euro veranschlagt werden, könnte die Entschädigung mit einer durchschnittlichen Miete von etwa 8,87 Euro/qm refinanziert werden. Dies ist allerdings eine deutliche Erhöhung gegenüber der gegenwärtigen Durchschnittsmiete von Deutsche Wohnen & Co von 6,71 Euro/qm.
  • Befürworter*innen des Volksentscheids argumentieren, dass nur die Ablösung von profitorientierten durch gemeinwohlorientierte Träger durch die Decke schießende Mieten verhindern könnte und deshalb enteignet werden müsse – weil eben kein anderes Mittel mehr helfe. Dieser Blick blendet aber tatsächlich vorhandene Möglichkeiten aus: Vor allem die Schaffung von neuem, dauerhaft im öffentlichem Eigentum verbleibenden und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten – eine Voraussetzung für einen anzustrebenden entspannten Wohnungsmarkt. Auch beim Wohnungsbau ist deshalb die Eigentumsfrage zu stellen. Letztlich sollte der Ausbau der sozialen Infrastruktur in allen Bereichen angesteuert werden: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Verkehr.

Als vorläufiges Fazit folgt ein längeres Zitat aus dem Berliner MieterEcho:

„Bestehende Eigentumsverhältnisse werden von großen Teilen der Bevölkerung nicht mehr als unveränderlich oder gar als ‚gerecht‘ empfunden. Und das weit in die Klientele von SPD, CDU und auch der AfD hinein. Es ist zweifellos ein Verdienst dieser Initiative, eine im besten Sinne ‚linkspopulistische‘, antikapitalistische Kampagne erfolgreich initiiert und verbreitert zu haben. (…) Materiell ist von dem Volksentscheid (…) allerdings kaum etwas zu erwarten. Zum einen soll es sich nicht um eine ‚Enteignung‘ im klassischen Sinne handeln. Vielmehr geht es um eine Art gesetzlich angeordneten Zwangsverkauf an kommunale Träger. Wobei der zu entrichtende Preis voraussichtlich erst durch langwierige Gerichtsverfahren ermittelt werden würde. Und zum anderen hat der Volksentscheid kein entsprechendes Gesetz zum Inhalt, sondern nur die Aufforderung an den kommenden Senat, ein solches zu erlassen. Was dieser wohl (…) kaum tun wird, da außer den Linken keine Partei die Enteignungsforderung unterstützt. (…) Außerdem ignoriert das Volksbegehren geflissentlich das Hauptproblem des Berliner Wohnungsmarktes: Den Mangel an dauerhaft bezahlbaren Wohnungen und den Mangel an Wohnungen überhaupt. Und dieses Defizit ist in erster Linie nur durch den massiven Neubau kommunaler Wohnungen zu überwinden. Den politischen Verdienst der Initiative, das Thema Enteignung in den Fokus der stadtpolitischen Auseinandersetzung gerückt zu haben, schmälert das aber nicht.

 

Quellen:

Nicolas Šustr: „Sozialisierung ist Regierungsauftrag“, Neues Deutschland vom 27. September 2021

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157025.deutsche-wohnen-co-enteignen-sozialisierung-ist-regierungsauftrag.html

Rainer Balcerowiak: „Volksentscheid als Appell an die Politik“, MieterEcho 420/September 2021

https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2021/me-single/article/volksentscheid-als-appell-an-die-politik/

Initiative Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Was Vergesellschaftung kostet. Zahlen und Mythen, 1. Dezember 2020

https://www.dwenteignen.de/was-vergesellschaftung-kostet/

30 Jahre Business Crime Control

Die diesjährige Mitgliederversammlung und Fachtagung von Business Crime Control e.V. fanden am 28. August 2021 im Club Voltaire in Frankfurt am Main statt. In seinem Grußwort betonte der scheidende Vorsitzende Prof. Dr. Erich Schöndorf die Notwendigkeit, „auf der ökologischen Zielgeraden noch ein bisschen zuzulegen“, damit die Folgen der Klimakrise noch abgewendet werden können. Schöndorf war als Staatsanwalt seinerzeit unter anderem mit dem Holzschutzmittel-Prozess befasst, lehrte später Umweltstrafrecht an der FH Frankfurt am Main und schrieb einige Bücher zu Umweltthemen, zuletzt das Hörbuch „Game over?“

Ein Grußwort gab es auch von dem Mitbegründer von BCC, Prof. Dr. h.c. Dieter Schenk, der als Kriminaldirektor im Bundeskriminalamt arbeitete, bevor er sich als freier Autor unter anderem mit der Geschichte des Amtes und den Verstrickungen dort leitend Tätiger im NS-Regime auseinandersetzte.

Als neuen Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung Hans Möller, Diplom-Meteorologe und aktiv im Koordinierungskreis von attac Frankfurt am Main. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Fernsehjournalist und Publizist Herbert Stelz gewählt. Eberhard Ruoff bleibt Kassierer, Victoria Knopp Schriftführerin. Prof. i.R. Reiner Diederich und Frank Ebert wurden als Beisitzer bestätigt. Neu als Beisitzer wurde Herbert Storn gewählt, Mitglied im Landesvorstand der GEW Hessen und aktiv bei Gemeingut in BürgerInnenhand.

Die sich anschließende Fachtagung stand unter dem Thema: „Vergehen an Klima und Umwelt – staatlich genehmigt und gefördert? Die Fälle Gigafactory Tesla und Kali + Salz AG“. Zunächst berichtete der Mitbegründer und Ehrenvorsitzende von BCC Prof. Dr. Hans See über die Ziele, die man sich bei der Gründung des Vereins gesetzt hatte. Es sei nicht in erster Linie darum gegangen, durch Gesetzesverschärfungen Wirtschaftskriminalität zu unterbinden, sondern sie präventiv zu verhindern – durch mehr Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen, durch eine Entwicklung hin zur Wirtschaftsdemokratie anstelle der Chefetagen als „demokratiefreie Zone“.

Die Gründer von BCC hätten sich vorgestellt, dass es alternativ zur üblichen Wirtschaftskriminologie eine Art Thinktank geben könnte, der das Thema kapitalismuskritisch angeht, aber nicht der Illusion anhängt, dass mit einer Änderung des Wirtschaftssystems quasi automatisch die Wirtschaftskriminalität verschwindet. Die Geschichte der staatssozialistischen Länder habe gezeigt, dass die Lebensgrundlagen gefährdende Verhaltensweisen und Wirtschaftsverbrechen keineswegs ausgeschlossen oder beseitigt waren.

Der Verein sei bewusst nach der „Wiedervereinigung“ gegründet worden, als die bipolare Weltordnung am Ende war. Es ging um die Wahrnehmung der Schäden, die durch illegales oder illegitimes unternehmerisches Handeln erzeugt werden. Die durch Wirtschaftskriminalität entstehenden Schäden seien höher als die aller anderen Arten von Kriminalität zusammengenommen gewesen und das sei auch heute noch so. Dies sollte sachlich-fachlich analysiert werden. Was dazu in den Lageberichten des Bundeskriminalamts gestanden habe, sei viel zu oberflächlich gewesen.

Auch herrschte bei manchen noch ein Denken vor, das die Wirtschaftskriminalität als Teil des wirtschaftlichen Kreislaufs sah und damit verharmloste. Bei den Milliarden Drogengeldern wurde beispielsweise gedacht: Abgesehen von den gesundheitlichen Folgen für die Süchtigen und der notwendigen Kriminalisierung des Drogenverkaufs – das Geld ist ja wenigstens nicht verloren, es wird wieder investiert und mehrt so letzten Endes den gesamtgesellschaftlichen Reichtum.

BCC habe zeigen wollen, dass Wirtschaftskriminalität mehr ist als eine Straftat. Bei der Umweltzerstörung, der Abholzung von Wäldern, der Nutzung von Pestiziden geht es nicht nur um Verstöße gegen Gesetze, sondern um unser aller Leben und Wohlergehen. Zum Teil gibt es ja noch nicht einmal juristische Möglichkeiten, hier etwas zu unterbinden, oder sie werden nicht angewandt (wie die anderen Referate der Tagung belegten). Seit über 50 Jahren, seit dem Bericht des Club of Rome im Jahr 1972 werde darüber informiert und diskutiert. Vielen, die sich heute zum Beispiel bei Fridays for Future engagieren, sei dies oft überhaupt nicht bewusst. Es bestehe immer die Gefahr der Vereinnahmung von Bewegungen – eine klassische Methode. Dann werde „der ganze Staat grün angestrichen“, ohne dass sich viel ändert.

Seit den 1970er Jahren sei, wenn es um Wirtschaftskriminalität ging, die Mafia ein großes Thema gewesen. Weniger im Fokus standen die politischen Kräfte und Strukturen, die mit der Mafia in irgendeiner Weise verbunden waren, wie in Italien beispielsweise die christlich-demokratische Partei. Oder die Banken, die dabei halfen, Geld zu waschen und es in den normalen Verwertungskreislauf einzuschleusen.

Ein Thema, das ebenfalls vernachlässigt war, aber von BCC aufgegriffen wurde: die Wissenschaftskriminalität, das Dunkelfeld der gekauften Wissenschaft. Dazu habe einmal ein Manager aus der Atomindustrie gesagt: „Ich kann, wenn ich genug Geld habe, jedes Gutachten bekommen“.

Nach der Gründung von BCC entstanden weitere Organisationen, die sich unter anderem auch mit Wirtschaftskriminalität befassen – beispielsweise Transparency International, LobbyControl oder Attac. Charakteristisch für den spezifischen Ansatz von Business Crime Control  bleibe die Forderung nach einer präventiven Kriminalitätspolitik durch Demokratisierung der Wirtschaft, nach einer „kriminalpräventiven Mitbestimmung“.

In der Diskussion wurde die Notwendigkeit betont, wieder die demokratietheoretische Debatte zu beleben und sich mit anderen Initiativen zu vernetzen, die sich gegen die sozialschädlichen Folgen einer gegen Gesetze und ethische Normen verstoßenden Ökonomie zur Wehr setzen.

Es folgte der Beitrag von Dr. Walter Hölzel, dem Vorsitzenden der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.: „Kaliherstellung in Deutschland – ein seit Jahrzehnten eingeübtes System zur Umgehung des Rechts“. Es geht um die K+S AG, früher Kali und Salz AG mit Sitz in Kassel. K+S ist der weltweit größte Salzproduzent und in der internationalen Spitzengruppe, was kali- und magnesiumhaltige Produkte für landwirtschaftliche und industrielle Zwecke betrifft.

Bei der Herstellung von Kalisalz entstehen Abwässer, die bisher mit staatlicher Genehmigung in den Untergrund verpresst oder in die Flüsse Werra und Weser eingeleitet werden. Die Versalzung der Flüsse hat zur Folge, dass in ihnen die Süßwasser-Lebensgemeinschaft vernichtet wird und bis Bremen kein Trinkwasser mehr aus dem Uferfiltrat gewonnen werden kann.

Zum internationalen Tag des Wassers 2007 fand eine Konferenz der Flussanrainer statt, auf der die umweltschädlichen Praktiken von K+S kritisch beleuchtet wurden. 2008 wurde dann die Werra-Weser-Anrainerkonferenz als gemeinnütziger Verein gegründet. In ihm sind Kommunen, Verbände, Vereine und Wirtschaftsunternehmen zusammengeschlossen, die in der Flussgebietseinheit Weser von der Versalzung der Flüsse und des Grundwassers betroffen sind.

Der Verein hat inzwischen umweltfreundliche Alternativen entwickelt, deren technische und wirtschaftliche Machbarkeit 2014 vom Umweltbundesamt bestätigt wurde. Sie zeigen, wie die Ziele der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis 2027 verwirklicht werden könnten.

Im Beitrag von Walter Hölzel wurden die Verstrickungen von Behörden mit dem Unternehmen K+S bei der Erteilung von Genehmigungen dargestellt, die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Meiningen als rechtswidrig eingestuft wurden.

Über ein weiteres Beispiel, wie Bürgerinitiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen sich gegen eine allzu kapitalhörige Genehmigungspraxis zur Wehr setzen können, berichtete der Berliner Anwalt für Umweltrecht Thorsten Deppner. Sein Thema: „Großindustrieansiedlung auf zweifelhafter Rechtsgrundlage – der Fall Tesla in Brandenburg“. Deppner vertritt den Brandenburger Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland und die Grüne Liga Brandenburg im Streit um die Zulassung des vorläufigen Beginns von Rodungs- und Baumaßnahmen für die „Gigafactory“ Tesla. In ihr sollen in großem Maßstab E-Autos, auch E-SUVs gebaut werden. Dies schaffe Arbeitsplätze und beschleunige das notwendige Ende des Verbrennungsmotors – so die Begründung der Landesregierung für die schnelle Zulassung. Die Umweltverbände unterlagen einerseits vor Gericht mit ihren Einwänden, hatten aber auch in einem Fall Erfolg und erwirkten einen vorübergehenden Baustopp. Die juristische Auseinandersetzung dauert an.

Zusammenfassend referierte dann Herbert Storn über „Skandale mit System“. Was als Einzelfälle erscheint sei symptomatisch für die sozial- und umweltschädlichen Folgen einer ungebremsten Kapitalverwertung. Der Schutz von Mensch und Umwelt bilde zwar eine normative Grundlage für das gesellschaftliche Leben, die unter anderem im Grundgesetz festgeschrieben ist. Aber das Profitprinzip als normative Grundlage des kapitalistischen Wirtschaftens stehe dem entgegen. Hinzu komme die immer stärkere Machtkonzentration bei den transnationalen Konzernen, die kaum noch unter eine demokratische Kontrolle zu bringen ist. Die Widersprüche verschärften sich in der Krise bis zu einem Punkt, an dem sie jedem offensichtlich werden. Notwendig sei es, alle kritischen Initiativen zusammen zu bringen, die Aufklärung leisten und Widerstand gegen die destruktiven Entwicklungen leisten können.

Aus: Beilage von BIG Business Crime zu Stichwort BAYER Nr. 4/2021

 

Skandale mit System

Wirtschaftskriminalität/Business Crime wird gern im “Schattenbereich“, im Milieu, bei der Mafia angesiedelt. Und doch finden wir sie in der Realität mitten in der Gesellschaft.

 In dem Ankündigungstext eines Webinars mit Sven Giegold unter der Überschrift: „Too big to jail?“ heißt es:

 „CumEx, WireCard, Abgasskandal, Kartellverfahren oder die vielen Bankenskandale: Der Schaden für die Steuerzahler*innen und für die deutsche Wirtschaft durch Wirtschaftskriminalität ist riesig – und auch für Verbraucher*innen, Aktionäre und Arbeitnehmer*innen. Dennoch: Die meisten Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Wirtschaftskriminalität richtet einen erheblichen Schaden an und scheint dennoch kaum zu bekämpfen zu sein. Verantwortliche in Führungspositionen von Unternehmen können nur selten individuell zur Verantwortung gezogen werden. (…)

Dennoch gibt es auf entsprechende Meldungen in der Öffentlichkeit jeweils sehr unterschiedliche Reaktionen:

 

  • Eher erschrocken ungläubig. Vor allem ungläubig gegenüber der Tatsache, dass regelmäßig und offensichtlich der über alles wachende Staat und seine Rechtsorgane so leicht übertölpelt werden können.
  • Oder eher widerwillig hingenommen. Achselzuckend bedauernd als Ausrutscher. Eben als „Skandal“ abgetan.
  • Oder heimlich trotzig gerechtfertigt. Wie bei den Steuerhinterziehern. Sind wir das nicht irgendwie alle?!
  • Oder eben doch „mit System“. Und zwar ohne Fragezeichen.

Um dieses System, um dieses Systemische geht es mir hier. Davon abhängig die Frage der effektiven Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität – ihren Möglichkeiten oder ihrer Unmöglichkeit. Das Hase-Igel-Spiel. Nur dass es kein Spiel ist. Weil zu viel auf dem Spiel steht (siehe oben): eine soziale Gesellschaft, der Erhalt der Lebensgrundlagen, Recht und Demokratie.

Wenn ein Wirtschaftssystem wie das kapitalistische aus sich heraus kriminelles Handeln nicht nur nicht ausschließt, sondern als Bestandteil seines „Waffenarsenals“ betrachtet, Wirtschaftskriminalität also dem kapitalistischen Wirtschaftssystem inhärent ist, dann gehört es wahrlich auf den Prüfstand.

Zunächst: worin besteht die grundsätzliche „inhärente Kriminalitätsaffinität des Kapitals“?

Im Kern geht es um die Frage, inwieweit sich das Kapital in Gestalt seiner multinationalen weltweit operierenden Konzerne an bestehende Rechtsnormen zu halten gewillt ist, geschriebene wie ungeschriebene. Denn unbestritten sind soziale Gerechtigkeit, der Schutz von Mensch und Umwelt die normativen Vorgaben unserer Gesellschaft. Das durch die kapitalistische Konkurrenz bedingte Ranking von Profiraten als Grundlage für Investitionsentscheidungen ist aber eine völlig andere normative Vorgabe.

16 Jahre ist es her, dass der damalige Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann wie selbstverständlich die Maxime von der 25 Prozent Gewinnmarge öffentlich ausgegeben hat. Dafür wurde er 2005 eher bewundert als kritisiert.

Dazu aus dem 1. Band des Kapitals von Karl Marx eine auch heute noch hochaktuelle Passage, wo Marx den Gewerkschafter Dunning zu Wort kommen lässt:

„Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird das Kapital kühn. 10 Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, und es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren.“

Die Qualität der unheilvollen Macht des Kapitals in Gestalt seiner multinationalen Konzerne ist auch auf dieser Fachtagung von Business Crime Control das Problem, wie anhand der Beispiele von Kali+Salz AG und Tesla gezeigt wurde.

Es geht um nicht mehr oder weniger als darum, ob wir von einer Demokratie überhaupt sprechen können.

Das World Economic Forum – WEF-Davos – (die mächtigste Propaganda-Plattform des privaten Kapitals) stellte 2009 fest:

„Im Fall der Multinationalen Konzerne hat ihre effektive Reichweite als de-facto Institutionen der globalen Governance schon lange die Tätigkeit des UN-Systems überflügelt. (…) Multinationale Konzerne und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen als vollwertige Akteure im globalen Governance System anerkannt werden, nicht nur als Lobbyisten.“

Private Unternehmens-Akteure haben inzwischen größeren Einfluss als gewählte staatliche Akteure, fallen aber nicht unter die demokratische Kontrolle!

Oder wie es Rainer Mausfeld zuspitzt:

„Mit transnationalen Großkonzernen schuf er (der Neoliberalismus, H.S.) eine neue Klasse von Akteuren, die formal abgesicherte Freiheitsrechte erhielten, die weit über Rechte natürlicher Personen hinausgehen. Diese Akteure genießen einen einzigartigen Schutz vor öffentlicher Transparenz und staatlichen Eingriffen in ihre Arbeitsbereiche. Sie haben die Rechte von Übermenschen erhalten, und sind jeder gesellschaftlichen Verantwortlichkeit und Kontrolle entzogen. Sie sind rechtlich verpflichtet, sich gesellschaftlich pathologisch zu verhalten, Macht und Reichtum zu maximieren und zugleich eigene Kosten zu externalisieren, also auf die Allgemeinheit abzuwälzen. So entstanden in den vergangenen Jahrzehnten die totalitärsten Strukturen, die der Mensch je geschaffen hat. Ihre globale Vernetzung hat die eigentlichen Zentren der Macht einer Verstehbarkeit durch die Öffentlichkeit entzogen und sie damit gleichsam unsichtbar gemacht. Indem Herrschaft zunehmend anonymisiert wurde, entfällt die Möglichkeit, Verantwortlichkeiten zuzuweisen und damit auch grundsätzlich die Möglichkeit demokratischer Kontrolle.“

(Rainer Mausfeld: Die neoliberale Mitte als demokratische Maske einer radikal antidemokratischen Gegenrevolution, in: Ali, Flassbeck, Mausfeld, Streeck, Wahl: Die extreme Mitte: Wer die westliche Welt beherrscht, Wien 2020, S.147)

Und die Übergänge zwischen der kriminellen und der legalen Wirtschaft sind fließend, wie die folgende Meldung zeigt:

„Banken helfen Terroristen und Drogendealern“, titelte die Frankfurter Rundschau vom 23. September 2020 in einem Bericht über die „FinCEN-Files“. Dafür haben mehr als 400 JournalistInnen  recherchiert. Die Recherche zeigte, wie kaputt das System der internationalen Geldwäscheüberwachung ist, denn beteiligt waren auch fünf der mächtigsten Banken der Welt. Und alle erklärten, sie nähmen die Geldwäschebekämpfung sehr ernst.

Ein Grund für die fehlende Wirkungsmächtigkeit alternativer kritischer Ansätze und damit das Demokratie-Defizit liegt vermutlich in der unzureichenden Wahrnehmung der Dreistigkeit und der Militanz der neoliberalen Politik.

Die heute vorgetragenen Beispiele betreffen ja nicht nur eine Schädigung der Umwelt, sondern auch den Umgang mit Rechtsvorschriften. Sie zeigen, dass die Verteidigung von Ökologie und Recht heute von ehrenamtlichen Initiativen getragen werden muss, weil die meisten Parteien bereits zu stark in die ökonomischen Verhältnisse eingebunden sind. Das bedeutet natürlich einen ungeheuren Arbeitsaufwand und ungleiche Kampfbedingungen (David gegen Goliath).

Für BCC heißt das keine abnehmende, sondern eine zunehmende Bedeutung, das Problem stärker in der Öffentlichkeit, in der öffentlichen Wahrnehmung und vor allem im öffentlichen kritischen Diskurs zu verankern.

Ein Institut, wie es heute schon von einigen NGOs gemacht wird, wäre durchaus wünschenswert. Und wenn man träumen darf, wäre eine wissenschaftliche Beauftragung und Betreuung in einem solchen Rahmen eine wichtige Stütze – auch für eine sozial-ökologische Transformation.

Wenn noch die unabdingbare Vernetzung mit Initiativen dazukäme, wäre die „kritische Masse“ nicht unerheblich gestärkt.

Was tun?

Das bereits genannte WEF (das übrigens von rund 1.000 Großkonzernen finanziert wird) organisiert und betreut seit 1992 (also etwa so lang wie es BCC gibt) sogenannte „Young Global Leaders“, darunter in der ersten aufgemachten Klasse Angela Merkel, die von Kohl damals als „mein Mädchen“ bezeichnet wurde. Zur Zeit sind es 1.300 Leaders, die in dieser Verbindung sind, darunter vier Gesundheitsminister aus Deutschland (Andrea Fischer, Daniel Bahr, Philipp Rössler, Spahn), aber auch Macron, Özdemir und viele andere Politiker, aber auch Medienleute wie Maischberger.

Seit 2012 hat das WEF zusätzlich noch die „Global Shapers“ installiert. Das sind z.Zt. rund 10.000 junge Nachwuchskräfte unter 30 Jahren in 400 Städten weltweit.

Warum ich das ausführe:

Wenn wir die kapitalinhärente Wirtschaftskriminalität mit all den auch heute geschilderten dramatischen Auswirkungen wirklich überwinden wollen, also David gegen Goliath, dann kommen wir nicht darum herum, wenigstens ansatzweise solchen Influencern wie dem WEF durch die Verbindung von Wissenschaft, aktiven Gruppen, kritischen Medien und PolitikerInnen mit eigenem Verstand entgegenzutreten.

Nehmen wir uns ein Beispiel an der MEMORANDUM-Gruppe, die 1975 der Einleitung des Sozialabbaus ein erstes Memorandum der Professoren Huffschmid, Hickel und Schui entgegensetzte und das bis heute tut.

Ein sogenannter Think-Tank einer wirtschaftskritischen Denkgruppe aus Sozialwissenschaftlern, NGO-Vertretern, Publizisten und Journalisten, die sich mit den gesellschafts- und demokratietheoretisch relevanten Problemen der weltweit wirksamen Wirtschaftsverbrechen, mit Konzern-Verbrechen befassen und sie eben nicht durch Selbstkontrolle oder immer schärfere Strafgesetze, sondern durch Kapital-Kontrollräte, kriminalpräventive Mitbestimmung, Globalsanktionen (denen das Kapital nicht ausweichen kann, also Internationalisierung der kriminalpräventiven Wirtschaftsdemokratie) zu bekämpfen versucht.

Das wäre doch was!

Herbert Storn
ist Mitglied im Landesvorstand der GEW Hessen, aktiv bei Gemeingut in BürgerInnenhand und Vorstandsmitglied von Business Crime Control e.V.

Wir dokumentieren hier seine Rede auf der Fachtagung von BCC, die zum Thema: „Vergehen an Klima und Umwelt – staatlich genehmigt und gefördert? Die Fällte Gigafactory Tesla und Kali + Salz AG“ am 28. August 2021 in Frankfurt am Main stattfand.

Das Kapital strebt nach eigenem Recht: Die inhärente Kriminalitätsaffinität

Auszug aus dem Buch „Business Crime – Skandale mit System. Über Konzernverbrechen, kriminelle Ökonomie und halbierte Demokratie“ von Herbert Storn, das im August 2021 im Büchner-Verlag Marburg erscheint.

 Hans See (Ehrenvorsitzender von Business Crime Control) weist explizit auf die inhärente Kriminalitätsaffinität der kapitalistischen Wirtschaft hin.

In seinen Buchpublikationen (1) und anderen Veröffentlichungen geht er sogar so weit, „hinter den … Weltproblemen unserer Epoche – und zwar als deren Hauptursache – die Wirtschaftsverbrechen“ zu sehen. Dies ist ein ebenso gewichtiger wie grundsätzlicher Vorwurf. Und es geht im Kern um die Frage, inwieweit sich das Kapital in Gestalt seiner multinationalen weltweit operierenden Konzerne an bestehende Rechtsnormen zu halten gewillt ist, geschriebene wie ungeschriebene. Denn unbestritten sind soziale Gerechtigkeit, der Schutz von Mensch und Umwelt die normativen Vorgaben unserer Gesellschaft. Das durch die kapitalistische Konkurrenz bedingte Ranking von Profitraten als Grundlage für Investitionsentscheidungen ist aber eine völlig andere normative Vorgabe.

Dies zeigte sich ja gerade an den Abgasbetrugsstrategien, der Ver- und Behinderung des Verbots von gesundheitsschädlichen Pestiziden, am Beispiel der Lebensmittelfälschungen, an den verbotenen Preiskartellen, der Geldwäsche, bei den Steuerbetrugsstrategien u.v.m. Sie alle werden in der Regel als „Skandale“ bezeichnet und damit als Ausnahmeerscheinungen.

Die Frage stellt sich, warum dies mit solcher Hartnäckigkeit und Ignoranz von den vorherrschenden Meinungsmachern betrieben wird. Denn mindestens Zweifel am isolierten Charakter solcher „Skandale“ müssten inzwischen am Verstand nagen. Und das tun sie vermutlich auch mehr, als es in der veröffentlichten Debatte zum Vorschein kommt.

Aber für jeden Zweifel gibt es bekanntlich psychologische Rationalisierungsstrategien, um die Zweifel zu besänftigen oder gar beiseite zu räumen:

  • Die eine ist, dass man die inhärente Kriminalitätsaffinität der Wirtschaft im Verhältnis zu den Vorteilen für vernachlässigbar hält und deshalb „Schonbegriffe“ benutzt. Die Vorteile überwiegen die Nachteile, weshalb erstere herausgestellt,letztere aber in den Hintergrund gedrängt werden.
  • Die zweite ist, dass man bestimmte kriminelle Verhaltensweisen subjektiv gar nicht für kriminell hält, dies aber nicht offen zugeben würde. Dies zeigt sich immer wieder in Bezug auf die Behandlung von Steueroasen, Steuervermeidung oder Redewendungen wie: „Nur Dumme zahlen Steuern.
  • Die dritte Möglichkeit ist, dass man sich der inhärenten Kriminalitätsaffinität sehr wohl bewusst ist, aber alles tut, sie zu leugnen, weil man von den Vorteilen überproportional profitiert und nicht möchte, dass sich dies ändert. Dieser Standpunkt kann von Vorstandsmitgliedern eines Dax-Konzerns mit Extra-Boni ebenso eingenommen werden wie von einem Facharbeiter oder einer Fachfrau, der oder die um den Arbeitsplatz fürchtet. Die letzteren haben allerdings nicht annähernd die Macht und Möglichkeit für eine vernünftige Lösung.

Diesen Erklärungsansätzen soll im Folgenden nachgegangen werden.

Tatsächlich ist die Ambivalenz des Kapitals nicht neu. „Wer über die Rolle der kapitalistischen Wirtschaftsweise bei der Entstehung der modernen Demokratie, des Liberalismus, der Arbeiterbewegung, des Sozialstaatsprinzips nachdenkt, gerät unversehens hinein in die Dialektik der Verbrechen des Kapitals. (…) Marx und Engels haben im ‚Kommunistischen Manifest‘ auf diesen Aspekt hingewiesen und ihre Bewunderung für die revolutionäre Seite des Kapitals nicht verborgen.“ Denn „die Befreiung der Menschen von überlebten moralischen Fesseln und ständischen Sozialstrukturen, der wissenschaftlich-technische und ökonomische Fortschritt, Wirtschaftswachstum und Massenwohlstand ließen noch die schlimmsten Verbrechen als unversiegbare Quelle der wirtschaftlichen Produktivität und als ökonomische Voraussetzung der individuellen Freiheit erscheinen.“ (2) Jedenfalls für einen großen Teil der Menschen in den industrialisierten Staaten, muss man wohl einschränkend hinzufügen.

Inzwischen befinden wir uns aber nicht mehr im 19. Jahrhundert. Die Schäden der unaufhörlichen Kapitalakkumulation (umgangssprachlich der „Wachstumsspirale“) haben sich so vergrößert, dass die Zeiger in der öffentlichen Debatte meist auf „fünf vor Zwölf“ stehen. Und bis auf wenige Leugner (darunter allerdings auch der ehemalige Präsident des mächtigsten Staates dieser Erde – insofern noch eher dem 19. Jahrhundert verhaftet) haben sich die Einsichten, mindestens die wissenschaftlichen, verschoben.

„Eine moderne Sozialwissenschaft, die diese dialektische Logik der Produktivkraft von Verbrechen unter dem Aspekt der sozialen und demokratischen Entwicklung einer Weltgesellschaft zu Ende dächte, könnte freilich zu der Erkenntnis kommen, dass die Grenze erreicht, vielleicht schon überschritten ist, hinter der der Schutz des Eigentums vor jenen, die es in Frage stellen, nicht nur schädlich, sondern zur tödlichen Gefahr für die Menschheit geworden ist.“

Dies schrieb Hans See bereits vor fast 30 Jahren.

Und die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik hält in ihrem aktuellen MEMORANDUM 2021 fest: „Eine ‚Heißzeit‘ ist bei weiter ungebremstem Klimawandel sehr wahrscheinlich und mit katastrophalen, unvorstellbaren Folgen verbunden. Aber diese zukünftigen Katastrophen – zum Beispiel extreme Hitzewellen, ein enormer Meeresspiegelanstieg und drastische Wetteranomalien – scheinen noch weit weg …“ (3)

 

Wenn Kapital zum Fluchtkapital wird …

Ungeheure Mengen an Kapital werden weltweit vor dem Zugriff für gesellschaftlich notwendige und nützliche Zwecke versteckt: in den modernen Seeräuberhöhlen, die allerdings nicht so genannt werden, sondern im endlosen Strom der medialen Sprachprägung zu Steuer“oasen“ und sogar zu Steuer“paradiesen“ um- und eingeprägt wurden.

Es ist ja nicht so, dass nicht andere, treffendere Begriffe zur Verfügung stünden, etwa: „Fluchtgelder“, „Schleusersysteme“ oder „Geldwaschanlagen“. Aber damit wäre ja schon ein moralisches Urteil gefällt. Und moralische Urteile könnten auch mal zu echten Urteilen werden. Man erkennt hier übrigens nicht nur die Macht über die Begriffe, sondern auch den Standpunkt derjenigen, die sie prägen. Für diese Gesellschaftsschicht sind es wahrlich Oasen und Paradiese, die den Reichtum nicht nur zu vergrößern, sondern auch zu konzentrieren helfen.

Und die Angehörigen dieser Schicht verbringen geschätzt bis zu 36 Billionen US-Dollar in die Räuberhöhlen. Die Schätzungen der Steuereinnahmen, die der Gemeinschaft so entgehen, belaufen sich auf weltweit etwa 255 Milliarden Dollar pro Jahr. Welche Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsprogramme könnten damit finanziert werden!

Bei den Unternehmen ist die Steuerflucht sogar die Regel: 90 Prozent der 200 größten Unternehmen sollen Ableger in Steueroasen halten. Die Kosten für die ehrlichen Steuerzahler: zwischen 500 und 600 Milliarden US-Dollar pro Jahr an verlorenen Körperschaftsteuereinnahmen. Und auch die Störung der sonst so gepriesenen Marktwirtschaft ist beträchtlich: Denn je größer dieser „Wettbewerbsvorteil“ profitsteigernd ins Gewicht fällt, desto mehr werden kleinere Unternehmen abgehängt und der Konzentrationsprozess gefördert.

Tatsächlich bewegen wir uns hier auf einem Gelände, das noch nicht zur kriminellen Wirtschaft zählt, aber kurz davor ist.

Wie sehr diese Form des Verbergens, Verbringens, der „Briefkastenfirmen“, des Surfens am Rande der kriminellen Wirtschaft in unserer Gesellschaft – und das heißt zuvorderst in ihren obersten Schichten – verbreitet ist, haben die „Panama-Papers“ enthüllt. Dies geschieht regelmäßig unter Inkaufnahme großer persönlicher Risiken, wie die Ermordung von Aufklärer*innen auf Malta, in Tschechien und anderswo gezeigt hat.

Es sind aber nicht nur entfernte Orte, die dem Unterschlupf dienen, sondern auch sehr zentral gelegene und beliebte Urlaubsziele wie die Niederlande und vor allem ein Zentrum der EU: Luxemburg. Dessen ehemaliger Finanzminister und Ministerpräsident Juncker, ebenfalls in den Panama-Papers und außerdem bereits 2014 in den „Luxemburg-Leaks“ erwähnt, wurde dennoch zum EU-Präsidenten gewählt und mit über 78 Ehrendoktorwürden und Orden überhäuft.

Das hinderte ihn nicht daran, öffentlich gegen Steuerflucht aufzutreten und gleichzeitig hinter den Kulissen den Kampf dagegen zu sabotieren; was ein Schauspiel, wenn es denn auf öffentlicher Bühne aufgeführt worden wäre. Shakespeare würde vor Neid erblassen.

Wenn wir einen Blick zurück ins 19. Jahrhundert werfen, finden wir die Seeräuberei schon in der „ursprünglichen Akkumulation“, wie sie Marx beschrieben hat (was in den Lehrbüchern als „Industrialisierung“ bezeichnet wird).

Das kriminelle Element war also von Anfang an strukturbildend ausgeprägt. „Strukturelle Räuberei, das ist der harte Kern der Kapitalverbrechen“, wie Hans See sagt. In seinen Büchern weist er sowohl wissenschaftstheoretisch als auch durch unzählige Beispiele nach, dass zwischen dem illegalen und dem legalen Kapital eine Trennschärfe nur schwer herzustellen ist. Und er schlägt deshalb vor, diesem „Wechselverhältnis zwischen dem legalen und dem illegalen Kapitalismus“ innerhalb der Bürger*innenbewegungen nachzuspüren.

In seinem Buch „Wirtschaft zwischen Demokratie und Verbrechen – Grundzüge einer Kritik der kriminellen Ökonomie“ von 2014 geht er einen Schritt weiter und spricht davon, „(…) dass die legale und die illegale Wirtschaft ein Komplementärsystem bilden. Seriöse Wirtschaftsunternehmen betreiben einen Teil ihrer Geschäfte jenseits geltenden Rechts und sie kooperieren dabei mit dem Organisierten Verbrechen, mit Parteien, Politikern, Interessenverbänden (Lobbyisten), Medien und Geheimdiensten. Sie wickeln – und dies weitgehend ungestört – alle Geschäfte ab, deren Legalisierung selbst in den liberalsten kapitalistischen Demokratien politisch nicht mehr durchsetzbar ist.“

Dies wird von der CORNET-Forschungsgruppe an der University of Amsterdam bestätigt. Milan Babic, Eelke Heemskerk & Jan Fichtner halten in ihrem Aufsatz „Wer ist mächtiger – Staaten oder Konzerne?“ fest:

„Beginnen wir mit dem Offshore-Finanzwesen. Globale Unternehmen nutzen verschiedene Rechtsräume, um eine Besteuerung oder Regulierung in ihrem Heimatland zu vermeiden. Schätzungen zufolge gehen Staaten so weltweit rund 500 Milliarden US-Dollar pro Jahr an Steuereinnahmen verloren. Wenn Staaten sich selbst als Steueroasen positionieren, untergraben sie die Fähigkeit von ‚Onshore‘-Staaten, Unternehmen und reiche Einzelpersonen zu besteuern – was ein Grundpfeiler von Staatsmacht ist.

Abgesehen von den Steueroasen sind zahlreiche Regierungen von EU-Staaten für ihre ‚Amigo-Geschäfte‘ berüchtigt geworden, die die Steuerlast für bestimmte Konzerne in drastischem Ausmaß reduziert haben. Des Weiteren hat unsere CORNET-Forschungsgruppe an der Universität Amsterdam kürzlich fünf Länder identifiziert, die eine zentrale Rolle bei der Beförderung von Steuervermeidung spielen: Großbritannien, die Niederlande, die Schweiz, Irland und Singapur. Jedes dieser Länder ermöglicht es multinationalen Konzernen, Investitionen zu minimalen Kosten zwischen Steueroasen und Onshore-Staaten zu verschieben.“ (4)

Die Vermischung mit kriminellen Machenschaften hat Wolf Wetzel, früherer stellvertretender Vorsitzender von BCC, in BIG Business Crime (Heft 4/2016) am Beispiel eines der schillerndsten Geheimagenten Deutschlands, Werner Mauss, dargelegt.

Geheimkonten in Steuervermeidungsterritorien werden sowohl von Firmen als auch von staatlichen Institutionen genutzt, der Kampf dagegen sei eine „lupenreine Placebo-Veranstaltung“:

„Wenn etwa in- und ausländische Geheimdienste illegale Operationen durchführen, wie zum Beispiel die Unterstützung rechter Parteien in Portugal nach dem Sturz der Caetano-Diktatur 1974, die Bewaffnung der Contras in Nicaragua in den 80er Jahren durch den CIA…, dann wird das nicht in den jeweiligen nationalen Haushalten ausgewiesen. Dann benutzt man denselben Weg wie die Firmen und Konzerne: Briefkastenfirmen, Tarnfirmen, Strohmänner. Es ist genau dieser gemeinsame Nutzen, der sie vereint und vor politischen und gesetzlichen Veränderungen schützt.

In diesem Kontext ist es dann auch mehr als aufschlussreich, dass der deutsche Finanzminister Schäuble als ‚Konsequenz‘ aus dem Panama-Skandal nicht etwa das Verbot solcher ‚Briefkastenfirmen‘ ankündigt, sondern ein internationales Register, das die Personen aufführen soll, die sich hinter den ‚Strohmännern‘ verbergen. Er möchte also nicht den Untergrund verbieten, sondern als Gatekeeper sicherstellen, dass nur ‚die Richtigen‘ Zutritt erhalten.“ 

Soweit der Buchauszug. Ob der Wettlauf zwischen notwendiger Regulierung und ihrer prompten Umgehung jemals gewonnen werden kann, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, oder ob er überhaupt anzustreben ist, all das wird in dem Buch erörtert.

Dass eine solche Erörterung in einem breiteren gesellschaftlichen Kontext überhaupt stattfindet, ist das Ziel von Business Crime Control. Dringend notwendig wäre ein solcher Diskurs schon allein aus rechtsstaatlichen und demokratiebezogenen Gründen.

Anmerkungen:

 (1) Hans See: Wirtschaft zwischen Demokratie und Verbrechen – Grundzüge 
einer Kritik der kriminellen Ökonomie, nomen Verlag 2014 
Ders.: Kapital-Verbrechen – Die Verwirtschaftung der Moral, Claasen Verlag 1990
Hans See/Eckart Spoo (Hg.): Wirtschaftskriminalität – Kriminelle Wirtschaft, Distel Verlag 1997

(2) Hans See: Kapital-Verbrechen – Die Verwirtschaftung der Moral, S. 337f

(3) Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik: Memorandum 2021, Kurzfassung, S. 17

(4) Makronom, Artikel vom 19. Juli 2018

 Herbert Storn
ist Mitglied im Landesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen. 2019 erschien von ihm im Büchner-Verlag Marburg das Buch „Germany first! Die heimliche deutsche Agenda“.

 

 

Greenwashing in Ökonomie und Politik

Mit ihrem individuellen Schulstreik vor dem schwedischen Parlament ist es Greta Thunberg im Jahr 2018 gelungen, den globalen Klimawandel und die in diesem Zusammenhang eskalierenden ökologischen, sozialen und ökonomischen Krisen ins Zentrum des politischen Diskurses zu rücken.

Der anthropogene Klimawandel ist seit über 50 Jahren in der wissenschaftlichen Diskussion. Die „Grenzen des Wachstums“ – im Jahr 1972 als Weckruf des Club of Rome veröffentlicht – und die internationalen Klimakonferenzen seit Beginn der 1990er Jahre sind weitgehend ohne Konsequenz im operativen Tagesgeschäft der Politik geblieben.

Die weltweite Bewegung Fridays for Future, die durch den Schulstreik von Greta Thunberg initiiert worden ist, hat das Potential, die politischen Blockaden im Kampf gegen den Klimawandel und seine Folgen für das Leben auf der Erde zu brechen.

Bei uns in Deutschland gehört das Bekenntnis, den Klimawandel zu bekämpfen, inzwischen bei fast allen Parteien ins rhetorische Standardrepertoire für den Bundestagswahlkampf 2021. Manche – vielleicht sogar die Mehrzahl – der politischen Akteure steht allerdings im Verdacht, jetzt in der politischen Auseinandersetzung lediglich das nachzuholen, was kommerzielles Marketing im Bereich der Konsumentenwerbung seit gut dreißig Jahren professionell und erfolgreich praktiziert.

Bevor die deutlich komplexere Methode des politischen Greenwashing beleuchtet wird, lohnt ein Blick auf die inzwischen etablierten Methoden des kommerziellen Greenwashing.

Gablers Wirtschaftslexikon definiert:
Greenwashing bezeichnet den Versuch von Unternehmen, durch Marketing- und PR-Maßnahmen ein „grünes Image“ zu erlangen, ohne allerdings entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Wertschöpfung zu implementieren. Bezog sich der Begriff ursprünglich auf eine suggerierte Umweltfreundlichkeit, findet dieser mittlerweile auch für suggerierte Unternehmensverantwortung Verwendung. (1)

Wie funktioniert Greenwashing – die Methoden

In ihrer Untersuchung „Concepts and forms of greenwashing: a systematic review“ (2) stellen Sebastião Vieira de Freitas Netto und andere 13 Konzepte des kommerziellen Greenwashing vor:

  1. Die Methode des versteckten Kompromisses: Eine Behauptung, die suggeriert, dass ein Produkt „grün“ ist, basierend auf einer engen Reihe von Attributen ohne Berücksichtigung anderer wichtiger Umweltaspekte. Papier zum Beispiel ist nicht zwangsläufig umweltfreundlicher, nur weil es aus einem nachhaltig bewirtschafteten Wald stammt. Andere wichtige Umweltaspekte im Papierherstellungsprozess, wie zum Beispiel Treibhausgasemissionen oder der Chlorverbrauch beim Bleichen können ebenso wichtig sein. Andere Beispiele sind Energie-, Versorgungs- und Benzinkonzerne, die mit den Vorteilen neuer Energiequellen werben, während sie in bisher unberührten Gebieten bohren, um Öl zu gewinnen. Damit zerstören sie natürliche Lebensräume und reduzieren die Artenvielfalt, verschleiern aber den mit ihrem Vorgehen verbundenen Schaden für die Umwelt.
  2. Die Methode des fehlenden Beweises: Eine Umweltaussage, die nicht durch leicht zugängliche unterstützende Informationen oder mit einer zuverlässigen Zertifizierung durch Dritte belegt werden kann. Gängige Beispiele sind Kosmetiktücher oder Toilettenpapierprodukte, bei denen verschiedene Prozentsätze an Post-Consumer-Recycling-Anteilen angegeben werden, ohne einen Nachweis zu erbringen. Kurz gesagt, wenn ein Unternehmen eine Behauptung aufstellt, die irgendeine Art von Prozentsatz oder statistische Informationen enthält, die nicht mit etwas verifiziert werden können, wie z. B. einem Kleingedruckten oder einer URL, die zu weiteren Informationen führt, ist die Behauptung nicht als Beweis zu betrachten.
  3. Die Methode der Unbestimmheit: Eine Behauptung, die schlecht definiert oder zu weit gefasst ist, der es an Spezifizierung mangelt, so dass ihre tatsächliche Bedeutung vom Konsumenten missverstanden werden kann. „All-natural“ ist ein Beispiel für diese Methode. Arsen, Uran, Quecksilber und Formaldehyd sind alle natürlich vorkommend und giftig. „Alles natürlich“ ist also nicht unbedingt „grün“. Andere Beispiele sind „ungiftig“, weil alles in bestimmten Dosierungen giftig ist; „grün“, „umweltfreundlich“, „öko-freundlich“ und „öko-bewusst“ sind ebenfalls vage Behauptungen, die ohne nähere Ausführungen sinnlos sind.
  4. Die Methode der falschen Label: Ein Produkt, das durch ein täuschendes Logo oder ein zertifizierungsähnliches Bild den Verbraucher zu der Annahme verleitet, dass es einen legitimen grünen Zertifizierungsprozess durchlaufen hat. Ein Beispiel ist ein Papierhandtuch, dessen Verpackung ein Bild zeigt, das die Behauptung aufstellt, dass das Produkt „die globale Erwärmung bekämpft“. Andere Beispiele sind grüner Jargon wie „eco-safe“ und „eco-preferred“.
  5. Die Methode der Irrelevanz: Eine Umweltaussage, die zwar der Wahrheit entspricht, aber für Verbraucher, die nach ökologisch vorteilhaften Produkten suchen, unwichtig oder nicht hilfreich ist. „FCKW-frei“ ist beispielsweise eine nichtssagende Behauptung, da FCKW längst per Gesetz verboten ist.
  6. Die Methode des kleineren Übels: Eine Behauptung, die innerhalb der Produktkategorie wahr sein mag, aber den Verbraucher von den größeren Umweltauswirkungen der Kategorie als Ganzes ablenken kann. Bio-Zigaretten sind ein Beispiel für diese Methode, ebenso wie der „spritsparende SUV“.
  7. Die Methode des Flunkerns: Umweltaussagen, die schlichtweg falsch sind. Die häufigsten Beispiele waren Produkte, die fälschlicherweise behaupteten, Energy Star-zertifiziert oder -registriert zu sein

Besondere Beachtung verdient beim Greenwashing die Kommunikation der Öl-Gas-Industrie (OGI). Zum hydraulischen Fracking schlug sie neue Methoden vor, die mit der Konzeptualisierung von Greenwashing zusammenhängen.

  1. Die Methode der falschen Hoffnungen: Eine Behauptung, die eine falsche Hoffnung bestärkt. Die Hydraulik-Fracking-Methode der Öl- und Gasindustrie hat enorme negative Auswirkungen auf die Umwelt. Kritiker argumentieren, dass eine ökologische Modernisierung nicht möglich ist und der Glaube an das Gegenteil schadet der Umwelt. Fracking wird im Interesse der ungehinderten Ressourcengewinnung und der Gewinne aus der Energieproduktion positiv dargestellt. Mehrere Themen tauchen in der Rhetorik der Öl- und Gasindustrie auf, beginnend mit der Schaffung von Vertrauen durch Aufklärung und der Behauptung von Transparenz und weiterführend mit Ideen, die Sicherheit und Verantwortung, wissenschaftlichen Fortschritt, wirtschaftliche Vorteile und Arbeitsplätze, Energiesicherheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit propagieren. Im Großen und Ganzen spiegelt diese Rhetorik ökologische Modernisierungsideen wider, die die Wahrnehmung von Risiken und deren Folgen verschieben und Fracking in einer Weise rahmen, welche die negativen Auswirkungen der Abhängigkeit von einer auf fossilen Brennstoffen basierenden Wirtschaft verschleiert.
  2. Die Methode der Angstmacherei: Es werden Behauptungen aufgestellt, die die Unsicherheit fördern. Zum Beispiel erklärt die Öl- und Gasindustrie, dass „die Instabilität und Unsicherheit, die aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak, dem globalen Krieg gegen den Terror und den schwankenden Treibstoffkosten resultieren, die öffentliche Wahrnehmung von Risiken verändert.“
  3. Die Methode der gebrochenen Versprechen: Es wird versprochen, dass Fracking arme, ländliche Gemeinden mit Reichtum aus Schürfrechten und wirtschaftlicher Entwicklung beglücken wird. Wenn sich dann das Gegenteil herausstellt, werden die Gemeinden mit den irreversiblen Folgen alleingelassen.
  4. Die Methode der Ungerechtigkeit: Die Öl- und Gasindustrie spricht in ihrer Umweltkommunikation nicht direkt die vom Fracking betroffenen Gemeinden an, sondern konzentriert sich auf ein Segment der Bevölkerung, das vom Fracking profitiert, aber nicht dessen Folgen erleidet.
  5. Die Methode der gefährlichen Folgen: Greenwashing versteckt die Realität der Ungleichheit und lenkt die Öffentlichkeit von den Gefahren ab, die andere erleben.
  6. Die Methode des Profits über Mensch und Umwelt: Profit über Mensch und Umwelt zu stellen, ist die potenziell bedeutendste Greenwashing-Methode von allen.

Wesentlich komplexer und deshalb schwerer zu erkennen ist das Greenwashing in der Politik.

Klimakrise als Menschheitskrise?

Paradoxerweise beginnt politisches Greenwashing schon mit der Wahrnehmung der Folgen des Klimawandels als „wahre Menschheitskrise“ (Entwurf des Wahlprogramms der GRÜNEN) oder existenzielle Bedrohung Europas und der Welt (EU-Kommission).

Die krude Wahrheit ist, dass die Folgen der Klimakrise über die verschiedenen Regionen der Welt und über die die sozialen Schichten der Gesellschaften sehr ungleich verteilt sind – und dies auch zukünftig sein werden. Der mit der Erderwärmung einhergehende Anstieg der Meeresspiegel bedroht unmittelbar zum Beispiel die dicht besiedelten Mündungsdeltas der großen Flüsse in Südostasien. Also die Bevölkerung von Ländern wie Bangladesch, Vietnam, Indonesien und Thailand sowie von Teilen Chinas und Indiens.

Die Temperaturerhöhung der Atmosphäre stellt für die hoch spezialisierten Gesellschaften der Innertropischen Konvergenzzone (20° um den Äquator) ganz andere Herausforderungen als an die in den gemäßigten Breiten ansässigen Gesellschaften. Erstere leben seit Jahrtausenden unter ausgesprochen konstanten Klimabedingungen ohne die in den gemäßigten Breiten bekannten jahreszeitlichen Temperaturänderungen.

Demgegenüber stehen Erwartungen, dass der Klimawandel die Nordostpassage ganzjährig eisfrei halten (Seeweg von der asiatischen Pazifikküste durch das Nordmeer nach Europa) und so den Handel zwischen Asien und Europa beleben wird. Diese Route verkürzt den Seeweg von Tokio nach Rotterdam im Vergleich zur Route durch den indischen Ozean und das Nadelöhr Suezkanal um ca. 6500 km. (3)

Diese Beispiele lassen leicht erkennen, dass hinter den Green „New“ Deals der EU und der USA nicht primär die Sorge um das Weltklima steht, sondern wesentlich die Sorge um den Erhalt des materiellen Wohlstands im globalen Norden.

So sucht die EU-Kommission eine neue Wachstumsstrategie für den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Wir wissen aus der jüngsten Vergangenheit, dass Effizienzgewinn in der kapitalistischen Wettbewerbswirtschaft nicht zur Schonung von Ressourcen geführt hat, sondern zu Ausweitung der materiellen Produktion. Ein passendes Paradigma liefert das Verhalten der Automobilindustrie. Während der Treibstoffverbrauch pro Pkw bei Verbrennungsmotoren seit Ende der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts kontinuierlich durch technische Innovationen abgenommen hat (beim Ottomotor auf weniger als die Hälfte, beim Diesel auf etwa 2/3 des Verbrauchs), hat die verbaute Motorleistung der Pkws seither überproportional zugenommen. In Deutschland führte das dazu, das die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs seit Jahrzehnten nicht abgenommen haben.

Zur effektiven Bekämpfung des fortschreitendes Klimawandels bedarf es eines grundsätzlichen Umdenkens in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaftspolitik. Wir brauchen eine umfassende Strategie zur Entschleunigung der Materialumsätze und beim Energieverbrauch. Produktzyklen (Nutzungsdauer) dürfen zukünftig nicht auf optimale Kapitalrenditen abgestimmt werden. Sie müssen entgegen der aktuell verfolgten ökonomischen „Logik“ auf maximale Gebrauchsdauer umgestellt werden. Die Dinge müssen wieder reparierbar werden – der eingesetzte Materialmix zur Herstellung ist auf die Wiederverwertbarkeit zu optimieren.

Schon aus dieser Skizze dessen, was effektiver Klimaschutz zu leisten hätte, wird klar, dass Klimaschutz nur gegen massive ökonomische Interessen durchgesetzt werden kann.

Anmerkungen:

(1) https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/greenwashing-51592/version-274753
(2) https://doi.org/10.1186/s12302-020-0300-3 
(3) https://polarkreisportal.de/nordostpassage-die-eisige-alternative-zum-suezkanal 


Hans Möller

ist Dipl.-Meteorologe und stellvertretender Vorsitzender von Business Crime Control e.V.

Megafusion auf dem Immobilienmarkt: Vonovia übernimmt die Deutsche Wohnen

Vor fünf Jahren gab es einen erfolglosen Versuch zur Übernahme des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen durch den Branchenersten Vonovia. Jetzt aber stehen die beiden doch vor dem Zusammenschluss. Vonovia hat jüngst dem Konkurrenten Deutsche Wohnen, der etwa 158.000 Wohnungen in seinem Bestand hat, ein Übernahmeangebot in Höhe von rund 18 Milliarden Euro gemacht. Damit wird Vonovia auch in Europa zum mit Abstand führenden Wohnungskonzern.

Insgesamt wächst der Bestand von Vonovia auf künftig rund 570.000 Wohneinheiten und kommt damit auf einen Anteil von etwa 2,5 Prozent am deutschen Mietwohnungsmarkt. Beide Unternehmen sind im größten Aktienindex Dax gelistet und besitzen aktuell allein in Berlin zusammen über 150.000 Wohnungen (von insgesamt etwa 1,6 Millionen Mietwohnungen in der Stadt). Am deutschen Gesamtmarkt haben die Immobilienkonzerne zwar nur einen relativ geringen Marktanteil, in Berlin aber wird der politische Einfluss der „neuen“ Vonovia mit zukünftig fast 10 Prozent der Mietwohnungen weiter steigen. Dass der Deal der beiden Konzerne politisch erwünscht ist, dokumentierten Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) durch ihre Teilnahme an einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Vorstandsvorsitzenden der beiden Konzerne. Dort wurde mitgeteilt, dass das Land Berlin im Rahmen des geplanten Zusammenschlusses 20.000 Wohnungen von den beiden Gesellschaften übernehmen kann, um den kommunalen Wohnungsbestand ausbauen zu können.

Was aber ist von der Fusion zu halten? Seit deren Ankündigung am 24. Mai 2021 melden sich zunehmend kritische Stimmen zu Wort, die belegen, dass es sich bei der Übernahme mitnichten um die behauptete Win-Win-Win-Konstellation (Konzerne, Staat, Mieter*innen) handelt, sondern um ein durchschaubares politisches Täuschungsmanöver ohne erkennbare Vorteile für die betroffene Mieterschaft.

 

„Zukunfts- und Sozialpakt Wohnen“

Die Konzernvorstände von Vonovia und Deutsche Wohnen bemühen sich, ihren Deal als positiv für Mieter*innen und öffentliche Hand darzustellen. In ihrem parallel zur Fusion angekündigten „Zukunfts- und Sozialpakt Wohnen“ kündigen sie deshalb vier Maßnahmen an, die angeblich für eine „soziale und nachhaltige Wohnungspolitik“ stehen sollen (vgl. Pressemitteilung der Deutsche Wohnen vom 24. Mai sowie die Pressekonferenz am 25. Mai 2021). Danach werden in den nächsten drei Jahren reguläre Mieterhöhungen in Berlin insgesamt auf ein Prozent jährlich begrenzt; in den beiden danach folgenden Jahren bis 2026 sollen sie sich im Rahmen der Inflationsrate bewegen. Bei Modernisierungen verpflichten sich die Unternehmen, die Modernisierungsumlage auf maximal zwei Euro pro Quadratmeter zu kappen. Der Neubau soll forciert und der Stadt Berlin sollen 20.000 Wohnungen angeboten werden.

Bürgermeister Müller sprach auf der Pressekonferenz mit Blick auf die angekündigte Begrenzung von Mieterhöhungen von einer „ganz wichtigen sozialpolitischen Aussage“, die für Berlin „von herausragender Bedeutung“ sei. Damit werde deutlich, dass sowohl Politik und Immobilienkonzerne leistbare Mieten wollen. Vonovia-Chef Rolf Buch gefiel sich sogar in der Pose eines Mieterschützers und behauptete, dass „mit privatrechtlichen Erklärungen ein Mietendeckel umgesetzt worden“ sei.

Bürgermeister Müller verschwieg, dass Vonovia dann ab 2027 ohne jede Einschränkung durch diese Vereinbarung Mieten erhöhen darf und dass die Selbstverpflichtung von Vonovia und Deutsche Wohnen nur für Berlin gilt. Der Wohnungsbestand von Vonovia verteilt sich aber vor allem im restlichen Bundesgebiet mit dem Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Auch fallen die Mietnebenkosten nicht unter die Beschränkungen. Dabei weisen Mieterinitiativen immer wieder darauf hin, dass das Geschäftsmodell der Vonovia unter anderem darauf gründet, überhöhte und undurchsichtige Betriebskostenabrechnungen zu verschicken.

Der Berliner Tagesspiegel schrieb dazu. „Dass darin ein ‚System‘ liege, mutmaßten 28 regionale Mietervereine, Landesverbände des Mieterbundes sowie ‚kritische Aktionäre‘ in einem offenen Brief an den Vorstand der Aktiengesellschaft Ende Februar“. Denn Vonovia setzt verstärkt auf „Insourcing“, also auf die Erledigung von Dienstleistungen durch eigene Tochterunternehmen. Diese, so wurde schon vor Jahren vermutet, stellten ihrer Muttergesellschaft überhöhte Rechnungen, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung von Mieter*innen bezahlt werden müssten. Über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge landeten die Gewinne dann bei der Vonovia.

„Die Vonovia verdiene daran gut“, heißt es im Tagesspiegel weiter. „Die operativen Gewinne aus konzerninternen Kostenumlagen hätten bei ‚weit über 100 Millionen Euro im Jahr‘ gelegen.“ Während Vonovia illegale Machenschaften dieser Art zurückweist, bleiben die Zweifel an der Korrektheit der Abrechnungen, die das Unternehmen ausstellt. Sollte tatsächlich „ein System aufgeblähter Betriebskosten“ existieren, so Ralf Hoffrogge, Aktivist der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Er resümiert: „Steht hier wie im Fall Wirecard ein Dax-Konzern über dem Gesetz? Oder ist das ‚System Vonovia‘ ganz legale Ausbeutung? So oder so: der Vonovia-Deal würde dazu führen, dass bald 150.000 Haushalte mehr ihre Betriebskosten an die Vonovia zahlen.“

Dass der versprochene „Zukunfts- und Sozialpakt“ weitgehend heiße Luft sei, kommentierte auch der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die versprochene Kappung von Mieterhöhungen sei nicht auf das einzelne Mietverhältnis bezogen, sondern betreffe die durchschnittlichen Mieterhöhungen des gesamten Wohnungsbestandes der Vonovia. Die jährlich vorgenommenen Mietsteigerungen nach § 558 BGB („Anpassungen“ an die ortsübliche Vergleichsmieten) lagen laut Vonovia-Geschäftsbericht sogar unter einem Prozent. Ein Hinweis darauf, so Wild, dass die ortsüblichen Vergleichsmieten vielerorts schon erreicht oder überschritten waren.

Auch die Beschränkung der Mieterhöhung nach Modernisierungen auf zwei Euro pro Quadratmeter im Monat sei – anders als Deutsche Wohnen und Vonovia glauben machen wollten – überwiegend keine über das Gesetz hinausgehende Schutzregelung. Denn bei Ausgangsmieten unterhalb von sieben Euro pro Quadratmeter ist die Steigerung nach BGB bereits auf zwei Euro begrenzt. Und die Durchschnittsmiete bei der Deutschen Wohnen liege sowieso unter sieben Euro pro Quadratmeter. Da außerdem die Neuvertragsmieten als ein wesentlicher Mietentreiber von Vonovia generell ausgespart werden, bleibt zu ergänzen, schreiben die „Zusagen“ des Unternehmens also allenfalls den Status quo fest.

Der Ankauf von 20.000 Wohnungen durch das Land Berlin sei ebenfalls kein Geschenk, so Wild. Berlin werde pro Wohnung deutlich mehr zahlen müssen als Vonovia jetzt für die Wohnungen der Deutsche Wohnen finanziere. Der Verkauf an Berlin refinanziere damit zum Teil die Fusion.

 

Rekommunalisierung als teures Geschäft

Von den Wohnungen, die den landeseigenen Wohnungsunternehmen angeboten werden sollen, stammen offenbar 12.000 aus dem Bestand der Deutsche Wohnen. Diese gehören zum „nichtstrategischen Portfolio“ des Konzerns, sollten also langfristig sowieso verkauft werden. „So machte das Wort von der ‚Resterampe‘ die Runde. Ein Teil der Wohnungen ist zudem wohl asbestverseucht. Für die jahrelange Praxis, die Bestände verwahrlosen zu lassen, wird die Deutsche Wohnen nun sogar noch belohnt“, kommentierte die taz diesen Vorgang in der Ausgabe vom 4. Juni 2021.

Aus offensichtlich politischen Gründen will Bürgermeister Müller in Großsiedlungen und Quartieren mit sozialen Problemen Wohnungen kaufen. Die liegen zum Teil wohl nicht zufällig in Bezirken mit SPD-Bürgermeistern, die dadurch Rückenwind bekommen sollen. Nach Angaben des Manager Magazins werden die Kosten für den Ankauf vermutlich zwischen satten drei und fünf Milliarden Euro liegen, wie das Blatt „aus den laufenden Verhandlungen“ erfahren haben will. (Manager Magazin vom 25. Mai 2021)

Ralf Hoffrogge schreibt dazu: „Von Großsiedlungen ist die Rede – es sind wahrscheinlich jene Bestände des Sozialen Wohnungsbaus gemeint, die der Senat vor kaum 15 Jahren zu Niedrigpreisen verschleuderte. Seitdem wurde in diese Betonburgen der 1976er und 1970er Jahre wenig bis gar nichts investiert und jetzt soll Berlin sie für ein Vielfaches der einstigen Verkaufssumme zurücknehmen. (…) Jedoch ist die Existenz börsennotierter Immobilienkonzerne kein Naturgesetz. Vor 15 Jahren gab es sie noch nicht, und die Mieten waren erschwinglich. Immobilien-AGs sind ein Produkt der Privatisierung öffentlichen Eigentums und der De-regulierung der Finanzmärkte – zwei tragische Fehlentwicklungen, für die die Sozialdemokratie in Bund und Ländern die Weichen stellte. Statt ihre Fehler zu korrigieren, werden die Sünden von einst mit dem Vonovia-Deal verewigt.“

Besonders pikant an dem Wohnungsdeal ist also, dass die Privatisierungswelle von Wohnungsbeständen aus Bundes- und Landeseigentum in den 2000er Jahren erst den Wachstumskurs von Vonovia und Deutsche Wohnen ermöglichte. Viele der Wohnungen des Vorgängerunternehmens von Vonovia, der Deutschen Annington, waren einst Eisenbahner-, Werks- oder Genossenschaftswohnungen, die aufgekauft wurden. Die Privatisierung von zwei Berliner Wohnungsunternehmen, der GEHAG* und der GSW**, bildete dagegen den Grundstein für das heutige Portfolio der Deutsche Wohnen. Die rot-rote Koalitionsregierung in Berlin hatte die GSW mit ihren 66.000 Wohnungen schon im Jahr 2004 für lächerlich geringe 400 Millionen Euro an ein Konsortium von internationalen Fondsgesellschaften verkauft.*** Im Jahr 2013 erfolgte dann die Übernahme der ehemals landeseigenen GSW durch die Deutsche Wohnen.

Hinzu kommt, dass die landeseigenen Wohnungsgesellschaften den Kauf der Wohnungsbestände von Vonovia und Deutsche Wohnen durch Kreditaufnahme stemmen sollen, denn der Einsatz von Steuergeldern ist nach Angaben des Senats tabu. Im Ergebnis hätten die Gesellschaften damit ihre schon vorhandene Überschuldung massiv ausgeweitet – damit würden alle Planungen für eine Ausweitung des öffentlichen Wohnungsbaus Makulatur (vgl. Gerhardt). „Ein düsteres Szenario: der öffentliche Wohnungsbau gelähmt, der Neubau in Händen eines Dax-Konzerns, der Hochpreisiges nach Marktlage errichtet.“ (Hoffrogge)

 

Konzentrationsprozess auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Knut Unger, Mieteraktivist und Kenner der Geschäftspraktiken von Vonovia, illustriert, wie sich der Expansionkurs des Konzerns regional auswirkt. Es wäre nicht nur dessen starker Einfluss auf lokale Wohnungsmärkte spürbar – wie etwa in Dresden oder Dortmund. Das Geschäftsmodell basiert auch auf dem Angebot wohnungsnaher Dienstleistungen. „Wettbewerbshüter können sich aber auch über die Rolle des neuen Großkonzerns auf den Beschaffungs- und Dienstleistungsmärkten sorgen. Die Vonovia kontrolliert jetzt schon die größte Bauhandwerkerorganisation Deutschlands und schickt sich an, der größte Wohnungsbaudeveloper zu werden. Sie kontrolliert ein gigantisches Datennetz, baut sich als Energieversorger auf und versucht, eine führende Rolle bei der Entwicklung klimaneutraler Wohnquartiere zu spielen. Nach dieser Fusion, so viel ist sicher, wird Wohnungspolitik endgültig nicht mehr ohne Einflussnahme von Rolf Buch stattfinden.“

Das Handelsblatt erkennt einen allgemeinen Fusionstrend und eine wachsende konfrontative Haltung der Wohnungswirtschaft gegen staatliche Maßnahmen. Laut Finanzkreisen müssten die Wettbewerber überlegen, ob sie nicht wegen der extremen Zunahme der Kostenführerschaft von Vonovia ebenfalls fusionieren sollten. Noch mehr Unternehmen würden sich zukünftig zusammenschließen, um robuster gegenüber Mietpreisregulierungen und anderen Eingriffen zu werden, wie ein Vertreter des Instituts der deutschen Wirtschaft zitiert wird.

Vor diesem Hintergrund scheint die öffentliche Hand zu akzeptieren, dass ihr Einfluss auf die Entwicklung der Mieten im privaten Bereich schwindet. Der im Rahmen der Pressekonferenz im Mai zelebrierte Schulterschluss zwischen (sozialdemokratischer) Politik und Kapital soll als Beginn einer neuen Ära verstanden werden, die entgegen Enteignungsforderungen für Kooperation statt Konfrontation steht. Müller und Kollatz, so Hoffrogge, würden Vonovia mit ihrem Deal staatliche Ordnungsmacht zugestehen und Wohnungspolitik nur noch im Konsens mit den Konzernen gestalten wollen – was in eine „Privatisierung der Mietenpolitik“ münde.

 

Umgehung der Grunderwerbssteuer

Die Kapitalkonzentration wird auch durch die sogenannten Share Deals beim Aufkauf von Unternehmen gefördert. Immobilientransaktionen unterliegen zwar grundsätzlich der Grunderwerbssteuer. Bislang wurde ein Eigentümerwechsel bei Grundstücken nur von der Steuer erfasst, wenn mindestens 95 Prozent der Anteile innerhalb von fünf Jahren in eine andere Hand übergingen. Der Rest wurde in einer zwischengeschalteten Gesellschaft geparkt – nach fünf Jahren konnten dann die Anteile steuerfrei vereinigt werden. Deshalb wurden bei Käufen oftmals nur 94,9 Prozent an den neuen Eigentümer direkt übertragen. Eine vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Eigentlich soll diese Neuregelung die Umgehung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf, also den „Missbrauch“ der Share Deals, erschweren. Deshalb wurde die Beteiligungsschwelle auf 90 Prozent gesenkt und die Frist auf zehn Jahre verlängert. Allerdings sind börsennotierte Unternehmen wie Vonovia ab Juli von der Grunderwerbssteuer ausgenommen, das heißt die Regelung greift nicht, wenn die Anteile an der Börse verkauft werden: „So könnte Vonovia mit der geplanten Übernahme der Deutsche Wohnen einer beispiellosen Serie die Krone aufsetzen. Das Unternehmen kaufte allein zwischen 2016 und 2018 durch Share Deals rund 47.000 Wohnungen in Deutschland.“ (junge Welt vom 14. Juni 2021). Auch die FAZ kritisiert, dass das Finanzamt bei dem Megadeal das Nachsehen haben dürfte:

„Ein Immobilienkonzern übernimmt einen anderen, aber die Grunderwerbssteuer spielt dabei offenbar keine Rolle. (…) Zwar ist gerade die Grunderwerbsteuer verschärft worden, aber in diesem Fall dürfte der Fiskus gleichwohl leer ausgehen. ‚Union und SPD haben den Aktionären von Vonovia, Deutsche Wohnen und Blackrock mit ihrer verkorksten Reform der Share Deals ein Millionen-Geschenk auf Kosten der Steuerzahler gemacht‘, kritisierte die Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus kurz nach Bekanntwerden der Pläne. Nach ihrer überschlägigen Rechnung geht es um eine Steuerzahlung oder besser Nichtsteuerzahlung in der Größenordnung von einer Milliarde Euro. Dahinter stehen folgende Zahlen: eine Übernahme von 18 Milliarden Euro und eine Grunderwerbsteuer von zumeist 5 bis zu 6,5 Prozent. Das Aufkommen steht den Ländern zu (…) Die Abgeordnete Paus vermutet, dass der angekündigte Zeitpunkt der Fusion der Immobilienriesen im August kein Zufall ist, da dann das neue Gesetz in Kraft ist.“

Selbstverständlich, so die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen, müssten die landeseigenen Immobilienunternehmen als Käufer der 20.000 Wohnungen die Grunderwerbssteuer bezahlen (vgl. junge Welt vom 14. Juni 2021). Fazit: Die Share Deals sind ein weiteres Beispiel dafür, wie der Staat Konzerne wie Vonovia und Co auf ihrem Wachstumskurs nach Kräften unterstützt, während das eigene Potential geschwächt wird, dem absoluten Mangel an Wohnungen als wesentliche Ursache für die Missstände an den angespannten Wohnungsmärkten beizukommen.

* GEHAG („Gemeinnützige Heimstätten-, Spar- und Bau-Aktiengesellschaft“)

** GSW („Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin“)

***Carl Waßmuth weist darauf hin, dass die bei den Verkäufen seinerzeit erzielten Preise deutlich unter dem damaligen Marktwert lagen und ganz offiziell von Notverkäufen zur Haushaltssanierung gesprochen wurde. Seit 2000 wurden in ganz Deutschland rund 900.000 Wohnungen privatisiert, die zuvor dem Bund, den Ländern oder den Kommunen gehört hatten – und später den Kern von Konzernen wie Vonovia und Deutsche Wohnen bildeten. (Wasmuth)

 

Quellen:

„Deutschlands geschliffenster Betonkopf“, Manager Magazin (Online) vom 25. Mai 2021

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/vonovia-uebernimmt-deutsche-wohnen-rolf-buch-deutschlands-geschliffenster-betonkopf-a-e4efdb84-256e-4275-9911-d8f1de5c9591

„Fusion Vonovia/Deutsche Wohnen – Neuer Druck auf Miethöhen durch 18 Mrd. Euro Kaufpreis.
Zukunfts- und Sozialpakt ist mehr Blendwerk als Mieterschutz“, Pressemitteilung des Berliner Mietervereins Nr. 30/21 vom 25. Mai 2021

https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/fusion-vonovia-deutsche-wohnen-neuer-druck-auf-miethoehen-durch-18-mrd-euro-kaufpreis-zukunfts-und-sozialpakt-ist-mehr-blendwerk-als-mieterschutz-pm2130.htm?hilite=%27vonovia%27

Sebastian Gerhardt: „Ein wohlkalkulierter Coup“, Rosa Luxemburg Stiftung, 26. Mai 2021

https://www.rosalux.de/news/id/44371/ein-wohlkalkulierter-coup?cHash=83a5053f775af62b200ca93e9ed2936c

Carsten Herz: „Wie die Großfusion von Vonovia und Deutscher Wohnen den Wohnungsmarkt verändert“, Handelsblatt (Online) vom 26. Mai 2021

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienmarkt-wie-die-grossfusion-von-vonovia-und-deutscher-wohnen-den-wohnungsmarkt-veraendert/27223480.html&nlayer=Newsticker_1985586?ticket=ST-4113886-pwz2gzM2gAw2n6Aq0hEu-ap6

Ralf Hoffrogge: „Die falsche Richtung: Warum der Vonovia-Deal den Konzernen mehr nützt als den Mieterinnen und Mietern“, Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen, 4. Mai 2021

https://www.dwenteignen.de/2021/06/die-falsche-richtung/

Johannes Hub: „Staat wird geplündert“, junge Welt vom 14. Juni 2021

https://www.jungewelt.de/artikel/404300.fusionen-auf-wohnungsmarkt-staat-wird-gepl%C3%BCndert.html

Pressekonferenz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin mit Vonovia und Deutsche Wohnen vom 25. Mai 2021

https://www.youtube.com/watch?v=fVCBFziuKSs

Uwe Rada: „Land will 20.000 Wohnungen kaufen: Grobes Foul der SPD im Wahlkampf“, taz vom 4. Juni 2021

https://taz.de/Land-will-20000-Wohnungen-kaufen/!5772780/

Manfred Schäfers: „Warum Vonovia wohl keine Grunderwerbssteuer zahlt“, FAZ (Online) vom 26. Mai 2021

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vonovia-und-die-grunderwerbsteuer-geschaeft-am-fiskus-vorbei-17359417.html

Ralf Schönball: „Nach Verkündung von Milliarden-Deal: Mieter protestieren gegen Vonovia“, Tagesspiegel (Online) vom 28. Mai 2021

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-verkuendung-von-milliarden-deal-mieter-protestieren-gegen-vonovia/27229094.html

Knut Unger: „Die Fusion (der Täuscher): Vonovias «Zukunfts- und Sozialpakt Wohnen» im Faktencheck, Rosa-Luxemburg-Stiftung, 2. Juni 2021

https://www.rosalux.de/news/id/44404/die-fusion-der-taeuscher?cHash=cce80b690eab78cf093cd6a08c55e102

Carl Waßmuth: „Öffentlicher Geldsegen für Immobilienhaie“, MieterEcho 414, Februar 2021, Seite 18

https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2020/me-single/article/oeffentlicher-geldsegen-fuer-immobilienhaie/

Einen satirischen Blick auf die angekündigte Fusion bietet ein Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal 21“ vom 1. Juni 2021:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/satire-toll-vonovia-deutsche-wohnen-spd-mietendeckel-100.html